Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
169015.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
30.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
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Beitragssatzermittlung
Herbartstraße
Straßenart: Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
66.650,72 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
66.650,72 €
19.995,22 €
46.655,50 €
66.650,72 €
Summe städtischer Anteil
19.995,22 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
46.655,50 €
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung:
46.655,50 € :
19.500 m² =
2,39 €/m²
-------------------------
2,39 €/m² (Beitragssatz)