Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167098.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
25.07.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
0B
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0063/WP17
öffentlich
25.07.2016
Maria-Theresia-Allee von Yorckstraße bis Brüsseler Ring
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.08.2016
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Maria-Theresia-Allee von Yorckstraße bis Brüsseler Ring“ zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung
(SBS).
Vorlage B 03/0063/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
152.778,27 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0063/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1925 stammende Mischwasserkanal in der Straße Maria-Theresia-Allee wurde im
Bereich von Yorckstraße bis Brüsseler Ring in den Jahren 2011 bis 2012 erneuert, weil dieser in
einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Maria-Theresia-Allee von Yorckstraße bis Brüsseler Ring erfolgt als
Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am
gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe g) SBS. Die
Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6
SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch
die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung
des
gekürzten
beitragsfähigen
Aufwandes,
des
Anteils
der
Beitragspflichtigen
sowie
die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0063/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2016
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Maria-Theresia-Allee zwischen Yorckstraße und Brüsseler Ring
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der
Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Oberflächenentwässerung
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
305.163,76 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
305.163,76 €
152.581,88 €
152.581,88 €
305.163,76 €
Summe städtischer Anteil
152.581,88 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
152.581,88 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die
Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung :
152.581,88 € :
76.773 m² =
1,99 €/m²
____________
1,99 €/m²
(Beitragssatz)