Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
168964.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
22.03.17, 11:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Tisch - Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0065/WP17
öffentlich
29.08.2016
Musikbunker
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.09.2016
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss bekräftigt seine Position, die Musikbunker mit Hilfe von
Städtebaufördermitteln anzukaufen und diesbezüglich entsprechende
Verhandlungen mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen zu führen.
Vorlage B 03/0065/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hatte in 2014 beschlossen, den Ankauf der Bunker
Goffartstraße und Junkerstraße mit den notwendigen Umbaumaßnahmen durch den
Musikbunker e.V. von der BIMA mit Städtebaufördermitteln zu unterstützen. Die
Verwaltung hat auf dieser Grundlage im Jahr 2015 einen entsprechenden Antrag bei
der Bezirksregierung eingereicht.
Zweck des Förderantrags ist die Sicherung des Fortbestands der derzeitigen
kulturellen Nutzung der ehemaligen Luftschutzbunker. Die Eigentümerin der
Immobilie, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die Liegenschaften zum
Verkauf angeboten. Ein Eigentümerwechsel hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine
Auflösung des seit 1989 bestehenden Pachtvertrages mit dem Musikbunker-Verein
zur Folge.
Durch den Kauf der Bunker wird das Angebot in einem für alle sozialen Schichten
bezahlbaren Rahmen erhalten. Die Maßnahmen zu Anpassung und Modernisierung
der Gebäude bleiben nachhaltig für den Verein nutzbar und fließen nicht fremden
Vermögen zu.
Ziele
Erhalt des Baudenkmals
Sicherung der Nutzung als Veranstaltungsort und Proberaum für Musikgruppen
Dauerhafte Lösung des Lärmkonflikts zwischen der Wohnnachbarschaft und dem
Musikbunker
Barrierefreie Zugänglichkeit des Veranstaltungsbereich und eines Teils der
Proberäume
Erhöhung der Sicherheit innerhalb der Gebäude, insbesondere des Brandschutzes
Denkmalschutz
Die ehemaligen Luftschutzbunker an der Junker- und Goffartstraße sind zwei von
fünf Hochbunkern, die als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Aachen
eingetragen sind. Diese Auswahl erfüllt die Kriterien als Baudenkmal bezüglich
städtebaulicher
Ausprägung,
Erhaltungszustand.
Durch
Vorlage B 03/0065/WP17 der Stadt Aachen
geschichtlicher
die
Umnutzung
Bedeutung
oder
Ausdruck vom: 10.03.2017
und
den
einem
Abriss
guten
diverser
Seite: 2/5
Luftschutzanlagen im Aachener Stadtgebiet kommt der Erhaltung der fünf
verbliebenen denkmalgeschützten Hochbunker eine besondere, mahnende Aufgabe
zu, um den Zivilschutz und letztlich den Niedergang des dritten Reiches im
Stadtgefüge von Aachen zu dokumentieren.
Ziel der Stadt Aachen ist es, die geschützten Baudenkmäler Junker- und
Goffartstraße in einem möglichst authentischen Zustand zu belassen. Das gelingt
jedoch nur dann, wenn eine sinnvolle Nutzung gefunden wird, die den Erhalt der
Immobilie sichert und darüber hinaus eine verträgliche Nutzung – im Sinne des
Denkmalschutzes
–
garantiert.
Die
derzeitige
Nutzung
als
Konzert-
und
Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung von Proberäumen für Musiker hat sich als
ideale
Belegung
Außendarstellung
erwiesen.
und
ist
Die
auf
Nutzung
eine
benötigt
möglichst
keine
geschlossene
hochwertige
Gebäudehülle
angewiesen, damit keine Schallemissionen nach außen dringen. Dies passt in
idealer Weise zur Charakteristik des Hochbunkers und zum Bewahrungsanspruch
des Denkmalschutzes.
Musikkultur
Aus unterschiedlichen Gründen ist in der Aachener Innenstadt ein Rückgang des
Musikclub-Angebots
zu
verzeichnen.
Insbesondere
das
Angebot
für
junge
Erwachsene schrumpft dramatisch. Die Stadt Aachen hat es sich zum Ziel gemacht,
diesem Trend zu begegnen, um weiterhin ein breites Kulturangebot in der
Hochschulstadt anbieten zu können. Die Ursachen des Clubsterbens sind vielfältig.
Sicherlich hat der Niedergang mit geändertem Nutzerverhalten, Nichtraucherschutz
und grundsätzlich auch mit Lärmschutzproblemen zu tun. Offenkundig spielt jedoch
auch
ein
gewisser
Verdrängungsprozess
traditioneller
Musikclubs
durch
renditeträchtige Nutzungen eine Rolle. Durch den anhaltenden Wohnbedarf, vor
allem im Innenstadtbereich, ist eine erhöhte Nachfrage nach Grundstücken für den
Wohnungsbau
Kombination
festzustellen.
mit
Vielfach
Lärmproblemen,
zu
führt
diese
Nutzungskonkurrenz,
einer
Verdrängung
der
Musik-
in
und
Kneipenkultur. Muss eine etablierte und bislang im Umfeld akzeptierte Nutzung
umziehen, wird die Suche nach einem neuen Standort durch Ressentiments gegen
die Nutzung erheblich erschwert.
Die Musikbunker, sowohl die Proberäume als auch der Veranstaltungsort in der
Goffartstraße,
erfüllen
eine
Vorlage B 03/0065/WP17 der Stadt Aachen
wichtige
Aufgabe
in
Ausdruck vom: 10.03.2017
der
Aachener
Subkultur,
Seite: 3/5
insbesondere für ein junges Publikum. In ihnen hat sich eine Kulturszene entwickelt,
die einzigartig im Stadtgebiet ist und sich über viele Jahre erhalten und
weiterentwickelt hat.
Der Musikbunker als Veranstaltungsort ist als Auftritts- und Vermarktungsplattform
ein wichtiger Baustein in der Wertschöpfungskette der Musikwirtschaft. Gerade diese
Musikwirtschaft ist auf solche, niederschwelligen Veranstaltungsorte angewiesen.
Veranstaltungsorte dieser Art sind Ausdruck einer lebendigen Musikkultur und ein
Indikator für Urbanität und Kreativität in der Stadt.
Barrierefreiheit
Bei der Errichtung der Hochbunker in der Junker- und Goffartstraße spielte der
Gesichtspunkt der Barrierefreiheit keine Rolle. Ziel der Planung ist es, einen Teil der
Proberäume und den Veranstaltungsbereich barrierefrei zugänglich zu machen.
Der Antrag wurde von der Bezirksregierung Köln unterstützt und für das
Städtebauförderprogramm des Landes Nordrhein Westfalen angemeldet.
Lärmschutz
Verbunden mit der intensiven Nutzung der Immobilie kommt es bei größeren
Veranstaltungen zu Nutzungskonflikten mit den benachbarten Wohnnutzungen
insbesondere bezüglich des Lärmschutzes beim Ein- und Auslass der Gäste.
Insoweit besteht ein Erfordernis zur Lösung des Lärmkonflikts, einerseits durch
planungsrechtliche Sicherung des Veranstaltungsortes, andererseits durch z.B. eine
Verlagerung der Besucherströme und die Schaffung eines schallgeschützten
Außenbereichs für auf Einlass wartende Personen. Ziel der Stadt Aachen ist es, den
Erhalt der Einrichtung zu sichern und die Situation städtebaulich derart zu regeln,
dass Nutzungskonflikte minimiert werden.
Um die Besucherzahl bei Veranstaltungen erhöhen zu können, hatte der Verein
einen Bauantrag gestellt und eine Baugenehmigung erhalten. Gegen die Baugenehmigung wurde eine Klage durch eine Nachbarin eingereicht, die derzeit weiterhin
anhängig ist.
Eine zwischenzeitlich seitens der Stadt Aachen im Rahmen eines Bebauungsplanes
eingeholtes Lärmschutzachten stellt eine deutliche Überschreitung der Richtwerte
nach RdErl. Freizeitlärm NW im besagten Umfeld fest. Zur Erzielung der
immissionsschutzrechtlichen Gebietsverträglichkeit wird daher die Errichtung einer
Vorlage B 03/0065/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 4/5
Lärmschutzwand erforderlich, die schallabschirmend wirken soll und zusätzlich der
Lenkungsfunktion der Besucherströme dient. Aus prozesssualen Gründen ist es
unabdingbar, mit dem Bau der Lärmschutzwand zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu
beginnen.
Insofern wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 der vorzeitige Maßnahmebeginn zum
Bau der Lärmschutzwand beantragt. Mit Bescheid vom 18.05.2016 erfolgte die
Bewilligung. Die entsprechende Ausschreibung wird derzeit im Fachbereich Umwelt
vorbereitet.
Im Mai 2016 eröffnete das Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen den Vertretern der Stadt, dass man derzeit
nicht gewillt sei, dieses Projekt mit Städtebaufördermitteln zu unterstützen.
Daraufhin haben die Landtagsabgeordneten der Stadt um ein Gespräch mit Herrn
Minister Groschek gebeten.
Ergebnis dieses Gespräches ist, dass nunmehr keine grundsätzliche Ablehnung auf
Seiten des Ministeriums mehr besteht, jedoch ein deutliches Signal städtischerseits
erwartet werde.
Vorlage B 03/0065/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 5/5