Daten
Kommune
Aachen
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168497.pdf
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91 kB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.17, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0072/WP17
öffentlich
29.08.2016
Neuausrichtung Abfallwirtschaft
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.09.2016
14.09.2016
BAASt
Rat
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Neuausrichtung der
Abfallwirtschaft zu beschließen.
2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Vorschlag und Empfehlung des Betriebsausschusses
Aachener Stadtbetrieb die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft.
Vorlage E 18/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.09.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Seit dem Jahr 2008 bewegten sich die Abfallgebühren der Stadt Aachen auf einem konstanten Niveau
und wurden der Höhe nach nicht angepasst. Gleichzeitig sind die Kosten der Abfallentsorgung in den
letzten Jahren stetig gestiegen. Durch Entnahmen aus dem Sonderposten der Abfallwirtschaft
konnten die Unterdeckungen der vergangenen Jahre ausgeglichen und auf eine Anhebung der
Gebühren verzichtet werden, um eine Belastung des Gebührenzahlers zu vermeiden.
Durch das stetige Abschmelzen der Rücklage konnte für das Jahr 2016 letztmalig eine Entnahme aus
dem Sonderposten vorgenommen werden, sodass diese Möglichkeit für das kommende
Wirtschaftsjahr nicht mehr gegeben ist.
Gründe der Kostenentwicklung sind, einhergehend mit dem demografischen Wandel, die gestiegenen
spezifischen Logistik- und Behandlungskosten, geringere Fahrzeugauslastungen, sinkendes
Restabfallbehältervolumen bei steigenden Behälterzahlen sowie eine anforderungsbezogene
Steigerung der Personalkosten.
Durch die aktuelle und weitergehende Entwicklung in Aachen ist es erforderlich, eine zielgerichtete
Neuausrichtung der Aachener Abfallwirtschaft vorzunehmen, um eine zukunftssichere und nachhaltige
Abfallsammlung in Aachen zu gewährleisten. Gleichfalls soll unter Berücksichtigung von
Gebührengerechtigkeit und Gebührenstabilität einer weiteren Kostensteigerung entgegen gewirkt
werden.
In der Betriebsausschusssitzung vom 13.04.2016 wurde der Aachener Stadtbetrieb beauftragt, ein
detailliertes, beschlussfähiges und rechtssicheres Konzept zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft zu
entwickeln.
Hierzu wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet sowie das Institut für Abfall, Abwasser und
Infrastrukturmanagement GmbH (INFA) als externer Berater hinzugezogen.
Ziel der Neuausrichtung ist es, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, eine
aufwandsbezogene und kostendeckende Abfallwirtschaft mit nachhaltig ökologischer Ausrichtung in
Aachen sicher zu stellen.
2. Zukunftssicheres und nachhaltiges Konzept zur Abfallsammlung
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat in ihren beiden Sitzungen am 10.05. und 20.05.2016 folgende
Maßnahmen für eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen entwickelt.
2.1
Maßnahmenpaket I – Logistik
Inhalt des Maßnahmenpaketes ist eine Reduzierung des derzeitigen Logistikaufwandes und damit
einhergehend eine Senkung der spezifischen Logistikkosten. Dies soll durch folgende Maßnahmen
erreicht werden:
Im Bereich Restabfall:
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Ausdruck vom: 01.09.2016
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-
Festlegung der Regelintervalle auf 2-wöchentlich und 4-wöchentlich; Beibehaltung des
wöchentlichen Intervalls nur für definierte Ausnahmefälle
-
Einführung eines 90 l und 240 l Behälters
Zukünftige Behältergrößen und Leerungsintervalle:
-
60 l
-
90 l 2-wöchentlich, 4-wöchentlich
-
120 l 2-wöchentlich, 4-wöchentlich
-
240 l 2-wöchentlich, 4-wöchentlich
-
770 l 2-wöchentlich, 4-wöchentlich
-
1.100 l 2-wöchentlich, 4-wöchentlich
4-wöchentlich
Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die überwiegende Behältergröße bei 120-Liter
Restabfallbehältern liegt. In der Stadt Aachen sind jedoch etwa 65 Prozent aller Gefäße 60-LiterBehälter. In den anderen Städten liegt dieser Anteil im Mittel bei nur etwa 16 Prozent.
Der zukünftig nicht mehr angebotene 60-Liter-Abfallbehälter mit wöchentlicher Leerung kann 1:1
durch einen 120-Liter-Behälter mit 2-wöchentlicher Leerung ersetzt werden.
Weiterhin wird zukünftig ein 120-Liter-Behälter mit 4-wöchentlicher Leerung eingeführt, sodass der 60Liter-Behälter mit zweiwöchentlicher Leerung ebenfalls vom Behältervolumen her 1:1 ersetzt wird.
Die Einführung eines 90-Liter-Behälters dient zur passgenaueren Anpassung des Restabfallbehälters
an die anfallende Restabfallmenge sowie die jeweilige Haushaltsgröße.
Die Einführung eines 240-Liter-Behälters dient bei entsprechenden Gebührenanreizen ebenfalls zur
Substitution von kleineren Behältern.
Das wöchentliche Intervall wird nur noch in definierten Ausnahmefällen, z.B. bei Kellerstandplätzen,
4-Rad-Gefäßen (MGB 770 und 1100 l) sowie besonderen Rahmen-/Platzbedingungen im Wege der
Einzelfallprüfung angeboten.
Durch diese Umstellungen reduzieren sich die jährlichen Behälterentleerungen beim Restabfall von
derzeit 1.903.889 Leerungen um 24,9 % auf prognostizierte 1.429.890 Leerungen. Die Grobermittlung
der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung beläuft sich auf rund 270.000,-- Euro.
Im Bereich Bioabfall:
-
Streckung des Leerungsintervalls von wöchentlich auf 2-wöchentlichen Regelintervall
-
Einführung eines 90 l Behälters
-
Bioabfallbehältergröße mit erweiterter Wahlmöglichkeit
Zukünftige Behältergrößen und Leerungsintervalle:
-
60 l 2-wöchentlich
-
90 l 2-wöchentlich
Vorlage E 18/0072/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.09.2016
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-
120 l 2-wöchentlich
-
240 l 2-wöchentlich
Im Bereich Bioabfall führt die Bestandsaufnahme zu ähnlichen Ergebnissen wie beim Restabfall.
Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die überwiegende Behältergröße bei 120-Litergefäßen
liegt. In der Stadt Aachen hingegen sind etwa 78 Prozent aller Gefäße 60-Liter-Behälter. In den
anderen Städten liegt dieser Anteil im Mittel bei nur etwa 12 Prozent.
Zurzeit erfolgt die Sammlung des Bioabfalls im Stadtgebiet Aachen wöchentlich. Innerhalb des
Gebietes des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) ist die Stadt Aachen die einzige Stadt,
die eine wöchentliche Abfuhr des Bioabfalls durchführt. Die restlichen 24 Kommunen sammeln die
Bioabfälle zweiwöchentlich. Auch ein deutschlandweiter Vergleich zeigt, dass 66 Prozent aller Städte
die Bioabfallsammlung in einem zweiwöchentlichen Rhythmus durchführen.
Durch die Einführung einer zweiwöchentlichen Sammlung von Bioabfall wird die Anzahl der jährlichen
Behälterleerungen von derzeit 2.127.060 Leerungen um 46,6 % auf prognostizierte 1.135.602
Leerungen reduziert. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung beläuft sich
auf rund 555.000,-- Euro.
Im Bereich Sperrabfall:
-
Einführung einer Verwaltungsgebühr i.H.v. 15 €
Ziele dieser Maßnahme sind eine Erhöhung der Verursachergerechtigkeit sowie eine
kostenreduzierende Mengensteuerung beim Sperrabfall. Durch die Einführung einer
Verwaltungsgebühr mit Lenkungsfunktion für Sperrabfall ab der 1. Abholung i.H.v. 15 € werden sich
voraussichtlich die jährlichen Abfuhraufträge von derzeit 52.600 Aufträgen um rund 70 % auf
prognostizierte 15.780 Aufträge reduzieren. Durch die zu erwartende drastische Minimierung der
Entsorgungsfahrten wird gleichfalls ein ökologischer Vorteil generiert. Die Grobermittlung der dadurch
zu erzielenden Kosteneinsparung unter Einrechnung der zu erwartenden Lenkungsgebühren beläuft
sich auf ca. 490.000,-- Euro.
2.2
Maßnahmenpaket II – Gebühren
Ziele des Maßnahmenpaketes II sind die Gewährleistung einer geordneten Entsorgung, die
Reduzierung der Inanspruchnahme des amtl. Restabfallsackes, eine aufwandsgerechtere
Kostenzuordnung sowie eine Abfederung der demografischen Effekte.
Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
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Ausdruck vom: 01.09.2016
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-
Einführung eines spezifischen Mindestbehältervolumen i.H.v. 7,5 l je Einwohner und Woche
-
Preisanpassung amtlicher Restabfallsack auf 7 €
-
Einführung eines demografiesicheren Gebührenmodells (Grund- und Leistungsgebühr)
Mindestbehältervolumen
Derzeit ist es nach der aktuellen Satzungslage so, dass sich jeder Haushalt, unabhängig von der
jeweiligen Personenanzahl, einen Restabfallbehälter seiner Wahl bestellen kann. In Aachen ist der 60
l Behälter beim Restabfall mit knapp 65 % und beim Bioabfall mit rund 78 % die am häufigsten
verwandte Behältergröße.
Im gesamten Stadtgebiet sind rund 73.000 60 l Rest- und Bioabfallbehälter aufgestellt, die im Rahmen
der Entsorgung einen enormen logistischen und kostenmäßigen Aufwand darstellen.
Durch die Einführung eines in vielen anderen Städten bereits allgemein üblichen
Mindestbehältervolumens für Restabfallbehälter sollen folgende Vorteile generiert werden:
-
Gewährleistung einer geordneten Entsorgung des in privaten Haushaltungen anfallenden
Abfalls
-
Verhinderung überhöhter Störstoffquoten in Wertstoffen (insb. Bio und LVP)
-
Begrenzung der Sperrmüllmengen
-
Begrenzung der Nutzung unerwünschter Entsorgungswege (z.B. „wilde Müllstellen“)
-
Verhinderung von häufigem Überhangmüll
-
Reduzierung der Inanspruchnahme von amtl. Restabfallsäcken
-
Begrenzung der Tendenz zu immer kleineren Abfallbehältern
-
Gebührenstabilität.
Es ist beabsichtigt, in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ein Mindestbehältervolumen von
7,5 l pro Person und Woche festzuschreiben, sodass zukünftig das 60 l Restabfallgefäß mit 4-wö.
Leerung i.d.R. nur noch für 2-Personen-Haushalt in Betracht kommt.
Amtlicher Restabfallsack
Die Nachfrage nach amtlichen Restabfallsäcken nimmt stetig zu. In dem Zeitraum von 2011 bis 2015
ist die Zahl der verkauften Restabfallsäcke um etwa 27 Prozent angestiegen. Das Volumen des
amtlichen Restabfallsackes beträgt 70 Liter bei einem Preis von 3,00 Euro. Bei einer wöchentlichen
Nutzung des amtlichen Restabfallsackes zahlt der Bürger pro Jahr 156,00 Euro (=3,00 Euro x 52
Wochen). Die Gebühr für einen 60-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung liegt hingegen bei 276,00
Euro pro Jahr. Die zu geringe Restabfallsackgebühr führt insgesamt zu einem Gebührenverlust von
etwa 270.000 Euro pro Jahr. Diese Gegenüberstellung verdeutlicht, dass die Kosten für den amtlichen
Restabfallsack in der Vergangenheit zu niedrig waren und eine kostendeckende Erhöhung auf 7,00
Euro geboten ist.
Hierdurch wird eine Reduzierung der Inanspruchnahme der amtlichen Restabfallsäcke erhofft, sodass
die Nutzung dieser Restabfallsäcke nicht weiterhin zur Regel wird. Vielmehr soll die Kostenerhöhung
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wieder dazu führen, dass die amtlichen Restabfallsäcke nur in Ausnahmefällen, wie ursprünglich
angedacht, verwendet werden und die Entsorgung der Restabfälle über ausreichend große Behälter
erfolgt.
Gebührenmodell
Die aktuelle Restabfallgebühr (Einheitsgebühr) beinhaltet folgende abfallwirtschaftliche Leistungen:
-
Restabfallentsorgung
-
Bioabfallentsorgung
-
Papierentsorgung
-
Nutzung von 2 Wertstoffhöfen
-
Sperrgutabfuhr
-
Elektro- und Elektronikabfallentsorgung
-
Baum- und Strauchschnittabfuhr
-
Grünschnittsammlung an Sammelplätzen
-
Weihnachtsbaumsammlung
-
Abgabe schadstoffhaltiger Abfälle.
Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich derzeit ausschließlich nach der Anzahl, dem Volumen und der
Abfuhrhäufigkeit der Restabfallbehälter (Litermaßstab).
Da jedoch das Restabfallvolumina in Aachen rückläufig ist, führt dies zwangsläufig dazu, dass der
steigende Logistikaufwand und damit auch die steigenden Kosten auf eine immer geringer werdende
Basis (Restabfallvolumen) umgelegt werden muss.
Um diesem negativen Trend zu begegnen, ist beabsichtigt, zukünftig eine behälterbezogene
Grundgebühr mit linearen Leistungsgebühren für den Restabfall und den Bioabfall einzuführen.
Hierzu ist eine Teilung der Gebühren in einen leistungsunabhängigen Teil (Vorhaltekosten) und einen
leistungsabhängigen Teil beabsichtigt.
Durch die Grundgebühr sollen alle Gebührenschuldner an den Vorhaltekosten beteiligt und ein
Einnahmesockel unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung gesichert werden. Darüber
hinaus soll eine gerechtere Verteilung der fixen und variablen Kosten erfolgen und die Einflüsse durch
den demografischen Wandel und das rückläufige Restabfallbehältervolumina abgefedert werden.
Durch die Einführung einer separaten Leistungsgebühr für Rest- und Bioabfall soll mehr
Gebührentransparenz durch klare Kostenzuordnung geschaffen werden.
3. Ergebnis
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen soll eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in
Aachen gewährleistet und gleichzeitig einer weiteren Kosten- und Gebührensteigerung
entgegengewirkt werden. Die prognostizierten Einsparpotenziale werden sich in den Folgejahren
schrittweise durch die Reduzierung von Personal-, Sach- und Investitionskosten kurz- bis mittelfristig
ergeben.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung sowie der
Abfallgebührensatzung erforderlich.
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