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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
169024.pdf
Größe
257 kB
Erstellt
02.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0549/WP17 öffentlich 02.09.2016 AVV-Beirat Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat) Pauschales Anschluss-Ticket AVV/VRS/VRR ab 01.01.2017 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.09.2016 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Einführung eines pauschalen AnschlussTickets „EinfachWeiterTicket“ oder der beschriebenen Alternative auf Basis des VRS-Tarifs zu. Vorlage FB 61/0549/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Tarifliche Angelegenheiten Pauschales Anschluss-Ticket AVV/VRS/VRR ab 01.01.2017 In den Landesgremien NRW wird bereits seit geraumer Zeit beraten, ein pauschales Anschluss-Ticket NRW-weit einzuführen, mit dem Inhaber einer Zeitkarte nach dem jeweiligen Verbund- oder NRWTarif sowie Inhaber von im jeweiligen Verbundgebiet netzweiten Kombi-Tickets die Möglichkeit erhalten, mittels eines pauschalen Anschluss-Tickets eine Anschlussfahrt in das gesamte NRWVerkehrsgebiet zu machen. Eine vergleichbare Tarifierung ist zwar mit Einführung des NRW-Tarifs auch in der Art geschaffen worden, dass Anschluss-Tickets nach den Tarifkilometern des DB-Tarifs vertrieben werden; die Handhabung ist allerdings wenig transparent. Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung des Westfalentarifs Mitte nächsten Jahres ist es den westfälischen Akteuren derzeit aber nicht möglich, ein NRW-weites pauschales Anschluss-Ticket positiv zu begleiten, so dass nunmehr geplant ist, zunächst für die drei Verbundräume AVV, VRS und VRR für einen Pilotzeitraum von drei Jahren ein pauschales Anschluss-Ticket zum 01.01.2017 einzuführen. Die Einführung steht noch unter dem Vorbehalt einer einvernehmlich abzustimmenden Einnahmenaufteilung zwischen den drei Verbundräumen. Da das neue Angebot aus vorgenannten Gründen nicht NRW-weit gültig sein kann, verbietet sich auch eine Produktbezeichnung, die den Begriff „NRW“ beinhaltet. Das neue Angebot wird daher unter der Bezeichnung „EinfachWeiterTicket“ vermarktet werden. Die Tarifbestimmungen und Tarifmerkmale sind in der Anlage aufgeführt. Die VRS-Gremien haben ergänzend darüber beraten, dass, falls das „EinfachWeiterTicket“ landesweit keine Mehrheit findet, zur pauschalen Anschlusstarifierung zwischen VRS, AVV und VRR ein Anschluss-Ticket auf Basis des VRS-Tarifs eingeführt werden soll. Hiermit wären AnschlussTarifierungen zwischen AVV und VRS sowie VRS und VRR, nicht aber zwischen AVV und VRR möglich. Der gegenüber dem „EinfachWeiterTicket“ geringere Preis in geplanter Höhe von 5,50 €/Fahrt rechtfertigt dies jedoch. Im Rahmen anstehender Beratungen zur Modifizierung des Kragentarifs AVV/VRR sind dann weiterführende Überlegungen anzustellen. Über die weiteren Beratungen im Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW am 20.09.2016 wird in der Sitzung berichtet. Die Verkehrsunternehmen im AVV haben vorgenannten Planungen zur Einführung eines pauschalen Anschluss-Tickets bereits grundsätzlich zugestimmt. Anlage/n: 29.09.2016_Anlage zu Pauschales Anschluss-Ticket_EinfachWeiterTicket.pdf Vorlage FB 61/0549/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2016 Seite: 2/2 Anlage zu Pauschales Anschluss-Ticket_EinfachWeiterTicket AVV-Beirat der Stadt Aachen am 29.09.2016 EinfachWeiterTicket (EWT) Konzeption – Übersicht Merkmale Empfehlung Tickettyp PauschalpreisTicket, gilt in Verbindung mit Zeitfahrausweisen und netzweitgültigen Kombitickets des VRR, VRS und AVV sowie relationsbezogenen Zeitkarten des NRW-Tarifs, insoweit deren Geltungsbereich mindestens eine Gemeinde der drei Tarifräume AVV, VRS oder VRR umfasst. Gültigkeitsbereich Anschlussfahrt an ein o.g. Ticket im gesamten Geltungsbereich der Verbünde VRR, VRS und AVV Zeitliche Gültigkeit 4 Stunden (15 Minuten Karenzzeit) ab Entwertung Nutzbare Verkehrsmittel Alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, RegionalExpress) sowie alle Busse, Straßen-, Stadtund U-Bahnen innerhalb des Geltungsbereichs Preise (Einzelfahrt) 2. Wagenklasse 6,40 Euro (Kinder 6 bis einschließlich 14: 3,20 Euro) 1. Wagenklasse 9,60 Euro (Kinder 6 bis einschließlich 14: 4,80 Euro) Kinder unter 6 fahren kostenlos Mitnahme Keine Auf einer Zeitkarte „mitreisende“ Personen müssen je Fahrt und Person ein gesondertes EWT lösen. Wagenklasse 1. oder 2. Wagenklasse in Nahverkehrszügen BahnCard 25/50 Werden nicht anerkannt Einführungszeitpunkt 01.01.2017 Pilotierung Ja, geplant für drei Jahre 2