Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
166977.pdf
Größe
28 MB
Erstellt
01.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0511/WP17
öffentlich
35050-2014
01.08.2016
Dez. III / FB 61/200
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 - Rombachstraße /
Wolferskaulwinkel hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
31.08.2016
01.09.2016
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Nr. 972 -Rombachstraße/Wolferskaulwinkel- in der
vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13
a BauGB Nr. 972 –Rombachstraße /Wolferskaulwinkel- in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0511/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0511/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Datum
Allris-Nr.
- Programmberatung PLA:
14.01.2016
FB 61/0324/WP17
- Programmberatung Bezirk:
17.02.2016
FB 61/0324/WP17
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 04.04. bis 15.04.2016
- Anhörungsveranstaltung
06.04.2016
- Beteiligung der Behörden u. TöB
vom 08.04. bis 13.05.2016
Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann,
hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Öffentlichkeit in einem sehr frühen Stadium über die
Planung zu informieren.
In der Zeit vom 04.04.2016 bis 15.04.2016 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die
betroffenen Behörden wurden beteiligt. Am 06.04.2016 wurde eine Anhörungsveranstaltung
durchgeführt, um die Öffentlichkeit zu informieren und um Fragen und Anregungen aufzunehmen. Von
dieser Möglichkeit haben ca. 30 Bürger und Bürgerinnen Gebrauch gemacht. Darüber hinaus hatte die
Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich schriftlich zu den Planungen zu äußern. Die Planung war und ist
zusätzlich im Internet einsehbar. Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben 3 Bürgerinnen und
Bürger Gebrauch gemacht.
Es wurden 16 Behörden an der Planung beteiligt. Es wurden Bedenken gegen die Planung
vorgebracht.
Der Planungsausschuss hatte die Programmberatung ohne Diskussion einstimmig beschlossen. Die
Bezirksvertretung hat sich bei dem Beschluss der Programmberatung intensiv mit der
Stellplatzproblematik auseinander gesetzt und hatte die zu geringe Anzahl der Besucherstellplätze
bemängelt.
2.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
Mit ca. 30 Bürgerinnen und Bürgern war die Informationsveranstaltung sehr gut besucht. Es gab eine
rege Teilnahme und es wurden zahlreiche Fragen gestellt. Insbesondere zu folgenden Themen
bestand Informationsbedarf bzw. wurde Kritik an der Planung vorgetragen:
-
Es wird die Durchführung einer Umweltprüfung gefordert
-
Nach der Schilderung von Anwohnern gibt es erhebliche Probleme mit schlecht
abfließendem Oberflächenwasser. Durch die Realisierung des Bauvorhabens wird eine
weitere Verschärfung befürchtet.
-
Durch den Ziel- und Quellverkehr, ausgelöst durch das Vorhaben sowie die benachbarten
Nutzungen Wohngebiet (B-Plan 943) und VennbahnCenter (VEP 953) werden erhebliche
Beeinträchtigungen gegenüber dem derzeitigen Zustand befürchtet.
-
Weiterhin wird befürchtet, dass sich das Vorhaben bezüglich seiner Form, der baulichen
Dichte und Höhe nicht in das Ortsbild einfügen wird.
-
Die Anzahl der geplanten Besucherstellplätze ist zu gering.
Vorlage FB 61/0511/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 3/6
Die Niederschrift der Informationsveranstaltung sowie die Eingaben und Stellungnahmen der
Verwaltung sind als Anlage beigefügt.
Innerhalb der Eingabefrist sind drei schriftliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Ein
Nachbar hat einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt. In der Stellungnahme
des Rechtsanwaltes wird das gewählte Verfahren zur Durchführung des Bebauungsplans infrage
gestellt. Der Anwalt definiert das Plangrundstück als Außenbereich. Danach wäre ein Bebauungsplan
der Innenentwicklung unzulässig. Dies wird in der Stellungnahme der Verwaltung entkräftet, da das
Plangrundstück als nahezu letztes Grundstück im Umfeld nicht mit einem Bebauungsplan überdeckt
ist und die Frage einer Zulässigkeit gem. § 34 BauGB bereits vorher zu einem anderen Anlass
bestätigt worden ist. Weiterhin wird bemängelt, dass das geplante Bauvolumen in der Umgebung
beispiellos ist und zukünftig eine Gebäudewand von 60 m Länge und 14 m Höhe zu dem Grundstück
der Mandanten entstehen wird, die –so befürchtet - die Privatsphäre auf dem unmittelbar
angrenzenden Gartengrundstück einschränken wird. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass das
Grundstück der Beschwerdeführer sehr tief geschnitten ist und ein Abstand zwischen den
Wohnhäusern von mehr als 50 m besteht.
Zwei weitere Interessierte haben sich darüber beschwert, dass das Bezirksamt nicht zu den
veröffentlichten Zeiten geöffnet war und größere Umstände erforderlich waren, um die ausgestellte
Planung besuchen zu können. Die Fachverwaltung hat diese Beschwerde an das Bezirksamt
weitergeleitet. Die Beschwerden wurde genutzt, um neue Öffnungszeiten der Bezirksämter zu
Planauslagen einzuführen. Nach der Vereinbarung aller Bezirksamtsleiter wurden die Zeiten auf Mo –
Fr. 8-12 Uhr, Mi zusätzlich 14 – 17:30 Uhr festgelegt. Die bisherigen Öffnungszeiten gehen auf eine
Abstimmung sämtlicher Bezirksamtsleiter aus dem Jahre 2008 zurück. Danach galten die Zeiten von
Mo – Fr. 8-15 Uhr, Mi 8-17:00 Uhr und Fr. 8-12 Uhr.
Die weiteren Kritikpunkte entsprechen im Wesentlichen den Bedenken, die in der Bürgeranhörung
geäußert wurden. Sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die Abwägungsvorschläge der
Verwaltung hierzu sind als Anlage beigefügt.
Der Forderung der Öffentlichkeit und der Politik nach mehr Besucherstellplätzen wurde entsprochen.
Die Anzahl wurde von ursprünglich 3 geplanten auf 9 Besucherstellplätze erhöht. Zudem wird das
Vorhaben über eine eigene Rückhaltung verfügen, um die Niederschlagswassermengen gedrosselt an
den öffentlichen Mischwasserkanal abzugeben. Die sonstigen Anregungen haben zu keiner
Anpassung der Planung geführt.
3.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Von den 16 Beteiligten Behörden haben zwei Stellungnahmen abgegeben. Die Bezirksregierung
Arnsberg hat auf die verliehenen Bergwerksfelder der EBV GmbH hingewiesen und eine Beteiligung
der Bergwerksgesellschaft empfohlen. In der öffentlichen Auslegung soll die EBV GmbH um
Stellungnahme gebeten werden, ob und inwieweit der Bergbau Auswirkungen auf das Vorhaben hat.
Bei den unmittelbar angrenzenden Bebauungsplanverfahren wurde die EBV GmbH ebenfalls beteiligt
Vorlage FB 61/0511/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
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und hatte keinerlei Einwände gegen die Planung. Das Risiko von Auswirkungen auf die Planung ist
diesbezüglich als sehr gering einzustufen.
Die Polizei hat in ihrer Stellungnahme auf die vielfältigen Bauvorhaben in Brand hingewiesen und eine
Koordinierung der Einzelmaßnahmen gefordert. Den entsprechenden Fachabteilungen wurde die
Stellungnahme zugeleitet.
4.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Die Hochbauplanung wurde im Verlauf des Planverfahrens weiter konkretisiert und die Außenanlagen
geplant. Die Anzahl der Besucherparkplätze wurde von 3 auf 9 erhöht. Je Wohneinheit ist ein
Tiefgaragenstellplatz vorgesehen. Zusätzlich ist vorgesehen, ca. 130 Fahrradstellplätze in der
Tiefgarage unterzubringen. Nach dem Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
(19.05.2015) soll der Baulandbeschluss bei der Grundstücksentwicklung nicht angewendet werden.
Stattdessen sollen 30 % der Wohneinheiten den
Voraussetzungen des öffentlich geförderten
Wohnungsbaues entsprechen. In der Programmberatung wurde davon ausgegangen, dass die
Obergrenzen der Grundflächenzahl für ein Allgeneines Wohngebiet (GRZ 0,4) eingehalten werden. Im
Zuge der Planungskonkretisierung durch das Architekturbüro wurde festgestellt, dass zur Umsetzung
des Vorhabens eine Überschreitung der Obergrenzen der Grundflächenzahl notwendig ist. Der
aktuelle Bebauungsplanentwurf sieht eine GRZ I von 0,5 und eine GRZ II von 0,7 vor. Die
Überschreitung in diesem Ausmaß ist in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan jedoch
unproblematisch. Die Hochbauplanung ist hinsichtlich der Grundrissplanung noch nicht vollends
durchgeplant, so dass derzeit noch keine konkreten Aussagen zu der Lage der Balkone gemacht
werden kann. Die Festsetzungen eröffnen die Möglichkeit einer allgemeinen Überschreitung der
überbaubaren Grundstücksflächen durch Terrassen, Terrassenüberdachungen,
Wintergärten
und Balkone bis zu einem Maß von 2,00 m. Die Fassaden in Richtung der Rombachstraße und zu
dem Innenhof werden von dieser Überschreitungsregel explizit ausgenommen, um einerseits die
Straßenfassade des Gebäudes zur Rombachstraße – so wie in der vorliegenden Ansicht dargestelltklar zu definieren und
andererseits die Großzügigkeit des Innenhofes nicht einzuschränken. Bis zum
Abschluss des Durchführungsvertrages muss im Vorhaben- und Erschließungsplan eine Definition der
Außenbauteile erfolgen, die ggf. die Gebäudekubatur beeinflussen.
Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan . 972 Rombachstraße/Wolferskaulwinkel- den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den
Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist mit keinen finanziellen Auswirkungen
für die Stadt Aachen verbunden. Sämtliche Kosten zur Umsetzung des Vorhabens, einschließlich der
Aufwendungen für die geforderte Rückhaltung und Drosselung der Niederschlagswasser, gehen
zulasten des Vorhabenträgers.
Vorlage FB 61/0511/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
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Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes
7.
Grundrisse und Ansichten des Vorhabens
8.
Außenanlagenplan
9.
Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung
10. Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
11. Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
12. Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage FB 61/0511/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
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Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
zur öffentlichen Auslegung
(Stand 27.07.2016)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Es wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt:
Zulässig sind:
-
Wohngebäude
-
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise zulässig sind:
-
Betriebe des Beherbergungsgewerbes
-
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
-
Anlagen für Verwaltungen.
Die gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen nicht störenden Handwerksbetriebe sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO
nur ausnahmsweise zulässig.
Die gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Schank- und Speisewirtschaften und die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig.
Die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen,
sind im allgemeinen Wohngebiet gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht zulässig.
2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1
Grundflächenzahl / Zulässige Grundfläche (§ 19 BauNVO)
Im Allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der in § 17 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen der Grundflächenzahl auf GRZ 0,5 allgemein zulässig.
2.2
Überschreitung der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 4 BauNVO)
Die festgesetzte maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) darf durch Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 2
BauNVO bezeichneten Anlagen sowie durch Tiefgaragen, Regenrückhaltebecken, gepflasterte Hof- und Grundstücksflächen, Spielflächen und Zuwegungen bis zu einer GRZ von 0,7 überschritten werden.
2.3
Höhe baulicher Anlagen (§ 18 BauNVO)
Die Oberkante der baulichen Anlage (OK) darf die in der Planzeichnung festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) in
Meter über NHN nicht überschreiten. Die maximal zulässige Gebäudehöhe bezieht sich auf die Oberkante First bzw. Attika der baulichen Anlagen.
Seite 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäude- bzw. Firsthöhen dürfen durch folgende Aufbauten ausnahmsweise überschritten werden:
1.
nutzungsbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen (Auslassöffnungen,
Mündungen und Rückkühler, Solar- und Photovoltaikanlagen) bis zu einer Höhe von max. 1,50 m,
2.
Lüftungs- und Klimaanlagen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m,
3.
Aufzugsmaschinen / Treppenhäuser bis zu einer Höhe von max. 2,50 m,
4.
Brüstungen / Absturzsicherungen bis zu einer Höhe von max. 1,50 m,
Die unter 1. bis 3. genannten Anlagen müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken. Für Aufzugsmaschinenhäuser und Treppenhäuser kann auf den Abstand zur Gebäudekante verzichtet werden, sofern der Aufbau nicht der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandt ist.
3
Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen, Terrassenüberdachungen, Wintergärten sowie Balkone ist bis zu
einer Tiefe von 2,00 m unter Berücksichtigung der Abstandflächenregelung der BauO NRW zulässig. Davon ausgenommen sind die parallel zur Rombachstraße verlaufende Baugrenze sowie die zum Innenhof ausgerichteten Baugrenzen. An
den vorgenannten Gebäudeseiten sind Überschreitungen jeglicher Art durch Terrassen, Terrassenüberdachungen, Wintergärten sowie Balkone nicht zulässig.
4
Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
4.1
Stellplätze und Garagen (§ 12 BauNVO)
Tiefgaragen, Stellplätze sowie überdachte Stellplätze (Carports) sind gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. innerhalb der als Fläche für Stellplätze bzw. Tiefgaragen festgesetzten Fläche zulässig.
4.2
Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)
Gebäude als Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Anlagen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
5
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
5.1
Schallimmissionen
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. der mit Lärmpegelbereichen festgesetzten Teilbereiche sind die
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden ein erforderliches Schalldämmmaß
(erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
Für Büroräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
Seite 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Für besonders ruhebedürftige Schlafräume und Kinderzimmer, die ausschließlich Fenster auf lärmzugewandten Gebäudeseiten aufweisen, sind zusätzlich raumlufttechnische Einrichtungen notwendig, die auch bei geschlossenen Fenstern
eine ausreichende Raumlüftung gewährleisten.
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderlich Schalldämmmaß gemäß 5.2 der
DIN 4109 in Verbindung mit Tabelle 9 anzuwenden. Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden,
wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere
Schalldämmmaße für Außenbauteile gem. DIN 4109 ausreichend sind.
* Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von Juli 2016.
6
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a
BauGB)
6.1
Anpflanzen von Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
Entlang der Rombachstraße sind entsprechend der in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorte 4 Laubbäume
(Pflanzqualität: Hochstamm, mind. 4x verpflanzt, Stammumfang mind. 18-20 cm) anzupflanzen, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Darüber hinaus sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes 10 weitere Laubbäume (Pflanzqualität:
mind. 4x verpflanzt, Stammumfang mind. 18-20 cm) und 4 Sträucher (Pflanzqualität: Strauch, mind. 2x verpflanzt, 80100 cm) auf dem Grundstück anzupflanzen, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.
6.2
Dachbegrünung
Eine Fläche von rd. 1610 qm der Dachfläche ist extensiv zu begrünen. Dies wird im Durchführungsvertrag gesichert.
7
Zulässigkeit von Vorhaben (§ 9 Abs. 2 BauGB)
Gemäß § 12 Abs. 3a i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nur
derartige Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Rahmen des Durchführungsvertrags zu
diesem Bebauungsplan verpflichtet hat.
8
Nachrichtliche Übernahmen, Hinweise und Kennzeichnungen (§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB)
8.1
Kampfmittel
Für das Plangebiet existiert kein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des zweiten Weltkrieges.
Erfolgen zusätzlich Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc.
wird von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Es ist Kontakt mit dem
Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland, Außenstelle Kerpen, Heinrich-Hertz-Straße 12, 50170 Kerpen, Tel:
0211/4759753 aufzunehmen.
8.2
Bodendenkmäler
Konkrete Hinweise auf Bodendenkmäler liegen für das Plangebiet nicht vor. Diese sind auf Grund fehlender Erfassungen
jedoch nicht auszuschließen. Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW sind beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde und Befunde die Bauarbeiten unverzüglich zu stoppen und die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen
oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425 / 90 39-0, Fax: 02425 / 90 39-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Der Beginn der Bauarbeiten ist der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Aachen anzuzeigen.
Seite 4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel 8.3
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den Gebäuden berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK44) der Polizei Aachen bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
Diese Schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung
am ………………………. die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 972 – Rombachstraße/
Wolferskaulwinkel – beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Seite 5
Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
zur öffentlichen Auslegung
(Stand 27.07.2016)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Inhaltsverzeichnis
1
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ............................................................. 1
1.1
Lage, Begrenzung und Beschreibung des Plangebiets ...................................................................................... 1
1.2
Regionalplan....................................................................................................................................................... 1
1.3
Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................................................... 1
1.4
Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 2
1.5
Masterplan Aachen*2030 ................................................................................................................................... 2
1.6
Rahmenplan Brand............................................................................................................................................. 2
1.7
Bestehende und benachbarte Bebauungspläne ................................................................................................. 3
1.8
Sonstige Planungen ........................................................................................................................................... 4
2
Anlass der Planung ................................................................................................................................ 5
3
Inhalt, Ziel und Zweck der Planung ....................................................................................................... 5
3.1
Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 5
3.2
Beschreibung des Vorhabens (Vorhaben- und Erschließungsplan) ................................................................... 5
3.3
Erschließung....................................................................................................................................................... 7
3.4
Gebäude- und Wohnungstypologien .................................................................................................................. 7
3.5
Freiraumkonzept................................................................................................................................................. 7
3.6
Soziale Infrastruktur............................................................................................................................................ 8
3.7
Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 8
3.8
Klimaschutz und Klimaanpassung ...................................................................................................................... 8
3.9
3.8.1 Mindestanforderung ............................................................................................................................................ 8
3.8.2 Standortwahl der Bebauung ............................................................................................................................... 9
3.8.3 Städtebaulicher Entwurf / Kubatur des Gebäudes .............................................................................................. 9
3.8.4 Umgang mit Niederschlagswasser...................................................................................................................... 9
Entwässerungsplanung ...................................................................................................................................... 9
4
Umweltbelange ..................................................................................................................................... 10
4.1
Schutzgut Mensch / Gesundheit des Menschen .............................................................................................. 10
4.2
Schutzgut Landschaft ....................................................................................................................................... 12
4.3
Schutzgut Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt ............................................................................................... 12
4.4
Schutzgut Wasser ............................................................................................................................................ 14
4.5
Schutzgüter Luft und Geruchsimmissionen ...................................................................................................... 15
4.6
Schutzgut Klima................................................................................................................................................ 16
4.7
Schutzgut Boden .............................................................................................................................................. 16
4.8
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...................................................................................................................... 17
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
5
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Begründung der Festsetzungen .......................................................................................................... 17
5.1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ....................................................................................... 17
5.2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ..................................................................................... 18
5.3
Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) ................................................................................ 19
5.4
Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) .......................................... 19
5.5
Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) ......................................................... 19
5.6
Nebenanlagen (§14 BauNVO) .......................................................................................................................... 19
5.7
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) ............................................................................... 19
5.8
Lärmschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) ............................................................................................................ 20
5.9
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) .................. 21
6
Auswirkungen der Planung ................................................................................................................. 21
6.1
Städtebauliche Auswirkungen .......................................................................................................................... 21
6.2
Verkehrliche Auswirkungen .............................................................................................................................. 21
6.3
Umweltauswirkungen ....................................................................................................................................... 21
6.4
Planungsrechtliche Auswirkungen .................................................................................................................... 21
7
Kosten ................................................................................................................................................... 22
8
Durchführungsvertrag .......................................................................................................................... 22
9
Plandaten............................................................................................................................................... 22
II
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
1
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1 Lage, Begrenzung und Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Aachen-Brand und liegt nordöstlich der Rombachstraße zwischen Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel. Es ist derzeit unbebaut und wird als Grünland genutzt. Der Geltungsbereich umfasst
das Flurstück Nr. 1172 der Gemarkung Brand, Flur 23 und weist eine Größe von rd. 5.890 qm auf. Der Geltungsbereich
wird im Nordwesten vom Vennbahnweg, im Südwesten von der Rombachstraße, im Süden von der benachbarten
Tischlerei, Zimmerei und Maschinenbaubetrieb und im Osten von der gemischt genutzten Bebauung an der Ringstraße
bzw. im Nordosten von einer Grünfläche begrenzt. Das Plangebiet weist an der Rombachstraße eine Geländehöhe von
rd. 250 m ü. NHN auf. In Richtung Norden fällt das Gelände auf eine Höhe von rd. 248 m ü. NHN und in Richtung Osten
auf rd.249 m ü. NHN ab.
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Rombachstraße an und ist damit an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen.
1.2 Regionalplan
Der Regionalplan (ehemaliger Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen 2003,
Stand 2015, stellt für das Plangebiet und die angrenzenden Flächen Allgemeinen Siedlungsbereich dar.
1.3
Flächennutzungsplan (FNP)
Abbildung 1:
Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aachen,
Stand 26.05.2014
Quelle: BKR Aachen
1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Das Plangebiet ist Teil einer südlich der Trierer Straße, östlich des Vennbahnwegs und nördlich der Rombachstraße
ausgewiesenen 'Gemischten Baufläche' des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes aus dem Jahre 1980.
Der Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aachen stellt das Plangebiet
ebenfalls als Gemischte Baufläche dar. Diese umfasst jedoch nur einen kleineren Bereich zwischen Trierer Straße,
Vennbahnweg, Ringstraße und entlang der Rombachstraße bis zum Wolferskaulwinkel.
Das Vorhaben lässt sich aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans 1980 entwickeln.
1.4 Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes der Stadt Aachen.
1.5 Masterplan Aachen*2030
Der Masterplan für die Stadt Aachen ist am 19.12.2012 vom Rat der Stadt Aachen als gesamtstädtische Zielkonzeption
beschlossen worden. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren ist diese daher gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als
städtebauliche Entwicklungskonzeption zu berücksichtigen.
Der Masterplan Aachen 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen
aufzeigen. Er erfüllt die Funktion eines strategischen Instrumentes, welches einen Rahmen für die künftige Entwicklung
absteckt.
In folgenden Handlungsfeldern werden Aussagen zum Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung gemacht:
Handlungsfeld Wohnen – Qualitätsoffensive Wohnen:
Im Hinblick auf die Wohnungsmarktoffensive ist die Mobilisierbarkeit vorhandener FNP – Bauflächenreserven zu prüfen.
Bezüglich der Qualitätsoffensive im Wohnungsbestand ist ein Generationswechsel im Wohnungsbestand zu unterstützen.
Handlungsfeld Wirtschaft – moderne Wirtschaft auf erprobten Standorten
Dieses Handlungsfeld betrifft den Planbereich nicht unmittelbar, unterstützt aber die Planung in ihren Grundzügen unter
Betrachtung der unmittelbaren Umgebung. Als innovativer Wirtschaftsstandort entlang der Trierer Straße ist die Sicherung und Entwicklung gemischt genutzter Gebiete zu forcieren.
Handlungsfeld Lebensumfeld– Lebensvielfalt
Als 'Sozial gerechte Stadt' besteht für den Bereich als Lebensraum ein vorrangiger Handlungsbedarf hinsichtlich der
Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen, der Sicherstellung der sozialen Infrastruktur im Stadtteil sowie bezüglich einer zielgruppen-gerichteten Integration vor Ort und der Förderung einer altengerechten Stadt.
Handlungsfeld Stadt-Bau-Kultur – Tradition der Baukultur
Unter dem Gesichtspunkt einer 'kompakten und gemischten Stadt' sind neue Nutzungsmischungen zu fördern, einer
Entflechtung ist entgegen zu wirken. Der hier vorgesehenen Innenentwicklung ist Vorrang zu gewähren vor einer Außenentwicklung unter Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen, einer kompakten und energieeffizienten
Raum- bzw. Siedlungsstruktur und eines damit anzustrebenden ökologisch tragfähigen Siedlungsraumes.
Handlungsfeld Natur und Umwelt – lebenswürdige Umwelt und Lebensraumvielfalt
Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung und Sicherung intakter natürlicher Ressourcen ist der Erhalt der schutzwürdigen Böden an besagter Stelle bei der Planung zu beachten und mit dem Fachbereich 36 der städtischen Verwaltung
abzustimmen.
1.6 Rahmenplan Brand
Durch das Büro scheuvens + wachten aus Dortmund ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen und unter Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger aus Brand im Jahr 2009 eine Rahmenplanung für den Stadtbezirk Brand erarbeitet und
veröffentlicht worden. Brand wird auf Grund der guten Infrastrukturausstattungen und der attraktiven Landschaftsräume
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
als hervorzuhebender Wohnstandort im Süden Aachens charakterisiert. Um diese Qualitäten zu sichern und weiterzuentwickeln gilt es, auf weiteres Siedlungsflächenwachstum an den Rändern des Stadtbezirks zu verzichten. Aus diesem
Grund wird die Entwicklung kleinteiliger und bereits durch eine gute Infrastrukturausstattung gekennzeichneter Standorte fokussiert. Ein ausdrückliches hohes kurz- bis mittelfristiges Entwicklungsziel ist die Schaffung neuer Wohnformen für
unterschiedliche Zielgruppen. Dazu zählt 'familienfreundliches Wohnen', das 'Wohnen im Alter' wie auch das 'Mehrgenerationenwohnen'. Darüber hinaus sollen Dienstleistungseinrichtungen für die verschiedenen Nachfragegruppen, wie
bspw. Familienzentren und weitere soziale Einrichtungen, nachfragegerecht realisiert werden.
Die Rahmenplanung erkennt den Bereich zwischen Trierer Straße und Rombachstraße als einen wesentlichen Entwicklungspunkt für zentrales Wohnen und Einzelhandel und Nahversorgung. Als Rahmenbedingungen werden an die einzelnen Nutzungen die folgenden Anforderungen gestellt, um eine städtebauliche und architektonische Qualität zu schaffen:
1.7
•
Stärkung der Trierer Straße als Zentrumsfunktion und Einzelhandelsstandort
•
Kombination von Einzelhandel und Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft
•
Verschiedene verdichtete Wohnformen entwickeln
Bestehende und benachbarte Bebauungspläne
Bestehendes Planungsrecht innerhalb des Plangebiets
Für den überwiegenden Teil des Plangebiets liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Lediglich der südwestliche
Teil des Plangebiets angrenzend an die Rombachstraße ist im Bebauungsplan Nr. 678 'Brander Feld' - Teil 2, rechtskräftig seit 27.09.1979, als Verkehrsfläche festgesetzt. Diese Verkehrsfläche wurde aus dem VorgängerBebauungsplan Nr. 648 übernommen (vgl. hierzu BP 678).
BP 678 – Bereich südlich Rombachstraße, inkl. Teilfläche des Grundstücks für Verkehrsfläche nördlich Rombachstraße
Westlich des Plangebietes befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 678. Der Bebauungsplan aus
dem Jahr 1979 setzt eine 'Öffentliche Grünfläche' mit der Zweckbestimmung 'Sportanlage mit den zugehörigen Einrichtungen wie Umkleideräume, Schwimmhalle usw.' und zwischen Rombachstraße und Sportanlage 'Fläche für Stellplätze'
fest. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 678 liegt teilweise im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, diese Teilfläche ist als 'Verkehrsfläche' festgesetzt. Ursprünglich war eine Aufweitung der Rombachstraße geplant, um diese in Form einer Brücke über die Vennbahn zu führen. Auf Grund der Stilllegung der Bahntrasse ist der Ausbau nicht mehr erforderlich und die Fläche kann überplant werden.
Benachbarte Bebauungspläne
BP 932 – südwestlich Rombachstraße
Westlich des Plangebietes und südlich der Rombachstraße liegt der seit dem 24.07.2014 rechtskräftige Bebauungsplan
Nr. 932 vor. Südöstlich wird der Geltungsbereich durch den Vennbahnweg begrenzt. Der Bebauungsplan setzt ein 'Allgemeines Wohngebiet' mit einer Grundflächenzahl von 0,4 fest. Neben einer offenen Bauweise werden Pultdächer und
eine Firsthöhe von ca. 10 Meter über derzeitigem Gelände festgesetzt. Die Erschließung der Grundstücke wird nicht
über die Rombachstraße sichergestellt, sondern über die aus Süden kommende, bestehende Straße 'Bobenden', die
sich in zwei Stichstraßen fortsetzt, welche zu den Grundstücken führen. Der Bebauungsplan setzt darüber hinaus eine
Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Wohnstraße 'Bobenden' und dem Vennbahnweg fest. Das städtebauliche
Entwicklungskonzept sieht auf einer Fläche von 0,4 ha 14 Einfamilienhäuser in Reihenhausform vor. Stellplätze und
Garagen befinden sich in südöstlicher Ausrichtung auf den Grundstücken.
3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
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Fassung vom 27.07.2016
BP Nr. 943 – Satzungsbeschluss am 11.05.2016 inkl. Gestaltungssatzung
Nordwestlich des Plangebiets befindet sich eine 1,3 ha große Fläche, für welche erst kürzlich der Satzungsbeschluss
gefasst wurde. Der Bebauungsplanes Nr. 943 schafft Planungsrecht zur Ansiedlung von Wohnnutzung. Nördlich wird
das Gebiet durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 953, im Nordwesten durch die
Heussstraße, im Südwesten durch die Rombachstraße und im Südosten durch eine öffentliche Grünfläche am Vennbahnweg begrenzt. Unmittelbar angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich an der Rombachstraße, westlich des Vennbahnweges, das Heinrich-Sommer-Haus, welches ein karitatives Wohnhaus für Menschen mit körperlichen Behinderungen ist. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 943,
sondern ist als Mischgebiet im Bebauungsplan 678 II festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 943 sieht ein 'Allgemeines
Wohngebiet' vor, welches sich in drei Abschnitte unterteilt. Das 'Allgemeine Wohngebiet' WA 1 befindet sich an der
Ecke Rombachstraße / Heussstraße und sieht in einer geschlossenen Bauweise drei Vollgeschosse vor. Die maximale
Gebäudehöhe beträgt 12,50 Meter, die Grundflächenzahl ist mit 0,45 und die Geschossflächenzahl mit 1,25 festgesetzt.
Die geplante Bebauung schließt entsprechend der geschlossenen Bauweise an das vorhandene Gebäude Heussstraße 43 an. Die 'Allgemeinen Wohngebiete' WA 2 und 3 sehen eine offene Bebauung vor. Die maximale Gebäudehöhe
beträgt 10 Meter mit maximal drei Vollgeschossen, wobei das obere Geschoss als einseitig zurückspringendes Vollgeschoss festgesetzt ist. Die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Die Verkehrserschließung soll von der Rombachstraße erfolgen und in einer Sackgasse mit Wendeanlage enden. Der städtebauliche Entwurf sieht an der Heussstraße und der
Rombachstraße Geschosswohnungsbau in zwei- und dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss bzw. einseitig
zurückversetztem Obergeschoss vor. Im Innenbereich des Wohngebiets (WA 2) sollen Einfamilienhäuser in Hausgruppen entstehen.
BP Nr. 953 – Satzungsbeschluss am 11.05.2016
Nördlich des Plangebiets befindet sich das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 953, welcher parallel
zum Bebauungsplan Nr. 943 aufgestellt wurde und 11.05.2016 der Satzungsbeschluss gefasst wurde. Ziel ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Einzelhandelsflächen zur Stärkung des Stadtteilzentrums
Aachen-Brand zu schaffen. Bereits durch den Bebauungsplan Nr. 678 II gesicherte Grundstücke sollen neu geordnet
und die Ausdehnung der Einzelhandelsnutzung gesichert werden. Der Geltungsbereich besteht aus vier 'Sondergebieten'. SO 1 sieht einen Drogeriemarkt vor. Die Grundflächenzahl beträgt 0,9 und sieht eine maximale Gebäudehöhe von
6 Metern vor. SO 2 sieht einen Lebensmittel-Discounter vor. Die Grundflächenzahl beträgt 0,9 und die maximale Gebäudehöhe 12 Meter. SO 3 sieht einen Lebensmittel-Verbrauchermarkt vor. Die Grundflächenzahl beträgt 0,9 und die
maximale Gebäudehöhe ist auf 12 Meter begrenzt. SO 4 sieht ein Fachmarktzentrum für Büros vor. Die Grundflächenzahl beträgt 0,9 und die maximale Gebäudehöhe 8,5 Meter. Die Erschließung erfolgt über die Trierer Straße. Für diesen
Zweck wird eine neue Kreuzungssituation geplant. Die Kundenparklätze befinden sich abgeschirmt durch die geplanten
Einzelhandelsnutzungen im Zentrum des Plangebiets.
BP 783 – Südöstlich angrenzend
Südöstlich grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 783 an das Plangebiet an, welcher am 25.03.1993
rechtskräftig wurde. Neben 'Allgemeinen Wohngebieten' setzt der Bebauungsplan ein 'Mischgebiet' fest, welches unmittelbar an das Plangebiet grenzt. Die Grundflächenzahl im Mischgebiet beträgt 0,6 und die Geschossflächenzahl 0,9.
Maximal sind zwei Vollgeschosse zulässig und die maximale Gebäudehöhe ist auf 12 Meter begrenzt. Im Mischgebiet
befindet sich derzeit eine Schreinerei mit Zimmerei und Maschinenbaufirma.
1.8 Sonstige Planungen
Das Plangebiet liegt innerhalb des Sanierungsgebietes 'Aachen-Brand'. Eine Genehmigungspflicht gemäß § 144
BauGB besteht nicht. Des Weiteren befindet sich das Plangebiet innerhalb der Stellplatzsatzung von Aachen.
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Fassung vom 27.07.2016
Anlass der Planung
Der Vorhabenträger ist Eigentümer der Fläche und plant die Erstellung einer Mehrgenerationen-Wohnanlage nordöstlich der Rombachstraße. Das Plangebiet liegt im unbeplanten Innenbereich. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.
Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 678 beinhaltet Festsetzungen für einen kleinen Teil im Südwesten des Plangebiets. Hier wird die Rombachstraße als öffentliche Verkehrsfläche mit einer größeren Aufweitung festgesetzt. Die
spätere Straßenplanung hat die Rombachstraße geringer dimensioniert, da die Querung der damals noch als Güterbahntrasse genutzten Vennbahn in Form eines Brückenbauwerks wegen der Umnutzung in einen Rad- und Fußweg
nicht mehr erforderlich war. Insofern ist die Festsetzung des BP 678 nicht mehr erforderlich und kann durch den BP 972
überplant werden.
3
Inhalt, Ziel und Zweck der Planung
3.1 Ziel der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung von attraktivem Wohnraum in Form des 'Mehrgenerationenwohnens', untergebracht
in einer attraktiven Wohnanlage in Hof-Form mit einem geschützten Innenhof für ihre Bewohner.
Da der Stadtteil Brand einen attraktiven Wohnstandort mit zahlreichen Standortvorteilen, wie z.B. eine gute Infrastruktur, Nahversorgung, Freizeiteinrichtungen und der Nähe zum Freiraum, darstellt, sind hier weitere Entwicklungen bevorzugt gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB als sog. 'Maßnahmen der Innenentwicklung' zu vollziehen.
Die Rahmenplanung Brand formuliert entsprechend folgende städtebauliche Ziele, die innerhalb des Plangebiets durch
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgesetzt werden sollen:
•
Kombination von Einzelhandel und Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft
•
Verschiedene verdichtete Wohnformen entwickeln
In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet entsteht in den nächsten Jahren der neue Nahversorgungsbereich 'Vennbahncenter'. Somit bietet das Plangebiet eine optimale Nahversorgung, die fußläufig erreichbar ist. In Ergänzung zum zukünftig entstehenden Einzelhandel wird innerhalb des Plangebiets eine verdichtete Wohnanlage als Hof für ein Mehrgenerationen-Wohnen geplant. Das Angebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und –formen soll insbesondere für verschiedene Nachfragegruppen entstehen, um eine gewünschte Mischung von Bewohnergruppen (Familien, Singles, Senioren) in der Wohnanlage zu fördern. Um auch einen Anteil an öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau zu gewährleisten, werden mindestens 30 % als geförderter Wohnungsbau realisiert und über Regelungen im Durchführungsvertrag
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert.
Die Ziele der übergeordneten informellen Rahmenplanung Brand werden durch die Bauleitplanung umgesetzt.
3.2 Beschreibung des Vorhabens (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Das geplante Vorhaben wurde vom Architekturbüro kadawittfeldarchitektur entworfen. Die Planung sieht die Erstellung
einer kompakten Wohnanlage vor, die als Mehrgenerationen-Wohnanlage konzipiert ist. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, der das konkrete Vorhaben bauplanungsrechtlich umsetzt.
Die städtebauliche Leitidee stellt die Schaffung eines Mehrgenerationen Wohnhofes dar, um das 'Wohnen in Gemeinschaft für Jung und Alt' umzusetzen.
Geplant sind ca. 50 Wohneinheiten mit verschiedenen Wohnungsgrößen. In dem Wohnhof sollen unterschiedliche
Wohnungstypen für unterschiedliche Nutzergruppen angeboten werden. Je nach Bedarf können hier Wohnungen für
Singles, Paare bis hin zu großen Familien umgesetzt werden. Das Vorhaben sieht einen Anteil von 30% gefördertem
Wohnungsbau vor.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
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Das direkt am Vennbahnweg angrenzende Grundstück bietet optimale Bedingungen für eine Wohnbebauung. Die städtische Gesamtschule befindet sich in unmittelbarer Nähe, des Weiteren ist mit dem benachbarten in Planung befindlichen 'Vennbahncenter' sowie den Einzelhandelseinrichtungen an der Trierer Straße eine optimale Nahversorgung gewährleistet. Das Plangebiet ist darüber hinaus sehr gut an das ÖPNV-Netz angebunden. Das Zentrum der Wohnanlage
wird durch einen nach außen geschützten Innenhof gebildet und bietet den zukünftigen Bewohnern einen ruhigen Aufenthaltsort. Der Wohnhof liegt, sich an den Nachbarbebauungen orientierend, zurückgesetzt vom öffentlichen Straßenraum, auf dem Grundstück und staffelt sich in den Gebäudehöhen.
Abbildung 2:
Vorhaben- und Erschließungsplan zum B-Plan Nr. 972 'Rombachstraße / Wolferskaulwinkel'
Quelle: kadawittfeldarchitektur, Stand 05.07.2016
Die Gebäudehöhen werden von einem städtebaulich markanten Gebäudeteil mit vier Geschossen entlang der Rombachstraße in Richtung Norden über drei auf zwei Geschosse abgestuft. Damit bildet der westliche Gebäudeteil eine
konsistente Raumkante durch eine viergeschossige Fassade zur Rombachstraße und bietet den Bewohnern des gesamten Objektes Schutz vor der vorhandenen Verkehrslärmbelastung auf der Rombachstraße. Zum Vennbahnweg hin,
Richtung Nordwesten, staffelt sich das Gebäude auf drei Geschosse herab, und stuft sich schließlich zur südöstlichen
hinteren Riegelseite auf zwei Geschosse. Entlang der Südseite entwickelt sich der Wohnhof dreigeschossig und bildet
so eine Abgrenzung zu der benachbarten Tischlerei Korr.
Die Erschließung der Wohnbebauung und der Tiefgarage erfolgt über eine südlich der Bebauung gelegene Zufahrt von
der Rombachstraße aus. Der Hof ist über einen behindertengerecht gestalteten großzügigen Vorplatz zu erreichen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Durch den natürlichen Geländeverlauf des Grundstückes befindet sich der Wohnhof auf einem durchgehenden Plateau
und überbaut die sich im Untergeschoss befindende Tiefgarage.
Im Erdgeschoss öffnet sich der Wohnhof durch einen geschosshohen Durchgang in Richtung Norden und lässt so
Blickbeziehungen zwischen Vennbahnweg und Hof zu, ohne die Intimsphäre der Bewohner zu stören. Im südöstlichen
Bereich des Hofes befindet sich eine weitere Öffnung als Durchgang zum dahinter gelegenen Spielbereich.
Die Auflockerungen im Erdgeschoss führen zu differenzierten räumlichen Übergangen zwischen dem öffentlichen
Vennbahnweg, dem Innenhof für die Bewohner, der das Gebäude einfassenden Gemeinschaftsgrünfläche und den den
Wohnungen direkt zugeordneten Privatterrassen und Balkonen. Die räumlich klaren Zonierungen der Freiräume sorgen
für ein hohes Maß an Orientierung und Übersicht, ohne die Privatsphäre der Bewohner zu beeinträchtigen.
Die Fassade greift bewusst eine Horizontalität auf. Diese soll durch einen angemessenen Anteil von offenen und geschlossenen Fassadenelementen den Eindruck eines offenen und einladenden Bauwerks vermitteln. Mineralisches
Fassadenmaterial sowie vertikal stehende Fensterformate werden das Bild der Fassade prägen. Das Dach wird als
Flachdach, teils mit begehbaren Dachterrassen und teils mit einer extensiven Dachbegrünung, ausgeführt werden.
3.3 Erschließung
Die Verkehrserschließung ist über die südwestlich des Plangebiets verlaufende Rombachstraße gesichert. Diese ist bereits ausreichend leistungsfähig ausgebaut, um die zusätzliche Verkehre der Wohnanlage aufzunehmen. Von der Rombachstraße führt eine südlich des Gebäudes verlaufende Zufahrt in eine unterhalb des nordöstlichen Gebäudeteils liegenden Tiefgarage mit ca. 50 Pkw-Stellplätzen. Damit wird je Wohneinheit ein Stellplatz zur Verfügung gestellt. Weiterhin befinden sich im Keller ca. 130 Fahrradstellplätze und Kellerräume für die Bewohner des Hauses. Unter der Hofzufahrt sind weitere Fahrradstellplätze vorgesehen. Der Standort für die Müllcontainer wird sich innerhalb des Gebäudes
befinden. Die Tiefgarage soll barrierefrei ausgeführt werden.
Es ist geplant, die Tiefgarage, durch die natürlich abfallende Topographie des Geländes nach Norden hin, natürlich zu
belüften. Um von dem Vennbahnweg kommend das Ortsbild weiterhin zu erhalten, ist eine Abpflanzung des sichtbaren
Teiles der Tiefgarage geplant.
Weitere Stellplätze entstehen zwischen Rombachstraße, Baukörper und Tiefgaragenzufahrt im südöstlichen Teil des
Plangebiets. Hier werden 9 Stellplätze für Besucher angeordnet, da im Bereich der Rombachstraße nur begrenzt Stellplätze im Straßenraum zur Verfügung stehen.
3.4 Gebäude- und Wohnungstypologien
Die Planung sieht die Erstellung einer Wohnanlage für Mehrgenerationen-Wohnen vor. Dabei sollen Wohnungen mit
unterschiedlichen Wohnungsgrößen für verschiedene Nutzergruppen entstehen. Es sind Single-Wohnungen, größere
Wohnungen für Familien und barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen geplant.
Die Wohnanlage bietet überwiegend gemeinschaftlich zu nutzende Grün- und Freiflächen, die zur Kommunikation zwischen den Bewohnern beitragen. Des Weiteren werden Dachterrassen und begrünte Dachflächen vorgesehen.
Baulandbeschluss / sog. 'Quotenbeschluss'
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 auf die Anwendung des Baulandbeschlusses verzichtet, wenn der Vorhabenträger sich vertraglich zu einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau verpflichtet. Dabei ist ein Drittel der Grundstücksfläche als Grün- und Freifläche vorzusehen.
3.5 Freiraumkonzept
Der Wohnhof wird von einem Grünsaum, der als Gemeinschaftsgrünfläche für alle Bewohner zugänglich ist, umschlossen. Der zentrale Ort der Wohnanlage ist der Innenhof. Er bildet einen Treffpunkt und ist gleichzeitig ein Ort der Kommunikation für die zukünftigen Bewohner.
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Um diesen Aspekt zu unterstützen, wird im Innenhof mittig ein großes Hochbeet angelegt, das umlaufend Sitzgelegenheiten bietet. Die erdgeschossigen Wohneinheiten werden keine einzeln abgetrennten Terrassen zum Innenhof haben.
Stattdessen wird der gesamte umlaufende Grünraum als gemeinschaftlich zu nutzender Grün- und Freiraum gestaltet.
Im nordöstlichen Bereich des Grundstücks ist eine großzügige Spielfläche für Kinder geplant. Das gesamte Grundstück
um das Gebäude herum soll großzügig in einem Grünsaum aus Baum-Neuplanzungen und Klein- und Großsträuchern
eingebettet werden. Die Freiflächengestaltung wird als Anlage zum Durchführungsvertrag festgelegt (Vgl. Abbildung 3).
3.6 Soziale Infrastruktur
Auf Grund der geringen Größe des Plangebiets und der vorhandenen guten Infrastruktur in der Umgebung des Plangebiets sind keine sozialen Einrichtungen im Plangebiet vorgesehen.
3.7 Jugend- und Familienfreundlichkeit
Der Bartholomäus-Hof stellt ein Wohnhofkonzept zur sozialen Integration verschiedener Nutzergruppen durch Mischung
unterschiedlicher Wohnungstypen (z.B. altengerechtes Wohnen, kindgerechtes Wohnen) dar. Das Plankonzept sieht
einen ruhigen Innenhof vor, welcher den Bewohnern für verschiedene Aktivitäten (bspw. spielen, erholen, lesen, sonnen
etc.) dienen soll. Durch eine Öffnung im Norden des Wohnhofs (Erdgeschoss-Ebene) und einen Durchgang im Osten
werden die Verbindungen zu den umliegenden Grün-, Frei- und Spielflächen vom Hof aus gewährleistet. Im ruhigen Innenhof werden ein Hochbeet mit einer umlaufenden Einfassung, welche als Sitzgelegenheit genutzt werden kann, und
Bänke für den Aufenthalt der Bewohner vorgesehen. Nordöstlich schließt sich eine große Kinderspielfläche an, die über
einen Durchgang im Osten vom Innenhof aus erreicht werden kann.
Das Plangebiet ist als Wohnstandort für Kinder und Jugendliche gut geeignet, da es eine gute Erreichbarkeit des freien
Landschaftsraums sowie auch des Brander Zentrums aufweist. Die unmittelbare Nähe zum Vennbahnweg (Fuß- und
Radweg) mit seinen zugehörigen Spielflächen bietet die Möglichkeit für Freizeitaktivitäten, aber auch eine fußläufige
Verbindung zu benachbarten Nahversorgungseinrichtungen an der Trierer Straße ist gegeben.
Auf Grund der geringen Größe des Plangebiets werden im Plangebiet keine öffentlichen Grünflächen oder öffentliche
kinder- und jugendspezifische Einrichtungen ausgewiesen. In fußläufiger Entfernung zum Plangebiet befinden sich jedoch Schulen (Gemeinschaftsgrundschule Schagenstraße, Gesamtschule Brand), Sport- und Spielflächen (z.B. Spielplatz Franz-Walraff-Straße, Sportanlage 'Wolferskaul') sowie die Schwimmhalle Brand. Innerhalb des Bebauungsplanes
Nr. 943 'Rombachstraße / Vennbahnweg' westlich des Vennbahnwegs wird eine öffentliche Spielfläche mit Fahrradstation (Rastplatz) und Aufenthaltsfläche für alle Altersgruppen festgesetzt, der auch von den Kindern der Wohnanlage
Bartholomäushof genutzt werden kann. Im Rahmen des Durchführungsvertrags soll mit dem Vorhabenträger eine Ablösezahlung gem. Ratsbeschluss vereinbart werden. Diese Ablösesumme wird zweckgebunden zur Aufwertung von Kinderspielplätzen verwendet.
Das Plangebiet ist fußläufig über Haltestellen in der Rombachstraße selbst bzw. an der Trierer Straße an das Busnetz
in Richtung Zentrum bzw. in Richtung Brand-Zentrum / Eifel angeschlossen.
3.8
Klimaschutz und Klimaanpassung
3.8.1 Mindestanforderung
In Bezug auf das globale Klima formuliert § 1a Abs. 5 BauGB, „den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen." Mit diesem ergänzenden Hinweis wird der Belang des Klimaschutzes im Rahmen der Abwägung besonders hervorgehoben und gestärkt.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen auf das Klima
zu berücksichtigen. In Bezug auf das Lokalklima sind stadtklimatische Aspekte und Vorbelastungen zu berücksichtigen.
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Ziel ist es, klimaökologische Ausgleichsräume und Luftleitbahnen zu erhalten, klimatische Belastungsräume aufzuwerten und das Entstehen stadtklimatisch problematischer Situationen zu vermeiden.
3.8.2 Standortwahl der Bebauung
Das Plangebiet stellt auf Grund seiner Lage und guten Anbindung einen gut geeigneten Standort für weitere Wohnbauentwicklungen dar. Als Maßnahme der Innenentwicklung wird durch die Planung der Nachfrage nach Wohnraum in attraktiven Lagen innerhalb des Siedlungsbestands entsprochen und damit stadt- oder lokalklimatisch nachteiligen Flächenausweisungen sowie der zusätzlichen Erstellung von Infrastruktur (Straßenbau, soziale Infrastruktur) im Außenbereich vorgebeugt.
3.8.3 Städtebaulicher Entwurf / Kubatur des Gebäudes
Die geplante Bebauung wird als kompaktes Gebäude mit Innenhof ausgeführt. Dies dient der Einsparung von Energie.
Der viergeschossige Teil und Teile der dreigeschossigen Bebauung sind in Richtung Süden ausgerichtet. Dies ermöglicht die Reduzierung des Bedarfs an Heizenergie. Die Planung sieht zwar eine kompakte Bebauung mit einer starken
Versiegelung durch den Innenhof vor, ausgleichend werden jedoch die Dachflächen begrünt und im Hof ein Hochbeet
angelegt. Die Hofform stellt klimatisch gesehen nicht die geeignete Bauform dar, ist jedoch auf Grund der sozialen Aspekte zur Förderung des Mehrgenerationen-Wohnens gewählt worden. Durch größere Öffnungen in der Erdgeschossebene in Richtung Süden, Norden und Osten wird eine ausreichende Belüftung des Hofes gewährleistet. Lokalklimatisch sind keine maßgeblichen Auswirkungen (wie bspw. Überhitzung o.ä.) durch die Planung zu erwarten. (vgl. Kap.
4.6)
3.8.4 Umgang mit Niederschlagswasser
Gemäß § 44 Landeswassergesetz NRW (in der Fassung vom 16.07.2016) ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen
werden, ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten. Da aufgrund der Bodenverhältnisse des
Plangebiets eine Versickerung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist und im Umfeld kein Gewässer vorhanden ist, wird im
Plangebiet eine Rückhaltung vorgesehen und das Niederschlagswasser gedrosselt in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet (s. auch Kap. 3.9 und Kap 4.4).
3.9 Entwässerungsplanung
Laut Aussage der STAWAG bestehen aus hydraulischer Sicht keine Bedenken, das Schmutzwasser aus dem Plangebiet (Flurstück Nr. 1172) an den vorhandenen Mischwasserkanal in der Rombachstraße anzuschließen, somit ist die
Erschließung gesichert. Für die Entwässerung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt eine Rückhaltung innerhalb des Plangebietes.
Der Vorhabenträger hat eine Nachweisrechnung für den Hochwasserschutz durchführen lassen. Das Fachgutachten
der Rur-Wasser-Technik GmbH (RWTG) Düren (Stand Februar/März 2016) kommt zu folgendem Ergebnis: Im Lastfall
HQ100-Fall beträgt die Füllung des HRB Debyestraße nun 20.160 m³. Dies entspricht einer zusätzlichen Füllung von
60 m³ und damit der zulässigen Mehrbelastung. Das aus Sicht des Hochwasserschutzes erforderliche Rückhaltevolumen für das Plangebiet beläuft sich für den Lastfall HQ100 auf ein Volumen von rd. 134 m³ bei einer zulässigen Drosselwassermenge von 4,5 l/s.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht ein Rückhaltebecken mit einem Volumen von 134 m³ zur Rückhaltung
des anfallenden Niederschlagswassers im Bereich der Tiefgarage vor.
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Umweltbelange
Da das Planungsrecht für das Vorhaben im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) hergestellt wird, sind keine Umweltprüfung und kein Umweltbericht erforderlich. Allerdings sind auch im
beschleunigten Verfahren die Umweltbelange in den planerischen Abwägungsprozess einzustellen.
Im Vorfeld des Planverfahrens wurde der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen in der UVP-Runde an der Planung beteiligt und erstellte daraufhin in seiner Stellungnahme vom 05.10.2015 ein Anforderungsprofil für die Berücksichtigung
relevanter Umweltbelange.
Weil die Grundfläche weniger als 20 000 Quadratmetern umfasst, kann auf die Anwendung der Eingriffsregelung verzichtet werden. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als im Sinne des
§ 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (vgl. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Die
Vorgaben des Artenschutzrechtes (vgl. §§ 44 und 45 BNatSchG) werden hiervon nicht berührt und sind zu beachten.
Nachfolgend werden die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltschutzgüter und den Menschen dargestellt:
4.1 Schutzgut Mensch / Gesundheit des Menschen
Das Schutzgut Mensch ist insbesondere im Hinblick auf die Aspekte Nutzungen, Immissionsschutz (Lärm, Luftschadstoffe und Geruchsimmissionen) und Erholungseignung zu betrachten.
Nutzungen
Das Plangebiet wird derzeit als Grünland genutzt und befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Südlich grenzt
das Gelände an eine Tischlerei an. Südwestlich verläuft die Rombachstraße. Nordwestlich grenzt der Vennbahnweg an,
an den sich das Heinrich-Sommer-Haus (Rombachstraße 60) anschließt. Zwischen der Bebauung an der Heussstraße,
der Trierer Straße und dem Vennbahnweg wurde für den Bebauungsplan Nr. 943 'Rombachstraße / Vennbahnweg' am
11.05.2016 der Satzungsbeschuss gefasst. Das städtebauliche Konzept sieht entlang der Rombachstraße eine mehrgeschossige Wohnbebauung und im rückwärtigen Bereich eine Einfamilienhausbebauung in Form von Reihen- und
Doppelhäusern vor. Im Blockinnenbereich soll bis zur Trierer Straße der Einzelhandelsstandort neu geordnet werden
und ein Discounter, ein Lebensmittelmarkt mit Drogerie und Bäckerei sowie ein Fachmarktzentrum angesiedelt bzw.
umgesiedelt werden. Zwischen den Einzelhandelseinrichtungen ist ein zentraler großer Parkplatz für das gesamte Nahversorgungszentrum, das sog. 'Vennbahncenter', geplant.
Südwestlich des Plangebiets (zwischen Schagenstraße und Vennbahnweg) entsteht derzeit ein neues Wohngebiet (vgl.
hierzu Bebauungsplan Nr. 932 ꞌRombachstraße/Bobendenꞌ) mit Einfamilienhausbebauung in Form von Reihenhäusern.
Südlich der Rombachstraße befinden sich die Sportanlagen ꞌWolferskaulꞌ mit zwei Fußballplätzen, Leichtathletikeinrichtungen sowie einem Sport- und Schwimmhallenkomplex (Schwimmhalle Brand) in ca. 65 m Entfernung zum Plangebiet.
Erholungseignung / Freianlagenplan
Das Plangebiet selbst ist zurzeit abgezäunt und steht der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Westlich des Plangebiets
befindet sich der regional bedeutsame Fuß-und Radweg 'Vennbahnweg', damit ist das Plangebiet auch zur freien Landschaft orientiert. Die nächstgelegenen öffentlichen Spiel- und Grünflächen liegen im Bereich des Brander Walls und an
der Schagenstraße.
Westlich des Vennbahnwegs in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 943 zwischen dem geplanten Wohngebiet und dem Vennbahnweg nördlich des Heinrich-Sommer-Hauses ein neuer
Spielplatz und ein Aufenthaltsbereich für Radfahrer geplant. Dieser befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet
und kann von den Bewohnern genutzt werden, so dass kein öffentlicher Spielplatz innerhalb des Plangebiets erforder-
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
lich ist. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein Grünordnungsplan im Maßstab 1:200 erstellt. Dieser stellt
die Ausgestaltung der Freiflächen sowie die entfallenden und neu zu pflanzenden Bäume dar.
Lärm
Zum Bebauungsplan wurde eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet. Zur Beurteilung der Lärmsituation werden
die folgenden Emissionsquellen im näheren Umfeld betrachtet:
Verkehrslärm nach DIN 18005 / RLS-90 (Rombachstraße und insbes. Autobahnlärm der A 44)
Gewerbelärm nach DIN 18005 / TA Lärm (benachbarte Schreinereien/ Zimmerei/ Maschinenbaufirma)
Sportlärm nach DIN 18005 / 18. BImSchV (südlich der Rombachstraße gelegene Sportanlage 'Wolferskaul')
Lärmimmissionen Verkehr
Die schalltechnische Untersuchung ermittelt als Belastung durch die Rombachstraße sowie die Autobahn 44 je nach
Lage der Fassaden Verkehrslärmimmissionen am Tag (6-22 Uhr) zwischen 41 und 61 dB(A). Daraus ergibt sich eine
Überschreitung des Orientierungswertes der DIN 18005 (55 dB(A)) von bis zu 6 dB(A). Nachts (22-6 Uhr) betragen die
Verkehrslärmimmissionen je nach Lage der Fassaden zwischen 35 und 53 dB(A), so dass sich eine Überschreitung des
nächtlichen Orientierungswertes von 45 dB(A) um bis zu 8 dB(A) ergibt. Die Überschreitungen ergeben sich insbesondere an den zur Rombachstraße bzw. zur Autobahn 44 ausgerichteten Fassaden (Südwest, Südost und Nordwest). Da
aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Wänden / Wällen aus städtebaulichen Gründen nicht gewünscht sind, wird
der Immissionskonflikt durch sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzmaßnahmen am Gebäude)
durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen gelöst. Hierzu werden im Bebauungsplan abhängig vom festgesetzten
Lärmpegelbereich Schallschutzanforderungen an die Außenbauteile schutzbedürftiger Aufenthaltsräume gemäß
DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau' gestellt.
Lärmimmissionen Tiefgarage
Für die Ermittlung der Lärmemissionen der Tiefgarage wurden die Berechnungsansätze der Parkplatzlärmstudie bezüglich der Bewegungen je Stellplatz zu verschiedenen Tageszeiten angewendet. Zur Tagzeit verursacht die Tiefgarage
nebst Rampe nach Aussage des Gutachtens keine nachteiligen Störungen. Maßgeblich für die Beurteilung ist die lauteste Nachtstunde, da zu dieser Zeit die größte Schutzwürdigkeit besteht. Für die Lärmimmissionen der Tiefgarage gelten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (nachts 40 dB(A)). Die offene Rampe mit einer maximalen Neigung der
Längsachse von 10% verursacht zur Nachtzeit Überschreitungen des geltenden Immissionsrichtwertes von bis zu
4 dB(A) in einem Teilbereich der Südostfassade. Aus Sicht des Gutachters ist trotz dieser Überschreitung des Richtwertes ein gesundes Wohnen möglich, da der entsprechende Richtwert für Mischgebiet von 45 dB(A) um 1 dB(A) unterschritten wird. Die auf das südöstlich angrenzende Mischgebiet einwirkenden Belastungen liegen ebenfalls unterhalb
des maßgeblichen Richtwertes für Mischgebiet von tags 55 dB(A) und nachts 45 db(A), so dass keine schädlichen
Auswirkungen durch das geplante Vorhaben auf die benachbarte Bebauung zu erwarten sind.
Lärmimmissionen Gewerbe
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass von der unmittelbar angrenzenden Schreinerei und
den weiteren auf dem Betriebsgrundstück ansässigen Firmen keine Lärmimmissionen ausgehen, die die Vorgaben der
TA Lärm überschreiten. Die Gesamt-Beurteilungspegel liegen mit Werten zwischen 34,4 und 48,3 dB(A) deutlich unter
dem Immissionsrichtwert von 55 dB(A). Die Spitzenpegel überschreiten den Richtwert um weniger als 30 dB(A) und
entsprechen somit den geltenden Vorgaben der TA Lärm für kurzzeitige Geräuschspitzen.
Die zukünftig durch das geplante 'Vennbahncenter' nördlich des Vennbahnwegs entstehenden Lärmimmissionen sind
nach Einschätzung des Gutachtens mit einer Belastung von < 45 dB(A) lärmtechnisch für das Plangebiet ohne Bedeutung.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Lärmimmissionen Sportanlage 'Wolferskaul'
Für das Plangebiet sind innerhalb der Sportanlage 'Wolferskaul' insbesondere die zwei Fußballplätze des DJK Rasensport Brand sowie eine geplante Stellplatzanlage südlich der Rombachstraße maßgeblich, die Leichtathletikeinrichtungen sowie die Sport- und Schwimmhalle sind lärmtechnisch ohne Bedeutung. Für die Nutzung der Fußballplätze wurden sowohl der Trainingsbetrieb als auch offizielle Spiele, die im Wesentlichen an den Wochenenden stattfinden, berücksichtigt, im Rahmen derer Lärm durch die Spieler selbst, die Schiedsrichterpfeife, die Zuschauer sowie die Lautsprecherdurchsagen verursacht wird. Darüber hinaus werden die Lärmimmissionen der geplanten Stellplatzanlage zwischen Rombachstraße und Sportanlage betrachtet. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass
durch die südlich des Plangebiets gelegene Sportanlage inkl. der geplanten Stellplatzanlage mit max. 135 Stellplätzen
keine nachteiligen Störungen auf das Plangebiet zu erwarten sind. Die relevanten Immissionsrichtwerte werden eingehalten.
4.2 Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet liegt im unbebauten Innenbereich zwischen der südöstlich angrenzenden Tischlerei, der Rombachstraße im Südwesten sowie dem Vennbahnweg im Nordwesten, der durch eine neu gepflanzte Baumreihe begleitet
wird. Nordöstlich grenzen Gärten mit Obstbaumbestand an. Südwestlich jenseits der Rombachstraße befinden sich
Sportanlagen, die zum Plangebiet hin durch eine hohe Pappelreihe und zur Vennbahn u.a. durch einen Wall abgeschirmt werden. Westlich und nordwestlich liegen weitere Grünlandflächen, für die ebenfalls eine Bebauung geplant ist.
Auf der nördlichen Seite der Rombachstraße befinden sich vereinzelt ortsbildprägende Baumreihen. Die Bebauung
(z.B. Heinrich-Sommer-Haus sowie die geplante Wohnbebauung des Bebauungsplanes Nr. 943) tritt zum Erhalt der
Bäume an diesen Stellen von der Rombachstraße zurück.
Durch das Vorhaben geht eine von zwei Seiten von Bebauung umgebene Grünlandfläche als Freiraum verloren. Blickbeziehungen auf das Plangebiet bestehen von der Rombachstraße, der Vennbahntrasse und den angrenzenden privaten Gärten. Ein Verlust von maßgeblichem Baumbestand ist mit dem Vorhaben nicht verbunden. Vier mittelalte Hainbuchen im Plangebiet und ein Spitzahorn im Straßenraum an der Rombachstraße gehen verloren. Erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden insofern nicht erwartet. Durch zukünftige Baumpflanzungen im Plangebiet und im
Straßenraum (Eingrünung zur Vennbahntrasse und Rombachstraße) wird das Plangebiet zukünftig begrünt.
4.3
Schutzgut Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt
Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der naturräumlichen Haupteinheit 'Aachener Hügelland' (NR-561) im Übergang
zur 'Vennfußfläche' (NR 560). Als potenziell natürliche Vegetation würde sich in diesem Raum ein HainsimsenBuchenwald mit Rasenschmiele entwickeln.
Landschaftsplan, Schutzgebiete
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Aachen und weist keine Schutzgebiete oder geschützte Biotope auf.
Biotope / Baumschutz
Das Plangebiet wird derzeit als Grünland (artenarmes, frisches Intensivgrünland) genutzt. An der südwestlichen Seite
parallel zur Rombachstraße befindet sich eine Baumreihe mit vier Hainbuchen (Stammumfänge 0,75 m, 0,9 m, 0,9 m,
1,1 m). Der südöstliche Baum weist einen Stammriss auf. Durch die vorherige Nutzung des Plangebietes als Viehweide
wurden die bestehenden Bäume in ihrem natürlichen Wuchs beeinträchtigt.
An der nordwestlichen Grenze des Plangebiets verläuft ein ca. 4 m breiter asphaltierter Weg, der als Erschließung des
nördlich angrenzenden Grundstücks dient. Der Weg schließt an die Rombachstraße an.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
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Im Straßenraum der Rombachstraße stocken außerhalb des Plangebietes zwei Spitzahorne mit Stammumfängen von
0,65 und 0,9 m. Für das Vorhaben wurde der in Abbildung 3 gezeigte Grünordnungsplan mit Baumbilanzplan erstellt1.
Das Grünland, vier mittelalte Hainbuchen im Plangebiet und ein Straßenbaum an der Rombachstraße gehen in der
Bauphase verloren. Nach Abschluss der Bauphase werden die Freiflächen im Plangebiet auf einer Fläche von rd.
1.750 m² mit Rasenflächen, Stauden, Baum- und Strauchpflanzungen begrünt. Der Bebauungsplan setzt die Anpflanzung von 14 Laubbäumen fest (4 Bäume mit zeichnerischer Festsetzung und 10 Bäume mit textlicher Festsetzung). Eine extensive Dachbegrünung erfolgt auf einer Fläche von rd. 1.610 m². Für das Plangebiet findet die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen2 Anwendung. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben gehen 4 geschützte Bäume und 1 nicht
geschützter Baum verloren.
Abbildung 3:
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 972 'Rombachstraße / Wolferskaulwinkel'
Quelle: Greenbox, Stand 27.06.2016
1
2
Greenbox Landschaftsarchitekten Köln / Düsseldorf, Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek: B-Plan Rombachstraße / Wolferskaulwinkel, Grünordnungsplan, Stand 27.06.2016
Stadt Aachen (2001): Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung) vom 31.01.2001
13
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Artenschutzrecht
Gem. VV-Artenschutz und Leitfaden 'Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben' ist zu klären, ob artenschutzrechtliche Belange durch die Planung betroffen sind, bzw. inwieweit Konflikte durch
entsprechende Maßnahmen vermieden werden können. Dies wurde für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im
Rahmen einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP, Stufe 1) beurteilt3.
Im Plangebiet befinden sich bis auf einen Stammriss in einer der Hainbuchen keine Nester oder Höhlen. Den Stammriss könnten potenziell einzelne Exemplare der Großen Bartfledermaus als Zwischenquartier nutzen, eine Besiedlung ist
aber auf Grund der Lage des Plangebietes und der Seltenheit der Art äußerst unwahrscheinlich. Eine Nutzung des
Plangebietes zur Nahrungssuche durch die Fledermausarten Große Bartfledermaus, Zwerg-, Breitflügel- und Zweifarbfledermaus sowie die Vogelarten Mäusebussard, Turmfalke, Sperber, Schleiereule, Mehl- und Rauchschwalbe ist möglich. Eine essenzielle Bedeutung der Grünlandflächen sowie eine erhebliche vorhabensbedingte Störung auf möglicherweise im Umfeld vorkommende planungsrelevante Arten können aber ausgeschlossen werden.
Zur Vermeidung von Tötungen einzelner Individuen sowie der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Bundesnaturschutzgesetz sind Fällarbeiten ausschließlich außerhalb der Brutzeit von Vogelarten im Zeitraum von Oktober bis Februar durchzuführen.
Diese artenschutzrechtliche Minderungsmaßnahme wird über Regelungen im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert.
4.4
Schutzgut Wasser
Grundwasserschutz
Der Geltungsbereich ist bisher unbebaut und wird als Grünlandfläche landwirtschaftlich genutzt.
Der Untergrund wird dominiert von den bis in größere Tiefen reichenden Verwitterungsbildungen des Kohlenkalkes, die
eine geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit besitzen. Überlagert wird diese Schicht von den Deckschichten aus gering wasserdurchlässigen Lößlehmen, die im gesamten Plangebiet bis in eine Tiefe von gut zwei Metern reichen und
einen gewissen Schutz vor Verschmutzungen bilden.
Der Boden ist überwiegend als gering wasserdurchlässig einzustufen. Wegen der vorgenannten Eigenschaften trägt der
Boden kaum zur örtlichen Grundwasserneubildung bei. Eine gezielte Versickerung ist kaum möglich.
Somit ist verbreitet mit kapillar gebundener starker Staunässe und vereinzelt mit unbeweglichem Schichtenwasser zu
rechnen. Bei extremen Witterungsverhältnissen kann Stauwasser bis kurz unter die Grasnarbe ansteigen. Der Grundwasserflurabstand (Stauwasserspiegel) lag zum Zeitpunkt der Bohrerkundung zwischen 1,1 m und 2,5 m unter Flur bei
einem Grundwassergefälle von Süden nach Norden4. Die Grundwasserflurabstandskarte der Stadt Aachen aus 1993
gibt Flurabstände zwischen 2,5 m und 4 m an.
Die Sohle der geplanten Tiefgarage liegt etwa bei rd. 246 m ü NHN. Bei Geländehöhen zwischen 250,33 m und
248,04 m ü. NHN bindet die Tiefgarage somit in das Grundwasser ein. Insofern besteht in der Bauphase ein hohes Risiko für eine Verschmutzung des Grundwassers. Neben einer druckwasserdichten Abdichtung der erdberührenden
Bauwerke, zum Schutz vor hohem Grundwasser, wird ggf. eine Umleitung des Grundwasserstromes um den Baukörper
herum erforderlich.
Gem. § 49 WHG ergeben sich beim Bauen im Grundwasser erhörte Anforderungen an die Genehmigung im Rahmen
der Bauphase. Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, sind der Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn anzuzeigen. Ggf. wird eine was3
4
BKR Aachen (2015): Stadt Aachen Vorhabenbezogener Bebauungsplan ꞌRombachstraße / Wolferskaulwinkelꞌ Artenschutzprüfung Stufe I
(Vorprüfung), Stand 08.09.2015
Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbH, Geotechnischer Bericht über die geohydrologischen und geotechnische Beschaffenheit des Grundstücks im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung, 05.12.2014
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
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serrechtliche Erlaubnis (ggf. verbunden mit Auflagen zum Schutz des Grundwassers und einem hydrogeologischen
Gutachten) erforderlich. Sollte eine Umleitung des Grundwasserstromes erforderlich werden, ist bei der Unteren Wasserbehörde eine Erlaubnis zu beantragen.
Zu Vermeidung von erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser werden Schutzmaßnahmen für das Grundwasser
empfohlen. Eine Festlegung der Maßnahmen erfolgt im nachfolgenden Genehmigungsverfahren.
Wasserschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich derzeit nicht innerhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebietes. Die Wasserschutzzone 3 des festgesetzte Wasserschutzgebietes 'Eicher Stollen' liegt südwestlich in mehr als 800 m Entfernung5.
Die Wasserschutzgebietsabgrenzung 'Eicher Stollen' und die zugehörige Verordnung werden auf der Basis neuer hydrogeologischer Berechnungen überarbeitet. Geplant ist eine Ausweitung der Wasserschutzzone, so dass zukünftig rd.
30% im Westen des Plangebietes innerhalb der geplante Wasserschutzgebietszone IIa liegen.
Sobald die zugehörige Verordnung Rechtskraft erlangt, sind ihre Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung und der
Baugenehmigung zu berücksichtigen. Diesbezügliche Genehmigungspflichten und Auflagen entstehen insbesondere für
die Entwässerung und den Leitungsbau.
Oberflächengewässer / Hochwasser
Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer, festgesetzte Überschwemmungsgebiete oder hochwassergefährdete Bereiche. Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind mit der Planung insofern nicht verbunden.
Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet des Haarbaches bzw. der Wurm, an deren Unterlauf Hochwassergefahr besteht. Zur Vermeidung einer Verschärfung des Hochwasserrisikos für die Unterlieger wurde ein Hochwassernachweis6
erstellt.
Entwässerung
Die Niederschlagswasserbeseitigung im Plangebiet erfolgt über den vorhandenen Mischwasserkanal. Der Mischwasserkanal entwässert über das RÜB Weiern in Richtung Kläranlage Eilendorf. Das RÜB Weiern entlastet direkt in das
HRB Debyestraße. Eine gezielte Versickerung des nicht verunreinigten Niederschlagswassers ist auf Grund der Bodenbeschaffenheiten sowie der Lage innerhalb einer geplante WSZ nicht möglich (vgl. Dieler + Partner GmbH).
Maßgeblich für den Hochwasserschutznachweis sowie die Dimensionierung einer ggf. erforderlichen Rückhaltung sind
die Belastung des Hochwasserrückhaltebecken HRB Debyestraße und die Auswirkungen auf den gesamten Gewässerverlauf des Haarbachs bis zur Mündung in die Wurm. Gem. Hochwasserschutznachweis ist eine Rückhaltung erforderlich. Das notwendige Rückhaltevolumen beläuft sich auf 134 m³ bei einer maximal zulässigen Drosselwassermenge von
4,5 l/s (vgl. RWTG6). Das geplante Rückhaltebecken befindet sich im Untergeschoss des Gebäudes.
4.5
Schutzgüter Luft und Geruchsimmissionen
Luft
Die lufthygienische Situation im Plangebiet (Rombachstraße) mit deutlicher Entfernung von der überaus stark frequentierten und daher lufthygienisch hoch belasteten Trierer Straße (B 258) kann im gesamtstädtischen Vergleich als moderat bewertet werden. Durch die geplante Wohnbebauung und die damit einhergehenden zusätzlichen Kfz-Verkehre
werden die relevanten Luftschadstoffgrenzwerte (für Stickstoffdioxide und Feinstaub) unter Berücksichtigung der örtlichen Vorbelastung sowie der guten Austauschbedingungen aller Voraussicht nach deutlich unterschritten.
5
6
Ordnungsbehördliche Verordnung zur vorläufigen Anordnung von Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten für
das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Eicher Stollen der Stadtwerke Aachen AG (Vorläufige Anordnung Eicher Stollen) vom 14.
Januar 2016, Sonderbeilage zum Amtsblatt Nr. 3 für den Regierungsbezirk Köln, Ausgegeben in Köln am 25. Januar 2016.
RWTG - Rur-Wasser-Technik GmbH (2016): Bauvorhaben 'Bartholomäushof' Hochwassernachweise für Mischwassereinleitung, Kurzbericht,
Stand Februar/März 2016.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Fassung vom 27.07.2016
Für das Stadtgebiet besteht seit dem Jahr 2009 ein Luftreinhalteplan, der derzeit fortgeschrieben wird (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Entwurf Stand 1/2015). Zur Verringerung der Schadstoffimmissionen wurde ab 1. Februar 2016 eine Umweltzone innerhalb des Aachener Außenrings eingerichtet (STADT AACHEN 2015). Das Plangebiet liegt außerhalb der
Umweltzone.
Lüftungstechnische Bewertung der Tiefgarage
Die geplante Tiefgarage soll eine natürliche Belüftung erhalten. Zur Beurteilung der natürlichen Lüftung der unterirdischen Garage wurde eine gutachterliche Stellungnahme von BFT Cognos GmbH eingeholt. Diese empfiehlt den Einbau
von Nachströmöffnungen und zur Unterstützung der Luftströmung den Einbau von Jetventilatoren, die zu den täglichen
Verkehrsspitzen eingeschaltet werden. Damit kann eine lufthygienische Belastung von schutzwürdigen Nutzungen wie
Kinderspielflächen, Terrassen, Fenster von Wohnungen und Balkone vermieden werden. Diese Maßnahmen werden im
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert.
Betrachtung der Geruchsimmissionen der zwei benachbarten Schreinereien
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich zwei holzverarbeitende Betriebe mit Lackieranlagen, von denen Geruchsemissionen ausgehen können. Es handelt sich um eine Schreinerei auf dem benachbarten Grundstück sowie eine
weitere Schreinerei in mehr als 100 m Entfernung zum Plangebiet. In einem Gutachten7 (ANECO 2016) wurde untersucht, ob und in welchem Umfang durch die Lackieranlagen hervorgerufene Immissionen im Plangebiet auftreten. Die
Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die maßgeblichen Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie NRW im
Plangebiet eingehalten werden. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Gerüche können daher ausgeschlossen werden.
4.6 Schutzgut Klima
Das Plangebiet wird im gesamtstädtischen Klimagutachten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2000 dem Klimatoptyp
′Siedlungsklima' zugeordnet. Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens resultieren aus der überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlung nur schwache Wärmeinseln, ein ausreichender Luftaustausch und insgesamt gute Bioklimate. Das Plangebiet profitiert von einer großräumigen, nordwärts gerichteten Kaltluftströmung in Richtung Trierer Straße (Kaltluftzielgebiet in der Bebauung). Der Kaltluftabfluss setzt sich kleinräumig auch innerhalb der
Bebauung fort.
Durch das Vorhaben kommt es zu einer vergleichsweise kleinflächigen Verdichtung lockerer, gut durchlüfteter Siedlungsbereiche. Die Bebauung hat für sich betrachtet keine nennenswerten lokalklimatischen Auswirkungen.
4.7
Schutzgut Boden
Relief
Insgesamt fällt das Gelände von der Rombachstraße von 250,33 m auf 248,04 m ü. NHN an der nördlichen Grenze ab.
Unmittelbar an der Rombachstraße besteht eine Böschung mit einem Gefälle von rund 0,9 m.
Vorsorgender Bodenschutz
Das Plangebiet wurde im Rahmen der Bodenfunktionskartierung erfasst8. Die Bodenfunktionskarte (BK 5) stellt im
Plangebiet Pseudogley dar, der aufgrund seiner Funktion im Naturhaushalt eine mittlere Bedeutung aufweist. Die Böden werden landwirtschaftlich (Grünland) genutzt und weisen überwiegend eine sehr geringe anthropogene Überprä-
7
8
Aneco (2016): Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rombachstraße/
Wolferskaulwinkel, Stand 11.07.2016
Ingenieurbüro Feldwisch (2009): Erstellung von Bodenfunktionskarten für das Stadtgebiet Aachen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Fassung vom 27.07.2016
gung auf. Im nördlichen Bereich sind die natürlichen Böden durch Aufschüttungen (schwach schluffige Sandkiese) anthropogen überprägt9.
In der Bauphase werden die Böden im Plangebiet voraussichtlich durch Bodenauftrag oder -abtrag überprägt, nehmen
aber zukünftig wieder Bodenfunktionen wahr. Der Bebauungsplan ermöglicht eine dauerhafte Bebauung oder Versiegelung auf rd. 70 % des Plangebietes. In diesem Bereich können die Böden nicht erhalten werden; die Bodenfunktionen
gehen dauerhaft vollständig verloren.
Mit der dauerhaften Flächeninanspruchnahme von Böden mit mittlere Bedeutung in einer Größenordnung von rd.
4.100 m² sind insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbunden. Die Anwendung der
Eingriffsregelung sowie ein Ausgleich sind rechtlich nicht erforderlich (vgl. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 i.V. mit § 1a Abs. 3 Satz 5
BauGB).
Durch die geplante extensive Dachbegrünung auf einer Fläche von rd. 1.610 m² werden Beeinträchtigungen in Bezug
auf die Bodenfunktion 'Ausgleichskörper im Wasserhaushalt' (Verdunstung und Wasserrückhaltung) vermindert.
Altlasten
Nach derzeitigem Planungsstand befinden sich sowohl in dem B-Plangebiet als auch in der unmittelbaren Umgebung
keine Eintragungen von Altlastenverdachtsflächen im Kataster. Konkrete Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen
liegen ebenfalls nicht vor. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken im Hinblick auf die geplante zukünftige Wohnnutzung.
4.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet selbst befinden sich keine eingetragen Bau- oder Bodendenkmäler. Östlich des Plangebietes befinden
sich mehrere Baudenkmäler. Es handelt sich um Hofanlagen mit zugehörigen Nebengebäuden, die in der dort anschließenden gemischten Bebauung liegen.
Direkte Auswirkungen auf Bau- oder Bodendenkmäler sind mit der Planung nicht verbunden. Geringfügige Auswirkungen bestehen durch eine Veränderung des Umfeldes der Baudenkmäler.
5
Begründung der Festsetzungen
5.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Das Plangebiet wird als 'Allgemeines Wohngebiet' festgesetzt werden. Damit ist es aus den Darstellungen des derzeit
geltenden Flächennutzungsplanes, welcher gemischte Baufläche darstellt - insbesondere wegen der geringen Flächengröße, als entwickelt anzusehen. Das Plangebiet ist insbesondere für die Entwicklung von dringend benötigtem Wohnraum im Stadtteil Brand sehr gut geeignet. Es bietet eine gute verkehrliche Anbindung an den ÖPNV und an das öffentliche und übergeordnete Verkehrsnetz (Anbindung über die Trierer Straße an die Autobahn 44). Die Nähe zu Nahversorgungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, Sport- und Freizeitangeboten gewährleistet einen attraktiven Wohnstandort. In Anlehnung an die bereits in der Umgebung umfangreich entstandenen Wohnbauentwicklungen (Geschosswohnungs- und Einfamilienhausbau) soll innerhalb des Plangebiets eine Wohnanlage für verschiedene Nutzergruppen
entstehen und wird daher ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die geplante Wohnnutzung fügt
sich in die westlich, südlich und östlich bereits bestehende Wohnbebauung ein. Die Verträglichkeit mit den nördlich und
östlich vorhandenen gemischten Nutzungen wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft (vgl. hierzu Kapitel 4.1 u. 4.5).
Damit wird mit Schaffung von weiterem, qualitativ hochwertigem und innenstadtnahem Wohnraum dem Bedarf insbesondere im Stadtteil Brand entsprochen. Darüber hinaus sollen einzelne ergänzende, nicht störende Nutzungen im Sin9
Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbH (2014): Geotechnischer Bericht über die geohydrologischen und geotechnische Beschaffenheit des
Grundstücke im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung, Stand 5.12.2014
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
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ne einer lebendigen und nachhaltigen Nutzungsmischung (z.B. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) zugelassen werden.
Die gemäß BauNVO § 4 Abs. 2 BauNVO innerhalb eines Allgemeinen Wohngebiets allgemein zulässigen Nutzungen
wie der Versorgung des Gebiets dienende Läden und Schank- und Speisewirtschaften werden auf Grund der geringen
Plangebietsgröße ausgeschlossen, da sie auf Grund ihrer Flächengröße die gewünschte Wohnnutzung verdrängen und
die damit verbundenen Immissionen die vorhandene und geplante Wohnnutzung stören würden.
Nicht störende Handwerksbetriebe werden gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nur ausnahmsweise zugelassen, um im Einzelfall prüfen zu können, ob ein verträgliches Einfügen in das Wohngebiet möglich ist.
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe und Tankstellen – im Plangebiet unzulässig, da hierdurch Störungen der schutzbedürftigen Wohnnutzungen und der städtebaulichen Ordnung nicht auszuschließen sind. Das Plangebiet ist insbesondere wegen seiner
geringen Größe nicht für die Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben wie Gartenbaubetriebe oder Tankstellen geeignet; diese würden die gewünschte Wohnnutzung verdrängen. Zudem gibt es für flächenintensive Nutzungen besser
geeignete Stellen im Stadtgebiet.
5.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Für das Plangebiet wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 festgesetzt. Damit wird die Obergrenze des § 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete von 0,4 geringfügig überschritten. Darüber hinaus dürfen bis zu einer GRZ von 0,7 weitere Flächen entsprechend der Regelung des § 19 Abs. 4 BauNVO durch Zufahrten, die Unterbauung durch eine Tiefgarage, Wege und Spielflächen, Stellplätze und den Vorplatz versiegelt bzw. unterbaut werden. Diese Überschreitungen werden zugelassen, um dem städtebaulichen Ziel 'Schaffung von attraktivem Wohnraum in zentralen Lagen' und
einer verträglichen Verdichtung nachzukommen.
Insbesondere gut angebundene Flächen im Innenbereich, für die der Flächennutzungsplan bereits eine bauliche Nutzung (hier: gemischte Nutzung) vorsieht, und die sich in der Nähe von Nahversorgungseinrichtungen sowie sozialer Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Sportflächen und Naherholungsflächen) befinden, sind vorrangig zu entwickeln und
entsprechend zu verdichten. Dieses Ziel ist bereits in § 1 Abs. 5 BauGB verankert.
Die geringe Überschreitung der in § 17 BauNVO vorgegebenen Obergrenze der Grundflächenzahl von 0,4 für Allgemeine Wohngebiete um 0,1 wird als städtebaulich verträglich eingestuft werden. Dabei sind insbesondere die städtebaulichen Gründe einer gewünschten Verdichtung im Innenbereich und ausgleichende Faktoren, wie umliegende Freiflächen (z.B. Sportanlage 'Wolferskaul' mit umliegenden Grünflächen, der Vennbahnweg mit angrenzenden Freiflächen)
in die Betrachtung einbezogen worden.
Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse werden nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Durch die Anlage von großzügigen Gründächern und weiteren Grün- und
Freiflächen im Hof der Wohnanlage können erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Für eine ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung wird durch die Abtreppung des Gebäudekörpers von vier
über drei auf zwei Geschosse und drei Öffnungen in der Erdgeschossebene gesorgt. Der Sozialabstand bleibt gewahrt,
da ein ausreichender Abstand zu den Nachbarbebauungen eingehalten wird. Die Hofform soll insbesondere den sozialen Kontakt der Bewohner (Mehrgenerationen-Wohnen) fördern und zur Kommunikation beitragen.
Auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl wird verzichtet. Durch die Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse
wird die Geschossfläche ausreichend begrenzt. Die realisierbare Geschossfläche liegt unterhalb der für ein Allgemeines
Wohngebiet vorgeschriebenen GFZ von 1,2.
Die Anzahl der Vollgeschosse variiert von vier Vollgeschossen entlang der Rombachstraße (Südwesten) zu drei Vollgeschossen in Richtung Norden und Süden sowie zwei Vollgeschossen in Richtung Südosten.
18
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Das realisierbare Bauvolumen wird darüber hinaus durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Gebäudehöhe begrenzt. Diese sichert die Abstufung der einzelnen Flügel der Hofbebauung und ermöglicht aus den oberen Geschossen
Blickbeziehungen in die Umgebung. Gleichzeitig garantiert die Höhenfestsetzung die Einbindung in das Orts- und
Landschaftsbild. Um die technische Umsetzung des Gebäudes nicht zu stark einzuschränken, wird festgesetzt, dass
bestimmte Aufbauten und Anlagen (wie Auslassöffnungen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Aufzugmaschinen und Treppenhäuser sowie Brüstungen und Absturzsicherungen) die festgesetzte Gebäudehöhe überschreiten dürfen.
5.3 Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)
Es wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Damit ist zwingend innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
grenzständig zu bauen. Dies unterstützt das Ziel der Schaffung einer in sich geschlossenen Hofanlage und verhindert
die Auslösung von Abstandsflächen in diesem Bereich.
5.4 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Wird eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten, wohl aber von diesen zurückspringen. Eine Überschreitung
durch untergeordnete Bauteile, wie z.B. Balkone, Wintergärten, Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von 2 m
wird zugelassen. Diese Regelung gilt nicht für die zur Rombachstraße ausgerichtete Südwestfassade sowie die Fassaden, die in Richtung Hof ausgerichtet sind, um die Hoffläche aus Gründen der Belichtung und Besonnung nicht weiter
zu verkleinern und zur Rombachstraße eine klare bauliche Fassung zu erhalten. Für diese Seiten ist auch eine geringe
Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Wintergärten, Terrassen und Terrassenüberdachungen nicht zulässig.
Die Baugrenzen ermöglichen ein angemessenes Einfügen der Planung in die umliegende Bebauung und berücksichtigen die benachbarten Baustrukturen sowie durch das Zurückspringen der vorderen Baugrenze von der Rombachstraße
die Schaffung einer ortstypischen Begrünung in Form einer Baumreihe zwischen Straße und Baukörper. Die Festsetzung trägt zu einer städtebaulich geordneten Entwicklung des Baugebiets bei.
5.5 Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)
Stellplätze, Tiefgaragen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
(Baugrenzen) sowie innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Flächen für Tiefgaragen und Stellplätze zulässig.
Garagen und Carports werden im restlichen Plangebiet ausgeschlossen, da sie aus gestalterischen Gründen nicht gewünscht sind und um die verbleibenden Freiflächen als Grün- bzw. Spielflächen auf dem Grundstück insbesondere für
Kinder und Jugendliche zu sichern und die bauliche Ausnutzung des Grundstücks nicht weiter zu erhöhen.
Eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen (geplant sind rd. 50 Stellplätze) befindet sich in der Tiefgarage. Des Weiteren
sind 9 Stellplätze im Bereich zwischen Rombachstraße, der vorderen Baugrenze und der Tiefgaragenzufahrt u.a. für
Besucher angesiedelt, um die wenigen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum nicht in Anspruch zu nehmen. Durch die
geplante Zufahrt zu den ebenerdigen Stellplätzen im Bereich des Vorplatzes zur Wohnanlage entfällt ein bestehender
Straßenbaum, der jedoch etwas westlich durch eine Baumpflanzung ersetzt wird. Dies wird als Regelung in den Durchführungsvertrag aufgenommen.
5.6 Nebenanlagen (§14 BauNVO)
Auf Grund der festgesetzten Ausnutzung der Grundstücksfläche mit einer GRZ von 0,45 sollen die außerhalb der Baugrenzen liegenden Flächen nicht durch weitere Gebäude in Anspruch genommen werden. Diese Festsetzung dient der
Sicherung der verbleibenden Grundstücksfläche als Frei- und Grünflächen, die für die Mehrfamilienwohnanlage von besonderer Bedeutung ist. Insbesondere auch aus städtebaulichen Gründen sollen die das Gebäude umgebenden Freiflächen nicht durch Gartenhäuser und Schuppen verbaut werden.
5.7 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
Zur Vermeidung verkehrlicher Konflikte im Bereich der Kreuzung Rombachstraße / Vennbahnweg und um aus Gründen
der Verkehrssicherheit die Zahl der Grundstückseinfahrten zu begrenzen, wird entlang der Rombachstraße, abgesehen
19
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
von der Zufahrt zur Tiefgarage und der Zufahrt zum Vorplatz (über den auch die ebenerdigen Stellplätze an der Rombachstraße erschlossen werden), die Schaffung von Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen.
5.8
Lärmschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Verkehrslärm
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Das Plangebiet wird durch die unmittelbar südwestlich angrenzende Rombachstraße und die weiter westlich verlaufende Autobahn 44 durch Lärmimmissionen belastet. Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde zur Ermittlung der einwirkenden Schallimmissionen ein schalltechnisches Gutachten durch
die Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH (SWA GmbH, Stand Juli 2016) erstellt. Dieses kommt zu dem
Schluss, dass in Teilbereichen des Plangebiets die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 'Schallschutz
im Städtebau' um zur Tagzeit bis zu 6 dB(A) und zur Nachtzeit bis zu 8 dB(A) überschritten werden (vgl. hierzu
Kap. 4.1). Ziel des Bebauungsplanes ist es, den Konflikt der schutzwürdigen Nutzungen mit dem auf das Plangebiet
einwirkenden Verkehrslärm zu lösen. Zur Lösung des Lärmkonflikts setzt der Bebauungsplan daher die erforderlichen
Lärmpegelbereiche (LPB II und III) für die Bebauung fest. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche II und III für die einzelnen Gebäudeteile sind der Planzeichnung zu entnehmen. Es wurde für die Bestimmung der Lärmpegelbereiche eine
freie Schallausbreitung zugrunde gelegt.
Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen ist daher innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen entsprechend der festgesetzten Lärmpegelbereiche III bzw. II (LPB) für die Fassaden im Bereich
der schutzbedürftigen Nutzungen für Außenbauteile von Gebäuden ein Schalldämmmaß von erf. R'w,res. nach
DIN 410910 von mind. 35 dB bzw. 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Unterrichtsräume sowie von mind.
30 dB bzw. 25 dB für Büroräume einzuhalten. Die Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile bis zum
Lärmpegelbereich III werden in der Regel durch die aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) resultierenden Vorgaben mit der üblichen Massivbauweise und dem Einbau von Isolierglasfenstern als Wärmeschutz nach dem heutigen
Stand der Technik bereits eingehalten und werden daher nicht explizit festgesetzt.
Durch die Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch bauliche Maßnahmen ist für die Innenbereiche der Wohngebäude ein ausreichender Schutz für die Wohnnutzungen gewährleistet. Die
Außenbereiche (z. B. Gärten, Terrassen und Balkone) werden weiterhin durch Lärmimmissionen beeinträchtigt.
Ein aktiver Lärmschutz zur Rombachstraße hin ist nicht möglich, da sich aus städtebaulichen Gründen eine Lärmschutzwand hier nicht umsetzen lässt. Das bedeutet, dass die zur Rombachstraße hin orientierten Außenwohnbereiche
weiterhin durch Lärmimmissionen der angrenzenden Straße beeinträchtigt werden.
Durch die Wahl der Gebäudeform mit einer viergeschossigen Bebauung entlang der Rombachstraße und durch die Anlage eines Innenhofs wird jedoch ein großer Teil der Bebauung, der Innenhof und Teile des Außenbereichs durch bauliche Abschirmung vor Lärm geschützt.
Die auf die Außenwohnbereiche einwirkende Lärmbelastung wird in die Abwägung eingestellt, jedoch wegen des gewichtigen städtebaulichen Belangs der 'Schaffung von neuem Wohnraum in zentralen Lagen mit guter Erreichbarkeit
der vorhandenen Infrastruktur und von Nahversorgungseinrichtungen' sowie auf Grund der Schaffung von Wohnraum
als Maßnahme der Innenentwicklung zurückgestellt. Eine Gesundheitsgefährdung ist auf Grund der geringfügigen
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 nicht gegeben. Des Weiteren werden die Außenbereiche der
Wohnanlage nur zeitweise von den Bewohnern genutzt, so dass hier die vorhandene Lärmbelastung während dieses
Zeitraums hinzunehmen ist.
Mit der Festsetzung von entsprechenden Lärmpegelbereichen wird dem Ziel gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Rechnung getragen und die vorhandene Lärmbelastung planungsrechtlich berücksichtigt. Weiterhin besteht die Mög-
10
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von Juli 2016
20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
lichkeit verlärmte Außenbereiche wie Terrassen, Balkone und Außenwohnbereiche durch bauliche Maßnahmen (z.B.
seitliche Plexiglas-Wände) zu schützen.
5.9 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB sind innerhalb des Plangebiets 14 Bäume anzupflanzen. Davon werden zur Sicherung der ortstypischen Eingrünung auf der nördlichen Straßenseite der Rombachstraße vier Bäume mit ihren Standorten zwischen Rombachstraße und dem Baukörper festgesetzt. Weitere 10 Bäume sollen zur Eingrünung der Wohnanlage auf den verbleibenden Grün- und Freiflächen (westliches, nördliches und östliches Plangebiet) angepflanzt werden. Die Lage der jeweiligen Bäume wird nicht festgesetzt, um die zukünftige Gestaltung des Plangebiets nicht einzuschränken.
Darüber hinaus wird aus gestalterischen Gründen sowie zur Sicherung eines guten Mikroklimas und eines geordneten
Umgangs mit anfallendem Niederschlagswasser (Verdunstung und Rückhaltung) die Begrünung der Dachflächen auf
einer Fläche von 1.610 m2 festgesetzt. Genaue Regelungen zur Dachbegrünung werden im Durchführungsvertrag geregelt.
6
Auswirkungen der Planung
6.1 Städtebauliche Auswirkungen
Die Nachverdichtung im Bereich Rombachstraße entspricht den städtebaulichen Zielen, die in der Rahmenplanung
Brand verankert sind. Die Nachverdichtung im Innenbereich insbesondere im Bereich gut angebundener innenstadtnaher Flächen mit einer guten Erreichbarkeit von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und der Nahversorgung ist städtebaulich gewollt. Die bauliche Weiterentwicklung des attraktiven Wohnstandortes Brand ist der Entwicklung von Flächen im Außenbereich vorzuziehen. Die Wohnanlage orientiert sich mit ihrer baulichen Dichte an der umgebenden Bebauung.
6.2 Verkehrliche Auswirkungen
Insgesamt werden durch den Neubau der Mehrfamilienwohnanlage rd. 50 Wohneinheiten neu geschaffen, die eine Zunahme des Pkw- Verkehrs auf der Rombachstraße und den umliegenden Straße verursachen wird. Das vorhandene
Straßennetz ist ausreichend leistungsfähig, um die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen.
Die Festsetzungen sehen die Unterbringung des überwiegenden Teils der erforderlichen Stellplätze in der Tiefgarage
vor. Als ebenerdige Stellplätze werden weitere 9 Stellplätze für Besucher im südlichen Teil des Plangebiets zwischen
Rombachstraße und Wohnanlage erstellt. Davon werden drei Stellplätze von der Zufahrt zur Tiefgarage und sechs über
den Vorplatz der Wohnanlage erschlossen. Der überwiegende Teil der in der Rombachstraße vorhandenen Stellplätze
bleibt erhalten und wird durch die Wohnanlage nicht in Anspruch genommen.
6.3 Umweltauswirkungen
Der Bebauungsplan sieht die Errichtung einer Mehrfamilienwohnanlage zur Schaffung von Mehrgenerationen- Wohnen
auf einer bisher nahezu unversiegelten Fläche vor. Der vorhandene Baumbestand (vier Hainbuchen) entfällt, wird jedoch durch 14 Neupflanzungen ersetzt. Durch die Planung ist nicht mit einer erheblichen Verschlechterung der Umweltsituation innerhalb des Plangebiets zu rechnen. Die geplante Bebauung trägt zudem als Maßnahme der Innenentwicklung zur Nachverdichtung im Bestand durch Schaffung von neuem Wohnraum in zentralen Lagen bei und schont damit
den Außenbereich. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ist nicht erforderlich.
6.4 Planungsrechtliche Auswirkungen
Das Bebauungsplanverfahren wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im sog. beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Das Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen des § 13a BauGB 'Bebau-
21
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
ungsplan der Innenentwicklung' und kann ohne Umweltprüfung / Umweltbericht durchgeführt werden. Darüber hinaus
kann auf die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und damit auf die Kompensation möglicher vorhabensbedingter Eingriffe
verzichtet werden. Die Auswirkungen auf die Umweltbelange sind jedoch trotzdem in die Abwägung der berührten Belange einzubeziehen. Diese Begründung befasst sich daher in Kapitel 4 mit den durch die Planung berührten Umweltbelangen und damit verbundenen Auswirkungen.
7
Kosten
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Baumaßnahme werden vom Vorhabenträger getragen und im Detail im Durchführungsvertrag geregelt.
8
Durchführungsvertrag
Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Aachen und dem
Vorhabenträger abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird alle zuvor genannten Voraussetzungen und Bedingungen für
die Realisierung der Maßnahme sicherstellen. Außerdem trägt der Vertrag der gesetzlichen Vorgabe Rechnung, die
Frist für die Realisierung des Vorhabens festzulegen. Werden die festgelegten Termine nicht eingehalten, so soll die
Stadt Aachen entsprechend den gesetzlichen Regelungen die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aufheben. In dem Durchführungsvertrag werden zum Satzungsbeschluss zudem auch Gestaltungsvorgaben für das
Vorhaben, Kostenübernahmen durch den Vorhabenträger u.a. geregelt. Dem Willen der Stadt Aachen, das vorliegende
Entwurfskonzept des geplanten Gebäudes auch umzusetzen, wird damit Rechnung getragen.
Voraussichtliche Inhalte:
Schaffung von rd. 50 Stellplätzen innerhalb einer Tiefgarage sowie der erforderlichen Fahrradstellplätze
Verpflichtung zur Erstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
Investorenausgleichszahlung zur Verbesserung/Neubau eines benachbarten Spielplatzes
Entwässerungskonzept zur Einleitung des im Plangebiet anfallenden nicht verschmutzten Niederschlagswassers
Freiflächengestaltung (entsprechend Grünordnungsplan)
Neupflanzungen von Bäumen
Nebenbestimmungen aus dem Schallgutachten zum schallminimierten Betrieb der Tiefgarage
Lage, Art und Maß der Dachbegrünung
Lage, Art und Maß der Besucherparkplätze
Der Vertrag wird spätestens zum Satzungsbeschluss unterschrieben vorliegen.
9
Plandaten
Größe des Plangebiets
rd. 5.890 qm
Allgemeines Wohngebiet
rd. 5.890 qm
Gebäudegrundfläche
rd. 2.370 qm
Hoffläche
rd. 810 qm
Zufahrt Tiefgarage
rd. 220 qm
Vorplatz inkl. ebenerdige Stellplätze rd. 270 qm
Versickerungsanlage
rd. 135 cbm
22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 27.07.2016
Die Fläche des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am .................................. die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 972 - Rombachstraße / Wolferskaulwinkel beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
23
An der Schmit
STADT AACHEN
Bebauungsplan Nr. 972
OK
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OK
D
25
25
7.
38
8.
67
Vorhaben- und Erschließungsplan
5
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U=0,84
U=0,82
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III
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Geltungsbereich vorhabenbezogener
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Legende
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Baum Bestand
Am
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1172
IV
Baum Neupflanzung
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1
Hochbeet mit
Sitzeinfassung
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am ......................... den Bebauungsplan Nr. 972 als Satzung beschlossen hat.
und dass alle Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
8
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GEMARKUNGBrand
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1 : 500
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25576.96
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Lagerplatz
BEBAUUNGSPLAN NR.
972
Wolferskaulwinkel
eg
ahnw
b
Venn
Umriss T
G
Rombachstraße
Lageplan M 1:500
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
eg
ahnw
b
Venn
Rombachstraße
Erdgeschoss
M 1:500
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
eg
ahnw
b
Venn
Rombachstraße
1.Obergeschoss
M 1:500
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
eg
ahnw
b
Venn
Rombachstraße
2.Obergeschoss
M 1:500
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
eg
ahnw
b
Venn
Rombachstraße
3.Obergeschoss
M 1:500
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Rombachstraße
Untergeschoss
M 1:500
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Ansicht Südwest
M 1:200
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Ansicht Nordwest
M 1:200
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Ansicht Südost
M 1:200
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Ansicht Nordost
M 1:200
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
+ 14.00
+ 10.30
+ 7.20
Durchwohnen vom Hof ins Grüne
+ 4.10
Durchwohnen vom Hof ins Grüne
0.00
Rombachstraße
Vorplatz
Eingang
teilunterkellerte Tiefgarage
umlaufender Grünraum
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Schnitt Pflanzbeet Innenhof
OK
D
LEGENDE
0,35
25
8.
67
U=0,3
Sitzmauer
offen geppflasterte Wege, Zufahrten, Stellplätze
Bäume entfallen
248,09
Substrat
249,62
1,05
0,60
1
.79
-1
2
4
nein
6
St
üt
zm
au
er
8
ja
5
Cr
249,62
90
Carpinus betulus
ja
6
Traufe
248,42
Cr
110
Carpinus betulus
ja
8
248,62
.45
-1
Wegfall von Bäumen
Bäume Neupflanzung
Name
Pflanzgröße
%
5,
0
4,
249,62
0%
Flur 7
.40
-1
249,62
Fo
Erhalt von Bäumen
248,57
.29
-1
249,36
248,71
Fo
248,62
249,62
249,04
248,81
OK TG 249,02
249,13
90
Carpinus betulus
Stk.
248,74
U=0,31
75
Carpinus betulus
Stützmauer/Sichtbeton
248,62
Fo
U=0,31
nein
Stauden, Gehölze und Gräser
3
248,62
1077
6
Spielplatz
248,47
248,82
65
Acer platanoides
248,62
249,12
U=0,29
Gebäude
Baumschutzsatzung
Freiflächen mit Rasenflächen
248,12
U=0,25
Schnitt A-A
M 1:20
Kronendurchbruchmesser (m)
247.85
248,20
OK TG 249,02
Art
Nr.
248,14
Umfang
(cm)
Spielplatz
246,02 m2
6
Ac
Acer campestre 'Elsrijk'
Sol. Baum 4xvmDB STU. 25/30
4
Am
Amelanchier lamarckii
Sol. 4xvmDB
B 150-200, H 200-250,
mehrstämmig
2
Cr
Crataegus prunifolia
Sol. 4xvmDB B 150-200,
H 300-350
3
Fo
Fraxinus ornus
H 4xvmDB STU. 25/30
3
Gt
Gleditsia triacanthos 'Skyline'
Sol. 4xvmDB STU. 25/30
1
Apc
Acer platanoides 'Cleveland'
H 4xVmDB STU. 25/30
H 400-500 cm, B 150-200 cm
1
Ap
Acer platanoides
H 4xVmDB STU. 20/25
Ac
Apc
A
Neupflanzung von Bäumen
Groß- und Kleinsträucher
TG
Ac
248,92
Am
A
249,62
249,62
1172
Ac
TG
249,62
Am
.3
-0
Am
249,04
249,62
248,62
Ac
KD 249.53
KS 245,36
249,62
1,0
%
249.50
249,10
249,62
OK TG 249,02
04
03
TG
Betonsteinpflaster
249,62
249.79
249,62
250,30
Datum
greenbox
Landschaftsarchitekten
Köln / Düsseldorf
Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek
Bauherr/Auftraggeber
Ac
Büro Köln:
Graeffstr. 35
50823 Köln
Tel.: 0221/949977-10
Fax: 0221/949977-11
www.greenbox.la
info@greenbox.la
249,59
249,61
Unterschrift Bauherr/Auftraggeber
249,68
Betonsteinpflaster
249,94
Stand Architektur
Plannr. Architektur
Planungsstufe
Inhalt
Büro Düsseldorf:
Breisacher Str. 14
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211/34 40 61
Büro Stuttgart:
Alexanderstr. 92
70182 Stuttgart
Tel.: 0711/566126-00
Fax.: 0711/2391-220
249,77
.21
-0
249,96
249,76
Verteiler
B-Plan Rombachstraße/Wolferskaulwinkel
249,62
249,82
TGA
Index
Änderungen/Ergänzungen
Bauvorhaben
KD 249.12
4 Cb
U=1,1
5
ze
lät
rkp
Pa
Ac
Gt
.68
-0
Cb
U=0,9 3
Cb
U=0,9
249,18
Statik
246,22
.52
-0
ze
lät
rkp
Pa
Acer platanoides
U=0,9
Cb
Carpinus betulus
U=0,75
Architekt
249,62
Bauherr
Gt
2
250,11
01
249,22
2,6%
Acer platanoides
U=0,65
U=0,65
r
maue
Stütz
TG
U=0,75
1
02
st
aula
ngsb
inigu
Vere
Ap
Gt
Hochbeet mit
Sitzeinfassung
.01
-1
ze
lät
rkp
Pa
Am
Grünordnungsplan
Planbezeichnung
15-25_VE_LA_EG_100_00
dichter Bewuchs
40
OK Mauer
250,50
Bearbeiter
Blattgröße
Tu, Ba
DIN A1
Datum
Maßstab
27.06.2016
1:200
NORDEN
249,67
st
aula
ngsb
inigu
Vere
1079
1044
extensive Dachbegrünung 1610 m²
Unterschrift / Stempel greenbox
Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
zur öffentlichen Auslegung
(Stand 15.07.2016)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Inhaltsverzeichnis
1.
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25,
44135 Dortmund, Schreiben vom 28.04.2016 ....................................................................................... 1
2.
Polizeipräsidium Aachen, Hubert-Wienen-Straße 25, 52070 Aachen, Schreiben vom
03.05.2016 ................................................................................................................................................ 3
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
1.
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135
Dortmund, Schreiben vom 28.04.2016
Seite 1 / 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 2 / 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
2.
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Polizeipräsidium Aachen, Hubert-Wienen-Straße 25, 52070 Aachen, Schreiben vom 03.05.2016
Seite 3 / 3
Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
zur öffentlichen Auslegung
(Stand 27.07.2016)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 27.07.2016
Inhaltsverzeichnis
1.
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25,
44135 Dortmund, Schreiben vom 28.04.2016 ....................................................................................... 1
2.
Polizeipräsidium Aachen, Hubert-Wienen-Straße 25, 52070 Aachen, Schreiben vom
03.05.2016 ................................................................................................................................................ 1
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 27.07.2016
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Zusammenstellung der Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972
1.
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135
Dortmund, Schreiben vom 28.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Beteiligung der EBV Gesellschaft als Eigentümerin des Bergwerkfeldes 'Minerva' erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung.
Abwägungsvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
2.
Polizeipräsidium Aachen, Hubert-Wienen-Straße 25, 52070 Aachen, Schreiben vom 03.05.2016
Stellungnahme der Verwaltung
Das Plangebiet wird unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (StVO und RAST) an das öffentliche Straßennetz
angebunden.
Der Bebauungsplan setzt das städtebauliche Ziel der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in zentralen gut
erschlossenen Lagen der Stadt Aachen um. Die zeitweise Beeinträchtigung im Stadtteil Brand durch vermehrte Baumaßnahmen ist hinzunehmen.
Darüber hinaus ist die Koordination des Baustellenverkehrs im Stadtteil Brand nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Diese wird nachgelagert von der Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen in Zusammenarbeit mit der Abteilung
Straßenbau bearbeitet und abgestimmt.
Voraussichtlich wird es jedoch beim vorliegenden Bebauungsplanverfahren erst ab dem Jahr 2017 zu Baumaßnahmen
kommen, so dass bis dahin ein großer Teil der in der Stellungnahme genannten Baumaßnahmen bereits abgeschlossen
sein werden.
Abwägungsvorschlag
Die Anregung wird zu Kenntnis genommen und an die zuständige Abteilung der Stadt Aachen weitergegeben.
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Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
zur öffentlichen Auslegung
(Stand 15.07.2016)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Inhaltsverzeichnis
1.
Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Bezirksamt Aachen-Brand vom
06.04.2016 ................................................................................................................................................ 1
2.
Schreiben vom 15.04.2016 ................................................................................................................ 5
3.
Schreiben vom 12.04.2016 ..................................................................................................................... 8
4.
Schreiben vom 04.04.2016, 05.04.2016, 14.04.2016 und 15.04.2016 ................................................. 14
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
1.
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Bezirksamt Aachen-Brand vom 06.04.2016
Seite 1 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 2 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 3 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 4 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
2.
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Schreiben vom 15.04.2016
Seite 5 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 6 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 7 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
3.
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Schreiben vom 12.04.2016
Seite 8 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 9 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 10 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 11 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 12 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 13 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
4.
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Schreiben vom 04.04.2016, 05.04.2016, 14.04.2016 und 15.04.2016
Seite 14 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 15 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 16 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 17 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 18 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 19 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 20 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
Seite 21 / 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.07.2016
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Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
zur öffentlichen Auslegung
(Stand 27.07.2016)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 27.07.2016
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Bezirksamt Aachen-Brand vom
06.04.2016 ................................................................................................................................................ 1
1.1
Umweltprüfung / Umweltbericht .................................................................................................................. 1
1.2
Klima / Kaltluftschneise............................................................................................................................... 1
1.3
Entwässerung / Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers ............................................................ 2
1.4
Verkehr / Wegeverbindungen ..................................................................................................................... 2
1.5
Maßstab der geplanten Bebauung / Einfügen ins Ortsbild ......................................................................... 2
1.6
Sonstiges .................................................................................................................................................... 3
Schreiben vom 15.04.2016 ..................................................................................................................... 3
2.1
Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB ..................................................................................... 3
2.2
Einfügung in die Umgebung ....................................................................................................................... 4
Schreiben vom 12.04.2016 ..................................................................................................................... 5
3.1
Geschossanzahl ......................................................................................................................................... 5
3.2
Art des beabsichtigten Baukörpers ............................................................................................................. 5
3.3
Luftströmungsverhältnisse .......................................................................................................................... 6
3.4
Kanalisation ................................................................................................................................................ 6
3.5
Grundwasser .............................................................................................................................................. 7
3.6
Wasserläufe ................................................................................................................................................ 7
3.7
Wasserführende Schichten ......................................................................................................................... 7
3.8
Bislang bereits bekannte Versickerungsprobleme ...................................................................................... 7
3.9
Verkehrssituation des fließenden Verkehrs ................................................................................................ 7
3.10
Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs .................................................................................................. 8
3.11
Umweltverträglichkeitsprüfung .................................................................................................................... 8
Schreiben vom 04.04.2016, 05.04.2016, 14.04.2016 und 15.04.2016 ................................................... 8
4.1
Einsichtnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ............................................................................ 8
4.2
Entwässerung / Wasser / Hochwasserschutz ............................................................................................. 9
4.3
Luft / Klima .................................................................................................................................................. 9
4.4
Umweltprüfung / Umweltbericht ................................................................................................................ 10
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 27.07.2016
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Zusammenstellung der Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972
1.
Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Bezirksamt Aachen-Brand vom 06.04.2016
1.1 Umweltprüfung / Umweltbericht
Gemäß § 13a BauGB können Bebauungsplanverfahren als Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt werden.
Dabei muss es sich um eine Nachverdichtung im Bestand oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung handeln. Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB zu erfüllen:
der Bebauungsplan setzt weniger als 20.000 bzw. 70.000 qm als Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO
fest,
es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht,
es bestehen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten oder europäischen Vogelschutzgebieten.
Da die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, kann das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verkürzt
und auf die Durchführung nur einer Offenlage beschränkt werden. Des Weiteren kann auf die Umweltprüfung inkl. Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Anwendung der Eingriffsregelung (Ausgleich von Eingriffen in Natur und
Landschaft) verzichtet werden. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als
im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (vgl. § 13a Abs. 2 Nr. 4
BauGB). Die Vorgaben des Artenschutzrechtes (vgl. §§ 44 und 45 BNatSchG) werden hiervon nicht berührt und sind zu
beachten.
Gleichwohl sind auch im beschleunigten Verfahren die Umweltbelange zu berücksichtigen und in die Abwägung einzustellen. Entsprechend wurden im Zuge des Planverfahrens die erforderlichen Fachgutachten (z.B. Schalltechnische Untersuchung, artenschutzfachliche Vorprüfung, Hochwasserschutznachweis für das geplante Bauvorhaben sowie eine
gutachterliche Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten der benachbarten Handwerksbetriebe) durch qualifizierte Fachbüros erarbeitet; die Ergebnisse sind in das Bebauungsplanverfahren eingeflossen. Des Weiteren beinhaltet
die Begründung zum Bebauungsplan die Betrachtung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange.
1.2 Klima / Kaltluftschneise
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer großräumigen Kaltluftbahn, die zur Versorgung der klimatisch überprägten
Stadtbereiche wie dem Vennbahncenter und des Bereichs Trierer Straße dienen. Diese verlaufen südwestlich und nordöstlich des Siedlungsbereichs von Brand. Eine Barrierewirkung / Kaltluftsperre durch den neuen Baukörper ist somit
nicht gegeben. Das Gebiet ist aber Bestandteil eines Bereichs mit kleinräumigem und relativ geringmächtigen Kaltluftabfluss innerhalb der Bebauung, der im Plangebiet und im Umfeld des geplanten Vorhabens wirksam ist. Das Plangebiet
wird im Klimagutachten der Stadt Aachen zugleich dem 'Siedlungsklima' zugeordnet. Aufgrund der lockeren Bebauung
und Durchgrünung sind aber Wärmeinseleffekte nur schwach ausgeprägt. Das Plangebiet liegt insofern in einem gut
durchlüfteten Siedlungsklimatop, das von den umgebenden Kaltluftströmen profitiert. Die Auswirkungen des Vorhabens
auf den lokalen Kaltluftabfluss sind von untergeordneter Bedeutung. Zugleich wird mit den festgelegten Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, Dachbegrünung) ein klimatisch wirksamer Ausgleich geschaffen. Jedwede Art der Bebauung und Versiegelung führt grundsätzlich zu einer lokalklimatischen Veränderung. Aufgrund der guten Ausgangsbe-
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 27.07.2016
dingungen werden diese, auch im Zusammenwirken mit benachbarten Vorhaben, im Plangebiet aber als verträglich angesehen. Relevante Auswirkungen auf einen Kaltluftstrom werden durch das Vorhaben nicht verursacht.
1.3 Entwässerung / Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers
Das Plangebiet wird an den Mischwasserkanal in der Rombachstraße angeschlossen. Die Auswirkungen auf die Hochwassergefahr durch die Einleitung von weiteren Abwassermengen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
durch die Rur-Wasser-Technik GmbH (RWTG) gutachterlich sowie durch die STAWAG geprüft. Ergebnis der Untersuchung ist, dass im Bereich des Plangebiets das anfallende Niederschlagswasser teilweise zurückgehalten werden muss.
Aus Sicht des Hochwasserschutzes beläuft sich das notwendige Rückhaltevolumen für das geplante Bauvorhaben auf
134 m³ bei einer maximal zulässigen Drosselwassermenge von 4,5 l/s. Eine darüber hinausgehende Rückhaltung ist
nicht erforderlich. Aus Sicht der STAWAG und aus Gutachtersicht bestehen keine Bedenken gegen den Anschluss an
den bestehenden Mischwasserkanal in der Rombachstraße.
Da entsprechend der versiegelten Flächen das anfallende Niederschlagswasser, welches abgeleitet werden muss, berechnet wird, sind durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung zu erwarten. Eine Überflutung
von Grundstücken bei Starkregenereignissen kann nicht auf die geplante Bebauung zurückgeführt werden.
Die Schaffung eines Biotops mit Rückhaltebecken wird auf Grund der geringen Größe des Plangebiets nicht erfolgen.
1.4 Verkehr / Wegeverbindungen
Die Wohnanlage wird über eine im südöstlichen Bereich des Plangebiets gelegene Zufahrt zur Tiefgarage mit etwa 50
Stellplätzen an die Rombachstraße und weiter über die Heussstraße in Richtung Westen bzw. über die Straße Wolferskaul / Marktstraße in Richtung Osten an die Trierer Straße angebunden.
Die durch weitere 50 Wohneinheiten ausgelösten Verkehrsmengen können durch das das Plangebiet umgebende Straßennetz leistungsfähig abgewickelt werden. Nach Fertigstellung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass der weit
überwiegende Teil der zusätzlichen Verkehre über den kürzesten Weg über Rombach- und Heussstraße zur Trierer
Straße fließen wird. Es besteht kein Erfordernis, Änderungen am bestehenden Verkehrsnetz vorzunehmen. Im Rahmen
der benachbarten Bebauungspläne (Nr. 943 / Nr. 953) ist die Verkehrssituation ausreichend gutachterlich untersucht
worden und die Leistungsfähigkeit auch des Knotenpunkts Heussstraße / Trierer Straße bestätigt worden. Nichtsdestotrotz kommt es im Bereich der Heussstraße in Fahrtrichtung Trierer Straße in der morgendlichen Spitzenstunde zu einer
höheren Belastung. Vor der Lichtzeichenanlage kommt es zu Wartezeiten der Linksabbieger, da ein Rückstau auf der
Trierer Straße bis zur Autobahnauffahrt besteht und nicht alle Autofahrer die Grünphase von der Heussstraße nutzen
können. Ein Ausbau des Straßennetzes, insbesondere der Trierer Straße, zur Abdeckung des nur sehr begrenzt in den
Morgenstunden auftretenden Maximalaufkommens ist jedoch weder verkehrs- noch stadtplanerisch sinnvoll. Daher sind
gelegentliche Belastungsspitzen im städtischen Verkehrsnetz unvermeidbar.
Die Anzahl der Besucherstellplätze wurde von 3 Stellplätzen auf 9 Besucher-Stellplätze erhöht, um die Inanspruchnahme der vorhandenen Stellplätze innerhalb des öffentlichen Raums zu minimieren.
Es gibt eine Wegeverbindung zwischen dem Innenhof und den die Wohnanlage umgebenden Grün- und Freiflächen.
Die Flächen zwischen dem Flurstück 1172 (geplantes Bauvorhaben) und dem Vennbahnweg / Vennbahncenter befinden sich in Privateigentum. Daher ist eine direkte Wegeverbindung in Richtung Norden zum Vennbahnweg / Vennbahncenter nicht vorgesehen.
1.5 Maßstab der geplanten Bebauung / Einfügen ins Ortsbild
Der höhere Bauteil mit vier Geschossen soll die Wohnanlage u.a. gegen die Lärmimmissionen der Rombachstraße abschirmen und hierdurch einen ruhigen Innenhof und abgeschirmte Außenbereiche (z.B. Terrassen) gewährleisten. Gestalterisch soll eine klare Kante mit dem viergeschossigen Bauteil zur Rombachstraße gebildet werden und die Wohnan-
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 27.07.2016
lage in Richtung Norden durch ein Abstufen der Gebäudehöhen aufgelockert werden. Mit dem Vorhaben wird das planerische Ziel einer Verdichtung im erschlossenen Innenbereich und einer dadurch möglichen Schonung des Außenbereichs verfolgt.
Die Umgebung ist durch vielfältige Gebäudeformen wie gewerblich genutzte Hallen, kompakte Schulgebäude, das neu
entstehende Vennbahncenter, durch Ein- und Zweifamilienhausbebauung sowie die Blockrandbebauung an der Ringund Heussstraße geprägt. Diese vielfältigen Baustrukturen der Umgebung ermöglichen das städtebauliche Einfügen der
Mehrgenerationen-Wohnanlage. Diese soll an die Bauform des Vierkanthofs erinnern. Im Bereich Rombachstraße findet
sich keine prägende kleinteilige ortstypische Struktur, sondern es liegt ein Nebeneinander verschiedenster Bauformen
und -größen vor, das insbesondere durch aktuelle Planungsvorhaben weiter entwickelt wird.
1.6 Sonstiges
Es wird ein Anteil von voraussichtlich 30% als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert. Dieser Anteil wird in den
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehörenden Durchführungsvertrag aufgenommen und darüber vertraglich gesichert. Es entstehen Mietwohnungen im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus. Das Grundstück befindet sich im Eigentum eines privaten Vorhabenträgers. Eine Benennung des Vorhabenträgers ist derzeit nicht vorgesehen. Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist nach heutigem Planungsstand für das Frühjahr 2017 vorgesehen. Der Zeitplan für die Umsetzung des Bauvorhabens ist derzeit noch nicht bekannt. Jedoch wird der Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan einen Zeitpunkt benennen, bis zu dem das Vorhaben nach Satzungsbeschluss
realisiert sein muss.
Die Gestaltung der Außenanlagen ist im Rahmen der öffentlichen Auslegung dem Grünordnungsplan als Anlage zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu entnehmen. Auf einer Fläche von 1.610 qm wird eine Dachbegrünung vorgesehen.
2.
Schreiben vom 15.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung
2.1 Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB
Bei dem Planbereich handelt es sich um eine unbebaute Fläche in dem ansonsten flächendeckend beplanten Innenbereich nordöstlich der Rombachstraße. Die nordwestlich angrenzenden Bauleitplanverfahren B-Plan Nr. 943 'Rombachstraße / Vennbahnweg' und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 'Trierer Straße / Vennbahnweg' sind abgeschlossen. Die Satzungsbeschlüsse beider Bebauungspläne wurden in der Sitzung des Rates am 11.05.2016 gefasst.
Eine Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungen steht nach dem Inkrafttreten der Bebauungspläne unmittelbar bevor. Die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist vertraglich geregelt und die Erschließung der städtischen Grundstücke ist im Haushalt der Stadt Aachen bereits für das Jahr 2016 vorgesehen. Insoweit ist die Umgebung
nicht nur 'beplant', sondern wird auch zeitnah faktisch einer baulichen Entwicklung zugeführt werden. Westlich der Rombachstraße ist bereits das Wohngebiet Bobenden entwickelt worden. Auch die Sportanlagen südwestlich des Plangebiets sind als bauliche Anlagen zu werten, so dass der Planbereich mit der Entwicklung nördlich des Vennbahnwegs allseitig von Siedlungsbereichen umgeben sein wird.
Bei dem Plangebiet handelt es sich – nach Beurteilung der zuständigen Fachabteilungen – um ein Grundstück innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Eine Schließung der sog. 'Baulücke' durch ein straßenbegleitendes Bauvorhaben wird für zulässig erachtet. Durch die beabsichtigte Bauform und die Höhe des Vorhabens besteht jedoch ein
Planerfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 27.07.2016
Bei dem Plangebiet und der beabsichtigten Nutzung handelt es sich um einen klassischen Fall eines Bebauungsplans
der Innenentwicklung. Die Ausschlusskriterien des § 13a Abs. 1 u. 2 BauGB greifen nicht. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Rombachstraße / Wolferskaulwinkel' sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Vorhaben
mit einer Grundfläche von ca. 2.400 m² geschaffen werden; der Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird demnach weit unterschritten. Auch eine Kumulation mit den benachbarten Bauleitplanverfahren Nr. 943 und 953 kommt nicht
in Betracht, da diese Bauleitplanverfahren im 'Normalverfahren' mit Umweltprüfung und ökologischer Ausgleichsverpflichtung durchgeführt wurden und eine missbräuchliche 'Zerstückelung' in Einzelverfahren der Innenentwicklung – zur
Anwendung des vereinfachten Verfahrens – nicht zu unterstellen ist.
Aus den Umweltprüfungen der benachbarten Bauleitplanungen sind die Auswirkungen auf die zu prüfenden Schutzgüter
sehr genau bekannt und erhebliche Auswirkungen grundsätzlich nicht zu befürchten. Dennoch werden die Umweltbelage und die Auswirkungen auf die Schutzgüter in dem Bauleitplanverfahren 'Rombachstraße / Wolferskaulwinkel' im Hinblick auf eine umfassende Erfassung der betroffenen Belange untersucht und nach Möglichkeiten der Vermeidung oder
nach Minderungsmaßnahmen gesucht und in der Begründung dargestellt. Die Umweltbelange werden in die Abwägung
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung möglicher FFH- und Vogelschutzgebiete
sind nach Prüfung des Fachbereichs Umwelt nicht gegeben. Das Ausschlusskriterium des § 1 Abs. 1 Satz 5 trifft daher
auf das vorliegende Verfahren nicht zu.
Einer Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB steht daher nichts entgegen.
2.2 Einfügung in die Umgebung
Hinsichtlich der Kritik am vorgesehenen Bauvolumen ist darauf hinzuweisen, dass das Vorhaben im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nicht nach dem Einfügegebot des § 34 BauGB zu beurteilen ist. Der Verwaltung und dem Vorhabenträger ist bewusst, dass das Vorhaben insbesondere von seiner Anordnung und der Gebäudeform her von der
Typologie der Wohnbebauung im Umfeld abweicht. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat gerade zum Ziel, dieses besondere Bauvorhaben planungsrechtlich vorzubereiten und seine Umsetzbarkeit zu sichern.
Das bauliche Umfeld ist insbesondere durch die Sportanlagen auf der anderen Seite der Rombachstraße, die südöstlich
angrenzende gewerbliche Nutzung, das geplante Vennbahncenter und das Schulzentrum im Westen als inhomogen anzusehen. Ein eindeutiges Vorherrschen bestimmter Gebäudetypologien und -volumina kann in dem Bereich nicht festgestellt werden. Daher wird die Einschätzung der Einwender, dass es sich bei dem Vorhaben um einen eklatanten
Fremdkörper handele, nicht geteilt. Die Bezugnahme auf das allerengste Umfeld ist für die Beurteilung hier nicht angebracht.
Den Einwendern kann in der Einschätzung zugestimmt werden, dass die Wohngebäude in der näheren Umgebung eine
kleinteiligere Typologie aufweisen. Allerdings handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben nicht um ein 'normales'
Wohngebäude, sondern um einen Gebäudekomplex mit einem besonderen Wohnkonzept (gemeinschaftliches Mehrgenerationen-Wohnen), für dessen Funktionieren die Anordnung in Form eines gemeinschaftlich genutzten Hofes explizit
gewählt wurde. Wollte man für Wohnnutzungen stets kleinteilige Einfamilienhaustypologien als absoluten Maßstab anlegen, wären in Aachen besondere Wohnformen und neue Konzepte des Wohnens und Zusammenlebens praktisch nicht
umsetzbar. Insbesondere im Hinblick auf den demografischen und sozialen Wandel erscheint es sinnvoll und zielführend, andere Bebauungsformen zu ermöglichen und zu erproben, um Aachen als zukunftsfähigen Wohnstandort weiter
zu entwickeln.
Die von den Einwendern befürchteten Beeinträchtigungen für ihr Grundstück werden von der Verwaltung nicht in gleicher Weise gesehen. Der Abstand zwischen dem Wohnhaus der Einwender und dem geplanten Gebäude beträgt deutlich über 50 m. Im der Grundstücksgrenze der Einwender direkt gegenüberliegenden Bereich weist das geplante Vorhaben zwei Geschosse auf, etwas weiter nördlich sind 3 Geschosse vorgesehen, jeweils mit Flachdach. Die Gebäudehöhen gehen in diesem Bereich daher nicht über die üblichen Höhen von Wohngebäuden hinaus. Daher ist das Grund-
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stück der Einwender auch nicht stärker einsehbar, als es im Falle bspw. einer normalen Reihenhausbebauung wäre. Die
in der ersten Baureihe errichteten Wohngebäude entlang der Ringstraße sind durch die in zweiter Reihe errichteten
Wohngebäude wesentlich stärker einsehbar, als es das Grundstück der Einwender durch die geplante Wohnbebauung
sein wird. Zudem sind entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze Baum- und Strauchpflanzungen vorgesehen, die
den Blick auf eine durchgehende Wand nicht entstehen lassen (vgl. Grünordnungsplan).
Im städtischen Umfeld kann eine vollkommene Abgeschirmtheit von den Blicken anderer weder erreicht, noch erwartet
werden. Die Einschätzung der Einwender, dass eine Nutzung des Gartens aufgrund der geplanten Bebauung nicht mehr
in adäquater Weise möglich sein wird, kann daher nicht nachvollzogen werden. Diese potenzielle Einsehbarkeit für einen
begrenzten Personenkreis (die Bewohner des Mehrgenerationenhofes) muss angesichts des bedeutenden Ziels der
'Schaffung von attraktivem Wohnraum in zentralen Lagen' hingenommen werden.
Abwägungsvorschlag
Der Forderung, den Bebauungsplan im 'Normalverfahren' mit Umweltbericht aufzustellen, wird nicht gefolgt.
Der Forderung, das Bauvolumen zu reduzieren bzw. die bauliche Ausformung des Vorhabens zu ändern, wird nicht gefolgt.
3.
Schreiben vom 12.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.
Die Stadt Aachen hat sich bewusst zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung
entschieden, um frühzeitig über die Planungsziele zu informieren und damit ihrer Informationspflicht nachzukommen. Die
Fachverwaltung bedauert die Umstände beim Versuch der Einsichtnahme. Der Vorfall wurde von allen Bezirksämtern
zum Anlass genommen, die Öffnungszeiten neu zu regeln. Aufgrund dieser Vereinbarung und der Zusicherung des
freien Zutritts zu den Aushangzeiten werden zukünftig derartige Öffnungsschwierigkeiten vermieden.
Neben der öffentlichen Auslage der Bebauungsplanunterlagen im Bezirksamt Brand waren diese Unterlagen innerhalb
der 14-tägigen Frist zu jeder Tageszeit auf der Internetseite der Stadt Aachen einzusehen.
3.1 Geschossanzahl
Entlang der Heussstraße finden sich dreigeschossige Gebäude, die ein Staffelgeschoss bzw. ein Satteldach und damit
Gebäudehöhen vergleichbar mit einer viergeschossigen Bebauung aufweisen. Darüber hinaus ist die Umgebung durch
zwei- bis dreigeschossige Gebäude geprägt.
Ziel der Planung ist u.a., durch den viergeschossigen Gebäudeteil entlang der Rombachstraße eine bauliche Abschirmung der dahinterliegenden Bauteile und insbesondere des Innenhofs gegen die Verkehrslärmimmissionen von der
Rombachstraße zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Schaffung eines höheren Gebäudeteils zur Rombachstraße erreicht. Des Weiteren soll eine Wohnanlage für das Mehrgenerationen-Wohnen entstehen, die eine bauliche Verdichtung
umfasst, um auch dem vorhandenen Bedarf an dieser Wohnform entsprechen zu können.
3.2 Art des beabsichtigten Baukörpers
Durch Herabtreppen des Baukörpers in Richtung Norden und Osten wird der Baukörper aufgelockert und eben nicht ein
gleichförmiger einheitlich hoher Wohnhof geplant. Der überwiegende Teil des Gebäudes weist eine dreigeschossige in
Teilen auch nur zweigeschossige Bauweise auf. Im Bereich der Rombachstraße erstreckt sich ein viergeschossiger Gebäudeteil mit einer Länge von rd. 50 m und ist mit dieser Länge gegenüber dem verbleibenden Baukörper als untergeordnet einzustufen. Der viergeschossige Gebäudeteil ist zur südwestlich der Rombachstraße gelegenen Freifläche vor
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der Sportanlage Wolferskaul ausgerichtet und beeinträchtigt somit keine gegenüberliegende Bebauung durch Schattenwurf etc. Eine Beeinträchtigung der Umgebung durch den viergeschossigen Gebäudeteil entlang der Rombachstraße ist
auf Grund der umliegenden Freiflächen nicht zu erwarten.
Die Bauform ist insbesondere auf Grund der Ausrichtung auf verschiedenen Nutzergruppen als MehrgenerationenWohnhaus gewählt worden und daher so in der Umgebung nicht vorzufinden. Der Verwaltung und dem Vorhabenträger
ist bewusst, dass das Vorhaben insbesondere von seiner Anordnung und der Gebäudeform her von der Typologie der
Wohnbebauung im Umfeld abweicht. Daher wurde zur planungsrechtlichen Umsetzung des Vorhabens die Aufstellung
eines Bebauungsplanes notwendig. Das bauliche Umfeld ist insbesondere durch die Sportanlagen auf der anderen Seite
der Rombachstraße, die südöstlich angrenzende gewerbliche Nutzung, das geplante Vennbahncenter, das Schulzentrum und der Geschosswohnungsbau entlang der Heussstraße im Westen als inhomogen anzusehen. Ein eindeutiges
Vorherrschen bestimmter Gebäudetypologien und -volumina kann in dem Bereich nicht festgestellt werden. Daher wird
die Einschätzung der Einwender, dass der geplante Baukörper als Fremdkörper wirken wird, nicht geteilt. Die Bezugnahme auf das allerengste Umfeld ist für die Beurteilung hier nicht angebracht.
Es wird das städtebauliche Ziel einer Verdichtung im Innenbereich mit der Planung umgesetzt und damit eine kompakte,
größere Wohnanlage mit dem Schwerpunkt Mehrgenerationen-Wohnen geplant. Ein- und Zweifamilienhäuser sind in der
näheren Umgebung des Plangebiets ausreichend vorhanden. Der Nachfrage nach Wohnungen im Bereich gut erschlossener Standorte soll mit der Planung von Geschosswohnungsbau innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 972 entsprochen
werden. Mehrere kleinere Gebäude würden dem städtebaulichen Ziel der Nachverdichtung und der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Wohnungsbausegment Geschosswohnungsbau nicht gerecht.
3.3 Luftströmungsverhältnisse
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer großräumigen Kaltluftbahn, die zur Versorgung der klimatisch überprägten
Stadtbereiche wie dem Vennbahncenter und des Bereichs Trierer Straße dienen. Diese verlaufen südwestlich und nordöstlich des Siedlungsbereichs von Brand. Eine Barrierewirkung / Kaltluftsperre durch den neuen Baukörper ist somit
nicht gegeben. Das Gebiet ist aber Bestandteil eines Bereichs mit kleinräumigem und relativ geringmächtigen Kaltluftabfluss innerhalb der Bebauung, der im Plangebiet und im Umfeld des geplanten Vorhabens wirksam ist. Das Plangebiet
wird im Klimagutachten der Stadt Aachen zugleich dem 'Siedlungsklima' zugeordnet. Aufgrund der lockeren Bebauung
und Durchgrünung sind aber Wärmeinseleffekte nur schwach ausgeprägt. Das Plangebiet liegt insofern in einem gut
durchlüfteten Siedlungsklimatop, das von den umgebenden Kaltluftströmen profitiert. Die Auswirkungen des Vorhabens
auf den lokalen Kaltluftabfluss sind von untergeordneter Bedeutung. Zugleich wird mit den festgelegten Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, Dachbegrünung) ein klimatisch wirksamer Ausgleich geschaffen. Jedwede Art der Bebauung und Versiegelung führt grundsätzlich zu einer lokalklimatischen Veränderung. Aufgrund der guten Ausgangsbedingungen werden diese, auch im Zusammenwirken mit benachbarten Vorhaben, im Plangebiet aber als verträglich angesehen. Relevante Auswirkungen auf einen Kaltluftstrom werden durch das Vorhaben nicht verursacht.
3.4 Kanalisation
Der vorhandene Mischwasserkanal ist nach Aussage der STAWAG ausreichend, um das Schmutzwasser der geplanten
Wohnanlage mit rd. 50 Wohneinheiten abzuleiten. Das Vorhaben erhält ein Rückhaltebecken, um die Niederschlagswassermenge gedrosselt an den Kanal abgeben zu können und die Hochwassergefahr in den umliegenden Bachläufen
nicht zu erhöhen. Das Rückhaltebecken wird zulasten des Vorhabenträgers auf dem privaten Baugrundstück erstellt.
Die Herstellungs- und Betriebsgewährleistung des Rückhaltevolumens und der Drosselwassermenge wird vertraglich
zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Aachen geregelt. Insoweit ist nach dem vorliegenden Entwässerungskonzept von einer schadlosen Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers auszugehen. Dieses Entwässerungskonzept wurde zwischen allen verantwortlichen Stellen abgestimmt und als umsetzbar eingestuft.
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3.5 Grundwasser
Für das Vorhaben wurde ein geohydrologisches Gutachten (Dieler + Partner GmbH) erstellt, welches den Untergrund
als gering wasserdurchlässig beschreibt. Bereits heute versickert nur ein geringer Anteil des Niederschlagswassers und
der Boden trägt kaum zur Grundwasserneubildung bei. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswasser ist aufgrund dieser Untergrundverhältnisse und aufgrund der Lage in einer geplanten Wasserschutzzone nicht möglich. Das
Niederschlagswasser wird insofern in den Kanal eingeleitet.
Um eine Überlastung des Kanals und eine Hochwassergefahr am Haarbach zu vermeiden, wird das Niederschlagswasser im Plangebiet zurückgehalten und gedrosselt eingeleitet. Die Dimensionierung des Rückhaltevolumens wurde in einem Hochwassernachweis speziell für das Vorhaben berechnet (RWTG - Rur-Wasser-Technik GmbH). Eine Verschärfung der Hochwassergefahr für die Unterlieger wird dadurch vermieden.
Flankierend werden durch die Anlage von großflächigen Gründächern Verdunstungsmöglichkeiten geschaffen und eine
gewisse Rückhaltung erzielt.
3.6 Wasserläufe
Das Plangebiet weist keine dauerhaft wasserführenden Oberflächengewässer auf. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes, verbunden mit einem gering durchlässigen Untergrund, erklärt sich die temporär auftretende Staunässe in den
Wiesen des Gebietes.
3.7 Wasserführende Schichten
Jedwede Flächenversiegelung greift in den Wasserkreislauf ein und führt zu einer Verminderung von Flächen, die für die
Versickerung oder Verdunstung von Niederschlagswasser zur Verfügung stehen. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit
des Bodens versickert bereits heute nur ein geringer Anteil des Niederschlagswassers, sodass der Boden kaum zur
Grundwasserneubildung und Niederschlagswasserabführung beiträgt. Durch die geplanten Gründächer werden Verdunstungsflächen sowie eine gewisse Rückhaltung erzielt, um die negativen Auswirkungen auf den Wasserkreislauf zum
vermindern.
3.8 Bislang bereits bekannte Versickerungsprobleme
Die Erschließung des Plangebietes über den vorhandenen Mischwasserkanal in der Rombachstraße ist gesichert, laut
Aussage der STAWAG bestehen aus hydraulischer Sicht keine Bedenken, das Plangebiet (Flurstück Nr. 1172) anzuschließen. Die im Plangebiet vorhandenen Böden sind für eine Versickerung ungeeignet, so dass die Planung die Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in den vorhandenen Kanal vorsieht. Die bereits heute in Teilbereichen auftretenden Versickerungsprobleme sind auf die Boden- und Niederschlagsverhältnisse zurückzuführen, können allerdings
im Rahmen des vorliegenden Planverfahrens nicht gelöst werden.
3.9 Verkehrssituation des fließenden Verkehrs
Auf Grund der ausreichenden Begutachtung der Verkehrssituation im Rahmen der Aufstellung der benachbarten Bebauungspläne Nr. 943 und 953 kann für den Bebauungsplan Nr. 972 festgestellt werden, dass das bestehende Verkehrsnetz für die Aufnahme der zusätzlichen Verkehrsmengen der geplanten rd. 50 Wohneinheiten ausreichend leistungsfähig ist. Vor der Lichtzeichenanlage der Heussstraße/Trierer Straße kommt es zu Wartezeiten der Linksabbieger,
da ein Rückstau auf der Trierer Straße bis zur Autobahnauffahrt besteht und nicht alle Autofahrer die Grünphase von der
Heussstraße nutzen können. Ein Ausbau des Straßennetzes, insbesondere der Trierer Straße, zur Abdeckung des nur
sehr begrenzt in den Morgenstunden auftretenden Maximalaufkommens ist jedoch weder verkehrs- noch stadtplanerisch
sinnvoll. Daher sind gelegentliche Belastungsspitzen im städtischen Verkehrsnetz unvermeidbar.
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3.10 Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs
Auf Grund der Schaffung von zwei Zufahrten auf das Grundstück können einzelne Parkplätze im öffentlichen Straßenraum entfallen. Dies kann sich jedoch nicht erheblich auf die Stellplatzsituation im Bereich der Rombachstraße auswirken. Durch die Schaffung einer Tiefgarage mit rd. 50 Stellplätzen und weiteren 9 ebenerdigen Stellplätzen (u.a. für Besucher) im Bereich zwischen Wohnanlage und Rombachstraße wird ausreichend Platz für den ruhenden Verkehr im
Rahmen der Umsetzung des Vorhabens geschaffen. Darüber hinaus ist das Plangebiet durch verschiedene Buslinien
gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen, so dass – auch angesichts der angesprochenen Bewohnerklientel – nicht davon auszugehen ist, dass die geplante Anzahl an Stellplätzen nicht ausreichend ist.
3.11 Umweltverträglichkeitsprüfung
Die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und besonders die Auswirkungen auf das Grundwasser und den Hochwasserschutz werden für das Vorhaben durch Fachgutachten untersucht und in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben. Eine formale Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder ein Umweltbericht sind im Verfahren nach § 13a
BauGB nicht erforderlich. Ergänzend hierzu wird auf Punkt 2.1 verwiesen.
Ein Entwässerungskonzept wird zum Bebauungsplan zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser aufgestellt. Es wird keine negativen Auswirkungen durch die geplante Bebauung geben, da das anfallende Niederschlagswasser im Bereich der Bebauung und der versiegelten Flächen – nach Rückhaltung in einem Regenrückhaltebecken –
gedrosselt in den Kanal der Rombachstraße eingeleitet wird.
Abwägungsvorschlag
Der Forderung, auf den viergeschossigen Gebäudeteil zu verzichten, wird nicht gefolgt.
Der Forderung, das Bauvolumen zu reduzieren und eine kleinteilige Bebauung vorzusehen, wird nicht gefolgt.
Der Anregung, die Luftströmungsverhältnisse zu berücksichtigen, wird gefolgt.
Der Anregung, die Entwässerung sicherzustellen und ein Rückhaltebecken für das Vorhaben vorzusehen, wird gefolgt.
Der Anregung, die Versickerungsverhältnisse, das hoch anstehende Grundwasser etc. zu berücksichtigen, wird gefolgt.
Der Forderung, weitere Stellplätze nachzuweisen, wird nicht gefolgt.
Der Forderung, eine Umweltprüfung durchzuführen, wird nicht gefolgt.
4.
Schreiben vom 04.04.2016, 05.04.2016, 14.04.2016 und 15.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung
4.1 Einsichtnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Die Fachverwaltung bedauert die Umstände beim Versuch der Einsichtnahme. Der Vorfall wurde von allen Bezirksämtern zum Anlass genommen, die Öffnungszeiten neu zu regeln. Aufgrund dieser Vereinbarung und der Zusicherung des
freien Zutritts zu den Aushangzeiten werden zukünftig derartige Öffnungsschwierigkeiten vermieden. Mit der Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Gesetzgeber keine formalen Regelungen verbunden. Die Stadt
Aachen hat im Sinne einer möglichst frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung
sowohl eine Anhörungsveranstaltung, eine Ausstellung der Planunterlagen im Bezirksamt Brand durchgeführt sowie die
Einstellung der Planunterlagen im Internet vorgenommen. Insoweit wurden die Anforderungen des Baugesetzbuches
absolut ausreichend erfüllt. Die “Auslegung“ der Unterlagen ist im Wortsinn nicht wörtlich zu nehmen. Aufgrund der Vielzahl an Unterlagen und Offenlagen ist es unmöglich für die Stadt Aachen, die Bauleitplanungen auf einem Tisch zu präsentieren. Infolge dessen ist es gängige Praxis bei der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Pläne aufzu-
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hängen und den Textteil auf einem Tisch zu präsentieren. Entgegen der Möglichkeit, im Rahmen des beschleunigten
Verfahrens gemäß § 13a BauGB auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, hat die
Stadt Aachen im Zeitraum vom 04.04. bis 15.04.2016 eine frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 972
'Rombachstraße/Wolferskaulwinkel' inkl. Anhörungsveranstaltung am 06.04.2016 durchgeführt. Weiterhin konnten die
Informationen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 972 während dieses Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Aachen
zu jeder Zeit eingesehen werden. Darüber hinaus wurde dem Einwender mit Mail vom 06.04.2016 der Link zu den BPUnterlagen auf der Internetseite der Stadt Aachen zugeschickt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine öffentliche Auslegung als zweiter Beteiligungsschritt der Öffentlichkeit. Hier sind die Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Einwender erhält somit erneut die Möglichkeit, zur Planung Stellung zu nehmen.
4.2 Entwässerung / Wasser / Hochwasserschutz
Die Entwässerung des Plangebiets wird im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes geprüft und ist nicht Bestandteil der Umweltprüfung. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über die Einleitung in den
Mischwasserkanal in der Rombachstraße. Laut Aussage der STAWAG bestehen aus hydraulischer Sicht keine Bedenken, das Plangebiet (Flurstück Nr. 1172) an den vorhandenen Mischwasserkanal in der Rombachstraße anzuschließen.
Für die Entwässerung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt eine entsprechende Rückhaltung innerhalb des
Plangebietes. Eine Versickerung ist nicht geplant, da die Boden- und Grundwasserverhältnisse eine wirtschaftlich tragbare Versickerung nicht zulassen.
Hierzu wurde eine Nachweisrechnung für den Hochwasserschutz durch die Rur-Wasser-Technik GmbH (RWTG) durchgeführt. Das Fachgutachten (Stand Februar/März 2016) kommt zum Ergebnis, dass aus Sicht des Hochwasserschutzes
ein Rückhaltevolumen von rd. 134 m³ bei einer zulässigen Drosselwassermenge von 4,5 l/s geschaffen werden muss,
damit im Lastfall HQ100 das Hochwasserrückhaltebecken Debyestraße nicht überlastet wird.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht ein Rückhaltebecken mit einem Volumen von 134 m³ zur Rückhaltung des
anfallenden Niederschlagswassers im Bereich der Tiefgarage vor.
Des Weiteren enthält die Begründung zum Bebauungsplan ein Kapitel zu den Umweltbelangen, in dem die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt dargestellt werden. Somit werden auch im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB die in die Abwägung einzustellen Belange – hier: Betrachtung der Umweltbelange (Thema Wasser) – untersucht und in die Abwägung eingestellt.
4.3 Luft / Klima
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer großräumigen Kaltluftbahn, die zur Versorgung der klimatisch überprägten
Stadtbereiche wie dem Vennbahncenter und des Bereichs Trierer Straße dienen. Diese verlaufen südwestlich und nordöstlich des Siedlungsbereichs von Brand. Eine Barrierewirkung / Kaltluftsperre durch den neuen Baukörper ist somit
nicht gegeben. Das Gebiet ist aber Bestandteil eines Bereichs mit kleinräumigem und relativ geringmächtigen Kaltluftabfluss innerhalb der Bebauung, der im Plangebiet und im Umfeld des geplanten Vorhabens wirksam ist. Das Plangebiet
wird im Klimagutachten der Stadt Aachen zugleich dem 'Siedlungsklima' zugeordnet. Aufgrund der lockeren Bebauung
und Durchgrünung sind aber Wärmeinseleffekte nur schwach ausgeprägt. Das Plangebiet liegt insofern in einem gut
durchlüfteten Siedlungsklimatop, das von den umgebenden Kaltluftströmen profitiert. Die Auswirkungen des Vorhabens
auf den lokalen Kaltluftabfluss sind von untergeordneter Bedeutung. Zugleich wird mit den festgelegten Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, Dachbegrünung) ein klimatisch wirksamer Ausgleich geschaffen. Jedwede Art der Bebauung und Versiegelung führt grundsätzlich zu einer lokalklimatischen Veränderung. Aufgrund der guten Ausgangsbedingungen werden diese, auch im Zusammenwirken mit benachbarten Vorhaben, im Plangebiet aber als verträglich angesehen. Relevante Auswirkungen auf einen Kaltluftstrom werden durch das Vorhaben nicht verursacht.
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4.4 Umweltprüfung / Umweltbericht
Bei dem Planbereich handelt es sich um eine unbebaute Fläche in dem ansonsten flächendeckend beplanten Innenbereich nordöstlich der Rombachstraße. Die nordwestlich angrenzenden Bauleitplanverfahren B-Plan Nr. 943 'Rombachstraße / Vennbahnweg' und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 'Trierer Straße / Vennbahnweg' sind abgeschlossen. Die Satzungsbeschlüsse beide Bebauungspläne wurden in der Sitzung des Rates am 11.05.2016 gefasst.
Eine Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungen steht nach dem Inkrafttreten der Bebauungspläne unmittelbar bevor. Die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist vertraglich geregelt und die Erschließung der städtischen Grundstücke ist im Haushalt der Stadt Aachen bereits für das Jahr 2016 vorgesehen. Insoweit ist die Umgebung
nicht nur 'beplant', sondern wird auch zeitnah faktisch einer baulichen Entwicklung zugeführt werden. Westlich der Rombachstraße ist bereits das Wohngebiet Bobenden entwickelt worden. Auch die Sportanlagen südwestlich des Plangebiets sind als bauliche Anlagen zu werten, so dass der Planbereich mit der Entwicklung nördlich des Vennbahnwegs allseitig von Siedlungsbereichen umgeben sein wird.
Bei dem Plangebiet handelt es sich – nach Beurteilung der zuständigen Fachabteilungen – um ein Grundstück innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Eine Schließung der sog. 'Baulücke' durch ein straßenbegleitendes Bauvorhaben wird für zulässig erachtet. Durch die beabsichtigte Bauform und die Höhe des Vorhabens besteht jedoch ein
Planerfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
Bei dem Plangebiet und der beabsichtigten Nutzung handelt es sich um einen klassischen Fall eines Bebauungsplans
der Innenentwicklung. Die Ausschlusskriterien des § 13a Abs. 1 u. 2 BauGB greifen nicht. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Rombachstraße / Wolferskaulwinkel' sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Vorhaben
mit einer Grundfläche von ca. 2.400 m² geschaffen werden; der Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird demnach weit unterschritten. Auch eine Kumulation mit den benachbarten Bauleitplanverfahren Nr. 943 und 953 kommt nicht
in Betracht, da diese Bauleitplanverfahren im 'Normalverfahren' mit Umweltprüfung und ökologischer Ausgleichsverpflichtung durchgeführt wurden und eine missbräuchliche 'Zerstückelung' in Einzelverfahren der Innenentwicklung – zur
Anwendung des vereinfachten Verfahrens – nicht zu unterstellen ist.
Aus den Umweltprüfungen der benachbarten Bauleitplanungen sind die Auswirkungen auf die zu prüfenden Schutzgüter
sehr genau bekannt und erhebliche Auswirkungen grundsätzlich nicht zu befürchten. Dennoch werden die Umweltbelage und die Auswirkungen auf die Schutzgüter in dem Bauleitplanverfahren 'Rombachstraße / Wolferskaulwinkel' im Hinblick auf eine umfassende Erfassung der betroffenen Belange untersucht und nach Möglichkeiten der Vermeidung oder
nach Minderungsmaßnahmen gesucht und in der Begründung dargestellt. Die Umweltbelange werden in die Abwägung
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung möglicher FFH- und Vogelschutzgebiete
sind nach Prüfung des Fachbereichs Umwelt nicht gegeben. Das Ausschlusskriterium des § 1 Abs. 1 Satz 5 trifft daher
auf das vorliegende Verfahren nicht zu.
Einer Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB steht daher nichts entgegen.
Abwägungsvorschlag
Der Hinweis zur ungenügenden Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung, die Entwässerung sicherzustellen, eine Rückhaltung vorzusehen, die Grundwasser- und Versickerungsverhältnisse sowie den Hochwasserschutz zu prüfen und zu berücksichtigen, wird gefolgt.
Der Anregung, die lufthygienischen und klimatischen Verhältnisse und die Auswirkungen der Planung zu berücksichtigen, wird gefolgt.
Der Forderung, eine Umweltprüfung durchzuführen, wird nicht gefolgt.
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