Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167063.pdf
Größe
46 MB
Erstellt
02.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0521/WP17
öffentlich
35006-2016
02.08.2016
Dez. III / FB 61/200
III. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A
-Münsterstraße - Wohnen und Arbeitenhier:
- Verzicht auf die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
31.08.2016
01.09.2016
B4
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB, von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der III.
Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A -Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten- in der
vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden gemäß §
4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Des Weiteren beschließt er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der III. Änderung und gemäß § 3
Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 852 A -Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten- in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1.
Anlass der Planänderung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 852 A wurde am 12.11.2013 als Satzung beschlossen
und ist mit Bekanntmachung am 04.12.2003 in Kraft getreten. Der nördlich gelegene Gebäuderiegel
und die Erschließung wurden 2010/2011 vom Vorhabenträger umgesetzt. Die Straßenflächen sind
noch nicht komplett fertig gestellt. Daher wurden die Flächen noch nicht an die Stadt übertragen.
2014 hat der Vorhabenträger beantragt, die untergeordnete Straßenfläche als Privatstraße
auszubauen. Hierfür wurde das Verfahren der II. Änderung 2015 durchgeführt. Der Ratsbeschluss
wurde jedoch zurückgestellt, da der Durchführungsvertrag noch anzupassen war und die III. Änderung
in Vorbereitung war.
Anlass der III. Änderung ist die Planungsabsicht der Vorhabenträgerin, Frau Gertrud Schell, in dem
noch zu errichtenden Bürogebäude 12 Wohnungen statt 4 Wohnungen unterzubringen, die bisher
planungsrechtlich nur im II. OG des Eckgebäudes zulässig und ansonsten nicht allgemein zulässig
sind. Der Bedarf für Gewerbeflächen der Fa. Schell Grüntechnik hat sich im Laufe der Jahre
verringert. Gleichzeitig konnte sie über ein ergänzendes Schallgutachten nachweisen, dass gesundes
Wohnen in dem Gebäudeteil unter Beachtung von Lärmschutzauflagen durchaus möglich ist. Die
Wohnungen müssen sich mit ihren Aufenthaltsbereichen nur nach Südost oder Südwesten
orientieren.
Gleichzeitig wurde beantragt, die Baulinie zur öffentlichen Verkehrsfläche in eine Baugrenze zu
ändern und die Überschreitung der Baugrenze um 1,50 m zuzulassen, um Balkone im I. OG dort
auskragen zu lassen. Da im südlichen Bereich des Eckgebäudes ebenfalls Balkone für die
Wohnungen im I. und II. OG errichtet werden sollen, wurde beantragt, die Baugrenze hier um 1,50 zu
erweitern.
Die geplanten Wohnungen sollen als öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden. Damit soll die
Verpflichtung, 20% öffentlich geförderte Wohnungen umzusetzen, aus dem Bebauungsplan Nr. 852 B
erfüllt werden. Der Bebauungsplan Nr. 852 B wurde am 03.02.2016 als Satzung beschlossen wurde
(FB 61/0274/WP17-1) und ist mit Bekanntmachung am 18.02.2016 in Kraft getreten. Das Plangebiet
grenzt nordöstlich an das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 852 A an und beinhaltet ein
Allgemeines Wohngebiet.
2.
Verzicht auf die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 3 BauGB und Verzicht
auf die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Die geplante Änderung betrifft nur einen sehr kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes und beinhaltet
lediglich die Änderung der zulässigen Nutzung, so dass Wohnungen in diesem kleinen Teilbereich
allgemein zulässig sein sollen, und die geringfügige Erweiterung der Bebauungsmöglichkeit mit
Balkonen in den Obergeschossen.
Das Straßenprofil soll sich in der Aufteilung geringfügig ändern, ausgelöst durch die Überlegung, dass
Auskragungen in die Straße nur im Bereich des künftigen Gehweges erfolgen sollen.
Da sich diese Änderungen nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt, wird
von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage FB 61/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 3/4
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen und analog von der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten, da der Vorhabenträger die Kosten der
Planung und der Erschließung übernimmt.
4.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss /Stellungnahme der Verwaltung
Durch die III. Änderung des vorhabenenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A -Münsterstraße Wohnen und Arbeiten- soll für die Unterbringung von ca. 12 Wohnungen Planungsrecht geschaffen
werden und das Straßenprofil der geplanten Erschließungsstraße geringfügig geändert werden.
Da sich die Lärmbedingungen geändert haben und nachweislich gesundes Wohnen möglich ist,
spricht nichts gegen eine Unterbringung von Wohnungen in den Obergeschossen des Eckgebäudes.
Sie entsprechen dem Konzept von Wohnen und Arbeiten und werden vom Fachbereich Wohnen
ebenfalls positiv beurteilt. Die Gestaltung des auskragenden Balkons um max.1,50 m über die
öffentliche Verkehrsfläche hinweg sollte als möglichst transparente Architektur ausgeführt werden.
Daher wird vorgeschlagen, diese Gestaltung zum Inhalt des Durchführungsvertrags zu machen.
Der Durchführungsvertrag (Planverwirklichungs- und Erschließungsvertrag) wird im Zuge der III.
Änderung ergänzt (Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes, Gestaltung des Balkones,
Änderung der Straßenplanung, Verpflichtung zur Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus aus
dem Teil 852 B) und zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
Die Verwaltung empfiehlt, für die III. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 852 A Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten- den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den
Bebauungsplanentwurf für die III. Änderung in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Vorhaben- und Erschließungsplan
7.
Querschnitt Erschließungsstraße/Gebäude
8.
Höhenprofil Straße mit Ansicht Gebäude
9.
Entwurf Längsprofil
Vorlage FB 61/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 4/4
GH 256.5
M
GRZ 0.6
GFZ 1.2
Emissionskontingent LEK-T = 55 dB(A)
Emissionskontingent LEK-N = 45dB(A)
GH 255.0
GH 251.0
GH UK 248.80
GH 253.0
3a
Ein- und Aus-
GH 258.0
GH
25
3a
III
GH 255.0257.0
III 3b
GH 259.0
8.5
Hinweis:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nur eine graphische Genauigkeit vor.
Alle zeichnerischen Festsetzungen sind mit graphischer Genauigkeit zu entnehmen
und auf 0,5 Meter zu runden.
0.
0
II 3c
7.0
R=
2
GH
9.0
25
5.0
II
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zur
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A
- Münsterstraße / Wohnen und Arbeiten –
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
für den Bereich zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg
(zur öffentlichen Auslegung)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 852 A – III.Änderung
- Münsterstraße /Wohnen und Arbeiten -
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.08.2016
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
1. Art der baulichen Nutzung
1.1. Für das Plangebiet wird eine Mischfläche (M) mit der Nutzung Wohnen und Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, festgesetzt.
1.2. In der Mischfläche (M) sind folgende in der Abstandsliste zum Abstandserlass des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NW vom 02.04.1998 aufgeführten Betriebsarten nicht zulässig:
Betriebsarten der Abstandsklasse I bis VII und Betriebe mit gleichem oder höherem Emissionsverhalten, mit
Ausnahme der in Abstandsklasse VII unter Nr. 196 und 211 aufgeführten spanabhebenden Werkstätten und
KFZ- Reparaturwerkstätten, wenn der Nachweis der Unbedenklichkeit erbracht wird.
In der Mischfläche (M) können die ausgeschlossenen Betriebsarten der Abstandsklasse VII oder vergleichbare
Betriebe ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der Nachweis vorliegt, dass diese durch besondere
Maßnahmen (z.B. geschlossene und/oder schalldämmende Bauweise) und/oder Betriebsbeschränkungen (z.B.
Verzicht auf Nachtarbeit) die Emissionen so begrenzt bzw. die Ableitungsbedingungen so gestaltet werden,
dass schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Belästigungen oder sonstige Gefahren für die Wohnnutzung
innerhalb der Mischfläche und in den benachbarten schutzwürdigen Gebieten vermieden werden.
Diese Regelung gilt nicht für die folgenden Betriebsarten der Abstandsklasse VII:
192
Anlagen zum mechanischen Be- und Verarbeiten von Asbesterzeugnissen auf Maschinen
193 Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Gegenständen aus Stahl, Blech oder Guß mit festen Strahlmitteln, die außerhalb geschlossener Räume betrieben werden, ausgenommen nicht begehbare
Handstrahlkabinen
194 Anlagen zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks durch sortenreine Demontage der Einzelteile,
auch soweit nicht genehmigungsbedürftig
195 Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten (Kantinendienste, Catering-Betriebe)
197 Anlagen zur Herstellung von Kunststoffteilen ohne Verwendung von Phenolharzen
198 Autolackierereien, insbesondere zur Beseitigung von Unfallschäden
202 Tapetenfabriken, die nicht durch lfd. Nrn. 107 erfasst werden
203 Fabriken zur Herstellung von Lederwaren, Koffern oder Taschen sowie Handschuhmachereien oder
Schuhfabriken
204 Anlagen zur Herstellung von Reißspinnstoffen, Industriewatte oder Putzwolle
206 Kleiderfabriken oder Anlagen zur Herstellung von Textilien
207 Großwäschereien oder große chemische Reinigungsanlagen
209 Bauhöfe
210 Anlagen zur Kraftfahrzeugüberwachung
212 Anlagen zur Runderneuerung von Reifen, soweit weniger als 50 kg je Stunde Kautschuk eingesetzt
werden.
1.3. In der Mischfläche (M) sind Tankstellen sowie Vergnügungsstätten nicht zulässig.
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Bebauungsplan Nr. 852 A – III.Änderung
- Münsterstraße /Wohnen und Arbeiten -
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.08.2016
1.4. In der Mischfläche (M) sind die folgenden Arten von Gewerbebetrieben nicht zulässig:
1.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes
2.
Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an
letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment ganz oder teilweise den Waren der
nachstehenden Liste zuzuordnen ist:
Textilien, Bekleidung, Pelzwaren, Schuhe, Leder- und Galanteriewaren
ohne Bodenfliesen und Bodenbelag als Bahnware
Rundfunk, Fernsehen und phonotechnische Geräte
Elektrotechnische Geräte für den Haushalt
einschließlich Wohnraumleuchten
Feinmechanische und optische Erzeugnisse, Uhren, Schmuck, Spielwaren, Musikinstrumente
Antiquitäten
Kinderwagen
Papier,
Papierwaren,
Schreibund
Zeichenmaterial,
Druckereierzeugnisse,
Büroorganisationsmittel, Computer/Datenverarbeitung
Camping- und Sportartikel, Handelswaffen, Bastelsätze
Arzneimittel und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
Wasch- und Putzmittel, Hygieneartikel, Körperpflegemittel
Tafel-, Küchen- u .ä. Haushaltsgeräte
abgepasste Teppiche und Läufer
Schnittblumen und –grün, Topf- und Beetpflanzen
Heim- und Kleintierfutter, zoologische Artikel, lebende Tiere
Gebrauchtwaren dieser Liste.
1.5. Generell zulässig sind sonstige Gewerbebetriebe und Betriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte
Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt. Die Größe der Geschossfläche
darf max. 1.200 qm betragen.
1.6. Die festgesetzte Mischfläche (M) wird nach Maßgabe der unter den Punkten 1.7 und 4 getroffenen
Festsetzungen gegliedert.
1.7. Außerhalb der mit 3a , 3b und 3c gekennzeichneten Flächen ist eine Wohnnutzung unzulässig. Innerhalb
der mit 3a, 3b und 3c gekennzeichneten Flächen ist eine Wohnnutzung nur oberhalb einer Höhe von 252,00 ü.
NHN zulässig. Dabei sind die Schutzvorkehrungen der Ziffer 4 dieser schriftlichen Festsetzungen einzuhalten.
2. Maß der baulichen Nutzung
2.1. Die maximalen Gebäudehöhen werden gemessen über Normal Höhen Null (NHN).
2.2. Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5 m zugelassen
werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.
2.3. Das Tiefgaragengeschoss ist nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse anzurechnen.
2.4. Die süd-östliche Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche darf zwischen den Punkten A und B ab einer Höhe
von 252,0 ü. NN/ im 1.OG für das Errichten von Balkonen im Bereich des Baufeldes 3 c um 1,5m
überschritten werden. Vertikale Sonnenschutzlamellen oberhalb der o.g. Balkone sind ebenfalls zulässig.
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Bebauungsplan Nr. 852 A – III.Änderung
- Münsterstraße /Wohnen und Arbeiten -
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.08.2016
3. Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen
3.1. Garagen und Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Flächen unzulässig.
4. Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
4.1. In der Mischfläche (M) sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, deren Lärmemissionen soweit begrenzt
sind, dass die von der Fläche ausgehenden Emissionskontingente
a) Beurteilungszeitraum :
Emissionskontingent :
b) Beurteilungszeitraum :
Emissionskontingent :
Tagzeit
L EK“ = 55 dB(A)
Nachtzeit
L EK“ = 45 dB(A)
nicht überschritten werden.
Innerhalb der mit 3a gekennzeichneten überbaubaren Fläche ist ab einer Höhe von 252,00 m ü. NHN eine
Wohnnutzung allgemein zulässig. Fenster für schutzbedürftige Aufenthaltsräume nach DIN 4109 sind an der
Nordwest-Fassade nur zulässig, wenn diese Fenster nur zu Reinigungszwecken zu öffnen sind. Die Fenster
müssen im geschlossenen Zustand ein Schalldämmmaß von 40dB aufweisen. Ein ausreichender Luftaustausch
ist sicherzustellen.
Innerhalb der mit 3b gekennzeichneten überbaubaren Fläche ist ab einer Höhe von 252,00 m ü. NHN eine
Wohnnutzung allgemein zulässig, wenn die Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109
ausschließlich in der Südost-Fassade und in der Südwest-Fassade des Gebäudes angeordnet werden.
Innerhalb der mit 3c gekennzeichneten überbaubaren Fläche ist ab einer Höhe von 252,00 m ü. NHN eine
Wohnnutzung allgemein zulässig.
Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 sind an der Nord-Westfassade nicht zulässig.
4.2. Die Tiefgarage unterhalb des Eckgebäudes Münsterstraße/neue Erschließungsstraße (Bereich 3 c) darf nur
über die Nordost-Fassade des Gebäudes erschlossen werden. In der Tiefgarage sind mindestens 60% der
Deckenfläche schallabsorbierend auszubilden. Absorptionsgrad α ≥ 0,60.
Das Garagentor ist nur mit elektrischem Antrieb zu betreiben. Befahrbare Gitterroste sind auf Hartgummiprofilen
starr zu montieren.
5. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
5.1. Sämtliche Dachflächen sind zu einem Anteil von min. 40% extensiv zu begrünen.
Alternativ können andere Dacheindeckungen ausgeführt werden, wenn für jeden m² Dachfläche ein
unterirdischer Regenwasserspeicher von 30 l als Regenrückhaltung mit entsprechender Drosselung (pro m²
Dachfläche 1 l/h) ausgeführt wird.
5.2. Innerhalb der Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von
Gewässern ist eine Fläche für Ein- und Ausfahrten in einer Breite von max. 5,0 m zulässig.
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Bebauungsplan Nr. 852 A – III.Änderung
- Münsterstraße /Wohnen und Arbeiten -
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.08.2016
6. Örtliche Bauvorschriften
6.1. Innerhalb des Plangebietes sind Dachneigungen bis max. 15 zulässig.
6.2. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur bis zur Höhe der Traufe der Gebäude zulässig. Freistehende Werbeanlagen sind nur bis zu einer Höhe von maximal 5,0 m über Gelände zulässig.
Bei einer zusammenhängenden Werbefläche bis maximal 4,0 m² ist von der Verkehrsfläche ein Abstand von
mindestens 1,0 m einzuhalten.
Bei einer zusammenhängenden Werbefläche bis maximal 15,0 m² ist von der Verkehrsfläche ein Abstand von
mindestens 2,0 m einzuhalten.
Bewegliche (laufende) und solche Lichtwerbungen, bei denen die Beleuchtung ganz oder teilweise im Wechsel
an- oder abgeschaltet wird, sind unzulässig.
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am …... die
öffentliche Auslegung der III. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A -Münsterstraße - Wohnen
und Arbeiten- beschlossen hat.
Aachen, den …….. 2016
Marcel Philipp
(Oberbürgermeister)
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur.
III. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A
-Münsterstraße - Wohnen und Arbeitenim Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
für den Bereich zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg
(zur öffentlichen Auslegung)
Lage des Plangebietes
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 852 A
-Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten-
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.08.2016
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
1.2.
Bestehendes Planungsrecht
2.
Anlass der Planung
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
3.2.
Ziel der Planung
4.
Begründung der Festsetzungen
4.1.
Art der baulichen Nutzung
4.2.
Maß der baulichen Nutzung Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen
4.3.
Lärmschutz
5.
Umweltbericht
5.1.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.
Grundlagen, Quellen
6.
Auswirkungen der Planung
7.
Kosten
8.
Städtebaulicher Vertrag
9.
Plandaten
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III. Änderung Bebauungsplan Nr. 852 A
-Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten-
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.08.2016
Der Verfahrensbereich der dritten Änderung des Bebauungsplanes 852 A - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten umfasst eine Teilfläche des seit 2003 rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 852A, der Teil eines
insgesamt ca. 2,25 ha großen Plangebietes im Nordwesten von Kornelimünster ist. Der Verfahrensbereich deckt sich mit
dem Bereich der I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Das Plangebiet des Bebauungsplans 852A ist ca.0,9 ha groß. Die Größe des Verfahrensbereiches für die dritte
Änderung beträgt ca. 5000qm.
Im Süden wird das Gebiet durch die Münsterstraße begrenzt, im Südwesten und Norden durch eine Wiesenfläche
unterhalb des Lufter Wegs und im Nordosten durch einen Gebäuderiegel, der zum Gewerbehof orientiert im Erdgeschoss
gewerbliche Nutzung und in den oberen Geschossen Richtung Vennbahnweg orientiert Wohnnutzung beinhaltet.
Das Gebiet wird im vorderen Bereich der Münsterstraße gewerblich genutzt. Die mit dem vorhabenbezogenen B-Plan
852A neu geschaffenen Bauflächen dienen der Entwicklung der am Ort ansässigen Firmen insbesondere der Firma
Schell Grüntechnik.
1.2.
Planungsrechtliche Situation
Für den an der Münsterstraße gelegenen Geltungsbereich der III. Änderung gilt der seit 21.04.2014 rechtskräftige
Bebauungsplan 852 A I.Änderung.
2.
Anlass der Planung
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 852 A wurde der Gewerbebereich erweitert und um eine Wohnbebauung
ergänzt. Ziel war die Neuordnung der vorhandenen Gewerbestrukturen zur Existenzsicherung der am Ort ansässigen
Betriebe und die bessere Organisation der Gewerbenutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnnutzung.
Zur verträglichen Erweiterung der Gewerbebetriebe wurden diese um einen Gewerbehof gruppiert, der ca. 3,0m unter
dem Niveau der Münsterstraße liegt. Zur schalltechnischen Abschirmung der Nachbarbebauung wurden im
vorhabenbezogenen B-Plan 852A entsprechende Höhenvorgaben für die zu errichtenden Umgebungsbauten festgesetzt.
Der oben beschriebene rückseitige Abschluss des Gewerbehofes wurde als erste Maßnahme des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes in 2010 fertig gestellt.
Seit Schaffung des Baurechts 2003 haben sich die Nutzungsansprüche der ansässigen Betriebe, insbesondere der Fima
Schell, für die ein großer Teil der Flächen innerhalb des Gewerbehofes im Rahmen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 852A entwickelt wurde, geändert.
Ursprünglich für die Verwaltung der Firma Schell vorgesehene Büro- und Gewerbefläche, die im Erd- und Obergeschoss
in der über Eck angeordneten Baufläche an der Münsterstraße entstehen sollten, werden heute in diesem Umfang nicht
mehr benötigt. Auch die bereits ansässigen Betriebe haben keinen weiteren Bedarf.
Aus diesem Anlass wurde geprüft, ob eine Nutzungsänderung im ersten Obergeschoß dieser Baufläche von Gewerbe in
Wohnen möglich ist.
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III. Änderung Bebauungsplan Nr. 852 A
-Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten-
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.08.2016
Hierzu wurde zunächst die ursprüngliche Planung mit Wohnungen nur im II.OG strukturell untersucht und ein Konzept für
die Umnutzung des I. Obergeschosses zu Wohnzwecken entwickelt. Zur Beurteilung der Planung wurde dann das in
2001 erstellte schalltechnische Gutachten fortgeschrieben und auf die geänderten örtlichen Rahmenbedingungen, die
sich zwischenzeitlich deutlich verändert haben, angepasst.
Des Weiteren wurde die geplante Auskragung von Balkonen als Freibereiche für die geplanten Wohnungen in die
zukünftige öffentliche Verkehrsfläche zwischen dem Neubau und der benachbarten Wohnbebauung untersucht. Die
Straße dient der Erschließung des rückwärtig anschließenden Wohngebietes, für das der B-Plan 852B seit dem
18.02.2016 rechtskräftig ist.
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
Durch das Projekt -Wohnen und Arbeiten- wurde eine nutzungsverträgliche Expansions¬möglich¬keit für die Betriebe an
der Münsterstraße geschaffen, bei der das Verwachsen des vorhandenen Betriebsstandortes mit einem Wohnstandort
gefördert und die Existenz der am Ort ansässigen Betriebe gesichert wird.
Die Firma Schell Grüntechnik ist Hauptnutzer der bestehenden und geplanten Gewerbegebäude, die im
Bebauungsplangebiet 852A insgesamt sind ca. 100 Arbeitnehmer am Ort beschäftigt, von denen rund ein Drittel in
unmittelbarer Nähe wohnt.
3.2.
Ziel der Planung
Durch die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 852A soll die Voraussetzung geschaffen werden in
dem geplanten Eckgebäude an der Münsterstraße in den Obergeschossen kurzfristig Wohnflächen für den sozialen
Wohnungsbau zu errichten.
Innerhalb der für die gewerbliche Nutzung nicht mehr benötigten Flächen im 1. Obergeschoss der geplanten Bebauung
sollen insgesamt 8 Wohneinheiten entstehen. Im 2. Obergeschoss (hier ist die Wohnnutzung auch nach dem
Bebauungsplan 852 A bereits zulässig) sollen 4 statt ursprünglich 3 Wohneinheiten entstehen. Insgesamt sollen 12
Wohneinheiten, die nach den Vorgaben der Wohnraumförderungs-bestimmungen für den öffentlich geförderten
Wohnungsbau entwickelt wurden, geschaffen werden.
Die Wohneinheiten orientieren sich mit den Aufenthaltsräumen und den geplanten Freibereichen/ Balkonen nach Süden
bzw. Süd-Osten zu den dem Gewerbehof abgewandten Seiten. Zum Gewerbehof werden keine schutzbedürftigen Räume
angeordnet.
Das Eckgebäude ist das letzte zu schaffende Gebäude innerhalb des Verfahrensbereiches des 852A. Bedingt durch die
städtebauliche Anordnung der Bebauung um den gegenüber der Münsterstraße ca. 3,0m tiefer liegenden Hof ist eine
Verschiebung des geplanten Eckgebäudes nur begrenzt möglich.
Die ursprünglich an der Süd-Ost Seite festgesetzte Baulinie soll durch eine Baugrenze ersetzt weden, da eine strenge
Gebäudekante über zwei Vollgeschosse nicht mehr erforderlich erscheint und somit Spielräume in der
Fassadengestaltung wie z.B. auskragende Balkone entstehen können. Der geplante Baukörper bleibt zur barrierearmen
Erreichbarkeit des Hauseinganges im vorderen Bereich (3 b) hinter der Baugrenze, in den Obergeschossen wird die
Baugrenze im Teilbereich (3c) durch die geplanten Balkone überschritten. Durch diese Änderung wird das ursprüngliche
städtebauliche Ziel den Baukörper an der Ecke der Verkehrsflächen zu platzieren nicht wesentlich verändert, die
Gebäudekante im Erdgeschoss soll erhalten bleiben.
Das Maß und Art der Überschreitung von 1,5 m in den öffentlichen Straßenraum wurde mit dem Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen abgestimmt, so dass ein ausreichendes lichtes Straßenraumprofil von 4,0 m
gewährleistet ist; dies wird in den schriftlichen Festsetzungen bestimmt.
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III. Änderung Bebauungsplan Nr. 852 A
-Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten-
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 04.08.2016
Da durch die Erhöhung des Wohnanteils innerhalb der Mischfläche für Wohnen und Arbeiten die Grundzüge der Planung
berührt werden, muss ein förmliches Änderungsverfahren durchgeführt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 3
Abs. 1 soll verzichtet werden, da sich die Änderung auf das Plangebiet und auf die Nachbargebiete nicht oder nur
unwesentlich auswirkt (§ 3 Abs.1 Satz 3 BauGB). Es soll unmittelbar die Offenlage des geänderten Bebauungsplan 852A
durchgeführt werden.
4.
Begründung der Festsetzungen
4.1.
Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung Mischfläche mit der Nutzung Wohnen und Arbeiten (M) wird durch die III. Änderung nicht
verändert.
Um ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten sicherzustellen, und wegen der bereits vorhandenen zum
Teil emittierenden gewerblichen Nutzung, sollen Betriebsarten der Abstandliste zum Abstandserlass ausgeschlossen und
zusätzlich Emissionskontingente festgesetzt werden. Ferner werden für die schützenswerte Wohnnutzung innerhalb der
Mischfläche Vorgaben für die Anordnung von Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume nach DIN 4109 gemacht. Dies
begründet sich in der Zielsetzung des geplanten Projektes „Wohnen und Arbeiten“ die bereits vorhandene gemischte
städtebauliche Struktur zu fassen und eine Wohnnutzung mit der gewerblichen Nutzung verträglich zu verbinden.
Die Gliederung der Mischfläche (M) und die Festsetzung der Emissionskontingente erfolgt so, dass keine wesentlichen
Störungen für die allgemeine Wohnnutzung innerhalb und außerhalb des Plangebietes hervorgerufen werden.
Im Eckgebäude entlang der Münsterstraße und der geplanten Erschließungsstraße soll ab einer Höhe von 252,00m ü.
NHN eine allgemeine Wohnnutzung zulässig sein. Innerhalb der überbaubaren Fläche 3a an der nordwestlichen
Kopfseite des geplanten Neubaus sind Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109, an der
Nordwest-Fassade zulässig, wenn diese Fenster nur zu Reinigungszwecken zu öffnen sind. Die Fenster müssen im
geschlossenen Zustand ein Schalldämmmaß von 40dB aufweisen. Ein ausreichender Luftaustausch ist
sicherzustellen.Innerhalb der mit 3b gekennzeichneten überbaubaren Fläche soll ab einer Höhe von 252,00 m ü. NHN
eine Wohnnutzung allgemein zulässig sein, wenn die Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109
ausschließlich in der Südost-Fassade und in der Südwest-Fassade des Gebäudes angeordnet werden. Innerhalb der mit
3c gekennzeichneten überbaubaren Fläche soll ab einer Höhe von 252,00 m ü. NHN eine Wohnnutzung allgemein
zulässig sein. Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 sollen an der Nord-Westfassade nicht
zulässig sein.
Diese Festsetzungen erfolgen zusätzlich zur Anwendung des Abstandserlasses und der Emissionskontingente, um die
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse zu sichern.
4.2.
Maß der baulichen Nutzung Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen
Das Maß der baulichen Nutzung mit einer bis zu III geschossigen Bebauung mit flachen bis flach geneigten Dächern,
einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und einer Geschossflächenzahl von 1,2 wird durch die III. Änderung nicht berührt.
Zur Überbaubarkeit der Grundstücksflächen soll entlang der süd- östlichen Baugrenze zur geplanten Erschließungsstraße
in den schriftlichen Festsetzungen ab einer Höhe von 252,0m ü. NHN eine Überschreitung von bis zu 1,5 m für die
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III. Änderung Bebauungsplan Nr. 852 A
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Errichtung von Balkonen über die gesamte Länge der Grenze des Baufeldes 3c zugelassen werden. Das lichte Maß unter
der Auskragung beträgt mehr als 4,0m über der geplanten Oberkante der Straße.
Diese Festsetzung soll der Schaffung von angemessenen Freibereichen für die nach den Vorgaben der
Wohnraumförderungsbestimmungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau entwickelten Wohnungen dienen, die
sich mit den Aufenthaltsräumen ausschließlich in Süd-Ost-Richtung, zu der dem Gewerbehof abgewandten Seite
orientieren. Die Grundrisse der zumeist kleinen Wohneinheiten sollen durch die geplanten wohnungsbreiten Freibereiche
mehr Großzügigkeit erhalten.
Die Ausführung der Balkone soll in der Art erfolgen, dass die Gebäudekante im Erdgeschoss erhalten bleibt und die
Auskragungen im Obergeschoss auf den Straßenraum nur geringfügige Auswirkungen haben werden. Die
Überschreitung der Baugrenze geht über das übliche Maß hinaus, ist aber an der dieser Stelle städtebaulich vertretbar.
Somit soll ein Balkon in einer transparenten Bauart entstehen, der in seiner Gestaltung über den Durchführungsvertrag
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegt wird.
An der südwestlichen Fassade des Bereichs 3a und 3b soll die überbaubare Grundstücksfläche geringfügig erweitert
werden, um auch dort Balkone für die Wohnungen im I. und II. OG an die geplanten Baukörper anzubringen. Diese
Balkone liegen im Bereich des Baugrundstücks und haben noch einen großzügigen Abstand von ca. 9,0 m zur
Münsterstraße.
4.3.
Lärmschutz
In dem Schalltechnischen Gutachten der SWA Schall und Wärmemessstelle Aachen GmbH vom Mai 2016 wurden die
möglichen Immissionskonflikte durch die geänderte Planung in Form einer Schallimmissions-prognose untersucht und die
Auswirkungen auf die geplante Wohnnutzung bewertet.
Unter Berücksichtigung der in dem Gutachten formulierten Emmissionskontingente und der lärmtechnischen Maßnahmen
bei der Bauausführung ist innerhalb der betrachteten Baufläche in den Obergeschossen eine Wohnnutzung allgemein
zulässig.
Das Ziel ein verträgliches Nebeneinander von Wohn- und gewerblicher Nutzung sicherzustellen, wird durch die
Festsetzung von Emissionskontingenten für die Tagzeit und Nachtzeit erreicht. Die Emissionskontingente sind so
bemessen, dass beim Zusammenwirken aller Emittenten innerhalb der Mischfläche (M) keine für die Wohnnutzung in der
Mischfläche, und für die benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen unzumutbaren Belastungen entstehen.
Für das Eckgebäude an der Münsterstraße und der geplanten Erschließungsstraße ist bereits eine
Mindestbaukörperhöhe von 255,0 m über NHN und eine maximale Gebäudehöhe von 257,0 m über NHN festgesetzt, um
die zur geplanten Erschließungsstraße hin orientierte vorhandene Wohnnutzung an der Münsterstraße vor
Schallausbreitung aus der Mischfläche (M) zu schützen.
Zum Schutz der zur geplanten Erschließungsstraße hin orientierten Wohnnutzung an der Münsterstraße erfolgen von der
Erschließungsstraße keine Betriebserschließungen. Es wird lediglich für PKW eine Ein- und Ausfahrtsbereich festgesetzt.
Um die Wohnnutzung im geplanten Eckgebäude an der Münsterstraße vor Emissionen durch die Tiefgarage zu schützen,
muss die Erschließung über die Nordost-Fassade erfolgen. Bei der Prognose wurde von einer Frequentierung der
Tiefgarage nur durch Mieter/ Eigentümer der geplanten Wohnungen ausgegangen. Die lärmtechnischen Maßnahmen aus
dem schalltechnischen Gutachten vom 03.05.2016 sind bei der Errichtung des Eckgebäudes umzusetzen.
5.
Umweltbericht
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III. Änderung Bebauungsplan Nr. 852 A
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Die Auswirkungen der Planung auf die umweltrelevanten Schutzgüter wurden im Rahmen einer
Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan 852A bereits untersucht. Durch die III. Änderung werden die
Umweltauswirkungen nicht verschlechtert.
Die Bestandsbeschreibung und rechtlichen Vorgaben zu Verkehr und Lärm wird jedoch aufgrund geänderter
Rahmenbedingungen fortgeschrieben.
Für die zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter wurden geeignete
Maßnahmen gefunden um diese entsprechend zu vermindern oder auszugleichen.
5.1.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.1.1.
Schutzgut Mensch
5.2.1.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgabe
Verkehr / Lärm
Immissionen aus dem Verkehrslärm sowie aus dem Gewerbelärm werden auf der Basis der Orientierungswerte der DIN
18005-1 "Schallschutz im Städtebau" beurteilt, dabei entsprechen die Orientierungswerte für den Gewerbelärm den
immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der TA Lärm 98.
Die Situation an der Münsterstraße ist charakterisiert durch Wohnbebauung, der im betrachteten Umfeld
Gewerbeansiedlung beigefügt ist. In dem bereits vorhandenen Gewerbehof sind heute Betriebe mit z.T.
hochspezialisierten Fertigungen ansässig.
Im Gebiet für den Bebauungsplan 852 A wurden Erweiterungsflächen für die gewerbliche Nutzung so um einen
gegenüber der Münsterstraße um ca. 3,0 m tiefer liegenden Hof angeordnet, dass ein Schallschutz für die umliegende
vorhandene sowie geplante neue Wohnbebauung besteht.
Zum Verfahrensbereich für den Bebauungsplan 852 B hin wurde ein Gebäuderiegel als Lärmschutzbebauung errichtet.
Für die Mischfläche (M) des Bebauungsplans 852 A sind bereits Mindestbaukörperhöhen und flächenbezogene
Schallleistungspegel festgesetzt.
Die Münsterstraße als Gemeindestraße verbindet die Ortsteile Kornelimünster und Brand. Die Straße ist in dem Bereich
des Plangebietes 852A als Tempo 30 Zone ausgewiesen.
5.2.1.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehr / Lärm
Die sich aus der unmittelbaren Nachbarschaft von Wohnen und Arbeiten innerhalb und außerhalb des Plangebietes
ergebenden Immissionskonflikte wurden in einer Schallimmissionsprognose zur Änderung des B-Plan 852A (SWA
schalltechnisches Gutachten SI-16/093/04) bewertet und entsprechende Schutzmaßnahmen wurden, soweit erforderlich,
aufgezeigt.
5.2.1.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Unter Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen: Festsetzen von Emissionskontingenten und Berücksichtigung der
Auflagen für die NW und NO-Fassade bei der Platzierung von Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume ergibt sich für
die Wohnnutzung innerhalb der Mischfläche (M) eine für das Wohnen zulässige Schallsituation. Die bisher festgesetzten
Schallleistungspegel werden durch Emissionskontingente gemäß DIN 45691 ersetzt werden.
Dem Umweltbericht liegen die unter Quellen im Anhang genannten Umweltinformationen zugrunde.
SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (26.07.2001): Schalltechnisches Gutachten SI-A01/233/07
Schall- Immissionsprognose
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III. Änderung Bebauungsplan Nr. 852 A
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SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (25.07.2002): Schalltechnisches Gutachten SI-A02/267/06
Lärmeinwirkungen der B 258 / Napoleonsberg
SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (03.05.2016): Schalltechnisches Gutachten SI-16/093/04
Schalltechnisches Gutachten und Immissionsprognose B-Plan 852A
6.
Auswirkungen der Planung
Durch die Planung werden die Grundzüge, der mit dem vorhabenbezogenen B-Plan 852A angestrebten geordneten
städtebaulichen Entwicklung nicht wesentlich verändert. Des Weiteren sind durch die vorgesehene Nutzungsänderung
keine neuen Beeinträchtigungen erkennbar.
Umweltrelevante negative Auswirkungen sind durch die Maßnahme nicht zu erwarten.
Maßnahmen zur Bodenordnung sind nicht erforderlich.
7.
Kosten
Kosten für die Stadt Aachen entstehen durch die Änderung nicht.
Die verkehrstechnische Erschließung wird von dem Vorhaben- bzw. Erschließungsträger, die entwässerungstechnische
Erschließung wird durch die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) finanziert.
8.
Städtebaulicher Vertrag
Zum Bebauungsplan 852 A gehört ein städtebaulicher Vertrag, der zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer
abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag stellt alle zuvor genannten Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung
der Maßnahme sicher. Durch die III. Änderung ändert sich das Vorhaben aus vertraglicher Sicht nur geringfügig, gleiches
gilt für die geringfügige Anpassung des Straßenquerschnitts mit dem geänderten Längsprofil. Der Vertrag wird den
Änderungen entsprechend angepasst. Eine Passage zur Gestaltung des auskragenden Balkons und die Verpflichtung zur
Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau werden aufgenommen.
9.
Plandaten
Plangebiet vorhabenbezogener B-Plan 852A:
Verfahrensbereich III. Änderung:
ca.
9000qm
5344qm
Davon:
Mischfläche (M)
4896qm
Verkehrsfläche
448qm
Es sind 12 Wohneinheiten nach den Anforderungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus geplant.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in der Sitzung am __.__.2016 die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 852 A III – Münsterstraße - beschlossen hat.
Aachen, den
2016
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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I
I
Gewerbe
III
Wohnen+
Büro
Münsterstraße
Münsterstraße
II
Wohnen+
Büro
Gewerbe Bestand
Projekt:
WOHNEN UND ARBEITEN
Münsterstraße 44-46, 52076 Aachen
Datum:
Achse:
19.07.2016
Verantwortlicher
für die
Bestätigung
JD
Prüfer
1 : 500
Bearbeiter:
Geprüft:
Masstab:
ü NH
N
Vorhaben- + Erschließungsplan
II
Zeichnung:
Lothringerstr. 61 52070 Aachen
mail@fischerarchitekten.de
fischerarchitekten
Funktionsriegel
Wohnen +
Gewerbe
B 128
1.0.01
852 A III.
GH 2
58,0
-258
,5m
AUFTRETENDE PLAN- UND MASSABWEICHUNGEN SIND UMGEHEND DER BAULEITUNG MITZUTEILEN.
Gewerbe
PPlalanns
stra
traßßee
II-III
Fon: 0241/94976-0
Fax: 0241/9497620
GmbH & Co. KG
2.31
9.58
5.00
Achse Münsterstraße
70
1.30
2.57
Grundstücksgrenze
56
B 128
5.0.15
Zeichnung:
Projekt:
Querschnitt Straße
WOHNEN UND ARBEITEN
Münsterstraße 44-46, 52076 Aachen
Datum:
Achse:
Masstab:
1 : 100
04.08.2016
Bearbeiter:
Verantwortlicher für den
Geprüft:
Entwurf
Autor
Prüfer
fischerarchitekten
Lothringerstr. 61 52070 Aachen
mail@fischerarchitekten.de
GmbH & Co. KG
Fon: 0241/94976-0
Fax: 0241/9497620