Daten
Kommune
Aachen
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104 kB
Erstellt
02.06.16, 12:00
Aktualisiert
17.03.17, 07:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Personal und Organisation
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0015/WP17
öffentlich
02.06.2016
FB 37/100
Personalbedarf FB 37 Berufsfeuerwehr Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.06.2016
AUK
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2016
Seite: 1/6
Erläuterungen:
I. Ausgangslage:
Die Aufgaben der Berufsfeuerwehr Aachen umfassen neben der Brandbekämpfung und der
Technischen Hilfeleistung auch den Katastrophenschutz und die Durchführung des Rettungsdienstes.
Hierzu gehört in Aachen auch die Aufgabenwahrnehmung in der Städteregionalen Leitstelle, im
vorbeugenden Brandschutz, als Werkfeuerwehr für das Universitätsklinikum Aachen und die
Durchführung
von
Aus-
und
Fortbildungsmaßnahmen
in
der
Feuerwehrschule,
der
Rettungsassistentenschule (künftig Notfallsanitäterschule) und der Feuerwehrfahrschule.
Als Ergebnis einer im Jahr 2011 durch den Fachbereich Personal und Organisation durchgeführten
Organisationsuntersuchung sind zur Wahrnehmung dieser o.a. Aufgaben (auf Basis einer 54Stunden-Woche für den Einsatzdienst und einer 50-Stunden-Woche für das Personal in der Leitstelle)
insgesamt 315 Planstellen erforderlich, eine entsprechende Anpassung des Stellenplans ist im Jahr
2012 erfolgt.
Inzwischen ist eine erneute Anpassung der personellen Ressourcen bei FB 37 zwingend erforderlich
aufgrund
-
gesetzlicher Änderungen (Notfallsanitätergesetz, Urteil EuGH zur wöchentlichen
Höchstarbeitszeit, etc.),
-
regionaler Veränderungen hinsichtlich geplanter Projekte (Campus),
-
gestiegener Anforderungen an das Personal bei Großveranstaltungen,
-
Aufgabenwahrnehmung Städteregionale Leitstelle,
-
erweiterter Aufgabenwahrnehmung durch die Werkfeuerwehr Uniklinik der RWTH Aachen
Zum 01.01.2015 erfolgte in Aachen für Einsatzbeamte der Berufsfeuerwehr die Umsetzung der
Arbeitszeitvorgabe gem. AZVOFeu auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden.
Durch regelmäßige (derzeit jährliche) Ausbildung (12 BMA in 2015, 16 BMA in 2016) und ggf. externe
Einstellungen wird der entstehende Personalmehrbedarf nur teilweise gedeckt. Bislang sind in 2015
im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst 23 neue Stellen eingerichtet worden, in 2016 insgesamt 16.
Bis zur Einrichtung und Besetzung aller erforderlichen Stellen in allen Laufbahnen des
feuerwehrtechnischen Dienstes bei FB 37 ist es leider zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
faktisch nicht zu vermeiden, dass weiterhin Dienst über 48 Stunden wöchentlich hinaus geleistet wird.
Für die über 48 Stunden hinaus geleisteten Dienste (Zuvielarbeit) steht den betreffenden Beamtinnen
und Beamten eine Entschädigung zu, die i.d.R. als finanzielle Entschädigung, die sich der Höhe nach
an den Stundensätzen der Mehrarbeitsvergütungsordnung orientiert, ausgezahlt wird. Die Verwaltung
arbeitet mit Hochdruck daran, die erforderlichen Stellen zu besetzen.
Das Land NRW hat im Jahr 2014 einen externen Gutachter mit der Erstellung eines
Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans für das Universitätsklinikum beauftragt.
Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2016
Seite: 2/6
Für die Städteregionale Leitstelle ist im Jahr 2014 extern ein Personalbedarfsgutachten erstellt
worden.
II. Werkfeuerwehr Universitätsklinikum Aachen (UKA):
Auf Basis des für das Universitätsklinikum erstellten Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans ist
auf Weisung der Bezirksregierung Köln u.a. der Personalbestand zur Aufgabenerledigung der
Werkfeuerwehr kurzfristig durch die Einrichtung und Besetzung weiterer Stellen anzupassen.
Anpassung durch Anordnung der Bezirksregierung Köln:
Operativer Dienst (7/24 h):
-
-
Anpassung der Funktionsstärke von bisher 7 auf 11 Funktionen Brandschutz
o
1 Funktion Zugführer als Einsatzleiter WF
o
2 Funktionen Disponent Einsatzzentrale im Innendienst
o
1 Funktion Maschinist (neu)
o
1 Funktion Melder/Führungsassistent (neu)
o
6 Funktionen Einsatztrupp (2 neu; bisher 4)
2 Funktionen Tagesdienstverstärkung (neu)
Tagesdienst:
-
1 Leitender Zugführer (neu)
-
1 Leitung Werkfeuerwehr und 1 Vertretung Leitung Werkfeuerwehr (neu)
Anpassung durch Anordnung der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2016:
Die folgende Tabelle stellt die Differenz zwischen Stellenplan-IST und SOLL-Bedarf dar:
Funktion
Stellen-
SOLL
Differe
Personaleinzelkost
Personal-
plan-
-
nz
en
kosten
IST
Bedar
gem. KGSt*
Gesamt
f
Leiter Werkfeuerwehr
1
1
0
Stellv. Leitung
0
1
1
96.200 € für A 12
96.200 €
Leitender Zugführer
0
1
1
87.500 € für A 11
87.500 €
Wachabteilungsführer/
5
4
-1
77.500 € für A 10
-77.500 €
10
10
0
74.100 € für A 9 m. 0
Zugführer/Einsatzleiter
Disponie
Einsatzzentrale
D.
Maschinist
0
5
5
68.200 € für A 8
Melder/Führungsassist
0
5
5
74.100 € für A 9 m. 370.500 €
ent
Truppführer
341.000 €
D.
10
Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen
15
5
74.100 € für A 9 m. 370.500 €
Ausdruck vom: 24.06.2016
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D.
Truppmann
10
15
5
68.200 € für A 8
341.000 €
Tagesdienstverstärkun
0
2
2
68.200 € für A 8
136.400 €
36
59
23
g
Gesamt
1.665.600 €
*kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten Stellenplan/Stellenbewertung
Insofern sind – unter Berücksichtigung der Kompensation der neuen Funktion „Leitender Zugführer“
durch eine der bisherigen Stellen für die Funktion „Wachabteilungsführer/Zugführer/Einsatzleiter“ - 23
Stellen einzurichten.
Die Anpassung des Personalbestandes zur Aufgabenerledigung der Werkfeuerwehr auf dem Gelände
der Uniklinik der RWTH Aachen muss kurzfristig auf Grundlage des Anordnungsbescheides der
Bezirksregierung erfolgen. Die Aufgabenerfüllung gelingt derzeit nur durch Mehrarbeit/Zuvielarbeit in
erheblichem Umfang.
Die Anpassung der im Jahr 2000 zwischen der Stadt Aachen und dem Land Nordrhein-Westfalen
getroffenen Vereinbarung ist durch die - aufgrund der notwendigen personellen Aufstockung
entstehenden - zusätzlichen Personalaufwendungen erforderlich. Die Personalaufwendungen werden
auch künftig zu 100 % durch das Land NRW an die Stadt Aachen mittels quartalsmäßiger
Abschlagszahlungen erstattet.
Bezogen
auf
die
Stelle
„Vertretung
Leitung
Werkfeuerwehr“
ist
in
Anlehnung
an
den
Anordnungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 29.04.16 durch die Werkfeuerwehr Klinikum bei
größeren Schadenslagen neben der Sicherstellung der operativen Einsatzleitung dafür Sorge zu
tragen,
dass
aufgrund
des
erhöhten
Beratungs-
und
Koordinierungsbedarfs
für
das
Krisenmanagement des UKA entsprechend qualifiziertes Personal bereitgestellt wird.
Darüber hinaus stehen erhebliche Erweiterungen des UKA bevor. In diesem Zuge hat der Leiter der
WF Klinikum eine Vielzahl an Abstimmungsbesprechungen zum vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutz wahrzunehmen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Für diese Zeitansätze und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes muss er adäquat vertreten
werden.
Des Weiteren muss eine adäquate Urlaubs-/ und Krankheitsvertretung sowie eine Vertretung aufgrund
der Wahrnehmung des Einsatzführungsdienstes bei der Berufsfeuerwehr erfolgen.
III. Leitstelle für die StädteRegion Aachen:
Die nach Gründung der StädteRegion Aachen erfolgte Vereinigung der beiden Leitstellen ist nach
nunmehr 3 ½ Jahren im Neubau der Berufsfeuerwehr Aachen Stolberger Straße erfolgreich vollzogen.
Fehler bzw. Defekte und somit Ausfallzeiten sind – im Vergleich mit vielen anderen Leitstellen – sehr
gering.
Die Umsetzung der Arbeitszeitvorgabe gem. AZVOFeu auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
von 48 Stunden und gestiegene Zahlen bei Notrufen und anderen eingehenden Telefonaten,
insbesondere derer, die Einsätze und Tätigkeiten hervorrufen (in Summe ca. 330.000 eingehende
Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2016
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Anrufe pro Jahr), erfordert zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung eine Anpassung des
Personalbestandes in der Städteregionalen Leitstelle gem. Gutachten in folgendem Umfang:
1 Leitung Leitstelle
1 stellvertretende Leitung Leitstelle
1 Leitung Systemadministration
2 Systemadministratoren
1 leitende/r Dienstgruppenleiter/in
4 Dienstgruppenleiter/innen
5 Schichtführer/innen
5 stellvertretende Schichtführer/innen
33 Disponenten/Disponentinnen
Die folgende Tabelle stellt die Differenz zwischen Stellenplan-IST und SOLL-Bedarf dar:
Funktion
Stellenplan- SOLLIST
Differenz Personaleinzel- Personalkosten
Bedarf
kosten
Gesamt
gem. KGSt*
Leitung Leistelle
1
1
0
Leitung 1
1
0
1
1
0
Systemadministratoren 2
2
0
Leitende
1
1
Stellv.
Leitstelle
Leitung
Systemadministration
0
Dienstgruppenleitung
Dienstgruppenleitung
87.500 € für A 87.500 €
11
0
4
4
77.500 € für A 310.000 €
10
Schichtführung
10
5
-5
80.800 € für A 9 -404.000 €
m. D. Z.
Stellv. Schichtführung
9
5
-4
74.100 € für A 9 - 269.400 €
m. D.
Disponie
22,5
33
10,5
74.100 € für A 9 778.050 €
m. D.
Gesamt
46,5
53
6,5
502.150 €
*kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten Stellenplan/Stellenbewertung
Zur Einrichtung der neuen Funktion „Leitung Systemadministration“ ist keine neue Stelle erforderlich,
da eine Kompensation über eine vorhandene A 11-Stelle möglich ist.
Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2016
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Gleichfalls stehen den neuen Funktionen „Dienstgruppenleitung“ und „Leitende Dienstgruppenleitung“
Kompensationen durch 5 vorhandene Stellen der Funktion „Schichtführung“ gegenüber. Darüber
hinaus wird der zusätzliche Stellenbedarf im Bereich der Funktion „Disponie“ über bereits vorhandene
Stellen der Funktion „Stellv. Schichtführung“ in Höhe von 4 Stellen kompensiert. Letztendlich sind
insgesamt 6,5 Stellen A 9 m. D. für Disponie einzurichten.
Die Anpassung des Personalbestandes in der Städteregionalen Leitstelle soll möglichst zeitnah
erfolgen. Die Aufgabenerfüllung gelingt derzeit nur durch Mehrarbeit/Zuvielarbeit in erheblichem
Umfang. Das Leitstellenpersonal wird extrem hoch belastet.
Aufgrund des Aachen-Gesetzes werden die entstehenden Personalaufwendungen als Teil der
gesamten Aufwendungen/Kosten der städteregionalen Leitstelle zunächst komplett durch die Stadt
Aachen getragen. Mittels monatlicher Abschlagszahlungen werden sie anschließend zu 100 % von
der StädteRegion an die Stadt Aachen erstattet. Die StädteRegion erhält von diesen 100 % durch den
Rettungsdienst 67 % zurück. Die verbleibenden 33 % vereinnahmt die StädteRegion aufgrund der
Städteregionsumlage. Das bedeutet, dass die Stadt Aachen letztendlich tatsächlich ca. 17 % der
Personalkosten zu tragen hat. Bereits letztes Jahr wurden i. R. der Haushaltsplanung für das Jahr
2016 ff. vorsorglich zusätzliche Personalkosten in Höhe 540.000 € für die Leitstelle eingeplant.
Entsprechend der v. g. Gegenüberstellung von Personalkosten zu Refinanzierung sind von den o. g.
zwischenzeitlich errechneten und anzusetzenden Personalkosten in Höhe von rd. 500.000 € durch
den o. g. Stellenmehrbedarf final rd. 90.000 € durch die Stadt Aachen zu tragen.
Verwaltungspraxis
ist,
dass
im
Laufe
des
Folgejahres
jeweils
die
Spitzabrechnung
der
Aufwendungen/Kosten mit der StädteRegion erfolgt. Die Abschlagszahlungen werden jährlich neu
berechnet.
Der Gutachter wird das Ergebnis seiner Untersuchungen in der Sitzung vorstellen und für evtl. Fragen
zur Verfügung stehen.
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 37/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2016
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