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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
169408.pdf
Größe
196 kB
Erstellt
09.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:12

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0282/WP17 öffentlich 09.09.2016 FB 45/201 Bericht: Priorisierung der Fördermittelanträge des Ü 3 Investitionsprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.09.2016 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss 1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis 2. beschließt die Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Ü 3 Ausbau 3. beauftragt die Verwaltung weitere Förderanträge zu stellen und die Meldeliste entsprechend der beschlossenen Priorisierung laufend anzupassen. Vorlage FB 45/0282/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Im Rahmen der Haushaltsmeldung 2017 ff wurden Mittel in Höhe von 1.237.000,00 € entsprechend in Einzahlung und Auszahlung angemeldet. Die konsumtiven Auswirkungen können erst mit dem Bewilligungsbescheid und der damit einhergehenden Aufteilung auf Bau und Ausstattung konkretisiert werden. Vorlage FB 45/0282/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/6 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Rundschreiben Nr. 42/933-2016 vom 02.06.2016 in Verbindung mit den Rundschreiben Nr. 42/926-2016 vom 24.03.2016 und Nr. 42/928-2016 vom 14.04.2016 wurden Förderleistungen vom Land für den Ü 3 Ausbau geregelt. Für die Stadt Aachen wurde ein Budget in Höhe von 1.237.307,80 € festgelegt. Es handelt sich um eine freiwillige Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es werden nur neue Ü 3 Plätze in Kindertageseinrichtungen gefördert; Sanierungs- oder Ersatzmaßnahmen sind nicht förderfähig. Gefördert werden Neu-, Aus- und Umbau sowie Ausstattungsmaßnahmen analog der Förderrichtlinien für den U 3 Ausbau. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist hier nicht erlaubt. Entscheidungsreife Anträge sind bis zum 30. August 2016 zu stellen. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Mit der Antragstellung muss dem Land eine Meldeliste mit Angaben zur Priorität übersandt werden. 2. Vorliegende Förderanträge 2.1. Förderantrag der Stadt Aachen für die Kita Süsterfeldstr. 2.2. Förderantrag der AWO für die Kita Eisenbahnweg 2.3. Förderantrag der Stadt Aachen für die Kita Franzstr. 2.4. Förderantrag der Vincerola GmbH für die Kita Campus Boulevard 60 2.5. Förderantrag der Villa Luna gGmbH für Weißhausstr. 2.6. Förderantrag der Stadt Aachen für die Kita Stettiner Str. Zu 2.1. Kita Süsterfeldstr. Hier soll eine 5-gruppige Einrichtung mit 20-22 U 3 Plätzen und 70 Ü 3 Plätzen als Investorenmodell entstehen. Voraussichtlicher Fertigstellungstermin ist der 30.06.2019. Ein Förderantrag für die neugeschaffenen U 3 Plätze kommt wegen dem vorgeschriebenen Durchführungszeitraum nicht in Frage. Ein Antrag auf Fördermittel für die Ausstattung der neuen Ü 3 Plätze kann aber gestellt werden, da die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Der Neubau in der Süsterfeldstr. - auch „Guter Hirte“ genannt - liegt im Campus West. Zu 2.2. Eisenbahnweg Träger dieser Einrichtung ist die AWO. Für die Maßnahme Eisenbahnweg wurde bereits ein Antrag auf Fördermittel für den U 3 Ausbau gestellt und auch genehmigt. Für die Ausstattung der 26 neuen U 3 Plätze wurde eine Fördersumme des Bundes in Höhe von 81.900,00 € gewährt. Die AWO möchte für den Ü 3 Ausbau weitere Fördermittel beantragen. Es liegt ein zuteilungsreifer Antrag vor, der von der Verwaltung sehr unterstützt wird, da sich hierdurch der potenzielle Zuschuss der Stadt Aachen an die AWO verringern würde. Vorlage FB 45/0282/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/6 Zu 2.3. Franzstr. Hier handelt es sich um eine städtische Maßnahme. Für den Ausbau der U 3 Plätze hat die Stadt Aachen bereits einen Förderantrag gestellt. Es wurde eine Fördersumme für 20 neue U 3 Plätze in Höhe von 360.000,00 € beantragt. Bisher liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor. Da bereits eine Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme in Höhe von ca. 2.000.000,00 € besteht, wurde ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 720.000,00 € für den Ausbau von 40 Ü 3 Plätzen gestellt. Zu 2.4. Campus Boulevard Hier ist der Träger die privat gewerbliche Gesellschaft Vincerola (GmbH). Auch dieser Träger hat einen Förderantrag für den U 3 Ausbau gestellt, der aber noch nicht beschieden worden ist. Vincerola hat zusätzlich zu dem U 3 Antrag einen Antrag auf Fördermittel für den Ü 3 Ausbau von 14 Plätzen gestellt, der zuteilungsreif ist und weitergeleitet worden ist. Zu 2.5. Weißhausstr. Hier handelt es sich um eine privat gewerbliche Maßnahme, für die von dem gemeinnützigen Träger, Villa Luna gGmbH, ein Förderantrag gestellt worden ist. Es wurden zwei Anträge für den U 3 Ausbau gestellt, die bereits beide genehmigt worden sind. Insgesamt wurde eine Fördersumme von 488.890,00 € vom Bund gewährt. Der neue Förderantrag für den Ü 3 Ausbau umfasst eine Fördersumme von 180.000,00 € (90 % von den zuwendungsfähigen Kosten für den Ü 3 Ausbau) für den Ausbau von 10 Ü 3 Plätzen. Der Antrag ist zuteilungsreif und wurde dem Land zum 30.08.2016 vorgelegt. Zu 2.6. Stettiner Str. Hierfür kann die Stadt, die Träger der Einrichtung ist, derzeit noch keinen Antrag auf Fördermittel für den Ü 3 Ausbau stellen. Weder der Maßnahmebeginn ist bekannt noch eine Kostenaufstellung kann von E 26 gefertigt werden. Sobald alle Unterlagen für einen zuteilungsreifen Antrag vorliegen, wird dieser Antrag nachgereicht (s. hierzu auch Punkt 6 der Vorlage). 3. Bisherige Prioritätenliste bei U 3 Fördermitteln Für die Verteilung der Förderanträge zum Ausbau von U 3 Plätzen wurden letztmalig in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 03.03.2015 (s. Vorlage – FB 45/0067/WP17) folgende Kriterien für die Erstellung einer Prioritätenliste beschlossen: Priorität I: KiBiz-geförderte Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn die entsprechenden Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden oder KiBiz-geförderte Einrichtungen, die für diese Plätze bereits Fördermittel erhalten haben, aber ein Zweitantrag zum Erhalt der Plätze notwendig wird, weil z.B. nachträglich die Brandschutzauflagen erhöht wurden. Priorität II: Anträge der Kindertagespflegepersonen Vorlage FB 45/0282/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 4/6 Priorität III: Anträge von KiBiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U 3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten. Priorität IV: Anträge von KiBiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U 3 erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzende Sozialräume mit niedriger Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü 3 Plätze und benötigt Umstellung auf U 3 zum Fortbestand ect. Priorität V: Anträge von privat gewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U 3 nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten Priorität VI: Anträge von privat gewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U 3 erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzende Sozialräume mit niedriger Versorgungsquote. Einrichtung hat ausschließlich Ü 3 Plätze und benötigt Umstellung auf U 3 zum Fortbestand etc.) 4. Neue Prioritätenliste für Ü 3 Fördermittel Die bestehenden Kriterien müssen für den Ü 3 Ausbau entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Priorisierung vor: Priorität I: KiBiz-geförderte Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn die entsprechenden Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden und neue Ü 3 Plätze geschaffen werden. Priorität II: Anträge von KiBiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Versorgungsquote für Ü 3 von 100 % nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten. Priorität III: Anträge von KiBiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die hundertprozentige Versorgungsquote für Ü 3 erreicht wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzende Sozialräume mit niedriger Versorgungsquote). Priorität IV: Anträge von privat gewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Versorgungsquote für Ü 3 nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten. Priorität V: Anträge von privat gewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Versorgungsquote für Ü 3 erreicht wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzende Sozialräume mit niedriger Versorgungsquote). Priorität II der Prioritätenliste für den U 3 Ausbau wird für die Liste für den Ü 3 Ausbau ersatzlos gestrichen, da die Kindertagespflegepersonen nur für unter dreijährige Kinder unterstützt werden sollen. 5. Vorlage der Förderanträge beim Land Lt. Rundschreiben wurde für die Antragstellung zum Ü 3 Ausbau eine Frist bis zum 30.08.2016 eröffnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Es ist lt. Rundschreiben (42/926-2016) möglich, Fördermittel zum Ü 3 Ausbau mit den Fördermitteln zum U 3 Ausbau nach den Richtlinien miteinander zu kombinieren. Vorlage FB 45/0282/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 5/6 Eine Beantragung muss getrennt voneinander erfolgen. Die entscheidungsreifen Anträge wurden dem Land ab dem 30.08.2016 vorgelegt. Es handelt sich hierbei um folgende Anträge: 5.1. Förderantrag Kita Süsterfeldstr. mit einer Fördersumme von 157.500,00 € 5.2. Förderantrag Kita Eisenbahnweg mit einer Fördersumme von 170.100,00 € 5.3. Förderantrag Kita Franzstr. mit einer Fördersumme von 720.000,00 € 5.4. Förderantrag Kita Campus Boulevard mit einer Fördersumme von 5.5. Förderantrag Kita Weißhausstr. mit einer Fördersumme von 65.000,00 € 180.000,00 € __________________ Gesamtfördersumme 1.292.600,00 € Für die Stadt Aachen wurde ein Budget in Höhe von 1.237.307,80 € festgelegt, so dass nach Vorlage dieser Anträge das Budget um 55.292,00 € überschritten ist. Es ist vorgesehen, dass auch über dem Budget hinausgehende Anträge dem LVR vorgelegt werden, um die Option auf eine spätere Bewilligung (Nachrücken, Bereitstellung nicht verbrauchter Kontingente) offen zu halten. Aus diesem Grunde wird der Förderantrag für die Kita Stettiner Str., wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, beim Land gestellt. 6. Vorschlag der Verwaltung Nachdem die Anträge dem Land vorgelegt worden sind, wird die Meldeliste entsprechend der zu beschließenden Priorisierung angepasst. Die aktuelle Übersicht der Förderanträge mit entsprechender Priorisierung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der nach jetzigem Stand noch nicht vorgelegte Förderantrag für die Kita Stettiner Str. wird, sobald er zuteilungsreif ist, nachgereicht. Falls bis dahin die dem Land vorgelegten Anträge noch nicht bewilligungsreif sind, würde die Priorisierung entsprechend angepasst und der Antrag Stettiner Str. vor die privatgewerblichen Anträge verschoben. 7. Vorschlag der Verwaltung Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, 1. die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen, 2. die Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Rahmen von Ü 3 Investitionsprogrammen zu beschließen und 3. die Verwaltung zu beauftragen weitere Förderanträge zu stellen und die Meldeliste entsprechend der beschlossenen Priorisierung laufend anzupassen. Anlage/n: Übersicht Förderanträge Ü3 Investitionsprogramm Vorlage FB 45/0282/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 6/6 Übersicht: Förderanträge Ü 3 Investitionsprogrammes des Landes Nordrhein‐Westfalen Nr. Priorität Einrichtung Träger Sozialraum neue Ü3 Plätze Förderbetrag Versorgungs‐ quote 1. II Süsterfeldstraße Stadt Aachen SR 2 50 157.500,00 € 72,41% 2. III Eisenbahnweg AWO SR 6 54 170.100,00 € 108,30% 3. III Franzstraße Stadt Aachen SR 1 40 720.000,00 € 116,16% 4. IV Campus Boulevard privatgew. SR 2 14 65.000,00 € 72,41% Förderungsgrenze zus. Begründung angrenzend SR 3 mit 79,98% Quote SR liegt mitten in der Stadt und ist von außerhalb wohnenden Eltern gefragt 1.112.600,00 € 5. V Weißhausstraße privatgew. SR 5 10 180.000,00 € 105,92% angrenzend SR 4 mit 85,44 % und SR 3 mit 79,98 % 6. III Stettiner Straße Stadt Aachen SR 6 25 450.000,00 € 108,30% angrenzend SR 3 mit 79,98% Quote ‐ Antrag ist nicht zuteilungsreif ** 193 1.742.600,00 € Gesamt * Antrag kann derzeit noch nicht vorgelegt werden, da er nicht zuteilungsreif ist. Eine Nachreichung erfolgt sobald alle erfordlichen Unterlagen vorliegen Stand September 2016