Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167470.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
09.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat VI
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Wohnen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0258/WP17
öffentlich
09.08.2016
FB 23/49
Haushaltsjahr 2016 - Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die
Planungskosten der Baumaßnahme Reimannstr. 8-12
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.08.2016
30.08.2016
14.09.2016
WLA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt zu
empfehlen, für das Haushaltsjahr 2016 seine Zustimmung zur Gewährung von außerplanmäßigen
Mitteln in Höhe von 77.300,- € bei PSP-Element 5-011303-900-00700-300-1 „Reimannstr. 8-12“,
Kostenart 78510000 zu erteilen.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 seine Zustimmung zur
Gewährung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 77.300,- € bei PSP-Element 5-011303-90000700-300-1 „Reimannstr. 8-12“, Kostenart 78510000 zu erteilen.
Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2016 seine Zustimmung zur Gewährung von
außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 77.300,- € bei PSP-Element 5-011303-900-00700-300-1
„Reimannstr. 8-12“, Kostenart 78510000 zu erteilen.
Vorlage FB 23/0258/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Baumaßnahme wurde zunächst verschoben, da geprüft werden musste, ob die Objekte zur
Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden und mit Fördermitteln nach der Richtlinie zur
Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) hergerichtet werden können.
Aus bautechnischen Gründen ist die Herrichtung der Wohnungen nach den Bestimmungen der
Richtlinie jedoch nicht möglich. Daher sollen die Objekte nun mit Fördermitteln nach der Richtlinie
BestandsInvest saniert werden.
Im Haushaltsjahr 2016 werden zusätzlich zu den verfügbaren Mitteln für Planungskosten noch
77.300,-€ benötigt, damit die gewoge AG mit der Sanierung der Objekte beauftragt werden kann.
Die Mittel können durch eine Mittelverlagerung aus der Maßnahme „Hein-Janssen-Str. 15-17,
Sigmundstr. 9“, PSP-Element 5-011303- 900-00400-300-1, Kostenart 68910000, abgedeckt werden.
Aus der Endabrechnung der Maßnahme besteht ein Saldo zugunsten der Stadt.
Vorlage FB 23/0258/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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