Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
168987.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
02.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0257/WP17-1
öffentlich
02.09.2016
FB 45/400
Räumliche Situation des Angebots "Schule von acht bis eins" der
KGS Kornelimünster
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.09.2016
09.11.2016
SchA
B4
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das
derzeit im Altbau „Abteigarten“ untergebrachte Angebot „Schule von acht bis eins“ in den
Neubau der Schule zu verlagern und die schulische Nutzung des Gebäudes „Abteigarten“
aufzugeben.
2. Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Vorlage FB 45/0257/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Mittel für die Kosten der notwenigen baulichen Veränderungen stehen bei PSP-Element 1-030101800-7 Sachkonto 52410000 (Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen) zur Verfügung.
Mittel für die Beschaffung von multifunktionaler Möblierung stehen bei PSP-Element 5-030101-80000600-810-1 Sachkonto 78350000 (Einrichtung f. OGS-Maßnahmen) zur Verfügung.
Vorlage FB 45/0257/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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Erläuterungen:
1.
Ausgangslage
Die KGS Kornelimünster ist eine zweizügige Grundschule, mit 176 Schülern und Schülerinnen im
laufenden Schuljahr.
Die Grundschule bietet im Schuljahr 2016/2017 „Schule von acht bis eins“ in fünf Gruppen mit
voraussichtlich 135 Kindern, die nach dem Unterricht in der Schule betreut werden, an.
Das Konzept ist gekennzeichnet durch flexible Betreuungs- und Abholzeiten, Hausaufgabenbetreuung
und die Möglichkeit eines warmen Mittagessens. Ungefähr 100 Kinder nehmen an der warmen
Mittagsverpflegung teil. Die Betreuungszeit geht bis maximal 16.00 Uhr.
Der Förderverein der Grundschule ist für die Organisation von “Schule von acht bis eins“
verantwortlich.
2.
Aktuelle Situation
Das Angebot „Schule von acht bis eins“ ist im Altbau, dem Gebäude „Abteigarten“, untergebracht. Hier
stehen eine Küche, ein Werkraum und drei Gruppenräume zur Verfügung. Der Werkraum wird auch
als dritter Mehrzweckraum durch die Schule genutzt. Ein Gruppenraum wird zeitweise als Mensa
genutzt. Darüber hinaus steht den Kindern die Turnhalle an mehreren Nachmittagen zur Verfügung.
Die Schulverwaltung beabsichtigt das Gebäude „Abteigarten“ für schulische Zwecke aufzugeben und
für eine andere Nutzung freizugeben. Der Schulträger ist grundsätzlich nicht verpflichtet für das
Angebot „Schule von acht bis eins“ gesonderte oder zusätzliche Räume zur Verfügung zu stellen.
Das neue Schulgebäude wurde gebaut für 2,5 Zügigkeit; davon ausgehend, dass mittelfristig die
Schule 2-zügig geführt wird, kann das Angebot der „Schule von acht bis eins“ hierhin verlagert
werden.
Im Schulgebäude stehen zehn Unterrichtsräume, zwei über dem aktuellen Bedarf, und zwei
Mehrzweckräume, einer über dem Bedarf, zur Verfügung.
Zwei nicht genutzte Klassenräume können als „Werkraum“ und als Betreuungsraum genutzt werden.
Der Musik- und Computerraum werden mit der entsprechenden Möblierung sowohl von der Schule als
auch von der Betreuung multifunktional genutzt.
Somit stehen im Schulgebäude weiterhin wie bisher vier „Betreuungsräume“ zur Verfügung.
Darüber hinaus können ggf. weitere Klassenräume multifunktional eingerichtet werden, für den Fall,
dass diese im Anschluss an Unterricht und Hausaufgabenbetreuung als Betreuungsräume zur
Verfügung stehen sollen.
Der Standort der (Vorbereitungs-) Küche kann im Erdgeschoss liegen, da hier der Anschluss an die
notwendigen Versorgungsleitungen möglich ist und die Anlieferung für die Verpflegung ebenerdig
erfolgen kann.
Vorlage FB 45/0257/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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Ein entsprechender Raum ist vorhanden, der unter Inanspruchnahme eines kleineren Nebenraumes
zu einem ca. 25 m² großen Raum erweitert werden kann. Mittels eines Wanddurchbruchs ist es
möglich von hier eine Essensausgabe in den heutigen Musikraum zu ermöglichen, der wie oben
erwähnt ganztägig multifunktional nutzbar ist.
3.
Resümee und Vorschlag der Verwaltung
In den städtischen Grundschulen mit Ganztagsangeboten werden die vorhandenen Räumlichkeiten
multifunktional genutzt. Dies bedeutet, dass die Kinder die Klassenräume grundsätzlich den ganzen
Tag nutzen können. Insbesondere bei den Hausaufgaben bzw. Lernzeiten, ist dies inzwischen
Standard.
Kennzeichnend für das Angebot „Schule von acht bis eins“ sind flexible Betreuungs- und Abholzeiten.
Dies bedeutet in der Praxis, dass nicht alle 135 Kinder bis zu einer festen Uhrzeit im Gebäude sind.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich durch die flexiblen Betreuungs- und Abholzeiten die
räumliche Situation über die Zeit nach dem Unterricht hinweg fließend entzerrt.
Unter Berücksichtigung der im Schulgebäude zur Verfügung stehenden Räume und dem Grund-satz
der multifunktionalen Nutzung aller Räume im Gebäude während des ganzen Tages,
ist eine Unterbringung der „Schule von acht bis eins“ der KGS Kornelimünster im Schulgebäude wie
dargestellt möglich. Das Konzept wurde gemeinsam mit der Schulleitung erarbeitet.
Die Verwaltung befürwortet die Unterbringung des Angebotes „Schule von acht bis eins“ im Neubau
und empfiehlt dem Schulausschuss zu beschließen, die schulische Nutzung des Gebäudes
„Abteigarten“ sobald als möglich aufzugeben.
Vorlage FB 45/0257/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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