Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167954.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
15.08.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0144/WP17
öffentlich
FB 11/510
15.08.2016
Frau Winkler
Förderprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen "KOMM-AN NRW",
Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den
Kommunen und zur Unterstützung des bürgerlichen Engagements
in der Flüchtlingshilfe
hier: Einrichtung von einer Stelle für die "Koordination Ehrenamt
in der Flüchtlingshilfe"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.09.2016
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die befristete Einrichtung von
einer Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ für die Koordination des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe im
„Kommunalen Integrationszentrum“ des Fachbereiches Soziales und Integration, auszuweisen nach
EG 9 TVöD/A10 LBesO A. Die Stelle wird in den Jahren 2016/2017 gefördert durch das Förderprojekt
„KOMM-AN NRW, Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und
zur Unterstützung des bürgerlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“. Die Stelle ist mit einem kwVermerk zu versehen.
Vorlage FB 11/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ansatz
Fortgeschriebe-
2017/2018
ner Ansatz
(lt. HH-Plan
2016
2016)
Fortgeschriebener Ansatz
2017/2018
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Ertrag
0,00 €
12.500,00 €
0,00 €
50.000,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
15.000,00 €
0,00 €
59.800,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-2.500,00 €
-9.800,00 €
Entsprechend der Förderrichtlinien erfolgt eine pauschale Erstattung in Höhe von 50.000 EUR jährlich
für eine Vollzeitstelle, ermittelt nach den Kriterien des FlüAG.
Ausgehend von einem Entgelt nach EG 9 TVöD in Höhe von jährlich 59.800 EUR je VZÄ (KGSt-Wert
2015/2016) und einer pauschalen Entlastung in Höhe von 50.000 EUR aus Fördermitteln entstehen
für 2017 Personalmehrkosten von 9.800 EUR.
Für 2016 entstehen anteilige Personalkosten bei einer angenommenen Besetzung ab 01.10.2016 in
Höhe von:
3/12 von 59.800 EUR = 14.950 EUR, aufgerundet
15.000 EUR
./. Förderung 3/12 von 50.000 EUR =
12.500 EUR
Personalmehrkosten 2016
2.500 EUR
Für 2016 erfolgt die restliche Deckung der Personalmehrkosten in Höhe von 2.450 EUR aus den für
die Flüchtlingsbetreuung veranschlagten, jedoch noch nicht verbrauchten Mitteln aus dem
Personalkostenverbund.
Ausnahmsweise werden die in 2017 ungedeckten Personalmehrkosten in Höhe von 9.800 EUR
einmalig aus dem Personalkostenverbund getragen, da eine Deckung über den Fachbereich nicht
angeboten werden kann.
Die Personalkosten für die geförderte Stelle „Koordination Ehrenamt“ werden über ein 4er PSPElement des FB 50 abgebildet.
Die Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes sind von der Förderung nicht erfasst, sondern gehen
zu Lasten der Stadt Aachen. Diese betragen nach KGSt einmalig 9.700 EUR.
Vorlage FB 11/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Für die Jahre 2016/2017 legt die Landesregierung mit „KOMM-AN NRW“ ein umfangreiches
Landesprogramm zur Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der
Flüchtlingshilfe auf. U.a. unterstützt das Land das bürgerschaftliche Engagement in der
Flüchtlingshilfe und trägt durch die Möglichkeit einer besseren Koordinierung unterschiedlicher
Aktivitäten vor Ort zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und zur gesellschaftlichen Teilhabe
bei.
Die zusätzlichen Mittel für Personal in Höhe von 50.000 EUR jährlich für die Stadt Aachen sind für die
Verbesserung oder den Neuaufbau von Koordinierungsstrukturen, den Aufbau und Ausbau von
Netzwerken und das hierdurch entstehende Zusammenwirken von kommunalen Einrichtungen,
betroffenen Ämtern und freien Trägern aus der Ehrenamtsarbeit vorgesehen.
Nach Auskunft des Fachbereiches „Soziales und Integration“, Abteilung FB 50/400, haben sich in den
letzten Monaten über 2.000 Bürger der Stadt Aachen bereit erklärt, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe
tätig zu werden. Durch unterschiedliche Akzente, z.B. Koordinierung der Einsätze ehrenamtlich
Tätiger in den Flüchtlingsunterkünften oder im Quartiersmanagement gelingt es zwar, das
ehrenamtliche Engagement innerhalb des sozialen Umfeldes (Stadtteil/Objekt) zu unterstützen. Es
ergeben sich aber in der Folge variierende übergreifende Vernetzungsnotwendigkeiten,
unterschiedlich zu berücksichtigende Akteure und unterschiedliche Qualifizierungen im Bereich der
Flüchtlingshilfe, die eine Intensivierung der Koordinationstätigkeiten des Kommunalen
Integrationszentrums bedingen und den verstärkten Austausch innerhalb des Netzwerkes des
Kommunalen Integrationszentrums erfordern. Es sind daher weitere Strukturen zu schaffen, welche
die erforderliche gesamtstädtische Koordinierung und Steuerung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe
gewährleisten. Das Land baut in dieser Hinsicht auf die bewährten Strukturen der Kommunalen
Integrationszentren zur Förderung der Begegnung, des Austausches und der Verständigung von
Einheimischen und Flüchtlingen als wesentliche Voraussetzungen für ein wirksames Zusammenleben.
Die Richtlinien zur Förderung der Kommunalen Integrationszentren wurden entsprechend angepasst.
Bereits vorhandene Strukturen zur Betreuung des Ehrenamtes (im Fachbereich Verwaltungsleitung FB 01 und im Fachbereich Soziales und Integration - FB 50) können aufgrund ihrer Auslastung die
nötige gesamtstädtische Koordination, Vernetzung und Qualifizierung speziell für die Flüchtlingshilfe
nicht gewährleisten. Im Sinne der Förderung des Landes NRW wird durch Anbindung der Stelle an
das Kommunale Integrationszentrum durch Nutzung und Verstärkung des vorhandenen Netzwerkes
der gewünschte Ausbau erreicht.
Vorlage FB 11/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.09.2016
Seite: 3/3