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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
169018.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
30.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:11
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0066/WP17 öffentlich 30.08.2016 Zollernstraße von Herzogstraße / Warmweiherstraße bis Lothringerstraße / Schlossstraße Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.09.2016 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Zollernstraße von Herzogstraße / Warmweiherstraße bis Lothringerstraße / Schlossstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0066/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.09.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2016 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2017 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen keine Maßnahmebezogene Einnahmen 34.682,58 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0066/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.09.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1900 stammende Mischwasserkanal in der Zollernstraße wurde im Bereich von Herzogstraße / Warmweiherstraße bis Lothringerstraße / Schlossstraße in den Jahren 2011 bis 2012 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der Zollernstraße von Herzogstraße / Warmweiherstraße bis Lothringerstraße / Schlossstraße erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 3 Buchstabe g) SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0066/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.09.2016 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Zollernstraße im Abschnitt von Herzogstraße / Warmweiherstraße bis Lothringerstraße / Schlossstraße Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten 115.253,66 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 70 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 30 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 115.253,66 € 80.677,56 € 34.576,10 € 115.253,66 € Summe städtischer Anteil 80.677,56 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 34.576,10 € Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Oberflächenentwässerung : 34.576,10 € : 42.818 m² = 0,81 €/m² ____________ 0,81 €/m² (Beitragssatz)