Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167574.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
10.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat I
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Fachbereich Personal und Organisation
Fachbereich Verwaltungsleitung
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0141/WP17
öffentlich
FB 01
10.08.2016
Frau Kuca
Mobilitätsmanagement in der Aachener Stadtverwaltung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.09.2016
PVA
Kenntnisnahme
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden keine finanziellen Auswirkungen erwartet. Evtl. Mehreinnahmen sollen zur Förderung der
Elektromobilität eingesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 11/0141/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2016
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Mobilitätsmanagement in der Aachener Stadtverwaltung
Mit einem umfassenden, verwaltungsweiten Mobilitätsmanagement möchte die Stadt Aachen die
Verkehrssituation in der Innenstadt entlasten sowie einen aktiven Umweltbeitrag leisten. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund der seit diesem Jahr geltenden Umweltzone. Bevor perspektivisch
auch gesamtstädtische Effekte erzielt werden können, soll zunächst über verändertes
Mobilitätsverhalten von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Beitrag erbracht werden. Die
aktuellen Rahmenbedingungen innerhalb der Verwaltung zielen nicht konsequent auf die Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel ab:
Dienstliche Nutzung privater PKW´s wird großzügig anerkannt
Parkgebühr-Ermäßigungen werden gewährt; auch Sonderparkgenehmigungen sind im Umlauf
Km-Geld-Kosten werden erstattet bei gleichzeitiger Übernahmemöglichkeit der Dienstreisekasko
Städtische Flächen, die nicht entsprechend gewidmet sind, werden als Parkplatz genutzt
Das Gesamtprojekt setzt sich daher aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die in mehreren
Stufen konzeptioniert und sowohl nacheinander als auch parallel umgesetzt werden können. Die
Schwerpunkte des Mobilitätsmanagements liegen zunächst auf:
dem Ausbau von Elektromobilität,
(findet bereits auf mehreren Ebenen und unter Beteiligung verschiedener Akteure statt)
dem Umgang mit Dienstfahrten von städtischen MitarbeiterInnen,
(Aufbau eines E-Flottenmanagements; Testbetrieb läuft bereits im FB 45 und im
Verwaltungsgebäude Katschhof)
dem Parkflächenmanagement von städtischen Flächen/Grundstücken
(dies soll hier vorgestellt werden)
Konzept zum Parkflächenmanagement für städtische Grundstücke
Die Nutzung bzw. die Bewirtschaftung von Parkflächen auf städt. Grundstücken erfolgt bisher
dezentral über mehrere Fachbereiche und betrifft eine Vielzahl von Nutzergruppen:
Die Vermietung von Parkplätzen an MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung (in APAG-Parkhäusern
sowie an Verwaltungsgebäuden) erfolgt über FB 11
Die Vermietung von Parkplätzen an Sonstige (Privatpersonen, Unternehmen usw.) erfolgt über
E 26 und FB 23
Preise, Mietbedingungen und Anspruchsgrundlagen sind dabei sehr unterschiedlich
Parkplätze auf städt. Liegenschaften wie Schulen, KITAs und Bezirksämtern können von
LehrerInnen, ErzieherInnen und MitarbeiterInnen, aber auch von Eltern und anderen berechtigten
Nutzern (wie z.B. Vereinen), kostenlos genutzt werden
Die Vermietung von APAG-Stellplätzen an städt. Mitarbeiter erfolgt zu Sonderkonditionen. Die
Gültigkeit ist in der Regel auf Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr beschränkt. Die Mietpreise
Vorlage FB 11/0141/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2016
Seite: 2/5
liegen zwischen 33,90 € und 51,90 € pro Monat. Der von der/dem MitarbeiterIn zu tragende
Eigenanteil ist u.a. abhängig davon, wie stark das Privatauto auch für Dienstfahrten eingesetzt
wird/werden muss, was durch die Fachbereichsleitung zu bestätigen ist.
An den allgemeinen Verwaltungsstandorten wie z.B. Mozartstraße, Kasinostraße und anderen
Standorten mit Freiluft-Parkflächen werden bereits seit vielen Jahren personengebundene Parkplätze
vermietet. Die Parkgebühren liegen derzeit bei 35 € monatlich für städtische Bedienstete.
Die Vermietung an „Sonstige“ ist nicht einheitlich geregelt. Hier besteht jedoch kein prioritärer
Handlungsbedarf. Trotzdem sollte das Thema im Gesamtprojekt berücksichtigt werden.
Ziele des Konzepts zum zentralen Parkflächenmanagement sind,
dass MitarbeiterInnen verstärkt auf die Nutzung des privaten PKWs verzichten.
dass alle städtischen Flächen grundsätzlich gleich behandelt werden.
eine teilweise Rückgewinnung von Schulflächen für Schulhofnutzungen, insbesondere durch
Vermeidung vom „wildem Parken“ (unbefugtem Parken auf Flächen, die keine Parkflächen sind).
eine teilweise Umwandlung von nicht benötigten Schulparkplatzflächen in Standorte für
Ladestationen, Pedelecs, Fahrradständer und Carsharing.
dass die Abwicklung zentralisiert und vereinfacht wird.
Ziel des Parkflächenmanagements ist ausdrücklich nicht eine Einnahmensteigerung, sondern eine
Gleichbehandlung, sowie ein Umdenken in Bezug auf das eigene Mobilitätsverhalten. Mögliche MehrEinnahmen sollen zum Ausbau der Elektromobilität genutzt werden.
Erster Schritt
Im Sinne der Gleichbehandlung von MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes besteht ein erster
Schritt dieses Konzeptes darin, im Januar 2017 mit Beginn des 2.Schulhalbjahres alle Parkplätze auf
städtischen Parkflächen, die sich an Schulen und Kindertagesstätten befinden, nur noch gegen einen
monatlichen Mietbeitrag zur Nutzung frei zu geben. Zum Start wären nur die Parkflächen an
Gebäuden innerhalb der Umweltzone betroffen, an denen auch gleichzeitig Bewohnerparkzonen
eingerichtet sind.
Gleichzeitig soll die Motivation gesteigert werden, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Dies
wird unterstützt durch die bei der Stadt Aachen bereits seit Jahren bestehende Möglichkeit der
Nutzung eines Job-Tickets, welches zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung steht und zu
einem günstigen Preis angeboten wird. Dies ist auch dem Land, als zuständigem Arbeitgeber der
Lehrkräfte an Aachener Schulen, empfohlen worden.
Beschreibung des neuen Verfahrens auf Schulparkflächen
An jeder Schule werden entsprechend ausgewiesene Parkflächen gekennzeichnet, die von Montag
bis Freitag von 7 bis 17 Uhr ausschließlich von Mitarbeiter/innen der Schule, die einen HalbjahresMietvertrag mit der Stadt Aachen abgeschlossen haben und daher über eine entsprechende
Parkberechtigung verfügen, genutzt werden dürfen. Interessierte Lehrkräfte und SchulmitarbeiterInnen
Vorlage FB 11/0141/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2016
Seite: 3/5
erhalten die Möglichkeit, via Internet eine kostenpflichtige Parkberechtigung gegen eine
Halbjahresmiete von 120 Euro zu buchen. Für jede/n Vertragspartner/in entsteht ein konkretes
werktägliches Parkrecht. Es findet jedoch keine konkrete Zuweisung einer bestimmten Parkfläche je
Kraftfahrzeug statt. Da für jeden Parkberechtigten eine Parkfläche zur Verfügung steht, ist unter den
jeweils noch freien Parkflächen zu wählen. Damit ist keine Ähnlichkeit mit dem Verfahren bei
Bewohnerparkzonen gegeben, welches nach öffentlich-rechtlichen Regelungen umgesetzt wird. Beim
Parken an Schulen und Kita handelt es sich ausschließlich um Privatrecht.
Das Schulministerium ist mit Schreiben vom 05.04.2016 über die Pläne der Stadt informiert und um
Stellungnahme gebeten worden. In der vorliegenden Antwort werden zum geplanten Verfahren keine
Bedenken geltend gemacht.
Verfahren für Parkflächen an Kitas:
An jeder Kindertagesstätte werden konkret ausgewiesene Parkflächen auf dem Kita-Gelände
eingerichtet. Interessierte MitarbeiterInnen erhalten die Möglichkeit, via Internet oder im
Mitarbeiterportal eine kostenpflichtige Parkberechtigung zu buchen, sofern Parkflächen verfügbar
sind. Damit besteht ebenfalls ein konkretes werktägliches Parkrecht.
Grundsätzlich für beide Verfahren gültig:
An den Schulen wird es bei Bedarf einen Parkplatz zum kurzzeitigen Be- und Entladen geben, der
nicht zu den vermieteten Parkflächen gehört. Für eine/n Kita-Mitarbeiter/in, die/der den PKW zum
Abholen der Post und sonstiger Materialien bzw. für Einkäufe der Kita einsetzt, wird nach Möglichkeit
ein reservierter Parkplatz eingerichtet, wenn die Einrichtung über Parkflächen verfügt. Für SchulhausmeisterInnen muss ebenfalls ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden; aus Gründen der Gleichbehandlung in beiden Fällen ebenfalls entgeltlich.
Die Parkgebühr wird monatlich ausgewiesen. Angedacht sind jedoch ausschließlich
Halbjahresverträge, die sich auf das Schulhalbjahr beziehen, d.h. von August bis Januar und von
Februar bis Juli. Die Mietgebühr beträgt 20 € pro Monat bzw. 120 Euro für das Halbjahr. Ein kürzerer
Vertragszeitraum würde einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten.
Die Parkberechtigung gilt dann von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr, damit am Nachmittag oder
am Wochenende auch für Vereine und sonstige BesucherInnen die Möglichkeit zum gebäudenahen
Parken erhalten bleibt. Mitarbeiterinnen an Schulen und Kitas ist es damit ebenfalls möglich, nach 17
Uhr kostenfrei an ihrer Schule oder Kita zu parken.
Dem/der Mieter/in ist es gestattet, die Parkberechtigung zeitweise anderen Berechtigten zur
Verfügung zu stellen. Vertraglich bleiben alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bei dem/der
Mieter/in.
Bestehende Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres halbes Jahr, ohne dass ein neuer
Mietvertrag abgeschlossen werden muss, wenn spätestens 4 Wochen vor dem Halbjahresende der
neue Beitrag von 120 Euro eingegangen ist. Es ist ausreichend Vorlauf für die Verlängerung
notwendig, damit ein neuer Vertrag mit ausreichend Zeit für alle Formalitäten zwischen den neuen
Vertragsparteien abgewickelt werden kann.
Den Schul- und Kita-Leitungen steht es frei, rechtzeitig vor Beginn des Halbjahres für die verfügbaren
Parkflächen eine Prioritätenliste vorzugeben, welche MitabeiterInnen vorzugsweise einen Parkplatz
Vorlage FB 11/0141/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2016
Seite: 4/5
anmieten dürfen (z.B. aufgrund einer Behinderung). Wird keine Prioritätensetzung geltend gemacht,
entscheidet die Reihenfolge der E-Mail-Eingänge. Es wird sowohl der Tag als auch die Uhrzeit
dokumentiert.
Abwicklung
Über das Projekt informiert sind bisher FB 11, FB 12, FB 22, FB 23, E26, FB 30, FB 32, FB 45, FB 61,
FB 63, der Personalrat und der Datenschutzbeauftragte. Involviert ist zudem die Regio IT für die
Realisierung der online-Umsetzung.
Im Rahmen der vorgesehenen schrittweisen Umsetzung werden die Vor- und Nachteile einer
vollständig zentralen Abwicklung der Parkflächenbewirtschaftung geprüft und eine für die
Wahrnehmung der Aufgabe bestmögliche Organisationsstruktur abschließend festgelegt. Dies
geschieht im fachlichen Austausch und im Rahmen einer bereits bestehenden Arbeitsgruppe der
beteiligten Fachbereiche (FB 11, E 26, FB 45 und FB 23) unter Federführung des FB 01.
Der Personalaufwand für die Abwicklung (Programm-Pflege, Online-Versand der Mietverträge,
Nachverfolgung der Zahlungseingänge, Bearbeitung von Erstattungsanfragen und Beschwerden,
Erstellung von Auswertungen etc.) ist derzeit jedoch noch nicht absehbar.
Mögliche Ausbaustufen
Schul- und Kita-Flächen außerhalb der Umweltzone bzw. in den Außenbezirken
Alle weiteren städtischen Flächen sollen zur Parkraumbewirtschaftung überprüft und ggf. im
gleichen Verfahren bewirtschaftet werden.
Eine Übersicht mit den Bewohnerparkzonen bzw. der Umweltzone und eine Liste der betroffenen
Einrichtungen sind ergänzend beigefügt. Insgesamt handelt es sich um rund 240 Stellflächen.
Bis zur geplanten Einführung im Januar 2017 wird die Zahl aller offiziellen bzw. zulässigen
Parkflächen an den einzelnen Schulen und Kitas überprüft werden, damit diese entsprechend dem
jetzt aktuellen Stand erfasst sind.
Anlage/n:
1) Plan Bewohnerparkzonen
2) Plan Umweltzone
3) Übersicht der betroffenen Kindertagesstätten und Schulen
Vorlage FB 11/0141/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.09.2016
Seite: 5/5
Mer
gs
a
Fe
lds
tr
ße
H.
-H
owin
- s
tr
e
an
zg
W
eg
ds
ün
er
Ro
efe
lde
rS
Gr
e
str
aß
tra
ße
as
ss
Els
g
Re
ic
hs
we
ße
n-
eg
nw
ah
nb
se
Ei
ße
st
ra
rns
tr.
Tu
-
Passstraße
tr.
ogs
He
rz
Sedanstra
Eifelstr
bo
i
rp
ont
Tr
ie
rm
r
e
Alt
ra
ß
Kurgarten
er
r.
c
nr
hö
st
str
h
at
te
rW
eg
ho
f
Br
rAm
e
al
le
er
au
an
de
r
en
Fö
rs
Am
Ad
.Fr
ied
eg
ße
ra
St
fe
Eb
er
-
berger
l
e
nta
g
We
ße
Tierpark
Grü
Am
e
tr
-S
lle
.
str
a
r
-A
e
aß
r
sto
r hofe
ße
Im
e
nde
rx
ße
llen
Ferberpark
Ku
p
Al
t-
rns
Bra
Ma
ra
ist
esia
bo
tra
rl Ka
te
h
Vie
ße
traß
im
ralle
ße
tra
ofs
er S
Dr
lee
ha
e
M
ic
ofen
gen
e
pe
The
r
n
ise
Kru
ee
All
Da
mm
str
.
ls
be
rg
st
S
e
aß
str
aße
pfo
rte
ße
tra
rts
Mo
za
r
ttic
he
Lü
raße
ße
ra
st
im
Cle
ße
Str
a
g
Fre
Beverst
Dr
e
al
ist
nn
ha
Jo
Im
aß
e
W
all
str
aß
e
bs
tr
Ja
ko
e
Str
aß
an
nh
rill
e
Bahnhof
Rothe
Erde
e
erstraß
Bahnhof
Rothe
Erde
Goerdel
nst
Ze
a
str
e
V
ra
ß
faxs
Hali
Mo
Bu1
or
All
e
ns
ße
nne
tr.
Ab
ße
tra
E
tra
ts
bru
els
Ka
ra
ße
Al
pit
eg
Gr
he
rS
t
Kennedypark
ße
ss
erge
Straß
Amyas
ttic
ße
r
Lü
ra
st
E
Erzb
ne
tte
Ne
ue
nh
of
ße
tra
el
rg
ws
pp
be
tzo
Dü
Bismar
ße
tra
ss
s
lsa
eg
dorfstr.
en
e
Lü
aß
e
ckstraß
Z
erge
se
Schenken
on
Str
Kr
s-
Ka
ße
ra
st
.
ru
ne llee
che r A
Aa chne
n
Mü
Am
Hangeweiher
rre
na
Ey
lee
e
traß
thes
Goe
-
ral
n
he
Ho
sta
ler
rge
r
lze
Oppen
ße
stra
Zollern
Stolb
aße
s
lsa
Al
allee
K
bu
hil
-
lho
e
hoffalle
r Str
tra
inw
e
traß
s
nien
Ora
a
Viktori
i
as
Str
ste
straße
ße
tra
s
no
aße
ert
a
Viktori
Römerstraße
HauptHacklä
bahnnders
tr.
hof
sstr.
rhau
Lage
erge
alb
Luisenstraße
A
P
bs
Sc
n
ufe
se
s
Ha
Aretzstraße
A
n
Gö
-
s-
liu
rabe
Ha
e
g
We
aße
P
aß
alle
Weg
olfstr
e
Stolb
Ad
erw. Z
str
Ring
er
rell
Rud
aß
e
Mo
e
str
r
rge
lbe
Sto
e
Kur -
er
straß
ter
straße
rn
allee
p-
amer
Kö
e
Ostfriedhof
astraß
Str
e
Adalbertsteinweg
August
cam
Amste
rd
e
on
W
Kaiser-
u
sla
Br
aß
rstr
rke
lise
Pe
- Str
.
P
S
ea
e
ur
Boxg
P
O
Hars-
Boxgraben
n
Ha
Th
F
u
br
sen
Wespien- straße
P
P
Südstraße
ch
P
ths
be
sa
Eli
e
aß
str
nz
Fra
al
nt
ie
ar
e
M
aß
Im
str
en
rn
se
Ka
Krakaustr.
er
richs
tr.
e
Vaalser Straße
Stiftstr
.
Jan
platz
P
nns
tr
tr. .
P
P
R
P
A
U
Ha
rtm
a
r- str.
tra
H
r.
P
rgraben
ße
Straße
r
e
Vaals
Dom
Alexiane
ss
Ro
rs
te
Pe
Bl
on
de
lst
straß
dalbert
linerstr.
rsu-
schie
ben
Ost2
e
mar
Löhergra
D
ß
tra
P
P
Klein
Junkerstraß
J1
Kr
P
P
Westpark
nb
e
ss
.
r
ße
ra
st
ob
k
Ja
rge
ibe
Ble
Klosterga
n
alke
Straße
Jü
straße
Hein
ln-
ßkö
Gro
Markt
G+L
Karlsgraben
Mu
ße
Stra
g
er
e
aß
str
au
P
e
aß
in
He
raben
P
Büchel
eg
er W
ffet
er
burg
Alexander-
Seilg
u-
er
platz
r
r
liche
e
aß
Blücherplatz
St
rh
m
Te
e
A 544
Autobahn
P
lle
Ku
ße
ple
straße
e
nd
ben
Ne
sa
Otto
ra
r
traß
Ro
la
gra
st
a
gr
im
e
straß
Europa-
Stadtgarten
e
n
be
ße
us-
Roch
he
n-
sch
rstra
B
on
vo
Hir
T
M
ulstraß
traß
e
P
Turm
s
Ach
nt
tene
ße
tra
ße
Po
Mela
lan
tra
ße
ra
Wilhelmstraße
Kü
h
r
l-
st
-
nt
Eurogress
Spielcasino
tr.
ters
Sandka
aße
Saarstraße
Veltmanplatz
Po
nt
rnstr
P
Kurpark
ph
se
Jo
de
ße
he
lic
ße
ra
ll
wa
Po
Westbahnhof
Auf
ra
tr.
nns
ma
Her
ße
ße
ra
St
st
en
rd
ba
tra
e
m
Lo
rn
aß
Jü
Ludwigsallee
xs
Aho
st
K
Hö
ße
r
str
aß
e
ße
tra
rg
we
Bendplatz
We
g
lifa
be
tte
ter
Ha
us
rs
ffe
n
str
Kr
ße
tra
rS
ße
de
ra
st
ici
on
rm
nr
N
Lo
tr.
Se
Ku
pfe
r
oe
R
He
e
Lousberg
ra
g
Rin
er
rlin
Be
rS
he
tsc
Rü
ß
tra
ds
e
er
ße
l
fe
er
st
lle
St
a
str
ss
Pa
eg
Soerser W
Sü
aa
d-
M
et
zz
oll
lf
Wo
ger
aß
Ni
Jü
lic
he
r
e
tra
Gr
ün
Kr
efe
lde
r
Soe
rse
ider W
eg
Am
t
Gu
Purwe
e
Austraß
Rö
m
er
h
ofe
a
169
551
098
099
464
130
059
061
061
082
122
072
094
031
091
584
039
123
048
Augustinerbach 5-7
Bergische Gasse 18
Jesuitenstraße 8
Jesuitenstraße 20
Jesuitenstraße 9/11
Johanniterstraße 4a
Sandkaulstraße 12
Sandkaulstraße 75
Bergstr. 16-18
Hanbrucher Straße 29
Lochnerstraße 60
Aretzstraße 10-30
Bischofstraße 21
Saarstraße 66
Gerlachstraße 7
Beeckstraße 15
Passstraße 10
Mariabrunnstraße 17
Luisenstraße 42
G+L
Z
G+L
G+L
G+L
G+L
B
B
B
J1
J1
O
Ost2
P
R
S
T
W
Z
301
643
124
125
487
154
072
073
074
103
146
090
118
036
115
076
080
147
059
Städt. Gymnasium Augustinerbach (Kaiser-Karls-Gymnasium)
Städt. Gesamtschule Bergische Gasse (Maria-Montessori-Schule)["autofrei"!?]
Städt. Kath. GS Jesuitenstraße (Grundschule Am Fischmarkt)
Städt. Evang. GS Jesuitenstraße (Anna-Schule)
Städt. Gymnasium Jesuitenstraße (Gymnasium St. Leonard)
KITA Johanniterstraße
Städt. RS Sandkaulstraße (David-Hansemann-Realschule)
Städt Realschule Sandkaulstraße
KITA Bergstraße
Städt. Kath. GS Hanbrucher Straße
KITA Lochnerstraße
Städt. GHS Aretzstraße
Städt. Real- u. Abendrealschule Bischofstraße (Hugo-Junkers-Realschule)
Städt. GGS Saarstraße (Am Lousberg)
Städt.GGS Gerlachstraße
Städt. Kath. GS Beeckstraße
Städt. Kath. GS Passstraße
KITA Mariabrunnstraße
Städt. Kath. GR Luisenstraße
Schulen
Obj.Objektbezeichnung
Nr.
Kitas
Parkzone
LG.-Nr. Liegenschaftsbezeichnung
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X