Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164131.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
25.05.16, 12:00
Aktualisiert
15.03.17, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0475/WP17
öffentlich
25.05.2016
Dez. III / FB 61/300
Kurbrunnenstraße; Anpassung in Folge von STAWAG-Maßnahmen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
31.08.2016
29.09.2016
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Mobilitätsausschuss auf Basis des Plan Nr.: 2016 / 06-01 den Planungsbe-schluss zu fassen und
die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Ausbauplanung und der Durchführung einer
Bürgerinformation zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Basis des Plan
Nr.: 2016 / 06-01 den Planungsbeschluss. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausbauplanung zu
erarbeiten und eine Bürgerinformation durchzuführen.
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-08700-300-1, Kurbrunnenstraße
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016*
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
45.200
45.200
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0
0
Ergebnis
45.200
45.200
0
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0
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+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
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Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
g
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PSP-Element 4-120102-056-2, Kurbrunnenstraße
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016*
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
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Abschreibungen
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Ergebnis
0
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Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
g
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Erläuterungen:
Anlass
Die STAWAG wird in der Kurbrunnenstraße in 2017 eine umfangreiche Leitungserneuerung
vornehmen. Die Maßnahme soll genutzt werden, um den Zustand der Straße zu verbessern und
funktionale Mängel zu beheben.
Dies ist im Wesentlichen die mangelhafte Situation für den Radverkehr und Fußverkehr.
Heutige Situation
Räumliche Gegebenheiten
Die Kurbrunnenstraße stellt zwischen Friedrich-Ebert-Allee und Wilhelmstraße das Verbindungsstück
der L 233 dar. An der Straße befindet sich mit der Reha-Klinik Rosenquelle eine der verbliebenen
Einrichtungen des Kurbetriebs. In der Kurbrunnenstraße 6 ist seit einiger Zeit die Amos ComeniusSchule als privates Gymnasium beheimatet; in den Hs.-Nrn 16 bis 22 befindet sich Wohn- und
Gewerbenutzung. Die Parkpalette Bachstraße mit dauerhaft vermieteten und öffentlich genutzten
Stellplätzen ist ebenfalls direkt über die Kurbrunnen-straße erschlossen. Die Straßen Dammstraße,
Bachstraße, Michaelsbergstraße und Moltkestraße sowie die Nebenfahrbahn vor der Schule münden
als untergeordnete Straßen in die Kurbrunnenstraße. Der Einmündungsbereich der Moltkestraße ist
durch eine baumbestandene Dreiecksinsel in üppiger Breite ausgebaut.
Die Kurbrunnenstraße ist mit jeweils einer Richtungsfahrbahn ausgebaut. An der Einmündung der
Moltkestraße wurde durch die Aufweitung der Fahrspur eine Aufstellfläche für linksabbiegende
Verkehre geschaffen; Zwischen Einmündung Dammstraße und Kasinostra-ße wird der stadteinwärtige
Verkehr auf einer überbreiten Fahrspur geführt.
Entlang der nördlichen Fahrbahnkante reihen sich raumprägende Bäume zwischen Neben-anlagen
und Fahrbahn, die zum Teil über nicht ausreichende Pfanzfelder verfügen, bzw. die Oberfläche
durchwurzeln.
Im Straßenabschnitt befindet sich die Bushaltestelle Rosenquelle, an der zahlreiche Buslinien in und
aus dem Aachener Süden halten.
Im Bereich der Einmündung Michaelsbergstraße befindet sich eine signalgesicherte
Fußgängerquerung. Weitere Fußgängerquerungen bestehen als Mittelinseln zudem an den
Einmündungen Bachstraße und Dammstraße.
Begleitend existieren zum Teil unterdimensionierte Fußwege und mangelhafte Radverkehrsanlagen.
Radverkehr
Vor Jahren wurde der begleitende Beidrichtungsradweg wegen mangelhafter Breiten aufgehoben und
stadtauswärts ein Radfahrschutzstreifen mit geringen Breiten zwischen 1,20 m und 1,40 m angelegt.
Stadteinwärts verblieb der Radweg als getrennter Geh-/Radweg in Seitenlage, mit den damit
verbundenen Gefahren für den Fußgängerlängsverkehr. Auch der ehemalige Unfallschwerpunkt mit
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ein- und ausfahrenden Kfz in/aus die/der Bachstraße blieb weiterhin auffällig. Für den Radverkehr
besteht zusätzlich Handlungsbedarf, da die Führung über Kurbrunnenstraße/Friedrich-Ebert-Allee die
einzige, auf Radwegen gesichert befahrbare Verbindung zwischen der Aachener Innenstadt und
Burtscheid darstellt: Die für den Radverkehr kritische Sachlage auf dem Krugenofen ist hinreichend
bekannt, eine Befahrbarkeit der Burtscheider Fußgängerzonen wurde mehrfach abgelehnt.
Fußgänger
Auch für Fußgänger stellt sich die Situation in der Kurbrunnenstraße als verbesserungswürdig dar.
Der nördlich gelegene Gehweg weist in seiner gesamten Länge Maße unterhalb der RegelMindestmaße von 2,50 m auf. In kritischen Teilabschnitten (z.B. ab Bachstraße stadt-einwärts) sind
Abschnitte mit Gehwegbreiten von nur noch 1,20 m vorhanden und auch im Bereich der Moltkestraße
weichen die Maße mit Breiten von 1,35 m deutlich von den Mindestmaßen ab.
Weiterer Handlungsbedarf für Fußgänger besteht bei der Querung der Straße. So ist die Mittelinsel
auf Höhe der Reha-Klinik Rosenquelle mit ca. 1,80 m Breite deutlich zu schmal und genügt – u.a.
wegen der Bushaltestelle oder der in unmittelbarer Nähe befindlichen Parkpalette Bachstraße - nicht
den Anforderungen. Die signalisierte Querungsstelle im Bereich der Michaelsbergstraße hingegen ist
zusätzlich noch mit einer Mittelinsel ausgestattet. Aus verkehrsplanerischer Sicht empfiehlt sich auf
jeden Fall der Ausbau der Mittelinsel. Alternativ kann hier vollständig auf die Signalisierung verzichtet
werden; die Mittelinsel muss dann in entsprechender Breite hergestellt werden
Verkehrszählung
Aktuelle Verkehrszählungen liegen für den betroffenen Bereich der Kurbrunnenstraße nicht vor. Daten
aus dem Jahr 2002 weisen eine Gesamtbelastung von ca. 14.000 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19
Uhr, bei ca. 700 Radfahrern auf. Das entspricht dem aktuellen modellierten DTV-Wert des städtischen
Verkehrsmodells von ca. 20.000 KFZ/Tag. Eine aktuelle Verkehrserhebung ist beauftragt.
Planung
Aufgrund der Straßencharakteristik, der bestehenden Flächenverfügbarkeit und den oben
beschriebenen Aufgabenstellungen ergeben sich überschaubare Planungsansätze. Aufgrund der
Bedeutung für das Ortsbild wird – bis auf den Baum in unmittelbarer Nähe der Querungsstelle
Rosenquelle - die Beibehaltung der Baumreihung am nördlichen Fahrbahnrand vorgeschlagen. Das
bedeutet, dass sich die Verkehrsflächenaufteilung an der Breite der vorhandenen Fahrbahn von im
Durchschnitt ca. 9,00 m Breite orientieren muss.
Vorgeschlagen wird, den Radverkehr als Fahrverkehr konsequent auf die Fahrbahn zu verlegen und
dort adäquate Führungsformen anzubieten. Entsprechend kann durch die Verlagerung aus den
Nebenanlagen Fläche für Fußgänger und den Baumschutz gewonnen wer-den. Dabei bleiben für den
fließenden Verkehr auch weiterhin ausreichend Flächen – sowohl für den Längsverkehr als auch für
die Abbiegebeziehungen – zur Verfügung.
Bei einer Berücksichtigung von Radfahrstreifen im Regelmaß von 1,85 m beidseitig, verbliebe eine
5,50 m breite Mittelfahrbahn, die für den hier vorhandenen Busverkehr unterdimensioniert wäre.
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Vorgeschlagen wird daher der Einsatz von Schutzstreifen, die im Bedarfsfall vom Kfz-Verkehr
überfahren werden können. Denkbar sind Schutzstreifen von 1,50 m Breite als Regelmaß oder –
angesichts der oben skizzierten Bedeutung der Wegeverbindung für den Radverkehr – auch mit
einem komfortablen Maß von 1,75 m Breite. Die Querschnitte sind in den Anlagen dargestellt. Als
Ergebnis der Beratung in der Verkehrsbesprechung wird die Variante mit 1,50m breiten Schutzstreifen
und verbleibender Fahrbahn von 6,30 m wegen des Sicherheitsgewinns für die Radfahrer durch
ausbleibende Ausweichmanöver sich begegnender Großfahrzeuge bevorzugt.
Anschlüsse an die vorhandenen Radverkehrsanlagen in der Friedrich-Ebert-Allee sowie im Bereich
Normaluhr müssten entsprechend der dort vorhanden Radwegemarkierungen vor-genommen werden.
Im Bereich der Dreiecksfläche Moltkestraße kann der Straßenraum er-weitert werden.
Die Nebenanlagen sollten als durchgängiger Gehweg gestaltet werden, der im Regelfall brei-ter als
die Mindestgehwegbreite von 2,50 m ausgeführt werden sollte. Auch für die Baumfelder ergäbe sich
dabei die Möglichkeit der Verbreiterung der Wurzelfelder.
Die Haltestellenbereiche müssen an die Anforderungen der Barrierefreiheit und auf die heutigen
Standards der Busbedienung angepasst werden (Formbord, 22 m Haltestellenlänge).
Die vorhandenen Querungs-Mittelinseln werden auf ein Regelmaß von 2,50 m ausgebaut, die LSA an
der Michaelsbergstraße wird zugunsten einer breiteren Querungs- Mittelinsel abgebaut. Im Bereich
der Mittelinseln werden die Schutzstreifen für den Radverkehr unterbrochen.
Bauphasen
Die Umsetzung der Planung muss in Abstimmung mit den Baumaßnahmen der STAWAG geschehen
und ist für 2017/18 zu erwarten.
Kosten und Finanzierung
Aus dem Haushaltsplan 2016 stehen für die Kurbrunnenstraße unter PSP-Element 5-120102-00008700-300-1 auskömmliche Planungsmittel i.H.v. 45.200 € zur Verfügung; in der Liste der nach § 14
GemHVO zunächst nicht in den Haushalt aufgenommenen Maßnahmen sind weitere Mittel in Höhe
von insgesamt 367.800 € aufgeführt.
Die haushaltsneutrale Einplanung der Maßnahme in den Haushalt wird auf der Basis der Ergebnisse
der Ausbauplanung erfolgen.
Die Kurbrunnenstr. hat zum 31.12.2015 noch einen Restbuchwert von 151.199,51 €.
Aufgrund des Neubaus ist dieser um einen noch bestehenden Sonderposten in Höhe von 31.887,53 €
zu reduzieren und gegen die allgemeine Rücklage auszubuchen. Dementsprechend ergibt sich eine
Verschlechterung der allgemeinen Rücklage um 119.311,98 €.
Nach dem Neubau ist ein Buchwert in Höhe der Herstellungskosten zu veranschlagen, parallel zu den
aus der Finanzierung entstehenden Verbindlichkeiten.
Vorlage FB 61/0475/WP17 der Stadt Aachen
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Für die Herstellung der Bushaltestellen sowie die baulichen Anpassungen für den Schutzstreifenausbau stehen ausreichende Mittel aus dem Sonderposten der Ablösezahlungen zur
Verfügung.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt.
Verwertbare Ergebnisse der Anhörung fließen in die Ausbauplanung ein; ein Protokoll der
Bürgerinformation wird dem Ausschuss in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt.
Anlage/n:
Anlage 1 Bestandsplan
Anlage 2 Querschnitte
Anlage 3 Fotos
Anlage 4 Planung
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Anlage 3
Kurbrunnenstraße, Blickrichtung stadtauswärts, Höhe Querungshilfe Dammstraße
Kurbrunnenstraße, Blickrichtung stadteinwärts, Höhe Einmündung Bachstraße
Anlage 3
Kurbrunnenstraße, Blickrichtung stadtauswärts, Höhe Querungshilfe Bachstraße
Kurbrunnenstraße, Blickrichtung stadteinwärts, Höhe Einmündung Moltkestraße