Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
166061.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
27.06.16, 12:00
Aktualisiert
28.04.17, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0490/WP17
öffentlich
27.06.2016
Dez. III / FB 61/100
Raumordnungsverfahren Gasfernleitung Zeelink I - Stellungnahme
der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.07.2016
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster /Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung und den
Beschluss des Rates der Stadt Aachen sowie die Stellungnahme der Stadt Aachen zum
Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I, zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2016
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Hinweis:
Auf Grund der verbindlichen Fristsetzung für die Einreichung der Stellungnahme für das
Raumordnungsverfahren für die Gasfernleitung Zeelink I am 01.07.2016, war eine Beratung an
einem regulären Sitzungstermin der Bezirksvertretung Aachen – Kornelimünster/Walheim nicht
möglich.
Daher wurde im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 01.06.2016 die Thematik mit
folgendem Ergebnis erörtert:
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, alle rechtlich möglichen Schritte zu unternehmen,
um den von Open Grid Europe GmbH geplanten Verlauf der Gastransportleitung zu
verhindern. Die geplante Gastransportleitung ist aus Gründen des Landschaft- und
Naturschutzes und des Wasser- und Trinkwasserschutzes strikt abzulehnen.
Dieses Ergebnis wird der Bezirksregierung Köln im Rahmen der fristgerechten Übersendung der
Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung
Zeelink I, mitgeteilt.
Im Folgenden sind die Unterlagen für die Beratung des Rates der Stadt Aachen am 29.06.2016
beigefügt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Vorlage FB 61/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2016
Seite: 2/5
Raumordnungsverfahren Gasfernleitung Zeelink I – Stellungnahme der Stadt Aachen
Projekt Zeelink I
Die Informationen dieses Abschnitts sind den Unterlagen der Bezirksregierung Köln sowie der Open
Grid Europe entnommen:
Die Bezirksregierung Köln leitet das Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung „ZEELINK I“
mit Auslegung der Verfahrensunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Vom 9. Mai bis
einschließlich 1. Juli 2016 können betroffene Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und
eine Stellungnahme abgeben. Die Verfahrensunterlagen liegen in dieser Zeit bei den
Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf, der Städteregion Aachen sowie den betroffenen Kreisen
Rhein-Erft-Kreis, Heinsberg, Düren, Rhein-Kreis-Neuss und Viersen sowie den kreisfreien Städten
Aachen, Mönchengladbach und Krefeld öffentlich aus.
Das Projekt ZEELINK ist ein wesentlicher Bestandteil einer Erdgasleitungsinfrastruktur, die für die
Umstellung von niedrigkalorischem L-Gas auf das hochkalorische H-Gas erforderlich ist. Darüber
hinaus wird dadurch die Nord-Süd-Transportkapazität und -flexibilität verstärkt und die
Versorgungssicherheit mit Erdgas erhöht. Die von der Open Grid Europe GmbH geplante
Erdgasfernleitung ist in zwei Abschnitte unterteilt. Sie führt von Lichtenbusch auf dem Gebiet der Stadt
Aachen nach St. Hubert auf dem Gebiet der Stadt Kempen im Kreis Viersen (ZEELINK I) und von dort
bis nach Legden im Kreis Borken (ZEELINK II). ZEELINK I und II sind zwei selbständige Abschnitte,
für die parallel eigenständige Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Die Bezirksregierung
Köln leitet das Verfahren ZEELINK I und die Bezirksregierung Münster ZEELINK II.
Die Notwendigkeit des Projektes geht auf den Netzentwicklungsplan Gas 2015 zurück. Dieser
berücksichtigt die strukturellen Veränderungen welche sich durch die schrittweise Umstellung der
Versorgungsgebiete von L-Gas (niederkalorisches) auf H-Gas (höherkalorisches) ergeben. Außerdem
trägt das Projekt zur Transportflexibilisierung und Erhöhung der Versorgungssicherheit bei.
Wegen der überörtlichen Bedeutung und der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ist zunächst ein
Raumordnungsverfahren erforderlich. Dies ist ein Verfahren, welches dem Planfeststellungsverfahren
vorangeht. Es soll in einem möglichst frühen Stadium die Raumverträglichkeit des Vorhabens klären
und die raumordnerisch günstigste Lösung aufzeigen, um bereits im Vorfeld Fehlplanungen zu
vermeiden.
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens, durch Bekanntmachung der raumordnerischen
Beurteilung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln, schließt sich als zweite Stufe ein
Planfeststellungsverfahren an. Die Planfeststellung definiert den konkreten Verlauf der eigentlichen
Leitung. Sie bündelt zugleich alle nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen
(umfassende Konzentrationswirkung) und ist Grundlage für die Sicherung der Leitung durch Verträge
und Grundbucheintragung.
Im Bereich der Stadt Aachen enthalten die Verfahrensunterlagen einen Vorzugskorridor (südöstlich)
mit Varianten (nordwestlich) die jeweils in Unterabschnitte gegliedert sind (Übersichtskarten siehe
Vorlage FB 61/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2016
Seite: 3/5
Anlage). Die Untersuchungskorridore sind 600 m breit und werden in einem umfangreichen Prozess
nach verschiedenen Kriterien untersucht und bewertet. Die eigentliche Schutzstreifenbreite, welcher
später für die konkrete Leitung freizuhalten ist, beträgt 10 m. Für den Zeitraum der Leitungsverlegung
ist ein Arbeitsbereich erforderlich. Seine Breite beträgt im Freiland 38 Meter und im Wald 28 Meter.
Die Nennweite der Leitung (DN 1200) beträgt 1,2 Meter, sie ist aus ummantelten Stahlrohren gefertigt
und auf einen Druck von 100 bar ausgelegt. Die Erdüberdeckung beträgt mindestens einem Meter.
Für das Projekt sind nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens folgende Schritte vorgesehen:
- Planfeststellungsverfahren an Mitte 2017
- Hauptbauzeit ab Frühjahr 2019
- Inbetriebnahme 2021
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stadt Aachen am Raumordnungsverfahren
Als Bestandteil des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit beteiligt. Stellungnahmen können
innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 1. Juli 2016 schriftlich, per E-Mail (ausschließlich unter:
ROV.ZEELINK1@bezreg-koeln.nrw.de) oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden geltend
gemacht werden. Betroffene oder interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus
über die Planung im amtlichen Teil des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln Nr. 16 vom 25.
April 2016 und auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln informieren. Die Stadt Aachen bietet
über www.aachen.de/bauleitplanung einen einfacheren Zugang zu den Unterlagen auf den Seiten der
Bezirksregierung.
Parallel zur öffentlichen Auslegung der Verfahrensunterlagen beteiligt die Bezirksregierung Köln auch
die Stadt Aachen am Raumordnungsverfahren Erdgasfernleitung Zeelink1 der Open Grid Europe. Die
verbindliche Fristsetzung für Stellungnahmen ist ebenfalls der 1. Juli. 2016, die gesetzlichen Vorgaben
sehen keine Fristverlängerung vor!
Die umfangreichen Antragsunterlagen wurden von der Verwaltung geprüft und die als Anlage
beigefügte Stellungnahme der Stadt Aachen zur Beratung erarbeitet. Auf Grund des erheblichen
Umfangs der Antragsunterlagen können diese nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden
(s.o.).
Da durch die räumliche Lage des Vorzugskorridors und der Variantenkorridore alle Stadtbezirke
betroffen sind und fachlich die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse berührt ist, ist eine dichte
Beratungsfolge bis zur abschließenden Beratung im Rat am 29.06.2016 erforderlich. Auf Grund der
Fristsetzung und dem geringen zeitlichen Vorlauf zur Auswertung der umfangreichen Unterlage
konnten die Beratungsunterlage und die Stellungnahme teilweise nur als Nachträge verschickt
werden. Über die Ergebnisse der Beratungen der vorangegangenen Sitzungen wird jeweils mündlich
berichtet.
In den Verfahrensunterlagen wird an verschiedenen Stellen eine „Gasverdichterstation
Verlautenheide“ angesprochen oder in Karten dargestellt. Da dies ein eigenständiges Projekt und
Vorlage FB 61/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2016
Seite: 4/5
nicht Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens ist, erfolgt in diesem Rahmen auch keine formelle
Stellungnahme hierzu. Vor diesem Hintergrund behält sich die Stadt Aachen ausdrücklich vor, zum
Standort einer Gasverdichterstation außerhalb dieses Raumordnungsverfahrens ausführlich Stellung
zu nehmen.
Stellungnahme
Die umfangreichen Unterlagen des Raumordnungsverfahrens wurden von den verschiedenen
Fachdienststellen der Verwaltung ausgewertet. Auf Grund des zur Verfügung stehenden engen
Zeitrahmens konnten die Angaben in den Antragsunterlagen nur stichprobenartig überprüft werden.
Hierbei entsteht insgesamt der Eindruck, dass die Grundlagendaten grundsätzlich umfassend ermittelt
wurden. Der anschließende Schritt der Bewertung kann aber nicht immer nachvollzogen werden. In
diesem Verfahrensschritt geht es um die Definition eines Korridors von 600m Breite, innerhalb
dessen, im anschließenden Planfeststellungsverfahren die Lage der eigentlichen Leitung festgelegt
würde. Damit ergeben sich grundsätzlich Möglichkeiten der Konfliktminderung im Rahmen einer
künftigen, konkreten Leitungstrassenplanung.
Zusammenfassung des Entwurf der Stellungnahme:
1.
Die Stadt Aachen erkennt an, dass Aachen in der Grenzlage zu Belgien räumlich eine
besondere Schlüsselstelle für die Trassenführung der Gasfernleitung Zeelink I einnimmt.
2.
Das geplante Projekt ruft unabhängig von einzelnen Korridorvarianten gravierende Eingriffe in
Natur und Landschaft hervor und beeinträchtigt andere städtische Belange. Die wesentlichen
Konflikte werden in dieser Stellungnahme aufgezeigt.
3.
Mit dem Ziel einer weitgehenden Vermeidung negativer Auswirkungen muss die Stadt Aachen
eng in die weitere Planung der Trassenführung eingebunden werden.
4.
Die Stadt Aachen fordert vor dem Hintergrund der Vermeidung von Eingriffen in Natur und
Landschaft die Bezirksregierung Köln als Verfahrensträgerin auf, sowohl die
Raumordnerische Beurteilung zur Mitteleuropäischen Transversale aus 2008 als „sonstiges
Erfordernis der Raumordnung“ mit ihrer Bevorzugung der Alternativtrasse entlang der BAB
A44 zwischen Brand und Forst ihrer anstehenden Beurteilung zu berücksichtigen und intensiv
darauf hinzuwirken, dass diese Trassenführung auch für Zeelink I genutzt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte ausführliche Stellungnahme der Stadt Aachen
bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Anlage/n:
- Auszug Verfahrensunterlagen: Übersichtsplan Vorzugskorridor sowie Variantenkorridor
- Stellungnahme der Stadt Aachen mit Anlagen
Vorlage FB 61/0490/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.06.2016
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Zeelink I
Prüfungen
Abschnittsnummer
Vorzugskorridor
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Kreisgrenze
Rahmen TK25
Gemeindegrenze
St.
geprüft: 18.02.2016, Bernecker / Open Grid Europe GmbH
Regierungsbezirk:
Lüneburg
Landkreis: Aachen-Land,
Aachen-Stadt
= Station
Übersichtsplan TK25 erstellt am 17.02.2016 durch Herrmann / Open Grid Europe GmbH
freigegeben: 19.02.2016, Kißing / Open Grid Europe GmbH
Lichtenbusch – St. Hubert
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Reg.-Bez.: Köln
RVR-Grenze
01
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08.12.2008
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06.06.2008
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Vorhabenträger
Auftragnehmer
Plan-Berichtigungen
Datum
Freig.
Übersichtsplan TK25
OGE Proj. Nr.
LB - 15051
Leitungs-Nr.
098/000/000
Komm. Nr. EEN
DT.710029.001.55.01
Revision
00
Maßstab
1 : 25.000
Blatt-Nr.
01
Dokumenten Nr. OGE.TPLP.03.003.15051
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Revision
Karten auf Basis von Geoinformation © NavLog/GeoBasis-DE/BKG 2014/geoGLIS OHG (p) by Intergraph/HexagonSI. Weitere Vervielfältigungen hiervon sind nicht gestattet.
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Zeelink I
Prüfungen
Abschnittsnummer
Vorzugskorridor
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gepl. Korridor in Parallellage
Kreisgrenze
Rahmen TK25
Gemeindegrenze
geprüft: 18.02.2016, Bernecker / Open Grid Europe GmbH
Regierungsbezirk:
Lüneburg
Landkreis: Aachen-Land,
Aachen-Stadt
VDS = Verdichterstation
Übersichtsplan TK25 erstellt am 17.02.2016 durch Herrmann / Open Grid Europe GmbH
freigegeben: 19.02.2016, Kißing / Open Grid Europe GmbH
Lichtenbusch – St. Hubert
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Reg.-Bez.: Köln
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06.06.2008
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Vorhabenträger
Auftragnehmer
Plan-Berichtigungen
Datum
Freig.
Übersichtsplan TK25
OGE Proj. Nr.
LB - 15051
Leitungs-Nr.
098/000/000
Komm. Nr. EEN
DT.710029.001.55.01
Revision
00
Maßstab
1 : 25.000
Blatt-Nr.
02
Dokumenten Nr. OGE.TPLP.03.004.15051
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Karten auf Basis von Geoinformation © NavLog/GeoBasis-DE/BKG 2014/geoGLIS OHG (p) by Intergraph/HexagonSI. Weitere Vervielfältigungen hiervon sind nicht gestattet.
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Zeelink I
Prüfungen
Abschnittsnummer
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Rahmen TK25
Gemeindegrenze
St.
geprüft: 18.02.2016, Bernecker / Open Grid Europe GmbH
Landkreis: Aachen-Stadt
Regierungsbezirk:
Lüneburg
= Station
Übersichtsplan TK25 erstellt am 17.02.2016 durch Herrmann / Open Grid Europe GmbH
freigegeben: 19.02.2016, Kißing / Open Grid Europe GmbH
Lichtenbusch – St. Hubert
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Reg.-Bez.: Köln
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Vorhabenträger
Auftragnehmer
Plan-Berichtigungen
Datum
Freig.
Übersichtsplan TK25
OGE Proj. Nr.
- 15051
LBLB
2006
/ 0315
Leitungs-Nr.
098/000/000
Komm. Nr. EEN
DT.710029.001.55.01
Revision
00
Maßstab
1 : 25.000
Blatt-Nr.
01a
Dokumenten Nr. OGE.TPLP.03.013.15051
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Karten auf Basis von Geoinformation © NavLog/GeoBasis-DE/BKG 2014/geoGLIS OHG (p) by Intergraph/HexagonSI. Weitere Vervielfältigungen hiervon sind nicht gestattet.
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Zeelink I
Prüfungen
Abschnittsnummer
Vorzugskorridor
Bundeslandgrenze
Gelenkpunkte
Variantenkorridor
Regierungsbezirksgrenze
KM-Punkte
gepl. Korridor in Parallellage
Kreisgrenze
Rahmen TK25
Gemeindegrenze
Übersichtsplan TK25 erstellt am 17.02.2016 durch Herrmann / Open Grid Europe GmbH
geprüft: 18.02.2016, Bernecker / Open Grid Europe GmbH
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Lichtenbusch – St. Hubert
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Reg.-Bez.: Köln
RVR-Grenze
Landkreis: Âachen-Stadt,
Aachen-Land
Regierungsbezirk:
Lüneburg
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Vorhabenträger
Auftragnehmer
Plan-Berichtigungen
Datum
Freig.
Übersichtsplan TK25
OGE Proj. Nr.
- 15051
LBLB
2006
/ 0315
Leitungs-Nr.
098/000/000
Komm. Nr. EEN
DT.710029.001.55.01
Revision
00
Maßstab
1 : 25.000
Blatt-Nr.
01b
Dokumenten Nr. OGE.TPLP.03.014.15051
Anschl.-Blatt 01c
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Revision
Karten auf Basis von Geoinformation © NavLog/GeoBasis-DE/BKG 2014/geoGLIS OHG (p) by Intergraph/HexagonSI. Weitere Vervielfältigungen hiervon sind nicht gestattet.
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VDS Verlautenheide
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Zeelink I
Prüfungen
Abschnittsnummer
Vorzugskorridor
Bundeslandgrenze
Gelenkpunkte
Variantenkorridor
Regierungsbezirksgrenze
KM-Punkte
gepl. Korridor in Parallellage
Kreisgrenze
Rahmen TK25
Gemeindegrenze
geprüft: 18.02.2016, Bernecker / Open Grid Europe GmbH
Landkreis: Âachen-Stadt,
Aachen-Land
Regierungsbezirk:
Lüneburg
VDS = Verdichterstation
Übersichtsplan TK25 erstellt am 17.02.2016 durch Herrmann / Open Grid Europe GmbH
freigegeben: 19.02.2016, Kißing / Open Grid Europe GmbH
Lichtenbusch – St. Hubert
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Reg.-Bez.: Köln
RVR-Grenze
01
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08.12.2008
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06.06.2008
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Vorhabenträger
Auftragnehmer
Plan-Berichtigungen
Datum
Freig.
Übersichtsplan TK25
OGE Proj. Nr.
- 15051
LBLB
2006
/ 0315
Leitungs-Nr.
098/000/000
Komm. Nr. EEN
DT.710029.001.55.01
Revision
00
Maßstab
1 : 25.000
Blatt-Nr.
01c
Dokumenten Nr. OGE.TPLP.03.015.15051
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02 Karte
2,0 Km
1,8 Km
1,6 Km
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1,2 Km
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0,2 Km
0,0 Km
Revision
Karten auf Basis von Geoinformation © NavLog/GeoBasis-DE/BKG 2014/geoGLIS OHG (p) by Intergraph/HexagonSI. Weitere Vervielfältigungen hiervon sind nicht gestattet.
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
FB 61/100
Der Oberbürgermeister
Aachen, den 02.06.2016
Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung ZEELINK I: Stellungnahme der Stadt
Aachen - Entwurf
Zu den mit Schreiben vom 22. April 2016 auf Datenträger zugesandten Unterlagen in Form von Text und Karten gibt die
Stadt Aachen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens folgende Stellungnahme ab:
Zusammenfassung der Stellungnahme
1. Die Stadt Aachen erkennt an, dass Aachen in der Grenzlage zu Belgien räumlich eine besondere Schlüsselstelle
für die Trassenführung der Gasfernleitung Zeelink I einnimmt.
2. Das geplante Projekt ruft unabhängig von einzelnen Korridorvarianten gravierende Eingriffe in Natur und Landschaft hervor und beeinträchtigt andere städtische Belange. Die wesentlichen Konflikte werden in dieser Stellungnahme aufgezeigt.
3. Mit dem Ziel einer weitgehenden Vermeidung negativer Auswirkungen muss die Stadt Aachen eng in die weitere
Planung der Trassenführung eingebunden werden.
4. Die Stadt Aachen fordert vor dem Hintergrund der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft die Bezirksregierung Köln als Verfahrensträgerin auf, sowohl die Raumordnerische Beurteilung zur Mitteleuropäischen Transversale aus 2008 als „sonstiges Erfordernis der Raumordnung“ mit ihrer Bevorzugung der Alternativtrasse entlang
der BAB A44 zwischen Brand und Forst ihrer anstehenden Beurteilung zu berücksichtigen und intensiv darauf hinzuwirken, dass diese Trassenführung auch für Zeelink I genutzt werden kann.
1. Einleitung
Die Stadt Aachen erkennt an, dass Aachen räumlich eine besondere Schlüsselstelle für die Trassenführung der Gasfernleitung Zeelink einnimmt. Die Übergabe an das belgische Netz in Lichtenbusch befindet sich unmittelbar an der Grenze des
Aachener Stadtgebiets. Zeelink ist ein großräumiges Infrastrukturprojekt, das auf Bundesebene im Netzentwicklungsplan
Gas 2015 festgelegt wurde.
Gleichzeitig führen bereits jetzt zahlreiche Fernleitungen über das Aachener Stadtgebiet zur Verknüpfung der deutschen,
belgischen und niederländischen Leitungsinfrastrukturen. Die – ohnehin nicht zahlreichen – potenziell weniger schwierigen
Trassenkorridore sind somit bereits heute stark ausgelastet, so dass zunehmend auch enorm schwierigere Bereiche durch
die Vorhabenträger in den Blick genommen werden.
Die Gründe für diese Schwierigkeiten liegen zum einen in der dichten Besiedlung Aachens und zum anderen in den hochwertigen und hochgradig schützenswerten über- und unterirdischen Bestandteilen von Natur und Landschaft auf dem
Aachener Stadtgebiet und in der Aachen umgebenden Region.
Die von der Open Grid Europe vorgeschlagenen Trassenkorridore für die Leitung Zeelink I rufen ausnahmslos gravierende Eingriffe in Natur und Landschaft, in Teilen auch in die baulichen Entwicklungschancen der Stadt Aachen
hervor und berühren zahlreiche weitere Belange der Stadt Aachen.
Open Grid Europe hat umfassende Unterlagen zur Verfügung gestellt, die auch teilweise auf Informationsaustausch mit
verschiedenen Dienststellen der Stadt Aachen beruhen. Während in der Darstellung der verschiedenen für die Trassierung
relevanten Informationen in der Prüfung der Stadt Aachen keine wesentlichen Fehler gefunden wurden, weicht doch die
Interpretation dieser Informationen durch die Stadt Aachen von denen durch die Open Grid Europe in einigen wesentlichen – insbesondere umweltrelevanten – Punkten ab. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum der bereits vor
einigen Jahren in einem ähnlichen Verfahren von der Stadt Aachen vorgeschlagene und durch die damalige Raumordnerische Beurteilung der Regionalplanungsbehörde befürwortete Alternativkorridor entlang der BAB A44 zwischen Brand
und Forst nicht berücksichtigt wird.
In dieser Stellungnahme stellt die Stadt Aachen zuerst im gesamtstädtischen Überblick die Verknüpfungen zu städtischen
Planungen sowie zu anderen Leitungsplanungen dar, bewertet diese Verknüpfungen und identifiziert den damit verbundenen Handlungsbedarf.
S.1/7
Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung ZEELINK I: Stellungnahme der Stadt Aachen - Entwurf
S. 2/7
In der Folge werden die untersuchten Korridore bewertet. Die Stellungnahme ist nach dem Vorzugskorridor und den Variantenkorridoren unterschieden und verwendet, soweit möglich, die Abschnittsnummern der Antragsunterlagen. Da diese nur
eine grobe Verortung zulassen, sind die Anmerkungen durch Beschreibungen ergänzt, die eine räumliche Zuordnung ermöglichen. Außerdem ist die Stellungnahme thematisch gegliedert, damit die zugrundeliegende Quelle nachvollzogen werden kann.
Als Anlage 1 ist die ausführliche Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt beigefügt. Sie ist für die Bewertung maßgeblich.
Prägnante Zusammenfassungen sind den jeweiligen Varianten zugeordnet. Eine Kartendarstellung der betroffenen laufenden Bebauungsplanverfahren ist als Anlage 2 beigefügt.
2.
Städtische Planungen
2.1 Masterplan Aachen*2030
Auf Grund des hohen Abstraktionsgrades und des Darstellungsmaßstabes ergeben sich keine unmittelbaren Konflikte mit
dem Masterplan Aachen*2030, die nicht im Rahmen einer künftigen konkreten Trassenplanung zu bewältigen wären. Die
„Prüfung potenzielle Neubauflächen“ in den Handlungsfeldern 1. Wohnen und 2. Wirtschaft wurde zwischenzeitlich im Zusammenhang mit dem Vorentwurf zur Neuaufstellung des FNP konkretisiert. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in den
Kapiteln 4 und 5 wird verwiesen. Im Handlungsfeld 8 „Natur und Umwelt“ ergibt sich ein Konfliktpotenzial mit mehreren
Zielaussagen für den Freiraum im Verlauf der Trassenkorridore. Hierzu wird auf die detaillierte Stellungnahme zu den einzelnen Schutzgütern in Anlage 1 verwiesen.
2.2 Flächennutzungsplan 1980/ Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030
Grundlage für die Beurteilung möglicher Auswirkungen auf die künftige Siedlungsentwicklung sind Darstellungen des Flächennutzungsplanes 1980 mit seinen Änderungen. Um die möglichen Auswirkungen auch auf den künftigen Flächennutzungsplan einzuschätzen, werden die Variantenkorridore darüber hinaus auch mit den Darstellungen des Vorentwurfes des
FNP Stand Mai 2014, der Gegenstand der Bürgerbeteiligung und Trägerbeteiligung war, verglichen. Hierauf wird jeweils im
Einzelfall hingewiesen. Diese Vorgehensweise ist angebracht, um künftige Abwägungsentscheidungen über die Darstellung
von Siedlungsflächen im Entwurf des neuen FNP offen zu halten.
Auf Grund des Betrachtungsmaßstabs beider Planungen ergeben sich grundsätzlich Lösungsmöglichkeiten zur Konfliktminderung im Rahmen einer künftigen konkreten Leitungstrassenplanung. Dennoch sind in den in den folgenden Ausführungen
potenzielle Konflikte dargestellt, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen.
2.3 Bebauungspläne
Sowohl der Vorzugskorridor, als auch die Variantenkorridore überlagern die Geltungsbereiche laufender Bebauungsplanverfahren. Um hieraus resultierende Konflikte zu vermeiden sollten die betroffenen Bebauungsplanflächen berücksichtigt werden. Eine Kartendarstellung der betroffenen Verfahren ist als Anlage 2 beigefügt.
2.4 Neuaufstellung Landschaftsplan
Im Zuge der Neuaufstellung des Landschaftsplanes werden verschiedene Bereiche des Stadtgebietes darauf hin geprüft, ob
sie die Voraussetzungen erfüllen, um in einen höherwertigen Schutzstatus überführt zu werden. Durch Überlagerung mit
dem Vorzugskorridor oder den Variantenkorridoren können sich Konflikte ergeben. Da das Verfahren zur Neuaufstellung
des Landschaftsplanes noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass konkrete Schutzgebietsvorschläge diskutiert
werden können, wird auf die Stellungnahme zu den Schutzgütern in Anlage 1 verwiesen, da aus den hohen Qualitäten der Flächen entsprechende Empfindlichkeiten resultieren.
2.5 Kanäle/ Abwasser
Die von der Open Grid Europe GmbH vorgesehenen Trassenkorridore für die oben genannte Ferngasleitung betreffen eine
Vielzahl von städtischen Abwasseranlagen, die im Regelfall in öffentlichen Verkehrsflächen, in Einzelfällen aber auch in
landwirtschaftlich genutzten Flächen oder öffentlichen Grünanlagen verlaufen. Im Rahmen des an das Raumordnungsverfahren anschließende Planfeststellungsverfahren müssen alle aus den geplanten konkreten Trassenverläufen resultierenden Querungen von Abwasserleitungen oder parallele Leitungsverläufe mit geringen Horizontalabständen geprüft und entsprechende Auflagen und Nebenbestimmungen individuell formuliert gefordert werden. In Einzelfällen behält sich Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/702) der Stadt Aachen vor, lokal begrenzte Planungsänderungen (Trassenverschiebungen) zu
fordern.
Aus Sicht des Kanaleigentümers bestehen weder gegen den projektierten Vorzugskorridor (Ost-Süd-Umgehung der Innenstadt) noch gegen die Variante des Nord-West-Korridors grundsätzliche, fachliche Bedenken.
Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung ZEELINK I: Stellungnahme der Stadt Aachen - Entwurf
3.
S. 3/7
Einordnung und Verknüpfung zu anderen Leitungsplanungen
3.1 Raumordnungsverfahren „Mitteleuropäische Transversale“ – Alternativtrasse im Bereich zwischen Brand und
Forst
Im Dezember 2008 wurde das Raumordnungsverfahren für die MET „Mitteleuropäische Transversale“ der RWE mit der
Bekanntmachung der Raumordnerischen Beurteilung der Bezirksregierung Arnsberg abgeschlossen. Für den Bereich
Aachen Brand sah die Planung der RWE einen Vorzugskorridor vor, der in etwa der jetzigen Vorzugsvariante entspricht. Die
Stadt Aachen hat in der damaligen Abstimmung für diesen Abschnitt einen Alternativkorridor vorgeschlagen, welcher weitgehend parallel zur BAB A44 („Belgienlinie“) verläuft (siehe Anlage 3). Die Bezirksregierung ist diesem Alternativkorridor in
ihrer Raumordnerischen Beurteilung gefolgt. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum diese Variante im aktuellen Raumordnungsverfahren nicht geprüft wird, sondern eine mehrfach so lange Variante, die den Stadtkern in nordwestlicher und nördlicher Richtung umgeht.
In den Unterlagen von Open Grid Europe fällt bei der Betrachtung der sehr anschaulich dargestellten Raumwiderstandskarten unmittelbar auf, dass diese Alternativtrasse einen deutlich geringeren Raumwiderstand sowohl als der von OGE erarbeitete Vorzugskorridor wie auch der Alternativkorridor besitzt (s. z.B. Anlage 7 Raumwiderstand).
Auch formell ist die Vorgehensweise auf Grundlage des Kenntnisstandes der Stadt Aachen nicht nachvollziehbar. Eine
raumordnerische Beurteilung ist formell als „sonstiges Erfordernis der Raumordnung“ nach §3 Abs.1 Nr.4 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 4 ROG bei Entscheidungen über raumbedeutsame Planungen zu berücksichtigen. Somit
hätte nach Ansicht der Stadt Aachen die nach wie vor gültige Raumordnerische Beurteilung aus 2008 in der Identifikation
von Trassenkorridoren berücksichtigt werden müssen.
Die Stadt Aachen vermutet, dass die Nutzung dieser Alternativtrasse aufgrund bereits vorhandener Leitungen technisch
sehr anspruchsvoll sein kann. Dies entbindet aber nicht von der Verantwortung, diese Trasse vor dem Hintergrund der
Schwierigkeiten der anderen Korridore und somit der Vermeidung negativer Auswirkungen ebenfalls zu prüfen!
Die Stadt Aachen fordert die Bezirksregierung Köln deshalb dringend auf, die im Projekt Mitteleuropäische Transversale 2008 verfolgte Alternativtrasse in ihrer Raumordnerischen Beurteilung zu berücksichtigen und die Nutzung
dieser Trasse für das Projekt Zeelink I zu prüfen.
3.2 Gasverdichterstation Zeelink
In den Verfahrensunterlagen wird an verschiedenen Stellen die geplante „Gasverdichterstation Verlautenheide“ angesprochen oder in Karten dargestellt. Da dies nicht Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens ist, erfolgt in diesem Rahmen
auch keine formelle Stellungnahme hierzu.
Gleichwohl ist in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Bedenken der Stadt Aachen gegen den Standort einer
Verdichterstation in Verlautenheide hinzuweisen, die auch die Bezirksvertretung Aachen Haaren im Vorfeld eines förmlichen Verfahrens mehrfach artikuliert hat.
Mit der Genehmigung der Gasfernleitung, egal in welcher Variante, ist im Stadtbezirk Aachen-Haaren durch den Betreiber
auch der Bau einer Verdichterstation (VDS) geplant. Diese VDS stellt im Naherholungsgebiet Reichswald einen entscheidenden und äußerst einschneidenden Eingriff für Menschen und Tiere dar. Die Bezirksregierung Köln hat selbst festgestellt,
dass das Naherholungsgebiet Reichswald für die Menschen im Stadtbezirk Haaren auch aufgrund der bestehenden hohen
verkehrlichen Belastungen äußerst wichtig und schützenswert ist. Mit dem Bau der VDS gingen unmittelbar 10-12 ha dieses
Naherholungsgebietes verloren, mit weit darüber hinaus gehenden Auswirkungen auf das Umfeld. Dieses Naherholungsgebiet ist auch im Kontext der Naherholungsflächen von Würselen und Stolberg zu sehen und wird von allen Menschen hier in
der Region stark angenommen. Auch das Bodendenkmal der römischen Villa Rustika mitten im Gebiet könnte je nach konkreter Lage der Verdichterstation zum Teil unwiderruflich zerstört werden.
Aus bauleit- und landschaftsplanerischer Sicht widersprechen sowohl der Flächennutzungsplan 1980 als auch der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen dem Bau einer Verdichterstation an diesem Standort.
Darüber hinaus wird der Bau einer Verdichterstation in Aachen Verlautenheide auf den Flächen des Haarener Hofes aus
der Sicht der Stadt Aachen als Eigentümerin der dortigen Flächen als sehr kritisch gesehen.
Vor diesem Hintergrund behält sich die Stadt Aachen ausdrücklich vor, zum Standort einer Gasverdichterstation
außerhalb dieses Raumordnungsverfahrens ausführlich Stellung zu nehmen. Ausdrücklich wird betont, das mit
dieser Stellungnahme dem geplanten Standort der Gasverdichterstation in Verlautenheide nicht zugestimmt wird.
3.3 Leitungen in Planung (Amprion)
Durch Überlagerung mit dem Vorzugskorridor oder dem Variantenkorridoren können sich Konflikte mit bestehenden oder
geplanten leitungsgebundenen Infrastrukturen ergeben. Diesseits wird davon ausgegangen, dass das Raumordnungsverfahren auch dazu dient, diesbezügliche Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren zu gewinnen, sofern diese nicht be-
Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung ZEELINK I: Stellungnahme der Stadt Aachen - Entwurf
S. 4/7
reits vorliegen. Dennoch wird an dieser Stelle, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auf eine laufende Planung für eine
Gleichstromhochspannungsleitung – in größeren Abschnitten als Erdkabel geplant – der Firma Amprion hingewiesen. Die
Voruntersuchungen haben einen Trassenverlauf ergeben, der weitgehend parallel der BAB A44 zwischen Lichtenbusch und
AK Aachen verläuft. Als nächster Schritt in diesem Verfahren ist die Beantragung der Planfeststellung vorgesehen.
4.
Hinweise und Bewertung: Vorzugskorridor (Abschnittsnummer A101, A103, A105, A106, A107)
4.1 Flächennutzungsplan und bezirkliche Aspekte
Der Vorzugskorridor A105 tangiert im Bereich Oberforstbach eine künftige Wohnbauflächendarstellung sowie die
Darstellung gemischter Bauflächen. Auf Grund der Breite des Vorzugskorridors verbleibt ein ausreichend großer Bereich
zwischen der Ortslage und der BAB A44 für die künftige Trassierung.
Im weiteren Verlauf kreuzt der Vorzugskorridor A 105, A107 die Freunder Landstraße L220 in Höhe des ehemaligen
Schießplatzes. Hier ergeben sich Konflikte mit Wohnbauflächendarstellungen des FNP entlang der Freunder Landstraße. Eine Nutzungseinschränkung wäre zumindest für Teilflächen unumgänglich und wird abgelehnt.
Im Bereich Brand Nord verläuft der Vorzugskorridor A107 in ausreichendem Abstand zu den Siedlungsflächen und sollte
hier auch nicht verändert werden, um künftige Entwicklungsoptionen offen zu halten. Im Bereich Deltourserb, Eilendorfer
Straße überlagert die Vorzugsvariante A 107 gewerbliche Bauflächen, gemischte Bauflächen sowie Wohnbauflächen. Da
diese Flächen bereits teilweise bebaut sind, muss die künftige Trasse zur Konfliktvermeidung innerhalb des Vorzugskorridors östlich der BAB A44 (außerhalb des Aachener Stadtgebietes) konzipiert werden. Der Vorentwurf des
neuen Flächennutzungsplanes sieht eine Bauflächendarstellung in Deltourserb vor. Zur Konfliktvermeidung muss
auch dieser Bereich bei der Trassierung ausgespart bleiben.
Der Vorzugskorridor über den Bereich Hitfeld durchkreuzt am Punkt Z103 das Wasserschutzgebiet Reichswald und dürfte je
nach Lage auch das Bodendenkmal der alten römischen Villa tangieren. Dies wird aus Sicht des Bezirksamtes Aachen
Haaren als kritisch eingestuft (siehe auch folgendes Unterkapitel).
4.2 Denkmalpflege
Im Verlauf dieser Trasse befinden sich diverse denkmalgeschützte Bauten, insbesondere Hofgüter mit den dazugehörigen
Anlagen. Der tatsächliche Trassenverlauf muss einen ausreichenden Abstand einhalten, um eine evtl. Beeinträchtigung des
geschützten Bestands ausschließen zu können. Insbesondere gilt dies für lineare Anlagen wie die Kanalisierung im Bereich
der Komericher Mühle und den Westwallabschnitt bei Gut England. Dieser kreuzt die Trasse einmal auf ihrer kompletten
Breite. Hier ist die Trasse so zu planen (z.B. durch eine Untertunnelung), dass eine Zerstörung des Westwalls vermieden wird.
Auch bodendenkmalpflegerisch schützenswerte Stellen liegen im Bereich dieser Trasse, welche in Absprache mit dem LVR
– Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland die Planung einer archäologischen Begleitung der Bodeneingriffe notwendig
machen. Von besonderer Bedeutung ist hier die Frage nach der Lage der Verdichterstation im Bereich Verlautenheide. Hier
darf es nicht zu einer Beeinträchtigung des Bodendenkmals Nr. 45 (römische unbefestigte Siedlung Haaren – Verlautenheide) kommen.
4.3 Zusammenfassung der Umweltaspekte
Unter Einbeziehung sämtlicher in der Anlage 1 dokumentierten Bewertungen einzelner Schutzgüter ist in einer zusammenfassenden Betrachtung zu sagen, dass aus Sicht der Umweltbelange der räumliche Korridor mit der sog. Vorzugsvariante
aus Sicht des Fachbereiches Umwelt zahlreiche sehr kritische Bereiche von dem Korridor berührt bzw. sogar durchquert
werden. Dazu gehören:
- Das Naturschutzgebiet Indetal mit zahlreichen geschützten Arten sowie einer reich strukturierten Flusslandschaft
- Das geplante Naturschutzgebiet Rollefbachtal mit zwei zufließenden Bächen
- Das FFH-Gebiet/Natura 2000 Gebiet Brander Wald mit Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund
- Das Wasserschutzgebiet Reichswald
- Das Wasserschutzgebiet Eicher Stollen mit außergewöhnlicher Betroffenheit, weil hier ein besonders sensibler
Kluft-Wasserleiter vorliegt und derzeit keine Genehmigung für Erdaufschlüsse in Aussicht gestellt werden können.
Hinsichtlich der zu erwartenden neuen Schutzgebietsverordnung steht zu erwarten, dass sich die diesbezüglichen
Verbote noch auf andere Flächen ausweiten.
Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung ZEELINK I: Stellungnahme der Stadt Aachen - Entwurf
S. 5/7
-
Die anlage- und baubedingten Auswirkungen in das Schutzgut Boden bei allen Trassenvarianten. Dabei ist zu
unterscheiden in temporäre und dauerhafte Auswirkungen. Baubedingte Wirkungen: Erhebliche Auswirkungen auf
das Schutzgut Boden entstehen während der Bauphase: Funktionsverlust und -beeinträchtigung von allen Bodenfunktionen durch Ab- und Auftrag, Umlagerung, Störung der natürlichen Bodenschichten/des natürlichen Bodengefüges, Verdichtung, Erosion, Gefahr von Schadstoffeintrag
- Anlagebedingte Wirkungen: Dauerhafte Flächenbeanspruchungen bestehen ausnahmslos durch die Errichtung
von technischen Nebenanlagen (oberirdisch sichtbare Baukörper und technische Anlagen).
Aus den vorgenannten umweltfachlichen Gründen wird der räumliche Korridor (Verlauf der Abschnitte A 107, inkl.
Abschnitte A 105, A 106, A 103, A 101) für die Führung einer Gasleitung abgelehnt.
5.
Hinweise und Bewertung: Variantenkorridor (Abschnittsnummer A100, A102, A104)
5.1 Flächennutzungsplan und bezirkliche Aspekte
Im Bereich Brand Pützgasse überlagert der Variantenkorridor A 102 eine Wohnbauflächendarstellung. Da diese jedoch
auf Grund der Anpassungsverfügung der Bezirksregierung und auch im Rahmen der Flächennutzungsplanneuaufstellung
nicht weiter verfolgt wird, wäre dies unproblematisch. Allerdings wird auch eine größere Wohnbaufläche innerhalb des
„Bahnbogens“ überlagert. Da diese Flächen noch nicht vollständig bebaut sind, muss sich die künftige Trasse zur Konfliktvermeidung südwestlich des „Bahnbogens“ orientieren. Zur Lage im Einzugsgebiet des Wasserschutzgebietes „Eicher Stollen“ siehe Ausführungen zum Schutzgut Wasser siehe Anlage 1.
Der Variantenkorridor A100 verläuft überwiegend durch landwirtschaftlich genutzte Bereiche mit hoher Naherholungsqualität und tangiert den Verlauf des Dorbaches im Bereich Seffent / Melaten sowie südlich vom Steppenberg. Zur Bewertung
der möglichen Eingriffe hinsichtlich landschafts-, boden -und gewässerschutzrechtlicher Aspekte siehe Anlage 1.
Im Bereich der Einmündung des Schlangenwegs in die Schurzelter Straße ist auf der nördlichen Seite des Schlangenwegs
der Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Stallungen, Maschinenhalle, Güllelager und Wohnhaus geplant. Das
Vorhaben läge zentral im Variantenkorridor.
Im Bereich Steppenberg Vaalserquartier und Kullen überlagert der Variantenkorridor A 100 in größerem Umfang Wohnbauflächen und gemischte Bauflächendarstellungen. Da diese Gebiete bereits weitgehend bebaut sind, müsste die künftige
Trasse zur Konfliktvermeidung im Freiraum zwischen Steppenberg und Vaalserquartier, unter Berücksichtigung des Gutes
Pfaffenbroich (siehe Unterkapitel 5.2), konzipiert werden.
Im Bereich Vetschau an der Karl-Friedrich-Straße überlagert der Variantenkorridor A 100 eine Wohnbauflächendarstellung
des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan. Zur Konfliktvermeidung sollte dieser Bereich bei der Trassierung ausgespart
bleiben. Dies gilt auch für die nördlich gelegenen Wohnbauflächen des FNP 1980 in Richterich, die bereits überwiegend
bebaut sind.
Südlich von Vetschau liegt an der Laurensberger Straße, und damit im westlichen Bereich des Trassenverlaufs, ein Endhaltepunkt der Museumseisenbahn der historischen Dampfeisenbahn “De Miljoenenlijn“, die dort nach wie vor in Betrieb ist.
Die Bahntrasse wird von den Niederlanden (über Bocholtz) kommend zunächst durch einen Geländeeinschnitt geführt und
mündet niveaugleich auf die Laurensberger Straße. Betreiber ist die niederländische Stiftung ZLSM mit Sitz in Simpelveld,
welche im Raumordnungsverfahren beteiligt werden sollte.
Die geplante Trasse verläuft östlich Laurensberg vorbei am Schulzentrum mit den angeschlossenen Sportanlagen. Durch
den nördlichen Teil der Sportanlage Hander Weg verläuft von nordöstlicher Richtung in Richtung Südwest eine NatoPipeline. Der genaue Verlauf außerhalb des Sportplatzgeländes ist hier nicht bekannt, möglicherweise tangiert aber die
Pipeline den Variantenkorridor.
Der Variantenkorridor A100 nimmt nach den Ortsteilen Vetschau und Grünenthal über landwirtschaftliche Flächen die Parallellage zu zwei Erdgasleitungen der TENP auf. In Parallellage wird der Ortsteil Richterich dabei nördlich umgangen. Zu
beachten sind hier das laufende Bebauungsplanverfahren Nr. 950 und die Änderungen des FNP zum neuen Wohnbaugebiet Richtericher Dell, als auch im weiteren Verlauf zwischen Uersfeld und Gewerbegebiet Roder Weg der Bau der Erschließungsstraße (Bebauungsplan Nr. 955, FNP-Änderung Nr. 131 siehe Anlage 2). Im Bereich Richtericher Dell muss
die Trassierung zur Konfliktvermeidung die Bauflächendarstellungen aussparen und nördlich bzw. östlich umgehen. Darüber hinaus steht der Variantenkorridor im Konflikt zur Trasse der geplanten neuen Straße. Da hier mehrere bestehende Infrastrukturen (Schiene, Bach, Hochspannungsleitung, Gasfernleitung) zu berücksichtigen sind ist ein hohes Konfliktpotenzial gegeben. Aktuell finden Vorgespräche und Planungen zum Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Anschlussbereich Roder Weg/ Roermonder Straße (Erschließungsstraße) statt. Hierzu soll zeitnah ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Ein weiteres Konfliktpotenzial ergibt sich für den Bereich „Schönauer Friede“, der bereits weitgehend bebaut ist.
Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung ZEELINK I: Stellungnahme der Stadt Aachen - Entwurf
S. 6/7
Im Bereich Haarberg überlagert der Variantenkorridor A100 die Darstellung einer Gewerbefläche im Vorentwurf des neuen
FNP. Da hier der Korridor durch den Ortsteil Verlautenheide und das bestehende Gewerbegebiet Aachener Kreuz auf dem
Gebiet der Stadt Würselen beiderseits begrenzt ist, ergibt sich ein Konfliktpotenzial.
Der Variantenkorridor A 100 wird durch das für den Stadtbezirk Haaren wichtige Naherholungsgebiet Ökologieprojekt Haarberg durchtrennt. Die von OGE für diesen Bereich mit nur Orange bewerteten Raumwiderstände sind aus Sicht des Bezirksamtes Haaren mit rot zu kennzeichnen.
5.2 Denkmalpflege
Im Verlauf des Korridors A100 befinden sich erheblich mehr Baudenkmäler als im Vorzugskorridor, teilweise sogar
an besonderen Engstellen, welche eine Planung des Leitungsverlaufs erschweren. Eine dieser Engstellen liegt im
Bereich des Grenzübergangs Köpfchen. Der Grenzübergang selbst sowie das nahegelegene Gut Grenzhof sind flächig
geschützte Bereiche. In direkter Nähe findet sich ein ebenfalls unter Schutz gestellter Abschnitt der Höckerlinie des Westwalls.
Ein weiterer Engpass befindet sich im Bereich Vaalserquartier: Zwischen den beiden dichten Siedlungsbereichen befinden
sich Gut Wegscheid und vor allem Gut Paffenbroich. Letzteres auch mit flächigen dazugehörigen Anlagen, welche einen
Trassenverlauf in diesem Bereich erschweren. Ähnlich sieht es für den Bereich Vetschau aus, auch hier liegen diverse
geschützte Hofgüter im Verlauf der Trasse.
Der tatsächliche Trassenverlauf muss einen ausreichenden Abstand einhalten, um eine evtl. Beeinträchtigung des
geschützten Bestands ausschließen zu können.
Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht ergeben sich ebenfalls deutliche Probleme. Nordwestlich von Lichtenbusch
führt die Trasse durch ein Waldgebiet, welches durchsetzt ist mit Hügelgräbern der älteren bis mittleren Bronzezeit. Ein
Durchschneiden dieses Bereichs mit der geplanten Breite der Bautrasse würde hier unwiederbringlich zur Zerstörung
denkmalwerter Substanz führen. Selbst wenn dieser Zerstörung zugestimmt werden könnte, was hiermit ausdrücklich nicht
in Aussicht gestellt wird, wäre durch die notwendige archäologische Begleitung und Dokumentation mit einem erheblichen
Zeit- und Kostenaufwand zu rechnen. Weiterhin liegen in diesem Trassenverlauf Abschnitte der unter Schutz stehenden
Aachener Landwehr, die nicht beeinträchtigt werden dürfen (z.B. bei Grüne Eiche). Die Fortsetzung des Trassenverlaufs
nördlich von Preuswald folgt in großen Teilen dem Verlauf des Westwalls, so dass hier zahlreiche Bunker, Gräben
und ähnliche Verteidigungsanlagen zu erwarten sind. Diese führen nicht nur ebenfalls zu einem großen Dokumentationsaufwand, sondern könnten sich ggf. als besonders schützenswert erweisen, wodurch eine Umplanung notwendig würde.
Gleiches gilt für den Bereich zwischen Vetschau und Forsterheide.
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist deshalb diese Trassenplanung abzulehnen.
5.3 Zusammenfassung der Umweltaspekte
5.3.1 Abschnitt A 100
Unter Berücksichtigung aller in der Anlage 1 genannten Anmerkungen und Stellungnahmen ist der Raumkorridor mit der
Bezeichnung A 100 abzulehnen, weil die großflächige Inanspruchnahme von Boden (25 km Korridorlänge!) und
nicht hinnehmbare Verluste städtischer Waldfläche, verbunden mit umfangreicher und dauerhafter Beseitigung von
Baumbestand und dem Freistellen von bisher geschützt stehenden Bäumen sowie die Betroffenheit von bestehenden und geplanten Naturschutzgebieten zu einer großen und dauerhaften Beeinträchtigung der Freiräume und
Wälder der Stadt Aachen führen würde.
5.3.2 Abschnitt A 102
Auf Grundlage der in Anlage 1 genannten Beeinträchtigungen wird die Abschnitts-Variante 102 abgelehnt, weil der Vorsorge-Auftrag „Trinkwasserschutz“ durch diese Trasse massiv beeinträchtigt wird und nicht hinnehmbare Risiken von einer
Trassenplanung in diesem Korridor ausgehen. Eine Querung im Bereich der Wasserschutzzone I ist ein umweltplanerisches Tabu.
Genehmigungen für Bau– und Verlegungsarbeiten in diesem Bereich können seitens der Unteren Wasserbehörde
nicht in Aussicht gestellt werden.
Darüber hinaus stehen bedeutsame Beeinträchtigungen eines naturschutzwürdigen Waldgebietes sowie eines
geplanten Naturschutzgebietes der Planung entgegen.
5.3.3 Abschnitt A 104
Wegen der besonderen Betroffenheit des Wasserschutzgebietes Eicher Stollen und der damit verbundenen großen
Risiken für die Sicherheit und Qualität des Grundwassers an dieser Stelle wird der Verlauf des Korridors A 104
Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung ZEELINK I: Stellungnahme der Stadt Aachen - Entwurf
S. 7/7
abgelehnt. Genehmigungen für Bau– und Verlegungsarbeiten in diesem Bereich können seitens der Unteren Wasserbehörde nicht in Aussicht gestellt werden.
Darüber hinaus ist das bestehende Naturschutzgebiet Rollefbachtal sowie Bachläufe in dessen Zulauf von der Planung negativ betroffen durch Störungen im Boden und damit verbundenem verändertem Fließverhalten der Bäche.
Ebenso sind alte Wälder aus Eschen und Eichen bedroht durch den Korridorverlauf.
Anlagen
- 1: Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt
- 2: Darstellung der betroffenen laufenden Bebauungsplanverfahren
- 3: Raumordnungsverfahren 2008 MET mit Alternativtrasse
FB 36/20
Umweltverträglichkeit und Grünplanung
Der Oberbürgermeister
An FB 61/100
Aachen, den 30.05.2016
Hausruf T. 3628
Frau Hoffmann
z.Hd. Herrn Günther
Raumordnungsverfahren für eine Gasleitung ‚Zeelink 1‘ im Raum Aachen
STN des Fachbereiches Umwelt
Gliederung der STN
Inhalt
Seite
STN zum Korridor ‚Vorzugsvariante‘ ( Verlauf A 107,A 106, A 105, A 103, A 101)
1-3
Zusammenfassung zu STN Vorzugsvariante
4
STN zum Variantenabschnitt A 104
5-6
Zusammenfassung der STN zum Variantenabschnitt A 104
6
STN zum Variantenabschnitt A 102
7-8
Zusammenfassung zum Variantenabschnitt A 102
8
STN zum Korridor A 100
9-10
Zusammenfassung zur STN zum Korridor A 100
10
Die nachfolgenden Bewertungen beruhen sowohl auf den durch die BR Köln im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, auch wenn die enthaltenen Bewertungen
nicht immer nachvollzogen werden sowie auf Grundlage eigener Orts- und Fachkenntnis.
Aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Zeit konnten nicht alle Unterlagen in angemessener Tiefe
überprüft werden.
Vorzugsvariante (Verlauf A 107, inkl. Abschnitte A 105, A 106, A 103, A 101)
Aspekt Boden
1. Auswirkungen der Planung
Der Verlauf der geplanten Trasse wird in einer Länge von über 12 km einen Eingriff in den Boden darstellen. Im
Außenbereich der Stadt Aachen sind über 80 % der Böden in die Schutzwürdigkeitsstufen 3 bis 5 (5 ist die
höchste Wert-Kategorie) einzustufen, so dass bei dieser Variante erhebliche Eingriffe in schutzwürdige bis
besonders schutzwürdige Böden stattfinden werden. Durch anlagen- und baubedingte Eingriffe während der
Baumaßnahme erfolgen erhebliche Eingriffe in das Schutzgut Boden, die eine Funktionsbeeinträchtigung bis zum
vollständigen Bodenverlust zur Folge hat. Die Erheblichkeit des Eingriffs hängt nicht nur von der Schutzwürdigkeit
der beeinträchtigten Bodenfunktionen, sondern, wie im vorliegenden Fall, auch vom Umfang der beeinträchtigten
Fläche ab.
1
Stadt Aachen FB36/20
Aachen, den 30.05.2016
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Der Verlauf des Korridors ist aus bodenkundlicher Sicht abzulehnen aufgrund seiner großflächigen
Inanspruchnahme von natürlich gewachsenem Boden und seiner deutlichen negativen Veränderungen des
Schutzgutes Boden.
Aspekt Wasser
1. Auswirkungen der Planung
Dieser Korridor verläuft im Nordosten des Aachener Stadtgebietes durch das festgesetzte
Trinkwasserschutzgebiet Reichswald und beinhaltet die Zonen I, II und III. Insbesondere die Zone I ist als
Tabubereich anzusehen, aber auch die Zone II muss ausgespart bleiben.
Der Korridor quert diverse Fließgewässer sonstiger Ordnung. Gewässerquerungen bedürfen der
wasserrechtlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Der Korridor dieser vom Antragsteller bevorzugten Variante verläuft im Südwesten des Aachener Stadtgebietes
durch das festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen, das spätestens Dezember 2018 erweitert und
neu festgesetzt wird. Der dargestellte Korridor verläuft durch die Zone III des derzeit festgesetzten
Schutzgebietes. Es wird erwartet, dass durch die neue Festsetzung des Schutzgebietes der Korridor dann die
Schutzzonen IIa und die Zone III durchquert.
Während derzeit die Schaffung von Erdaufschlüssen in der Zone III schon genehmigungspflichtig ist, ist zu
erwarten, dass spätestens ab Dezember 2018 das Herstellen von Grabungen und Erdaufschlüssen in Zone IIa
verboten und in Zone III weiterhin genehmigungspflichtig sein wird.
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
WSG Reichswald
Gegen den geplanten Korridor bestehen nur dann keine Bedenken, wenn die Zonen I und II des
Trinkwasserschutzgebietes Reichswald bei der endgültigen Trassenfestlegung ausgespart werden. In der Zone
III besteht nur dann die Aussicht auf eine Genehmigung nach Schutzgebietsverordnung, wenn durch Grabungen
das Grundwasser nicht freigelegt oder angeschnitten wird. Ein derartiger Nachweis muss geführt werden.
Gegen die Kreuzung der betroffenen Fließgewässer bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die
Rahmenbedingungen werden in einem zu beantragenden wasserrechtlichen Verfahren für Anlagen am
Gewässer festgelegt.
WSG Eicher Stellen
Gegen die geplante Trasse bestehen erhebliche Bedenken, da die Trasse durch das Trinkwasserschutzgebiet
Eicher Stollen und insbesondere durch die zukünftige Schutzzone IIa (gemäß Antragsunterlagen auf einer Länge
von 2.200 m) verläuft. Hier werden Erdaufschlüsse grundsätzlich verboten sein. Auch eine Befreiung kann aus
Gründen der Besorgnis nicht in Aussicht gestellt werden, insbesondere wenn die Leitung in offener Bauweise
erstellt wird: Es ist zu erwarten und wurde in der Vergangenheit bestätigt, dass in der Zone IIa Kalksteinrippen bis
nahe an die Oberfläche und damit bis in die Gasleitungstrasse hineinreichen. Auch immer wieder neu auftretende
Dolinen belegen diese Umstände. Ebenso erste vorgelegte Erkundungsergebnisse des Antragstellers bestätigen
diese in Teilen sehr geringe Überdeckung. Durch Erdaufschlüsse können zusätzlich neue Wegsamkeiten
entstehen.
Die Gefahr der Beeinflussung (insbesondere Verkeimungen) des zu schützenden Kluft-Grundwasserleiters ist
aus diesen Gründen insbesondere während der Bauphase zu besorgen, so dass weder eine Genehmigung
nach derzeit geltender Verordnung noch eine Befreiung nach zukünftiger Verordnung für Erdaufschlüsse auf und
entlang der Trasse im Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen (zukünftige Zone IIa) in Aussicht gestellt werden
kann.
STN des FB 36 zum Raumordnungsverfahren für die Gastrasse Zeelink 1
2
Stadt Aachen FB36/20
Aachen, den 30.05.2016
Aspekt Landschaft
1. Auswirkungen der Planung
Der Suchkorridor A 105 verläuft auf gesamter Breite durch das als Naturschutzgebiet ausgewiesene Indetal. Die
Umsetzung der Trasse in diesem Bereich würde zu erheblichen Konflikten mit dem Biotop- und Artenschutz
führen. Die Schutzausweisung im Indetal dient der Erhaltung des naturnahen Bachlaufs der Inde mit Auwäldern,
Feucht- und Nasswiesen, Staudenfluren und Heckengehölzen sowie der in den Hanglagen vorhandenen
Magerrasen und alten Obstwiesenbeständen. Der Bachlauf der Inde selbst sowie verschiedene der genannten
Biotope sind nach § 30 BNatSchG geschützt (u.a. GB-5203-0120, GB-5203-0121). Durch die Unterschutzstellung
der reich strukturierten Flussauenlandschaft wird auch auf die Erhaltung natürlicher Überschwemmungsgebiete
im Fließgewässersystem abgestellt.
Im Gebiet kommen zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor, darunter die besonders geschützten Arten
Gelbbauchunke (Bombina variegata), Biber (Castor fiber), Steinkauz (Athene noctua), Kuckuck (Cuculus
canorus), Wiesenpieper (Anthus pratensis), Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), Sumpfgrashüpfer
(Chorthippus montanus), Sumpfschrecke (Stethophyma grossum), Kammmolch, Erdkröte
Grasfrosch, Gelbbauchunke, Teichmolch, Bergmolch, Ringelnatter, Blindschleiche sowie zahlreiche
Libellenarten.
Auch das im Rahmen der Landschaftsplanneuaufstellung vorgesehene Naturschutzgebiet Rollefbachtal mit
seinen beiden Zuflüssen Holzbach und Oberforstbach bzw. Breiter Bach wird durch die Suchkorridore A 103 /
A 105 / A 106 gequert. Mit der NSG-Ausweisung sollen die bedeutsamen Grünlandtäler der Bachläufe mit
naturnahen Bachabschnitten und hoher struktureller Vielfalt, z.B. Feucht- und Nasswiesen, Ufergehölzen oder
auch Kopfbaumreihen, erhalten und im Bereich noch vorhandener Defizite, z.B. Verrohrungen,
Naturschutzorientiert entwickelt werden. Gemeinsam mit dem Indetal kommt auch diesen Bachläufen und ihren
Begleitstrukturen eine besondere Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund zu.
Der Suchkorridor A 105 verläuft auch durch den westlichen Waldabschnitt des FFH-Gebietes/Natura 2000Gebietes Brander Wald (Zone 2). Die Schutzausweisung dient der Wahrung, Wiederherstellung und langfristigen
Sicherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und
Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich um die
wildlebende Tierart Gelbbauchunke, Flächen mit Borstgrasrasen, Schwermetallrasen sowie Erlen-, Eschen- und
Weichholzauenwälder. Unter Schutz gestellt sind auch regional bedeutsame Lebensräume wie Glatthafer- und
Wiesenknopf-Silgenwiesen und Waldmeister-Buchenwald. Sie dienen als Lebensstätten seltener und gefährdeter
sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen Wald- und
Heidekomplexes, der sich durch einen hohen Anteil schutzwürdiger Biotope wie z.B. Still- und Fließgewässer,
Buchenwälder, Calluna-Heiden und Felsbereiche, auszeichnet.
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Der Trassenkorridor streift das FFH-Gebiet Brander Wald. Größere Konflikte hinsichtlich der Erhaltungsziele sind
nicht zu erwarten. Um jedoch negative Einflüsse auf das FFH-Gebiet zu mindern, sollte die Trasse innerhalb des
Korridors so gelegt werden, dass eine Pufferzone – auch zum geplanten Erweiterungsgebiet -berücksichtigt
werden kann.
Die Leitungsverlegung innerhalb des Korridors durch das NSG Indetal und das zukünftige NSG Rollefbachtal
würde zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung seiner schützenswerten Strukturen führen und die
Funktionalität erheblich beeinträchtigen.
Aspekt Forst und Wald
1. Auswirkungen der Planung
Betrachtet man den Trassenkorridor in seiner gesamten Breite, so ist das Schutzgut Wald (im städtischen
Eigentum) von dieser Variante lediglich nördlich der Autobahnauffahrt Aachen-Lichtenbusch betroffen. Je nach
Detailplanung lässt sich ein Eingriff in den Wald gänzlich vermeiden. Im schlechtesten Fall würde ein Teilbereich
des Waldes in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich jedoch um den sensiblen Südwestrand älterer
Eschen- und Eichenwälder.
STN des FB 36 zum Raumordnungsverfahren für die Gastrasse Zeelink 1
3
Stadt Aachen FB36/20
Aachen, den 30.05.2016
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Da der Trassenkorridor genügend Spielraum bietet, um sensible Waldrandbereiche zu umgehen, wird dieser
Planungskorridor ‚Vorzugstrasse‘ im Sinne des Schutzes des Waldes als verträglich eingestuft.
Zusammenfassung der STN zum Korridor Vorzugsvariante
Unter Einbeziehung sämtlicher vorgenannter Bewertungen einzelner Schutzgüter ist in einer
zusammenfassenden Betrachtung zu sagen, dass aus Sicht der Umweltbelange der räumliche Korridor mit
der sog. Vorzugsvariante aus Sicht des Fachbereiches Umwelt zahlreiche sehr kritische Bereiche von
dem Korridor berührt bzw. sogar durchquert werden. Dazu gehören:
- Das Naturschutzgebiet Indetal mit zahlreichen geschützten Arten sowie einer reich strukturierten
Flusslandschaft
- Das geplante Naturschutzgebiet Rollefbachtal mit zwei zufließenden Bächen
- Das FFH-Gebiet/Natura 2000 Gebiet Brander Wald mit Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund
- Das Wasserschutzgebiet Reichswald
- Das Wasserschutzgebiet Eicher Stollen mit außergewöhnlicher Betroffenheit, weil hier ein besonders
sensibler Kluft-Wasserleiter vorliegt und derzeit keine Genehmigung für Erdaufschlüsse in Aussicht
gestellt werden können. Hinsichtlich der zu erwartenden neuen Schutzgebietsverordnung steht zu
erwarten, dass sich die diesbezüglichen Verbote noch auf andere Flächen ausweiten.
- Die anlage- und baubedingten Auswirkungen in das Schutzgut Boden bei allen Trassenvarianten. Dabei
ist zu unterscheiden in temporäre und dauerhafte Auswirkungen. Baubedingte Wirkungen: Erhebliche
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden entstehen während der Bauphase: Funktionsverlust und beeinträchtigung von allen Bodenfunktionen durch Ab- und Abtrag, Umlagerung, Störung der
natürlichen Bodenschichten/des natürlichen Bodengefüges, Verdichtung, Erosion, Gefahr von
Schadstoffeintrag Anlagebedingte Wirkungen: Dauerhafte Flächenbeanspruchungen bestehen
ausnahmslos durch die Errichtung von technischen Nebenanlagen (oberirdisch sichtbare Baukörper und
technische Anlagen).
Aus den vor genannten Gründen wird der räumliche Korridor (Verlauf der Abschnitte A 107, inkl.
Abschnitte A 105, A 106, A 103, A 101) für die Führung einer Gasleitung abgelehnt.
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Stadt Aachen FB36/20
Aachen, den 30.05.2016
Variante im Bereich Camp Hitfeld mit Abschnitt A 104
Aspekt Boden
1. Auswirkungen der Planung
Der Eingriff in den Boden spielt sich auf einer Länge von ca. 4,8 km ab und betrifft im Wesentlichen hohe
Bodenschutzkategorien (siehe Raumwiderstandskarten)
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Die Variante im Abschnitt A 104 wird abgelehnt wegen der Betroffenheit von Böden in hohen Schutzkategorien
und dem Vorhandensein weniger beeinträchtigender Varianten.
Aspekt Wasser
1. Auswirkungen der Planung
Der Korridor dieser Variante verläuft im Südwesten des Aachener Stadtgebietes durch das festgesetzte
Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen, das spätestens Dezember 2018 erweitert und neu festgesetzt wird. Der
dargestellte Korridor verläuft durch die Zonen II und III des derzeit festgesetzten Schutzgebietes. Es wird
erwartet, dass durch die neue Festsetzung des Schutzgebietes der Korridor dann die Schutzzonen IIa und die
Zone III durchquert.
Derzeit ist die Schaffung von Erdaufschlüssen in der Zone II schon verboten und in Zone III
genehmigungspflichtig. Ebenso ist zu erwarten, dass spätestens ab Dezember 2018 das Herstellen von
Grabungen und Erdaufschlüssen in Zone IIa weiterhin verboten und in Zone III genehmigungspflichtig sein wird.
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Gegen die geplante Trasse bestehen erhebliche Bedenken, da die Trasse durch das Trinkwasserschutzgebiet
Eicher Stollen und insbesondere durch die zukünftige Schutzzone IIa (gemäß Antragsunterlagen auf einer Länge
von 3.000 m) verläuft. Hier werden Erdaufschlüsse grundsätzlich verboten sein. Auch eine Befreiung kann aus
Gründen der Besorgnis nicht in Aussicht gestellt werden: Es ist zu erwarten und wurde in der Vergangenheit
bestätigt, dass in der Zone IIa Kalksteinrippen bis nahe an die Oberfläche und damit bis in die Gasleitungstrasse
hineinreichen. Auch immer wieder neu auftretende Dolinen belegen diese Umstände. Ebenso erste vorgelegte
Erkundungsergebnisse des Antragstellers bestätigen diese in Teilen sehr geringe Überdeckung. Durch
Erdaufschlüsse können zusätzlich neue Wegsamkeiten entstehen.
Die Gefahr der Beeinflussung (insbesondere Verkeimungen) des zu schützenden Kluft-Grundwasserleiters ist
aus diesen Gründen nicht nur während der Bauphase zu besorgen, so dass weder eine Genehmigung nach
derzeit geltender Verordnung oder eine Befreiung nach zukünftiger Verordnung für Erdaufschlüsse auf und
entlang der Trasse im Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen (zukünftige Zone IIa) in Aussicht gestellt werden
kann.
Gegen die Kreuzung möglicherweise betroffene Fließgewässer bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die
Rahmenbedingungen werden in einem zu beantragenden wasserrechtlichen Verfahren für Anlagen am
Gewässer festgelegt
Aspekt Landschaft
1. Auswirkungen der Planung
Auch bei dieser Variante wird das geplante Naturschutzgebiet Rollefbachtal mit seinen beiden Zuflüssen
Holzbach und Oberforstbach bzw. Breiter Bach gequert. Mit der NSG-Ausweisung sollen die bedeutsamen
Grünlandtäler der Bachläufe mit naturnahen Bachabschnitten und hoher struktureller Vielfalt, z.B. Feucht- und
Nasswiesen, Ufergehölzen oder auch Kopfbaumreihen, erhalten und im Bereich noch vorhandener Defizite, z.B.
Verrohrungen, entwickelt werden. Diese Bachläufe und ihren Begleitstrukturen haben eine besondere Bedeutung
für den landesweiten Biotopverbund.
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Stadt Aachen FB36/20
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2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Diese würde zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung seiner schützenswerten Strukturen führen
und die Funktionalität erheblich beeinträchtigen. Konflikte für die schützenswerten Bachläufe können vermieden
werden, wenn innerhalb des Korridors die Trasse sich nördlich der genannten Gewässer orientiert. Zu den
Gewässern sollte ein Korridor von 50 m als Pufferzone eingehalten werden.
Aspekt Forst und Wald
1. Auswirkungen der Planung
Die Trassenführung berührt den Wald westlich (Stadt Aachen) und südwestlich (BIMA) von Camp Hitfeld.
Betroffen sind in erster Linie alte Eschen- und Eichenwälder.
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Wegen der Betroffenheit alter Eschen- und Eichenwälder sowie dem Vorhandensein weniger beeinträchtigender
Variantenverläufe wird die Führung des Abschnitte A 104 abgelehnt.
Zusammenfassung der STN zu Korridor 104 im Bereich Camp Hitfeld
Wegen der besonderen Betroffenheit des Wasserschutzgebietes Eicher Stollen und der damit
verbundenen großen Risiken für die Sicherheit und Qualität des Grundwassers an dieser Stelle wird der
Verlauf des Korridors A 104 abgelehnt. Genehmigungen für Bau– und Verlegungsarbeiten in diesem
Bereich können seitens der Unteren Wasserbehörde nicht in Aussicht gestellt werden.
Darüber hinaus ist das bestehende Naturschutzgebiet Rollefbachtal sowie Bachläufe in dessen Zulauf von
der Planung negativ betroffen durch Störungen im Boden und damit verbundenem verändertem
Fließverhalten der Bäche. Ebenso sind alte Wälder aus Eschen und Eichen bedroht durch den
Korridorverlauf.
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Variante im Bereich Camp Hitfeld mit Abschnitt 102
Aspekt Boden
1. Auswirkungen der Planung
Der Planungskorridor betrifft in seiner Länge von ca. 7 Kilometern auf ca. 2 km hochwertige Böden mit hohem
Schutzanspruch, wie er sich auch in der Karte der Rumwiderstände zeigt. Die insbesondere während der
Bauphase zu erwartenden erheblichen Eingriffe in das Schutzgut Boden sowie dessen Funktionsverluste und –
beeinträchtigungen in Form von Auf- und Abtrag, Umlagerung, Störung der natürlichen Bodenschichten/des
Bodengefüges, Verdichtung, Erosion und Gefahr von Schadstoffeintrag stellen eine hohe Belastung dar
verbunden mit Risiken der Bodenbelastung.
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Die insbesondere während der Bauphase zu erwartenden erheblichen Eingriffe in das Schutzgut Boden sowie
Funktionsverluste und –beeinträchtigungen in Form von Auf- und Abtrag, Umlagerung, Störung der natürlichen
Bodenschichten/des Bodengefüges, Verdichtung, Erosion und Gefahr von Schadstoffeintrag führen zu einer
Ablehnung dieser Trassenführung.
Aspekt Wasser
1. Auswirkungen der Planung
Der Korridor dieser Variante verläuft im Südwesten des Aachener Stadtgebietes durch das festgesetzte
Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen, das spätestens Dezember 2018 erweitert und neu festgesetzt wird. Der
dargestellte Korridor verläuft durch die Zonen I, II und III des derzeit festgesetzten Schutzgebietes. Es wird
erwartet, dass durch die neue Festsetzung des Schutzgebietes der Korridor dann die Schutzzonen I, IIa und die
Zone III durchquert.
Derzeit und zukünftig ist die Zone I als Tabuzone zu betrachten. Außerdem ist derzeit die Schaffung von
Erdaufschlüssen in der Zone II schon verboten und in Zone III genehmigungspflichtig. Ebenso ist zu erwarten,
dass spätestens ab Dezember 2018 das Herstellen von Grabungen und Erdaufschlüssen in Zone IIa weiterhin
verboten und in Zone III genehmigungspflichtig sein wird.
Gegen die Kreuzung möglicherweise betroffene Fließgewässer bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die
Rahmenbedingungen werden in einem zu beantragenden wasserrechtlichen Verfahren für Anlagen am
Gewässer festgelegt
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Gegen die geplante Trasse bestehen erhebliche Bedenken, da die Trasse durch das Trinkwasserschutzgebiet
Eicher Stollen und insbesondere durch die zukünftige Schutzzone IIa (gemäß Antragsunterlagen auf einer Länge
von 1.100 m) verlaufen wird. Hier werden Erdaufschlüsse grundsätzlich verboten sein. Auch eine Befreiung kann
aus Gründen der Besorgnis nicht in Aussicht gestellt werden: Es ist zu erwarten und wurde in der Vergangenheit
bestätigt, dass in der Zone IIa Kalksteinrippen bis nahe an die Oberfläche und damit bis in die Gasleitungstrasse
hineinreichen. Auch immer wieder neu auftretende Dolinen belegen diese Umstände. Ebenso erste vorgelegte
Erkundungsergebnisse des Antragstellers bestätigen diese in Teilen sehr geringe Überdeckung. Durch
Erdaufschlüsse können zusätzlich neue Wegsamkeiten entstehen.
Die Gefahr der Beeinflussung (insbesondere Verkeimungen) des zu schützenden Kluft-Grundwasserleiters ist
aus diesen Gründen nicht nur während der Bauphase zu besorgen, so dass weder eine Genehmigung nach
derzeit geltender Verordnung oder eine Befreiung nach zukünftiger Verordnung für Erdaufschlüsse auf und
entlang der Trasse im Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen (zukünftige Zone IIa) in Aussicht gestellt werden
kann.
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Aspekt Landschaft
1. Auswirkungen der Planung
Dieser Abschnitt kreuzt das im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplans geplante Naturschutzgebiet
Beverbach mit seinen Zuläufen. Die Schutzausweisung dient der Erhaltung der naturnahen Bachläufe und ihrer
hohen strukturellen Vielfalt
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Die bedeutsamen Grünlandtäler der Bachläufe mit naturnahen Bachabschnitten und hoher struktureller Vielfalt,
z.B. Feucht- und Nasswiesen, Ufergehölzen oder auch Kopfbaumreihen werden stark beeinträchtigt, so dass die
Funktionalität des NSG eingeschränkt wird. Diese Variante scheidet aus Sicht des Natur- und
Landschaftsschutzes aus.
Aspekt Forst und Wald
1. Auswirkungen der Planung
Diese Trassenführung verläuft am südost-exponierten Waldrand des Augustinerwaldes. Charakteristisch für den
Augustinerwald sind die rund 300 Jahre alten Eichen sowie der außerordentlich hohe Struktur- und Artenreichtum
in Flora und Fauna. Der Bestand ist aus der historischen Mittelwaldbewirtschaftung hervorgegangen und in
seiner Ausprägung überregional bedeutsam. Aufgrund der hohen, für den Aachener Wald einmaligen
ökologischen Wertigkeit wird der Wald bei der anstehenden Neuaufstellung des Landschaftsplans mit sehr
großer Wahrscheinlichkeit als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Diverse Gutachten stützen die Schutzwürdigkeit
dieses Waldes. Des Weiteren sind fünf markante Eichen betroffen, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind.
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Das Gemeindeforstamt lehnt diese Variante aufgrund des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung (Naturund Denkmalschutz, geringer Waldanteil im Stadtgebiet) entschieden ab.
Zusammenfassung der STN zu Korridorvariante im Abschnitt A 102
Auf Grundlage der vor genannten Beeinträchtigungen wird die Abschnitts-Variante 102 abgelehnt, weil der
Vorsorge-Auftrag ‚Trinkwasserschutz‘ durch diese Trasse massiv beeinträchtigt wird und nicht
hinnehmbare Risiken von einer Trassenplanung in diesem Korridor ausgehen. Eine Querung im Bereich
der Wasserschutzzone I ist ein umweltplanerisches Tabu.
Genehmigungen für Bau– und Verlegungsarbeiten in diesem Bereich können seitens der Unteren
Wasserbehörde nicht in Aussicht gestellt werden.
Darüber hinaus stehen bedeutsame Beeinträchtigungen eines naturschutzwürdigen Waldgebietes sowie
eines geplanten Naturschutzgebietes dem entgegen.
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Stadt Aachen FB36/20
Aachen, den 30.05.2016
Leitungsverlauf A 100 (Nord-West-Führung um Aachen)
Aspekt Boden
1. Auswirkungen der Planung
Der Verlauf des Planungskorridors wird in einer Länge von über 25 km zu einem großen Eingriff in das
Schutzgut Boden führen. Die Betroffenheit wertvoller Böden zeigt sich in der Abschätzung der hohen und
mittleren Raumwiderstände, die 85% des Korridors einnehmen.
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Der vorliegende Trassenverlauf A 100 ist abzulehnen, weil nicht nur im Vergleich zur Korridorführung der
Vorzugsvariante eine Verdopplung des gesamten Eingriffsumfangs in den Boden vorliegt, sondern vor allem der
Anteil der schutzwürdigen Böden das Vierfache beträgt gegenüber der süd-östlichen Variante.
Aspekt Wasser
1. Auswirkungen der Planung
Der Korridor verläuft im Nordosten des Aachener Stadtgebietes durch das festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet
Reichswald, beinhaltet aber nur die Zone III.
Der Korridor quert ebenso diverse Fließgewässer sonstiger Ordnung. Gewässerquerungen bedürfen der
wasserrechtlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Der Korridor dieser Variante verläuft im Südwesten des Aachener Stadtgebietes außerhalb des festgesetzten
Trinkwasserschutzgebiets Eicher Stollen
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Die Führung des Korridors westlich des Innenstadtgebietes (A 100) ist aus wasserbehördlicher Sicht
grundsätzlich unproblematisch.
Aspekt Landschaft
1. Auswirkungen der Planung
Dieser Korridor verläuft durch größere Waldflächen. Für den benötigten Arbeitsbereich muss umfangreicher
Baumbestand beseitigt werden. Für den späteren Schutzstreifen entfällt der Baumbestand dauerhaft.
Gequert werden die NSG Seffent und Wilkensberg mit Magerrasenhängen. Betroffen sind die geplanten
Naturschutzgebiete Pfaffenbroich, Friedrich und die Wurmtalquellen.
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Wegen der Inanspruchnahme von Waldgebieten und bestehender/zukünftiger Naturschutzgebieten wird aus
Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes dieser Korridor als sehr konfliktreich bewertet.
Im Bedarfsfall ist zum zukünftigen NSG Reichswald eine Pufferzone zu berücksichtigen.
Aspekt Forst und Wald
1. Auswirkungen der Planung
Diese Trasse verläuft über eine Länge von rund sechs Kilometer im stark erholungsgenutzten Stadtwald. Dabei
durchquert sie an diversen Stellen Bereiche, die heute als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen sind
und im Zuge der Neuaufstellung des Landschaftsplans voraussichtlich als Naturschutzgebiet ausgewiesen
werden.
Durch den Trassenaufhieb werden auf eine Länge von rund 6 Kilometer Bäume frei gestellt, die zuvor durch
Nachbarbäume geschützt waren. In der Folge ist mit außerordentlich hohen Rand- und Folgeschäden am
STN des FB 36 zum Raumordnungsverfahren für die Gastrasse Zeelink 1
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Stadt Aachen FB36/20
Aachen, den 30.05.2016
verbleibenden Bestand zu rechnen. Hinzu kommt das Risiko hoher Sturmschäden, da durch die Trassenführung
der Wald in Hauptwindrichtung geöffnet wird.
2. Bewertung der Auswirkungen der Planung
Das Gemeindeforstamt lehnt diese Variante aufgrund des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung (Naturund Artenschutz) sowie mit Hinweis auf §1 BWaldG (Grundsatz der Walderhaltung) entschieden ab. Die in der
Raumwiderstandskarte vorgenommene Bewertung kann nicht nachvollzogen werden. Eine Minimierung bzw.
Vermeidung der Waldinanspruchnahme ist durch die Wahl einer alternativen Trassenführung möglich.
Die durch den Trassenaufhieb entstehenden Folgeschäden und Risiken sind nicht hinnehmbar, auch nicht bei
Leistung einer Entschädigungszahlung.
Das Freihalten der Trasse führt zudem zu erhöhten Fahr- und Lärmbelastungen und damit zur außerordentlichen
und dauerhaften Beeinträchtigung der Erholungsnutzung.
Zusammenfassung der STN zum Raumkorridor 100 (Nord-West-Führung)
Unter Berücksichtigung aller vor genannten Anmerkungen und Stellungnahmen ist der Raumkorridor mit
der Bezeichnung A 100 abzulehnen, weil die großflächige Inanspruchnahme von Boden (25 km
Korridorlänge!) und nicht hinnehmbare Verluste städtischer Waldfläche, verbunden mit umfangreicher und
dauerhafter Beseitigung von Baumbestand und dem Freistellen von bisher geschützt stehenden Bäumen
sowie die Betroffenheit von bestehenden und geplanten Naturschutzgebieten zu einer großen und
dauerhaften Beeinträchtigung der Freiräume und Wälder der Stadt Aachen führen würde.
STN des FB 36 zum Raumordnungsverfahren für die Gastrasse Zeelink 1
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