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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
163497.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
18.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:57

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0158/WP17 öffentlich 18.05.2016 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.06.2016 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0158/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.06.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0158/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.06.2016 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der UWG zum Freibad Hangeweiher vom 06.06.2016 Die UWG bittet in ihrer Anfrage um die Beantwortung folgender Fragen zum Thema Wassertemperatur im Freibad Hangeweiher: Frage 1: Gibt es eine Vorgabe, welche Wassertemperatur das Wasser im großen Becken des Freibads Hangeweiher haben soll, und welche Temperatur muss dies sein? Antwort: Ja, die Wassertemperatur im großen Becken des Freibades Hangeweiher soll 22 Grad nicht unterschreiten. Es kommt, je nach Außentemperatur vor allen Dingen bei nächtlichen Kälteeinbrüchen jedoch zu Schwankungen. Ein Mittelwert über die vergangenen 5 Jahre zeigt, dass die Wassertemperatur konstant zwischen 22 und 23 Grad lag. Frage 2: Trifft es zu, dass die Temperatur des Wassers im großen Becken des Freibads im Vergleich zum Vorjahr abgesenkt wurde? Antwort: Nein. Die Durchschnittstemperatur des Beckenwassers betrug 22,7 Grad im Mail 2015 und 22,6 Grad im Mai 2016. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der SPD Fraktion – Ratsfrau Ye-One Rhie – vom 26.04.2016 zu Punkt 1: Gibt es genaue Zahlen und Erhebungen zum Falschparken auf Behindertenparkplätzen und Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur in Aachen? Es kann lediglich eine Auflistung der ausgestellten Verwarnungen erfolgen. Falschparken auf Behindertenparkplätzen im Zeitraum 01.01.2016 bis 26.04.2016 = 593 erteilte Verwarnungen; Falschparken auf Parkflächen für Elektrofahrzeuge im Zeitraum 01.01.2016 bis 26.04.2016 = 121 erteilte Verwarnungen. zu Punkt 2: In welchem Verhältnis stehen die Kosten der regelmäßigen Kontrollen und die Einnahmen durch Bußgelder wegen Falschparkens? Aufgrund der aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung erwirtschaftet jede Überwachungskraft (ohne Einnahmen aus Parkscheinautomaten etc.) im Durchschnitt 1,35 Euro bezogen auf Kosten von 1 Euro. zu Punkt 3: Wie viele Planstellen sieht die Verwaltung aktuell für die Kontrolle von Falschparkern im Straßenraum vor? Wie viele Planstellen sind aktuell besetzt? Insgesamt 103 Planstellen mit unterschiedlichen Stundenzahlen (5 bis 39 Stunden), die überwiegende Anzahl mit 22 bzw. 30 Stunden. 12 Planstellen waren nicht besetzt, zum 01.06,2016 wurden 6 Überwachungskräfte eingestellt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der SPD Fraktion – Ratsfrau Ye-One Rhie – vom 02.06.2016 Kontrollen des Ordnungsamtes Zu Punkt 1 / Punkt 2 Wie viele und welche Einschränkungen für den Busverkehr und Störungen des barrierefreien Ein- und Ausstiegs wurden bei den Kontrollen festgestellt und wie wurden diese geahndet? Zunächst ist anzumerken, dass die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes sich nicht erst seit einigen Wochen gezielt um Behinderungen im ÖPNV (Unterstützung durch die ASEAG) kümmern. Seit dem 25.05.2015 (Beginn des Sondereinsatzes) werden kontinuierlich Kontrollfahrten mit dem ASEAG E-SmartFahrzeug durchgeführt. In der Zeit vom 25.05.2015 bis Ende Mai 2016 wurden insgesamt 2338 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt. Diese Ordnungswidrigkeiten stehen ausschließlich im Zusammenhang mit konkreten bzw. möglichen Behinderungen des ÖPNV (Haltestellenbereiche, Sonderfahrstreifen, zweite Reihe usw.). Zu Punkt 3 Ließ sich im Verlauf dieser Kontrollen bereits der erwartete „Lerneffekt“ bei den Verkehrs-teilnehmerinnen und –teilnehmern feststellen? Der „Lerneffekt“ konnte bereits festgestellt werden, Falschparker bezüglich des ordnungswidrigen Haltens /Parkens in den vorgenannten Bereichen sind vorsichtiger geworden. Zu Punkt 4 Welche mittel- und langfristigen Konsequenzen ergeben sich aus diesen Erkenntnissen für weitere Maßnahmen im Bestand? Erfolgsaussichten und eine nochmalige Verbesserung für den ÖPNV, werden nur in weiteren permanenten Kontrollen der Sonderfahrstreifen, Haltestellenbereichen usw. gesehen. Zu Punkt 5 Sind weitere Kooperationen zwischen Ordnungsamt und ASEAG geplant? Die Kooperation beinhaltet bereits seit dem 25.05.2015 eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt und der ASEAG. Es ist beabsichtigt diese Kooperation weiterhin durchzuführen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Rhie, SPD, vom 26.04.2016 zum Thema „Kennzeichnung von Elektro- und Behindertenparkplätzen“ Frage 1: Gibt es bundes- oder landesweit einheitliche Piktogramme zur Markierung von ausgewiesenen Parkplätzen wie „Elektro-“ und Behindertenplätzen? Stellungnahme der Verwaltung: Die Straßenverkehrsordnung enthält ein Piktogramm, das ein Sinnbild eines weißen PKW mit Elektrostecker darstellt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist jedoch auf eine zusätzliche Markierung der Elektroparkplätze zu verzichten. Die Aussage der Bezirksregierung stützt sich auf die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wonach bereits bestehende gesetzliche Regelungen nicht durch weitere Verkehrszeichen, zu denen auch Piktogramme zählen, zu verdeutlichen sind. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Ein begründeter Einzelfall kann vorliegen, wenn aufgrund der Vielzahl der Verstöße zu erkennen ist, dass die Beschilderung nicht ausreicht oder missverständlich ist. Ungeachtet dessen ist das verbotswidrige Verhalten über Kontrollen abzustellen. Frage 2: Sind aus der Verwaltung andere Konzepte aus Kommunen im In- und Ausland bekannt? Stellungnahme der Verwaltung: An die Verwaltung sind verschiedene Markierungskonzepte anderer Städte und Kommunen herangetragen worden. Diese bestanden zum Teil aus großflächigen, farbigen Markierungen einschließlich diverser Elektrofahrzeugsymbolen. Diese Konzepte werden nicht durch die Straßenverkehrsordnung gedeckt. Nach Prüfung hat sich herausgestellt, dass diese Elektroparkplätze nicht in der öffentlichen Verkehrsfläche, sondern auf privaten Flächen der jeweiligen Stadt angelegt wurden. Da auf diesen Flächen die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung nicht gelten, sind die Städte hinsichtlich der Kennzeichnung dieser Elektroparkplätze ungebunden. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Rathsherrn Schnitzler, UWG, vom 06.06.2016 zum Thema "Arbeit mit Flüchtlingskindern" 1. Auf welche Weise werden die Schulen in ihrer Arbeit mit Flüchtlingskindern zum Beispiel durch Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen unterstützt? Schulsozialarbeit gibt es derzeit an allen städtischen Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen, an 22 (von 38) städtischen Grundschulen und an einem Gymnasium (von insgesamt 8) in städtischer Trägerschaft. Es kann davon ausgegangen werden, dass an nahezu allen o. g. Schulen geflüchtete Kinder und Jugendliche unterrichtet werden. Es besuchen aber auch Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingserfahrungen Aachener Schulen, an denen keine Schulsozialarbeit verortet ist. Angebote, mit denen Schulsozialarbeiter/-innen geflüchtete Kinder/Jugendliche bzw. die Schulen unterstützen sind beispielsweise           offene Spieleangebote in den Pausen zur Förderung der Integration und des Spracherwerbs Vorlese- und Lesegruppen, z.T. Einzelförderung zur Unterstützung von Lernprozessen Mitwirken in Unterrichtsprojekten Integration der Kinder/Jugendlichen in diversen Gruppenangeboten (z.B. Gruppen mit medien-, theater-, erlebnispädagogischer Ausrichtung, Mädchen- und Jungengruppen) Beratung und Information bei Fragen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Schul- und Lebensalltags in Aachen/in Deutschland Beratungsgespräche in Konfliktsituationen, ggfls. Streitschlichtung Im Einzelfall Vermittlung und ggfls. Begleitung zu anderen Institutionen, Hilfsangeboten, Ärzten, Therapeuten u.a. Beratungsgespräche mit Erziehungsberechtigten – auch im Hinblick auf kulturelle Unterschiede in Erziehungsfragen Gespräche und Angebote zur Sensibilisierung im Hinblick auf Diversität – gegen Diskriminierungen Sozialtraining im Klassenverband zur Unterstützung des sozialen Miteinanders Mit folgenden Angeboten unterstützen der Schulpsychologische Dienst geflüchtete Kinder/Jugendliche bzw. die pädagogischen Fachkräfte in Schulen: 1. Angebote für pädagogische Fachkräfte: Einzelberatung oder schulinterne/schulübergreifende Fortbildungen zu folgenden Fragestellungen:  "Wie gehe ich im Unterricht mit Schülerinnen und Schülern um, die hochbelastende Erfahrungen durch Krieg und Vertreibung mitbringen und kaum oder keine deutschen Sprachkenntnisse haben?"  „Wie kann Schule als System stabilisierend wirken?“  „Wie erkenne ich eine mögliche Traumatisierung?“  "Wie gewinne ich die Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen, Schulleitung, außerschulischen und regionalen Partnern?"  "Wie manage ich die unterschiedlichen Erwartungen, die Kolleginnen und Kollegen, Schulleitung und auch die Schülerinnen und Schüler selbst an mich als pädagogische Fachkraft in einer Vorbereitungsklasse oder internationalen Förderklasse haben?"  "Wie haushalte ich mit meinen Ressourcen, denn für diese Kinder und Jugendlichen gehe ich oft an und über meine Grenzen?"  "Wie gehe ich selbstfürsorglich mit den schrecklichen und schockierenden Geschichten um, die die Schülerinnen und Schüler erlebt haben?" Zudem bietet der Schulpsychologische Dienst die Möglichkeit zur Fallbesprechung und (Team-) Supervision. 2. Angebote zur individuellen Förderung einzelner Flüchtlingskinder:  Die Erfassung des Leistungsstandes von geflüchteten Schülerinnen und Schülern sowie das Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven  Die Beratung bei der Wahl der Schulform und bei Schullaufbahnfragen  Die Beratung bei akuten schulischen Konflikten  Die Suche nach individuellen Lösungen bei Schulschwierigkeiten mit den Beteiligten Alle anderen Angebote können selbstverständlich auch bei schulischen Fragestellungen im Rahmen der Flüchtlingsarbeit genutzt werden, denn Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen vergrößern die Vielfalt an den Schulen und damit auch die Anforderungen an die Lehrkräfte. Sie haben spezielle Bedürfnisse, auf die die Lehrkräfte im Alltag Rücksicht nehmen. 2. Gibt es einen Leitfaden zum Aufbau und der inhaltlichen Konzeptionierung einer „internationalen Klasse“? Da es sich hierbei um innerschulische Angelegenheiten handelt, ist die Beantwortung somit eine Aufgabe der Unteren Schulaufsicht. 3. Falls nicht, ist die Erstellung eines solchen Leitfadens geplant? Nach Rücksprache mit dem Generalisten der zuständigen Unteren Schulaufsicht, Herrn Schulrat Mertens, ist nicht beabsichtigt einen solchen Leitfaden zu erstellen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe "Allianz für Aachen" vom 08.06.2016: Zweifelhafte Kinder- und Jugendförderung „SJD – Die Falken“ 1. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Organisation als Kinder- und Jugendorganisation gefördert wird? Der "SJD - Die Falken" ist gemäß § 75 SGB VIII und der dort rechtlich verankerten Kriterien seit vielen Jahren als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Eine Förderung erhält der Träger durch Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 30.10.2007, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Träger abzuschließen. 2. Auf welcher Grundlage wird der Förderbeitrag ermittelt, und wie begründet die Verwaltung diesen Ansatz? Jeder Leistungsvereinbarung liegt eine fachlich geprüfte Leistungsbeschreibung zugrunde. Der Förderbeitrag bemisst sich nach den entsprechenden Leistungen und angebotenen Maßnahmen. 3. Wie steht die Verwaltung zu dem Widerspruch, dass gemäß Kinder- und Jugendförderplan das Erlernen von demokratischer Mitbestimmung verfolgt werden soll, aber gleichzeitig eine Organisation gefördert wird, die die bürgerliche Demokratie keineswegs für die ideale Form der Mitbestimmung hält, sondern "wirkliche Demokratie" erst im Sozialismus verwirklicht sieht? Wie aus § 78 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII ersichtlich, muss ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe "die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten". Dies wurde zum Zeitpunkt der Anerkennung geprüft und das Vorliegen durch das Aussprechen der Anerkennung durch den Kinder- und Jugendausschuss bestätigt. 4. Ist die Verwaltung der gleichen Auffassung wie der "SJD - Die Falken", dass die sozialistische Utopie das Fundament der pädagogischen Arbeit bilde? Die Fachverwaltung beschäftigt sich nicht mit politischen Utopien, sondern mit Gegenwartsthemen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. 5. Wie hoch sind die Kosten für die finanzierte Halbtagskraft und erhalten "SJD - Die Falken" darüberhinausgehend weitere finanzielle oder sachliche Förderung durch die Stadt? Falls ja, welche und in welchem Umfang? Der Zuschussbetrag seitens der Stadt Aachen, laut Leistungsvereinbarung in Höhe von 6.900 Euro, wird lt. Verwendungsnachweis ausschließlich für Honorarmittel pädagogischer Betreuung verwendet. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Höller-Radtke, SPD vom 05.04.2016 zum Thema: Verein Hazienda Arche Noah e.V. Frage 1: Hat die Stadt Aachen Projekte des Vereins Hazienda Arche Noah finanziell, organisatorisch oder durch Sachleistungen unterstützt? Stellungnahme: Im Jahr 2003 hat der damalige Träger des auf dem Gelände Lintertstraße 111 in Eigenleistung errichteten naturnahen Spiel- und Erlebnisraums von der Stadt Aachen den Titel und das Prädikat „Kinderfreundlich“ erhalten. Am 25.09.2008 hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Aachen dem als „Hazienda Arche Noah e.V.“ neugegründeten Trägerverein aus Stiftungsmitteln einen Zuschuss in Höhe von 15.000,-€ zum Ankauf des Grundstücks Lintertstraße 111 gewährt. Frage 2: Ist die Stadt Aachen Mitglied des Vereins und wenn ja, wer nimmt die Vertretung der Stadt in den Vereinsgremien wahr? Stellungnahme: Die Stadt Aachen ist nicht Mitglied des Vereins. Frage 3: Welche Nutzung ist laut Flächennutzungsplan auf dem Vereinsgelände möglich? Stellungnahme: Für das Vereinsgrundstück des Hazienda Arche Noah e.V. (Gemarkung Forst, Flur 15, Flurstück 203) stellt der gültige Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen „Landwirtschaftliche Fläche“ und teilweise „Wasserfläche“ dar. Über den in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan Aachen*2030 ist keine Änderung der Darstellung geplant. Eine unmittelbare Ableitung planungsrechtlicher Zulässigkeit lässt sich aus dem Flächennutzungsplan allerdings nicht vollziehen. Das Grundstück befindet sich aktuell im planungsrechtlichen Außenbereich, so dass sich eine Zulässigkeit nach den Bestimmungen des §35 BauGB bemisst. Frage 4: Wie bewertet die Stadt Aachen die rechtliche Grundlage für einen möglichen Verkauf? Stellungnahme: Da es sich um ein Grundstück in Privatbesitz handelt, muss sich die Stadt Aachen einer Bewertung der Verkaufsmöglichkeiten enthalten. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Plum, SPD, vom 26.04.2016 zum Thema „Anwohnerparkbereich Kullen“ Frage 1: Wie viel Zeit ist bei den letzten drei Anwohnerparkzonen vergangen zwischen Beschlussfassung über die Errichtung und tatsächlicher Einrichtung? Stellungnahme der Verwaltung: Die letzten Bewohnerparkzonen, die in der Stadt Aachen eingerichtet wurden sind die Zonen "Ost 2", "T", "N" und "V" zeitgleich mit der Erweiterung "Z". Die Zeitspanne zwischen der Beschlussfassung und der Einrichtung können Sie der folgenden Auflistung entnehmen: - Zone "Ost2" (Beschlussfassung 19.05.2010; Einrichtung 15.07.2011) - Zone "T" (Beschlussfassung 06.04.2011; Einrichtung 01.03.2012) - Zone "N" (Beschlussfassung 21.11.2012; Einrichtung 15.03.2014) - Zone "V" und Erweiterung "Z" (Beschlussfassung 20.05.2015; Einrichtung 02.05.2016) Frage 2: Welche Maßnahmen sind verwaltungsseitig zu ergreifen, um einen politischen Beschluss über die Einrichtung einer Anwohnerparkzone umzusetzen? Stellungnahme der Verwaltung: Der Bereich „Kullen“ ist bereits in die Prioritätenliste aufgenommen. Der nächste Schritt ist eine Voruntersuchung der Parkraumauslastung des festgelegten Bereiches. Die Ergebnisse werden anschließend den zuständigen politischen Gremien vorgestellt und die Verwaltung erhält den Auftrag eine Vorplanung zu erstellen. Diese wird in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Die Ergebnisse werden geprüft und in die weitere Planung integriert. Danach verfasst die Verwaltung eine Stellungnahme und die zuständigen politischen Gremien entscheiden abschließend über das Einrichten oder Ablehnen einer Bewohnerparkzone. Abschließend erhalten die Bürgerinnen und Bürger mittels begleitender Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. durch Flyer, durch die Internetseite der Stadt Aachen und durch die Pressearbeit, die Detailinformationen zur Einrichtung ihrer Bewohnerparkzone. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Rhie, SPD, vom 26.04.2016 zum Thema „Ladeinfrastruktur für elektromobile Verkehrsmittel“ Frage 1: Wie viele Ladesäulen für elektromobile Verkehrsmittel gibt es aktuell in Aachen? Stellungnahme der Verwaltung: Unter Ladesäulen werden Infrastrukturen verstanden, die es ermöglichen, mit einem speziellen Ladekabel Elektroautos oder E-Roller aufzuladen. Zum 20.06.2016 sind der Verwaltung in Aachen 26 Standorte der STAWAG bekannt, an denen an 30 Ladesäulen 77 Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können (sog. „Ladepunkte“). Davon sind 22 Standorte mit 57 Ladepunkten öffentlich zugänglich. Die meisten davon liegen im öffentlichen Straßenraum. Die Verwaltung hat darüber hinaus keinen vollständigen Überblick über die Gesamtanzahl öffentlich- und nicht öffentlich-zugänglicher Ladesäulen in Aachen. Frage 2: Nach welchen Kriterien erfolgt der weitere Ausbau der E-Ladeinfrastuktur? Stellungnahme der Verwaltung: Im Juni 2016 hat die Verwaltung nach 2014 zum zweiten Mal Erfahrungen und Meinungen von Experten und Bürgern zur Elektromobilität abgefragt. Diese Einschätzungen fließen in die Formulierung der Ziele und Strategien für die Elektromobilität in Aachen ein. Diese Abfrage erfolgt im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030, die im Herbst 2016 der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Frage 3: Wie schätzt die Verwaltung die aktuelle Auslastung, Verfügbarkeit und Nachfrage für ELadeinfrastruktur in Aachen ein? Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit stellt sich deutschlandweit die Verteilung von Ladesäulen wie folgt dar: Der Großteil der Ladesäulen befindet sich auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen bzw. in Parkhäusern (rd. 23 %), gefolgt von Parkplätzen privater Unternehmen einschl. Handel, Hotellerie und Gastronomie (rd. 22 %), Autohändlern (12 %), öffentlichen Straßen und an Rathäusern (9 %). Aufgrund der Bezahlbarkeit für die öffentliche Hand und die angestrebte Beteiligung Privater wird sich die Stadt Aachen an diesen Gegebenheiten orientieren. Dazu finden intensive Gespräche mit wesentlichen Partnern der Verwaltung statt, um bis zum Jahresende 2016 eine akteurübergreifende Strategie für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Aachen vorstellen zu können. Vereinzelt haben sich Elektromobilisten an die Stadtverwaltung mit folgenden Themen gewandt: - Missbräuchliche Nutzung der E-Ladeplätze durch konventionell angetriebene Kraftfahrzeuge - Nutzbarmachung der für E-Zweiräder geplanten Ladesäulen für zusätzlich für E-Autos - Technische Störungen beim Laden an Ladesäulen Diese Punkte werden gemeinsam von der Verwaltung und der STAWAG erarbeitet. Frage 4: Wie sind der Ausbau und die vorhandene Infrastruktur in Aachen im nationalen als auch internationalen Vergleich zu beurteilen? Stellungnahme der Verwaltung: Im April 2016 gab es in der Stadt Aachen 594 Elektroautos. In den weiteren Kommunen der StädteRegion Aachen sind insgesamt 525 Elektroautos angemeldet. Auf europäischer Ebene wird derzeit ein Wert von 1 Ladepunkt je 10 Elektroautos für 2020 angestrebt. Diese Quote ist in Aachen bereits allein mit den Ladesäulen der STAWAG erreicht. In Deutschland gab es im April 2016 insgesamt 4.479 Ladesäulen mit 12.805 Ladepunkten. Dies ergibt einen Versorgungswert von einer Ladesäule je 17.800 Einwohner. In Stuttgart besteht derzeit aufgrund erheblicher Fördermittel eine besonders hohe Dichte der Ladeinfrastruktur: Lt. Angaben der ENBW kommt auf je 3.000 Einwohner eine Ladesäule. In Köln liegt dieser Wert nach Angaben der ENBW bei 20.000 Einwohnern je Ladesäule. In Aachen liegt dieser Vergleichswert bei 8.300 Einwohnern je Ladesäule und ist im Bundesvergleich als ganz gut einzustufen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Rhie, SPD, vom 26.04.2016 zum Thema „Überblick über die Nutzung von elektromobilen und hybriden Fahrzeugen“ Frage 1: Wie viele elektromobile und hybride Fahrzeuge sind aktuell in Aachen zugelassen? Gibt es Vergleichswerte zu anderen Kommunen? Stellungnahme der Verwaltung: Im Aachener Stadtgebiet werden folgende elektromobile und hybride Fahrzeuge genutzt: Elektrofahrräder Elektrofahrräder boomen in Deutschland. Es gab Ende 2015 bereits über 2 Mio. Pedelecs. Pedelec bedeutet „Pedel electric cycle“ und bezeichnet Fahrräder, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h den Fahrenden mittels Elektromotor unterstützen. Es gibt keine lokalen Verkaufs- oder Zulassungszahlen zu Pedelecs. Die Stadt Aachen hat daher in Kooperation mit der FH Aachen eine Erhebung des Pedelecanteils am Aufkommen der Fahrräder durchgeführt. Dazu wurde an einem Werktag auf allen Straßen, auf denen Fahrräder über den Alleenring in die Innenstadt einfahren bzw. aus ihr ausfahren, der Anteil der Pedelecs erfasst. Bei der Zählung im Mai 2015 lag der Anteil der Pedelecs bei 2,7 %. Im Mai 2016 lag er bei 3,5 %. Von 2011 bis 2014 gab es in Aachen mit e-call-a-bike eines der ersten vollautomatischen Pedelec-Verleihsysteme Deutschlands mit 15 Pedelecs. Seit 2015 ist „velocity“ im Aufbau. Ziel sind 100 Stationen mit 1.000 Rädern im Stadtgebiet Aachen. Derzeit sind erst rd. 10 Räder an drei Stationen im Einsatz. Vermehrt kommen in Aachen zudem elektrische Lastenräder zum Einsatz. Elektrischer Busverkehr Die ASEAG hat im von der Stadt geleiteten Projekt CIVITAS DYN@MO Hybridbusse getestet, einen Hybridbus im Einsatz und einen Hybridgelenkbus zu einem vollelektrischen Elektrogelenkbus umgebaut. Nach einem Beschluss des Mobilitätsausschusses über die Beteiligung der Stadt Aachen an den Mehrkosten in Höhe von 8,4 Mio. € für 15 Batteriegelenkbusse einschließlich der notwendigen Infrastruktur, hat die ASEAG aktuell die Beschaffung von 15 E-Bussen eingeleitet. Die Mehrkosten der E-Busse werden mit 80 % aus dem Fond des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gefördert. Elektroautos Die An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen in Aachen erfolgt beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen. Die Verwaltung der Stadt Aachen erfragt seit 2012 vierteljährlich die Anzahl der zugelassenen hybriden und vollelektrischen Kraftfahrzeuge. In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der elektrischen Fahrzeuge in Aachen wie folgt entwickelt: hybrid vollelektrisch gesamt Stadt Aachen 2012 2015 157 322 111 249 268 571 Veränderung + 105 % + 124 % + 113 % StädteRegion Aachen (inkl. Stadt AC) 2012 2015 Veränderung 335 693 + 107 % 181 380 + 110 % 516 1073 + 108 % Aachen hatte mit 0,41 % der 108.000 zugelassenen Pkw einen deutlich höheren Anteil an Elektroautos, als im Bundesmittel von 0,28 %. Die Stadt Aachen ist auf europäischer Ebene im Austausch, um Städtevergleiche vornehmen zu können. Eine eigene Recherche von der Stadt Aachen wurde bisher nicht vorgenommen. Frage 2: Lassen sich die elektromobilen und hybriden Fahrzeuge in Aachen bestimmten Fahrzeuggruppen zuordnen (z.B. ÖPNV, MIV, gewerbliche Nutzungen usw.)? Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich lassen sich die Fahrzeuge in verschiedene Gruppen unterteilen. Die Verwaltung erhält bisher jedoch nur eine Aufteilung in hybride und vollelektrische Kraftfahrzeuge. Sofern die Fragestellerin aus strategischer Sicht weitergehende Aufteilungen für ein Monitoring von Elektrofahrzeugen für geboten hält, so wird um eine diesbezügliche konkrete Anfrage gebeten. Ob hierzu Daten bereitgestellt werden könnten, wäre im Detail mit dem Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen abzustimmen. Frage 3: Wie viele Fahrzeuge befinden sich im Fuhrpark der Stadt Aachen und wie viele davon sind elektromobile/hybride Fahrzeuge? Stellungnahme der Verwaltung: Im Mai 2016 hat die Stadtverwaltung 17 elektrische Fahrzeuge in ihrem Bestand. Darüber hinaus verfügt die Feuerwehr über zwei weitere Fahrzeuge. Zudem sind drei zusätzliche Fahrzeuge (ESmarts) im Pilotprojekt „Flottenmanagement“ im Einsatz. Der Fuhrpark der Stadt Aachen umfasst weiterhin 263 Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb. Viele dieser Fahrzeuge sind Spezialfahrzeuge des Stadtbetriebs (E18). Frage 4: Gibt es aktuell ein Konzept oder Zielwerte zur Umsetzung von Elektromobilität im Fuhrpark der Stadt Aachen? Stellungnahme der Verwaltung: Im Februar 2016 hat der Aufbau eines überwiegend elektrischen Fahrzeugpools für Dienstfahrten in Form einer Pilotphase begonnen. Dem ging eine Analyse des Fahrverhaltens der Mitarbeiter an fünf Verwaltungsstandorten voraus. Anhand der Indikatoren Gesamtstrecke, Anzahl von Passagieren und Gepäckvolumen wurde die ideale Konfiguration des Fuhrparks pro Verwaltungsstandort konzipiert. Seit Februar 2016 läuft im Fachbereich 45 (Kinder, Jugend, Schule) die Pilotphase. Dieser Standort ist mit zwei E-Smarts ausgestattet, die den Mitarbeitern für Dienstfahrten zur Verfügung stehen. Sollten diese nicht ausreichen, kann auf Fahrzeuge der nahegelegen Cambio-Station ausgewichen werden. Ebenfalls wurde im Februar, als weiterer Pilotstandort, E-CarSharing am „Katschhof“ eingeführt. Hier steht den dort ansässigen Fachbereichen ein E-smart zur Verfügung. Die Analyse des Fahrverhaltens der Mitarbeiter an den verbleibenden Standorten und Fachbereichen läuft zurzeit. Der Verwaltungsvorstand wird in Kürze über eine Vorlage entscheiden, ob ein verwaltungsweites Flottenmanagement bei der Stadt Aachen eingeführt wird. Die dann zum Einsatz kommenden Fahrzeuge werden weitgehend E-Fahrzeuge sein. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der FDP-Fraktion vom 10.05.2016 zum Thema Talentscouts für Hochschulen in Aachen Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, dass in diesem Jahr der Kreis der Hochschulen durch eine Ausschreibung für 2017 erweitert werden soll? Frage 2: Ist der Verwaltung bekannt, ob und wenn ja, welche Hochschulen aus Aachen an der Ausschreibung teilnehmen oder beabsichtigen teilzunehmen? Frage 3: Was beabsichtigt die Verwaltung, um die hiesigen Hochschulen bei der Antragstellung im Rahmen der „Wissenschaftsallianz“ zu unterstützen? Stellungnahme der Verwaltung: Nach erfolgter Rücksprache mit RWTH und FH Aachen wissen wir, dass beide Hochschulen sich gemeinsam für die zweite Förderperiode (2017 - 2020) bewerben. Aktuell befindet sich der Antrag noch in den letzten Abstimmungsschleifen, kann jedoch pünktlich zur Abgabefrist am 08.07.16 beim Ministerium eingereicht werden. Ziel beider Hochschulen ist es, mit einem positiven Bescheid und der entsprechenden Förderung von Talentscouts aktiv auf die städtischen Schulen und auf die Schulen der Region Aachen zuzugehen. Angekoppelt wird dieser neue Baustein an das im letzten Jahr erfolgreich gestartete Kooperationsprojekt (RWTH und FH Aachen) „Guter Studienstart“. Beide Ansätze verfolgen das Ziel, jungen Menschen bei Entscheidungen rund um das Thema Studium/Studienwahl zu unterstützen und mit ihnen gemeinsam die ersten Schritte in diese Richtung zu gehen. Eine Nachfrage für die direkte Unterstützung bei der Antragsstellung (max. 10 Seiten) gab es vonseiten der Hochschulen nicht. Gleichwohl hat die Stadt Aachen ihre Unterstützung angeboten. So kann beispielsweise der unmittelbare Kontakt zu Schulen über das vom Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten koordinierte zdi-Netzwerk genutzt werden. Ziel ist zudem eine regelmäßige Abstimmung mit beiden Hochschulen zum Talentscouting-Programm. Bei Betrachtung der Ausschreibung wird des Weiteren deutlich, dass ein formeller Antrag nur durch den Antragsteller selbst zielgerichtet gestellt werden kann. Hier gilt es als Hochschule innerhalb von sieben Kategorien darzustellen, welche Motivation mit einer Teilnahme verfolgt wird, welche Effekte erwartet werden, warum der Bedarf für eine Teilnahme gesehen wird, welche Angebote bereits vonseiten der Hochschule in diesem Bereich existieren uvm. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.06.2016 zum Thema: Mehrsprachige Webseiten der Aachener Museen Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung den Einfluss niederländisch- bzw. französischsprachiger Museumswebseiten auf die Zahl der Museumsbesucher*innen aus dem benachbarten Ausland? Die Auswertung der Zugriffe auf die entsprechenden Webseiten erfolgt durch das Kulturmarketing beim Fachbereich 13 via RegioIT. Der Kulturbetrieb registriert, dass der Zuspruch von Besuchern und Besucherinnen aus Belgien und den Niederlanden, v.a. aus der Thematik der Ausstellungen herrührt, wozu dann flankierend die entsprechenden Informationen in französischer und niederländischer Sprache einen Beitrag leisten. Durch Kooperationsprojekte wie z.B. „Fahndung nach Augustus“ im Centre Charlemagne, bei dem Partner aus Heerlen und Maastricht involviert waren, wird die niederländischsprachige Webseite zu einem sehr wichtigen Informationsinstrument. Frage 2.: Wie viele Aachener Museen haben bereits mehrsprachige Webseiten? Name Route Charlemagne Centre Charlemagne Internationales Zeitungsmuseum Couven-Museum Ludwig Forum EN FR NL ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ ☐ Suermondt-Ludwig-Museum ☐ ☐ ☐ Anmerkung Die Mehrsprachigkeit ist im Aufbau. Die Webseiten zu einzelnen Ausstellungen sind mehrsprachig. Frage 3: In welcher Reihenfolge werden die Webseiten der Museen übersetzt? Die Mehrsprachigkeit des Webauftritts der Route Charlemagne wurde bereits seitens der Verwaltung bei der Konzeption eingebracht und von der Politik nachdrücklich unterstützt. Frage 4: Gibt es einen Zeitplan, bis wann alle Aachener Museen über mehrsprachige Webseiten verfügen sollen? Entsprechend der vorhandenen Ressourcen arbeitet der Kulturbetrieb an der Viersprachigkeit des Webauftritts (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch). Mittelfristig soll die Basisinformation für Ludwig Forum und Suermondt-Ludwig-Museum in Übersetzung zur Verfügung stehen. Das Ludwig Forum verfügt über einen englischsprachigen Web-Auftritt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Piraten-Fraktion vom 14.06.2016 zum Thema: Außerordentliche Sanierungsmaßnahmen am Tivoli Vorbemerkungen: Gemäß Anweisung des Oberbürgermeisters vom 04.05.2016 wurde die Betriebsleitung des städtischen Gebäudemanagements beauftragt, zeitlich befristet für die ASB GmbH am Objekt „Stadion Tivoli“ technische Unterstützungsleistungen zu erbringen. Die Betriebsleitung berichtete über den Sachstand im Rat am 11.05.2016 und heute, am 29.06.2016. In der Anfrage der Piratenfraktion wird ein Zusammenhang hergestellt zwischen den Unterstützungsleistungen von E26 für den Tivoli und „planerischen Kapazitäten“ für andere Maßnahmen, konkret dem Bürgerantrag „Skaterpark“ im Kaiser-Wilhelm-Park und den beabsichtigten Maßnahmen für Schulen in der Zeit der Sommerferien. Daher dient es der Klarstellung, dass die Aussage, für den Bürgerpark „in den nächsten vier Jahren keine planerischen Kapazitäten“ zu haben, in keinerlei Zusammenhang mit den Unterstützungsleistungen von E26 im Tivoli oder den Schulsanierungsmaßnahmen steht, da der Bürgerpark keine Hochbaumaßnahme darstellt und nicht von E26 koordiniert bzw. gesteuert wird. Zu Frage 1: Sind die planerischen (und finanziellen) Kapazitäten zur Sanierung der Schulen im bisherigen Umfang vorhanden? Falls nicht, für wann sind die Sanierungen geplant? - Sämtliche „planerische Kapazitäten“ zur Sanierung der Schulen werden von externen Architekten und Ingenieuren abgedeckt. Da E26 keinerlei eigene Planungskapazitäten vorhält und zu 100% Planung in Fremdleistung erledigt, sind diese von den Unterstützungsleistungen im Tivoli kapazitätsmäßig nicht berührt und völlig unabhängig davon zu betrachten. - Sämtliche „finanzielle Kapazitäten“ zur Sanierung der Schulen sind weiterhin im bisherigen Umfang vorhanden. Die Unterstützungsleistungen von E26 für die ASB haben nur geringe Auswirkungen auf die Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen in den Sommerferien. Das sog. „Schulreparaturprogramm“ wird im Bereich „Hochbau“ bei E26 mit externen Architekten und Ingenieuren gesteuert. Zusätzlich fließen zur Qualitätssicherung und – überwachung bzw. zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung der Externen angemessene interne Personalanteile in diesen Leistungsbereich, welcher ansonsten durch die Unterstützungsleistungen von E26 im Tivoli nicht betroffen ist. Vor den zeitlichen Einsetzten der gebäudetechnischen Unterstützungsleistungen für die ASB durch E26 ab Anfang Mai 2016 waren die Leistungsbeschreibungen bzw. Ausschreibungen und z.B. die Beauftragungen der geplanten Schulbaumaßnahmen bereits auf den Weg gebracht bzw. gesichert und/oder kurz vor dem Abschluss. Zu keinem Zeitpunkt waren „finanzielle Kapazitäten“ zur Sanierung der Schulen von den Unterstützungsleistungen für die ASB berührt oder gar gefährdet. Zu Frage 2: Woher kommen die Kapazitäten (personell und finanziell) für die außerplanmäßige Sanierung des Tivoli? (Bitte mit Angabe des PSP-Elements) Bei den Unterstützungsleistungen von E26 für die ASB handelt es sich nicht um Leistungen für eine „außerordentliche Sanierung des Tivoli“. Der Leistungsbereich der Unterstützung ist zeitlich und im Umfang begrenzt auf die aus dem Gutachten erwachsenen technischen Mängel, deren ingenieurfachlichen Bewertung und der professionellen, strukturierten Abarbeitung mit Herstellung der Mangelfreiheit als übergeordnetes Ziel – möglichst bis 31.12.2016. E26 hat mit der Anweisung des OB aus 05/2016 den deutlichen Auftrag erhalten, für dieses Ziel ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Dies ist erfolgt und erfolgt immer noch. In erster Linie resultieren die aufgezeigten Mängel aus nicht erfolgten Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und deren ingenieurfachlichen Organisation, Koordination, strukturierter Veranlassung, Überwachung und Steuerung. Dies führt dazu, dass die Unterstützungsleistungen annähernd vollumfänglich nicht hochbaufachlich, sondern gebäude-technisch geprägt sind (Leistungen der „Gebäudetechnischen Ausrüstung“ = TGA-Leistungen), so dass hier TGA-Ingenieure in ihren unterschiedlichen Fachlichkeiten gefragt sind. In erster Reihe steht hier der Leiter der Abteilung „Technik“ des Gebäudemanagement, Herr Deil, der in der neuen Funktion als „Prokurist“ der ASB die Hauptlast trägt. Ihn unterstützen temporär technischen Mitarbeiter des E26 aus seiner Abteilung - je nach erforderlicher Fachdisziplin. Die Betriebsleitung des E26 hat angeordnet, die Unterstützungsleistungen der Mitarbeiter des E26 zeitlich zu dokumentieren. Aktuelle Stunden-Aufzeichnungen ab Anfang Mai ergeben eine Belastung von bisher ca. 450 Stunden für E 26-Mitarbeiter und 210 Stunden für den Technischen Abteilungsleiter. Dies entspricht - Herrn Deil als Prokuristen außen vorgelassen - 1 1/2 Vollzeitstelle pro Monat für die ingenieurtechnische Unterstützung im Stadion Tivoli für die ASB. Alle handwerklich notwendigen Arbeiten werden ausschließlich durch Fachfirmen, nach Auftragserteilung durch die ASB, extern ausgeführt. Die Patronatserklärung der Stadt Aachen zur Deckung der ausgleichspflichtigen Verlustzahlung in Höhe 2 Mio € pro Jahr, wird nach jetzigen Sachstand für die bereits durchgeführten und noch anstehenden Maßnahmen nicht überschritten. Finanzielle Unterstützungen durch E 26 waren und sind zur keiner Zeit vorgesehen. Ein PSP Element für die städtischen Personalunterstützungen im Stadion Tivoli existiert zur Zeit nicht. Alle geleisteten Stunden von E 26 für die ASB werden erfasst und können ggf. - je nach Beschlussfassung des VV bzw. des Rates - der ASB in Rechnung gestellt.