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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
163503.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
18.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:58

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0159/WP17 öffentlich 18.05.2016 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 11.05.2016 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: Datum TOP:__ Gremium Kompetenz Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 11.05.2016 (öffentlicher Teil). Anlage/n: Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 01/0159/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.06.2016 Seite: 1/1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen 16. Juni 2016 Sitzungstermin: Mittwoch, 11.05.2016 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 18:46 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Rates, Rathaus Anwesende: Oberbürgermeister Marcel Philipp Ratsherr Simon Adenauer Ratsherr Harald Baal Ratsherr Sait Baskaya Ratsherr Manfred Bausch Ratsherr Friedrich Beckers Ratsfrau Ellen Begolli Ratsfrau Aida Beslagic Ratsherr Georg Biesing Ratsfrau Uschi Brammertz Ratsherr Holger Brantin Ratsfrau Gaby Breuer Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck Ratsherr Dieter Claßen Ratsherr Ferdinand Corsten Ratsherr Patrick Deloie Ratsherr Ralf Demmer Ratsherr Hans Leo Deumens Ratsfrau Ursula Epstein «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 1/26 Ratsfrau Elke Eschweiler Ratsherr Wilfried Fischer Ratsherr Alexander Gilson Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk Ratsfrau Ulla Griepentrog Ratsherr Wilhelm Helg Ratsherr Heiner Höfken Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby Ratsfrau Fabia Kehren Ratsfrau Eleonore Keller Ratsfrau Maria Keller Ratsherr Rolf Kitt Ratsherr Christian Krenkel Ratsherr Prof. Dr. Tobias Kronenberg Ratsherr Bernd Krott Ratsherr Manfred Kuckelkorn Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn Ratsfrau Lisa Lang Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay Ratsherr Jörg Hans Lindemann Ratsherr Boris Linden Ratsfrau Renate Linsen-von Thenen Ratsfrau Daniela Lucke Ratsherr Jochen Luczak Ratsfrau Iris Lürken Ratsherr Harro Mies Ratsherr Markus Mohr Ratsfrau Sigrid Moselage Ratsherr Hans Müller Ratsherr Wolfgang Palm Ratsherr Jonas Paul Ratsherr Hermann Josef Pilgram Ratsfrau Hildegard Pitz Ratsfrau Claudia Plum Bürgermeister Norbert Plum «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 2/26 Ratsherr Udo Pütz Ratsherr Michael Rau Ratsfrau Sibylle Reuß Ratsfrau Ye-One Rhie Ratsfrau Sevgi Sakar Bürgermeisterin Hilde Scheidt Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer Ratsherr Markus Schmidt-Ott Ratsherr Jürgen Schmitz Ratsherr Horst Schnitzler Ratsherr Karl Schultheis Ratsherr Michael Servos Ratsherr Karl-Heinz Starmanns Ratsherr Peter Tillmanns Ratsherr Jakob von Thenen Abwesende: Ratsherr Peter Blum entschuldigt Ratsherr Achim Ferrari entschuldigt Ratsfrau Rosa Höller-Radtke entschuldigt Ratsfrau Tina Hörmann entschuldigt Ratsfrau Mara Müller entschuldigt Ratsherr Marc Teuku entschuldigt Ratsfrau Ulla Thönnissen entschuldigt Ratsfrau Dr. Heike Wolf entschuldigt Stimmzähler: Ratsherr Christian Krenkel Ratsherr Hermann Josef Pilgram «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 3/26 von der Verwaltung: Frau Grehling Herr Dr. Kremer Stadtdirektorin, Dez. II Beigeordneter, Dez. V Frau Schwier Beigeordnete, Dez. IV Herr Prof. Dr. Sicking Beigeordneter, Dez. VI Herr Wingenfeld Beigeordneter, Dez. III Herr Berg Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Costard Fachbereich Presse und Marketing Herr Deil Gebäudemanagement Herr Emmerich Fachbereich Rechnungsprüfung Herr Hermanns Fachbereich Steuern und Kasse Frau Keischgens Fachbereich Personal und Organisation Herr Kind Fachbereich Finanzsteuerung Herr Kolobajew Dezernat II Frau Lammers Fachbereich Recht und Versicherung Herr Lohe Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Schavan Gebäudemanagement Herr Sellung Dezernat I Herr Wolff Feuerwehr Herr Ehanantharajah Piraten-Fraktion Herr Hansen FDP-Fraktion Frau Krott CDU-Fraktion Herr Ludwig Grüne Fraktion als Schriftführerin: Frau Stühlen «SINAME» Fachbereich Verwaltungsleitung Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 4/26 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 01/0148/WP17 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 4 Schließung des katholischen Teilstandortes der GGS Montessori-Schule Vorlage: FB 45/0226/WP17 5 2. Übersicht der Ermächtigungsübertragungen oberhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenze - Stand: 29.03.2016 Vorlage: FB 20/0061/WP17 6 Ratsantrag Nr. 134/17 der Fraktion "Die Grünen" Investition von Stiftungsvermögen in städtische Projekte und Liegenschaften Vorlage: FB 20/0062/WP17 7 Annahme einer Schenkung für die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Driescher Hof Vorlage: FB 45/0216/WP17 8 Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates Vorlage: FB 50/0145/WP17 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen: «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 5/26 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 -Trierer Straße / Vennbahnweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Planbereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße und Vennbahnweg hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0387/WP17-2 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem. Kloster "Guter Hirte" und der Süsterau hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0420/WP17-1 12 Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnweg - und Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse hier: Satzungsbeschluss gem § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Beschluss der Flächennutzungsplanänderung Vorlage: FB 61/0413/WP17-1 13 Gestaltungssatzung - Rombachstraße/Vennbahnweg hier: Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0412/WP17 14 Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Preusweg 91 (Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen) im Stadtbezirk Aachen-Mitte Vorlage: FB 61/0424/WP17 15 Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße Vorlage: FB 61/0425/WP17 16 Anfragen: 17 Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 6/26 18 Mitteilungen der Verwaltung 19 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0150/WP17 20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0284/WP17-1 «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 7/26 Nichtöffentlicher Teil 1 Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung: 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 01/0149/WP17 3 Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen: 4 Bürgschaftsangelegenheiten: 5 E.V.A./regio iT - Beitritt des civitec Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung als Gesellschafter der regio iT durch Kauf eines 1%-igen Anteils von der E.V.A. Vorlage: B 06/0047/WP17 6 Personalangelegenheiten: 7 Grundstücksangelegenheiten: 8 Mitteilungen der Verwaltung: «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 8/26 --------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse. Auf den später erscheinenden Sitzungsbericht, der den Gang der Verhandlungen des öffentlichen Teils der Sitzung im Wortlaut wiedergibt, wird Bezug genommen ---------------- Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 22. Sitzung des Rates der Stadt in der 17. Wahlperiode. Er verweist auf die Einladung, die Erläuterungen, den Nachtrag sowie auf die Tischvorlagen und erklärt, dass verwaltungsseitig die Tagesordnungspunkte 4, 6 und 7 im nichtöffentlichen Teil entfallen können. Unter Tagesordnungspunkt 18 „Mitteilungen der Verwaltungen“ werde man zum Gespräch mit Innenminister Jäger zur Verteilung von Jodtabletten wie über das Alemannia Stadion berichten. Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, nimmt in einer persönlichen Erklärung Bezug auf die vom Oberbürgermeister im Rahmen der Feierlichkeiten zur Verleihung des Internationalen Karlspreises an Papst Franziskus gehaltene Rede und hierin enthaltenen Worte zur Flüchtlingssituation, der hiermit verbundenen Leiden der fliehenden Menschen sowie des Versuchs der Linderung dieser Leiden. Diese Rede habe ihn sehr berührt. Unter Applaus dankt Ratsherr Biesing dem Oberbürgermeister für die hierzu gefundenen Worte, was der Oberbürgermeister dankend entgegen nimmt. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 01/0148/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016 (öffentlicher Teil). «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 9/26 zu 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Schriftliche Fragen liegen nicht vor. Mündliche Fragen: 1. Anmerkung von Frau R., Aachen betr.: Alemannia Stadion - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------ Frau R. gratuliert Oberbürgermeister Philipp zu seiner großartigen Rede anlässlich der Karlspreisverleihung an Papst Franziskus, mit der er die Stadt Aachen in vorbildlicher Weise vertreten habe. Eigentlich habe Sie eine Frage zum Alemannia Stadion stellen wollen, dieser Punkt werde aber nun unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung“ behandelt, weshalb sie es an dieser Stelle bei der Bitte belassen wolle, der Bürgerschaft gegenüber möglichst transparent mit der Thematik der Reparaturbedürftigkeit des Stadions umzugehen. 2. Frage von Frau H., Aachen Betr. AachenCard - gerichtet an Ratsfrau Lürken -------------------------------------------- Frau H. beschreibt das in den Städten Salzburg und Wien bestehende Angebot der SalzburgCard bzw. WienCard, welches für ein frei wählbares Stundenkontingent gegen Entrichtung einer entsprechenden Pauschale die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie den freien Eintritt in kulturelle Einrichtungen ermögliche. Sie fragt, ob nicht auch für die Stadt Aachen die Einführung einer AachenCard umsetzbar sei. Ratsfrau Lürken, CDU-Fraktion, bedankt sich für die Frage und verweist hierzu auf einen bereits in diesem Jahr gestellten Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zur Einführung eines Tourismus- und Kulturtickets, der jedoch noch zur Behandlung im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft anstehe. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 10/26 zu 4 Schließung des katholischen Teilstandortes der GGS Montessori-Schule Vorlage: FB 45/0226/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die Schließung des katholischen Teilstandortes der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Montessori-Schule Reumontstraße zum Ende des Schuljahres 2015/2016. zu 5 2. Übersicht der Ermächtigungsübertragungen oberhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenze - Stand: 29.03.2016 Vorlage: FB 20/0061/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis zu nehmen. zu 6 Ratsantrag Nr. 134/17 der Fraktion "Die Grünen" Investition von Stiftungsvermögen in städtische Projekte und Liegenschaften Vorlage: FB 20/0062/WP17 Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, dankt der Verwaltung für die Vorlage, mit der der Fraktionsantrag eine konstruktive Behandlung erfahren habe. Bei Antragstellung sei man sich über die Schwierigkeit vom 100%igen Einsatz von Stiftungsvermögen für Wohnungsbau bewusst gewesen, hier habe die Stadt jedoch adäquate Wege gefunden und aufgezeigt. Er hoffe, dass dieser Antrag breite Zustimmung finden werde. Negativ zu erwähnen sei jedoch, dass, werde der Antrag angenommen, es sich hierbei um die einzige erfolgreiche wohnungspolitische Initiative des Rates der Stadt seit Beginn der Wahlperiode handele. Wenngleich sich die Große Koalition die Förderung sozialen Wohnungsbaus auf die Fahne geschrieben habe, habe sie dennoch in vielen Fällen gegensätzlich gehandelt. Dies belege auch der Wohnungsmarktbericht, der auch von Ratsfrau Griepentrog ausführlich in ihrer Haushaltsrede zitiert worden sei. Der Bedarf sei immens gestiegen, weshalb das beschriebene Handeln der Großen Koalition nicht nachvollziehbar sei. Umso erfreulicher sei die Annahme des vorliegenden Antrages als kleiner Anfang. Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, halbjährlich über die Fortentwicklung und mögliche Projektentscheidungen im Finanzausschuss zu berichten. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 11/26 zu 7 Annahme einer Schenkung für die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Driescher Hof Vorlage: FB 45/0216/WP17 Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Annahme der Schenkung. zu 8 Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates Vorlage: FB 50/0145/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die geänderte Geschäftsordnung des Integrationsrates. zu 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen: zu 9.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 - Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen Vorlage: FB 50/0152/WP17 Beratung und Beschluss s. Tagesordnungspunkt 9.1.1 zu Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ 9.1.1 Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 - Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen Vorlage: FB 50/0152/WP17-1 Ratsfrau Plum, CDU-Fraktion, verweist auf die ausführlichen Diskussionen zu der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln im Bereich der Unterkünfte und Einrichtungen. Problem sei der Mehrbedarf bei der Herrichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 1,2 Mio. Euro gewesen, über den sowohl der Rat der Stadt als auch die zuständigen Fachausschüsse zu spät informiert worden seien. Mit der heutigen Vorlage haben jedoch die von der CDU-Fraktion im Finanzausschuss gestellten Fragen beantwortet werden können. Die Gründe für die finanzielle Entwicklung seien ebenso nachvollziehbar wie der Vorschlag zur zukünftigen Vorgehensweise bei kurzfristig zu treffenden Entscheidungen in Form des Sicherheitszuschlages bei groben Kostenschätzungen. Hierdurch werde eine später eintretende Belastung für den Haushalt vermieden. Nichtsdestotrotz seien auch hier die Kostenplanungen im Finanzausschuss vorzustellen und der Rat der Stadt frühestmöglich zu informieren. Die CDU-Fraktion werde der Vorlage zustimmen, erklärt Ratsfrau «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 12/26 Plum abschließend stellvertretend. Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piratenfraktion, begrüßt die Darstellung der Kostenrahmen, wenngleich hier große Schwankungen vorhanden seien. Zur Tempelhofer Straße habe Beigeordneter Prof. Dr. Sicking bereits in einer der Ausschusssitzungen erklärt, dass die drängende Situation der kurzfristigen Unterbringung der Flüchtlinge schnelle Handlungen erfordert habe, so dass eine sehr tiefgehende Prüfung aller Angebote nicht möglich gewesen sei. Sicherlich sei der Kauf des Gebäudes unter diesem Gesichtspunkt richtig gewesen – wenngleich die Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft durch das Land am Westbahnhof bekannt gewesen sei -, allerdings hätte man sich in Bezug auf die Brandschutzmaßnahmen mehr Zeit nehmen sollen. Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, verweist auf die Diskussionen im Finanz- wie im Sozialausschuss. Gerichtet an Ratsherrn Pütz legt sie dar, dass man sich keine Zeit habe nehmen können. Seinerzeit habe die Fachverwaltung unter Einbeziehung zahlreicher Bereiche Tag wie Nacht daran gearbeitet, geflohenen Menschen schnell eine adäquate und würdige Unterkunft zu bieten, weshalb sie auch hier noch einmal allen Beteiligten ein großes Lob aussprechen wolle. Ratsherr Müller, CDU-Fraktion, fasst zusammen, dass durch die hervorragenden intensiven Erläuterungen der Protagonisten im Sozialausschuss eine in jeder Hinsicht zu akzeptierende Vorlage entstanden sei. Der heutige Ratsbeschluss bedeute nicht nur für die Politik Klarheit, sondern auch Transparenz bei der Bürgerschaft, in deren Verantwortung mal letzten Endes stehe. Ratsherr Linden, SPD-Fraktion, kritisiert gerichtet an Ratsherrn Pütz die unzulässige Vermengung der landesseitig in Aachen betreuten Flüchtlinge mit den kommunal Betreuten. Auf beiden Seiten habe man stetig wachsende Zahlen verzeichnet, allerdings habe jede Gebietskörperschaft für sich nach entsprechenden Wegen suchen müssen. Die im Rat der Stadt diskutierten Optionen seien daher völlig losgelöst von der landesseitigen Lösung am Westbahnhof zu betrachten. Die Themenkomplexe der Transparenz und Kommunikation seien in den Fachausschüssen bereits ausführlich besprochen worden. Hier habe auch der Leiter des Gebäudemanagements eingehend die Möglichkeiten der Kostenprognose in verschiedenen Planungsphasen dargestellt. Aus Sicht der SPDFraktion wünsche man die Beibehaltung der bereits gelebten Praxis der frühestmöglichen Einbindung der Politik, wenngleich auch dann noch keine Kostenprognose möglich sei. Auf zurückliegende Entscheidungen blickend sei Ratsfrau Begolli Recht zu geben, dass zu diesem Zeitpunkt das Abwarten einer vierten oder fünften Planungsphase schlichtweg nicht möglich gewesen sei. Wichtig sei, dass der Verwaltung in solchen Prozessen der gleiche Bewegungsspielraum wie bisher zugestanden werde. Rastherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, knüpft an das Lob von Ratsfrau Begolli an. Die Verwaltung leiste hier sehr gute Arbeit, die zu unterstützen sei. Jede Kritik sei an dieser Stelle unberechtigt. Bei mangelnder Kommunikation seien stets beide Seiten zu betrachten. Anscheinend sei vielen nicht klar gewesen, dass Kostenschätzungen in Abhängigkeit der Planungsphasen erheblich differieren können. Deswegen sei er sehr dankbar um die Darstellung der Kostenentwicklung auf Seite 57 der Vorlage. Auch bei den Kostensteigerungen sei zu unterscheiden. Kostensteigungen könne man nicht seriös als solche «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 13/26 bezeichnen, wenn neue Erkenntnisse zu unvorhergesehenen Ereignissen und Bedürfnissen hierfür die Ursache seien. Ratsherr Pütz erklärt als Vorsitzender der Piratenfraktion, dass diese kein Problem mit der Kostensteigerung an sich habe, lediglich bei dem Gebäude in der Tempelhofer Straße hätte man genauere Planungen zu Grunde legen sollen. Richtig sei, dass grundsätzlich zwischen den landesseitig und kommunalseitig betreuten Flüchtlingen zu unterscheiden sei. Seines Kenntnisstandes nach habe die Stadt Aachen die überwiegende Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Migranten aufgenommen, die nun schrittweise in die Betreuung des Landes übergeben würden. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen. zu 9.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2016; Produkt 021701, Notfallrettung: Ersatzbeschaffung eines Rettungswagens (RTW) nach Verkehrsunfall Vorlage: FB 37/0011/WP17 Ratsherr Luczak berichtet als Vorsitzender der Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, dass dieser dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt sei und dem Rat der Stadt empfehle, laut Beschlussvorschlag zu beschließen. Beschluss: Der Rat der Stadt erteilt einstimmig seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 105.000 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines RTW für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 81 . zu 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 -Trierer Straße / Vennbahnweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Planbereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße und Vennbahnweg hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0387/WP17-2 Der Oberbürgermeister verweist eingangs zu der zu diesem Tagesordnungspunkt verteilten Tischvorlage. Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grüne, nimmt Bezug auf die nachgereichten Abwägungen, in denen zwei Punkte enthalten seien, die Bestandteil des Prüfungsauftrages des Mobilitätsausschusses gewesen «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 14/26 seien. Dort habe man zum einen darum gebeten, zu prüfen, ob die Querung des Vennbahn-Radweges nicht nur mit einer Fußgängerampel, sondern ebenfalls mit einer gesonderten Ampelanlage für Radfahrer versehen werden kann, die eine längere Grünphase ermögliche, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen. Zum anderen habe man um Klärung der Frage, ob an dieser Stelle nicht eine weitere Aufleitung installiert werden könne, gebeten. Ein Prüfbericht sei den Mitgliedern des Mobilitätsausschusses bisher nicht zur Verfügung gestellt worden, weshalb es sehr verwundere, dass diese Vorschläge in der Abwägung nun verworfen würden. Beigeordneter Wingenfeld erklärt, dass im Bereich der Fuß- und Radwegverbindung zur Heussstraße der Anregung gefolgt werde. Soweit dieser Punkt eine bebauungsplanmäßige Relevanz habe, habe man ihn bereits eingearbeitet. Die anderen Punkte seien nicht unbedingt notwendig für den Bebauungsplan und könnten entsprechend auch zu einem späteren Zeitpunkt der Klärung zugeführt werden. Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, verweist auf den mit dem Investor bestehenden städtebaulichen Vertrag, nach dem dieser die Ampelanlage an der Triererstraße zu finanzieren habe. Die Querung von Radverkehren gehöre eindeutig zu der Ampelanlage, weshalb diese entsprechend in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen sei, wenngleich diese nicht unmittelbar im Bebauungsplangebiet liege. Im Ergebnis seien daher auch die Kosten von dem Investor zu tragen und nicht von der Stadt Aachen. Beigeordneter Wingenfeld schlägt vor, in der morgigen Sitzung des Planungsausschusses hierüber zu beraten und den Sachverhalt bei einem positiven Beschluss einer entsprechenden Vereinbarung zugänglich zu machen. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass es sich vorliegend um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, der an rechtliche Normen gebunden sei. Der Planungsausschuss habe den Punkt bereits beraten und empfehle dem Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag zu folgen. Die Tischvorlage enthalte nichts, was dieses Ergebnis zu verändern vermöge. Sicherlich könne man in der morgigen Sitzung das weitere Vorgehen in diesem Bereich beraten, gleichwohl würde die CDU-Fraktion dem Satzungsbeschluss heute so zustimmen wollen. Bürgermeister Plum stimmt stellvertretend für die SPD-Fraktion den Ausführungen von Ratsherrn Baal zu. Es sei bereits entgegenkommend, die verspätet eingegangene Stellungnahme noch aufzunehmen. Der Rat habe dies heute in seine Abwägung mit einzubeziehen. Ein von ihm gefasster Beschluss sei durch einen eventuell gegensätzlichen Beschluss in der morgigen Sitzung des Planungsausschusses weder angreifbar noch nachträglich abänderbar. Auch sehe man seitens der SPD-Fraktion keinen Grund, den Beschluss weiter hinauszuzögern und werde dem Satzungsbeschluss ebenfalls heute so zustimmen wollen. Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, weist noch einmal auf die originäre Zuständigkeit des Rates für solche Entscheidungen hin. Sicherlich sei der Punkt verspätet eingegangen, allerdings sei nicht bekannt gewesen, dass sich auch der Mobilitätsausschuss mit der Thematik befasst und einen Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt habe. Die Verwaltung sei im Ergebnis zu einer Negativentscheidung hinsichtlich der «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 15/26 Eingabe gelangt, ohne jedoch zuvor den Mobilitätsausschuss hierüber zu informieren. Dies sei der Kern des Problems. Der Fraktion sei daran gelegen, dass der Stadt Aachen nicht die Kosten für die Installation der Ampelanlage zufielen. Entsprechend stelle sie nun den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der städtebauliche Vertrag um die Installation der Ampelanlage auf Kosten des Investors erweitert werde. Bürgermeister Plum wiederholt seine Ausführungen zur originären Zuständigkeit des Rates und der Geltung seiner Beschlüsse. Dass Ratsherr Rau über die Beratung des Mobilitätsausschusses nicht in Kenntnis gewesen sei, sei ein interfraktionelles Problem, das für die heutige Beratung jedoch unbedeutend sei. Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grüne, wiederholt die bereits formulierte Bitte, dem ergänzten Beschlussvorschlag zuzustimmen. Der Oberbürgermeister lässt über den Antrag, den Beschlussvorschlag zu ergänzen, abstimmen, was bei 21 Dafür-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird. Alsdann lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung der Ergänzungsvorlage abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt bei drei Enthaltungen einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis. Er beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 – Trierer Straße / Vennbahnweg – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Reduzierung des geplanten Einzelhandelsgebäudes im Vorhaben- und Erschließungsplan zur Einhaltung der notwendigen Abstandflächen zum Grundstück, Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 1136 (Ringstraße 15 a) - Konkretisierung und Verdichtung der Anpflanzung von Bäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans und redaktionelle Anpassung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und der Begründung - Beschränkung der Randsortimente im Sondergebiet SO 3 –Lebensmittel-Verbrauchermarktauf maximal 20% der Verkaufsflächen Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 16/26 Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 - Trierer Straße/Vennbahnweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße und Vennbahnweg in der geänderten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem. Kloster "Guter Hirte" und der Süsterau hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0420/WP17-1 Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig wie folgt: Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem. Kloster "Guter Hirte" und der Süsterau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 12 Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnweg - und Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse hier: Satzungsbeschluss gem § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Beschluss der Flächennutzungsplanänderung Vorlage: FB 61/0413/WP17-1 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 943 sowie zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 136 zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig wie folgt: Er beschließt, den Bebauungsplan Nr. 943 – Rombachstraße/Vennbahnweg – gemäß § 4a (3) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Entnahme der Festsetzung der Bauweise: Hausgruppen «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 17/26 - Entfall der Festsetzung der Zulässigkeit von 2 Wohneinheiten je Wohngebäude Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Des Weiteren beschließt er die Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung. zu 13 Gestaltungssatzung - Rombachstraße/Vennbahnweg hier: Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0412/WP17 Beschluss: Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen einstimmig die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Rombachstraße / Vennbahnweg – zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. zu 14 Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Preusweg 91 (Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen) im Stadtbezirk Aachen-Mitte Vorlage: FB 61/0424/WP17 Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB bei zwei Enthaltungen einstimmig die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 365, Flur 34, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 18/26 zu 15 Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße Vorlage: FB 61/0425/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke einstimmig eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. zu 16 Anfragen: zu Ratsanfragen 16.1 Vorlage: FB 01/0151/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur Kenntnis. zu Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen 16.2 Vorlage: FB 01/0154/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. zu 17 Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien zu Umbesetzung von Ausschüssen - Entsendung eines Mitgliedes in den 17.1 Mobilitätsausschuss Vorlage: FB 50/0147/WP17 Beschluss: Auf Vorschlag des Integrationsrates entsendet der Rat der Stadt Aachen einstimmig Herrn Florian Esser als Mitglied des Integrationsrates in den Mobilitätsausschuss. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 19/26 zu Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien 17.2 hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.04.2016 Vorlage: FB 01/0155/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 28.04.2016 beantragte Umbesetzung für den Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb. zu 18 Mitteilungen der Verwaltung Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt Aachen unter diesem Tagesordnungspunkt zur Verteilung von Jodtabletten wie zum Alemannia Stadion berichten wird und übergibt Beigeordneten Dr. Kremer das Wort. Beigeordneter Dr. Kremer berichtet, dass das heutige Gespräch mit Innenminister Ralf Jäger zur Abstimmung der Verteilung von Jodtabletten an die Menschen in der Region in einem positiven Ergebnis gemündet sei. Man habe eine zweigleisige Konzepterstellung beschlossen: zum einen werde es ein Konzept über die Vorabverteilung geben, der auch das Land positiv gegenüber stehe. Daneben werde ein normales Verteilungskonzept für den Ernstfall erstellt. Dies erfordere die Beschaffung von Jodtabletten in ausreichender Menge, wozu es eine europaweite Ausschreibung durch das Land geben werde. Auch der Anregung der Stadt Aachen, eine regionale Koordinierungsgruppe aus der Stadt Aachen, der Städteregion und der betroffenen Kreise unter fachlicher Begleitung des Landes zu bilden, sei man gefolgt. Das Land habe die fachliche Unterstützung dieser Koordinierungsgruppe zugesagt. Nachdem der Oberbürgermeister feststellt, dass zu diesem Themenbereich keine Rückfragen bestehen, setzt er mit dem Bericht zum Alemannia Stadion fort und begrüßt hierzu die Herren Schavan und Deil vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen, die bei Rückfragen zur Verfügung stünden. Ergänzend zu den bisher festgestellten Mängeln, deren Behebung konstant verfolgt werde, werde man nun mit neuen Problemen konfrontiert, von denen man aufgrund der bisherigen Gutachten des TÜV Rheinland nicht ausgegangen sei. Nun seien aber die bisher als funktionierend eingestuften technischen Anlagen bei einer erneuten wiederkehrenden Prüfung durch ein anderes Büro als mangelbehaftet deklariert worden, was unmittelbar zu einer juristischen Begleitung des Sachverhaltes geführt habe. Der Test einer jeden technischen Anlage führe zu einer entsprechenden Detailtiefe in der Prüfung und einem dem gemäßen Zeitaufwand. Man verfahre hier nach dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Hinsichtlich bevorstehender Veranstaltungen wolle er betonen, dass man diese absagen würde, würde man auch nur ansatzweise eine Gefährdung der Besucher vermuten. Dies sei jedoch in Anbetracht der bisher festgestellten Mängel nicht der Fall. Nichtsdestotrotz sei die bereits vor einigen Monaten seitens der Stadtverwaltung angedachte und seinerzeit kritisierte Personalaufstockung im technischen Bereich unbedingt umzusetzen. Zudem seien Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nachzuholen, die in der Vergangenheit nicht ausreichend durchgeführt worden seien. Die Kosten hierfür ließen sich nur «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 20/26 einigermaßen einschätzen, eine genaue Bewertung sei erst nach einer Einzelbetrachtung der technischen Anlagen und dem Vergleich der beiden gegensätzlichen Gutachten möglich. Ärgerlich seien in diesem Zusammenhang Äußerungen über eigentlich mangelfreie Bereiche, wie bspw. der Statik des Gebäudes. Diese sei bisher in keiner Weise fragwürdig gewesen, was nun aber durch die an die Öffentlichkeit gerichtete Behauptung, auch hier bestünden Mängel, mit einem hohen Kostenaufwand bewiesen werden müsse. Sicherlich sei ein Bauwerk wie ein Stadion nicht zum Nulltarif zu betreiben, klar sei aber auch, dass man in personeller, fachlicher und technischer Sicht einen höheren Aufwand als bisher eingeschätzt haben werde. Abschließend wolle er das Wort an die Kollegen des Gebäudemanagements übergeben, die derzeit in der Frage der vorhandenen Mängel und deren Behebung unterstützen, wenngleich es sich hierbei nicht um ihre originäre Aufgabe handele. Herr Schavan, Leiter des Gebäudemanagements, bestätigt, dass es sich vorliegend nicht um die originäre Zuständigkeit des Eigenbetriebes handele, man gleichwohl aber vergangene Woche gerne der Bitte des Oberbürgermeisters um Beurteilung aus baufachlicher Sicht gefolgt sei. Zwischenzeitlich habe man das Objekt selbst sowie diverse Dokumentationen gesichtet und sei zu dem Schluss gelangt, dass in der Vergangenheit gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen nicht regelkonform und in der vorgeschriebenen Zeit durchgeführt worden seien. Auch sei das vorhandene Personal aus Sicht des Gebäudemanagements sach- und fachfremd eingesetzt worden. Deswegen sei es, wie vom Oberbürgermeister bereits ausgeführt, wichtig, die organisatorische, die personelle und die finanzielle Situation so zu verbessern, dass die ASB die derzeitige Krise so schnell wie möglich überstehen und zukünftig ihre Aufgaben fachlich und professionell gesichert wahrnehmen könne. Das Gebäudemanagement schlage hierfür ein stufenweises Vorgehen vor. Das Nahziel sei die Saisonsicherung 2016/2017 ab September. Entsprechend seien nun kurzfristig die Organisation der Instandhaltung sowie die Beauftragung der externen Firmen zu veranlassen. Derzeit schätze man den ersten groben Kostenrahmen mit 200.000 Euro. Im Ergebnis dürfe man dann in der Lage sein, eine Art Roadmap für die nächsten zwei bis drei Jahre zu erstellen. So lange sei man mit dieser Problemlage sicherlich beschäftigt. Nichtsdestotrotz mache die Mängelliste von Tag zu Tag weniger Sorgen, zusammenfassend seien die derzeitigen Probleme händelbar. Herr Deil betont zu Beginn seiner Ausführungen, dass die technische Sicherheit zur Durchführung der Fußballspiele in jedem Fall gegeben sei. Obwohl eine umfangreiche technische Mängelliste vorhanden sei, habe man hier einen Widerspruch zu den Protokollen bei der Abnahme und den wiederkehrenden Prüfungen festgestellt. Entsprechend sei nun in einer gebotenen Detailtiefe zu prüfen, inwieweit ganzheitlich oder auch teilweise sach- und fachgerechte Mängel tatsächlich vorliegen. Aber man dürfe auch bereits Positives berichten. So sei z.B. heute die Netzersatzanlage mängelfrei abgenommen worden. Auch die als mangelbehaftet bezeichnete Videoanlage sei nicht, wie in der Lokalpresse dargestellt, komplett auszutauschen, sondern lediglich durch die Firma Bosch mit einem kostengünstigen Update zu versehen. An dieser Stelle sei zu bemerken, dass die Video-Anlage zu keiner Zeit Funktionsstörungen aufgewiesen habe. Auch seien in dem Mängelbericht teilweise Mängel aufgeführt, welche aber keine Mängel darstellten, wie bspw. die Notbeleuchtung für die Kioske. Sicherlich seien Wartungen und technische Prüfungen in bestimmten Bereichen nicht entsprechend der «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 21/26 gesetzlichen Vorschriften durchgeführt worden, im Ergebnis aber seien viele dieser Mängel in einer vernünftig anzusetzenden Zeitspanne mit einer vertretbaren finanziellen Summe sowohl zu heilen als auch auszuschließen. Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, bedankt sich eingangs für den Bericht, erklärt aber gleichzeitig sein Unverständnis darüber, warum nun Mängel festgestellt würden, die zuvor nicht bekannt gewesen seien. Schließlich habe die Verwaltung vor nicht allzu langer Zeit dem Rat der Stadt die Bitte vorgetragen, 330.000 Euro an Mehrausgaben zu genehmigen, die für die Begutachtung der Mängel und die juristische Begleitung aufzubringen gewesen seien, um die Klage gegen den ursprünglichen Investor auf Bauseite aufbauen zu können. Es sei nicht nachvollziehbar, warum nicht schon im Rahmen dessen diese bautechnischen Mängel entdeckt worden seien. Es sei dringend erforderlich, den Verursacher der Schäden zu ermitteln. Seines Verständnisses nach trage die ehemalige Stadion-Gesellschaft der Alemannia hierfür die Verantwortung, die aber nun nicht mehr haftbar gemacht werden könne. Gebe es juristische Konsequenzen, müsse klar sein, gegen wen der vielen beteiligten Akteure. Der Oberbürgermeister führt aus, dass man sich nach Vorliegen der neuen Mängelliste juristisch habe beraten lassen, weil diese Mängelliste nicht mit der zuvor aufgestellten des anderen Prüfers übereingestimmt habe. Schließlich habe man hinsichtlich der eventuellen Haftungsfrage sicher gehen wollen, diese könne jedoch derzeit explizit niemandem zugeschrieben werden. Es sei durchaus möglich, dass Mängel aus der Zeit stammten, als das Stadion noch durch die Alemannia betrieben wurde, ebenso möglich sei aber auch, dass diese der Übergangszeit der Übernahme durch die Stadt zuzuordnen seien, was auf die seinerzeit nicht gut überschaubare Aktenlage zurückzuführen sei. Entsprechend könne man derzeit weder den Zeitrahmen noch den Schuldigen bestimmen und konzentriere sich zunächst auf die Abarbeitung der technischen Mängel. Er übergibt das Wort an Stadtdirektorin Grehling zur Erklärung der seinerzeit genehmigten Auszahlung von 330.000 Euro. Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass besagte Summe seinerzeit nicht allein für die juristische Beratung, sondern zudem für die Fragestellung eingeplant worden sei, wie viel Geld ohnehin notwendig sei, um vermeintlich oder voraussichtlich unterlassene Instandhaltungen aufzuarbeiten. Es sei seinerzeit schon klar gewesen, dass wohl mehr als die typischen Unterhaltungskosten mit der Stadionübernahme einhergehen würden. Die Frage der Zuordnung der Mängel ebenso wie die Haftung für diese sei nun genauso zu prüfen wie die Frage, ob Ansprüche eventuell untergegangen sind oder noch geltend gemacht werden können. Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, hält Schuldzuweisungen für fehl am Platz. Es sei seinerzeit eine große Herausforderung für Herrn Dr. Barth und seine Mitarbeiter gewesen, sämtliche Informationen zusammenzutragen, als es um die Übernahme des Stadions gegangen sei, die bestmöglich bewältigt worden sei. In der aktuellen Lage wäre eine offizielle Einladung zu einer Sitzung des Aufsichtsrates des ASB wünschenswert gewesen, denn auch an einer kurzfristigen Zusammenkunft nach der letzten Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement haben nicht alle teilnehmen können und verfügten nun über keinerlei Informationen. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 22/26 Zum Thema Brandschutz wolle sie abschließend die Frage stellen, inwieweit die vermieteten Räume von eventuellen Mängeln betroffen seien und ob die städtische Berufsfeuerwehr in die Problematik eingebunden sei. Ratsherr Höfken, SPD-Fraktion, erklärt korrigierend, dass es keine kurzfristige Zusammenkunft der Aufsichtsratsmitglieder gegeben habe, sondern er vielmehr die letzte Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, der in seiner personellen Besetzung dem Aufsichtsrat der ASB gleiche, genutzt habe, die anwesenden Aufsichtsratsmitglieder zu informieren. Eine Aufsichtsratssitzung habe er gar nicht einberufen können, denn schließlich handele es sich hierbei nicht um ein Gebilde ähnlich einem städtischen Ausschuss. Vielmehr handele es sich bei der ASB um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die aber derzeit keinen Geschäftsführer habe. Sobald ein solcher mit entsprechender Prokura eingesetzt sei, könne man auch wieder den Aufsichtsrat einberufen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten habe er jedoch alles getan, um den Informationsfluss zu gewährleisten. Dass man Ratsfrau Begolli nicht in Kenntnis gesetzt habe, tue ihm leid, dies sei anders verabredet gewesen. Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, fragt, ob es stimmt, dass auch das Parkhaus mangelhaft sei. Ferner verweist er auf die Aussage des Oberbürgermeisters, hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten lassen zu wollen, was jedoch der Aussage von Herrn Schavan, die Mängel möglichst schnell beseitigen zu wollen, widerspreche. Er fragt, ob es einen entsprechenden Prioritätenkatalog gebe, sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der zu beseitigenden Mängel. Schließlich sei es widersinnig, unnötige Kostensteigerungen allein durch Schnelligkeit entstehen zu lassen. Abschließend fragt er nach der Berechnungsgrundlage für die von Herrn Schavan als noch notwendig betitelten 200.000 Euro. Herr Schavan erklärt zur Brandschutzproblematik für die Mieter, Pächter und Nutzer, dass man in der kurzen Zeit – das Gebäudemanagement befinde sich noch keine ganze Woche in der Prüfung – diese Frage in der Tat professionell noch nicht detailliert beleuchten können, allerdings habe der Fachbereich Bauaufsicht die Nutzung der vermieteten Teilbereiche nach einer langen Prüfung genehmigt, was sehr beruhigend sei. An Ratsherrn Pilgram gerichtet legt er dar, dass auch ein Prioritätenkatalog in dieser zuvor genannten kurzen Zeit nicht möglich gewesen sei. Die Summe von 200.000 Euro habe man in bisher stattgefundenen betriebsinternen Besprechungen des Gebäudemanagements auf Basis bisheriger Erfahrungswerte und mit Augenmerk auf den anlagentechnischen Fokus festgelegt. Wichtig sei hierbei, dass bisher keine Wartungsverträge, nachweisende oder anweisende Dokumentationen gefunden worden seien, mit denen in dieser Kurzfristigkeit entsprechende Sachkunde hätte erlangt werden können. Diese Aufgabe sei nun zu bewältigen, bevor man in kommenden Gesprächsrunden die Zahl konkretisieren könne. Ohne Zweifel werde man die Mängel gründlich prüfen, habe sich jedoch gleichzeitig vorgenommen, das Nahziel der Sicherung der kommenden Saison zu erreichen. Er sei guten Willens, dies auch zu schaffen. Erforderlich hierfür sei die kurzfristige Handlungsfähigkeit der ASB und der schnellstmögliche Eintritt in die Beauftragung der Wartung, Inspektion und Prüfung. Der Oberbürgermeister stellt ergänzend klar, dass Aufträge in der Zeit, in der keine Geschäftsführung eingesetzt sei, von ihm selbst unterzeichnet würden und so eine Handlungsfähigkeit gewährleistet sei. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 23/26 Nichtsdestotrotz gebe es aus Sicht der Mitarbeiter derzeit keinen festen Ansprechpartner im Alltagsgeschäft, was zu verändern sei. Gerichtet an Ratsfrau Begolli führt er weiter aus, dass die Berufsfeuerwehr selbstverständlich eingebunden sei und entsprechend Kompensationsmaßnahmen durch sie bereitgestellt würden. Dies sei auch für die Zukunft weiterhin so geplant. Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, fragt, ob die neu entdeckten Mängel von den Mängeln umfasst würden, über die mit Hellmich prozessiert werde und, wenn nicht, ob für die Gewährleistungsansprüche wegen der neu entdeckten Mängel Verjährung eingetreten sei. Ferner fragt sie, ob bei einer Überprüfung zu einem früheren Zeitpunkt der Eintritt von Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen hätte verhindert werden können. Zudem bitte sie um Auskunft darüber, ob evtl. die früheren Gutachter für die Schäden haften, die durch die Verjährung eingetreten seien und wann evtl. Ansprüche gegen diese Gutachter verjähren. Stadtdirektorin Grehling weist darauf hin, dass die Stellungnahme über die Mängel, über die man derzeit im Streit sei, erst seit einer Woche vorliege. Wie bereits ausgeführt, sei es derzeit nicht möglich, bestimmte Mängel zeitlich und einem bestimmten Verursacher zuzuordnen. Selbstverständlich werde man auch prüfen, ob es hier einen Bezug zu den Arbeiten der Firma Hellmich gebe, um dies noch in das Verfahren einbringen zu können, hierfür sei aber zunächst der faktische Zustand zu ermitteln. Nur so ließen sich die Fragen nach der deliktischen Haftung und der Verjährungsfrist beantworten. Entsprechend sei auch das Rechtsamt in den Gesamtvorgang eingebunden. Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, fragt, ob es ein gangbare wäre, wenn der Oberbürgermeister zu Sondersitzungen des Aufsichtsrates einladen würde. Zudem bittet sie Bezug nehmend auf die Berichterstattung in der Lokalpresse um Auskunft darüber, ob dem Caterer gekündigt worden sei und nach dem Grund hierfür. Der Oberbürgermeister erklärt, dass er einladen könne, dies aber nicht dem Normalablauf entspreche. Zur Frage des Caterers verweist er auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erklärt seine Überraschung über den auftretenden Sachverhalt, stehe man doch schon seit ein paar Jahren in der Verantwortung für das Stadion. Die heutige Sitzung habe jedoch erheblich zur Aufklärung beigetragen, wofür er sich vor allem bei den Herren Schavan und Deil bedanken wolle. Durch die Beteiligung des Gebäudemanagements habe man große Hoffnung, dass die Probleme nun restlos aufgearbeitet würden. Für die nächste Sitzung des Rates der Stadt sei eine Vorlage wünschenswert, die die genaue Problemlage sowie mögliche Lösungsansätze und die Zeitpläne hierzu darstelle, damit der Rat in die Lage versetzt werde, eine strategisch gute Entscheidung zu treffen. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 24/26 Der Oberbürgermeister kann für die kommende Ratssitzung keine so detaillierte Ausarbeitung, vor allem hinsichtlich der Kostenschätzungen versprechen, sichert aber die Erstellung einer Vorlage zu. An dieser Stelle wolle er noch einmal betonen, dass die Tatsache des Vorhandenseins einer neuen Mängelliste darauf zurückzuführen sei, dass die Stadt die ihr obliegenden Prüfungsaufgaben sehr ernst nehme. Zudem stehe man noch nicht so lange in der Verantwortung, dass eine Abarbeitung aller Probleme möglich gewesen wäre. Von daher könne den beteiligten Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle kein Vorwurf gemacht werden. Wie bereits versprochen, werde man sämtliche Problemstellungen in der entsprechenden Detailtiefe und Gründlichkeit abarbeiten. Nachdem der Oberbürgermeister feststellt, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet er den öffentlichen Teil der Sitzung und bedankt sich bei den Zuhörerinnen und Zuhörern. zu 19 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0150/WP17 Ratsherr Pütz erklärt als Vorsitzender der Piratenfraktion, den Antrag zur Anschaffung eines Geschwindigkeitshinweisschildes für die BV Kornleimünster-Walheim zwecks Überarbeitung vorerst zurücknehmen zu wollen. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung. zu 20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0284/WP17-1 Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, beschreibt die gerodete Ausgleichsfläche als massiven Eingriff in das Landschaftsbild. Das Baugebiet sei fußläufig nicht erreichbar, so dass hiermit gleichzeitig ein Autostandort gebildet werde. Neben diesem Aspekt sei außerdem sehr verärgernd, dass die Klimawichtigkeit der Bachaue Dorbach in ihrer Bedeutung nicht hervorgehoben werde. Selbst das Klinikum nehme im Rahmen des Bauvorhabens der Errichtung eines Parkhauses in seiner Stellungnahme ausdrücklich Bezug auf den Luftdurchsatz und auf die Kaltluftschneise der Dorbachaue. Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Grüne, dass diese dem Bebauungsplan aufgrund des besonders schützenswerten Bodens, der Aufgabe einer Ausgleichsfläche und der Kaltluftschneise nicht zustimmen werde. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 25/26 Ratsherr Baal, berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses von der hierzu ergangenen intensiven Diskussion, die auch dort in der Nichtzustimmung der Fraktionen von Grünen und Linken gemündet sei. Insgesamt empfehle der Planungsausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis. Er beschließt bei 16 Gegenstimmen mehrheitlich wie folgt: Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden können, zurückzuweisen. Er beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 – Vaalser Straße/ Evangelische Kirche – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. «SINAME» Ausdruck vom: 16.06.2016 Seite: 26/26