Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
164104.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
25.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0474/WP17
öffentlich
25.05.2016
Dez. III / FB 61/300
Gasborn; Erneuerung nach STAWAG-Maßnahmen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
31.08.2016
29.09.2016
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Mobilitätsausschuss auf Basis des Plan Nr.: 2016/03-01 den Planungsbe-schluss zu fassen und
die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Ausbauplanung und der Durchführung einer
Bürgerinformation zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Basis des Plan
Nr.: 2016/03-01 den Planungsbeschluss. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aus-bauplanung zu
erarbeiten und eine Bürgerinformation durchzuführen.
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-06200-300-1, Gasborn
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016*
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
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Auszahlungen
50.000
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Ergebnis
50.000
50.000
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22.200
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+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
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Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
g
Vorlage FB 61/0474/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/6
PSP-Element 5-120102-000-06700-300-1, Promenadenstraße
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebe
ner Ansatz
Fortgeschriebe
Ansatz
-ner Ansatz
2017 ff.
2016*
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
2017 ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
4.200
4.200
0
0
0
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Ergebnis
4.200
4.200
0
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0
+ Verbesserung
/
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterun
g
PSP-Element 4-120102-032-7, Gasborn und 4-120102-052-8, Promenadenstraße
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016*
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
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Abschreibungen
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Ergebnis
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Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
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Vorlage FB 61/0474/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Anlass
Die STAWAG wird im Gasborn in 2017 eine umfangreiche Leitungserneuerung vornehmen.
Anschließend soll die Straße erneuert werden um bautechnische und funktionale Mängel zu beheben.
In diesem Zusammenhang soll auch die Promenadenstraße im Abschnitt Gasborn bis Hein-richsallee
erneuert werden. Hierzu liegt bereits ein Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom
17.07.2013 vor,
-
den Radverkehr zukünftig in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn zu führen,
-
den Gehweg auf der nördlichen Straßenseite auf 2,50 m auszubauen,
-
die Querungsmöglichkeiten für die Fußgänger auf dem südlichen Gehweg durch Vor-ziehen
der Gehwegköpfe im Einmündungsbereich Gasborn sowie zur Heinrichsallee zu verbessern,
-
die Fahrbahn in Asphalt mit Großpflasterrinne herzustellen und
-
die Fortführung im 2. Bauabschnitt (Gasborn – Heinrichsallee) im Zuge mit dort vorzunehmenden STAWAG-Arbeiten umzusetzen.
Heutige Situation
Räumliche Gegebenheiten
Im nördlichen Teil der Straße Gasborn ist die Fahrbahnbreite zwischen 5,00m und 5,50m breit. Der
Gehweg ist an der schmalsten Stelle in der Nähe der Promenadenstraße heute nur 1,50m breit. In
Richtung Peterstraße wird er dann bis zu 5,50m breit.
Radfahrer werden in beiden Fahrtrichtungen – wie in Tempo-30-Zonen üblich – durchgehend auf der
Fahrbahn geführt.
17 Parkplätze sind bisher auf der in Fahrtrichtung Peterstraße rechten Fahrbahnseite ange-ordnet.
Das an der Ecke Peterstraße/Gasborn errichtete EBV-Carre stellt besondere Anforderungen an den
Straßenraum. Nutzer des angegliederten Parkhauses können die Straße derzeit aus beiden
Richtungen als Zu- und Abfahrt nutzen. Außerdem gibt es eine Garage zur Warenan-lieferung für das
zum EBV-Carre zugehörige Hotel. Bei einer Umgestaltung des Querschnitts muss die Anfahrbarkeit
dieser Garage gewährleistet bleiben.
Seit Einrichtung des Parkhauses ist für diesen Bereich der Straße Gasborn zwischen Promenadenstraße und Peterstraße Zwei-Richtungsverkehr erlaubt, der wegen der Fahrbahn-breite bei
reduzierten Geschwindigkeiten auch möglich ist. Allerdings gibt es die Besonderheit, dass von der
Peterstraße einfahrende Fahrzeuge zur Vermeidung von Durchgangsverkehr nur bis zur
Parkhauseinfahrt fahren dürfen. Aus dem Parkhaus ausfahrende Fahrzeuge dürfen dagegen auch in
Richtung Promenadenstraße fahren.
Am Knoten Gasborn/Peterstraße darf nur nach rechts in Richtung Hansemannplatz abgebo-gen
werden. Am Knoten Gasborn/Promenadenstraße ist aufgrund der umliegenden Ein-bahnstraßen nur
ein Linksabbiegen in Richtung Heinrichsallee möglich.
Vorlage FB 61/0474/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/6
Grundsätzlich sind die Gehwege zu schmal. Aus den Richtlinien ist das Regelmaß von 2,50 m
bekannt, dass im Gasborn wegen der starken Fußgängernutzung realisiert werden soll.
Im südlichen Teil ist der Gasborn als Einbahnstraße von der Stiftstraße kommend in Richtung
Promenadenstraße ausgeschildert. Fahrbahnrandparken wird an beiden Seiten praktiziert, sodass bei
einer Minimalbreite von 1,80 m je parkendem Fahrzeug 17 Parkstände bei einer verbleibenden
Fahrbahnbreite von punktuell minimal 3,40 m vorhanden sind. Die Park-standbreiten sowie die
verbleibende Restfahrbahnbreite entsprechen nicht den Richtlinien. Die Gehwegbreiten entsprechen
mit minimal 2,00 m nicht den Richtlinien, das Radfahren gegen die Einbahnstraßenrichtung ist bisher
nicht freigegeben.
Verkehrszählung
Die aktuellste Verkehrszählung für den Knoten Gasborn/Peterstraße wurde 2005 nach Eröff-nung des
Hotels erstellt. Sie dokumentiert im Vergleich zur Erhebung von 1999 einen Rück-gang der KfzBelastung. So wurden 2005 zwischen 7 und 19 Uhr 1451 aus der Straße Gas-born ausfahrende Kfz
und 53 in die Straße Gasborn einfahrende Kfz gezählt, wohingegen es 1999 noch 1623 ausfahrende
Kfz waren. 1999 war die Einfahrt in die Straße Gasborn noch verboten.
Darüber hinaus wurde im Oktober 2008 eine gezielte Erhebung zum Ein- und Ausfahrverhal-ten der
Nutzer des Parkhauses durchgeführt. Die Erhebung fand während der Vormittag- und der
Mittagsspitze statt. Dabei stellte sich heraus, dass die Parkhauszufahrt aus Richtung Peterstraße /
Hotelvorfahrt nur sehr wenig genutzt wird. Die Möglichkeit, das Parkhaus nach rechts über die
Promenadenstraße zu verlassen, wurde während der Mittagsspitze auch nur von ca. einem Viertel der
Fahrzeugführer genutzt.
Infolge des neuen Einkaufszentrum Aquis-Plaza sind bisher keine wesentlichen Veränderun-gen der
Verkehrsbelastung bekannt; eine aktuelle Verkehrserhebung ist dazu in Arbeit.
Planung
Grundsätzlich stellt sich zunächst die Frage, ob für den Gasborn ein Ausbau im Trennprinzip mit
weicher Separation oder wie vorhanden mit Hochbord angestrebt wird. Denkbar sind beide Varianten,
allerdings sprechen aus Sicht der Verwaltung die bereits umgesetzte stra-ßenräumliche Gestaltung im
ersten Teil der Promenadenstraße sowie die Sicherung des Fußverkehrs vor zu erwartendem
missbräuchlichen Parken für einen Ausbau im Trennprinzip mit Hochbord.
In beiden Teilabschnitten des Gasborn sollen die Bedingungen für den Fußverkehr verbessert und
jeweils 2,50 m breite Gehwege als Mindestmaß angestrebt werden. Schließlich soll Parkraum
gesichert und das Fahrradfahren im Beidrichtungsverkehr ermöglicht werden.
Für den nördlichen Teil wurden verschiedene Alternativen zur Veränderung der Verkehrsfüh-rung
erarbeitet; im Endeffekt bleibt die Verwaltung aufgrund der gemachten Erfahrungen bei der bisherigen
Verkehrsführung.
Vorlage FB 61/0474/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 4/6
Im Abschnitt zwischen Stiftstraße und Promenadenstraße wird vorgeschlagen, auf beiden Seiten
einen 2,50m breiten Gehweg anzulegen. Das Fahrbahnrandparken soll wechselseitig zunächst
linksseitig und dann, ab Haus-Nr. 25 rechtsseitig angelegt werden. Im Einmün-dungsbereich
Promenadenstraße ist eine neue Baumpflanzung möglich. Zwölf Parkstände können geschaffen
werden.
Im Abschnitt zwischen Promenadenstraße und Peterstraße bestehen wegen des Beidrichtungsverkehrs weniger Veränderungsspielräume. Der östliche Gehweg soll eine durchgängige Breite
von 2,10 m erhalten. Der westliche Gehweg soll im Abschnitt zwischen Hs.-Nr 16 und
Promenadenstraße auf 2,30 m verbreitert werden und danach in 2,50 m Breite ausgebaut werden. Vor
Haus.-Nr. 14 sind zusätzlich zwei Parkplätze und eine Baumpflanzung sowie im weiteren Verlauf vor
dem EBV-Carree sechs weitere Parkstände denkbar. Insgesamt können hier 23 Parkstände
entstehen.
In Engstellen hat die Fahrbahn ein Mindestmaß von 4,50 m und ist damit breiter, als die RASt 06 bei
Begegnungsverkehr zweier PKW bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen fordert.
Im weiteren Verlauf der Planung wird auch geprüft, ob und wenn ja in welcher Form die Fußgängerquerung der Peterstraße im Einmündungsbereich des Gasborn verbessert werden kann.
Ansprüche der Feuerwehr
Sicherheitstechnische Anforderungen an den Straßenraum sind in den vergangenen Jahren
sukzessive gestiegen. Grundsätzlich benötigt die Feuerwehr bei einseitigem Parken zum Aufstellen
und Anleitern eine Mindeststraßenraumbreite von 11,50 m. Dabei ist eine be-stimmte
Straßenraumaufteilung zugrunde gelegt. Wird dieses Maß nicht erreicht, besteht zur Sicherung von
Parkplätzen noch die Möglichkeit in Abständen von 20 m jeweils 12 m lange Aufstellflächen für die
Feuerwehr einzurichten. Dort muss die Straßenraumbreite mindestens 10,50 m betragen. Bei
beidseitigem Parken sind mindestens 12,50 m Straßenraumbreite nötig (siehe Anlage).
Das Maß von 11,50 m wird im Gasborn lediglich im Bereich des EBV-Carree erreicht, bzw.
überschritten; in größeren Abschnitten werden Breiten von 11,00 m bis 11,30 m erreicht. Danach
besteht aktuell bereits Handlungsbedarf.
Die beabsichtigte Verkehrsflächenaufteilung wird mit der Feuerwehr diskutiert. Abhängig davon
müssen Anpassungen vorgenommen werden; über die Ergebnisse wird berichtet.
Bauphasen
Die Umsetzung der Planung muss in Abstimmung mit den Baumaßnahmen der STAWAG geschehen
und ist für 2017/18 zu erwarten.
Kosten und Finanzierung
Aus dem Haushaltsplan 2016 stehen auskömmliche Planungsmittel für den Gasborn unter PSPElement 5-120102-000-06200-300-1 und für die Promenadenstraße unter PSP-Element 5-120102000-06700-300-1 zur Verfügung.
Vorlage FB 61/0474/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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In der Liste der nach § 14 GemHVO zunächst nicht in den Haushalt aufgenommenen Maß-nahmen
sind weitere Mittel für den Gasborn in Höhe von insgesamt 650.000 € und für die Promenadenstraße
in Höhe von insgesamt 34.200 € aufgeführt.
Der Gasborn war Teil des Innenstadtkonzeptes von 2002, ist jedoch nicht in das Innenstadt-konzept
von 2015 aufgenommen worden. Demnach können Stadterneuerungsmittel nicht beantragt und nicht
als Einnahme bei der weiteren Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
Die haushaltsneutrale Einplanung der Maßnahmen Gasborn und Promenadenstraße in den Haushalt
wird auf Basis der Ergebnisse der Ausbauplanung erfolgen.
Die Umbaumaßnahmen sind KAG-fähig, allerdings kann die genaue Höhe der Beiträge erst mit
fortschreitender Planung abgeschätzt werden.
Der Gasborn hat zum 31.12.2015 noch einen Restbuchwert von 56.367,82 €. Dieser ist auf-grund des
Neubaus in voller Höhe gegen die allgemeine Rücklage auszubuchen, die sich um diesen Betrag
verschlechtert. Nach dem Neubau ist ein Buchwert in Höhe der Herstellungs-kosten zu
veranschlagen, parallel zu den aus der Finanzierung entstehenden Verbindlichkei-ten.
Der betroffene Abschnitt Promenadenstrasse hat zum 31.12.2015 noch einen Restbuchwert von
21.855,70 €.
Aufgrund des Neubaus ist dieser um einen noch bestehenden Sonderposten in Höhe von 5.631,76 €
zu reduzieren und gegen die allgemeine Rücklage auszubuchen. Dementspre-chend ergibt sich eine
Verschlechterung der allgemeinen Rücklage um 16.223,94 €.
Nach dem Neubau ist ein Buchwert in Höhe der Herstellungskosten zu veranschlagen, paral-lel zu
den aus der Finanzierung entstehenden Verbindlichkeiten.
Für die Herstellung neuer Parkplätze stehen ausreichende Mittel aus dem Sonderposten der
Ablösezahlungen zur Verfügung.
Anlage/n:
Anlage 1 Bestandsplan
Anlage 2 Planung
Anlage 3 Fotos
Anlage 4 Ansprüche der Feuerwehr an den Straßenraum
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gezeichnet:
Planänderung
IS
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Niels-Christian Schaffert
Abteilung
Verkehrsplanung
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Im Mobilitätsausschuss beraten
beraten und beschlossen am:
und beschlossen am:
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In der Bezirksvertretung Aachen-
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Nr.
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Plan Nr: 2016 / 03 - 01
Stadtbaurat
Werner Wingenfeld
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
M. = 1 : 500
Lageplan
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Dezernat
Planung und Umwelt
Bestand
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Gasborn
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Der Oberbürgermeister
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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13
41
23
Anlage 3
Gasborn, Blickrichtung aus Peterstraße, Höhe EBV-Carree
Gasborn, Straßenzustand
Anlage 3
Gasborn, Blickrichtung Promenadenstraße/ unterer Gasborn
Gasborn, Blickrichtung Stiftstraße