Daten
Kommune
Aachen
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166756.pdf
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125 kB
Erstellt
07.07.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0492/WP17
öffentlich
07.07.2016
FB 61/010 // Dez. III
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 21.04.2016,
öffentlicher Teil
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.09.2016
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 21.04.2016, öffentlicher
Teil.
Vorlage FB 61/0492/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 1/2
Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung vom 21.04.2016, öffentlicher Teil
Vorlage FB 61/0492/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Sitzungstermin:
Donnerstag, 21.04.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:50 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal 170, Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße
Anwesende:
Ratsherr Harald Baal
Vorsitzender
Ratsherr Simon Adenauer
Herr Marc Beus
Frau Marianne Conradt
Vertretung für: Frau Maike Schlick
Herr Rolf Eckert
Herr Ulrich Gaube
Vertretung für: Frau Dr. Inken Tintemann
Ratsherr Alexander Gilson
Ratsfrau Tina Hörmann
Ratsfrau Fabia Kehren
Vertretung für: Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Herr Dieter Müller
Herr Ulrich Pathe
Vertretung für: Herrn Sava Jaramaz
Ratsfrau Claudia Plum
Vertretung für: Ratsfrau Gaby Breuer
Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Udo Pütz
Ratsherr Michael Rau
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 1/17
Herr Dietmar Ruppert
Vertretung für: Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Herr Andreas Schaper
Vertretung für: Herrn Claus Haase
Herr Benedikt Schröer
Vertretung für: Ratsherr Wilhelm Helg
Herr Eshetu Wondafrash
Abwesende:
Ratsfrau Gaby Breuer
entschuldigt
Ratsherr Wilhelm Helg
entschuldigt
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
entschuldigt
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
entschuldigt
Herr Claus Haase
entschuldigt
Herr Sava Jaramaz
entschuldigt
Frau Maike Schlick
entschuldigt
Frau Dr. Inken Tintemann
entschuldigt
von der Verwaltung:
Herr Wingenfeld
Dez. III
Herr Bussen
FB 23
Herr Costard
FB 13
Frau Ellenbeck
FB 61
Herr Kriesel
FB 61
Herr Kumkar
FB 61
Herr Larosch
B 03
Frau Ohlmann
FB 61
Herr Schaffert
FB 61
Herr Schulz
FB 63
als Schriftführerin:
Frau Vohn
«SINAME»
FB 61
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 2/17
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 25.02.2016 - öffentlicher Teil
Vorlage: FB 61/0460/WP17
3
Krefelder Straße / Am Gut Wolf
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Vorlage: FB 61/0418/WP17
4
Eulersweg / Hubert-Wienen-Straße
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Vorlage: FB 61/0417/WP17
5
Ehemalige Schule Franzstraße
hier: Auslobung eines Hochbauwettbewerbs
Vorlage: FB 61/0422/WP17
6
Flächenpool NRW - Bewerbung der Stadt Aachen
Vorlage: FB 61/0404/WP17
7
Störfallbetriebe in Aachen
hier: Sachstandsbericht
Vorlage: FB 61/0419/WP17
8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden
- Änderung nach der öffentlichen Auslegung und Beschluss zur erneuten öffentlichen
Auslegung
Vorlage: FB 61/0421/WP17
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 3/17
9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0420/WP17
10
Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnweg - und Änderung Nr. 136 des
Flächennutzungsplanes 1980 - Rombachstraße/Vennbahnweg hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
- Empfehlung zum Änderungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0413/WP17
11
Gestaltungssatzung - Rombachstraße/Vennbahnweg hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0412/WP17
12
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25
BauGB im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße
Vorlage: FB 61/0425/WP17
13
Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Preusweg 91 (Flurstück 365,
Flur 34, Gemarkung Aachen) im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Vorlage: FB 61/0424/WP17
14
«SINAME»
Mitteilungen der Verwaltung
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 4/17
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 25.02.2016 - nichtöffentlicher Teil
Vorlage: FB 61/0461/WP17
2
Hochbauwettbewerb "ehemalige Schule Franzstraße"
hier: Besetzung Preisgericht und gesetzte Teilnehmer
Vorlage: FB 61/0426/WP17
3
Berufung stimmberechtigter Mitglieder nach § 3 der Geschäftsordnung des
Architektenbeirates der Stadt Aachen:
Vorlage: FB 63/0003/WP17
4
Ansiedlung einer Autoverwertung im Gewerbepark Brand
hier: Schaffung der Genehmigungsvoraussetzungen
Vorlage: FB 36/0098/WP17
5
Private Bauvorhaben:
6
Denkmalschutzangelegenheiten:
7
Mitteilungen der Verwaltung:
8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971 nach § 13a BauGB - Parkhaus Uniklinik - im
Stadtbezirk Aachen-Laurensberg, im Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring
hier: Programmberatung
Vorlage: FB 61/0402/WP17
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 5/17
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr Baal eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreter von
Öffentlichkeit, Verwaltung und Presse.
Er stellt durch Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass die vereinbarte Vertretungsreihenfolge
eingehalten wurde.
Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 25.02.2016 - öffentlicher Teil
Vorlage: FB 61/0460/WP17
Beschluss:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 25.02.2016 – öffentlicher Teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 4 Enthaltungen wegen Nichtanwesenheit
zu 3
Krefelder Straße / Am Gut Wolf
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Vorlage: FB 61/0418/WP17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1
BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Fortführung der Raumkante des
Finanzamtszentrums in einer der Umgebungsbebauung entsprechenden Gebäudehöhe und einer hohen
architektonischen Qualität - die Aufstellung des Bebauungsplanes Krefelder Straße / Am Gut Wolf für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 6/17
zu 4
Eulersweg / Hubert-Wienen-Straße
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes
Vorlage: FB 61/0417/WP17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1
BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Erweiterung der Flächen für Sportanlagen und –
flächen einschließlich Hallenbauten im Sportpark Soers - die Aufstellung des Bebauungsplanes
Eulersweg / Hubert-Wienen-Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 5
Ehemalige Schule Franzstraße
hier: Auslobung eines Hochbauwettbewerbs
Vorlage: FB 61/0422/WP17
Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und weist daraufhin, dass man noch kleinere
redaktionelle Änderungen am Auslobungstext vornehmen werde.
Für die Fraktion der Grünen begrüßt Herr Rau den Start des Projekts, es sei positiv, dass nun endlich
Bewegung in die Entwicklung dieses Grundstücks komme. Nicht ganz klar sei allerdings, wie sich die
Aufnahme der Seniorenwohnanlage mit dem erforderlichen Raumprogramm auswirke, letztlich würde die
Anzahl der Wohneinheiten, die hier geschaffen werden könnten, ja verringert. Bei einer Fläche von rd.
5.000m² für Altenwohnungen könne dies einen Verlust von bis zu 70 Wohneinheiten bedeuten. Man bitte
daher die Verwaltung darum, dies genauer darzustellen.
Für die SPD-Fraktion vertritt Herr Plum die Auffassung, dass diese Frage durchaus berechtigt sei. Durch
die 30%-Regelung sei hiervon auch die Anzahl der geförderten Wohneinheiten betroffen. Zudem sei
interessant, was an dem heutigen Standort des Seniorenheims nach einer Verlagerung vorgesehen sei.
Diese Fragen müsse die Verwaltung eindeutig beantworten, vorher sei eine Beschlussfassung aus seiner
Sicht nicht möglich.
Herr Wingenfeld greift die geäußerten Bedenken auf und schlägt vor, die Quote von 30% öffentlich
gefördertem Wohnungsbau auf das Gesamtgrundstück zu beziehen.
Frau Ohlmann teilt mit, dass eine Verschiebung der Beschlussfassung auf die nächste Sitzung nicht
problematisch sei. Bis dahin könne die Verwaltung die aufgeworfenen Fragen klären und einen konkreten
Vorschlag zur Berücksichtigung der geäußerten Bedenken vorlegen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 7/17
Beschluss:
Der Planungsausschuss vertagt die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung und beauftragt die
Verwaltung, bis dahin die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen zu klären.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 6
Flächenpool NRW - Bewerbung der Stadt Aachen
Vorlage: FB 61/0404/WP17
Herr Kumkar erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bestätigt die
Bewerbung der Stadt Aachen zur Aufnahme in den Flächenpool NRW.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 7
Störfallbetriebe in Aachen
hier: Sachstandsbericht
Vorlage: FB 61/0419/WP17
Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und berichtet, dass zwischenzeitlich ein
Schreiben der Bezirksregierung vorläge, in dem die zu den in Aachen befindlichen Störfallbetrieben
einzuhaltenden Achtungsabstände mitgeteilt würden. Demnach ist zu dem Betrieb im Gewerbegebiet
Eilendorf-Süd kein Abstand einzuhalten. Der Abstand zum Flüssiggaslager am Grünen Weg war bereits
mit 350 m bekannt, dem Schreiben ist nun zu entnehmen, dass der Achtungsabstand nach Störfallrecht
lediglich 200 m beträgt. Aufgrund des möglichen Trümmerflugs im Fall einer Explosion empfiehlt das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz dennoch ergänzend die Einhaltung eines
Achtungsabstandes von 350 m. Da bei den Gasballons nicht mit einem Trümmerflug zu rechnen ist, gilt
hier lediglich der Abstand von 200 m. Die Bezirksregierung hat auf Anfrage der Verwaltung mitgeteilt,
dass sie bei Bestandsanlagen keine Untersuchungen beauftragt oder durchführt, um den angemessenen
Abstand zu ermitteln. Sollte dies politisch gewünscht werden, müsste die Verwaltung dies für die Anlage
am Grünen Weg sowie die Gasballons auf den Weg bringen.
Für die Fraktion Die Linke dankt Herr Beus der Verwaltung für diese Ausführungen. Nachdem sich
nunmehr herausgestellt habe, dass es letztlich zu zwei Störfallbetrieben am Grünen Weg und am Prager
Ring noch Klärungsbedarf hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände gebe, plädiere seine Fraktion dafür,
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 8/17
diese Fragestellung durch die Beauftragung eines Gutachtens beantworten zu lassen. Beim Grünen Weg
handele es sich um ein nutzungsintensives und dichtes Gebiet, so dass neben dem Interesse der
privaten Eigentümer auch ein öffentliches Interesse an einer konkreten Aussage bestehe. Aus diesem
Grund beantrage er, den Beschluss um einen Auftrag an die Verwaltung zur Einholung eines
entsprechenden Gutachtens zu ergänzen.
Für die CDU-Fraktion legt Herr Gilson dar, dass man sich mit der von Herrn Beus beantragten
Beschlussfassung schwer tue. Zwar sehe man durchaus einen Klärungsbedarf, fraglich sei jedoch, ob
dies eine städtische Aufgabe sei. Zudem habe man die konkrete Auskunft der Bezirksregierung erst
heute erhalten und könne die genauen Auswirkungen auch in finanzieller Hinsicht nicht abschätzen.
Heute schon die Beauftragung eines Gutachtens zu beschließen, halte man daher für verfrüht.
Für die SPD-Fraktion äußert auch Herr Plum Zweifel daran, dass die gutachterliche Konkretisierung der
Achtungsabstände ausschließlich in städtischer Verantwortung liege. Wenn ein konkretes Bauvorhaben
anstünde, müsse diese Frage natürlich geklärt werden, dann liege dies jedoch in der Regel im privaten
Interesse des Bauherrn.
Für die Fraktion der Grünen stimmt Herr Rau den Ausführungen von Herrn Beus zu. Neben den
Interessen der Eigentümer gebe es auch ein starkes öffentliches Interesse daran, für diesen Bereich
Planungssicherheit herzustellen, man sehe daher die Stadt durchaus in der Pflicht, eine gutachterliche
Betrachtung zu veranlassen. Ob dies durch einen externen Sachverständigen erfolgen müsse, sei aus
seiner Sicht nicht zwingend, schließlich habe die städtische Feuerwehr ebenfalls Fachleute, die für die
Beurteilung von Gefährdungssituationen ausgebildet seien.
Frau Ohlmann erläutert, dass man im Zusammenhang mit dem Gutachten zu dem Störfallbetrieb auf
AVANTIS festgestellt habe, dass für solche Untersuchungen nur speziell ausgebildete Sachverständige
in Frage kämen. Was die finanzielle Größenordnung angehe, so müsse man davon ausgehen, dass die
Kosten für ein Gutachten zu den zwei Betrieben nicht aus dem laufenden Haushalt bestritten werden
könnten. Die Verwaltung könne aber einen entsprechenden Ansatz in den kommenden Haushalt
einstellen, so dass eine Beauftragung dann nach Rechtskraft, voraussichtlich im Frühjahr 2017 möglich
werde.
Herr Beus modifiziert seinen Beschlussantrag dahin gehend, dass die Verwaltung zunächst Angebote für
die Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der notwendigen Achtungsabstände für die beiden
Störfallbetriebe am Grünen Weg und am Prager Ring einholen und die Ergebnisse dieser
Angebotsabfrage im Planungsausschuss vorstellen solle. Die erforderlichen Mittel könnten dann in den
Haushalt 2017 eingestellt werden.
Auf der Grundlage dieses Antrags fasst der Ausschuss nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich
seitens des Ausschusses die Herren Beus, Gilson, Plum und Rau sowie seitens der Verwaltung Frau
Ohlmann beteiligen, den folgenden
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 9/17
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Angebote für die Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung
der notwendigen Achtungsabstände für zwei Störfallbetriebe am Grünen Weg und am Prager Ring
einzuholen, die Ergebnisse dieser Angebotsabfrage im Planungsausschuss vorzustellen und die
erforderlichen Mittel in den Haushalt 2017 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden
- Änderung nach der öffentlichen Auslegung und Beschluss zur erneuten öffentlichen
Auslegung
Vorlage: FB 61/0421/WP17
Herr Kriesel erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.
Herr Rau trägt vor, dass die Fraktion der Grünen gemeinsam mit den Fraktionen der Linken, der Piraten
und der FDP einen alternativen Beschlussantrag erarbeitet habe. Eine erneute Offenlage auf der
Grundlage der vorgelegten Unterlagen könne man sich nicht vorstellen, tatsächlich sei man der
Auffassung, dass erheblicher Überarbeitungsbedarf bestehe. Als man mit dem Projekt vor drei Jahren
gestartet sei, sei man auch bei den Grünen der Auffassung gewesen, dass dieses Vorhaben in der
damaligen Fassung eine Bereicherung für Aachen sein könne. Zwischenzeitlich hätten sich die Dinge
leider zum Nachteil entwickelt, nicht zuletzt sei das Vertrauensverhältnis zwischen Investor und Politik
durch das nicht abgestimmte Vorgehen des Investors beispielsweise in Sachen Grundstücksteilung
gestört. Der Hauptbahnhof als Mobilitätsschwerpunkt habe mit seinem Umfeld und seiner Lage in der
Stadt bereits genug Probleme, die Realisierung eines so komplexen Projekts in direkter Nachbarschaft
dürfe diese Probleme nicht verstärken, sondern müsse zu einer Win-Win-Situation führen. Derzeit lege
das Gesamtbild allerdings die Befürchtung nahe, dass dieses Projekt falsch sei für Aachen, wenn nicht in
wesentlichen Punkten nachgearbeitet werde. Aus diesen Gründen beantrage man gemeinsam, vor dem
Beschluss einer erneuten Offenlage die Verwaltung mit folgenden Punkten zu beauftragen:
1.
eine Planlage aller geplanten Hochbauten, der Tiefgarage und des Sockelgeschosses inklusive
der Materialwahl dem Ausschuss in Schnitten, Grundrissen, Ansichten und Isometrie
zusammenhängend und vollständig vorzulegen,
2.
dem Ausschuss eine planerische Gesamtübersicht über alle rund um den Hauptbahnhof
projektierten Bauvorhaben inklusive des Telekomgeländes neben der Burtscheider Brücke
vorzulegen,
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 10/17
3.
den Investor aufzufordern, das nach einem Grundsatzbeschluss des Planungsausschusses für
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fertigende Modell der Gesamtbebauung im Kontext
mit der Burtscheider Brücke, dem Hauptbahnhof und den Verwaltungsgebäuden zur Beratung zu
überstellen,
4.
die verkehrliche Erschließung der Kiss-und-Ride-Anlage im Mobilitätsausschuss zu beraten,
5.
die Lage, Größe und Anzahl der Fahrradabstellplätze im geplanten Parkhaus und im öffentlichen
Raum im Umfeld des Hauptbahnhofs dem Mobilitätsausschuss zur Beratung vorzulegen,
6.
das Gutachten zur beantragten Reduzierung der notwendigen Stellplätze für das studentische
Wohnen in Abweichung von der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Aachen im
Planungsausschuss vorzustellen und zu beraten,
7.
die städtischen Vorgaben zur Gestaltung der im Bebauungsplan liegenden Zollamtstraße, der
Kiss-and-Ride-Zone, des Eingangsbereichs des Büroturms und eines eventuellen Übergangs zum
vorhandenen Verwaltungsgebäude zu formulieren und vorzulegen,
8.
den Investor erneut zu bitten, die im Architektenbeirat mehrmals formulierten Punkte in seinem
Entwurf umzusetzen und erneut dem Beirat vorzulegen sowie
9.
die Lage und Anzahl der öffentlich geförderten Wohneinheiten wie sie im Vorhaben- und
Erschließungsplan vorgegeben sind zu verifizieren.
Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus, dass eine städtebauliche Aufwertung für dieses Grundstück
in dieser Lage nur durch ein Projekt mit hoher Qualität gelingen könne. Auf der Grundlage der jetzt
eingereichten Unterlagen könne nach seiner Einschätzung diese notwendige Qualität nicht realisiert
werden. Neben den von Herrn Rau bereits benannten Punkten sei die Ansicht des geplanten Gebäudes
an der Ecke Zollamtstraße von der Burtscheider Brücke aus Richtung Marschiertor gesehen so verändert
worden, dass man praktisch auf einen zweiten Rettungsweg statt auf eine architektonisch hochwertige
Fassade schaue. Dies sei dem Standort in keiner Weise angemessen. Die Hinweise des
Architektenbeirats seien in wesentlichen Teilen nicht umgesetzt worden, die Planung für die sogenannte
„Cooking-Area“ sei schlecht ausgeführt und die beispielsweise vom ADFC geäußerte Kritik an Lage und
Anzahl der Fahrradabstellplätze sei aus seiner Sicht nachvollziehbar. Wenn erkennbar sei, dass
bestimmte Punkte in einer Planung nicht funktionierten, müsse darauf reagiert werden, auch wenn das
Verfahren bereits über einen längeren Zeitraum laufe. In dieser Form wolle seine Fraktion das Projekt
jedenfalls nicht vorantreiben.
Für die Piratenfraktion stellt Herr Pütz fest, dass das Projekt immer wieder für längere Phasen vor sich
hin gedümpelt sei, dann sei plötzlich enormer Zeitdruck entstanden, unter dem die existierenden großen
Probleme hätten gelöst werden sollen. Neben diesen großen Problemen, für die sich nun ja zumindest in
Teilen eine Lösung abzeichne, existierten jedoch noch etliche kleinere, die man ebenfalls anpacken
müsse. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass dies vor einem Beschluss über eine erneute Offenlage
passieren müsse und habe sich deshalb auch mit den übrigen beteiligten Fraktionen auf den im Detail
schon vorgetragenen Beschlussantrag verständigt.
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 11/17
Für die FDP-Fraktion nimmt Herr Schröer Bezug auf die zahlreichen schon erfolgten Beratungen und
Abstimmungen zu diesem Projekt. Wenn man sich die Wettbewerbspläne anschaue, mit denen man
gestartet sei, so sei der damalige Entwurf nicht mehr wiederzuerkennen. Die FDP-Fraktion sei ebenfalls
der Auffassung, dass vor einem weiteren Verfahrensschritt kräftig nachgearbeitet werden müsse.
Für die SPD-Fraktion legt Herr Plum dar, dass man dem vorgetragenen Beschlussantrag nicht
uneingeschränkt zustimmen könne. Man habe es mit einem höchst komplexen Projekt zu tun, zu dem
über die Jahre bereits langwierige Beratungen stattgefunden hätten. Man sei nach wie vor der
Auffassung, dass für diesen Standort dringender Handlungsbedarf bestehe und man hoffe weiterhin,
dass hier eine städtebauliche Aufwertung erreicht werden könne. Die im Änderungsantrag
angesprochenen Punkte seien größtenteils nachvollziehbar, allerdings wolle man den Investor zu diesem
schon recht fortgeschrittenen Verfahrensstand nicht mit völlig neuen Forderungen konfrontieren. Die
Stellplatzsatzung gebe ausdrücklich die Möglichkeit, die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze
durch entsprechende Einzelgutachten zu reduzieren. Wenn der Investor ein solches Gutachten vorlege
und die Verwaltung die dort getroffenen Annahmen nach Prüfung für plausibel halte, halte man dieses
Vorgehen für akzeptabel. Die verkehrliche Erschließung der Kiss-and-Ride-Zone sei ebenso wie die
Frage der Fahrradabstellplätze in dieser Form bereits Gegenstand von Beratungen gewesen und nicht
bemängelt worden, daher wolle man diese Punkte nicht erneut in Frage stellen. Viel wichtiger sei aus
Sicht der SPD-Fraktion hingegen eine verbindliche Regelung zur Realisierung des öffentlich geförderten
Wohnungsbaus. Nach wie vor sei völlig unklar, wer diesen wo errichte. Hierfür müsse im Vertrag eine
eindeutige Regelung gefunden und mit belastbaren Bürgschaften abgesichert werden. Insgesamt sehe
man zwar wie die übrigen Fraktionen auch noch etliche Punkte, an denen nachgearbeitet werden müsse,
man könne sich aber vorstellen, heute den Beschluss zur erneuten Offenlage zu fassen und die offenen
Fragen bis zum Satzungsbeschluss zu klären.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass bei einem Beschluss zur Offenlage die Planung einen Stand
haben müsse, der einen Satzungsbeschluss und eine Realisierung erlaube, wenn keine gravierenden
neuen Belange mehr vorgetragen würden. Zudem verfüge der Investor nach seiner Kenntnis derzeit nicht
über ein Grundstück, auf dem der öffentlich geförderte Wohnungsbau realisiert werden könne.
Für die CDU-Fraktion vertritt Herr Gilson die Auffassung, dass derzeit zu viele Punkte ungeklärt seien,
um den Beschluss zur erneuten Offenlage fassen zu können. Es entstehe zunehmend der Eindruck, dass
mit jedem gelösten Problem gleichzeitig neue Unklarheiten entstünden. Man verlange vom Investor keine
grundsätzliche Umplanung, es sei aber sinnvoll, vor dem nächsten Schritt alle offenen Fragen zu klären.
Bei einem Projekt, für das zeitnah ein Satzungsbeschluss gefasst werden solle, erwarte man, nicht
ständig zu einzelnen Fragestellungen in interfraktionellen Runden beraten zu müssen. Man benötige nun
vollständige Unterlagen, auf deren Grundlage dann eine Klärung aller offenen Probleme im Rahmen
einer regulären Beratung möglich sei. Sobald dies gegeben sei, sei man auch bereit, den nächsten
Verfahrensschritt zu beschließen.
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 12/17
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Rau, Gilson, Plum,
Beus, Pütz und Schröer sowie seitens der Verwaltung Herr Kriesel und Herr Larosch beteiligen, wird die
Sitzung auf Antrag der Fraktion Die Grünen von 18:40 Uhr bis 18:50 Uhr unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung stellt Herr Baal zusammenfassend fest, dass die Punkte 4 und 5 des
Beschlussantrags von Grünen, Linken, FDP und Piraten, die sich auf die verkehrliche Erschließung der
Kiss-and-Ride-Zone sowie auf die Fahrradabstellplätze im geplanten Parkhaus und im öffentlichen Raum
im Umfeld des Hauptbahnhofs beziehen, nicht in die Beschlusszuständigkeit des Planungsausschusses
fielen. Insofern verstehe er diese Punkte als Tagesordnungsantrag für eine Beratung im
Mobilitätsausschuss und werde darüber nicht abstimmen lassen. Die übrigen Punkte werde er alternativ
zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung stellen.
Der Ausschuss fasst auf dieser Grundlage den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1.
eine Planlage aller geplanten Hochbauten, der Tiefgarage und des Sockelgeschosses inklusive
der Materialwahl dem Ausschuss in Schnitten, Grundrissen, Ansichten und Isometrie
zusammenhängend und vollständig vorzulegen,
2.
dem Ausschuss eine planerische Gesamtübersicht über alle rund um den Hauptbahnhof
projektierten Bauvorhaben inklusive des Telekomgeländes neben der Burtscheider Brücke
vorzulegen,
3.
den Investor aufzufordern, das nach einem Grundsatzbeschluss des Planungsausschusses für
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fertigende Modell der Gesamtbebauung im Kontext
mit der Burtscheider Brücke, dem Hauptbahnhof und den Verwaltungsgebäuden zur Beratung zu
überstellen,
4.
das Gutachten zur beantragten Reduzierung der notwendigen Stellplätze für das studentische
Wohnen in Abweichung von der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Aachen im
Planungsausschuss vorzustellen und zu beraten,
5.
die städtischen Vorgaben zur Gestaltung der im Bebauungsplan liegenden Zollamtstraße, der
Kiss-and-Ride-Zone, des Eingangsbereichs des Büroturms und eines eventuellen Übergangs zum
vorhandenen Verwaltungsgebäude zu formulieren und vorzulegen,
6.
den Investor erneut zu bitten, die im Architektenbeirat mehrmals formulierten Punkte in seinem
Entwurf umzusetzen und erneut dem Beirat vorzulegen sowie
7.
die Lage und Anzahl der öffentlich geförderten Wohneinheiten wie sie im Vorhaben- und
Erschließungsplan vorgegeben sind zu verifizieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 13/17
zu 9
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0420/WP17
(Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.)
Frau Hörmann weist darauf hin, dass sich derzeit angrenzend an das Plangebiet im Bereich Campus
West verschiedenste Planungen und Projekte gleichzeitig im Verfahren bzw. in der Diskussion befänden.
Zur besseren Übersichtlichkeit für die Öffentlichkeit als auch für die politischen Gremien bitte man
darum, zukünftig einen Übersichtsplan über das gesamte Gebiet zur Verfügung zu stellen.
Auf Nachfrage von Herrn Plum bestätigt Herr Kriesel, dass das Thema Kaltluftschneise im Rahmen der
Abwägung in den Bauleitplanverfahren zu den angrenzenden Plangebieten ausführlich behandelt werde.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 10
Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnweg - und Änderung Nr. 136 des
Flächennutzungsplanes 1980 - Rombachstraße/Vennbahnweg - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
- Empfehlung zum Änderungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0413/WP17
Für die Fraktion der Grünen nimmt Herr Rau Bezug auf die bisherigen Beratungen zu diesem Projekt, in
denen seine Fraktion die Qualität des Städtebaus kritisiert habe. Insbesondere sei man nach wie vor der
Auffassung, dass das Gebiet übererschlossen und der Anteil an Verkehrsflächen zu hoch sei, insgesamt
halte man das städtebauliche Konzept an dieser Stelle für nicht richtig. Angesichts des Bedarfs an
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 14/17
bezahlbarem Wohnungsraum habe man sich dennoch entschlossen, den Satzungsbeschluss mitzutragen
und das Grundstück an den Markt zu bringen, um damit dringend benötigten öffentlich geförderten
Wohnungsbau realisieren zu können.
Für die SPD-Fraktion berichtet Herr Müller, dass in der Bezirksvertretung Aachen-Brand zunächst die
Sorge geäußert worden sei, dass die vereinfachte Änderung zu noch höherer Dichte und noch mehr
Stellplätzen und damit auch mehr Verkehrsbelastung führen werde, letztlich habe die Verwaltung die
Gründe für die Änderung nachvollziehbar dargelegt. Die Bezirksvertretung sei dem Beschlussvorschlag
einstimmig gefolgt, so dass man auch im Planungsausschuss nun dem Rat den Satzungsbeschluss
empfehlen wolle.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 943 –Rombachstraße/Vennbahnweg- gemäß § 4a (3)
BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
Entnahme der Festsetzung der Bauweise: Hausgruppen
-
Entfall der Festsetzung der Zulässigkeit von 2 Wohneinheiten je Wohngebäude
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 943 Rombachstraße/Vennbahnweg- gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.
Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 11
Gestaltungssatzung - Rombachstraße/Vennbahnweg hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0412/WP17
Herr Baal weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand in ihrer Sitzung am 20.04.2016 zu
diesem Punkt nicht beraten und damit von ihrem Anhörungsrecht keinen Gebrauch gemacht habe. Ein
Beschluss des Planungsausschusses auch ohne vorherige Empfehlung durch die Bezirksvertretung sei in
diesem Fall rechtlich unbedenklich.
Der Ausschuss fasst den folgenden
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 15/17
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36
der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die
als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Rombachstraße / Vennbahnweg – zu beschließen. Die
Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 12
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25
BauGB im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße
Vorlage: FB 61/0425/WP17
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung
eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu
beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 13
Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Preusweg 91 (Flurstück 365,
Flur 34, Gemarkung Aachen) im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Vorlage: FB 61/0424/WP17
Herr Schröer bittet um Erklärung, inwieweit die Errichtung einer Garage im Plangebiet die Realisierung
der formulierten städtebaulichen Entwicklung stören könne.
Herr Kriesel kommt dieser Bitte nach und erläutert die Intention des Rahmenkonzeptes Südviertel sowie
die beabsichtigte planungsrechtliche Umsetzung im Bebauungsplan „Preusweg Nord“.
Herr Plum berichtet über Einwendungen, mit denen der Antragsteller sich an die SPD-Fraktion gewandt
habe und betont, dass es für seine Entscheidung entsprechend des Beschlussvorschlags der Verwaltung
unerheblich sei, ob die im Haus befindliche bereits vorhandene Garage auch im Rechtssinne als Garage
zu betrachten sei.
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 16/17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das
Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und
§ 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion
zu 14
Mitteilungen der Verwaltung
Folgende Mitteilung der Verwaltung liegt schriftlich vor:
-
Parkpflegewerk und Nutzungskonzept für den Stadtpark
Herr Wingenfeld teilt außerdem mit, dass das Wohnbauprojekt „Guter Freund“ auf der POLIS Convention
2016 mit dem Award für Urbanes Flächenrecycling ausgezeichnet wurde.
«SINAME»
Ausdruck vom: 07.07.2016
Seite: 17/17