Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
163503.pdf
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177 kB
Erstellt
18.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0159/WP17
öffentlich
18.05.2016
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der
Stadt vom 11.05.2016 (öffentlicher Teil)
Beratungsfolge:
Datum
TOP:__
Gremium
Kompetenz
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 11.05.2016
(öffentlicher Teil).
Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 01/0159/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2016
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
16. Juni 2016
Sitzungstermin:
Mittwoch, 11.05.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
18:46 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Rates, Rathaus
Anwesende:
Oberbürgermeister Marcel Philipp
Ratsherr Simon Adenauer
Ratsherr Harald Baal
Ratsherr Sait Baskaya
Ratsherr Manfred Bausch
Ratsherr Friedrich Beckers
Ratsfrau Ellen Begolli
Ratsfrau Aida Beslagic
Ratsherr Georg Biesing
Ratsfrau Uschi Brammertz
Ratsherr Holger Brantin
Ratsfrau Gaby Breuer
Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck
Ratsherr Dieter Claßen
Ratsherr Ferdinand Corsten
Ratsherr Patrick Deloie
Ratsherr Ralf Demmer
Ratsherr Hans Leo Deumens
Ratsfrau Ursula Epstein
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 1/26
Ratsfrau Elke Eschweiler
Ratsherr Wilfried Fischer
Ratsherr Alexander Gilson
Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk
Ratsfrau Ulla Griepentrog
Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Heiner Höfken
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
Ratsfrau Fabia Kehren
Ratsfrau Eleonore Keller
Ratsfrau Maria Keller
Ratsherr Rolf Kitt
Ratsherr Christian Krenkel
Ratsherr Prof. Dr. Tobias Kronenberg
Ratsherr Bernd Krott
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Ratsfrau Lisa Lang
Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay
Ratsherr Jörg Hans Lindemann
Ratsherr Boris Linden
Ratsfrau Renate Linsen-von Thenen
Ratsfrau Daniela Lucke
Ratsherr Jochen Luczak
Ratsfrau Iris Lürken
Ratsherr Harro Mies
Ratsherr Markus Mohr
Ratsfrau Sigrid Moselage
Ratsherr Hans Müller
Ratsherr Wolfgang Palm
Ratsherr Jonas Paul
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Ratsfrau Hildegard Pitz
Ratsfrau Claudia Plum
Bürgermeister Norbert Plum
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 2/26
Ratsherr Udo Pütz
Ratsherr Michael Rau
Ratsfrau Sibylle Reuß
Ratsfrau Ye-One Rhie
Ratsfrau Sevgi Sakar
Bürgermeisterin Hilde Scheidt
Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer
Ratsherr Markus Schmidt-Ott
Ratsherr Jürgen Schmitz
Ratsherr Horst Schnitzler
Ratsherr Karl Schultheis
Ratsherr Michael Servos
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Ratsherr Peter Tillmanns
Ratsherr Jakob von Thenen
Abwesende:
Ratsherr Peter Blum
entschuldigt
Ratsherr Achim Ferrari
entschuldigt
Ratsfrau Rosa Höller-Radtke
entschuldigt
Ratsfrau Tina Hörmann
entschuldigt
Ratsfrau Mara Müller
entschuldigt
Ratsherr Marc Teuku
entschuldigt
Ratsfrau Ulla Thönnissen
entschuldigt
Ratsfrau Dr. Heike Wolf
entschuldigt
Stimmzähler:
Ratsherr Christian Krenkel
Ratsherr
Hermann Josef Pilgram
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 3/26
von der Verwaltung:
Frau Grehling
Herr Dr. Kremer
Stadtdirektorin, Dez. II
Beigeordneter, Dez. V
Frau Schwier
Beigeordnete, Dez. IV
Herr Prof. Dr. Sicking
Beigeordneter, Dez. VI
Herr Wingenfeld
Beigeordneter, Dez. III
Herr Berg
Fachbereich Verwaltungsleitung
Herr Costard
Fachbereich Presse und Marketing
Herr Deil
Gebäudemanagement
Herr Emmerich
Fachbereich Rechnungsprüfung
Herr Hermanns
Fachbereich Steuern und Kasse
Frau Keischgens
Fachbereich Personal und Organisation
Herr Kind
Fachbereich Finanzsteuerung
Herr Kolobajew
Dezernat II
Frau Lammers
Fachbereich Recht und Versicherung
Herr Lohe
Fachbereich Verwaltungsleitung
Herr Schavan
Gebäudemanagement
Herr Sellung
Dezernat I
Herr Wolff
Feuerwehr
Herr Ehanantharajah
Piraten-Fraktion
Herr Hansen
FDP-Fraktion
Frau Krott
CDU-Fraktion
Herr Ludwig
Grüne Fraktion
als Schriftführerin:
Frau Stühlen
«SINAME»
Fachbereich Verwaltungsleitung
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 4/26
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016
(öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 01/0148/WP17
3
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
4
Schließung des katholischen Teilstandortes der GGS Montessori-Schule
Vorlage: FB 45/0226/WP17
5
2. Übersicht der Ermächtigungsübertragungen oberhalb der vom Rat festgesetzten
Wertgrenze - Stand: 29.03.2016
Vorlage: FB 20/0061/WP17
6
Ratsantrag Nr. 134/17 der Fraktion "Die Grünen"
Investition von Stiftungsvermögen in städtische Projekte und Liegenschaften
Vorlage: FB 20/0062/WP17
7
Annahme einer Schenkung für die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Driescher Hof
Vorlage: FB 45/0216/WP17
8
Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Vorlage: FB 50/0145/WP17
9
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen:
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 5/26
10
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 -Trierer Straße / Vennbahnweg - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Planbereich zwischen Trierer Straße,
Heussstraße und Vennbahnweg
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0387/WP17-2
11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem.
Kloster "Guter Hirte" und der Süsterau
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0420/WP17-1
12
Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnweg - und Änderung Nr. 136 des
Flächennutzungsplanes 1980 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen
Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse
hier:
Satzungsbeschluss gem § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage: FB 61/0413/WP17-1
13
Gestaltungssatzung - Rombachstraße/Vennbahnweg hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0412/WP17
14
Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Preusweg 91 (Flurstück 365,
Flur 34, Gemarkung Aachen) im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Vorlage: FB 61/0424/WP17
15
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25
BauGB im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße
Vorlage: FB 61/0425/WP17
16
Anfragen:
17
Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 6/26
18
Mitteilungen der Verwaltung
19
Ratsanträge
Vorlage: FB 01/0150/WP17
20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche - für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße,
Westfriedhof und Dorbach
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0284/WP17-1
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 7/26
Nichtöffentlicher Teil
1
Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung:
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016
(nichtöffentlicher Teil):
Vorlage: FB 01/0149/WP17
3
Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen:
4
Bürgschaftsangelegenheiten:
5
E.V.A./regio iT - Beitritt des civitec Zweckverbandes Kommunale
Informationsverarbeitung als Gesellschafter der regio iT durch Kauf eines 1%-igen
Anteils von der E.V.A.
Vorlage: B 06/0047/WP17
6
Personalangelegenheiten:
7
Grundstücksangelegenheiten:
8
Mitteilungen der Verwaltung:
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 8/26
--------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse.
Auf den später erscheinenden Sitzungsbericht, der den Gang der Verhandlungen des öffentlichen Teils
der Sitzung im Wortlaut wiedergibt, wird Bezug genommen
----------------
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 22. Sitzung des Rates der Stadt in der 17.
Wahlperiode. Er verweist auf die Einladung, die Erläuterungen, den Nachtrag sowie auf die Tischvorlagen
und erklärt, dass verwaltungsseitig die Tagesordnungspunkte 4, 6 und 7 im nichtöffentlichen Teil entfallen
können. Unter Tagesordnungspunkt 18 „Mitteilungen der Verwaltungen“ werde man zum Gespräch mit
Innenminister Jäger zur Verteilung von Jodtabletten wie über das Alemannia Stadion berichten.
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, nimmt in einer persönlichen Erklärung Bezug auf die vom
Oberbürgermeister im Rahmen der Feierlichkeiten zur Verleihung des Internationalen Karlspreises an
Papst Franziskus gehaltene Rede und hierin enthaltenen Worte zur Flüchtlingssituation, der hiermit
verbundenen Leiden der fliehenden Menschen sowie des Versuchs der Linderung dieser Leiden. Diese
Rede habe ihn sehr berührt. Unter Applaus dankt Ratsherr Biesing dem Oberbürgermeister für die hierzu
gefundenen Worte, was der Oberbürgermeister dankend entgegen nimmt.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 06.04.2016
(öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 01/0148/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom
06.04.2016 (öffentlicher Teil).
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 9/26
zu 3
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Schriftliche Fragen liegen nicht vor.
Mündliche Fragen:
1.
Anmerkung von Frau R., Aachen
betr.: Alemannia Stadion
- gerichtet an den Oberbürgermeister
------------------------------------------------------
Frau R. gratuliert Oberbürgermeister Philipp zu seiner großartigen Rede anlässlich der
Karlspreisverleihung an Papst Franziskus, mit der er die Stadt Aachen in vorbildlicher Weise vertreten
habe.
Eigentlich habe Sie eine Frage zum Alemannia Stadion stellen wollen, dieser Punkt werde aber nun unter
dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung“ behandelt, weshalb sie es an dieser Stelle bei
der Bitte belassen wolle, der Bürgerschaft gegenüber möglichst transparent mit der Thematik der
Reparaturbedürftigkeit des Stadions umzugehen.
2.
Frage von Frau H., Aachen
Betr. AachenCard
- gerichtet an Ratsfrau Lürken
--------------------------------------------
Frau H. beschreibt das in den Städten Salzburg und Wien bestehende Angebot der SalzburgCard bzw.
WienCard, welches für ein frei wählbares Stundenkontingent gegen Entrichtung einer entsprechenden
Pauschale die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie den freien Eintritt in kulturelle
Einrichtungen ermögliche. Sie fragt, ob nicht auch für die Stadt Aachen die Einführung einer AachenCard
umsetzbar sei.
Ratsfrau Lürken, CDU-Fraktion, bedankt sich für die Frage und verweist hierzu auf einen bereits in
diesem Jahr gestellten Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zur Einführung eines Tourismus- und
Kulturtickets, der jedoch noch zur Behandlung im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
anstehe.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 10/26
zu 4
Schließung des katholischen Teilstandortes der GGS Montessori-Schule
Vorlage: FB 45/0226/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die Schließung des katholischen Teilstandortes der
städtischen Gemeinschaftsgrundschule Montessori-Schule Reumontstraße zum Ende des Schuljahres
2015/2016.
zu 5
2. Übersicht der Ermächtigungsübertragungen oberhalb der vom Rat festgesetzten
Wertgrenze - Stand: 29.03.2016
Vorlage: FB 20/0061/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur
Kenntnis zu nehmen.
zu 6
Ratsantrag Nr. 134/17 der Fraktion "Die Grünen"
Investition von Stiftungsvermögen in städtische Projekte und Liegenschaften
Vorlage: FB 20/0062/WP17
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, dankt der Verwaltung für die Vorlage, mit der der Fraktionsantrag
eine konstruktive Behandlung erfahren habe. Bei Antragstellung sei man sich über die Schwierigkeit vom
100%igen Einsatz von Stiftungsvermögen für Wohnungsbau bewusst gewesen, hier habe die Stadt
jedoch adäquate Wege gefunden und aufgezeigt. Er hoffe, dass dieser Antrag breite Zustimmung finden
werde. Negativ zu erwähnen sei jedoch, dass, werde der Antrag angenommen, es sich hierbei um die
einzige erfolgreiche wohnungspolitische Initiative des Rates der Stadt seit Beginn der Wahlperiode
handele. Wenngleich sich die Große Koalition die Förderung sozialen Wohnungsbaus auf die Fahne
geschrieben habe, habe sie dennoch in vielen Fällen gegensätzlich gehandelt. Dies belege auch der
Wohnungsmarktbericht, der auch von Ratsfrau Griepentrog ausführlich in ihrer Haushaltsrede zitiert
worden sei. Der Bedarf sei immens gestiegen, weshalb das beschriebene Handeln der Großen Koalition
nicht nachvollziehbar sei. Umso erfreulicher sei die Annahme des vorliegenden Antrages als kleiner
Anfang.
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, halbjährlich über die
Fortentwicklung und mögliche Projektentscheidungen im Finanzausschuss zu berichten.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 11/26
zu 7
Annahme einer Schenkung für die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Driescher Hof
Vorlage: FB 45/0216/WP17
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Annahme
der Schenkung.
zu 8
Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Vorlage: FB 50/0145/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die geänderte Geschäftsordnung des Integrationsrates.
zu 9
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen:
zu 9.1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 - Überplanmäßige Bereitstellung von
Mitteln im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen
Vorlage: FB 50/0152/WP17
Beratung und Beschluss s. Tagesordnungspunkt 9.1.1
zu
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/
9.1.1
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 - Überplanmäßige Bereitstellung von
Mitteln im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen
Vorlage: FB 50/0152/WP17-1
Ratsfrau Plum, CDU-Fraktion, verweist auf die ausführlichen Diskussionen zu der überplanmäßigen
Bereitstellung von Mitteln im Bereich der Unterkünfte und Einrichtungen. Problem sei der Mehrbedarf bei
der Herrichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 1,2 Mio. Euro
gewesen, über den sowohl der Rat der Stadt als auch die zuständigen Fachausschüsse zu spät
informiert worden seien. Mit der heutigen Vorlage haben jedoch die von der CDU-Fraktion im
Finanzausschuss gestellten Fragen beantwortet werden können. Die Gründe für die finanzielle
Entwicklung seien ebenso nachvollziehbar wie der Vorschlag zur zukünftigen Vorgehensweise bei
kurzfristig zu treffenden Entscheidungen in Form des Sicherheitszuschlages bei groben
Kostenschätzungen. Hierdurch werde eine später eintretende Belastung für den Haushalt vermieden.
Nichtsdestotrotz seien auch hier die Kostenplanungen im Finanzausschuss vorzustellen und der Rat der
Stadt frühestmöglich zu informieren. Die CDU-Fraktion werde der Vorlage zustimmen, erklärt Ratsfrau
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 12/26
Plum abschließend stellvertretend.
Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piratenfraktion, begrüßt die Darstellung der Kostenrahmen, wenngleich
hier große Schwankungen vorhanden seien.
Zur Tempelhofer Straße habe Beigeordneter Prof. Dr. Sicking bereits in einer der Ausschusssitzungen
erklärt, dass die drängende Situation der kurzfristigen Unterbringung der Flüchtlinge schnelle Handlungen
erfordert habe, so dass eine sehr tiefgehende Prüfung aller Angebote nicht möglich gewesen sei.
Sicherlich sei der Kauf des Gebäudes unter diesem Gesichtspunkt richtig gewesen – wenngleich die
Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft durch das Land am Westbahnhof bekannt gewesen sei -, allerdings
hätte man sich in Bezug auf die Brandschutzmaßnahmen mehr Zeit nehmen sollen.
Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, verweist auf die Diskussionen im Finanz- wie im Sozialausschuss.
Gerichtet an Ratsherrn Pütz legt sie dar, dass man sich keine Zeit habe nehmen können. Seinerzeit habe
die Fachverwaltung unter Einbeziehung zahlreicher Bereiche Tag wie Nacht daran gearbeitet, geflohenen
Menschen schnell eine adäquate und würdige Unterkunft zu bieten, weshalb sie auch hier noch einmal
allen Beteiligten ein großes Lob aussprechen wolle.
Ratsherr Müller, CDU-Fraktion, fasst zusammen, dass durch die hervorragenden intensiven
Erläuterungen der Protagonisten im Sozialausschuss eine in jeder Hinsicht zu akzeptierende Vorlage
entstanden sei. Der heutige Ratsbeschluss bedeute nicht nur für die Politik Klarheit, sondern auch
Transparenz bei der Bürgerschaft, in deren Verantwortung mal letzten Endes stehe.
Ratsherr Linden, SPD-Fraktion, kritisiert gerichtet an Ratsherrn Pütz die unzulässige Vermengung der
landesseitig in Aachen betreuten Flüchtlinge mit den kommunal Betreuten. Auf beiden Seiten habe man
stetig wachsende Zahlen verzeichnet, allerdings habe jede Gebietskörperschaft für sich nach
entsprechenden Wegen suchen müssen. Die im Rat der Stadt diskutierten Optionen seien daher völlig
losgelöst von der landesseitigen Lösung am Westbahnhof zu betrachten.
Die Themenkomplexe der Transparenz und Kommunikation seien in den Fachausschüssen bereits
ausführlich besprochen worden. Hier habe auch der Leiter des Gebäudemanagements eingehend die
Möglichkeiten der Kostenprognose in verschiedenen Planungsphasen dargestellt. Aus Sicht der SPDFraktion wünsche man die Beibehaltung der bereits gelebten Praxis der frühestmöglichen Einbindung der
Politik, wenngleich auch dann noch keine Kostenprognose möglich sei. Auf zurückliegende
Entscheidungen blickend sei Ratsfrau Begolli Recht zu geben, dass zu diesem Zeitpunkt das Abwarten
einer vierten oder fünften Planungsphase schlichtweg nicht möglich gewesen sei. Wichtig sei, dass der
Verwaltung in solchen Prozessen der gleiche Bewegungsspielraum wie bisher zugestanden werde.
Rastherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, knüpft an das Lob von Ratsfrau Begolli an. Die Verwaltung leiste
hier sehr gute Arbeit, die zu unterstützen sei. Jede Kritik sei an dieser Stelle unberechtigt.
Bei mangelnder Kommunikation seien stets beide Seiten zu betrachten. Anscheinend sei vielen nicht klar
gewesen, dass Kostenschätzungen in Abhängigkeit der Planungsphasen erheblich differieren können.
Deswegen sei er sehr dankbar um die Darstellung der Kostenentwicklung auf Seite 57 der Vorlage. Auch
bei den Kostensteigerungen sei zu unterscheiden. Kostensteigungen könne man nicht seriös als solche
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 13/26
bezeichnen, wenn neue Erkenntnisse zu unvorhergesehenen Ereignissen und Bedürfnissen hierfür die
Ursache seien.
Ratsherr Pütz erklärt als Vorsitzender der Piratenfraktion, dass diese kein Problem mit der
Kostensteigerung an sich habe, lediglich bei dem Gebäude in der Tempelhofer Straße hätte man
genauere Planungen zu Grunde legen sollen. Richtig sei, dass grundsätzlich zwischen den landesseitig
und kommunalseitig betreuten Flüchtlingen zu unterscheiden sei. Seines Kenntnisstandes nach habe die
Stadt Aachen die überwiegende Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Migranten aufgenommen, die
nun schrittweise in die Betreuung des Landes übergeben würden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig die überplanmäßige
Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und
Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung
vorgeschlagen.
zu 9.2
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2016;
Produkt 021701, Notfallrettung: Ersatzbeschaffung eines Rettungswagens (RTW) nach
Verkehrsunfall
Vorlage: FB 37/0011/WP17
Ratsherr Luczak berichtet als Vorsitzender der Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, dass dieser
dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt sei und dem Rat der Stadt empfehle, laut
Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt erteilt einstimmig seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen
i.H. von 105.000 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines RTW
für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 81 .
zu 10
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 953 -Trierer Straße / Vennbahnweg - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Planbereich zwischen Trierer Straße,
Heussstraße und Vennbahnweg
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0387/WP17-2
Der Oberbürgermeister verweist eingangs zu der zu diesem Tagesordnungspunkt verteilten Tischvorlage.
Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grüne, nimmt Bezug auf die nachgereichten Abwägungen, in denen zwei
Punkte enthalten seien, die Bestandteil des Prüfungsauftrages des Mobilitätsausschusses gewesen
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 14/26
seien. Dort habe man zum einen darum gebeten, zu prüfen, ob die Querung des Vennbahn-Radweges
nicht nur mit einer Fußgängerampel, sondern ebenfalls mit einer gesonderten Ampelanlage für Radfahrer
versehen werden kann, die eine längere Grünphase ermögliche, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu
beeinträchtigen. Zum anderen habe man um Klärung der Frage, ob an dieser Stelle nicht eine weitere
Aufleitung installiert werden könne, gebeten. Ein Prüfbericht sei den Mitgliedern des
Mobilitätsausschusses bisher nicht zur Verfügung gestellt worden, weshalb es sehr verwundere, dass
diese Vorschläge in der Abwägung nun verworfen würden.
Beigeordneter Wingenfeld erklärt, dass im Bereich der Fuß- und Radwegverbindung zur Heussstraße der
Anregung gefolgt werde. Soweit dieser Punkt eine bebauungsplanmäßige Relevanz habe, habe man ihn
bereits eingearbeitet. Die anderen Punkte seien nicht unbedingt notwendig für den Bebauungsplan und
könnten entsprechend auch zu einem späteren Zeitpunkt der Klärung zugeführt werden.
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, verweist auf den mit dem Investor bestehenden städtebaulichen
Vertrag, nach dem dieser die Ampelanlage an der Triererstraße zu finanzieren habe. Die Querung von
Radverkehren gehöre eindeutig zu der Ampelanlage, weshalb diese entsprechend in den städtebaulichen
Vertrag aufzunehmen sei, wenngleich diese nicht unmittelbar im Bebauungsplangebiet liege. Im Ergebnis
seien daher auch die Kosten von dem Investor zu tragen und nicht von der Stadt Aachen.
Beigeordneter Wingenfeld schlägt vor, in der morgigen Sitzung des Planungsausschusses hierüber zu
beraten und den Sachverhalt bei einem positiven Beschluss einer entsprechenden Vereinbarung
zugänglich zu machen.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, dass es sich vorliegend um einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, der an rechtliche Normen gebunden sei. Der
Planungsausschuss habe den Punkt bereits beraten und empfehle dem Rat der Stadt dem
Beschlussvorschlag zu folgen. Die Tischvorlage enthalte nichts, was dieses Ergebnis zu verändern
vermöge. Sicherlich könne man in der morgigen Sitzung das weitere Vorgehen in diesem Bereich
beraten, gleichwohl würde die CDU-Fraktion dem Satzungsbeschluss heute so zustimmen wollen.
Bürgermeister Plum stimmt stellvertretend für die SPD-Fraktion den Ausführungen von Ratsherrn Baal
zu. Es sei bereits entgegenkommend, die verspätet eingegangene Stellungnahme noch aufzunehmen.
Der Rat habe dies heute in seine Abwägung mit einzubeziehen. Ein von ihm gefasster Beschluss sei
durch einen eventuell gegensätzlichen Beschluss in der morgigen Sitzung des Planungsausschusses
weder angreifbar noch nachträglich abänderbar. Auch sehe man seitens der SPD-Fraktion keinen Grund,
den Beschluss weiter hinauszuzögern und werde dem Satzungsbeschluss ebenfalls heute so zustimmen
wollen.
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, weist noch einmal auf die originäre Zuständigkeit des Rates für solche
Entscheidungen hin. Sicherlich sei der Punkt verspätet eingegangen, allerdings sei nicht bekannt
gewesen, dass sich auch der Mobilitätsausschuss mit der Thematik befasst und einen Prüfauftrag an die
Verwaltung erteilt habe. Die Verwaltung sei im Ergebnis zu einer Negativentscheidung hinsichtlich der
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 15/26
Eingabe gelangt, ohne jedoch zuvor den Mobilitätsausschuss hierüber zu informieren. Dies sei der Kern
des Problems. Der Fraktion sei daran gelegen, dass der Stadt Aachen nicht die Kosten für die Installation
der Ampelanlage zufielen. Entsprechend stelle sie nun den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend
zu ergänzen, dass der städtebauliche Vertrag um die Installation der Ampelanlage auf Kosten des
Investors erweitert werde.
Bürgermeister Plum wiederholt seine Ausführungen zur originären Zuständigkeit des Rates und der
Geltung seiner Beschlüsse. Dass Ratsherr Rau über die Beratung des Mobilitätsausschusses nicht in
Kenntnis gewesen sei, sei ein interfraktionelles Problem, das für die heutige Beratung jedoch
unbedeutend sei.
Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grüne, wiederholt die bereits formulierte Bitte, dem ergänzten
Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Oberbürgermeister lässt über den Antrag, den Beschlussvorschlag zu ergänzen, abstimmen, was bei
21 Dafür-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird.
Alsdann lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung
der Ergänzungsvorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei drei Enthaltungen einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953
sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis.
Er beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 – Trierer Straße / Vennbahnweg –
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
Reduzierung des geplanten Einzelhandelsgebäudes im Vorhaben- und Erschließungsplan zur
Einhaltung der notwendigen Abstandflächen zum Grundstück, Gemarkung Brand, Flur 7,
Flurstück 1136 (Ringstraße 15 a)
-
Konkretisierung und Verdichtung der Anpflanzung von Bäumen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans und redaktionelle Anpassung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und
der Begründung
-
Beschränkung der Randsortimente im Sondergebiet SO 3 –Lebensmittel-Verbrauchermarktauf maximal 20% der Verkaufsflächen
Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 16/26
Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 - Trierer
Straße/Vennbahnweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Trierer
Straße, Heussstraße und Vennbahnweg in der geänderten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung und die Begründung hierzu.
zu 11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem.
Kloster "Guter Hirte" und der Süsterau
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0420/WP17-1
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an
der Abstimmung teil.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960
sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig wie folgt:
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße /
Süsterau - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem.
Kloster "Guter Hirte" und der Süsterau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung
hierzu.
zu 12
Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnweg - und Änderung Nr. 136 des
Flächennutzungsplanes 1980 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen
Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse
hier:
Satzungsbeschluss gem § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage: FB 61/0413/WP17-1
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 943 sowie zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 136 zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig wie folgt:
Er beschließt, den Bebauungsplan Nr. 943 – Rombachstraße/Vennbahnweg – gemäß § 4a (3) BauGB
wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
Entnahme der Festsetzung der Bauweise: Hausgruppen
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 17/26
-
Entfall der Festsetzung der Zulässigkeit von 2 Wohneinheiten je Wohngebäude
Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht
berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße/Vennbahnweg - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und
Vennbahntrasse gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Des Weiteren beschließt er die Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in
der vorgelegten Fassung.
zu 13
Gestaltungssatzung - Rombachstraße/Vennbahnweg hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0412/WP17
Beschluss:
Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36
der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
einstimmig die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Rombachstraße / Vennbahnweg – zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
zu 14
Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Preusweg 91 (Flurstück 365,
Flur 34, Gemarkung Aachen) im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Vorlage: FB 61/0424/WP17
Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an
der Abstimmung teil.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB bei zwei Enthaltungen einstimmig
die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 365, Flur 34,
Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 18/26
zu 15
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25
BauGB im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße
Vorlage: FB 61/0425/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich
Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke einstimmig eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
zu 16
Anfragen:
zu
Ratsanfragen
16.1
Vorlage: FB 01/0151/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur
Kenntnis.
zu
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
16.2
Vorlage: FB 01/0154/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
zu 17
Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien
zu
Umbesetzung von Ausschüssen - Entsendung eines Mitgliedes in den
17.1
Mobilitätsausschuss
Vorlage: FB 50/0147/WP17
Beschluss:
Auf Vorschlag des Integrationsrates entsendet der Rat der Stadt Aachen einstimmig Herrn Florian Esser
als Mitglied des Integrationsrates in den Mobilitätsausschuss.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 19/26
zu
Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien
17.2
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.04.2016
Vorlage: FB 01/0155/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 28.04.2016
beantragte Umbesetzung für den Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb.
zu 18
Mitteilungen der Verwaltung
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt Aachen unter diesem Tagesordnungspunkt zur Verteilung
von Jodtabletten wie zum Alemannia Stadion berichten wird und übergibt Beigeordneten Dr. Kremer das
Wort.
Beigeordneter Dr. Kremer berichtet, dass das heutige Gespräch mit Innenminister Ralf Jäger zur
Abstimmung der Verteilung von Jodtabletten an die Menschen in der Region in einem positiven Ergebnis
gemündet sei. Man habe eine zweigleisige Konzepterstellung beschlossen: zum einen werde es ein
Konzept über die Vorabverteilung geben, der auch das Land positiv gegenüber stehe. Daneben werde
ein normales Verteilungskonzept für den Ernstfall erstellt. Dies erfordere die Beschaffung von
Jodtabletten in ausreichender Menge, wozu es eine europaweite Ausschreibung durch das Land geben
werde.
Auch der Anregung der Stadt Aachen, eine regionale Koordinierungsgruppe aus der Stadt Aachen, der
Städteregion und der betroffenen Kreise unter fachlicher Begleitung des Landes zu bilden, sei man
gefolgt. Das Land habe die fachliche Unterstützung dieser Koordinierungsgruppe zugesagt.
Nachdem der Oberbürgermeister feststellt, dass zu diesem Themenbereich keine Rückfragen bestehen,
setzt er mit dem Bericht zum Alemannia Stadion fort und begrüßt hierzu die Herren Schavan und Deil
vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen, die bei Rückfragen zur Verfügung stünden.
Ergänzend zu den bisher festgestellten Mängeln, deren Behebung konstant verfolgt werde, werde man
nun mit neuen Problemen konfrontiert, von denen man aufgrund der bisherigen Gutachten des TÜV
Rheinland nicht ausgegangen sei. Nun seien aber die bisher als funktionierend eingestuften technischen
Anlagen bei einer erneuten wiederkehrenden Prüfung durch ein anderes Büro als mangelbehaftet
deklariert worden, was unmittelbar zu einer juristischen Begleitung des Sachverhaltes geführt habe. Der
Test einer jeden technischen Anlage führe zu einer entsprechenden Detailtiefe in der Prüfung und einem
dem gemäßen Zeitaufwand. Man verfahre hier nach dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.
Hinsichtlich bevorstehender Veranstaltungen wolle er betonen, dass man diese absagen würde, würde
man auch nur ansatzweise eine Gefährdung der Besucher vermuten. Dies sei jedoch in Anbetracht der
bisher festgestellten Mängel nicht der Fall. Nichtsdestotrotz sei die bereits vor einigen Monaten seitens
der Stadtverwaltung angedachte und seinerzeit kritisierte Personalaufstockung im technischen Bereich
unbedingt umzusetzen. Zudem seien Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nachzuholen, die in der
Vergangenheit nicht ausreichend durchgeführt worden seien. Die Kosten hierfür ließen sich nur
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 20/26
einigermaßen einschätzen, eine genaue Bewertung sei erst nach einer Einzelbetrachtung der
technischen Anlagen und dem Vergleich der beiden gegensätzlichen Gutachten möglich.
Ärgerlich seien in diesem Zusammenhang Äußerungen über eigentlich mangelfreie Bereiche, wie bspw.
der Statik des Gebäudes. Diese sei bisher in keiner Weise fragwürdig gewesen, was nun aber durch die
an die Öffentlichkeit gerichtete Behauptung, auch hier bestünden Mängel, mit einem hohen
Kostenaufwand bewiesen werden müsse. Sicherlich sei ein Bauwerk wie ein Stadion nicht zum Nulltarif
zu betreiben, klar sei aber auch, dass man in personeller, fachlicher und technischer Sicht einen höheren
Aufwand als bisher eingeschätzt haben werde.
Abschließend wolle er das Wort an die Kollegen des Gebäudemanagements übergeben, die derzeit in
der Frage der vorhandenen Mängel und deren Behebung unterstützen, wenngleich es sich hierbei nicht
um ihre originäre Aufgabe handele.
Herr Schavan, Leiter des Gebäudemanagements, bestätigt, dass es sich vorliegend nicht um die
originäre Zuständigkeit des Eigenbetriebes handele, man gleichwohl aber vergangene Woche gerne der
Bitte des Oberbürgermeisters um Beurteilung aus baufachlicher Sicht gefolgt sei.
Zwischenzeitlich habe man das Objekt selbst sowie diverse Dokumentationen gesichtet und sei zu dem
Schluss gelangt, dass in der Vergangenheit gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen nicht
regelkonform und in der vorgeschriebenen Zeit durchgeführt worden seien. Auch sei das vorhandene
Personal aus Sicht des Gebäudemanagements sach- und fachfremd eingesetzt worden. Deswegen sei
es, wie vom Oberbürgermeister bereits ausgeführt, wichtig, die organisatorische, die personelle und die
finanzielle Situation so zu verbessern, dass die ASB die derzeitige Krise so schnell wie möglich
überstehen und zukünftig ihre Aufgaben fachlich und professionell gesichert wahrnehmen könne. Das
Gebäudemanagement schlage hierfür ein stufenweises Vorgehen vor. Das Nahziel sei die
Saisonsicherung 2016/2017 ab September. Entsprechend seien nun kurzfristig die Organisation der
Instandhaltung sowie die Beauftragung der externen Firmen zu veranlassen. Derzeit schätze man den
ersten groben Kostenrahmen mit 200.000 Euro. Im Ergebnis dürfe man dann in der Lage sein, eine Art
Roadmap für die nächsten zwei bis drei Jahre zu erstellen. So lange sei man mit dieser Problemlage
sicherlich beschäftigt. Nichtsdestotrotz mache die Mängelliste von Tag zu Tag weniger Sorgen,
zusammenfassend seien die derzeitigen Probleme händelbar.
Herr Deil betont zu Beginn seiner Ausführungen, dass die technische Sicherheit zur Durchführung der
Fußballspiele in jedem Fall gegeben sei. Obwohl eine umfangreiche technische Mängelliste vorhanden
sei, habe man hier einen Widerspruch zu den Protokollen bei der Abnahme und den wiederkehrenden
Prüfungen festgestellt. Entsprechend sei nun in einer gebotenen Detailtiefe zu prüfen, inwieweit
ganzheitlich oder auch teilweise sach- und fachgerechte Mängel tatsächlich vorliegen. Aber man dürfe
auch bereits Positives berichten. So sei z.B. heute die Netzersatzanlage mängelfrei abgenommen
worden. Auch die als mangelbehaftet bezeichnete Videoanlage sei nicht, wie in der Lokalpresse
dargestellt, komplett auszutauschen, sondern lediglich durch die Firma Bosch mit einem kostengünstigen
Update zu versehen. An dieser Stelle sei zu bemerken, dass die Video-Anlage zu keiner Zeit
Funktionsstörungen aufgewiesen habe. Auch seien in dem Mängelbericht teilweise Mängel aufgeführt,
welche aber keine Mängel darstellten, wie bspw. die Notbeleuchtung für die Kioske.
Sicherlich seien Wartungen und technische Prüfungen in bestimmten Bereichen nicht entsprechend der
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 21/26
gesetzlichen Vorschriften durchgeführt worden, im Ergebnis aber seien viele dieser Mängel in einer
vernünftig anzusetzenden Zeitspanne mit einer vertretbaren finanziellen Summe sowohl zu heilen als
auch auszuschließen.
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, bedankt sich eingangs für den Bericht, erklärt aber gleichzeitig sein
Unverständnis darüber, warum nun Mängel festgestellt würden, die zuvor nicht bekannt gewesen seien.
Schließlich habe die Verwaltung vor nicht allzu langer Zeit dem Rat der Stadt die Bitte vorgetragen,
330.000 Euro an Mehrausgaben zu genehmigen, die für die Begutachtung der Mängel und die juristische
Begleitung aufzubringen gewesen seien, um die Klage gegen den ursprünglichen Investor auf Bauseite
aufbauen zu können. Es sei nicht nachvollziehbar, warum nicht schon im Rahmen dessen diese
bautechnischen Mängel entdeckt worden seien. Es sei dringend erforderlich, den Verursacher der
Schäden zu ermitteln. Seines Verständnisses nach trage die ehemalige Stadion-Gesellschaft der
Alemannia hierfür die Verantwortung, die aber nun nicht mehr haftbar gemacht werden könne.
Gebe es juristische Konsequenzen, müsse klar sein, gegen wen der vielen beteiligten Akteure.
Der Oberbürgermeister führt aus, dass man sich nach Vorliegen der neuen Mängelliste juristisch habe
beraten lassen, weil diese Mängelliste nicht mit der zuvor aufgestellten des anderen Prüfers
übereingestimmt habe. Schließlich habe man hinsichtlich der eventuellen Haftungsfrage sicher gehen
wollen, diese könne jedoch derzeit explizit niemandem zugeschrieben werden. Es sei durchaus möglich,
dass Mängel aus der Zeit stammten, als das Stadion noch durch die Alemannia betrieben wurde, ebenso
möglich sei aber auch, dass diese der Übergangszeit der Übernahme durch die Stadt zuzuordnen seien,
was auf die seinerzeit nicht gut überschaubare Aktenlage zurückzuführen sei. Entsprechend könne man
derzeit weder den Zeitrahmen noch den Schuldigen bestimmen und konzentriere sich zunächst auf die
Abarbeitung der technischen Mängel. Er übergibt das Wort an Stadtdirektorin Grehling zur Erklärung der
seinerzeit genehmigten Auszahlung von 330.000 Euro.
Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass besagte Summe seinerzeit nicht allein für die juristische Beratung,
sondern zudem für die Fragestellung eingeplant worden sei, wie viel Geld ohnehin notwendig sei, um
vermeintlich oder voraussichtlich unterlassene Instandhaltungen aufzuarbeiten. Es sei seinerzeit schon
klar gewesen, dass wohl mehr als die typischen Unterhaltungskosten mit der Stadionübernahme
einhergehen würden.
Die Frage der Zuordnung der Mängel ebenso wie die Haftung für diese sei nun genauso zu prüfen wie
die Frage, ob Ansprüche eventuell untergegangen sind oder noch geltend gemacht werden können.
Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, hält Schuldzuweisungen für fehl am Platz. Es sei seinerzeit eine
große Herausforderung für Herrn Dr. Barth und seine Mitarbeiter gewesen, sämtliche Informationen
zusammenzutragen, als es um die Übernahme des Stadions gegangen sei, die bestmöglich bewältigt
worden sei.
In der aktuellen Lage wäre eine offizielle Einladung zu einer Sitzung des Aufsichtsrates des ASB
wünschenswert gewesen, denn auch an einer kurzfristigen Zusammenkunft nach der letzten Sitzung des
Betriebsausschusses Gebäudemanagement haben nicht alle teilnehmen können und verfügten nun über
keinerlei Informationen.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 22/26
Zum Thema Brandschutz wolle sie abschließend die Frage stellen, inwieweit die vermieteten Räume von
eventuellen Mängeln betroffen seien und ob die städtische Berufsfeuerwehr in die Problematik
eingebunden sei.
Ratsherr Höfken, SPD-Fraktion, erklärt korrigierend, dass es keine kurzfristige Zusammenkunft der
Aufsichtsratsmitglieder gegeben habe, sondern er vielmehr die letzte Sitzung des Betriebsausschusses
Gebäudemanagement, der in seiner personellen Besetzung dem Aufsichtsrat der ASB gleiche, genutzt
habe, die anwesenden Aufsichtsratsmitglieder zu informieren. Eine Aufsichtsratssitzung habe er gar nicht
einberufen können, denn schließlich handele es sich hierbei nicht um ein Gebilde ähnlich einem
städtischen Ausschuss. Vielmehr handele es sich bei der ASB um eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, die aber derzeit keinen Geschäftsführer habe. Sobald ein solcher mit entsprechender Prokura
eingesetzt sei, könne man auch wieder den Aufsichtsrat einberufen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten
habe er jedoch alles getan, um den Informationsfluss zu gewährleisten. Dass man Ratsfrau Begolli nicht
in Kenntnis gesetzt habe, tue ihm leid, dies sei anders verabredet gewesen.
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, fragt, ob es stimmt, dass auch das Parkhaus mangelhaft sei.
Ferner verweist er auf die Aussage des Oberbürgermeisters, hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten
lassen zu wollen, was jedoch der Aussage von Herrn Schavan, die Mängel möglichst schnell beseitigen
zu wollen, widerspreche. Er fragt, ob es einen entsprechenden Prioritätenkatalog gebe, sowohl
hinsichtlich der Kosten als auch der zu beseitigenden Mängel. Schließlich sei es widersinnig, unnötige
Kostensteigerungen allein durch Schnelligkeit entstehen zu lassen. Abschließend fragt er nach der
Berechnungsgrundlage für die von Herrn Schavan als noch notwendig betitelten 200.000 Euro.
Herr Schavan erklärt zur Brandschutzproblematik für die Mieter, Pächter und Nutzer, dass man in der
kurzen Zeit – das Gebäudemanagement befinde sich noch keine ganze Woche in der Prüfung – diese
Frage in der Tat professionell noch nicht detailliert beleuchten können, allerdings habe der Fachbereich
Bauaufsicht die Nutzung der vermieteten Teilbereiche nach einer langen Prüfung genehmigt, was sehr
beruhigend sei.
An Ratsherrn Pilgram gerichtet legt er dar, dass auch ein Prioritätenkatalog in dieser zuvor genannten
kurzen Zeit nicht möglich gewesen sei. Die Summe von 200.000 Euro habe man in bisher
stattgefundenen betriebsinternen Besprechungen des Gebäudemanagements auf Basis bisheriger
Erfahrungswerte und mit Augenmerk auf den anlagentechnischen Fokus festgelegt. Wichtig sei hierbei,
dass bisher keine Wartungsverträge, nachweisende oder anweisende Dokumentationen gefunden
worden seien, mit denen in dieser Kurzfristigkeit entsprechende Sachkunde hätte erlangt werden können.
Diese Aufgabe sei nun zu bewältigen, bevor man in kommenden Gesprächsrunden die Zahl
konkretisieren könne. Ohne Zweifel werde man die Mängel gründlich prüfen, habe sich jedoch
gleichzeitig vorgenommen, das Nahziel der Sicherung der kommenden Saison zu erreichen. Er sei guten
Willens, dies auch zu schaffen. Erforderlich hierfür sei die kurzfristige Handlungsfähigkeit der ASB und
der schnellstmögliche Eintritt in die Beauftragung der Wartung, Inspektion und Prüfung.
Der Oberbürgermeister stellt ergänzend klar, dass Aufträge in der Zeit, in der keine Geschäftsführung
eingesetzt sei, von ihm selbst unterzeichnet würden und so eine Handlungsfähigkeit gewährleistet sei.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 23/26
Nichtsdestotrotz gebe es aus Sicht der Mitarbeiter derzeit keinen festen Ansprechpartner im
Alltagsgeschäft, was zu verändern sei.
Gerichtet an Ratsfrau Begolli führt er weiter aus, dass die Berufsfeuerwehr selbstverständlich
eingebunden sei und entsprechend Kompensationsmaßnahmen durch sie bereitgestellt würden. Dies sei
auch für die Zukunft weiterhin so geplant.
Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, fragt, ob die neu entdeckten Mängel von den Mängeln umfasst
würden, über die mit Hellmich prozessiert werde und, wenn nicht, ob für die Gewährleistungsansprüche
wegen der neu entdeckten Mängel Verjährung eingetreten sei. Ferner fragt sie, ob bei einer Überprüfung
zu einem früheren Zeitpunkt der Eintritt von Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen hätte verhindert
werden können. Zudem bitte sie um Auskunft darüber, ob evtl. die früheren Gutachter für die Schäden
haften, die durch die Verjährung eingetreten seien und wann evtl. Ansprüche gegen diese Gutachter
verjähren.
Stadtdirektorin Grehling weist darauf hin, dass die Stellungnahme über die Mängel, über die man derzeit
im Streit sei, erst seit einer Woche vorliege. Wie bereits ausgeführt, sei es derzeit nicht möglich,
bestimmte Mängel zeitlich und einem bestimmten Verursacher zuzuordnen. Selbstverständlich werde
man auch prüfen, ob es hier einen Bezug zu den Arbeiten der Firma Hellmich gebe, um dies noch in das
Verfahren einbringen zu können, hierfür sei aber zunächst der faktische Zustand zu ermitteln. Nur so
ließen sich die Fragen nach der deliktischen Haftung und der Verjährungsfrist beantworten. Entsprechend
sei auch das Rechtsamt in den Gesamtvorgang eingebunden.
Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, fragt, ob es ein gangbare wäre, wenn der
Oberbürgermeister zu Sondersitzungen des Aufsichtsrates einladen würde.
Zudem bittet sie Bezug nehmend auf die Berichterstattung in der Lokalpresse um Auskunft darüber, ob
dem Caterer gekündigt worden sei und nach dem Grund hierfür.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass er einladen könne, dies aber nicht dem Normalablauf entspreche.
Zur Frage des Caterers verweist er auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erklärt seine Überraschung über den auftretenden
Sachverhalt, stehe man doch schon seit ein paar Jahren in der Verantwortung für das Stadion. Die
heutige Sitzung habe jedoch erheblich zur Aufklärung beigetragen, wofür er sich vor allem bei den Herren
Schavan und Deil bedanken wolle. Durch die Beteiligung des Gebäudemanagements habe man große
Hoffnung, dass die Probleme nun restlos aufgearbeitet würden. Für die nächste Sitzung des Rates der
Stadt sei eine Vorlage wünschenswert, die die genaue Problemlage sowie mögliche Lösungsansätze und
die Zeitpläne hierzu darstelle, damit der Rat in die Lage versetzt werde, eine strategisch gute
Entscheidung zu treffen.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 24/26
Der Oberbürgermeister kann für die kommende Ratssitzung keine so detaillierte Ausarbeitung, vor allem
hinsichtlich der Kostenschätzungen versprechen, sichert aber die Erstellung einer Vorlage zu.
An dieser Stelle wolle er noch einmal betonen, dass die Tatsache des Vorhandenseins einer neuen
Mängelliste darauf zurückzuführen sei, dass die Stadt die ihr obliegenden Prüfungsaufgaben sehr ernst
nehme. Zudem stehe man noch nicht so lange in der Verantwortung, dass eine Abarbeitung aller
Probleme möglich gewesen wäre. Von daher könne den beteiligten Kolleginnen und Kollegen an dieser
Stelle kein Vorwurf gemacht werden. Wie bereits versprochen, werde man sämtliche Problemstellungen
in der entsprechenden Detailtiefe und Gründlichkeit abarbeiten.
Nachdem der Oberbürgermeister feststellt, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet er
den öffentlichen Teil der Sitzung und bedankt sich bei den Zuhörerinnen und Zuhörern.
zu 19
Ratsanträge
Vorlage: FB 01/0150/WP17
Ratsherr Pütz erklärt als Vorsitzender der Piratenfraktion, den Antrag zur Anschaffung eines
Geschwindigkeitshinweisschildes für die BV Kornleimünster-Walheim zwecks Überarbeitung vorerst
zurücknehmen zu wollen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie an die
Verwaltung zur weiteren Bearbeitung.
zu 20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche - für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße,
Westfriedhof und Dorbach
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0284/WP17-1
Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, beschreibt die gerodete Ausgleichsfläche als massiven Eingriff in
das Landschaftsbild. Das Baugebiet sei fußläufig nicht erreichbar, so dass hiermit gleichzeitig ein
Autostandort gebildet werde. Neben diesem Aspekt sei außerdem sehr verärgernd, dass die
Klimawichtigkeit der Bachaue Dorbach in ihrer Bedeutung nicht hervorgehoben werde. Selbst das
Klinikum nehme im Rahmen des Bauvorhabens der Errichtung eines Parkhauses in seiner
Stellungnahme ausdrücklich Bezug auf den Luftdurchsatz und auf die Kaltluftschneise der Dorbachaue.
Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Grüne, dass diese dem
Bebauungsplan aufgrund des besonders schützenswerten Bodens, der Aufgabe einer Ausgleichsfläche
und der Kaltluftschneise nicht zustimmen werde.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 25/26
Ratsherr Baal, berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses von der hierzu ergangenen
intensiven Diskussion, die auch dort in der Nichtzustimmung der Fraktionen von Grünen und Linken
gemündet sei. Insgesamt empfehle der Planungsausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich, dem
Beschlussvorschlag zu folgen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis.
Er beschließt bei 16 Gegenstimmen mehrheitlich wie folgt:
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht
berücksichtigt werden können, zurückzuweisen.
Er beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 – Vaalser Straße/ Evangelische Kirche –
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und
Dorbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
«SINAME»
Ausdruck vom: 16.06.2016
Seite: 26/26