Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167696.pdf
Größe
304 kB
Erstellt
02.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.02.17, 15:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0016/WP17
öffentlich
02.08.2016
FB 37/100
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO
NRW
Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.08.2016
13.09.2016
14.09.2016
FA
AUK
Rat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der
Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘, sowie die
Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 –
Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur
Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘,
sowie die Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt
021501 – Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 27.07.2016 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des
Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ sowie zusätzliche Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000
€ zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung.
Vorlage FB 37/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Siehe Anlage: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 GO NRW
Die Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ erfordert die
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel i.H. von 290.000 €.
Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen
Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.
Wegen der Eilbedürftigkeit (zeitnahe Beauftragung zur Durchführung des Gesamtprojektes, TeilFertigstellung bis April 2017) war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Diese wurde am 27.07.2016 getroffen und wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.
Anlage/n:
Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage FB 37/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2016
Seite: 2/2