Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
165737.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
16.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 52/0041/WP17
öffentlich
16.06.2016
Annahme einer Schenkung für die städtische Sportplatzanlage
Kitzenhausweg
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.06.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Annahme der
Schenkung.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 52/0041/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.06.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Erläuterung zu den finanziellen Auswirkungen:
Durch
die
Schenkung
des
Kunstrasenbelages
erhöhen
sich
der
Vermögenswert
des
Kunstrasenplatzes sowie der Wert des Sonderpostens. Die Bilanzverlängerung hat keine investiven
oder konsumtiven Auswirkungen.
Eine mögliche Reduzierung des Sonderpostens ist abhängig von einer Beteiligung der Stadt Aachen
an der Finanzierung des Kunstrasenbelages.
Vorlage FB 52/0041/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.06.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Verein FC Inde Hahn e. V. hat im Jahr 2004 auf der städtischen Sportplatzanlage Kitzenhausweg
die Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in Kunstrasen einschließlich der Errichtung einer
Trainingsbeleuchtungsanlage und
die Errichtung von kleinen Trainingsflächen in Kunstrasen als
Bauherr durchgeführt und die Maßnahmen zu 100 % finanziert. Hierüber wurde eine vertragliche
Regelung mit dem Verein getroffen, die gleichzeitig beinhaltet, dass die Sportanlage bis 2024 an den
Verein verpachtet ist. Die Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung obliegt dem Verein zu seinen
Lasten.
Jetzt möchte der FC Inde Hahn e. V. den Kunstrasenplatz sanieren und in diesem Zusammenhang
auch die Trainingsfläche verbessern, Der Kunstrasen ist 12 Jahre alt und abgespielt. Dies entspricht
der normalen Lebensdauer, die u. a. je nach Beanspruchung bei Kunstrasenspielfeldern
durchschnittlich 10 bis 15 Jahre beträgt.
Es wurde ein Angebot einer Fachfirma vom 14.06.2016 vorgelegt, das vom Fachbereich Umwelt
geprüft wurde. Die Kosten liegen bei rd. 125.000,00 € - brutto.
Der FC Inde e. V. hat beantragt, die Sanierungsmaßnahme als Bauherr durchführen zu können und
erklärt gleichzeitig die 100%ige Finanzierung zu übernehmen. Dem Angebot der Firma liegt zu
Grunde, dass die Sanierung bis zum Saisonbeginn im August 2016 fertiggestellt sein soll.
Voraussetzung dafür ist eine Auftragserteilung an die Firma bis zum 15.06.2016. Gleichzeitig bittet der
FC Inde Hahn e. V.um Prüfung, ob nicht evtl. doch eine Kostenbeteiligung der Stadt möglich sei.
Unter Berücksichtigung des Zeitdrucks wurde dem Verein die Genehmigung erteilt, die Maßnahme auf
dem städtischen Sportplatz Kitzenhausweg durchführen zu lassen, jedoch mit u. a. dem Vorbehalt,
dass er alle damit zusammenhängenden Kosten trägt und die Maßnahme nach Fertigstellung
entschädigungslos in das städtische Eigentum übergeht. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass derzeit noch
nicht absehbar ist, ob und in welcher Höhe aus städtischen Mitteln eine Kostenbeteiligung erfolgen
kann. Dies wird noch geprüft. Ein Maßnahmenbeginn ist jedoch nicht schädlich hinsichtlich einer
möglichen städtischen Kostenbeteiligung.
Vorlage FB 52/0041/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.06.2016
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