Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
168102.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
17.08.16, 12:00
Aktualisiert
08.12.17, 01:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 37/0017/WP17
öffentlich
17.08.2016
FB 37/100
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen,
Haushaltsjahr 2016, Produkt 021501 Brandbekämpfung:
Ersatzbeschaffung Atemschutzgerätewagen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.08.2016
13.09.2016
14.09.2016
FA
AUK
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt
und
Klimaschutz,
seine
Zustimmung
zur
Genehmigung
einer
überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung i.H. von 190.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur
Ersatzbeschaffung eines Atemschutzgerätewagens zu erteilen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat seine Zustimmung zur Genehmigung
einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 190.000 € zum Produkt 021501 –
Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Atemschutzgerätewagens zu erteilen.
Der
Rat
der
Stadt
erteilt
seine
Zustimmung
zur
Genehmigung
einer
überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung i.H. von 190.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur
Ersatzbeschaffung eines Atemschutzgerätewagens.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 37/0017/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
175.000
190.000
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
15.000
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben
Verschlechterun
g
ausreichende Deckung
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 37/0017/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Nach einschlägigen technischen Regeln und Richtlinien (Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7, vfdbRichtlinie 0804, GUV-I 8674) dürfen an einer Einsatzstelle gebrauchte Atemschutzgeräte i. d. R. nicht
durch einfachen Tausch der Atemluftflasche erneut in Nutzung gebracht werden. Zur zeitnahen
Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft aller Fahrzeuge rückt daher gemäß Dienstanweisung BF
200-1/13 vom 29.02.2012 zu allen atemschutzbedürftigen Einsätzen der Feuerwehr (Brände und
Gefahrguteinsätze) standardisiert ein Gerätewagen Atemschutz aus. Das Fahrzeug verfügt über 30
einsatzbereite Atemschutzgeräte, die je nach Bedarf unmittelbar an der Einsatzstelle gegen
verbrauchte Geräte ausgetauscht werden können.
Das zu ersetzende Fahrzeug ist auf einem Basisfahrgestell aus 2006 aufgebaut, auf das ein
vorhandener Kofferaufbau (Aluminium-Stahlbauweise) aus dem Jahr 1972 aufgesetzt wurde. Heute
übliche
Hygiene-
und
Sicherheitsstandards
erfordern
für
einen
zielgerichteten
und
vorgabenkonformen Betrieb notwendige Anpassungen, die zurzeit jedoch nicht erfüllt und auch mit
diesem Fahrzeug technisch nicht darstellbar sind.
Grundlegende Anforderung ist eine Abschottung einsatzbereiter Atemschutztechnik zu verbrauchten,
häufig stark verschmutzten und kontaminierten Geräten. Zu jedem Zeitpunkt der Arbeitsprozesse ist
eine Verschleppung von Verschmutzungen sicher auszuschließen. Jene Schwarz-Weiß-Trennung
wird im Rahmen des Umbaus der Hauptfeuerwache Stolberger Straße für alle Arbeitsbereiche,
insbesondere aber für die Atemschutzwerkstatt als Anforderung des Gesetzgebers konsequent
umgesetzt. Folgerichtige Zielsetzung ist daher, jenen Standard auch im Fuhrpark der Feuerwehr
abzubilden.
Mit Konzeption und Bau des Fahrzeugs wird beabsichtigt, ein technisch-taktisch den heutigen
Maßgaben entsprechendes Einsatzmittel bereitzustellen. Zur Ergänzung des Konzepts ist für 2017 die
Beschaffung eines Abrollbehälters Atemschutz vorgesehen, der zusätzlich zum Ersttausch einzelner
Geräte die Versorgung größerer Einsatzstellen mit einer Vielzahl weiterer Atemschutzgeräte
ermöglicht.
Die Kalkulation benötigter Mittel gründete zur Zeit der Haushaltsanmeldung auf Erfahrungswerten
hinsichtlich
der
Beschaffung
von
Basisfahrgestellen,
Kofferaufbauten
und
funktionellen
Innenausbauten für die Atemschutztechnik sowie Kommunikation und EDV-Arbeitsplatz.
Die Fahrzeugbeschaffung wurde im Jahr 2016 zur Ausschreibung gebracht und wird in 2017
kassenwirksam ausgeliefert.
In der ursprünglichen Planung beliefen sich die benötigten Mittel auf etwa 175.000 € investiv, die
Gesamtkosten zur Beschaffung werden jedoch 190.000 € betragen.
Zur Auftragsvergabe wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 190.000 € benötigt, deren
Deckung durch das PSP-Element 5-120102-900-06300-300-1 „ICE-Bahnhof, südlicher Eingang“ und
der Finanzposition 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ erfolgt.
Vorlage FB 37/0017/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.08.2016
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Die ursprünglich in der Haushaltsplanung 2016 vorgesehene Verpflichtungsermächtigung ist irrtümlich
in den abschließend genehmigten Haushaltsplan nicht übertragen worden.
Die Finanzierung der Maßnahme ist über den Haushalt 2017 i.H. von 175.000 € gedeckt, im Rahmen
der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 werden die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von
15.000 € haushaltsneutral verlagert.
Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen
Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.
Anlage/n:
./.
Vorlage FB 37/0017/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.08.2016
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