Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
165743.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
16.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 52/0042/WP17
öffentlich
16.06.2016
Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des
Sports
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.06.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Sportausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Änderung der
Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports in der von der Verwaltung vorgelegten
Neufassung.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 52/0042/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.06.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 52/0042/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.06.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports bedürfen der Änderung bzw. Ergänzung
aus folgenden Gründen:
1. Die Finanzierung der Sportförderung erfolgt aus Mitteln städtischer Stiftungen. Das Finanzamt
Aachen fordert vom Fachbereich Finanzsteuerung, dass eine ordnungsgemäße Verwendung
der Mittel der Stiftungen gemäß Stiftungszweck erfolgt. Bei einer Überprüfung durch das
Finanzamt muss der Fachbereich Finanzsteuerung Unterlagen, wie z. B. aktuelle Satzung und
Körperschaftfreistellungsbescheid des Vereins vorlegen können. Die Sportverwaltung muss
deshalb diese Unterlagen bei den Sportvereinen anfordern und auf Verlangen vorzeigen
können. Da die Vorlage dieser Unterlagen bisher nicht Voraussetzung für eine Förderung war,
muss diese Bedingung in die Sportförderrichtlinien aufgenommen werden. Ohne die Vorlage
dieser Unterlagen dürfen keine Sportfördermittel mehr ausgezahlt werden.
2. Die Anpassung an neue rechtliche Vorgaben, wie z. B. Vorlage von Verwendungsnachweisen
und notwendige Unterlagen, die den Verwendungsnachweisen beigefügt werden müssen.
3. Das Verwaltungshandeln der Sportverwaltung soll auf Grund von Erfahrungen bei der
Antragstellung den Antragstellern nachvollziehbarer, vereinheitlicht und transparenter
dargestellt werden.
4. Redaktionelle Änderungen, wie z. B. Rechtschreibfehler, Doppelnennungen, Wegfall nicht
mehr existierender Landessportförderrichtlinien, können umgesetzt werden.
Zudem ist es aus Sicht der Sportverwaltung wichtig, die Sportförderrichtlinien zusammenzufassen,
damit die Sportvereine die einzelnen Richtlinien nicht suchen müssen, sondern ein „Heft“ erhalten, in
dem alle Richtlinien enthalten sind.
Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.06.2016 mit der Änderung der Richtlinien zur
Förderung des Sports befasst. Die Ergänzungen und Veränderungen, die der Sportausschuss im
Rahmen der Beratung beschlossen hat, sind in den beifügten „Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen“
ab Juni 2016 berücksichtigt worden.
Anlage/n:
Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen ab Juni 2016
Vorlage FB 52/0042/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.06.2016
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