Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
168016.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
17.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0150/WP17
öffentlich
FB 11/510
17.08.2016
Frau Kaever
Befristete Einrichtung von ErzieherInnen- und KinderpflegerInnenstellen zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht in städtischen
Kindertageseinrichtungen während der Zeit der Auslagerung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.09.2016
PVA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 befristet
vier halbe Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE und vier halbe Stellen für
KinderpflegerInnen, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, einzurichten und mit einem kw-Vermerk zu
versehen.
Vorlage FB 11/0150/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
2017 ff.
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
69.375 €
0€
208.125 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0 €
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0e
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-69.375 €*
- Verschlechterung
*
-208.125€*
Eine Deckung der Personalkosten soll im aktuellen Jahr aus dem Personalkostenverbund erfolgen.
Die für 2017 ff. anfallenden Kosten sind zum
Haushaltsplanentwurf 2017 ff. für den Personalkostenverbund angemeldet.
Die oben dargestellten Personalkosten setzten sich unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Auslagerungen wie folgt zusammen:
Zusätzliche Bedarfe
während Auslagerung
25.350 €
0,5
20.900 €
19.271 €
26.979 €
0€
Matarestr.
08/2016
ca. 12
0,5
25.350 €
0,5
20.900 €
19.271 €
26.979 €
0€
Reutershagweg
11/2016
ca. 12
0,5
25.350 €
0,5
20.900 €
7.708 €
38.542 €
0€
2018
ca. 12
0,5
25.350 €
0,5
20.900 €
0€
0€
46.250 €
2018
ca. 12
0,5
25.350 €
0,5
20.900 €
0€
0€
46.250 €
69.375 €
115.625 €
92.500 €
Kita
x1
KiTa xy1
Summe pro Jahr
1
Kosten 2018
0,5
insgesamt
ca. 12
Kosten 2017
08/2016
insgesamt
Königsberger Str.
Kosten 2016
0€
insgesamt
23.125 €
Personalkosten/ Jahr
23.125 €
VZÄ
20.900 €
KinderpflegerInnen
0,5
Personalkosten/ Jahr
25.350 €
VZÄ
0,5
ErzieherInnen
ca. 12
geschätzte Dauer
07/2016
der Auslagerung
Auslagerungsbeginn
An der Rahemühle
in Monaten
voraussichtlicher
Kita
Im Rahmen des fortschreitenden Betreuungsplatzausbaus werden auch in 2018 weitere Auslagerungen
notwendig sein. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes ist eine namentliche Benennung der betroffenen
Einrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich.
Vorlage FB 11/0150/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Aufgrund des Ausbaus von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen wurden in den
vergangenen Jahren zahlreiche Um-, Neu- und Erweiterungsbauten erforderlich.
Städtische KiTas, die in der Vergangenheit von größeren Bauvorhaben betroffen waren, wurden dabei
oftmals vorübergehend in den vorhandenen Auslagerungsstätten Barbarastraße, Schagenstraße und
Franzstraße untergebracht, da ein Verbleib in den eigentlichen Räumlichkeiten während der
Baumaßnahmen nicht möglich war. Da die anvisierte Versorgungsquote für die Kinderbetreuung im
Stadtgebiet Aachen jedoch noch nicht erreicht ist, werden bereits im Kita-Jahr 2016/2017 vier weitere
KiTas ausgelagert, um notwendige Umbaumaßnahmen zu realisieren. Im Rahmen des beschlossenen
KiTa-Ausbauziels (50% U3-Versorgungsquote) sollen in den darauffolgenden Jahren weitere
Einrichtungen folgen.
Mit einer Auslagerung geht dabei folgender personeller Mehrbedarf einher:
Gewährleistung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit dem Shuttleservice,
d.h. ein
paralleler Betrieb mit entsprechendem Personal in Stammgebäude und Auslagerungsstätte in
Bring- und Abholphase, d.h. ggfs. während Früh- und Spätdienst; zusätzlich ausreichendes
Personal zur Aufsicht im Shuttle-Bus
erhöhte Aufsichtspflicht wegen nicht gesichertem Außengelände bzw. nicht möglicher Einsicht
des Außengeländes aus den jeweiligen Gruppenräumen
In der Vergangenheit wurde den betroffenen Einrichtungen zur Sicherstellung der erforderlichen
Aufsichtspflicht daher überplanmäßig Personal zugewiesen. Im KiTa-Jahr 2016/2017 sollen nun
insgesamt vier weitere städtische Einrichtungen zur Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen in
die o.g. Ersatzräumlichkeiten ausgelagert werden. Um auch diesen Einrichtungen die notwendigen
zusätzlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung stellen zu können, sollen befristet entsprechende
Stellen für die Dauer der geplanten Auslagerungen eingerichtet werden.
Dabei erhält grundsätzlich jede betroffene Einrichtung je eine halbe ErzieherInnen- und eine halbe
KinderpflegerInnenstelle, sofern die Einrichtung über mindestens drei Gruppen verfügt.
Die personelle Unterstützung ist auf das Notwendige, d.h. die Wahrung von Aufsichts- und sonstigen
Pflichten beschränkt.
Da die ersten Einrichtungen die Ersatzräumlichkeiten bereits bezogen haben, wurde punktuell schon
eine entsprechende personelle Unterstützung zugewiesen.
Vorlage FB 11/0150/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
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