Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
166698.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
12.07.16, 12:00
Aktualisiert
24.01.18, 15:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0498/WP17
öffentlich
12.07.2016
Dez. III / FB 61/300
Erneuerung Hasbach
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.08.2016
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss genehmigt die nachfolgende, vom Oberbürgermeister Herrn Marcel Philipp
und vom Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses Herrn Achim Ferrari am 08.07.2016 gefasste
Dringlichkeitsentscheidung:
"Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen (GO NW)
fassen die beiden Unterzeichner als Oberbürgermeister der Stadt Aachen und als Vorsitzender des
Mobilitätsausschusses im Wege der Dringlichkeitsentscheidung folgenden Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den
Planungsbeschluss aufgrund der vorliegenden Planung Nr. 2016 / 04-02 und beauftragt die
Verwaltung mit der Ausführungsplanung und der Durchführung einer
Bürgerinformationsveranstaltung."
Vorlage FB 61/0498/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2016
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-400-xxxxx-300-1 „Hasbach“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
23.000
0
0
0
0
Ergebnis
0
23.000
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-23.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0498/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung
Die Erneuerung der Straße Hasbach ist dringlich erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten und den Linienverkehr in der Straße aufrecht zu erhalten. Die Straße hat einen Zustand
erreicht, der mit Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr reparabel ist. Außerdem müssen die
Straßenbaumaßnahmen in Walheim, Albert-Einstein-Straße 1. und 2. BA sowie Schleidener Straße
abgestimmt werden. Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am
06.07.2016 einstimmig die Empfehlung für den Planungsbeschluss gefasst.
Um die erforderlichen Mittel 2017 im Haushalt aufnehmen zu können, müssen bis spätestens Ende
August 2016 die erforderlichen Unterlagen (Lageplan mit Kostenberechnung) vorliegen. Da der für die
Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 5 erforderlichen Planungsbeschluss erst in der Sitzung des
Mobilitätsausschusses am 25.08.2016 regulär gefasst werden kann, verbleibt danach keine
Bearbeitungszeit für die Erarbeitung der Unterlagen. Aus diesem Grund wurde am 08.07.2016 als
Ersatz für den regulären Planungsbeschluss eine Dringlichkeitsentscheidung vom Oberbürgermeister
Herrn Marcel Philipp und vom Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses Herrn Achim Ferrari
unterschrieben. Somit konnte unverzüglich ein Ingenieurbüro mit der Planung und Kostenberechnung
beginnen.
Den Unterzeichnern der Dringlichkeitsentscheidung lagen folgende Erläuterungen vor:
Anlass
Die Straße Hasbach in Walheim weist erhebliche bauliche Schäden auf und kann nicht mehr saniert
werden. Daher ist eine Erneuerung des gesamten Straßenaufbaus notwendig. Die Maßnahme muss
dringlich durchgeführt werden, wenn der Linienverkehr in der Straße aufrecht erhalten werden soll.
Darüber hinaus ist eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes dringend erforderlich, um Verbesserungen
der baulichen, gestalterischen und verkehrlichen Bedingungen zu erreichen. Insbesondere die
Gehwege sind für einen sicheren und komfortablen Fußgängerverkehr zu schmal.
Heutige Situation
Die Straße Hasbach ist eine ca. 470 m lange Erschließungsstraße im Stadtbezirk
Kornelimünster/Walheim. Sie verbindet die Albert-Einstein-Straße mit der Walheimer Straße und
bindet als einzige Straße das Wohngebiet am Sperberweg an. Die umgebende städtebauliche
Struktur ist durch eine homogene Ein- und vereinzelt Mehrfamilienhausbebauung geprägt. Vor allem
die Oberfläche der Fahrbahn ist in einem sehr schlechten Zustand, weist deutliche Spurrillen auf und
kann bald nicht mehr vom Linienverkehr befahren werden. Die Straße steigt kontinuierlich von der
Walheimer Straße bis zur Albert-Einstein-Straße an.
Eine Zählung aus dem Jahr 2008 weist im Knoten Albert-Einstein-Straße / Hasbach eine
Verkehrsbelastung von ca. 860 Kfz/24h im Hasbach sowie 2.000 Kfz/24h in der Albert-Einstein-Straße
aus. Diese relativ geringe Belastung lässt sich problemlos in der Straße abwickeln.
Vorlage FB 61/0498/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2016
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Die Straßenraumbreite beträgt durchgehend ca. 9,0 m. Die Fahrbahn im Hasbach ist zwischen 6,00
und 6,10 m breit, die Gehwegbreiten rd. 1,45 m auf beiden Seiten. Vor dem Knoten Prämienstraße im
Bereich der Bushaltestelle "Hasbach" weitet sich der Straßenraum auf ca. 12,0 m auf, die Fahrbahn
entsprechend auf ca. 9,0 m auf.
Der Hasbach ist Teil einer Tempo-30-Zone. An den Einmündungen gilt daher die Rechts-vor-linksRegelung.
Fußgängerverkehr
Das Platzangebot für Fußgänger entspricht nicht den Anforderungen der einschlägigen Richtlinien/Regelwerke (EFA, RASt 06), die eine Gehwegbreite von 2,50 m fordern. Ein
Nebeneinandergehen, sich Begegnen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist heute nicht möglich.
Radverkehr
Der Radverkehr wird heute im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der Radverkehrsanteil ist mit
weniger als 2 % sehr gering.
Parken
Parken wird als Fahrbahnrandparken versetzt beidseitig praktiziert. Derzeit bestehen für ca. 48
Fahrzeuge Parkmöglichkeiten im Hasbach. Bei den Ortsbesichtigungen waren diese bei weitem nicht
ausgelastet. Hoher Parkdruck liegt hier nicht vor.
ÖPNV
Der Hasbach wird im Einrichtungsverkehr von der Albert-Einstein-Straße in Richtung Walheimer
Straße montags bis freitags von 32 Bussen der Linien 11 und 65 befahren. Die Linien 11 und 65
verbinden Walheim auf unterschiedlichen Routen mit der Aachener Innenstadt. Es werden maximal 3
Fahrten je Stunde durchgeführt. Es befinden sich zwei Haltestellen in der Straße, zum einen die
Ausstiegshaltestelle "Sperberweg" und zum anderen die Endhaltestelle "Hasbach". An der Haltestelle
"Hasbach" werden Standzeiten von bis zu 21 Minuten abgehalten (Pausenzeit Linie 11).
Unfälle
Die polizeiliche Unfallstatistik zeigt für den Hasbach im Zeitraum von 01.01.2013 bis 31.03.2016 nur
einen Unfall der Kategorie 1-4. Damit ergeben sich keine planungsrelevanten Auffälligkeiten und auch
keine besonderen Unfallhäufungsstellen.
Bäume
Im Hasbach existieren keine Bäume im öffentlichen Straßenraum.
Planung
Ziel der Überplanung ist eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer. Eine
angemessene und sichere Abwicklung des Fußgängerverkehrs und die gestalterische Aufwertung des
Straßenraums sind ebenso zu beachten wie das Vorhalten von ausreichend vielen öffentlichen
Parkständen und die Abwicklung des Linienverkehrs. Zur Verbesserung der Lebens- und
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Ausdruck vom: 19.07.2016
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Aufenthaltsqualität der Anwohner werden Elemente zur Verkehrsberuhigung vorgesehen, die dafür
sorgen sollen, dass auch nach der Erneuerung die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten
wird und die Verkehrssicherheit erhöht wird.
Bei der Planung wurden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der
Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den
Komfort der Verkehrsteilnehmer zu stellen ist (VWV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Als weitere Aspekte sind u.a. die Belange des ruhenden Verkehrs, des Städtebaus, und der
Aufenthaltsqualität zu berücksichtigen.
Die Planung erfolgt nach dem Separationsprinzip mit einer Fahrbahnbreite von 5,55 m mit
alternierendem Parken (vgl. Anlage 3 "Planung"). Diese Breite ist für den Begegnungsfall Lkw-Pkw
erforderlich. Der Gehweg auf der nördlichen Seite kann dadurch auf 1,90 bis 2,20 m verbreitert
werden. Der südliche Gehweg wird nicht angepasst und bleibt zwischen 1,40 und 1,50 m breit.
Die Anzahl der Parkmöglichkeiten gegenüber dem Bestand sinkt von ca. 48 Parkständen um ca. 17
Parkstände, so dass noch ca. 31 Parkstände im Straßenraum angeboten werden können.
Die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-links an den Einmündungen wird beibehalten, um die Verkehre
abzubremsen.
Es wird ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t (Verkehrszeichen 253) von der Walheimer
Straße in Fahrtrichtung Albert-Einstein-Straße eingerichtet. In Fahrtrichtung des Linienverkehrs dürfen
hingegen alle Fahrzeuge weiterhin fahren.
Es sind keine Straßenbäume oder Beete vorgesehen.
Die Planung ist mit der ASEAG und der Polizei abgestimmt.
Baukosten
Die Baukosten werden im Rahmen der Vorplanung über die Fläche ermittelt und betragen nach
überschlägiger Schätzung ca. 800.000 Euro.
Finanzierung
Für die Erneuerung der Straße Hasbach wird mit Baukosten i.H.v. rd. 800.000 € gerechnet, die im
Haushalt für das Jahr 2017 haushaltsneutral eingeplant werden müssen.
Für die Planung werden rd. 23.000 € bereits in 2016 benötigt. Da bislang keine Mittel im Haushalt
eingeplant sind, müssen diese 23.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung kann aus
der Maßnahme "Verkehrserschließung alter Tivoli und Umfeld", PSP-Element 5-120102-900-02300300-3, Kostenart 78520000 erfolgen, da diese Maßnahme in 2016 nicht zur Ausführung kommt und ab
2018 wieder in den Haushalt eingeplant wird.
Die Straße Hasbach hat zum 31.12.2016 noch einen Restbuchwert von 92.761,50 €. Um diesen
Betrag wird zum Zeitpunkt des Baubeginns die Ergebnisrechnung durch außerplanmäßige
Abschreibung belastet. Nach der Erneuerung beim angestrebten Vollausbau ist ein Buchwert in Höhe
der Baukosten von ca. 800.000 € zu erwarten.
Vorlage FB 61/0498/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.07.2016
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Für die Herstellung von Bushaltestellen stehen ausreichende Mittel aus dem Sonderposten aus
Ablösezahlungen zur Verfügung, so dass nach Abschluss der Maßnahme Einnahmen aus
Ablösezahlungen in Höhe der tatsächlichen Kosten für die Bushaltestellen abgerechnet werden
können.
Inwieweit Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fällig werden, wird derzeit geprüft.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt.
Ergebnisse der Anhörung fließen in die Ausbauplanung ein. Ein Protokoll der Bürgerinformation wird
den Ausschüssen in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt.
Bei der Zeitplanung für den Umbau im Hasbach müssen die Straßenbaumaßnahmen in der
Schleidener Straße und Albert-Einstein-Straße berücksichtigt werden. Anwohner im Hasbach und
Sperberweg müssen zu jeder Zeit ihre Häuser erreichen können.
Anlage/n:
Anlage 1: Bestandsplan Hasbach
Anlage 2: Fotos Hasbach
Anlage 3: Planung Hasbach
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Ausdruck vom: 19.07.2016
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Anlage 2: Fotos Hasbach
Hasbach, Einmündung Albert-Einstein-Straße
Straßenzustand
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Hasbach, Bushaltestelle Sperberweg
Hasbach, Knoten Walheimer Straße mit Bushaltestelle