Daten
Kommune
Aachen
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29.08.16, 12:00
Aktualisiert
10.02.17, 10:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0074/WP17
öffentlich
29.08.2016
Nachtragssatzung zur Abfallgebührensatzung einschließlich der
Gebührenkalkulation
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.09.2016
14.09.2016
BAASt
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der
Stadt Aachen vom 10.12.2008 zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
den 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008.
Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 1/8
Erläuterungen:
Aufgrund der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft in der Stadt Aachen ist eine Änderung der
Abfallgebührensatzung erforderlich.
Die Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse verdeutlicht.
Der 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 lautet wie folgt:
3. Nachtrag
zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen
vom 10.12.2008
Aufgrund
-
der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496),
-
der §§ 1, 2, 4, 5 , 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 / SGV NW S. 610), zuletzt geändert
durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666)
und
-
der §§ 1, 2 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom
21.06.1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom
21.03.2013 (GV NW S. 148)
hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 14.09.2016 folgenden 3. Nachtrag zur
Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen beschlossen:
§ 1 Abs. 3 ändert sich wie folgt:
Die Gebührenpflicht der Eigentümer beginnt mit dem ersten des auf den Anschluss folgenden Monats.
Sie endet unter der Voraussetzung, dass der schriftlichen Abmeldung von Abfallbehältern
stattgegeben wurde, mit dem Ende des Monats, in dem der Abfallbehälter schriftlich abgemeldet oder
eingezogen wurde. Für Selbstanlieferer entsteht die Gebührenpflicht mit der Anlieferung der Abfälle
an der jeweiligen Anlage.
Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 2/8
§ 1 Abs. 4 ändert sich wie folgt:
Für die Durchführung einer regulären Sperrgutabholung oder einer Express-Sperrgutabholung gemäß
§ 15 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ist eine gesonderte Gebühr zu entrichten. Die
Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung des Sperrguttermins.
§ 2 erhält folgende Fassung:
Kostenermittlung und Zuordnung der Grund- und Leistungsgebühr
(1)
Die Kosten der Abfallwirtschaft werden jährlich ermittelt und in Fix- und variable Kosten
aufgeteilt. Ein Teil der Fixkosten wird über eine Grundgebühr auf jeden Restabfallbehälter, abhängig
vom Leerungsrhythmus, umgelegt.
(2)
Die variablen Kosten für die Bioabfallsammlung werden als eigenständige lineare
Leistungsgebühr, differenziert nach dem Volumen des Bioabfallbehälters, erhoben.
(3)
Die variablen Kosten für die übrige Abfallsammlung werden als eigenständige, lineare
Leistungsgebühr differenziert nach Leerungsrhythmus und dem Volumen der Restabfallbehälter
erhoben.
§ 3 erhält folgende Fassung:
Gebührensätze
(1)
Die Jahresgrundgebühr je Restabfallbehälter beträgt:
Behältergröße in Liter
Leerungsrhythmus Gebühr
120, 770 und 1.100
wöchentlich
119,59 €
90, 120, 240, 770 und 1.100
14-täglich
85,42 €
1.100
vierwöchentlich
68,34 €
> 1.100
--
643,95 €
60, 90, 120, 240, 770 und
Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 3/8
(2)
Die Jahresleistungsgebühr je Restabfallbehälter beträgt:
Behältergröße
in Liter
Leerungsrhythmus Gebühr
60
vierwöchentlich
51,75 €
90
14-täglich
155,25 €
vierwöchentlich
77,62 €
wöchentlich
413,99 €
14-täglich
207,00 €
vierwöchentlich
103,50 €
14-täglich
413,99 €
vierwöchentlich
207,00 €
wöchentlich
2.656,45 €
14-täglich
1.328,22 €
120
240
770
vierwöchentlich
1.100
2.500
5.000
664,11 €
wöchentlich
3.794,93 €
14-täglich
1.897,46 €
vierwöchentlich
948,73 €
wöchentlich
8.624,84 €
14-täglich
4.312,42 €
wöchentlich
17.249,67 €
14-täglich
8.624,84 €
Ist eine häufigere Leerung der 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l Restabfallbehälter erforderlich als
vorstehend beschrieben, so erhöht sich die Jahresleistungsgebühr proportional zu der Anzahl der
Leerungen.
Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
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(3)
(4)
Die Jahresleistungsgebühr je Bioabfallbehälter beträgt:
Behältergröße in Liter Leerungsrhythmus
Gebühr
60
14-täglich
46,30 €
90
14-täglich
69,45 €
120
14-täglich
92,60 €
240
14-täglich
185,20 €
Die Jahresvollservicegebühr je Restabfallbehälter beträgt:
Behältergröße in
Liter
Leerungsrhythmus
Gebühr
90
14-täglich
80,97 €
vierwöchentlich
64,78 €
wöchentlich
113,36 €
14-täglich
80,97 €
vierwöchentlich
64,78 €
14-täglich
80,97 €
vierwöchentlich
64,78 €
wöchentlich
226,72 €
14-täglich
161,94 €
vierwöchentlich
129,55 €
wöchentlich
226,72 €
14-täglich
161,94 €
vierwöchentlich
129,55 €
120
240
770
1.100
(5)
Die Gebühr für Restabfallbehälter über 5.000 l richtet sich nach dem Litermaßstab der jeweils
gültigen Gebührenbedarfsberechnung in Abhängigkeit der durchgeführten
Abfuhrhäufigkeit zuzüglich Grundgebühr.
Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 5/8
(6)
Die Verwaltungsgebühr für die Vergabe eines Sperrguttermins beträgt 15,00 Euro. Die Gebühr
für die Vergabe eines Express-Sperrguttermines einschließlich Abholung beträgt insgesamt 60,00
Euro. Elektrogroßgeräte werden nach Terminvergabe kostenlos abgeholt.
(7)
Die Verwaltungsgebühr für den Änderungsdienst beträgt 15,00 Euro.
(8)
Für die Abfuhr von zugelassenen Säcken für Überhangabfall wird ein Entgelt erhoben.
Dieses beträgt für den 70 Liter Abfallsack 7,00 Euro/Stück.
§ 4 Abs. 1 ändert sich wie folgt:
Die nach § 3 Abs. 1 bis 5 und 8 zu entrichtenden Gebühren werden von der Stadt Aachen Fachbereich Steuern und Kasse - durch Gebührenbescheid, der mit dem Bescheid über andere
Grundbesitzabgaben verbunden sei kann, festgesetzt. Die Gebühren werden je zu einem Viertel ihres
Jahresbetrages am 15.02. 15.05., 15.08., 15.11. eines jeden Jahres fällig. Auf Antrag des
Gebührenpflichtigen können die Gebühren abweichend von Satz 2 am 01. Juli in einem Jahresbetrag
entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Kalenderjahres
gestellt werden.
Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die
Änderung muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Jahres beantragt werden.
Nachforderungsbeträge für abgelaufene Zeiträume werden mit der Bekanntgabe des
Abgabenbescheides fällig und sind innerhalb eines Monats zu entrichten.
Die Gebühr für die Sperrgutabfuhr werden von der Stadt Aachen – Fachbereich Steuern und Kasse mittels Einzelbescheid festgesetzt. Sie wird mit der Antragstellung nach Maßgabe von § 15 Abs. 2
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen fällig.
§ 5 erhält folgende Fassung:
Die Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 3. Nachtrages tritt zum 01.01.2017
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallgebührensatzung in der Fassung des 2. Nachtrages außer Kraft.
Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 6/8
Der vorstehende 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen wurde in der Sitzung des
Rates der Stadt am 14. September 2016 beschlossen.
Aachen, den 14. September 2016
Philipp
Oberbürgermeister
Stühlen
Schriftführerin
Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt
Aachen ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Aachen, den 14. September 2016
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 7/8
Vorstehender 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
können, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;
c) der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat
oder
d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 14. September 2016
Philipp
Oberbürgermeister
Der Wortlaut des 3. Nachtrages zur Abfallgebührensatzung Stadt Aachen stimmt mit dem
Ratsbeschluss vom 14. September 2016 überein.
Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom
07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.
Aachen, den 14. September 2016
Philipp
Oberbürgermeister
Anlage/n:
Synopse
Gebührenbedarfsberechnung
Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2016
Seite: 8/8
Fassung vom 10.12.2014
Änderung der Abfallgebührensatzung
Synopse
Neue Fassung vom 14.09.2016, 3. Nachtrag
§ 1 Gebühren
(1) Für die Benutzung der Abfallentsorgung und sonstiger abfallwirtschaftlicher
§ 1 Gebühren
(1) unverändert
Maßnahmen der Stadt Aachen werden Gebühren zur Deckung der Kosten nach § 6
Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein – Westfalen in der
jeweils geltenden Fassung erhoben.
(2) Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an die städtische Einrichtung
(2) unverändert
angeschlossenen Grundstücke.
Mehrere Eigentümer und die nach § 25 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen
dieser Satzungsnorm Gleichgestellten haften als Gesamtschuldner.
(3) Die Gebührenpflicht der Eigentümer beginnt mit dem ersten des auf den Anschluss
(3) Die Gebührenpflicht der Eigentümer beginnt mit dem ersten des auf den Anschluss
folgenden Monats. Sie endet unter der Voraussetzung, dass der schriftlichen
folgenden Monats. Sie endet unter der Voraussetzung, dass der schriftlichen
Abmeldung von Abfallbehältern stattgegeben wurde, mit dem Ende des Monats, in
Abmeldung von Abfallbehältern stattgegeben wurde, mit dem Ende des Monats, in
dem der Abfallbehälter schriftlich abgemeldet oder eingezogen wurde. Für
dem der Abfallbehälter schriftlich abgemeldet oder eingezogen wurde. Für
Selbstanlieferer entsteht die Gebührenpflicht mit der Anlieferung der Abfälle auf der
Selbstanlieferer entsteht die Gebührenpflicht mit der Anlieferung der Abfälle an der
Deponie.
jeweiligen Anlage.
(4) Für die Durchführung einer Express-Sperrgutabholung gemäß § 15 Abs. 2 der
(4) Für die Durchführung einer regulären Sperrgutabholung oder einer Express-
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 ist eine gesonderte
Sperrgutabholung gemäß § 15 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen
Gebühr zu entrichten. Sie wird durch den vom Aachener Stadtbetrieb im Auftrag der
ist eine gesonderte Gebühr zu entrichten. Die Gebührenpflicht entsteht mit der
Stadt Aachen mittels Einzelbescheid veranlagt. Sollte die Express-Sperrgutabholung
Antragstellung des Sperrguttermins.
aus Gründen, die der Anforderer zu vertreten hat entfallen, entstehen Kosten für eine
Leerfahrt, die ebenfalls mittels Bescheid durch den Aachener Stadtbetrieb erhoben
werden.
(5) Die Gebühr für Umstellungen bei den Abfallbehältern gemäß § 12 Abs. 11 der
(5) unverändert
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 wird mit dem
Grundbesitzabgabenbescheid erhoben.
(6) Beim Wechsel des Eigentümers geht die Gebührenpflicht mit dem Beginn des auf den
(6) unverändert
Eigentumswechsel folgenden Monats auf den Erwerber über. Vom Ersten des auf den
Besitzübergang folgenden Monats bis zur Eintragung ins Grundbuch ist auch der zum
Besitz berechtigte Erwerber gebührenpflichtig.
(1)
§2
§2
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Kostenermittlung und Zuordnung der Grund- und Leistungsgebühr
Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl, Volumen und der
(1)
Die Kosten der Abfallwirtschaft werden jährlich ermittelt und in Fix- und variable
Abfuhrhäufigkeit der Abfallbehälter.
Kosten aufgeteilt. Ein Teil der Fixkosten wird über eine Grundgebühr auf jeden
Sie beträgt
Restabfallbehälter, abhängig vom Leerungsrhythmus, umgelegt.
für das 60 l Abfallgefäß
( ohne Vollservice )
(2)
Die variablen Kosten für die Bioabfallsammlung werden als eigenständige lineare
wöchentl. Leerung
276,00 Euro
Leistungsgebühr, differenziert nach dem Volumen des Bioabfallbehälters,
14-tägl. Leerung
138,00 Euro
erhoben.
4-wöchentliche Leerung
69,00 Euro
(3)
Die variablen Kosten für die übrige Abfallsammlung werden als eigenständige,
lineare Leistungsgebühr differenziert nach Leerungsrhythmus und dem Volumen
für das 120 l Abfallgefäß ( ohne Vollservice )
wöchentl. Leerung
der Restabfallbehälter erhoben.
552,00 Euro
14-tägl. Leerung
276,00 Euro
für das 120 l Abfallgefäß ( mit Vollservice )
§3
Gebührensätze
(1)
Die Jahresgrundgebühr je Restabfallbehälter beträgt:
wöchentl. Leerung
663,60 Euro
14- tägl. Leerung
331,80 Euro
Behältergröße in Liter
Leerungsrhythmus
Gebühr
wöchentl. Leerung
3.576,00 Euro
120, 770 und 1.100
90, 120, 240, 770 und 1.100
60, 90, 120, 240, 770 und 1.100
wöchentlich
14-täglich
vierwöchentlich
119,59 €
85,42 €
68,34 €
14-tägl. Leerung
1.788,00 Euro
> 1.100
--
643,95 €
für den 770 l Großbehälter ( ohne Vollservice )
für den 770 l Großbehälter ( mit Vollservice )
wöchentl. Leerung
3.687,60 Euro
14-tägl. Leerung
1.843,80 Euro
für den 1100 l Großbehälter ( ohne Vollservice )
wöchentl. Leerung
5.107,20 Euro
14-tägl. Leerung
2.553,60 Euro
(2)
Die Jahresleistungsgebühr je Restabfallbehälter beträgt:
Behältergröße in
Liter
Leerungsrhythmus
Gebühr
60
vierwöchentlich
51,75 €
90
14-täglich
vierwöchentlich
155,25 €
77,62 €
120
wöchentlich
14-täglich
vierwöchentlich
413,99 €
207,00 €
103,50 €
240
14-täglich
vierwöchentlich
413,99 €
207,00 €
770
wöchentlich
14-täglich
vierwöchentlich
2.656,45 €
1.328,22 €
664,11 €
für den 1100 l Großbehälter ( mit Vollservice )
wöchentl. Leerung
5.218,80 Euro
14-tägl. Leerung
2.609,40 Euro
Die Gebührenpflichtigen, die auf ihren anschlusspflichtigen Grundstücken eine
qualifizierte Eigen-kompostierung gemäß § 27 Abs. 3 Ziffer a der
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 betreiben, erhalten einen
Gebührenerlass auf das zur Verfügung gestellte Restabfallbehältervolumen in Höhe von
15,00 Euro.
1.100
wöchentlich
14-täglich
vierwöchentlich
3.794,93 €
1.897,46 €
948,73 €
2.500
wöchentlich
14-täglich
8.624,84 €
4.312,42 €
5.000
wöchentlich
14-täglich
17.249,67 €
8.624,84 €
Die Gebühr für Behälter über 1.100 l richtet sich nach dem Litermaßstab der jeweils
gültigen Gebührenbedarfsberechnung in Abhängigkeit der durchgeführten
Abfuhrhäufigkeit.
(2)
Die Jahresgebühr in Abs. 1 umfasst eine Grundausstattung bestehend aus dem jeweils
gewählten Restabfallgefäß und dem dazugehörigen Bioabfallgefäß in Abhängigkeit der
Restabfallgrößen gemäß § 11 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen
vom 10.12.2008.
Ist eine häufigere Leerung der 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l Restabfallbehälter erforderlich
(3)
Die Gebühr für die Inanspruchnahme eines Express - Sperrguttermines beträgt 50,00
als vorstehend beschrieben, so erhöht sich die Jahresleistungsgebühr proportional zu der
Euro.
Anzahl der Leerungen.
(4)
Die Verwaltungsgebühr für den Änderungsdienst beträgt 10,00 Euro
(5)
Für zusätzliches zu § 11 Abs. 4 S. 3 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen in
Anspruch genommenes Bioabfallvolumen beträgt die Jahresgebühr
für 60 l
für 120 l
für 240 l
108,00 Euro,
216,00 Euro,
432,00 Euro.
(6) Bei mehrfacher wöchentlicher Entleerung erhöhen sich die Gebührensätze entsprechend
der Anzahl der wöchentlichen Abfuhren.
(7) Für die Abfuhr von zugelassenen Säcken für Überhangabfall werden keine Gebühren
erhoben; diese sind im Kaufpreis enthalten. Der Kaufpreis beträgt:
(3)
Die Jahresleistungsgebühr je Bioabfallbehälter beträgt:
Behältergröße in Liter
Leerungsrhythmus
Gebühr
60
14-täglich
46,30 €
90
14-täglich
69,45 €
120
14-täglich
92,60 €
240
14-täglich
185,20 €
(4)
für den
70 Liter Abfallsack
Die Jahresvollservicegebühr je Restabfallbehälter beträgt:
3,00 Euro/Stück
(8) Mit den Gebühren nach Abs. 1 ist auch die Abfuhr von sperrigen Abfällen, die Kosten für
die Einrichtung der Sammelstellen für pflanzliche Abfälle, Schadstoffe,
Haushaltskühlgeräte und Altöl sowie für sonstige allgemeine abfallwirtschaftliche
Maßnahmen, insbesondere zur Abfallvermeidung und Beratung abgegolten.
(9) Bei der Annahmestelle für Kleinanlieferungen auf der Zentraldeponie in Alsdorf - Warden
gilt für Selbstanlieferer die von der AWA GmbH erlassene und vom Rat der Stadt
beschlossene Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung.
(5)
Behältergröße in Liter
Leerungsrhythmus
Gebühr
90
14-täglich
vierwöchentlich
80,97 €
64,78 €
120
wöchentlich
14-täglich
vierwöchentlich
113,36 €
80,97 €
64,78 €
240
14-täglich
vierwöchentlich
80,97 €
64,78 €
770
wöchentlich
14-täglich
vierwöchentlich
226,72 €
161,94 €
129,55 €
1.100
wöchentlich
14-täglich
vierwöchentlich
226,72 €
161,94 €
129,55 €
Die Gebühr für Restabfallbehälter über 5.000 l richtet sich nach dem Litermaßstab der
jeweils gültigen Gebührenbedarfsberechnung in Abhängigkeit der durchgeführten
Abfuhrhäufigkeit zuzüglich Grundgebühr.
(6)
Die Verwaltungsgebühr für die Vergabe eines Sperrguttermins beträgt 15,00 Euro.
Die Gebühr für die Vergabe eines Express-Sperrguttermins einschließlich Abholung
beträgt insgesamt 60,00 Euro. Elektrogroßgeräte werden nach Terminvergabe
kostenlos abgeholt.
(7)
Die Verwaltungsgebühr für den Änderungsdienst beträgt 15,00 Euro.
(8) Für die Abfuhr von zugelassenen Säcken für Überhangabfall wird ein Entgelt erhoben.
Dieses beträgt für den 70 Liter Abfallsack 7,00 Euro/Stück.
§3
§4
Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die nach § 2 Abs. 1, 4 und 5 zu entrichtenden Gebühren werden von der Stadt Aachen –
(1) Die nach § 3 Abs. 1 bis 5 und 8 zu entrichtenden Gebühren werden von der Stadt Aachen
Fachbereich Steuern und Kasse - durch Gebührenbescheid, der mit dem Bescheid über
- Fachbereich Steuern und Kasse - durch Gebührenbescheid, der mit dem Bescheid über
andere Grundbesitzabgaben verbunden sei kann, festgesetzt. Die Gebühren werden je zu
andere Grundbesitzabgaben verbunden sei kann, festgesetzt. Die Gebühren werden je zu
einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02.,
einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02.,
15.05., 15.08., 15.11. eines jeden Jahres fällig. Auf Antrag des Gebührenpflichtigen können
15.05., 15.08., 15.11. eines jeden Jahres fällig. Auf Antrag des Gebührenpflichtigen können
die Gebühren abweichend von Satz 2 am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet
die Gebühren abweichend von Satz 2 am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet
werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen
werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen
Kalenderjahres gestellt werden.
Kalenderjahres gestellt werden.
Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt
Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt
wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Jahres
wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Jahres
beantragt werden.
beantragt werden.
Nachforderungsbeträge für abgelaufene Zeiträume werden mit der Bekanntgabe des
Nachforderungsbeträge für abgelaufene Zeiträume werden mit der Bekanntgabe des
Abgabenbescheides fällig und sind innerhalb eines Monats zu entrichten.
Abgabenbescheides fällig und sind innerhalb eines Monats zu entrichten.
Die Gebühr für die Sperrgutabfuhr werden von der Stadt Aachen – Fachbereich
Steuern und Kasse - mittels Einzelbescheid festgesetzt. Sie wird mit der
Antragstellung nach Maßgabe von § 15 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt
Aachen fällig.
(2) Erfolgt der Anschluss an die Abfallabfuhr erst im Laufe eines Erhebungszeitraumes, so
(2) unverändert
ermäßigt sich die Jahresgebühr entsprechend. Die Ermäßigung beträgt für jeden vollen
Monat, in dem die Anschluss – und Benutzungspflicht nicht bestand 1/12 der in § 2
festgesetzten Jahresgebühr.
(3) Endet die Anschluss- und Benutzungspflicht im Laufe eines Erhebungszeitraumes, so
(3) unverändert
besteht die Gebührenpflicht bis zum Ende des Monats fort.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Abfallgebührensatzung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
§ 5 Inkrafttreten
Die Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 3. Nachtrages tritt zum
01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallgebührensatzung in der Fassung des 2.
Nachtrages außer Kraft.
Fachbereich Finanzsteuerung
Wirtschaftsplan Abfallwirtschaft 2017
ERTRÄGE
Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen
Zuschuss städtischer Haushalt
Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für Stadt Aachen
Sonstige Erträge
Summe der direkten Erträge
AUFWENDUNGEN
Strom, Wasser und sonstige Energie
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Bezogene Fremdleistungen
Material- und Dienstleistungsaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Altersversorgung
Personalaufwand
Handelsrechtliche Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Kapitalaufwand
Versicherungen
Bürokosten
Fracht-, Telefon- und Portokosten
Fortbildungen und Reisekosten
Öffentlichkeitsarbeit
Reinigungskosten
Instandhaltung der Gebäude
EDV-Kosten
Miet- und Leasingkosten
Sonstige Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Sonstige Steuern
Summe der direkten Aufwendungen
Abfallwirtschaft
- Euro (€) - Euro (€) Plan 2017
Plan 2016
Abweichung
0€
0€
0€
0€
0€
2.161.900 €
2.016.000 €
145.900 €
65.200 €
53.500 €
11.700 €
2.227.100 €
2.069.500 €
157.600 €
24.800 €
23.500 €
871.100 €
873.200 €
14.334.700 € 14.705.000 €
15.230.600 € 15.601.700 €
7.632.900 €
7.416.000 €
2.171.400 €
2.065.800 €
9.804.300 €
9.481.800 €
852.500 €
954.000 €
0€
0€
852.500 €
954.000 €
75.400 €
75.500 €
17.900 €
26.300 €
1.700 €
1.700 €
30.000 €
29.500 €
50.000 €
56.000 €
5.100 €
5.000 €
106.500 €
105.000 €
158.600 €
122.300 €
308.200 €
305.500 €
107.300 €
160.500 €
860.700 €
887.300 €
11.000 €
15.000 €
23.200 €
23.000 €
26.782.300 € 26.962.800 €
INNERBETRIEBLICHE VERRECHNUNG
- Innerbetriebliche Erträge
+ Innerbetriebliche Aufwendungen
0€
4.070.700 €
Kostengrundlage für die Gebührenkalkulation
Übergangsrechnung vom Erfolgsplan zur Gebührenkalkulation
./. Bilanzielle Abschreibungen
./. Bilanzielle Verzinsung
+ Kalkulatorische Abschreibung
+ Kalkulatorische Verzinsung
+ Personalkostenerstattung städtischer Haushalt
+ Verwaltungskostenbeitrag städtischer Haushalt
Durch Gebühreneinnahmen zu deckende Kosten
Stand 29.08.2016
FB 20/10
Herr Platzek
Auszug Wirtschaftsplan
28.625.900 €
Plan 2017
852.500 €
0€
997.412 €
467.652 €
37.250 €
688.408 €
29.964.122 €
Anlage 1
0€
4.241.500 €
1.300 €
-2.100 €
-370.300 €
-371.100 €
216.900 €
105.600 €
322.500 €
-101.500 €
0€
-101.500 €
-100 €
-8.400 €
0€
500 €
-6.000 €
100 €
1.500 €
36.300 €
2.700 €
-53.200 €
-26.600 €
-4.000 €
200 €
-180.500 €
0€
-170.800 €
29.134.800 €
-508.900 €
Plan 2016
Abweichung
954.000 € -101.500,00 €
0€
0,00 €
1.048.568 €
-51.156,00 €
480.131 €
-12.479,00 €
37.250 €
0,00 €
765.500 €
-77.092,00 €
30.512.249 €
-548.127 €
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 20/10
Herr Platzek
Kostenverteilung auf Abfallarten
Gebührenkalkulation Abfallwirtschaft 2017
Grundgebühr
ERTRÄGE
Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen
Zuschuss städtischer Haushalt
Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für Stadt Aachen
Sonstige Erträge
Summe der direkten Erträge
AUFWENDUNGEN
Strom, Wasser und sonstige Energie
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Bezogene Fremdleistungen
Material- und Dienstleistungsaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Altersversorgung
Personalaufwand
Kalkulatorische Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Kapitalaufwand
Versicherungen
Bürokosten
Fracht-, Telefon- und Portokosten
Fortbildungen und Reisekosten
Öffentlichkeitsarbeit
Reinigungskosten
Instandhaltung der Gebäude
EDV-Kosten
Miet- und Leasingkosten
Sonstige Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Sonstige Steuern
Summe der direkten Aufwendungen
INNERBETRIEBLICHE VERRECHNUNG
- Innerbetriebliche Erträge
+ Innerbetriebliche Aufwendungen
Kosten städtischer Haushalt
+ Personalkostenerstattung städtischer Haushalt
+ Verwaltungskostenbeitrag
Durch Gebühren zu deckende Kosten:
Stand 29.08.2016
Abfallarten
Restabfall
- Euro (€) Plan 2017
- Euro (€) Plan 2017
Papier
- Euro (€) Plan 2017
Summe:
Bio
- Euro (€) Plan 2017
Gesamt:
- Euro (€) Plan 2017
0€
0€
261.900 €
65.200 €
327.100 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
1.900.000 €
0€
1.900.000 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
2.161.900 €
65.200 €
2.227.100 €
24.800 €
39.085 €
976.750 €
1.040.635 €
1.908.225 €
542.850 €
2.451.075 €
249.353 €
116.913 €
366.266 €
75.400 €
17.900 €
1.700 €
30.000 €
50.000 €
5.100 €
106.500 €
158.600 €
308.200 €
107.300 €
860.700 €
11.000 €
23.200 €
4.752.876 €
0€
444.198 €
11.743.742 €
12.187.940 €
3.584.647 €
1.019.757 €
4.604.404 €
436.596 €
204.705 €
641.301 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
17.433.646 €
0€
133.049 €
241.923 €
374.972 €
1.029.707 €
292.930 €
1.322.637 €
116.903 €
54.812 €
171.715 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
1.869.323 €
0€
254.768 €
1.372.285 €
1.627.053 €
1.110.321 €
315.863 €
1.426.184 €
194.559 €
91.222 €
285.781 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
3.339.018 €
24.800 €
871.100 €
14.334.700 €
15.230.600 €
7.632.900 €
2.171.400 €
9.804.300 €
997.412 €
467.652 €
1.465.064 €
75.400 €
17.900 €
1.700 €
30.000 €
50.000 €
5.100 €
106.500 €
158.600 €
308.200 €
107.300 €
860.700 €
11.000 €
23.200 €
27.394.864 €
0€
0€
0€
3.425.901 €
0€
24.017 €
0€
620.782 €
0€
4.070.700 €
0€
688.408 €
23.325 €
0€
6.700 €
0€
7.225 €
0€
37.250 €
688.408 €
5.114.184 €
20.882.872 €
41 €
3.967.025 €
29.964.122 €
Anlage 2
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 20/10
Herr Platzek
Grundgebühr_Verw_Expresss
Kostenermittlung Grundgebühr je angeschlossenem Restabfallbehälter
Gesamtkosten Grundgebühr (= Vorhaltekosten Abfallwirtschaft)
Ermittlung der Ladevorgänge je angeschlossenem Restabfallbehälter (Regelgeschäft)
Restabfall
wöchentlich
14-tägig
vierwöchentlich
1. Woche
Ladung
2. Woche
Ladung
Ladung
3. Woche
Ladung
4. Woche
Ladung
Ladung
Ladung
Ladung 1 Bio
Ladung 1 Bio
Ladung 1 Bio
+ Bioabfall (2 Ladevorgänge)
Ladung 2 Bio
Ladung 2 Bio
Ladung 2 Bio
+ Papier (1 Ladevorgang)
Ladung Papier
Ladung Papier
Ladung Papier
= Gesamtanzahl Ladevorgänge
7
5
4
5.114.184,00 €
+ Bioabfall
14-tägig
+ Papier
vierwöchentlich
Ladung 1 Bio
Ladung 2 Bio
Ladung Papier
Ermittlung der Ladevorgänge je angeschlossenem Restabfallbehälter (Containergeschäft)
Anzahl Containerleerungen
490 Leerungen gesamt
- Betrachtung von 4 Wochen
13 Intervalle analog der Kalkulation für die Regelbehälter
37,69230769 = Mittelwert der Ladevorgänge im 4-Wochen Rhythmus
Annahme E 18
(30.06.2016)
Anzahl Restabfallbehälter
mindestens wöchentliche Leerung
10.511
14 - tägige Leerung
15.766
vierwöchentliche Leerung
36.415
Containergeschäft
34
Summe
62.726
Planeinnahmen Grundgebühr
mindestens wöchentliche Leerung
14 - tägige Leerung
vierwöchentliche Leerung
Containergeschäft
Ladevorgänge
laut Übersicht
7
5
4
38
Rechenfaktor
73.577
78.830
145.660
1.282
299.349
Kostenanteil
Grundgebühr
1.257.017,38 €
1.346.761,63 €
2.488.510,70 €
21.894,29 €
Grundgebühr
nach
Leerungsintervall
119,59 €
85,42 €
68,34 €
643,95 €
Annahme E 18
Gebühr
Planeinnahmen
(30.06.2016)
2017
Grundgebühr
10.511
119,59 €
1.257.017,38 €
15.766
85,42 €
1.346.761,63 €
36.415
68,34 €
2.488.510,70 €
34
643,95 €
21.894,29 €
Summe Planeinnahmen Grundgebühr
5.114.184,00 €
Kostenermittlung für Sperrgut Terminvergabe + Änderungsdienst
Kostenermittlung für Callcenter Aachen
Personalkosten (gesamt)
+ Sachkostenzuschlag pro Büroarbeitsplatz
+ IT-Kosten pro Büroarbeitsplatz
Anzahl Arbeitsplätze gesamt =
27
27
6.250,00 €
x
27
6.163,29 €
x
= Gesamtkosten Callcenter
Stellenbedarf für Vorgänge der Abfallwirtschaft (Front-Office Stellenbedarfsberechnung 2014)
Stellenbedarf für Vorgänge der Abfallwirtschaft (Back-Office Stellenbedarfsberechnung 2014)
Kostenanteil Callcenter Aachen für die Bearbeitung der Vorgänge der Abfallwirtschaft
: Anzahl der gebührenrellevanten Vorgänge Abfallwirtschaft
= Kostensatz für die Bearbeitung eines gebührenrellevanten Vorgangs der Abfallwirtschaft:
= Gebührenhöhe gerundet:
1.394.030,00 €
168.750,00 €
166.408,83 €
1.729.188,83 €
2,0445
2,0404
423.312,40 €
27.073,00
15,6360 €
15,00 €
Kostenermittlung für Express-Sperrgut
Ermittlung der Kosten für den Express-Sperrgut
Stundensatz
42,00 €
55,00 €
Verrechnungssatz E 18 MA Abfallwirtschaft
Verrechnungssatz E 18 Abfallsammelfahrzeug
Gesamtkosten je Termin Expresssperrgut (pauschal 0,25 Std.)
Bedarf:
Fahrer
Lader
1 Abfallsammelfahrzeug
+ Verwaltungsgebühr Terminvergabe Sperrgut
Anzahl
1
2
1
Dauer in Std
0,25
0,25
0,25
= Kosten Express-Sperrgut:
Gebührensatz für die Terminvergaben Express-Sperrgut
Stand 29.08.2016
Anlage 3
Kostenansatz
10,50 €
21,00 €
13,75 €
15,00 €
60,25 €
60,00 €
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 20/10
Herr Platzek
Vollservicezuschlag
Ermittlung des Vollservicezuschlags
Ermittlung Zusatzkosten für VS über alle Fraktionen
Durchschnittlich Kosten Lader:
60.625,00 €
25,5
6,63
32,13
Gesamtkosten für VS:
1.947.881 €
Datenlage INFA
Lader zusätzlich benötigt
zuzüglich Personalreserve
Personalbedarf zuätzlich für den VS
Ermittlung Vollservice-Zuschlag:
Anzahl Leerungen
Behälter im Vollservice
90 Liter 14 - tägig
90 Liter vierwöchentlich
120 Liter wöchentlich
120 Liter 14 - tägig
120 Liter vierwöchentlich
240 Liter wöchentlich
240 Liter 14 - tägig
240 Liter vierwöchentlich
770 Liter wöchentlich
770 Liter 14 - tägig
770 Liter vierwöchentlich
1.100 Liter wöchentlich
1.100 Liter 14 - tägig
1.100 Liter vierwöchentlich
durch VS zu deckende Kosten:
VS-Zuschlag je Recheneinheit:
Annahme E
18
(30.06.2016)
0
0
8.579
2.328
0
0
3.677
411
561
302
0
1.064
279
0
Bioabfall
52
26
52
26
13
52
26
13
52
26
13
52
26
13
Papierabfall
26
26
26
26
26
26
26
26
26
26
26
26
26
26
Bedarf
Personal
RechenEinheit
13
13
13
13
13
13
13
13
13
13
13
13
13
13
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
0
0
780.689
151.320
0
0
239.005
21.372
102.102
39.260
0
193.648
36.270
0
1.563.666
1.947.881 €
1,245714
Anzahl Leerungen pro Jahr
Restabfall
wöchentliche Leerung Standardbehälter (2rädrig)
14 - tägige Leerung
Standardbehälter (2-rädrig)
vierwöchentliche Leerung
Standardbehälter (2-rädrig)
wöchentliche Leerung Großbehälter (4rädrig)
14 - tägige Leerung
Großbehälter (4-rädrig)
vierwöchentliche Leerung
Großbehälter (4-rädrig)
Restabfall
Bioabfall
Papierabfall
Bedarf
Personal
Summe
RechenEinheiten
Gebühr
52
26
13
1
91
113,36 €
26
26
13
1
65
80,97 €
13
26
13
1
52
64,78 €
52
26
13
2
182
226,72 €
26
26
13
2
130
161,94 €
13
26
13
2
104
129,55 €
Planeinnahmen Vollservice:
Restabfall im VS
90 Liter 14 - tägig
90 Liter vierwöchentlich
120 Liter wöchentlich
120 Liter 14 - tägig
120 Liter vierwöchentlich
240 Liter wöchentlich
240 Liter 14 - tägig
240 Liter vierwöchentlich
770 Liter wöchentlich
770 Liter 14 - tägig
770 Liter vierwöchentlich
1.100 Liter wöchentlich
1.100 Liter 14 - tägig
1.100 Liter vierwöchentlich
Annahme E
18
(30.06.2016)
0
0
8.579
2.328
0
0
3.677
411
561
302
0
1.064
279
0
Planeinnahmen:
Gebühr
113,36 €
80,97 €
113,36 €
80,97 €
64,78 €
113,36 €
80,97 €
64,78 €
226,72 €
161,94 €
129,55 €
226,72 €
161,94 €
129,55 €
Summe Planeinnahmen Vollservice:
Abweichung in €:
Abweichung in Prozent:
Stand 29.08.2016
Anlage 4
0,00 €
0,00 €
972.515,53 €
188.501,50 €
0,00 €
0,00 €
297.731,97 €
26.623,41 €
127.189,93 €
48.906,75 €
0,00 €
241.230,10 €
45.182,06 €
0,00 €
1.947.881,25 €
0,00 €
0,00
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 20/10
Herr Platzek
Rest- Bioabfall
1) Gebührenkalkulation Restabfall 2017 (Leistungsbgebühr)
Ermittlung Literpreis
Durch Gebühreneinnahmen zu deckende Kosten
(Restabfall + Papier)
- Kosten Vollservice-Zuschlag
- Einnahmen "sonstige Leistungen"
20.882.913 €
1.947.881 €
450.855 €
Basis zur Ermittlung des Literpreises
Standardbehälter
60 Liter Abfallgefäß
90 Liter Abfallgefäß
120 Liter Abfallgefäß
240 Liter Abfallgefäß
770 Liter Abfallgefäß
1.100 Liter Abfallgefäß
Container
2.500 Liter Container
2.500 Liter Container
5.000 Liter Container
5.000 Liter Container
20.000 Liter Container
20.000 Liter Container
16.000 Liter Container
10.000 Liter Container
20.000 Liter Container
18.484.177 € Gesamtvolumen:
Annahme E 18
(30.06.2016)
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
278.607.360
0
0
19.899
1.867
4.770
8.711
7.088
10.066
0
6.185
1.680
629
327
0
1.171
299
0
52 Leerungen
26 Leerungen
52 Leerungen
26 Leerungen
12 Leerungen
135 Leerungen
135 Leerungen
26 Leerungen
26 Leerungen
Leerungen pro Jahr
Volumen Liter
9
8
6
6
1
1
1
1
1
Rechenfaktor
Literpreis Restabfall
(ohne Grundgebühr):
Leistungsgebühr
2017
0,0663
Kontrolle Kostenverteilung
52
26
13
26
13
52
26
13
52
26
13
52
26
13
52
26
13
0
0
15.521.220
4.368.780
5.580.900
54.356.640
22.114.560
15.702.960
0
38.594.400
5.241.600
25.185.160
6.546.540
0
66.981.200
8.551.400
0
207,00 €
103,50 €
51,75 €
155,25 €
77,62 €
413,99 €
207,00 €
103,50 €
827,98 €
413,99 €
207,00 €
2.656,45 €
1.328,22 €
664,11 €
3.794,93 €
1.897,46 €
948,73 €
0,00 €
0,00 €
1.029.753,75 €
289.846,26 €
370.264,24 €
3.606.285,71 €
1.467.188,22 €
1.041.811,27 €
0,00 €
2.560.541,51 €
347.753,41 €
1.670.906,86 €
434.329,53 €
0,00 €
4.443.860,85 €
567.341,76 €
0,00 €
2.500
52
2.500
26
5.000
52
5.000
26
16.000
12
20.000
135
16.000
135
10.000
26
20.000
26
Gesamtvolumen Restabfall
1.170.000
520.000
1.560.000
780.000
192.000
2.700.000
2.160.000
260.000
520.000
278.607.360,00
8.624,84 €
4.312,42 €
17.249,67 €
8.624,84 €
12.738,22 €
179.131,22 €
143.304,98 €
17.249,67 €
34.499,35 €
0,0663
77.623,53 €
34.499,35 €
103.498,04 €
51.749,02 €
12.738,22 €
179.131,22 €
143.304,98 €
17.249,67 €
34.499,35 €
18.484.176,75 €
Literpreis Bioabfall:
0,0297
60
60
60
90
90
120
120
120
240
240
240
770
770
770
1.100
1.100
1.100
2) Gebührenkalkulation Bioabfall 2017
Gesamtkosten Bioabfall
Basis zur Ermittlung des Literpreises
Biogefäße
60 Liter Biogefäß
90 Liter Biogefäß
120 Liter Biogefäß
240 Liter Biogefäß
Stand 29.08.2016
3.967.025 €
3.967.025 € Gesamtvolumen:
Annahme E 18
(30.06.2016)
14 tägige Leerung:
14 tägige Leerung:
14 tägige Leerung:
14 tägige Leerung:
9.385
12.731
14.525
7.037
43.678
133.660.020
Leerungen pro Jahr
Volumen Liter
60
90
120
240
Anlage 5
26
26
26
26
Gesamtvolumen Bio
Rechenfaktor (Volumen)
14.640.600
29.790.540
45.318.000
43.910.880
133.660.020
Gebühr 2017
46,30 €
69,45 €
92,60 €
185,20 €
0,0297
Kontrolle Kostenverteilung
434.532,53 €
884.182,25 €
1.345.036,75 €
1.303.273,47 €
3.967.025,00 €
Fachbereich Finanzsteuerung
Planeinnahmen
Gefäßgröße Restabfall
60 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
90 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
90 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
120 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
120 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
240 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
240 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
770 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
770 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
1.100 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
1.100 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
Fallzahlen
Annahme E 18
(30.06.2016)
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
Container Restabfall (inkl. Grundbgebühr)
2.500 Liter Container
2.500 Liter Container
5.000 Liter Container
5.000 Liter Container
20.000 Liter Container
20.000 Liter Container
16.000 Liter Container
10.000 Liter Container
20.000 Liter Container
52 Leerungen
26 Leerungen
52 Leerungen
26 Leerungen
12 Leerungen
135 Leerungen
135 Leerungen
26 Leerungen
26 Leerungen
Biogefäße
60 Liter Biogefäß
90 Liter Biogefäß
120 Liter Biogefäß
240 Liter Biogefäß
14 tägige Leerung:
14 tägige Leerung:
14 tägige Leerung:
14 tägige Leerung:
Sonstige Leistungen
Restabfallsäcke
Express-Sperrguttermin
Änderungsdienst / Behälterwechsel
Terminvergabe Sperrgut
Stand 29.08.2016
FB 20/10
Herr Platzek
Planeinnahmen
Gebühr 2017
Gebühr 2017
(kfm. gerundet)
Planeinnahmen 2017
0
0
19.899
1.867
4.770
0
0
132
4.760
10.066
8.579
2.328
0
0
2.508
1.269
0
3.677
411
68
25
0
561
302
0
107
20
0
1.064
279
0
326,59 €
188,92 €
120,09 €
240,67 €
145,96 €
321,64 €
210,74 €
533,58 €
292,42 €
171,84 €
646,94 €
373,39 €
236,61 €
947,57 €
499,41 €
275,33 €
1.060,93 €
580,39 €
340,11 €
2.776,04 €
1.413,65 €
732,45 €
3.002,76 €
1.575,59 €
862,00 €
3.914,52 €
1.982,89 €
1.017,07 €
4.141,24 €
2.144,83 €
1.146,62 €
326,60 €
188,90 €
120,10 €
240,70 €
146,00 €
321,60 €
210,70 €
533,60 €
292,40 €
171,80 €
646,90 €
373,40 €
236,60 €
947,60 €
499,40 €
275,30 €
1.060,90 €
580,40 €
340,10 €
2.776,00 €
1.413,60 €
732,40 €
3.002,80 €
1.575,60 €
862,00 €
3.914,50 €
1.982,90 €
1.017,10 €
4.141,20 €
2.144,80 €
1.146,60 €
0,00 €
0,00 €
2.389.869,90 €
449.386,90 €
696.420,00 €
0,00 €
0,00 €
70.435,20 €
1.391.824,00 €
1.729.338,80 €
5.549.755,10 €
869.275,20 €
0,00 €
0,00 €
1.252.495,20 €
349.355,70 €
0,00 €
2.134.130,80 €
139.781,10 €
188.768,00 €
35.340,00 €
0,00 €
1.684.570,80 €
475.831,20 €
0,00 €
418.851,50 €
39.658,00 €
0,00 €
4.406.236,80 €
598.399,20 €
0,00 €
9
8
6
6
1
1
1
1
1
9.268,79 €
4.956,37 €
17.893,62 €
9.268,79 €
13.382,17 €
179.775,17 €
143.948,93 €
17.893,62 €
35.143,30 €
9.268,80 €
4.956,40 €
17.893,60 €
9.268,80 €
13.382,20 €
179.775,20 €
143.948,90 €
17.893,60 €
35.143,30 €
83.419,20 €
39.651,20 €
107.361,60 €
55.612,80 €
13.382,20 €
179.775,20 €
143.948,90 €
17.893,60 €
35.143,30 €
9.385
12.731
14.525
7.037
46,30 €
69,45 €
92,60 €
185,20 €
46,30 €
69,50 €
92,60 €
185,20 €
434.525,50 €
884.804,50 €
1.345.015,00 €
1.303.252,40 €
23.250
7,00 €
18
60,00 €
3.355
15,00 €
15.780
15,00 €
Summe Gebühreneinnahmen
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Ergebnis Gebührenhaushalt
7,00 €
60,00 €
15,00 €
15,00 €
162.750,00 €
1.080,00 €
50.325,00 €
236.700,00 €
29.964.363,80 €
29.964.122,00 €
241,80 €
Anlage 6
Fachbereich Finanzsteuerung
Tarifvergleich
beschlossen
für 2016
09.12.2015
Grundgebühr (je angeschlossenem Restabfall-Gefäß)
- wöchentliche Leerung
- 14-tägige Leerung
- vierwöchentliche Leerung
- Containergeschäft
Literpreis Restabfall
Literpreis Bioabfall
Vollservicezuschlag (wöchentliche Leerung) - Standardbehälter
Vollservicezuschlag (14 Tägige Leerung)- Standardbehälter
Vollservicezuschlag (vierwöchentliche Leerung) - Standardbehälter
Vollservicezuschlag (wöchentliche Leerung) - Großbehälter
Vollservicezuschlag (14 Tägige Leerung)- Großbehälter
Vollservicezuschlag (vierwöchentliche Leerung) - Großbehälter
Restabfallsack
Express-Sperrgut
Verwaltungsgebühr für Änderungsdienst
Terminvergabe Sperrgut
Restabfall inkl. Grundgebühr
60 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
90 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
90 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
120 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
120 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
240 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
240 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
770 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
770 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
1.100 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice)
1.100 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice)
Bioabfall
60 Liter Biogefäß
120 Liter Biogefäß
240 Liter Biogefäß
60 Liter Biogefäß
90 Liter Biogefäß
120 Liter Biogefäß
240 Liter Biogefäß
Stand 29.08.2016
FB 20/10
Herr Platzek
Gebührenvergleich
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
vierwöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
4-wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
4-wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
4-wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
4-wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
4-wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
4-wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
4-wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
4-wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
wöchentliche Leerung:
14 tägige Leerung:
14 tägige Leerung:
14 tägige Leerung:
14 tägige Leerung:
Anlage 7
Gebührenvergleich
kostendeckend
2016
Gebühr
2017
-----
-----
0,0893
0,0342
111,60 €
55,80 €
27,90 €
---3,00 €
50,00 €
10,00 €
--
0,0916
0,0425
118,51 €
92,17 €
79,01 €
----55,00 €
10,00 €
--
119,59 €
85,42 €
68,34 €
643,95 €
0,0663
0,0297
113,36 €
80,97 €
64,78 €
226,72 €
161,94 €
129,55 €
7,00 €
60,00 €
15,00 €
15,00 €
276,00 €
138,00 €
69,00 €
----552,00 €
276,00 €
-663,60 €
331,80 €
-------3.576,00 €
1.788,00 €
-3.687,60 €
1.843,80 €
-5.107,20 €
2.553,60 €
-5.218,80 €
2.609,40 €
--
285,80 €
142,90 €
71,45 €
----571,60 €
285,80 €
-690,11 €
377,97 €
-------3.667,75 €
1.833,88 €
-3.786,26 €
1.926,05 €
-5.239,65 €
2.619,82 €
-5.358,16 €
2.711,99 €
--
326,60 €
188,90 €
120,10 €
240,70 €
146,00 €
321,60 €
210,70 €
533,60 €
292,40 €
171,80 €
646,90 €
373,40 €
236,60 €
947,60 €
499,40 €
275,30 €
1.060,90 €
580,40 €
340,10 €
2.776,00 €
1.413,60 €
732,40 €
3.002,80 €
1.575,60 €
862,00 €
3.914,50 €
1.982,90 €
1.017,10 €
4.141,20 €
2.144,80 €
1.146,60 €
nur für
Zusatzgefäß
108,00 €
216,00 €
432,00 €
-----
nur für
Zusatzgefäß
132,50 €
265,01 €
530,01 €
-----
+ Bioabfall
---46,30 €
69,50 €
92,60 €
185,20 €