Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169036.pdf
Größe
741 kB
Erstellt
31.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0542/WP17
öffentlich
31.08.2016
Dez. III / FB 61/300
Bushaltestelle Hörgeschädigtenzentrum
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.09.2016
29.09.2016
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keine
zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten. Der Antrag gilt als behandelt.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0542/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.10.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Anlass
Die Stadt wurde gebeten, sich um eine weitere Bushaltestelle in der Jülicher Straße an der
Einmündung Talbotstraße zur besseren Anbindung des Hörgeschädigten Zentrums zu kümmern (vgl.
Anlage 1). Bereits im Januar 2016 wurde die Verwaltung in dieser Angelegenheit von derselben
Bürgerin angeschrieben (vgl. Anlage 2). Daraufhin hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der
ASEAG den Sachverhalt sorgfältig geprüft. Nach Abwägung aller Belange wurde einvernehmlich
beschlossen, keinen zusätzlichen Halt in der Jülicher Straße einzurichten. Entsprechend wurde der
Bürgerin geantwortet. Nun hat sie sich direkt an das OB-Büro gewandt.
Die Angelegenheit wurde am 14.06.2016 im Bürgerforum beraten mit einer weiteren Eingabe, siehe
Anlage 4. Darin wird vorgeschlagen, die Haltestelle "Hörgeschädigtenzentrum" zunächst provisorisch
einzurichten und nach einem Probebetrieb die Nutzung zu evaluieren. Es wurde beschlossen, den
Antrag an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie den Mobilitätsausschuss zu verweisen.
Heutige Situation
Das Hörgeschädigten Zentrum ("HGZ") in der Talbotstraße liegt etwa 200 m von der Jülicher Straße
entfernt, siehe Anlage 3. Im Begegnungszentrum treffen sich Vereine und Gruppen der gehörlosen
Menschen sowie die Selbsthilfegruppe der Schwerhörigen aus dem Großraum Aachen zu
regelmäßigen Veranstaltungen.
Viele Besucher des HGZ reisen mit dem ÖPNV an. Auf der Jülicher Straße verkehren die Busse
tagsüber an Werktagen mindestens alle 10 Minuten, in der Hauptverkehrszeit noch häufiger. Die
nächstgelegenen Haltestellen "Talbot" sowie "Liebigstraße" befinden sich in der Jülicher Straße. Die
Fußwegeentfernungen bis zum Eingang des HGZ betragen wie folgt:
- Haltestelle Talbot, Fahrtrichtung Bushof: 600 m
- Haltestelle Talbot, Fahrtrichtung Haaren: 525 m
- Haltestelle Liebigstraße, Fahrtrichtung Bushof: 530 m
- Haltestelle Liebigstraße, Fahrtrichtung Haaren: 635 m
In der Talbotstraße wohnen rd. 370 Menschen. Weitere Einrichtungen dort sind z.B. die Förderschule
Martin-Luther-King-Schule (ca. 40 Schülerinnen und Schüler), eine Kindertagesstätte, eine
Nebenstelle der Familienkasse sowie einige kleinere Betriebe.
Prüfung einer zusätzlichen Haltestelle
Die Bürgerin schlägt vor, eine zusätzliche Bushaltestelle "Hörgeschädigten Zentrum" zwischen den
vorhandenen Haltestellen "Talbot" und "Liebigstraße" in der Jülicher Straße einzurichten, um die
Erreichbarkeit der Einrichtung zu verbessern. Grundsätzlich werden im ÖPNV der Stadt Aachen
Fußwegeentfernungen zur nächstgelegenen Bushaltestelle von maximal 400 m angestrebt
(Qualitätsstandard gemäß Nahverkehrsplan). Dieser Standard wird für ca. 95% der Einwohner im
Stadtgebiet erreicht. Lagebedingt oder aber aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen gibt es
jedoch Teilbereiche, in denen etwas weitere Wege zurückgelegt werden müssen. Dies trifft u.a. auf
den Standort des HGZ zu, siehe Ausführungen oben.
Vorlage FB 61/0542/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.10.2016
Seite: 2/3
Stellungnahme der ASEAG:
"Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle auf der Jülicher Straße in Höhe der Einmündung
Talbotstraße würde helfen die Fußwege zu verkürzen, führt aber zu Haltestellenabstände auf der
Jülicher Straße zwischen den Haltestellen "Liebigstraße" bzw. "Talbot" und der zusätzlichen
Haltestelle von nur ca. 260 m. Durch den zusätzlichen Halt würde sich die Beförderungszeit für die
dort verkehrenden Buslinien 1, 11, 16, 21, 46, 52, 70, 220 und SB 20 verlängern.
Ein Teil dieser Linien verfügt an den Endhaltestellen nur über eine sehr kurze Wendezeit von 4-5
Minuten. Störungen im Betriebsablauf können möglicherweise nicht ausreichend ausgeglichen werden
und Anschlüsse entlang des Linienweges wären von einer Verlängerung der Beförderungszeit
betroffen. Aktuell werden auf den Buslinien entlang der Jülicher Straße noch
Beschleunigungsmaßnahmen geprüft, um die Fahrplanzeiten stabil zu halten und auch künftig einen
pünktlichen Buslinienverkehr zu gewährleisten."
Die Haltestellen (zwei Richtungen) müssten eingerichtet und für einen barrierefreien Betrieb
ausgestattet werden (Hochbord, Leitelemente usw.). Hierfür fallen Kosten in Höhe von mindestens
20.000 € je Fahrtrichtung an. Genauere Angaben könnten erst bei konkreter Ausbauplanung vorgelegt
werden.
Beleuchtung
In der Diskussion im Bürgerforum wurde bemängelt, dass die Straßenbeleuchtung in der Talbotstraße
nicht ausreichend sei. Hierzu nimmt die Stawag wie folgt Stellung:
Die Talbotstraße besitzt ein Lichtraumprofil von ca. 13 m und wird derzeitig mit Beleuchtungsmasten
mit einer Lichtpunkthöhe (LPH) von 4,5 m beleuchtet. Der Lichtpunktabstand liegt bei rund 40 m.
Aufgrund dieser Gegebenheiten ist die derzeitige Beleuchtung nicht optimal. Im Zuge zukünftiger
Baumaßnahmen sollten dort Maste mit einer LPH 8,0 m eingesetzt werden. Damit wäre bei den
jetzigen Standorten eine ausreichende Beleuchtung gegeben. Aufgrund der mehrstöckigen Bebauung
ist dies auch aus gestalterischen Gründen akzeptabel.
Empfehlung
Nach Abwägung aller Belange wird die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle, in der Jülicher
Straße, auch provisorisch, sowohl von der ASEAG als auch von der Stadt Aachen abgelehnt.
Anlage/n:
Anlage 1: Bürgerantrag (4 Seiten)
Anlage 2: Schreiben Bürgerin
Anlage 3: Lageplan
Anlage 4: Ergänzende Ausführungen zur Bürgereingabe
Vorlage FB 61/0542/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.10.2016
Seite: 3/3
Anlage 1, Seite 1
Anlage 1, Seite 2
Anlage 1, Seite 3
Anlage 1, Seite 4
Anlage 1, Seite 5
Anlage 2, Seite 1
Anlage 2, Seite 2
Anlage 3: Lageplan
Hörgeschädigten Zentrum
Anlage 4