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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
167283.pdf
Größe
554 kB
Erstellt
28.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:03
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Immobilienmanagement Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Wohnen FB 23/0236/WP17 öffentlich 28.06.2016 FB 23/23 Ausschreibung von Grundstücken in Aachen-Lichtenbusch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 30.08.2016 WLA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung die drei Grundstücke in Aachen-Lichtenbusch für die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau gegen Höchstgebot zum Verkauf auszuschreiben. finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vorlage FB 23/0236/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2016 Seite: 1/3 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 23/0236/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Stadt Aachen sind von der Umlegung die Grundstücke Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 883, groß: 1.361 m² Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 884, groß: 1.644 m² Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 894, groß: 1.646 m² erschließungsbei- und ausgleichsbetragspflichtig zugeteilt worden. Die Erschließungsbei- und die Ausgleichsbeträge werden voraussichtlich 54,00 €/m² betragen. Diese Erschließungsbei- und die Ausgleichsbeträge wurden auf der Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 855 kalkuliert. Auf dem Flurstück Nr. 883 können nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 855 I zweigeschossige Doppelhaushälften oder Hausgruppen mit flachgeneigtem Pultdach mit maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude und auf dem Flurstück Nr. 884 zweigeschossige Doppelhaushälften oder freistehende Einfamilienhäuser mit Satteldach mit maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude errichtet werden. Auf dem Flurstück Nr. 894 können nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 855 I zweigeschossige Einzelhäuser mit Flachdach mit maximal sechs Wohnungen je Wohngebäude errichtet werden. Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen eignen sich die Flurstücke Nr. 883 und Nr. 884 für die Errichtung von öffentlich geförderten Mieteinfamilienheimen und das Flurstück Nr. 894 für die Realisierung von öffentlich geförderten Mietwohnungen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die drei Grundstücke für die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau gegen Höchstgebot zum Verkauf auszuschreiben. Anlage: Lageplan. Vorlage FB 23/0236/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2016 Seite: 3/3