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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
166986.pdf
Größe
55 MB
Erstellt
02.08.16, 12:00
Aktualisiert
03.01.18, 15:21

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0516/WP17 öffentlich 02.08.2016 Dez. III / FB 61/200 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 31.08.2016 01.09.2016 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Vorlage FB 61/0516/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.03.2017 Seite: 1/4 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Für das Plangebiet war in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.02.2015 und anschließender Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Programmberatung erfolgt (s. Vorlage FB61/0117/WP17). Anschließend erfolgte am 15.04.2015 eine Informationsveranstaltung für Anwohner. Der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss erfolgte im Planungsausschuss am 14.01.2016 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 13.01.2016 (s. Vorlage FB61/0322/WP17). Der Offenlagebeschluss wurde gefasst mit folgender Ergänzung: „Darüber hinaus fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, erneut zu prüfen, an welchen Stellen auf privaten und auf öffentlichen Flächen im Bebauungsplangebiet noch weitere Bäume erhalten werden können (insbesondere im Freibereich der geplanten KiTa und bei den Besucherstellplätzen entlang der östlichen Erschließungsstraße) und wo weitere Neuplanzungen per Festsetzungen im Bebauungsplan noch möglich und sinnvoll sind.“ Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 22.02. bis einschließlich 24.03.2016 mit Bekanntmachung vom 11.02.2016. Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes an der Süsterfeldstraße mit insgesamt 300 Wohneinheiten (30 % öffentlich gefördert), einer 5-gruppigen Kita sowie den erforderlichen Erschließungs- und Grünflächen. Grundlage ist der Siegerentwurf des Landeswettbewerbs Wohnen (Büros pbs, Aachen). Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 963 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (Geotechnischer Bericht, Baugrund und Entwässerung, Schalltechnisches Gutachten, Schallimmissionen Verkehr, Prüfung Artenschutz, Erhebung Fledermäuse, Geruchsgutachten-Campus West) lagen ab 22.02.2016 bis einschließlich 24.03.2016 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurden 25 Eingaben eingereicht. Die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger richten sich insbesondere gegen die Zerstörung der Grünfläche und die hierdurch verursachten Umweltauswirkungen. Darüber hinaus wurde angezweifelt, dass das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13 a BauGB durchgeführt werden kann. Auch wird auf die verschiedenen Beeinträchtigungen der Anwohner der Siedlung Süsterau hingewiesen (z.B.: Verkehr, Lärm, Grenzmauer, Höhenentwicklung, Dichte). Die Eingaben und die Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes, nur zu einer Änderung der Baumbilanz und der Straßenplanung (Anlage des Durchführungsvertrages). Vorlage FB 61/0516/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.03.2017 Seite: 2/4 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Parallel wurden 21 Behörden angeschrieben, 11 davon haben eine Stellungnahme abgegeben. Dabei wurde nur von 4 Behörden Bedenken bzw. Anregungen zur Planung geäußert. Alle übrigen Behörden äußerten entweder keine Bedenken oder nicht abwägungsrelevante Hinweise. Die standardmäßig vom Kampfmittelräumdienst vorgetragenen Hinweise zu möglichen Bombenfunden werden in den Durchführungsvertrag übernommen. Die Eingaben der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung, nur zur Aufnahme eines Hinweises zur Bodendenkmalpflege im Durchführungsvertrag. 4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen bzw. Bedenken führten nicht zu einer Änderung der Festsetzungen im Bebauungsplan. Es wurden jedoch Ergänzungen in den Begleitplänen vorgenommen, die Anlage des Durchführungsvertrages sind, der zum Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger (Campus Wohnen dB GmbH) abgeschlossen wird. Diese Ergänzungen berücksichtigen auch die Beschlussergänzungen der politischen Gremien, im Plangebiet weitere Bäume zu erhalten bzw. zu pflanzen. Dieser Wunsch wurde auch von vielen Anwohnern geäußert. Nach eigehender Prüfung können entlang der südlichen Grundstücksgrenze insgesamt 47 Bestandsbäume erhalten werden, davon 9 Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen. Dies wird in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Im Einzelfall ist jedoch zu untersuchen, ob der jeweilige Baum ausreichend vital ist, um langfristig erhalten werden zu können. Darüber hinaus sollen weitere 15 Laubbäume gepflanzt werden, davon 7 Obstbäume. 4 Bäume sind im Bereich des Kitagrundstückes vorgesehen, 7 Bäume an der Grenze zur Siedlung Süsterau und 4 Bäume an der südlichen Plangebietsgrenze. Der Grünordnungsplan wurde entsprechend ergänzt und wird Anlage des Durchführungsvertrages. Weiterhin hat sich die Anzahl der Wohneinheiten geändert. Im Bereich der Lärmschutzbebauung werden je Staffelgeschoss nun 4 statt 3 Wohnungen angelegt. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Gesamtwohneinheiten von 294 auf 300. Die Anzahl der geförderten Wohneinheiten hat sich von 88 auf 104 Wohneinheiten erhöht (14 mehr als gefordert). Vertraglich gesichert werden 90 Wohneinheiten gesichert (30%). Mit einer Anzahl von 320 Tiefgaragenstellplätzen sind ausreichend Stellplätze vorhanden, hierin enthalten sind auch die erforderlichen Stellplätze für die Kita. Die geänderte Grundrissplanung wird in der Hochbauplanung ergänzt, die ebenfalls Anlage des Durchführungsvertrages ist. Eine geringfügige Änderung ergab sich auch aufgrund einer Eingabe eines Anwohners in der Straßenplanung. Entlang des ehemaligen Klosters entfallen 4 Besucherparkplätze, um die Zufahrt zu einem Nachbargrundstück sicherzustellen. Insgesamt stehen nun 53 Besucherparkplätze im Plangebiet zur Verfügung. Das sind 2 weniger als ursprünglich gefordert. Aus Sicht der Verwaltung ist dies vertretbar, da entlang der Süsterfeldstraße weitere Parkplätze zur Verfügung stehen. Zum Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Vorlage FB 61/0516/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.03.2017 Seite: 3/4 Der Durchführungsvertrag stellt sicher, dass das Vorhaben entsprechend der vorgelegten Planung umgesetzt wird. Darüber hinaus regelt er insbesondere die Herstellung der Erschließung und der Grünflächen, die Anzahl der geförderten Wohneinheiten, die Errichtung einer 5-gruppigen Kita, die archäologische Begleitung, die Umsetzung der Dachbegrünung, den Erhalt bzw. die Neuanpflanzung der Bäume sowie die Sicherstellung der Energieversorgung durch eine Nahwärmestation der Stawag im Untergeschoss der Kita-Bebauung. Der Vertragsentwurf wird den Fraktionen zugesandt. Eine Endabstimmung des Vertragsentwurfes mit dem Investor steht noch aus, sodass sich noch Änderungen bis zum Ratsbeschluss ergeben können. Die noch fehlende Vereinbarung zur Bodensanierung wird bis zum Satzungsbeschluss im Rat ergänzt. Die Absicherung der mindestens 90 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von rd. 7.400 m² im öffentlich geförderten Wohnungsbau wird über einen Nachtrag zum Kaufvertrag erfolgen. Hierin ist ein Wiederkaufsrecht bzw. eine Vertragsstrafe bei Nichterrichtung enthalten. In Bezug auf die Kita haben sich der Investor und der Fachbereich 45 (Kinder, Jugend, Schule) auf die Konditionen für die spätere Anmietung geeinigt. Der Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen wurden im Anschluss an die Offenlage nicht mehr geändert. Im Vorhaben- und Erschließungsplan wurden die zu erhaltenen bzw. zu pflanzenden Bäume ergänzt. In der Begründung erfolgten redaktionelle Änderungen, insbesondere wurden die Angaben zur Anzahl der Wohneinheiten und Stellplätze sowie die Angaben in Bezug auf den Erhalt und Pflanzung von Bäumen aktualisiert. Darüber hinaus erfolgten weitere Erläuterungen zur Wahl des Verfahrens nach § 13 a BauGB und eine Ergänzung zur Energieversorgung. Die überarbeitete Begründung sowie die aktualisierten Anlagen zum Durchführungsvertrag sind Anlage der Vorlage. Die Verwaltung empfiehlt diejenigen Anregungen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Offenlage, die nicht in der Planung berücksichtigt wurden, zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.963 – Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - als Satzung zu beschließen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Rechtsplan (unverändert, wird nicht erneut verschickt) 4. Vorhaben- und Erschließungsplan 5. Schriftliche Festsetzungen 6. Begründung 7. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung 8. Abwägungsvorschlag Behörden 9. Hochbauplanung 10. Grünordnungsplan (Bestand / Planung) 11. Baumbilanzplan 1 / 2 12. Straßenplanung 13. Entwurf Durchführungsvertrag (wird verschickt) Vorlage FB 61/0516/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.03.2017 Seite: 4/4 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Seite 1 / 5 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 03.08.2016 gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Auf Grundstücken, auf denen Gebäude beidseitig ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden, darf die GRZ bis 0,5 überschritten werden. Voraussetzung ist, dass die GRZ von 0,4 für das Gesamtgrundstück der jeweiligen Hausgruppe nicht überschritten wird. 2.2 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA1 darf für Grundstücke jeweils zweier Hausgruppen und der mittig gelegenen Tiefgarage die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden. Für einzelne Grundstücke oberhalb von Tiefgaragen mit Gebäuden ohne seitlichen Grenzabstand ist eine Überschreitung bis zu 1,0 zulässig. 2.3 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA2 und WA3 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden. 2.4 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA5 und WA6 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,9 überschritten werden. 2.5 Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss des Gebäudes einschließlich Attika, Dachrandabdeckung oder ähnlicher Bauteile zu verstehen. Die festgesetzten Höhen werden gemessen über Normalhöhennull NHN. 2.6 In allen Allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Flächen für Terrassen überschritten werden. 2.7 In WA1 und WA6 kann innerhalb der Flächen für Tiefgaragen ein oberirdisches Garagengeschoss errichtet werden. Die hier festgesetzte Höhe gibt die maximale Höhe der Oberkante Decke an. 2.8 Die maximalen Gebäudehöhen GH1 dürfen durch notwendige Brüstungen bis zu einer Höhe von maximal 1,10 m überschritten werden. Die maximalen Gebäudehöhen GH2 und GH3 dürfen ausschließlich durch nutzungs- und technikbedingte Anlagen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m überschritten werden. Die technischen Aufbauten dürfen eine Grundfläche von 20 m² nicht überschreiten. Die technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken. 2.9 Die innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA1 festgesetzte Gebäudehöhe GH1 darf pro Haus auf maximal 35 % der Fläche, für die die Höhe GH1 gilt, durch Abstellräume überschritten werden. Die Überschreitung ist maximal bis zur Gebäudehöhe GH2 zulässig. Seite 2 / 5 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 03.08.2016 3. Beschränkung der Zahl der Wohnungen Innerhalb des WA1 sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. 4. Überbaubare Grundstücksflächen Terrassen in einer Größe von maximal 20 m² können außerhalb der überbaubaren Flächen erstellt werden. Ausnahmsweise können Balkone außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf der straßenabgewandten Seite von Gebäuden errichtet werden, wenn sie eine Tiefe von maximal 2,00 m und die Hälfte der Gebäudebreite nicht überschreiten. Die einzelnen Balkone dürfen maximal eine Größe von 10 m² haben. Ansonsten ist eine Überschreitung der überbaubaren Flächen durch Balkone jeder Art und Abmessung nicht zulässig. 5. Flächen für Nebenanlagen Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandflächen zulässig sind, sind zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und zu öffentlichen Verkehrsflächen gewandten Baugrenzen ausgeschlossen. Ausgenommen sind Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für bewegliche Abfallbehälter und Standplätze für nicht überdachte Fahrradständer. Innerhalb des WA3 sind zusätzlich Entlüftungsanlagen für Tiefgaragen ausgenommen. 6. Flächen für den ruhenden Verkehr 6.1 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind oberirdische Stellplätze, Carports oder einzelne Garagen generell ausgeschlossen. In den überbaubaren Flächen des WA2 sind Einzelgaragen zugelassen. 6.2 Tiefgaragen sind nur in den dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 6.3 Innerhalb der Flächen für Tiefgaragen sind ausnahmsweise Keller- und Abstellräume zulässig. 6.4 Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen sind nur in Flächen von Tiefgaragen zulässig, die unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen oder an eine Fläche mit einem entsprechenden Fahrrecht grenzen. 7. Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Verkehrslärm 7.1 Gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB wird festgesetzt, dass die Realisierung der unter 7.2 genannten baulichen Maßnahmen Voraussetzung für die Realisierung von Wohngebäuden innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA1, WA2, WA5 und WA6 ist. Die Bebauung innerhalb der vorgenannten Allgemeinen Wohngebiete ist erst zulässig, wenn für die Bebauung sämtlicher der unter 7.2 genannten baulichen Anlagen der Rohbau fertiggestellt ist. 7.2 Zur Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes sind innerhalb des WA3 sechs Gebäude in geschlossener Bauweise und innerhalb des WA4 ein Gebäude entsprechend den festgesetzten Mindest- und Maximalhöhen der Gebäude zu errichten. Seite 3 / 5 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 03.08.2016 7.3 Zur Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes sind an den mit ‚AAAA‘, ‚BBBB‘ oder ‚CCCC‘ gekennzeichneten Gebäudeseiten die ‚Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden gemäß DIN 4109 zu erfüllen. Für die gekennzeichneten Gebäudeseiten oder parallel zu diesen Seiten sind folgende Schalldämmmaße einzuhalten: - ‚AAAA‘ (Lärmpegelbereich V) für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 45 dB für Büroräume ein Schalldämmmaß von mindestens 40 dB - ‚BBBB‘ (Lärmpegelbereich IV) für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 40 dB für Büroräume ein Schalldämmmaß von mindestens 35 dB - ‚CCCC‘ (Lärmpegelbereich III) für Aufenthaltsräume in Wohnungen ein Schalldämmmaß von mindestens 35 dB für Büroräume ein Schalldämmmaß von mindestens 30 dB 7.4 Räume mit Schlaffunktionen, die an die gekennzeichneten Gebäudeseiten angrenzen oder parallel zu diesen liegen, sind mit Lüftungseinrichtungen auszustatten. 7.5 Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämmmaße für Außenbauteile angesetzt werden können. Schädliche Einwirkungen durch Tiefgaragen 7.6 Die Bauausführung der Tiefgaragen und deren Zufahrten sind derart herzustellen, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft ausgeschlossen sind. Die Tiefgaragen sind mit mechanischen Beund Entlüftungen mit Abluftüberdachführungen auszustatten. Der Nachweis der Sicherstellung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Alternative Lösungen der Be- und Entlüftungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte nach der 39. BImSchV eingehalten werden. Des Weiteren ist nachzuweisen, dass erhebliche Geruchsbelästigungen im unmittelbaren Nahbereich von Entlüftungsschächten und -öffnungen vermieden werden. 8. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 8.1 Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwegungen und Terrassen zu begrünen. 8.2 Dächer in den überbaubaren Flächen mit den Gebäudehöhen GH2 und GH3 sind flächendeckend extensiv zu begrünen. Ausgenommen von der Begrünung sind Flächen für notwendige technische Aufbauten. 9. Zulässigkeit von Vorhaben Gemäß § 12 (3a) i.V.m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet. Seite 4 / 5 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 03.08.2016 10. Örtliche Bauvorschriften 10.1 Im Plangebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit maximal 10 % Neigung zulässig. 10.2 Innerhalb des WA1 ist entlang der nordöstlichen Grenze des Baugebietes eine 3 m breite, maximal 1 m hohe Böschung im Neigungsverhältnis von 1:1,5 zulässig. 10.3 Für die Ermittlung der Abstandflächen sind Grundstückshöhen entsprechend der im Rechtsplan angegebenen Höhen der Verkehrsflächen vor den jeweiligen Grundstücksflächen zu berücksichtigen. Das Grundstück kann entsprechend dieser Höhen aufgefüllt werden. Innerhalb des WA1 dürfen Flächen südwestlich der Baufenster, die nicht mit Tiefgaragen unterbaut sind, bis zur Höhe der jeweils nordöstlich gelegenen Tiefgaragen zuzüglich 50 cm Erdreich angeschüttet werden. Innerhalb des WA3 darf das Gelände zwischen rückwärtiger Baulinie und paralleler Plangebietsgrenze um bis zu 1,50 m angeschüttet werden. Seite 5 / 5 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Städtebauliche und planungsrechtliche Situation................................................................................................... 3 1.1 Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 3 1.2 Regionalplan ...................................................................................................................................................... 4 1.3 Masterplan.......................................................................................................................................................... 4 1.4 Flächennutzungsplan ......................................................................................................................................... 4 1.5 Landschaftsplan 1988 ........................................................................................................................................ 4 1.6 Relevante Planungen ......................................................................................................................................... 4 2. Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 5 3. Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 5 3.1 Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 5 3.2 Planverfahren ..................................................................................................................................................... 5 3.3 Städtebauliches Konzept .................................................................................................................................... 6 3.4 Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 7 3.5 Erschließung ...................................................................................................................................................... 7 3.6 Entwässerung..................................................................................................................................................... 8 3.7 Belange der Kinder und Jugendlichen................................................................................................................ 8 4. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte ................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung .................................................................................................................................. 9 4.2 Maß der Baulichen Nutzung ............................................................................................................................... 9 4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ............................................................................................. 10 4.4 Höchstzahl der Wohnungen ............................................................................................................................. 11 4.5 Flächen für Nebenanlagen ............................................................................................................................... 11 4.6 Flächen für den ruhenden Verkehr ................................................................................................................... 11 4.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ....................................................................................................................... 11 4.8 Öffentliche Grünflächen .................................................................................................................................... 12 4.10 Umweltschützende Belange ............................................................................................................................. 12 5. Gestaltung ................................................................................................................................................................. 19 6. Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 19 7. Kosten........................................................................................................................................................................ 19 8. Durchführungsvertrag .............................................................................................................................................. 20 9. Plandaten................................................................................................................................................................... 20 Seite 2 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 1. Städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem Betriebshof der RWTH Aachen, den Flächen der Bundesbahn und der Siedlung Süsterau. Im Nordosten grenzt das Plangebiet an das unmittelbar an der Süsterfelstraße gelegene Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘, der sich im Aufstellungsverfahren befindet. Ebenfalls nordöstlich des Plangebietes liegt die ehemalige Klosteranlage ‚Guter Hirte‘. Im Südosten grenzt das Plangebiet an das Flurstück 159, das von der Süsterfeldstraße erschlossen wird, an das unbebaute Flurstück 166 und an den Betriebshof der Technischen Dezernate der RWTH Aachen. Im Südwesten schließt das Plangebiet an Bahnflächen an, die ehemals als Güterbahnhof dienten und zukünftig als ‚Campusband‘, der zentralen Erschließungsstraße des Campus-West genutzt werden sollen. Im Nordwesten wird das Plangebiet in gerader Linie durch die südöstlichen Grundstücke der Siedlung Süsterau begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 146, Flur 4, Gemarkung Aachen sowie einen Teilbereich des Flurstückes 134 südwestlich des Flurstückes 146 bis zum geplanten Campusband. Des Weiteren beinhaltet das Plangebiet das Flurstück 404 und eine Teilfläche des Flurstückes 710, beide Flur 22, Gemarkung Laurensberg. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt ca. 3,27 ha. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst das komplette Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Das Plangebiet steigt von der Süsterfeldstraße in Richtung Südwesten von ca. 177,6 m ü. NHN um ca. 12 m auf ca. 189,5 m ü. NHN an. Richtung Nordwesten ist zur Siedlung Süsterau eine Böschungskante ausgebildet, die von Nordosten nach Südwesten bis auf ca. 5,50 m über dem Gelände des Plangebietes ansteigt. Im mittleren südwestlichen Teilbereich befindet sich eine Wiese, die bis zu 2 m unterhalb des angrenzenden Geländes liegt. Das Plangebiet stellt sich insgesamt als Grünland dar und umfasst insbesondere im südwestlichen Abschnitt unterschiedliche Strukturen wie zum Beispiel ehemalige Kleingartenflächen und eine Obstbaumwiese. Im Südosten liegt der ehemalige Klosterfriedhof mit dichtem Baumbestand. Der nordöstliche Bereich des Plangebietes besteht aus einer Wiesenfläche, die insbesondere Richtung Siedlung Süsterau von einem 10 m breiten Gehölzstreifen begleitet wird. Innerhalb des Plangebietes befinden sich insgesamt 89 Bäume, die der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen. Alle Flächen außerhalb der Wiesen zeichnen sich durch dichte Brombeergehölzstrukturen aus. Südwestlich des Klostergebäudes befinden sich zwei Gebäude, die als Kindergarten und als Künstlerateliers genutzt werden. Beide Gebäude sind nicht erhaltenswert und sollen im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes abgerissen werden. Der dadurch freiwerdende Bereich soll aufgrund der angrenzenden historischen Klosteranlage als Grünfläche ausgebildet werden. Das Plangebiet ist derzeit über die nordöstlich gelegene Stichstraße an die Süsterfeldstraße angebunden. Die Stichstraße wird auf Höhe des Betriebshofes von einer Wendeanlage abgeschlossen. Der Stich dient dem Betriebshof als Nebenerschließung und Rettungsweg, ist jedoch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Nordöstlich des Plangebietes befindet sich die teilweise viergeschossige Klosteranlage ‚Guter Hirte‘, die dem Denkmalschutz unterliegt. Für diese Anlage liegt eine Planung vor, die eine zweiseitige Ergänzung und eine Umnutzung zu Wohnzwecken vorsieht. Unmittelbar südöstlich der Klosteranlage ist auf dem Flurstück 166, Flur 4 eine fünfgeschossige Wohnanlage für studentisches Wohnen geplant. Das weitere Umfeld des Plangebietes ist heute von unterschiedlichen Nutzungen bestimmt. Insbesondere die Süsterfeldstraße ist von einer heterogenen Nutzungs- und Gebäudestruktur mit gewerblichen Nutzungen, Wohnungen und Einzelhandel geprägt. Nordöstlich der Süsterfeldstraße befinden sich überwiegend gewerbliche Nutzungen wie u.a. das Betriebsgelände der Firma Lindt. Nordwestlich des Plangebietes liegt das Wohngebiet Süsterau mit einer kleinteiligen Einfamilienhausbebauung. Der unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzende Teilbereich besteht vorrangig aus einer eingeschossigen relativ homogenen Doppelhausbebauung. Nordwestlich des Wohngebietes schließt sich das Gewerbegebiet ‚Schlottfeld‘ mit überwiegend hochwertigen Bürogebäuden an. Seite 3 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 1.2 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2015 stellt für das Plangebiet ‚Allgemeinen Siedlungsbereich‘ dar. Der südliche Bereich der Bahnanlage ist als bestehender ‚Schienenweg unter Angabe der Haltepunkte und Betriebsflächen/ Schienenweg für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonstigen großräumigen Verkehr‘ als Verkehrsinfrastruktur dargestellt. 1.3 Masterplan Der Masterplan Aachen*2030 zeigt als gesamtstädtisches Zielkonzept mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen auf. Gemäß des Masterplanes Aachen*2030 bestehen Aufgaben im Rahmen der Handlungsfelder „Wohnen“, „Wirtschaft“ „Hochschule“ Lebensumfeld“, „Mobilität“, „Stadtbaukultur“, „Freiraum“, sowie „ Natur und Umwelt“ und „Klimaschutz“. Insbesondere die Zielsetzung des Handlungsfeldes „Wohnen“ sollte im zukünftigen Bebauungsplan berücksichtigt werden. Gemäß diesem Handlungsfeld soll im Bereich Campus-West die Wohnbaulandentwicklung forciert und das urbane Wohnen gefördert werden. Zudem sollen Wohnraumangebote für Studierende entwickelt und erneuert werden. 1.4 Flächennutzungsplan Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Bereich unmittelbar südlich der Siedlung Süsterau als `Grünfläche` und die daran südlich angrenzenden Flächen als `Gewerbliche Bauflächen` dar. Der südliche Teilbereich wird ebenfalls als Grünfläche` dargestellt. Beide Grünflächen sind im Beiplan 3 ‚Grün- und Forstflächen‘/ Spiel und Sportanlagen (Bestand und Planung) zur Detaillierung und Funktion der Grünflächen und der Flächen für die Forstwirtschaft als solche dargestellt. Südlich grenzt an das Plangebiet eine Ausweisung als `Fläche für Bahnanlagen`, die nachrichtlich übernommen ist. Der Flächennutzungsplan befindet sich derzeit in der Neuaufstellung. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach BauGB hat 2014 stattgefunden. Das Plangebiet wird im Vorentwurf des Flächennutzungsplans Aachen*2030 als `Gemischte Bauflächen` dargestellt. Insofern entspricht der Bebauungsplan den Zielen des Vorentwurfes. Da aber der derzeit geltende Flächennutzungsplan 1980 den Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegensteht, ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. 1.5 Landschaftsplan 1988 Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans 1988. 1.6 Relevante Planungen Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 963 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 Campus-West -. Dessen Aufstellungsbeschluss wurde am 19.03.2009 gefasst. Ende 2010 / Anfang 2011 erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 963 wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Campus-West im weiteren Verfahren um die entsprechenden Flächen reduziert. Nordöstlich des Plangebietes grenzt der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘ an, der hier Wohnbebauung vorsieht. Dieser Bebauungsplan zieht ehemalige nordöstlich vorgelagerte Verkehrsflächen in den Geltungsbereich ein und setzt in die Tiefe des Plangebietes eine 10 m breite Stichstraße fest, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 in gerader Linie fortgesetzt werden soll. Die Planungen der Klosteranlage und deren bauliche Ergänzungen und die Planungen des studentischen Wohnens auf dem Flurstück 166 erfolgen ohne verbindliche Bauleitplanung gemäß § 34 BauGB. Seite 4 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 2. Anlass der Planung Um die steigenden Flächenbedarfe der RWTH Aachen befriedigen zu können, wurde im Jahr 2005 durch den Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) der Masterplan Campus-West in Auftrag gegeben. Der Stand 2007 / 2010 dieses Masterplanes zeigt für den Bereich zwischen Süsterfeldstraße und den verbleibenden Gleisen der DB die Entwicklungsmöglichkeiten auf. Der Bereich soll zukünftig den heutigen Kernbereich der TH-Aachen um den Templergraben mit dem CampusMelaten verbinden. Dabei soll der Campus-West wie der Campus-Melaten vorrangig der Erweiterung der RWTH Aachen und nationalen und internationalen Technologie-Unternehmen dienen, die sich mit eigenen Forschungsund Entwicklungskapazitäten in Nähe zur RWTH ansiedeln möchten. Zur planungsrechtlichen Absicherung wurde am 19.03.2009 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Campus-West gefasst. Um eine monostrukturelle Ausrichtung des Campus-West auf eine hochschulorientierte und gewerbliche Nutzung zu vermeiden, sind im Bereich des ehemaligen Klosters ‚Guter Hirte‘ flankierende Maßnahmen zum Wohnungsbau vorgesehen. Gleichzeitig trägt das zukünftige Wohngebiet auch dazu bei, den durch die Campusentwicklung bedingten zusätzlichen Wohnraumbedarf zu decken. Durch die Entwicklung dieses Wohngebietes soll zudem ein Entwicklungsimpuls für die Campusplanung initiiert werden. Im Juni 2014 beschloss der Rat der Stadt Aachen, das städtische Flurstück 146 sowie den westlich angrenzenden Bereich bis zum Campusband zu veräußern verbunden mit der Absicht, hier einen nicht offenen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Ausgenommen sind ursprüngliche Bestandteile des Grundstücks wie der unmittelbare Bereich des Klosters und Flächen nordöstlich des Klosters an der Süsterfeldstraße, die bereits verkauft wurden. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, mit der Architektenkammer NRW und dem Erwerber des Grundstücks, der Campus Wohnen db GmbH & Co. KG wurde in der 2. Hälfte des Jahres 2014 der Landeswettbewerb 2014 durchgeführt, der am 3. Dezember 2014 entschieden wurde. Ziel des Wettbewerbs war es, für das Grundstück ein städtebauliches Konzept mit innovativen und nachhaltigen Wohnformen mit einem Anteil im öffentlich geförderten Wohnungsbau von ca. 30 % zu entwickeln. Dabei sollte der Landeswettbewerb neue Impulse zur angemessenen Entwicklung dieses Standortes geben und die Vernetzung von Wohnen und Arbeiten ermöglichen. Auf der Grundlage des Entwurfes des 1. Preises wurde das Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeleitet. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1 Allgemeine Ziele Ziel der vorliegenden Planung ist die Einleitung einer geordneten und nachhaltigen Entwicklung bisher ungenutzter Flächen im Innenbereich zwischen der Süsterfeldstraße und der Bahnstrecke AachenMönchengladbach. Durch die Realisierung des Plangebietes soll ein Entwicklungsimpuls für die Campusplanung und eine Aufwertung des gesamten heute sehr heterogenen Areals zwischen dem Güterbahnhof Aachen-West und der Süsterfeldstraße entstehen. Die Umsetzung des Bebauungsplanes dient der Deckung des durch die Campusentwicklung bedingten zusätzlichen Wohnraumbedarfes. Es werden innovative und nachhaltig vermietbare Wohngebäude mit einem Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau von 30 % und einer urbanen Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen und Wohnungstypen geschaffen. Beabsichtigt ist die Realisierung eines unter städtebaulichen und architektonischen Gesichtspunkten vorbildlichen Wohngebietes. Des Weiteren wird innerhalb des Plangebietes eine ansprechende Lösung für den baulichen Lärmschutz entlang der Bahnlinie entwickelt. Damit wird gewährleistet, dass trotz der hohen Lärmimmissionen eine ausreichende Wohnqualität im Plangebiet entsteht. Neben der Wohnbebauung ist innerhalb des Plangebietes eine 5-gruppige Kindertagesstätte vorgesehen. 3.2 Planverfahren Um die hohe Qualität des Siegerentwurfes des Wettbewerbes entsprechend umzusetzen, wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Seite 5 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden Flächen nutzbar gemacht, die momentan mindergenutzt oder nicht genutzt werden und nahezu allseitig umbaut sind. Somit handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass der in § 13a BauGB genannte Grenzwert von maximal 20.000 m² Grundfläche eingehalten wird. Die zulässige Grundfläche ergibt sich aus der Multiplikation der festgesetzten Grundflächenzahl mit der Grundstücksfläche. Die Überschreitungsmöglichkeiten gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO sind hier nicht zu berücksichtigen. Ebenso werden die Verkehrsflächen nicht in die Ermittlung einbezogen. Für die einzelnen Allgemeinen Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 963 ergeben sich folgende Werte: WA1 WA2 WA3 WA4 WA5 WA6 5.977 m² 1.972 m² 6.971 m² 2.026 m² 4.746 m² 1.637 m² x x x x x x GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ 0,40 0,40 0,40 0,40 0,45 0,45 2.391 m² 789 m² 2.788 m² 810 m² 2.136 m² 737 m² WA1-6 Summe der max. Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 9.651 m² Somit wird die Obergrenze von 20.000 m² zulässiger Grundfläche deutlich unterschritten. Da der Grenzwert nicht überschritten wird und eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht, werden die Bedingungen für das beschleunigte Verfahren erfüllt. Dieser Schwellenwert wird auch eingehalten, wenn der nördlich angrenzende Bebauungsplan Nr. 960 aufgrund des räumlichen Zusammenhangs in die Berechnung einbezogen wird. Dagegen steht der Bebauungsplan in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Planung des Campus West (Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West -), in dem insbesondere Flächen für die Hochschule bzw. für die Forschung entstehen sollen. Im beschleunigten Verfahren müssen Eingriffe in den Naturhaushalt, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, nicht ausgeglichen werden. Pauschal geht der Gesetzgeber davon aus, dass hier die Eingriffe bereits vor dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgt sind. Somit entfällt die formelle Umweltprüfung, insbesondere die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen. Gleichwohl wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens alle umweltrelevanten Belange untersucht. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung als formaler Verfahrensschritt verzichtet, zumal die Planung eines Wohngebietes bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Campus-West vorgestellt wurde. Zusätzlich erfolgte im November 2010 eine eigene Informationsveranstaltung für die Anwohner des Bereiches Süsterau / Europadorf. Die im Rahmen dieser Beteiligungen eingegangenen relevanten Stellungnahmen werden in das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 963 übernommen. Zur Information über die weiteren Entwicklungen wurde den Anwohnern der Bereiche Süsterau / Europadorf am 15.04.2015 der Wettbewerbsentwurf und die angrenzende Planung im Bereich der Klosteranlage ‚Guter Hirte‘ im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. 3.3 Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept sieht eine klare Gliederung der Flächen vor und orientiert sich bezüglich Dichte und Geschossigkeit an den Campus-Planungen und an den Vorgaben des Wettbewerbsverfahrens. Das städtebauliche Konzept nimmt die orthogonale städtebauliche Struktur auf, die durch die Klosteranlage und deren baulicher Ergänzung und durch die beidseitig an die Klosteranlage angrenzenden parallel verlaufenden Erschließungsstraßen vorgegeben wird. Südwestlich der Klosteranlage schließt sich entsprechend der Vorgabe des Wettbewerbes der nahezu quadratische Klosterpark an. Die Bebauung unmittelbar südöstlich der Siedlung Süsterau wird innerhalb dieses Systems derart platziert, dass die Freibereiche der zukünftigen Grundstücke mit den bestehenden Gärten der Siedlung vernetzt werden. Die geplante Bebauung entlang der südwestlichen Grenze des Geltungsbereiches verläuft parallel zum zukünftigen Campusband und übernimmt gegenüber der nördlich angrenzenden Bebauung schallschützende Funktionen. An der Schnittstelle zwischen der Lärmschutzbebauung und der rechtwinklig ausgerichteten Quartiersbebauung entsteht ein prägnanter baulich gefasster Dreiecksplatz. Seite 6 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Das Quartierszentrum ist durch viergeschossige Wohnungsbauten zuzüglich eines zurückspringenden Geschosses geprägt. Zur angrenzenden Siedlung Süsterau wird die Bebauung auf drei Vollgeschosse mit einer großzügigen Terrasse oberhalb des zweiten Vollgeschosses reduziert. Hier sind insgesamt 6 Hausgruppen mit jeweils 5 Stadthäusern vorgesehen. Südwestlich der Stadthäuser schließt sich eine viergeschossige Winkelbebauung an, die mit ihrer Hauptfassade zum Dreiecksplatz hin ausgerichtet ist. Die Lärmschutzbebauung ist sowohl zum Campusband als auch zum Dreiecksplatz hin orientiert. Innerhalb der Lärmschutzbebauung wird der hier vorhandene Geländesprung aufgefangen. Daraus resultiert, dass sich die Bebauung Richtung Dreiecksplatz viergeschossig zuzüglich eines zurückspringenden Geschosses, Richtung Campusband viergeschossig präsentiert. Die sechs Baukörper werden über gestaffelte lärmgeschützte Terrassen miteinander verbunden. In den Zwischenräumen entstehen insgesamt fünf schallgeschützte Gartenhöfe. Alle Aufenthaltsräume an der lärmbelasteten Südseite sind mit Schallschutzfenstern zu versehen und weisen jeweils Lüftungsfenster zu den seitlichen Gartenhöfen auf. Des Weiteren ist südwestlich der vorhandenen Wendeanlage eine zweigeschossige fünfgruppige Kindertagesstätte vorgesehen. Damit soll ein entsprechendes Betreuungsangebot sowohl für die Beschäftigten und Anwohner im Umfeld als auch für die neuen Bewohner des Quartiers sichergestellt werden. Entlang der Planstraße sind oberhalb der Kindertagesstätte zwei weitere Geschosse zuzüglich eines zurückspringenden Geschosses für Wohnungen geplant. Auch diese Bebauung dient wie die Bebauung entlang des Campusbandes der Minimierung des Lärmeintrages durch die Bahn innerhalb des Plangebietes. Durch die vorgeschlagene Wohnbebauung werden insgesamt nach aktualisierter Planung 300 Wohneinheiten geschaffen. Mit 104 Wohnungen werden mindestens 30 % aller Wohnungen öffentlich gefördert. Insgesamt sieht das städtebauliche Konzept eine Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen vor. 3.4 Freiraumkonzept Um der Zielsetzung eines familienfreundlichen und kindgerechten Wohnumfeldes nachzukommen, werden die Verkehrsflächen als Wohn- und Spielstraßen mit einem niveaugleichen Ausbau entwickelt. Der ruhende Verkehr der Bewohner wird komplett in dezentralen Tiefgaragen untergebracht. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen werden derart angeordnet, dass lediglich die nordwestliche Seite des Dreiecksplatzes für den Individualverkehr befahrbar sein muss. Die öffentlichen Grünflächen werden innerhalb des Plangebietes verteilt, so dass alle Teilbereiche des Wohnquartiers bis auf die Stadthäuser an den Freiräumen partizipieren. Pro Wohneinheit werden 20 m² Spielplatzflächen eingeplant. Dabei bleiben Wohnungen, die für eine ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignet sind, außer Acht. Insgesamt sind 174 Wohneinheiten für Kinder geeignet. Somit sind insgesamt 3.480 m² (174 x 20 m²) entsprechender Flächen herzustellen. Diese Flächen werden innerhalb des Klosterparks und innerhalb des Dreiecksplatzes hinreichend nachgewiesen. Zusätzlich werden im Bereich der Verkehrsflächen Spiel- und Freiflächenangebote geschaffen. Somit weisen die Verkehrsflächen mit Ausnahme derjenigen Verkehrsflächen, die zur Erschließung angrenzender Tiefgaragen dienen, eine hohe Aufenthaltsqualität auf. Innerhalb der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sollen insgesamt 48 Bäume gepflanzt werden. Im Bereich der privaten Grundstücksflächen sollen die Tiefgaragen mit mindestens 50 cm Erdreich überdeckt werden, um eine Durchgrünung der Freiflächen sicherzustellen. Auf den Grundstücksflächen außerhalb der Tiefgarage sollen insgesamt 60 Bäume gepflanzt werden. Die privaten Gartenflächen sollen entsprechend dem Grünordnungsplan mit Hecken eingefasst werden. So ist südwestlich der Lärmschutzbebauung eine insgesamt 190 m lange Hecke zu pflanzen. Insgesamt sollen 820 laufende Meter Schnitthecken angelegt werden, davon 280 m oberhalb von Tiefgaragen und 540 m nicht auf Tiefgaragen. Diese Maßnahmen sollen über den Durchführungsvertrag gesichert werden. 3.5 Erschließung Das Plangebiet wird verkehrstechnisch über zwei Stichstraßen an die Süsterfeldstraße angeschlossen. Die Lage des südlichen Stiches entspricht der Lage der heutigen Stichstraße mit der vorhandenen Wendeanlage. Der nördliche Stich führt in einer Breite von 10,00 m in gerader Linie in die Tiefe des Plangebietes und mündet in den Dreiecksplatz. Der Dreiecksplatz verbindet die beiden Stichstraßen und ermöglicht im Ausnahmefall die Seite 7 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Rundfahrt für Müll- und Rettungsfahrzeuge. Eine weitere Verbindung zwischen den beiden Stichstraßen liegt südwestlich des Klosterparks. Diese Verbindung wird im nordwestlichen Teilbereich als Fuß- und Radweg ausgebildet, um eine Durchfahrung auszuschließen. Eine weitere öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung ‚Fuß- und Radweg‘ im Südosten des Plangebietes stellt die Verknüpfung des Plangebietes mit dem zukünftigen Campusband her. Weitere Verkehrsflächen sind als private Wege und Straßen vorgesehen, die innerhalb des Plangebietes als Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt werden. Die Umsetzung der der Erschließungsplanung wird über den Durchführungsvertrag gesichert. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze werden dezentral in Tiefgaragen nachgewiesen. Die Zufahrten erfolgen vorrangig von den beiden Stichstraßen aus, so dass die übrigen Verkehrsflächen nahezu verkehrsfrei bleiben. Die Besucherparkplätze werden ebenfalls den beiden Stichstraßen zugeordnet. Die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser und Telekommunikation wird über die entsprechenden Leitungstrassen in der Süsterfeldstraße sichergestellt. Im Bereich der geplanten Kindertagesstätte ist eine zentrale Nahwärmestation zur Versorgung der Neubebauung vorgesehen. Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird durch die über die Süsterfeldstraße verkehrenden Buslinien 7, 24 und 30 sichergestellt. Die Haltestellen Süsterau und Europadorf befinden sich in ca. 200 m Entfernung. Über den in ca. einem Kilometer Entfernung liegenden Schienenhaltepunkt ‚Aachen-West‘ besteht eine gute Anbindung an das regionale und überregionale Schienennetz. 3.6 Entwässerung Die Entwässerung des Plangebietes ist über den Anschluss an den Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße gesichert. Um ein ausreichendes Volumen für die erforderliche Regenrückhaltung von rund 800 m³ zu gewährleisten, sollen ca. 650 m³ mit der Erneuerung des Kanals in der Borchersstraße hergestellt werden. Ein Kanalstauraum von ca. 150 m³ ist unterhalb der nördlichen Stichstraße vorgesehen. Zur Reduzierung des Niederschlagswasseranfalls sind umfangreiche Dachbegrünungen geplant. Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und zu begrünen. 3.7 Belange der Kinder und Jugendlichen 3.7.1 Grundsätzliche Anforderungen Die dem städtebaulichen Konzept zugrundeliegende Wettbewerbsauslobung orientiert sich bezüglich der Angaben zu den notwendigen Spielplatzflächen an den Kriterien für einen kinder- und familienfreundlichen Städtebau der Stadt Aachen. Demnach sind pro kindgeeigneter Wohneinheit 20 m² Spielplatzfläche zu erstellen. Da 174 Wohneinheiten kindgerecht sein werden, ergibt sich eine Spielplatzfläche von 3.480 m². Diese Fläche wird innerhalb der beiden Grünflächen hinreichend nachgewiesen. Zusätzlich weisen die Verkehrsflächen eine hohe Aufenthaltsqualität auf, die das Spielen und das soziale Miteinander ermöglicht. Die notwendigen Kleinkinderspielbereiche werden jeweils auf den Grundstücksflächen der Mehrfamilienhäuser nachgewiesen. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind vielseitige familiengerechte Wohnformen und Wohnungstypen vorgesehen. Für die Wohneinheiten im Erdgeschoss sind die privaten Freibereiche als Mietergärten konzipiert. Die übrigen Wohneinheiten erhalten so weit möglich Loggien, Balkone und Dachterrassen. Die Planung einer Kindertagesstätte und der Spielplatzflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie die erhebliche Aufwertung der Verkehrsflächen durch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen trägt im besonderen Maße zu einem familiengerechten Umfeld bei. 3.7.2 Förderung der Sicherheit und des sozialen Zusammenlebens Die Grünflächen des Plangebietes sowie die Kindertagesstätte sind von allen Wohngebäuden aus sicher zu Fuß erreichbar. Die Kindertagesstätte ist aufgrund der nördlich angrenzenden Wendeanlage gut anfahrbar und gewährleistet einen sicheren Ausstieg und Zugang zum Gebäude. Aufgrund der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen und der geringen Verkehrsbelastung, ist eine Nutzung der Verkehrsflächen auch als Spiel- und Aufenthaltsfläche gewährleistet. Seite 8 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Sowohl die zentral gelegenen, unterschiedlich gestalteten Grünflächen als auch die als Mischflächen geplanten, wenig befahrenen Verkehrsflächen, bieten allen Generationen Raum für Kommunikation und für ein soziales Zusammenleben. 3.7.3 Förderung der eigenständigen Mobilität Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr und die Anbindung an die Aachener Innenstadt wird durch die Buslinien 7, 24 und 30 sichergestellt. An der Süsterfeldstraße befinden sich zwei Bushaltestellen in ca. 200 m Entfernung zum Plangebiet. Über den in ca. einem Kilometer Entfernung liegenden Schienenhaltepunkt ‚Aachen-West‘ besteht eine gute Anbindung an das regionale und überregionale Schienennetz. Die beiden vorgesehenen Verbindungen zum zukünftigen Campusband ermöglichen eine gefahrlose Zufahrt mit dem Fahrrad. 3.7.4 Erlebnisvielfalt im Gebiet Aufgrund der großzügigen Freibereiche, der gut einsehbaren und nutzbaren Verkehrsflächen und der unterschiedlichen Wohnformen entstehen vielfältige Spielmöglichkeiten für Kinder. Das Umfeld außerhalb des Plangebietes bietet aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen abwechslungsreiche Erfahrungsmöglichkeiten. 4. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Wohnbauflächen sollen als ‚Allgemeine Wohngebiete‘ festgesetzt werden. Diese Festsetzung dient dem Ziel, hier ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu schaffen, das sich an den vorhandenen Bedarf orientiert und vorwiegend dem Wohnen dient. Weitergehende Wohneinrichtungen und Ergänzungsfunktionen sind zulässig. Die ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungsarten werden innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ausgeschlossen, weil sie in das kleinteilig strukturierte Gebiet gestalterisch und funktional nicht zu integrieren sind und dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen. Mögliche Störungen durch die ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten werden damit vorsorglich ausgeschlossen. 4.2 Maß der Baulichen Nutzung Für die äußeren Wohngebiete WA1 - WA 4 wird eine einheitliche Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Damit wird ein homogenes städtebauliches Erscheinungsbild sichergestellt. Für die mittig gelegenen WA5 und WA6 wird eine Grundflächenzahl von 0,45 zugelassen, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes gemäß des Wettbewerbes zu ermöglichen. Das städtebauliche Konzept erfordert geschlossene raumbildende Randbebauungen zu den beiden Platzbereichen und eine dementsprechende Dichte. Diese Dichte wird durch die unmittelbar vorgelagerten öffentlichen Grünflächen kompensiert. Generell gilt, dass die Stadt gemäß § 12 BauGB bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben innerhalb eines Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht zwingend an die Festsetzungen nach § 9 BauGB gebunden ist und somit auch nicht an die Höchstwerte für die Grundflächenzahlen gemäß § 17 BauNVO. Des Weiteren wird für Mittelgrundstücke von Hausgruppen eine Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,4 bis zu 0,5 zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass diese Überschreitung innerhalb der jeweiligen Hausgruppen ausgeglichen wird. Somit darf durch die gesamte Hausgruppe der Maximalwert der GRZ von 0,4 für alle beteiligten Grundstücke nicht überschritten werden. In die gemäß Grundflächenzahl zu ermittelnde Grundfläche sind eventuelle Gemeinschaftsanteile außerhalb des eigentlichen Baugrundstückes einzubeziehen. Für alle Bereiche wird eine Überschreitung der überbaubaren Grundfläche durch Garagen und Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlage bis zu 50 % zugelassen. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA1 - WA3 darf die Grundflächenzahl durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,8, innerhalb des WA5 und des WA6 bis zu einem Wert von 0,9 überschritten werden. Innerhalb des WA1 gilt diese Regelung jeweils für zwei Hausgruppen und der zwischen diesen Hausgruppen gelegenen Tiefgarage. Hier ist für Mittelgrundstücke eine Überschreitung bis zu 1,0 zulässig. Durch die Überschreitung wird die komplette Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Seite 9 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Tiefgaragen ermöglicht. Als Ausgleich für den hohen Versiegelungsgrad wird als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, dass Tiefgaragen außerhalb der überbauten Flächen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwege, Stellplätze und Terrassen zu begrünen sind. Weiterhin wird festgesetzt, dass in allen Allgemeinen Wohngebieten die festgesetzte Grundflächenzahl durch Flächen für Terrassen überschritten werden darf. Diese Festsetzung erfolgt, da die Baugrenzen entsprechend der Hochbauplanung festgesetzt werden und so die städtebauliche Dichte im Plangebiet definieren. Vorgelagerte Terrassen werden dabei nicht erfasst, um zu vermeiden, dass hier später andere bauliche Anlagen als Terrassen errichtet werden können, die zu einer unerwünschten Erhöhung der Dichte führen könnten. Um einen möglichst hohen Grünflächenanteil zu erreichen, darf die Größe der Terrassen 20 m² nicht überschreiten. Zur Schaffung eines homogenen Gesamtbildes werden innerhalb des Plangebietes Gebäudehöhen normiert. Diese Festsetzungen ermöglichen aufeinander abgestimmte Gebäudehöhen und bewirken ein in sich homogenes Erscheinungsbild des zukünftigen Quartiers. Die Gebäudehöhen orientieren sich hinsichtlich der Höhen an der künftigen Campusentwicklung und weniger an der Bebauung der Siedlung Süsterau. Negative Auswirkungen auf die Siedlung sind jedoch nicht zu erwarten, weil Grundstücke an der Süsterau deutlich höher als das Plangebiet liegen. Zudem werden innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes, das unmittelbar unterhalb der Siedlung Süsterau liegt, Gebäudehöhen festgesetzt, die zuzüglich des zurückspringenden Geschosses einer dreigeschossigen Bebauung entsprechen. Die Werte beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull (NHN). Der Wert GH1 gilt jeweils für das letzte Geschoss unterhalb des Dachgeschosses, der Wert GH2 für das Dachgeschoss. Das Dachgeschoss springt mindestens einseitig zurück und erlaubt die Anlage von großzügigen Dachterrassen. Im Bereich der WA3 und WA4 werden Mindest- und Maximalwerte festgesetzt, um die gemäß Lärmgutachten notwendigen Höhen der Gebäude sicherstellen zu können. Im Bereich der Stadthäuser des WA1 sind zur Trennung der einzelnen Dachterrassen Abstellmöglichkeiten vorgesehen, die die Höhe des obersten Dachabschlusses erreichen dürfen. Deswegen darf hier die Höhe GH1 auf 35 % der für diese Höhe geltenden Fläche bis zur Gebäudehöhe GH2 überschritten werden. Weitere Abweichungen von den Höhenfestsetzungen sind ausschließlich für nutzungs- und technikbedingte Anlagen zulässig. Diese Anlagen dürfen die festgesetzten GH2 und GH3 um bis zu 1,5 m überschreiten. Die Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken und dürfen eine Grundfläche von 20 m² nicht überschreiten. Durch die vorgenannten Einschränkungen sind keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung durch die Überschreitungen zu erwarten. In den Allgemeinen Wohngebieten WA1, WA 2 und WA6 wird festgesetzt, dass innerhalb der Flächen für Tiefgaragen ein oberirdisches Garagengeschoss errichtet werden kann. Dabei gibt die festgesetzte Höhe die maximale Höhe der Oberkante Decke an. Diese Festsetzung erfolgt, da bedingt durch die Topgrafie hier in Teilbereichen eine oberirdische Garage entsteht. Die Festsetzung gewährleistet, dass eine einheitliche Höhenentwicklung alle Garagen- bzw. Tiefgaragengeschosse erreicht wird. Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl und der maximalen Gebäudehöhen können das Maß der Nutzung und die zukünftige Kubatur der Gebäude hinreichend bestimmt werden. Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl wird verzichtet. Der Höchstwert der Geschossflächenzahl gemäß § 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete ist nicht anzuwenden, weil es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und der Vorhaben- und Erschließungsplan entsprechend der Planung umgesetzt wird. 4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Im Bereich des WA1 werden entsprechend des städtebaulichen Konzeptes insgesamt sechs Hausgruppen normiert. Zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtidee wird im Bereich des WA5 und des WA6 eine geschlossene Bauweise festgesetzt, um hier gegenüber den Platz- und Grünflächen deutliche Raumkanten zu schaffen. Gegenüber dem Campusband bzw. zum Dreiecksplatz wird ebenfalls eine geschlossene Bebauung festgesetzt. Neben der gewünschten Platzwand wird durch die geschlossene Bauweise gewährleistet , dass die Bebauung Seite 10 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 des WA3 die gemäß Lärmgutachten erforderliche Lärmschutzfunktion gegenüber den nördlich gelegenen Flächen erfüllt. Die Planung des städtebaulichen Konzeptes wird relativ eng vorrangig mit Baugrenzen umfahren und durch zusammenhängende überbaubare Flächen umgesetzt. Die Baufenster berücksichtigen einen aus baukonstruktiven Gründen erforderlichen Gestaltungsspielraum. Innerhalb des WA1 werden die überbaubaren Flächen mit der Schmalseite in Richtung der Siedlung Süsterau platziert, um Blickbeziehungen auf das tieferliegende Plangebiet aus der Siedlung Süsterau nach wie vor zu ermöglichen. Terrassen werden nicht in die überbaubaren Flächen einbezogen, um zu vermeiden, dass hier später andere bauliche Anlagen als Terrassen errichtet werden können. Deshalb erfolgt die Festsetzung, dass in allen Wohngebieten Terrassen die festgesetzten Baugrenzen überschreiten dürfen. Um einen möglichst hohen Grünflächenanteil zu erreichen, darf die Größe der Terrassen 20 m² nicht überschreiten. Die überbaubaren Flächen des WA3 werden entlang des Campusbandes mit einer Baulinie abgegrenzt, um eine einheitliche, geschlossene Gebäudestellung zum zukünftigen Campusband zu gewährleisten. Zudem wird sichergestellt, dass die Bebauung in gesamter Höhe entlang der Baulinie realisiert wird, um damit die Lärmschutzfunktion des Baukörpers für die nördlich angrenzenden Flächen zu optimieren. Um den Lärmeintrag der Bahn innerhalb der westlich gelegenen Baugebiete zu minimieren, wird die Öffnung zwischen den Baugebieten WA3 und WA4 gemäß Lärmgutachten möglichst eng gestaltet, ohne jedoch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Frage zu stellen. Die Gewährleistung eines ausreichenden Lärmschutzes wird hier höher gewichtet, als die Einhaltung der notwendigen Abstandflächen. Deshalb soll an der Südseite des Baufensters des WA4 (KiTa) ebenfalls eine Baulinie festgesetzt werden. Fenster und Balkone bzw. Loggien sind gemäß Hochbauplanung so ausgerichtet, dass eine ausreichende Belichtung und Belüftung sichergestellt ist. Die überbaubaren Flächen werden in einem Abstand von 2,2 m bis 3,5 m zu den Verkehrsflächen angeordnet. Damit wird ein einheitliches und geordnetes Erscheinungsbild zu den Verkehrsflächen sichergestellt. Generell orientiert sich die Lage der überbaubaren Flächen an einer guten Ausrichtung zur Sonne. 4.4 Höchstzahl der Wohnungen Innerhalb des WA1 wird zur Sicherstellung der hier vorgesehenen Hausgruppen mit Stadthauscharakter die Anzahl der Wohneinheiten je Hauseinheit auf maximal zwei beschränkt. Damit wird gleichfalls ein erhöhter Stellplatzbedarf vermieden und die privaten Zuwegungen auch für spielende Kinder nutzbar gemacht. Ansonsten wird keine Beschränkung der Wohnungsanzahl vorgenommen, so dass innerhalb der WA2 - WA6 Mehrfamilienhäuser realisiert werden können. 4.5 Flächen für Nebenanlagen Nebenanlagen werden zur Sicherstellung der Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung im Vorgartenbereich zwischen Hauptgebäude und vorgelagerter öffentlicher Verkehrsfläche ausgeschlossen und sind somit nur seitlich der Hauptgebäude und im rückwärtigen Gartenbereich zulässig. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind lediglich Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für bewegliche Abfallbehälter und Standplätze für nicht überdachte Fahrradständer. Innerhalb des WA3 werden zusätzlich Entlüftungsanlagen für die Tiefgaragen ausgenommen. 4.6 Flächen für den ruhenden Verkehr Die Unterbringung des ruhenden privaten Verkehrs erfolgt grundsätzlich auf den Privatgrundstücken in Tiefgaragen. Somit sind oberirdische offene Stellplätze, Carports oder einzelne Garagen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete generell ausgeschlossen, um damit ruhige Aufenthaltsbereiche auf den Grundstücken sicherzustellen. Innerhalb des WA2 werden entsprechend der Hochbauplanung ausnahmsweise Garagen innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen ermöglicht hochwertige Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Straßenraum und vermeidet Garagenhöfe inklusive dafür notwendige Verkehrsflächen. 4.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die Erschließung einzelner Teilbereiche wird durch die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL) sichergestellt. Im Westen des WA3 wird ein Fahrrecht für die Anlieger festgesetzt werden, um die hier Seite 11 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 vorgesehene Tiefgaragenzufahrt anfahren zu können. Gleichzeitig dient die Fläche der Allgemeinheit als Fußweg zum südlich angrenzend geplanten Campusband. Die Fläche wird entsprechend als Gehrecht fortgesetzt. Im Bereich des WA1 sind jeweils Gehrechte für die Anlieger zwecks Anbindung der Stadthausparzellen an die öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen. In allen GFL-Flächen werden gleichzeitig Leitungsrechte für die Ver- und Entsorgungsunternehmen festgesetzt. 4.8 Öffentliche Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen mit den Zweckbestimmungen ‚Kinderspielplatz / Parkanlage‘ werden im zentralen Bereich des Plangebietes angeordnet. Damit sind die Flächen allseits gut angebunden und werden ihrer Rolle als Kommunikationsfläche und als sozialer Mittelpunkt innerhalb des Baugebietes besonders gerecht. Die Umsetzung der beabsichtigten Planungen gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit entsprechender Anzahl der zu pflanzenden Bäume wird im Durchführungsvertrag geregelt. 4.9 Zulässigkeit von Vorhaben Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrag verpflichtet. 4.10 Umweltschützende Belange 4.10.1 Lärmschutz und Erschütterungen Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Lärmvorbelastungen durch den Straßenverkehrslärm, den Gewerbelärm der nordöstlich gelegenen Gewerbebetriebe Lambertz / Lindt & Sprüngli und durch den Betriebshof der RWTH, den Freizeitlärm ausgelöst durch den ca. 650 m entfernt liegenden Bendplatz sowie durch den Sportlärm der ca. 450 m nördlich gelegenen Schießsportanlage zu beurteilen. Des Weiteren wurde das geplante Studentenwohnheim Süsterfeldstraße 83a in die Lärmbetrachtung einbezogen. Zur Beurteilung der vorgenannten Schallimmissionen wurde das Schalltechnische Gutachten SI 15/273/11 des Büros SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen, 20. November 2015 erstellt. Der Schienenverkehrslärm auf der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach wurde durch das Büro Kadansky-Sommer, Alsdorf, Oktober 2015 gesondert begutachtet. Straßenverkehrslärm Den Berechnungen des Straßenverkehrslärms liegen Prognosen unter Einbeziehung des Campus-West zugrunde. Dementsprechend ist mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h und einem LKW-Anteil von 5 % tags und 3 % nachts zu rechnen. Für die neue Erschließungsstraße im Plangebiet wird, unter Berücksichtigung der im Umfeld geplanten ca. 550 Wohneinheiten und der Verteilung der Verkehre auf die geplanten Erschließungsstiche eine Verkehrsstärke von ca. 2.780 Kfz/24h mit einem LKW-Anteil von 3 % tags und 0,5 % nachts angenommen. Insbesondere durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße sind Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zu erwarten. Da aktive Schallschutzmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar sind, werden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert wird. Für die betroffenen Gebäude im nordöstlichen Plangebietsbereich werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt. Gewerbelärm / Tiefgarage Studentenwohnheim Die relevanten Lärmquellen der beiden maßgeblichen Gewerbebetriebe der Süßwarenindustrie sind durch die eigenen Bürogebäude zum Plangebiet abgeschirmt. Für die beiden Betriebe werden als Grundlage der Berechnungen flächenbezogene Schallleistungspegel LWA jeweils mit 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts zugrunde gelegt. Die übrigen vorhandenen Gewerbebetriebe sind lärmtechnisch als absolut untergeordnet Seite 12 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 einzustufen und bei der Berechnung zu vernachlässigen. Das Gelände der RWTH grenzt unmittelbar nach Osten an das Plangebiet an. Hier befinden sich ein Dezernatsgebäude und der Fahrdienst der Hochschule mit einer zentralen Fahrzeughalle. Zudem wurde hier eine Streusalzsiloanlage errichtet. Der Winterdienst wurde gemäß Baugenehmigung auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt. Für die Mitarbeiter werden ca. 90 Pkw-Stellplätze bereitgestellt, die von Osten aus erschlossen werden. Östlich des Plangebietes wird auf dem Flurstück 166 ein Studentenheim errichtet. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit offenen Rampen vor der Südost- und der Nordostfassade des Gebäudes geplant. Für die Bewertung der vorgenannten Lärmeinwirkungen wird die TA-Lärm 98 als allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz einbezogen. Für das Allgemeine Wohngebiet wird zur Tagzeit von einem Immissionsrichtwert von 55 dB(A) und zur Nachtzeit von 40 dB(A) ausgegangen. Für insgesamt 11 repräsentativ ausgewählte Aufpunkte im Plangebiet wurden Einzelpunktberechnungen durchgeführt. Den Berechnungsergebnissen zufolge verursachen die umliegenden Gewerbeanlagen keine Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 und der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm 98. Diese Aussage berücksichtigt die vorgenannten Tiefgaragenrampen und den oberirdischen Parkplatz des Studentenwohnheims. Dabei wurden besondere Geräuschspitzen, die die Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als 30 dB(a) und zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten, nicht bewertet. Freizeitlärm Die von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche sind grundsätzlich nach den Vorgaben der TA-Lärm zu beurteilen. Im Hinblick auf das Vorliegen erheblicher Belästigungen sind die Ergebnisse nach dem im Runderlass MUNLV NRW vom 23. Oktober 2006 festgesetzten Immissionswerten zu beurteilen. Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen wird die Aussage getroffen, dass an allen Tagen zur Tagzeit sowohl der Orientierungswert nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 wie auch die Immissionsrichtwerte außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten entsprechend dem Runderlass vom 23. Oktober 2006 eingehalten werden. Dagegen wird in den Nachtstunden im östlichen und südöstlichen Planbereich in Teilabschnitten der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) an den zum Bendplatz ausgerichteten Fassaden um bis zu 4 dB(A) überschritten. Aus Gutachtersicht schließt die Überschreitung des Richtwertes aber gesundes Wohnen nicht aus, weil der Richtwert zur Nachtzeit von 45 dB(A) für eine Mischgebietsnutzung eingehalten wird. Ursächlich für die Richtwertüberschreitung ist die Lästigkeit der Störgeräusche. Dies wurde bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Gesamtentwicklung des Campus-West festgestellt. In diesem Zusammenhang wird derzeit geprüft, ob und welche lärmtechnischen Regelungen hinsichtlich der Lautsprecherausrichtungen umsetzbar sind. Sportlärm Die Auswirkungen der Schießsportanlage auf das Plangebiet wurde durch die Anwendung eines bewerteten Anlagen-Schallleistungspegels LWA,R von 130 dB(A) bestimmt. Anhand überschlägiger Ausbreitungsberechnungen kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass zur Tagzeit außerhalb der Ruhezeiten der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) entsprechend der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) unterschritten wird. Dagegen muss innerhalb der Ruhezeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr mit einer Belastung oberhalb des Richtwertes von 50 dB(A) an den zum Schießstand hin ausgerichteten Fassaden der Allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2 gerechnet werden. Das Maß der festgestellten Richtwertüberschreitung innerhalb der Ruhezeit beträgt bis zu 5 dB(A). Aus Gutachtersicht schließt die ermittelte Überschreitung aber gesundes Wohnen nicht aus, da innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten der Orientierungswert von tags 55 dB(A) nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 eingehalten wird. Bahnlärm Als relevante Schallquellen wurden die Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn als Linienschallquellen unter annähernder Berücksichtigung der Gradiente und der die Schienen begleitenden Topographie auf der Grundlage der Höhendaten in das Berechnungsmodell eingebracht. Hierbei wurden die Lagepläne der Deutschen Bahn zur genauen Definition der Lage der Gleisachsen ergänzend hinzugezogen. Die von den Schallquellen ausgehenden Schallleistungen ergeben sich bei Eisenbahnstrecken aus den Zugzahlen, den Zugarten (Traktionsart und Fahrzeugkategorien), den Zuglängen (Anzahl Achsen), den Seite 13 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten Zuggeschwindigkeiten, der Gleisbauart und weiteren Berechnungsverfahren nach Schall 03 definiert sind. Begründung Fassung vom 03.08.2016 Emissionsparametern, die in dem Die Emissionspegel werden für die Beurteilungszeiträume Tagzeit 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Nachtzeit 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr getrennt berechnet. Die Berechnung der Immissionen aus den Schienenverkehrsgeräuschen im Plangebiet erfolgte nach dem Berechnungsverfahren in der Schall 03 für den Schienenverkehrslärm. Mit Hilfe der vom Berechnungsaufpunkt in 1-Gradteilung ausgesandten Suchstrahlen werden die Schallquellen unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsbedingungen (Absorption, Abschirmung, Beugung) geortet und die Immissionssteilpegel aus den einzelnen Streckenabschnitten nach den in den einschlägigen Richtlinien und Normen angegebenen Rechenregeln ermittelt. Die Immissionsbeurteilungspegel wurden aus der energetischen Summe der Teilpegel der Abschnitte gebildet. Von maßgeblicher Bedeutung für die Schallausbreitung sind die topographischen Verhältnisse, reflektierende und abschirmende Einrichtungen wie Gebäude und Wände sowie Dämpfungsbereiche. Die Basishöhen für die Berechnungen der Isophonenlärmkarten wurden im Verlauf des anstehenden Geländes gemäß den Höhendaten des Landesvermessungsamtes NRW zum Bestand angenommen. Das Modell wurde im Bereich des Plangebietes auf der Grundlage städtebaulicher Gestaltungsentwürfe, Schnittzeichnungen und sonstigen Höhenangaben (z.B. EFH Plangebäude, Geländemodellierungen usw.) weitergehend konkretisiert. Aus der flächenhaften Höhenversorgung konnte ein digitales Geländemodell (DGM) mit vergleichsweise hoher Genauigkeit abgeleitet werden. Für den südlichen Plangebietsrand wurde daher von vorne herein bei den schalltechnischen Berechnungen ein Hauptaugenmerk gelegt, wie lang und hoch die Gebäudekubaturen möglichst sein sollten, damit nach Norden für die weiteren Bauflächen ein möglichst hoher aktiver Schallschutz zur Minderung der Immissionen gewährleistet werden kann. Hierbei waren die im Landeswettbewerb aufgezeigten Minderungspotentiale durch eine ‚fiktive‘ Abschirmeinrichtung von ca. 11 m zu berücksichtigen. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten auf Grundlage der aktuellen Schall 03, die ein neues Berechnungsverfahren mit der am 18.12.2014 beschlossenen Änderung der 16. BImSchV in der Anlage 2 zu § 4 verbindlich eingeführt hat. Die aktualisierte Berechnungsvorschrift begründet sich überwiegend in der Berücksichtigung eines grundlegend geänderten, dem Stand der Technik entsprechenden Rechenverfahrens sowie dem Entfall des so genannten Schienenbonus, für den in der Vergangenheit ein pauschaler Abschlag von 5 dB (A) bei der Bildung von Beurteilungspegeln berücksichtigt wurde. Eine große Rolle bei der Geräuschentwicklung von Güterzügen spielt der Scheibenbremsanteil, emissionsträchtigere Fahrzeuge mit älteren Grauguss-Klotzbremsen befinden sich seit Jahren in der Umrüstung. Das ursprüngliche Rechenverfahren der Schall 03 wurde durch eine frequenzabhängige Berechnung ersetzt, die nunmehr auch höher gelegene Geräuschquellen (Lüfter, Stromabnehmer) sowie auch tieffrequentere Geräusche (z.B. Rollgeräusche von Güterzügen) berücksichtigt. Darüber hinaus werden eine Vielzahl fahrzeugspezifischer Kennwerte für Triebwagen und unterschiedliche Güterwagen in die Berechnungen eingestellt. Mit dem neuen Rechenverfahren ist die Einführung des Schallleistungspegels als Ausgangswert verbunden; dieser tritt an die Stelle des Emissionspegels der alten Schall 03 (1990). Durch den am südlichen Plangebietsrand vorgesehenen Gebäude-Schallschutzriegel mit den im Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen können insbesondere im nördlich angrenzenden Plangebiet, auch bedingt durch die günstigen topographischen Verhältnisse und der Minimierung des seitlichen Schalleinfalls durch das höher gelegene Gelände im Bereich Süsterau und dem östlichen Gebäuderiegel der KiTa deutliche Pegelminderungen erreicht werden. Innerhalb des Bebauungsplanes wird gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB festgesetzt, dass die vorgenannten Gebäude zeitlich zuerst errichtet werden müssen, damit für die weiteren Gebäude innerhalb der WA1, WA2, WA5 und WA6 eine Gebietsverträglichkeit besteht. Für die Gebäude selbst werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Damit soll das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert werden. Hierzu werden an die Außenbauteile der Gebäude in Verbindung zu Wohn-, Schlaf- und sonstigen Aufenthaltsräumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, entsprechende Seite 14 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Anforderungen gestellt. Dabei sollte auch die Grundrissgestaltung in Bezug auf die Anordnung schutzbedürftiger Räume sowie u.U. auch der Verzicht auf Fenster in maßgeblich beaufschlagten Fassaden in die Abwägung einbezogen werden. Fenster zu schutzbedürftigen (Schlaf-) Räumen sollten möglichst zu den zur Schallquelle abgewandten Hausseiten vorgesehen werden. Alternativ bieten sich für Schlafräume lüftungstechnische Anlagen an, die bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Frischluftzufuhr liefern und einen störungsfreien Schlaf ermöglichen. Von den im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, das - beispielsweise bedingt durch die Eigenabschirmung der Gebäude - die Geräuschbelastung einzelner Gebäudeseiten niedriger ausfällt als durch den Lärmpegelbereich definiert. Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur voll wirksam, wenn die Fenster und Türen geschlossen bleiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie der Zuführung von Verbrennungsluft für Feuerstätten zu achten. Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung der Außenbauteile nicht nachteilig beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Rolladenkästen. Für das Plangebiet wurden gemäß dem schalltechnischen Maßnahmenplan die Lärmpegelbereichsklassen II bis V zum Schutz vor den Verkehrsgeräuschimmissionen festgestellt. Es bleibt hierbei anzumerken, dass nach dem Stand der Bautechnik mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die erforderlichen passiven Schutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich I bis III entsprechen (= Mindestanforderung bei der Dimensionierung baulicher Maßnahmen gemäß DIN 4109) bereits im Falle einer massiv ausgebildeten Außenwand sowie durch den Einbau geeigneter Wärmeschutzfenster, die die vorgeschriebenen Anforderungen der aktuellen Energieeinsparversordnung (EnEV) einhalten, gesichert ist. Fazit Straßen- und Bahnlärm Gemäß der schallimmissionstechnischen Untersuchung zu den südlich tangierenden Bahnanlagen, Anlage 1, Blatt 19 und des schalltechnischen Gutachtens SI-15/273/11, Anlage C5 ‚Lärmpegelbereiche‘ ist gewährleistet, dass bei Einhaltung der festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen innerhalb des Baugebietes eine mit der Gebietsausweisung verbundene Erwartung an die Wohnruhe flächendeckend erreicht werden kann. Erschütterungen Aufgrund der Nähe zu den Bahnstrecken 2550 und 2552 der Deutschen Bahn sind durch die Bahnstrecke hervorgerufene Erschütterungen nicht ausgeschlossen. Aufgrund der hochtragfähigen Böden ist jedoch davon auszugehen, dass lediglich eine geringe Schwingungsübertragung erfolgt. Aus der Nachbarschaft sind keine Probleme bezüglich Erschütterungen bekannt. Die Erschütterungen werden über den Boden auf die Fundamente der geplanten Gebäude und von hier über die Mauern auf die Wohnräume übertragen. In den Wohnräumen können sich die Erschütterungen als störende Vibrationen und als Dröhnen manifestieren. Die Ermittlung der Erschütterungssituation setzt jedoch detaillierte Kenntnisse der geplanten Fundamente und der Deckenkonstruktion voraus, die zum Zeitpunkt der verbindlichen Bauleitplanung nicht vorliegen. Deshalb soll im Rahmen des Durchführungsvertrages darauf hingewiesen werden, dass in der statischen Berechnung der Gebäude eventuelle Erschütterungen durch die benachbarten Bahnstrecken zu berücksichtigen sind. 4.10.2 Biologische Vielfalt Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gelten Eingriffe in den Naturhaushalt als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich. Die Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf Boden, Natur und Landschaft sind im Rahmen der Begründung darzustellen. Das Plangebiet umfasst heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof im Südosten des Plangebietes mit zum Teil älterem Baumbestand. Der Baumbestand wurde vermessungstechnisch detailliert kartiert. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen insgesamt 75 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Die Rotbuche mit Seite 15 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 einem Stammumfang von 3,10 m an der südöstlichen Grenze des Plangebietes wird zusätzlich durch die Festsetzung zur Erhaltung geschützt. Die Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche wird in die Grünflächenplanung integriert. Weitere 9 Bäume können am südlichen Plangebietsrand erhalten werden. Somit entfallen insgesamt 64 geschützte Bäume durch die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes entsprechend der Wettbewerbsauszeichnung. Aufgrund von Stammumfängen größer als 1 m und größer als 2 m sind insgesamt 119 Bäume auszugleichen. Um dementsprechenden Ersatz zu schaffen, sollen auf der Grundlage der Grünflächenplanung gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes auf den beiden Grünflächen insgesamt 39 Bäume mit einem Stammumfang von 25 cm bis 30 cm gepflanzt werden. Diese Bäume ergeben aufgrund ihres Stammumfanges jeweils zwei Ersatzbäume, somit insgesamt 78. Weitere 9 Bäume sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Zusätzlich sollen auf den Privatgrundstücken insgesamt weitere 60 Bäume gepflanzt werden. Zusätzlich sind insgesamt 820 laufende Meter Schnitthecken auf den Privatgrundstücken anzulegen. Des Weiteren sind gemäß des Grünbilanzierungsplanes Heckenpflanzungen zur Begrenzung der privaten Gartenflächen vorgesehen. Die nicht überbauten Tiefgaragen werden gemäß textlicher Festsetzung in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt und bis auf Zuwegungen und Terrassen begrünt. Die Umsetzung der Grünflächenplanung und die Pflanzung aller vorgenannten Bäume und Hecken werden innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt. 4.10.3 Artenschutz Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und baumhöhlenbewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch Bat-Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen in Frage. Es ist erforderlich, direkte Brutstörungen zu vermeiden. Deswegen wird innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt, dass Rodungsarbeiten nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgen dürfen. Vor Beginn und spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes soll durch ein geeignetes Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen bezüglich des Turmfalken erforderlich werden. Aus der Artenschutzprüfung ergibt sich somit, dass es drei Konfliktbereiche gibt: Erstens ist der nachweisliche Brutplatz des Turmfalken zu erhalten oder gleichwertig zu ersetzen, zweitens sind potentielle Quartiere für Fledermäuse im älteren Baumbestand vor der Fällung zu identifizieren und auf überwinternde Seite 16 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Fledermäuse zu untersuchen und drittens gibt es einen Verlust von Brutrevieren nicht-planungsrelevanter, aber geschützter Vogelarten, der im Rahmen der Betrachtung der lokalen Populationsgrößen aber tolerierbar erscheint. Der Beginn der Rodungsarbeiten darf nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit des Turmfalken erfolgen (Anfang März bis Ende Juni). Um festzustellen, ob der Turmfalke standorttreu geblieben ist, sollte von Beginn der Realisierungsarbeiten und erneut ab Mitte des Realisierungszeitraumes durch ein Monitoring festgestellt werden, ob kompensierende Maßnahmen erforderlich sind. Über die vorliegenden Untersuchungen hinaus wird kein Bedarf für weitergehende Untersuchungen gesehen. In der Art-für-Art-Betrachtung kann ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich der bisherigen Grünflächen im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der geschilderten Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen in Widerspruch steht. 4.10.4 Bodenschutz Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Es ist zur prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse auf Dauer im Plangebiet gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Die vorhandenen Böden sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) besonders zu schützen. Südlich bzw. südöstlich der Klosteranlage ‚Guter Hirte‘ befinden sich auf dem Flurstück 146 die Eintragungen von zwei Altlastenverdachtsflächen. Hierbei handelt es sich um die beiden Altablagerungen AA 9750 und AA 9735. Auf beiden Altablagerungen wurden 2010 orientierende Bodenuntersuchungen durchgeführt. Mit Ausnahme der Parameter Blei und Benzoapyren waren alle Parameter unauffällig und zeigten keine Prüfwertüberschreitungen für Kinderspielflächen bzw. Wohnen. In den untersuchten Bodenproben der Fläche AA 9750 wurden keine Prüfwertüberschreitungen ermittelt. Somit kann hier der Altlastenverdacht ausgeräumt werden. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen eine geplante zukünftige Wohnnutzung keine Bedenken. Im Bereich der Fläche AA 9735 überschreiten Blei und Benzoapyren den Prüfwert für Kinderspielflächen und Blei den Prüfwert für Wohngebiete. Somit sind im Hinblick auf die geplante Wohnnutzung Maßnahmen zu ergreifen. Der Oberboden im Bereich von Spielflächen ist mit unbelastetem Bodenmaterial in mindestens 35 cm Höhe abzudecken. Wenn der belastete Oberboden nicht vollständig abgetragen wird, ist zusätzlich eine Grabesperre einzubauen. Da verschiedene Varianten möglich sind, ist ein Sanierungskonzept zu erstellen und mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Das Konzept wird Bestandteil des Durchführungsvertrages. Da die Maßnahmen im Bereich der Vorhaben liegen, die aus Lärmschutzgründen zuerst zu realisieren sind, wird auf eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB verzichtet. Innerhalb des Durchführungsvertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen. Des Weiteren sind Minderungsmaßnahmen zum Bodenschutz bei der späteren Bauausführung zu beachten. Auf diese Maßnahmen wird innerhalb des Durchführungsvertrages hingewiesen. 4.10.5 Wasserschutz Der Flurabstand des Grundwassers liegt gemäß des Grundwassergleichenplans der Stadt Aachen zwischen 5 und 10 m, wobei der Abstand von Nordosten nach Südwesten hin ansteigt. Somit ist nicht davon auszugehen, dass Keller oder Tiefgaragen in das Grundwasser einbinden und damit ein Aufstauen bzw. Absenken des Grundwasserstromes verursachen. Sollte dies dennoch der Fall sein, sind Maßnahmen wie z.B. eine druckwasserdichte Abdichtung der erdberührten Bauwerke oder eine Umleitung des Grundwasserstromes zum Schutz des Grundwassers sowohl während der Baumaßnahmen als auch danach erforderlich. Die entsprechenden Maßnahmen sind dann durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen und mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Auf die entsprechenden Maßnahmen soll innerhalb des Durchführungsvertrages hingewiesen werden. Gemäß § 51a Landeswassergesetz besteht die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagwasser zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Die Einleitung in ein bestehendes Gewässer ist aufgrund der Entfernung wirtschaftlich nicht realisierbar. Eine Versickerung ist aufgrund der anstehenden Seite 17 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 tonigen Lehmböden ebenfalls problematisch. Auf eine Niederschlagswasserversickerung soll daher verzichtet werden. Gemäß des ‚Geotechnischen Berichtes über den Baugrund‘, Büro Kramm Ingenieure, Aachen, 14. Oktober 2015 ist eine Versickerung wegen der insgesamt zu geringen Bodendurchlässigkeit sowie auch wegen des linsenförmigen Bodenaufbaus nicht möglich, weil weder in horizontaler noch vertikaler Richtung über größere Strecken ein Wasserdurchfluss erfolgen kann. Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse und der vorhandenen Mischwasserkanalisation soll das anfallende unbelastete Niederschlagswasser zusammen mit dem anfallenden Schmutzwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Süsterfeldstraße eingeleitet und der Abwasserreinigungsanlage Soers zugeführt werden. Die Abflussberechnungen für das 100jährliche Regenereignis sehen die Schaffung einer Rückhaltung im öffentlichen Kanalnetz mit einem Gesamtvolumen von 800 m³ vor. Innerhalb der Borchersstraße wird ein Volumen von ca. 650 m³, innerhalb der Erschließungsstraße des Plangebietes ein zusätzliches Volumen von ca. 150 m³ geschaffen. Dieser Vorgehensweise wurde vom Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 28. September 2015 zugestimmt. Dieses Schreiben wurde nach erneuter Prüfung durch den Wasserverband am 11. November 2015 bestätigt. Zusätzlich sind innerhalb des Plangebietes Maßnahmen vorgesehen, die zu einer Reduzierung des Oberflächenwasserabflusses beitragen. So werden ca. 75 % der Dachflächen begrünt und die nicht überbauten Tiefgaragen mit Erdreich in mindestens 50 cm Höhe überdeckt. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. 4.10.6 Klimaschutz Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbe- und Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet werden. Diese Funktion wird aufgrund der zukünftigen Bebauung aufgegeben. Zum Ausgleich werden ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume wird zusätzlich zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist beabsichtigt, zur Nahwärmeversorgung im Bereich der Kindertagessstätte eine zentrale Nahwärmestation vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Die gradlinige Straßenführung und die senkrecht zur Hangsituation angeordneten Hausgruppen der Stadthäuser werden eine gute Durchlüftung unterstützen. Diese Durchlüftung wird allerdings durch die geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt. Hier wird die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Im Bereich der Süsterfeldstraße existieren geruchsemittierende Betriebe, deren Geruchsemissionen deutlich wahrzunehmen sind. Die Geruchsbelastungen liegen jedoch unterhalb der 10 % Grenze der vertretbaren Jahresstunden und sind somit tolerierbar, zumal es sich um positive Gerüche handelt. Eine dezidierte gutachterliche Untersuchung liegt vor. Im Rahmen der nachgeordneten Bauanträge ist nachzuweisen, dass durch die Bauausführung der Tiefgaragen und deren Zufahrten gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht in Frage gestellt werden. Aufgrund der dezentralen Lage der Tiefgaragenstandorte ist jedoch nicht mit kritischen lufthygienischen Belastungen zu rechnen. 4.10.7 Schutz der Kulturgüter Die nördlich an das Plangebiet angrenzende ehemalige Klosteranlage ‚Zum Guten Hirten‘ ist unter der laufenden Nummer 3590 in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Aufgrund des vorgelagerten Klosterparks (nordöstliche öffentliche Grünfläche) kann eine Beeinträchtigung des Denkmals durch das Baugebiet ausgeschlossen werden. Des Weiteren soll die östliche Stichstraße im Trennungsprinzip realisiert werden. Entlang des Klostergebäudes soll entsprechend ein Gehweg geführt werden, so dass ein ausreichender Abstand zwischen Denkmal und Fahrbahn gewährleistet ist. Im Rahmen von zwei Bauanträgen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet sind archäologische Untersuchungen angeordnet worden, weil im Umfeld des Klosters 1962 eine hölzerne Wasserleitung gefunden wurde, die zu einer älteren Hofanlage gehören könnte. Die bauliche Nutzung im Plangebiet ist im Plangebiet nur zulässig, wenn die vorherige wissenschaftliche Untersuchung archäologischer Seite 18 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Bodendenkmäler, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde sichergestellt werden. Die notwendigen Maßnahmen werden innerhalb des Durchführungsvertrages geregelt. 5. Gestaltung Grundsätzliche gestalterische Anforderungen an die Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 963 werden als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen. Mit der Aufnahme der Gestaltungsvorschrift zur Dachform wird das Ziel verfolgt, die gestalterischen Anforderungen gemäß der Wettbewerbsauslobung umzusetzen und gestalterische Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es wird festgesetzt, dass innerhalb des Plangebietes nur Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer mit maximal 10 % Neigung zulässig sind. Des Weiteren wird festgesetzt, dass aufgrund der notwendigen Bodenbewegungen und der Höhenvorgaben durch die Verkehrsflächen bei der Berechnung der Abstandflächen die im Plan angegebenen Straßenhöhen vor den jeweiligen Grundstücksflächen zu berücksichtigen sind. Die Geländehöhen können entsprechend realisiert werden. Im Bereich des WA1 und WA3 sind weitergehende Anschüttungen zulässig. Im Bereich der nordöstlichen Grenze des WA1 wird eine maximal 1m hohe Böschung mit einem Neigungsverhältnis von 1 : 1,5 zugelassen, um einen sinnvoll gestalteten Übergang zum angrenzenden Grundstück zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Hochbauplanung Bestandteil des Durchführungsvertrages, sodass die Qualität der Gebäudeplanung gesichert wird. 6. Auswirkungen der Planung Durch die Bebauung heute ungenutzter Flächen im Innenbereich zwischen der Süsterfeldstraße und der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach wird eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt. Durch die Realisierung entsteht ein Entwicklungsimpuls für die Campusplanung und eine Aufwertung des gesamten heute sehr heterogenen Areals. Durch die innenstadtnahe Lage des Plangebietes wird die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet und Ressourcen am Standrand geschont. Durch das geplante Vorhaben können insgesamt 300 Wohnungen realisiert werden, von denen mindestens 30 % öffentlich gefördert werden sollen. Damit wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der angespannten Wohnungssituation in Aachen geleistet. Von der Planung gehen unter Berücksichtigung nachfolgender Maßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen aus. - Folgende Maßnahmen sind u.a. erforderlich: die Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen die Einhaltung der Reihenfolge der Realisierungsschritte Schaffung eines Rückhaltevolumens zum Schutz vor Hochwasser die Anpflanzung von Bäumen innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Verkehrsflächen die Anpflanzung von Bäumen und Hecken auf den privaten Grundstücken die Umsetzung der Freiraumgestaltung entsprechend des Vorhaben- und Erschließungsplanes die Überdeckung der nicht überbauten Tiefgaragen die Anlage von Gründächern auf ca. 75 % aller Dächer zur Verbesserung der klimatischen Bedingungen die Beachtung der Fäll- und Rodungszeiten zum Schutz der Tierarten die Abdeckung der Spielflächen mit 35 cm unbelastetem Bodenmaterial im Bereich der Altlastenverdachtsfläche AA 9735 Die Umsetzung des Vorhabens setzt den Verlust von Grün- und Gehölzstrukturen voraus. Dem Belang der Wohnraumbeschaffung wird jedoch Vorrang gegenüber dem Belang der Erhaltung vorgenannter Grünstrukturen eingeräumt. 7. Kosten Seite 19 / 20 Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Begründung Fassung vom 03.08.2016 Für die Erarbeitung der städtebaulichen Planung und der Fachgutachten entstehen der Stadt keine Kosten, da diese von dem Vorhabenträger übernommen werden. Die Kosten für die Freilegung und die Parzellierung des Plangebietes werden wie die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünfläche und für private und öffentliche Erschließungsflächen vom Vorhabenträger übernommen. Die Übernahme der für den Kanalbau in den neuen Erschließungsstraßen anfallenden Kosten wird über eine gesonderte Kostenregelung zwischen der STAWAG und der Stadt Aachen festgelegt. Es werden für die Stadt Aachen Folgekosten anfallen für den Unterhalt der öffentlichen Grün- und Spielflächen. Darüber hinaus übernimmt die Stadt 10 % der Erschließungskosten, jedoch nur für die Straßenabschnitte, an denen Fremdanlieger angrenzen. 8. Durchführungsvertrag Zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung wird zum Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag stellt alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahmen sicher. 9. Plandaten Plangebiet Allgemeine Wohngebiete Öffentliche Grünflächen Öffentliche Verkehrsflächen 100 % 71,2 % 12,0 % 16,8 % 32.760 m² 23.330 m² 3.930 m² 5.500 m² Es werden insgesamt 300 Wohneinheiten geschaffen. Seite 20 / 20 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse Lage des Plangebietes Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Recker, Simmerath (22.02.2016) 2. Welle-Hauber, Kronenberg (10.03.2016) 3. Ellerbrock, Seffenter Weg (11.03.2016) 4. G. Stiefel, Süsterau (14.03.2016) 5. Van Dongen, Vaals (14.03.2016) 6. Topfmeyer, Schloss-Rahe-Straße (15.03.2016) 7. Suttner, Kelmis (17.03.2016) 8. Römer, Rathausplatz (18.03.2016) 9. Suttner, Rathausplatz (18.03.2016) 10. Schwellnat, Süsterau (20.03.2016) 11. BLB, Mies-van-der-Rohe-Straße (21.03.2016) 12. Lennartz / Nelissen, Süsterau (21.03.2016) 13. Nelissen, Süsterau und weitere … (21.03.2016) 14. Scheepers-Fluck, Süsterau (21.03.2016) 15. L. Stiefel, Süsterau (21.03.2016) 16. BUND, An der Schanz (22.03.2016) 17. Ökologie-Zentrum Aachen e.V., An der Schanz (22.03.2016) 18. DATEC, Süsterfeldstraße (23.03.2016) 19. Falk, Meerssener Straße (23.03.2016) 20. Sandberg (23.03.2016) 21. Siodmok / Kröckel (23.03.2016) 22. Güttes (24.03.2016) 23. Haase, Wilbankstraße (24.03.2016) 24. B. Siodmok, Am Branderhof (24.03.2016) 25. Falk und weitere … (29.03.2016) 2 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 963 mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. Recker, Simmerath (22.02.2016) 3 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1: Gemäß § 13a BauGB ist ein beschleunigtes Verfahren zulässig, wenn innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind. Die zulässige Grundfläche ergibt sich demnach aus der Multiplikation der festgesetzten Grundflächenzahl mit der Grundstücksfläche. Die Überschreitungsmöglichkeiten gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO sind hier nicht zu berücksichtigen. Ebenso werden die Verkehrsflächen nicht in die Ermittlung einbezogen. Für die einzelnen Allgemeinen Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 963 ergeben sich folgende Werte: WA1 WA2 WA3 WA4 WA5 WA6 5.977 m² 1.972 m² 6.971 m² 2.026 m² 4.746 m² 1.637 m² x x x x x x GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ 0,40 0,40 0,40 0,40 0,45 0,45 WA1-6 Summe der max. Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 2.391 m² 789 m² 2.788 m² 810 m² 2.136 m² 737 m² 9.651 m² Somit wird die Obergrenze von 20.000 m² zulässiger Grundfläche deutlich unterschritten. Wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt, wenn er weniger als 20.000 m² Grundfläche aufweist, ist die Einschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen irrelevant. Das beschleunigte Verfahren ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und von Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen. Die vorgenannten Ausschlussgründe liegen jedoch im vorliegenden Fall nicht vor. Gemäß Begründung zum Bebauungsplan Nr. 963 soll das zukünftige Wohngebiet dazu beitragen, den durch die Campusentwicklung bedingten zusätzlichen Wohnraumbedarf zu decken. Aufgrund der günstigen Lage des Wohngebietes zum zukünftigen Campus werden dadurch kurze Wege ermöglicht, die zu Fuß oder per Rad zurückgelegt werden können. Unabhängig von der Campusentwicklung besteht in Aachen seit Jahren ein erheblicher Mangel an Wohnraum, der in keiner Weise im Zusammenhang mit der augenblicklichen Zuwanderung steht. Die beabsichtigte hohe Qualität des Wohngebietes bezieht sich einerseits auf das zukünftige Wohnumfeld, andererseits auf die Wohnungstypen und Wohnformen, die sich durch einfache und überzeugende, aber keinesfalls luxuriöse Grundrissanordnungen auszeichnen. Mehr als 30 % dieser Wohnungen werden im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet. Der Schwerpunkt der Stadtentwicklung der Stadt Aachen liegt eindeutig im Bereich der Innenentwicklung. Damit soll die Inanspruchnahme von Flächen am Stadtrand und im Außenbereich vermieden werden. Jede Nutzung, die im Innenbereich entwickelt werden kann, erhält somit Flächen im Außenbereich. Aufgrund dieses Zieles wird die Bereitstellung von Wohnflächen höher gewichtet als die Erhaltung von brachliegenden grüngeprägten Flächen, die heute mindergenutzt und bezüglich des Artenschutzes realisierbar sind. Innerhalb des Plangebietes werden 12 % der Flächen als öffentliche Grünflächen festgesetzt. Dieser Wert ist im Vergleich zu anderen Baugebieten innerhalb der Stadt Aachen hoch und resultiert aus der Absicht, hier ein qualitätvolles Wohngebiet zu realisieren. Zusätzlich werden die Tiefgaragen mit Erdreich überdeckt und ca. 75 % aller Dächer als begrünte Dächer angelegt. Innerhalb der Verkehrsflächen und in den allgemeinen Wohngebieten werden gemäß des Grünordnungsplanes mehr Bäume gepflanzt, als nach Baumschutzsatzung notwendig wären. Darüber hinaus werden 820 m laufende Meter Schnitthecken gepflanzt. 4 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Gemäß der Artenschutzuntersuchung (Haese - Büro für Umweltplanung, November 2015) dürfen Rodungsarbeiten nicht innerhalb des Zeitraumes Anfang März bis Ende Juni stattfinden. Der genannte Termin liegt außerhalb dieser Zeitspanne, so dass die vorgenommenen Rodungen nicht zu beanstanden sind. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Dabei darf die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung an die Ziele des Bebauungsplanes ohne eigenes Verfahren anzupassen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Bereich unmittelbar südlich der Siedlung Süsterau als ‚Grünfläche‘ und die daran südlich angrenzenden Flächen als ‚Gewerbliche Bauflächen‘ dar. Der südliche Teilbereich wird ebenfalls als Grünfläche dargestellt. Im Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird das gesamte Plangebiet als ‚Gemischte Bauflächen‘ dargestellt. Da die Rechtswirksamkeit des neuen Flächennutzungsplanes noch nicht abzusehen ist, wird der Flächennutzungsplan 1980 im Wege der Berichtigung nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 963 liegen keine Ausgleichsflächen für Eingriffe in den Naturhaushalt im Bereich anderer Bebauungspläne der Stadt Aachen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 5 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 2. Welle-Hauber, Kronenberg Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (10.03.2016) 6 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2: Das Plangebiet stellt sich insgesamt als Grünland dar und umfasst insbesondere im südwestlichen Abschnitt unterschiedliche Strukturen wie zum Beispiel ehemalige Kleingartenflächen und eine Obstbaumwiese. Im Südosten liegt der ehemalige Klosterfriedhof mit dichtem Baumbestand. Der nordöstliche Bereich des Plangebietes besteht aus einer Wiesenfläche, die insbesondere Richtung Siedlung Süsterau von einem 10 m breiten Gehölzstreifen begleitet wird. Innerhalb des Plangebietes befinden sich 404 Bäume, von denen 85 unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Insgesamt können davon nach aktualisiertem Stand 11 geschützte Bäume und 42 nicht geschützte Bäume erhalten werden. Zum Ausgleich der überplanten Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, werden insgesamt 147 Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vorgenommen. Somit werden zukünftig trotz der Bebauung 200 Bäume innerhalb des Plangebietes stehen, entsprechend ca. 50 % des heutigen Bestandes. Zusätzlich werden 12 % der Plangebietsfläche als Grünfläche angelegt, 75 % der Dachflächen begrünt und insgesamt 820 m einreihige Schnitthecken angelegt. Im Rahmen der Artenschutzuntersuchung (Haese –Büro für Umweltplanung, November 2015) konnte durch eine Art-für-Art-Betrachtung ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich des Plangebietes im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der speziellen Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen im Widerspruch steht. Nach dem vorliegenden Gutachten ist der Aspekt zur Erhaltung des Turmfalkenbrutplatzes jedoch im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln, da der Gebäudekomplex, in dem sich der Brutplatz befindet, außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 liegt. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gelten Eingriffe in den Naturhaushalt bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt bzw. zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich. Es verbleibt allerdings der vorgenannte Ausgleich auf der Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Bei einem Verfahren der Innenentwicklung entfallen neben der Ausgleichsbilanzierung die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und eines Umweltberichtes. Dennoch sind im Rahmen der Begründung die einzelnen Umweltbelange detailliert zu erläutern und darzustellen. Diesen Anforderungen wurde in der Begründung zum Bebauungsplan nachgekommen, indem die relevanten Umweltauswirkungen geprüft und dargestellt wurden. Gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden 74,5 % der Flächen durch Verkehrsflächen (ca. 5.500 m²) und Gebäude (ca. 18.900 m²) versiegelt werden. Allerdings werden 2/3 der Gebäudeflächen begrünt bzw. mit Erdreich in 50 cm Höhe überdeckt, so dass die unvermeidbare und sichtbare Versiegelung lediglich bei einem Wert von ca. 36 % liegen wird. Aufgrund der Aufgaben zusammenhängender Grünflächen und der zukünftigen Nutzung als Wohngebiet ist die Umsetzung der Bienenstöcke unvermeidbar. Diese Maßnahme liegt im Aufgabenbereich des zuständigen Imkers. Die oben genannten Maßnahmen zur Anpflanzung von Bäumen und zur Dachbegrünung dienen insgesamt der Verbesserung der Umweltsituation, somit auch der Verbesserung der Wasser-, Boden- und Luftqualität. Zusätzlich verpflichtet sich der Vorhabenträger innerhalb des Durchführungsvertrages entsprechende Maßnahmen zur Bodensanierung im Bereich einer Altlastenverdachtsfläche durchzuführen und eine zentrale Nahwärmestation vorzusehen. Damit entfallen im gesamten Plangebiet private Heizungsanlagen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die durch den Verkehr verursachten Immissionen gutachterlich untersucht und in der Planung berücksichtigt (SWA, Aachen, 11/2015). Den Berechnungen des Straßenverkehrslärms liegen Prognosen unter Einbeziehung des Campus-West zugrunde. Dementsprechend ist auf der Süsterfeldstraße mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h zu rechnen. Für die neue Erschließungsstraße im Plangebiet wird, unter Berücksichtigung der im Umfeld geplanten ca. 550 Wohneinheiten und der Verteilung der Verkehre auf die geplanten Erschließungsstiche eine Verkehrsstärke von ca. 2.780 Kfz/24h angenommen. Insbesondere durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße sind Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zu erwarten. Da aktive Schallschutzmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar sind, 7 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 werden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des Außenlärms in die Wohnund Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert wird. Für die betroffenen Gebäude im nordöstlichen Plangebietsbereich werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt. Mit dem bestehenden Straßenquerschnitt der Süsterfeldstraße kann das zukünftige Verkehrsaufkommen ohne Probleme bewältigt werden. Insgesamt wird aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs und der guten Lage zum Campus der RWTH der Schaffung von Wohnraum Vorrang gegeben gegenüber dem Erhalt der Grünflächen und der Grünstrukturen. Dem Gebäudebestand des ehemaligen Klosters ‚Guter Hirte‘ wird dadurch Rechnung getragen, dass unmittelbar südwestlich dieses Gebäudebestandes eine größere öffentliche Grünfläche angelegt werden wird. Dadurch wird die Stellung des ehemaligen Klosters städtebaulich betont und hervorgehoben und gleichzeitig die Distanz der zukünftigen Neubebauung zum Klostergebäude hinreichend gewahrt. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 8 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 3. Ellerbrock, Seffenter Weg Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (11.03.2016) 9 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3: Für das Plangebiet wird aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs und der guten Lage zum Campus der RWTH die Schaffung von Wohnraum höher gewichtet als der Erhalt von Grünflächen und Grünstrukturen. Diese Gewichtung entspricht dem Ziel der Stadt Aachen, die Innenentwicklung des Stadtkörpers einer Außenentwicklung an den Stadträndern zum Schutz des Landschaftsraumes vorzuziehen. Des Weiteren sollen durch die Innenentwicklung die räumlichen Abstände zwischen Wohnen und Arbeiten so kurz wie möglich gehalten werden, um damit die notwendigen Verkehrsbewegungen eingrenzen zu können. Mit dem Vorhabenträger soll eine Vereinbarung getroffen werden, um zu prüfen, ob Elemente des Klostergartens in die Außenanlagen der Wohnbebauung oder in die öffentlichen Grünflächen integriert werden können. Im Rahmen der Artenschutzuntersuchung (Haese – Büro für Umweltplanung, November 2015) konnte durch eine Art-für-Art-Betrachtung ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich des Plangebietes im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der speziellen Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen im Widerspruch steht. Nach dem vorliegenden Gutachten ist der Aspekt zur Erhaltung des Turmfalkenbrutplatzes jedoch im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln, da der Gebäudekomplex, in dem sich der Brutplatz befindet, außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 liegt. Zum Ausgleich der überplanten Bäume, die der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen, werden insgesamt 147 Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vorgenommen. Bei allen Bäumen handelt es sich gemäß angegebener Pflanzliste um standortgerechte und ortstypische Bäume. Im Bereich der öffentlichen Grünflächen werden Laubbäume gepflanzt, die bereits einen Stammumfang von 25-30 cm aufweisen. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gelten Eingriffe in den Naturhaushalt bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt bzw. zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich. Es verbleibt allerdings der vorgenannte Ausgleich auf der Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 10 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 4. G. Stiefel, Süsterau Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (14.03.2016) 11 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 12 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 13 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 14 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 15 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 16 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 17 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 18 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 19 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 20 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 21 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 22 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4: 1. Schutz der Kulturgüter Der Erhalt des Klosterfriedhofes ist nicht möglich, weil entlang der südwestlichen und der südöstlichen Grenze des ehemaligen Friedhofes Lärmschutzbebauungen notwendig sind. Diese Bebauungen dienen der Pegelminderung des Lärms, der durch die DB verursacht wird und das Plangebiet ohne die Schallschutzbebauung erheblich beeinträchtigen würde. Innerhalb des Bebauungsplanes wird festgesetzt, dass die Schallschutzbebauung zeitlich zuerst realisiert werden muss, damit für die nördlich gelegenen geplanten Gebäude eine Gebietsverträglichkeit besteht. Diese Schallschutzbebauung entfaltet ihre Wirkung jedoch nur, wenn sie möglichst nah an die Schallquelle heranrückt. Aufgrund des prämierten städtebaulichen Entwurfes kann der Standort der kleinen Kapelle nicht erhalten werden. Im Rahmen der Realisierungsphase soll geprüft werden, ob die Kapelle eventuell in die nordöstliche Grünfläche umgesetzt werden kann. Eine entsprechende Prüfung wurde von dem Vorhabenträger zugesagt. Gemäß der Artenschutzuntersuchung (Haese - Büro für Umweltplanung, November 2015) dürfen Rodungsarbeiten nicht innerhalb des Zeitraumes Anfang März bis Ende Juni stattfinden. Der genannte Termin (04. März 2016) entspricht den Tatsachen, wegen den seinerzeitigen Witterungsverhältnissen konnte diese Maßnahme jedoch nicht bis Ende Februar durchgeführt werden. Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle durch zwei Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen am 04. März 2016 konnten keinerlei artenschutzrechtliche Verstöße festgestellt werden, so dass die vorgenommenen Rodungen nicht zu beanstanden sind. Die alte Süsterfeldstraße wurde teilweise in den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘ einbezogen und betrifft somit nicht den Bebauungsplan Nr. 963. Innerhalb des Durchführungsvertrages wird der Vorhabenträger darauf hingewiesen, dass im Falle eines Fundes von Bodendenkmälern unmittelbar die Untere Denkmalpflege zu verständigen ist. 2. Planverfahren Die Beurteilung einer Mindernutzung oder Nichtnutzung bezieht sich auf die Kategorien der Baunutzungsverordnung, die Arten der Nutzungen vorgibt. Auf die möglichen baulichen Nutzungen bezogen ist die Fläche heute nicht genutzt bzw. wird mindergenutzt, weil eine bauliche Nutzung nicht vorliegt, an dieser Stelle aber sinnvoll und realistisch ist. Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist gemäß § 13a BauGB, dass es sich um einen Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung handelt. Der Begriff ‚Nachverdichtung‘ beschreibt einen klaren Sachverhalt, nämlich die Erhöhung der Bebauungsdichte in einem bestehenden besiedelten Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Nutzungsart. Die Wiedernutzbarmachung setzt die Aufgabe einer bisherigen Nutzung wie z.B. Bahnflächen, Kasernen oder Betriebsstandorte von Gewerbebetrieben voraus. Die beiden vorgenannten Fälle treffen für den Bebauungsplan Nr. 963 nicht zu. Der Begriff ‚andere Maßnahmen der Innenentwicklung‘ wird vom Gesetzgeber als Auffangtatbestand verstanden und betrifft nahezu alle Entwicklungen innerhalb des bebauten Stadtkörpers, soweit die weiteren Voraussetzungen des § 13a BauGB eingehalten werden. Im Rahmen der Vorbereitung zur Einführung des § 13a BauGB bestand beim Gesetzgeber Einigkeit darin, dass die Anwendung ausgeschlossen sei, wenn das Plangebiet durch angrenzende Außenbereichsflächen geprägt werde und nicht dem Siedlungskörper zugerechnet werden könne. Dabei sind Arrondierungen zum Landschaftsraum sehr wohl möglich, lediglich Ausweitungen in den Landschaftsraum sind ausgeschlossen. Eine durch Siedlungsbestand gefangene unbebaute Fläche ist somit eindeutig dem Anwendungsbereich des § 13a BauGB zuzurechnen. Dabei ist es unerheblich, ob die Fläche in direkter Nachbarschaft allseitig, dreiseitig oder lediglich zweiseitig bebaut ist. Relevant ist vielmehr, ob die Fläche dem Siedlungskörper zuzurechnen ist oder ob es sich um eine Ausweitung in den Landschaftsraum handelt. Zum Siedlungskörper gehören selbstverständlich Verkehrs- und Bahnflächen, so dass eine Begrenzung durch derartige Nutzungen nicht die Insellage einer zu beurteilenden Fläche aufhebt, sondern vielmehr dazu dient, die Fläche deutlich abgrenzen zu können. Das in der Begründung unter 3.2 ‚Planverfahren‘ genannte Kriterium der allseitigen Bebauung bezieht die Verkehrs- und Bahnflächen ein und führt ausdrücklich eine ‚nahezu‘ allseitige Bebauung an. 23 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Gemäß § 13a BauGB ist ein beschleunigtes Verfahren zulässig, wenn innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind. Die zulässige Grundfläche ergibt sich demnach aus der Multiplikation der festgesetzten Grundflächenzahl mit der Grundstücksfläche. Die Überschreitungsmöglichkeiten gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO sind hier nicht zu berücksichtigen. Ebenso werden die Verkehrsflächen nicht in die Ermittlung einbezogen. Für die einzelnen Allgemeinen Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 963 ergeben sich folgende Werte: WA1 WA2 WA3 WA4 WA5 WA6 5.977 m² 1.972 m² 6.971 m² 2.026 m² 4.746 m² 1.637 m² x x x x x x GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ 0,40 0,40 0,40 0,40 0,45 0,45 WA1-6 Summe der max. Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 2.391 m² 789 m² 2.788 m² 810 m² 2.136 m² 737 m² 9.651 m² Unter Berücksichtigung des nördlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘, der in einem engen sachlichen und räumlichen Zusammenhang steht, ergeben sich folgende Grundflächen: Bebauungsplan Nr. 963 Bebauungsplan Nr. 960 Summe der maximalen Grundfläche beider Bebauungspläne 9.651 m² 600 m² 10.251 m² Der Gesetzgeber hat unter § 13a BauGB aufgeführt, dass Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, zu addieren sind. Da ein derartiger Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Campus-West aufgrund der unterschiedlichen Lagen, der unterschiedlichen Nutzungen und der abzusehenden unterschiedlichen Zeitpunkte des Satzungsbeschlusses nicht herzustellen ist, bleibt dieser Bebauungsplan unberücksichtigt. Bauvorhaben, die nach § 34 BauGB beurteilt werden, werden ebenso bei der Addition der Grundflächen nicht herangezogen und sind von dem Kumulierungsverbot nicht betroffen. Gemäß Dokumentation des Landeswettbewerbes 2014 beträgt die Größe des Plangebietes 31.772 m². Gemäß Begründung zum Bebauungsplan weist das Plangebiet eine Größe von 32.760 m² auf. In der Zwischenzeit wurde der Umring exakt vermessen. Des Weiteren wurde der Geltungsbereich Richtung Südwesten geringfügig vergrößert. Die daraus resultierenden Flächenverschiebungen entsprechen der Differenz der oben genannten Gesamtflächenwerte. Innerhalb des Plangebietes sind insgesamt 300 Wohnungen vorgesehen. Für diese Wohnungen stehen insgesamt 320 Stellplätze in Tiefgaragen zur Verfügung. Für Besucher sind ca. 55 öffentliche Parkplätze vorgesehen. Aufgrund der zentralen Lage und der guten Anbindung an das Stadtzentrum werden diese Werte für ausreichend gehalten. Die Süsterfeldstraße kann aufgrund ihres bestehenden Straßenquerschnittes das zukünftige Verkehrsaufkommen ohne Probleme aufnehmen. Die Art der Sicherung der Hangsituation Richtung Siedlung Süsterau ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes und kann planungsrechtlich nicht geregelt werden. Eine Regelung des Umgangs mit der Stützmauer wird im Durchführungsvertrag verankert. Wie in der Bürgerinformation zugesagt, werden die anfallenden Kosten zur Stabilisierung und Sicherung der Mauer vom Vorhabenträger übernommen. 3. Planung Die maximalen Gebäudehöhen der Gebäude des WA5 liegen ca. 13,5 m über dem Gelände der Siedlung Süsterau. Aufgrund der Entfernung von mindestens ca. 67 m zwischen der Bestandsbebauung der Siedlung Süsterau und den nordwestlichen Gebäuden des WA5 kann nicht von einem erdrückenden Charakter der Bebauung ge24 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 sprochen werden, zumal das oberste Geschoss der Neubebauung gemäß Baugrenzen des Rechtsplanes als zurückspringendes Geschoss realisiert werden muss. Die geplante Bebauung des WA1 weist mit ihrer Schmalseite jeweils einen Abstand von ca. 4 m bis zur nordwestlichen Grundstücksgrenze auf. Die maximale Gebäudehöhe, die sich auf den Dachabschluss des obersten zurückspringenden Geschosses bezieht, liegt ca. 9 m über dem Gelände der Siedlung Süsterau. Die Aufenthaltsräume der Bebauung sind jeweils Richtung Nordosten bzw. Richtung Südwesten orientiert, jedoch nicht in Richtung Siedlung Süsterau. Im Bereich der Dachterrassen werden gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan auf der Nordwestseite Richtung Siedlung Süsterau jeweils Abstellräume angeordnet, so dass von hier aus keine unmittelbare Einsehbarkeit in die benachbarten Gärten der Siedlung Süsterau besteht. Der Vorhabenträger verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Durchführungsvertrages, die Darstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes zu realisieren. Für bestimmte Maßnahmen sind bis zur Realisierung Bürgschaften zu hinterlegen. Insofern ist davon auszugehen, dass der Vorhabenträger die zu erbringenden Maßnahmen im eigenen Interesse umsetzen wird. Innerhalb der Süsterfeldstraße wird zukünftig mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h gerechnet. Dieses Verkehrsaufkommen kann mit dem heutigen Straßenquerschnitt ohne Probleme bewältigt werden. Seitens der örtlichen Polizei und den zuständigen Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung wurden im Rahmen der Trägerbeteiligung zu eventuellen Unfallschwerpunkten keine Bedenken erhoben. 4. Lärmbelästigung Die Lärmimmissionen innerhalb des Plangebietes wurden durch zwei Lärmgutachten hinreichend geprüft. Die schallimmissionstechnische Untersuchung des Büros IBK, Dipl. Ing. S. Kadansky-Sommer, Alsdorf, Oktober 2015 beurteilt die zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen aus den südlich tangierenden Bahnanlagen. Das schalltechnische Gutachten der Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH, SWA, Aachen, November 2015 ermittelte die schalltechnischen Emissionsdaten der Schallquellen Straßenverkehr, RWTH-Gelände Süsterfeldstraße 65, Lambertz, Lindt & Sprüngli, Studentenwohnheim Süsterfeldstraße 83 A, Bendplatz und Schießsportanlage. Aufgrund der ermittelten Lärmimmissionen durch die angrenzenden Bahnanlagen ist am südlichen Plangebietsrand ein geschlossener Gebäude-Schallschutzriegel mit den im Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen vorzusehen. Dadurch können nördlich dieser Bebauung die notwendigen Orientierungswerte hinreichend eingehalten werden. Für die Außenbauteile des Schallschutzriegels selbst werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt, um das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume zu vermeiden bzw. zu verringern. Im Bereich der sonstigen Schallquellen sind lediglich durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße Überschreitungen der Orientierungs- bzw. Richtwerte zu erwarten. Hier werden im nördlichen Teil des Plangebietes ebenfalls passive Schallschutzmaßnahmen notwendig. Der durch das Wohngebiet initiierte Verkehrslärm wurde in dem entsprechenden Lärmgutachten berücksichtigt. Gemäß Gutachten können bei Realisierung der festgesetzten Maßnahmen gesunde Wohnverhältnisse innerhalb des Plangebietes gewährleistet werden. Die gewerblichen Bauflächen des Campus können aufgrund des Veranlasserprinzips nur unter Einhaltung der zulässigen Immissionswerte bis an das Wohngebiet heranrücken. Um die Einhaltung der Werte zu gewährleisten, werden die Nutzungen innerhalb der gewerblichen Bauflächen entsprechend eingeschränkt. Während der Bauphasen des Wohngebietes und des Campus ist mit Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen. Hier ist es Aufgabe der Bauleitung bzw. der Bauunternehmen, entsprechende Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Lärmbeeinträchtigungen zu treffen. Die Nahwärmestation der STAWAG wird im Bereich der Kindertagesstätte untergebracht. Eine Realisierung innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes wäre nicht möglich, wenn die entsprechenden Richtwerte nicht eingehalten würden. 25 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 5. Erschütterung Weder innerhalb des geotechnischen Berichtes der Kramm Ingenieure GmbH, Aachen, Oktober 2015 noch im Rahmen der Trägerbeteiligung ist auf relevante Verwerfungen speziell im Bereich des Plangebietes hingewiesen worden. Innerhalb des Durchführungsvertrages wird der Vorhabenträger auf die Erdbebengefahr aufmerksam gemacht, die generell für den Aachener Raum besteht und besondere Maßnahmen der Gebäudestatik erfordert. Die entsprechende Prüfung der Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Baugenehmigung. Innerhalb des Durchführungsvertrages wird der Vorhabenträger darauf hingewiesen, dass bei Bombenfunden unmittelbar der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen ist. Vor Beginn der Erschließungsarbeiten wird durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst eine Begehung durchgeführt, wenn entsprechende Verdachtsmomente vorliegen. Im Rahmen der Baumaßnahmen ist durch entsprechende Baumaschinen dafür Sorge zu tragen, dass die umliegende Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Generell ist die konkrete Realisierung nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, dass die Darlegungs- und Beweispflicht jeweils dem geschädigten Hausbesitzer obliegt. Sobald eine Beschädigung befürchtet wird, sollte vorbeugend der Gebäudezustand dokumentiert und begutachtet werden. Nach Abschluss der Rohbauarbeiten ist eine erneute Dokumentation durchzuführen. 6. Artenschutz Gemäß der Artenschutzuntersuchung (Haese - Büro für Umweltplanung, November 2015) dürfen Rodungsarbeiten nicht innerhalb des Zeitraumes Anfang März bis Ende Juni stattfinden. Der genannte Termin (04. März 2016) entspricht den Tatsachen, wegen den seinerzeitigen Witterungsverhältnissen konnte diese Maßnahme jedoch nicht bis Ende Februar durchgeführt werden. Im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle durch zwei Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen am 04. März 2016 konnten keinerlei artenschutzrechtliche Verstöße festgestellt werden, so dass die vorgenommenen Rodungen nicht zu beanstanden sind. Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und Baumhöhlenbewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch Bat-Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen für diese Art in Frage. 26 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Nach dem vorliegenden Gutachten ist das Plangebiet für den Waldkauz nur bedingt geeignet. Bei den Begehungen ergaben sich trotz Verwendung einer Klangattrappe keinerlei Hinweise darauf, dass die Art im Untersuchungsraum vorkommt. Die vorgenommenen Untersuchungen entsprechen in ihrer Untersuchungstiefe und im Ablauf dem Erlass ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘ und geben keinerlei Anlass zur Beanstandung. 7. Biologische Vielfalt Innerhalb des Plangebietes befinden sich 404 Bäume, von denen 85 unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Insgesamt können davon nach aktualisiertem Stand 11 geschützte Bäume und 42 nicht geschützte Bäume erhalten werden. Zum Ausgleich der überplanten Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, werden insgesamt 147 Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vorgenommen. Somit werden zukünftig trotz der Bebauung 200 Bäume innerhalb des Plangebietes stehen, entsprechend ca. 50 % des heutigen Bestandes. Zusätzlich werden 12 % der Plangebietsfläche als Grünfläche angelegt, 75 % der Dachflächen begrünt und insgesamt 820 m einreihige Schnitthecken angelegt. Die angesprochenen Obstbäume können aufgrund ihres Standortes nicht erhalten werden. Alle Bäume, die der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen, wurden einer Vitalitätsprüfung durch entsprechendes Fachpersonal unterzogen, um den Ausgleichsbedarf exakt ermitteln zu können. Vereinzelte Bäume wurden dabei als abgängig beurteilt. 8. Klimaschutz Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbeund Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet werden. Diese Funktion wird aufgrund der zukünftigen Bebauung aufgegeben. Zum Ausgleich werden ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume wird zusätzlich zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist geplant im Bereich der Kindertagesstätte eine zentrale Nahwärmestation vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Die gradlinige Straßenführung und die senkrecht zur Hangsituation angeordneten Hausgruppen der Stadthäuser werden eine gute Durchlüftung unterstützen. Diese Durchlüftung wird allerdings durch die geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt. Hier wird die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbeund Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet werden. Im Ergebnis soll die Fläche innerhalb der Neuaufstellung des FNP komplett als ‚Gemischte Baufläche‘ dargestellt werden. Dachbegrünungen tragen aufgrund ihrer Vegetation, der Speicherung des Niederschlagswassers und der möglichen Verdunstung erwiesenermaßen zur Verbesserung des Kleinklimas bei. 9. Bodenschutz Gemäß Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde befindet sich die Altablagerung AA 9735 im Bereich der Senke zwischen der Bestandsbebauung und der südwestlichen Plangebietsgrenze und somit nicht im Bereich des heutigen Kindergartens. Die Untere Bodenschutzbehörde schließt eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser definitiv aus. Bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch wird innerhalb des Durchführungsvertrages ein Sanierungskonzept vertraglich vereinbart. Damit wird sichergestellt, dass der Oberboden im Bereich von Spielflächen mit unbelastetem Bodenmaterial in mindestens 35 cm Höhe abgedeckt wird. Da die Maßnahmen im Bereich der Vorhaben liegen, die aus Lärmschutzgründen zuerst zu realisieren sind, ist gewährleistet, dass das Sanierungskonzept in einem ersten Schritt umgesetzt wird. 27 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Generell gilt, dass die Stadt gemäß § 12 BauGB bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben innerhalb eines Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht zwingend an die Festsetzungen nach § 9 BauGB gebunden ist. Eventuelle Abweichungen finden ihre Grenzen in den allgemeinen Grundsätzen der Bauleitplanung gemäß § 1 BauGB. Diese Grundsätze wie z.B. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden durch die Regelungen des Durchführungsvertrages gewährleistet. Hier wird über eine Kennzeichnung der Fläche als Altlastenverdachtsfläche hinaus detailliert geklärt, wie die Sanierung vorzunehmen ist. Für den Bereich des Plangebietes wird aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfs und der guten innerstädtischen Lage die Entwicklung eines Wohngebietes höher gewichtet als der Erhalt von Freiflächen, die u.a. der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen können. 10. Bürgerbeteiligung Gemäß § 13a BauGB hätte auf die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung als formaler Verfahrensschritt verzichtet werden können, zumal die Planung eines Wohngebietes bereits im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Campus-West vorgestellt wurde. Zusätzlich erfolgte im November 2010 eine eigene Informationsveranstaltung für die Anwohner des Bereiches Süsterau / Europadorf. Die im Rahmen dieser Beteiligungen eingegangenen relevanten Stellungnahmen wurden in das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 963 übernommen. Zur Information über die weiteren Entwicklungen wurde den Anwohnern der Bereiche Süsterau / Europadorf am 15.04.2015 der Wettbewerbsentwurf und die angrenzende Planung im Bereich der Klosteranlage ‚Guter Hirte‘ im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Somit wurde die Öffentlichkeit umfassend und über das gesetzlich notwendige Maß hinaus über die bisherige Planung informiert. Die Veröffentlichung der Abwägung der Stellungnahmen erfolgt jeweils nach Beschluss der Abwägungen durch den Ausschuss. Dieser Beschluss ist jeweils an den Offenlage- oder an den Satzungsbeschluss gekoppelt. Aus dieser Kopplung resultieren die genannten Zeitspannen. Die Bürgerinnen und Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die Abwägung somit nach Satzungsbeschluss informiert. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB besteht die Pflicht, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Des Weiteren sind gemäß § 2 Abs. 3 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Dieser Pflicht wird insbesondere durch die vorliegende Abwägung nachgekommen. Dabei kann das vorrangige Ziel des Bebauungsplanes, nämlich die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes, nicht generell in Frage gestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 28 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 5. Van Dongen, Vaals Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (14.03.2016) 29 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5: 1. Umweltzerstörung Innerhalb der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 963 wird nicht in Frage gestellt, dass sich innerhalb des Plangebietes eine wertvolle Natur entwickelt hat. So wird unter Punkt 4.10.2 ‚Biologische Vielfalt‘ beschrieben, dass das Plangebiet heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof im Südosten des Plangebietes mit zum Teil älterem Baumbestand umfasst. Der Bestand wurde durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen und nach fachlicher Begutachtung im Bestandsplan zum Grünordnungsplan dargestellt. Zur Artenschutzuntersuchung wurden zwei Gutachten erstellt. Somit wurde eine hinreichende Bestandsaufnahme der bisherigen Situation vorgenommen. 2. Kompensation Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 963 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Bei derartigen Bebauungsplänen gelten Eingriffe in den Naturhaushalt bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt bzw. zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich. Es verbleibt allerdings der Ausgleich auf der Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 3. Ausgleichsflächen Der angesprochene Bebauungsplan Nr. 795 ‚Hauptzollamt‘ trifft keine Festsetzungen oder Aussagen zu Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 963 liegen. Für den Bereich des Plangebietes wird aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfs und der guten innerstädtischen Lage die Entwicklung eines Wohngebietes höher gewichtet als der Erhalt der Frei- und Grünflächen. 4. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen 1980 stellt bereits Teilflächen des Plangebietes als ‚Gewerbliche Bauflächen‘ dar. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sieht eine Darstellung der gesamten Fläche als ‚Gemischte Bauflächen‘ vor. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 30 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 6. Topfmeyer, Schloss-Rahe-Straße Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (15.03.2016) 31 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 6: Innerhalb des Plangebietes befinden sich 404 Bäume, von denen 85 unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Insgesamt können davon nach aktualisiertem Stand 11 geschützte Bäume und 42 nicht geschützte Bäume erhalten werden. Zum Ausgleich der überplanten Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, werden insgesamt 147 Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vorgenommen. Somit werden zukünftig trotz der Bebauung 200 Bäume innerhalb des Plangebietes stehen, entsprechend ca. 50 % des heutigen Bestandes. Zusätzlich werden 12 % der Plangebietsfläche als Grünfläche angelegt, 75 % der Dachflächen begrünt und insgesamt 820 m einreihige Schnitthecken angelegt. Trotz dieser vorgenannten Maßnahmen gehen gewachsene Grünstrukturen verloren. Dieser Verlust wird in Kauf genommen, weil mit dem Plangebiet der enorme Wohnflächenbedarf innerhalb der Stadt Aachen gemindert werden kann. Im Rahmen der Realisierung soll geprüft werden, ob die kleine Kapelle in die nordöstliche Grünfläche transloziert werden kann. Der Grad der Flächenversiegelung bewegt sich mit einer Grundflächenzahl von 0,4 im Bereich der Vorgaben der Baunutzungsverordnung. Lediglich die im Bereich des WA6 festgesetzten Werte von 0,45 überschreiten den Maximalwert für Allgemeine Wohngebiete um 0,05. Diese Überschreitung wird aber u.a. durch unmittelbar angrenzende öffentliche Grünflächen ausgeglichen. Gemäß der im Artenschutzgutachten durchgeführten Art-für-Art Betrachtung kann ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich der bisherigen Grünflächen im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen im Widerspruch steht. Nach dem vorliegenden Gutachten ist der Aspekt zur Erhaltung des Turmfalkenbrutplatzes jedoch im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln, da der Gebäudekomplex, in dem sich der Brutplatz befindet, außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 liegt. Mit den geplanten öffentlichen Grünflächen werden neben Kinderspielflächen parkartige Anlagen angeboten, die dem Aufenthalt und dem sozialen Miteinander dienen sollen. Eine Erhaltung des Klostergartens wird ausgeschlossen, weil damit die Möglichkeit vergeben wird, in günstiger Stadtlage und in unmittelbarer Nähe zum zukünftigen Campus Wohnflächen zu entwickeln. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 32 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 7. Suttner, Kelmis Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (17.03.2016) 33 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 7: Der Verlust der Freiraum- und Grünstrukturen wird in Kauf genommen, weil mit dem Plangebiet der enorme Wohnflächenbedarf innerhalb der Stadt Aachen gemindert werden kann. Gemäß der im Artenschutzgutachten durchgeführten Art-für-Art Betrachtung kann ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich der bisherigen Grünflächen im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen im Widerspruch steht. Nach dem vorliegenden Gutachten ist der Aspekt zur Erhaltung des Turmfalkenbrutplatzes jedoch im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln, da der Gebäudekomplex, in dem sich der Brutplatz befindet, außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 liegt. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet werden. Diese Funktion wird aufgrund der zukünftigen Bebauung aufgegeben. Zum Ausgleich werden ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume wird zusätzlich zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist im Bereich der Kindertagesstätte eine zentrale Nahwärmestation vorgesehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Die Durchlüftung wird zwar durch die gradlinige Straßenführung unterstützt, durch die geplante Lärmschutzbebauung aber eingeschränkt. Hier wird die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Mit den geplanten öffentlichen Grünflächen werden neben Kinderspielflächen parkartige Anlagen angeboten, die dem Aufenthalt und dem sozialen Miteinander dienen sollen. Der Grad der Flächenversiegelung bewegt sich mit einer Grundflächenzahl von 0,4 im Bereich der Vorgaben der Baunutzungsverordnung. Lediglich die im Bereich des WA6 festgesetzten Werte von 0,45 überschreiten den Maximalwert für Allgemeine Wohngebiete um 0,05. Diese Überschreitung wird aber u.a. durch unmittelbar angrenzende öffentliche Grünflächen ausgeglichen. Der vorliegende Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Dieses Verfahren wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um die Innenentwicklung im Gegensatz zur Außenentwicklung zu erleichtern. Dafür wurde u.a. auf die detaillierte Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet. Das bedeutet, dass die Belange einer umfassenden Umweltprüfung, die u.a. auch eine Prüfung möglicher Alternativen beinhaltet, geringer gewichtet werden als eine mögliche Innenentwicklung. Im Bebauungsplanverfahren sind allerdings weiterhin die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, wobei der Gesetzgeber pauschal davon ausgeht, dass bei einem Bebauungsplan mit weniger als 20.000 m² zu berücksichtigender Grundfläche keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen. Die einzelnen Umweltbelange sind im Rahmen der Begründung dennoch zu erläutern und darzustellen. Dieser Anforderung wurde in der Begründung zum Bebauungsplan nachgekommen, indem die relevanten Umweltauswirkungen geprüft und dargestellt wurden. Alle im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Gutachten waren im Rahmen der öffentlichen Auslegung einsehbar. Alle relevanten Pläne, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung waren, machen entsprechend des jeweiligen Planinhalts identische Aussagen zu den Planungsabsichten und konkreten Planungen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 34 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 8. Römer, Rathausplatz Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (18.03.2016) 35 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 8: Innerhalb des Plangebietes befinden sich 404 Bäume, von denen 85 unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Insgesamt können davon nach aktualisiertem Stand 11 geschützte Bäume und 42 nicht geschützte Bäume erhalten werden. Zum Ausgleich der überplanten Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, werden insgesamt 147 Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vorgenommen. Somit werden zukünftig trotz der Bebauung 200 Bäume innerhalb des Plangebietes stehen, entsprechend ca. 50 % des heutigen Bestandes. Zusätzlich werden 12 % der Plangebietsfläche als Grünfläche angelegt, 75 % der Dachflächen begrünt und insgesamt 820 m einreihige Schnitthecken angelegt. Im Rahmen der Artenschutzvorprüfung konnte durch eine Art-für-Art-Betrachtung ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich des Plangebietes im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der speziellen Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen im Widerspruch steht. Nach dem vorliegenden Gutachten ist der Aspekt zur Erhaltung des Turmfalkenbrutplatzes jedoch im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln, da der Gebäudekomplex, in dem sich der Brutplatz befindet, außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 liegt. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet befinden sich heute mit Ausnahme der Siedlung Süsterau sehr wenige Wohnbauflächen. Die Siedlung Süsterau zeichnet sich vorrangig durch große Gartenflächen aus, so dass aus diesem Wohngebiet heraus kein zusätzlicher Freiflächenbedarf begründet werden kann. Der Verlust des Freiraums und der Grünstrukturen werden in Kauf genommen, weil mit dem Plangebiet der enorme Wohnflächenbedarf innerhalb der Stadt Aachen gemindert werden kann. Mit der Verlagerung von Wohnflächen in zentrale Lagen ist davon auszugehen, dass die Verkehrsbewegungen insbesondere zwischen Arbeitsplatz und Wohnort gesamtstädtisch reduziert werden, weil viele Wege aufgrund der Nachbarschaft von Arbeiten und Wohnen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. In der konkreten Situation ist davon auszugehen, dass unter Einbeziehung des Campus-West auf der Süsterfeldstraße mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h zu rechnen ist. Insbesondere durch den daraus resultierenden Verkehrslärm sind Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 im nördlichen Teil des Plangebietes zu erwarten. Deswegen werden hier entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Diese Orientierungswerte sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine absoluten Grenzwerte. Insbesondere in vorbelasteten Gemengelagen wie im vorliegenden Fall kann eine Überschreitung unvermeidbar sein. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 36 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 9. Suttner, Rathausplatz Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (18.03.2016) 37 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 9: Innerhalb des Plangebietes befinden sich 404 Bäume, von denen 85 unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Insgesamt können davon nach aktualisiertem Stand 11 geschützte Bäume und 42 nicht geschützte Bäume erhalten werden. Zum Ausgleich der überplanten Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, werden insgesamt 147 Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vorgenommen. Somit werden zukünftig trotz der Bebauung 200 Bäume innerhalb des Plangebietes stehen, entsprechend ca. 50 % des heutigen Bestandes. Zusätzlich werden 12 % der Plangebietsfläche als Grünfläche angelegt, 75 % der Dachflächen begrünt und insgesamt 820 m einreihige Schnitthecken angelegt. Im Rahmen der Artenschutzvorprüfung konnte durch eine Art-für-Art-Betrachtung ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich des Plangebietes im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der speziellen Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen im Widerspruch steht. Nach dem vorliegenden Gutachten ist der Aspekt zur Erhaltung des Turmfalkenbrutplatzes jedoch im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln, da der Gebäudekomplex, in dem sich der Brutplatz befindet, außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 liegt. Der Verlust des Freiraumes und der Grünstrukturen werden in Kauf genommen, weil mit dem Plangebiet der enorme Wohnflächenbedarf innerhalb der Stadt Aachen gemindert werden kann. Innerhalb des Plangebietes werden 12 % der Flächen als öffentliche Grünflächen festgesetzt. Dieser Wert ist im Vergleich zu anderen Baugebieten innerhalb der Stadt Aachen hoch und resultiert aus der Absicht, hier ein qualitätvolles Wohngebiet zu realisieren. Diese Grünflächen werden als Kinderspielplatz bzw. Parkanlage festgesetzt und dienen damit dem Aufenthalt und dem sozialen Miteinander. Mit der Verlagerung von Wohnflächen in zentrale Lagen ist davon auszugehen, dass die Verkehrsbewegungen insbesondere zwischen Arbeitsplatz und Wohnort gesamtstädtisch reduziert werden, weil viele Wege aufgrund der Nachbarschaft von Arbeiten und Wohnen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. In der konkreten Situation ist davon auszugehen, dass unter Einbeziehung des Campus-West auf der Süsterfeldstraße mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h zu rechnen ist. Insbesondere durch den daraus resultierenden Verkehrslärm sind Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 im nördlichen Teil des Plangebietes zu erwarten. Deswegen werden hier entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Diese Orientierungswerte sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine absoluten Grenzwerte. Insbesondere in vorbelasteten Gemengelagen wie im vorliegenden Fall kann eine Überschreitung unvermeidbar sein. Aufgrund der am Südrand des Plangebietes vorgesehenen Schallschutzbebauung ist davon auszugehen, dass die Lärmimmissionen, die aus dem Bahnverkehr resultieren, nördlich der Schallschutzbebauung abnehmen werden. Dies wirkt sich gemäß der Isophonenlärmkarte der schallimmissionstechnischen Untersuchung auch für die Siedlung Süsterau positiv aus. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 38 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 10. Schwellnat, Süsterau Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (20.03.2016) 39 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 40 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 41 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 42 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 10: 1. Trennende Mauer Die Art der Sicherung der Hangsituation Richtung Siedlung Süsterau ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes und kann planungsrechtlich nicht geregelt werden. Eine Regelung des Umgangs mit der Stützmauer wird in den Durchführungsvertrag übernommen. Wie in der Bürgerinformation zugesagt, werden die anfallenden Kosten zur Stabilisierung und Sicherung der Mauer vom Vorhabenträger übernommen. 2. Beschleunigtes Verfahren Gemäß § 13a BauGB ist ein beschleunigtes Verfahren zulässig, wenn innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind. Die zulässige Grundfläche ergibt sich demnach aus der Multiplikation der festgesetzten Grundflächenzahl mit der Grundstücksfläche. Die Überschreitungsmöglichkeiten gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO sind hier nicht zu berücksichtigen. Ebenso werden die Verkehrsflächen nicht in die Ermittlung einbezogen. Für die einzelnen Allgemeinen Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 963 ergeben sich folgende Werte: WA1 WA2 WA3 WA4 WA5 WA6 5.977 m² 1.972 m² 6.971 m² 2.026 m² 4.746 m² 1.637 m² x x x x x x GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ 0,40 0,40 0,40 0,40 0,45 0,45 WA1-6 Summe der max. Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 2.391 m² 789 m² 2.788 m² 810 m² 2.136 m² 737 m² 9.651 m² Unter Berücksichtigung des nördlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘, der in einem engen sachlichen und räumlichen Zusammenhang steht, ergeben sich folgende Grundflächen: Bebauungsplan Nr. 963 Bebauungsplan Nr. 960 Summe der maximalen Grundfläche beider Bebauungspläne 9.651 m² 600 m² 10.251 m² Der Gesetzgeber hat unter § 13a BauGB aufgeführt, dass Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, zu addieren sind. Da ein derartiger Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Campus-West aufgrund der unterschiedlichen Lagen, der unterschiedlichen Nutzungen und der abzusehenden unterschiedlichen Zeitpunkte des Satzungsbeschlusses nicht herzustellen ist, bleibt dieser Bebauungsplan unberücksichtigt. Bauvorhaben, die nach § 34 BauGB beurteilt werden, werden ebenso bei der Addition der Grundflächen nicht herangezogen und sind von dem Kumulierungsverbot nicht betroffen. 3. Bebauung WA3 Es wird davon ausgegangen, dass der Einwender mit der Winkelbebauung die Schallschutzbebauung des WA3 meint. Die Schallschutzbebauung des WA3 weist für das oberste Vollgeschoss unter Berücksichtigung der Topografie Gebäudehöhen zwischen 197,5 m und 200,7 m ü. NHN auf. Die Höhen des Dachgeschosses liegen zwischen 200,4 m und 204,6 m ü. NHN. Die daraus resultierende Gebäudekubatur stellt sich zum Dreiecksplatz als viergeschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss, zum höhergelegenen Campusband als viergeschossige Bebauung dar. Somit beträgt die tatsächliche Höhe der Schallschutzbebauung über dem Gelände des Flurstückes 200 ca. 10,60 m, gegenüber der Fußbodenoberkante des Erdgeschosses der Bestandsbebauung auf dem Flurstück 200 ca. 9,10 m. Aufgrund des Abstandes von ca. 37 m zwischen Bestandsbebauung und nördlicher Lärmschutzbebauung ist eine erhebliche Verschattung der Bestandsbebauung ausgeschlossen. 43 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Die Dachterrassen des WA3 (Schallschutzbebauung) sind vorrangig Richtung Nordosten orientiert und weniger in direkter Ausrichtung zur Siedlung Süsterau. Die Gestaltung und Anordnung dieser Dachterrassen entspricht einem durchgängigen Gestaltungsthema innerhalb dieses Bebauungsplanes. Gleichzeitig soll ein homogener Gestaltungsrahmen für die sechs Bauabschnitte des WA3 sichergestellt werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Gebäudeabstände zu den angrenzenden Grundstücken werden generell eingehalten. Die sich aus diesen Abständen ergebenden Abstandsflächen dienen sowohl dem Brandschutz als auch einer sozial verträglichen Nachbarschaft. Für die nach aktualisiertem Stand 300 Wohnungen stehen insgesamt 320 Stellplätze in Tiefgaragen zur Verfügung. Für Besucher sind ca. 55 öffentliche Parkplätze vorgesehen. Aufgrund der zentralen Lage innerhalb der Stadt, der guten Lage zum Campus und der guten Anbindung an das Stadtzentrum werden diese Werte für ausreichend gehalten. Die Süsterfeldstraße kann aufgrund ihres bestehenden Straßenquerschnittes das zukünftige Verkehrsaufkommen ohne Probleme aufnehmen. Von einer Zunahme des Parkdrucks ist nicht auszugehen. Vielmehr wird das unmittelbare Nebeneinander von Arbeiten und Wohnen dazu führen, dass das Kfz stehen bleibt und die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu Fuß oder per Fahrrad zurückgelegt wird. Innerhalb des WA2 werden in den überbaubaren Flächen Einzelgaragen zugelassen. Gemäß Grundriss zum Teilbereich Winkelbebauung sieht der Vorhabenträger hier zwei Garagen vor, die unmittelbar dem Hauseingang zugeordnet sind. Damit wird das generelle Prinzip, den ruhenden Verkehr in Tiefgaragen unterzubringen, keinesfalls in Frage gestellt. Vielmehr wird mit den beiden Garagen eine sinnvolle Nutzung von Flächen, die aufgrund der Topographie nicht belichtet werden können, angeboten. 4. Grad der baulichen Nutzung Innerhalb der Baunutzungsverordnung werden in § 17 die Obergrenzen der Grundflächenzahlen für die einzelnen Baugebietsarten innerhalb eines Regelbebauungsplanes aufgeführt. § 19 Abs. 4 BauNVO ermöglicht generell eine Überschreitung um 50 % für Garagen, Stellplätze und deren Zufahrten, für Nebenanlagen und für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche. Die Überschreitung kann in begründeten Fällen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 und in geringfügigem Ausmaß darüber hinaus ausgedehnt werden. Für die Wohngebiete WA1-WA4 wird entsprechend § 17 BauNVO die Obergrenze von 0,4 für Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Für die mittig gelegenen WA5 und WA6 wird eine Grundflächenzahl von 0,45 zugelassen, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes gemäß des Wettbewerbsergebnisses zu ermöglichen. Das städtebauliche Konzept erfordert geschlossene raumbildende Randbebauungen zu den beiden Platzbereichen und eine dementsprechende Dichte. Diese Dichte wird durch die unmittelbar vorgelagerten öffentlichen Grünflächen hinreichend kompensiert. Die Überschreitung der Grundflächenzahl durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,9 ist durch den oben genannten § 19 Abs. 4 BauNVO gedeckt. Als Ausgleich für diese Überschreitung wird als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, dass Tiefgaragen außerhalb der überbauten Flächen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und zu begrünen sind. Generell gilt, dass die Stadt gemäß § 12 BauGB bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben innerhalb eines Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht zwingend an die Festsetzungen nach § 9 BauGB gebunden ist. Somit sind Abweichungen von den oben genannten Obergrenzen der BauNVO zulässig, wenn dies zur Umsetzung eines gewünschten Vorhabens erforderlich ist. Diese Abweichungen finden ihre Grenzen in den allgemeinen Grundsätzen der Bauleitplanung gemäß § 1 BauGB. So sind z.B. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Weiterhin wird festgesetzt, dass in allen Allgemeinen Wohngebieten die festgesetzte Grundflächenzahl durch Flächen für Terrassen überschritten werden darf. Damit wird einem Gerichtsurteil entsprochen, das Terrassen von der Hauptgrundflächenzahl abgedeckt sein müssen und nicht erst im Rahmen der Überschreitungsmöglichkeit gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO zu berücksichtigen sind. Eine Nichtanrechnung in der Grundflächenzahl ist jedoch möglich, wenn eine entsprechende textliche Festsetzung getroffen wird. Damit entspricht die Vorgehensweise dem bisherigen Stand der Rechtsprechung. Parallel wird festgesetzt, dass Terrassen bis zu einer Größe von 20 m² außerhalb der überbaubaren Flächen erstellt werden können. Würde man die Terrassenflächen in die 44 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 überbaubaren Flächen einbeziehen, bestünde die Gefahr, dass die Baukörper entsprechend ausgedehnt werden könnten. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 45 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 11. BLB, Mies-van-der-Rohe-Straße Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (21.03.2016) 46 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 11: Gemäß Begründung zum Bebauungsplan Nr. 963 sind im Bereich des ehemaligen Klosters ‚Guter Hirte‘ flankierende Maßnahmen zum Wohnungsbau vorgesehen, um eine monostrukturelle Ausrichtung des Campus-West auf eine hochschulorientierte und gewerbliche Nutzung zu vermeiden. Bereits der Masterplan Campus-West sieht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 963 Wohnbauflächen vor. Im Masterplan ist die Erschließung des Wohngebietes zudem über zwei Wege mit dem Campusband verknüpft. Über diese Wege werden unmittelbare Verbindungen zwischen dem Wohngebiet und dem Campus-West hergestellt, die zu Fuß oder per Fahrrad zurückgelegt werden können. Diese Verbindungen, insbesondere die Anbindung an die künftige Kita, sind auch im Sinne des BLB NRW, weil dadurch der Standort der zukünftigen Betriebe an Attraktivität zunimmt. Die Kosten der Wegeverbindungen sowie die Weiterführung der Wege außerhalb des Plangebietes sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens bzw. des Durchführungsvertrages. Die zukünftige Wohnbebauung im Bereich des Klosters ‚Guter Hirte‘ wurde im Rahmen der bisherigen gutachterlichen Untersuchungen zum Campus-West bereits bei der Kontingentierung der Immissionen berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 47 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 12. Lennartz / Nelissen, Süsterau Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (21.03.2016) 48 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 49 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 50 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 51 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 52 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 12: 1. Ausrichtung Balkone Die Dachterrassen des WA3 (Schallschutzbebauung) sind vorrangig Richtung Nordosten orientiert und weniger in direkter Ausrichtung zur Siedlung Süsterau. Die Gestaltung und Anordnung dieser Dachterrassen entspricht einem durchgängigen Gestaltungsthema innerhalb dieses Bebauungsplanes. Gleichzeitig soll ein homogener Gestaltungsrahmen für die sechs Bauabschnitte des WA3 sichergestellt werden. Innerhalb des WA2 sind die Eckbalkone des südwestlichen Gebäudeflügels Richtung Süsterau ausgerichtet. Aufgrund der topographischen Situation besteht lediglich vom Balkon des obersten Geschosses eine Blickmöglichkeit in Richtung der benachbarten Gärten. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Gebäudeabstände zu den angrenzenden Grundstücken werden generell eingehalten. Die sich aus diesen Abständen ergebenden Abstandsflächen dienen sowohl dem Brandschutz als auch einer sozial verträglichen Nachbarschaft. Der Abstand des Eckbalkons des WA2 bis zur Bestandsbebauung beträgt ca. 31 m. Damit werden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb der Bestandsgebäude nicht beeinträchtigt und ein hinreichender Sozialabstand eingehalten. Durch Freibereiche wie Dachterrassen, Terrassen, Balkone und Loggien soll eine hohe Wohnqualität für das gesamt Wohngebiet gewährleistet werden. Gemäß Auslobungstext für den vorausgegangenen Landeswettbewerb war für jede Wohnung ein Freibereich vorzusehen. 2. Höhe der Bebauung Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 wird keine maximale Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. Die Höhenentwicklung der Gebäude soll über die maximalen Gebäudehöhen geregelt werden. Für die angesprochene Winkelbebauung des WA2 wird eine maximale Gebäudehöhe von 200,9 m ü. NHN festgesetzt. Diese Höhe entspricht zum Dreiecksplatz einer viergeschossigen Bebauung, zur nordwestlich gelegenen Plangebietsgrenze einer dreigeschossigen Bebauung. Das betroffene Grundstück (Flurstück 200) weist zum Plangebiet eine Höhe von 194 m ü. NHN, zur Straße Süsterau eine Höhe von ca. 195,5 m ü. NHN auf. Somit ist davon auszugehen, dass die Gebäudehöhe der Winkelbebauung ca. 5,40 m oberhalb der Fußbodenoberkante des Erdgeschosses der Bestandsbebauung auf dem Flurstück 200 liegt. Der oberste Balkon der Winkelbebauung befindet sich ca. 2 m oberhalb der vorgenannten Oberkante des Fußbodens in einer Entfernung von ca. 31 m. 3. Höhe Schallschutzbebauung Die Schallschutzbebauung des WA3 weist für das oberste Vollgeschoss unter Berücksichtigung der Topografie Gebäudehöhen zwischen 197,5 m und 200,7 m ü. NHN auf. Die Höhen des Dachgeschosses liegen zwischen 200,4 m und 204,6 m ü. NHN. Die daraus resultierende Gebäudekubatur stellt sich zum Dreiecksplatz als viergeschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss, zum höhergelegenen Campusband als viergeschossige Bebauung dar. Die Isophonenlärmkarten 10-17 der schallimmissionstechnischen Untersuchung, IBK Ingenieurbüro Dipl. Ing. S. Kadansky-Sommer, Alsdorf 10/2015 zeigt deutlich, dass mit zunehmender Höhe der Schallschutzbebauung der Lärmschutz für die nordöstlich angrenzenden Flächen erheblich verbessert wird. Bei einer Berechnungshöhe von 12 m entsprechend einer viergeschossigen Bebauung kann für den überwiegenden Teil des Plangebietes auch für die Aufenthaltsbereiche im Freien von einem Immissionsbeurteilungspegel < 55 dB (A) zur Tagzeit ausgegangen werden. Um diesen Pegelwert sicherzustellen, wurde innerhalb des WA3 eine entsprechende Bebauung festgesetzt, die zeitlich vor den übrigen WA-Gebieten zu realisieren ist. Innerhalb des Landeswettbewerbes wurde bereits von einer fiktiven Abschirmeinrichtung in 11 m Höhe ausgegangen. Die in der schalltechnischen Erstbewertung zum Wettbewerb gewählte Abschirmkante wurde jedoch um einige Meter weiter südwestlich auf topographisch höher gelegenem Gelände in Ansatz gebracht, so dass ursprünglich von einer geringeren Gebäudehöhe ausgegangen wurde. Die aufgrund der Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes notwendige Standortverschiebung machte eine höhere Bebauung notwendig. Die maximalen Gebäudehöhen dürfen ausschließlich durch nutzungs- und technikbedingte Anlagen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m und mit einer maximalen Grundfläche von 20 m² überschritten werden. Diese Aufbauten müssen um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des Daches abrücken. 53 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Gemäß des vermessenen Lageplans des öffentlich bestellten Vermessers beträgt die Geländehöhe des Flurstückes 200 ca. 194 m ü. NHN. Diese Höhe nimmt Richtung Bestandsgebäude um ca. 1,50 m zu. Die südöstlich angrenzende Schallschutzbebauung darf in einer maximalen Gebäudehöhe von 204,6 m ü. NHN realisiert werden. Die tatsächliche Höhe oberhalb der Fußbodenoberkante des Erdgeschosses der Bestandsbebauung beträgt somit ca. 9,10 m. Eventuelle Dachaufbauten technischer Art sind dabei allerdings nicht berücksichtigt. Aufgrund der Entfernung von ca. 37 m zwischen geplantem und bestehendem Gebäude werden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Bestandsgebäudes nicht beeinträchtigt. Eine erhebliche Verschattung der Bestandsbebauung ist aufgrund der Entfernung ausgeschlossen. Die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen wird insgesamt höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Um die Inanspruchnahme von Kaltluftentstehungsflächen in Teilen auszugleichen, werden ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt werden. 4. Abstand zur Plangebietsgrenze In der Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrages wurde der Abstand der Schallschutzbebauung zu den seitlichen Plangebietsgrenzen reduziert, um damit die Lärmschutzfunktion zu optimieren. Im Bereich der nordwestlichen Plangebietsgrenze wurde der Abstand von der Gebäudeecke bis zur nächstgelegenen Grenze von 9 m auf 5 m verringert. Die geplante Tiefgarage reicht bis auf 2 m an die Plangebietsgrenze heran. Im Rahmen der Hochbauplanung und deren Realisierung ist zu gewährleisten, dass die Grenzmauer nicht beschädigt wird. 5. Datenschutz und Verschattung Die Verwaltung bittet das Versehen, den Namen des Einwenders nicht geschwärzt zu haben, zu entschuldigen. Allerdings ist aufgrund der Inhalte der Stellungnahme ohnehin deutlich zu identifizieren, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Dem Gebäuderiegel des WA3 kommt die Funktion eines Schallschutzriegels zu. Voraussetzung für die nördlich gelegene Bebauung ist die primäre Realisierung dieser Schallschutzbebauung. Eine sinnvolle Funktion der Lärmschutzbebauung erfordert die im Bebauungsplan festgesetzten Mindesthöhen. Eine erhebliche Verschattung des Grundstücks des Einwenders ist ausgeschlossen, weil das zukünftige Endgebäude der Schallschutzbebauung unmittelbar südlich des Wohnhauses des Einwenders liegt. Bei Sonnenhöchststand im Süden ist jedoch der Schattenwurf am kürzesten. Bei tieferstehender Sonne am Nachmittag ist das Flurstück 200 kaum noch betroffen. Innerhalb des gesamten Bebauungsplanes wird die Höhenentwicklung der Gebäude nicht über die maximale Zahl der Vollgeschosse, sondern über maximale Gebäudehöhen geregelt. Diese Gebäudehöhen variieren in Abhängigkeit von der Topographie und der beabsichtigten Geschossigkeit. Eine Reduzierung der Gebäudehöhen im nordwestlichen Bereich der Schallschutzbebauung ist nicht möglich, weil dadurch die Lärmschutzfunktion des Gebäuderiegels gemindert werden würde. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 54 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 13. Nelissen, Süsterau und weitere … Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (21.03.2016) 55 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 56 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 57 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 58 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 59 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 60 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 61 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 62 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 63 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 64 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 13: I. 1. Planverfahren Mit Beginn der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 963 war beabsichtigt, hier einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzusetzen. Um den städtischen Anteil an der Finanzierung des Campus-West refinanzieren zu können, beschloss der Rat der Stadt Aachen im Juni 2014, das städtische Flurstück 146 zu veräußern verbunden mit der Absicht, hier einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, mit der Architektenkammer NRW und dem Erwerber des Grundstücks wurde der Landeswettbewerb in der 2. Hälfte des Jahres 2014 durchgeführt. Auf der Grundlage des Entwurfes des 1. Preises und dessen Konkretisierung wurde das Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeleitet. Das geplante Vorhaben wird innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und wurde wie der vorhabenbezogene Bebauungsplan insgesamt öffentlich ausgelegt. Der Vorhabenträger wird sich mit Unterzeichnung des Durchführungsvertrages verpflichten, die Darstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes zu realisieren. Der Vorhabenträger wurde in der Begründung unter 2. ‚Anlass der Planung‘ namentlich benannt. Es handelt sich um die Campus Wohnen dB GmbH & Co. KG mit Sitz in Aachen. I. 2. Anwendung des § 13 a BauGB Voraussetzung 1 Gemäß § 13a BauGB ist ein beschleunigtes Verfahren zulässig, wenn innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind. Die zulässige Grundfläche ergibt sich demnach aus der Multiplikation der festgesetzten Grundflächenzahl mit der Grundstücksfläche. Die Überschreitungsmöglichkeiten gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO sind hier nicht zu berücksichtigen. Ebenso werden die Verkehrsflächen nicht in die Ermittlung einbezogen. Für die einzelnen Allgemeinen Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 963 ergeben sich folgende Werte: WA1 WA2 WA3 WA4 WA5 WA6 5.977 m² 1.972 m² 6.971 m² 2.026 m² 4.746 m² 1.637 m² x x x x x x GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ 0,40 0,40 0,40 0,40 0,45 0,45 WA1-6 Summe der max. Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 2.391 m² 789 m² 2.788 m² 810 m² 2.136 m² 737 m² 9.651 m² Unter Berücksichtigung des nördlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘, der in einem engen sachlichen und räumlichen Zusammenhang steht, ergeben sich folgende Grundflächen: Bebauungsplan Nr. 963 Bebauungsplan Nr. 960 Summe der maximalen Grundfläche beider Bebauungspläne 9.651 m² 600 m² 10.251 m² Der Gesetzgeber hat unter § 13a BauGB aufgeführt, dass Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, zu addieren sind. Da ein derartiger Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Campus-West aufgrund der unterschiedlichen Lagen, der unterschiedlichen Nutzungen und der abzusehenden unterschiedlichen Zeitpunkte des Satzungsbeschlusses nicht herzustellen ist, bleibt dieser Bebauungsplan unberücksichtigt. Bauvorhaben, die nach § 34 BauGB beurteilt werden, werden ebenso bei der Addition der Grundflächen nicht herangezogen und sind von dem Kumulierungsverbot nicht betroffen. Wird ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB mit einer Grundfläche unter 20.000 m² durchgeführt, so ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden soll. Es besteht keine Pflicht, in diesem Fall die wesentli65 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 chen Gründe für die Wahl dieses Verfahrens bekannt zu machen. Die entsprechende Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung erfolgte am 11.02.2016. Wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt, wenn er weniger als 20.000 m² Grundfläche aufweist, ist die Einschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen irrelevant. Das beschleunigte Verfahren ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und von Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen. Die vorgenannten Ausschlussgründe liegen jedoch im vorliegenden Fall nicht vor. I. 3 Anwendung des § 13 a BauGB Voraussetzung 2 Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist gemäß § 13a BauGB, dass es sich um einen Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung handelt. Der Begriff ‚Nachverdichtung‘ beschreibt einen klaren Sachverhalt, nämlich die Erhöhung der Bebauungsdichte in einem bestehenden besiedelten Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Nutzungsart. Die Wiedernutzbarmachung setzt die Aufgabe einer bisherigen Nutzung wie z.B. Bahnflächen, Kasernen oder Betriebsstandorte von Gewerbebetrieben voraus. Die beiden vorgenannten Fälle treffen für den Bebauungsplan Nr. 963 nicht zu. Der Begriff ‚andere Maßnahmen der Innenentwicklung‘ wird vom Gesetzgeber als Auffangtatbestand verstanden und betrifft nahezu alle Entwicklungen innerhalb des bebauten Stadtkörpers, soweit die weiteren Voraussetzungen des § 13a BauGB eingehalten werden. Im Rahmen der Vorbereitung zur Einführung des § 13a BauGB bestand beim Gesetzgeber Einigkeit darin, dass die Anwendung ausgeschlossen sei, wenn das Plangebiet durch angrenzende Außenbereichsflächen geprägt werde und nicht dem Siedlungskörper zugerechnet werden könne. Dabei sind Arrondierungen zum Landschaftsraum sehr wohl möglich, lediglich Ausweitungen in den Landschaftsraum sind ausgeschlossen. Eine durch Siedlungsbestand gefangene unbebaute Fläche ist somit eindeutig dem Anwendungsbereich des § 13a BauGB zuzurechnen. Dabei ist es unerheblich, ob die Fläche in direkter Nachbarschaft allseitig, dreiseitig oder lediglich zweiseitig bebaut ist. Relevant ist vielmehr, ob die Fläche dem Siedlungskörper zuzurechnen ist oder ob es sich um eine Ausweitung in den Landschaftsraum handelt. Zum Siedlungskörper gehören selbstverständlich Verkehrs- und Bahnflächen, so dass eine Begrenzung durch derartige Nutzungen nicht die Insellage einer zu beurteilenden Fläche aufhebt, sondern vielmehr dazu dient, die Fläche deutlich abgrenzen zu können. Das in der Begründung unter 3.2 ‚Planverfahren‘ genannte Kriterium der allseitigen Bebauung bezieht die Verkehrs- und Bahnflächen ein und führt ausdrücklich eine ‚nahezu‘ allseitige Bebauung an. Somit handelt es sich nicht um eine falsche Darstellung. I. 4 Belange des Umweltschutzes Der Gesetzgeber hat mit dem ‚Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte‘ und dem darauf basierenden beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erheblich in die bisherige Gesetzgebung des BauGB eingegriffen. Diese Neuerung diente der Verminderung der Flächeninanspruchnahme am Ortsrand und der Beschleunigung von Planungsvorhaben insbesondere im Bereich Wohnbedarf. Die Siedlungsentwicklung sollte auf die bestehenden Stadträume konzentriert und funktionsfähige urbane Stadtzentren entwickelt werden. Dafür wurde die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung bewusst im Planungsverfahren erleichtert, in dem u.a. auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet wurde. Das bedeutet, dass die Belange einer umfassenden Umweltprüfung, die u.a. auch eine Prüfung möglicher Alternativen beinhaltet, geringer gewichtet werden als eine mögliche Innenentwicklung. Im Bebauungsplanverfahren sind allerdings weiterhin die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, wobei der Gesetzgeber pauschal davon ausgeht, dass bei einem Bebauungsplan mit weniger als 20.000 m² zu berücksichtigender Grundfläche keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen. Die einzelnen Umweltbelange sind im Rahmen der Begründung dennoch zu erläutern und darzustellen. Dieser Anforderung wurde in der Begründung zum Bebauungsplan nachgekommen, indem die relevanten Umweltauswirkungen geprüft und dargestellt wurden. Dass die Anwendung des beschleunigten Verfahrens eine vom Gesetzgeber beabsichtigte geringere Gewichtung der Umweltbelange bedeutet, ist u.a. daraus zu erkennen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe in den 66 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Naturhaushalt als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und somit Ausgleichsmaßnahmen entfallen können. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Dabei darf die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung an die Ziele des Bebauungsplanes ohne eigenes Verfahren anzupassen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Bereich unmittelbar südlich der Siedlung Süsterau als ‚Grünfläche‘ und die daran südlich angrenzenden Flächen als ‚Gewerbliche Bauflächen‘ dar. Der südliche Teilbereich wird ebenfalls als Grünfläche dargestellt. Im Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird das gesamte Plangebiet als ‚Gemischte Bauflächen‘ dargestellt. Da die Rechtswirksamkeit des neuen Flächennutzungsplanes noch nicht abzusehen ist, wird der Flächennutzungsplan 1980 im Wege der Berichtigung nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes angepasst. I. 5 Missbrauch der Anwendung des § 13 a BauGB Die Wahl des beschleunigten Verfahrens ergibt sich aus der Lage innerhalb des Siedlungskörpers und der Größe der zu berücksichtigenden Grundfläche von weniger als 20.000 m². Diese Aspekte sind für die Begründung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB ausreichend und bedürfen keiner vertiefenden Darstellung. Das beschleunigte Verfahren ist gleichbedeutend mit einer geringeren Gewichtung der Umweltbelange. Von einer missbräuchlichen Nutzung der damit verbundenen und vom Gesetzgeber beabsichtigten Verfahrensvereinfachung kann keine Rede sein. I. 6 Bürgerbeteiligung Gemäß § 13a BauGB hätte auf die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung als formaler Verfahrensschritt verzichtet werden können, zumal die Planung eines Wohngebietes bereits im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Campus-West vorgestellt wurde. Zusätzlich erfolgte im November 2010 eine eigene Informationsveranstaltung für die Anwohner des Bereiches Süsterau / Europadorf. Die im Rahmen dieser Beteiligungen eingegangenen relevanten Stellungnahmen wurden in das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 963 übernommen. Zur Information über die weiteren Entwicklungen wurde den Anwohnern der Bereiche Süsterau / Europadorf am 15.04.2015 der Wettbewerbsentwurf und die angrenzende Planung im Bereich der Klosteranlage ‚Guter Hirte‘ im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Somit wurde die Öffentlichkeit umfassend und über das gesetzlich notwendige Maß hinaus über die bisherige Planung informiert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese Information erfolgte anhand des vorgestellten Vorentwurfes. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der im Rahmen der Offenlage ausgelegen hat, weicht nur unerheblich von dem Wettbewerbsentwurf ab. Vielmehr handelt es sich um eine Konkretisierung und Detaillierung des bisherigen Entwurfes unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahmen. I. 7 Abwägung Aufgrund der vorangegangenen Darstellungen ist kein Widerspruch zu der Pflicht, gemäß § 1 Abs. 7 BauGB, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und gemäß § 2 Abs. 3 BauGB, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung und in der Informationsveranstaltung wurde darauf hingewiesen, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird. Eine Abweichung von den Zielen der Planung, die im Rahmen der Informationsveranstaltung genannt wurden, liegt mit dem jetzigen Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes und dem darauf basierenden Rechtsplan nicht vor. II. 1 Winkelbebauung, Dachterrasse Die Dachterrassen des WA3 (Schallschutzbebauung) sind vorrangig Richtung Nordosten orientiert und weniger in direkter Ausrichtung zur Siedlung Süsterau. Die Gestaltung und Anordnung dieser Dachterrassen entspricht einem durchgängigen Gestaltungsthema innerhalb dieses Bebauungsplanes. Gleichzeitig soll ein homogener Gestaltungsrahmen für die sechs Bauabschnitte des WA3 sichergestellt werden. 67 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Innerhalb des WA2 sind die Eckbalkone des südwestlichen Gebäudeflügels Richtung Süsterau ausgerichtet. Aufgrund der topographischen Situation besteht lediglich vom Balkon des obersten Geschosses eine Blickmöglichkeit in Richtung der benachbarten Gärten. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Gebäudeabstände zu den angrenzenden Grundstücken werden generell eingehalten. Die sich aus diesen Abständen ergebenden Abstandsflächen dienen sowohl dem Brandschutz als auch einer sozial verträglichen Nachbarschaft. Der Abstand des Eckbalkons des WA2 bis zur Bestandsbebauung beträgt ca. 31 m. Damit werden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb der Bestandsgebäude nicht beeinträchtigt und ein hinreichender Sozialabstand eingehalten. Durch Freibereiche wie Dachterrassen, Terrassen, Balkone und Loggien soll eine hohe Wohnqualität für das gesamt Wohngebiet gewährleistet werden. Gemäß Auslobungstext für den vorausgegangenen Landeswettbewerb war für jede Wohnung ein Freibereich vorzusehen. II. 2 Winkelbebauung, Geschosshöhe Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 wird keine maximale Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. Die Höhenentwicklung der Gebäude soll über die maximalen Gebäudehöhen geregelt werden. Für die angesprochene Winkelbebauung des WA2 wird eine maximale Gebäudehöhe von 200,9 m ü. NHN festgesetzt. Diese Höhe entspricht zum Dreiecksplatz einer viergeschossigen Bebauung, zur nordwestlich gelegenen Plangebietsgrenze einer dreigeschossigen Bebauung. Das Grundstück der Eingabestellerin (Flurstück 200) weist zum Plangebiet eine Höhe von 194 m ü. NHN, zur Straße Süsterau eine Höhe von ca. 195,5 m ü. NHN auf. Somit ist davon auszugehen, dass die Gebäudehöhe der Winkelbebauung ca. 5,40 m oberhalb der Fußbodenoberkante des Erdgeschosses der Bestandsbebauung auf dem Flurstück 200 liegt. Der oberste Balkon der Winkelbebauung befindet sich ca. 2 m oberhalb der vorgenannten Oberkante des Fußbodens in einer Entfernung von ca. 31 m. II. 3 Höhe Schallschutzbebauung Die Schallschutzbebauung des WA3 weist für das oberste Vollgeschoss unter Berücksichtigung der Topografie Gebäudehöhen zwischen 197,5 m und 200,7 m ü. NHN auf. Die Höhen des Dachgeschosses liegen zwischen 200,4 m und 204,6 m ü. NHN. Die daraus resultierende Gebäudekubatur stellt sich zum Dreiecksplatz als viergeschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschoss, zum höhergelegenen Campusband als viergeschossige Bebauung dar. Die Isophonenlärmkarten 10-17 der schallimmissionstechnischen Untersuchung, IBK Ingenieurbüro Dipl. Ing. S. Kadansky-Sommer, Alsdorf 10/2015 zeigt deutlich, dass mit zunehmender Höhe der Schallschutzbebauung der Lärmschutz für die nordöstlich angrenzenden Flächen erheblich verbessert wird. Bei einer Berechnungshöhe von 12 m entsprechend einer viergeschossigen Bebauung kann für den überwiegenden Teil des Plangebietes auch für die Aufenthaltsbereiche im Freien von einem Immissionsbeurteilungspegel < 55 dB (A) zur Tagzeit ausgegangen werden. Um diesen Pegelwert sicherzustellen, wurde innerhalb des WA3 eine entsprechende Bebauung festgesetzt, die zeitlich vor den übrigen WA-Gebieten zu realisieren ist. Innerhalb des Landeswettbewerbes wurde bereits von einer fiktiven Abschirmeinrichtung in 11 m Höhe ausgegangen. Die in der schalltechnischen Erstbewertung zum Wettbewerb gewählte Abschirmkante wurde jedoch um einige Meter weiter südwestlich auf topographisch höher gelegenem Gelände in Ansatz gebracht, so dass ursprünglich von einer geringeren Gebäudehöhe ausgegangen wurde. Die aufgrund der Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes notwendige Standortverschiebung machte eine höhere Bebauung notwendig. Die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen wird insgesamt höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Um die Inanspruchnahme von Kaltluftentstehungsflächen in Teilen auszugleichen, werden ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt werden. II. 4. Lärmbelastung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die durch den Verkehr verursachten Immissionen gutachterlich untersucht und in der Planung berücksichtigt (SWA, Aachen, 11/2015). Den Berechnungen des Straßenverkehrslärms liegen Prognosen unter Einbeziehung des Campus-West zugrunde. Dementsprechend ist auf der Süsterfeldstraße mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h zu rechnen. Für die neue Erschließungsstraße im 68 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Plangebiet wird, unter Berücksichtigung der im Umfeld geplanten ca. 550 Wohneinheiten und der Verteilung der Verkehre auf die geplanten Erschließungsstiche eine Verkehrsstärke von ca. 2.780 Kfz/24h angenommen. Insbesondere durch den Verkehrslärm der Süsterfeldstraße sind Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zu erwarten. Da aktive Schallschutzmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar sind, werden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des Außenlärms in die Wohnund Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert wird. Für die betroffenen Gebäude im nordöstlichen Plangebietsbereich werden an den gekennzeichneten Gebäudekanten oder parallel zu diesen passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt. Gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden innerhalb des Plangebietes insgesamt 300 Wohnungen realisiert. Gemäß dem Auslobungstext zum Landeswettbewerb und dem prämierten Entwurf waren ursprünglich mindestens 275 Wohnungen verlangt bzw. vorgesehen. Diese Steigerung der Wohnungsanzahl um ca. 9 % wurde in den vorgenannten Verkehrsmengen bereits berücksichtigt. Generell ist gemäß der Isophonenkarten des Lärmgutachtens davon auszugehen, dass sich die Lärmsituation im Bereich der Siedlung Süsterau durch die Lärmschutzbebauung innerhalb des Plangebietes verbessern wird. II. 5. Grenzproblematik Die Art der Sicherung der Hangsituation Richtung Siedlung Süsterau ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes und kann planungsrechtlich nicht geregelt werden. Eine Regelung des Umgangs mit der Stützmauer wird in den Durchführungsvertrag übernommen. Wie in der Bürgerinformation zugesagt, werden die anfallenden Kosten zur Stabilisierung und Sicherung der Mauer vom Vorhabenträger übernommen. II. 6. Grundflächenzahl Innerhalb der Baunutzungsverordnung werden in § 17 die Obergrenzen der Grundflächenzahlen für die einzelnen Baugebietsarten innerhalb eines Regelbebauungsplanes aufgeführt. § 19 Abs. 4 BauNVO ermöglicht generell eine Überschreitung um 50 % für Garagen, Stellplätze und deren Zufahrten, für Nebenanlagen und für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche. Die Überschreitung kann in begründeten Fällen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 und in geringfügigem Ausmaß darüber hinaus ausgedehnt werden. Für die Wohngebiete WA1-WA4 wird entsprechend § 17 BauNVO die Obergrenze von 0,4 für Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Für die mittig gelegenen WA5 und WA6 wird eine Grundflächenzahl von 0,45 zugelassen, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes gemäß des Wettbewerbsergebnisses zu ermöglichen. Das städtebauliche Konzept erfordert geschlossene raumbildende Randbebauungen zu den beiden Platzbereichen und eine dementsprechende Dichte. Diese Dichte wird durch die unmittelbar vorgelagerten öffentlichen Grünflächen hinreichend kompensiert. Die Überschreitung der Grundflächenzahl durch Tiefgaragen bis zu einem Wert von 0,9 ist durch den oben genannten § 19 Abs. 4 BauNVO gedeckt. Als Ausgleich für diese Überschreitung wird als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, dass Tiefgaragen außerhalb der überbauten Flächen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und zu begrünen sind. Generell gilt, dass die Stadt gemäß § 12 BauGB bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben innerhalb eines Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht zwingend an die Festsetzungen nach § 9 BauGB gebunden ist. Somit sind Abweichungen von den oben genannten Obergrenzen der BauNVO zulässig, wenn dies zur Umsetzung eines gewünschten Vorhabens erforderlich ist. Diese Abweichungen finden ihre Grenzen in den allgemeinen Grundsätzen der Bauleitplanung gemäß § 1 BauGB. So sind z.B. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. II. 7. Städtebauliches Konzept Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese Information erfolgte anhand des vorgestellten Vorentwurfes. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der im Rahmen der Offenlage ausgelegen hat, weicht nur unerheblich von dem Wettbewerbsentwurf ab. Vielmehr handelt es sich um eine Konkretisierung und Detaillierung des bisherigen Entwurfes unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahmen. 69 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Der vorgestellte Vorentwurf war Ergebnis eines Realisierungswettbewerbes, bei dem vorrangig die städtebauliche Grundidee im Vordergrund stand. Im weiteren Verfahren war zu prüfen, wie diese städtebauliche Grundidee durch entsprechende Hochbauten unter Beachtung der gutachterlichen Stellungnahmen und der Baugesetzgebung umzusetzen war. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Wettbewerbsbeitrag im Bereich des Hochbaus sehr gut entwickelt wurde, so dass keine Änderungen notwendig wurden, die zu einer erheblichen Abweichung führten. II. 8. Biologische Vielfalt Das Plangebiet wird innerhalb der Begründung unter 4.10.2 ‚Biologische Vielfalt‘ nicht als ökologisch wertvoll beschrieben. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof mit älterem Baumbestand umfasst. Folge der Planung ist, dass diese vorhandenen Grünstrukturen im Plangebiet beseitigt werden. Im Ergebnis wird aber der Schaffung von Wohnraum Vorrang gegeben gegenüber dem Erhalt der Grünfläche. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gelten Eingriffe in den Naturhaushalt als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich und auch nicht begründbar. Unabhängig davon verbleibt jedoch der Ausgleichsbedarf auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Gemäß einer vermessungstechnisch detaillierten Baumkartierung entfallen insgesamt 64 geschützte Bäume durch die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes. Aufgrund von Stammumfängen größer als 1 m und größer als 2 m sind insgesamt 119 Bäume auszugleichen. Um dementsprechenden Ersatz zu schaffen, sollen auf der Grundlage der Grünflächenplanung gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes auf den beiden Grünflächen insgesamt 39 Bäume mit einem Stammumfang von 25 cm bis 30 cm gepflanzt werden. Weitere 9 Bäume sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Zusätzlich sollen auf den Privatgrundstücken insgesamt weitere 60 Bäume gepflanzt werden. Zusätzlich sind insgesamt 820 laufende Meter Schnitthecken auf den Privatgrundstücken anzulegen. II. 9. Ausgleichsflächen Der angesprochene Bebauungsplan Nr. 795 ‚Hauptzollamt‘ trifft keine Festsetzungen oder Aussagen zu Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 963 liegen. II. 10./11. Artenschutz Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und Baumhöhlenbewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch Bat-Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. 70 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen in Frage. Nach dem vorliegenden Gutachten ist das Plangebiet für den Waldkauz nur bedingt geeignet. Bei den Begehungen ergaben sich trotz Verwendung einer Klangattrappe keinerlei Hinweise darauf, dass die Art im Untersuchungsgebiet vorkommt. Die vorgenommenen Untersuchungen entsprechen in ihrer Untersuchungstiefe und im Ablauf dem Erlass ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘ und geben keinerlei Anlass zur Beanstandung. II. 12. Grünbilanz Der im Grünordnungsplan im Bereich von Flächen, die für Tiefgaragen genutzt werden können, dargestellte Laubbaum nördlich der Schallschutzbebauung des WA3 steht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Tiefgaragenzufahrt. Diese führt hier in einer 90°-Kurve mit einem Außenradius von 12 m in die Tiefgarage. Aus Gründen der geometrischen Eindeutigkeit wurde die dafür notwendige Fläche als Rechteck dargestellt. Letztendlich wird die Fläche nördlich des Außenradius nicht für die Tiefgarage benötigt werden, so dass hier der vorgesehene Baumstandort unproblematisch ist. Der Baum an diesem Standort bildet einen gestalterischen Endpunkt der Tiefgaragenzufahrt und trennt optisch die vorgesehene Wegeverbindung zum Campusband von der Tiefgaragenzufahrt. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 71 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 14. Scheepers-Fluck, Süsterau Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (21.03.2016) 72 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 14: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese Information erfolgte anhand des vorgestellten Vorentwurfes. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der im Rahmen der Offenlage ausgelegen hat, weicht nur unerheblich von dem Wettbewerbsentwurf ab. Vielmehr handelt es sich um eine Konkretisierung und Detaillierung des bisherigen Entwurfes unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahmen. Der vorgestellte Vorentwurf war Ergebnis eines Realisierungswettbewerbes, bei dem vorrangig die städtebauliche Grundidee im Vordergrund stand. Im weiteren Verfahren war zu prüfen, wie diese städtebauliche Grundidee durch entsprechende Hochbauten unter Beachtung der gutachterlichen Stellungnahmen und der Baugesetzgebung umzusetzen war. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Wettbewerbsbeitrag im Bereich des Hochbaus sehr gut entwickelt wurde, so dass keine Änderungen notwendig wurden, die zu einer erheblichen Abweichung führten. Der Gesetzgeber hat mit dem ‚Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte‘ und dem darauf basierenden beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erheblich in die bisherige Gesetzgebung des BauGB eingegriffen. Diese Neuerung diente der Verminderung der Flächeninanspruchnahme am Ortsrand und der Beschleunigung von Planungsvorhaben insbesondere im Bereich Wohnbedarf. Die Siedlungsentwicklung sollte auf die bestehenden Stadträume konzentriert und funktionsfähige urbane Stadtzentren entwickelt werden. Dafür wurde die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung bewusst im Planungsverfahren erleichtert, in dem u.a. auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet wurde. Das bedeutet, dass die Belange einer umfassenden Umweltprüfung, die u.a. auch eine Prüfung möglicher Alternativen beinhaltet, geringer gewichtet werden als eine mögliche Innenentwicklung. Im Bebauungsplanverfahren sind allerdings weiterhin die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, wobei der Gesetzgeber pauschal davon ausgeht, dass bei einem Bebauungsplan mit weniger als 20.000 m² zu berücksichtigender Grundfläche keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen. Die einzelnen Umweltbelange sind im Rahmen der Begründung dennoch zu erläutern und darzustellen. Dieser Anforderung wurde in der Begründung zum Bebauungsplan nachgekommen, indem die relevanten Umweltauswirkungen geprüft und dargestellt wurden. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 73 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 15. L. Stiefel, Süsterau Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (21.03.2016) 74 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 75 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 76 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 77 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 78 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 79 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 80 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 81 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 82 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 83 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 84 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 85 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 86 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 15: Die Ausführungen zum Weltall, Kosmos und Lebensbedingungen auf der Erde sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Klima Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbeund Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet werden. Diese Funktion wird aufgrund der zukünftigen Bebauung aufgegeben. Zum Ausgleich werden ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume wird zusätzlich zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist geplant im Bereich der Kindertagesstätte eine zentrale Nahwärmestation vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Die gradlinige Straßenführung und die senkrecht zur Hangsituation angeordneten Hausgruppen der Stadthäuser werden eine gute Durchlüftung unterstützen. Diese Durchlüftung wird allerdings durch die geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt. Hier wird die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbeund Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet werden. Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbeund Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet werden. Da es sich bei dem Plangebiet nicht um einen Teil eines Frischluftzufuhrgebietes handelt, werden negative Auswirkungen auf die gesamtstädtische Luftqualität ausgeschlossen. Grünflächen / Artenschutz Für das Plangebiet wird aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs und der guten Lage zum Campus der RWTH die Schaffung von Wohnraum höher gewichtet als der Erhalt von Grünflächen und Grünstrukturen. Diese Gewichtung entspricht dem Ziel der Stadt Aachen, die Innenentwicklung des Stadtkörpers einer Außenentwicklung an den Stadträndern zum Schutz des Landschaftsraumes vorzuziehen. Des Weiteren sollen durch die Innenentwicklung die räumlichen Abstände zwischen Wohnen und Arbeiten so kurz wie möglich gehalten werden, um damit die notwendigen Verkehrsbewegungen eingrenzen zu können. Im Rahmen der Artenschutzuntersuchung (Haese – Büro für Umweltplanung, November 2015) konnte durch eine Art-für-Art-Betrachtung ausgeschlossen werden, dass die durch den Bebauungsplan veranlasste Wohnbebauung im Bereich des Plangebietes im Hinblick auf die aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten unter dem Vorbehalt der speziellen Situation des Turmfalken mit artenschutzrechtlichen Regelungen im Widerspruch steht. Nach dem vorliegenden Gutachten ist der Aspekt zur Erhaltung des Turmfalkenbrutplatzes jedoch im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln, da der Gebäudekomplex, in dem sich der Brutplatz befindet, außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 963 liegt. Somit gehen durch die Inanspruchnahme der Flächen keine unwiederbringlichen Habitate verloren. Die Landflucht des 19. Jahrhunderts, die daraus resultierende Wohnungsnot und schlechte Luftqualität sind keinesfalls mit der heutigen Situation vergleichbar. Zwar besteht auch heute ein hoher Wohnraumbedarf in vielen Großstädten der Republik, aber generell wird diesem Bedarf mit einer Innenentwicklung der Städte entgegengesteuert, um das Ausufern der Städte auf Kosten der Natur zu vermeiden und um die Funktionen Wohnen und Arbeiten zusammenzubringen, um damit das Verkehrsaufkommen zu minimieren. Aus diesem Grund wird für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 963 die Bereitstellung von Wohnflächen höher gewichtet als die Erhaltung der heutigen Situation. 87 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Verkehr Das durch das Campusband entstehende Verkehrsaufkommen, die aus dem Campusband resultierende Lärmproblematik und die Flächenverteilung innerhalb des Campus sind im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 – Campus-West – zu betrachten. Innerhalb der Süsterfeldstraße wird zukünftig mit einer Verkehrsstärke von 13.200 Kfz/24h gerechnet. Dieses Verkehrsaufkommen kann mit dem heutigen Straßenquerschnitt ohne Probleme bewältigt werden. Seitens der örtlichen Polizei und den zuständigen Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung wurden im Rahmen der Trägerbeteiligung zu eventuellen Unfallschwerpunkten keine Bedenken erhoben. Für die Verpflichtung, sein Fahrzeug in die dafür errichtete Garage oder Tiefgarage oder auf seinem Privatgrundstück abzustellen, besteht keine Gesetzesgrundlage. Ziel ist es, durch bequeme Zu- und Abfahrten der einzelnen Tiefgaragen und durch optimierte Zugänge den Benutzer dazu zu animieren, die Tiefgaragen zu nutzen. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Besucherparkplätzen ist davon auszugehen, dass die Stellplätze in den Tiefgaragen zur Genüge in Anspruch genommen werden. Die Regelung der Fassaden- und Straßenbeleuchtung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es ist durchaus denkbar, die Fassade des erhaltenen Klosters ‚Guter Hirte‘ dezent anzustrahlen, um damit auch die angrenzenden öffentlichen Grünflächen aufzuwerten. Die Straßenbeleuchtung wird mit umweltfreundlichen und insektengerechten Leuchtmitteln bestückt werden. Gebäudehöhen / Gebäudeabstände Der angesprochene Grünstreifen liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 963. Die Gebäudehöhen innerhalb des Plangebietes werden je nach Standort differenziert festgesetzt. So werden unterhalb der Siedlung Süsterau insgesamt 6 Hausgruppen mit einer maximalen Gebäudehöhe normiert, die einer zweigeschossigen Bebauung mit zurückspringendem Dachgeschoss als Vollgeschoss ermöglicht. Die angrenzende Winkelbebauung ermöglicht aufgrund der Topographie in Teilen eine viergeschossige, in Teilen eine dreigeschossige Bebauung. Die festgesetzten Gebäudehöhen aller übrigen Gebäude entsprechen einer viergeschossigen Bebauung zuzüglich zurückspringendem Dachgeschoss. Im Rahmen der Baugenehmigung ist für alle Wohnungen eine ausreichende natürliche Belichtung nachzuweisen. Die geplanten Hausgruppen liegen mit dem obersten zurückspringendem Geschoss ca. 9 m über dem Gelände der Siedlung Süsterau. Da diese Hausgruppen jeweils mit der Schmalseite zur Bestandsbebauung liegen, kann nicht von einer riesigen Wand gesprochen werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Gebäudeabstände untereinander werden generell eingehalten. Die sich aus diesen Abständen ergebenden Abstandflächen dienen sowohl dem Brandschutz als auch einer sozial verträglichen Nachbarschaft. Durchlüftung Gemäß des gesamtstädtischen Klimagutachtens der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Gewerbeund Industrieklima‘ zuzuordnen. Die heutigen Freiflächen können als Kaltluftentstehungsflächen gewertet werden. Diese Funktion wird aufgrund der zukünftigen Bebauung aufgegeben. Zum Ausgleich werden ca. 75 % der Flachdächer extensiv begrünt und die Tiefgaragen in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich überdeckt. Die Dachbegrünungen betreffen die Gebäudehöhen GH2 und GH3 zu 100 % mit Ausnahme von Flächen für technische Aufbauten. Die hohe Anzahl zu pflanzender Bäume wird zusätzlich zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Des Weiteren ist geplant im Bereich der Kindertagesstätte eine zentrale Nahwärmestation vorzusehen, so dass im gesamten Plangebiet weitere private Heizungsanlagen entfallen werden. Die gradlinige Straßenführung und die senkrecht zur Hangsituation angeordneten Hausgruppen der Stadthäuser werden eine gute Durchlüftung unterstützen. Diese Durchlüftung wird allerdings durch die geplante Lärmschutzbebauung eingeschränkt. Hier wird die Optimierung der Lärmschutzmaßnahmen höher gewichtet als die Verbesserung der Durchlüftung. 88 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Kapelle Aufgrund der Absicht, den prämierten Entwurf des Landeswettbewerbes umzusetzen, kann die angesprochene Kapelle an ihrem heutigen Standort nicht erhalten werden. Im Rahmen der Realisierung soll geprüft werden, ob die kleine Kapelle in die nordöstliche Grünfläche transloziert werden kann. Baustellenlärm Im Rahmen der Baumaßnahmen ist durch entsprechende Baumaschinen dafür Sorge zu tragen, dass die umliegende Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Generell ist die konkrete Realisierung nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, dass die Darlegungs- und Beweispflicht jeweils dem geschädigten Hausbesitzer obliegt. Sobald eine Beschädigung befürchtet wird, sollte vorbeugend der Gebäudezustand dokumentiert und begutachtet werden. Nach Abschluss der Rohbauarbeiten ist eine erneute Dokumentation durchzuführen. Prüfung des Artenschutzes Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und baumhöhlen-bewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch Bat-Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen in Frage. Gemäß der Prüfung der Artenschutzbelange ist der Bebauungsplan Nr. 963 nicht von der Thematik der Erhaltung des Brutplatzes des Turmfalken und der Berücksichtigung von möglichen Fledermausquartieren im Fassadenbereich des Gebäudebestandes betroffen, weil das Klostergebäude nicht in seinem Geltungsbereich liegt. Somit sind diese Aspekte im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln. Beim Turmfalken kann durch die im Plangebiet ausgelöste Bautätigkeit ein Vergrämungseffekt ausgelöst werden. Daher wird festgelegt, dass der Baubeginn der Baustellenerschließung nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgen darf. Im Fall einer Vergrämung kann der Turmfalke dann ausweichen und anderweitig brüten. Um festzustellen, ob er standorttreu geblieben ist, soll spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes durch ein geeignetes Monitoring festgestellt werden, ob im Hinblick auf den Turmfalken eine kompensierende Maßnahme bezüglich des Brutplatzes erforderlich wird. Ausgleichsbedarf Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gelten Eingriffe in den Naturhaushalt bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt bzw. zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologi89 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 schen Eingriffs nicht erforderlich. Es verbleibt allerdings der vorgenannte Ausgleich auf der Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Bei einem Verfahren der Innenentwicklung entfallen neben der Ausgleichsbilanzierung die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und eines Umweltberichtes. Dennoch sind im Rahmen der Begründung die einzelnen Umweltbelange detailliert zu erläutern und darzustellen. Diesen Anforderungen wurde in der Begründung zum Bebauungsplan nachgekommen, indem die relevanten Umweltauswirkungen geprüft und dargestellt wurden. Dem Flächenverbrauch von Freiland soll durch die Forcierung der Innenentwicklung begegnet werden. Dadurch können einerseits Verkehrsbewegungen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz reduziert, andererseits können bestehende Infrastruktureinrichtungen besser ausgelastet werden. Der Artenreichtum wird generell dadurch erhalten, indem bei jeder Planungs- oder Baumaßnahme eine Vorprüfung der Artenschutzbelange vorgenommen wird. Sollte die Gefahr bestehen, dass eine zu schützende Art in ihrer Existenz bedroht ist, werden entsprechende kompensierende Maßnahmen vorgeschrieben oder die Planungs- oder Baumaßnahme muss aus artenschutzrechtlichen Gründen unterbleiben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde nicht als Natura-2000-Gebiet eingetragen, weil die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen und die dafür notwendige ökologische Wertigkeit nicht vorliegt. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 90 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 16. BUND, An der Schanz Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (22.03.2016) 91 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 92 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 93 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 16: Dem Prüfauftrag des Ausschusses mit dem Ziel, Stellen auf öffentlichen und privaten Flächen zu ermitteln, an denen noch weitere Bestandsbäume erhalten werden können, wurde nachgekommen. Demnach können weitere 47 Bäume erhalten werden. Von diesen Bäumen fallen 9 unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Des Weiteren werden selbstverständlich sämtliche Bäume, die außerhalb der südlichen Grenze des Plangebietes stehen und in das Plangebiet hineinragen, erhalten. Hier handelt es sich insgesamt um 10 Laubbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen. Der Nadelbaum Nr. 58 (Nummerierung s. Grünordnungsplan) kann aufgrund der Nähe zur zukünftigen Baugrube der Tiefgarage innerhalb des WA4 nicht erhalten werden. Die Bäume 41-54 können ebenfalls aus Gründen der hier vorgesehenen Tiefgarage nicht erhalten werden. Die Bäume 11-20, 32-36, 38 und 39 und südlich von 24 können aufgrund der erneuten Prüfung gesichert werden. Allerdings waren 8 dieser vorgenannten Bäume ohnehin zu erhalten, weil sie außerhalb des Plangebietes stehen und lediglich in das Plangebiet hineinragen. Bei der Erhaltung ist zu berücksichtigen, dass das Gelände insgesamt zwischen Gebäudekörper des WA3 und der südwestlich gelegenen Gebäudekante angeschüttet werden soll. Die Bäume 1, 3, 4 und 8 an der nordwestlichen Plangebietsgrenze können aufgrund der notwendigen Baugruben insbesondere für die Tiefgaragen nicht geschützt werden. Innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen befinden sich bis auf die Zeder (Nr. 85) keine Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen. Bei den Bestandsbäumen innerhalb der nordöstlichen Grünfläche handelt es sich durchgehend um Nadelbäume, die nicht standorttypisch sind und deswegen auch nicht dem Baumschutz gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen. Das im Rahmen des Landeswettbewerbes prämierte städtebauliche Konzept zeichnet sich insbesondere durch eine optimale Verteilung der Freiflächen bzw. der öffentlichen Grünflächen aus. Dieser Schwerpunkt des Konzeptes würde aufgegeben, wenn im Bereich der südlichen dreieckigen Grünfläche die Kindertagesstätte vorgesehen werden würde. Des Weiteren übernimmt das Gebäude des WA4 oberhalb der geplanten Kindertagesstätte Schallschutzfunktionen für die nordwestlich angrenzenden Wohngebiete. Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe in Teilen zu folgen. 94 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 17. Ökologie-Zentrum Aachen e.V., An der Schanz Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (22.03.2016) 95 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 96 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 17: Die Ausrichtung des Planungskonzeptes an den Biotopstrukturen hätte zur Folge, dass südwestlich des Klostergebäudes ‚Guter Hirte‘ nur eine wesentlich kleinere Grünfläche realisiert werden könnte und das an der südwestlichen bzw. südöstlichen Plangebietsgrenze keine geschlossene Schallschutzbebauung möglich wäre. Damit würden jedoch wesentliche Zielvorgaben des Landeswettbewerbes nicht umgesetzt werden können. Diese Zielvorgaben waren Bestandteil der Wettbewerbsauslobung, die vom Planungsausschuss der Stadt Aachen beschlossen wurde. Somit wird eine Planung, die dem Denkmalschutz und dem Lärmschutz gerecht wird, höher gewichtet als der Erhalt der Grünstrukturen. Planungsrechtlich werden innerhalb des Bebauungsplanes insgesamt 3.930 m² öffentliche Grünfläche festgesetzt. In der Realisierung werden jedoch insbesondere die festgesetzten Verkehrsflächen südlich und nördlich des Dreiecksplatzes und südwestlich der nordöstlichen Grünfläche in das gestalterische Erscheinungsbild der Grünflächen einbezogen werden, wobei diese einbezogenen Flächen im Ausnahmefall zu befahren sein müssen. Aufgrund dieser Gesamtplanung erscheint es legitim, diese Flächen in die Summe der erwünschten Aufenthaltsund Grünflächen einzubeziehen. Innerhalb der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 963 wird nicht in Frage gestellt, dass sich innerhalb des Plangebietes eine wertvolle Natur entwickelt hat. So wird unter Punkt 4.10.2 ‚Biologische Vielfalt‘ beschrieben, dass das Plangebiet heute ökologisch wertvolle Grünstrukturen wie z.B. eine alte Obstwiese, einen alten Pappelbestand, einen Gehölzsaum zum Wohngebiet Süsterau und den ehemaligen Klosterfriedhof im Südosten des Plangebietes mit zum Teil älterem Baumbestand umfasst. Der Bestand wurde durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen und nach fachlicher Begutachtung im Bestandsplan zum Grünordnungsplan dargestellt. Zur Artenschutzuntersuchung wurden zwei Gutachten erstellt. Somit wurde eine hinreichende Bestandsaufnahme der bisherigen Situation vorgenommen. Insgesamt wird jedoch für den Bereich des Plangebietes aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfs und der guten innerstädtischen Lage die Entwicklung des Wohngebietes höher gewichtet als der Erhalt der Grün- und Freiflächen. Ein Erhalt von Teilflächen wie z.B. im Bereich Schwedenpark ist nicht möglich, weil dieser Erhalt partiellen Zielvorgaben wie dem Denkmalschutz und dem Lärmschutz widersprechen würde. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gelten Eingriffe in den Naturhaushalt bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt bzw. zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich. Es verbleibt allerdings der vorgenannte Ausgleich auf der Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Bei einem Verfahren der Innenentwicklung entfallen neben der Ausgleichsbilanzierung die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und eines Umweltberichtes. Dennoch sind im Rahmen der Begründung die einzelnen Umweltbelange detailliert zu erläutern und darzustellen. Diesen Anforderungen wurde in der Begründung zum Bebauungsplan nachgekommen, indem die relevanten Umweltauswirkungen geprüft und dargestellt wurden. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 97 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 18. DATEC, Süsterfeldstraße Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (23.03.2016) Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 18: Die angesprochenen Besucherparkplätze 56-59, die in der Erschließungsplanung dargestellt wurden, werden an dieser Stelle aufgehoben, um die Zufahrt zum Grundstück Süsterfeldstraße 85 nicht zu behindern. Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen. 98 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 19. Falk, Meerssener Straße Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (23.03.2016) 99 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 100 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 101 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 102 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 19: 1. Verfahren nach § 13 a BauGB Gemäß § 13a BauGB ist ein beschleunigtes Verfahren zulässig, wenn innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind. Die zulässige Grundfläche ergibt sich demnach aus der Multiplikation der festgesetzten Grundflächenzahl mit der Grundstücksfläche. Die Überschreitungsmöglichkeiten gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO sind hier nicht zu berücksichtigen. Ebenso werden die Verkehrsflächen nicht in die Ermittlung einbezogen. Für die einzelnen Allgemeinen Wohngebiete des Bebauungsplanes Nr. 963 ergeben sich folgende Werte: WA1 WA2 WA3 WA4 WA5 WA6 5.977 m² 1.972 m² 6.971 m² 2.026 m² 4.746 m² 1.637 m² x x x x x x GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ GRZ 0,40 0,40 0,40 0,40 0,45 0,45 WA1-6 Summe der max. Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 2.391 m² 789 m² 2.788 m² 810 m² 2.136 m² 737 m² 9.651 m² Unter Berücksichtigung des nördlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 960 ‚Süsterfeldstraße / Süsterau‘, der in einem engen sachlichen und räumlichen Zusammenhang steht, ergeben sich folgende Grundflächen: Bebauungsplan Nr. 963 Bebauungsplan Nr. 960 Summe der maximalen Grundfläche beider Bebauungspläne 9.651 m² 600 m² 10.251 m² Der Gesetzgeber hat unter § 13a BauGB aufgeführt, dass Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, zu addieren sind. Da ein derartiger Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Campus-West aufgrund der unterschiedlichen Lagen, der unterschiedlichen Nutzungen und der abzusehenden unterschiedlichen Zeitpunkte des Satzungsbeschlusses nicht herzustellen ist, bleibt dieser Bebauungsplan unberücksichtigt. Bauvorhaben, die nach § 34 BauGB beurteilt werden, werden ebenso bei der Addition der Grundflächen nicht herangezogen und sind von dem Kumulierungsverbot nicht betroffen. 2. Umweltprüfung Wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt, wenn er weniger als 20.000 m² Grundfläche aufweist, ist die Einschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen irrelevant. Das beschleunigte Verfahren ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und von Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen. Die vorgenannten Ausschlussgründe liegen jedoch im vorliegenden Fall nicht vor. 3.-6. Artenschutz Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Kon103 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 flikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und Baumhöhlenbewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch Bat-Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen in Frage. Gemäß der Prüfung der Artenschutzbelange ist der Bebauungsplan Nr. 963 nicht von der Thematik der Erhaltung des Brutplatzes des Turmfalken und der Berücksichtigung von möglichen Fledermausquartieren im Fassadenbereich des Gebäudebestandes betroffen, weil das Klostergebäude nicht in seinem Geltungsbereich liegt. Somit sind diese Aspekte im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln. Beim Turmfalken kann durch die im Plangebiet ausgelöste Bautätigkeit ein Vergrämungseffekt ausgelöst werden. Daher wird festgelegt, dass der Baubeginn der Baustellenerschließung nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgen darf. Im Fall einer Vergrämung kann der Turmfalke dann ausweichen und anderweitig brüten. Um festzustellen, ob er standorttreu geblieben ist, soll spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes durch ein geeignetes Monitoring festgestellt werden, ob im Hinblick auf den Turmfalken eine kompensierende Maßnahme bezüglich des Brutplatzes erforderlich wird. Bei dem angewandten Prüfverfahren handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, das an etlichen Standorten verifiziert worden ist. 7./8. Abwägung Die Stadt Aachen unterliegt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB der Pflicht, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und gemäß § 2 Abs. 3 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Als Ergebnis dieser Abwägung wird der Verlust des Grünbestandes der Schaffung von dringendem Wohnraum untergeordnet. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Umweltbelange von geringer Bedeutung sind. Vielmehr zeigen der Entscheidungsprozess und die vielfältigen umweltbezogenen Festsetzungen des Bebauungsplanes, dass eine gleichberechtigte Abwägung der unterschiedlichen Belange stattgefunden hat. 9. Wohnraumbedarf Der erhebliche Wohnraumbedarf ergibt sich allein aus der Tatsache, dass in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet das Campusband entwickelt werden soll. Des Weiteren ist der Wohnraumbedarf aus verschiedenen Untersuchungen belegt und zeigt sich tagtäglich in der hohen Anzahl der Wohnungssuchenden, die im Wohnungsamt vorstellig werden. Die Stadt Aachen geht momentan von einem zusätzlichen Bedarf von 6.000 bis 7.000 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 aus (Quaestio Gutachten, September 2014) Aufgrund der aktuellen Entwicklung (Zuwanderung) ist mit einem noch höheren Bedarf zu rechnen. 10. Größe der Grünflächen Die angesprochene Verhältniszahl von Wohnflächen zu Kinderspiel- und öffentlichen Grünflächen beruht auf der Auslobung zum Landeswettbewerb. 104 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Planungsrechtlich werden innerhalb des Bebauungsplanes insgesamt 3.930 m² öffentliche Grünfläche festgesetzt. In der Realisierung werden jedoch insbesondere die festgesetzten Verkehrsflächen südlich und nördlich des Dreiecksplatzes und südwestlich der nordöstlichen Grünfläche in das gestalterische Erscheinungsbild der Grünflächen einbezogen werden, wobei diese einbezogenen Flächen im Ausnahmefall zu befahren sein müssen. Aufgrund dieser Gesamtplanung erscheint es legitim, diese Flächen in die Summe der erwünschten Aufenthaltsund Grünflächen einzubeziehen. 11. Pflegekosten Die Stadt übernimmt zwar die Pflegekosten für die öffentlichen Flächen in angesprochener Höhe, veräußert aber das gesamte Gebiet entsprechend des Beschlusses des Rates der Stadt Aachen vom Juni 2014 mit der Absicht, damit den städtischen Anteil an der Finanzierung des Campus-West refinanzieren zu können. 12. Erhalt / Anpflanzung von Bäume Innerhalb des Plangebietes befinden sich 404 Bäume, von denen 85 unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Insgesamt können davon nach aktualisiertem Stand 11 geschützte Bäume und 42 nicht geschützte Bäume erhalten werden. Zum Ausgleich der überplanten Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, werden insgesamt 147 Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vorgenommen. Somit werden zukünftig trotz der Bebauung 200 Bäume innerhalb des Plangebietes stehen, entsprechend ca. 50 % des heutigen Bestandes. Zusätzlich werden 12 % der Plangebietsfläche als Grünfläche angelegt, 75 % der Dachflächen begrünt und insgesamt 820 m einreihige Schnitthecken angelegt. 13. Parkplatzbedarf Da die beiden Erschließungsstraßen als Stichstraßen ausgebaut werden, muss nordöstlich der Kindertagesstätte eine ausreichende Wendeanlage vorgesehen werden, zumal im Bereich der KITA eine Nahwärmestation realisiert werden soll. Auch dafür ist eine ausreichende Abstellfläche für Versorgungsfahrzeuge vorzusehen. Um Konflikte zwischen Kfz und Fußgängerverkehr im Bereich der Kindertagesstätte zu vermeiden, sollen ausreichende Parkplätze für die Abholung vorgesehen werden. Diese Parkplätze werden so angelegt, dass ein Rückwärtsstoßen in den Straßenraum nicht notwendig ist. 14. Mindernutzung Die Beurteilung einer Mindernutzung oder Nichtnutzung bezieht sich auf die Kategorien der Baunutzungsverordnung, die Arten der Nutzungen vorgibt. Auf die möglichen baulichen Nutzungen bezogen ist die Fläche heute nicht genutzt bzw. wird mindergenutzt, weil eine bauliche Nutzung nicht vorliegt, an dieser Stelle aber sinnvoll und realistisch ist. 15. Innenentwicklung Im Rahmen der Vorbereitung zur Einführung des § 13a BauGB bestand beim Gesetzgeber Einigkeit darin, dass die Anwendung ausgeschlossen sei, wenn das Plangebiet durch angrenzende Außenbereichsflächen geprägt werde und nicht dem Siedlungskörper zugerechnet werden könne. Dabei sind Arrondierungen zum Landschaftsraum sehr wohl möglich, lediglich Ausweitungen in den Landschaftsraum sind ausgeschlossen. Eine durch Siedlungsbestand gefangene unbebaute Fläche ist somit eindeutig dem Anwendungsbereich des § 13a BauGB zuzurechnen. Dabei ist es unerheblich, ob die Fläche in direkter Nachbarschaft allseitig, dreiseitig oder lediglich zweiseitig bebaut ist. Relevant ist vielmehr, ob die Fläche dem Siedlungskörper zuzurechnen ist oder ob es sich um eine Ausweitung in den Landschaftsraum handelt. Zum Siedlungskörper gehören selbstverständlich Verkehrsund Bahnflächen, so dass eine Begrenzung durch derartige Nutzungen nicht die Insellage einer zu beurteilenden Fläche aufhebt, sondern vielmehr dazu dient, die Fläche deutlich abgrenzen zu können. Das in der Begründung unter 3.2 ‚Planverfahren‘ genannte Kriterium der allseitigen Bebauung bezieht die Verkehrs- und Bahnflächen ein und führt ausdrücklich eine ‚nahezu‘ allseitige Bebauung an. 16. Baumarten Das Vorhandensein besonderer Obstsorten war bisher nicht bekannt. Daraus resultiert allerdings keine Änderung der Bewertung und Abwägung der unterschiedlichen Belange. Im Rahmen der Realisierung sollte geprüft werden, ob in Anlehnung an die genannte Apfelbaumsorte im westlichen Teilbereich des Plangebietes identische Obstbäume gepflanzt werden. 105 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Fazit Aufgrund des beschleunigten Verfahrens ist kein Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt notwendig. Unabhängig davon verbleibt jedoch der Ausgleichsbedarf auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Gemäß einer vermessungstechnisch detaillierten Baumkartierung entfallen insgesamt 64 geschützte Bäume durch die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes. Aufgrund von Stammumfängen größer als 1 m und größer als 2 m sind insgesamt 119 Bäume auszugleichen. Um dementsprechenden Ersatz zu schaffen, sollen auf der Grundlage der Grünflächenplanung gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplanes auf den beiden Grünflächen insgesamt 39 Bäume mit einem Stammumfang von 25 cm bis 30 cm gepflanzt werden. Weitere 9 Bäume sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Zusätzlich sollen auf den Privatgrundstücken insgesamt weitere 60 Bäume gepflanzt werden. Zusätzlich sind insgesamt 820 laufende Meter Schnitthecken auf den Privatgrundstücken anzulegen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 106 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 20. Sandberg Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (23.03.2016) 107 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 20: Der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau liegt bei mehr als 30 %. Somit werden von den insgesamt 300 Wohnungen 104 Wohnungen öffentlich gefördert. Der 30 %-Anteil entspricht dem Wert, der generell seitens der Stadt bei Vorhaben privater Vorhabenträger gefordert wird, die auf der Grundlage eines Bebauungsplanes realisiert werden. Für das Plangebiet wird aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs und der guten Lage zum Campus der RWTH die Schaffung von Wohnraum höher gewichtet als der Erhalt von Grünflächen und Grünstrukturen. Diese Gewichtung entspricht dem Ziel der Stadt Aachen, die Innenentwicklung des Stadtkörpers einer Außenentwicklung an den Stadträndern zum Schutz des Landschaftsraumes vorzuziehen. Des Weiteren sollen durch die Innenentwicklung die räumlichen Abstände zwischen Wohnen und Arbeiten so kurz wie möglich gehalten werden, um damit die notwendigen Verkehrsbewegungen eingrenzen zu können. Die Ausrichtung des Planungskonzeptes an den Biotopstrukturen hätte zur Folge, dass südwestlich des Klostergebäudes ‚Guter Hirte‘ nur eine wesentlich kleinere Grünfläche realisiert werden könnte und das an der südwestlichen bzw. südöstlichen Plangebietsgrenze keine geschlossene Schallschutzbebauung möglich wäre. Damit würden jedoch wesentliche Zielvorgaben des Landeswettbewerbes nicht umgesetzt werden können. Diese Zielvorgaben waren Bestandteil der Wettbewerbsauslobung, die vom Planungsausschuss der Stadt Aachen beschlossen wurde. Somit wird eine Planung, die dem Denkmalschutz und dem Lärmschutz gerecht wird, höher gewichtet als der Erhalt der Grünstrukturen. Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und baumhöhlen-bewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch Bat-Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen in Frage. Die vorgenommenen Untersuchungen entsprechen in ihrer Untersuchungstiefe und im Ablauf dem Erlass ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘ und geben keinerlei Anlass zur Beanstandung. Der Gesetzgeber hat mit dem ‚Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte‘ und dem darauf basierenden beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erheblich in die bisherige Gesetzgebung des BauGB eingegriffen. Diese Neuerung diente der Verminderung der Flächeninanspruchnahme 108 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 am Ortsrand und der Beschleunigung von Planungsvorhaben insbesondere im Bereich Wohnbedarf. Die Siedlungsentwicklung sollte auf die bestehenden Stadträume konzentriert und funktionsfähige urbane Stadtzentren entwickelt werden. Dafür wurde die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung bewusst im Planungsverfahren erleichtert, in dem u.a. auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet wurde. Das bedeutet, dass die Belange einer umfassenden Umweltprüfung, die u.a. auch eine Prüfung möglicher Alternativen beinhaltet, geringer gewichtet werden als eine mögliche Innenentwicklung. Im Bebauungsplanverfahren sind allerdings weiterhin die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, wobei der Gesetzgeber pauschal davon ausgeht, dass bei einem Bebauungsplan mit weniger als 20.000 m² zu berücksichtigender Grundfläche keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen. Die einzelnen Umweltbelange sind im Rahmen der Begründung dennoch zu erläutern und darzustellen. Dieser Anforderung wurde in der Begründung zum Bebauungsplan nachgekommen, indem die relevanten Umweltauswirkungen geprüft und dargestellt wurden. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 109 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 21. Siodmok / Kröckel Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (23.03.2016) 110 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 111 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 21: Die südöstlich der Flurstücke 388 und 389 gelegene Hausgruppe darf gemäß des Rechtsplanes eine maximale Gebäudehöhe von 193,60 m ü. NHN nicht überschreiten. Die Bestandsbebauung der beiden Flurstücke liegt mit der Fußbodenoberkante des Erdgeschosses auf einer Höhe von ca. 185,70 m ü. NHN. Der Höhenunterschied beträgt somit ca. 7,90 m. Der Abstand zwischen Bestandsbebauung und Neubebauung beläuft sich auf ca. 27 m, wobei die Neubebauung bis auf 4 m mit ihrer Schmalseiten an die Plangebietsgrenze heranrücken kann. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Gebäudeabstände zu den angrenzenden Grundstücken werden generell eingehalten. Die sich aus diesen Abständen ergebenden Abstandsflächen dienen sowohl dem Brandschutz als auch einer sozial verträglichen Nachbarschaft. Die Aufenthaltsräume der Neubebauung sind jeweils Richtung Nordosten bzw. Richtung Südwesten orientiert, jedoch nicht in Richtung der Siedlung Süsterau. Im Bereich der Dachterrassen werden gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan auf der Nordwestseite Richtung Siedlung Süsterau jeweils Abstellräume angeordnet, so dass von hier aus keine unmittelbare Einsehbarkeit in die benachbarten Gärten der Siedlung Süsterau besteht. Die Eingabe zitiert die Begründung nicht korrekt. Gemäß Begründung unter Ziffer 4.2 sind ‚negative Auswirkungen auf die Siedlung nicht zu erwarten, weil Grundstücke an der Süsterau deutlich höher als das Plangebiet liegen. Zudem sollen innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes, das unmittelbar unterhalb der Siedlung Süsterau liegt, Gebäudehöhen festgesetzt werden, die zuzüglich des zurückspringenden Geschosses einer dreigeschossigen Bebauung entsprechen‘. Die Begründung behauptet somit nicht, dass alle Grundstücke an der Süsterau deutlich höher als das Plangebiet liegen. Um denjenigen Grundstücken entgegen zu kommen, die einen geringeren Höhenversprung aufweisen, sollen hier lediglich Höhen zugelassen werden, die einer dreigeschossigen Bebauung entsprechen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 112 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 22. Güttes Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (24.03.2016) 113 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 22: Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde durch das Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, November 2015 eine Artenschutzprüfung der Stufen I und II vorgenommen. Zur Beurteilung der Belange der Fledermäuse wurde ein gesondertes Gutachten des Büros pro terra, Aachen, herangezogen (Erhebung Fledermäuse für den Bebauungsplan Nr. 963 Süsterfeldstraße – Am Guten Hirten, pro terra, Aachen, August 2015). Gemäß des Erlasses ‚Artenschutz in der Bauleitplanung‘, Stand 22.12.2010, ist zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Dabei wird zunächst das potentiell betroffene Spektrum planungsrelevanter Tierarten zusammengestellt und bewertet. Aus dieser Vorprüfung ergeben sich Hinweise auf Arten, bei denen ein Konflikt überhaupt erwartet werden kann. Für diese sind innerhalb der Stufe II artenspezifische Prüfungen der Verbotstatbestände erforderlich. Zur Sachaufklärung sind dabei Begehungstermine sowohl tags als auch nachts durchzuführen. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes sind im Bereich der zugrunde zu legenden topographischen Karte TK 5202 Aachen insgesamt Vorkommen von 35 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt. Dies betrifft 7 Fledermausarten und 28 Vogelarten. Generell ist die Struktur des Plangebietes mit alten Gebäuden und strukturreichen Gehölzbeständen für Fledermäuse attraktiv. Insofern war es geboten, eine orientierende Untersuchung dieser Gebäude und des Artenspektrums durchzuführen, um Klarheit darüber zu erlangen, ob Gebäude- und baumhöhlen-bewohnende Fledermausarten im Plangebiet vorkommen. Diese Untersuchung erfolgte durch das Büro pro terra im Zeitraum von Mai bis Juli 2015. Der Nachweis jagender Tiere erfolgte durch Bat-Detektoren, die eine Analyse der Ultraschall-Rufe erlauben. Bei den nächtlichen Beobachtungen wurden jagende Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse nachgewiesen. Beide Arten gehören nicht zu den typischen Baumbewohnern. Die Fledermäuse sind nicht auf den Baumbestand angewiesen, weil ihr Jagdrevier im Radius von 2 km liegen kann. Sonstige relevante Fledermausarten wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt. Innerhalb des Plangebietes wurden Turmfalken beobachtet. Deren Revierverhalten ließ darauf schließen, dass keine anderen Greifvögel anwesend waren. Turmfalken jagen üblicherweise nicht im Bereich von Gehölzen oder langrasigen Wiesen. Somit kommt das Plangebiet selbst als Nahrungsraum nur zeitweise nach Mahdterminen in Frage. Gemäß der Prüfung der Artenschutzbelange ist der Bebauungsplan Nr. 963 nicht von der Thematik der Erhaltung des Brutplatzes des Turmfalken und der Berücksichtigung von möglichen Fledermausquartieren im Fassadenbereich des Gebäudebestandes betroffen, weil das Klostergebäude nicht in seinem Geltungsbereich liegt. Somit sind diese Aspekte im Rahmen anderer Genehmigungsverfahren zu regeln. Beim Turmfalken kann durch die im Plangebiet ausgelöste Bautätigkeit ein Vergrämungseffekt ausgelöst werden. Daher wird festgelegt, dass der Baubeginn der Baustellenerschließung nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgen darf. Im Fall einer Vergrämung kann der Turmfalke dann ausweichen und anderweitig brüten. Um festzustellen, ob er standorttreu geblieben ist, soll spätestens ab Mitte des Realisierungszeitraumes durch ein geeignetes Monitoring festgestellt werden, ob im Hinblick auf den Turmfalken eine kompensierende Maßnahme bezüglich des Brutplatzes erforderlich wird. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 114 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 23. Haase, Wilbankstraße Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (24.03.2016) 115 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 23: Der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau liegt bei mehr als 30 %. Somit werden von den insgesamt 300 Wohnungen 104 Wohnungen öffentlich gefördert. Der 30 %-Anteil entspricht dem Wert, der generell seitens der Stadt bei Vorhaben privater Vorhabenträger gefordert wird, die auf der Grundlage eines Bebauungsplanes realisiert werden. Die Schallschutzbebauung weist aufgrund ihrer Strukturierung hochwertige Wohnungen mit Balkonen und Dachterrassen auf, die teilweise eine bessere Belichtung bieten als die Wohnungen innerhalb der WA2 und WA4-5. Insofern sind keinesfalls soziale Konflikte vorprogrammiert. Vielmehr werden diese Konflikte durch die Mischung unterschiedlicher Wohnungsformen innerhalb des Plangebietes vermieden. Insgesamt wird der Schaffung von Wohnraum aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs und der guten Lage zum Campus der RWTH Aachen Vorrang gegeben gegenüber dem Erhalt der Grünflächen und der Grünstrukturen. Eine Reduzierung auf lediglich ein viergeschossiges Gebäude würde einen erheblichen Erschließungsaufwand bedeuten und würde dem Ziel, in dieser Lage Wohnraum zu schaffen, nicht entsprechen. Der Gesetzgeber hat mit dem ‚Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte‘ und dem darauf basierenden beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erheblich in die bisherige Gesetzgebung des BauGB eingegriffen. Diese Neuerung diente der Verminderung der Flächeninanspruchnahme am Ortsrand und der Beschleunigung von Planungsvorhaben insbesondere im Bereich Wohnbedarf. Die Siedlungsentwicklung sollte auf die bestehenden Stadträume konzentriert und funktionsfähige urbane Stadtzentren entwickelt werden. Dafür wurde die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung bewusst im Planungsverfahren erleichtert, in dem u.a. auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet wurde. Das bedeutet, dass die Belange einer umfassenden Umweltprüfung, die u.a. auch eine Prüfung möglicher Alternativen beinhaltet, geringer gewichtet werden als eine mögliche Innenentwicklung. Im Bebauungsplanverfahren sind allerdings weiterhin die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, wobei der Gesetzgeber pauschal davon ausgeht, dass bei einem Bebauungsplan mit weniger als 20.000 m² zu berücksichtigender Grundfläche keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen. Die einzelnen Umweltbelange sind im Rahmen der Begründung dennoch zu erläutern und darzustellen. Dieser Anforderung wurde in der Begründung zum Bebauungsplan nachgekommen, indem die relevanten Umweltauswirkungen geprüft und dargestellt wurden. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 116 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 24. B. Siodmok, Am Branderhof Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (24.03.2016) 117 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 24: Zur Schaffung eines homogenen Gesamtbildes werden innerhalb des Plangebietes aufeinander abgestimmte Gebäudehöhen festgesetzt. Diese Gebäudehöhen orientieren sich hinsichtlich der Höhen an der künftigen Campusentwicklung und weniger an der Bebauung der Siedlung Süsterau. Negative Auswirkungen auf die Siedlung sind nicht zu erwarten, weil insbesondere die südlichen Grundstücke an der Süsterau deutlich höher als das Plangebiet liegen. Die südöstlich der Flurstücke 388 und 389 gelegene Hausgruppe darf gemäß des Rechtsplanes eine maximale Gebäudehöhe von 193,60 m ü. NHN nicht überschreiten. Die Bestandsbebauung der beiden Flurstücke liegt mit der Fußbodenoberkante des Erdgeschosses auf einer Höhe von ca. 185,70 m ü. NHN. Der Höhenunterschied beträgt somit ca. 7,90 m. Der Abstand zwischen Bestandsbebauung und Neubebauung beläuft sich auf ca. 27 m, wobei die Neubebauung bis auf 4 m mit ihrer Schmalseiten an die Plangebietsgrenze heranrücken kann. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Gebäudeabstände zu den angrenzenden Grundstücken werden generell eingehalten. Die sich aus diesen Abständen ergebenden Abstandsflächen dienen sowohl dem Brandschutz als auch einer sozial verträglichen Nachbarschaft. Die Aufenthaltsräume der Neubebauung sind jeweils Richtung Nordosten bzw. Richtung Südwesten orientiert, jedoch nicht in Richtung der Siedlung Süsterau. Im Bereich der Dachterrassen werden gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan auf der Nordwestseite Richtung Siedlung Süsterau jeweils Abstellräume angeordnet, so dass von hier aus keine unmittelbare Einsehbarkeit in die benachbarten Gärten der Siedlung Süsterau besteht. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 118 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 25. Falk und weitere … Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 (29.03.2016) 119 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 120 / 121 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 23.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 25: Für das Plangebiet wird aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs und der guten Lage zum Campus der RWTH die Schaffung von Wohnraum höher gewichtet als der Erhalt von Grünflächen und Grünstrukturen. Diese Gewichtung entspricht dem Ziel der Stadt Aachen, die Innenentwicklung des Stadtkörpers einer Außenentwicklung an den Stadträndern zum Schutz des Landschaftsraumes vorzuziehen. Des Weiteren sollen durch die Innenentwicklung die räumlichen Abstände zwischen Wohnen und Arbeiten so kurz wie möglich gehalten werden, um damit die notwendigen Verkehrsbewegungen eingrenzen zu können. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 121 / 121 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahntrasse Lage des Plangebietes Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn (24.02.2016) 2. Deutsche Bahn AG, Köln (18.03.2016) 3. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dortmund (21.03.2016) 4. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Pulheim (29.03.2016) 2 / 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 963 mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn (24.02.2016) 3 / 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1: Die Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 4.10.7 ‚Schutz der Kulturgüter‘ wird um den Hinweis ergänzt, dass im Rahmen von zwei Bauanträgen (Umbau des ehemaligen Klosters, Studentenwohnhaus) archäologische Untersuchungen angeordnet wurden. Die entsprechenden Bauvorhaben grenzen unmittelbar an das Plangebiet. Im Umfeld des Klosters wurde 1962 eine hölzerne Wasserleitung geborgen, die zu einer älteren Hofanlage gehören könnte. Des Weiteren wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass eine bauliche Nutzung im Plangebiet nur zulässig ist, wenn die vorherige wissenschaftliche Untersuchung archäologischer Bodendenkmäler, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde sichergestellt werden. In den Durchführungsvertrag wird ein entsprechender Passus übernommen. Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen. 4 / 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 2. Deutsche Bahn AG, Köln (18.03.2016) 5 / 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2: Aufgrund des Heranrückens der Wohnbebauung an die bestehenden Bahnanlagen sind die gemäß Lärmgutachten notwendigen Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Realisierung der Wohnbebauung vorzunehmen. Die Kosten obliegen dem Vorhabenträger. Weitere eventuelle Immissionen wie z.B. Erschütterungen sind entschädigungslos hinzunehmen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen. 6 / 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 3. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dortmund (21.03.2016) 7 / 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 Steellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3: Da sich aus dem Erlaubnisfeld ‚Rheinland‘ mit dem befristeten Recht, Kohlenwasserstoffe aufzusuchen, keine konkreten Maßnahmen ergeben, die Umweltauswirkungen hervorrufen können, wird auf einen Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan verzichtet. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen. 8 / 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 4. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Pulheim (29.03.2016) 9 / 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 10 / 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - Abwägung Behördenbeteiligung Fassung vom 17.05.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4: Die gemäß des Bebauungsplanes Nr. 963 im Umfeld des Klosters ‚Guter Hirte‘ mögliche Bebauung wird die Kubatur, Trauf- und Firsthöhe des Klosters berücksichtigen. Die Denkmalpflege wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt. Im Rahmen der Gestaltung der öffentlichen Grünflächen wird geprüft, ob eventuell Grabplatten und das Kapellenhäuschen in die Flächen integriert werden können. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen. 11 / 11 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Teilgebiete: N 1. Stadthäuser 2. Geschosswohnungsbau Mitte 3. Winkelbebauung 4. Schallschutzbebauung 5. KiTa + Studentisches Wohnen Lageplan 1:1000 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Übersicht Teilbereiche und Bezeichnung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Planstraße 1:500 Schemaschnitt entlang Planstraße 1:500 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Stadthäuser Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Eingang 1:200 Ansicht Garten 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Stadthäuser Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Grundriss Erdgeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Stadthäuser Grundriss Untergeschoss 1:200 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Grundriss Obergeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Stadthäuser Grundriss Dachgeschoss 1:200 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Dreiecksplatz 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Geschosswohnungsbau Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Schnitt 1-1 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Geschosswohnungsbau Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Schnitt 2-2 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Geschosswohnungsbau Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N 8 7 5 6 4 1 2 3 Geschosswohnungsbau Projekt: Campus West Wohnquartier in Aachen Bauherr: Campus Wohnen db GmbH & Co. KG Architekt: pbs Gerlach Wolf Böhning Phase: Vorentwurf Zeichnungsinhalt: Bauteil 5-8 Grundriss Tiefgarage Grundriss Untergeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Geschosswohnungsbau Grundriss Erdgeschoss 1:200 Projekt Nr.: Gezeichnet: 1458-14 KA Maßstab: Format: M 1:200 DIN A3 Zeichnungs-Datum: Dateiversion: 13.10.2015 ADT 2015 Dateiname: Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Index: CW_2_GW_BT 5-8_GR_U1_-_00.dwg Plan Nr.: CW_2_GW_BT 5-8_GR_U1_-_00-0 0 N 8 7 5 6 4 1 2 3 Geschosswohnungsbau Terrassen | Loggien mit 50% in Wofl. angerechnet, Flächenstempel zeigt 100% der Fläche Projekt: Campus West Wohnquartier in Aachen Bauherr: Campus Wohnen db GmbH & Co. KG Architekt: pbs Gerlach Wolf Böhning Phase: Vorentwurf Zeichnungsinhalt: Bauteil 2, 3, 5-8 Grundriss Regelgeschoss Grundriss Regelgeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Geschosswohnungsbau Grundriss Staffelgeschoss 1:200 Projekt Nr.: Gezeichnet: 1458-14 KA Maßstab: Format: M 1:200 DIN A3 Zeichnungs-Datum: Dateiversion: 17.09.2015 ADT 2015 Dateiname: Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Index: CW_2_GW_BT 2_3_5-8_GR_RG_-_00.dwg Plan Nr.: CW_2_GW_BT 2_3_5-8_GR_RG_-_00-0 0 N Übersicht Tiefgarage 1:500 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Geschosswohnungsbau Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N 23 2 2- 22 21 20 19 18 13 6 .96 I on e l l Ke 5 Kon e 187.8 Fah A(n): Flu Ga bäu A(n): rag e2 d der r 6.38 5.13 II A(n): m² A(n): ont ur A(n): 1.67 m² en n): A( r 11.38 m² oh 3 7.5 W m² A(n): 2.15 m² Sc A(n): hne 20.7 n| 3m ² Ess Sch en A(n): 3 Log 2Z 55. I - WE 4 (53 m² .3 m ma x.6 ² ohn 2m eL ² ogg A(n): gia 4.32 lafe 6m ² m² 24.0 n| 8m ² m² .5) en G A(n): gia 11.17 o ek n) A( .74 m² 6 :1 ia n): .74 16 n): A( m² 2 6.7 m² ) rt ia de gg än Lo r E e e e g -W hn d g ZI m² ² o ge un 2- 7.4 m Zu lan rt 1 de 6 4. im n P ör f (6 ird ere m² ge w eit .67 g w ax un m n oh W 3 6.8 18 m² a gi n): 5) 0. (x 2 6.7 m² ) t| ia er gg nd ä Lo r E e e ge -W hn d g ZI m² ² o ge un t 2- 7.4 m Zu lan er 6 4.1 im n P rd (6 ird ere m² fö e w eit 67 g g w ax. un m n oh W d äu (x0 m² .5) 2Z 72. I - WE 8 (67 m² .2 m ma x.6 ² ohn 7m eL ogg ² ia) 1 1- ur nt Ess eb (x0 Log ia) A(n): n 13.6 hne hen 7.24 n fe la en g m² Wo 7 5 n fe A( m² 9 4.6 25 gg 6.8 h Sc A( Koc 187.8 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 n |E 5.3 :2 n) A( m² A(n): Wo n): A( Lo 8.67 n 2m ² ur Fl .37 m² Lo a hl 18 m² n): A( |E m² 9 18 ss Bad A(n): lafe 14.7 m² AR hen 4.66 7 7.7 ne Flu AR m² n): A( ch Koc Sch dek A( Ko Bad A(n): Ge AR n): 1 Ba rrä Du. e1 G en ss n ne m² 4.6 n): A( 5 7.8 rK u nt 1 4 rag ur Fl 8 7 .96 5 Ga rä er 6 3 äu eb G k de äum m² A( 2 tur 1 2 AR n): 1 um 5 KG der 8 7.7 oh Ko rrä n): A( 9 7 4 r tu d d Ba 11 lerr äu 8 m² .53 :7 n) A( W 3 en ch Ko 12 Kel H. 9 BE G el G | ge m ra 78 ze a 5 t g ef e plä Ti läch tell F S 23 14 r ga itt M ²( d äu eb 1 1- 2 2- 15 e ag 10 eb ) 16 Fah ur nt o ek r tu on k e 17 Teilbereich Winkelbebauung Grundriss Erdgeschoss 1:200 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Grundriss Regelgeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Winkelbebauung B Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Arc hite k Win kelb Pro uun g jekt : Ca m her Wo pus r: hnq We„Guter Hirte“ - Aachen Campus Wohnen uar st Ca m tier Gm pus 28.04.2016 Wo bH in A h &C n o. K en db ach G en Bau kt: eba Schnitt 2-2 1:200 Teilbereich Winkelbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Schallschutzbebauung BT 1 +203.90 +201.20 +200.75 +197.15 +19 Bestandsmauer +194.05 Bestandsmauer +190.95 nde +187.85 +187.25 +187.21 Bestandsgelände +186.64 Ansicht Südost 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Winkelbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Teilgebiete: N 1. Stadthäuser 2. Geschosswohnungsbau Mitte 3. Winkelbebauung 4. Schallschutzbebauung 5. KiTa + Studentisches Wohnen ge för de rte rW oh nun gsb au Lageplan 1:1000 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Übersicht Teilbereiche und Bezeichnung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Dreiecksplatz 1:200 Ansicht Dreiecksplatz 1:500 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Schallschutzbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Ansicht Campusband 1:200 Ansicht Campusband 1:500 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Schallschutzbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N 1 2 3 4 5 Schallschutzbebauung 6 Terrassen | Loggien mit 25% in Wofl. angerechnet, Flächenstempel zeigt 100% der Fläche Projekt: Campus West Wohnquartier in Aachen Bauherr: Campus Wohnen db GmbH & Co. KG Architekt: pbs Gerlach Wolf Böhning Phase: Vorentwurf Zeichnungsinhalt: Bauteil 3 - 5 Grundriss Tiefgarage Grundriss Untergeschoss 1:200 Projekt Nr.: Gezeichnet: 1458-14 KA Maßstab: Format: M 1:200 DIN A3 Zeichnungs-Datum: Dateiversion: 20.07.2015 ADT 2015 Grundriss Erdgeschoss 1:200 Dateiname: Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Schallschutzbebauung CW_2_SB_BT 3-5_GR_U1_-_00.dwg Plan Nr.: Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG,Index: Aachen CW_2_SB_BT 3-5_GR_U1_-_00-0 0 N 1 2 3 4 5 Schallschutzbebauung 6 Terrassen | Loggien mit 25% in Wofl. angerechnet, Flächenstempel zeigt 100% der Fläche Projekt: Campus West Wohnquartier in Aachen Bauherr: Campus Wohnen db GmbH & Co. KG Architekt: pbs Gerlach Wolf Böhning Phase: Vorentwurf Zeichnungsinhalt: Bauteil 1 - 6 Grundriss Regelgeschoss Grundriss Regelgeschoss 1:200 Projekt Nr.: Gezeichnet: 1458-14 KA Maßstab: Format: M 1:200 DIN A3 Zeichnungs-Datum: Dateiversion: 12.10.2015 ADT 2015 Grundriss Staffelgeschoss 1:200 Dateiname: Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Schallschutzbebauung CW_2_SB_BT 1-6_GR_RG_-_00.dwg Plan Nr.: CW_2_SB_BT 1-6_GR_RG_-_00-0 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co.Index: KG, Aachen 0 N Sondertyp | 2. Rettungsweg über Loggia im Norden Differenz 0.35m 3 Stg. 11.7 | 30 6% 3- ZI - WE 76.30 m² (max. 77 m²) Loggia (x0.5) A(n): 7.10 m² Loggia (x0.5) A(n): 5.87 m² Schlafen 6% Kochen | Essen | Wohnen A(n): 14.72 m² A(n): 33.61 m² Terrasse (x0.5) A(n): 8.18 m² Gebäudekontur 1.OG Kinderwagen Wohnen | Essen A(n): 22.09 m² Schlafen 17 Stg. 17.65 | 28 A(n): 17.52 m² Du.Bad Schlafen A(n): 5.73 m² Kind Flur A(n): 10.84 m² A(n): 6.33 m² A(n): 1.53 m² A(n): 20.34 m² AR Kind A(n): 10.73 m² Kochen A(n): 4.92 m² Flur Kind A(n): 9.07 m² Gebäudekontur 1.OG 2 - ZI - WE 65.90 m² (max. 67 m²) A(n): 11.15 m² 4 - ZI - WE 100.16 m² (wird in LP3 angepasst) (max. 97 m²) 4 - ZI - WE 96.16 m² (max. 97 m²) A(n): 8.74 m² Kind A(n): 10.65 m² Kind Flur A(n): 10.10 m² A(n): 11.15 m² Diele A(n): 13.70 m² A(n): 8.63 m² Schlafen WC 7 5.0m² 8 5.0m² 9 5.0m² 10 11 4.5m² 7.5m² Flur A(n): 10.65 m² A(n): 10.93 m² A(n): 32.61 m² A(n): 8.12 m² 6 5.0m² Kind Kochen | Essen | Wochen Loggia (x0.5) 5 5.0m² A(n): 10.10 m² A(n): 7.08 m² Kind Bad A(n): 7.67 m² A(n): 2.30 m² 4 5.0m² Kind Flur 17 Stg. 17.65 | 28 Bad 3 5.0m² A(n): 17.29 m² 17 Stg. 17.65 | 28 A(n): 17.00 m² 1 2 6.5m² 5.5m² 5 - ZI - WE 116.53 m² (max. 112 m²) Schlafen Bad WC Kochen | Essen | Wohnen A(n): 7.67 m² A(n): 2.30 m² A(n): 32.61 m² Loggia (x0.5) Loggia (x0.5) A(n): 8.12 m² A(n): 8.12 m² Kochen | Essen | Wohnen WC A(n): 32.61 m² A(n): 2.30 m² A(n): 7.67 m² Bad 12 23m² Gebäudekontur 1.OG Grundriss Erdgeschoss Bauteil 4.6 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Schallschutzbebauung Grundriss 3.Obergeschoss Bauteil 4.6 1:200 Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Schnitt 1-1 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Schallschutzbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen Fassadenmaterialien: - heller Putz - Fensterrahmen anthrazit - Klinkerapplikationen im Bereich der Fenster - partiell Gebäudesockel in Klinker Hinweis: Materialien gelten für alle Teilbereiche Ansicht Campusband 1:50 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich Schallschutzbebauung Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen +201.36 +201.23 Schallschutzbebauung Bauteil 5 +198.53 +198.34 +195.15 +194.90 +192.00 +188.65 +185.30 Institutsgebäude +185.07 +183.75 +182.78 +183.75 +183.85 +185.27 Wohnstraße +184.06 Eingang Wohnungen Haupteingang KiTa +182.20 Ansicht Planstraße 1:200 +201.23 Schallschutzbebauung Bauteil 5 +197.96 Wohnen +195.15 +194.90 Wohnen +192.00 Wohnen +188.65 Wohnen KiTa Leitung Institutsgebäude +183.75 +182.85 Eingang Wohnungen KiTa Personal +198.53 KiTa Küche +185.30 +185.50 +184.66 Wohnstraße +183.85 +183.30 HA/Technik Keller Bereich Rampe Keller +182.20 Querschnitt 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen +201.36 +185.50 Planstraße Ansicht Süd 1:200 Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Galerie KiTa +197.96 +198.34 +194.90 +192.00 +188.65 +185.30 +192.65 Ruheraum Sanitärbereich Nebenraum Gruppenraum Ruheraum Sanitärbereich Nebenraum Gruppenraum +185.54 Spielfläche +183.85 Planstraße Toranlage +182.20 Tiefgarage Längsschnitt 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N 183.40 183.25 Schnitt A-A 183.27 183.28 183.30 Wohnungnr.: KiTa Gesamtfläche.: 868.15 m² 185.30 184.35 Kinderwagen A(n): 11.99 m² 185.28 Leitung WC Personal A(n): 12.50 m² A(n): 12.25 m² Abstellraum Ruheraum 2 WC 2+3 Ruheraum 3 A(n): 11.97 m² A(n): 18.13 m² A(n): 27.84 m² A(n): 19.52 m² Windfang A(n): 11.28 m² Gruppenraum 3 A(n): 45.42 m² 185.30 Planstraße Halle Schnitt B-B Spielflur A(n): 53.01 m² A(n): 44.00 m² 185.30 Fluchttreppe 7,5% 15% Gruppenraum 2 Nebenraum 2 Abstell A(n): 46.49 m² A(n): 18.49 m² A(n): 8.61 m² Nebenraum 3 A(n): 18.37 m² Schnitt B-B Personal A(n): 24.21 m² WC 1 A(n): 12.36 m² HWR Vorratsraum A(n): 3.45 m² A(n): 7.20 m² Nebenraum 1 A(n): 19.25 m² Flur Küche A(n): 18.26 m² A(n): 16.50 m² Ruheraum 1 A(n): 17.72 m² Gruppenraum 1 A(n): 40.02 m² 184.95 185.07 Fahrradweg Schnitt A-A 185.27 Grundriss Erdgeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Schnitt A-A 188.65 Wohnungnr.: Wohnungen Gesamtfläche.: 947.25 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 1 Gesamtfläche.: 32.26 m² Balkon WFL: 22.06 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Ruheraum 5 WC Personal Abstellraum Ruheraum 4 WC 4+5 A(n): 11.88 m² A(n): 11.88 m² A(n): 18.27 m² A(n): 27.84 m² A(n): 19.52 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 2 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Gruppenraum 5 Diele A(n): 45.42 m² WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Bad 188.65 Galerie Spielflur A(n): 29.96 m² 188.65 A(n): 44.00 m² Schnitt B-B WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 3 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Nebenraum 5 Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Gruppenraum 4 Nebenraum 4 Abstell A(n): 46.49 m² A(n): 18.49 m² A(n): 8.61 m² Fluchttreppe A(n): 18.37 m² Schnitt B-B Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 4 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 5 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Mehrzweckraum A(n): 55.28 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 6 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 1.18 m² WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² Geräteraum A(n): 12.84 m² Schnitt A-A Grundriss 1.Obergeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen N Schnitt A-A 192.00 Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 7 Gesamtfläche.: 32.26 m² Balkon WFL: 22.06 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Balkon Diele WFL: 5.51 m² Wohnen WFL: 1.00 m² Wohnungnr.: 13 Gesamtfläche.: 23.77 m² WFL: 13.74 m² Bad WFL: 3.52 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 8 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Balkon Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.00 m² Wohnen Wohnungnr.: 14 Gesamtfläche.: 23.77 m² WFL: 13.74 m² Bad WFL: 3.52 m² Bad Dachaufsicht Schnitt B-B WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 9 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² WFL: 5.51 m² Schnitt B-B Balkon Diele WFL: 1.00 m² Wohnen Wohnungnr.: 15 Gesamtfläche.: 23.77 m² WFL: 13.74 m² Bad WFL: 3.52 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 10 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Balkon Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.00 m² Wohnen Wohnungnr.: 16 Gesamtfläche.: 23.77 m² WFL: 13.74 m² Bad WFL: 3.52 m² Bad WFL: 3.52 m² Wohnen Wohnungnr.: 11 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 14.58 m² Diele WFL: 5.51 m² WFL: 1.18 m² Bad WFL: 3.80 m² Bad WFL: 3.52 m² Diele WFL: 4.25 m² Wohnen Wohnungnr.: 12 Gesamtfläche.: 24.78 m² Balkon WFL: 1.18 m² WFL: 14.58 m² Wohnen/Essen WFL: 22.59 m² Balkon WFL: 1.50 m² Wohnungnr.: 17 Gesamtfläche.: 43.23 m² Diele WFL: 5.51 m² Zimmer WFL: 11.11 m² Schnitt A-A Grundriss 2./3.Obergeschoss 1:200 Campus Wohnen „Guter Hirte“ - Aachen 28.04.2016 Teilbereich KiTa + Studentisches Wohnen Projektgesellschaft Campus Wohnen db Gmbh & Co. KG, Aachen 392 381 819 820 390 1.736 m² Unversiegelte Flächen 87,5 % 885 28.659 m² 15 188 389 17.066 m² sonstige versiegelte Flächen Buschwerk unversiegelte Grundstücksfläche: Wiese, Garten, Feldweg 1 16 davon Buschwerk 17 14 davon Gebäude Bestandsgebäude a 4.100 m² 388 14 12,5 % 821 ZEICHENERKLÄRUNG b 32.759 m² 383 0 Versiegelte Flächen 100,0 % 754 19 Fläche Plangebiet 117 14 FLÄCHENBILANZ Buschwerk 189 unversiegelte Grundstücksfläche: Buschwerk LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Nr. 205 208 3 4 Räumlicher Geltungsbereich des Grünbilanzierungsplanes Buschwerk 181 25 182 27 28 Buschwerk 5 Buschwerk 6 29 30 32 183 34 31 84 184 33 146 185 Buschwerk 186 35 83 159 82 37 ße 158 ra st 197 39 198 41 43 85 81 0 18 ld rfe te 79 Buschwerk 80 Buschwerk 83 199 Buschwerk 7 200 78 77 Buschwerk 76 74 72 Buschwerk 73 9 8 142 75 71 70 Buschwerk 166 69 Buschwerk 66 68 148 Buschwerk 65 64 Buschwerk 67 10 14 15 16 63 Buschwerk 21 62 29 61 60 28 Buschwerk 150 130 59 11 12 17 57 53 Buschwerk 13 58 52 51 50 Buschwerk 56 Buschwerk 18 19 22 20 25 23 BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen und voraussichtlich überplant werden 211 - Nadelbäume 64 134 42 - Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche 2 Bäume, die erhalten werden können - Bäume im Bereich der südlichen Plangebietsgrenzen 24 40 172 54 49 26 55 48 30 275 - Laubbäume Buschwerk 27 47 31 45 46 44 43 42 Grünordnungsplan (1) zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 Innerhalb des Plangebietes stehen 75 Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen. 24 26 201 119 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung 23 22 210 209 404 180 211 207 206 202 191 Buschwerk s Sü 2 1 2 1 2 2 2 1 extern 2 Erhalt Erhalt extern Erhalt Erhalt Erhalt Erhalt extern extern extern 236 2 2 2 2 3 2 1 2 2 1 extern extern extern extern Erhalt 45 2 Erhalt Erhalt extern 2 3 2 3 2 2 2 2 2 1 2 1 2 1 Erhalt 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 3 1 3 2 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 3 1 Erhalt Sü 20 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum 179 21 85 203 12,0 9,0 6,0 8,0 10,0 9,0 8,0 6,0 6,0 10,0 6,0 8,0 8,0 6,0 8,0 8,0 10,0 8,0 8,0 8,0 9,0 7,0 10,0 11,0 15,0 12,0 13,0 9,0 9,0 9,0 4,0 10,0 14,0 12,0 8,0 10,0 18,0 8,0 8,0 6,0 7,0 15,0 14,0 11,0 9,0 9,0 8,0 20,0 18,0 11,0 6,0 8,0 8,0 9,0 17,0 12,0 12,0 6,0 11,0 12,0 6,0 20,0 7,0 8,0 9,0 8,0 14,0 14,0 11,0 10,0 8,0 12,0 9,0 7,0 9,0 8,0 16,0 16,0 8,0 18,0 8,0 11,0 10,0 8,0 18,0 190 Buschwerk 99 204 Anzahl Ersatzbäume a er t s 87 1,00 0,9 1,74 0,94 1,98 1,59 1,04 0,94 0,94 1,34 0,94 1,10 1,10 0,94 1,10 0,63/0,63 0,78/0,78 1,10 1,26 1,10 1,58 1,07 1,50 1,42 1,65 2,00 1,87 0,44/0,61/0,70 1,02 1,08 0,38/0,53 1,41 1,10 1,10 1,10 1,57 1,41 0,63/0,63 1,26 0,94 1,10 2,00 1,88 2,28 1,16 1,01 1,09 1,57 1,48 0,94 1,26 0,94 1,26 0,80 3,10 1,02 1,60 1,60 1,53 1,54 0,47/0,53 1,60 1,13 1,15 1,16 1,00 2,48 1,03/1,28/0,96 2,38 0,98 2,40 1,32 0,47/0,54/0,51 0,82 0,89 0,94 0,80/0,78 1,99 1,36 1,57 2,10 0,92/0,60 2,56 0,60/0,53 2,14 Kronendurchmesser 40 Laubbaum Laubbaum Obstbaum (4-st.) Laubbaum Ahorn Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Robinie Ahorn Ahorn Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Rotbuche Ahorn Wallnuss Nadelbaum Laubbaum Wallnuss Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Kiefer Laubbaum Kiefer Esche (2-st.) Laubbaum Laubbaum (2-st.) Zeder Stammumfang 38 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Bezeichnung u 18 2 19 Bestand 41 32 39 33 34 35 36 37 38 40 ohne Maßstab 17. Mai 2016 392 381 819 - Straßen 5.498 m² - bebaubare Grundstücksflächen 18.896 m² davon Gebäude mit Dachbegrünung ca. 7200 m² davon TG mit Dachbegrünung ca. 5.450 m² Unversiegelte Flächen 885 25,5 % Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 25-30, Db Pflanzqualität: 4.433 m² - Grünflächen 3.932 m² Pflanzqualität: a 17 Dreilappiger Apfel 389 Hochstamm, StU= 18-20, Db Prunus sargentii i.S. PFLANZLISTE HECKEN AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN 190 Verkehrsflächen Carpinus betulus Fagus sylvatica Anpflanzung von insgesamt 9 Laubbäumen innerhalb der Verkehrsflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen 207 Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens 18-20 cm, mindestens 12 cbm Erdreich 206 Pflanzqualität: Heckenpfl. 2 x verpflanzt, 125-150, mit Ballen Ligustrum 209 vulgare 208'Atrovirens' Ilex meserveae 'Heckenpracht' 404 180 211 23 22 210 24 Liguster 181 25 Stechpalme 26 Pflanzqualität: Cont. 7,5l, 80-100, 3,5/m 182 27 28 Verkehrsflächen Feldahorn Zierapfel Felsenbirne private Grundstücksflächen Kornellkirsche Pflaumenblättriger Dorn Blütenkirsche überbaubare Flächen (für Hauptbaukörper) / mit Gründach Flächen für Tiefgaragen Planung Schnitthecke 1-reihig Obstbäume Apfel 'Rheinischer Bohnapfel' 'Rheinischer Winterapfel' 'Roter Boskoop' 'Rote Sternrenette' Birne 'Gräfin von Paris' 'Münsterbirne' 'Martinsbirne' Pflaumen 'Bühler Frühzwetschge' 'Mirabelle von Nancy' Kirschen 'Büttgers Rote Knorpelkirsche' 'Große Prinzessinnenkirsche' Quitte Cydonia oblonga Mispel Mespilus germanica 179 21 Sü 20 191 Hainbuche Rotbuche a er t s ZEICHENERKLÄRUNG Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 19 u 18 Hecken, 1-reihig (3,5/m) Dauerhafte Erhaltung und Pflege Laubbäume Acer campestre Malus sylvestris 'Evereste' Amelanchier arborea 'Robin Hill' Cornus mas Crataegus prunifolia 189 8.365 m² - unbebaubare Grundstücksflächen 390 188 Hochstamm, StU= 25-30, Db 388 Feldahorn 14 24.394 m² 821 Feldahorn Hainbuche Amberbaum Zierapfel Vogelkirsche Scharlachkische 383 PFLANZLISTE EINZELBÄUME AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN 15 Acer campestre 'Huibers Elegant' Eriolobus trilobatus 14 Acer campestre Carpinus betulus Liquidambar styraciflua Malus spec. 'Evereste' Prunus avium Prunus sargentii 754 b 74,5 % Prunus sargentii 'Rancho' Scharlachkirsche 117 14 Versiegelte Flächen 32.759 m² PFLANZLISTE EINZELBÄUME VERKEHRSFLÄCHEN 0 100,0 % PFLANZLISTE EINZELBÄUME NORDÖSTLICHE GRÜNFLÄCHE 19 Fläche Plangebiet 820 PFLANZLISTE EINZELBÄUME SÜDWESTLICHE GRÜNFLÄCHE 16 FLÄCHENBILANZ Planung Laub- bzw. Obstbaum Bestandslaub- bzw. Nadelbaum Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung entfallender Baum Räumlicher Geltungsbereich des Grünbilanzierungsplanes 29 30 32 Pflanzqualität: Hochstamm, StU= 18-20, 3 x verpflanzt, mit Ballen 183 205 34 Gärten 31 36 Auf den privaten Grundstücken sind als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, insgesamt 26 Laubbäume sowie 34 Obstbäume zu pflanzen. 159 40 158 203 Dächer der Hauptbaukörper 39 43 Dächer der jeweils letzten Geschosse sowie das Dach des rückwärtigen Gebäudeteils der KITA sind flächendeckend extensiv zu begrünen. Rasen 198 41 83 199 202 Ausgenommen sind Flächen für notwendige technische Aufbauten Öffentliche Grünflächen 201 87 45 ße 197 ra st Die Gärten sind gärtnerisch anzulegen. Die Versiegelung ist zu minimieren. 85 37 0 18 ld rfe te 35 146 s Sü 38 Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens 18-20 cm 99 Schnitthecken 1-reihig, auf Tiefgaragen, 185 insgesamt 280 m Länge 186 Die Anzahl kann um erhaltene geschützte Bäume reduziert werden. 204 184 33 Spielfläche mit Spielgeräten 142 200 Anpflanzung von insgesamt 39 Laubbäumen mit StU 25-30 cm in den öffentlichen Grünflächen als Ersatzpflanzung für im Plangebiet entfallende Bestandsbäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen (1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume) 166 Pflanzqualität: Hochstamm, mindestens 3x verpflanzt, mit Ballen, StU mindestens 25-30 cm wassergebundene Decke 148 Erhaltung der großkronigen Zeder innerhalb der nordöstlichen Grünfläche Spielfläche mit Spielgeräten Die Anzahl kann um sonstige erhaltene geschützte Bäume reduziert werden. 150 Rasen Dauerhafte Erhaltung und Pflege Rasen Tiefgaragen 130 Nicht überbaute Tiefgaragen sind in mindestens 50 cm Höhe mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwegungen und Terrassen zu begrünen. Grünordnungsplan (2) zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 KITA 172 1-reihige Schnitthecke Anpflanzung von 540 m 1-reihige Schnitthecken außerhalb der Tiefgaragenflächen und 280 m über Tiefgaragen aus standortgerechten Laubgehölzen im Plangebiet. An straßenabgewandten Seiten sind auch Maschendraht- und Stabgitterzäune in Verbindung mit Hecken zulässig. Schnitthecken 1-reihig, nicht auf Tiefgaragen, insgesamt 540 m Länge Planung Spielflächen Abdeckung von Flächen, auf denen Kinderspielflächen angelegt werden, mit mindestens 35 cm unbelastetem Bodenmaterial gemäß § 12 Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 134 ohne Maßstab 17. Mai 2016 392 381 819 820 Auszugleichende Anzahl Bäume gemäß Baumschutzsatzung (siehe Liste unten) 119 Geplante Ersatzpflanzung 147 - Anpflanzung Bäume in Verkehrsflächen 9 Stck. 9 - Anpflanzung Bäume auf Grünflächen (1 Baum ersetzt 2 Bestandsbäume) 39 Stck. 78 - Anpflanzung Bäume in Gärten 60 Stck. 205 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum 190 207 Anzahl Ersatzbäume entfallender Baum 404 3 4 geplanter Baum 23 22 24 5 182 27 28 Räumlicher Geltungsbereich des Baumbilanzierungsplanes 181 25 26 6 29 30 32 183 34 31 84 184 33 146 185 83 186 35 159 82 37 ße 158 ra 39 198 41 80 78 77 7 200 83 79 199 76 142 75 74 72 73 9 st 197 43 85 81 0 18 ld rfe te 201 71 70 8 166 69 66 68 65 64 67 10 148 150 63 62 21 14 15 61 29 16 60 28 130 59 11 12 17 18 52 51 19 22 20 25 27 23 BESTANDSBÄUME, DIE NICHT DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Anzahl der Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen und voraussichtlich überplant werden 275 - Laubbäume 211 - Nadelbäume 64 134 42 - Bäume im Bereich der nordöstlichen Grünfläche 2 Bäume, die erhalten werden können - Bäume im Bereich der südlichen Plangebietsgrenzen 57 53 13 40 50 24 172 54 49 26 58 56 55 48 30 44 47 31 Baumbilanzierungsplan (1) zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 Innerhalb des Plangebietes stehen 75 Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen. Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung 179 21 180 210 209 208 a er t s Sü 20 211 119 u 18 2 19 s Sü 202 15 189 60 2 1 2 1 2 2 2 1 extern 2 Erhalt Erhalt 36 extern Erhalt Erhalt Erhalt Erhalt extern extern extern 2 2 2 2 2 3 2 1 45 2 2 1 extern extern extern extern Erhalt 2 Erhalt Erhalt extern 2 3 2 3 2 2 2 2 2 1 2 1 2 1 Erhalt 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 3 1 3 2 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 3 1 Erhalt Öffentliche Grünfläche 85 203 9,0 6,0 8,0 10,0 9,0 8,0 6,0 6,0 10,0 6,0 8,0 8,0 6,0 8,0 8,0 10,0 8,0 8,0 8,0 9,0 7,0 10,0 11,0 15,0 12,0 13,0 9,0 9,0 9,0 4,0 10,0 14,0 12,0 8,0 10,0 18,0 8,0 8,0 6,0 7,0 15,0 14,0 11,0 9,0 9,0 8,0 20,0 18,0 11,0 6,0 8,0 8,0 9,0 17,0 12,0 12,0 6,0 11,0 12,0 6,0 20,0 7,0 8,0 9,0 8,0 14,0 14,0 11,0 10,0 8,0 12,0 9,0 7,0 9,0 8,0 16,0 16,0 8,0 18,0 8,0 11,0 10,0 8,0 18,0 1 99 204 12,0 206 17 389 87 1,00 0,9 1,74 0,94 1,98 1,59 1,04 0,94 0,94 1,34 0,94 1,10 1,10 0,94 1,10 0,63/0,63 0,78/0,78 1,10 1,26 1,10 1,58 1,07 1,50 1,42 1,65 2,00 1,87 0,44/0,61/0,70 1,02 1,08 0,38/0,53 1,41 1,10 1,10 1,10 1,57 1,41 0,63/0,63 1,26 0,94 1,10 2,00 1,88 2,28 1,16 1,01 1,09 1,57 1,48 0,94 1,26 0,94 1,26 0,80 3,10 1,02 1,60 1,60 1,53 1,54 0,47/0,53 1,60 1,13 1,15 1,16 1,00 2,48 1,03/1,28/0,96 2,38 0,98 2,40 1,32 0,47/0,54/0,51 0,82 0,89 0,94 0,80/0,78 1,99 1,36 1,57 2,10 0,92/0,60 2,56 0,60/0,53 2,14 40 Laubbaum Laubbaum Obstbaum (4-st.) Laubbaum Ahorn Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Robinie Ahorn Ahorn Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Rotbuche Ahorn Wallnuss Nadelbaum Laubbaum Wallnuss Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Kiefer Laubbaum Kiefer Esche (2-st.) Laubbaum Laubbaum (2-st.) Zeder 38 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Kronendurchmesser geplante Verkehrsflächenunterteilung 188 LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN Stammumfang a b 885 191 Bezeichnung geplante Verkehrsflächen 14 390 (von den 147 Ersatzbäumen werden 39 Stück aufgrund ihres Stammumfanges doppelt gezählt) Nr. 388 14 11 821 ZEICHENERKLÄRUNG 16 Erhalt Bestandsbäume 383 0 75 754 19 Bestandsbäume im Plangebiet, die der Baumschutzsatzung unterliegen 117 14 BAUMBILANZ 45 46 43 42 Darstellung der bestehenden bzw. neu geplanten Bäume 41 32 39 33 34 35 36 37 38 40 ohne Maßstab 17. Mai 2016 392 381 819 820 205 15 14 a 17 188 389 16 1 189 190 20 S 191 208 r te s ü 179 21 404 180 211 3 4 23 22 210 209 2 19 au 18 24 181 25 26 182 27 28 5 6 29 30 32 183 34 31 84 184 33 146 185 83 186 35 159 82 37 ße 158 ra 39 198 41 80 78 77 7 200 83 79 199 76 142 75 74 72 73 9 0 18 st 197 43 85 81 71 70 8 166 69 66 68 65 64 67 10 148 150 63 62 21 14 15 61 29 16 60 28 130 59 11 12 17 18 57 53 13 52 51 19 20 22 25 27 23 50 24 172 54 49 26 58 56 55 48 30 44 47 31 Baumbilanzierungsplan (2) zum Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 65 Innerhalb des Plangebietes stehen 75 Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen. 14 b 14 885 201 119 Räumlicher Geltungsbereich des Baumbilanzierungsplanes ld rfe te 202 390 207 206 Bestandslaub- bzw. Nadelbaum gemäß Baumschutzsatzung s Sü 2 1 2 1 2 2 2 1 extern 2 Erhalt Erhalt extern Erhalt Erhalt Erhalt Erhalt extern extern extern 2 2 2 2 2 3 2 1 2 2 1 extern extern extern extern Erhalt 36 2 Erhalt Erhalt extern 2 3 2 3 2 2 2 2 2 1 2 1 45 2 1 Erhalt 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 3 1 3 2 1 1 1 1 1 2 2 2 3 1 3 1 Erhalt 388 85 203 12,0 9,0 6,0 8,0 10,0 9,0 8,0 6,0 6,0 10,0 6,0 8,0 8,0 6,0 8,0 8,0 10,0 8,0 8,0 8,0 9,0 7,0 10,0 11,0 15,0 12,0 13,0 9,0 9,0 9,0 4,0 10,0 14,0 12,0 8,0 10,0 18,0 8,0 8,0 6,0 7,0 15,0 14,0 11,0 9,0 9,0 8,0 20,0 18,0 11,0 6,0 8,0 8,0 9,0 17,0 12,0 12,0 6,0 11,0 12,0 6,0 20,0 7,0 8,0 9,0 8,0 14,0 14,0 11,0 10,0 8,0 12,0 9,0 7,0 9,0 8,0 16,0 16,0 8,0 18,0 8,0 11,0 10,0 8,0 18,0 ZEICHENERKLÄRUNG 99 204 Anzahl Ersatzbäume 383 87 1,00 0,9 1,74 0,94 1,98 1,59 1,04 0,94 0,94 1,34 0,94 1,10 1,10 0,94 1,10 0,63/0,63 0,78/0,78 1,10 1,26 1,10 1,58 1,07 1,50 1,42 1,65 2,00 1,87 0,44/0,61/0,70 1,02 1,08 0,38/0,53 1,41 1,10 1,10 1,10 1,57 1,41 0,63/0,63 1,26 0,94 1,10 2,00 1,88 2,28 1,16 1,01 1,09 1,57 1,48 0,94 1,26 0,94 1,26 0,80 3,10 1,02 1,60 1,60 1,53 1,54 0,47/0,53 1,60 1,13 1,15 1,16 1,00 2,48 1,03/1,28/0,96 2,38 0,98 2,40 1,32 0,47/0,54/0,51 0,82 0,89 0,94 0,80/0,78 1,99 1,36 1,57 2,10 0,92/0,60 2,56 0,60/0,53 2,14 821 Kronendurchmesser 40 Laubbaum Laubbaum Obstbaum (4-st.) Laubbaum Ahorn Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Obstbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Robinie Ahorn Ahorn Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Esche Rotbuche Ahorn Wallnuss Nadelbaum Laubbaum Wallnuss Laubbaum (2-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Nadelbaum Laubbaum Laubbaum (3-st.) Laubbaum Laubbaum Laubbaum Laubbaum (2-st.) Laubbaum Kiefer Laubbaum Kiefer Esche (2-st.) Laubbaum Laubbaum (2-st.) Zeder Stammumfang 38 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Bezeichnung 754 0 Nr. 117 19 LISTE DER BESTANDSBÄUME IM PLANGEBIET BZW. ANGRENZEND, DIE DER BAUMSCHUTZSATZUNG UNTERLIEGEN 45 46 43 42 Darstellung der Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen 41 134 32 39 33 34 35 36 37 38 40 ohne Maßstab 17. Mai 2016 Ausbauanfang Denkmalentwicklung Baugrenze gepl. Bebauung Abgrenzung Tiefgarage Bodentaktiles Leitsystem 5 3 4 5.20 5.20 5.20 9 8 10 11 3% 3.00 7 186,66 184,57 Winkelrandstein Winkelrandstein 184,49 184,40 Absperrpoller Detail Baumscheibe siehe Plan E4 183,82 Winkelrandstein 183,20 8 185,20 185,78 8 Winkelrandstein 186,58 23.000 20.000 58.500 60.000 40.000 178.85NN Neu 179,68 179,33 178,95 178,90 182,53 2 1 vorh. Bebauung ge pl Winkelrandstein 181,50 180,75 179,55 179,18 178,95 178,88 T10 17 3% Achse mit Stationierung 8, Gehweg EFH 178,15 vo bl au f Gradientenhochpunkt 20.000 3% Rinnenstein 16x16x14 cm T10 5.12 gepl. Bebauung rh .A 3.50 186,38 bl au f 178,70 15 T10 Rad- und Gehweg Gehweg 3% 178,83 .A Regelquerschnitt A-A siehe Plan E5 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 178,83 50 16 17 179,98 Winkelrandstein 5.92 Achse 1 0.000 78.000 80.000 100.000 6 180,75 181,03 40.00 3% 5.20 181,28 6.74 5.20 181,50 Winkelrandstein 10.00 4.92 3% 182,25 182,35 182,59 5.92 18 Winkelrandstein 2.00 5.20 19 183,03 179.35NN Neu 50 20 12 50 21 5.20 13 183,25 183,61 3.00 10.00 4.92 Absperrpoller 5.20 5.20 14 184,25 50 5.20 15 184,35 184,59 Winkelrandstein 5.20 2.00 6.74 30 3.30 185,03 Fahrbahn/Gehweg, Rechteckpflaster 20x10 cm, Farbe grau 1.92 Rampensteine 185,25 3% 185,35 185,78 Stromverteiler Bodentaktiles Leitsystem 8 50 Winkelrandstein Fahrbahn, Asphalt 179.00NN Neu Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 8 1.92 186,58 186,64 120.000 140.000 160.000 162.290 180.000 200.000 220.000 224.120 179.35NN Neu 8 5.50 Baum 183,65 185,95 Gehweg 2,00 m Privatstreifen Regelquerschnitt B-B siehe Plan E5 183,56 186,10 EFH 178,15 Gemarkung: Aachen, Flur 4 Vermessungsgrundlage: vo rh .A 40.000 bl au f Lagebezug: ETRS89/UTM Gehwe g 183,29 186,58 185,35 185,78 185,25 185,03 184,59 Winkelrandstein 184,35 184,25 183,25 183,61 183,03 Winkelrandstein 182,59 0+000.000 20.000 23.000 40.000 60.000 58.500 78.000 Stromverteiler Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem Winkelrandstein 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 162.290 180.000 200.000 220.000 224.120 240.000 254.583 245.895 186,64 187,15 3N 86 Winkelrandstein FZG Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 187,25 MUL N FZG3 MUL 182,35 182,25 Winkelrandstein 181,50 181,28 181,03 180,75 179,98 179,68 179,33 178,95 178,90 178,83 Rampensteine MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N 15 MULFZG3N 14 13 12 6 5 4 3 2 1 Wink elran Achse 1 0.000 dstei MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N n 60.000 ZG3N 3.50 MULF m 1,50 m 21 20 19 18 17 16 11 10 9 8 MULFZG3N MULFZG3N 7 gep 186,66 l. 185,20 185,78 Winkelrandstein 184,57 183,82 184,49 183,20 Winkelrandstein 182,53 Winkelrandstein 178,83 178,70 Ab lau f 280.0 00 T10 Rinnenstein 16x16x14 cm G3N 183,56 300.0 2,00 m Privatstreifen Gehweg MULFZG3N 00 186,10 G3N 3N 183,65 186,08 186,25 178 ,15 EFH 178,15 MULFZ FZG 186,38 185,95 178,88 MULFZ MUL 186,22 178,95 20.000 186,38 186,53 179,18 Gehweg T10 Rad- und Gehweg G3N Bodentaktiles Leitsystem 186,46 185,80 179,55 190 186,62 Gehweg LFZ G3N 180,75 Bodentaktiles Leitsystem MU 186,79 LFZ MU 181,50 184,40 T10 Bodentaktiles Leitsystem Winkelrandstein 186,58 MULFZG3N 187,02 Winkelrandstein 2.00 185,85 treifen 8, 15 n 1,50 17 260.000 Stand 08.10.2015 streife Schutz s Winkelrandstein Gestaltung Parkanlage 0+2 63.5 3% Schutz Achse 1 T10 T10 Die Eintragung der Versorgungsleitungen dient der unverbindlichen Unterrichtung und EFH 178,15 40.000 183,29 Winkelrandstein 320.0 Gehweg Gehweg Gehweg Rinnenstein 16x16x14 cm T10 T10 Winkelrandstein 2,00 m Privatstreifen Gehweg Gehweg Schutzstreifen Winkelrandstein 178,24 Rampensteine MULFZG3N cm 1,50 mB 500 DN 177,14 vorh. L-Steinwand 0+565.678 vorh. L-Steinwand 0+563.107 Schrammbord gepl. Ausfahrt Tiefgarage 560.000 Rampensteine 540.000 520.000 Bodentaktiles Leitsystem B B Rundbordstein r=5 cm Rinnenstein 16x16x14 500.000 ZG3N MULF 32 Ei 350/525 DN 600 cm + Rinnenstein 178,72 gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur 33 27 87 00 340.0 00 356.4 26 Ei 350/525 B in Winkelrandste Rundbordstein r=5 179,00 31 04 n vorh. L-Steinwand n 85 184,87 MULFZG3N DN 600 B Hochbordstein dstei elran Wink Rinnenstein 16x16x14 cm Winkelrandstein G3N 34 3N 480.000 35 29 28 Rundbordstein r=5 cm Rinnenstein 16x16x14 cm Winkelrandstein MULFZG 460.000 MULFZ Hochbordstein Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 178,75 Hochbordstein dstei elran Wink 362.540 184,79 und Gehweg Rad186,63 n dstei Wink 186,55 188,00 180 00 dstein elran 60.0 Wink 187,92 68.52 8 68.37 182 e2 3 Achs 2,00 m Privatstreifen Winkelrandstein MULFZG3N 440.000 420.000 183,21 421.407 Winkelrandstein Rampensteine 180,82 184,95 au f A Ho bge ch se bo nk rd te e Bo er r se ds tz tei en ne Hochbordstein Gehweg T10 DN 800 B du rc h 70 Bodentaktiles Leitsystem 177,14 vorh. L-Steinwan d gesehen: Aachen, den DEKONCEPTA 0+565.678 vorh. L-Steinwand 0+563.107 vorh. L-Steinwan Studenten-Appartements Schrammbord Rampensteine ................................................ 87 ein dst ran kel gepl. Ausfahrt Tiefgarage 31 5 cm Rinnenstein 16x1 6x14 cm Schutzstreifen 1,5 B 00 m 50 N D 560.000 2.50 32 26 Rampensteine Regelquerschnitt E-E siehe Plan E5 33 2.50 Win 362.540 Hochbordstein 27 Winkelrandstein 178,24 540.000 3% 28 4.50 3% 34 4.30 Rundbordstein r= 2,5% 30 gepl. Einfahrt/Ausfahrt zur 520.000 6.00 Winkelrandstein cm + Rinnenste in 178,72 500.00 0 4.30 29 3% 35 179,00 0 2 400.000 70 Rundbordstein r=5 cm Rinnenstein 16x1 6x14 cm Rundbordstein r= 5 480.00 Hochbordstein Ei 350/525 B in dste Winkelran Winkelrandstein 460.000 183,21 Bodentaktiles Leitsystem Bodentaktiles Leitsystem 178,75 6.00 16 152.00 Winkelrandstein Winkelrandstein 180,82 421.407 184,07 Rampensteine 4.32 87.422 Achse 1 6.10 25 440.000 3% cm 87.422 Achse 1 MULFZG3N 400.000 380.000 e2 360.000 Achs Winkelrandstein Rinnenstein 16x16x14 DN 800 B 25 0 20.00 Bodentaktiles Leitsystem 99 24 420.000 8 se 380.000 Ach 360.000 Nr. d gez. 1 DN 600 B kel Win Hochbordstein ein dst ran gepr. Datum Hennes D. 01.04.2016 Hochbord durch Rundbordstein ersetzt 184,95 DEKONCEPTA GmbH Entwurfsplanung Absperrpoller Bebauungsplan Nr. 963 Rad- und G ehwe g 184,79 40.0 00 85 184,87 gez.: 3.00 Lageplan 3 186,63 bearb.: Heinrichs-Stalitza P. gepr.: in 186,55 000 60. 0 3.0 188,00 ste 3% Win d ran k el Hennes D. 1:250 Datum: Oktober 2015 Format: 1110 x 674 Proj.-Nr.: 87603 Blatt Nr.: Index: E4 _ 1 C:\Users\he\appdata\local\temp\AcPublish_5552\87603-E02_E04.dwg-E04 01.04.16-15:02 Anschluss siehe Plan E3 20 Hochbordstein 36 99 3N FZG G3N 1.50 182,19 MULFZG3N MULFZG3N MULFZG3N MUL 24 30 LFZ MU 1.50 0 5 .0 Bodentaktiles Leitsystem 23 MULFZG3N Bodentaktiles Leitsystem 17 ,15 80.000 182,10 183,03 178 55 23 30 3% 22 185,11 elran Rinnenstein 16x1 6x14 cm Bodentaktiles Leitsystem 000 20. Winkelrandstein H 55 184,93 184,07 vo rh .A bl 4.30 183,03 3.54 6.50 185,11 185,25 EF 182,28 Rampensteine 183,89 e2 Achs 0.000 185,25 EF 40.000 36 182,10 185,28 Blatt E3 2,5% 22 50 2.00 184,93 8 30 2 se Ach 0 0 0.0 185,42 Bodentaktiles Leitsystem 5 182,19 Rampensteine Winkelrandstein 11.0 8, 1 80.000 183,89 G3N LFZ MU 0 Regelquerschnitt D-D siehe Plan E5 182,28 182,61 185,51 n 185,28 Bodentaktiles Leitsystem H 70 Regelquerschnitt C-C siehe Plan E5 60.000 185,80 dstei Bodentaktiles Leitsystem 185,85 185,65 185,65 elran 185,51 ,15 185,70 185,67 Bodentaktiles Leitsystem Wink Absperrpoller 178 185,78 185,98 5.50 3% 3N 182,61 FZG T10 n MUL dstei Bodentaktiles Leitsystem Achse 1 T10 elran T10 Wink G3N LFZ MU