Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167283.pdf
Größe
554 kB
Erstellt
28.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen
FB 23/0236/WP17
öffentlich
28.06.2016
FB 23/23
Ausschreibung von Grundstücken in Aachen-Lichtenbusch für
den öffentlich geförderten Wohnungsbau
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.08.2016
WLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung die drei Grundstücke in
Aachen-Lichtenbusch für die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau gegen Höchstgebot
zum Verkauf auszuschreiben.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
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0
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Ergebnis
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+ Verbesserung /
-
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
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Vorlage FB 23/0236/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2016
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Ergebnis
0
0
0
0
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+ Verbesserung /
Verschlechterun
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 23/0236/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Stadt Aachen sind von der Umlegung die Grundstücke
Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 883, groß: 1.361 m²
Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 884, groß: 1.644 m²
Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 894, groß: 1.646 m²
erschließungsbei- und ausgleichsbetragspflichtig zugeteilt worden. Die Erschließungsbei- und die
Ausgleichsbeträge werden voraussichtlich 54,00 €/m² betragen. Diese Erschließungsbei- und die
Ausgleichsbeträge wurden auf der Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 855 kalkuliert.
Auf dem Flurstück Nr. 883 können nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 855 I
zweigeschossige Doppelhaushälften oder Hausgruppen mit flachgeneigtem Pultdach mit maximal
zwei Wohnungen je Wohngebäude und auf dem Flurstück Nr. 884 zweigeschossige
Doppelhaushälften oder freistehende Einfamilienhäuser mit Satteldach mit maximal zwei Wohnungen
je Wohngebäude errichtet werden.
Auf dem Flurstück Nr. 894 können nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 855 I
zweigeschossige Einzelhäuser mit Flachdach mit maximal sechs Wohnungen je Wohngebäude
errichtet werden.
Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen eignen sich die Flurstücke Nr. 883 und Nr. 884 für
die Errichtung von öffentlich geförderten Mieteinfamilienheimen und das Flurstück Nr. 894 für die
Realisierung von öffentlich geförderten Mietwohnungen.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die drei Grundstücke für die Errichtung von öffentlich
gefördertem Wohnungsbau gegen Höchstgebot zum Verkauf auszuschreiben.
Anlage:
Lageplan.
Vorlage FB 23/0236/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2016
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