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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
167498.pdf
Größe
924 kB
Erstellt
04.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:08
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0531/WP17 öffentlich 04.08.2016 FB 61/010 // Dez. III Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.09.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0531/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der aufzuhebenden Pläne. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 09.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden. Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen. Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung Vorlage FB 61/0531/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2016 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Wurmbach Lage des Plangebietes Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 09.08.2016 Der Durchführungsplan Nr. 2 – Nördlicher Ortskern Haaren – der ehemaligen Gemeinde Haaren von 1952 umfasst in etwa den Bereich zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Wurmbach. Er setzt unter anderem Baufluchtlinien fest sowie Wohn-, Geschäfts-, Gewerbe- und Industriegebiete. Durch die hier geltenden Bebauungspläne Nr. 666, 750S und 750N wurden die städtebaulichen Zielsetzungen in weiten Teilen neu definiert. Der Durchführungsplan Nr. 2 entspricht somit nicht mehr der aktuellen städtebaulichen Situation. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 2, einschließlich aller Änderungen, aufgrund eines Rechtsmangels einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 2 einschließlich aller Änderungen aufgehoben werden. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 30 BauGB bzw. nach § 34 BauGB. Es existieren keine textlichen Festsetzungen zum Durchführungsplan Nr. 2 und den Änderungen. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans einschließlich aller Änderungen entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.09.2016 die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 einschl. aller Änderungen als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht, und dass alle Verfahrensvorschriften beachtet worden sind. Aachen, den …………….. (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2