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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
165743.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
16.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:03

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Sport Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 52/0042/WP17 öffentlich 16.06.2016 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Sportausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 52/0042/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.06.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 52/0042/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.06.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports bedürfen der Änderung bzw. Ergänzung aus folgenden Gründen: 1. Die Finanzierung der Sportförderung erfolgt aus Mitteln städtischer Stiftungen. Das Finanzamt Aachen fordert vom Fachbereich Finanzsteuerung, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel der Stiftungen gemäß Stiftungszweck erfolgt. Bei einer Überprüfung durch das Finanzamt muss der Fachbereich Finanzsteuerung Unterlagen, wie z. B. aktuelle Satzung und Körperschaftfreistellungsbescheid des Vereins vorlegen können. Die Sportverwaltung muss deshalb diese Unterlagen bei den Sportvereinen anfordern und auf Verlangen vorzeigen können. Da die Vorlage dieser Unterlagen bisher nicht Voraussetzung für eine Förderung war, muss diese Bedingung in die Sportförderrichtlinien aufgenommen werden. Ohne die Vorlage dieser Unterlagen dürfen keine Sportfördermittel mehr ausgezahlt werden. 2. Die Anpassung an neue rechtliche Vorgaben, wie z. B. Vorlage von Verwendungsnachweisen und notwendige Unterlagen, die den Verwendungsnachweisen beigefügt werden müssen. 3. Das Verwaltungshandeln der Sportverwaltung soll auf Grund von Erfahrungen bei der Antragstellung den Antragstellern nachvollziehbarer, vereinheitlicht und transparenter dargestellt werden. 4. Redaktionelle Änderungen, wie z. B. Rechtschreibfehler, Doppelnennungen, Wegfall nicht mehr existierender Landessportförderrichtlinien, können umgesetzt werden. Zudem ist es aus Sicht der Sportverwaltung wichtig, die Sportförderrichtlinien zusammenzufassen, damit die Sportvereine die einzelnen Richtlinien nicht suchen müssen, sondern ein „Heft“ erhalten, in dem alle Richtlinien enthalten sind. Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.06.2016 mit der Änderung der Richtlinien zur Förderung des Sports befasst. Die Ergänzungen und Veränderungen, die der Sportausschuss im Rahmen der Beratung beschlossen hat, sind in den beifügten „Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen“ ab Juni 2016 berücksichtigt worden. Anlage/n: Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen ab Juni 2016 Vorlage FB 52/0042/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.06.2016 Seite: 3/3