Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
165874.pdf
Größe
393 kB
Erstellt
14.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0489/WP17
öffentlich
14.06.2016
Dez. III / FB 61/300
Sachstandsbericht Parkpalette Korneliusstraße und
Parkplatzsituation Kornelimünster
Antrag der SPD-Fraktion in der BV AachenKornelimünster/Walheim
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.07.2016
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Vorlage FB 61/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.06.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 61/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.06.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beantragt einen
Sachstandsbericht zur Einwerbung von Fördermitteln für den Bau einer Parkpalette sowie über die
aktuelle Planung zur Parkplatzsituation.
Sachstand
In der Sitzung am 06.05.2015 hat die Bezirksvertretung die Verwaltung beauftragt für die Fläche an
der Korneliusstraße 18 einen Ausbauentwurf zur Herstellung eines Quartiersparkplatzes zu erstellen.
In der zugrundeliegenden Vorlage hat die Verwaltung seinerzeit über den Abriss der Schuppen und
eine provisorische Schotterung berichtet.
Noch vorher, in der Sitzung der Bezirksvertretung am 03.12.2014 wurde die Verwaltung mit der
Prüfung beauftragt, ob für eine Errichtung einer Parkpalette bzw. eines Parkhauses in der
Korneliusstraße Fördermittel im Rahmen des Programms „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur (NRW) bzw. anderer Programme, die für den Ausbau touristischer Infrastruktur
vom Land NRW bereitgestellt werden, eingeworben werden können. Dazu wurde am 17.6.2015 der
Bezirksvertretung mitgeteilt, dass die RWP-Infrastrukturrichtlinie das einzig denkbare
Förderinstrumentarium sei und die Neufassung der Infrastrukturrichtlinie seinerzeit in Vorbereitung
war.
Zur Herrichtung des Parkplatzes
Bei der Beratung der BV im Mai 2015 wurde eine provisorische Herrichtung der Fläche im
Zusammenhang mit der Niederlegung der Aufbauten ins Auge gefasst. Zu dem Zeitpunkt war noch
nicht bekannt, dass der Abriss der Gemäuer, dessen bautechnische Vorbereitung und die Sanierung
der Grenzmauer erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und höhere Kosten als zunächst geschätzt
verursachen. Das Submissionsergebnis der Abrissarbeiten wird derzeit geprüft.
Mit der Ausführungsplanung für den Parkplatz wurde inzwischen begonnen, sodass eine dauerhafte
Befestigung zeitnah nach dem Abriss realisiert werden kann, auch wenn das Thema Parkpalette an
dieser Stelle noch nicht abschließend behandelt ist.
Bei der späteren Errichtung einer Parkpalette, sollte eine Fertigteilkonstruktion mit Punktfundamenten
gewählt werden, die den Parkplatz nur punktuell beeinträchtigt.
Zu den Fördermöglichkeiten
Aus dem regionalen Wirtschaftsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Ausbau der
wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur unter regionalpolitischen Aspekten
gefördert werden. Die zugehörige Infrastrukturrichtlinie führt aus, dass grundsätzlich nur Maßnahmen
gefördert werden, die
-
Regional abgestimmt sind und von der Region als vorrangig zu fördernde Maßnahmen
umgesetzt werden sollen und
-
Bestandteile einer regionalen Entwicklungsstrategie sind.
Vorlage FB 61/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.06.2016
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Es sind Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastrukturförderfähig, die
-
nicht überwiegend der Naherholung dienen,
-
für die Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von gewerblichen
Tourismusbetrieben von umittelbarer Bedeutung sind,
-
die touristische Ausrichtung einer Region vertiefen,
-
einen Beitrag zur Profilierung des Reiselandes Nordrhein-Westfalen leisten.
Die dargestellten Anforderungen stellen nur einen Auszug der Randbedingungen einer Förderung dar.
Unabhängig davon wird laut Bezirksregierung eine Bewirtschaftung der Parkpalette gefordert. Die
mögliche Fördersumme wird um die während der Zweckbindungsfrist entfallenden Einnahmen
gekürzt.
Insgesamt ist die Förderung einer Parkpalette danach kritisch zu bewerten. Um als Fördertatbestand
in Betracht zu kommen, müssen hohe Anforderungen erfüllt werden; die Höhe der Förderung (derzeit
60% der förderfähigen Kosten) wird durch die oben beschriebenen Kürzungen deutlich reduziert.
Anlage/n:
SPD – Antrag
Vorlage FB 61/0489/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.06.2016
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