Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167501.pdf
Größe
994 kB
Erstellt
04.08.16, 12:00
Aktualisiert
14.02.17, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0530/WP17
öffentlich
04.08.2016
FB 61/010 // Dez. III
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde
Haaren für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren
zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und
dem Haarbach
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.09.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-HaarenerStraße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0530/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 auf Empfehlung der
Bezirksvertretung Aachen-Haaren gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
beschlossen, das Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 16 der ehemaligen Gemeinde
Haaren einzuleiten, da dessen Festsetzungen nicht mehr den städtebaulichen Zielsetzungen
entsprechen.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieser Teilaufhebung.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 09.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016. Während dieser Zeit
sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.
Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde
Haaren für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße,
Alt-Haarener-Straße und dem Haarbachals Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur Teilaufhebung
Vorlage FB 61/0530/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2016
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16
der ehem. Gemeinde Haaren
im Stadtbezirk Aachen-Haaren
im Bereich zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Haarbach
Lage des Plangebietes
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16
der ehem. Gemeinde Haaren
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.08.2016
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 der ehemaligen Gemeinde Haaren von 1970 befindet sich im westlichen
Bereich der Haarener Ortsmitte beidseitig der Alt-Haarener-Straße. Er hatte das Ziel, die bestehende und die noch zu
errichtenden Bebauung sowie die Verkehrsflächen städtebaulich zu ordnen.
Der zur Aufhebung vorgesehene Teilbereich befindet sich im nördlichen Bereich des Bebauungsplans zwischen
Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Haarbach. Der Plan setzt in diesem Bereich unter anderem
ein Sondergebiet (SO), eine Fläche für Stellplätze, ein Kerngebiet (MK) sowie eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Die
Festsetzungen sollten die Voraussetzungen für die Umnutzung einer stillgelegten Tuchfabrik in einen Supermarkt und für
die Errichtung einer Anliegerstraße zur Erschließung eines kleinen Wohngebiets schaffen. Darüber hinaus wurde die
gemischt genutzte Bebauung an der Nordseite der Alt-Haarener Straße als Kerngebiet (MK) festgesetzt.
Im Jahr 1993 wurde in dem o.g. Bereich der Bebauungsplan Nr. 750 S – Ortsmitte Haaren, Teil Süd – durch den Rat der
Stadt beschlossen. Er sieht hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie ein Mischgebiet (MI). Auf Grundlage dieses
Bebauungsplans wurde der Supermarkt abgebrochen und die Fläche gemeinsam mit der Stellplatzfläche mit
Wohnhäusern sowie einem Gewerbebetrieb (Firma Utimaco) bebaut. Auch die im Bebauungsplan Nr. 16 geplante
Verkehrsfläche wurde überbaut.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 im Bereich der Teilaufhebung wurden somit bereits mit der Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 750 S funktionslos. Sie wurden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 750S ersetzt,
der hier eine gänzlich andere Zielsetzung hat (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet). Durch Realisierung der Bebauung
wurde die neue Art der Nutzung für die kommenden Jahrzehnte verfestigt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, dass
die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 in diesem Bereich jemals wieder eine sinnvolle städtebauliche Zielsetzung
darstellen. Ihre Grundlage ist mit dem Abriss des ehemaligen Gebäudes der Tuchfabrik nicht mehr vorhanden und sie
wären ohne den weitgehenden Abbruch der vorhandenen Bebauung nicht umsetzbar. Auch das an der Nordseite der AltHaarener Straße Kerngebiet entspricht nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielen, da hier neben einzelnen
gewerblichen Nutzungen das Wohnen dominiert. Kerngebiets-typische Nutzungen und Gebäude wären uncharakteristisch
und sollen sich in diesem Bereich nicht entwickeln.
Damit die Festsetzungen im Falle einer Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 750 S nicht wieder gültig werden, soll der
Bebauungsplan Nr. 16 im o.g. Teilbereich aufgehoben werden. Die Teilaufhebung hat keine Auswirkungen auf die
Zulässigkeit von Bauvorhaben, da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 bereits durch die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 750 S funktionslos wurden. Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 erfolgt die
Beurteilung von Vorhaben in diesem Bereich nach den jeweils geltenden Bebauungsplänen bzw. im unbeplanten Bereich
nach § 34 BauGB.
Da sich die Teilaufhebung nicht auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich auswirkt, kann von einer
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die Teilaufhebung hat keine Umweltauswirkungen.
Durch die Teilaufhebung dieses Bebauungsplans entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
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Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16
der ehem. Gemeinde Haaren
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.08.2016
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am 14.09.2016 die Teilaufhebung des
Bebauungsplans Nr. 16 der ehemaligen Gemeinde Haaren als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die
oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht, und dass alle Verfahrensvorschriften beachtet worden
sind.
Aachen, den ……………..
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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