Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
163428.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
18.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0156/WP17
öffentlich
18.05.2016
Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.06.2016
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur
Kenntnis.
Vorlage FB 01/0156/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Von den Fraktionen bzw. Ratsmitgliedern wurden mehrere Ratsanfragen innerhalb der in § 13 Abs. 3
der Geschäftsordnung für den Rat genannten Frist eingereicht, die als Anlage beigefügt sind.
Anlage/n:
Fristgerecht eingereichte Ratsanfragen
Vorlage FB 01/0156/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2016
Seite: 2/2
Von: Hermann Pilgram
Gesendet: Donnerstag, 9. Juni 2016 09:24
An: 'oberbuergermeister@mail.aachen.de'
Betreff: Ratsanfrage Öffentlichkeit von Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Angeblich ist es so, dass die Tagesordnungen und die Sitzungsunterlagen zu Rat und Ausschüssen im
Ratsinformationssystem im allgemein zugänglichen Bereich zeitversetzt zum geschützten Bereich für
Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern veröffentlicht werden.
Ich habe in der Gemeindeordnung und in der Geschäftsordnung vergeblich nach Formulierungen
gesucht, die eine solche "zeitversetzte" Veröffentlichung rechtfertigen würde. Für die Öffentlichkeit der
Tagesordnung, der Unterlagen und der Teilnahme an Sitzungen ist immer nur ist der Inhalt ein
Kriterium. Aus meiner Sicht gibt es keine Rechtsgrundlage dafür, diese Informationen der
Öffentlichkeit er mit Zeitverzug zugänglich zu machen. Ich sehe das Recht der Öffentlichkeit auf
Information durch die zeitversetzte Veröffentlichung sogar eingeschränkt.
Dazu meine Fragen:
·
Wie ist die Rechtsauffassung der Verwaltung zu dieser Angelegenheit?
·
Was sind die Gründe, warum so verfahren wird?
·
Spricht aus Sicht der Verwaltung etwas dagegen, die Vorgehensweise zu ändern?
Ich bitte darum, diese 3 Fragen zur nächsten Ratssitzung zu beantworten.
MfG
Hermann Josef Pilgram