Daten
Kommune
Aachen
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167939.pdf
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Erstellt
16.08.16, 12:00
Aktualisiert
20.02.17, 19:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Feuerwehr
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0146/WP17
öffentlich
FB 11/510
16.08.2016
Organisationsmanagement
Stelleneinrichtung im FB 37 für die Leitstelle
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.09.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung von 6,5 zusätzlichen A 9 LaufBGr. 1EA2 LBesO A (vormals m. D.) Stellen im FB 37 – Fachbereich Feuerwehr für die Disponie in der Städteregionalen Leitstelle im
Rahmen des Stellenplans 2017.
Vorlage FB 11/0146/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Auswirkungen
2017
ner Ansatz 2017
Ertrag
0
Personal-/
€*4
0
Ansatz 2018 ff.
€*4
0
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2018
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
€*4
0
€*4
0€
0€
540.000 €*1
495.700 €*2
1.620.000 €*1
1.487.100 €*2
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Sachaufwand
+ Verbesserung /
+ 44.300 €*3
+ 132.900 €*3
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
vorhanden
Die o. g. finanziellen Auswirkungen auf Basis der KGSt-Materialien-Nr. 16/2015 - Kosten eines
Arbeitsplatzes (Stand 2015/2016) ergeben sich nicht alleine in Höhe der Personalkosten für die
Einrichtung der 6,5 neuen A 9 LaufBGr. 1EA2 (vormals m. D.) - Stellen à 74.100 € (ges. rd. 481.700
€), sondern auch durch die neuen Funktionen „Dienstgruppenleitung“ (4 x A 10-Stellen à 77.500 € =
rd. 310.000 €) und „Leitende Dienstgruppenleitung“ (1 x A 11-Stelle à 87.500 €), denen jedoch eine
Teildeckung über fünf bereits vorhandene Stellen der Funktion „Schichtführung“ gegenübersteht (5 x
A 9 LaufBGr. 1EA2 + Z. (vormals m. D. Z.) - Stellen à 80.800 € = 404.000 €). Darüber hinaus ergeben
sich finanzielle Auswirkungen durch höhere Ausweisungen der Stellen „Leitung Leitstelle“ (von A 12
mit 96.200 € nach A 13 LaufBGr. 2EA1 (vormals g. D.) mit 108.000 € = 11.800 €) und „Stv. Leitung“
(von A 11 mit 87.500 € nach A 12 mit 96.200 € = 8.700 €).
*¹: Aufgrund des bereits gutachtlich festgestellten Personalmehrbedarfs in der städteregionalen
Leitstelle hat die Stadt Aachen i. R. der Haushaltplanung 2016 ff. vorsorglich zusätzliche
Personalkosten für das Jahr 2017 ff. in Höhe von 540.000 € eingeplant.
*²: Von den unter *¹ benannten, bereits vorsorglich eingeplanten Finanzmitteln sind nach
Stellenplanabgleich aktuell nur noch 495.700 € für Stellenneueinrichtungen erforderlich. Die für das
Jahr 2017 ff. anfallende Reduzierung der bisher durchgeplanten 540.000 € wurde bereits im Rahmen
der Anmeldung des Haushaltsplanentwurfs 2017 ff. für den Personalkostenverbund berücksichtigt.
*³: Nach Verrechnung der bereits vorsorglich eingeplanten Finanzmittel in Höhe von 540.000 € (vgl. *1)
mit den aktuell anzusetzenden Personalkosten in Höhe von rd. 495.700 € ergibt sich eine
Verbesserung in Höhe von 44.300 € für das Jahr 2017 bzw. 132.900 € für 2018 ff.
*4: Den Personalkosten stehen Gebühreneinnahmen hinsichtlich des auf den Rettungsdienst
entfallenden
Anteils
über
die
Leitstellengebühr
gegenüber
(derzeit
67
%).
Die
nicht
gebührenfinanzierten Aufwendungen/Kosten der Leitstelle werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln
getragen. Eine Abstimmung über die Verteilung dieser Aufwendungen/Kosten erfolgt über die
jeweiligen Finanzdezernate der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen, so dass im Ergebnis hier
keine Konkretisierung der Einnahmen erfolgen kann.
Vorlage FB 11/0146/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
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Erläuterungen:
Die Aufgaben der Berufsfeuerwehr Aachen umfassen neben der Brandbekämpfung und der
Technischen Hilfeleistung auch den Katastrophenschutz und die Durchführung des Rettungsdienstes.
Die Stadt Aachen unterhält gem. § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz NW (BHKG) als hoheitliche Aufgabe der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eine
Leitstelle, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen ist. Mit der Durchführung
der Leitstellenaufgabe nach § 7 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW, § 4 Abs. 4 und § 28 BHKG (bis
2015: § 1 Abs. 4 und § 21 FSHG – Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) ist die Stadt
Aachen (Berufsfeuerwehr) gem. § 3 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum
Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen für die Stadt Aachen und die
StädteRegion beauftragt.
Die nach Gründung der StädteRegion Aachen erfolgte Vereinigung der beiden Leitstellen ist nach
nunmehr 3 ½ Jahren im Neubau der Berufsfeuerwehr Aachen Stolberger Straße erfolgreich vollzogen.
Fehler bzw. Defekte und somit Ausfallzeiten sind – im Vergleich mit vielen anderen Leitstellen – sehr
gering.
Als Ergebnis einer im Jahr 2011 durch den FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
durchgeführten Organisationsuntersuchung waren zu diesem Zeitpunkt zur Wahrnehmung der
Aufgaben in der Städteregionalen Leitstelle (auf Basis einer 50-Stunden-Woche) insgesamt 43,5
Planstellen erforderlich (incl. Tagesdienstunterstützung und Leitung Leitstelle). Eine entsprechende
Anpassung des Stellenplans ist im Jahr 2012 erfolgt.
Inzwischen ist eine erneute Anpassung der personellen Ressourcen bei FB 37 zwingend erforderlich.
Zum 01.01.2015 erfolgte in Aachen für Einsatzbeamte der Berufsfeuerwehr die Umsetzung der
Arbeitszeitvorgabe gem. AZVOFeu auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden.
Durch regelmäßige (derzeit jährliche) Ausbildung und ggf. externe Einstellungen wird der entstehende
Personalmehrbedarf nur teilweise gedeckt. Bislang sind in den Stellenplänen 2015 und 2016 im
mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Leitstelle insgesamt 3 neue Stellen eingerichtet worden.
Bis zur Einrichtung und Besetzung aller erforderlichen Stellen in allen Laufbahnen des
feuerwehrtechnischen Dienstes bei FB 37 ist es leider zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
faktisch nicht zu vermeiden, dass weiterhin Dienst über 48 Stunden wöchentlich hinaus geleistet wird.
Für die über 48 Stunden hinaus geleisteten Dienste (Zuvielarbeit) steht den betreffenden Beamtinnen
und Beamten eine Entschädigung zu, die i. d. R. als finanzielle Entschädigung nach den
Stundensätzen
der
Mehrarbeitsvergütungsordnung
ausgezahlt
wird.
Die
Stadt
Aachen
(Berufsfeuerwehr und Fachbereich Personal und Organisation) arbeitet mit Hochdruck daran, die
erforderlichen Stellen zu besetzen.
Für die Städteregionale Leitstelle ist im Jahr 2014 extern ein Personalbedarfsgutachten erstellt
worden.
Die Umsetzung der Arbeitszeitvorgabe gem. AZVOFeu auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
von 48 Stunden und gestiegene Zahlen bei Notrufen und anderen eingehenden Telefonaten,
Vorlage FB 11/0146/WP17 der Stadt Aachen
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insbesondere derer, die Einsätze und Tätigkeiten hervorrufen (in Summe ca. 330.000 eingehende
Anrufe pro Jahr), erfordert zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung eine Anpassung des
Personalbestandes in der Städteregionalen Leitstelle auf Basis des Gutachtens in folgendem Umfang:
1 Leitung Leitstelle
4 Dienstgruppenleitungen
1 stellvertretende Leitung Leitstelle
5 Schichtführungen
1 Leitung Systemadministration
5 stellvertretende Schichtführungen
2 Systemadministratoren/innen
33 Disponenten/Disponentinnen
1 leitende Dienstgruppenleitung
Die folgende Tabelle stellt die Differenz zwischen Stellenplan-IST (Stellenplan Stadt Aachen) und
SOLL-Bedarf (auf Basis Gutachten) dar:
Funktionen Tagesdienst
Funktion
Leitung Leitstelle
Stellenplan-
SOLL-
Differenz
Personaleinzelkosten
Ist
Bedarf
Anzahl
Bewertung
Bewertung
Stellen
heute
künftig
1
1
A 12
A 13
A 13 LaufBGr.
LaufBGr.
2EA1*6 (vormals g.
2EA1*6
D.): 108.000 €
0
gem.
KGSt*5
Veränderung
Personalkosten
Gesamt
A 12: 96.200 €
+11.800 €
(vormals
g. D.)
Stellvertr. Leitung
1
1
0
A 11: 87.500 €
A 11
A 12
Leitung
1
1
Systemadministration
A 11
A 11
Systemadministration
2
2
A9
A9
+ Z. (vormals m. D.
LaufBGr.
LaufBGr.
Z.): 80.800 €
1EA2*7 + Z.
1EA2*7 +
(vormals m.
Z.
D. Z.)
(vormals
+8.700 €
A 12: 96.200 €
0
A 11: 87.500
0€
0
A 9 LaufBGr. 1EA2*7
0€
m. D. Z.)
Vorlage FB 11/0146/WP17 der Stadt Aachen
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Funktionen 24-Stunden-Dienst
Funktion
Leitende
Stellenplan-
Differenz
Ist
Bedarf
Anzahl
Bewertung
Bewertung
Stellen
heute
künftig
0
1
Dienstgruppenleitung
Dienstgruppenleitung
SOLL-
Personaleinzelkosten
gem.
KGSt*5
Veränderung
Personalkosten
Gesamt
+1
A 11: 87.500 €
+87.500 €
+4
A 10: 77.500 €
+310.000 €
-5
A 9 LaufBGr. 1EA2*7
-404.000 €
A 11
0
4
A 10
Schichtführung
10
5
A9
A9
+ Z. (vormals m. D.
LaufBGr.
LaufBGr.
Z.): 80.800 €
1EA2*7 + Z.
1EA2*7 +
(vormals m.
Z.
D. Z.)
(vormals
m. D. Z.)
Stellvertr.
9
5
Schichtführung
A9
A9
(vormals m. D.):
LaufBGr.
LaufBGr.
74.100 €
1EA2*7
1EA2*7
(vormals m.
(vormals
D.)
m. D.)
22,5
33
A9
A
(vormals m. D.):
LaufBGr.
LaufBGr.
74.100 €
1EA2*7
1EA2*7
(vormals m.
(vormals
D.)
m. D.)
46,5
53
Disponie
Gesamt:
-4
+10,5
A 9 LaufBGr. 1EA2*7
A 9 LaufBGr. 1EA2*7
+6,5
-296.400 €
+778.050 €
+495.650 €
Tagesdienst u.
24 Std - Dienst
*5: kalkulatorische Plandaten gem. KGSt-Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes
*6: Im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist u. a. die bisherige
Besoldungsgruppe A
13 g. D. der neuen sog. Laufbahngruppe 2 mit dem sog. ersten
Eingangsamt (EA1) zugeordnet worden.
*7: dto. für die bisherige Besoldungsgruppe A 9 m. D.→ neu A 9 Laufbahngruppe 1, zweites
Eingangsamt (EA2).
Die bislang im Stellenplan aufgeführten Tagesdienststellen „Unterstützung Leitstelle“ werden nicht
mehr gesondert geführt und berechnet. Diese Aufgaben werden vom Leitstellenpersonal im täglichen
Wechsel wahrgenommen.
Vorlage FB 11/0146/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
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Zur Einrichtung der neuen Funktion „Leitung Systemadministration“ ist keine neue Stelle erforderlich,
da eine Kompensation über eine vorhandene A 11-Stelle möglich ist.
Gleichfalls stehen den neuen Funktionen „Dienstgruppenleitung“ und „Leitende Dienstgruppenleitung“
Kompensationen durch 5 vorhandene Stellen der Funktion „Schichtführung“ gegenüber. Die neuen
Funktionen „Dienstgruppenleitung“ und „Leitende Dienstgruppenleitung“ werden sowohl zur
Entlastung der bisher von g. D.-Feuerwehrkräften außerhalb der Leitstelle rund um die Uhr zu
besetzenden Funktion des sog. rückwärtigen Dienstes hinsichtlich der leitstellenbezogenen Tätigkeit
der Lagedienstführung vorgehalten als auch im Sinne eines Qualitätsanstiegs der bisherigen
Aufgabenwahrnehmung durch die Funktion „Schichtführung“.
Die neue Funktion „Dienstgruppenleitung“ in der Leitstelle soll – abweichend von der Funktion
„Schichtführung“ – mit Beamtinnen und Beamten des Führungsdienstes besetzt werden, um in der
Leitstelle
Führungsaufgaben
rund
um
die
Uhr
wahrzunehmen
und
notwendige
Führungsentscheidungen zu treffen. Sie übernimmt Teile der Personalverantwortung (Personal/Mitarbeitergespräche, Beurteilungen, etc.) für das in der Leitstelle eingesetzte Personal. Darüber
hinaus ist sie ständig Ansprechpartner in der Leitstelle für die Wehrleitungen in der StädteRegion
Aachen.
Die Funktion „Leitende Dienstgruppenleitung“ nimmt grundsätzlich gleiche Aufgaben wahr wie die
Funktion „Dienstgruppenleitung“ und vertritt diese bei geplanter Abwesenheit oder kurzfristigem
Ausfall. Darüber hinaus koordiniert sie die gesamte Dienst- und Urlaubsplanung für das Personal der
Leitstelle.
Sie
koordiniert
die
Arbeit
der
Dienstgruppenleitungen,
führt
Personal-
und
Mitarbeitergespräche mit den Dienstgruppenleitungen und beurteilt diese. Sie unterstützt die Leitung
der Leitstelle z. B. bei der Ermittlung und Festlegung von Aus- und Fortbildungsbedarfen sowie bei der
Zusammenarbeit mit den benachbarten Leitstellen.
Gem. Stellungnahme des Gutachters sind diese Funktionen bzw. die zusammen mit diesen
Funktionen vorgehaltenen Hierarchieebenen bundesweit sehr häufig vorhanden.
Der zusätzliche Stellenbedarf im Bereich der Funktion „Disponie“ wird z. T. über bereits vorhandene
Stellen der Funktion „Stellv. Schichtführung“ in Höhe von 4 Stellen kompensiert. Letztendlich sind
insgesamt 6,5 A 9 LaufBGr. 1EA2 (vormals m. D.) - Stellen für die Disponie einzurichten.
Die Anpassung des Personalbestandes in der Städteregionalen Leitstelle soll möglichst zeitnah
erfolgen. Die Aufgabenerfüllung gelingt derzeit nur durch Mehrarbeit/Zuvielarbeit in erheblichem
Umfang. Das Leitstellenpersonal wird extrem hoch belastet.
Die finanziellen Eckdaten der städteregionalen Leitstelle wurden in den politischen Gremien am
16.09.2009 (Rat der Stadt Aachen), am 17.09.2009 (Verbandsversammlung) und am 08.10.2009
(Kreistag) festgestellt.
Es wurde vereinbart, dass die Aufwendungen/Kosten der städteregionalen Leitstelle durch die Stadt
Aachen zu tragen sind. Diese Aufwendungen/Kosten werden zu 100 % von der StädteRegion an die
Stadt Aachen mittels monatlicher Abschlagszahlungen erstattet. Zu Beginn des Folgejahres erfolgt
jeweils die Spitzabrechnung. Die Abschlagszahlungen werden jährlich neu berechnet.
Die Finanzierung der städteregionalen Leitstelle erfolgt hinsichtlich des auf den Rettungsdienst
entfallenden Anteils über die Leitstellengebühr (derzeit 67 %) und darüber hinaus über den Haushalt
Vorlage FB 11/0146/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
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der StädteRegion. Die nicht gebührenfinanzierten Aufwendungen/Kosten der Leitstelle werden aus
allgemeinen
Haushaltsmitteln
getragen.
Eine
Abstimmung
über
die
Verteilung
dieser
Aufwendungen/Kosten erfolgt über die jeweiligen Finanzdezernate.
Eine
persönliche
Teilnahme
des
Gutachters
an
der
Sitzung
des
Personal-
und
Verwaltungsausschusses am 01.09.2016 ist vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat die Ausführungen in v. g. Angelegenheit in seiner
Sitzung am 28.06.2016 unter TOP Ö4 (Vorlage - FB 37/0015/WP17) zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Der Leitstellenbeirat hat als gemeinschaftliches Gremium der StädteRegion Aachen und der Stadt
Aachen in seiner Sitzung am 09.08.2016 die v. g. notwendige Personalanpassung in der Leitstelle für
die StädteRegion Aachen auf Basis des Gutachtens und eigener Berechnungen der Stadt Aachen
beschlossen (i. S. einer Vorbereitung der Entscheidung der Vertretungskörperschaften der
Vertragspartner).
Der
Dienststellenpersonalrat
des
FB
37,
das
Gleichstellungsbüro
und
die
Schwerbehindertenvertretung sind nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes durch Übersendung
einer Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet worden.
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Ausdruck vom: 08.09.2016
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