Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
166912.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
29.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0074/WP17
öffentlich
29.06.2016
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Finanzausschusses vom 19.04.2016: öffentlicher Teil
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.08.2016
FA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 19.04.2016 (öffentlicher Teil).
In Vertretung
Grehling
Vorlage FB 20/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich keine.
Vorlage FB 20/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Niederschrift wurde den Ausschussmitgliedern bereits übersendet.
Vorlage FB 20/0074/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.08.2016
Seite: 3/3
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
22. Juni 2016
Sitzungstermin:
Dienstag, 19.04.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
18:20 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal Haus Löwenstein, Haus Löwenstein
Anwesende:
Ratsherr Dieter Claßen
Ratsherr Hans Leo Deumens
Ratsherr Wilfried Fischer
Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Prof. Dr. Tobias Kronenberg
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Ratsherr Harro Mies
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Ratsfrau Claudia Plum
Ratsherr Markus Schmidt-Ott
Ratsherr Jürgen Schmitz
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 1/13
Ratsherr Marc Teuku
Abwesende:
Ratsfrau Eleonore Keller
entschuldigt
von der Verwaltung:
Frau Grehling (Dez. II)
Frau Klösges (FB 13)
Herr Kind, Herr Koslowski, Herr Guth (FB 20)
Herr Hermanns (FB 22)
Frau Ferber (E 26)
Frau Braxein, Frau Knabe (FB 50)
als Schriftführerin:
Frau Joerißen (FB 20)
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 2/13
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
19.01.2016: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0063/WP17
3
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
15.03.2016: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0066/WP17
4
Mitteilungen und Berichte
5
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2016-
5.1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 - Überplanmäßige Bereitstellung
von Mitteln im Produkt im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften
und Einrichtungen
Vorlage: FB 50/0152/WP17
6
Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2016
Vorlage: FB 20/0060/WP17
7
Ratsantrag Nr. 134/17 der Fraktion "Die Grünen"
Investition von Stiftungsvermögen in städtische Projekte und Liegenschaften
Vorlage: FB 20/0062/WP17
8
2. Übersicht der Ermächtigungsübertragungen oberhalb der vom Rat festgesetzten
Wertgrenze - Stand: 29.03.2016
Vorlage: FB 20/0061/WP17
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 3/13
Nichtöffentlicher Teil
1
Mitteilungen und Berichte: nichtöffentlich
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
19.01.2016: nichtöffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0064/WP17
3
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
15.03.2016: nichtöffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0067/WP17
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 4/13
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen eröffnet die Sitzung um 17:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden.
Es liegen keine Anträge zur Tagesordnung vor.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
19.01.2016: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0063/WP17
Beschluss:
Der Finanzausschuss genehmigt einstimmig bei einer Enthaltung die Niederschrift über die Sitzung vom
19.01.2016 (öffentlicher Teil).
zu 3
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom
15.03.2016: öffentlicher Teil
Vorlage: FB 20/0066/WP17
Beschluss:
Der Finanzausschuss genehmigt einstimmig bei einer Enthaltung die Niederschrift über die Sitzung vom
15.03.2016 (öffentlicher Teil).
zu 4
Mitteilungen und Berichte
Frau Grehling informiert die Ausschussmitglieder über den Stand der Einkommenssteuer im ersten
Quartal von rund 26,7 Mio. Euro. Der Haushaltsansatz sei somit voraussichtlich auskömmlich, wenn die
Tendenz weiterhin so positiv bleibe. Dies gelte auch für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 5/13
Die Gewerbesteuer weise zurzeit einen Stand von rund 171 Mio. Euro auf. Damit liege der Ist-Bestand
über dem Haushaltsansatz von 167 Mio. Euro. Frau Grehling erinnert jedoch daran, dass im letzten
Monat des vergangenen Jahres Abgänge von rund 9 Mio. Euro zu verbuchen gewesen seien, weshalb
die aktuelle Steigerung nicht aussagekäftig sei.
Ratsherr Pilgram erkundigt sich, ob vergleichbare Werte von anderen Kommunen bekannt seien, da er in
Erinnerung habe, dass der Presse zu entnehmen gewesen sei, dass die Steuereinnahmen in diesem
Jahr wieder sprudeln.
Frau Grehling führt dazu aus, dass auch sie diese Information der Presse entnommen habe, die
Entwicklung sei jedoch lokal sehr differenziert. Genauere Aussagen seien noch nicht möglich. Derzeit
könne die Stadt Aachen noch keine genauere Prognose für die Gewerbesteuer vornehmen. Durch die
zusätzlich eingerichtete Stelle im Bereich der Betriebsprüfung erhoffe sie sich jedoch einen verbesserten
Informationsfluss.
zu 5
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2016-
zu 5.1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 - Überplanmäßige Bereitstellung von
Mitteln im Produkt im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und
Einrichtungen
Vorlage: FB 50/0152/WP17
Ratsfrau Plum macht deutlich, dass sie über den Inhalt der Vorlage wenig erfreut sei. Sie interessiere der
Kommunikationsablauf innerhalb der Verwaltung, um beispielsweise nachvollziehen zu können, wie es zu
der Entscheidung kam, dass bei dem Gebäude Tempelhofer Straße mehr Räumlichkeiten eingerichtet
worden seien.
Für sie sei unklar, auf welcher Basis die Kostenschätzung in Höhe von 845.000 Euro bei der
Beschlussfassung im Dezember 2015 basiert habe. Sie stellt heraus, dass die Flüchtlingsangelegenheit
sehr wichtig sei und dass erhöhte Kosten zum damaligen Zeitpunkt an der Beschlussfassung nichts
geändert hätten.
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 6/13
Frau Ferber stellt heraus, dass das Gebäudemanagement in den politischen Gremien nur sehr selten
vertreten sei, da es bislang Abweichungen in dieser Form nicht gegeben habe. Sie erläutert, dass der
Zeit- und Termindruck hier sehr hoch sei, höher als bei planbaren Maßnahmen, für welche eine
intensivere Kostenschätzung entsprechend ausgearbeitet werden könne.
Es habe keine vergleichbaren Gebäude gegeben, die als Alternative in Vergleich gesetzt hätten werden
können.
Sie erklärt die Kostenabweichung unter anderem damit, dass die einmalige Begehung in dem Gebäude
auf der Tempelhofer Straße erfolgte als noch Mieter in dem Objekt wohnhaft waren. Weiterhin verfüge
der Eigenbetrieb über keine eigenen Planer und sei daher stets auf Fremdleistungen angewiesen. Bei der
groben Kostenschätzung müsse daher mit einer Kostenvarianz von bis zu 80 % gerechnet werden.
Die Begehung sei damals nach besten Wissen und Gewissen erfolgt. Nach der im Anschluss
beauftragten Kostenschätzung durch ein externes Planungsunternehmen habe E 26 die Information an
die Fachverwaltung weitergeleitet.
Bei der Schätzung der Herrichtungskosten sei der Informationsaustausch suboptimal gewesen. Hier
verspreche sie Besserung.
Der Ausschussvorsitzende Claßen bekundet seinen Unmut darüber, dass eine Kostensteigerung von
rund 60 % nicht nachvollziehbar und inakzeptabel sei. Er sei der Meinung, dass es geeignetere Mittel
gebe, um die Kostenschätzung präzise vornehmen zu können. Es sei jetzt Aufgabe der Politik, diese
Kostensteigerung nach Außen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten bzw. zu erklären. Für ihn
sei der Eigenbetrieb in der Bringschuld. Der Politik bleibe nichts anders übrig, als auf die Auskunft der
Fachabteilungen zu vertrauen und sich darauf zu verlassen.
Ratsfrau Plum sei es ein Rätsel wie die Umsetzung, ohne eine detaillierte Aufstellung der Politik zur
Kenntnisnahme vorgelegt zu haben, erfolgen konnte. Sie macht deutlich, dass zur Beratung im
Sozialausschuss diese vorliegen müsse. Sie teilt die Auffassung ihres Vorredners, Ratsherrn Claßen,
dass der Politik jetzt nichts anderes übrig bliebe, als die Vorlage zu beschließen, obwohl noch
Klärungsbedarf bestünde. Sie sei der Meinung, dass eine „Wasserstandsmeldung“ über die
Kostenschätzung aus Februar 2016 zeitnah hätte erfolgen müssen und nicht erst im April 2016. Das
Versprechen zur Besserung seitens E 26 in Sachen Grundstück Adenauerallee sei für sie sehr dürftig.
Abweichungen dieser Größenordnung von rund 1,2 Mio. Euro setzten eine unmittelbare Unterrichtung der
Politik voraus. Für sie sei jedoch die Frage, wer die Entscheidung getroffen hat, noch nicht beantwortet.
Ratsherr Pilgram stellt klar, dass im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte die Verwaltung einen sehr guten
Job mache. Dies unterstreicht auch Ratsfrau Plum nochmal deutlich. Ratsherr Pilgram führt weiterhin
aus, dass wenig Alternativen möglich seien. Auch sei bekannt, dass erst nach dem HOAI Verfahren
verlässliche Zahlen vorlägen und alles andere grobe Schätzungen seien. Die Erhöhung der Kosten sei in
der vorliegenden Vorlage keine Erhöhung aufgrund von Kostensteigerungen, sondern aufgrund von
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 7/13
modifizierten Planungsabweichungen. Erst eine seriöse Planung ergebe auch eine seriöse
Kostenschätzung, die ein „Stochern im Nebel“ verhindere.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg weist Ratsherrn Pilgram darauf hin, dass dem Ausschuss durchaus
bekannt sei, dass Kostensteigerungen/-abweichungen entstehen können. Er führt als Beispiel das
Bahnfahren an. Die Bahn gebe auch eine Ankunftszeit an, die sich allerdings verändern kann, meist eher
negativ. Dies sei den Bahnfahrern durchaus bekannt. Jedoch sollte auch unter Zeitdruck eine bessere
Kommunikation möglich sein, um eine optimale Planung zu erreichen. Für ihn sei die Vorlage ebenfalls
nicht ausreichend detailliert, um einen Beschluss zu fassen. Er stellt die Frage, wie eine Besichtigung vor
Ort aussehe und ob an dieser Besichtigung auch Architekten teilnähmen. Weiterhin möchte er wissen,
um was für eine „sinnvolle Optimierung“ seitens FB 50 es sich handle. Letztlich fragt er, ob die Vorlage
lediglich als Wasserstandsmeldung zu werten sei, oder ob es sich um endgültige Zahlen handle.
Frau Ferber erläutert, dass die Optimierung im Untergeschoss vorgenommen worden sei. Nachdem das
Objekt geräumt wurde, sei festgestellt worden, dass sich dort Wände befanden, die nicht tragfähig und
belastbar seien. Diese Optimierung mache jedoch nur einen kleinen Teil der Kostenveränderung aus. Die
Entscheidung, dass die Wände abgerissen werden sollten, hätten der Eigenbetrieb und die Fachabteilung
gemeinsam getroffen.
An der Besichtigung nehmen in der Regel Mitarbeiter der Bauaufsicht, der Feuerwehr für die
brandschutzrechtlichen Vorschriften, Mitarbeiter von E 26 und Mitarbeiter der Fachabteilung teil. Dies
reiche für eine erste Einschätzung in der Regel auch aus.
In dem Objekt Tempelhofer Straße sei unter anderem die externe Beauftragung eines Brandgutachters
für die Beurteilung der brandschutzrechtlichen Notwendigkeiten, die mit deutlich höheren Kosten als
ursprünglich geplant zu Buche schlagen, für die Kostensteigerung verantwortlich.
Die aktuelle Kostenschätzung sei keine Wasserstandsmeldung, sondern eine abschließende
Kostenaufstellung. Es sei hier höchstens mit der im Regelfall zehn prozentigen Abweichung zu rechnen.
Ratsfrau Plum erkundigt sich, ob die Fachabteilungen Rechnungsprüfung und Finanzsteuerung über die
Kosten informiert worden seien.
Frau Ferber betont, dass die Tempelhofer Straße einen Ausnahmefall darstelle. Um die Zielvorgabe Juli
einzuhalten, sei ausnahmeweise schon frühzeitig mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen worden.
Die Rechnungsprüfung sei im Rahmen des Vergabeverfahrens beteiligt worden.
Ratsherr Teuku hinterfragt die Konsequenzen seitens des Eigenbetriebes Gebäudemanagement
aufgrund der aktuellen Geschehnisse.
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 8/13
Frau Ferber stellt heraus, dass es sich bei den aktuellen Geschehnissen um Ausnahmefälle handle. Im
Regelfall liefe das Verfahren anders ab. Wann die Politik zukünftig einzubeziehen sei, müsse intern
nochmal abgestimmt werden.
Frau Braxein informiert die Ausschussmitglieder, dass nach der Kenntnisnahme seitens FB 50 auch die
Finanzsteuerung informiert worden sei. Sie nehme aus der Sitzung mit, dass zukünftig eine Information
nicht mehr erst in der nächsten Ausschusssitzung zu erfolgen habe, sondern bereits frühzeitig mit der
Kenntnisnahme der Fachabteilung.
Frau Grehling bedankt sich bei dem Ausschuss für die Differenzierung der beiden Themenkomplexe
Kosten der Unterkünfte und Flüchtlinge. Künftig werde der Fachbereich Finanzsteuerung in jedem Fall
über die Arbeitskreise und Gesprächsrunden einbezogen. Damit solle nicht nur die Risikoschwelle
minimiert werden, sondern auch der Informationsfluss sichergestellt werden.
Die Alternativmöglichkeiten sollten dadurch transparenter sein. Sie weist den Ausschuss darauf hin, dass
es sich nicht um eine Kostenexplosion handle, sondern die notwendigen Mehrkosten auf einer
Kostenermittlung nach detaillierten und fundierten Kenntnissen basieren. Auch sie nehme aus der
Diskussion mit, dass die Mitnahme und Begleitung der Gremien außerordentlich wichtig sei.
Ratsfrau Plum bedankt sich für die Einsicht seitens der Verwaltung. Der mangelnde Kommunikationsfluss
habe sie sehr verärgert. Sie stellt nochmals heraus, dass die Tempelhofer Straße seitens der Politik
immer beschlossen worden wäre. Daher sollte auch mit Zeitdruck eine bessere Planung möglich sein.
Weiterhin erwarte sie für die nächste Sitzung eine Vorlage, in der die Abläufe der Bauverfahren
aufzuzeigen und die beschriebenen Kostensteigerungen hinterlegt sind. Sie empfiehlt bei Bauvorhaben
solcher Größenordnungen eine frühzeitige Beteiligung externer Planer, da gerade bei großen Projekten
solche Abweichungen entstehen könnten. Die Stadt Aachen stehe sehr gut dar, was die
Flüchtlingsunterkünfte betreffe, wofür sie sich auch nochmal bedanken möchte.
Ratsherr Deumens bestätigt, dass die Verwaltung gerade im Flüchtlingsbereich unter enormen Zeitdruck
stehe. Hinzu komme, dass seitens der Politik auch zügig Vorschläge erwartet werden würden, weshalb
die Verwaltung nicht immer mit der benötigten Genauigkeiten hinsehen könne. Er bittet den Ausschuss
daher, die Situation der Verwaltung zu berücksichtigen. Was die Kommunikationsprobleme angehe, gehe
er davon aus, dass sich dies zukünftig ändere.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bittet letztlich noch einmal um eine detaillierte Kostenzusammenstellung
im Sozialausschuss, auch wenn die Gründe für die Kostenänderung aufgrund der Diskussion schon
deutlicher geworden seien, um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt auch Rede und Antwort stehen zu
können.
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 9/13
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig und ohne Enthaltungen dem Rat der Stadt Aachen
vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie die
überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften
und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung
vorgeschlagen zu beschließen.
zu 6
Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2016
Vorlage: FB 20/0060/WP17
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt einstimmig die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der
Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2016.
zu 7
Ratsantrag Nr. 134/17 der Fraktion "Die Grünen"
Investition von Stiftungsvermögen in städtische Projekte und Liegenschaften
Vorlage: FB 20/0062/WP17
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes wird die Vorlage als Tischvorlage an die Ausschussmitglieder
verteilt.
Frau Grehling führt zunächst aus, dass die eindeutige Beantwortung des Antrages, ohne daraus
Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse entstehen zu lassen, dazu geführt habe, dass die Bearbeitung
zeitintensiv gewesen sei und die Vorlage deshalb als Tischvorlage zum Tagesordnungspunkt verteilt
werde. Sie bittet, dies zu entschuldigen.
Die Verwendung der Stiftungsmittel unterliege Schranken, die zu Interessenskonflikten führten. So sei der
Mitteleinsatz an den Stiftungszweck gebunden, der sich nicht immer mit den wünschenswerten
Maßnahmen, die aus Stiftungsmitteln finanziert werden sollen, verbinden lässt. Hinzu komme, dass die
Erträgnisse nicht ausreichend vorhanden seien, um weitere gemeinnützige Projekte zu fördern.
Die Stiftung schütte das aus, was nach steuerrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung steht. Also sei
nach den Kriterien einer Vermögensanlage zu entscheiden.
Frau Grehling betont, dass es sich bei der Vermögensanlage um eine kapitalsichere Anlageform handeln
müsse. Werden Anlagen getätigt, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, so hafte die Stadt mit Mitteln
aus dem städtischen Haushalt.
Letztendlich entscheide auch immer die Rendite aus einer Maßnahme darüber, ob diese aus der Anlage
von Stiftungsmitteln finanziert werden könne oder nicht. Daher sei eine Grundsatzentscheidung, dass
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 10/13
Stiftungsvermögen für den Wohnungsbau einzusetzen ist, nicht möglich. Es handle sich immer um eine
Einzelfallprüfung. Faktoren wie Mieteinnahmen und Rendite seien bei konkreten Maßnahmen zu dem
Ertrag aus einer eventuellen Geldanlage in Vergleich zu setzen.
Frau Grehling führt zur Verdeutlichung als Beispiel ein Mietobjekt an, welches nach zehn Jahren nicht
mehr benötigt werde. Dies hätte zur Folge, dass die Erträgnisse aus dieser Maßnahme ausbleiben und
so keine Rendite zu verbuchen sei. In dem Falle scheitere die Kooperation und die Stadt müsse für die
Kosten haften. Das Vermögen aus den Stiftungen sei dem Ausschuss bekannt. Die Ertragslage sei auch
dem Sozialausschuss nach den einzelnen Stiftungszwecken unterteilt vorgelegt und erläutert worden.
Wenn seitens der Verwaltung Möglichkeiten zur Finanzierung von Projekten durch die Anlage von
Stiftungsvermögen bekannt seien, so werde dies auch entsprechend für die Politik aufbereitet. Zu
beachten sei, dass das Grundstockvermögen der jeweiligen Stiftung erhalten bleiben muss. Demnach
kommt für eine Grundstücksveräußerung nur ein Tauschgeschäft in Betracht.
Ratsherr Pilgram bedankt sich für die Vorlage, die auch die Zustimmung seiner Fraktion finde. Ihm sei
wichtig, dass der Antrag, wie der Vorlage zu entnehmen sei, grundsätzlich Zuspruch finde. Er hoffe
darauf, dass die Verwaltung durch die Vorlage diese Möglichkeit zu gegebener Zeit prüfe.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bedankt sich bei der Fraktion „Die Grünen“ für den guten Antrag, sowie für
die Vorlage bei der Verwaltung. Für ihn stellt sich noch die Frage, wie das Immobilienvermögen der
Stiftungen bewertet werde. Als mögliche Bewertungskriterien führt er den Miet- oder Verkaufspreis an.
Frau Grehling erläutert, dass die Immobilien der Stiftungen wie die städtischen Immobilien nach der
Gemeindeordnung NRW nach dem Ertrags- oder Substanzwert bilanziert werden. Grundlage bei einem
Verkauf oder einem Tauschgeschäft sei der jeweilige Buchwert der Immobilie. Sie führt dazu aus, dass
Tauschgeschäfte zwischen den Stiftungen und der Stadt äußerst komplex seien, da es sich bei den
Immobilien der Stiftungen zum Beispiel um Gutshöfe handle, denen äußerst schwierig ein städtisches
Grundstück gegenübergestellt werden könne.
Grundsätzlich stoße die Stadt dabei jedoch an natürliche Grenzen, da entsprechende Tauschflächen
meist nicht zur Verfügung stehen. Weiterhin müssten sie aufgrund testamentarischer Vorgaben gestattet
sein. Als negatives Beispiel erinnert Frau Grehling an das Tauschgeschäft mit der Stiftung Bischoff
(Driescher Hof). Es spiele nicht nur der Grundstückswert eine Rolle, sondern auch entwickelbare
Möglichkeiten seien in dem Verfahren zu berücksichtigen.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg hinterfragt weiterhin die Art der Finanzanlage. Für ihn sei von Interesse, ob
beispielsweise Wohnungsbauaktien für die Stiftung bei Beteiligungen in Betracht kämen.
Frau Grehling führt dazu aus, dass Aktien keine kapitalsichere Anlageform seien, weshalb diese nicht in
Betracht kämen. Es gebe ein Runderlass zu kommunalen Kapitalanlagen, der vom Innenministerium
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 11/13
NRW veröffentlicht wurde. Die Einlage- und Kapitalsicherung müsse demnach gewährleisten, dass der
Stiftung keine Verluste entstehen. Selbst eine garantierte Rendite seitens eines Gesellschafters setze
eine Haftungserklärung der Stadt und damit im Verlustfall einen finanziellen Ausgleich voraus. Letztlich
sei durch den Runderlass auch eine Finanzanlage in Wohnungsbauunternehmen nur bedingt möglich.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig und ohne Enthaltungen dem Rat den Sachstandsbericht zur
Kenntnis zu nehmen.
zu 8
2. Übersicht der Ermächtigungsübertragungen oberhalb der vom Rat festgesetzten
Wertgrenze - Stand: 29.03.2016
Vorlage: FB 20/0061/WP17
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die beigefügte Übersicht der
Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis zu nehmen.
FA/13/WP.17
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 12/13