Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167665.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
11.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0143/WP17
öffentlich
FB 11/510
11.08.2016
Frau Kaever
Befristete Einrichtung einer halben Stelle im Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule (FB 45) im Zusammenhang mit der
Abrechnung therapeutischer Leistungen in städtischen
Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.09.2016
PVA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes
2017 zum Zwecke der Implementierung des neuen Finanzierungssystems therapeutischer Leistungen
in städtischen Kindertageseinrichtungen im FB 45 befristet für die Dauer eines Jahres eine halbe
Stelle, ausgewiesen nach A 10 LBesG/ EG 9 TVöD, einzurichten.
Vorlage FB 11/0143/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz
Fortgeschriebener
Folge-
Folge-
Auswirkungen
2016
Ansatz 2016
2017 ff.
Ansatz 2017 ff.
kosten (alt)
kosten (neu)
Ertrag
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
9.000 €1
0€
28.000 €1
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-9.000 €*
-28.000 €*
*Deckung vorhanden
*Deckung vorhanden
- Verschlechterung
Die
in
2016
anfallenden
Personalkosten
i.H.v.
9.000
€
werden
aus
dem
allgemeinen
Personalkostenverbund getragen. In 2017 sollen die aus der Abrechnung der therapeutischen
Leistungen mit den Krankenkassen zufließenden Erträge (Etat des FB 45) zuvorderst zur Deckung der
anfallenden Personalkosten für die nun einzurichtende Stelle herangezogen werden. Die
verbleibenden Erträge können im Anschluss zur Refinanzierung der Kosten für das therapeutische
Personal genutzt werden.
Erläuterungen:
1
Personalkosten für eine halbe Stelle, ausgewiesen nach A 10 LBesG/ EG 9 TVöD. Für die Berechnung wurde
eine Besetzung im Zeitraum 01.10.2016-30.09.2017 unterstellt.
Vorlage FB 11/0143/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 2/3
Die Stadt Aachen ist derzeit Träger von 56 Tageseinrichtungen für Kinder, wobei in sieben dieser
Einrichtungen insgesamt 20 sogenannte integrative Gruppen vorgehalten werden, in denen Kinder mit
und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden.
Neben dem KiBiz-geförderten pädagogischen Personal (ErzieherInnen und KinderpflegerInnen) sind
in diesen Gruppen je ein/e Logopäde/-in und ein/e PhysiotherapeutIn bzw. MotopädIn mit einem
Beschäftigungsumfang von jeweils 19,50 Wochenstunden eingesetzt. Diese therapeutischen Kräfte
wurden bislang vollumfänglich vom Landschaftsverband Rheinland finanziert. Zum KiTa-Jahr
2016/2017 endet diese Finanzierung jedoch und wird auf eine Finanzierung über die sogenannte
„FInk-Pauschale“ des LVR und die Abrechnung durchgeführter therapeutischer Leistungen mit den
Krankenkassen umgestellt.
Der Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 daher beauftragt, mit
den Krankenkassen in Verhandlungen zu treten und eine Deckung der Personalkosten für das
therapeutische Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen zu erreichen.
Erste Gespräche mit den zuständigen VertreterInnen der Krankenkassen haben bereits stattgefunden,
so dass ein entsprechender Vertrag über die Heilmittelabgabe in den städtischen Kindertagesstätten
zum 01.08.2016 abgeschlossen wird. Die damit verbundene Abrechnung der einzelnen Verordnungen
soll über ein darauf spezialisiertes, externes Abrechnungszentrum erfolgen.
Neben den reinen Abrechnungsmodalitäten fallen im Zusammenhang mit der Implementierung des
neuen, für die Verwaltung eher atypischen, Verwaltungs-Refinanzierungssystems jedoch weitere
Aufgaben an. So ist neben der Bündelung und zentralen Organisation der Abrechnung und
Einnahmeverwaltung auch ein zeitnahes und umfassendes Controlling der Auftrags- und
Ertragssituation erforderlich. Die hieraus resultierenden Ergebnisse, Auswertungen und Berichte
müssen genutzt werden, um ggfs. frühzeitig steuernd eingreifen zu können und eine optimale
Ertragssituation aus den beiden o.a. Finanzierungsmöglichkeiten zu erzielen. Da es sich darüber
hinaus um ein neues, bislang nicht erprobtes Verfahren handelt, werden gerade zu Beginn zahlreiche
Frage- und Problemstellungen erwartet, die es zu bearbeiten gilt. So sollen u.a. auch
Handlungsanweisungen und Bearbeitungshinweise entstehen, die den dezentral in den Einrichtungen
eingesetzten TherapeutInnen für ihre tägliche Arbeit zur Orientierung und Unterstützung zur
Verfügung gestellt werden. Hierzu werden zahlreiche Abstimmungs- und Verhandlungsgespräche mit
Krankenkassen, Ärzten, Gesundheitsamt und dem Abrechnungsdienstleister zu führen sein. Es gilt
aus
den
geltenden,
auf
den
ersten
Blick
nicht
so
klaren
Abrechnungsstandards
des
Gesundheitssystems Bearbeitungsstandards und Handlungsanweisungen für die städtischen
Therapeuten und deren Leitungen zu entwickeln, zu kommunizieren, zu controllen und ggfl.
anzupassen.
Des Weiteren gilt es, beide Finanzierungsstränge -LVR-Pauschale und Abrechnung mit den
Krankenkassen- so in Einklang zu bringen, dass eine maximale Refinanzierung der Kosten erzielt und
Rückzahlungen vermieden werden. Insofern ist eine stetige Abstimmung mit den zuständigen
MitarbeiterInnen aus dem Bereich der Betriebskosten erforderlich. Daher soll zum Zwecke der
Implementierung des neuen Finanzierungssystems im FB 45 befristet für die Dauer eines Jahres
(voraussichtlich Oktober 2016 bis September 2017) eine halbe Stelle eingerichtet werden.
Vorlage FB 11/0143/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.09.2016
Seite: 3/3