Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167577.pdf
Größe
974 kB
Erstellt
10.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0261/WP17
öffentlich
10.08.2016
FB 23/01
Runder Tisch der Aachener Wohnungsbauakteure
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.08.2016
01.09.2016
WLA
PLA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, für die in der Vorlage erläuterten Prüfaufträge Lösungsvorschläge zu erarbeiten und der
Politik hierüber Bericht zu erstatten. Darüber hinaus ist der begonnene Dialog mit den
Wohnungsbauakteuren fortzuführen.
Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, für die in der
Vorlage erläuterten Prüfaufträge Lösungsvorschläge zu erarbeiten und der Politik hierüber Bericht zu
erstatten. Darüber hinaus ist der begonnene Dialog mit den Wohnungsbauakteuren fortzuführen.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 23/0261/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.10.2016
Seite: 1/5
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 23/0261/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.10.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Der deutsche Wohnungsmarkt ist angespannt. Nach einer Schätzung des deutschen Mieterbundes
besteht ein zusätzlicher Bedarf von ca. 2,5 Mio. Wohnungen, in 2016 werden schätzungsweise
320.000 Wohneinheiten gebaut (siehe hierzu Presseartikel in der Anlage). Bund, Länder und
Kommunen haben in jüngster Vergangenheit gesetzliche Voraussetzungen geändert,
Förderungsbestimmungen angepasst und günstige Rahmenbedingungen geschaffen.
Die Stadt Aachen wächst und wird in den kommenden Jahren weiter wachsen. Das in dem Jahr 2014
vorgelegte, aktualisierte Gutachten zur Aachen Strategie Wohnen formuliert in diesem
Zusammenhang allein bis 2020 einen Neubaubedarf im Bereich der Mehrfamilienhäuser von ca. 2.600
Wohneinheiten. Einen besonderen Schwerpunkt sieht der Gutachter im Bereich des öffentlich
geförderten/bezahlbaren Wohnungsbaus. Durch die Zuwanderung von Flüchtlingen sind im Jahr 2015
darüber hinausgehende weitere Bedarfe entstanden.
Für die Aachener Wohnungsbauakteure stellt die beschriebene Bedarfssituation eine
Herausforderung, aber auch eine große Chance dar. In der praktischen Durchführung von Projekten
im Wohnungsneubau ergibt sich oft eine Vielzahl von Problemstellungen.
Vor diesem Hintergrund organisierte das Dezernat „Wohnen, Soziales und Wirtschaftsförderung“ am
21.06.2016 einen „Runden Tisch der Aachener Wohnungsbauakteure“. Ziel des Gespräches war es,
die jeweiligen Standpunkte auszutauschen, Sichtweisen darzustellen und gesetzliche
Handlungsvorgaben zu erläutern. Sowohl von Seiten der Investoren / Projektentwickler als auch
seitens der Verwaltung bestand der Wunsch, mögliche Hürden für Wohnungsbauprojekte gemeinsam
zu erkennen und soweit wie möglich abbauen zu können, mit dem Ziel, zusätzliche Baumaßnahmen
zu generieren.
Im Laufe des Gespräches wurden insbesondere folgende Themenbereiche diskutiert:
Aktuelle Verfügbarkeit bebaubarer Flächen
Weitere Suche nach vermarktbaren Flächen
Baulandbeschluss und Quotenbeschluss
Dichte und Geschossigkeit in laufenden Bebauungsplanverfahren
Zeitliche Umsetzung der Bebauungsplanverfahren
Ausweisung der erforderlichen Stellplätze
Städtebauliche Verträge – Anforderung bei Investorenwechsel
Höhe des Förderkontingentes der Stadt Aachen
Etablierung von Projekten für neue Wohnformen im Bereich des öffentlich geförderten
Wohnungsbaus
Modernisierungsbescheinigung in Sanierungsgebieten.
Als Ergebnis der geführten Diskussionen sind insbesondere die folgenden Punkte festzuhalten. Hier
besteht weiterer Klärungsbedarf bzw. es ergeben sich Prüfaufträge für die Verwaltung:
Vorlage FB 23/0261/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.10.2016
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1.
Realisierung von Bauvorhaben im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch
Seitens der Investoren wurde angeregt, mit Blick auf die bestehende Wohnungsknappheit, bei
den rechtlichen Anforderungen mögliche Spielräume zu nutzen. Die Verwaltung führte hierzu
aus, dass Entscheidungsspielräume im Geltungsbereich des § 34 häufig deutlich überschätzt
werden. Es bestand Einvernehmen in der Einschätzung, dass es notwendig sei, in den
konkreten Verfahren im Gespräch zu bleiben.
2.
Suche nach vermarktbaren Flächen / Baulandbeschluss
Von verschiedenen Investoren wurde der Baulandbeschluss kritisiert. Die Regelung sei
kompliziert und Grundstückseigentümern schwer zu vermitteln. Die Verwaltung erklärte, dass
aus Sicht der Kommune der Baulandbeschluss ein wichtiges bodenpolitisches Instrument
darstelle. Es wurde jedoch eingeräumt, dass die aktuelle Fassung des Baulandbeschlusses für
den Laien teilweise schwer verständlich und vermittelbar sei. Von daher soll die Möglichkeit
einer redaktionellen Anpassung des Beschlusses und der Verdeutlichung des Zusammenspiels
zwischen Quotenbeschluss und Baulandbeschluss geprüft werden und der Politik zur
Diskussion und Entscheidung vorgelegt werden.
3.
Dichte und Geschossigkeit in laufenden Bebauungsplanverfahren
Die Investoren appellierten an Politik und Verwaltung, bestehende Bebauungsplanverfahren mit
einer mehrgeschossigeren und dichteren Bebauung auszuweisen.
4.
Ausweisung erforderliche Stellplätze
Das Thema Stellplätze wurde sehr lebhaft diskutiert. Auf Seiten der Investoren bestand
Einigkeit in der Einschätzung, dass der aktuelle Stellplatzschlüssel nicht mehr zeitgemäß sei
und einer Reform bedürfe, da er Wohnungsbau konkret verhindere. Wohnbauland werde durch
die nachzuweisenden Stellplätze zweckentfremdet, die geforderte Zahl an Stellplätzen würde in
vielen Fällen tatsächlich nicht benötigt. Es wurde vorgeschlagen, dass das Maß der zu
errichtenden bzw. abzulösenden Stellplätze sich konkret am Bedarf des Vorhabens orientieren
solle. Der Landesgesetzgeber beabsichtigt die rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich
noch im Laufe dieses Jahres zu ändern. Sobald die neuen Vorschriften vorliegen, wird die
Verwaltung die auf dieser Rechtsgrundlage basierende Stellplatzsatzung überprüfen und mit
der Politik die sich ergebenden Änderungsbedarfe diskutieren.
5.
Höhe des Förderkontingentes für die Stadt Aachen
Von Seiten der Investoren wurde angeregt sicherzustellen, dass die von der Politik und
Verwaltung geförderte Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (Quotenbeschluss) in
jedem Fall durch das Förderkontingent des Landes abgedeckt sei. In der Vergangenheit sei
zumindest teilweise der Eindruck entstanden, dass das für die Stadt Aachen eingeräumte
Förderkontingent bereits so gut wie ausgeschöpft sei und Projekte im Bereich des öffentlich
geförderten Wohnungsbaus sich dadurch zeitlich verzögern könnten. Es bestand Einvernehmen
darin, dass diese Situation für die Zukunft möglichst ausgeschlossen werden soll. Die
Verwaltung nimmt den Sachverhalt zum Anlass, die Thematik noch einmal zu prüfen und
Gespräche mit der StädteRegion und dem Land zu führen.
Vorlage FB 23/0261/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.10.2016
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Zusätzlich wurde seitens der Investoren angeregt, neben dem öffentlichen Wohnungsbau eine
weitere Kategorie des preisgedämpften Wohnungsbaus für Aachen einzuführen. Hier könnte
mit Blick auf den Mietspiegel ein Mietpreisniveau festgelegt werden, die Projekte würden dann
frei finanziert und unterlägen nicht den Bestimmungen des öffentlich geförderten
Wohnungsbaus. Es wurde angeregt, in städtebaulichen Verträgen zukünftig zusätzlich, neben
der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, eine Quote für den preisgedämpften
Wohnungsbau zu vereinbaren. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag prüfen.
Abschließend erklärten die Investoren übereinstimmend, dass sie sich die Verwaltung stärker als
bisher in der Rolle des Beraters wünschen. Sie betonten, dass die aktuelle Situation gut sei und kein
unmittelbarer Anlass bestehe sich zu beklagen. Die neue Dialogkultur der Verwaltung wurde
ausdrücklich gelobt. Es wurde vereinbart, den begonnen Dialog fortzuführen, eine weitere
Gesprächsrunde wurde für Ende 2016 / Anfang 2017 vereinbart.
Die Verwaltung wird aus den oben aufgeführten Arbeitsaufträgen entsprechende Lösungsvorschläge
erarbeiten und der Politik zeitnah zur weiteren Diskussion und Entscheidung vorlegen.
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen beantragte in der Sitzung des Rates vom 02.03.2016
die Einrichtung eines „Runden Tisches preiswerter Wohnraum“ (Antrag Nr. 140/17). Der Antrag gilt mit
dieser Vorlage als bearbeitet.
Anlagen:
Ratantrag der Fraktion Die Linke (Nr.: 140/17)
Artikel Frankfurter Allgemeine vom 29.05.2016 „Wohnen – zu teuer für die Masse“
Artikel Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2016 „Die Mitte fehlt“
Vorlage FB 23/0261/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.10.2016
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