Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
168005.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
17.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0149/WP17
öffentlich
FB 11/510
17.08.2016
Frau Kaever
Benennung von ständigen Vertretungen in städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.09.2016
PVA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Vorlage FB 11/0149/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2017
Auswirkungen
2016
ner Ansatz 2016
ff.
Ertrag
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
400.000 €
0€
1.200.000 €
212.500 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
400.000 €*
987.500 €*
*Deckung vorhanden
*Deckung vorhanden
Die erforderlichen Anpassungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Vorlage FB 11/0149/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Durch den Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde die Protokollerklärung Nr. 4 zu
den Tätigkeitsmerkmalen (Anlage C zum TVöD) um folgenden Passus ergänzt:
„Je Kindertagesstätte soll eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des
Leiters bestellt werden.“
Die Eingruppierung der ständigen Vertretungen ist dabei abhängig von der Anzahl der Plätze in der
jeweiligen Einrichtung:
Durchschnittsbelegung
Entgeltgruppe
ab 40 Plätzen
EG S 9 TVöD-SuE
ab 70 Plätzen
EG S 13 TVöD-SuE
ab 100 Plätzen
EG S 15 TVöD-SuE
ab 130 Plätzen
EG S 16 TVöD-SuE
ab 180 Plätzen
EG S 17 TVöD-SuE
Die veränderte Protokollerklärung soll in den städtischen Kindertageseinrichtungen nun schrittweise
nach Bedarf und unter Zugrundelegung der Ergebnisse einer Erprobungszeit umgesetzt werden. Zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ist daher beabsichtigt, zunächst in allen fünfgruppigen städtischen KitaEinrichtungen ständige Vertretungen zu benennen. Aktuell verfügen insgesamt acht städtische
Einrichtungen über mindestens 5 Gruppen:
Aachener Str. 250
Alfons-Gerson-Str. 26a
Alfonsstr. 22-24
An der Rahemühle 6
Bergstr. 16-18
Düppelstr. 5
Passstr. 123
Reimser Str. 63
Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus wird aller Voraussicht nach ab dem KiTa-Jahr 2017/2018
die städtische Kindertageseinrichtung Albert-Einstein-Straße 84 ebenfalls über mindestens 5 Gruppen
verfügen.
Da mit der Implementierung von ständigen Vertretungen keine neuen Aufgaben einhergehen, ist eine
Einrichtung zusätzlicher Stellen entbehrlich. Daher ist beabsichtigt, in den betroffenen Einrichtungen
eine der vorhandenen ErzieherInnenstellen heranzuziehen und als „ständige Vertretung“ im
Stellenplan mit der entsprechenden Entgeltgruppe auszuweisen.
Die Umsetzung dieser Stellenumwandlung erfolgt dabei im Rahmen der Beschlussfassung zum
Vorlage FB 11/0149/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 3/4
Stellenplanentwurf 2017, so dass unter Berücksichtigung der o.g. Eingruppierungsregularien je eine
Stelle für ErzieherInnen, bisher ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE, in den betroffenen
Einrichtungen zukünftig wie folgt ausgewiesen werden soll:
Entgeltgruppe
ständige Vertretung
Differenzbetrag zur
EG S 8a TVöD-SuE
Kita
Stellenbezeichnung
Aachener Str. 250
ständige Vertretung
EG S 9 TVöD-SuE
3.812,60 €
Alfons-Gerson-Str. 26a
ständige Vertretung
EG S 13 TVöD-SuE
9.075,30 €
Alfonsstr. 22-24
ständige Vertretung
EG S 13 TVöD-SuE
9.075,30 €
An der Rahemühle 6
ständige Vertretung
EG S 15 TVöD-SuE
10.598,68 €
Bergstr. 16-18
ständige Vertretung
EG S 13 TVöD-SuE
9.075,30 €
Düppelstr. 5
ständige Vertretung
EG S 9 TVöD-SuE
3.812,60 €
Passstr. 123
ständige Vertretung
EG S 13 TVöD-SuE
9.075,30 €
Reimser Str. 63
Albert-Einstein-Str. 84
(ab August 2017)
Summe
Differenzbetrag
ständige Vertretung
EG S 13 TVöD-SuE
9.075,30 €
ständige Vertretung
EG S 13 TVöD-SuE
3.781,38 €1
67.381,76 €
Nach Ablauf eines Jahres werden die in den o.g. Einrichtungen gemachten Erfahrungen ausgewertet
und als Grundlage für die weitere Planung der Implementierung von ständigen Vertretungen in
städtischen Einrichtungen herangezogen. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung im Personal- und
Verwaltungsausschuss berichten.
1
Anteilig für die Monate August bis Dezember 2017. Ab 2018 beträgt der Differenzbetrag 9.075,30 €, so dass
sich die jährliche Summe auf 72.675,68 € erhöht.
Vorlage FB 11/0149/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 4/4