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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
164976.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
02.06.16, 12:00
Aktualisiert
17.03.17, 07:49
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Feuerwehr Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Personal und Organisation Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 37/0015/WP17 öffentlich 02.06.2016 FB 37/100 Personalbedarf FB 37 Berufsfeuerwehr Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 28.06.2016 AUK Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2016 Seite: 1/6 Erläuterungen: I. Ausgangslage: Die Aufgaben der Berufsfeuerwehr Aachen umfassen neben der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung auch den Katastrophenschutz und die Durchführung des Rettungsdienstes. Hierzu gehört in Aachen auch die Aufgabenwahrnehmung in der Städteregionalen Leitstelle, im vorbeugenden Brandschutz, als Werkfeuerwehr für das Universitätsklinikum Aachen und die Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der Feuerwehrschule, der Rettungsassistentenschule (künftig Notfallsanitäterschule) und der Feuerwehrfahrschule. Als Ergebnis einer im Jahr 2011 durch den Fachbereich Personal und Organisation durchgeführten Organisationsuntersuchung sind zur Wahrnehmung dieser o.a. Aufgaben (auf Basis einer 54Stunden-Woche für den Einsatzdienst und einer 50-Stunden-Woche für das Personal in der Leitstelle) insgesamt 315 Planstellen erforderlich, eine entsprechende Anpassung des Stellenplans ist im Jahr 2012 erfolgt. Inzwischen ist eine erneute Anpassung der personellen Ressourcen bei FB 37 zwingend erforderlich aufgrund - gesetzlicher Änderungen (Notfallsanitätergesetz, Urteil EuGH zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, etc.), - regionaler Veränderungen hinsichtlich geplanter Projekte (Campus), - gestiegener Anforderungen an das Personal bei Großveranstaltungen, - Aufgabenwahrnehmung Städteregionale Leitstelle, - erweiterter Aufgabenwahrnehmung durch die Werkfeuerwehr Uniklinik der RWTH Aachen Zum 01.01.2015 erfolgte in Aachen für Einsatzbeamte der Berufsfeuerwehr die Umsetzung der Arbeitszeitvorgabe gem. AZVOFeu auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Durch regelmäßige (derzeit jährliche) Ausbildung (12 BMA in 2015, 16 BMA in 2016) und ggf. externe Einstellungen wird der entstehende Personalmehrbedarf nur teilweise gedeckt. Bislang sind in 2015 im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst 23 neue Stellen eingerichtet worden, in 2016 insgesamt 16. Bis zur Einrichtung und Besetzung aller erforderlichen Stellen in allen Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes bei FB 37 ist es leider zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes faktisch nicht zu vermeiden, dass weiterhin Dienst über 48 Stunden wöchentlich hinaus geleistet wird. Für die über 48 Stunden hinaus geleisteten Dienste (Zuvielarbeit) steht den betreffenden Beamtinnen und Beamten eine Entschädigung zu, die i.d.R. als finanzielle Entschädigung, die sich der Höhe nach an den Stundensätzen der Mehrarbeitsvergütungsordnung orientiert, ausgezahlt wird. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die erforderlichen Stellen zu besetzen. Das Land NRW hat im Jahr 2014 einen externen Gutachter mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans für das Universitätsklinikum beauftragt. Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2016 Seite: 2/6 Für die Städteregionale Leitstelle ist im Jahr 2014 extern ein Personalbedarfsgutachten erstellt worden. II. Werkfeuerwehr Universitätsklinikum Aachen (UKA): Auf Basis des für das Universitätsklinikum erstellten Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans ist auf Weisung der Bezirksregierung Köln u.a. der Personalbestand zur Aufgabenerledigung der Werkfeuerwehr kurzfristig durch die Einrichtung und Besetzung weiterer Stellen anzupassen. Anpassung durch Anordnung der Bezirksregierung Köln: Operativer Dienst (7/24 h): - - Anpassung der Funktionsstärke von bisher 7 auf 11 Funktionen Brandschutz o 1 Funktion Zugführer als Einsatzleiter WF o 2 Funktionen Disponent Einsatzzentrale im Innendienst o 1 Funktion Maschinist (neu) o 1 Funktion Melder/Führungsassistent (neu) o 6 Funktionen Einsatztrupp (2 neu; bisher 4) 2 Funktionen Tagesdienstverstärkung (neu) Tagesdienst: - 1 Leitender Zugführer (neu) - 1 Leitung Werkfeuerwehr und 1 Vertretung Leitung Werkfeuerwehr (neu) Anpassung durch Anordnung der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2016: Die folgende Tabelle stellt die Differenz zwischen Stellenplan-IST und SOLL-Bedarf dar: Funktion Stellen- SOLL Differe Personaleinzelkost Personal- plan- - nz en kosten IST Bedar gem. KGSt* Gesamt f Leiter Werkfeuerwehr 1 1 0 Stellv. Leitung 0 1 1 96.200 € für A 12 96.200 € Leitender Zugführer 0 1 1 87.500 € für A 11 87.500 € Wachabteilungsführer/ 5 4 -1 77.500 € für A 10 -77.500 € 10 10 0 74.100 € für A 9 m. 0 Zugführer/Einsatzleiter Disponie Einsatzzentrale D. Maschinist 0 5 5 68.200 € für A 8 Melder/Führungsassist 0 5 5 74.100 € für A 9 m. 370.500 € ent Truppführer 341.000 € D. 10 Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen 15 5 74.100 € für A 9 m. 370.500 € Ausdruck vom: 24.06.2016 Seite: 3/6 D. Truppmann 10 15 5 68.200 € für A 8 341.000 € Tagesdienstverstärkun 0 2 2 68.200 € für A 8 136.400 € 36 59 23 g Gesamt 1.665.600 € *kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten Stellenplan/Stellenbewertung Insofern sind – unter Berücksichtigung der Kompensation der neuen Funktion „Leitender Zugführer“ durch eine der bisherigen Stellen für die Funktion „Wachabteilungsführer/Zugführer/Einsatzleiter“ - 23 Stellen einzurichten. Die Anpassung des Personalbestandes zur Aufgabenerledigung der Werkfeuerwehr auf dem Gelände der Uniklinik der RWTH Aachen muss kurzfristig auf Grundlage des Anordnungsbescheides der Bezirksregierung erfolgen. Die Aufgabenerfüllung gelingt derzeit nur durch Mehrarbeit/Zuvielarbeit in erheblichem Umfang. Die Anpassung der im Jahr 2000 zwischen der Stadt Aachen und dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Vereinbarung ist durch die - aufgrund der notwendigen personellen Aufstockung entstehenden - zusätzlichen Personalaufwendungen erforderlich. Die Personalaufwendungen werden auch künftig zu 100 % durch das Land NRW an die Stadt Aachen mittels quartalsmäßiger Abschlagszahlungen erstattet. Bezogen auf die Stelle „Vertretung Leitung Werkfeuerwehr“ ist in Anlehnung an den Anordnungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 29.04.16 durch die Werkfeuerwehr Klinikum bei größeren Schadenslagen neben der Sicherstellung der operativen Einsatzleitung dafür Sorge zu tragen, dass aufgrund des erhöhten Beratungs- und Koordinierungsbedarfs für das Krisenmanagement des UKA entsprechend qualifiziertes Personal bereitgestellt wird. Darüber hinaus stehen erhebliche Erweiterungen des UKA bevor. In diesem Zuge hat der Leiter der WF Klinikum eine Vielzahl an Abstimmungsbesprechungen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz wahrzunehmen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Für diese Zeitansätze und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes muss er adäquat vertreten werden. Des Weiteren muss eine adäquate Urlaubs-/ und Krankheitsvertretung sowie eine Vertretung aufgrund der Wahrnehmung des Einsatzführungsdienstes bei der Berufsfeuerwehr erfolgen. III. Leitstelle für die StädteRegion Aachen: Die nach Gründung der StädteRegion Aachen erfolgte Vereinigung der beiden Leitstellen ist nach nunmehr 3 ½ Jahren im Neubau der Berufsfeuerwehr Aachen Stolberger Straße erfolgreich vollzogen. Fehler bzw. Defekte und somit Ausfallzeiten sind – im Vergleich mit vielen anderen Leitstellen – sehr gering. Die Umsetzung der Arbeitszeitvorgabe gem. AZVOFeu auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden und gestiegene Zahlen bei Notrufen und anderen eingehenden Telefonaten, insbesondere derer, die Einsätze und Tätigkeiten hervorrufen (in Summe ca. 330.000 eingehende Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2016 Seite: 4/6 Anrufe pro Jahr), erfordert zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung eine Anpassung des Personalbestandes in der Städteregionalen Leitstelle gem. Gutachten in folgendem Umfang: 1 Leitung Leitstelle 1 stellvertretende Leitung Leitstelle 1 Leitung Systemadministration 2 Systemadministratoren 1 leitende/r Dienstgruppenleiter/in 4 Dienstgruppenleiter/innen 5 Schichtführer/innen 5 stellvertretende Schichtführer/innen 33 Disponenten/Disponentinnen Die folgende Tabelle stellt die Differenz zwischen Stellenplan-IST und SOLL-Bedarf dar: Funktion Stellenplan- SOLLIST Differenz Personaleinzel- Personalkosten Bedarf kosten Gesamt gem. KGSt* Leitung Leistelle 1 1 0 Leitung 1 1 0 1 1 0 Systemadministratoren 2 2 0 Leitende 1 1 Stellv. Leitstelle Leitung Systemadministration 0 Dienstgruppenleitung Dienstgruppenleitung 87.500 € für A 87.500 € 11 0 4 4 77.500 € für A 310.000 € 10 Schichtführung 10 5 -5 80.800 € für A 9 -404.000 € m. D. Z. Stellv. Schichtführung 9 5 -4 74.100 € für A 9 - 269.400 € m. D. Disponie 22,5 33 10,5 74.100 € für A 9 778.050 € m. D. Gesamt 46,5 53 6,5 502.150 € *kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten Stellenplan/Stellenbewertung Zur Einrichtung der neuen Funktion „Leitung Systemadministration“ ist keine neue Stelle erforderlich, da eine Kompensation über eine vorhandene A 11-Stelle möglich ist. Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2016 Seite: 5/6 Gleichfalls stehen den neuen Funktionen „Dienstgruppenleitung“ und „Leitende Dienstgruppenleitung“ Kompensationen durch 5 vorhandene Stellen der Funktion „Schichtführung“ gegenüber. Darüber hinaus wird der zusätzliche Stellenbedarf im Bereich der Funktion „Disponie“ über bereits vorhandene Stellen der Funktion „Stellv. Schichtführung“ in Höhe von 4 Stellen kompensiert. Letztendlich sind insgesamt 6,5 Stellen A 9 m. D. für Disponie einzurichten. Die Anpassung des Personalbestandes in der Städteregionalen Leitstelle soll möglichst zeitnah erfolgen. Die Aufgabenerfüllung gelingt derzeit nur durch Mehrarbeit/Zuvielarbeit in erheblichem Umfang. Das Leitstellenpersonal wird extrem hoch belastet. Aufgrund des Aachen-Gesetzes werden die entstehenden Personalaufwendungen als Teil der gesamten Aufwendungen/Kosten der städteregionalen Leitstelle zunächst komplett durch die Stadt Aachen getragen. Mittels monatlicher Abschlagszahlungen werden sie anschließend zu 100 % von der StädteRegion an die Stadt Aachen erstattet. Die StädteRegion erhält von diesen 100 % durch den Rettungsdienst 67 % zurück. Die verbleibenden 33 % vereinnahmt die StädteRegion aufgrund der Städteregionsumlage. Das bedeutet, dass die Stadt Aachen letztendlich tatsächlich ca. 17 % der Personalkosten zu tragen hat. Bereits letztes Jahr wurden i. R. der Haushaltsplanung für das Jahr 2016 ff. vorsorglich zusätzliche Personalkosten in Höhe 540.000 € für die Leitstelle eingeplant. Entsprechend der v. g. Gegenüberstellung von Personalkosten zu Refinanzierung sind von den o. g. zwischenzeitlich errechneten und anzusetzenden Personalkosten in Höhe von rd. 500.000 € durch den o. g. Stellenmehrbedarf final rd. 90.000 € durch die Stadt Aachen zu tragen. Verwaltungspraxis ist, dass im Laufe des Folgejahres jeweils die Spitzabrechnung der Aufwendungen/Kosten mit der StädteRegion erfolgt. Die Abschlagszahlungen werden jährlich neu berechnet. Der Gutachter wird das Ergebnis seiner Untersuchungen in der Sitzung vorstellen und für evtl. Fragen zur Verfügung stehen. Anlage/n: keine Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2016 Seite: 6/6