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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
167954.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
15.08.16, 12:00
Aktualisiert
08.08.17, 08:31
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Personal und Organisation Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Soziales und Integration Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 11/0144/WP17 öffentlich FB 11/510 15.08.2016 Frau Winkler Förderprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen "KOMM-AN NRW", Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe hier: Einrichtung von einer Stelle für die "Koordination Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe" Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 01.09.2016 PVA Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die befristete Einrichtung von einer Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ für die Koordination des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe im „Kommunalen Integrationszentrum“ des Fachbereiches Soziales und Integration, auszuweisen nach EG 9 TVöD/A10 LBesO A. Die Stelle wird in den Jahren 2016/2017 gefördert durch das Förderprojekt „KOMM-AN NRW, Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“. Die Stelle ist mit einem kwVermerk zu versehen. Vorlage FB 11/0144/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2016 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen: konsumtive Ansatz Auswirkungen 2016 Ansatz Fortgeschriebe- 2017/2018 ner Ansatz (lt. HH-Plan 2016 2016) Fortgeschriebener Ansatz 2017/2018 Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) Ertrag 0,00 € 12.500,00 € 0,00 € 50.000,00 € 0,00 € 0,00 € Personalaufwand 0,00 € 15.000,00 € 0,00 € 59.800,00 € 0,00 € 0,00 € Abschreibungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € + Verbesserung / - Verschlechterung -2.500,00 € -9.800,00 € Entsprechend der Förderrichtlinien erfolgt eine pauschale Erstattung in Höhe von 50.000 EUR jährlich für eine Vollzeitstelle, ermittelt nach den Kriterien des FlüAG. Ausgehend von einem Entgelt nach EG 9 TVöD in Höhe von jährlich 59.800 EUR je VZÄ (KGSt-Wert 2015/2016) und einer pauschalen Entlastung in Höhe von 50.000 EUR aus Fördermitteln entstehen für 2017 Personalmehrkosten von 9.800 EUR. Für 2016 entstehen anteilige Personalkosten bei einer angenommenen Besetzung ab 01.10.2016 in Höhe von: 3/12 von 59.800 EUR = 14.950 EUR, aufgerundet 15.000 EUR ./. Förderung 3/12 von 50.000 EUR = 12.500 EUR Personalmehrkosten 2016 2.500 EUR Für 2016 erfolgt die restliche Deckung der Personalmehrkosten in Höhe von 2.450 EUR aus den für die Flüchtlingsbetreuung veranschlagten, jedoch noch nicht verbrauchten Mitteln aus dem Personalkostenverbund. Ausnahmsweise werden die in 2017 ungedeckten Personalmehrkosten in Höhe von 9.800 EUR einmalig aus dem Personalkostenverbund getragen, da eine Deckung über den Fachbereich nicht angeboten werden kann. Die Personalkosten für die geförderte Stelle „Koordination Ehrenamt“ werden über ein 4er PSPElement des FB 50 abgebildet. Die Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes sind von der Förderung nicht erfasst, sondern gehen zu Lasten der Stadt Aachen. Diese betragen nach KGSt einmalig 9.700 EUR. Vorlage FB 11/0144/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Für die Jahre 2016/2017 legt die Landesregierung mit „KOMM-AN NRW“ ein umfangreiches Landesprogramm zur Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe auf. U.a. unterstützt das Land das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe und trägt durch die Möglichkeit einer besseren Koordinierung unterschiedlicher Aktivitäten vor Ort zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Die zusätzlichen Mittel für Personal in Höhe von 50.000 EUR jährlich für die Stadt Aachen sind für die Verbesserung oder den Neuaufbau von Koordinierungsstrukturen, den Aufbau und Ausbau von Netzwerken und das hierdurch entstehende Zusammenwirken von kommunalen Einrichtungen, betroffenen Ämtern und freien Trägern aus der Ehrenamtsarbeit vorgesehen. Nach Auskunft des Fachbereiches „Soziales und Integration“, Abteilung FB 50/400, haben sich in den letzten Monaten über 2.000 Bürger der Stadt Aachen bereit erklärt, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätig zu werden. Durch unterschiedliche Akzente, z.B. Koordinierung der Einsätze ehrenamtlich Tätiger in den Flüchtlingsunterkünften oder im Quartiersmanagement gelingt es zwar, das ehrenamtliche Engagement innerhalb des sozialen Umfeldes (Stadtteil/Objekt) zu unterstützen. Es ergeben sich aber in der Folge variierende übergreifende Vernetzungsnotwendigkeiten, unterschiedlich zu berücksichtigende Akteure und unterschiedliche Qualifizierungen im Bereich der Flüchtlingshilfe, die eine Intensivierung der Koordinationstätigkeiten des Kommunalen Integrationszentrums bedingen und den verstärkten Austausch innerhalb des Netzwerkes des Kommunalen Integrationszentrums erfordern. Es sind daher weitere Strukturen zu schaffen, welche die erforderliche gesamtstädtische Koordinierung und Steuerung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe gewährleisten. Das Land baut in dieser Hinsicht auf die bewährten Strukturen der Kommunalen Integrationszentren zur Förderung der Begegnung, des Austausches und der Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen als wesentliche Voraussetzungen für ein wirksames Zusammenleben. Die Richtlinien zur Förderung der Kommunalen Integrationszentren wurden entsprechend angepasst. Bereits vorhandene Strukturen zur Betreuung des Ehrenamtes (im Fachbereich Verwaltungsleitung FB 01 und im Fachbereich Soziales und Integration - FB 50) können aufgrund ihrer Auslastung die nötige gesamtstädtische Koordination, Vernetzung und Qualifizierung speziell für die Flüchtlingshilfe nicht gewährleisten. Im Sinne der Förderung des Landes NRW wird durch Anbindung der Stelle an das Kommunale Integrationszentrum durch Nutzung und Verstärkung des vorhandenen Netzwerkes der gewünschte Ausbau erreicht. Vorlage FB 11/0144/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.09.2016 Seite: 3/3