Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169411.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
07.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Soziales und Integration
Fachbereich Wohnen
FB 23/0266/WP17
öffentlich
07.09.2016
FB 23/49
Mietpreisgestaltung im städtischen Wohnhausbestand
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.09.2016
SGA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
Vorlage FB 23/0266/WP17 der Stadt Aachen
0
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 1/3
Verschlechterun
g
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 23/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
In der Sitzung am 24.09.15 wurde der Ausschuss über die Mietpreisgestaltung im städtischen
Wohnhausbestand informiert. Im Schlussteil der Vorlage wurde erwähnt, dass die gewoge AG
anbietet zu prüfen, ob ein geringer Anteil an Wohnungen dem städtischen Bestand von der
Durchführung regelmäßiger Sanierungen ausgenommen werden kann, um dort z.B. die zeitlichen
Abstände zwischen Mieterhöhungen zu verlängern (analog der Durchführung von Mindeststandards
an Renovierungen).
Zwischenzeitlich haben Gespräche zwischen der Verwaltung und der gewoge AG zur Entwicklung des
städtischen Wohnhausbestandes stattgefunden. Als Ergebnis wurden Kriterien für die Auswahl von
Sanierungsobjekten im städtischen Wohnhausbestand festgelegt und dem Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am 05.04.16 vorgestellt. Es sollen möglichst gleichwertige
Wohnverhältnisse für alle Mieter geschaffen werden.
Die Belegung der städtischen Wohnungen nach erfolgter Sanierung gestaltet sich zunehmend
schwieriger. Die öffentlich geförderten Wohnungen werden nur mit Mietern belegt, die über einen
Wohnberechtigungsschein
verfügen;
der
überwiegende
Teil
dieses
Personenkreises
sind
Transferleistungsempfänger. Die festgelegte Bewilligungsmiete stimmt je nach Konstellation (Größe
der Wohnung, Belegung) nicht mit den angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) überein und wird
von den Leistungsträgern nicht in voller Höhe übernommen. Um die Vermietung trotzdem zu
ermöglichen, gestattet die Verwaltung der gewoge AG nach entsprechender Einzelfallprüfung, einen
befristeten Mietverzicht auszusprechen. Damit ist gewährleistet, dass die Vergabe der Wohnungen an
den berechtigten Personenkreis erfolgt.
Vorlage FB 23/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2016
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