Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167247.pdf
Größe
471 kB
Erstellt
02.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Wohnen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0245/WP17
öffentlich
02.08.2016
FB 23/23
Ausschreibung eines Grundstücks in Aachen-Brand,
Rombachstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.08.2016
WLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung das Grundstück in AachenBrand, Rombachstraße, zu den in der Vorlage genannten Bedingungen gegen Höchstgebot zum
Verkauf auszuschreiben.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
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Ergebnis
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+ Verbesserung /
-
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0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
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0
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Vorlage FB 23/0245/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2016
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Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 23/0245/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2016
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Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Eigentümerin der Grundstücke
Gemarkung Brand, Flur 7, Nrn. 820, 827, 832, 834.
Aus diesen Grundstücken kann eine ca. 1.800 m² große Teilfläche parzelliert werden, auf der nach
den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 943 eine dreigeschossigen Mehrfamilienhausbebauung
mit flach geneigtem Pult- oder Flachdach in offener Bauweise realisiert werden kann. Stellplätze und
Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und auf der dafür festgesetzten
Fläche (Tiefgarage) zulässig.
Dem städtebaulichen Konzept folgend sollen auf dem Grundstück zwei einzelne Baukörper mit
möglichst einer gemeinsamen Tiefgarage errichtet werden.
Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen eignet sich die Teilfläche für die Errichtung von
öffentlich geförderten Mietwohnungen. Unter Beachtung des in dem Quartier schon vorhandenen
geförderten Wohnungsbaus ist eine Quote von 40 % der zu errichtenden Wohneinheiten als öffentlich
geförderte Mietwohnungen für die Einkommensgruppe A zu errichten.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Teilfläche für die Errichtung von zwei
Mehrfamilienhäusern mit möglichst einer gemeinsamen Tiefgarage und einem Anteil von 40 % der zu
errichtenden Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau gegen Höchstgebot zum Verkauf
auszuschreiben.
Anlage:
Lageplan.
Vorlage FB 23/0245/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2016
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