Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
165734.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
17.06.16, 12:00
Aktualisiert
04.05.17, 09:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0050/WP17
öffentlich
17.06.2016
Steinbruch der BSR Schotterwerk GmbH in
Kornelimünster/Breinig
Sachstandsbericht zum Antrag nach § 16 BImSchG vom
03.02.2016 auf Genehmigung zur Änderung der Anlage zum
Brechen, Trocknen, Malen oder Klassieren von natürlichem oder
künstlichem Gestein (Brecher- und Klassieranlage) entsprechend
Nr. 2.2 des Anhangs 1 der 4. BImschV
Antrag der CDU-BF vom 21.04.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.07.2016
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage BA 4/0050/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Auf Vorschlag des Fachbereichs Umwelt, Städteregion Aachen, wurde um Teilnahme des
Geschäftsführers der BSR GmbH zu diesem Antrag gebeten. Er soll insbesondere zu den konkreten
Änderungen im Betrieb des Steinbruches weitergehende Informationen geben.
Die Städteregion Aachen teilt zum Stand des o. a. Genehmigungsverfahrens folgendes mit:
Aufstellung zum Stand des Genehmigungsverfahrens:
- Eingang des Antrages 09.02.2016
- Vollständigkeitsprüfung 12.02.2016
- Behördenbeteiligung am 15.02.2016:
Bezirksregierung Köln – Dezernat 55;
Stellungnahme am 24.02.2016 = keine Bedenken
Stadt Stolberg:
Stellungnahme am 03.05.2016 = keine durchgreifenden Bedenken
Nebenbestimmungen vorgeschlagen.
Stadt Aachen:
Stellungnahme am 02.03.2016 = grundsätzlich keine Bedenken - aus
wasserschutzrechtlicher Sicht bzw. Immissionsschutz Nebenbestimmungen
vorgeschlagen.
Interne Beteiligung Städteregion Aachen, Untere Wasserbehörde, Untere
Abgrabungsbehörde, Untere Landschaftsbehörde und Untere
Immissionsschutzbehörde
= keine grundsätzlichen Bedenken
- Zulassungsbescheid nach § 8 a:
Am 17.03.2016 wurde die Zulassung zum vorzeitigen Beginn erteilt; und
gleichzeitig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Rückbau der Anlagen
abgeschlossen, falls die Genehmigung nicht erteilt wird.
Die abschließende Entscheidung über den Antrag, d. h. die Genehmigung, steht noch aus.
Vorlage BA 4/0050/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 2/3
Veröffentlichung der Sprengankündigungen:
Für den Altsteinbruch Blees (Flurstück 45) in dem aktuell hauptsächlich abgebaut wird, gibt es keine
Verpflichtung zur öffentlichen Sprengankündigung.
Für den neuen Steinbruch der BSR enthält die Genehmigung eine Auflage, die Sprengtermine
öffentlich anzukündigen. Auf Bitten der für die Überwachung der Sprengvorschriften zuständigen
Bezirksregierung Köln ist der Vollzug dieser Nebenbestimmung ausgesetzt worden, d. h. zurzeit und
bis auf Weiteres wird auf die öffentliche Bekanntmachung verzichtet.
Anlage/n:
Antrag der CDU-BF vom 21.04.2016
Vorlage BA 4/0050/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 3/3