Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167101.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
25.07.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
0B
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0062/WP17
öffentlich
25.07.2016
Karlstraße
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.08.2016
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Karlstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0062/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
151.673,70 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0062/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1925 stammende Mischwasserkanal in der Karlstraße wurde in den Jahren 2011
bis 2012 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Karlstraße erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b)
SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4
Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe g) SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden
umlagefähigen
Aufwandes
erfolgt
gemäß
§
6
SBS
und
unter
Berücksichtigung
der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten
beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte
ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0062/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2016
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Karlstraße
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung
vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
303.999,95 €
beitragsfähiger Aufwand
303.999,95 €
städt. Anteil ( 50 %)
151.999,97 €
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
151.999,98 €
303.999,95 €
Summe städtischer Anteil
151.999,97 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
151.999,98 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit :
Oberflächenentwässerung:
151.999,98 € :
97.854 m² =
1,55 €/m²
1,55 €/m² (Beitragssatz)