Daten
Kommune
Aachen
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Erstellt
16.08.16, 12:00
Aktualisiert
20.02.17, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Feuerwehr
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0147/WP17
öffentlich
FB 11/510
16.08.2016
Organisationsmanagement
Stelleneinrichtung im FB 37 für die Werkfeuerwehr des
Universitätsklinikums Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.09.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung der nachfolgend genannten 23 Stellen im FB 37 – Fachbereich
Feuerwehr im Rahmen des Stellenplans 2017 für die Werkfeuerwehr des Universitätsklinikums
Aachen vorbehaltlich der abschließenden Vertragsausgestaltungen über die Wahrnehmung der
Aufgaben der Werkfeuerwehr einhergehend mit der 100 %igen Kostendeckung der daraus
resultierenden Personal- und Sachmittelaufwendungen (einschl. Versorgungsleistungen):
•
1 Stelle A 12 LBesO A für die Funktion „Stellvertretende Leitung Werkfeuerwehr“
•
5 Stellen A 9 LBesO A (LaufBGr. 1EA2; vormals m. D.) für die Funktion „Melder/-in /
Führungsassistenz“
•
5 Stellen A 9 LBesO A (LaufBGr. 1EA2; vormals m. D.) für die Funktion „Truppführung“
•
5 Stellen A 8 LBesO A für die Funktion „Maschinist/-in“
•
5 Stellen A 7 / A 8 LBesO A für die Funktion „Truppmann/-frau“
•
2 Stellen A 7 / A 8 LBesO A für die Tagesdienstverstärkung.
Vorlage FB 11/0147/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe--
Auswirkungen
2017
ner Ansatz 2017
Ertrag
Personal-/
978.200
€*4
1.677.400
€*4
Ansatz 2018 ff.
2.983.800
Fortgeschrie-
Folge-
Folge-
bener Ansatz
kosten
kosten
2018 ff.
(alt)
(neu)
€*4
5.032.200
€*4
0€
0€
978.200 €*1
1.677.400 €*2
2.983.800 €*1
5.032.200 €*2
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0 €*3
0 €*3
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Die o. g. finanziellen Auswirkungen auf Basis der KGSt-Materialien-Nr. 16/2015 - Kosten eines
Arbeitsplatzes (Stand 2015/2016) ergeben sich nicht alleine in Höhe der Personalkosten für die
Einrichtung der 23 neuen Stellen (1 x 96.200 € für A 12; 10 x 74.100 € für A 9 LaufBGr. 1EA2
(vormals m. D.) = 741.000 €; 12 x 68.200 € für A 8 als Ansatz für die A 7-/A 8-Stellen = 818.400 €),
sondern auch durch die neue Funktion „„Leitende Zugführung“ (1 x 87.500 € für A 11), der jedoch eine
Teildeckung über eine der fünf bereits vorhandenen Stellen der Funktion „Zugführung“
gegenübersteht (1 x 77.500 € für A 10), sowie durch höhere Ausweisung der Stelle „Leitung
Werkfeuerwehr“ (von A 12 mit 96.200 € nach A 13 LaufBGr. 2EA1 (vormals g. D.) mit 108.000 € =
11.800 €).
*¹: Aufgrund des bereits gutachtlich festgestellten Personalmehrbedarfs für die Werkfeuerwehr des
UKA hat die Stadt Aachen i. R. der Haushaltsplanung 2016 ff. vorsorglich zusätzliche Personalkosten
für das Jahr 2017 ff. eingeplant (für das Haushaltsjahr 2017: 978.200 €; für 2018: 988.000 €; für 2019:
997.900 €, i. R. der Anmeldung des Haushaltsplanentwurfs 2017 ff. für das Jahr 2020 in Höhe von
997.900 € fortgeschrieben).
*²: Inkl. der unter *¹ benannten, bereits vorsorglich eingeplanten Finanzmitteln sind nach
Stellenplanabgleich aktuell Personalaufwendungen in Höhe von 1.677.400 € p. a. infolge der
Stellenneueinrichtungen erforderlich. Die für das Jahr 2017 ff. anfallende Erhöhung der bisher
eingeplanten Finanzmittel wurde bereits im Rahmen der Anmeldung des Haushaltsplanentwurfs 2017
ff. für den Personalkostenverbund berücksichtigt.
*³: Nach Verrechnung der bereits vorsorglich eingeplanten Finanzmittel (vgl. *1) mit den aktuell
anzusetzenden Personalkosten in Höhe von 1.677.400 € ergibt sich auf der Personalaufwandsseite
eine Verschlechterung in Höhe von 699.200 € für das Jahr 2017 bzw. 2.048.400 € für 2018 ff., der
jedoch wegen der 100%igen Kostenerstattung durch das Land jeweils auch eine entsprechende
Erhöhung/Verbesserung der Ertragsseite gegenübersteht.
*4: Den Personalaufwendungen stehen Gebühreneinnahmen infolge der 100 %igen Erstattung durch
das Land NRW an die Stadt Aachen mittels quartalsmäßiger Abschlagszahlungen gegenüber.
Vorlage FB 11/0147/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Neben den originären Aufgaben der Berufsfeuerwehr Aachen für das Gebiet der Stadt Aachen sowie
hinsichtlich der Durchführung der Leitstellenaufgabe für das Gebiet der StädteRegion Aachen ist ihr
seit 01.09.2000 auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Aachen mit dem Land
NRW gem. bisherigem § 15 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG; neu § 16 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz – BHKG) die Wahrnehmung der Aufgaben der Werkfeuerwehr (WF) des
Universitätsklinikums der RWTH Aachen übertragen.
Bisher werden hierfür auf Basis von 7 Einsatzdienstfunktionen im 24-Stunden-Dienst zzgl. der
Tagesdienststelle für die Leitung der Werkfeuerwehr im Stellenplan 2016 unter Berücksichtigung der
zwischenzeitlichen Anpassung des Personalausfallfaktors sowohl auf Basis geänderter Ausfallzeiten
als auch des Wegfalls der Opt-Out-Regelung insgesamt 36 Stellen vorgehalten.
Das Land NRW hat im Jahr 2014 einen externen Gutachter mit der Erstellung eines
Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans für das Universitätsklinikum beauftragt.
Auf Basis dessen ist auf Weisung der Bezirksregierung Köln u. a. der Personalbestand zur
Aufgabenerledigung der Werkfeuerwehr kurzfristig durch die Einrichtung und Besetzung weiterer
Stellen anzupassen.
Anpassung durch Anordnung der Bezirksregierung Köln:
Operativer Dienst (7/24 h):
- Anpassung der Funktionsstärke von bisher 7 auf 11 Funktionen Brandschutz
1 Funktion Zugführung als Einsatzleitung WF
2 Funktionen Disponie Einsatzzentrale im Innendienst
1 Funktion Melder/-in / Führungsassistenz (neu)
1 Funktion Maschinist/-in (neu)
6 Funktionen Einsatztrupp (2 neu; bisher 4)
- 2 Funktionen Tagesdienstverstärkung (neu)
Tagesdienst:
- 1 Leitende Zugführung (neu)
- 1 Leitung Werkfeuerwehr und 1 Vertretung Leitung Werkfeuerwehr (neu)
Anpassung durch Anordnung der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2016:
Die folgende Tabelle stellt die Differenz zwischen Stellenplan-IST (Stellenplan Stadt Aachen) und
SOLL-Bedarf (auf Basis Gutachten & Anordnung Bez.-Reg.) dar:
Vorlage FB 11/0147/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 3/6
Funktionen Tagesdienst
Funktion
Stellenplan-
SOLL-
Differenz
Personaleinzelkosten
gem.
KGSt*5
Ist
Bedarf
Anzahl
Bewertung
Bewertung
Stellen
heute
künftig
Leitung
1
1
Werkfeuerwehr
A 12
A 13
A 13 LaufBGr.
LaufBGr.
2EA1*6 (vormals g.
2EA1*6
D.): 108.000 €
Veränderung
Personalkosten
Gesamt
0
A 12: 96.200 €
11.800 €
(vormals g.
D.)
Stellvertr.
0
1
Leitung
+1
A 12: 96.200 €
96.200 €
A 12
Funktionen 24-Stunden-Dienst
Funktion
Leitende Zugführung
Stellenplan-
SOLL-
Differenz
Personaleinzelkosten
Veränderung
Ist
Bedarf
Anzahl
gem. KGSt*5
Personalkosten
Bewertung
Bewertung
Stellen
heute
künftig
0
1
Gesamt
+1
A 11: 87.500 €
87.500 €
-1
A 10: 77.500 €
-77.500 €
0
A 9 LaufBGr. 1EA2*7
A 11
Wachabteilungsführung/
5
4
Zugführung/
A 9 LaufBGr.
A9
Einsatzleitung
1EA2*7
LaufBGr.
+ Z.
(vormals m.
1EA2*7 + Z.
D. Z.) / A 10
(vormals m.
D. Z.) / A 10
Disponie
10
10
Einsatzzentrale
A 9 LaufBGr.
A9
(vormals m. D.):
1EA2*7
LaufBGr.
74.100 €
(vormals m.
1EA2*7
D.)
(vormals m.
0€
D.)
Melder/-in /
0
Führungsassistenz
5
+5
A 9 LaufBGr. 1EA2*7
A9
(vormals m. D.):
LaufBGr.
74.100 €
370.500 €
1EA2*7
(vormals m.
D.)
Maschinist/-in
0
5
+5
A 8: 68.200 €
341.000 €
A8
Vorlage FB 11/0147/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 4/6
Truppführung
10
15
+5
A 9 LaufBGr. 1EA2*7
A 9 LaufBGr.
A9
(vormals m. D.):
1EA2*7
LaufBGr.
74.100 €
(vormals m.
1EA2*7
D.)
(vormals m.
370.500 €
D.)
Truppmann/-frau
Tagesdienstverstärkung
10
15
A7
A 7 / A8
0
2
+5
A 8: 68.200 €
341.000 €
+2
A 8: 68.200 €
136.400 €
A 7 / A8
Gesamt: Tagesdienst
36
59
23
1.677.400 €
u.
24 Std - Dienst
*5: kalkulatorische Plandaten gem. KGSt-Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes
*6: Im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist u. a. die bisherige
Besoldungsgruppe A 13 g. D. der neuen sog. Laufbahngruppe 2 mit dem sog. ersten Eingangsamt
(EA1) zugeordnet worden.
*7: dto. für die bisherige Besoldungsgruppe A 9 m. D.→ neu A 9 Laufbahngruppe 1, zweites
Eingangsamt (EA2).
Insofern sind – unter Berücksichtigung der Kompensation der neuen Funktion „Leitende Zugführung“
durch eine der bisherigen Stellen für die Funktion „Wachabteilungsführung/Zugführung/Einsatzleitung“
- 23 Stellen einzurichten.
Bezogen
auf
die
Stelle
„Vertretung
Leitung
Werkfeuerwehr“
ist
in
Anlehnung
an
den
Anordnungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 29.04.16 durch die Werkfeuerwehr Klinikum bei
größeren Schadenslagen neben der Sicherstellung der operativen Einsatzleitung dafür Sorge zu
tragen,
dass
aufgrund
des
erhöhten
Beratungs-
und
Koordinierungsbedarfs
für
das
Krisenmanagement des UKA entsprechend qualifiziertes Personal bereitgestellt wird.
Darüber hinaus stehen erhebliche Erweiterungen des UKA bevor. In diesem Zuge hat der Leiter der
WF Klinikum eine Vielzahl an Abstimmungsbesprechungen zum vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutz wahrzunehmen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Für diese Zeitansätze und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes muss er adäquat vertreten
werden.
Des Weiteren muss eine adäquate Urlaubs-/ und Krankheitsvertretung sowie eine Vertretung aufgrund
der Wahrnehmung des Einsatzführungsdienstes bei der Berufsfeuerwehr erfolgen.
Die Anpassung des Personalbestandes zur Aufgabenerledigung der Werkfeuerwehr auf dem Gelände
der Uniklinik der RWTH Aachen muss kurzfristig auf Grundlage des Anordnungsbescheides der
Bezirksregierung erfolgen. Die Aufgabenerfüllung gelingt derzeit nur durch Mehrarbeit/Zuvielarbeit in
erheblichem Umfang.
Vorlage FB 11/0147/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 5/6
Die Anpassung der im Jahr 2000 zwischen der Stadt Aachen und dem Land Nordrhein-Westfalen
getroffenen Vereinbarung ist durch die - aufgrund der notwendigen personellen Aufstockung
entstehenden - zusätzlichen Personalaufwendungen erforderlich. Die Personalaufwendungen werden
auch künftig zu 100 % durch das Land NRW an die Stadt Aachen mittels quartalsmäßiger
Abschlagszahlungen erstattet.
Eine
persönliche
Teilnahme
des
Gutachters
an
der
Sitzung
des
Personal-
und
Verwaltungsausschusses am 01.09.2016 ist vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat die Ausführungen in v. g. Angelegenheit in seiner
Sitzung am 28.06.2016 unter TOP Ö4 (Vorlage - FB 37/0015/WP17) zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Der
Dienststellenpersonalrat
des
FB
37,
das
Gleichstellungsbüro
und
die
Schwerbehindertenvertretung sind nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes durch Übersendung
einer Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet worden.
Vorlage FB 11/0147/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 6/6