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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
168518.pdf
Größe
293 kB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
10.02.17, 10:27

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: E 18/0074/WP17 öffentlich 29.08.2016 Nachtragssatzung zur Abfallgebührensatzung einschließlich der Gebührenkalkulation Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.09.2016 14.09.2016 BAASt Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008. Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2016 Seite: 1/8 Erläuterungen: Aufgrund der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft in der Stadt Aachen ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. Die Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse verdeutlicht. Der 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 lautet wie folgt: 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 Aufgrund - der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), - der §§ 1, 2, 4, 5 , 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 / SGV NW S. 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) und - der §§ 1, 2 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21.06.1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21.03.2013 (GV NW S. 148) hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 14.09.2016 folgenden 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen beschlossen: § 1 Abs. 3 ändert sich wie folgt: Die Gebührenpflicht der Eigentümer beginnt mit dem ersten des auf den Anschluss folgenden Monats. Sie endet unter der Voraussetzung, dass der schriftlichen Abmeldung von Abfallbehältern stattgegeben wurde, mit dem Ende des Monats, in dem der Abfallbehälter schriftlich abgemeldet oder eingezogen wurde. Für Selbstanlieferer entsteht die Gebührenpflicht mit der Anlieferung der Abfälle an der jeweiligen Anlage. Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2016 Seite: 2/8 § 1 Abs. 4 ändert sich wie folgt: Für die Durchführung einer regulären Sperrgutabholung oder einer Express-Sperrgutabholung gemäß § 15 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ist eine gesonderte Gebühr zu entrichten. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung des Sperrguttermins. § 2 erhält folgende Fassung: Kostenermittlung und Zuordnung der Grund- und Leistungsgebühr (1) Die Kosten der Abfallwirtschaft werden jährlich ermittelt und in Fix- und variable Kosten aufgeteilt. Ein Teil der Fixkosten wird über eine Grundgebühr auf jeden Restabfallbehälter, abhängig vom Leerungsrhythmus, umgelegt. (2) Die variablen Kosten für die Bioabfallsammlung werden als eigenständige lineare Leistungsgebühr, differenziert nach dem Volumen des Bioabfallbehälters, erhoben. (3) Die variablen Kosten für die übrige Abfallsammlung werden als eigenständige, lineare Leistungsgebühr differenziert nach Leerungsrhythmus und dem Volumen der Restabfallbehälter erhoben. § 3 erhält folgende Fassung: Gebührensätze (1) Die Jahresgrundgebühr je Restabfallbehälter beträgt: Behältergröße in Liter Leerungsrhythmus Gebühr 120, 770 und 1.100 wöchentlich 119,59 € 90, 120, 240, 770 und 1.100 14-täglich 85,42 € 1.100 vierwöchentlich 68,34 € > 1.100 -- 643,95 € 60, 90, 120, 240, 770 und Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2016 Seite: 3/8 (2) Die Jahresleistungsgebühr je Restabfallbehälter beträgt: Behältergröße in Liter Leerungsrhythmus Gebühr 60 vierwöchentlich 51,75 € 90 14-täglich 155,25 € vierwöchentlich 77,62 € wöchentlich 413,99 € 14-täglich 207,00 € vierwöchentlich 103,50 € 14-täglich 413,99 € vierwöchentlich 207,00 € wöchentlich 2.656,45 € 14-täglich 1.328,22 € 120 240 770 vierwöchentlich 1.100 2.500 5.000 664,11 € wöchentlich 3.794,93 € 14-täglich 1.897,46 € vierwöchentlich 948,73 € wöchentlich 8.624,84 € 14-täglich 4.312,42 € wöchentlich 17.249,67 € 14-täglich 8.624,84 € Ist eine häufigere Leerung der 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l Restabfallbehälter erforderlich als vorstehend beschrieben, so erhöht sich die Jahresleistungsgebühr proportional zu der Anzahl der Leerungen. Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2016 Seite: 4/8 (3) (4) Die Jahresleistungsgebühr je Bioabfallbehälter beträgt: Behältergröße in Liter Leerungsrhythmus Gebühr 60 14-täglich 46,30 € 90 14-täglich 69,45 € 120 14-täglich 92,60 € 240 14-täglich 185,20 € Die Jahresvollservicegebühr je Restabfallbehälter beträgt: Behältergröße in Liter Leerungsrhythmus Gebühr 90 14-täglich 80,97 € vierwöchentlich 64,78 € wöchentlich 113,36 € 14-täglich 80,97 € vierwöchentlich 64,78 € 14-täglich 80,97 € vierwöchentlich 64,78 € wöchentlich 226,72 € 14-täglich 161,94 € vierwöchentlich 129,55 € wöchentlich 226,72 € 14-täglich 161,94 € vierwöchentlich 129,55 € 120 240 770 1.100 (5) Die Gebühr für Restabfallbehälter über 5.000 l richtet sich nach dem Litermaßstab der jeweils gültigen Gebührenbedarfsberechnung in Abhängigkeit der durchgeführten Abfuhrhäufigkeit zuzüglich Grundgebühr. Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2016 Seite: 5/8 (6) Die Verwaltungsgebühr für die Vergabe eines Sperrguttermins beträgt 15,00 Euro. Die Gebühr für die Vergabe eines Express-Sperrguttermines einschließlich Abholung beträgt insgesamt 60,00 Euro. Elektrogroßgeräte werden nach Terminvergabe kostenlos abgeholt. (7) Die Verwaltungsgebühr für den Änderungsdienst beträgt 15,00 Euro. (8) Für die Abfuhr von zugelassenen Säcken für Überhangabfall wird ein Entgelt erhoben. Dieses beträgt für den 70 Liter Abfallsack 7,00 Euro/Stück. § 4 Abs. 1 ändert sich wie folgt: Die nach § 3 Abs. 1 bis 5 und 8 zu entrichtenden Gebühren werden von der Stadt Aachen Fachbereich Steuern und Kasse - durch Gebührenbescheid, der mit dem Bescheid über andere Grundbesitzabgaben verbunden sei kann, festgesetzt. Die Gebühren werden je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02. 15.05., 15.08., 15.11. eines jeden Jahres fällig. Auf Antrag des Gebührenpflichtigen können die Gebühren abweichend von Satz 2 am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Jahres beantragt werden. Nachforderungsbeträge für abgelaufene Zeiträume werden mit der Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig und sind innerhalb eines Monats zu entrichten. Die Gebühr für die Sperrgutabfuhr werden von der Stadt Aachen – Fachbereich Steuern und Kasse mittels Einzelbescheid festgesetzt. Sie wird mit der Antragstellung nach Maßgabe von § 15 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen fällig. § 5 erhält folgende Fassung: Die Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 3. Nachtrages tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallgebührensatzung in der Fassung des 2. Nachtrages außer Kraft. Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2016 Seite: 6/8 Der vorstehende 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 14. September 2016 beschlossen. Aachen, den 14. September 2016 Philipp Oberbürgermeister Stühlen Schriftführerin Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen ist ordnungsgemäß zustande gekommen. Aachen, den 14. September 2016 Philipp Oberbürgermeister Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2016 Seite: 7/8 Vorstehender 3. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt; b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde; c) der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat oder d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt. Aachen, den 14. September 2016 Philipp Oberbürgermeister Der Wortlaut des 3. Nachtrages zur Abfallgebührensatzung Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 14. September 2016 überein. Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind. Aachen, den 14. September 2016 Philipp Oberbürgermeister Anlage/n: Synopse Gebührenbedarfsberechnung Vorlage E 18/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2016 Seite: 8/8 Fassung vom 10.12.2014 Änderung der Abfallgebührensatzung Synopse Neue Fassung vom 14.09.2016, 3. Nachtrag § 1 Gebühren (1) Für die Benutzung der Abfallentsorgung und sonstiger abfallwirtschaftlicher § 1 Gebühren (1) unverändert Maßnahmen der Stadt Aachen werden Gebühren zur Deckung der Kosten nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein – Westfalen in der jeweils geltenden Fassung erhoben. (2) Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an die städtische Einrichtung (2) unverändert angeschlossenen Grundstücke. Mehrere Eigentümer und die nach § 25 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen dieser Satzungsnorm Gleichgestellten haften als Gesamtschuldner. (3) Die Gebührenpflicht der Eigentümer beginnt mit dem ersten des auf den Anschluss (3) Die Gebührenpflicht der Eigentümer beginnt mit dem ersten des auf den Anschluss folgenden Monats. Sie endet unter der Voraussetzung, dass der schriftlichen folgenden Monats. Sie endet unter der Voraussetzung, dass der schriftlichen Abmeldung von Abfallbehältern stattgegeben wurde, mit dem Ende des Monats, in Abmeldung von Abfallbehältern stattgegeben wurde, mit dem Ende des Monats, in dem der Abfallbehälter schriftlich abgemeldet oder eingezogen wurde. Für dem der Abfallbehälter schriftlich abgemeldet oder eingezogen wurde. Für Selbstanlieferer entsteht die Gebührenpflicht mit der Anlieferung der Abfälle auf der Selbstanlieferer entsteht die Gebührenpflicht mit der Anlieferung der Abfälle an der Deponie. jeweiligen Anlage. (4) Für die Durchführung einer Express-Sperrgutabholung gemäß § 15 Abs. 2 der (4) Für die Durchführung einer regulären Sperrgutabholung oder einer Express- Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 ist eine gesonderte Sperrgutabholung gemäß § 15 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen Gebühr zu entrichten. Sie wird durch den vom Aachener Stadtbetrieb im Auftrag der ist eine gesonderte Gebühr zu entrichten. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Stadt Aachen mittels Einzelbescheid veranlagt. Sollte die Express-Sperrgutabholung Antragstellung des Sperrguttermins. aus Gründen, die der Anforderer zu vertreten hat entfallen, entstehen Kosten für eine Leerfahrt, die ebenfalls mittels Bescheid durch den Aachener Stadtbetrieb erhoben werden. (5) Die Gebühr für Umstellungen bei den Abfallbehältern gemäß § 12 Abs. 11 der (5) unverändert Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 wird mit dem Grundbesitzabgabenbescheid erhoben. (6) Beim Wechsel des Eigentümers geht die Gebührenpflicht mit dem Beginn des auf den (6) unverändert Eigentumswechsel folgenden Monats auf den Erwerber über. Vom Ersten des auf den Besitzübergang folgenden Monats bis zur Eintragung ins Grundbuch ist auch der zum Besitz berechtigte Erwerber gebührenpflichtig. (1) §2 §2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Kostenermittlung und Zuordnung der Grund- und Leistungsgebühr Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl, Volumen und der (1) Die Kosten der Abfallwirtschaft werden jährlich ermittelt und in Fix- und variable Abfuhrhäufigkeit der Abfallbehälter. Kosten aufgeteilt. Ein Teil der Fixkosten wird über eine Grundgebühr auf jeden Sie beträgt Restabfallbehälter, abhängig vom Leerungsrhythmus, umgelegt. für das 60 l Abfallgefäß ( ohne Vollservice ) (2) Die variablen Kosten für die Bioabfallsammlung werden als eigenständige lineare wöchentl. Leerung 276,00 Euro Leistungsgebühr, differenziert nach dem Volumen des Bioabfallbehälters, 14-tägl. Leerung 138,00 Euro erhoben. 4-wöchentliche Leerung 69,00 Euro (3) Die variablen Kosten für die übrige Abfallsammlung werden als eigenständige, lineare Leistungsgebühr differenziert nach Leerungsrhythmus und dem Volumen für das 120 l Abfallgefäß ( ohne Vollservice ) wöchentl. Leerung der Restabfallbehälter erhoben. 552,00 Euro 14-tägl. Leerung 276,00 Euro für das 120 l Abfallgefäß ( mit Vollservice ) §3 Gebührensätze (1) Die Jahresgrundgebühr je Restabfallbehälter beträgt: wöchentl. Leerung 663,60 Euro 14- tägl. Leerung 331,80 Euro Behältergröße in Liter Leerungsrhythmus Gebühr wöchentl. Leerung 3.576,00 Euro 120, 770 und 1.100 90, 120, 240, 770 und 1.100 60, 90, 120, 240, 770 und 1.100 wöchentlich 14-täglich vierwöchentlich 119,59 € 85,42 € 68,34 € 14-tägl. Leerung 1.788,00 Euro > 1.100 -- 643,95 € für den 770 l Großbehälter ( ohne Vollservice ) für den 770 l Großbehälter ( mit Vollservice ) wöchentl. Leerung 3.687,60 Euro 14-tägl. Leerung 1.843,80 Euro für den 1100 l Großbehälter ( ohne Vollservice ) wöchentl. Leerung 5.107,20 Euro 14-tägl. Leerung 2.553,60 Euro (2) Die Jahresleistungsgebühr je Restabfallbehälter beträgt: Behältergröße in Liter Leerungsrhythmus Gebühr 60 vierwöchentlich 51,75 € 90 14-täglich vierwöchentlich 155,25 € 77,62 € 120 wöchentlich 14-täglich vierwöchentlich 413,99 € 207,00 € 103,50 € 240 14-täglich vierwöchentlich 413,99 € 207,00 € 770 wöchentlich 14-täglich vierwöchentlich 2.656,45 € 1.328,22 € 664,11 € für den 1100 l Großbehälter ( mit Vollservice ) wöchentl. Leerung 5.218,80 Euro 14-tägl. Leerung 2.609,40 Euro Die Gebührenpflichtigen, die auf ihren anschlusspflichtigen Grundstücken eine qualifizierte Eigen-kompostierung gemäß § 27 Abs. 3 Ziffer a der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 betreiben, erhalten einen Gebührenerlass auf das zur Verfügung gestellte Restabfallbehältervolumen in Höhe von 15,00 Euro. 1.100 wöchentlich 14-täglich vierwöchentlich 3.794,93 € 1.897,46 € 948,73 € 2.500 wöchentlich 14-täglich 8.624,84 € 4.312,42 € 5.000 wöchentlich 14-täglich 17.249,67 € 8.624,84 € Die Gebühr für Behälter über 1.100 l richtet sich nach dem Litermaßstab der jeweils gültigen Gebührenbedarfsberechnung in Abhängigkeit der durchgeführten Abfuhrhäufigkeit. (2) Die Jahresgebühr in Abs. 1 umfasst eine Grundausstattung bestehend aus dem jeweils gewählten Restabfallgefäß und dem dazugehörigen Bioabfallgefäß in Abhängigkeit der Restabfallgrößen gemäß § 11 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008. Ist eine häufigere Leerung der 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l Restabfallbehälter erforderlich (3) Die Gebühr für die Inanspruchnahme eines Express - Sperrguttermines beträgt 50,00 als vorstehend beschrieben, so erhöht sich die Jahresleistungsgebühr proportional zu der Euro. Anzahl der Leerungen. (4) Die Verwaltungsgebühr für den Änderungsdienst beträgt 10,00 Euro (5) Für zusätzliches zu § 11 Abs. 4 S. 3 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen in Anspruch genommenes Bioabfallvolumen beträgt die Jahresgebühr für 60 l für 120 l für 240 l 108,00 Euro, 216,00 Euro, 432,00 Euro. (6) Bei mehrfacher wöchentlicher Entleerung erhöhen sich die Gebührensätze entsprechend der Anzahl der wöchentlichen Abfuhren. (7) Für die Abfuhr von zugelassenen Säcken für Überhangabfall werden keine Gebühren erhoben; diese sind im Kaufpreis enthalten. Der Kaufpreis beträgt: (3) Die Jahresleistungsgebühr je Bioabfallbehälter beträgt: Behältergröße in Liter Leerungsrhythmus Gebühr 60 14-täglich 46,30 € 90 14-täglich 69,45 € 120 14-täglich 92,60 € 240 14-täglich 185,20 € (4) für den 70 Liter Abfallsack Die Jahresvollservicegebühr je Restabfallbehälter beträgt: 3,00 Euro/Stück (8) Mit den Gebühren nach Abs. 1 ist auch die Abfuhr von sperrigen Abfällen, die Kosten für die Einrichtung der Sammelstellen für pflanzliche Abfälle, Schadstoffe, Haushaltskühlgeräte und Altöl sowie für sonstige allgemeine abfallwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere zur Abfallvermeidung und Beratung abgegolten. (9) Bei der Annahmestelle für Kleinanlieferungen auf der Zentraldeponie in Alsdorf - Warden gilt für Selbstanlieferer die von der AWA GmbH erlassene und vom Rat der Stadt beschlossene Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung. (5) Behältergröße in Liter Leerungsrhythmus Gebühr 90 14-täglich vierwöchentlich 80,97 € 64,78 € 120 wöchentlich 14-täglich vierwöchentlich 113,36 € 80,97 € 64,78 € 240 14-täglich vierwöchentlich 80,97 € 64,78 € 770 wöchentlich 14-täglich vierwöchentlich 226,72 € 161,94 € 129,55 € 1.100 wöchentlich 14-täglich vierwöchentlich 226,72 € 161,94 € 129,55 € Die Gebühr für Restabfallbehälter über 5.000 l richtet sich nach dem Litermaßstab der jeweils gültigen Gebührenbedarfsberechnung in Abhängigkeit der durchgeführten Abfuhrhäufigkeit zuzüglich Grundgebühr. (6) Die Verwaltungsgebühr für die Vergabe eines Sperrguttermins beträgt 15,00 Euro. Die Gebühr für die Vergabe eines Express-Sperrguttermins einschließlich Abholung beträgt insgesamt 60,00 Euro. Elektrogroßgeräte werden nach Terminvergabe kostenlos abgeholt. (7) Die Verwaltungsgebühr für den Änderungsdienst beträgt 15,00 Euro. (8) Für die Abfuhr von zugelassenen Säcken für Überhangabfall wird ein Entgelt erhoben. Dieses beträgt für den 70 Liter Abfallsack 7,00 Euro/Stück. §3 §4 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die nach § 2 Abs. 1, 4 und 5 zu entrichtenden Gebühren werden von der Stadt Aachen – (1) Die nach § 3 Abs. 1 bis 5 und 8 zu entrichtenden Gebühren werden von der Stadt Aachen Fachbereich Steuern und Kasse - durch Gebührenbescheid, der mit dem Bescheid über - Fachbereich Steuern und Kasse - durch Gebührenbescheid, der mit dem Bescheid über andere Grundbesitzabgaben verbunden sei kann, festgesetzt. Die Gebühren werden je zu andere Grundbesitzabgaben verbunden sei kann, festgesetzt. Die Gebühren werden je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines jeden Jahres fällig. Auf Antrag des Gebührenpflichtigen können 15.05., 15.08., 15.11. eines jeden Jahres fällig. Auf Antrag des Gebührenpflichtigen können die Gebühren abweichend von Satz 2 am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet die Gebühren abweichend von Satz 2 am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Jahres wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Jahres beantragt werden. beantragt werden. Nachforderungsbeträge für abgelaufene Zeiträume werden mit der Bekanntgabe des Nachforderungsbeträge für abgelaufene Zeiträume werden mit der Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig und sind innerhalb eines Monats zu entrichten. Abgabenbescheides fällig und sind innerhalb eines Monats zu entrichten. Die Gebühr für die Sperrgutabfuhr werden von der Stadt Aachen – Fachbereich Steuern und Kasse - mittels Einzelbescheid festgesetzt. Sie wird mit der Antragstellung nach Maßgabe von § 15 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen fällig. (2) Erfolgt der Anschluss an die Abfallabfuhr erst im Laufe eines Erhebungszeitraumes, so (2) unverändert ermäßigt sich die Jahresgebühr entsprechend. Die Ermäßigung beträgt für jeden vollen Monat, in dem die Anschluss – und Benutzungspflicht nicht bestand 1/12 der in § 2 festgesetzten Jahresgebühr. (3) Endet die Anschluss- und Benutzungspflicht im Laufe eines Erhebungszeitraumes, so (3) unverändert besteht die Gebührenpflicht bis zum Ende des Monats fort. § 4 Inkrafttreten Diese Abfallgebührensatzung tritt zum 01.01.2009 in Kraft. § 5 Inkrafttreten Die Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 3. Nachtrages tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallgebührensatzung in der Fassung des 2. Nachtrages außer Kraft. Fachbereich Finanzsteuerung Wirtschaftsplan Abfallwirtschaft 2017 ERTRÄGE Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen Zuschuss städtischer Haushalt Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für Stadt Aachen Sonstige Erträge Summe der direkten Erträge AUFWENDUNGEN Strom, Wasser und sonstige Energie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Bezogene Fremdleistungen Material- und Dienstleistungsaufwand Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Altersversorgung Personalaufwand Handelsrechtliche Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Kapitalaufwand Versicherungen Bürokosten Fracht-, Telefon- und Portokosten Fortbildungen und Reisekosten Öffentlichkeitsarbeit Reinigungskosten Instandhaltung der Gebäude EDV-Kosten Miet- und Leasingkosten Sonstige Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und Ertrag Sonstige Steuern Summe der direkten Aufwendungen Abfallwirtschaft - Euro (€) - Euro (€) Plan 2017 Plan 2016 Abweichung 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 2.161.900 € 2.016.000 € 145.900 € 65.200 € 53.500 € 11.700 € 2.227.100 € 2.069.500 € 157.600 € 24.800 € 23.500 € 871.100 € 873.200 € 14.334.700 € 14.705.000 € 15.230.600 € 15.601.700 € 7.632.900 € 7.416.000 € 2.171.400 € 2.065.800 € 9.804.300 € 9.481.800 € 852.500 € 954.000 € 0€ 0€ 852.500 € 954.000 € 75.400 € 75.500 € 17.900 € 26.300 € 1.700 € 1.700 € 30.000 € 29.500 € 50.000 € 56.000 € 5.100 € 5.000 € 106.500 € 105.000 € 158.600 € 122.300 € 308.200 € 305.500 € 107.300 € 160.500 € 860.700 € 887.300 € 11.000 € 15.000 € 23.200 € 23.000 € 26.782.300 € 26.962.800 € INNERBETRIEBLICHE VERRECHNUNG - Innerbetriebliche Erträge + Innerbetriebliche Aufwendungen 0€ 4.070.700 € Kostengrundlage für die Gebührenkalkulation Übergangsrechnung vom Erfolgsplan zur Gebührenkalkulation ./. Bilanzielle Abschreibungen ./. Bilanzielle Verzinsung + Kalkulatorische Abschreibung + Kalkulatorische Verzinsung + Personalkostenerstattung städtischer Haushalt + Verwaltungskostenbeitrag städtischer Haushalt Durch Gebühreneinnahmen zu deckende Kosten Stand 29.08.2016 FB 20/10 Herr Platzek Auszug Wirtschaftsplan 28.625.900 € Plan 2017 852.500 € 0€ 997.412 € 467.652 € 37.250 € 688.408 € 29.964.122 € Anlage 1 0€ 4.241.500 € 1.300 € -2.100 € -370.300 € -371.100 € 216.900 € 105.600 € 322.500 € -101.500 € 0€ -101.500 € -100 € -8.400 € 0€ 500 € -6.000 € 100 € 1.500 € 36.300 € 2.700 € -53.200 € -26.600 € -4.000 € 200 € -180.500 € 0€ -170.800 € 29.134.800 € -508.900 € Plan 2016 Abweichung 954.000 € -101.500,00 € 0€ 0,00 € 1.048.568 € -51.156,00 € 480.131 € -12.479,00 € 37.250 € 0,00 € 765.500 € -77.092,00 € 30.512.249 € -548.127 € Fachbereich Finanzsteuerung FB 20/10 Herr Platzek Kostenverteilung auf Abfallarten Gebührenkalkulation Abfallwirtschaft 2017 Grundgebühr ERTRÄGE Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen Zuschuss städtischer Haushalt Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für Stadt Aachen Sonstige Erträge Summe der direkten Erträge AUFWENDUNGEN Strom, Wasser und sonstige Energie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Bezogene Fremdleistungen Material- und Dienstleistungsaufwand Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Altersversorgung Personalaufwand Kalkulatorische Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Kapitalaufwand Versicherungen Bürokosten Fracht-, Telefon- und Portokosten Fortbildungen und Reisekosten Öffentlichkeitsarbeit Reinigungskosten Instandhaltung der Gebäude EDV-Kosten Miet- und Leasingkosten Sonstige Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und Ertrag Sonstige Steuern Summe der direkten Aufwendungen INNERBETRIEBLICHE VERRECHNUNG - Innerbetriebliche Erträge + Innerbetriebliche Aufwendungen Kosten städtischer Haushalt + Personalkostenerstattung städtischer Haushalt + Verwaltungskostenbeitrag Durch Gebühren zu deckende Kosten: Stand 29.08.2016 Abfallarten Restabfall - Euro (€) Plan 2017 - Euro (€) Plan 2017 Papier - Euro (€) Plan 2017 Summe: Bio - Euro (€) Plan 2017 Gesamt: - Euro (€) Plan 2017 0€ 0€ 261.900 € 65.200 € 327.100 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 1.900.000 € 0€ 1.900.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 2.161.900 € 65.200 € 2.227.100 € 24.800 € 39.085 € 976.750 € 1.040.635 € 1.908.225 € 542.850 € 2.451.075 € 249.353 € 116.913 € 366.266 € 75.400 € 17.900 € 1.700 € 30.000 € 50.000 € 5.100 € 106.500 € 158.600 € 308.200 € 107.300 € 860.700 € 11.000 € 23.200 € 4.752.876 € 0€ 444.198 € 11.743.742 € 12.187.940 € 3.584.647 € 1.019.757 € 4.604.404 € 436.596 € 204.705 € 641.301 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 17.433.646 € 0€ 133.049 € 241.923 € 374.972 € 1.029.707 € 292.930 € 1.322.637 € 116.903 € 54.812 € 171.715 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 1.869.323 € 0€ 254.768 € 1.372.285 € 1.627.053 € 1.110.321 € 315.863 € 1.426.184 € 194.559 € 91.222 € 285.781 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 3.339.018 € 24.800 € 871.100 € 14.334.700 € 15.230.600 € 7.632.900 € 2.171.400 € 9.804.300 € 997.412 € 467.652 € 1.465.064 € 75.400 € 17.900 € 1.700 € 30.000 € 50.000 € 5.100 € 106.500 € 158.600 € 308.200 € 107.300 € 860.700 € 11.000 € 23.200 € 27.394.864 € 0€ 0€ 0€ 3.425.901 € 0€ 24.017 € 0€ 620.782 € 0€ 4.070.700 € 0€ 688.408 € 23.325 € 0€ 6.700 € 0€ 7.225 € 0€ 37.250 € 688.408 € 5.114.184 € 20.882.872 € 41 € 3.967.025 € 29.964.122 € Anlage 2 Fachbereich Finanzsteuerung FB 20/10 Herr Platzek Grundgebühr_Verw_Expresss Kostenermittlung Grundgebühr je angeschlossenem Restabfallbehälter Gesamtkosten Grundgebühr (= Vorhaltekosten Abfallwirtschaft) Ermittlung der Ladevorgänge je angeschlossenem Restabfallbehälter (Regelgeschäft) Restabfall wöchentlich 14-tägig vierwöchentlich 1. Woche Ladung 2. Woche Ladung Ladung 3. Woche Ladung 4. Woche Ladung Ladung Ladung Ladung 1 Bio Ladung 1 Bio Ladung 1 Bio + Bioabfall (2 Ladevorgänge) Ladung 2 Bio Ladung 2 Bio Ladung 2 Bio + Papier (1 Ladevorgang) Ladung Papier Ladung Papier Ladung Papier = Gesamtanzahl Ladevorgänge 7 5 4 5.114.184,00 € + Bioabfall 14-tägig + Papier vierwöchentlich Ladung 1 Bio Ladung 2 Bio Ladung Papier Ermittlung der Ladevorgänge je angeschlossenem Restabfallbehälter (Containergeschäft) Anzahl Containerleerungen 490 Leerungen gesamt - Betrachtung von 4 Wochen 13 Intervalle analog der Kalkulation für die Regelbehälter 37,69230769 = Mittelwert der Ladevorgänge im 4-Wochen Rhythmus Annahme E 18 (30.06.2016) Anzahl Restabfallbehälter mindestens wöchentliche Leerung 10.511 14 - tägige Leerung 15.766 vierwöchentliche Leerung 36.415 Containergeschäft 34 Summe 62.726 Planeinnahmen Grundgebühr mindestens wöchentliche Leerung 14 - tägige Leerung vierwöchentliche Leerung Containergeschäft Ladevorgänge laut Übersicht 7 5 4 38 Rechenfaktor 73.577 78.830 145.660 1.282 299.349 Kostenanteil Grundgebühr 1.257.017,38 € 1.346.761,63 € 2.488.510,70 € 21.894,29 € Grundgebühr nach Leerungsintervall 119,59 € 85,42 € 68,34 € 643,95 € Annahme E 18 Gebühr Planeinnahmen (30.06.2016) 2017 Grundgebühr 10.511 119,59 € 1.257.017,38 € 15.766 85,42 € 1.346.761,63 € 36.415 68,34 € 2.488.510,70 € 34 643,95 € 21.894,29 € Summe Planeinnahmen Grundgebühr 5.114.184,00 € Kostenermittlung für Sperrgut Terminvergabe + Änderungsdienst Kostenermittlung für Callcenter Aachen Personalkosten (gesamt) + Sachkostenzuschlag pro Büroarbeitsplatz + IT-Kosten pro Büroarbeitsplatz Anzahl Arbeitsplätze gesamt = 27 27 6.250,00 € x 27 6.163,29 € x = Gesamtkosten Callcenter Stellenbedarf für Vorgänge der Abfallwirtschaft (Front-Office Stellenbedarfsberechnung 2014) Stellenbedarf für Vorgänge der Abfallwirtschaft (Back-Office Stellenbedarfsberechnung 2014) Kostenanteil Callcenter Aachen für die Bearbeitung der Vorgänge der Abfallwirtschaft : Anzahl der gebührenrellevanten Vorgänge Abfallwirtschaft = Kostensatz für die Bearbeitung eines gebührenrellevanten Vorgangs der Abfallwirtschaft: = Gebührenhöhe gerundet: 1.394.030,00 € 168.750,00 € 166.408,83 € 1.729.188,83 € 2,0445 2,0404 423.312,40 € 27.073,00 15,6360 € 15,00 € Kostenermittlung für Express-Sperrgut Ermittlung der Kosten für den Express-Sperrgut Stundensatz 42,00 € 55,00 € Verrechnungssatz E 18 MA Abfallwirtschaft Verrechnungssatz E 18 Abfallsammelfahrzeug Gesamtkosten je Termin Expresssperrgut (pauschal 0,25 Std.) Bedarf: Fahrer Lader 1 Abfallsammelfahrzeug + Verwaltungsgebühr Terminvergabe Sperrgut Anzahl 1 2 1 Dauer in Std 0,25 0,25 0,25 = Kosten Express-Sperrgut: Gebührensatz für die Terminvergaben Express-Sperrgut Stand 29.08.2016 Anlage 3 Kostenansatz 10,50 € 21,00 € 13,75 € 15,00 € 60,25 € 60,00 € Fachbereich Finanzsteuerung FB 20/10 Herr Platzek Vollservicezuschlag Ermittlung des Vollservicezuschlags Ermittlung Zusatzkosten für VS über alle Fraktionen Durchschnittlich Kosten Lader: 60.625,00 € 25,5 6,63 32,13 Gesamtkosten für VS: 1.947.881 € Datenlage INFA Lader zusätzlich benötigt zuzüglich Personalreserve Personalbedarf zuätzlich für den VS Ermittlung Vollservice-Zuschlag: Anzahl Leerungen Behälter im Vollservice 90 Liter 14 - tägig 90 Liter vierwöchentlich 120 Liter wöchentlich 120 Liter 14 - tägig 120 Liter vierwöchentlich 240 Liter wöchentlich 240 Liter 14 - tägig 240 Liter vierwöchentlich 770 Liter wöchentlich 770 Liter 14 - tägig 770 Liter vierwöchentlich 1.100 Liter wöchentlich 1.100 Liter 14 - tägig 1.100 Liter vierwöchentlich durch VS zu deckende Kosten: VS-Zuschlag je Recheneinheit: Annahme E 18 (30.06.2016) 0 0 8.579 2.328 0 0 3.677 411 561 302 0 1.064 279 0 Bioabfall 52 26 52 26 13 52 26 13 52 26 13 52 26 13 Papierabfall 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 Bedarf Personal RechenEinheit 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 0 0 780.689 151.320 0 0 239.005 21.372 102.102 39.260 0 193.648 36.270 0 1.563.666 1.947.881 € 1,245714 Anzahl Leerungen pro Jahr Restabfall wöchentliche Leerung Standardbehälter (2rädrig) 14 - tägige Leerung Standardbehälter (2-rädrig) vierwöchentliche Leerung Standardbehälter (2-rädrig) wöchentliche Leerung Großbehälter (4rädrig) 14 - tägige Leerung Großbehälter (4-rädrig) vierwöchentliche Leerung Großbehälter (4-rädrig) Restabfall Bioabfall Papierabfall Bedarf Personal Summe RechenEinheiten Gebühr 52 26 13 1 91 113,36 € 26 26 13 1 65 80,97 € 13 26 13 1 52 64,78 € 52 26 13 2 182 226,72 € 26 26 13 2 130 161,94 € 13 26 13 2 104 129,55 € Planeinnahmen Vollservice: Restabfall im VS 90 Liter 14 - tägig 90 Liter vierwöchentlich 120 Liter wöchentlich 120 Liter 14 - tägig 120 Liter vierwöchentlich 240 Liter wöchentlich 240 Liter 14 - tägig 240 Liter vierwöchentlich 770 Liter wöchentlich 770 Liter 14 - tägig 770 Liter vierwöchentlich 1.100 Liter wöchentlich 1.100 Liter 14 - tägig 1.100 Liter vierwöchentlich Annahme E 18 (30.06.2016) 0 0 8.579 2.328 0 0 3.677 411 561 302 0 1.064 279 0 Planeinnahmen: Gebühr 113,36 € 80,97 € 113,36 € 80,97 € 64,78 € 113,36 € 80,97 € 64,78 € 226,72 € 161,94 € 129,55 € 226,72 € 161,94 € 129,55 € Summe Planeinnahmen Vollservice: Abweichung in €: Abweichung in Prozent: Stand 29.08.2016 Anlage 4 0,00 € 0,00 € 972.515,53 € 188.501,50 € 0,00 € 0,00 € 297.731,97 € 26.623,41 € 127.189,93 € 48.906,75 € 0,00 € 241.230,10 € 45.182,06 € 0,00 € 1.947.881,25 € 0,00 € 0,00 Fachbereich Finanzsteuerung FB 20/10 Herr Platzek Rest- Bioabfall 1) Gebührenkalkulation Restabfall 2017 (Leistungsbgebühr) Ermittlung Literpreis Durch Gebühreneinnahmen zu deckende Kosten (Restabfall + Papier) - Kosten Vollservice-Zuschlag - Einnahmen "sonstige Leistungen" 20.882.913 € 1.947.881 € 450.855 € Basis zur Ermittlung des Literpreises Standardbehälter 60 Liter Abfallgefäß 90 Liter Abfallgefäß 120 Liter Abfallgefäß 240 Liter Abfallgefäß 770 Liter Abfallgefäß 1.100 Liter Abfallgefäß Container 2.500 Liter Container 2.500 Liter Container 5.000 Liter Container 5.000 Liter Container 20.000 Liter Container 20.000 Liter Container 16.000 Liter Container 10.000 Liter Container 20.000 Liter Container 18.484.177 € Gesamtvolumen: Annahme E 18 (30.06.2016) wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: 278.607.360 0 0 19.899 1.867 4.770 8.711 7.088 10.066 0 6.185 1.680 629 327 0 1.171 299 0 52 Leerungen 26 Leerungen 52 Leerungen 26 Leerungen 12 Leerungen 135 Leerungen 135 Leerungen 26 Leerungen 26 Leerungen Leerungen pro Jahr Volumen Liter 9 8 6 6 1 1 1 1 1 Rechenfaktor Literpreis Restabfall (ohne Grundgebühr): Leistungsgebühr 2017 0,0663 Kontrolle Kostenverteilung 52 26 13 26 13 52 26 13 52 26 13 52 26 13 52 26 13 0 0 15.521.220 4.368.780 5.580.900 54.356.640 22.114.560 15.702.960 0 38.594.400 5.241.600 25.185.160 6.546.540 0 66.981.200 8.551.400 0 207,00 € 103,50 € 51,75 € 155,25 € 77,62 € 413,99 € 207,00 € 103,50 € 827,98 € 413,99 € 207,00 € 2.656,45 € 1.328,22 € 664,11 € 3.794,93 € 1.897,46 € 948,73 € 0,00 € 0,00 € 1.029.753,75 € 289.846,26 € 370.264,24 € 3.606.285,71 € 1.467.188,22 € 1.041.811,27 € 0,00 € 2.560.541,51 € 347.753,41 € 1.670.906,86 € 434.329,53 € 0,00 € 4.443.860,85 € 567.341,76 € 0,00 € 2.500 52 2.500 26 5.000 52 5.000 26 16.000 12 20.000 135 16.000 135 10.000 26 20.000 26 Gesamtvolumen Restabfall 1.170.000 520.000 1.560.000 780.000 192.000 2.700.000 2.160.000 260.000 520.000 278.607.360,00 8.624,84 € 4.312,42 € 17.249,67 € 8.624,84 € 12.738,22 € 179.131,22 € 143.304,98 € 17.249,67 € 34.499,35 € 0,0663 77.623,53 € 34.499,35 € 103.498,04 € 51.749,02 € 12.738,22 € 179.131,22 € 143.304,98 € 17.249,67 € 34.499,35 € 18.484.176,75 € Literpreis Bioabfall: 0,0297 60 60 60 90 90 120 120 120 240 240 240 770 770 770 1.100 1.100 1.100 2) Gebührenkalkulation Bioabfall 2017 Gesamtkosten Bioabfall Basis zur Ermittlung des Literpreises Biogefäße 60 Liter Biogefäß 90 Liter Biogefäß 120 Liter Biogefäß 240 Liter Biogefäß Stand 29.08.2016 3.967.025 € 3.967.025 € Gesamtvolumen: Annahme E 18 (30.06.2016) 14 tägige Leerung: 14 tägige Leerung: 14 tägige Leerung: 14 tägige Leerung: 9.385 12.731 14.525 7.037 43.678 133.660.020 Leerungen pro Jahr Volumen Liter 60 90 120 240 Anlage 5 26 26 26 26 Gesamtvolumen Bio Rechenfaktor (Volumen) 14.640.600 29.790.540 45.318.000 43.910.880 133.660.020 Gebühr 2017 46,30 € 69,45 € 92,60 € 185,20 € 0,0297 Kontrolle Kostenverteilung 434.532,53 € 884.182,25 € 1.345.036,75 € 1.303.273,47 € 3.967.025,00 € Fachbereich Finanzsteuerung Planeinnahmen Gefäßgröße Restabfall 60 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 90 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 90 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) 120 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 120 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) 240 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 240 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) 770 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 770 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) 1.100 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 1.100 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) Fallzahlen Annahme E 18 (30.06.2016) wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: Container Restabfall (inkl. Grundbgebühr) 2.500 Liter Container 2.500 Liter Container 5.000 Liter Container 5.000 Liter Container 20.000 Liter Container 20.000 Liter Container 16.000 Liter Container 10.000 Liter Container 20.000 Liter Container 52 Leerungen 26 Leerungen 52 Leerungen 26 Leerungen 12 Leerungen 135 Leerungen 135 Leerungen 26 Leerungen 26 Leerungen Biogefäße 60 Liter Biogefäß 90 Liter Biogefäß 120 Liter Biogefäß 240 Liter Biogefäß 14 tägige Leerung: 14 tägige Leerung: 14 tägige Leerung: 14 tägige Leerung: Sonstige Leistungen Restabfallsäcke Express-Sperrguttermin Änderungsdienst / Behälterwechsel Terminvergabe Sperrgut Stand 29.08.2016 FB 20/10 Herr Platzek Planeinnahmen Gebühr 2017 Gebühr 2017 (kfm. gerundet) Planeinnahmen 2017 0 0 19.899 1.867 4.770 0 0 132 4.760 10.066 8.579 2.328 0 0 2.508 1.269 0 3.677 411 68 25 0 561 302 0 107 20 0 1.064 279 0 326,59 € 188,92 € 120,09 € 240,67 € 145,96 € 321,64 € 210,74 € 533,58 € 292,42 € 171,84 € 646,94 € 373,39 € 236,61 € 947,57 € 499,41 € 275,33 € 1.060,93 € 580,39 € 340,11 € 2.776,04 € 1.413,65 € 732,45 € 3.002,76 € 1.575,59 € 862,00 € 3.914,52 € 1.982,89 € 1.017,07 € 4.141,24 € 2.144,83 € 1.146,62 € 326,60 € 188,90 € 120,10 € 240,70 € 146,00 € 321,60 € 210,70 € 533,60 € 292,40 € 171,80 € 646,90 € 373,40 € 236,60 € 947,60 € 499,40 € 275,30 € 1.060,90 € 580,40 € 340,10 € 2.776,00 € 1.413,60 € 732,40 € 3.002,80 € 1.575,60 € 862,00 € 3.914,50 € 1.982,90 € 1.017,10 € 4.141,20 € 2.144,80 € 1.146,60 € 0,00 € 0,00 € 2.389.869,90 € 449.386,90 € 696.420,00 € 0,00 € 0,00 € 70.435,20 € 1.391.824,00 € 1.729.338,80 € 5.549.755,10 € 869.275,20 € 0,00 € 0,00 € 1.252.495,20 € 349.355,70 € 0,00 € 2.134.130,80 € 139.781,10 € 188.768,00 € 35.340,00 € 0,00 € 1.684.570,80 € 475.831,20 € 0,00 € 418.851,50 € 39.658,00 € 0,00 € 4.406.236,80 € 598.399,20 € 0,00 € 9 8 6 6 1 1 1 1 1 9.268,79 € 4.956,37 € 17.893,62 € 9.268,79 € 13.382,17 € 179.775,17 € 143.948,93 € 17.893,62 € 35.143,30 € 9.268,80 € 4.956,40 € 17.893,60 € 9.268,80 € 13.382,20 € 179.775,20 € 143.948,90 € 17.893,60 € 35.143,30 € 83.419,20 € 39.651,20 € 107.361,60 € 55.612,80 € 13.382,20 € 179.775,20 € 143.948,90 € 17.893,60 € 35.143,30 € 9.385 12.731 14.525 7.037 46,30 € 69,45 € 92,60 € 185,20 € 46,30 € 69,50 € 92,60 € 185,20 € 434.525,50 € 884.804,50 € 1.345.015,00 € 1.303.252,40 € 23.250 7,00 € 18 60,00 € 3.355 15,00 € 15.780 15,00 € Summe Gebühreneinnahmen Durch Gebühren zu deckende Kosten Ergebnis Gebührenhaushalt 7,00 € 60,00 € 15,00 € 15,00 € 162.750,00 € 1.080,00 € 50.325,00 € 236.700,00 € 29.964.363,80 € 29.964.122,00 € 241,80 € Anlage 6 Fachbereich Finanzsteuerung Tarifvergleich beschlossen für 2016 09.12.2015 Grundgebühr (je angeschlossenem Restabfall-Gefäß) - wöchentliche Leerung - 14-tägige Leerung - vierwöchentliche Leerung - Containergeschäft Literpreis Restabfall Literpreis Bioabfall Vollservicezuschlag (wöchentliche Leerung) - Standardbehälter Vollservicezuschlag (14 Tägige Leerung)- Standardbehälter Vollservicezuschlag (vierwöchentliche Leerung) - Standardbehälter Vollservicezuschlag (wöchentliche Leerung) - Großbehälter Vollservicezuschlag (14 Tägige Leerung)- Großbehälter Vollservicezuschlag (vierwöchentliche Leerung) - Großbehälter Restabfallsack Express-Sperrgut Verwaltungsgebühr für Änderungsdienst Terminvergabe Sperrgut Restabfall inkl. Grundgebühr 60 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 90 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 90 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) 120 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 120 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) 240 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 240 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) 770 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 770 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) 1.100 Liter Abfallgefäß (ohne Vollservice) 1.100 Liter Abfallgefäß (mit Vollservice) Bioabfall 60 Liter Biogefäß 120 Liter Biogefäß 240 Liter Biogefäß 60 Liter Biogefäß 90 Liter Biogefäß 120 Liter Biogefäß 240 Liter Biogefäß Stand 29.08.2016 FB 20/10 Herr Platzek Gebührenvergleich wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: vierwöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: 4-wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: 4-wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: 4-wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: 4-wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: 4-wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: 4-wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: 4-wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: 4-wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: wöchentliche Leerung: 14 tägige Leerung: 14 tägige Leerung: 14 tägige Leerung: 14 tägige Leerung: Anlage 7 Gebührenvergleich kostendeckend 2016 Gebühr 2017 ----- ----- 0,0893 0,0342 111,60 € 55,80 € 27,90 € ---3,00 € 50,00 € 10,00 € -- 0,0916 0,0425 118,51 € 92,17 € 79,01 € ----55,00 € 10,00 € -- 119,59 € 85,42 € 68,34 € 643,95 € 0,0663 0,0297 113,36 € 80,97 € 64,78 € 226,72 € 161,94 € 129,55 € 7,00 € 60,00 € 15,00 € 15,00 € 276,00 € 138,00 € 69,00 € ----552,00 € 276,00 € -663,60 € 331,80 € -------3.576,00 € 1.788,00 € -3.687,60 € 1.843,80 € -5.107,20 € 2.553,60 € -5.218,80 € 2.609,40 € -- 285,80 € 142,90 € 71,45 € ----571,60 € 285,80 € -690,11 € 377,97 € -------3.667,75 € 1.833,88 € -3.786,26 € 1.926,05 € -5.239,65 € 2.619,82 € -5.358,16 € 2.711,99 € -- 326,60 € 188,90 € 120,10 € 240,70 € 146,00 € 321,60 € 210,70 € 533,60 € 292,40 € 171,80 € 646,90 € 373,40 € 236,60 € 947,60 € 499,40 € 275,30 € 1.060,90 € 580,40 € 340,10 € 2.776,00 € 1.413,60 € 732,40 € 3.002,80 € 1.575,60 € 862,00 € 3.914,50 € 1.982,90 € 1.017,10 € 4.141,20 € 2.144,80 € 1.146,60 € nur für Zusatzgefäß 108,00 € 216,00 € 432,00 € ----- nur für Zusatzgefäß 132,50 € 265,01 € 530,01 € ----- + Bioabfall ---46,30 € 69,50 € 92,60 € 185,20 €