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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
168161.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:10
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0272/WP17 öffentlich 22.08.2016 FB 45/100.010 Bestellung einer Schriftführerin Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.09.2016 SchA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und bestellt Frau Sarah Kuchenbecker – FB 45 zur Schriftführerin. Vorlage FB 45/0272/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0272/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Über die im Schulausschuss gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird gem. § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NW vom Vorsitzenden des Schulausschusses und einem vom Schulausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet. Der Oberbürgermeister schlägt vor Frau Sarah Kuchenbecker – FB 45 zur Schriftführerin zu bestellen. Vorlage FB 45/0272/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/3