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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
168016.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
17.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:09
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Personal und Organisation Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 11/0150/WP17 öffentlich FB 11/510 17.08.2016 Frau Kaever Befristete Einrichtung von ErzieherInnen- und KinderpflegerInnenstellen zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht in städtischen Kindertageseinrichtungen während der Zeit der Auslagerung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 01.09.2016 PVA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 befristet vier halbe Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE und vier halbe Stellen für KinderpflegerInnen, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, einzurichten und mit einem kw-Vermerk zu versehen. Vorlage FB 11/0150/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.09.2016 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen: konsumtive Ansatz Auswirkungen 2016 Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 2017 ff. 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 69.375 € 0€ 208.125 € 0€ 0€ Abschreibungen 0€ 0 € 0€ 0€ 0€ 0€ Ergebnis 0€ 0€ 0€ 0€ 0e 0€ Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / -69.375 €* - Verschlechterung * -208.125€* Eine Deckung der Personalkosten soll im aktuellen Jahr aus dem Personalkostenverbund erfolgen. Die für 2017 ff. anfallenden Kosten sind zum Haushaltsplanentwurf 2017 ff. für den Personalkostenverbund angemeldet. Die oben dargestellten Personalkosten setzten sich unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auslagerungen wie folgt zusammen: Zusätzliche Bedarfe während Auslagerung 25.350 € 0,5 20.900 € 19.271 € 26.979 € 0€ Matarestr. 08/2016 ca. 12 0,5 25.350 € 0,5 20.900 € 19.271 € 26.979 € 0€ Reutershagweg 11/2016 ca. 12 0,5 25.350 € 0,5 20.900 € 7.708 € 38.542 € 0€ 2018 ca. 12 0,5 25.350 € 0,5 20.900 € 0€ 0€ 46.250 € 2018 ca. 12 0,5 25.350 € 0,5 20.900 € 0€ 0€ 46.250 € 69.375 € 115.625 € 92.500 € Kita x1 KiTa xy1 Summe pro Jahr 1 Kosten 2018 0,5 insgesamt ca. 12 Kosten 2017 08/2016 insgesamt Königsberger Str. Kosten 2016 0€ insgesamt 23.125 € Personalkosten/ Jahr 23.125 € VZÄ 20.900 € KinderpflegerInnen 0,5 Personalkosten/ Jahr 25.350 € VZÄ 0,5 ErzieherInnen ca. 12 geschätzte Dauer 07/2016 der Auslagerung Auslagerungsbeginn An der Rahemühle in Monaten voraussichtlicher Kita Im Rahmen des fortschreitenden Betreuungsplatzausbaus werden auch in 2018 weitere Auslagerungen notwendig sein. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes ist eine namentliche Benennung der betroffenen Einrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Vorlage FB 11/0150/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.09.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Aufgrund des Ausbaus von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Um-, Neu- und Erweiterungsbauten erforderlich. Städtische KiTas, die in der Vergangenheit von größeren Bauvorhaben betroffen waren, wurden dabei oftmals vorübergehend in den vorhandenen Auslagerungsstätten Barbarastraße, Schagenstraße und Franzstraße untergebracht, da ein Verbleib in den eigentlichen Räumlichkeiten während der Baumaßnahmen nicht möglich war. Da die anvisierte Versorgungsquote für die Kinderbetreuung im Stadtgebiet Aachen jedoch noch nicht erreicht ist, werden bereits im Kita-Jahr 2016/2017 vier weitere KiTas ausgelagert, um notwendige Umbaumaßnahmen zu realisieren. Im Rahmen des beschlossenen KiTa-Ausbauziels (50% U3-Versorgungsquote) sollen in den darauffolgenden Jahren weitere Einrichtungen folgen. Mit einer Auslagerung geht dabei folgender personeller Mehrbedarf einher:  Gewährleistung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit dem Shuttleservice, d.h. ein paralleler Betrieb mit entsprechendem Personal in Stammgebäude und Auslagerungsstätte in Bring- und Abholphase, d.h. ggfs. während Früh- und Spätdienst; zusätzlich ausreichendes Personal zur Aufsicht im Shuttle-Bus  erhöhte Aufsichtspflicht wegen nicht gesichertem Außengelände bzw. nicht möglicher Einsicht des Außengeländes aus den jeweiligen Gruppenräumen In der Vergangenheit wurde den betroffenen Einrichtungen zur Sicherstellung der erforderlichen Aufsichtspflicht daher überplanmäßig Personal zugewiesen. Im KiTa-Jahr 2016/2017 sollen nun insgesamt vier weitere städtische Einrichtungen zur Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen in die o.g. Ersatzräumlichkeiten ausgelagert werden. Um auch diesen Einrichtungen die notwendigen zusätzlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung stellen zu können, sollen befristet entsprechende Stellen für die Dauer der geplanten Auslagerungen eingerichtet werden. Dabei erhält grundsätzlich jede betroffene Einrichtung je eine halbe ErzieherInnen- und eine halbe KinderpflegerInnenstelle, sofern die Einrichtung über mindestens drei Gruppen verfügt. Die personelle Unterstützung ist auf das Notwendige, d.h. die Wahrung von Aufsichts- und sonstigen Pflichten beschränkt. Da die ersten Einrichtungen die Ersatzräumlichkeiten bereits bezogen haben, wurde punktuell schon eine entsprechende personelle Unterstützung zugewiesen. Vorlage FB 11/0150/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.09.2016 Seite: 3/3