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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
165874.pdf
Größe
393 kB
Erstellt
14.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:02
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0489/WP17 öffentlich 14.06.2016 Dez. III / FB 61/300 Sachstandsbericht Parkpalette Korneliusstraße und Parkplatzsituation Kornelimünster Antrag der SPD-Fraktion in der BV AachenKornelimünster/Walheim Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.07.2016 B4 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0489/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.06.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 61/0489/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.06.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beantragt einen Sachstandsbericht zur Einwerbung von Fördermitteln für den Bau einer Parkpalette sowie über die aktuelle Planung zur Parkplatzsituation. Sachstand In der Sitzung am 06.05.2015 hat die Bezirksvertretung die Verwaltung beauftragt für die Fläche an der Korneliusstraße 18 einen Ausbauentwurf zur Herstellung eines Quartiersparkplatzes zu erstellen. In der zugrundeliegenden Vorlage hat die Verwaltung seinerzeit über den Abriss der Schuppen und eine provisorische Schotterung berichtet. Noch vorher, in der Sitzung der Bezirksvertretung am 03.12.2014 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob für eine Errichtung einer Parkpalette bzw. eines Parkhauses in der Korneliusstraße Fördermittel im Rahmen des Programms „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (NRW) bzw. anderer Programme, die für den Ausbau touristischer Infrastruktur vom Land NRW bereitgestellt werden, eingeworben werden können. Dazu wurde am 17.6.2015 der Bezirksvertretung mitgeteilt, dass die RWP-Infrastrukturrichtlinie das einzig denkbare Förderinstrumentarium sei und die Neufassung der Infrastrukturrichtlinie seinerzeit in Vorbereitung war. Zur Herrichtung des Parkplatzes Bei der Beratung der BV im Mai 2015 wurde eine provisorische Herrichtung der Fläche im Zusammenhang mit der Niederlegung der Aufbauten ins Auge gefasst. Zu dem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass der Abriss der Gemäuer, dessen bautechnische Vorbereitung und die Sanierung der Grenzmauer erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und höhere Kosten als zunächst geschätzt verursachen. Das Submissionsergebnis der Abrissarbeiten wird derzeit geprüft. Mit der Ausführungsplanung für den Parkplatz wurde inzwischen begonnen, sodass eine dauerhafte Befestigung zeitnah nach dem Abriss realisiert werden kann, auch wenn das Thema Parkpalette an dieser Stelle noch nicht abschließend behandelt ist. Bei der späteren Errichtung einer Parkpalette, sollte eine Fertigteilkonstruktion mit Punktfundamenten gewählt werden, die den Parkplatz nur punktuell beeinträchtigt. Zu den Fördermöglichkeiten Aus dem regionalen Wirtschaftsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur unter regionalpolitischen Aspekten gefördert werden. Die zugehörige Infrastrukturrichtlinie führt aus, dass grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert werden, die - Regional abgestimmt sind und von der Region als vorrangig zu fördernde Maßnahmen umgesetzt werden sollen und - Bestandteile einer regionalen Entwicklungsstrategie sind. Vorlage FB 61/0489/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.06.2016 Seite: 3/4 Es sind Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastrukturförderfähig, die - nicht überwiegend der Naherholung dienen, - für die Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von gewerblichen Tourismusbetrieben von umittelbarer Bedeutung sind, - die touristische Ausrichtung einer Region vertiefen, - einen Beitrag zur Profilierung des Reiselandes Nordrhein-Westfalen leisten. Die dargestellten Anforderungen stellen nur einen Auszug der Randbedingungen einer Förderung dar. Unabhängig davon wird laut Bezirksregierung eine Bewirtschaftung der Parkpalette gefordert. Die mögliche Fördersumme wird um die während der Zweckbindungsfrist entfallenden Einnahmen gekürzt. Insgesamt ist die Förderung einer Parkpalette danach kritisch zu bewerten. Um als Fördertatbestand in Betracht zu kommen, müssen hohe Anforderungen erfüllt werden; die Höhe der Förderung (derzeit 60% der förderfähigen Kosten) wird durch die oben beschriebenen Kürzungen deutlich reduziert. Anlage/n: SPD – Antrag Vorlage FB 61/0489/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.06.2016 Seite: 4/4