Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167498.pdf
Größe
924 kB
Erstellt
04.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0531/WP17
öffentlich
04.08.2016
FB 61/010 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde
Haaren einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Hergelsbendenstraße,
Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.09.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren
einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen
Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0531/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 auf Empfehlung der
Bezirksvertretung Aachen-Haaren gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde
Haaren einschließlich aller Änderungen einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der aufzuhebenden Pläne.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 09.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016. Während dieser Zeit
sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.
Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren
einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen
Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach als Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung
Vorlage FB 61/0531/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2016
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren
einschließlich aller Änderungen
im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße,
Alt-Haarener-Straße und dem Wurmbach
Lage des Plangebietes
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2
der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 09.08.2016
Der Durchführungsplan Nr. 2 – Nördlicher Ortskern Haaren – der ehemaligen Gemeinde Haaren von 1952 umfasst in
etwa den Bereich zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Wurmbach.
Er setzt unter anderem Baufluchtlinien fest sowie Wohn-, Geschäfts-, Gewerbe- und Industriegebiete.
Durch die hier geltenden Bebauungspläne Nr. 666, 750S und 750N wurden die städtebaulichen Zielsetzungen in weiten
Teilen neu definiert. Der Durchführungsplan Nr. 2 entspricht somit nicht mehr der aktuellen städtebaulichen Situation.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 2, einschließlich aller Änderungen, aufgrund eines
Rechtsmangels einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um
damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan
Nr. 2 einschließlich aller Änderungen aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 30 BauGB bzw. nach § 34 BauGB.
Es existieren keine textlichen Festsetzungen zum Durchführungsplan Nr. 2 und den Änderungen.
Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich auswirkt, kann von
einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans einschließlich aller Änderungen entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.09.2016 die
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 einschl. aller Änderungen als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt,
dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht, und dass alle Verfahrensvorschriften
beachtet worden sind.
Aachen, den ……………..
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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