Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169024.pdf
Größe
257 kB
Erstellt
02.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0549/WP17
öffentlich
02.09.2016
AVV-Beirat
Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)
Pauschales Anschluss-Ticket AVV/VRS/VRR ab 01.01.2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.09.2016
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Einführung eines pauschalen AnschlussTickets „EinfachWeiterTicket“ oder der beschriebenen Alternative auf Basis des VRS-Tarifs zu.
Vorlage FB 61/0549/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
Pauschales Anschluss-Ticket AVV/VRS/VRR ab 01.01.2017
In den Landesgremien NRW wird bereits seit geraumer Zeit beraten, ein pauschales Anschluss-Ticket
NRW-weit einzuführen, mit dem Inhaber einer Zeitkarte nach dem jeweiligen Verbund- oder NRWTarif sowie Inhaber von im jeweiligen Verbundgebiet netzweiten Kombi-Tickets die Möglichkeit
erhalten, mittels eines pauschalen Anschluss-Tickets eine Anschlussfahrt in das gesamte NRWVerkehrsgebiet zu machen. Eine vergleichbare Tarifierung ist zwar mit Einführung des NRW-Tarifs
auch in der Art geschaffen worden, dass Anschluss-Tickets nach den Tarifkilometern des DB-Tarifs
vertrieben werden; die Handhabung ist allerdings wenig transparent.
Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung des Westfalentarifs Mitte nächsten Jahres ist es den
westfälischen Akteuren derzeit aber nicht möglich, ein NRW-weites pauschales Anschluss-Ticket
positiv zu begleiten, so dass nunmehr geplant ist, zunächst für die drei Verbundräume AVV, VRS und
VRR für einen Pilotzeitraum von drei Jahren ein pauschales Anschluss-Ticket zum 01.01.2017
einzuführen. Die Einführung steht noch unter dem Vorbehalt einer einvernehmlich abzustimmenden
Einnahmenaufteilung zwischen den drei Verbundräumen.
Da das neue Angebot aus vorgenannten Gründen nicht NRW-weit gültig sein kann, verbietet sich
auch eine Produktbezeichnung, die den Begriff „NRW“ beinhaltet. Das neue Angebot wird daher unter
der Bezeichnung „EinfachWeiterTicket“ vermarktet werden. Die Tarifbestimmungen und
Tarifmerkmale sind in der Anlage aufgeführt.
Die VRS-Gremien haben ergänzend darüber beraten, dass, falls das „EinfachWeiterTicket“ landesweit
keine Mehrheit findet, zur pauschalen Anschlusstarifierung zwischen VRS, AVV und VRR ein
Anschluss-Ticket auf Basis des VRS-Tarifs eingeführt werden soll. Hiermit wären AnschlussTarifierungen zwischen AVV und VRS sowie VRS und VRR, nicht aber zwischen AVV und VRR
möglich. Der gegenüber dem „EinfachWeiterTicket“ geringere Preis in geplanter Höhe von 5,50
€/Fahrt rechtfertigt dies jedoch. Im Rahmen anstehender Beratungen zur Modifizierung des
Kragentarifs AVV/VRR sind dann weiterführende Überlegungen anzustellen.
Über die weiteren Beratungen im Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW am 20.09.2016 wird in der
Sitzung berichtet.
Die Verkehrsunternehmen im AVV haben vorgenannten Planungen zur Einführung eines pauschalen
Anschluss-Tickets bereits grundsätzlich zugestimmt.
Anlage/n:
29.09.2016_Anlage zu Pauschales Anschluss-Ticket_EinfachWeiterTicket.pdf
Vorlage FB 61/0549/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 2/2
Anlage zu Pauschales Anschluss-Ticket_EinfachWeiterTicket
AVV-Beirat der Stadt Aachen am 29.09.2016
EinfachWeiterTicket (EWT)
Konzeption – Übersicht
Merkmale
Empfehlung
Tickettyp
PauschalpreisTicket,
gilt
in
Verbindung
mit
Zeitfahrausweisen und netzweitgültigen Kombitickets
des VRR, VRS und AVV sowie relationsbezogenen
Zeitkarten
des
NRW-Tarifs,
insoweit
deren
Geltungsbereich mindestens eine Gemeinde der drei
Tarifräume AVV, VRS oder VRR umfasst.
Gültigkeitsbereich
Anschlussfahrt an ein o.g. Ticket im gesamten
Geltungsbereich der Verbünde VRR, VRS und AVV
Zeitliche Gültigkeit
4 Stunden (15 Minuten Karenzzeit) ab Entwertung
Nutzbare Verkehrsmittel
Alle
Nahverkehrszüge
(S-Bahn,
Regionalbahn,
RegionalExpress) sowie alle Busse, Straßen-, Stadtund U-Bahnen innerhalb des Geltungsbereichs
Preise (Einzelfahrt)
2. Wagenklasse
6,40 Euro (Kinder 6 bis einschließlich 14: 3,20 Euro)
1. Wagenklasse
9,60 Euro (Kinder 6 bis einschließlich 14: 4,80 Euro)
Kinder unter 6 fahren kostenlos
Mitnahme
Keine
Auf einer Zeitkarte „mitreisende“ Personen müssen je
Fahrt und Person ein gesondertes EWT lösen.
Wagenklasse
1. oder 2. Wagenklasse in Nahverkehrszügen
BahnCard 25/50
Werden nicht anerkannt
Einführungszeitpunkt
01.01.2017
Pilotierung
Ja, geplant für drei Jahre
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