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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
165734.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
17.06.16, 12:00
Aktualisiert
04.05.17, 09:48
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: BA 4/0050/WP17 öffentlich 17.06.2016 Steinbruch der BSR Schotterwerk GmbH in Kornelimünster/Breinig Sachstandsbericht zum Antrag nach § 16 BImSchG vom 03.02.2016 auf Genehmigung zur Änderung der Anlage zum Brechen, Trocknen, Malen oder Klassieren von natürlichem oder künstlichem Gestein (Brecher- und Klassieranlage) entsprechend Nr. 2.2 des Anhangs 1 der 4. BImschV Antrag der CDU-BF vom 21.04.2016 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.07.2016 B4 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt. Vorlage BA 4/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2016 Seite: 1/3 Erläuterungen: Auf Vorschlag des Fachbereichs Umwelt, Städteregion Aachen, wurde um Teilnahme des Geschäftsführers der BSR GmbH zu diesem Antrag gebeten. Er soll insbesondere zu den konkreten Änderungen im Betrieb des Steinbruches weitergehende Informationen geben. Die Städteregion Aachen teilt zum Stand des o. a. Genehmigungsverfahrens folgendes mit: Aufstellung zum Stand des Genehmigungsverfahrens: - Eingang des Antrages 09.02.2016 - Vollständigkeitsprüfung 12.02.2016 - Behördenbeteiligung am 15.02.2016: Bezirksregierung Köln – Dezernat 55; Stellungnahme am 24.02.2016 = keine Bedenken Stadt Stolberg: Stellungnahme am 03.05.2016 = keine durchgreifenden Bedenken Nebenbestimmungen vorgeschlagen. Stadt Aachen: Stellungnahme am 02.03.2016 = grundsätzlich keine Bedenken - aus wasserschutzrechtlicher Sicht bzw. Immissionsschutz Nebenbestimmungen vorgeschlagen. Interne Beteiligung Städteregion Aachen, Untere Wasserbehörde, Untere Abgrabungsbehörde, Untere Landschaftsbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde = keine grundsätzlichen Bedenken - Zulassungsbescheid nach § 8 a: Am 17.03.2016 wurde die Zulassung zum vorzeitigen Beginn erteilt; und gleichzeitig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Rückbau der Anlagen abgeschlossen, falls die Genehmigung nicht erteilt wird. Die abschließende Entscheidung über den Antrag, d. h. die Genehmigung, steht noch aus. Vorlage BA 4/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2016 Seite: 2/3 Veröffentlichung der Sprengankündigungen: Für den Altsteinbruch Blees (Flurstück 45) in dem aktuell hauptsächlich abgebaut wird, gibt es keine Verpflichtung zur öffentlichen Sprengankündigung. Für den neuen Steinbruch der BSR enthält die Genehmigung eine Auflage, die Sprengtermine öffentlich anzukündigen. Auf Bitten der für die Überwachung der Sprengvorschriften zuständigen Bezirksregierung Köln ist der Vollzug dieser Nebenbestimmung ausgesetzt worden, d. h. zurzeit und bis auf Weiteres wird auf die öffentliche Bekanntmachung verzichtet. Anlage/n: Antrag der CDU-BF vom 21.04.2016 Vorlage BA 4/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2016 Seite: 3/3