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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
163428.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
18.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:57

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0156/WP17 öffentlich 18.05.2016 Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.06.2016 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0156/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2016 Seite: 1/2 Erläuterungen: Von den Fraktionen bzw. Ratsmitgliedern wurden mehrere Ratsanfragen innerhalb der in § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat genannten Frist eingereicht, die als Anlage beigefügt sind. Anlage/n: Fristgerecht eingereichte Ratsanfragen Vorlage FB 01/0156/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.06.2016 Seite: 2/2 Von: Hermann Pilgram Gesendet: Donnerstag, 9. Juni 2016 09:24 An: 'oberbuergermeister@mail.aachen.de' Betreff: Ratsanfrage Öffentlichkeit von Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Angeblich ist es so, dass die Tagesordnungen und die Sitzungsunterlagen zu Rat und Ausschüssen im Ratsinformationssystem im allgemein zugänglichen Bereich zeitversetzt zum geschützten Bereich für Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern veröffentlicht werden. Ich habe in der Gemeindeordnung und in der Geschäftsordnung vergeblich nach Formulierungen gesucht, die eine solche "zeitversetzte" Veröffentlichung rechtfertigen würde. Für die Öffentlichkeit der Tagesordnung, der Unterlagen und der Teilnahme an Sitzungen ist immer nur ist der Inhalt ein Kriterium. Aus meiner Sicht gibt es keine Rechtsgrundlage dafür, diese Informationen der Öffentlichkeit er mit Zeitverzug zugänglich zu machen. Ich sehe das Recht der Öffentlichkeit auf Information durch die zeitversetzte Veröffentlichung sogar eingeschränkt. Dazu meine Fragen: · Wie ist die Rechtsauffassung der Verwaltung zu dieser Angelegenheit? · Was sind die Gründe, warum so verfahren wird? · Spricht aus Sicht der Verwaltung etwas dagegen, die Vorgehensweise zu ändern? Ich bitte darum, diese 3 Fragen zur nächsten Ratssitzung zu beantworten. MfG Hermann Josef Pilgram