Daten
Kommune
Aachen
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168996.pdf
Größe
225 kB
Erstellt
18.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0271/WP17
öffentlich
18.08.2016
Anmeldeverfahren in weiterführenden Schulen
- vorgezogenes Anmeldeverfahren für Gesamtschulen
- vorgezogenes Anmeldeverfahren für alle Kinder im
Gemeinsamen Lernen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.09.2016
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0271/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
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Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
Allgemeines
Jedes Jahr werden durch die Bezirksregierung Köln die Termine für die Durchführung des
Anmeldeverfahrens für die Aufnahme in die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen
bekanntgegeben. Für das Schuljahr 2016/2017 wurden die nachfolgenden Termine festgelegt:
Die Anmeldefrist für alle Schulen einer Schulform mit vorgezogenem
Freitag,
Anmeldeverfahren beginnt nach Aushändigung der Halbjahreszeugnisse
29.01.2016
Die Anmeldefrist für alle Schulen mit vorgezogenem Anmeldeverfahren endet am
Freitag,
05.02.2016
Die Aufnahmeentscheidungen für die Schulen mit vorgezogenem
Freitag,
Anmeldeverfahren werden den Eltern bekannt gegeben bis
12.02.2016
Das Aufnahmeverfahren für alle übrigen weiterführenden Schulen in den
Montag,
Kommunen beginnt frühestens am
15.02.2016
Das Aufnahmeverfahren für alle übrigen weiterführenden Schulen in der
Freitag,
Kommune endet am
11.03.2016
Ein anderer zeitlicher Ablauf für das (auch das vorgezogene) Anmeldeverfahren ist ausgeschlossen.
Der Schulträger hat in diesem Zusammenhang die Möglichkeit für Schulformen mit erwartetem
Anmeldeüberhang die Durchführung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens bei der
Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Die Beantragung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf ist nicht möglich.
Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2016/2017
In der Vergangenheit hat die Stadt Aachen für die Gesamtschulen das vorgezogene
Anmeldeverfahren wegen zu erwartender Anmeldeüberhänge an drei der vier Gesamtschulen
beantragt.
Für das Schuljahr 2016/2017 wurde kein vorgezogenes Anmeldeverfahren beantragt, da davon
ausgegangen wurde, dass die Nachfragen nach Gesamtschulplätzen gesamtstädtisch befriedigt
werden können. Zudem erhoffte sich die Verwaltung deutlichere Anhaltspunkte hinsichtlich des
tatsächlichen Wahlverfahrens der Eltern, um diese Trends in die Weiterentwicklung der
Schullandschaft in Aachen einfließen lassen zu können.
Im Nachgang zum diesjährigen Anmeldeverfahren haben die Leitungen der Gesamtschulen mit
Schreiben vom 08.04.2016 (siehe Anlage) für das kommende Schuljahr nachfolgende Anträge
gestellt.
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Ausdruck vom: 01.02.2017
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frühere Information über die Anmeldezeiträume
Durchführung eines vorgezogenen Verfahrens für die Schulform der Gesamtschulen im
kommenden Schuljahr
Durchführung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf
Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass in einem gleichgelagerten Verfahren bei Ablehnungen
auch Zweit- und Drittwünsche nicht erfüllt werden können bzw. ein erhöhter Beratungsbedarf für die
Verwaltung entsteht. Diese Sichtweise kann von der Verwaltung nicht bestätigt werden.
Die Abteilung Schule im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule wird zukünftig dafür Sorge tragen,
dass die Schulen schnellstmöglich über die Anmeldezeiträume und mögliche Änderungen informiert
werden.
Auf Grund notwendiger Absprachen mit der Bezirksregierung konnte die Bekanntgabe der Zeiträume
für das letztjährige Anmeldeverfahren erst in den Herbstferien erfolgen.
Auf Grundlage des Schreibens der Leitungen der Gesamtschulen wurden die Sprecher der
weiterführenden Schulen seitens der Verwaltung angeschrieben und um eine Einschätzung bzw.
Rückmeldung hinsichtlich des diesjährigen Anmeldeverfahrens gebeten. Hier gab es eine Reaktion
der Sprecherin der Hauptschulen, die die zeitliche Lage des nachgeschobenen „zweiten“
Anmeldezeitraums als ungünstig empfand. Andere Rückmeldungen hat die Verwaltung nicht erhalten.
Nach der Durchführung des Anmeldeverfahrens in den Schulen finden die Inklusionsrunde der
Städteregion unter Beteiligung der Schulträger der Kommunen zur Verteilung der Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (und daraus folgenden Rechtsanspruch zur
Aufnahme an einer Schule der Wahlschulform) und die Verteilerkonferenz der Stadt Aachen zur
Verteilung der möglichen sonstigen Anmeldeüberhänge statt. Auf Grund des einheitlichen
Anmeldezeitraums konnte im Rahmen der Verteilerkonferenz das tatsächliche Elternwahlverhalten in
diesem Jahr transparenter nachvollzogen werden, insbesondere die Nachfrage nach Haupt- und
Realschulplätzen.
In der Vergangenheit wurde seitens der Gesamtschulen befürchtet, dass bei Durchführung eines
einheitlichen Anmeldezeitraums Eltern aus den angrenzenden Kommunen, beide Anmeldezeiträume
nutzen würden, um ihr Kind in zwei Kommunen an der Schulform ihrer Wahl anzumelden
(beispielsweise Anmeldung an einer Gesamtschule im vorgezogenen Verfahren der Stadt Stolberg
und bei Ablehnung erneute Anmeldung an einer Gesamtschule der Stadt Aachen). Im Ergebnis
konnte ein derartiges Wahlverhalten der Eltern in diesem Jahr seitens der Verwaltung nicht festgestellt
werden.
Im Rahmen der Verteilerkonferenz haben die Schulleitungen darum gebeten, in den
Ablehnungsbescheiden einen Ansprechpartner des Schulträgers benennen zu können, da mit einer
hohen Anzahl an Anrufen seitens der Eltern gerechnet wurde. In der Folge wurde neben den Schulen
mit freien Kapazitäten in diesem Jahr erstmalig ein städtischer Ansprechpartner benannt. Die hohe
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Ausdruck vom: 01.02.2017
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Zahl der Elternanrufe ist aus Sicht der Verwaltung ausgeblieben. Es handelte sich in der Regel um
kurze Nachfragen zu freien Kapazitäten. Einige Eltern haben Ihren Unmut über die Ablehnung an der
Wunschschule zum Ausdruck gebracht. Insgesamt handelte es sich um schätzungsweise 30-40
Anrufe.
Auf Grund des Antrages der Leitungen der Gesamtschulen fand ein gemeinsamer Termin mit
Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht der Städteregion statt. Im Rahmen dieses
Gespräches sprach sich die Schulaufsicht für die Durchführung des Anmeldeverfahrens in der
diesjährigen zeitlichen Abfolge aus. Da für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein
Rechtsanspruch auf die Aufnahme an einer Schule der Wahlschulform besteht, sollte auf die
ordnungsgemäße Durchführung großer Wert gelegt werden, um mögliche Gerichtsverfahren zu
vermeiden. Dies könne am besten durch einen einheitlichen Anmeldezeitraum innerhalb der
Städteregion sichergestellt werden, da hierdurch nur noch eine Inklusionsrunde (statt 2) erforderlich
wäre.
Seitens der Städteregion wird ein einheitlicher Anmeldezeitraum innerhalb der Kommunen der
Städteregion daher gewünscht.
Die vermuteten „Wanderbewegungen“ der Eltern auf Grund unterschiedlicher Anmeldezeiträume in
andere Kommunen sei auch nach Ansicht der Städteregion in diesem Jahr ausgeblieben.
Empfehlung der Verwaltung
Seitens der Abteilung Schule wird die Durchführung der Anmeldungen in einem gleichgelagerten
Verfahren befürwortet, da die Anmeldezahlen eine deutliche Aussagekraft insbesondere für die
Schulentwicklungsplanung der kommenden Jahre haben. Das Elternwahlverhalten kann besser
nachvollzogen werden. Des Weiteren war nach Informationen der Verwaltung in einem „zweiten
Anmeldezeitraum“ eine wunschgemäße Zuweisung in den meisten Fällen möglich.
Anlage/n:
Schreiben der Leitungen der Gesamtschulen vom 08.04.2016
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