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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
169411.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
07.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Immobilienmanagement Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Soziales und Integration Fachbereich Wohnen FB 23/0266/WP17 öffentlich 07.09.2016 FB 23/49 Mietpreisgestaltung im städtischen Wohnhausbestand Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.09.2016 SGA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Vorlage zur Kenntnis. finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 Vorlage FB 23/0266/WP17 der Stadt Aachen 0 Ausdruck vom: 26.10.2016 Seite: 1/3 Verschlechterun g Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 23/0266/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: In der Sitzung am 24.09.15 wurde der Ausschuss über die Mietpreisgestaltung im städtischen Wohnhausbestand informiert. Im Schlussteil der Vorlage wurde erwähnt, dass die gewoge AG anbietet zu prüfen, ob ein geringer Anteil an Wohnungen dem städtischen Bestand von der Durchführung regelmäßiger Sanierungen ausgenommen werden kann, um dort z.B. die zeitlichen Abstände zwischen Mieterhöhungen zu verlängern (analog der Durchführung von Mindeststandards an Renovierungen). Zwischenzeitlich haben Gespräche zwischen der Verwaltung und der gewoge AG zur Entwicklung des städtischen Wohnhausbestandes stattgefunden. Als Ergebnis wurden Kriterien für die Auswahl von Sanierungsobjekten im städtischen Wohnhausbestand festgelegt und dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am 05.04.16 vorgestellt. Es sollen möglichst gleichwertige Wohnverhältnisse für alle Mieter geschaffen werden. Die Belegung der städtischen Wohnungen nach erfolgter Sanierung gestaltet sich zunehmend schwieriger. Die öffentlich geförderten Wohnungen werden nur mit Mietern belegt, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen; der überwiegende Teil dieses Personenkreises sind Transferleistungsempfänger. Die festgelegte Bewilligungsmiete stimmt je nach Konstellation (Größe der Wohnung, Belegung) nicht mit den angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) überein und wird von den Leistungsträgern nicht in voller Höhe übernommen. Um die Vermietung trotzdem zu ermöglichen, gestattet die Verwaltung der gewoge AG nach entsprechender Einzelfallprüfung, einen befristeten Mietverzicht auszusprechen. Damit ist gewährleistet, dass die Vergabe der Wohnungen an den berechtigten Personenkreis erfolgt. Vorlage FB 23/0266/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2016 Seite: 3/3