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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
167098.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
25.07.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:04
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage 0B Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0063/WP17 öffentlich 25.07.2016 Maria-Theresia-Allee von Yorckstraße bis Brüsseler Ring Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.08.2016 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Maria-Theresia-Allee von Yorckstraße bis Brüsseler Ring“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0063/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.08.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2016 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2017 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Finanzielle Auswirkungen keine Maßnahmebezogene Einnahmen 152.778,27 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0063/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1925 stammende Mischwasserkanal in der Straße Maria-Theresia-Allee wurde im Bereich von Yorckstraße bis Brüsseler Ring in den Jahren 2011 bis 2012 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der Maria-Theresia-Allee von Yorckstraße bis Brüsseler Ring erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe g) SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0063/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.08.2016 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Maria-Theresia-Allee zwischen Yorckstraße und Brüsseler Ring Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Oberflächenentwässerung Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten 305.163,76 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 50 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 305.163,76 € 152.581,88 € 152.581,88 € 305.163,76 € Summe städtischer Anteil 152.581,88 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 152.581,88 € Ermittlung des Beitragssatzes Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Oberflächenentwässerung : 152.581,88 € : 76.773 m² = 1,99 €/m² ____________ 1,99 €/m² (Beitragssatz)