Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
167189.pdf
Größe
8,0 MB
Erstellt
03.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0524/WP17
öffentlich
35009-2016
03.08.2016
Dez. III / FB 61/200
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener Straße /
Köpfchen hier:
- Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
31.08.2016
01.09.2016
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 911 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss
für den Bebauungsplan Nr. 911 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1
BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - in der vorgelegten
Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 911 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt für den Bebauungsplan Nr. 911 die Einleitung des
Teilaufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2
BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener
Straße/Köpfchen - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0524/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0524/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen hier: Erarbeitung der Teilaufhebung und Offenlagebeschluss
1.
Planungsanlass
Bei der aufzuhebenden Fläche handelt es sich um eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 911 Eupener Straße/Köpfchen, der seit dem 11.12.2009 rechtskräftig ist. Diese befindet sich auf der
östlichen Seite der Eupener Straße und umfasst das sogenannte „Laderampengebäude“, das Teil der
ehemaligen Grenzanlagen Köpfchen ist.
Der Bebauungsplan setzt für den Bereich „Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kultur und
Erholung“ fest. Gemäß den schriftlichen Festsetzungen sind nur Nutzungen zulässig, die der
kulturellen, musealen und waldpädagogischen Nutzung zuzuordnen sind sowie eine gastronomische
Nutzung, deren Gesamtfläche 90,0m² nicht überschreiten darf. Das ehemalige „Laderampengebäude“
gehört zum Baudenkmal Zollamt Köpfchen und unterliegt damit den denkmalrechtlichen
Bestimmungen.
Bis heute konnte kein Betreiber für diese Nutzung gefunden werden, so dass das Gebäude schon seit
längerer Zeit leer steht. Der neue Eigentümer hat das Gebäude Anfang 2013 erworben und
beabsichtigt nun, das Gebäude zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen.
2.
Auswirkungen der Teilaufhebung
Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, um die vorhandenen Potentiale der aufgegebenen Zollanlagen
für kulturelle, gastronomische und naturnahe Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Diese Ziele
sind im Wesentlichen umgesetzt, da die größere Teilfläche des Bebauungsplanes auf der westlichen
Seite der Eupener Straße vom privaten Kunst- und Kulturverein „KuKuK“ für diese Zwecke genutzt
wird.
Da sich die Umsetzung der festgesetzten Nutzungsart für die Teilfläche auf der östlichen Seite als
nicht zukunftsfähig darstellen lässt, ist es städtebaulich gerechtfertigt, zur Vermeidung von
Leerständen oder gar eines drohenden Verfall des Baudenkmals die Festsetzungen der privaten
Grünfläche mit ihren deutlichen Einschränkungen einer privaten Nutzbarkeit aufzuheben. Das
Nutzungsspektrum soll mit der Teilaufhebung über die museale, kulturelle und waldpädagogische
Nutzung hin erweitert werden. Da es sich bei dem Gebäude um ein kulturlandschaftsprägendes
Gebäude handelt, ist eine sinnvolle Nutzung zum Erhalt aus städtebaulicher und denkmalrechtlicher
Sicht wünschenswert.
Das Grundstück ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, daher sind Vorhaben nach
Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Da es sich bei dem
„Laderampengebäude“ um ein erhaltenswertes, kulturlandschaftsprägendes Gebäude handelt, erfolgt
Vorlage FB 61/0524/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
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die Beurteilung von Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch. Demnach sind alle Vorhaben
zulässig, die der zweckmäßigen Verwendung des Gebäudes und der Erhaltung des Gestaltwerts
dienen. Darüber hinaus unterliegen bauliche Änderungen bzw. Nutzungsänderungen dem
denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Mit diesen zwei Steuerungsinstrumenten ist der Schutz und Erhalt der städtebaulichen Struktur und
des Charakters der ehemaligen Zollanlage ausreichend gesichert, so dass auf den Bebauungsplan an
dieser Stelle verzichtet werden kann.
Die Auswirkungen auf die Umwelt sind in Form einer Umweltprüfung zu untersuchen. Diese Prüfung
hat jedoch ergeben, dass keine nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt zu erwarten sind. Die
vorhandenen Verkehrslärmbelastungen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die
beabsichtigten Nutzungen zu berücksichtigen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - sind keine Kosten für
die Stadt Aachen verbunden.
4.
Offenlagebeschluss
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - sollen die
Voraussetzungen für flexiblere Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen werden, da sich die
Aufhebung auf das Plangebiet und die Umgebung nicht oder nur unwesentlich auswirkt.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen“ das Verfahren
zur Teilaufhebung einzuleiten und die Teilaufhebung des o.g. Bereichs in der vorliegenden Form gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes zur Teilaufhebung
4.
Entwurf der Begründung zur Teilaufhebung
Vorlage FB 61/0524/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 4/4
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911
Lage des Aufhebungsbereichs
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Rotsiefweg
Eupener Straße
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Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911
Lage des Aufhebungsbereichs
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Entwurf der Begründung
zur Teilaufhebung Bebauungsplan Nr . 911
- Eupener Straße/Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte, für den Bereich Eupener Straße, Grenzübergang Köpfchen
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 911
- Eupener Straße/Köpfchen -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 14.07.2016
Inhalt
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ........................................................................... 3
Beschreibung des Plangebietes .............................................................................................................................. 3
Regionalplan ........................................................................................................................................................... 3
Flächennutzungsplan (FNP) .................................................................................................................................... 3
Bestehendes Planungsrecht.................................................................................................................................... 3
Bebauungsplanverfahren ........................................................................................................................................ 3
2.
Anlass der Planung ............................................................................................................................................... 4
3.
Ziel und Zweck der Planung ................................................................................................................................. 4
3.1 Allgemeine Ziele ...................................................................................................................................................... 4
3.2 Kinder- und Familienfreundlichkeit .......................................................................................................................... 4
4.
Begründung zur Aufhebung der Festsetzungen ................................................................................................ 4
5.
Umweltbericht........................................................................................................................................................ 5
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................................ 5
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes......................................................................................................... 5
Grundlagen.............................................................................................................................................................. 5
Bodenschutz/Altlasten ............................................................................................................................................. 5
Wasser/Grundwasser .............................................................................................................................................. 5
Landschaft ............................................................................................................................................................... 5
Klima/Lufthygiene .................................................................................................................................................... 6
Lärmschutz .............................................................................................................................................................. 6
Monitoring................................................................................................................................................................ 6
Zusammenfassung (Allgemein verständliche Zusammenfassung) ......................................................................... 6
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
6. Kosten .............................................................................................................................................................................. 6
7. Plandaten ......................................................................................................................................................................... 6
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Bebauungsplan Nr. 911
- Eupener Straße/Köpfchen 1.
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 14.07.2016
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Aachener Süden, an der Grenze zu Belgien. Bei der aufzuhebenden Fläche handelt es sich um
eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - der seit dem 11.12.2009 rechtskräftig ist. Sie
befindet sich auf der östlichen Seite der Eupener Straße und umfasst das sogenannte „Laderampengebäude“, das Teil
der ehemaligen Grenzanlagen Köpfchen ist. Das ehemalige Zollamtsgebäude mit Rampe für die Güterabfertigung wurde
1938 zusammen mit den drei südlich angrenzenden Beamtenwohnhäusern errichtet. Diese Gebäudegruppe (Zollamt,
Rampe und Wohnhäuser) ist noch heute in wesentlichen Teilen erhalten und ist Teil des Baudenkmals, das 2009 in die
Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen wurden.
Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich „Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kultur und Erholung“ fest.
Gemäß den schriftlichen Festsetzungen sind hier nur Nutzungen zulässig, die der kulturellen, musealen und
waldpädagogischen Nutzung zuzuordnen sind und eine gastronomische Nutzung, die eine Gesamtfläche von 90,0m²
nicht überschreiten darf. Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, um die vorhandenen Potentiale der aufgegebenen
Zollanlagen für kulturelle, gastronomische und naturnahe Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Diese Ziele sind im
Wesentlichen umgesetzt, da die größere Teilfläche des Bebauungsplanes auf der westlichen Seite der Eupener Straße
vom privaten Kunst- und Kulturverein „KuKuK“ für diese Zwecke genutzt wird.
1.2.
Regionalplan
Für den Planbereich östlich der Eupener Straße stellt der Regionalplan unter Punkt 2. Freiraum „Waldbereiche“ dar.
1.3.
Flächennutzungsplan (FNP)
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der Flächennutzungsplan 2009 geändert. Er stellt für den gesamten
Bereich der ehemaligen Grenzanlagen „Grünfläche“ mit dem Symbol „K“ für „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen“ dar.
Derzeit wird der Flächennutzungsplan neu aufgestellt. Im Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan wird der gesamte
Bereich der Grenzanlage Köpfchen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
1.4.
Bestehendes Planungsrecht
Der Bebauungsplan Nr. 911 setzt „Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kultur und Erholung“ fest. Damit sind nur
Nutzungen zulässig, die der kulturellen, musealen und waldpädagogischen Nutzung zuzuordnen sind. Eine
gastronomische Nutzung ist bis maximal 90m² zulässig. Die überbaubare Fläche umfasst das bestehende Gebäude
inklusive der Rampe. An den zur Lärmquelle „Eupener Straße“ hin ausgerichteten Fassaden setzt der Bebauungsplan
fest, dass das resultierende Schalldämmmaß von mindestens 35db einzuhalten ist. Östlich des Gebäudes ist ein Gehund Fahrrecht zugunsten der Anlieger festgesetzt.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt derzeit gemäß § 30 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans). Darüber hinaus unterliegen die Zollgebäude und deren umgebenden Freiflächen dem
Denkmalschutz.
1.5.
Bebauungsplanverfahren
Das Aufhebungsverfahren wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches für die Aufstellung von
Bebauungsplänen durchgeführt. Innerhalb des Verfahrens wurde eine Umweltprüfung vorgenommen und der
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung verfasst. Die Aufhebung der Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 911 soll
als eigenständige Satzung beschlossen werden.
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Bebauungsplan Nr. 911
- Eupener Straße/Köpfchen -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 14.07.2016
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wird abgesehen, weil sich die Teilaufhebung nicht oder
nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
2.
Anlass der Planung
Der Bebauungsplan setzt für den Bereich der Teilaufhebung „Private Grünfläche“ und ganz konkrete Nutzungen aus dem
kulturellen, musealen und waldpädagogischen Bereich fest. Für diese eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten konnte für
das „Laderampengebäude“ bis heute kein Betreiber gefunden werden. Der Eigentümer beabsichtigt nun, das Gebäude zu
sanieren und einer neuen gewerblichen oder Wohnnutzung zuzuführen. Ein konkretes Nutzungskonzept wird derzeit vom
Eigentümer erarbeitet. Der Teilbereich des Bebauungsplanes soll aufgehoben werden, um das Nutzungsspektrum über
eine museale, kulturelle und waldpädagogischen Nutzung zu erweitern und damit das Gebäude vor dem Verfall zu
schützen. Für den Erhalt des kulturlandschaftsprägenden Gebäudes, ist eine zukunftsfähige Nutzung erforderlich.
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1
Allgemeine Ziele
Der Bebauungsplan Nr. 911 wurde aufgestellt, um den denkmalgeschützten Bereich der Grenzanlagen Köpfchen
planungsrechtlich als "Private Grünfläche, Kultur und Erholung" zu sichern. Hierzu wurden konkrete Festsetzungen zur
Art der Nutzung getroffen. Diese Nutzung wird in den Gebäuden westlich der Eupener Straße vom Verein „KuKuK“
ausgeübt. Für das ehemalige Laderampengebäude östlich der Eupener Straße konnte aber bis heute kein Betreiber für
die festgesetzte Nutzung gefunden werden. Um den Leerstand und einen drohenden Verfall des Gebäudes, auch aus
denkmalschutzrechtlichen Gründen, zu verhindern, müssen flexiblere Nutzungsmöglichkeiten zulässig sein, so dass der
Bebauungsplan für diesen Bereich aufgehoben werden soll. Trotzdem bleibt aber das Ziel, den Grenzort als Ort der
Geschichtsdokumentation und als Ort für die Naherholung zu sichern, erhalten, da der Bebauungsplan in dem größeren
Bereich westlich der Eupener Straße weiterhin gilt.
3.2
Kinder- und Familienfreundlichkeit
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes hat keine negativen Auswirkungen auf die Kinder - und Familienfreundlichkeit.
Es besteht ein großes Angebot von waldpädagogischen Aktivitäten im Bereich des „Inselzollamts“, das Ausgangspunkt
für waldpädagogische Aktivitäten und Führungen ist. Außerdem finden vom Verein „Kukuk“ regelmäßige museale und
kulturelle Veranstaltungen statt. Der Bebauungsplan bleibt für den westlichen Teil der Eupener Straße bestehen, so dass
hier keine Änderungen für die festgesetzte Nutzung erfolgen.
4.
Begründung zur Aufhebung der Festsetzungen
Da sich die Umsetzung der festgesetzten Nutzungsart für die Teilfläche auf der östlichen Seite als nicht zukunftsfähig
darstellen lässt, ist es städtebaulich gerechtfertigt, zur Vermeidung von Leerständen oder gar eines Brachfallens des
Areals die Festsetzungen der privaten Grünfläche mit ihren deutlichen Einschränkungen einer privaten Nutzbarkeit
aufzuheben. Es handelt sich bei dem „Laderampengebäude“ um ein kulturlandschaftsprägendes Gebäude, daher sind der
Erhalt und eine sinnvolle Nutzung aus städtebaulicher und denkmalrechtlicher Sicht wünschenswert.
Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes erfolgt die Beurteilung von Bauvorhaben in diesem Bereich gemäß § 35
Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich). Darüber hinaus muss ein Vorhaben den Belangen des Denkmalschutzes
entsprechen, sodass für Nutzungsänderungen oder Änderungen der baulichen Gestalt immer die denkmalrechtliche
Erlaubnis eingeholt wird. Damit ist sichergestellt, dass Nutzungen, die sich negativ auf die denkmalgeschützte
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Bebauungsplan Nr. 911
- Eupener Straße/Köpfchen -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 14.07.2016
Grenzanlage oder auf den Außenbereich auswirken, auch ohne die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zulässig
sind.
5.
Umweltbericht
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist auch bei Teilaufhebung eines Bebauungsplans grundsätzlich eine
Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht vorzunehmen.
Als rechtliche Grundlage ist neben dem Baugesetzbuch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu nennen. Das
BImSchG ist ein Grundlagengesetz bezüglich Industrie, Gewerbe, Anlagen, Fahrzeugen, Straßen, Schienenwegen,
Planung und Immissionswerten (u.a. §§ 1-3, 4, 22, 32, 38, 41-43, 47a-f, 48, 50) zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Zur Beurteilung
einzelner Sachgebiete dienen darüber hinaus die dazugehörigen Verordnungs- und Verwaltungsvorschriften des Bundes
und der Länder.
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
Weder bei Durchführung noch bei Nichtdurchführung der Planänderung werden erhebliche negative Veränderungen auf
die Umwelt erwartet. Da der Bestand im Wesentlichen erhalten bleiben soll, werden auch keine umweltrelevanten
Verbesserungen erwartet.
Grundlagen
Die hier durchgeführte Umweltprüfung, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der üblichen Vorgehensweise innerhalb einer
Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltbericht ist entsprechend dem derzeitigen Kenntnis- und Verfahrensstand
erstellt.
Der Umweltbericht basiert auf den Fachstellungnahmen der Abteilung Immissionsschutz des Fachbereiches Umwelt, der
Unteren Landschaftsbehörde, der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Aachen.
Die Stellungnahmen der Fachbehörden erfolgen auch als Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger Öffentlicher
Belange.
5.1
Bodenschutz/Altlasten
Aus Sicht des Bodenschutzes/der Altlasten ergeben sich aus der Teilaufhebung des BP 911 keine berührten Belange des
Bodenschutzes, sodass dem Verfahren zuzustimmen ist.
5.2
Wasser/Grundwasser
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind keine Veränderungen auf Gewässer/den Wasserhaushalt zu erwarten von der gepl.
Teilaufhebung des BP, deshalb bestehen keine Bedenken gegen das Verfahren.
5.3
Landschaft
Aus Sicht des Landschaftsschutzes ergeben sich aus der Teilaufhebung des BO 911 keine zu erwartenden Nachteile für
den Aspekt Natur und Landschaft. Sollte das geplante Bauprojekt nach §35 BauGB verwirklicht werden, ergeben sich aus
diesem Umstand ausreichende Rahmen-bedingungen zum Schutz/Gestaltung von Natur und Landschaft.
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Bebauungsplan Nr. 911
- Eupener Straße/Köpfchen -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 14.07.2016
5.4
Klima/Lufthygiene
Aus Sicht stadtklimatischer Belange und der Lufthygiene ergeben sich keine zu erwartenden Beeinträchtigungen, sodass
dem Verfahren zugestimmt werden kann.
5.5
Lärmschutz
Gegen die Teilaufhebung bestehen auch aus lärmtechnischer Sicht keine Bedenken. Der rechtsgültige Bebauungsplan
weist jedoch Lärmschutzfestsetzungen für den passiven Schallschutz am Gebäude auf. Diese Festsetzung muss bei
Änderung des B-Plans angepasst bzw. es muss im Rahmen des Bauantrags ein Schallschutzgutachten eingefordert
werden, welches den Schallschutz am bestehenden Gebäude in Bezug auf die tatsächlich angedachte Nutzung
nachweist.
5.6
Monitoring
Die Stadt Aachen betreibt derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem. Die erheblichen
Auswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im Rahmen der allgemeinen
Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist ein Austausch von relevanten
Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten unerwartete nachteilige
Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen
entgegengewirkt.
5.7
Zusammenfassung (Allgemein verständliche Zusammenfassung)
Die geplante Teilaufhebung des Bebauungsplans 911 führt nach bisherigem Wissens- und Erkenntnisstand zu keinen
erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter. Für die geplante Nutzung liegen
Lärmschutzfestsetzungen vor; diese sind in Anforderungen der Baugenehmigung umzuwandeln zur Gewährleistung des
Lärmschutzes.
6. Kosten
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt keine Kosten.
7. Plandaten
Größe Teilaufhebung ca. 800m²
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am xxxxxx die
öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr 911 - Eupener Straße/Köpfchen - beschlossen hat.
Aachen, den (Tag nach dem Beschluss)
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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