Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
165871.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
17.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0052/WP17
öffentlich
17.06.2016
Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
Sachstandsbericht über die Erfahrungswerte beim Einsatz in den
Bezirken Laurensberg und Richterich
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.07.2016
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage BA 4/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.06.2016
Seite: 1/4
Erläuterungen:
In dem vorliegenden Antrag wird die Verwaltung gebeten, bei den Bezirksämtern von Laurensberg
und Richterich nachzufragen, welche Erfahrungen mit dem Einsatz der Anzeigetafeln gemacht
wurden.
Weiterhin wird sie gebeten, mit dem Aachener Stadtbetrieb abzuklären, inwieweit ein regelmäßiges
Versetzen der
Anzeigetafel innerhalb des Bezirks durchgeführt werden könnte.
Stellungnahme Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61)
Der Mobilitätsausschuss hat sich in den letzten Jahren nicht mit der Anschaffung von Anzeigetafeln
beschäftigt.
Die Bezirke Laurensberg und Richterich haben aus ihren bezirklichen Verfügungsmitteln je eine
solche Tafel für die Verwendung in ihrem Bezirk angeschafft. Sie wird nach Abstimmung mit dem
Aachener Stadtbetrieb montiert und ggf. der Akku gewechselt.
Aus verkehrlicher Sicht hat FB 61/400 als Straßenverkehrsbehörde gegen die Anschaffung und den
Einsatz solcher Tafeln keine Bedenken, wenn
- die Beschaffung des Gerätes aus bezirklichen Mitteln und die Unterhaltung mit bezirklichen Kräften
erfolgt,
- die Standorte der Tafel von vom Bezirk nach sachlichen Aspekten (schützenswerte Einrichtungen,
Unfallhäufungsstellen, besondere Verkehrslagen z. B. wegen Baustellen oder Umleitungsverkehren)
ausgewählt werden,
- die Messergebnisse der nicht geeichten Geräte nicht veröffentlicht werden, sondern bei
überdurchschnittlich hohen Überschreitungen lediglich als Grundlage für den Einsatz des geeichten
Wavetech-Gerätes des FB 61/300, Herrn Fabian ("BlackBox") dienen.
Es wird angeregt, die Anwendungen vorab mit den Bezirken Laurensberg und Richterich
abzustimmen, um einheitliche Kriterien im gesamten Stadtgebiet zu verfolgen und evtl. gemachte
Erfahrungen aus der Nutzung schon berücksichtigen zu können.
Erfahrungswerte zum Einsatz der Geschwindigkeitsanzeige im Bezirk Laurensberg
Für den Einsatz des Gerätes im Stadtbezirk wurde zum sachgerechten und den Notwendigkeiten
angepassten Einsatz eine Priorisierung vorgenommen.
1. Priorität haben die Bereiche im Umfeld von
Grundschulen und deren Schulwege,
Kindertagesstätten,
Kinderspielplätzen,
Seniorenwohnanlagen.
Hier erfolgt reihum ein Einsatz auf Veranlassung des Bezirksamtes.
Vorlage BA 4/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.06.2016
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2. Priorität haben Wohnstraßen mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h außerhalb der
o. g. Bereiche innerhalb der geschlossenen Ortslagen, wo der Einsatz entweder auf Veranlassung des
Bezirksamtes oder von Anfragen aus der Bürgerschaft erfolgen kann.
Alle anderen Einsatzwünsche sind dann im Einzelfall, ggf. im Benehmen mit der Bezirksvertretung,
abzustimmen und zu entscheiden.
Die Außenwirkung des Einsatzes der Anlage, die im Jahre 2014 beschafft wurde, ist durchweg positiv
zu bewerten. Nach den bisherigen Erfahrungen empfinden Anwohner, Schulen und
Kindertagesstätten, in deren Umfeld die Anlage installiert wurde, einen verkehrsberuhigenden Effekt.
Es wurde berichtet, dass viele Fahrer bei der Anzeige einer zu hohen Geschwindigkeit verbunden mit
dem visuellen Hinweis abbremsen würden.
Auch die Erinnerung an die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird positiv gesehen ebenso wie die
Tatsache, dass die Verwaltung mit dieser Anlage in den betroffenen Gebieten vorstellig wird und die
Bürger sich dort ernst genommen fühlen. Der Bezirk geht nach Möglichkeit auf die Wünsche von
Bürgern hinsichtlich des Einsatzortes ein und hat auch die Fraktionen gebeten, Einsatzorte
vorzuschlagen.
Aus der internen Auswertung - die Anlage ist mit einer Auswertungssoftware bestückt, deren
Ergebnisse nach den Einsätzen intern dokumentiert werden - der Verkehrsdaten ist ersichtlich, dass
bei einer signifikanten Anzahl von Fahrzeugen die Geschwindigkeit während des Messvorgangs
reduziert wird, insofern bewirkt die Anlage zumindest in dem betreffenden Streckenabschnitt den
gewünschten Effekt. Inwieweit dieser Effekt nach dem Abbau der Anlage anhält, also
verkehrserzieherisch gewirkt hat, kann nicht beurteilt werden. Fakt ist, dass während des
Messzeitraums das Geschwindigkeitsverhalten in etwa gleich bleibt, eine Absenkung der gemessenen
Eingangsgeschwindigkeiten nach Beginn der Messung ist nicht festzustellen.
Allerdings können die Messdaten hinsichtlich des Geschwindigkeitsverhaltens FB 61 als Grundlage
für weitere Maßnahmen (Kontrolle mit Ahndung, ggf. bauliche Veränderungen) dienen.
Es bleibt aber auch festzustellen, dass die Auswahl der Messstellen im Bezirk personelle und
finanzielle Ressourcen bindet, da in jedem Fall ein Ortstermin zur Feststellung der Eignung des
Messortes notwendig ist.
Das Gerät darf nach einschlägigen Vorschriften nicht an Verkehrsmasten mit weiteren
Verkehrsschildern angebracht werden. Aus diesem Grunde wurde mit der Stawag vereinbart, dass
nach vorheriger Abstimmung jedes Standortes eine Montage an den Lichtmasten erfolgen kann. Es
wird eine ausreichend lange und einigermaßen gerade Messstrecke benötigt, auf der keine
Beeinträchtigung der "Sicht" durch Bäume, Fahrgastunterstände o. a. vorhanden ist. Auch eine
Installation vor Kreuzungen und Rechts- vor Links Einmündungen ist nicht sinnvoll, da hier die
Geschwindigkeiten ohnehin reduziert werden.
Vorlage BA 4/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.06.2016
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Darüber hinaus müssen die Kennziffern der Straßenlaternen ermittelt werden, damit diese der Stawag
zur Genehmigung vorgelegt werden können.
Erfahrungswerte zum Einsatz der Geschwindigkeitsanzeige im Bezirk Richterich
Die Geschwindigkeitsanzeige ist seit Januar 2015 im Stadtbezirk im Einsatz.
Seitdem hat sie 7 x ihren Standort gewechselt, durchschnittlich war sie demnach 2,5 Monate an einem
Standort.
In der Mehrzahl handelte es sich um Straßen mit einem Geschwindigkeitsgebot von 30 km/h.
Man kann auf jeden Fall die Aussage treffen, dass die Anzeige zu einer Sensibilisierung beigetragen
hat. Dies kann man daran festmachen, dass entweder die Anwohner die Anzeige begrüßten oder von
anderen Bewohner weitere Vorschläge für Standorte gemacht wurden. Diese Wünsche werden in eine
Liste eingetragen und nach und nach abgearbeitet.
Des Weiteren wurden von einigen Standorten Auswertungen gemacht.
Wenn man die Effektivität der Anzeige an diesen Ergebnissen messen will, dann kann man allgemein
sagen, dass mehr als 85 % der erfassten Fahrzeuge in einer Tempo 30-Zone nicht schneller als
38 km/h gefahren sind. Es gibt natürlich einzelne Ausreißer nach oben.
Diese werden zu den Zeiten gemessen, wo nicht mehr viel Verkehr ist, d. h. in den Nachtstunden bzw.
in den frühen Morgenstunden.
Diese Werte liegen nach Aussage von FB 61 im guten/normalen Bereich.
Die Messungen sind jedoch nicht belastbar. Verkehrliche Maßnahmen o. ä. lassen sich nicht ableiten.
Die Geschwindigkeitsanzeige kann jedoch Hinweise liefern, an welchen Stellen weiterer
Handlungsbedarf (d. h. Messungen FB 32) besteht.
Der Aachener Stadtbetrieb prüft derzeit, ob er beim Einsatz weiterer Anlagen die Bezirke in der
bisherigen Form, d. h. kostenneutral für die Bezirke, unterstützen kann.
Die Montage bedarf eines zeitlichen Aufwandes von ca. 30 – 40 Minuten und wird vom Aachener
Stadtbetrieb mit einem Hubwagen (LKW) und zwei Mann Besatzung ausgeführt. Die
Demontage/Montage erfolgt durch die jeweilige Bezirkskolonne. Der Akku der Anzeigentafel muss
durch die Kolonne wöchentlich ausgewechselt werden.
Anlage/n:
Antrag der Grüne-BF vom 27.05.2016
Vorlage BA 4/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.06.2016
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