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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
165737.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
16.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:02
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Sport Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat II Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 52/0041/WP17 öffentlich 16.06.2016 Annahme einer Schenkung für die städtische Sportplatzanlage Kitzenhausweg Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Annahme der Schenkung. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 52/0041/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.06.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Erläuterung zu den finanziellen Auswirkungen: Durch die Schenkung des Kunstrasenbelages erhöhen sich der Vermögenswert des Kunstrasenplatzes sowie der Wert des Sonderpostens. Die Bilanzverlängerung hat keine investiven oder konsumtiven Auswirkungen. Eine mögliche Reduzierung des Sonderpostens ist abhängig von einer Beteiligung der Stadt Aachen an der Finanzierung des Kunstrasenbelages. Vorlage FB 52/0041/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.06.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Verein FC Inde Hahn e. V. hat im Jahr 2004 auf der städtischen Sportplatzanlage Kitzenhausweg die Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in Kunstrasen einschließlich der Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage und die Errichtung von kleinen Trainingsflächen in Kunstrasen als Bauherr durchgeführt und die Maßnahmen zu 100 % finanziert. Hierüber wurde eine vertragliche Regelung mit dem Verein getroffen, die gleichzeitig beinhaltet, dass die Sportanlage bis 2024 an den Verein verpachtet ist. Die Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung obliegt dem Verein zu seinen Lasten. Jetzt möchte der FC Inde Hahn e. V. den Kunstrasenplatz sanieren und in diesem Zusammenhang auch die Trainingsfläche verbessern, Der Kunstrasen ist 12 Jahre alt und abgespielt. Dies entspricht der normalen Lebensdauer, die u. a. je nach Beanspruchung bei Kunstrasenspielfeldern durchschnittlich 10 bis 15 Jahre beträgt. Es wurde ein Angebot einer Fachfirma vom 14.06.2016 vorgelegt, das vom Fachbereich Umwelt geprüft wurde. Die Kosten liegen bei rd. 125.000,00 € - brutto. Der FC Inde e. V. hat beantragt, die Sanierungsmaßnahme als Bauherr durchführen zu können und erklärt gleichzeitig die 100%ige Finanzierung zu übernehmen. Dem Angebot der Firma liegt zu Grunde, dass die Sanierung bis zum Saisonbeginn im August 2016 fertiggestellt sein soll. Voraussetzung dafür ist eine Auftragserteilung an die Firma bis zum 15.06.2016. Gleichzeitig bittet der FC Inde Hahn e. V.um Prüfung, ob nicht evtl. doch eine Kostenbeteiligung der Stadt möglich sei. Unter Berücksichtigung des Zeitdrucks wurde dem Verein die Genehmigung erteilt, die Maßnahme auf dem städtischen Sportplatz Kitzenhausweg durchführen zu lassen, jedoch mit u. a. dem Vorbehalt, dass er alle damit zusammenhängenden Kosten trägt und die Maßnahme nach Fertigstellung entschädigungslos in das städtische Eigentum übergeht. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass derzeit noch nicht absehbar ist, ob und in welcher Höhe aus städtischen Mitteln eine Kostenbeteiligung erfolgen kann. Dies wird noch geprüft. Ein Maßnahmenbeginn ist jedoch nicht schädlich hinsichtlich einer möglichen städtischen Kostenbeteiligung. Vorlage FB 52/0041/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.06.2016 Seite: 3/3