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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
165702.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
17.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:03

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Rechnungsprüfung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 14/0086/WP17 öffentlich 17.06.2016 Herr Emmerich, FB 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.06.2016 29.06.2016 RPAU Rat Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen. Beschlussvorschlag für den Rat: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an. 2. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen. (Emmerich) Vorlage FB 14/0086/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2016 Seite: 1/3 Erläuterungen: Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2014 am 14.01.2016 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 03.02.2016 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann. Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt: 1.) Es ist umgehend eine Inventur durchzuführen; die aufgezeigten Feststellungen insbesondere im Sachanlagevermögen sind zu korrigieren. 2.) Hinsichtlich der Bewertung der Finanzanlage im Sondervermögen „eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement“ ist eine Neubewertung angezeigt. Die nach der Eigenkapital-Spiegelbild-Methode notwendig gewesene Abschreibung in Höhe von 62,3 Mio Euro wurde im Jahresabschluss 2013 mit 15,2 Mio Euro von der Verwaltung berücksichtigt. Für 2014 sind keine weiteren Korrekturen trotz weiterer Verluste vorgenommen worden. Grund hierfür sind mögliche stille Reserven, die bei einer Bewertung nach dem Vorlage FB 14/0086/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2016 Seite: 2/3 Substanzwertverfahren aufgezeigt werden könnten. Es ist daher umgehend eine gutachterliche Substanzbewertung vorzulegen. Dies ist bisher noch nicht abschließend erfolgt. 3.) Die Finanzrechnung entspricht nur durch manuell durchzuführende Korrekturbuchungen den gesetzlichen Anforderungen. Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einen Fehlbetrag von -40.774.390,86 €. Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag von -51.768.837,09 € (fortgeschriebener Ansatz) ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 10.994.446,23 €. Stellt man den geplanten Fehlbetrag von -38.990.400,00 € (ohne Ermächtigungsübertragungen) dem Ist-Ergebnis von -40.774.390,86 € gegenüber, ergibt dies lediglich eine Planungsungenauigkeit von 1.783.990,86 €. Anlage/n: Vorlage FB 14/0086/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.06.2016 Seite: 3/3 Fachbereich Rechnungsprüfung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2 1.3 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 3. 3.1 3.2 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.4 4.4.1 5. 6. 7. 8. 9. 10. Allgemeines Vorwort Prüfungsauftrag Haushaltssatzung und Haushaltsplan Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung Anforderungen an den Lagebericht Prüfungsdurchführung Prüfergebnis Weitere grundsätzliche Feststellungen Verspätete Vorlage des Jahresabschlusses 2014 Weitere Umsetzung des NKF Anlagenbuchhaltung für das Jahr 2014 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT Jahresabschluss Lagebericht Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen Gesamtergebnisrechnung und Teilergebnisrechnungen Prüfungsdurchführung Feststellungen zu einzelnen Positionen Prüfergebnis Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen Investitionen Hinweise zum Anhang Örtlich festgelegte Nutzungsdauern Inventur, Inventar und Festwerte Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Bestätigungsvermerk Anlagen Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung Anlage 4 Lagebericht Anlage 5 Anhang Anlage 5.1 Anlagenspiegel Anlage 5.2 Forderungsspiegel Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen -2- 4 4 4 4 6 6 6 6 10 11 11 11 12 13 13 13 15 15 15 16 17 17 36 36 38 43 46 48 51 53 53 55 56 59 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Abkürzungsverzeichnis AfA Absetzung für Abnutzung (steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung für Anlagevermögen) ARAP Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung BgA Betrieb gewerblicher Art EÖB Eröffnungsbilanz GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoL Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung GPA Gemeindeprüfungsanstalt GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IDW PS Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IKS Internes Kontrollsystem LVR Landschaftsverband Rheinland NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKFWG NRW NKF Weiterführungsgesetz ÖR Öffentlich-Rechtlich PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten SoPo Sonderposten -3- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1. Allgemeines 1.1 Vorwort Bei der Stadt Aachen ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) seit dem 01.01.2008 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 37 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO) aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ferner ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 14.01.2016 bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2014 ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 03.02.2016 vorgelegt worden. Der Rat hat in dieser Sitzung den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 95 GO NRW zur Kenntnis genommen und ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. 1.2 Prüfungsauftrag Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich dieser der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 GO NRW). Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Zu prüfen ist ferner, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind (§ 101 Abs. 6 GemHVO). Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat das Ergebnis der Prüfung in diesem Prüfbericht und dem hierin enthaltenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Vermerk ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen. Grundlage und Ausgangswert für die Fortschreibung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilden die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008-2013. 1.3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Die Haushaltssatzung der Stadt Aachen ist mit ihren Anlagen am 29.01.2014 durch den Rat verabschiedet worden. Sie wurde nach den Bestimmungen der §§ 78 bis 80 GO NRW aufgestellt. In § 1 der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 sind folgende Beträge festgesetzt worden: -4- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Ergebnisplan - Gesamtbetrag der Erträge ............................................................................ 788.794.900 Euro Gesamtbetrag der Aufwendungen ................................................................. 827.815.300 Euro Finanzplan - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltung.......................... 752.578.900 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltung......................... 773.187.600 Euro Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit ............................................................................. 113.864.000 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit ............................................................................. 134.365.600 Euro -5- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 2.1.1 Anforderungen an den Lagebericht: Der Lagebericht ist gemäß § 101 Abs. 1 Satz 4 und § 101 Abs. 6 GO NRW daraufhin zu prüfen, ob • • • er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken und Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind. Der Lagebericht sollte in verständlicher Sprache geschrieben, klar gegliedert, angemessen detailliert und von Jahr zu Jahr stetig unter Angabe von Vorjahreszahlen aufgebaut sein. Die Informationen im Lagebericht sollen dabei jedoch nicht objektiviert werden, wie es i.d.R. für den Anhang vorgenommen wird. Im Lagebericht sollen vielmehr die bedeutenden und wesentlichen Informationen über die Ergebnisse der gemeindlichen Haushaltswirtschaft und über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde sowie ihre wirtschaftliche Entwicklung aus der Sichtweise und Einschätzung der Gemeindeführung (Oberbürgermeister, Stadtkämmerin, Verwaltungsvorstand) gegeben werden. Weitere Vorgaben zum Inhalt des Lageberichtes finden sich in § 48 GemHVO. Mit Datum vom 03.02.2016 hat die Verwaltung den am 14.01.2016 aufgestellten Jahresabschluss 2014 vorgelegt. Der darin enthaltene Lagebericht war Grundlage der nachfolgenden Analyse. Aufgrund von Korrekturen, die als Folge der Jahresabschlussprüfung erforderlich waren, wurde der Lagebericht am 02.06.2016 neu überarbeitet vorgelegt. 2.1.2 Prüfungsdurchführung Formelle Prüfung des Lageberichtes Aufbau und Struktur des Lageberichtes Der Lagebericht stellt zunächst die Dezernatsstruktur, die Personalsituation und die interne Organisation des Finanzbereiches dar. Im Jahr 2014 beschäftigte die Stadt Aachen 4.809 Mitarbeiter (2013=4.621). Weiterhin wird in der Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft die gesamtwirtschaftliche Situation der deutschen Wirtschaft, die allgemeine Entwicklung der Kommunen, sowie die wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens und die Entwicklung der Stadt Aachen dargestellt. Die Mittelverwendung (Aktiva) und Mittelherkunft (Passiva) werden teilweise visualisiert anhand von Schaubildern erläutert. Dabei werden die Bilanzsumme und das Eigenkapital dargestellt sowie die Ergebnis- und Finanzrechnung. Darüber hinaus enthält der Lagebericht die Bilanzkennzahlen nach dem aktuellen Runderlass des IM NRW vom 09.10.2008 („NKF-Kennzahlenset NRW“). Schließlich geht der Lagebericht auf Vorgänge von besonderer Bedeutung und die künftige Entwicklung der Stadt Aachen unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken ein. Abschließend sind die persönlichen Angaben des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gemäß § 95 Abs. 2 GO aufgeführt. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2014 wird in der Gegenüberstellung mit den Werten aus dem Haushaltsjahr 2013 verglichen. Die Mittelverwendung und Mittelherkunft wird mit ihren einzelnen Positionen dargestellt und wie die Ergebnis- und Finanzrechnung knapp skizziert. Wesentliche Abweichungen der Aufwands- und Ertragspositionen werden ebenfalls dargestellt. Eine erläuternde Gegenüberstellung von -6- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 geplanten Ansätzen zu erzielten Ergebnissen erfolgt, jedoch ohne Angaben zu einer Entwicklungstendenz wesentlicher Positionen. Als Vorgänge von besonderer Bedeutung wird unter anderem die Bildung der Städteregion von der Verwaltung herausgehoben. Weiterhin werden Alemannia Aachen, die Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KIBIZ), die Umsetzung der U3-Betreuung, der Ausbau der offenen Ganztagsschule, die Umsetzung des Schulreparaturprogramms, der Um- und Neubau der 4. Gesamtschule, das Mensen Programm, die Inklusion, die Schulentwicklung, die Route Charlemagne, Stadtteilerneuerung Aachen-Nord, Gewerbepark Avantis, Gewerbepark Brand/ Camp Pirotte, ICE-Halt Hauptbahnhof, die Sanierung der Feuerwache und des Neuen Kurhauses, die Kaiserplatz-Galerie – Aquis Plaza, verschiedene Hotelprojekte in Aachen und die aktuelle Flüchtlingssituation genannt. Teilweise wurden aktuelle Betrachtungen zum Jahresende 2014 vorgenommen. Unabhängig davon wird aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Darstellung (2014 in 2016) an dieser Stelle aus Sicht der Rechnungsprüfung nicht weiter darauf eingegangen. Im dritten Abschnitt erfolgt in einer Darstellung die Analyse der Haushaltswirtschaft, sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Hier werden die Kennzahlen nach dem Kennzahlenset des Innenministeriums NRW zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation, zur Vermögenslage, zur Finanzlage und zur Ertragslage dargestellt. Die für einen Lagebericht wesentlichen Aussagen zu Chancen und Risiken werden knapp skizziert. Die Aussagen zum negativen Jahresergebnis beschränken sich auf eine knappe Erläuterung der Vorgänge, die hierfür verantwortlich sind. Konkrete Maßnahmen, die einer Verschlechterung entgegenwirken und die Planungen verbessern könnten, wurden nicht benannt. Es wurde jedoch erstmalig punktuell dargestellt, wie man dem Eigenkapitalverzehr entgegen wirken möchte. Dies ist im Kontext der Konsolidierungsphasen 2007-2009 und 2010-2015 zu sehen, die jeweils ebenfalls sehr umfangreiche Einzelmaßnahmen beinhalteten. Den Lagebericht runden die Angaben zu Organen und Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW und die Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes ab. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung sind eingehalten worden. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Grundsätze der Richtigkeit, der Klarheit, der Informationsabstufung sowie die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Vorsicht. Im deskriptiven Teil wird die Vermögenslage der Stadt Aachen zutreffend wiedergegeben. Eine Interpretation und Analyse der Bilanzstruktur in Verbindung mit den Chancen und Risiken erfolgt punktuell. Stellungnahme zu inhaltlichen Aussagen Vermögens- und Schuldenlage Im Jahresabschluss sowie im Lagebericht zum 31. Dezember 2014 wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung insbesondere folgende wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Stadt getroffen: • Trotz der in 2014 erfolgten Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes und intensiver Bemühungen der Verwaltung wurde am 26.08.2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 GemHVO erlassen. • Das Jahresergebnis zum 31.12.2014 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 40.774.390,86 € aus. -7- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 • Die Stadt Aachen erwirtschaftete im Jahr 2014 Erträge in Höhe von insgesamt 808,5 Mio. €, was einem Anstieg von 25,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Aufwendungen erhöhten sich jedoch um 30,0 Mio. € auf insgesamt 849,3 Mio. €. • Von Bedeutung waren die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben, welche sich um rund 5,0 Mio. € auf ca. 334,6 Mio. € reduziert haben. Die größte Ertragsposition bildet die Gewerbesteuer mit ca. 166,8 Mio. €, die jedoch ca. 34,1 Mio. € unter dem fortgeschriebenen Planansatz zurück blieb. Dies konnte zum Teil durch Mehrerträge in Höhe von 2,8 Mio. € im Bereich der Einkommenssteuer kompensiert werden. Die Erträge der Einkommenssteuer betrugen rund 95,0 Mio. €. • Die Zuweisungen und Allgemeinen Umlagen betrugen 139,1 Mio. € und die Erträge im Bereich der Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte 132,2 Mio. €. • Die Investitionszuwendungen betrugen rund 26,4 Mio. € und nahmen im Vergleich zum Vorjahr um ca. 8,1 Mio. € zu. • Die Aufwandsseite zeichnete sich durch hohe Transferaufwendungen von insgesamt rund 511,4 Mio. € aus. Die beiden größten Positionen sind hier die Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen in Höhe von 145,5 Mio. € und die Regionsumlage in Höhe von 168,4 Mio. €. • Die Personalaufwendungen sind um 6,6 Mio. € gestiegen und betrugen rund 158,6 Mio. €. • Die Bilanzsumme hat sich von 2.862.504.682,00 € um 29.823.896,16 € auf 2.892.328.578,16 € erhöht. • Auf der Aktivseite machen die Sachanlagen mit 1.513.896.577,48 € den größten Anteil (52,34 %) der Bilanz aus. • Auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten mit 937.560.964,79 € der größte Posten (32,42%). • Das Eigenkapital mit 796.203.420,56 € hat sich um 43.972.005,18 € verringert. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 27,53 % (2013=29,35%). • Bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rund 72,71 Mio. € bilden die Auszahlungen für Baumaßnahmen mit 29,27 Mio. € sowie die Sonstigen Investitionsauszahlungen mit 21,97 Mio. € den größten Anteil. • Bei den Einzahlungen bilden die Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen die größte Position mit rund 26,42 Mio. €. Die Darstellungen zur Erfassung und Bewertung des Vermögens sind zutreffend. In einer Übersicht werden die prozentualen Anteile der einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Finanzrechnung Die Finanzrechnung des Jahres 2014 entspricht aufgrund technisch bedingter Kontokorrekturen erneut nicht den Vorgaben der GemHVO. Die übersandten Erläuterungen zu den erfolgten Korrekturbuchungen konnten nachvollzogen werden. Eine Aussage im Rahmen der Prüfung erfolgt unter dem Punkt 4.4 Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen. -8- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Chancen und Risiken Der Lagebericht geht auf wesentliche Chancen und Risiken ein. Hierfür maßgebliche Tatbestände und Entwicklungen, die nach dem Tag der Aufstellung der Aufstellungsfrist des Jahresabschlusses (31.03.2015) erfolgt sind, werden berücksichtigt. Folgende wesentliche Aussagen werden zu den Chancen und Risiken getroffen: • Die zentrale geographische Lage in Europa, sowie der besondere Standort im Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande machen Aachen zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort. Von besonderer Bedeutung sind dabei die ansässigen Hochschulen. Insbesondere die RWTH, die mit ihren 260 Instituten in neun Fakultäten eine der führenden europäischen Universitäten ist, nimmt hierbei eine herausragende Stellung ein. • Auf dem RWTH Campus sollen in den kommenden Jahren auf einer Fläche von 800.000 m² bis zu 19 Forschungscluster entstehen, wo sich in sechs bis acht Jahren bis zu 250 nationale und internationale Unternehmen ansiedeln sollen. Voraussichtlich 5.500 Arbeitsplätze können im Bereich der Forschungscluster und rund 4.500 weitere Arbeitsplätze in den notwendigen Dienstleistungsfunktionen entstehen. • Der RWTH Campus Melaten ist das erste der beiden geplanten Projekte der RWTH. Der erste Gebäudekomplex des Clusters Logistik wurde Ende 2013 fertiggestellt. Zum Zeitpunkt des Erstbezuges nahmen knapp 350 Mitarbeiter die Arbeit auf. Ende 2014 konnte nach nur 18 Monaten Bauzeit das Herzstück des Clusters Schwerlastantrieb an die RWTH übergeben werden. Mit einem Investitionsvolumen von 25 Mio. € bietet der 2.510 m² große Neubau das optimale Forschungsumfeld für über 50 Expertinnen und Experten aus den Fachbereichen Maschinenbau und Elektrotechnik der RWTH Aachen. ● Der RWTH Campus West stellt die Verbindung zwischen Campus Mitte und Campus Melaten dar und hat das Ziel, Leben und Arbeiten auf dem RWTH Aachen Campus harmonisch zu verbinden. Von großer Bedeutung ist hier die Schaffung von mehreren tausend neuen Arbeitsplätzen. Dies bedeutet für die Stadt einen nicht unerheblichen Bevölkerungszuwachs. • Die Festlegung der Verwaltung auf Ziele im Rahmen des Masterplans Aachen *2030 als Chance unterstreicht die richtigerweise erkannte erhebliche Bedeutung ein Konzept für die Gesamtstadt, welches in Zukunft als Orientierungsrahmen für die Aachener Stadtentwicklung dienen soll. Zielfelder sind u.a. Wohnungsbau, Infrastruktur und Gewerbeentwicklung. • Grundsätzlich zeigt sich, dass ein wesentlicher die kommunale Finanzlage beeinflussender Faktor in der Stabilität der allgemeinen Leistungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz liegt. Die Schwankungen sind mitunter kaum zu kalkulieren und werden durch gesetzgeberische Entscheidungen in ihrer Wirkung verschärft. Der Haushalt musste im Jahr 2014 bei den Gewerbesteuereinnahmen trotz der Hebesatzerhöhung Mindereinnahmen in Höhe von rd. 11,0 Mio. €, verglichen mit dem Vorjahr, verkraften. Der Planansatz wurde um ca, 34 Mio. € unterschritten. • Risiken aus Beteiligungen werden insbesondere im Sektor Energiewirtschaft und den Bereich des ÖPNV gesehen. Hier wird die Gesellschafterin Stadt in Zukunft neue Grundlagen entwickeln müssen, die das Delta zwischen den Erträgnissen der Energiewirtschaft und dem Zuschussbedarf des ÖPNV schließen. -9- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 • In Bezug auf die Eigenbetriebe ist insbesondere das Thema Rücklagenverzehr risikobehaftet und kann zukünftig zu neuen Handlungserfordernissen und Entscheidungen führen. Die VHS, der Aachener Stadtbetrieb und das Gebäudemanagement mussten im Jahresabschluss 2013 aufgrund des Rücklagenverzehrs bereits teilweise abgewertet werden. • Um die Risiken zukünftiger Zinslasten möglichst gering zu halten und weitestgehend Planungssicherheit zu erlangen, wurden erstmalig im Jahre 2015 auch im Segment der Liquiditätskredite ein Gesamtbetrag von 196,5 Mio. € durch feste Zinssätze und Laufzeiten gesichert. • Bei den Risiken aus städtischen Bürgschaften ist die Kreditaufnahme der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH (ASB) aus dem Jahr 2012 über 11,1 Mio. € zu nennen. Insgesamt liegen Bürgschaften in Höhe von 72.217.978,82 € vor. • Bei der Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals ist der weitere Verzehr deutlich zu erkennen. Um die Ertragsseite zu stabilisieren waren eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 30 Prozentpunkte auf 475 v.H. in 2014 sowie eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 525 v.H. in 2015 unumgänglich. • Bemerkt wird seitens der Verwaltung, dass ein Risikofrüherkennungssystem als Bestandteil des Risikomanagements noch nicht besteht, die Umsetzung allerdings begonnen hat. • Die stetig wachsenden Aufwendungen für Sozialleistungen im Bereich der Jugend- und Flüchtlingshilfe stellen die Stadt Aachen vor finanzielle Herausforderungen. 2.1.3 Prüfergebnis Auf Grund der Prüfung wird festgestellt: Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Er ist plausibel und nachvollziehbar und steht im Einklang mit den bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnissen. Die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen wird zutreffend beschrieben. Alle weiteren nach § 48 GemHVO erforderlichen Angaben und Erläuterungen sind enthalten. Der Rechnungsprüfung sind keine wesentlichen weiteren nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. Es ergeben sich keine Einwendungen. Zu der eingefügten Grafik und Erläuterung zur Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals wurden nach den beiden umfangreichen Konsolidierungskonzepten (2007-2009 und 20102015) einige Maßnahmen zum Umgang mit der kritischen Haushaltslage dargelegt, deren Umsetzung aber größtenteils noch unkonkret ist. Neben den bereits getroffenen kurzfristigen Konsolidierungsmaßnahmen ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes von besonderer Bedeutung, die das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes realistisch erreichen lassen. Dies fehlt zum Prüfungszeitpunkt. Über die Umsetzung der konzipierten Schwerpunkte im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und die weitere Umsetzung des Risikofrüherkennungssystems ist zu berichten. - 10 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Es ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen trotz der außerordentlichen finanziellen Belastungen in jüngster Vergangenheit weiterhin ihre Handlungsfähigkeit aufrechterhalten konnte und auch für das Haushaltsjahr 2016 der Haushalt genehmigt wurde. 2.2 Weitere grundsätzliche Feststellungen 2.2.1 Verspätete Vorlage des Jahresabschluss-Entwurfes 2014 Gemäß § 95 (3) GO NRW hat der Oberbürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Grundsätzlich gilt der 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres als letzter Tag für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung der Aufstellungsfrist gehört ebenfalls zur ordnungsmäßigen Buchführung der Gemeinde. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde dem Rat der Stadt Aachen am 03.02.2016 zur Beratung vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Dass die Frist des § 95 Abs. 3 GO NRW erneut überschritten wurde, erklärt sich aus Sicht der Rechnungsprüfung durch die nach wie vor vorhandenen Probleme mit der flächendeckenden Einführung des NKF für alle Fachbereiche und insbesondere den hierdurch entstehenden erhöhten Arbeitsaufwand sowie vielschichtiger damit verbundener Schwierigkeiten. Insbesondere vor dem Hintergrund des erstmalig zum 31.12.2010 aufzustellenden Gesamtabschlusses ist es an dieser Stelle erforderlich, nachdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlich normierten Fristen für zukünftige Jahresabschlüsse hinzuweisen. Auch benötigt die Verwaltung zur Steuerung des Haushaltes kurzfristige gesicherte Jahresabschlussdaten. Die Frist zur Aufstellung des Entwurfs des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und Zuleitung an den Rat wurde um 10 Monate überschritten. Künftig ist zwingend auf eine zeitnähere Jahresabschlussaufstellung hinzuarbeiten. Es kann jedoch festgestellt werden, dass die Aufstellung dem gesetzlich vorgegebenen Zeitpunkt im Vergleich zum Jahresabschluss 2013 noch einmal deutlich näher gekommen ist. 2.2.2 Weitere Umsetzung des NKF Der zu prüfende Jahresabschluss stellt den siebten Jahresabschluss dar, der nach NKFGesichtspunkten aufzustellen gewesen ist. Die im Vergleich zu früheren kameralen Abschlüssen gestellten Anforderungen sind auch im siebten Jahr nach NKF-Einführung noch enorm, gehen aber nach und nach in eine routinierte Verfahrensweise über. Dennoch ist die Anlagenbuchhaltung in der Beurteilung der Komplexität einzelner Vorgänge weiterhin besonders gefordert. Sie ist insbesondere auf eine funktionierende Vernetzung in der Verwaltung angewiesen. Weiterhin wird die Finanzsteuerung durch eine externe Beratungsgesellschaft unterstützt. Insbesondere der Aufbau und die laufende Erhaltung eines internen Kontrollsystems ist essentiell um eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und buchhalterische Sicherheit im Umgang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu gewährleisten. So ist im Rahmen der Prüfung der Organisation festzustellen, ob das interne Kontrollsystem die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsprozesse fördert und gleichzeitig notwendige Kontrollen vorhanden sind. - 11 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Bestandteil des internen Kontrollsystems sind dabei insbesondere folgende Regelungen: - organisatorische Sicherungsmaßnahmen (z. B. vorhandene Beschreibungen der Ablauforganisation, enthaltene Funktionstrennungen, Zugriffsbeschränkungen im IT-Bereich, Organisations- und Stellenpläne, Dienstanweisungen) - in den Arbeitsablauf integrierte manuelle und maschinelle Kontrollen (z. B. manuelle oder maschinelle Soll-Ist-Vergleiche, Kontrolle der Vollständigkeit, Plausibilitätsprüfungen). Seitens der Haushaltsabteilung beim Fachbereich Finanzsteuerung wurde mit Beginn des letzten Quartals 2015 ein quartalsweises Finanzcontrolling eingeführt, das den Fortschritt der laufenden Haushaltsausführung überwacht. 2.2.3 Anlagenbuchhaltung für das Haushaltsjahr 2014 Abweichung Haupt- und Nebenbuch Seit Einführung des Buchhaltungssystem SAP zum 01.01.2010 bestand die technische Restriktion, dass lediglich zwei Buchungsperioden im Nebenbuch der Anlagenbuchhaltung gleichzeitig geöffnet sein konnten. Damit trotzdem ein sachgerechter Vermögensausweis zum Stichtag des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgen konnte, wurden Korrekturbuchungen auf gesonderten Konten im Hauptbuch durchgeführt, dadurch stimmten die Werte der Nebenbuchhaltung und Hauptbuchhaltung nicht mehr überein. Sämtliche zum 31.12.2013 bestehenden Abweichungen zwischen den Büchern wurden im Jahresabschluss 2014 ordnungsgemäß bereinigt. Zum 31.12.2014 bestehen keine Differenzen zwischen Haupt- und Nebenbuch. technische Restriktionen Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde der Rechnungsprüfung durch die operative Anlagenbuchhaltung dargelegt, dass zwei Arten von Geschäftsvorfällen im SAP System auf Grund technischer Restriktionen nicht entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung umgesetzt werden können. Bei der Buchung der Geschäftsvorfälle „Nachaktivierung“ erfolgt eine nicht ordnungsgemäße Verlagerung im Anlagenspiegel zwischen den Spalten „Zugang“, „Abgang“ und „Umbuchung“. Auf Punkt „4.2 Feststellungen zu einzelnen Bilanzposition - 1.2.8 Anlagen im Bau“ sowie Punkt „5. Hinweise zum Anhang“ wird verwiesen. Bei der Bearbeitung von mehrjährigen Baumaßnahmen, bei welchen innerhalb einer Abrechnungsperiode z.B. sowohl Auszahlungen für Baumaßnahmen, als auch Einzahlungen aus Investitionszuwendungen gebucht wurden, kann eine Aktivierung auf eine Anlage im Bau lediglich in saldierter Summe erfolgen. Um zum Stichtag des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild auf der Bilanzposition 1.2.8 Anlagen im Bau sowie 4.8 erhaltene Anzahlungen abzubilden, wurden entsprechende Korrekturbuchungen durchgeführt. Für den Jahresabschluss 2015 ist unter Einbindung der regioIT zu prüfen, wie eine ordnungsgemäße Verarbeitung der benannten Geschäftsvorfälle unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung umsetzbar ist. - 12 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 3.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss 2014 mit seinen in § 37 GemHVO aufgeführten Bestandteilen. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen (§101 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Die von der Rechnungsprüfung erbetene Vollständigkeitserklärung des Oberbürgermeisters wurde mit Datum vom 31.03.2016 vorgelegt. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Die Dokumentation des Jahresabschlusses wurde am 03.02.2016 übergeben; ergänzende Dokumentationen wurden – teilweise auf Aufforderung der Rechnungsprüfung – auch noch nach diesem Zeitraum vorgelegt. Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko der Gemeinde ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt. Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Oberbürgermeisters und der Kämmerin sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Nutzungsdauertabelle wurde stichprobenartig hinsichtlich Aktualität und Stetigkeit geprüft (s. Ausführungen zu Pkt. 6 „Örtlich festgelegte Nutzungsdauern“). Die Werthaltigkeit der Forderungen wurde auf Grund von Erfahrungswerten und anderen sachlichen Gesichtspunkten (z.B. Werthaltigkeit der Grundbesitzabgaben) berechnet. Saldenbestätigungen von Kreditinstituten wurden vorgelegt. - 13 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Rückstellungen wurden aufgrund der vorgelegten Sachverhalte stichprobenartig auf die Richtigkeit der Rückstellungsbildung geprüft. Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt über das eingesetzte und zertifizierte sog. HaesslerVerfahren. Der Berechnung liegen die sog. Heubeck 2005–Richttafeln zugrunde. Es liegt ein Prüfbericht eines Gutachters vor, der bescheinigt, dass das Haessler-Verfahren für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie zur Berechnung von Beihilfen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung in vollem Umfang geeignet ist. Ausgangspunkt der Prüfung war die geprüfte und unter dem Datum vom 04.10.2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 nebst Anhang der Gemeinde sowie die Jahresabschlüsse 2008 – 2013. Bei der Durchführung der Prüfung wurden folgende Vorschriften herangezogen: - Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO) Daneben wurde auf die Handreichungen des Innenministeriums zurückgegriffen. Für weitergehende Fragestellungen wurden auch das Handelsgesetzbuch, die festgelegten Grundsätze für ordnungsmäßige Abschlussprüfungen des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW), der Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und das Prüferhandbuch „Kommunale Jahresabschlussprüfung nach NKFEG NRW“ herangezogen. Bei wesentlichen Prüfpositionen, zu denen auslegungsfähige Sachverhalte dokumentiert wurden, wurde teilweise mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) unmittelbar Rücksprache gehalten. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Es wurden System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Arbeitspapieren des Fachbereichs Rechnungsprüfung ausführlich dokumentiert. Die Aussagen in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Endergebnisse dar. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages ist die Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft worden. Die Prüfung wurde von Anfang März 2016 bis Mitte Mai 2016 durchgeführt. Die Besprechung des Berichtsentwurfs erfolgte am 24.05.2016 mit der Kämmerin und dem Fachbereich Finanzsteuerung. Mit den zu einzelnen Bilanzpositionen getroffenen Feststellungen werden aus Sicht der Rechnungsprüfung Mängel aufgezeigt, die zwar Korrekturen oder weitergehende Überprüfungen durch die Verwaltung erforderlich machen, aber nicht so schwerwiegend sind, als dass sie zur Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen. Neben dem Prüfbericht existiert eine sog. OP-Liste (Offene-Punkte-Liste), die vom Fachbereich Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prüfung vorangehender Jahresabschlüsse geführt und in regelmäßigen Abständen mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgeglichen wird. Sie dient als Informationsquelle über entdeckte Schwachstellen, Verbesserungsmöglichkeiten und wesentliche Hinweise. - 14 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 4. Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF-Kontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Geschäftsvorfälle und die dazugehörigen Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Ausnahmen werden unter 4.2. zu den einzelnen Bilanzpositionen erläutert. Die Zahlen des Jahresabschlusses 2013 wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Stadt Aachen aufgestellt. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistete eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt Aachen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung bis auf die unter Punkt 4.4 beschriebenen Fehler in der Finanzrechnung und die unter Punkt 2.2.3 aufgeführten Fehler in der Anlagenbuchhaltung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Einsatz von IT bei der Stadtverwaltung Aachen Bei der Programmprüfung handelt es sich um eine gesetzliche Prüfungsaufgabe, die bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung zum Inhalt hat. Die Prüfungen richten sich darauf, ob die Programme zu richtigen, praxisgerechten Ergebnissen führen und ob Programme und Verfahren gesetzmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Ansprüchen genügen. Für die gesamte IT-Landschaft bei der Stadt Aachen bewirkt der hohe Automatisierungsgrad eine hohe Wartungsintensität der angeschlossenen Programme, so dass die Systemlandschaft auch ständigen Veränderungen unterliegt, sei es durch Programmanpassungen oder durch die IT-technische Umsetzung neuer Gesetzeslagen. Die Funktionalität dieser Systeme wird durch den konzerneigenen ITDienstleiter regio iT, der entsprechend ISO zertifiziert ist, sichergestellt. Die hohe Komplexität birgt das Risiko, dass aufgrund der Vielzahl der Transaktionen und der Vielzahl der Systemlösungen, die miteinander kommunizieren, Koordinationsschwierigkeiten entstehen. Diese werden durch ein funktionierendes Projektmanagement zeitnah abgestellt. Auch der Fachbereich Personal und Organisation mit der Abteilung IT - Management (FB11/4) trägt in einem sehr hohen Maße zum funktionierenden Gesamtsystem bei. Durch die Prüfung der Anwendungen vor dem Einsatz können neben Programmfehlern auch Prozessmängel aufgedeckt und behoben werden. Besondere Wichtigkeit erhält dieses Vorgehen durch die Beauftragung der regio iT GmbH mit der Datenverarbeitung im Auftrag. Damit übernimmt die regio iT GmbH nicht die Funktion, sondern nur die Ausführung. Besitzer der Daten bleibt dadurch die Stadt Aachen. - 15 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Zusätzlich hat der Fachbereich Rechnungsprüfung das Prüfrecht nach § 103 Abs. 1 Ziffer 6 GO, wonach grundsätzlich alle IT-Verfahren mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Rechnungsprüfung vorab zu prüfen sind. Dies bezieht sich auch auf Updates und Patches. 4.1.2 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit der nachfolgenden Einschränkung angesetzt und bewertet. Gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO NRW (alte Fassung) ist die körperliche Erfassung des Sachanlagevermögens mindestens alle drei Jahre durchzuführen. Nach der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 hätte die erste Folgeinventur bis zum 31.12.2010 durchgeführt werden müssen. Dies ist in wesentlichen Bereichen nicht geschehen. Eine körperliche Inventur zum 31.12.2010 wurde insb. im Bereich des unbeweglichen Vermögens bis dahin nicht durchgeführt. Alleine im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung fand eine Inventur statt. Im Rahmen der Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2010 wurde von der Rechnungsprüfung mehrfach auf das Erfordernis einer körperlichen Inventur hingewiesen. Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 wurde festgestellt, dass für wesentliche Teile des Vermögens ebenfalls keine Inventur durchgeführt wurde. Auch für den Jahresabschluss 2014 wird festgestellt, dass keine Inventur durchgeführt wurde, die den beschriebenen Anforderungen gerecht wird. Diese wird durch die Verwaltung unter punktueller Begleitung der Rechnungsprüfung zum 31.12.2015 durchgeführt. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden innerhalb der einzelnen Teilfinanzrechnung ausgewiesen. Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 mit Ausnahme der in den Feststellungen genannten Sachverhalte ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, mit den genannten Einschränkungen, entspricht. Eine den Bedürfnissen angepasste Kosten- und Leistungsrechnung ist, verbunden mit produktorientierten Zielen und Kennzahlen, gemäß §§ 18 und 12 GemHVO einzuführen. Dadurch werden die Grundlagen für eine Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes sowie eine Unterstützung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geschaffen. Zum Prüfungszeitpunkt ist festzustellen, dass für den Haushalt 2017 die Steuerung über Ziele und Kennzahlen konkretisiert wird. Die politischen Gremen werden aktiv im Jahr 2016 eingebunden. - 16 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 4.1.3 Lagebericht Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht: - mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Aachen vermittelt, die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung darstellt, alle weiteren nach § 48 GemHVO erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Der Rechnungsprüfung sind keine wesentlichen weiteren nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. 4.2 Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 1. Anlagevermögen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss : Differenz: 1.1 2.573.695.994,94 € 2.609.994.130,13 € 36.298.135,19 € Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss : Differenz: 1.2 24.699.581,13 € 24.331.219,84 € 368.361,29 € Sachanlagevermögen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschlusses: Differenz: 1.501.055.859,38 € 1.513.896.577,48 € 12.840.718,10 € - 17 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 505.427.672,00 € 509.089.938,62 € 3.662.266,62 € 1.2.1.1 Grünflächen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 222.103.605,83 € 220.575.792,00 € ./. 1.527.813,83 € 1.2.1.2 Ackerland Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 50.178.495,11 € 50.376.561,44 € 198.066,33 € 1.2.1.3 Wald, Forsten Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 18.161.892,83 € 18.135.294,43 € ./. 26.598,40 € 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Bilanzansatz (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 214.983.678,23 € 220.002.290,75 € 5.018.612,52 € Bei den Grundstücksankäufen wurden für den Ankauf der Jülicher Straße 352 (AK 57/14) 714.000 € bei den Sonstigen unbebauten Grundstücken aktiviert. Da sich die zugehörigen Gebäude aufgrund der Vertragsgestaltung trotz des Erbbaurechtes im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt befinden und dort bilanziert sind, wäre eine Aktivierung des Grundstückes bei den bebauten Grundstücken richtig. Hierzu wird auf Bilanzposition 1.2.2.4 verwiesen. Da es sich lediglich um einen Ausweisfehler handelt, kann die Korrekturbuchung in 2015 erfolgen. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 143.527.955,33 € 139.353.455,69 € ./. 4.174.499,64 € - 18 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Bilanzwert (01.01.2014) Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.688.848,58 € 1.655.337,23 € ./. 33.511,35 € Wie bereits im JA 2013 (OP 183) angemerkt wurde, ist die Kita Auf Überhaaren sowohl bei der Stadt Aachen als auch bei der GeWoGe aktiviert. Bezüglich dieser doppelten Aktivierung und der bei der Stadt fehlenden Passivierung der Mietzahlungen aufgrund des Richtericher Modells wäre im JA 2014 eine Darstellung/Prüfung des Sachverhaltes und eine entsprechende Korrekturbuchung erwartet worden. Lt. Auskunft des Fachbereichs Finanzsteuerung befindet sich das Thema derzeit in Klärung. Es haben noch keine abschließenden Gespräche mit der GeWoGe stattgefunden, um eine einheitliche Korrektur in beiden Bilanzen herbeizuführen. Gemäß des seitens der GeWoGe zur Verfügung gestellten Jahreskontoauszugs 2014 und des Zinsund Tilgungsplans für die Kita Auf Überhaaren beträgt zum 31.12.2014 die Restschuld 694.028,13 €. Aus Sicht des Fachbereichs Rechnungsprüfung ist es erforderlich, die bisher fehlende Passivierung der Mietzahlung nachzuholen, d. h. als Verbindlichkeit einzubuchen. Da es sich hierbei um Stiftungsvermögen handelt, besteht auf der Passivseite ein korrespondierender Sonderposten. Insofern liegt hier ein Ausweisfehler vor, der in 2015 korrigiert werden kann. Im JA 2015 sollte abschließend geklärt werden, ob das Anlagegut in der Bilanz der GeWoGe oder bei der Stadt verbleibt. 1.2.2.2 Schulen Bilanzwert (01.01.2014) Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.2.2.3 Wohnbauten Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 105.080.335,98 € 106.380.416,83 € 1.300.080,85 € Für den Bereich der Wohnbauten wurde im Rahmen der EÖB die Bewertung der Gebäude nach dem Ertragswertverfahren vorgenommen. Bezüglich der Problematik, der aktivierten Investitionskosten bei Baumaßnahmen und der fehlenden Neubewertung, die nach dem Ertragswertverfahren hätte erfolgen müssen, wird auf den Jahresabschluss 2013 verwiesen. Eine Überprüfung der Vorgehensweise und Festlegung des zukünftigen Verfahrens im Bereich der Wohnbauten erfolgt derzeit durch FB 20 i. V. m. dem Fachbereich Geoinformation- und Bodenordnung. Spätestens im Rahmen der Inventur 2015 muss für diesen Bereich eine Entscheidung getroffen und ggfs. erforderliche Korrekturen vorgenommen werden. Gebäude im Ertragswertverfahren, bei denen nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert wurden, müssen im Rahmen der Inventur 2015 auf jeden Fall neu bewertet werden. - 19 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 36.758.770,77 € 31.317.701,63 € ./. 5.441.069,14 € Das Objekt Jülicher Straße 352-354 wurde zum 10.11.2014 durch die Stadt Aachen (Elisabethspitalfonds) angekauft und mit einem Erbbaurecht zugunsten der WABe e.V. belastet. Die Grundstücke wurden bei 1.2.1.4 „Sonstige unbebaute Grundstücke“ bilanziert (714.000,00 €) und die Gebäude zum einen bei 1.2.2.4 „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ (52.500,00 €), zum anderen bei 1.2.2.3 „Wohnbauten“ (126.000,00 €). Die Aktivierung der Gebäude in der städt. Bilanz kann dadurch begründet werden, dass aufgrund der Gestaltung des Erbbauvertrags das wirtschaftliche Eigentum in diesem Fall bei der Stadt Aachen verbleibt. Allerdings ist aus Sicht des FB 14 auch der Grund und Boden der jeweiligen Bilanzposition des Gebäudes zuzuordnen und nicht als sonstiges unbebautes Grundstück zu buchen. Aufgrund dessen, dass eine entsprechende Korrekturbuchung in 2014 nur noch im Hauptbuch und nicht im Nebenbuch erfolgen kann und es sich lediglich um einen falschen Bilanzausweis handelt, kann die Korrektur in Höhe von 714.000,00 € im Jahr 2015 erfolgen. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 794.378.210,53 € 805.682.456,09 € 11.304.245,56 € 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 186.242.038,79 € 186.895.743,56 € 653.704,77 € 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 23.807.319,30 € 23.311.124,27 € ./. 496.195,03 € Im Rahmen der Vorbereitung der körperlichen Inventur dieser Bilanzposition zum Stichtag 31.12.2015 bzw. den ersten Abstimmungen mit den Fachabteilungen wurde deutlich, dass Handlungsbedarf hinsichtlich der Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit dieser Bilanzposition gegeben ist. Ein genaues Bild der tatsächlichen Vermögenslage ist jedoch erst nach Abschluss aller mit der Inventur in Zusammenhang stehenden Arbeiten möglich und kann bilanziell daher erst im Jahresabschluss 2015 umgesetzt werden. Da es sich sowohl um versäumte Abgänge von Anlagegütern als auch um versäumte Zugänge von Anlagegütern handelt sowie um Zuständigkeitsverlagerungen innerhalb des Konzerns Stadt Aachen, deren Folgen noch genau erörtert werden müssen, ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Einschätzung hinsichtlich den monetären Auswirkungen nicht möglich. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass - 20 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 diese das Gesamtbild des Jahresabschlusses wesentlich beeinflussen. Für den Jahresabschluss 2015 wird erwartet, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit dieser Bilanzposition zweifelsfrei hergestellt und nachvollziehbar dokumentiert wird. 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 287.617.326,60 € 298.045.782,28 € 10.428.455,68 € In den Jahresabschlüssen 2011 – 2013 sind Inlinermaßnahmen aktiviert worden, die nicht zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung geführt haben. Durch Installation eines neuen Prozesses ist für den vorliegenden Jahresabschluss sichergestellt worden, dass die Inlinermaßnahmen des Jahres 2014 in Höhe von ca. 300T€ nicht aktiviert worden sind, sondern_als_Instandhaltungsaufwand_berücksichtigt_wurden. Durch den Fehler aus Vorjahren ergibt sich zum Stichtag 31.12.2014 ein zu hoher Vermögensausweis in dieser Bilanzposition in Höhe von ca. 1,2 Mio. €. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 282.870.921,28 € 284.512.402,12 € 1.641.480,84 € Im Rahmen der Prüfung dieser Bilanzposition wurden Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung festgestellt. Bereits in zurückliegenden Jahresabschlüssen wurde festgestellt, dass der Grundsatz der Vollständigkeit in Bezug auf Vermögensgegenstände, welche der Stadt Aachen unentgeltlich übertragen werden, nicht gewahrt ist. Im Jahr 2014 ist das Erschließungsgebiet „Am Gutshof“ auf die Stadt Aachen übertragen worden, jedoch nicht im Anlagevermögen aktiviert worden. Gemäß vertraglich vereinbarter Bürgschaft belaufen sich die Anschaffungskosten für die Straßen auf ca. 965.000 €. In Addition mit Feststellungen aus Vorjahren sind Straßen in Höhe von ca. 4 Mio. € nicht dem Anlagevermögen sowie der Bilanzposition 2.4 „Sonstige Sonderposten“ zugegangen. Im Rahmen der körperlichen Inventur 2015 ist die Vollständigkeit herzustellen. Bereits im Jahresabschluss 2008 wurde festgestellt, dass die Nutzungsdauern, welche für die Eröffnungsbilanz verwendet wurden, nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend sind. Die örtliche Nutzungsdauertabelle wurde daher geändert. Die neuen, wesentlich kürzeren Nutzungsdauern wurden - 21 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 jedoch nur für Zugänge ab 2008 verwendet, der Altbestand wurde nicht angepasst. Hierdurch sind die linearen Abschreibungen dieser Bilanzposition aus Sicht der Rechnungsprüfung wesentlich zu niedrig. Im Rahmen der körperlichen Inventur 2015 wird der Sachverhalt aufgegriffen und abschließend geklärt. Zur Eröffnungsbilanz wurden Festwerte für „Feld- und Wirtschaftswege“ sowie „Fußwege im Stadtgebiet“ aktiviert. Diese stehen nicht im Einklang mit § 34 GemHVO und werden daher im Rahmen der körperlichen Inventur 2015 aufgelöst. Zeitgleich wurden sowohl in vergangenen als auch im vorliegenden Jahresabschluss o.g. Vermögensgegenstände einzeln im Anlagenbuch aktiviert. Im Rahmen der Auflösung ist daher dafür Sorge zu tragen, dass keine Doppelaktivierungen bestehen. Die Geschäftsvorfälle des Jahres 2014 wurden in mehreren Stichproben geprüft. Hierbei haben sich zahlreiche Feststellungen ergeben, welche im Einzelfall nur geringfügige Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2014 haben. Die Summe und Vielfalt der Feststellungen lässt auf Mängel im Bearbeitungsprozess schließen, interne Kontrollfunktionen scheinen nicht oder nicht ausreichend vorhanden zu sein. Der Anlagenbuchhaltung wurde eine Übersicht über sämtliche Feststellungen separat zur Verfügung gestellt. Die Qualität der Jahresabschlussdokumentation sowie der buchungsbegründenden Unterlagen ist zu verbessern. Es bestehen Widersprüche innerhalb der Dokumentation sowie zwischen der Dokumentation und den tatsächlich durchgeführten Buchungen. Dies wurde bereits von den Fachbereichen Finanzsteuerung und Steuern und Kasse aufgegriffen und soll durch die Verwendung eines einheitlichen Bearbeitungsmusters künftig deutlich verbessert werden. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 13.840.604,56 € 12.917.403,86 € ./. 923.200,70 € Bei den beiden Geschäftsvorfällen des Jahres 2014 handelt es sich um keine im Sinne dieser Bilanzposition. Für den Jahresabschluss 2015 wird eine Umbuchung dieser beiden Geschäftsvorfälle zur Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel bzw. 1.2.3.5 Straßennetz erwartet. In diesem Zusammenhang ist eine Dokumentation zur Verfügung zu stellen, welche die ordnungsgemäße Höhe der Anschaffungskosten belegt und nachvollziehbar begründet, weshalb Abgänge bzw. Umbuchungen in Höhe von ca. 310 T€ vorgenommen worden sind. Bereits in vergangenen Jahresabschlüssen sind Ausweisfehler in dieser Bilanzposition festgestellt worden, weshalb im Rahmen der Inventur 2015 alle Vermögensgegenstände auf ordnungsgemäßen Ausweis zu prüfen sind. 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 204.264,77 € 482.332,87 € 278.068,10 € - 22 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.2.6 453.110,00 € 0,00 € ./. 453.110,00 € Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss : Differenz : 1.2.7 9.937.023,46 € 11.375.068,71 € 1.438.045,25 € Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.2.8 33.179.760,85 € 34.142.211,22 € 962.450,37 € Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 13.947.862,44 € 13.771.114,28 € ./. 176.748,16 € Im Vergleich zu Vorjahren hat sich die Qualität der Dokumentation dieser Bilanzposition erheblich verbessert. Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden alle Anlagen im Bau einer Überprüfung unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Aktivierung von mehreren Maßnahmen bereits in zurückliegenden Jahresabschlüssen hätte erfolgen müssen. Diese Maßnahmen wurden nachaktiviert, durch die hierbei verwendete Buchungstransaktion werden diese Aktivierungen als Abgang der Bilanzposition Anlagen im Bau und Zugang z.B. zur Bilanzposition Straßennetz ausgewiesen und nicht als Umbuchungen dargestellt. Bei den im Anlagespiegel ausgewiesenen Abgängen in Höhe von 5.424.866,10 € handelt es sich in Höhe von 4.318.026,53 € um Umbuchungen, in Höhe von 752.130,20 € handelt es sich um Zugänge des laufenden Jahres, welche die Bilanzposition Anlagen im Bau sowohl als Zugang, als auch als Abgang nicht hätten tangieren dürfen, lediglich in verbleibender Höhe von 354.679,37 € sind tatsächlich Abgänge gebucht worden. 1.3 Finanzanlagen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.047.940.554,43 € 1.071.766.332,81 € 23.825.778,38 € - 23 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3.2 308.743.911,82 € 308.743.911,82 € 0,00 € Beteiligungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3.3 2.887.801,96 € 2.887.801,96 € 0,00 € Sondervermögen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 395.458.487,59 € 395.503.798,59 € 45.311,00 € Gemäß Eigenkapitalspiegelbildmethode beläuft sich der beizulegende Wert für den Eigenbetrieb „E26 – Gebäudemanagement“ zum Stichtag 31.12.2014 auf 195.455.746,60 € und liegt damit um 58.694.507,12 € unter dem Buchwert. Bereits im Jahresabschluss 2013 wurden durch die Finanzsteuerung argumentiert, dass die Eigenkapitalspiegelbildmethode nicht das geeignete Verfahren zur Bewertung des E26 ist, sondern aufgrund der vorhandenen, wesentlichen stillen Reserven eine Bewertung gemäß Substanzwertgutachten erfolgen sollte. Zurzeit wird daher ein Substanzwertgutachten über den Gebäudebestand des E26 von einem entsprechenden Sachverständigen nach den anerkannten Bewertungsgrundsätzen erstellt. Eine Fertigstellung ist für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 vorgesehen. Spätestens dann hat eine abschließende Würdigung zu erfolgen. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3.5 38.200.000,00 € 36.800.000,00 € ./. 1.400.000,00 € Ausleihungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 302.650.353,06 € 327.830.820,44 € 25.180.467,38 € - 24 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2. Umlaufvermögen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.1 126.214.976,31 € 122.995.664,99 € ./. 3.219.311,32 € Vorräte Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.2 432.659,42 € 559.774,91 € 127.115,49 € Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 114.655.031,53 € 116.971.211,00 € 2.316.179,47 € Die Forderungen der Stadt Aachen gegenüber den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Aachen (Aachener Stadtbetrieb (E 18), Eurogress (E 88), Gebäudemanagement (E 26), Kulturbetrieb (E 49), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) und Volkshochschule Aachen (E 42)) stellen dort Verbindlichkeiten dar. Sie sind in den Bilanzen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen als Verbindlichkeiten auszuweisen. Die bei FB 20 angeforderten Saldenbestätigungen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und eine Auswertung der offenen Posten auf Geschäftspartnerebene weisen Differenzen auf. Der Saldenabgleich muss baldmöglich, d.h. für den Jahresabschluss 2015, durch die Fachämter nachgeholt werden. Die Dokumentation weist zu allen Forderungspositionen den Forderungsbestand, die zweifelhaften Forderungen, die einzelwertberichtigten Forderungen und die Höhe der pauschalen Wertberichtigungen aus. Es erfolgt pro Forderungsposition eine Auflistung aller Bestandskonten mit den entsprechenden Detailwerten. Ebenso wurden die Forderungsbestände aus der Debitorenbuchhaltung zusätzlich nach Forderungsarten mit den entsprechenden Werten dokumentiert. Aus der vorliegenden Dokumentation können somit folgende Werte der Forderungspositionen seitens der Rechnungsprüfung nachvollzogen und bestätigt werden. Im Einzelnen sind für die Positionen 2.2.1 bis 2.2.3 folgende Werte festgestellt worden. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 36.316.046,56 € 39.668.112,21 € 3.352.065,65 € - 25 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2.2.1.1 Gebühren Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.762.142,18 € 3.667.792,96 € ./. 1.094.349,22 € 2.2.1.2 Beiträge Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.074.930,07 € 1.154.898,58 € 79.968,51 € 2.2.1.3 Steuern Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 17.050.054,87 € 14.509.132,69 € ./. 2.540.922,18 € 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.368.763,12 € 6.300.609,85 € 3.931.846,73 € 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.2.2 11.060.156,32 € 14.035.678,13 € 2.975.521,81 € Privatrechtliche Forderungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 34.754.733,68 € 37.572.019,73 € 2.817.286,05 € 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.715.127,06 € 3.460.045,65 € 744.918,59 € - 26 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 11.893.612,15 € 332.465,71 € ./. 11.561.146,44 € 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 7.728.113,08 € 8.446.218,80 € 718.105,72 € 2.2.2.4 gegen Beteiligungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.2.2.5 gegen Sondervermögen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.2.3 12.417.881,39 € 25.333.289,57 € 12.915.408,18 € Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.3 43.584.251,29 € 39.731.079,06 € ./. 3.853.172,23 € Wertpapiere des Umlaufvermögens Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.4 0,00 € 0,00 € 0,00 € Liquide Mittel Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 11.127.285,36 € 5.464.679,08 € ./. 5.662.606,28 € Die liquiden Mittel der Schulen sind städtische Haushaltsmittel, werden jedoch von den Schulen der Stadt Aachen eigenverantwortlich bewirtschaftet. Einerseits wird damit die durch die Politik und den Schulen geforderte Selbstständigkeit bei der Planung und Verwendung der städtischen Mittel durch die - 27 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Schulen gefördert, andererseits wird im Sinne der Verwaltungsvereinfachung seitens der Stadt Aachen Arbeitsaufwand eingespart. Die Schulen führen dezentrale Buchhaltungssysteme und sind nicht an das originäre städtische SAPSystem angeschlossen. Zum Ende eines Haushaltsjahres erfolgt eine Summenbuchung in den städtischen Haushalt. Über die Schulgirokonten werden auch fremde Finanzmittel verwaltet. Diese werden in der städtischen Bilanz sowohl unter den liquiden Mitteln als auch unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Anhang erfolgt eine entsprechende Erläuterung. Die Barmittel (=Handvorschüsse) der Schulen als städtische Finanzmittel sind nicht in der städtischen Bilanz enthalten. Da die Bestände an Barkassen mit 5.239,61 € wertmäßig unwesentlich sind im Vergleich zum Gesamtbetrag der unter der Bilanzposition 2.4 erfassten liquiden Mittel, wird diese Thematik im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nicht weiter verfolgt, könnte aber im Rahmen künftiger Ordnungsprüfungen aufgegriffen werden. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 162.593.710,75 € 159.338.783,04 € ./. 3.254.927,71 € Zu den Korrekturen im Rahmen der weitergeleiteten Zuwendungen im Bereich U3, die zum Teil auch Auswirkungen auf die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten haben, wird auf die Bilanzposition 5 „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ verwiesen. PASSIVA 1. Eigenkapital Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.1 840.175.425,74 € 796.203.420,56 € ./. 43.972.005,18 € Allgemeine Rücklage Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 876.242.171,32 € 836.977.811,42 € ./. 39.264.359,90 € - 28 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.2 Sonderrücklagen Bilanzwert (01.01.2014): zum Jahresabschluss: Differenz: 1.3 0,00 € 0,00 € 0,00 € Ausgleichsrücklage Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.4 0,00 € 0,00 € 0,00 € Jahresfehlbetrag Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2. ./. 36.066.745,58 € ./. 40.774.390,86 € ./. 4.707.645,28 € Sonderposten Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 2.1 445.101.998,86 € 444.544.986,05 € ./. 557.012,81 € für Zuwendungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 139.369.505,76 € 138.267.985,93 € ./. 1.101.519,83 € Zum Stichtag des Jahresabschlusses wurden Zuwendungen zu aktivierten Straßenbaumaßnahmen in Höhe von mindestens 2,5 Mio. € nicht als Sonderposten in dieser Bilanzposition passiviert, sondern werden in der Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Zur Eröffnungsbilanz wurden sämtliche Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände in Schulen und Kindergärten in Festwerten bewertet. Der aktuelle Buchwert der Festwerte beträgt 20,1 Mio. €, zu diesen Festwerten sind Sonderposten aus Zuweisungen vom Land in Höhe von 804 T€ passiviert, dies entspricht einer Quote von 4 %. Seit Eröffnungsbilanz wird im Jahresabschluss dokumentiert, dass jährlich Auszahlungen für Ersatzbeschaffungen zu diesen Festwerten in Höhe von durchschnittlich 900 T€ erfolgen, welche vollumfänglich durch die Schulpauschale refinanziert werden. Daher wird im Rahmen der Inventur 2015 eine Anpassung der Sonderposten an die tatsächlichen Verhältnisse erwartet. - 29 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2.2 für Beiträge Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 44.275.450,39 € 44.956.456,35 € 681.005,96 € Im Rahmen der Prüfung der Bilanzposition sind auf Basis von Stichproben folgende Fehler festgestellt worden, die Auswirkungen auf die Bilanz- und Ergebnisrechnung haben. Hinsichtlich der Fehler, die zudem Auswirkungen auf die Finanzrechnung haben, wird auf die Ausführungen unter „Einzahlungen aus Beiträgen und beitragsähnlichen Entgelten“ verwiesen. Im Jahresabschluss 2014 sind mehrere Erschließungsmaßnahmen aktiviert worden, zu welchen aus Vorjahren erhaltene Anzahlungen aus Ablösepauschalen bestanden. In die Verteilung der erhaltenen Anzahlungen und entsprechender Passivierung der Sonderposten sind jedoch nicht alle Vermögensgegenstände einbezogen worden. In Höhe von 96.701,58 € bestehen daher zum Stichtag des Jahresabschlusses noch erhaltene Anzahlungen, welche als Sonderposten aus Beiträgen hätten passiviert werden müssen. Für den Jahresabschluss 2015 wird eine Korrektur der vorgenommenen Verteilung unter Einbeziehung aller wesentlichen Vermögensgegenstände erwartet. Darüber hinaus ist mit der Bauverwaltung ein Prozess zu gestalten, der für zukünftige Jahresabschlüsse die ordnungsgemäße und zeitnahe Passivierung von Sonderposten aus Ablösepauschalen sicherstellt. Im Rahmen der Prüfung wurde ein systemtechnisch bedingter Fehler hinsichtlich der Berechnung der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten, welche gegenüber Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen nachträglich passiviert wurden, festgestellt. Der daraus resultierende monetäre Fehler in Höhe von 6.163 € ist für den Jahresabschluss 2014 unwesentlich. Von einer Korrektur der bisher fehlerhaften ertragswirksamen Auflösungen ist aus Wirtschaftlichkeitsgründen abzusehen. Es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, dass der systemtechnisch bedingte Berechnungsfehler für zukünftige Jahresabschlüsse korrigiert wird. Für zukünftige Jahresabschlüsse ist mit der Bauverwaltung die Qualität und Ordnungsmäßigkeit der Bearbeitung der Geschäftsvorfälle dieser Bilanzposition sowie deren Dokumentation zu verbessern. 2.3 für den Gebührenausgleich Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 12.702.819,86 € 13.654.908,25 € 952.088,39 € Gemäß dem zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und Fachbereich Rechnungsprüfung abgestimmtem Prozess erfolgt nach Fertigstellung der Betriebskostenabrechnungen eine Qualitätssicherung durch die Finanzsteuerung. Über diese wird ein Bericht angefertigt, im Anschluss erfolgt die Weiterleitung der Betriebskostenabrechnungen zur Prüfung an den Fachbereich Rechnungsprüfung. Dieser Prozess wurde bisher für die Betriebskostenabrechnungen 2012 und 2013 der Feuerwehr angewandt. Für alle anderen Betriebskostenabrechnungen insbesondere alle des Jahres 2014 wurde bisher keine Qualitätssicherung und somit auch keine Prüfung durchgeführt. Es handelt sich um vorläufige - 30 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Ergebnisse, diese wurden zutreffend in den Jahresabschluss übernommen. Für zukünftige Jahresabschlussprüfungen sollten entsprechend dem abgestimmten Prozess alle Betriebskostenabrechnungen rechtzeitig dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Prüfung vorgelegt werden. Darüber hinaus wird empfohlen, die Dienstanweisung für städtische Einrichtungen mit Betriebsabrechnungen vom 04.10.1979 - redaktionell geändert aufgrund der Neufassung der GO NW vom 14.07.1994 - an die aktuell gültige GemHVO sowie die geänderte Organisationsstruktur der Stadt Aachen anzupassen. 2.4 Sonstige Sonderposten Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3. 248.754.222,85 € 247.665.635,52 € ./. 1.088.587,33 € Rückstellungen Bilanzansatz (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3.1 558.994.768,97 € 548.813.203,11 € ./. 10.181.565,86 € Pensionsrückstellungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3.2 453.575.485,60 € 469.434.522,00 € 15.859.036,40 € Rückstellungen für Deponien und Altlasten Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 3.3 20.815.835,01 € 20.815.835,01 € 0,00 € Instandhaltungsrückstellungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 1.464.358,89 € 522.259,53 € ./. 942.099,36 € Nach § 36 Abs. 3 GemHVO NRW sind für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Zu den Sachanlagen im Sinne von § 36 Abs. 3 GemHVO NRW zählen insbesondere das Straßenvermögen der Stadt sowie das nicht im wirtschaftlichen Eigentum des E 26 befindliche städtische Gebäudevermögen. - 31 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Seit 2012 werden Instandhaltungsrückstellungen für die Unterhaltung städtischer Gebäude (u.a. für die Sanierung des Aachener Rathauses) gebildet. Beim Aachener Stadtbetrieb sind – wie bereits in den vergangenen Jahren - auch im Jahr 2014 noch keine Rückstellungen für unterlassene Unterhaltungsarbeiten gebildet worden, da die Schäden an den Straßenabschnitten weiterhin zeitnah als laufende Straßenunterhaltung aus dem Haushaltsansatz 2014 behoben wurden. Erst nach erfolgter Inventur im Jahr 2015 wird es E 18 möglich sein, einen umfassenden Eindruck über die Straßenzustände zu erhalten und die Nachholung unterlassener Instandhaltungen in der mittel- bis langfristigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Die Rechnungsprüfung erwartet weiterhin, dass spätestens mit dem ersten Jahresabschluss nach erfolgter Inventur (31.12.2015) die endgültige Klärung der Frage der Notwendigkeit der Bildung von Instandhaltungsrückstellungen (einschließlich der Entwicklung eines Instandhaltungsmanagements) erfolgt. 3.4 Sonstige Rückstellungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4. 83.139.089,47 € 58.040.586,57 € ./. 25.098.502,90 € Verbindlichkeiten Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.1 847.656.146,49 € 937.560.964,79 € 89.904.818,30 € Anleihen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.2 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.3 462.896.751,07 € 468.169.368,63 € 5.272.617,56 € Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 270.700.000,00 € 312.852.268,77 € 42.152.268,77 € - 32 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Veränderung setzt sich aus Tagesgeldaufnahmen und Tagelsgeldrückzahlungen und die Inanspruchnahme des Dispokredites zusammen. Die entsprechenden Saldenbestätigungen der Kreditgeber lagen vor. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 18.318.937,51 € 20.005.091,94 € 1.686.154,43 € Die Erhöhung um 1.686.154,43 € resultiert im Wesentlichen aus dem Ankauf von Grundstücken, welche im Jahr 2014 aufgrund des Besitzüberganges zu aktivieren waren, der Kaufpreis jedoch erst im Folgejahr bezahlt wurde. 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.6 9.146.577,42 € 8.135.252,58 € ./. 1.011.324,84 € Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.7 5.170.113,34 € 7.362.673,77 € 2.192.560,43 € Sonstige Verbindlichkeiten Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 4.8 47.703.906,53 € 69.198.424,97 € 21.494.518,44 € Erhaltene Anzahlungen Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 33.719.860,62 € 51.837.884,13 € 18.118.023,51 € Mit Änderung der GemHVO NRW ist ab dem 01.01.2013 die Bilanzzeile „Erhaltene Anzahlungen“ anzugeben, die bisher in der Bilanzeile „sonstige Verbindlichkeiten“ aufgeführt wurde. Die in der gemeindlichen Bilanz anzusetzenden „Erhaltenen Anzahlungen“ sind in dem vom Innenministerium bekannt gegebenen NKF-Kontenrahmen der Kontengruppe 38 zugeordnet (vgl. § 27 Abs. 7 GemHVO NRW i.V.m. den Nrn. 1.5.2 und 1.5.3 des Runderlasses des Innenministeriums vom 24.02.2005 - 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 ). Somit entspricht die Verbuchung der Erhaltenen Anzahlungen auf den Konten der Kontengruppe 37 nicht den rechtlichen Vorschriften. Hierauf wurde bereits - 33 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2013 hingewiesen. Eine Korrektur sollte nun im Jahresabschluss 2015 erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Bilanzpositionen „Sonderposten aus Beiträgen“ und „Sonderposten für Zuwendungen“ wurden Fehler entdeckt, die Auswirkungen auf die o.g. Bilanzposition haben. Hierzu wird auf die Ausführungen zu Position 2.1 „Sonderposten für Zuwendungen“ und 2.2 „Sonderposten für Beiträge“ verwiesen. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wird zu der Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen eine eigenständige Dokumentation erwartet. 5. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert (01.01.2014): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 170.576.341,94 € 165.206.003,65 € ./. 5.370.338,29 € Bei der Prüfung des JA 2014 wurde auf dem Konto 19110010 ein Zugang von 342.900 € geprüft. Es handelt sich um zwei Zahlungen (144.000 € und 198.000 €) an die Vincerola (International Montessori Day Nursery and Preschool). Bei den Zahlungen handelt es sich um weitergeleitete Landesmittel aus dem Bereich U3. Zu dem Betrag von 198.000 € konnte keine Einzahlung nachvollzogen werden. Nach Rücksprache mit FB 20 ergab sich, dass die Mittel in 2013 vereinnahmt wurden, allerdings auf dem PSP-Element 4060101-919-7, Konto 41410000 mit einem Gesamtbetrag von 1.278.634,00 €. D.h. die Einnahme wurde statt investiv konsumtiv gebucht und führte zu einer ertragswirksamen Auflösung in 2013. Der eigentlich zu buchende PRAP wurde nicht gebildet. Nach Auskunft des FB 20 handelt es sich hierbei nicht um einen Einzelfall. Dem FB 14 wurden nunmehr Verfügungen sowie Excel-Dateien zu diesem grundsätzlichen Problem zur Verfügung gestellt. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass in 2015, während der Jahresabschlussarbeiten 2014, im Rahmen der Überprüfung der Fördermittel für den U3-Ausbau festgestellt wurde, dass U3-Mittelabrufe konsumtiv statt investiv im städt. Haushalt gebucht wurden. Aufgrund der Höhe der fehlerhaften Darstellung in der Ergebnisrechnung ist eine Korrektur im Rahmen des JA 2014 erforderlich gewesen. Dadurch ergibt sich für 2014 eine Verschlechterung der Ergebnisrechnung i. H. v. ca. 2,1 Mio €. Um eine gleichlautende Buchung der Rechnungsabgrenzungsposten und des Gesellschafterdarlehens zu E 26 zu gewährleisten, sind die in Bezug auf E 26 zu korrigierenden Werte seitens der Stadt in der Ergebnisrechnung in 2014 zu buchen, jedoch als erhaltene Anzahlung (Verbindlichkeit) gegenüber E 26 auszuweisen. Nach intensiver Abstimmung wurde durch den Fachbereich Finanzsteuerung die entsprechende Korrektur durchgeführt. Die Verbindlichkeit gegenüber E 26 kann in 2015 gegen das Gesellschafterdarlehen gebucht und somit ausgeglichen werden. Ebenso können die Rechnungsabgrenzungsbuchungen in Bezug auf E 26 in 2015 erfolgen. Um für die folgenden Jahre eine höhere Transparenz im Bereich der umfangreichen Rechnungsabgrenzungsposten zu schaffen, wird seitens FB 14 vorgeschlagen, separate Konten für jeden größeren Bereich einzuführen, z. b. 19110020 i. V. m. 39110020 für Zuwendungen und Weiterleitungen U3. Den Rechnungsabgrenzungsbuchungen für Zuwendungen und weitergeleitete Zuwendungen sollten bu- 34 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 chungsbegründende Unterlagen beigefügt werden, die in SAP (NScale) abgerufen werden können. Dies sollte i. d. R. der Zuwendungsbescheid für die erhaltene Zuwendung sein und bei einer Weiterleitung der Zuwendungsbescheid der Stadt Aachen, aus dem die Gegenleistungsverpflichtung und der Zeitraum zu entnehmen sind. - 35 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 4.3 Gesamtergebnisrechnung und Teilergebnisrechnungen Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des Haushalts. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Stadt Aachen ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge und bildet den Ressourcenverbrauch der Stadt Aachen somit umfassend ab. Die Gesamtergebnisrechnung baut auf der gemeindlichen Ergebnisrechnung auf und berücksichtigt die sich aus dem Gesamtabschluss der Gemeinde ergebenden Besonderheiten. Für deren Gestaltung finden die Vorschriften über die gemeindliche Ergebnisrechnung eine entsprechende Anwendung (vgl. § 49 Absatz 3 GemHVO NRW). Entsprechend wird dadurch gemeindeübergreifend eine Mindesteinheitlichkeit gewährleistet. Im Rahmen der Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses sind von der Gemeinde neben der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung eine Vielzahl von produktorientierten Teilrechnungen aufzustellen, die mit den im Haushaltsplan der Gemeinde enthaltenen Teilplänen unmittelbar in Verbindung stehen (vgl. § 40 GemHVO NRW). Mit diesen Teilrechnungen wird die tatsächliche Ausführung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr produktorientiert nachgewiesen. Die Teilrechnungen bestehen wie die Teilpläne aus mehreren Teilen und müssen jeweils ein produkt- und aufgabenbezogenes Gesamtbild im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung darstellen. Sie müssen auch die Teilergebnisrechnungen enthalten, auch wenn die Teilergebnisrechnungen einen Auszug aus der Ergebnisrechnung darstellen und von der Gemeinde entsprechend der Gliederung ihrer Ergebnisrechnung aufzustellen sind. Die Gemeinde soll in die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen das tatsächliche Ressourcenaufkommen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in den jeweils abgegrenzten produktbezogenen Bereichen der Teilrechnung berücksichtigen. Unter Beachtung des Bruttoprinzips sind in jeder Teilergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen nach Arten nachzuweisen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr produktbezogen erzielt wurden oder zu leisten waren. Dazu ist wie im Ergebnisplan das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis sowie aus beiden Ergebnissen das ordentliche Ergebnis durch die Bildung von Salden festzustellen. In den Teilergebnisrechnungen sind auch die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen auszuweisen, wenn die Gemeinde diese für ihre Haushaltsbewirtschaftung erfasst (vgl. § 17 GemHVO NRW). Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Sofern zum Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauchs die internen Leistungsbeziehungen jedoch im abgelaufenen Haushaltsjahr erfasst worden sind, muss die Gemeinde diese in ihre Teilergebnisrechnung einbeziehen und nach dem Jahresergebnis aufzeigen. Bezogen auf die gemeindliche Ergebnisrechnung müssen sich die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen insgesamt ausgleichen. 4.3.1 Prüfungsdurchführung Im Rahmen der Prüfplanung für die Prüfung des JA 2014 wurde auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes durch die Prüfungsleitung erstmals seit der Eröffnungsbilanz für die Positionen der Ergebnisrechnung Prüfungsschwerpunkte festgelegt und auf die einzelnen Prüfer/innen verteilt. - 36 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Prüfung einzelner Positionen erfolgte stichprobenweise und erstreckte sich im Wesentlichen auf die Frage der Ordnungsmäßigkeit. Hierzu wurden im SAP-System entsprechende Abfragen durchgeführt und stichprobenweise Buchungsanordnungen und die hierzu im System hinterlegten Belege zur Prüfung herangezogen. Weiter wurden zu einigen Positionen die erfolgten Auswertungen nach Excel übertragen und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Gesamtergebnisrechnung 2014 Ertrags- und Aufwandsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfererträge * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Erträge aus Kostenerstattung/-umlage * Sonstige ordentliche Erträge * Bestandsveränderungen ** Ordentliche Erträge * Personalaufwendungen * Versorgungsaufwendungen * Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen * Bilanzielle Abschreibungen * Transferaufwendungen * Sonstige ordentliche Aufwendungen ** Ordentliche Aufwendungen *** Ordentliches Ergebnis * Finanzerträge * Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit * Außerordentliche Erträge * Außerordentliche Aufwendungen ** Außerordentliches Ergebnis Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -339.559.256,12 -130.914.208,17 -2.804.914,36 -131.253.883,37 -22.714.440,20 -76.677.570,57 -51.704.634,17 -63.636,84 -755.692.543,80 151.984.540,01 29.582.827,78 63.957.668,30 20.621.699,80 494.710.252,05 37.686.636,70 798.543.624,64 42.851.080,84 -20.757.978,57 20.749.591,39 -8.387,18 42.842.693,66 -6.775.948,08 -366.846.700,00 -128.959.467,00 -3.053.500,00 -133.767.700,00 -21.828.100,00 -71.140.100,00 -49.205.200,00 -774.800.767,00 158.956.637,12 37.460.900,00 83.542.306,03 21.557.207,12 499.855.709,27 20.565.044,55 821.937.804,09 47.137.037,09 -14.581.400,00 19.213.200,00 4.631.800,00 51.768.837,09 -6.775.948,08 ***** Jahresergebnis 36.066.745,58 51.768.837,09 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgeinen Rücklage * Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen * Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen * Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW ** Verrechnungssaldo -334.552.299,83 -139.113.568,93 -3.610.476,39 -132.222.093,71 -23.292.855,28 -77.674.431,22 -72.834.817,29 -127.115,49 -783.427.658,14 158.581.717,42 34.047.488,66 68.931.377,44 21.186.638,48 511.361.625,51 33.850.914,62 827.959.762,13 44.532.103,99 -22.091.245,12 18.333.531,99 -3.757.713,13 40.774.390,86 -2.957.376,15 2.957.376,15 -32.294.400,17 10.154.101,93 556.976,39 -1.545.606,29 1.464.755,28 6.534.331,22 23.629.617,29 127.115,49 8.626.891,14 374.919,70 3.413.411,34 14.610.928,59 370.568,64 -11.505.916,24 -13.285.870,07 -6.021.958,04 2.604.933,10 7.509.845,12 879.668,01 8.389.513,13 10.994.446,23 2.957.376,15 -2.957.376,15 40.774.390,86 10.994.446,23 -831.436,96 2.831.531,04 1.197.520,24 3.197.614,32 Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einen Fehlbetrag von -40.774.390,86 € ab. Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag von -51.768.837,09 € (fortgeschriebener Ansatz) ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 10.994.446,23 €. Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Minus von -44.532.103,99 € ab. Die Ordentlichen Erträge weisen Mehrerträge in Höhe von 8.626.891,14 € aus. Obwohl fast alle Ertragsarten einen Zugang verbuchen, weisen die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ ein Minus von -32.294.400,17 € aus. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit schließt mit einem Minus von -40.774.390,86 € ab, was jedoch gegenüber dem fortgeschriebenen Planwert eine Verbesserung von 10.994.446,23 € darstellt. Das Jahresergebnis von -40.774.390,86 € stellt eine Verbesserung zum fortgeschriebenen Planwert in Höhe von 10.994.446,23 € dar, die im Wesentlichen aus einer Verbesserung der ordentlichen Erträge von 8.626.891,14 € und des Finanzergebnisses von 8.389.513,13 € resultiert. Demgegenüber übersteigen die Ordentlichen Aufwendungen den Planwert um 6.021.958,04 €. - 37 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Der fortgeschriebene Ansatz für das Jahresergebnis 2014 wurde mit einem Fehlbetrag von insgesamt -51.768.837,09 € eingeplant und setzt sich aus einem Planansatz von insgesamt 38.990.400,00 € und (konsumtiven) Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 12.778.437,09 € (lt. SAP) zusammen. Die Entwicklung der (konsumtiven) Ermächtigungsübertragungen seit dem Jahresabschluss 2010 kann in SAP wie folgt nachvollzogen werden: 2010 (Übertragung aus 2009) 2011 (Übertragung aus 2010) 2012 (Übertragung aus 2011) 2013 (Übertragung aus 2012) 2014 (Übertragung aus 2013) 4.3.2 6.002.004,01 € 11.579.235,96 € 16.514.982,90 € 15.626.011,78 € 12.778.437,09 € Feststellungen zu den einzelnen Positionen Ordentliches Ergebnis Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist ** ** Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen *** Ordentliches Ergebnis -755.692.543,80 798.543.624,64 42.851.080,84 -774.800.767,00 821.937.804,09 47.137.037,09 -783.427.658,14 827.959.762,13 44.532.103,99 8.626.891,14 -6.021.958,04 2.604.933,10 Das Ordentliche Ergebnis setzt sich aus den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen zusammen und schließt im Jahr 2014 mit einem Minus von -44.532.103,99 € ab. Ordentliche Erträge Zu den ordentlichen Erträgen gehören diejenigen Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsbzw. Verwaltungstätigkeit anfallen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende und planbare Erträge. Ertrags- und Aufwandsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfererträge * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Erträge aus Kostenerstattung/-umlage * Sonstige ordentliche Erträge * Bestandsveränderungen ** Ordentliche Erträge Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -339.559.256,12 -130.914.208,17 -2.804.914,36 -131.253.883,37 -22.714.440,20 -76.677.570,57 -51.704.634,17 -63.636,84 -755.692.543,80 -366.846.700,00 -128.959.467,00 -3.053.500,00 -133.767.700,00 -21.828.100,00 -71.140.100,00 -49.205.200,00 -774.800.767,00 -334.552.299,83 -139.113.568,93 -3.610.476,39 -132.222.093,71 -23.292.855,28 -77.674.431,22 -72.834.817,29 -127.115,49 -783.427.658,14 -32.294.400,17 10.154.101,93 556.976,39 -1.545.606,29 1.464.755,28 6.534.331,22 23.629.617,29 127.115,49 8.626.891,14 Im Haushaltsjahr 2014 belaufen sich die ordentlichen Erträge auf insgesamt 783.427.658,14 €. Hieraus ergibt sich gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt 774.800.767,00 € eine Verbesserung von insgesamt 8.626.891,14 €. Einerseits weisen die meisten Ertragsarten Mehrerträge aus, anderseits fallen u.a. die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben gegenüber dem Planwert geringer aus. - 38 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Sonstige Transfererträge Ertrags- und Aufwandsarten 42110000 42120000 42130000 42150000 42190000 42220000 42230000 42290000 42330000 42350000 42370000 42910000 42910010 * Kostenbeitr u Aufwendersatz, Kost Übergl Unterhalanspr ge bürgl-rec Lstgen v Soziallstgsträgern-ohn P Rückzahlung gewährter Hilfe Sonstige Ersatzleistungen Übergel Unthalanspr geg bürgl-rec Lstg v Soziallstgträgern-ohn Pfle Sonstige Ersatzleistungen Schuldendiensthilfen von Zweckver Schulddsthilf v verbu Unehm+Betei Schuldendsthilf von privaten Unte Andere sonstige Transfererträge Auflösung PRAP Sonstige Transfererträge Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -436.511,82 -779.302,83 -262.664,80 -128.326,43 -33.748,54 -139.352,49 -931.758,21 -627,35 -285.000,00 -803.100,00 -435.900,00 -137.400,00 -28.700,00 -237.300,00 -1.114.800,00 -11.300,00 -332.241,71 -817.730,44 -256.887,18 -247.858,33 -22.758,93 -228.696,99 -1.601.123,61 -1.108,78 47.241,71 14.630,44 -179.012,82 110.458,33 -5.941,07 -8.603,01 486.323,61 -10.191,22 -92.621,89 -2.804.914,36 -3.053.500,00 -102.070,42 -3.610.476,39 102.070,42 556.976,39 Bei den Sonstigen Transfererträgen beträgt das Ist-Ergebnis 3.610.476,39 € und stellt gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von 3.053.500,00 € eine Verbesserung von 556.976,39 € dar. Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Ertrags- und Aufwandsarten 43110000 Verwaltungsgebühren 43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche E 43610000 Zweckgebundene Abgaben 43710000 Erträge aus der Auflösung v Sopo 43710010 nachträgliche Auflösung v Sopo f 43810000 Aufl von Sopo f den Gebührenausgl 43910000 Son öffentl-rechtliche Leistungse * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -6.582.904,62 -118.111.402,56 -133.403,55 -1.123.249,52 -6.575.700,00 -122.981.000,00 -142.000,00 -4.312.465,54 -990.457,58 -131.253.883,37 -3.113.400,00 -955.600,00 -133.767.700,00 -7.533.644,41 -119.596.668,56 -118.561,98 -1.162.252,73 -46.631,98 -3.113.311,39 -651.022,66 -132.222.093,71 957.944,41 -3.384.331,44 -23.438,02 1.162.252,73 46.631,98 -88,61 -304.577,34 -1.545.606,29 Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt. Bestandsveränderungen Ertrags- und Aufwandsarten 47220000 BV an fertigen Erzeugnissen * Bestandsveränderungen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -63.636,84 -63.636,84 -127.115,49 -127.115,49 127.115,49 127.115,49 Die Bestandsveränderungen wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt. Ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit anfallen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören die regelmäßig wiederkehrenden und planbaren Aufwendungen. - 39 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Ertrags- und Aufwandsarten * * * * * * Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen ** Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 151.984.540,01 29.582.827,78 63.957.668,30 20.621.699,80 494.710.252,05 37.686.636,70 798.543.624,64 158.956.637,12 37.460.900,00 83.542.306,03 21.557.207,12 499.855.709,27 20.565.044,55 821.937.804,09 158.581.717,42 34.047.488,66 68.931.377,44 21.186.638,48 511.361.625,51 33.850.914,62 827.959.762,13 374.919,70 3.413.411,34 14.610.928,59 370.568,64 -11.505.916,24 -13.285.870,07 -6.021.958,04 Das Ist-Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt insgesamt 827.959.762,13 € und ergibt gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt 821.937.804,09 € Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 6.021.958,04 €. Im Wesentlichen ergeben sich Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Mehraufwendungen liegen bei den Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen vor. Personalaufwendungen Ertrags- und Aufwandsarten 50110000 50120000 50190000 50220000 50320000 50390000 50410000 50510000 50610000 50710000 50720000 50730000 50740000 50810000 * Dienstbezüge Beamte Entgelte tariflich Beschäftigte Sonstige Beschäftigte Tariflich Beschäftigte - Versorgu Tariflich Beschäftigte - gesetzli Sonstige Beschäftigte - gesetzlic Beihilf u Unterstützungslstg für Zuführung zu Pensionsrückstell fü Zuführung zu Beihilferückstell fü Rückstellungen f nicht genommenen Rückstellungen für Überstunden Rückstellungen für Überstunden Fe Rückstellung Besoldungsanpassung Zuführungen zu Pensionsrückst f A Personalaufwendungen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 42.094.056,11 63.435.253,75 4.650.374,03 5.181.635,58 13.141.456,81 35.608,30 3.048.095,92 16.087.461,82 2.169.041,10 172.014,44 123.493,29 1.830.000,00 16.048,86 151.984.540,01 43.467.000,00 68.786.800,00 4.897.737,12 6.191.000,00 13.757.400,00 2.990.000,00 14.791.500,00 2.200.200,00 160.000,00 300.000,00 1.415.000,00 158.956.637,12 43.041.172,81 67.250.013,86 5.073.547,43 5.324.701,55 13.920.361,62 15.578,23 2.753.517,29 18.190.858,39 2.159.103,03 45.737,61 262.916,40 544.209,20 425.827,19 1.536.786,14 -175.810,31 866.298,45 -162.961,62 -15.578,23 236.482,71 -3.399.358,39 41.096,97 -45.737,61 -102.916,40 -244.209,20 1.415.000,00 158.581.717,42 374.919,70 Die Personalaufwendungen schließen gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt 158.959.637,12 € mit einem Ist-Ergebnis von insgesamt 158.581.717,42 € ab. Hierdurch ergeben sich bei den Personalaufwendungen Minderaufwendungen von insgesamt 374.919,70 €. Minderaufwendungen ergeben sich insbesondere bei den Entgelten für tariflich Beschäftigte (Sachkonto 50120000), Tariflich Beschäftigte - Versorgung (Sachkonto 50220000) und der Rückstellung Besoldungsanpassung (Sachkonto 50740000). Die Rückstellung wurde ertragswirksam aufgelöst und unmittelbar bei der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (Sachkonto 50510000) berücksichtigt Dem gegenüber entstehen u.a. Mehraufwendungen bei der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für Beschäftigte. Die Buchungen der Personalaufwendungen erfolgen über ein sogenanntes Vorverfahren. Die Prüfung des Vorverfahrens war nicht Bestandteil der Prüfung. - 40 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Versorgungsaufwendungen Ertrags- und Aufwandsarten 51110000 51120000 51310000 51410000 51510000 51610000 * Versorgungsbezüge Beamte Versorgungsbezüge Tariflich Besch Versorgungsbezüge Sozialversicher Beihilf+Unterstützlstg f Versorgu Zuf z Pensionsrückst für Versorge Zuf z Beihilferückst f Versorgung Versorgungsaufwendungen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 17.439.490,28 17.620.000,00 18.086.754,04 -466.754,04 4.438.648,50 7.172.782,00 531.907,00 29.582.827,78 4.400.000,00 12.388.400,00 3.052.500,00 37.460.900,00 4.716.831,62 10.454.923,00 788.980,00 34.047.488,66 -316.831,62 1.933.477,00 2.263.520,00 3.413.411,34 Die Versorgungsaufwendungen schließen mit einem Ist-Ergebnis von 34.047.488,66 € ab und liegen somit 3.413.411,34 € unter dem fortgeschriebenen Planansatz von 37.460.900,00 €. Die Unterschreitung resultiert überwiegend aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuführung zu Pensions- (51510000) und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (Sachkonto 51610000). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Versorgungsaufwendungen um 4.464.660,88 € gestiegen. Die Buchungen der Personalaufwendungen erfolgen über ein sogenanntes Vorverfahren. Die Prüfung des Vorverfahrens war nicht Bestandteil der Prüfung. Transferaufwendungen Ertrags- und Aufwandsarten 53100000 53110000 53120000 53130000 53140000 53150000 53159999 53170000 53180000 53180010 53210000 53250000 53280000 53310000 53320000 53380000 53390000 53410000 53420000 53530000 53540000 53570000 53580000 53700000 53710000 53720000 53740000 53910000 * Aufwendungen für Zuweisungen an d Aufwendungen f. Zuweisungen an da Aufwend f. Zuweisungen an Gemeind Aufwend f. Zuweisungen an Zweckve Zuweisung an den sonstigen öfftl Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sonde Verlustübernahme KUBA - VB-erhöhu Zuschüsse an private Unternehmen Aufwend für Zuschüsse an übrige B Auflösung ARAP Schuldendiensthilfen an das Land Schulddsthilf v. verbund Uneh,Btl Schuldendiensthilfen an übrige Be Soz Lstgen a natürl Pers außerh v Lstg d Sozhilf a natürl Pers in E Leistungen für Bildung und Teilha Sonstige soziale Leistungen Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteilig Fonds Dt Ei Allgemeine Zuweisungen an Zweckve Allg Zuw an den sonst öffentli Be Allg Zuweisungen an private Unter Allgemeine Zuweisungen a übrige B Allgemeine Umlagen an den Bund Allg Umlag a das Land-Abrech Soli Allgemeine Umlagen an Gemeinden ( Allg Umlagen a den sonst öffentl Sonstige Transferaufwendungen Transferaufwendungen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 7.000,00 5.089,40 17.000,00 7.381,02 18.416,67 66.766,88 28.294.517,97 5.975,00 145.484.358,87 -7.381,02 -1.416,67 -66.766,88 10.482,03 -2.975,00 204.621,45 28.350.125,05 892,50 147.687.721,38 28.305.000,00 3.000,00 145.688.980,32 1.172.167,32 46.222.412,08 144.385,37 999,60 29.278,11 2.371.682,18 52.894.891,10 1.864.853,00 50.664.114,50 170.057,87 506.829,18 2.230.776,60 -170.057,87 39.000,00 32.500,00 36.947.900,00 25.426.000,00 451.000,00 15.299.954,39 14.518.400,00 14.975.400,00 29.278,37 35.527.385,36 34.077.966,76 376.882,70 17.945.632,45 13.057.284,29 12.684.219,02 9.721,63 32.500,00 1.420.514,64 -8.651.966,76 74.117,30 -2.645.678,06 1.461.115,71 2.291.180,98 15.000,00 120.001,28 15.000,00 11.455,00 108.546,28 163.659.373,78 159.850.000,00 2.865.871,91 494.710.252,05 2.900.000,00 499.855.709,27 1.000.000,00 167.417.973,78 2.642.106,00 511.361.625,51 158.850.000,00 -167.417.973,78 257.894,00 -11.505.916,24 32.845.654,64 27.851.905,67 393.422,77 15.106.644,86 14.355.490,67 13.945.315,33 14.875,00 80,61 15.000,00 36.546,00 Die Transferaufwendungen schließen gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz von insgesamt 499.855.709,27 € mit einem Ist-Ergebnis von insgesamt 511.361.625,51 € ab. Hierdurch ergeben sich bei den Transferaufwendungen Mehraufwendungen von insgesamt 11.505.916,24 €. - 41 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Wesentliche Gründe stellen die nicht einplanbaren Mehraufwendungen im Bereich der sozialen Leistungen, hier insbesondere im Rahmen der Jugend- und Flüchtlingshilfe, und im Asylbereich dar. Im Rahmen des risikoorientierten Prüfansatzes wurde mittels einer entsprechenden Stichprobenprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Buchungen festgestellt. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Finanzergebnis Ertrags- und Aufwandsarten * Finanzerträge * Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Finanzergebnis Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -20.757.978,57 20.749.591,39 -8.387,18 -14.581.400,00 19.213.200,00 4.631.800,00 -22.091.245,12 18.333.531,99 -3.757.713,13 7.509.845,12 879.668,01 8.389.513,13 Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den dem Finanzbereich der Kommune zuzurechnenden Erträgen und Aufwendungen. Mit dem Saldo wird u. a. verdeutlicht, wie das von der Stadt Aachen aufgenommene Fremdkapital durch die anfallenden Zinsaufwendungen das Jahresergebnis 2014 beeinflusst. Finanzerträge Ertrags- und Aufwandsarten 46110000 46120000 46130000 46150000 46160000 46170000 46180000 46210000 46510000 46910000 46950000 46960000 46980000 46990000 * Zinserträge vom Land Zinserträge von Gemeinden (GV) Zinserträge von Zweckverbänden Zinser v verb Uneh,Beteilig+Sonde Zinserträge v sons öfftl Sonderre Zinserträge von Kreditinstitute Zinserträge vom sonst inländ Bere Zinserträge aus inneren Darlehen Ertr a Gewinnant v Btlg+verb Uneh Ertr a Gewinnant v Btlg+verb Uneh Zins Stund u. Aussetz d Vollziehu Nachforderungszinsen Gewerbesteue Umbuchkto Erstattungszi GewSt nur andere sonstige zinsähnliche Ertr Finanzerträge Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -120,50 -642,38 -12.133.122,89 -723,16 -1.754.171,86 -40.284,79 -566.696,81 -100,00 -700,00 -10.004.300,00 -11.300,00 -2.092.100,00 -36.100,00 -131.500,00 -16.337,16 -72.174,95 -5.778.876,05 -13.000,00 -80.000,00 -2.200.000,00 -51.558,32 -2.771.513,80 -100,00 -121,04 466.778,40 -10.492,80 -611.798,86 -18.365,14 -131.500,00 6.919.363,43 -13.000,00 -28.441,68 571.513,80 -394.828,02 -20.757.978,57 -12.300,00 -14.581.400,00 -378.309,01 -22.091.245,12 366.009,01 7.509.845,12 -578,96 -10.471.078,40 -807,20 -1.480.301,14 -17.734,86 -6.919.363,43 Die Finanzerträge wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ertrags- und Aufwandsarten 55110000 55120000 55150000 55160000 55170000 55180000 55210000 55910000 55990000 * Zinsaufwendungen an das Land Zinsaufwendungen an Gemeinden (GV Zinsaufw a verb Uneh,Beteilig+Son Zinsaufw a son öffentli Sonderrec Zinsaufwendungen an Kreditinstitu Zinsaufwend an sonsti inländisch Zinsaufwendungen für innere Darle Kreditbeschaffungskosten, Disagio Sonstige Finanzaufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 11.320,14 300,00 5.437,14 -5.137,14 2.419.131,47 978.400,00 1.306.784,31 -328.384,31 15.237.716,03 3.053.072,09 17.700.700,00 500.000,00 31.900,00 16.267.216,35 746.749,00 1.433.483,65 -246.749,00 31.900,00 -6.228,96 783,77 879.668,01 26.847,00 1.504,66 20.749.591,39 1.900,00 19.213.200,00 6.228,96 1.116,23 18.333.531,99 Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt. - 42 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Ertrags- und Aufwandsarten *** Ordentliches Ergebnis ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 42.851.080,84 -8.387,18 42.842.693,66 47.137.037,09 4.631.800,00 51.768.837,09 44.532.103,99 -3.757.713,13 40.774.390,86 2.604.933,10 8.389.513,13 10.994.446,23 Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit schließt im Haushaltsjahr 2014 mit einem Fehlbetrag von -40.774.390,86 € ab. 4.3.3 Prüfergebnis Die vorgenannten Positionen wurden im vorliegenden Jahresabschluss stichprobenartig geprüft. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt. Vergleich Gesamtergebnisrechnung – Teilergebnisrechnung Der fortgeschriebene Ansatz der Gesamtergebnisrechnung 2014 (ohne Konten) stimmt mit dem fortgeschriebenen Ansatz der Teilergebnisrechnung 2014 überein. Nr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Z + + + + + + + + = + + + + + = = = = = = = Art Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis (Zeile 10 - Zeile 17) Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 + Zeile 21) Ausserordentliche Erträge Ausserordentliche Aufwendungen Ausserordentliches Jahresergebnis Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen (Zeile 22 + Zeile 25) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen AufwendungenausinternenLeistungsbeziehungen Jahresendergebnis Fortgeschrieb. Ansatz 2014 Gesamtergebnis -366.846.700,00 -128.959.467,00 -3.053.500,00 -133.767.700,00 -21.828.100,00 -71.140.100,00 -49.205.200,00 -774.800.767,00 € 158.956.637,12 37.460.900,00 83.542.306,03 21.557.207,12 499.855.709,27 20.565.044,55 821.937.804,09 € 47.137.037,09 € -14.581.400,00 19.213.200,00 4.631.800,00 € 51.768.837,09 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 51.768.837,09 € 51.768.837,09 € Fortgeschrieb. Ansatz 2014 Teilergebnis -366.846.700,00 -128.959.467,00 -3.053.500,00 -133.767.700,00 -21.828.100,00 -71.140.100,00 -49.205.200,00 0,00 € -774.800.767,00 € 158.956.637,12 37.460.900,00 83.542.306,03 21.557.207,12 499.855.709,27 20.565.044,55 821.937.804,09 € 47.137.037,09 € -14.581.400,00 19.213.200,00 4.631.800,00 € 51.768.837,09 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 51.768.837,09 € -17.566.700,00 17.566.700,00 51.768.837,09 € Differenz 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 17.566.700,00 € -17.566.700,00 € 0,00 € Weiter stimmt das Ist-Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung (ohne Konten) mit dem Ist-Ergebnis der Teil-Ergebnisrechnung überein. Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen werden nicht in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und sind ergebnisneutral. - 43 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Nr Z 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 + + + + + + + + = + + + + + = = = = = = = Art Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis (Zeile 10 - Zeile 17) Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 + Zeile 21) Ausserordentliche Erträge Ausserordentliche Aufwendungen Ausserordentliches Jahresergebnis Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen (Zeile 22 + Zeile 25) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen AufwendungenausinternenLeistungsbeziehungen Jahresendergebnis - - Ist-Ergebnis 2014 Gesamtergebnisrechnung 334.552.299,83 € 139.113.568,93 € 3.610.476,39 € 132.222.093,71 € 23.292.855,28 € 77.674.431,22 € 72.834.817,29 € - € 127.115,49 € 783.427.658,14 € 158.581.717,42 € 34.047.488,66 € 68.931.377,44 € 21.186.638,48 € 511.361.625,51 € 33.850.914,62 € 827.959.762,13 € 44.532.103,99 € 22.091.245,12 € 18.333.531,99 € 3.757.713,13 € 40.774.390,86 € 2.957.376,15 € 2.957.376,15 € - € 40.774.390,86 € - - 40.774.390,86 € Ist-Ergebnis 2014 TeilergebnisDifferenz rechnung 334.552.299,83 € - € 139.113.568,93 € - € 3.610.476,39 € - € 132.222.093,71 € - € 23.292.855,28 € - € 77.674.431,22 € - € 72.834.817,29 € - € - € - € 127.115,49 € - € 783.427.658,14 € - € 158.581.717,42 - € 34.047.488,66 - € 68.931.377,44 - € 21.186.638,48 - € 511.361.625,51 - € 33.850.914,62 - € 827.959.762,13 € - € 44.532.103,99 € - € 22.091.245,12 € - € 18.333.531,99 € - € 3.757.713,13 € - € 40.774.390,86 € - € 2.957.376,15 € - € 2.957.376,15 € - € - € - € 40.774.390,86 € - € 17.293.487,54 € 17.293.487,54 € 17.293.487,54 € - 17.293.487,54 € 40.774.390,86 € - € Allgemeines Die Einführung von NKF erfolgte im Jahr 2008. Durch das NKFWG und der hierdurch erfolgten Änderung des § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW hat sich ab dem Jahr 2013 die Berechnung der Zwischenergebnisse in der Ergebnisrechnung sowie den Teilergebnisrechnungen geändert. Weiter sind nach § 43 Abs. 3 S. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerungen von Vermögensgegenständen sowie aus der Veränderung von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Ein Zeitreihenvergleich ist aus diesem Grund nur bedingt möglich. - 44 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Ergebnisrechnung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 16 Finanzerträge 17 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Jahresergebnis 18 Ausserordentliche Erträge 19 Ausserordentliche Aufwendungen Ausserordentliches Ergebnis 20 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 21 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Jahresergebnis 2008 292.766.613,15 137.906.706,54 15.512.617,51 122.955.533,13 35.556.276,76 56.526.432,77 34.126.643,39 0,00 0,00 695.350.823,25 Jahresergebnis 2009 293.493.876,69 130.301.776,00 16.397.293,42 122.253.381,99 36.880.071,22 57.691.824,07 33.097.351,49 0,00 0,00 690.115.574,88 Jahresergebnis 2010 281.785.342,00 135.878.232,06 3.141.008,81 131.252.917,12 37.534.343,07 55.964.176,84 49.293.103,08 0,00 0,00 694.849.122,98 Jahresergebnis 2011 332.378.827,92 136.549.468,96 3.222.749,24 123.704.829,55 37.196.720,05 61.909.340,38 57.221.947,83 0,00 0,00 752.183.883,93 Jahresergebnis 2012 341.856.244,81 145.121.030,37 3.460.600,56 121.416.312,74 21.399.007,33 70.649.610,31 48.286.583,02 0,00 25.978,30 752.215.367,44 -138.537.165,92 -17.727.183,88 -55.929.248,32 -19.890.167,44 -433.341.784,46 -29.904.757,37 -695.330.307,39 20.515,86 -146.996.441,62 -18.807.129,09 -66.640.990,66 -19.102.345,01 -441.257.152,14 -32.272.667,19 -725.076.725,71 -34.961.150,83 -136.816.136,94 -19.860.535,72 -69.889.827,73 -18.645.569,45 -451.092.417,99 -39.438.920,75 -735.743.408,58 -40.894.285,60 -137.942.591,84 -44.919.911,86 -69.058.449,02 -20.056.971,62 -464.942.830,15 -43.250.448,10 -780.171.202,59 -27.987.318,66 -140.728.114,72 -28.961.824,25 -71.724.925,05 -19.653.991,64 -467.247.726,30 -47.136.175,74 -775.452.757,70 -23.237.390,26 14.174.016,46 -26.199.210,06 -12.025.193,60 -12.004.677,74 21.437.069,55 -19.343.714,91 2.093.354,64 -32.867.796,19 19.007.368,58 -20.075.529,96 -1.068.161,38 -41.962.446,98 17.646.384,10 -19.892.600,02 -2.246.215,92 -30.233.534,58 20.222.815,07 -18.937.078,52 1.285.736,55 -21.951.653,71 483.735,27 -53.041,14 430.694,13 387.054,37 -11.384,20 375.670,17 3.641.360,52 -5.745,23 3.635.615,29 248.847,30 -441.123,05 -192.275,75 9.462,74 -11.020.718,31 -11.011.255,57 14.521.349,76 -14.521.349,76 14.078.754,99 -14.078.754,99 17.390.005,20 -17.390.005,20 13.815.972,74 -13.815.972,74 17.213.382,31 -17.213.382,31 -11.573.983,61 -32.492.126,02 -38.326.831,69 -30.425.810,33 -32.962.909,28 Jahresergebnis 2013 Jahresergebnis 2014 339.559.256,12 € 334.552.299,83 € 130.914.208,17 € 139.113.568,93 € 2.804.914,36 € 3.610.476,39 € 131.253.883,37 € 132.222.093,71 € 22.714.440,20 € 23.292.855,28 € 76.677.570,57 € 77.674.431,22 € 51.704.634,17 € 72.834.817,29 € 63.636,84 € 755.692.543,80 € - - Ausserordentliche Erträge Ausserordentliche Aufwendungen Ausserordentliches Ergebnis 151.984.540,01 € 29.582.827,78 € 63.957.668,30 € 20.621.699,80 € 494.710.252,05 € 37.686.636,70 € 798.543.624,64 € 42.851.080,84 € 127.115,49 € 783.427.658,14 € - 158.581.717,42 € 34.047.488,66 € 68.931.377,44 € 21.186.638,48 € 511.361.625,51 € 33.850.914,62 € 827.959.762,13 € 44.532.103,99 € 20.757.978,57 € 20.749.591,39 € 8.387,18 € 42.842.693,66 € - 22.091.245,12 € 18.333.531,99 € 3.757.713,13 € 40.774.390,86 € 6.775.948,08 € - € 6.775.948,08 € 2.957.376,15 € 2.957.376,15 € - € Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen - 16.713.800,92 € 16.713.800,92 € - 17.293.487,54 € 17.293.487,54 € Jahresergebnis - 36.066.745,58 € - 40.774.390,86 € - 45 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 4.4 Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfereinzahlungen * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Kostenerstattung und Kostenumlagen * Sonstige Einzahlungen * Zinsen und ähnliche Einzahlungen ** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit * * * * * * Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und ähnliche Auszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen ** *** Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit * * * * * Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte Sonstige Investitionseinzahlungen ** * * * * * * ** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen Auszahlungen für Finanzanlagen Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. Sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlung. a. Investitionstätigkeit *** Saldo aus Investitionstätigkeit **** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag * * * * Aufnahme von Krediten für Investitionen Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich. Tilgung von Krediten für Investitionen Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich. ** Saldo aus Finanzierungstätigkeit ***** Änderung Finanzmittelbestand ** * * Anfangsbestand an Finanzmitteln Bestand an fremden Finanzmitteln Technische Finanzpositionen ****** Liquide Mittel Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 340.654.756,28 125.269.711,66 2.925.627,13 125.733.210,29 14.119.175,00 72.874.178,43 23.074.824,19 20.386.836,85 725.038.319,83 -133.108.426,28 -21.894.195,09 -51.064.086,00 -19.664.233,10 -498.813.909,91 -14.102.611,42 -738.647.461,80 -13.609.141,97 17.255.517,86 11.376.281,50 7.600.000,00 1.738.355,42 3.845.945,55 41.816.100,33 -1.751.063,30 -31.465.499,53 -9.458.605,17 -17.615.290,00 -12.606.744,73 -23.924.830,57 -96.822.033,30 -55.005.932,97 -68.615.074,94 12.790.407,96 474.100.000,00 -33.015.748,03 -420.900.000,00 32.974.659,93 365.946.700,00 123.013.467,00 2.940.000,00 130.527.800,00 21.304.100,00 71.124.100,00 23.748.600,00 14.531.400,00 753.136.167,00 -140.089.937,12 -22.020.000,00 -78.171.783,00 -19.213.200,00 -508.860.518,06 -18.195.585,24 -786.551.023,42 -33.414.856,42 18.330.700,00 12.011.300,00 0,00 1.833.100,00 3.580.800,00 35.755.900,00 -6.356.035,58 -57.892.637,20 -18.806.138,30 -7.615.300,00 -4.854.457,89 -84.872.507,16 -180.397.076,13 -144.641.176,13 -178.056.032,55 78.108.100,00 0,00 -57.380.100,00 0,00 20.728.000,00 344.787.285,25 121.803.495,80 3.155.031,77 130.126.320,05 13.910.238,29 78.677.808,76 19.683.059,74 21.511.552,57 733.654.792,23 -133.337.855,34 -22.856.524,42 -57.313.742,24 -17.221.842,47 -510.027.475,63 -13.109.620,57 -753.867.060,67 -20.212.268,44 26.420.275,16 13.602.597,38 9.000.000,00 1.444.502,46 2.749.158,11 53.216.533,11 -1.678.707,43 -29.274.905,06 -9.381.753,84 -7.615.290,00 -2.792.544,41 -21.968.883,00 -72.712.083,74 -19.495.550,63 -39.707.819,07 37.525.433,82 256.452.268,77 -32.401.561,04 -214.300.000,00 47.276.141,55 21.159.414,75 1.209.971,20 -215.031,77 401.479,95 7.393.861,71 -7.553.708,76 4.065.540,26 -6.980.152,57 19.481.374,77 -6.752.081,78 836.524,42 -20.858.040,76 -1.991.357,53 1.166.957,57 -5.085.964,67 -32.683.962,75 -13.202.587,98 -8.089.575,16 -1.591.297,38 -9.000.000,00 388.597,54 831.641,89 -17.460.633,11 -4.677.328,15 -28.617.732,14 -9.424.384,46 -10,00 -2.061.913,48 -62.903.624,16 -107.684.992,39 -125.145.625,50 -138.348.213,48 40.582.666,18 -256.452.268,77 -24.978.538,96 214.300.000,00 -26.548.141,55 -35.640.415,01 -157.328.032,55 7.568.322,48 -164.896.355,03 -175.481.149,15 -2.102.089,31 3.619.334,82 0,00 0,00 0,00 7.895.681,35 -8.788.005,45 1.287.979,11 -7.895.681,35 8.788.005,45 -1.287.979,11 -209.604.318,65 -157.328.032,55 7.963.977,49 -165.292.010,04 Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen. Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen. - 46 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Nach den Vorgaben der GemHVO NRW ergibt sich der Wert in der Finanzrechnung eines jeweiligen Jahres aus den Liquiditätskrediten und den Liquiden Mitteln. In der Finanzrechnung des Jahres 2014 ergibt sich wegen technisch bedingter Kontokorrekturen eine Abweichung. Der Finanzmittelbestand des Jahres 2014 setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von 5.464.679,08 € und teilweise aus Positionen der Sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von 2.499.298,41 € zusammen. Der Finanzmittelbestand beträgt zum 31.12.2014 7.963.977,49 € und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr (-209.604.318,65 €) um 217.568.296,14 €. Von dieser Veränderung entfallen 217.500.000,00 € auf die korrigierte Darstellung der Liquiditätskredite, die nicht mehr im Finanzmittelbestand ausgewiesen werden, sondern deren Veränderungen im Saldo aus der Finanzierungstätigkeit erfasst wird. In der Finanzrechnung 2013 wurden die Liquiditätskredite fälschlicherweise doppelt dargestellt: Zum einen in dem "Ergebnis aus Finanzierungstätigkeit" (=die Veränderung der Liquiditätskredite), zum anderen in dem "Anfangsbestand an Finanzmitteln". In dem "Anfangsbestand an Finanzmitteln" sind 217.500.000,00 € (= Stand zum 31.12.2012 bzw. Anfangsbestand 2013) enthalten. Da seit dem JA 2013 die Liquiditätskredite nicht mehr im Finanzmittelbestand, sondern im "Ergebnis aus Finanzierungstätigkeit" ausgewiesen werden, hätte man von den 175.481.149,15 € die 217.500.000,00 € (=Anfangsbestand der Liquiditätskredite 01.01.2013) subtrahieren müssen. Dagegen ist die Veränderung der Liquiditätskredite, wie auch von FB 14 und der Bezirksregierung gefordert, in der FR 2014 im "Ergebnis aus Finanzierungstätigkeit" ausgewiesen. Insgesamt wird in der Finanzrechnung des Jahres 2014 ein positiver Saldo in Höhe von 7.963.977,49 € (2012: -175.481.149,15 €, 2013: -209.604.318,65 €) ausgewiesen. Die Auswertungen durch FB20 und dem eingeschalteten Beratungsunternehmen zu den erforderlichen Korrekturbuchungen der Finanzrechnung können seitens der Rechnungsprüfung im System nachvollzogen und bestätigt werden. Folgende Korrekturbuchungen wurden vorgenommen: - Schulgirokonten in Höhe von 77.885,25 € Handvorschüsse in Höhe von 5.274,43 € Beamtengehälter 01/2014 in Höhe von 4.486.668,14 € und 16.833,85 € (SV-Beiträge) Beamtengehälter 01/2015 in Höhe von 4.302.414,98 € 20,00 € aufgrund eines Zahlendrehers 59.628,79 € aufgrund einer Abweichung zwischen Finanzrechnung und Hauptbuch Die v.g. Korrekturbuchungen erfolgen bereits seit der Schlussbilanz 2010. FB20 hat darauf hingewiesen, dass die Problematik bis einschließlich des JA 2014 Bestand hat. Die Rechnungsprüfung hat sich mit der erneuten Korrektur der Finanzrechnung für den Jahresabschluss 2014 einverstanden erklärt, wenn die entsprechenden Auswertungen und Dokumentationen vorgelegt werden und eine Lösung der beteiligten Fachbereiche zur vorliegenden Buchungsproblematik und Überarbeitung der Buchungskonzepte schnellstmöglich erfolgt. Dies wurde bereits im Mai 2014 vereinbart. Ziel der Finanzsteuerung ist es, dass keine Notwendigkeit für Korrekturen mehr gegeben ist. - 47 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 4.4.1 Investitionen Saldo aus Investitionstätigkeit Ein- und Auszahlungsarten * Investitionszuwendungen * Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen * Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen * Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte * Sonstige Investitionseinzahlungen ** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit * Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude * Auszahlungen für Baumaßnahmen * Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen * Auszahlungen für Finanzanlagen * Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. * Sonstige Investitionsauszahlungen ** Auszahlung. a. Investitionstätigkeit *** Saldo aus Investitionstätigkeit Ergebnis 2013 17.255.517,86 11.376.281,50 7.600.000,00 1.738.355,42 3.845.945,55 41.816.100,33 -1.751.063,30 -31.465.499,53 -9.458.605,17 -17.615.290,00 -12.606.744,73 -23.924.830,57 -96.822.033,30 -55.005.932,97 Fortg. Ansatz 2014 18.330.700,00 12.011.300,00 0,00 1.833.100,00 3.580.800,00 35.755.900,00 -6.356.035,58 -57.892.637,20 -18.806.138,30 -7.615.300,00 -4.854.457,89 -84.872.507,16 -180.397.076,13 -144.641.176,13 Ist-Ergebnis 2014 26.420.275,16 13.602.597,38 9.000.000,00 1.444.502,46 2.749.158,11 53.216.533,11 -1.678.707,43 -29.274.905,06 -9.381.753,84 -7.615.290,00 -2.792.544,41 -21.968.883,00 -72.712.083,74 -19.495.550,63 Vergleich Ansatz/Ist -8.089.575,16 -1.591.297,38 -9.000.000,00 388.597,54 831.641,89 -17.460.633,11 -4.677.328,15 -28.617.732,14 -9.424.384,46 -10,00 -2.061.913,48 -62.903.624,16 -107.684.992,39 -125.145.625,50 Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten Investitionszuwendungen Ein- und Auszahlungsarten 68100000 Investitionszuweisungen vom 68110000 Investitionszuweisungen vom 68120000 Investitionszuweisungen von 68150000 Investzus v verb Unterneh, B 68170000 Investitionszuschüsse von pr 68180000 Investitionszuschüsse von üb * Investitionszuwendungen Ergebnis 2013 42.376,80 17.126.984,59 13.270,18 0,00 72.886,29 0,00 17.255.517,86 Fortg. Ansatz 2014 1.001.500,00 16.410.500,00 243.800,00 0,00 166.800,00 508.100,00 18.330.700,00 Ist-Ergebnis 2014 931.992,00 24.909.288,69 63.324,55 77.300,00 421.724,72 16.645,20 26.420.275,16 Vergleich Ansatz/Ist 69.508,00 -8.498.788,69 180.475,45 -77.300,00 -254.924,72 491.454,80 -8.089.575,16 Bei der Finanzposition Investitionszuwendungen handelt es sich um Zuwendungen, bei denen eine Zweckbindung für den investiven Bereich vorliegt. Im Jahr 2014 wurden insgesamt Investitionszuwendungen in Höhe von 26.420.275,16 € verbucht. Der fortgeschriebene Ansatz 2014 betrug 18.330.700,00 €. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz haben sich die Einzahlungen somit um 8.089.575,16 € erhöht. Die Mehreinzahlungen resultieren hauptsächlich aus den „Investitionszuweisungen vom Land“ (Sachkonto 6811000) in Höhe von 8.498.788,69 € und den „Investitionszuschüssen von privaten Unternehmen“ (Sachkonto 68170000) in Höhe von 254.924,72 €. Beim Sachkonto 68150000 „Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen“ wurden ebenfalls Mehreinzahlungen in Höhe von 77.300,00 € verbucht. Mindereinzahlungen gab es bei den Sachkonten 68180000 „Investitionszuschüsse von übrige Bereiche“ in Höhe von 491.454,80 € und 68120000 „Investitionszuweisungen von Gemeinden“ in Höhe von 180.475,45 €. Ebenso gab es Mindereinzahlungen beim Sachkonto 68100000 „Investitionszuweisungen vom Bund“ in Höhe von 69.508,00 €. Ermächtigungsübertragungen im Bereich der Investitionszuwendungen bestanden im Jahr 2014 nicht. - 48 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Ein- und Auszahlungsarten 68457000 Veräußerung v Kapitalmarktpa 68467000 Veräußerung v Geldmarktpapie * Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 7.600.000,00 0,00 9.000.000,00 0,00 0,00 0,00 -9.000.000,00 0,00 7.600.000,00 0,00 9.000.000,00 -9.000.000,00 Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen wurden im vorliegenden Jahresabschluss geprüft, die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt. Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten Ein- und Auszahlungsarten 68810000 Beiträ aus Investtätigkeit ( 68820000 Beitragsähnliche Entgelte f. * Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 1.498.280,42 1.773.100,00 762.677,46 1.010.422,54 240.075,00 60.000,00 681.825,00 -621.825,00 1.738.355,42 1.833.100,00 1.444.502,46 388.597,54 Prüffeststellung Im Rahmen der Prüfung der Bilanzposition „Sonderposten für Beiträge“ wurden folgende Fehler festgestellt, die Auswirkungen auf die Finanzrechnung haben: In Höhe von 124.295,72 € sind Beiträge für Grundstücke erhoben und über die Finanzrechnung gebucht worden, die im rechtlichen Eigentum der Stadt Aachen stehen. Diesem Vorgehen der sog. „internen Beitragspflicht“ kann nicht zugestimmt werden, da die Gemeinde als Beitragserhebende nicht gleichzeitig auch Beitragspflichtige sein kann. Für den Jahresabschluss 2015 wird gemäß des im Kalenderjahr 2014 neu definierten Prozessablaufs „stadtinterne Beiträge“ erwartet, dass sich durch diese Geschäftsvorfälle keinerlei Auswirkungen mehr auf den Jahresabschluss (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz) ergeben. In Höhe von ca. 170 T€ wurden im Jahr 2014 Rückerstattungen von Beiträgen gebucht, welche im Jahr 2012 erhoben worden sind. Hierbei wurden negative „Einzahlungen aus Beiträgen“ gebucht. Eine Erfassung hätte jedoch über die Position „sonstige Investitionsauszahlungen“ erfolgen müssen. In Höhe von 25.000 € hat die Stadt Aachen einen Zuschuss erhalten, dieser hätte als Einzahlung aus Investitionszuwendungen erfasst werden müssen. Sonstige Investitionseinzahlungen Ein- und Auszahlungsarten 68630000 68650000 68680000 68910000 * Rückflüsse von Ausleihungen Rückfl v Ausleih v verb Uneh Rückflüsse v Ausleihung v so Sonstige Investitionseinzahl Sonstige Investitionseinzahlungen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 1.110,80 1.200,00 1.174,22 25,78 3.624.490,95 3.505.700,00 2.525.890,41 979.809,59 114.180,85 73.900,00 205.485,20 -131.585,20 106.162,95 0,00 16.608,28 -16.608,28 3.845.945,55 3.580.800,00 2.749.158,11 831.641,89 Im Jahr 2014 wurden insgesamt „Sonstige Investitionseinzahlungen“ in Höhe von 2.749.158,11 € verbucht. Der fortgeschriebene Ansatz 2014 betrug 3.580.800,00 €. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz haben sich die Einzahlungen somit um 831.641,89 € verringert. - 49 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Mindereinzahlungen resultieren hauptsächlich aus den „Rückflüssen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen“ (Sachkonto 68650000) in Höhe von 979.809,59 €. Mehreinzahlungen gab es bei den Sachkonten 68680000 „Rückflüsse von Ausleihungen von sonstige inländische Bereiche“ in Höhe von 131.585,20 € und 68910000 „Sonstige Investitionseinzahlungen“ in Höhe von 16.608,28 €. Ermächtigungsübertragungen im Bereich der Investitionszuwendungen bestanden im Jahr 2014 nicht. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Finanzanlagen Ein- und Auszahlungsarten 78430000 Erwerb von sonstigen Anteils 78457000 Erwerb v. Kapitalmarktpapier 78480000 Erwerb von sonstigen Finanza * Auszahlungen für Finanzanlagen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -2.615.290,00 -15.300,00 -15.290,00 -10,00 -15.000.000,00 -7.600.000,00 -7.600.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -17.615.290,00 -7.615.300,00 -7.615.290,00 -10,00 Der fortgeschriebene Ansatz 2014 betrug 7.615.300,00 €, davon Ermächtigungsübertragungen beim Sachkonto 78457000 „Erwerb von Kapitalmarktpapieren“ in Höhe von 7.600.000,00 €. Die Ermächtigungsübertragung wurde für den Erwerb von Geldanlagen bei der HSH Nordbank i. H. v. 7.600.000,00 € verwendet. Die Prüfung der Auszahlungen für Finanzanlagen ergab keine Unstimmigkeiten. Der Zahlungsfluss wurde dem richtigen Haushaltsjahr zugeordnet und Kontierungsfehler wurden nicht festgestellt. Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen Ein- und Auszahlungsarten 78110000 78150000 78170000 78180000 * Allgemeine Investitionszuwei Allg Inveszusc an verbund Un Allge Investitionszuschüsse Allgemein Investitionszuschü Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 0,00 0,00 0,00 0,00 -12.606.744,73 -4.583.757,89 -1.869.263,89 -2.714.494,00 0,00 -220.000,00 -220.000,00 0,00 0,00 -50.700,00 -703.280,52 652.580,52 -12.606.744,73 -4.854.457,89 -2.792.544,41 -2.061.913,48 Bei der Finanzposition „Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen“ wurden im Haushaltsjahr 2014 Auszahlungen in Höhe von 2.792.544,41 € getätigt. Der fortgeschriebene Ansatz 2014 betrug 4.854.457,89 €, davon Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 4.603.757,89 €. Minderauszahlungen gab es beim Sachkonto 78150000 „Allgemeine Investitionszuschüsse an verbundene Unternehmen“ in Höhe von 2.714.494,00 €. Mehrauszahlungen gab es beim Sachkonto 78180000 „Allgemeine Investitionszuschüsse an übrige Bereiche“ in Höhe von 652.580,52 €. - 50 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Somit wurden insgesamt Minderauszahlungen in Höhe von 2.061.913,48 € gegenüber den fortgeschriebenen Ansatz 2014 getätigt. Die Prüfung der Finanzposition „Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen“ ergab keine Unstimmigkeiten. Der Zahlungsfluss wurde dem richtigen Haushaltsjahr zugeordnet und Kontierungsfehler wurden nicht festgestellt. Sonstige Investitionsauszahlungen Ein- und Auszahlungsarten 78650000 78660000 78910000 78920000 * Gewähr Ausleihen verb Untern Gewähr Ausleihen v sonstig ö Sonstige Investitionsauszahl Auszahlung aus Stellplatzabl Sonstige Investitionsauszahlungen Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -23.848.294,44 -84.059.043,16 -21.883.808,00 0,00 -7.700,00 0,00 -62.175.235,16 -7.700,00 -71.536,13 -805.764,00 -85.075,00 -720.689,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -23.924.830,57 -84.872.507,16 -21.968.883,00 -62.903.624,16 Im Haushaltsjahr 2014 wurden Auszahlungen in Höhe von 21.968.883,00 € getätigt. Der fortgeschriebene Ansatz 2014 betrug 84.872.507,16 €, davon Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 52.729.207,16 €. Die Differenz zwischen fortgeschriebenen Ansatz und Ist-Auszahlungen beträgt somit 62.903.624,16 € Minderauszahlungen gab es bei dem Sachkonto 78650000 „Gewährung von Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen“ in Höhe von 62.175.235,16 € und dem Sachkonto 78910000 „Sonstige Investitionsauszahlungen“ in Höhe von 720.689,00 €. Bei dem Sachkonto 78660000 „Gewährung von Ausleihungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen“ gab es einen fortgeschriebenen Ansatz in Höhe von 7.700,00 €, der aber nicht in Anspruch genommen wurden. 5. Hinweise zum Anhang Der Anhang stellt gem. § 37 Abs. 1 Nr. 5 einen Bestandteil des gemeindlichen Jahresabschlusses dar. Dabei sind die Vorgaben des § 44 GemHVO zu beachten. Er trägt dazu bei, dass zum Abschlussstichtag des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage vermittelt werden kann. Der Anhang soll relevante und qualifizierte Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen der Ergebnis- sowie der Finanzrechnung enthalten. Des Weiteren sind im Anhang die Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit zu erläutern. Besondere örtliche Sachverhalte zu Wertansätzen in der Bilanz oder zu einzelnen Rechnungspositionen sind darzustellen. Die Aufgabe des Anhangs ist es, umfassende Informationen über die Ergebnisse der gemeindlichen Geschäftsvorfälle und des Verwaltungshandelns des jeweiligen Haushaltsjahres, sowie besondere wirtschaftliche Verhältnisse der Gemeinde aufzuzeigen. Von den Vereinfachungsregelungen gem. § 34 GemHVO NRW wurde in den Teilbereichen des Anlagen- und Umlaufvermögens Gebrauch gemacht und dementsprechend erläutert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Bilanzposten sind im Anhang dargestellt. - 51 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Für sachverständige Dritte sind die Darstellungen und Erläuterungen im Anhang nachvollziehbar. Neben den Pflichtanlagen enthält der Anhang einen Rückstellungsspiegel und einen Rechnungsabgrenzungsspiegel. Des Weiteren sind im Anhang eine Übersicht der Stiftungen sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen enthalten. Ein Ausweis eines Sonderpostenspiegels wäre zur Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der in der Bilanz dargestellten Sonderposten sinnvoll. Im Anhang sind gem. der NKF Handreichung zu § 44 GemHVO NRW die notwendigen und sachgerechten Erläuterungen zu den Positionen der Ergebnisrechnung sowie die notwendigen Einzahlungen/ Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit der Finanzrechnung zu erläutern. Zu den Positionen der Ergebnis- bzw. Finanzrechnung sind im Anhang keine Erläuterungen vorhanden. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sowie zur Finanzrechnung sind im Lagebericht des Jahresabschlusses 2014 ausgewiesen. Dort werden die jährlichen Veränderungen der Positionen sowie der Plan/ Ist-Vergleich dargestellt. Ausführungen im Lagebericht alleine reichen den haushaltsrechtlichen Vorgaben nicht aus, da Anhang und Lagebericht unterschiedlichen Zwecken dienen. Die Angaben im Lagebericht können die Angaben des Anhangs ergänzen, aber nicht ersetzen. Der Anhang soll zu einer qualifizierteren Einschätzung der Finanz- und Ertragslage der Gemeinde beitragen, indem er Auskünfte über das Zahlenwerk hinaus ermöglicht. Die Erläuterungen zu den Positionen der Ergebnisrechnung bzw. Finanzrechnung sind daher im Anhang mit dem Jahresabschluss 2015 auszuweisen. Abweichungen von den Abschreibungssätzen sowie noch nicht abgerechnete Erschließungsmaßnahmen nach dem BauGB und Verpflichtungen aus Leasingverträgen sind im Anhang ausgewiesen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 wurde bei nachstehender Bilanzposition folgende Feststellung gemacht: Anlagen im Bau - Infrastrukturvermögen – Anlage 1 – Anlagenspiegel Der Anlagenspiegel im SAP System sowie die Anlage 1 zum Anhang entsprechen in den Bilanzpositionen 1.2.3.5 – Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen sowie 1.2.8 – Anlagen im Bau in den Spalten „Zugang“, „Abgang“ und „Umbuchungen“ nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Gemäß der Dokumentation können die Geschäftsvorfälle des Typs „Nachaktivierung“ bedingt durch technische Restriktionen nicht ordnungsgemäß abgebildet werden, so dass es zu folgenden Verzerrungen im Anlagenspiegel gekommen ist: 1.2.3.5 Anlagenspiegel Zutreffend für 1.2.3.5 Zugang 7.478.477,82 3.199.766,77 Abgang 1.207.158,51 1.207.158,51 Umbuchung 2.691.380,62 6.970.091,67 1.2.8 Anlagenspiegel Zutreffend für 1.2.8 9.444.937,18 8.692.776,98 5.424.866,10 354.679,37 4.196.819,24 8.514.845,77 - 52 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 6. Örtlich festgelegte Nutzungsdauern Im Jahresabschluss 2012 wurde festgestellt, dass die Vergabe der Nutzungsdauern für die Sonderbauwerke der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen unstetig und nicht im Einklang mit der örtlichen Nutzungsdauertabelle erfolgt ist. Daher erfolgte im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 für alle Zugänge ab dem 01.01.2011 eine Überprüfung dieser Nutzungsdauern. Hierbei wurde aufgrund der Heterogenität der Vermögensgegenstände festgestellt, dass die bisher definierten örtlichen Nutzungsdauern einer Ergänzung bedürfen. Diese Ergänzung ist ordnungsgemäß dokumentiert und durch die Stellungnahme eines sachverständigen Dritten bestätigt. Bereits in vergangenen Jahresabschlüssen wurde festgestellt, dass eine Änderung der Nutzungsdauern im Straßennetz erfolgt ist, welche jedoch nur für Aktivierungen ab dem Jahresabschluss 2008 herangezogen wurde ohne die Nutzungsdauer des Eröffnungsbilanzbestandes anzupassen. Der Fachbereich Rechnungsprüfung erwartet, dass mit der Inventur 2015 eine Überprüfung der Restnutzungsdauern des Straßennetzes erfolgt. Im Rahmen der Prüfung der Bilanzpositionen des Anlagevermögens wurden stichprobenartig bei Anlagenzugängen die verwendeten Nutzungsdauern überprüft. Hierbei wurden festgestellt, dass für Anlagenzugänge im Bereich des Straßennetzes Nutzungsdauern vergeben wurden, welche nicht im Einklang mit der örtlich festgelegten Nutzungsdauertabelle stehen. Eine Überprüfung und Korrektur erfolgt im Rahmen der Inventur 2015. 7. Inventur, Inventar und Festwerte Gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW sowie § 28 Abs. 1 GemHVO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres alle im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten anzugeben. Mindestens alle fünf Jahre sind die Vermögensgegenstände durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Entgegen den Ausführungen des Anhangs (Seite 7) sind nachweislich zum Stichtag des Jahresabschlusses 2014 nicht alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig erfasst. Wie die Finanzsteuerung selbst ausführt, erfolgte letztmalig zur Eröffnungsbilanz eine Inventur, die in Gänze alle Anforderungen erfüllt hat. Im Jahresabschluss 2010 wurde eine körperliche Inventur ausschließlich für das bewegliche Vermögen, welches in der Inventarisierungssoftware KAI geführt wird, durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses wurde bereits eine verwaltungsweite Inventur sämtlicher Vermögensgegenstände durchgeführt. Eine Übernahme der daraus gewonnenen Erkenntnisse wird im Jahresabschluss 2015 erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der letzten Jahresabschlüsse hat sich vermehrt die Notwendigkeit zur Nachholung einer ordnungsgemäßen Inventur gezeigt. Sämtliche Sachverhalte, die nur im Rahmen einer Inventur ausgeräumt werden können, werden in der offenen Punkte – Liste ausgewiesen. Diese offenen Punkte werden im Folgenden stichwortartig benannt, detaillierte Informationen sind über die OP-Liste bzw. die Prüfvermerke mit der Finanzsteuerung kommuniziert. - 53 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (OP-Nr. 133) • Keine Übereinstimmung zwischen Inventar (itac.Inkol) und Anlagenbuch (SAP) • Fehlender Abgleich mit Grundbuchdaten • Fehlende Aktivierung von Waldwegen und diversen Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen 1.2.1.1 Grünflächen (OP-Nr. 7, 12, 13) • Keine Übereinstimmung zwischen Inventar (KAI) und Anlagenbuch (SAP) • Keine Buchung von Abgängen in Bezug auf die bilanzierten Aufbauten seit dem Jahr 2008; entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen • Keine „nicht-zahlungsrelevanten Zugänge“ (Schenkungen) 1.2.1.3 Wald, Forst (OP-Nr. 168) • Fehlende Aktivierung von diversen Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (OP-Nr. 129) • Keine Übereinstimmung zwischen Inventar (itac.Inkol) und Anlagenbuch (SAP) • Fehlender Abgleich mit Grundbuchdaten 1.2.2.3 Wohnbauten (OP-Nr. 171) • Ermittlung beizulegender Ertragswerte zur Bestätigung des Buchwertes bei nachträglichen AHK 1.2.3.1 Grund und Boden Infrastrukturvermögen (OP-Nr. 114) ● Keine „nicht-zahlungsrelevanten Zugänge“ (private Erschließungen) 1.2.3.2 Brücken und Tunnel (OP-Nr. 116, 139, 155) • Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausweisung von Durchlässen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrseinrichtungsgegenständen (OP-Nr. 38, 117, 118) • Keine Übereinstimmung zwischen Inventar (Logo) und Anlagenbuch (SAP) • Auflösung der Festwerte „Feld- und Wirtschaftswege“ sowie „Fußwege“ • Keine „nicht-zahlungsrelevanten Zugänge“ (private Erschließungen) • Überprüfung der Restnutzungsdauern 1.2.3.6 sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (OP-Nr. 156) • Prüfung auf Ausweisfehler aller Anlagegüter dieser Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden (OP-Nr. 41) • Prüfung auf Ausweisfehler Auf Grund der zahlreichen Sachverhalte war die Durchführung einer ordnungsgemäßen, körperlichen Inventur spätestens zum Jahresabschluss 2015 unabdingbar, um in vollem Umfang sicherstellen zu können, dass der Jahresabschluss der Stadt Aachen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage abbildet. - 54 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 8. Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Zur Analyse der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des Landes NRW in einem Erlass vom 01.10. 2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben. In Kapitel 3 des Lageberichtes zum Jahresabschluss werden die Kennzahlen benannt und errechnet. Nachfolgend werden die fünf Kennzahlen dargestellt, die im Abgleich zwischen dem Jahresabschluss zum 31.12.2013 (in Klammern) und dem aktuellen Jahresabschluss hinsichtlich der Bewertung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage von besonderer Bedeutung sind. Eigenkapitalquote 1 - 27,53 % (29,35 %) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und weist damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Im Vergleich zur Eigenkapitalquote 1 zum 31.12.2013 hat sich die Quote weiter verringert, es kann aber aufgrund der Höhe der Eigenkapitalquote 1 weiterhin grundsätzlich von einer finanziellen Stabilität der Stadt Aachen ausgegangen werden. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich die Eigenkapitalquote 1 durch den permanenten Verzehr des Eigenkapitals von Jahr zu Jahr weiter verringert. Eigenkapitalquote 2 - 33,86 % (35,77 %) Bei der Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen hinzugerechnet (entspricht dann dem sog. wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind. Die Eigenkapitalquote 2 hat sich im Vergleich zum 31.12.2013 nur marginal verringert. Die nach wie vor relativ geringe Diskrepanz zwischen der Eigenkapitalquote 1 und 2 deutet weiter darauf hin, dass die Stadt Aachen auch ohne die eigenkapitalähnlichen Sonderposten eine stabile Eigenkapitalquote besitzt. Hier gilt jedoch die gleiche Einschränkung wie bei der EK-Quote 1. Infrastrukturquote - 27,86 % (27,75 %) Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen dar. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht und in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Die Infrastrukturquote ist im Vergleich zum 31.12.2013 nahezu gleichgeblieben. Dies bedeutet, dass nach wie vor ca. 30 % des Gesamtvermögens gebunden und somit nur schwer veräußerbar sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass eine Infrastrukturquote von ca. 30 % - 40 % für die Stadt Aachen angemessen erscheint. Anlagendeckungsgrad 2 - 55,13 % (57,24 %) Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. In die Berechnung werden neben dem langfristigen Fremdkapital auch die eigenkapitalähnlichen Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträge mit einbezogen. Im Vergleich zum 31.12.2013 ist der Anlagendeckungsgrad annähernd gleichgeblieben. - 55 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Kurzfristige Verbindlichkeitenquote - 16,30 % (13,90 %) Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote misst den Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr (aus dem Verbindlichkeitenspiegel) im Verhältnis zum Gesamtkapital. Da bei dieser Kennzahl lediglich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr berücksichtigt werden, kann hier eine Aussage darüber getroffen werden, welche Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Jahres fällig werden und somit die Liquidität belasten. Im Vergleich zum 31.12.2013 ist die kurzfristige Verbindlichkeitenquote leicht angestiegen. Zeitreihenvergleich 31.12.2010 Eigenkapitalquote 1 33,87 % Eigenkapitalquote 2 39,72 % Infrastrukturquote 26,93 % Anlagendeckungsgrad 2 58,53 % Kurzfr.Verbindlichkeitenquote 14,96 % 9. 31.12.2011 32,40 % 38,74 % 27,28 % 58,19 % 13,93 % 31.12.2012 31,22 % 37,63 % 27,44 % 59,72 % 12,26 % 31.12.2013 31.12.2014 29,35 % 27,53 % 35,77 % 33,86 % 27,75 % 27,86 % 57,24 % 55,13 % 13,90 % 16,30 % Bestätigungsvermerk Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2014 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit ergänzenden Hinweisen erteilt. Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung: Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Stadt Aachen sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Zur Inventur sind die unter Punkt 7 getroffenen Feststellungen zu beachten. Die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung des Lageberichtes wurde nach § 101 Abs. 1 GO und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Aachen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte - 56 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk wird uneingeschränkt gem. § 101 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 GO NRW erteilt und um folgende Hinweise ergänzt: Hinweise: 1.) Es ist umgehend eine Inventur durchzuführen; die aufgezeigten Feststellungen insbesondere im Sachanlagevermögen sind zu korrigieren. 2.) Hinsichtlich der Bewertung der Finanzanlage im Sondervermögen „eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement“ ist eine Neubewertung angezeigt. Die nach der EigenkapitalSpiegelbild-Methode notwendig gewesene Abschreibung in Höhe von 62,3 Mio Euro wurde im Jahresabschluss 2013 mit 15,2 Mio Euro von der Verwaltung berücksichtigt. Für 2014 sind keine weiteren Korrekturen trotz weiterer Verluste vorgenommen worden. Grund hierfür sind mögliche stille Reserven, die bei einer Bewertung nach dem Substanzwertverfahren aufgezeigt werden könnten. Es ist daher umgehend eine gutachterliche Substanzbewertung vorzulegen. Dies ist bisher noch nicht abschließend erfolgt. 3.) Die Finanzrechnung entspricht nur durch manuell durchzuführende Korrekturbuchungen den gesetzlichen Anforderungen. Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet. - 57 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Aachen, den Aachen, den Fachbereich Rechnungsprüfung Rechnungsprüfungsausschuss _______________________________ __________________________________ Dirk Emmerich Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung Ratsherr Hermann Josef Pilgram Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses - 58 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 10. Anlagen Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung Anlage 4 Lagebericht Anlage 5 Anhang Anlage 5.1 Anlagenspiegel Anlage 5.2 Forderungsspiegel Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen - 59 - Anlage 1 Bilanz Schlussbilanz der Stadt Aachen zum 31.12.2014 (Stand 02.06.2016) AKTIVA 31.12.2014 31.12.2013 2.609.994.130,13 2.573.695.994,94 36.298.135,19 24.331.219,84 24.699.581,13 -368.361,29 1.513.896.577,48 1.501.055.859,38 12.840.718,10 509.089.938,62 505.427.672,00 3.662.266,62 1.2.1.1 Grünfläche 220.575.792,00 222.103.605,83 -1.527.813,83 1.2.1.2 Ackerland 50.376.561,44 50.178.495,11 198.066,33 1.2.1.3 Wald, Forsten 18.135.294,43 18.161.892,83 -26.598,40 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 220.002.290,75 214.983.678,23 5.018.612,52 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 139.353.455,69 143.527.955,33 -4.174.499,64 1.655.337,23 1.688.848,58 -33.511,35 0,00 0,00 0,00 106.380.416,83 105.080.335,98 1.300.080,85 31.317.701,63 36.758.770,77 -5.441.069,14 805.682.456,09 794.378.210,53 11.304.245,56 186.895.743,56 186.242.038,79 653.704,77 23.311.124,27 23.807.319,30 -496.195,03 1. Anlagevermögen 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2. Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Veränderung 0,00 0,00 0,00 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 298.045.782,28 287.617.326,60 10.428.455,68 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 284.512.402,12 282.870.921,28 1.641.480,84 12.917.403,86 13.840.604,56 -923.200,70 482.332,87 204.264,77 278.068,10 0,00 453.110,00 -453.110,00 1.438.045,25 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.375.068,71 9.937.023,46 34.142.211,22 33.179.760,85 962.450,37 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 13.771.114,28 13.947.862,44 -176.748,16 1.071.766.332,81 1.047.940.554,43 23.825.778,38 308.743.911,82 308.743.911,82 0,00 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 2.887.801,96 2.887.801,96 0,00 395.503.798,59 395.458.487,59 45.311,00 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 36.800.000,00 38.200.000,00 -1.400.000,00 327.830.820,44 302.650.353,06 25.180.467,38 24.173.591,66 15.175.966,73 8.997.624,93 0,00 0,00 0,00 303.175.864,30 286.786.762,43 16.389.101,87 481.364,48 687.623,90 -206.259,42 122.995.664,99 126.214.976,31 -3.219.311,32 559.774,91 432.659,42 127.115,49 559.774,91 432.659,42 127.115,49 0,00 0,00 0,00 116.971.211,00 114.655.031,53 2.316.179,47 39.668.112,21 36.316.046,56 3.352.065,65 3.667.792,96 4.762.142,18 -1.094.349,22 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 1.154.898,58 1.074.930,07 79.968,51 2.2.1.3 Steuern 14.509.132,69 17.050.054,87 -2.540.922,18 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privatem Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteilgungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 6.300.609,85 2.368.763,12 3.931.846,73 14.035.678,13 11.060.156,32 2.975.521,81 37.572.019,73 34.754.733,68 2.817.286,05 3.460.045,65 2.715.127,06 744.918,59 332.465,71 11.893.612,15 -11.561.146,44 8.446.218,80 7.728.113,08 718.105,72 0,00 0,00 0,00 25.333.289,57 12.417.881,39 12.915.408,18 39.731.079,06 43.584.251,29 -3.853.172,23 0,00 0,00 0,00 5.464.679,08 11.127.285,36 -5.662.606,28 159.338.783,04 2.892.328.578,16 162.593.710,75 2.862.504.682,00 -3.254.927,71 29.823.896,16 PASSIVA 1. 31.12.2014 31.12.2013 796.203.420,56 840.175.425,74 -43.972.005,18 836.977.811,42 876.242.171,32 -39.264.359,90 1.2 Sonderrücklagen 0,00 0,00 0,00 1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00 -40.774.390,86 -36.066.745,58 -4.707.645,28 444.544.986,05 445.101.998,86 -557.012,81 138.267.985,93 139.369.505,76 -1.101.519,83 2.2 für Beiträge 44.956.456,35 44.275.450,39 681.005,96 2.3 für den Gebührenausgleich 13.654.908,25 12.702.819,86 952.088,39 247.665.635,52 248.754.222,85 -1.088.587,33 548.813.203,11 558.994.768,97 -10.181.565,86 469.434.522,00 453.575.485,60 15.859.036,40 20.815.835,01 20.815.835,01 0,00 522.259,53 1.464.358,89 -942.099,36 58.040.586,57 83.139.089,47 -25.098.502,90 937.560.964,79 847.656.146,49 89.904.818,30 0,00 0,00 0,00 468.169.368,63 462.896.751,07 5.272.617,56 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 4.2.2 von Beteilgungen 0,00 0,00 0,00 4.2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 34.749,82 37.771,56 -3.021,74 468.134.618,81 462.858.979,51 5.275.639,30 312.852.268,77 270.700.000,00 42.152.268,77 20.005.091,94 18.318.937,51 1.686.154,43 8.135.252,58 9.146.577,42 -1.011.324,84 Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.4 Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privatem Kreditmarkt 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 5. Veränderung 7.362.673,77 5.170.113,34 2.192.560,43 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 69.198.424,97 47.703.906,53 21.494.518,44 4.8 Erhaltene Anzahlungen 51.837.884,13 33.719.860,62 18.118.023,51 Passive Rechnungsabgrenzung 165.206.003,65 2.892.328.578,16 170.576.341,94 2.862.504.682,00 -5.370.338,29 29.823.896,16 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung Ergebnisrechnung Stadt Aachen 2014 Selektionsdatum: 30.05.2016 / 08:57:06 Selektionszeitraum: 1 - 16 / 2014 Ertrags- und Aufwandsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfererträge * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Erträge aus Kostenerstattung/-umlage * Sonstige ordentliche Erträge * Bestandsveränderungen ** Ordentliche Erträge * Personalaufwendungen * Versorgungsaufwendungen * Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen * Bilanzielle Abschreibungen * Transferaufwendungen * Sonstige ordentliche Aufwendungen ** Ordentliche Aufwendungen *** Ordentliches Ergebnis * Finanzerträge * Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit * Außerordentliche Erträge * Außerordentliche Aufwendungen ** Außerordentliches Ergebnis ***** Jahresergebnis Ergebnis 2013 -339.559.256,12 -130.914.208,17 -2.804.914,36 -131.253.883,37 -22.714.440,20 -76.677.570,57 -51.704.634,17 -63.636,84 -755.692.543,80 151.984.540,01 29.582.827,78 63.957.668,30 20.621.699,80 494.710.252,05 37.686.636,70 798.543.624,64 42.851.080,84 -20.757.978,57 20.749.591,39 -8.387,18 42.842.693,66 -6.775.948,08 Fortg. Ansatz 2014 -366.846.700,00 -128.959.467,00 -3.053.500,00 -133.767.700,00 -21.828.100,00 -71.140.100,00 -49.205.200,00 -774.800.767,00 158.956.637,12 37.460.900,00 83.542.306,03 21.557.207,12 499.855.709,27 20.565.044,55 821.937.804,09 47.137.037,09 -14.581.400,00 19.213.200,00 4.631.800,00 51.768.837,09 -6.775.948,08 36.066.745,58 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allg. Rücklage * Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen * Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen * Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs 2 GemHVO NRW ** Verrechnungssaldo 51.768.837,09 davon Erm.-Übertr. -557.267,00 -557.267,00 115.837,12 10.206.506,03 285.807,12 2.411.109,27 316.444,55 13.335.704,09 12.778.437,09 12.778.437,09 12.778.437,09 davon Nachtr.satz. Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist -334.552.299,83 -139.113.568,93 -3.610.476,39 -132.222.093,71 -23.292.855,28 -77.674.431,22 -72.834.817,29 -127.115,49 -783.427.658,14 158.581.717,42 34.047.488,66 68.931.377,44 21.186.638,48 511.361.625,51 33.850.914,62 827.959.762,13 44.532.103,99 -22.091.245,12 18.333.531,99 -3.757.713,13 40.774.390,86 -2.957.376,15 2.957.376,15 -32.294.400,17 10.154.101,93 556.976,39 -1.545.606,29 1.464.755,28 6.534.331,22 23.629.617,29 127.115,49 8.626.891,14 374.919,70 3.413.411,34 14.610.928,59 370.568,64 -11.505.916,24 -13.285.870,07 -6.021.958,04 2.604.933,10 7.509.845,12 879.668,01 8.389.513,13 10.994.446,23 2.957.376,15 -2.957.376,15 40.774.390,86 10.994.446,23 -831.436,96 2.831.531,04 1.197.520,24 3.197.614,32 Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung Finanzrechnung Stadt Aachen 2014 Selektionsdatum: 30.05.2016 / 08:12:46 Selektionszeitraum: 2014 Ein- und Auszahlungsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfereinzahlungen * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Kostenerstattung und Kostenumlagen * Sonstige Einzahlungen * Zinsen und ähnliche Einzahlungen ** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit * Personalauszahlungen * Versorgungsauszahlungen * Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen * Zinsen und ähnliche Auszahlungen * Transferauszahlungen * Sonstige Auszahlungen ** Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit *** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit * Investitionszuwendungen * Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen * Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen * Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte * Sonstige Investitionseinzahlungen ** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit * Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude * Auszahlungen für Baumaßnahmen * Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen * Auszahlungen für Finanzanlagen * Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. * Sonstige Investitionsauszahlungen ** Auszahlung. a. Investitionstätigkeit *** Saldo aus Investitionstätigkeit **** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag * Aufnahme von Krediten für Investitionen * Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich. * Tilgung von Krediten für Investitionen * Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich. ** Saldo aus Finanzierungstätigkeit ***** Änderung Finanzmittelbestand ** * * Anfangsbestand an Finanzmitteln Bestand an fremden Finanzmitteln Technische Finanzpositionen ****** Liquide Mittel Ergebnis 2013 340.654.756,28 125.269.711,66 2.925.627,13 125.733.210,29 14.119.175,00 72.874.178,43 23.074.824,19 20.386.836,85 725.038.319,83 -133.108.426,28 -21.894.195,09 -51.064.086,00 -19.664.233,10 -498.813.909,91 -14.102.611,42 -738.647.461,80 -13.609.141,97 17.255.517,86 11.376.281,50 7.600.000,00 1.738.355,42 3.845.945,55 41.816.100,33 -1.751.063,30 -31.465.499,53 -9.458.605,17 -17.615.290,00 -12.606.744,73 -23.924.830,57 -96.822.033,30 -55.005.932,97 -68.615.074,94 12.790.407,96 474.100.000,00 -33.015.748,03 -420.900.000,00 32.974.659,93 -35.640.415,01 0,00 -2.102.089,31 3.619.334,82 -34.123.169,50 Fortg. Ansatz 2014 365.946.700,00 123.013.467,00 2.940.000,00 130.527.800,00 21.304.100,00 71.124.100,00 23.748.600,00 14.531.400,00 753.136.167,00 -140.089.937,12 -22.020.000,00 -78.171.783,00 -19.213.200,00 -508.860.518,06 -18.195.585,24 -786.551.023,42 -33.414.856,42 18.330.700,00 12.011.300,00 0,00 1.833.100,00 3.580.800,00 35.755.900,00 -6.356.035,58 -57.892.637,20 -18.806.138,30 -7.615.300,00 -4.854.457,89 -84.872.507,16 -180.397.076,13 -144.641.176,13 -178.056.032,55 78.108.100,00 0,00 -57.380.100,00 0,00 20.728.000,00 -157.328.032,55 0,00 0,00 0,00 -157.328.032,55 davon Erm.-Übertr. 0,00 557.267,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 557.267,00 -115.837,12 0,00 -8.044.783,00 0,00 -4.729.818,06 -472.985,24 -13.363.423,42 -12.806.156,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.950.035,58 -28.722.537,20 -7.806.038,30 -7.600.000,00 -4.603.757,89 -52.729.207,16 -103.411.576,13 -103.411.576,13 -116.217.732,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -116.217.732,55 0,00 0,00 0,00 -116.217.732,55 davon Nachtr.satz. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2014 344.787.285,25 121.803.495,80 3.155.031,77 130.126.320,05 13.910.238,29 78.677.808,76 19.683.059,74 21.511.552,57 733.654.792,23 -133.337.855,34 -22.856.524,42 -57.313.742,24 -17.221.842,47 -510.027.475,63 -13.109.620,57 -753.867.060,67 -20.212.268,44 26.420.275,16 13.602.597,38 9.000.000,00 1.444.502,46 2.749.158,11 53.216.533,11 -1.678.707,43 -29.274.905,06 -9.381.753,84 -7.615.290,00 -2.792.544,41 -21.968.883,00 -72.712.083,74 -19.495.550,63 -39.707.819,07 37.525.433,82 256.452.268,77 -32.401.561,04 -214.300.000,00 47.276.141,55 7.568.322,48 0,00 -8.788.005,45 1.287.979,11 68.296,14 Vergleich Ansatz/Ist 21.159.414,75 1.209.971,20 -215.031,77 401.479,95 7.393.861,71 -7.553.708,76 4.065.540,26 -6.980.152,57 19.481.374,77 -6.752.081,78 836.524,42 -20.858.040,76 -1.991.357,53 1.166.957,57 -5.085.964,67 -32.683.962,75 -13.202.587,98 -8.089.575,16 -1.591.297,38 -9.000.000,00 388.597,54 831.641,89 -17.460.633,11 -4.677.328,15 -28.617.732,14 -9.424.384,46 -10,00 -2.061.913,48 -62.903.624,16 -107.684.992,39 -125.145.625,50 -138.348.213,48 40.582.666,18 -256.452.268,77 -24.978.538,96 214.300.000,00 -26.548.141,55 -164.896.355,03 0,00 8.788.005,45 -1.287.979,11 -157.396.328,69 Anlage 4 Lagebericht Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2014 -1- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis: 1. 1.1. 1.2. 1.3. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.5.1. 2.5.2. 2.5.3. 2.6. 2.6.1. 2.6.2. 2.6.3. 2.6.4. 2.6.5. 2.6.6. 2.6.7. 2.6.8. 2.6.9. 2.6.10. 2.6.11. 2.6.12. 2.6.13. 2.6.14. 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 4. 4.1. 4.1.1. 4.1.2. 4.1.3. 4.2. 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 4.2.4. 4.2.5. 4.3. 5. 6. 7. Allgemeines ....................................................................................................................................... - 3 Dezernatsverteilungsplan zum 31.12.2014: ...................................................................................... - 4 Darstellung der Personalsituation ...................................................................................................... - 5 Interne Organisation des Finanzbereichs .......................................................................................... - 6 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft ....................................................................................... - 7 Gesamtwirtschaftliche Situation......................................................................................................... - 7 Allgemeine Entwicklung der Kommunen ........................................................................................... - 7 Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens.......................................................................... - 8 Entwicklung der Stadt Aachen ........................................................................................................... - 9 Wichtige Ergebnisse des Jahresabschlusses der Stadt Aachen ..................................................... - 11 Schlussbilanz zum 31.12.2014 ........................................................................................................ - 11 Ergebnisrechnung ........................................................................................................................... - 16 Finanzrechnung ............................................................................................................................... - 21 Vorgänge von besonderer Bedeutung ............................................................................................. - 24 Städteregion Aachen ....................................................................................................................... - 24 Alemannia Aachen .......................................................................................................................... - 25 Kinderbetreuung .............................................................................................................................. - 25 Schulen............................................................................................................................................ - 26 Route Charlemagne ........................................................................................................................ - 28 Stadtteilerneuerung Aachen-Nord ................................................................................................... - 28 Gewerbepark Avantis ...................................................................................................................... - 29 Gewerbepark Brand ........................................................................................................................ - 29 Sanierung der Feuerwache ............................................................................................................. - 30 Sanierung des Neuen Kurhauses .................................................................................................... - 30 ICE-Halt Hauptbahnhof.................................................................................................................... - 30 Kaiserplatz-Galerie – Aquis Plaza ................................................................................................... - 31 Hotelprojekte in Aachen................................................................................................................... - 31 Flüchtlinge ....................................................................................................................................... - 31 Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage...... - 33 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................. - 33 Analyse der Vermögenslage............................................................................................................ - 35 Analyse der Schuldenlage ............................................................................................................... - 37 Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation ................................................................................... - 39 Chancen und Risiken der Stadt Aachen .......................................................................................... - 41 Chancen .......................................................................................................................................... - 41 Wirtschaftsstandort Aachen ............................................................................................................. - 41 RWTH Aachen - Campus ................................................................................................................ - 41 Masterplan Aachen*2030 ................................................................................................................ - 44 Risiken ............................................................................................................................................. - 45 Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen ................................................................................ - 45 Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen ............................................................................ - 45 Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen ........................................................... - 46 Übertragungen von Aufgaben durch Bund/Land ohne (vollständigen) Finanzausgleich ................. - 46 Risikofrüherkennungssystem........................................................................................................... - 47 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals................................................... - 48 Prognose / Ausblick ......................................................................................................................... - 51 Organe und Mitgliedschaften ........................................................................................................... - 53 Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes ..................... - 54 - -2- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1. Allgemeines Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Der Jahresabschluss besteht im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) aus  der Ergebnisrechnung,  der Finanzrechnung,  den Teilrechnungen,  der Bilanz und  dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Die Stadt Aachen erfasst seit dem 01.01.2008 alle Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Form einer kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008 bis 2012 wurden aufgestellt, durch den Rat der Stadt Aachen festgestellt und durch die Bezirksregierung genehmigt. Der zuletzt aufgestellte Jahresabschluss für das Jahr 2013 wurde in der Ratssitzung vom 21.10.2015 festgestellt. Die Genehmigung der Bezirksregierung erfolgte mit Schreiben vom 17.12.2015. -3- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.1. Dezernatsverteilungsplan zum 31.12.2014: -4- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.2. Darstellung der Personalsituation Die Stadt Aachen beschäftigte im Jahr 2014 insgesamt 4.809 Mitarbeiter. Mitarbeiterzahlen Beamte gesamt Kernverwaltung Eigenbetriebe regio iT Jobcenter Tariflich Beschäftigte Stadt Aachen Eigenbetriebe Jobcenter Auszubildende Beamtenanwärter u. Aufsteiger Tarifl. Beschäftigte Kernverwaltung Tarifl. Beschäftigte Eigenbetriebe Mitarbeiter insgesamt Kopfzahlen 31.12.2014 993 903 59 22 9 3.651 2.154 1.489 8 165 50 67 48 4.809 -5- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1.3. Interne Organisation des Finanzbereichs Der Finanzbereich der Stadt Aachen war im Jahr 2014 wie folgt aufgebaut: Dezernat II Finanzen Fachbereich Finanzsteuerung Fachbereich Steuern und Kasse Haushaltsplanung, Haushaltscontrolling Steuern und Abgaben Grundbesitzabgaben, Zweitwohnungs- und Hundesteuer Jahresabschluss Anlagenbuchhaltung Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer Bilanzbuchhaltung Vollstreckung Vermögens- und Schuldenverwaltung, Stiftungen Zahlungsverkehr, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung Steuerangelegenheiten Geschäftsbuchhaltung (Zentrale Buchungsstelle) -6- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2. Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft 2.1. Gesamtwirtschaftliche Situation Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt als stabil erwiesen: Um 1,5% war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) höher als im Vorjahr und lag damit über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre (1,2%). In den beiden vorangegangenen Jahren war das BIP nur sehr viel moderater gewachsen (2013 um 0,1% und 2012 um 0,4%). Wichtigster Wachstumsmotor für die deutsche Konjunktur war 2014 der Konsum. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,1%, die des Staates um 1,0%. Aber die Investitionen nahmen zu: Im Inland investierten Unternehmen und Staat zusammen 3,7% mehr in Ausrüstungen – das sind vor allem Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - als ein Jahr zuvor. Die preisbereinigten Bauinvestitionen erzielten ebenfalls ein kräftiges Plus von 3,4%. Der deutsche Außenhandel gewann im Jahresdurchschnitt 2014 trotz eines weiterhin schwierigen außenwirtschaftlichen Umfelds etwas an Dynamik: Deutschland exportierte preisbereinigt 3,7% mehr Waren und Dienstleistungen als im Jahr 2013. Die Importe legten aber fast genauso stark zu (+ 3,3%). Die Differenz zwischen Exporten und Importen – der Außenbeitrag – leistete dadurch einen vergleichsweise geringen Beitrag von + 0,4 Prozentpunkten zum BIP-Wachstum 2014. Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte 2014 mit 42,7 Millionen das achte Jahr in Folge einen neuen Höchststand. Die Zahl der Erwerbslosen betrug im Jahresdurchschnitt 2014 knapp 2,9 Millionen und hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. Der Staatssektor beendete das Jahr mit einem Finanzierungsüberschuss von 18 Mrd. €. Dabei erzielten Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen zwar Überschüsse, jedoch die Länder wiesen noch ein geringes Defizit auf. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen errechnet sich daraus für den Staat eine Überschussquote von + 0,4%. Damit kann der Staat einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. 2.2. Allgemeine Entwicklung der Kommunen Nach Mitteilung des statistischen Bundesamtes verzeichneten die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände ein Finanzierungsdefizit von insgesamt rund 0,7 Mrd. €. Im Jahr 2013 hatte sich noch ein Finanzierungsüberschuss von 1,7 Mrd. € ergeben. Die Gemeinden und Gemeindeverbände verausgabten im Jahr 2014 insgesamt rund 217,6 Mrd. €, das waren 11,3 Mrd. € oder 5,5% mehr als im Vorjahr. Den bereinigten Ausgaben (= Summe aus den Ausgaben der laufenden Rechnung und den Ausgaben der Kapitalrechnung) standen bereinigte Einnahmen (= Summe aus den Einnahmen der laufenden Rechnung und den Einnahmen der Kapitalrechnung) in Höhe von rund 216,9 Mrd. € gegenüber, das war im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 4,4% oder 9,2 Mrd. €. Auf der Einnahmenseite war die Entwicklung der Steuereinnahmen (netto = nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) mit + 3,5% gegenüber dem Vorjahr im Berichtsjahr 2014 weiterhin positiv. Es wurden insgesamt 79,5 Mrd. € an Steuern (netto) eingenommen. Allerdings stieg die wichtigste kommunale Steuer, die Gewerbesteuer, gegenüber 2013 lediglich um 1,3% auf 33,1 Mrd. €. Stärker erhöhte sich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, und zwar um 6,4% auf 30,3 Mrd. €. Die nach den Steuern zweitwichtigste Einnahmeart waren die Schlüsselzuweisungen, die von den Ländern an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gezahlt wurden. Insgesamt nahmen die Kommunen 31,5 Mrd. € an Schlüsselzuweisungen ein, das waren 7,0% mehr als im -7- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Vorjahr. Die Einnahmen der Kommunen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren betrugen 23,7 Mrd. € (+ 3,8%). Die Ausgabenseite war im Jahr 2014 durch höhere kommunale Ausgaben und Investitionen geprägt. So nahmen die sozialen Leistungen um 2,7 Mrd. € auf 49,7 Mrd. € (+ 5,8%) zu. Dies ist vor allem auf die gestiegenen Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII zurückzuführen. Hier wurden im Jahr 2014 insgesamt 25,5 Mrd. € und damit 1,5 Mrd. € oder 6,1% mehr als im Vorjahr ausgegeben. Dies ist unter anderem auf eine Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2014 zurückzuführen. Darüber hinaus sind die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe um 7,3% auf 8,3 Mrd. € gestiegen, während sich die Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (insbesondere Kosten für Unterkunft und Heizung) nur leicht um 1,3% auf 12 Mrd. € erhöhten. Die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen mit 1,6 Mrd. € um 0,5 Mrd. € über dem Niveau des Vorjahres. Durch die günstige Einnahmesituation der letzten Jahre und die ebenfalls günstigen Finanzierungsbedingungen konnte die kommunale Investitionstätigkeit ausgeweitet werden. Im Jahr 2014 wurden 24,6 Mrd. € für Sachinvestitionen ausgegeben, das waren 9,5% mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil an den Sachinvestitionen hatten die Baumaßnahmen mit 18,7 Mrd. €. Die Personalausgaben stiegen unter anderem wegen der Ergebnisse der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst im Jahr 2014 um 5,2% auf 58,3 Mrd. €. Die laufenden Sachaufwendungen beliefen sich auf 51 Mrd. € (+ 6,1%). Im Gegensatz dazu verringerten sich die Zinsausgaben wegen weiterhin niedriger Zinssätze um 5,5% auf 3,9 Mrd. €. 2.3. Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens Wie "Information und Technik Nordrhein-Westfalen" als statistisches Landesamt mitteilt, war das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2014 preisbereinigt um 1,3 Prozent höher als 2013. Mit rund 625 Mrd. € erwirtschaftete Nordrhein-Westfalen 21,5% des deutschen Bruttoinlandsproduktes. Damit lag das Land deutlich an der Spitze aller Bundesländer. Im Jahr 2014 nahm das Land Nordrhein-Westfalen Steuern in Höhe von 46,4 Mrd. € ein. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 3,9% oder 1,72 Mrd. €. Die Gemeinschaftssteuern übertrafen mit 42,6 Mrd. € das Vorjahresergebnis um 3,3% bzw. 1,4 Mrd. €. Gleichfalls wiesen die reinen Landessteuern mit 3,8 Mrd. € einen Zuwachs von 10,3% aus. Insgesamt lag das Steuereinnahme-Ist 2014 1,3% über dem Haushaltsansatz in Höhe von 45,8 Mrd. €. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen noch stärker als in anderen Ländern von hohen Sozialausgaben betroffen. Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß SGB XII waren im Jahr 2014 um 6,8% höher als ein Jahr zuvor. Die öffentlichen Träger gaben brutto rund 7,4 Mrd. € für Sozialhilfe aus. Abzüglich der Einnahmen in Höhe von 511 Mio. € beliefen sich die Nettoausgaben in Nordrhein-Westfalen auf rund 6,9 Mrd. €. Je Einwohner wurden in NRW im Jahr 2014 umgerechnet 393 € für Sozialhilfeleistungen aufgewendet, 2013 hatten die Pro-Kopf-Ausgaben bei 369 € gelegen. Die Leistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel des SGB XII hatten im Jahr 2014 mit 73,8 Prozent den größten Anteil an den Nettoausgaben. Hierbei handelt es sich um Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit sowie um Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen. Die reinen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machten 20,5 Prozent der Gesamtausgaben aus. Die Aufnahme von Kassenkrediten in Nordrhein-Westfalen ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Die nordrhein-westfälischen Kommunen waren zum Stichtag 31.12.2014 mit knapp 53 Mrd. € verschuldet, hiervon entfielen auf Liquiditätskredite 26,7 Mrd. €. Das Land Nordrhein-Westfalen war zum Stichtag 31.12.2014 mit 187,5 Mrd. Euro verschuldet, 29 Mrd. € hiervon entfielen auf Kassenkredite. Hingegen bleibt das Niveau der kommunalen Investitionen in Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich seit mehreren Jahren deutlich zurück. -8- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Festzuhalten ist, dass die nordrhein-westfälischen Kommunen weniger an der allgemeinen Steigerungsrate der Erträgnisse partizipieren. Während die Kommunen in 2013 noch einen leicht positiven Finanzierungssaldo erzielen konnten, lag dieser in 2014 bei -1,5 Mrd. €. Die Defizitzunahme ist insbesondere auf den Zuwachs der überproportional hohen und weiter steigenden Sozialausgaben sowie auf die weitgehende Stagnation der kommunalen Steuereinnahmen zurückzuführen. Im Durchschnitt sind die Pro-KopfSteuereinnahmen der übrigen westdeutschen Bundesländer mehr als viermal so stark gestiegen als in Nordrhein-Westfalen. Diese schwache Dynamik konnte nur teilweise durch die positive Entwicklung der vom Land gewährten Schlüssel- und Investitionszuweisungen kompensiert werden, welche in 2014 deutlich über den Durchschnitt der übrigen westdeutschen Bundesländer lagen. 2.4. Entwicklung der Stadt Aachen Das Haushaltsjahr 2014 war insbesondere in der zweiten Jahreshälfte mit enormen finanziellen Belastungen sowie die Finanzlage betreffend verschärfenden Entwicklungen verbunden. Die angestiegene Zahl der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge sowie die stetig wachsende Zuwanderung von Asylbewerbern und Flüchtlingen führte in der Stadt Aachen zu ungeplanten zusätzlichen Aufwendungen, die nicht in nur annähernd ausreichender Höhe durch den Bund oder das Land erstattet wurden. Darüber hinaus lagen die Erträgnisse aus der Gewerbesteuer deutlich unterhalb der Planzahlen. Das Jahresergebnis beläuft sich im Jahresabschluss 2014 auf 40,77 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahresabschluss erhöht sich das Defizit um rund 4,71 Mio. €. Die Stadt Aachen erwirtschaftete im Jahr 2014 Erträge in Höhe von insgesamt 808,5 Mio. € – dies entspricht einem Anstieg von 25,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Jedoch auch die Aufwendungen erhöhten sich in einem ähnlichen Maße, um 30,0 Mio. € auf insgesamt 849,3 Mio. €. Von herausragender Bedeutung für die Stadt Aachen waren die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben, welche sich im Jahr 2014 auf ca. 334,6 Mio. € beliefen. Dies entspricht einer Reduzierung zum Vorjahr um rund 5,0 Mio. €. Die größte Ertragsposition bildete die Gewerbesteuer mit ca. 166,8 Mio. €. Die Erträge aus der Gewerbesteuer blieben damit ca. 34,1 Mio. € unter dem Planansatz von 200,9 Mio. € zurück. Ursächlich hierfür waren nicht nur strukturelle Änderungen, sondern auch zu korrigierende Gewerbesteuermessbescheide. Die Erträge aus der Einkommensteuer lagen mit insgesamt rund 95,0 Mio. € hingegen um rund 2,8 Mio. € über dem Planansatz. Schließlich bildeten die Zuweisungen und Allgemeinen Umlagen in Höhe von insgesamt 139,1 Mio. € eine weitere Größe, welche die Ertragslage der Stadt Aachen maßgeblich beeinflusst. Die hierin enthaltenen Schlüsselzuweisungen betrugen in 2014 insgesamt 77,1 Mio. €. Die Erträge im Bereich der Öffentlichrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 132,2 Mio. €. Darüber hinaus erhielt die Stadt Aachen im Jahr 2014 Investitionszuwendungen in Höhe von rund 26,4 Mio. €. Diese nahmen im Vergleich zum Vorjahr um ca. 8,1 Mio. € zu. Die Aufwandsseite zeichnete sich im Jahr 2014 durch hohe Transferaufwendungen von insgesamt rund 511,4 Mio. € aus. Als maßgebliche Positionen sind hier die Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (145,5 Mio. €), die Zuschüsse an übrige Bereiche (50,7 Mio. €), die unmittelbaren Aufwendungen für Sozialleistungen (87,9 Mio. €) sowie die Aufwendungen im Rahmen der Regionsumlage (168,4 Mio. €) zu nennen. Die Personalaufwendungen betrugen im Jahr 2014 rund 158,6 Mio. € und fallen somit gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Mio. € höher aus. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 5,0 Mio. € auf rund 68,9 Mio. € gestiegen, lagen jedoch noch 14,6 Mio. € unter dem fortgeschriebenen Planansatz (inkl. rund 10,2 Mio. € Ermächtigungsübertragungen). Der ursprüngliche Haushaltsansatz belief sich auf 73,3 Mio. €. -9- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Des Weiteren haben sich die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Mio. € vermindert. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beliefen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 72,7 Mio. €. Sie lagen somit rund 24,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Während im Jahr 2013 insgesamt 15,0 Mio. € aus Stiftungsmitteln für den Erwerb von Kapitalmarktpapieren zur Verfügung standen, wurden im Jahr 2014 lediglich 7,6 Mio. € für den Erwerb von Wertpapieren verausgabt, welche jedoch aus städtischen Mittel zu finanzieren waren. Darüber hinaus lagen die Auszahlungen für Investitionszuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen aus weitergeleiteten Zuwendungen rund 10,7 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Aufgrund der außerordentlichen finanziellen Belastungen wurde Ende August des Jahres 2014 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Stadt Aachen eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Trotz der kritischen und ernst zu nehmenden Haushaltslage besteht derzeit für die Stadt Aachen jedoch nicht die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes. Hiermit konnte die Stadt Aachen sich bislang dem Trend der steigenden Anzahl der sich in der Haushaltssicherung befindlichen Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen widersetzen. Umso wichtiger ist es jedoch, auch in den kommenden Jahren mithilfe geeigneter Steuerungsinstrumente freiwillige Haushaltskonsolidierung zu betreiben und dem stetigen Eigenkapitalverzehr strategisch entgegenzuwirken (vgl. Kapitel 4.3). - 10 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2.5. Wichtige Ergebnisse des Jahresabschlusses der Stadt Aachen Das Haushaltsjahr 2014 wurde mit einem Fehlbetrag in Höhe von 40.774.390,86 € abgeschlossen. Dies entspricht einer Verschlechterung von rund 1,75 Mio. € gegenüber dem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 39.020.400 €. 2.5.1. Schlussbilanz zum 31.12.2014 Die Bilanz liefert zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdmittel und macht ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten sichtbar. Die Bilanz lässt sich wie folgt zusammengefasst darstellen: Übersicht Schlussbilanz 2014 und Veränderung zum Vorjahr: 31.12.2014 AKTIVA Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme PASSIVA Eigenkapital Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2013 Veränderung 2013 - 2014 2.609.994.130,13 € 24.331.219,84 € 2.573.695.994,94 € 24.699.581,13 € 36.298.135,19 € - 368.361,29 € 1.513.896.577,48 € 1.071.766.332,81 € 122.995.664,99 € 559.774,91 € 116.971.211,00 € 1.501.055.859,38 € 1.047.940.554,43 € 126.214.976,31 € 432.659,42 € 114.655.031,53 € 12.840.718,10 € 23.825.778,38 € - 3.219.311,32 € 127.115,49 € 2.316.179,47 € 5.464.679,08 € 159.338.783,04 € 2.892.328.578,16 € 11.127.285,36 € 162.593.710,75 € 2.862.504.682,00 € - 5.662.606,28 € - 3.254.927,71 € 29.823.896,16 € 796.203.420,56 € 836.977.811,42 € 0,00 € - 40.774.390,86 € 444.544.986,05 € 548.813.203,11 € 937.560.964,79 € 165.206.003,65 € 2.892.328.578,16 € 840.175.425,74 € 876.242.171,32 € 0,00 € - 36.066.745,58 € 445.101.998,86 € 558.994.768,97 € 847.656.146,49 € 170.576.341,94 € 2.862.504.682,00 € - 43.972.005,18 € - 39.264.359,90 € 0,00 € - 4.707.645,28 € - 557.012,81 € - 10.181.565,86 € 89.904.818,30 € - 5.370.338,29 € 29.823.896,16 € Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beläuft sich auf 2.892.328.578,16 € und erhöht sich damit gegenüber der Bilanz zum 31.12.2013 um 29.823.896,16 €. - 11 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Mittelverwendung (Aktiva) Die Aktivseite der Bilanz weist das Vermögen der Gemeinde mit den zum Stichtag ermittelten Werten aus. Damit wird die Mittelverwendung der Gemeinde dokumentiert. Das Anlagevermögen setzt sich aus den immateriellen Vermögensgegenständen, den Sachanlagen und den Finanzanlagen zusammen. Je größer der Anteil des Anlagevermögens ist, desto mehr Kapital ist langfristig gebunden. Die Vermögenswerte sind dazu bestimmt, dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Stadt Aachen zu dienen. Erläuterung zum Anlagenspiegel Die Gemeinde ist verpflichtet, dem Anhang einen Anlagenspiegel beizufügen, der die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Haushaltsjahr detailliert darstellt. Er erleichtert den Überblick über die Vermögenslage und die Altersstruktur des Anlagevermögens. Durch den gemeindlichen Anlagenspiegel werden zudem die in der Finanzrechnung erfassten Zahlungen aus Investitionstätigkeit durch Zugänge sowie durch Abgänge nachgewiesen. Er setzt aber auch eine entsprechende Anlagenbuchhaltung voraus, in welcher der einzelne Vermögensgegenstand genau bezeichnet wird und Informationen wie das Datum der Anschaffung oder Herstellung, die Nutzungsdauer, die Abschreibungsmethode, der Buchwert am Abschlussstichtag sowie der Tag eines eventuellen Abgangs genau vermerkt, fortgeschrieben und nachgewiesen werden. Die Immateriellen Vermögensgegenstände haben sich zum Stichtag 31.12.2014 um 368.361,29 € auf 24.331.219,84 € vermindert. - 12 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Sachanlagen der Stadt Aachen machen mit 1.513.896.577,48 € den größten Anteil auf der Aktivseite der Bilanz aus, dies entspricht 52,34 % der Bilanzsumme. Der Anteil der Finanzanlagen auf der Aktivseite beträgt 1.071.766.332,81 (37,06 %) der Bilanzsumme. Hierin zeigt sich das Maß an Ausgliederung kommunaler Aufgaben in Sonderrechnungen (Eigenbetriebe) und in privater Rechtsform. Das Umlaufvermögen in Höhe von 122.995.664,99 € als kurzfristig gebundenes Kapital hat mit 4,25 % an der Bilanzsumme weiterhin einen geringeren Anteil am Gesamtvermögen der Stadt Aachen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Umlaufvermögen insgesamt um rd. 3,2 Mio. € verringert. Die Verringerung resultiert zum einen aus dem Rückgang der Liquiden Mittel um rd. 5,7 Mio. €. Zum anderen haben sich die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände insgesamt um rd. 2,3 Mio. € erhöht. Es wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum 31.12.2014 insgesamt 116.971.211,00 € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.316.179,47 € erhöht. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen haben sich im Wesentlichen die Forderungen aus Transferleistungen gegenüber dem öffentlichen Bereich um rund 3,1 Mio. € sowie gegenüber dem privaten Bereich um rund 1,3 Mio. € erhöht. Weiterhin sind die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 3 Mio. € gestiegen. Demgegenüber stand in diesem Bereich insbesondere eine Reduzierung der Steuerforderungen um rund 2,5 Mio. €. Im Bereich der privatrechtlichen Forderungen haben sich insbesondere die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 11,5 Mio. € reduziert. Im Gegenzug stiegen jedoch die Forderungen gegenüber dem Sondervermögen um rund 12,9 Mio. €. Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt 39.731.079,06 € werden insbesondere Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche künftig nicht mehr dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Stadt dienen sollen und beispielsweise zum Verkauf bestimmt sind (z.B. Grundstücke). Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 3,9 Mio. € verringert. Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Verlagerung von zum Verkauf vorgesehenen Bau- und Gewerbegrundstücken aus dem Anlagevermögen in das Umlaufvermögen sowie aus dem anschließenden Verkauf von selbigen Flächen. Die Liquiden Mittel weisen zum 31.12.2014 einen Bestand von 5.464.679,08 € (0,19 % der Bilanzsumme) aus. Unter dem Posten "Liquide Mittel" sind Guthaben bei Banken, Kreditinstituten sowie Handkassen und Schulgirokonten zusammengefasst. Die Verringerung der Liquiden Mittel in Höhe von insgesamt rund 5,7 Mio. € im Vergleich zum Jahr 2013 resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme eines Kassenkredits durch Überziehung des Girokontos 34 bei der Sparkasse Aachen. Aufgrund seines negativen Saldos zum 31.12.2014 darf dieses nicht mehr als Aktivposition "Liquide Mittel" ausgewiesen werden, sondern ist auf der Passivseite unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung" zu zeigen. Auf der Aktivseite werden die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) mit einem Wert in Höhe von 159.338.783,04 € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Verringerung um 3.254.927,71 €. Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als Anlage 5 beigefügt ist. Im Jahr 2014 vermindert sich der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, analog zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten im Wesentlichen durch die Auflösung der weitergeleiteten Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen vom Land, beispielsweise in Form der Schulpauschale oder OGS-Mittel. Des Weiteren ist die jährliche Auflösung des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Sie beträgt jährlich rund 1,7 Mio. € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien. - 13 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Mittelherkunft (Passiva) Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde (Mittelherkunft). Das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung des Eigenkapitals liefert Hinweise auf die Stabilität der Haushaltswirtschaft und ist ein Kriterium für den Haushaltsausgleich. Eine hohe Eigenkapitalquote sichert eine finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, welche die Ergebnisrechnung belasten. Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 39.264.359,90 € auf 836.977.811,42 € verringert. Der in 2013 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 36.066.745,58 € wurde vollständig durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Darüber hinaus führen die Anwendung des § 43 Abs. 3 S.1 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW im Rahmen der Gesetzesnovellierung des NKFWG sowie Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO zu einer zusätzlichen Verringerung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.197.614,32 € (vgl. „Kap. 3.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW“ des Anhangs zum Jahresabschluss). Folglich wird in der Bilanz Stadt Aachen das Eigenkapital mit 796.203.420,56 € auf der Passivseite ausgewiesen. Dieses errechnet sich aus dem Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2014 in Höhe von 836.977.811,42 € sowie dem negativen Jahresergebnis des Jahres 2014 in Höhe von – 40.774.390,86 €. Die Eigenkapitalquote zeigt mit dem Anteil von 27,53% an, in welchem Verhältnis das Vermögen durch das Eigenkapital finanziert ist. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um 43.972.005,18 € verringert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten in Höhe von 444.544.986,05 € betreffen die von Dritten erhaltene Zuschüsse und Zuwendungen für investive Maßnahmen. Sie werden grundsätzlich in den folgenden Haushaltsjahren über die Laufzeit der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Die gebildeten Sonderposten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 557.012,81 € verringert. - 14 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 10.181.565,86 € vermindert und betragen zum 31.12.2014 548.813.203,11 €. Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung ist dem Rückstellungsspiegel als Anlage 3 zum Anhang zu entnehmen. Die Rückstellungen werden im Wesentlichen durch die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für pensionierte und derzeit beschäftigte Beamte in Höhe von insgesamt 469.434.522,00 € bestimmt. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Veränderung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen insgesamt 15.859.036,40 €. Die Pensions- und Beihilferückstellungen beinhalten Zuführungen in Höhe von insgesamt 31.598.298,42 € für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger. Im Weiteren erfolgten Umbuchungen in Höhe von insgesamt 1.190.320,75 € zu den Sonstigen Rückstellungen für die Beamtinnen und Beamten, die im Laufe des Jahres 2014 aufgrund einer Versetzung den Dienst der Stadt Aachen verlassen haben und für welche die Stadt Aachen eine Ausgleichsverpflichtung nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) gegenüber dem neuen Dienstherren hat. Die ertragswirksamen Auflösungen beliefen sich im Jahr 2013 auf insgesamt 14.548.941,27 €. Die Instandhaltungsrückstellungen setzen sich aus der Instandhaltungsrückstellung für Sanierungsarbeiten am Rathaus in Höhe von 447.811,53 € und Instandhaltungsrückstellung für die Beseitigung baulicher und technischer Mängel an dem städtischen Objekt Gut Hanbruch in Höhe von 74.448,00 € zusammen. Zum 31.12.2014 betragen die Instandhaltungsrückstellungen 522.259,53 €. Die Rückstellungen für Altlasten und Deponien haben sich im Jahr 2014 nicht verändert und betragen weiterhin 20.815.835,01 €. Der Bestand an Sonstigen Rückstellungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr per Saldo um 25.098.502,90 € reduziert und beläuft sich am Bilanzstichtag auf 58.040.586,57 €. Die Verminderung resultiert aus den Inanspruchnahmen in Höhe von 8.366.763,32 € und ertragswirksamen Auflösungen in Höhe von 23.087.218,37 €. Demgegenüber stehen Zuführungen in Höhe von insgesamt 6.355.478,79 Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2014 937.560.964,79 € und sind um 89.904.818,30 € höher als im Vorjahr. Von den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen der Stadt Aachen in Höhe von 468.169.368,63 € haben 459.472.599,17 € noch eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und belasten damit zwangsläufig nachfolgende Haushaltsjahre. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der Stand der Kreditverbindlichkeiten für Investitionen (inkl. der rentierlichen Investitionen in Höhe von rd. 17,4 Mio. €) um 5.272.617,56 €. Dies ergibt sich durch Neuaufnahmen i.H.v. 37.434.446,00 € abzüglich der Tilgungsleistungen i.H.v. 32.161.828,44 €. In 2014 wurde ein Umschuldungsvorgang i.H.v. 12,3 Mio. € vorgenommen, welcher in entsprechender Höhe in der Gesamtsumme der Neuaufnahmen sowie Tilgungsleistungen enthalten ist. Folglich sind tatsächliche Neuaufnahmen lediglich in Höhe von ca. 25,1 Millionen € getätigt worden. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen zum 31.12.2014 312,9 Mio. € inkl. der aufgenommenen Kassenverbindlichkeiten der Eigenbetriebe. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Liquiditätskredite um 42,2 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen erhöhen sich um 1.686.154,43 € im Vergleich zum Jahresabschluss 2013. Dies ist im Wesentlichen Grundstücksankäufen geschuldet, welche im Jahr 2014 aufgrund des Besitzüberganges zu aktivieren waren, der Kaufpreis jedoch erst im Folgejahr beglichen wurde. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen zum 31.12.2014 einen Stand in Höhe von 8.135.252,58 € aus und sind somit um 1.011.324,84 € niedriger als im Vorjahr. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.192.560,43 € erhöht und betragen zum 31.12.2014 auf 7.362.673,77 €. - 15 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 21.494.518,44 €. Ein wesentlicher Teil der Erhöhung (ca. 10,2 Mio. €) ist einer Zuführung der Verbindlichkeit gegenüber dem Eigenbetrieb Gebäudemanagement aufgrund von noch auszuzahlenden Darlehen geschuldet. Darüber hinaus sind die Verbindlichkeiten im Bereich der kreditorischen Debitoren um rund 10,06 Mio. € gestiegen. Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten auf Grund von Steuerrückzahlungen. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen betragen zum 31.12.2014 51.837.884,13 € und sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 18,1 Mio. € gestiegen. Davon sind rd. 12,5 Mio. € zur Weiterleitung an Eigenbetriebe in den Folgejahren vorgesehen. In Höhe von 680 Tsd. € (Zuwendungen der Jahre 20112013) muss im Jahresabschluss 2015 noch eine Verrechnung mit dem Gesellschafterdarlehen des E26 erfolgen. Auf der Passivseite werden die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) mit einer Minderung um 5.370.338,29 € ausgewiesen. Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als Anlage 5 beigefügt ist. Im Jahr 2014 vermindert sich der Passive Rechnungsabgrenzungsposten, analog zum Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, unter anderem durch die Auflösung von an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement weitergeleiteten Zuwendungen. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen vom Land beispielsweise in Form der Schulpauschale oder OGS-Mittel. Des Weiteren ist die Auflösung im Bereich der sonstigen Zuwendungen zu nennen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 eine Korrektur für in den Jahren 2011-2013 zunächst konsumtiv vereinnahmte Investitionszuwendungen nachgeholt, welche zu einer aufwandswirksamen Erhöhung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 1,2 Mio. € führen. 2.5.2. Ergebnisrechnung Der Ergebnisrechnung kommt die Aufgabe zu, über die Art, die Höhe und die Quellen der Ergebniskomponenten vollständig und klar zu informieren. Sie zeigt die Quellen und Ursachen des Ressourcenaufkommens und des Ressourcenverbrauchs auf und ermittelt den Jahreserfolg, der sich als Überschuss oder als Fehlbetrag darstellt. Die Ergebnisrechnung wird, in Anlehnung an das Handelsrecht, in Staffelform aufgestellt. Sie weist Erträge und Aufwendungen, gegliedert nach ihrer Art in zusammengefassten Positionen, sowie das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis aus. Dadurch werden die Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit, das Finanzergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis deutlich voneinander unterschieden und transparent dargestellt. Verglichen werden jeweils das IST-Ergebnis und der fortgeschriebene Ansatz (Plan-Ansatz inkl. Ermächtigungsübertragungen). Ausgenommen hiervon sind ab dem Haushaltsjahr 2013 aufgrund des NKFWG Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen. Diese sind unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im Anhang zu erläutern. Die Ergebnisrechnung der Stadt Aachen weist einen Fehlbetrag in Höhe von 40.774.390,86 € für das Haushaltsjahr 2014 aus. Ordentliches Ergebnis Das Ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2014 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 44.532.103,99 € ab. Die wesentlichen Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Planansatz und den tatsächlichen ISTErgebnissen werden nachfolgend erläutert: Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben unterschreiten 2014 den Haushaltsansatz um rund 32,3 Mio. €. Dieser beträgt 366.846.700,00 €, das Ist-Ergebnis hingegen weist einen Betrag von 334.552.299,83 € aus. Dies ist im Wesentlichen in den geringeren Erträgen aus Gewerbesteuereinnahmen (ca. 34,1 Mio. €) begründet. - 16 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Demgegenüber stehen Mehrerträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von ca. 2,8 Mio. €. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Der fortgeschriebene Planansatz beträgt im Jahr 2014 für Erträge aus Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen 128.959.467,00 €. Die tatsächlichen Erträge fielen um ca. 10,2 Mio. € höher aus. Die Abweichungen ergeben sich schwerpunktmäßig durch erhöhte Zuweisungen vom Land in Höhe von rund 6 Mio. €. Hiervon entfallen rund 3,2 Mio. € auf die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Landeszuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement. Diese Mehrerträge werden jedoch durch die entsprechenden Aufwendungen aus der Auflösung des korrespondierenden Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (Transferaufwendungen) vollständig neutralisiert. Darüber hinaus werden Mehrerträge in Höhe von rund 3,8 Mio. € bei der Position Allgemeine Umlagen vom Land (Konto 41810000) ausgewiesen. Aufgrund geänderter finanzstatistischer Vorgaben (IT.NRW) sind die Erträge aus der Abrechnung nach dem ELAG (Einheitslastenabrechnungsgesetz) im Haushaltsjahr 2014 in der Ergebnisrechnung unter der Zeile „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ (Konto 41810000) zu zeigen. Die Einplanung hingegen erfolgte jedoch unter der Zeile „Erträge aus Kostenerstattungen“ (Konto 44810000). Die veränderte Kontierung wurde im Rahmen der Vorgabeplanung für den Haushaltsplan 2015 berücksichtigt. Sonstige Transfererträge Die Sonstigen Transfererträge schließen zum 31.12.2014 mit einer Höhe von 3.610.476,39 € ab. Es ergibt sich eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz von rund 560.000 €. Diese resultiert im Wesentlichen aus Mehrerträgen im Bereich der Leistungen von Sozialleistungsträgern ohne Pflegeversicherung (rund 300.000 €) sowie aus Mehrerträgen aus der Auflösung von Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (rund 102.200 €) und der Rückzahlung gewährter Hilfe (rund 110.00 €). Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die Erträge aus Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten betragen im Jahr 2014 132.222.093,71 €. Zum Haushaltsansatz ergibt sich eine negative Abweichung in Höhe von rund 1,5 Mio. €. Mindererträge in Höhe von rund 3,4 Mio. € waren insbesondere im Bereich der Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelte zu verzeichnen (betrifft insbesondere die Gebührenbereiche Friedhofswesen und Rettungsdienst). Mehrerträge konnten hingegen bei den Verwaltungsgebühren (ca. 1 Mio. €) sowie bei den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge (ca. 1,2 Mio. €) verzeichnet werden. Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Erträge aus den Privatrechtlichen Leistungsentgelten liegen in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr und betragen im Haushaltsjahr 2014 rund 23,3 Mio. €. Im Vergleich zum Planansatz des Haushaltsjahres 2014 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von rund 1,5 Mio. €. Hiervon entfallen rund 1,3 Mio. € Mehrerträge auf den Bereich der Mieten, Pachten und Erbbaurechte. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich Mehrerträge im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen in Höhe von rund 1 Mio. €. Gegenüber dem Planansatz fallen die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen um rund 6,5 Mio. € höher aus (2014: 77,7 Mio. €). Mehrerträge resultieren hauptsächlich aus höheren Erstattungen von Gemeinden (ca. 7,4 Mio. €). In diesem Zusammenhang muss jedoch auch auf die korrespondierende Belastung im Bereich der Transferaufwendungen hingewiesen werden. Insbesondere die stetig wachsenden Aufwendungen für Sozialleistungen im Bereich der Jugend- und Flüchtlingshilfe (2014: ca. 45,3 Mio. € für „Hilfe zur Erziehung“ (HZE) unter Einbezug der Betreuung der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ (UMF)) stellen die Stadt Aachen vor finanzielle Herausforderungen. Im Bereich der Erstattungen von Zweckverbänden wurden Mindererträge (ca. 3,8 Mio. €) erzielt. Mindererträge in Höhe von rund 3,8 Mio. € ergeben sich im Bereich der Erstattungen vom Land. Dies ist den geänderten finanzstatistischen Vorgaben geschuldet, wonach die Erträge aus der Abrechnung nach dem ELAG (Einheitslastenabrechnungsgesetz) im Haushaltsjahr 2014 - entgegen der Einplanung im Haushalt unter der Zeile „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ (Konto 41810000) zu veranschlagen sind (vgl. Ausführungen zur Position „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“). - 17 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Sonstige ordentliche Erträge Die Sonstigen ordentlichen Erträge haben sich im Vergleich zum vergangenen Jahr um 21,1 Mio. € erhöht. Sie liegen um ca. 23,6 Mio. € über dem Planansatz. Dies ist im Wesentlichen den folgenden Positionen geschuldet: Der wesentlichste Anteil an den Mehrerträgen resultiert aus der Auflösung und Herabsetzung von Rückstellungen (insgesamt 23,1 Mio. €). Im Jahresabschluss 2014 wurden die Rückstellung für die Stiftung Bischoff (7,5 Mio. €), die Rückstellung für Besoldungsanpassung (1,8 Mio. €), die Rückstellung für die Betriebsprüfung BGA (1,3 Mio. €), die Personalrückstellung für die Städteregion (0,5 Mio. €) sowie die Hälfte der Rückstellung für die Bildung der Städteregion (11,5 Mio. €), aufgelöst. Weitere Mehrerträge in Höhe von rund 1,8 Mio. € ergaben sich im Bereich der Auflösung von Sonstigen Sonderposten. Dies betrifft insbesondere den Sonderposten für das Stiftungsvermögen. Neben den gebuchten Erträgen ergaben sich jedoch ebenfalls Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten für Stiftungen (ca. 1,5 Mio. €), welche unter den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Des Weiteren werden Mehrerträge in Höhe von 1,1 Mio. € aus der Auflösung von Sonderposten aus Umlegungsverfahren ausgewiesen. Dies ist einer vorgenommenen Korrektur im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 geschuldet. Die Erträge werden in der künftigen Haushaltsplanung ab dem Jahr 2015 entsprechend berücksichtigt. Die Erträge aus der Auflösung von Erhaltenen Anzahlungen überschreiten den Planansatz um rund 2,5 Mio. €. Dies ist vornehmlich auf die Verwendung von pauschalen Investitionszuschüssen (Schulpauschale, Sportpauschale, Allg. Investitionspauschale, Feuerwehrpauschale) zurückzuführen. Werden die erhaltenen Zuschüsse konsumtiv oder für die Nachbeschaffung von im Festwert bewerteten Vermögensgegenständen verwendet, so sind analog hierzu die Erhaltenen Anzahlungen konsumtiv aufzulösen. Weiterhin ergaben sich Mehrerträge in Höhe von rund 2,1 Mio. € aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Dies ist vornehmlich der Änderung des Pauschalwertberichtigungssatzes von 10% auf 3,4% im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 geschuldet. Im Gegenzug waren Mindererträge aus der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von rund 7 Mio. € zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch auf den Minderaufwand im Bereich der Versorgungsaufwendungen zu verweisen. Die Abweichungen zwischen Planansatz und Ist-Werten ist im Wesentlichen darin begründet, dass die Pensions- und Beihilferückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses sowie auch bereits in den Vorjahren entsprechend der im Gesetz und den einschlägigen Kommentierungen dargelegten Vorgehensweise, jedoch abweichend zu der ursprünglichen Haushaltseinplanung gebucht werden. Um im Rahmen künftiger Jahresabschlüsse derartige Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist-Werten zu vermeiden, wird gemeinsam mit dem zuständigen Fachamt darauf hingearbeitet, die Darstellungsweise im Haushalt und Jahresabschluss zu vereinheitlichen. Bei den Erträgen aus Konzessionsabgaben ist darüber hinaus im Vergleich zum Haushaltsansatz ein um rd. 1,3 Mio. € geringerer Ertrag zu verzeichnen. Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Im Jahr 2014 wurden Erträge in Höhe von 127.115,49 € aus Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen gebucht. Hierbei handelt es sich um die im Rahmen der Inventur der Steinvorräte durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) ermittelten Ergebnisse. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen des Jahres 2014 betragen 158.581.717,42 € und fallen im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 Mio. € höher aus. Die Steigerung setzt sich zusammen aus rd. 3,9 Mio. € bei Entgelten für die tariflich Beschäftigten, Zuführung zu Pensionsrückstellungen von rd. 2,0 Mio. € und rd. 1,0 Mio. € bei der Beamtenbesoldung. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Planansatz unterschreiten die tatsächlichen Aufwendungen diesen nur geringfügig. Minderaufwendungen gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz sind insbesondere im Bereich der Entgelte für tariflich Beschäftigte (ca. 1,5 Mio. €) zu verzeichnen. Darüber hinaus wurde die Rückstellung für Besoldungsanpassung im Jahr 2014 aufgelöst, sodass der im Haushalt als Aufwand eingeplante Aufstockungsbetrag für diese Rückstellung nicht mehr zu buchen war. Hieraus resultieren Minderaufwendungen in Höhe von run 1,4 Mio. €. Die entsprechenden Aufwendungen aufgrund der nachträglichen Besoldungsanpassung für die Besoldungsgruppen ab A 11 in Höhe von rund 3,4 Mio. € wurden im Jahr 2014 unmittelbar im Rahmen der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. - 18 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Versorgungsaufwendungen Im Jahr 2014 sind die Versorgungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 4,4 Mio. € gestiegen. Im Jahr 2014 betrugen sie 34.047.488,66 € und unterschreiten somit den fortgeschriebenen Planansatz um ca. 3,4 Mio. €. Die Unterschreitung resultiert überwiegend aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (ca. 4,2 Mio. €). Aufgrund der abweichenden Verbuchung im Rahmen des Jahresabschlusses im Vergleich zur Haushaltseinplanung sind diese Minderaufwendungen in Zusammenhang mit den in den Personalaufwendungen ausgewiesenen Mindererträgen zu betrachten. Es wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Die Zuführungen betrugen im Jahr 2014 insgesamt 11.243.903,00 €. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die tatsächlichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz um ca. 14,6 Mio. € geringer aus. Sie betragen im Haushaltsjahr 2014 insgesamt 68.931.377,44 € und liegen um 5,0 Mio. € über den im Vorjahr gebuchten Aufwendungen. Die Minderaufwendungen im Vergleich zum fortgeschriebenen Planansatz ergeben sich überwiegend aus Aufwendungen für Festwerte (3,6 Mio. €), Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (5,6 Mio. €), Aufwendungen aus der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen sowie des Infrastrukturvermögens (4,6 Mio. €). Bilanzielle Abschreibungen Die Bilanziellen Abschreibungen betragen für das Haushaltsjahr 2014 insgesamt 21.186.836,48 €. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bilanziellen Abschreibungen um rund 600 T€ erhöht. Sie liegen ca. 370 T€ unter dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. In den Bilanziellen Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rund 525.000 € enthalten. Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen von insgesamt 511.361.625,51 € sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 16,7 Mio. € gestiegen. Die entstandenen Mehraufwendungen wurden nur in Teilen durch eine entsprechende Einplanung im Rahmen des Haushalts 2014 berücksichtigt. Der fortgeschriebene Planansatz beläuft sich auf rund 499,9 Mio. € und wird im Jahr 2014 um rund 11,5 Mio. € überschritten. Die Mehraufwendungen resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Ausgaben im Bereich der sozialen Leistungen, insbesondere im Rahmen der Jugend- und Flüchtlingshilfe für Bekleidung, Taschengeld, die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge u.ä. (ca. 8,7 Mio. €). Darüber hinaus entstanden im Jahr 2014 Mehrausgaben für Asylbewerber (ca. 2,6 Mio. €). Weitere Mehraufwendungen ergaben sich im Bereich der Allg. Umlagen an den sonstigen öffentlichen Bereich. Diese betreffen vornehmlich die Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für die im Jahr 2009 an die Städteregion übertragenen immobilen Vermögensgegenstände (ca. 1,7 Mio. €) sowie Aufwendungen in Höhe von rund 6,9 Mio. € aus der Weiterleitung des anteiligen Jahresüberschusses der Sparkasse Aachen an die Städteregion gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zur Vermögensübertragung und zur Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Stadt Aachen und Städteregion (Nachtrag zu § 3 „Sonstige Regelungen“). Die entsprechende ertragswirksame Vereinnahmung des von der Sparkasse Aachen ausgeschütteten anteiligen Bilanzgewinns erfolgte unter den Finanzerträgen (Kto. 46910000). Im Gegenzug entstanden Minderaufwendungen im Bereich der Zuschüsse an übrige Bereiche (ca. 2,2 Mio. €), der Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (ca. 0,2 Mio. €), im Bereich der sozialen Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (ca. 1,4 Mio. €). Darüber hinaus ergaben sich als Folge der im Jahr 2014 deutlich geringeren Erträge aus der Gewerbesteuer weitere Minderaufwendungen bei der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage (ca. 1,4 Mio. €) sowie folglich bei den Aufwendungen aus der Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit (ca. 2,3 Mio. €). Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen im Jahr 2014 mit 33.850.914,62 € ca. 13,3 Mio. € über dem fortgeschriebenen Planansatz. Dies liegt vor allem an zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von rund 5,5 Mio. € für die Einstellungen und Zuschreibungen in die Sonderposten (Sonderposten Gebühren und Sonderposten für Stiftungen). Im Bereich der Gebühren und Stiftungen werden die Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten durch die Überschüsse in den jeweiligen kostenrechnenden Einrichtungen bzw. Stiftungsabschlüssen in gleicher Höhe ausgeglichen, so dass dies aus gesamthaushalterischer Sicht zu keiner - 19 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Mehrbelastung führt. Des Weiteren resultieren insgesamt 3,8 Mio. € aus Mehraufwendungen aufgrund von Wertveränderungen zu Forderungen sowie 5,5 Mio. € aufgrund der tatsächlichen Ausbuchung von Forderungen. Hiervon entfallen allein ca. 5 Mio. € auf die Ausbuchung einer Forderung gegenüber der Städteregion, da der Forderungsgrund entfallen ist. Weitere Mehraufwendungen gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz ergeben sich aus der Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1,9 Mio. €. Hierbei handelt es sich um die Neubildung einer Rückstellung für die Erbersatzsteuerpflicht der Stiftung Bischoff. Finanzergebnis In Summe schließt das Finanzergebnis im Haushaltsjahr 2014 mit einem positiven Saldo von 3.757.713,13 € ab und fällt somit um rund 8,4 Mio. € besser aus als im Planansatz veranschlagt. Finanzerträge Die Finanzerträge in Höhe von 22.091.245,12 € sind gegenüber dem Vorjahr um rund 1,3 Mio. € gestiegen und weisen gegenüber dem Planansatz eine positive Abweichung von 7,5 Mio. € aus. Die Abweichung resultiert hauptsächlich aus der ertragswirksamen Vereinnahmung des anteiligen Jahresüberschusses der Sparkasse Aachen (ca. 6,9 Mio. €) sowie aus höheren Nachforderungszinsen aus Gewerbesteuern (ca. 0,6 Mio. €). Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen des Jahres 2014 wurden im Planansatz mit 19.213.200,00 € angesetzt. Tatsächlich wurden im Jahr 2014 jedoch nur 18.333.531,99 € gebucht. Verglichen mit dem Planansatz entspricht dies Minderaufwendungen in Höhe von ca. 0,9 Mio. €. Die größte Position bilden die Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von rund 16,3 Mio. €. Hier ergaben sich im Vergleich zum Planansatz Minderaufwendungen in Höhe von rund 1,4 Mio. €. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit schließt im Haushaltsjahr 2014 mit einem Fehlbetrag von 40.774.390,86 € ab. Außerordentliches Ergebnis Im Haushaltsjahr 2014 schließt das Außerordentliche Ergebnis mit einem Saldo in Höhe von 0,00 € ab. Interne Leistungsbeziehungen Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen gleichen sich innerhalb der Stadt Aachen aus und haben somit keinen Einfluss auf das Jahresergebnis. Jahresergebnis Das Jahresergebnis errechnet sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Außerordentlichen Ergebnis. Im Jahr 2014 ergibt sich somit ein Fehlbetrag von 40.774.390,86 €. Der Saldo der Ergebnisrechnung hat Auswirkungen auf das Eigenkapital. Regelmäßig erfolgt eine Verrechnung des Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages mit der Ausgleichsrücklage nachdem der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses respektive Jahresfehlbetrages gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW entschieden hat. Da die Ausgleichsrücklage vollständig aufgezehrt ist, erfolgt die Verrechnung des Jahresfehl- - 20 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 betrages aus dem Jahresabschluss 2014, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen, in voller Höhe durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage. 2.5.3. Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der Ergebnisrechnung, insoweit wird auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen. Die Finanzrechnung beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen. Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen. In Bezug auf die einzelnen Positionen wird im Rahmen der Abweichungsanalyse auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen. Im Folgenden werden nur noch die finanzrechnungsspezifischen Vorgänge dargestellt. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist im Haushaltsjahr 2014 einen negativen Betrag in Höhe von 20.212.268,44 € aus und fällt somit gegenüber dem im fortgeschriebenen Ansatz ausgewiesenen negativen Saldo von 33.414.856,42 € deutlich besser aus. Hierbei sind die gegenüber den fortgeschriebenen Planansätzen deutlich niedrigeren Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (-20,9 Mio. €), die Personalauszahlungen (-6,8 Mio. €) sowie die Sonstigen Auszahlungen (-5,1 Mio. €) zu benennen. Im Bereich der Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ist die hohe Abweichung vornehmlich der Position „Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ geschuldet. Allein hier ergaben sich im Vergleich zum fortgeschriebenen Planansatz geringere Auszahlungen von rund 12,9 Mio. €. Eine weitere deutliche Unterschreitung des Planansatzes ergab sich bei den Auszahlungen für Sonstige Dienstleistungen (-5,9 Mio. €). Die Personalauszahlungen lagen insbesondere im Bereich der Dienstbezüge für Beamte (-4 Mio. €) sowie bei den Entgelten für tariflich Beschäftigte (-1,7 Mio. €) unterhalb der fortgeschriebenen Planansätze. Gleichfalls sind die gegenüber den Planansätzen höheren Einzahlungen im Bereich der Kostenerstattung und Kostenumlagen (+7,6 Mio. €) sowie der Zinsen und ähnlichen Einzahlungen (+7,0 Mio. €) hervorzuheben. Demgegenüber stehen im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben aufgrund der Gewerbesteuereinbrüche Mindereinnahmen in Höhe von rund 21,2 Mio. €. Weitere Mindereinnahmen sind im Bereich der Privatrechtlichen Leistungsentgelte (-7,4 Mio. €), hier insbesondere bei den Einzahlungen aus Mieten und Pachten, sowie bei den Sonstigen Einzahlungen (-4,1 Mio. €) und den Einzahlungen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (-1,2 Mio. €) zu verzeichnen. Saldo aus Investitionstätigkeit Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt für das Haushaltsjahr 2014 19.495.550,63 € und weist somit gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz in Höhe von 144,6 Mio. € einen um ca. 125,1 Mio. € geringeren Fehlbetrag aus. - 21 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Diese Abweichung ist zum einen darin begründet, dass im Jahr 2014 gegenüber dem Planansatz rund 17,46 Mio. € höhere Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gebucht wurden. Der Ansatz beläuft sich lediglich auf ca. 35,76 Mio. €, das tatsächliche Ist-Ergebnis beträgt hingegen ca. 53,22 Mio. €. Die wesentlichen Positionen bilden hierbei die Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (rund 26,42 Mio. €), die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (ca. 13,60 Mio. €) sowie die Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen (9 Mio. €). Aufgrund der Tatsache, dass die Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen nicht im Haushaltsansatz berücksichtigt wurden, ist die Abweichung zwischen dem fortgeschriebenem Ansatz und dem Ist-Ergebnis vordergründig in dieser Position begründet. Von dem zur Verfügung stehenden fortgeschriebenen Ansatz für Investitionsauszahlungen in Höhe von ca. 180,4 Mio. € wurden tatsächlich nur rund 72,71 Mio. € verausgabt. Daraus folgt eine Abweichung von rund 107,68 Mio. €. Aus der Höhe der Investitionseinzahlungen und -auszahlungen ergibt sich schließlich ein negativer Investitionssaldo in Höhe von rund 19,50 Mio. €. Der Kreditrahmen gemäß Haushaltssatzung 2014 beläuft sich auf 41,2 Mio. €. Tatsächlich wurden Kredite in Höhe von 25,2 Mio. € (Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von 37,5 Mio. € abzüglich Umschuldungen in Höhe von 12,3 Mio. €) aufgenommen. Die wesentliche Abweichung zwischen fortgeschriebenem Ansatz und den gebuchten Investitionsauszahlungen ist der Tatsache geschuldet, dass der Haushaltsansatz in Höhe von ca. 76,99 Mio. € maßgeblich durch Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren (ca. 103,4 Mio. €) erhöht wird und sich somit ein fortgeschriebener Ansatz in Höhe von rund 180,4 Mio. € ergibt. Insbesondere bei den städtischen Baumaßnahmen ist die Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und den tatsächlichen Auszahlungen vornehmlich darin begründet, dass bei bereits begonnenen Maßnahmen die im Haushalt veranschlagten Kosten durch Ermächtigungsübertragungen auch bei einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsphase bis zur endgültigen Fertigstellung fortgeschrieben werden können. Dies betrifft im Wesentlichen die Maßnahmen im Bereich des Infrastrukturvermögens. Bei den Auszahlungen in Höhe von rd. 72,71 Mio. € sind die Auszahlungen für Baumaßnahmen (29,27 Mio. €), die Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen (9,38 Mio. €), die Auszahlungen für Finanzanlagen (7,62 Mio. €) und die Sonstigen Investitionsauszahlungen (21,97 Mio. €) die wesentlichen Posten. Letzteres betrifft vornehmlich die Gewährung von Gesellschafterdarlehen an Eigenbetriebe. Hier resultiert die hohe Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und dem Ist-Ergebnis größtenteils aus der in der Regel zeitlich versetzten Auszahlung der von den Eigenbetrieben abgerechneten Baumaßnahmen. Saldo aus Finanzierungstätigkeit Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit weist für das Haushaltsjahr 2014 einen Betrag in Höhe von rund 47,28 Mio. € aus. Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit betragen im Jahr 2014 insgesamt 293.977.702,59 €. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Neuaufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 256,45 Mio. €. Des Weiteren sind unter dieser Position die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von rund 37,43 Mio. € sowie die Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen mit einem Betrag von rund 90 T€ erfasst. Bei der vorgenannten Einzahlung in Höhe von rund 37,43 Mio. € ist ein Umschuldungsvorgang von 12,3 Mio. € enthalten. Den Einzahlungen stehen Auszahlungen in Höhe von 246.701.561,04 € entgegen. Diese resultieren aus der Tilgung von Krediten für Investitionen in Höhe von rund 32,40 Mio. €. Auch hier ist der Umschuldungsvorgang in einer Höhe von 12,3 Mio. € enthalten. Weiter sind 214,3 Mio. € den Auszahlungen im Zusammenhang mit Liquiditätskrediten zuzurechnen. Der nachfolgenden Tabelle ist die Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich zu entnehmen: - 22 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Neuaufnahme ohne Umschuldung = abzgl. Ordentliche Tilgung - ohne Umschuldung abzgl. rentierliche Darlehen Netto-Neuverschuldung 25.134.592,53 € 20.101.561,04 € 17.373.176,87 € -12.340.145,38 € Aus der Tabelle ist somit ersichtlich, dass im Jahre 2014 im unrentierlichen Bereich die Tilgung rd. 12,3 Mio. € höher war als die getätigte Kreditaufnahme. Gesamtsaldo der Finanzrechnung Nach den Vorgaben der GemHVO NRW entspricht das Ergebnis der Finanzrechnung eines jeweiligen Jahres den Liquiden Mitteln. In die Finanzrechnung des Jahres 2014 sind aufgrund buchungstechnischer Systemeinstellungen in SAP zusätzlich bestimmte Konten der Sonstigen Verbindlichkeiten in den Finanzmittelbestand einzubeziehen. Der Finanzmittelbestand des Jahres 2014 setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von 5.464.679,08 € und teilweise aus Positionen der Sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von 2.499.298,41 € zusammen. Der Finanzmittelbestand beträgt zum 31.12.2014 7.963.977,49 € und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr (-209.604.318,65 €) um 217.568.296,14 €. Von dieser Veränderung entfallen 217.500.000,00 € auf die korrigierte Darstellung der Liquiditätskredite, die nicht mehr im Finanzmittelbestand ausgewiesen werden, sondern deren Veränderungen im Saldo aus der Finanzierungstätigkeit erfasst wird. Liquide Mittel zum 31.12.2014 – lt. Bilanz Einzubeziehende Konten aus den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ Finanzmittelbestand 2014 - 23 - 5.464.679,08 € 2.499.298,41 € 7.963.977,49 € Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2.6. Vorgänge von besonderer Bedeutung 2.6.1. Städteregion Aachen Nach § 56 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhebt die Städteregion von den regionsangehörigen Gemeinden eine Umlage (Allgemeine Regionsumlage) nach den hierfür geltenden Vorschriften, soweit ihre sonstigen Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken. Diese Umlage wird nach den maßgebenden Umlagegrundlagen auch von der Stadt Aachen erhoben. Für das Haushaltsjahr 2014 hat die Städteregion nach den gesetzlichen Umlagegrundlagen insgesamt (d.h. in Summe für alle regionsangehörigen Kommunen) eine Regionsumlage in Höhe von rund 314,7 Mio. € erhoben. Gegenüber dem Vorjahr ist das Aufkommen der allgemeinen Regionsumlage der Städteregion damit annähernd gleich geblieben. Ergänzend wurde allerdings im Rahmen einer Bedarfsumlage gemäß Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW (ELAG) eine Rückzahlungsverpflichtung der Städteregion aus den Jahren 2009 – 2011 in Höhe von rund 1,9 Mio. € abgerechnet. Für den Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2014 wurde seitens der Städteregion bei der Haushaltsplanung eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 10,76 Mio. € angesetzt. Auf die Stadt Aachen entfällt - unter Berücksichtigung zahlungswirksamer Reduzierungen aus der Vermögensübertragung und anteilig belasteter Rückzahlungsverpflichtung nach dem ELAG - eine tatsächlich zu zahlende Regionsumlage in Höhe von rund 158,1 Mio. €. Unter ergänzender Berücksichtigung der ergebniswirksamen Aufwendungen aus der Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens der Vermögensübertragungen ist das städtische Haushaltsergebnis 2014 zunächst in Höhe von insgesamt rund 159,8 Mio. € mit Aufwendungen für die Städteregion belastet. Allerdings fordert der Sonderstatus der Stadt Aachen nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes, insbesondere der übergeordnete Grundsatz der Belastungsneutralität für die von der Bildung der Städteregion erfassten Gebietskörperschaften, eine gesonderte Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unter- oder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt Aachen oder Erstattung an die Stadt). Die vorstehende Systematik gilt aufgrund der zwischen den Beteiligten entwickelten „Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“, die vom Rat der Stadt sowie vom Städteregionstag abschließend bestätigt und zwischenzeitlich von den jeweiligen Vertretern unterzeichnet wurde, ab dem Haushaltsjahr 2012. Nach dem bisher vorliegenden Entwurf der Städteregion zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 ergibt sich dort ein durch die Ausgleichsrücklage zu deckender Fehlbetrag in Höhe von rund 12,1 Mio. €, damit eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von rund 1,32 Mio. € gegenüber der Planung. Wie sich dieses Ergebnis – sofern in dieser Höhe abschließend bestätigt - auf die neu vereinbarte Ausgleichszahlung zwischen Stadt Aachen und Städteregion auswirkt, kann erst beurteilt werden, wenn die Städteregion die der Stadt Aachen tatsächlich zuzurechnenden Netto-Aufwendungen für das Jahr 2014 ermittelt und nachgewiesen hat. Diese Aufstellung liegt noch nicht vor. Bisherige Berechnungen der Städteregion zur Ausgleichszahlung für das Jahr 2014 lassen erwarten, dass die Stadt Aachen mit ihren bisher geleisteten Zahlungen die von ihr verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion auskömmlich finanziert / eher überzahlt hat. - 24 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Nach Abschluss der Rechnungsnachweise für die Jahre 2012 bis 2014 kann vor dem Hintergrund der dann vorliegenden, endgültigen Be- oder Entlastungen für den städtischen Haushalt über Anpassungsnotwendigkeiten haushaltsplanerischer Art abschließend entschieden werden. 2.6.2. Alemannia Aachen Das Engagement der Stadt Aachen im Zusammenhang mit der Umfinanzierung des Stadions ist mit einem hohen Verlust sowohl für die Stadt Aachen selbst als auch für ihre Tochtergesellschaften verbunden. Auch im Jahr 2014 sowie in den folgenden Jahren sieht sich die Stadt Aachen diesbezüglich mit erheblichen finanziellen Herausforderungen für den städtischen Haushalt konfrontiert. Da das Stadion ein städtebaulich prägendes Element ist und die Gebäude auch in weiten Teilen für städtische Nutzungen herangezogen werden können, liegt es in der Verantwortung der Stadt Aachen, die gebäudliche Substanz in ihrer Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. Daher hat die Aachener Stadion Beteiligungs GmbH zu Beginn des Jahres 2015 das Erbbaurecht mit aufstehenden Gebäuden (Tivoli-Stadion) sowie der zugehörigen Betriebs- und Geschäftsausstattung für den Preis von einem Euro erworben. Zur Unterhaltung des laufenden Betriebs, zur Abdeckung der Kosten für die Fortentwicklung des Stadions, zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes sowie für eventuelle Gutachterkosten sind in den Folgejahren bis einschließlich 2019 jährliche Zuschüsse in Höhe von maximal 2 Mio. € im städtischen Haushalt zu veranschlagen. Vor diesem Hintergrund wird es zukünftig weiterhin in Folge des Stadionkaufes deutlich belastende Positionen für den städtischen Haushalt geben. Auch in der Fortentwicklung des Tivoliareals liegen weiterhin große Herausforderungen und Risiken für die Stadt. Das Gebiet ist insgesamt so fortzuentwickeln, dass es einerseits den Erfordernissen des Sportpark Soers, andererseits auch den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen wird. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alemannia Aachen GmbH wurde im Januar 2014 abgeschlossen. Das Verfahren über das Vermögen der Alemannia Aachen Stadion GmbH dauert zurzeit noch an. 2.6.3. Kinderbetreuung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) zum 01.08.2008 ergaben sich in diesem Zusammenhang neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Mit Veröffentlichung des Kinderfördergesetz (KiFöG) zum 10.12.2008 wurden insbesondere der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zum 01.08.2013, sowie die Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau des Platzangebotes eines bedarfsgerechten Versorgungsgrades für die Unter-Dreijährigen festgelegt. In der Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Aachen für die Jahre 2014/2015 wurde der Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder in institutionellen Einrichtungen weiter verfolgt. Gemäß Ratsbeschluss vom 26.02.2014 wurde für die U3-Betreuung die Schaffung von zusätzlich 100 Plätzen im Bereich Tagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) beschlossen, sodass zum Kindergartenjahr 2014/2015 rund 600 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten werden konnten. Darüber hinaus beschloss der Rat die Schaffung von weiteren 221 U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Ausreichende Haushaltsmittel waren im Haushalt der Stadt Aachen bereits veranschlagt. Durch Investitionen in den Ausbau von Kitas im Bereich der U3-Betreuung konnten zum 01.08.2014 inklusive der privatgewerblichen und sonstigen Plätze insgesamt 2.490 Plätze für die U3-Betreuung angeboten werden (umfasst das Kontingent in Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter und Tagesväter, Betriebskindergarten etc.). Dies entspricht einer Versorgungsquote für den Altersbereich U3 in Höhe von 41,87 % bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Aachen. Hierdurch wird nicht nur der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllt, - 25 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 sondern auch der Anspruch der Stadt Aachen als familienfreundliche Kommune. Dies zeigt sich insbesondere in der Tatsache, dass die Stadt Aachen über die gesetzlichen Forderungen - Betreuung für 1 bis 3 Jährige - hinaus, die Betreuung auf 0 bis 3 Jährige ausweitet. Das Platzangebot im Bereich U3 konnte somit von 1.342 U3-Plätzen (2008/2009) innerhalb von sechs Jahren um 1.148 Plätze erweitert werden. Um das Ziel einer 50%igen Betreuungsquote zu erreichen, wurde im Zuge der steigenden Anzahl an Betreuungsplätzen die Aufstockung der Stellen für Erzieher/innen bis 2017 beschlossen, Das zügige Erreichen der 50%-Versorgungsquote ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von wichtiger Bedeutung, damit die Stadt Aachen für junge Familien auch in Zukunft attraktiv bleibt. Infolgedessen werden für die Stadt jedoch erhebliche Personalkostensteigerungen entstehen. Dieser Mehraufwand kann aber nur teilweise durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse vom Land und Bund gedeckt werden. Darüber hinaus sind zur weiteren Steigerung dieser Betreuungsquote auch in den kommenden Jahren zahlreiche Investitionen erforderlich. Ein Teil der Kosten werden aus Zuwendungen des U3-Ausbauprogrammes gedeckt. Im Jahre 2014 wurden neue Bundes- und Landesmittel für den Ausbau der U3-Plätze in Höhe von 33,1 Mio. € zur Verfügung gestellt. 2.6.4. Schulen Ausbau der Ganztagsplätze In Aachen gab es im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 4.432 OGS Plätze an 34 Grund- und 2 Förderschulen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 59,54% (ohne Domsingschule (gebundener Ganztag) und ohne die Angebote "Schule von acht bis eins" an Grundschulen). Für das Schuljahr 2014/2015 bestand für 80 Kinder an Förderschulen im Primarbereich und 4.688 Kinder an Regelgrundschulen Bedarf an Ganztagsplätzen. Dies stellt einen Zuwachs von 348 Ganztagsplätzen an Regelgrundschulen im Vergleich zum Vorjahr dar. Der Bedarf an OGS-Plätzen an Förderschulen im Primarbereich nahm gegenüber dem Vorjahr hingegen um 11 Plätze ab. Die Anzahl der Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen erhöhte sich gegenüber dem Schuljahr 2013/2014 von 247 auf 285. Der Ausbau von Ganztagsplätzen an Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich ist in den letzten Jahren stetig vorangeschritten. Einschließlich der Angebote von "Schule von acht bis eins" und dem gebundenen Ganztag werden in Aachen nach dem Vormittagsunterricht ca. 77% der Kinder betreut und gebildet. Dies bedeutet, dass die Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen inzwischen der Regelfall ist. Schulreparaturprogramm Auch im Jahr 2014 waren die Sanierung und der Umbau von Schulen wichtige Schwerpunkte des städtischen Haushalts. In Fortführung des Schulreparaturprogramms standen im Jahr 2014 insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung. Geplant waren in 2014 achtundzwanzig Maßnahmen in sechzehn Schulen. Folgende größere Maßnahmen wurden durch das Gebäudemanagement begleitet und größtenteils umgesetzt: - Die Dachsanierung der Grundschule Schönforst wurde in 2015 fertiggestellt. Die vorläufigen Kosten betra gen ca. 292 T€. Die Maßnahme ist noch nicht komplett abgerechnet. - Die Sanierung der Grundschule Reumontstraße mit vorläufigen Kosten in Höhe von ca. 111 T€ wurde in 2015 abgeschlossen. Die endgültige Abrechnung steht noch aus. - Die Sanierung der Schwimmhalle (Dach und Umkleiden) der Grundschule Kirchberg mit Ausgaben von ca. 224 T€ wird Ende 2015 fertiggestellt. - Die Sanierung der Lüftungsanlage des Gymnasiums St. Leonard befindet sich derzeit in Planung. - 26 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Darüber hinaus war insbesondere die Fortführung der dringend notwendigen Sanierung der Schultoilettenanlagen einschließlich der Schaffung von Behindertentoiletten ein Schwerpunkt des Schulreparaturprogramms 2014. So wurden in den Jahren 2008 bis 2013 bereits dreiunddreißig Komplettsanierungen erfolgreich abgeschlossen. Vier weitere Anlagen wurden im Jahr 2014 saniert. Um- und Neubau der 4. Gesamtschule In zentraler Lage der Stadt wird ein neuer Gesamtschulstandort errichtet. Am Standort Sandkaulstraße sollen die bestehenden Schulgebäude durch Neubau und Umbau mit einer ausreichend großen Mensa, zeitgemäß ausgestatteten Naturwissenschaft- und Technik-Räumen, Verwaltung, einer Lehrküche sowie einem Ganztagsbereich mit Sport- und Ruhemöglichkeiten ergänzt werden. Der Um- / Neubau der 4. Gesamtschule mit Gesamtkosten in Höhe von rund 12 Mio. € (ohne den Bau und die Ausstattung der Turnhallen) stellt die größte Schulinvestition dar. Bis zum heutigen Tage sind die Baumaßnahmen für die 4. Gesamtschule noch nicht vollständig abgeschlossen. Eine vollständige Fertigstellung der Neu- und Umbauten sowie der Bezug erfolgt voraussichtlich zum Schuljahr 2016/2017. Unter auslaufender Aufgabe der David-HansemannRealschule besteht der institutionelle Betrieb der 4.Gesamtschule dennoch bereits seit dem Schuljahr 2010/2011 in den ehemaligen Räumen der David-Hansemann-Realschule. Mensenprogramm Im Rahmen des von der Landesregierung auferlegten Programms "Ganztagsoffensive" wurde an weiterführenden Schulen eine Übermittagsverpflegung gefordert. Durch das Programm wurden Investitionen in entsprechende Räumlichkeiten für Verpflegung und Aufenthalt der Schüler/innen während der Mittagszeit gefördert. Seit dem Jahr 2009 nimmt die Stadt Aachen an diesem Programm teil. Im Zeitraum 2009 bis 2014 sind in Aachen acht neue Schulmensen entstanden. Das Programm konnte im August 2014 mit der Übergabe der Mensa der Luise-Hensel-Realschule abgeschlossen werden. Für die Gesamtmaßnahmen wurden im städtischen Haushalt in den vergangenen Jahren insgesamt 11,4 Mio. €, ohne Betriebsausstattung, verausgabt. Im Jahr 2014 waren für das Mensenprogramm im Haushalt der Stadt Aachen keine Mittel mehr eingeplant. Die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich dennoch auf rund 2,6 Mio. €, für welche Ermächtigungsübertragungen im Haushalt eingestellt waren. Durch verschiedene Kontrollmechanismen wird nach heutigen Vorgaben darauf hingewirkt, derartige Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Kosten grundsätzlich zu minimieren. Inklusion Mit der Verabschiedung des 9. Schuländerungsgesetzes haben ab dem kommenden Schuljahr 2014/15 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf einen Anspruch auf "Gemeinsamen Unterricht" mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Der Ausbau der Inklusion stellt eine besondere gesamtgesellschaftliche und finanzielle Herausforderung für die Kommunen dar. Es wurden vorab mehrere "runde Tische" abgehalten, bei denen Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Politik, Vereine, Verwaltung und freien Trägern sowie Experten zusammengetreten sind, um Konzepte und Strukturen zur Bewältigung der neuen Aufgabe zu erstellen. Dabei wird deutlich, dass die Inklusion ein Thema ist, dass alle Bereiche des öffentlichen Lebens betreffen und nachhaltig verändern wird. Im Schuljahr 2014/2015 konnte allen Eltern, die dies wünschten, ein Platz im "Gemeinsamen Lernen" in einer Regelschule für ihr Kind angeboten werden. Die Zahl der Schulen, die "Gemeinsames Lernen" anbieten, wird in Abstimmung mit der Schulaufsicht und dem Wahlverhalten der Eltern in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut. Zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen ab dem Jahr 2015 eine jährliche Inklusionspauschale. Die Stadt Aachen rechnet im Jahr 2015 mit rund 407.100 € vom Land NRW. Schulentwicklung Sinkende Schülerzahlen, die Einführung der Inklusion im Schulbereich sowie die steigenden Anmeldezahlen an städtischen Gymnasien führen langfristig zu einer Neuordnung der Aachener Schullandschaft. Aufgrund des Beschlusses vom 15.05.2014 wurde die katholische Grundschule Horbach zum 31.07.2014 aufgelöst - 27 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 und wird ab 01.08.2014 als Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Richterich geführt. In der katholischen Grundschule Mataréstraße gab es ab dem Schuljahr 2014/15 keine Schulanfänger mehr, da diese spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2016/2017 endgültig geschlossen wird. 2.6.5. Route Charlemagne Die Route Charlemagne ist ein kulturhistorisches und städtebauliches Projekt der Stadt Aachen, das die Entwicklung Aachens als europäische Kultur- und Wissenschaftsstadt in den Mittelpunkt stellt. Ausgehend von der Gestalt Karls des Großen umfasst die Route ein Ensemble historischer Baudenkmäler und Ausstellungen, die innerstädtisch gelegen sind und sich um die ehemalige karolingische Pfalz gruppieren. Die Sehenswürdigkeiten der Route Charlemagne behandeln Themen, die gleichsam unsere Zeit prägen sowie die Zeit des Karls des Großen. Zentrale Anlaufstelle bildet das Centre Charlemagne. Die Route Charlemagne besteht aus mehreren Teilprojekten, die letztendlich bis 2015 umgesetzt wurden: - Centre Charlemagne (Anlaufstelle und Themenstation „Geschichte“) Das Rathaus (Themenstation „Macht“) Der Dom (Themenstation „Religion“) Das Grashaus (Themenstation „Europa“): Die Eröffnung erfolgte 2015 Das internationale Zeitungsmuseum (Themenstation „Medien“): Die Eröffnung erfolgte bereits in 2011 Die Archäologische Vitrine im Elisengarten: Fertigstellung in 2012 Das Super C (Themenstation „Wissenschaft“) Das Couven-Museum (Themenstation „Lebenskultur“) Der Elisenbrunnen und Elisengarten (Themenstation „Badekultur“) Nach der ursprünglichen Kostenschätzung belaufen sich die Investitionskosten für das Gesamtprojekt Route Charlemagne auf insgesamt ca. 29,2 Mio. €. Bis 2014 wurden rund 25,6 Mio. € der Mittel verausgabt. Die jährlichen Betriebskosten betragen insgesamt rund 2,5 Mio. €. „Karl der Große - Macht, Kunst, Schätze“ Anlässlich des 1200. Todestages Karls des Großen fanden 2014 drei große Ausstellungen statt. Diese widmeten sich der Kultur, dem Wirken und dem höfischen Leben Karls des Großen. Die Ausstellungen lockten rund 232.600 Besucher an und sind als großer Erfolg zu betrachten. 2.6.6. Stadtteilerneuerung Aachen-Nord Als Grundlage für den Prozess der Stadterneuerung in Aachen-Nord hat die Stadt Aachen ein integriertes Handlungskonzept entwickelt. Dieses Konzept aus dem Jahr 2009 war die Basis für die Aufnahme des Stadtteils Aachen-Nord in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“. Es enthält eine Anzahl von Projekten, die im Laufe des Prozesses kontinuierlich weiterentwickelt und realisiert werden sollen. Heute befindet sich der Stadtteil Aachen-Nord inmitten eines für zehn Jahre angelegten Erneuerungsprozesses, welcher vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Ziel ist die integrierte Stabilisierung des Stadtteils in sozialer, ökonomischer, städtebaulicher und kultureller Hinsicht. Diesbezüglich sind, neben allgemeinen Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums, die Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes, ein neues Wohngebiet sowie eine bessere Vernetzung von Wohn- und Grünflächen geplant. Im Jahr 2013 begannen die ersten Aktivitäten zur Umsetzung der festgelegten Projektmaßnahmen. Die Umsetzung des Erneuerungsprozesses ist in zwei Förderabschnitte 2010-2014 und 2015-2019 aufgeteilt. Die Projekte der ersten Förderphase (bis 2014) befinden sich derzeit in Umsetzung. Die Arbeitsstrukturen wurden aufgebaut, das Stadtteilbüro und die Beratungsangebote etabliert und die ersten baulichen Projekte umgesetzt. Für die zweite Förderphase wurden mit der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes die konkretisierten Ziele und Projekte für die Jahre 2015-2019 erarbeitet. Aktuell ist die sechste von zehn Förderstufen beantragt. - 28 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Ein zentrales Projektvorhaben stellt in diesem Zusammenhang die Umnutzung des ehemaligen Straßenbahndepots in der Talstraße dar. In der Immobilie wird ein besonderes Potenzial für ein neues Stadtteilzentrum gesehen, in dem Einrichtungen aus dem sozialen Bereich mit Akteuren aus dem kreativen und kulturellen Milieu unter einem Dach vernetzt werden sollen. Das Gesamtbudget für das Projektvorhaben beträgt 9,4 Mio. €, wovon jedoch aller Voraussicht nach 80% durch Fördermittel des Landes finanziert werden. Der Baubeginn des ersten von zwei Bauabschnitten erfolgte im Oktober 2013. Bereits beantragt und bewilligt wurden Ende 2012 hierfür 3,07 Mio. € an Fördermitteln. Der erste Bauabschnitt wurde Ende 2014 fertiggestellt. Der zweite Bauabschnitt begann in der zweiten Jahreshälfte 2014. Das gesamte Projektvorhaben sollte ursprünglich bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Seit März 2015 ist bekannt, dass für das Projekt des ehemaligen Straßenbahndepots mit voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 1,37 Mio. € zu rechnen ist. Zusätzlich wird sich die Bauzeit um ein halbes Jahr verlängern, so dass die Fertigstellung nunmehr für den Herbst 2016 vorgesehen ist. Zudem werden nun auch die Außenanlagen des Straßenbahndepots für rund 520 000 €, welche bisher in der Planung noch nicht berücksichtigt wurden, umgestaltet. Davon entfallen 420.000 € auf das Jahr 2015 und 100.000 € werden in den Haushalt 2016 eingestellt. Die Umgestaltung soll bis Mitte 2016 erfolgt sein. Im September 2015 wurde dafür insgesamt eine Fördersumme in Höhe von 1,51 Mio. € bewilligt. 2.6.7. Gewerbepark Avantis Die Neuausrichtung des Gewerbeparks Avantis ab 2013 hat dazu geführt, dass bis heute insgesamt ca. 192.000 m² der Nettogewerbefläche vermarktet werden konnten. Dies gelang insbesondere aufgrund der ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der Veränderungen des Bebauungsplans, der Aufhebung der Branchenrestriktionen und der Grunstückspreisgestaltung. Seither haben sich im Gewerbepark einige neue Unternehmen, darunter ein großer Logistikbetrieb, eine Versandapotheke und ein Aachener HightechUnternehmen angesiedelt. In 2014 errichtete ein weiterer Logistikdienstleister einen Innovationspark zum Testbetrieb von Elektrofahrzeugen und weiterer innovativer Zustellungskonzepte. Insgesamt sind noch ca. 370.000 m² Nettobauland zu vermarkten, davon ca. 200.000 m² auf der deutschen Seite. Die Ansiedlungserfolge der vergangenen Jahre machen den Ausbau der Verkehrs- und Versorgungsstruktur erforderlich. Gleichzeitig wird dadurch eine bessere Erschließungsmöglichkeit geschaffen und damit die Vermarktbarkeit weiterer Grundstücke erhöht. Um den Gewerbepark besser an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden, ist seit Juni 2014 der Gewerbepark an allen Wochentagen durch eine Buslinie mit der Aachener Innenstadt verbunden. Des Weiteren gibt es im Hinblick auf die Vermarktung zur Nutzung von Synergieeffekten eine Zusammenarbeit mit dem Campus der RWTH Aachen. 2.6.8. Gewerbepark Brand Die Stadt Aachen hat im Herbst 2010 das rund 140.000 m² große ehemalige belgische Militärgelände Camp Pirotte erworben, um an dieser Stelle ein neues Gewerbegebiet für Handwerksbetriebe und mittelgroße Unternehmen zu entwickeln. Nach dem im Oktober 2013 die notwendigen Erschließungsarbeiten weitgehend abgeschlossen wurden, konnte bereits im Sommer 2013 mit der Vermarktung des Geländes begonnen werden. Darüber hinaus erfolgte die großzügige Bepflanzung der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünflächen. Für den Endausbau der Straßen standen im Haushaltsplan des Jahres 2014 rund 1,7 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden rund 118.000,00 € verausgabt. Die restlichen 1,6 Mio. € wurden in das Jahr 2015 übertragen. Der Endausbau der Straßen wird erst in den Folgejahren erfolgen, wenn 80% der geplanten Hochbauten auf dem Areal fertiggestellt sind. Von der Gesamtfläche sollen insgesamt 112.000 m² gewerblich genutzt werden. Auf einer Fläche von 4.500 m² ist eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe geplant. Der Rest des Geländes teilt sich in Straßen und Grünflächen auf. Die Stadt Aachen hat eine Werbeagentur beauftragt, das entsprechende Vermark- - 29 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 tungskonzept für den neuen Gewerbepark zu entwerfen. Aktuell sind 15 Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 21.768 m² veräußert. Darüber hinaus wurde der Verkauf weiterer 9 Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 17.328 m² politisch beschlossen. Bezüglich einer Vermarktung weiterer 10.740 m² führt die Stadt Aachen aktuell Verhandlungen. 2.6.9. Sanierung der Feuerwache Im Jahr 2015 wurde mit der Sanierung / dem Umbau der Feuerwache der Stadt Aachen an der Stolberger Straße begonnen. Ursprünglich standen ein Abriss des Altbaus und die Einrichtung eines Neubaus an der gleichen Stelle zur Diskussion. Allerdings hat der Landschaftsverband Rheinland das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Unter diesem Aspekt ist eine umfassende Bausubstanzuntersuchung des Baudenkmals erfolgt. Die Kernsanierung ist dringend erforderlich, um die Einsatzfähigkeit der Aachener Feuerwehr auf Dauer zu gewährleisten. Das gesamte Gebäude soll nun baulich und technisch an die Anforderungen einer modernen Feuerwehr angepasst werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist für zwei Jahre geplant und soll voraussichtlich in 2017 abgeschlossen sein. Insgesamt werden 14,5 Mio. € in den Jahren 2014-2017 im städtischen Haushalt eingeplant. 2.6.10. Sanierung des Neuen Kurhauses Das unter Denkmalschutz stehende Neue Kurhaus an der Monheimsallee soll samt Technik, Belüftung und Brandschutz aufwendig saniert werden. Der ursprüngliche Nutzungsplan sah vor, dass neben der Spielbank ein großer potenzieller Mieter ins Neue Kurhaus einzieht und ein attraktives Unterhaltungsprogramm bietet. Allerdings hatte der Betreiber sein Vorhaben zurückgezogen. Ein neues Nutzungskonzept, wie das Gebäude nach der Sanierung genutzt werden soll, wurde am 18.11.2015 im Hauptausschuss vorgestellt. Dieses sieht vor, das Objekt wieder in den Originalzustand zurückzubauen und den Lenné-Pavillon zur Herrichtung einer attraktiven Terrasse abzureißen. In diesem Zusammenhang soll der Schwerpunkt auf den Wiedereinzug des Spielcasinos sowie auf einen Gastronomiebetrieb mit ergänzenden Event-Ausstellungen gelegt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungsleistung auf der Grundlage des vorgestellten Nutzungskonzeptes bis zur Kostenberechnung und Genehmigungsplanung zu vergeben. Für den Umbau des Neuen Kurhauses sind Sanierungskosten von insgesamt 21 Mio. € in den Jahren 20142018 eingeplant. Eine Investition in der Größenordnung stellt für den städtischen Haushalt eine wesentliche Belastung dar. 2.6.11. ICE-Halt Hauptbahnhof Es wird befürchtet, dass die Deutsche Bahn im Rahmen der neuen ICE-Verbindung zwischen Frankfurt und London den vorgesehenen Halt in Aachen weglässt und somit sämtliche ICE-Verbindungen für die Stadt entfallen. Die Region Aachen kämpft jedoch um den Erhalt des ICE-Haltepunkts in Aachen, da die Anbindung an das internationale Hochgeschwindigkeitsnetz für die Region Aachen als Innovationsstandort sowie für die gesamte Euregio von enormer Wichtigkeit ist. Im Übrigen pflegen mehr als 400 Unternehmen im Kammerbezirk Aachen geschäftliche Kontakte nach Großbritannien, insbesondere London. Die Bahn hat jedoch Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Haltepunktes. Der Aachener Hauptbahnhof müsste aus Sicherheitsgründen aufwändig umgebaut werden, denn die Voraussetzung für einen Halt des ICE in Aachen wäre eine Sicherheitsschleuse für Passagiere und Gepäck sowie ein Wartebereich im Aachener Hauptbahnhof. Es wird von Seiten der Bahn mit Kosten in Höhe von etwa 1 Mio. € gerechnet. Aufgrund der mehrjährigen Verspätung in der Fahrzeugauslieferung wird die geplante direkte ICEVerbindung von Aachen nach London voraussichtlich nicht vor 2016 in Betrieb genommen werden können. Seitens der Deutschen Bahn wird über die Haltepolitik in Deutschland bzw. über den Halt in Aachen erst entschieden, wenn die neuen ICE-Züge zur Verfügung stehen. - 30 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2.6.12. Kaiserplatz-Galerie – Aquis Plaza Am Kaiserplatz wurde im Oktober 2015 ein neues Einkaufszentrum eröffnet. Das Projekt trägt den Namen „Aquis Plaza“ und verfügt über 29.200 m² Verkaufsfläche. Auf drei Ebenen finden rund 130 Fachgeschäfte Platz, in denen mehr als 700 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Das Investitionsvolumen für das Projekt beträgt rund 290 Mio. €, welches durch private Investoren getragen wurde. Die Errichtung eines Einkaufscenters in Aachen bietet die Chance, nicht nur die Attraktivität der Kaiserstadt zu stärken, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze. Zudem wird Kaufkraftbindung für die Region erhöht. Bedeutend ist auch, dass auf den oberen Stockwerken des Shoppingcenters im direkt benachbarten Geschäftshaus zusätzlich 32 Mietwohnungen entstanden sind. Dieses zukunftsorientierte Entwicklungskonzept soll ermöglichen, die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit auf einzigartige Weise miteinander zu verbinden und einen neuen städtischen Mittelpunkt entstehen zu lassen. 2.6.13. Hotelprojekte in Aachen Die renommierte Hotelkette "Motel One" beabsichtigt voraussichtlich im Jahr 2018 ein neues Hotel in bester Lage der Stadt Aachen gegenüber dem Stadttheater eröffnen. Das alte Elysée-Kino und die zwei benachbarten Bürogebäude am Kapuzinergraben sollen einem Hotel mit 260 Zimmern weichen. Nach dem Abriss der drei Gebäude wird voraussichtlich 2016 mit dem Neubau des von der Zimmerzahl her größten Hotels in Aachen begonnen. Mit dem erfolgreichen Hotelkonzept, wird die auf die Zukunft ausgerichtete Aufwertung der Aachener Innenstadtlage sowie die Verstärkung der Attraktivität Aachens auf die Touristen angestrebt. Im Allgemeinen ist die Nachfrage nach Hotelprojekten deutlich gestiegen. Dies zeigen auch weitere Projekte, die derzeit verwirklicht oder geplant werden. Dazu gehören das "Innside Meliá" Hotel mit 158 Zimmern an der Sandkaulstraße, das im Frühjahr 2016 eröffnet werden soll und das "Hampton" Hotel an der Ecke Krefelder Straße / Merowingerstraße, das im Jahr 2017 mit 164 Zimmern folgen soll. Direkt am Aachener Hauptbahnhof soll das "Holiday Inn Express" mit 165 Zimmern entstehen. Im Karlsjahr 2014 verbuchten die hiesigen Hotels 20% mehr Übernachtungen als im Vorjahr. Den Beherbergungsstatistiken zufolge entwickeln sich die Übernachtungszahlen in 2015 aufgrund der Reit-EM ebenfalls positiv und versprechen auf mittel- und langfristige Sicht eine steigende Tendenz. 2.6.14. Flüchtlinge Die Anzahl der in der Stadt Aachen aufzunehmenden Flüchtlinge hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Seit August 2014 sind die Fallzugänge sprunghaft angestiegen. Somit leben Ende 2015 insgesamt fast 2500 regulär zugewiesene Flüchtlinge in den verschiedenen Einrichtungen der Stadt Aachen. Mit Blick auf die politische Lage in den Herkunftsländern ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der zu versorgenden Flüchtlinge auch im Jahr 2016 kontinuierlich weiter steigen wird. Diesbezüglich steht die Stadt Aachen bei der Unterbringung der stetig einreisenden Flüchtlinge unter enormem Druck, sodass mit steigenden Investitionen zur Schaffung von Wohnraum kalkuliert werden muss. Insbesondere werden Wohnungsanmietungen bei privaten Eigentümern und bei großen Wohnungsgesellschaften vorgenommen. Besonders problematisch stellt sich die wachsende Anzahl unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge dar. Aktuell werden mehr als 670 junge Menschen betreut. Die entstehenden Kosten im Rahmen der Inobhutnahme und die Hilfen zur Erziehung werden durch den Bund und das Land zwar refinanziert, das Personal für die Betreuung der Jugendlichen aber muss die Stadt selbst finanzieren. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle sowie organisatorische Herausforderung in Bezug auf die Personalausstattung. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation in der Bundesrepublik Deutschland lassen sich die Entwicklung der Flüchtlingszahlen und die damit einhergehenden, notwendigen Aufwendungen für deren Aufnahme, Un- - 31 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 terbringung und Verpflegung kaum prognostizieren. Auch über den Umfang der Zuweisungen des Landes sowie über Soforthilfen des Bundes zur Entlastung der Kommunen ist nur bedingt eine Aussage mit Blick in die Zukunft möglich. Am 01.11.2015 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft getreten. Die hiermit verbundenen Veränderungen und Auswirkungen für die Stadt Aachen bleiben abzuwarten. - 32 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3. Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Zur Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage hat das Innenministerium NRW ein Kennzahlenset entwickelt, damit die Gemeinden im Rahmen von interkommunalen Vergleichen anhand einheitlicher Kriterien miteinander verglichen werden können. Zur Gewinnung finanzwirtschaftlicher Kennzahlen stehen die unterschiedlichen Elemente des NKF, Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung zur Verfügung. Wichtig bei der Kennzahlenanalyse ist, dass einzelne Kennzahlen nicht isoliert betrachtet werden dürfen. So lässt sich etwa eine Aussage über die Entwicklung des Personalaufwands alleine mit der Kennzahl „Personalintensität’“ nur begrenzt treffen. Für eine Bewertung ist es erforderlich, die Kennzahl ins Verhältnis zu Referenz- oder Vergleichskennzahlen zu setzen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in den nachfolgend berechneten Kennzahlen die städtischen Eigenbetriebe keinen Einfluss finden und lediglich die Zahlen des städtischen Kernhaushaltes bei der Berechnung angewandt wurden. Das vom Innenministerium NRW festgelegte Kennzahlenset stellt sich für die Stadt Aachen wie folgt dar: 3.1. Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Fehlbetragsquote 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 94,44% 33,87% 39,72% 3,80% 96,41% 32,40% 38,74% 3,16% 97,00% 31,22% 37,63% 3,54% 94,63% 29,35% 35,77% 4,12% 94,62 % 27,53% 33,86% 4,87% Aufwandsdeckungsgrad (ADG) Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die Ordentlichen Aufwendungen durch Ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Die Kennzahl liefert einen Indikator dafür, dass die operativen Erträge der Kommune nicht ausreichend sind oder ein Aufwandsproblem vorliegt. Ordentliche Erträge x 100 Ordentliche Aufwendungen Der Aufwandsdeckungsgrad der Stadt Aachen unterlag seit dem Jahr 2010 lediglich geringen Schwankungen und stabilisiert sich in einer Spanne zwischen 94% und 97%. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Wert des Jahres 2014 um 0,01 Prozentpunkte verringert und ist somit annähernd konstant geblieben. Zielwert ist 100% oder mehr, damit das Eigenkapital der Kommune nicht aufgezehrt wird. Eigenkapitalquote I (EkQ1) Die Kennzahl “Eigenkapitalquote I“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Je größer das Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme ist, desto weiter - 33 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 ist eine Kommune von dem gesetzlichen Überschuldungsverbot entfernt. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist vorrangig von den erwirtschafteten Jahresergebnissen abhängig. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme Die Eigenkapitalquote der Stadt Aachen ist seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz rückläufig. Durch die Jahresfehlbeträge und Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage nach NKFWG (ab 2013) wird das Eigenkapital jährlich reduziert. Für die Stadt Aachen ist festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote seit Beginn des Betrachtungszeitraumes im Jahre 2010 um 6,34 Prozentpunkte (im Vergleich zum Vorjahr: 1,82 Prozentpunkte) gesunken ist. Eigenkapitalquote II (EkQ2) Die Kennzahl “Eigenkapitalquote II“ misst den Anteil des “wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen / Beiträge) x 100 Bilanzsumme Hinsichtlich der Analyse und Aussagekraft dieser Kennzahl gelten die Darstellungen zur Eigenkapitalquote I. Fehlbetragsquote (FBQ) Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die Allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzpositionen gesetzt. Die Fehlbetragsquote dient als wichtiger Indikator für die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation und zeigt an, mit welcher Dynamik sich die Rücklagen einer Kommune verzehren. Je größer die Fehlbetragsquote desto schneller wird das Eigenkapital verzehrt. Negatives Jahresergebnis x (-100) Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage Grundsätzlich sollte das Ziel sein, einen Jahresfehlbetrag zu vermeiden, sodass die Fehlbetragsquote bei 0% liegt. In 2014 weist sie mit 4,87% den höchsten Wert im Betrachtungszeitraum aus. Dies zeigt, dass sich die haushalterische Entwicklung stabil darstellt, jedoch die Erträge in steigendem Maße nicht mehr zu Aufwandsdeckung ausreichend sind. - 34 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3.2. Analyse der Vermögenslage Kennzahlen zur Vermögenslage 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 Infrastrukturquote 26,93% Abschreibungsintensität 2,53% Drittfinanzierungsquote 40,61% Investitionsquote 117,06% * Nähere Erläuterung hierzu siehe Seite 36. 27,28% 2,45% 38,26% 109,46% 27,44% 4,00% 30,16% 103,31% 27,75% 5,19% 21,55% 68,50% 27,86% 2,54% 40,89% 181,68%* Infrastrukturquote (IsQ) Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme Die Infrastrukturquote der Stadt Aachen unterliegt im Betrachtungszeitraum nur sehr geringen Schwankungen. Dies deutet darauf hin, dass der Bestand des Infrastrukturvermögens nachhaltig stabil ist. Abgänge und Abschreibungen können durch Reinvestitionen kompensiert werden. Abschreibungsintensität (AbI) Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang der gemeindliche Haushalt durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Bilanzielle Abschreibung auf Anlagevermögen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Abschreibungsintensität lag im Betrachtungszeitraum bei rund 2,5%. Sowohl das Jahr 2012 als auch das Jahr 2013 weichen hiervon aufgrund einmaliger Effekte durch außerplanmäßige Abschreibungen von Finanzanlagen deutlich ab und sind nicht auf deutlich gestiegene planmäßige Abschreibungen aufgrund eines Zuwachses des städtischen Sachanlagevermögens zurückzuführen. Im Jahr 2014 gab es solche besonderen Effekte nicht, sodass die Abschreibungsintensität wieder auf dem Niveau der Jahre 2010 und 2011 liegt. Drittfinanzierungsquote (DfQ) Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Die Kennzahl zeigt insbesondere inwieweit das abnutzbare Vermögen durch Dritte mitfinanziert ist und damit auch die Abhängigkeit von der Finanzierung Dritten. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100 Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen - 35 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Drittfinanzierungsquote bei der Stadt Aachen befindet sich 2014 mit 40,89 % in etwa auf dem Niveau der Jahre bis 2011. In den Jahren 2012 und 2013 lag die Quote hauptsächlich aufgrund wesentlicher außerplanmäßiger Abschreibungen auf Finanzanlagen deutlich niedriger. Bei der Berechnung der obigen Kennzahl wurden für das Jahr 2014 wie auch für die Vorjahre die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich nicht berücksichtigt. Investitionsquote (InQ) Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge neue Investitionen gegenüberstehen. Eine Investitionsquote unter 100% führt dauerhaft zum Substanzverlust des Anlagevermögens. Bruttoinvestitionen x 100 Abgänge des AV+Abschreibungen AV Im Jahr 2014 liegt die Investitionsquote bei 181,68% und ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Zu begründen ist dies - verglichen mit den Vorjahren - wie folgt: Im Jahr 2014 wurden Gesellschafterdarlehen an die städtischen Eigenbetriebe in Höhe von insgesamt rund 23,0 Mio. € vergeben. In den Vorjahren (2010-2013) wurden zwar ebenfalls Darlehensverträge geschlossen, allerdings bewegten sich die hieraus resultierenden Zugänge lediglich zwischen 7 Mio. € bis maximal 11 Mio. €. Darüber hinaus ergaben sich gegenüber dem Vorjahr in 2014 höhere Zugänge im Bereich des Sachanlagevermögens (insbesondere sonstige unbebaute Grundstücke). Im Gegenzug waren im Jahr 2014 jedoch außerplanmäßige Abschreibungen lediglich in einer Höhe von rund 500 T € zu verzeichnen. In den Vorjahren, insbesondere in den Jahren 2012 und 2013, lagen aufgrund der Abschreibung von Finanzanlagen die außerplanmäßigen Abschreibungen auf einem deutlich höheren Niveau. Während im Jahr 2012 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rund 11 Mio. € im Zusammenhang mit der Alemannia Aachen zu verzeichnen waren, wurden im Jahr 2013 aufgrund der Abwertungen des Sondervermögens bei den Eigenbetrieben Gebäudemanagement, Aachener Stadtbetrieb und Volkshochschule Wertveränderungen von rund 21,3 Mio. € berücksichtigt sowie weitere außerplanmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen von rund 1 Mio. €. Da die Vorjahre erheblich durch Sondereffekte gekennzeichnet waren und dies maßgeblichen Einfluss auf die Berechnung der Kennzahl nimmt, wird in der folgenden Zeitreihe die um jegliche Sondereffekte von wesentlicher Bedeutung bereinigte Investitionsquote dargestellt: Bereinigte Investitionsquote 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 117,06% 109,46% 142,88% 126,08% 138,14% Insgesamt zeigt die Kennzahl, dass bei der Stadt Aachen keine Hinweise auf einen dauerhaften Substanzverlust vorliegen, da lediglich die Kennzahl aus dem Jahr 2013 unter 100% lag. - 36 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3.3. Analyse der Schuldenlage Kennzahlen zur Finanzlage 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 58,53% n.b. 25,81% 14,96% 2,73% 58,19% n.b. 22,66% 13,93% 2,55% 59,72% n.b. 35,25% 12,26% 2,44% 57,24% n.b. 21,85% 13,90% 2,60% 55,13% n.b. 24,51% 16,30% 2,21% Anlagendeckungsgrad II Dynamischer Verschuldungsgrad Liquidität II. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote n.b. = Für das Haushaltsjahr 2010 ergab sich ein negativer Wert, so dass die Kennzahl keine Aussagekraft besitzt. Die Werte der Entschuldungsdauer in den Haushaltsjahren 2011 bis 2014 sind vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit ebenfalls nicht aussagekräftig. Anlagendeckungsgrad II (AnD2) Die Kennzahl "Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen / Beiträge + Langfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagevermögen Der Anlagendeckungsgrad II sollte im Idealfall 100% betragen, was bedeuten würde, dass das langfristige Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Die Stadt Aachen erreichte hier in den letzten Jahren lediglich einen Prozentsatz von knapp unter 60%. Im Jahr 2014 ist die Quote mit 55,13% am niedrigsten. Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) Mit Hilfe der Kennzahl "Dynamischer Verschuldungsgrad" lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogenen Größe enthält. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Effektivverschuldung Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR) Liquidität II. Grades (Li2) Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die "kurzfristige Liquidität" der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen Liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Die Liquidität II. Grades ist ein Maß dafür, ob die Kommune in der Lage ist, die kurzfristigen Verbindlichkeiten fristgerecht zu decken und sollte grundsätzlich bei 100% liegen, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100 Kurzfristige Verbindlichkeiten - 37 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Der Wert der Liquidität II. Grades der Stadt Aachen liegt deutlich unter den angestrebten 100%. Somit ist die Zahlungsfähigkeit der Stadt Aachen nicht vollständig sichergestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Steigerung von 2,66 Prozentpunkten zu verzeichnen. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl “Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Sie zeigt an, wie viel Prozent des Gesamtvermögens der Kommune mit kurzfristigem Fremdkapital (Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr) finanziert ist. Grundsätzlich sollte diese Quote möglichst gering sein, da kurzfristige Verbindlichkeiten mit einem höheren Zinsänderungsrisiko verbunden sind als langfristige. Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote der Stadt Aachen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,40 Prozentpunkte. Verglichen mit dem Vorjahr ist dies zum einen dem Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten aufgrund noch auszuzahlender Darlehen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (10,2 Mio. €) sowie noch zu begleichender Gewerbesteuerrückzahlungen (10,0 Mio. €) geschuldet. Zum anderen erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Erhaltenen Anzahlungen, deren Weiterleitung an die Eigenbetriebe noch aussteht, um rund 12,5 Mio. €. Zinslastquote (ZIQ) Die Kennzahl “Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Sie gibt das Verhältnis von zu leistenden Finanzaufwendungen zum gesamten ordentlichen Aufwand wieder. Die Ursachen der Höhe der Veränderung der Zinslastquote können sowohl in der Höhe des Kreditbestandes als auch in der Höhe des Zinsniveaus liegen. Die Zinslastquote hat einen hohen steuerungsrelevanten Zweck, da die Kommune die Höhe der Kennzahl durch ihr Schulden- und Zinsmanagement beeinflussen kann. Ziel ist eine möglichst niedrige Zinslastquote. Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Zinslastquote der Stadt Aachen liegt im Jahr 2014 mit 2,21% auf einem weiterhin niedrigen Niveau. Dies ist zum Teil dem anhaltend geringen Zinsniveau geschuldet. Sie unterliegt seit 2010 geringen Schwankungen. Im Vergleich zum Vorjahr, in welchem die Zinslastquote aufgrund erhöhter Gewerbesteuererstattungszinsen bei einem Wert von 2,60% lag, ergibt sich im Jahr 2014 eine Verringerung um 0,39 Prozentpunkte. - 38 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3.4. Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation Kennzahlen zur Ertragslage Netto-Steuerquote Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 38,72% 19,56% 18,60% 9,50% 61,31% 41,66% 18,15% 17,68% 8,85% 59,59% 43,29% 19,29% 18,15% 9,25% 60,25% 42,79% 17,32% 19,03% 8,01% 61,95% 40,76% 17,76% 19,15% 8,33% 61,76% Netto-Steuerquote (NSQ) Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde “selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlicher Zuwendungen, ist. Sie ist ein Indiz für die eigene (originäre) Finanzkraft der Kommune, die sich im Wesentlichen aus den kommunalen Steuererträgen ergibt. Eine hohe Nettosteuerquote ist ein Indiz dafür, dass die Kommune über eine gute Steuerkraft verfügt. Die Kennzahl hat jedoch nur eine geringe Aussagekraft, da diese nur die reine Ertragsseite betrachtet und keine Aussagen darüber trifft, in wie weit diese Erträge in der Lage sind, die Aufwendungen zu decken. Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet.Fonds Dt.Einheit Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet.Fonds Dt.Einheit Die Netto-Steuerquote der Stadt Aachen liegt im Betrachtungszeitraum, mit einer Ausnahme in 2010, konstant über 40%. In 2014 liegt sie bei 40,76%. Zuwendungsquote (ZwQ) Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Erträge aus Zuwendungen x 100 Ordentliche Erträge Die Zuwendungsquote ist im Periodenzeitvergleich relativ konstant und liegt im Jahr 2014 mit 17,76% geringfügig über dem Vorjahreswert. Personalintensität (PI) Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen im Kernhaushalt (ohne Eigenbetriebe) an den Ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Anteil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Sie lässt damit auch bedingt eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu. Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Personalintensität ist seit 2011 geringfügig gestiegen. Die Veränderung kann aber ohne tiefergehende Analysen nicht abschließend beurteilt werden, da hier mehrere Einflussfaktoren eine erhebliche Rolle spielen. - 39 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI) Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter (ohne Eigenbetriebe) entschieden hat. Eine hohe Sach- und Dienstleistungsintensität kann jedoch auch ein Zeichen für relativ geringe Personalkosten oder bilanzielle Abschreibungen sein. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen machen im Jahr 2014 einen Anteil von 8,33% der gesamten Ordentlichen Aufwendungen aus. Die Sach- und Dienstleistungsintensität bewegt sich auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren. Transferaufwandsquote (TAQ) Die Kennzahl “Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den Ordentlichen Aufwendungen her. Sie gibt den prozentualen Anteil wieder, in welchem Umfang die gesamten ordentlichen Aufwendungen durch Transferaufwendungen bedingt sind. Transferaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Transferaufwandsquote unterliegt im Verlauf der Jahre nur geringen Schwankungen und pendelt sich relativ konstant bei einem Wert von ca. 60% ein. Im Jahr 2014 liegt sie bei 61,76%. - 40 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 4. Chancen und Risiken der Stadt Aachen 4.1. Chancen 4.1.1. Wirtschaftsstandort Aachen Mit einer amtlichen Einwohnerzahl laut IT-NRW von 243.336 (Grundlage der GFG-Zuweisungen) und aktuell beim Einwohnermeldeamt registrierten über 253.000 Einwohnern ist Aachen die westlichste Großstadt Deutschlands. Aachen genießt internationales Renommee als Stadt mit außergewöhnlicher technologischer Kompetenz. Eine so hohe Konzentration von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten gibt es an kaum einem anderen Standort in Europa. Von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Aachen sind dabei die dort ansässigen Hochschulen. Heute zählt die Hochschulstadt Aachen 57.977 Studenten. Besonders die RheinischWestfälische Technische Hochschule (RWTH) nimmt hierbei eine herausragende Stellung ein. Sie ist mit ihren 260 Instituten in neun Fakultäten eine der führenden europäischen Universitäten. Die technischnaturwissenschaftlich orientierte Hochschule sowie ihre Eigenschaft als national wie international renommierte Ausbildungsstätte dienen als Impulsgeber für die wirtschaftliche Zukunft der ganzen Stadt sowie deren Umland. Sie ist sogleich Attraktor für viele technologieaffine und naturwissenschaftlich geprägte Unternehmen, welche das ortsansässige Know-how und die Hochschulnähe für sich nutzen wollen. Automobil- und Bahntechnik, Medizin- und Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Maschinenbau und auch das Zukunftsthema Energie sind hier gebündelt und konzentriert vor Ort. Neben der Forschung und Wissenschaft als bedeutender und identitätsstiftender Wirtschaftszweig der Stadt Aachen, sind außerdem weltweit operierende Unternehmen der Süßwarenindustrie sowie Zulieferunternehmen der Automobilindustrie ansässig. Die hieraus resultierenden Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe haben auf die Wirtschaftskraft der Stadt Aachen einen enormen Einfluss. Im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses und in Folge des Schengener Abkommens konnten einstige geographisch bedingte Nachteile zu einem Chancenpotenzial umgemünzt werden. Heutzutage ist die Lage der Stadt Aachen als Oberzentrum mitten in der europäischen Wirtschaftskernzone und in einem der bedeutendsten europäischen Ost-West-Entwicklungsachsen prägend für die Entwicklung der Wirtschaftsregion Aachen. Dabei gilt es, sich auf die Potenziale der grenznahen Lage und damit verbundener Standortvorteile im Hinblick auf den internationalen Handel zu stützen und sich gegenüber den benachbarten Großstädten und der Metropolregion Rhein-Ruhr zu behaupten. Die zentrale geographische Lage der Stadt Aachen in Europa sowie ihr besonderer Standort im Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande ermöglicht eine intensive wirtschaftliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere mit den belgischen und niederländischen Grenzgemeinden. Kooperationen und internationale Projekte mit den Nachbarstädten Lüttich, Maastricht, Hasselt und Heerlen machen Aachen zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort in Europa mit immer wieder neuen und wichtigen Impulsen. 4.1.2. RWTH Aachen - Campus Die RWTH Aachen gehört zu den europaweit führenden technischen Hochschulen und hat eine herausragende Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Die Exzellenz-Universität RWTH Aachen beabsichtigt, sich mit dem RWTH Campus Aachen zu einer der weltweit führenden technischen Universitäten zu entwickeln. Sowohl Kooperationen zwischen verschiedenen Fakultäten als auch die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und industrieller Forschung werden zu diesem Zweck beitragen. Vor diesem Hintergrund sollen in den kommenden Jahren auf einer Fläche von rund 800.000 m² insgesamt 19 sogenannte Forschungscluster entstehen. - 41 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Hierzu werden die bestehenden Campus-Bereiche in der Innenstadt sowie bei Gut Melaten um- bzw. ausgebaut und um ein weiteres Areal auf dem Gelände des heutigen Güterbahnhofs Aachen West erweitert. Es entsteht so eine räumlich zusammenhängende Forschungslandschaft, die sich bogenförmig vom Campus Kernbereich über den Campus West bis zum Campus Melaten erstreckt. Die enge räumliche Verzahnung ermöglicht eine hohe Qualität der Zusammenarbeit und des Austausches zwischen Forschungsinstituten und Unternehmen. Durch die direkte Anbindung der Unternehmen an die RWTH Aachen werden bedeutende Synergieeffekte ermöglicht und ein deutlicher technologischer Vorsprung in der Forschung und Entwicklung geschaffen. Der RWTH Campus hat damit das Potenzial, einer der größten technologieorientierten Campusbereiche Europas zu werden. In einem Zeitfenster von sechs bis acht Jahren sollen sich bis zu 250 nationale und internationale Unternehmen ansiedeln. Voraussichtlich 5.500 Arbeitsplätze können im Bereich der Forschungscluster und rund 4.500 weitere Arbeitsplätze in den notwendigen Dienstleitungsfunktionen auf dem RWTH Campus sowie in der gesamten StädteRegion Aachen entstehen. Im Mai 2011 begann der Bau des Hörsaalgebäudes an der Claßenstraße mit dem Ziel, genug Raum für die zahlreichen neuen Studenten an der Hochschule zu schaffen. Das Hörsaalzentrum besitzt eine Fläche von 14.000 m² und soll bei Fertigstellung über elf Hörsäle, von denen die beiden größten eine Kapazität von jeweils 800 bzw. 1.000 Personen haben werden, 16 Seminarräume und eine Pausenhalle mit Café verfügen. Insgesamt wird das Gebäude über 4.000 Studierende aufnehmen können und damit eines der größten Hörsaalgebäude Europas sein. Rund 45 Mio. € aus dem Hochschulmodernisierungsprogramm des Landes investiert der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) als Bauherr in den Neubau. Die Fertigstellung des Objektes war zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 geplant. Im Herbst 2015 sind die Arbeiten immer noch nicht abgeschlossen. Nach dem heutigen Kenntnisstand ist der angestrebte Eröffnungstermin nun für das Wintersemester 2016/2017 vorgesehen. RWTH Campus Melaten Der Campus Melaten ist das erste der beiden geplanten Projekte der RWTH Aachen. Auf dem Campus Melaten werden etappenweise bis zu elf Cluster mit Forschungseinrichtungen von Hochschulinstituten und Unternehmen mit Laboren und Bürogebäuden unmittelbarer Nähe zum Universitätsklinikum auf einer Fläche von 473.000 m² realisiert. Zu den sechs Startclustern zählen Logistik, Produktionstechnik, Photonik, Biomedizintechnik, Schwerlastantriebe und nachhaltige Energie. Neben den Clustern sollen auch weitere infrastrukturelle Einrichtungen wie ein Hotel, ein Weiterbildungsund Qualifizierungszentrum, eine Kindertagesstätte sowie Gastronomiebetriebe und Handel entstehen, um auf dem RWTH Campus Melaten das Arbeiten, Lernen und Leben miteinander zu verknüpfen. Zudem wird ein knapp zwei Kilometer langer Campus-Boulevard die bestehenden Institute auf dem Campus Melaten mit den neuen Forschungsclustern verbinden. Bereits im Jahr 2012 eröffnete ein erstes Bistro/Restaurant auf dem Gelände. Im Winter 2014 wurde die erste bilinguale Kindertagesstätte im Park am Campus-Boulevard fertiggestellt. Der erste Gebäudekomplex des Clusters Logistik mit rund 14.000 m² Bruttogrundfläche wurde Ende 2013 am Campus-Boulevard mit einer Investition von rund 21 Millionen Euro fertiggestellt. Zum Zeitpunkt seines Erstbezugs nahmen knapp 350 Mitarbeiter auf rund 8.500 m² Büro-, Hallen- und Laborflächen ihre Arbeit vor Ort auf. Dazu kommen ca. 2.500 m² Nutzungsflächen für Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Service-Einrichtungen mit weiteren neuen Arbeitsplätzen. Das Cluster Produktionstechnik ist mit 32.000 m² Bruttofläche und einem Investitionsvolumen von rund 60 Mio. € das bislang größte Gebäude auf dem RWTH Aachen Campus. In 2014 begannen die Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt des Forschungsclusters „Integrative Produktionstechnik“, welcher bis zum Sommer 2016 fertiggestellt werden soll. In der Cluster-Startphase werden auf circa 11.000 m² Nutzfläche für Büround Hallennutzungen ca. 400 Mitarbeiter ihre Forschungstätigkeit vor Ort beginnen. Dazu kommen ca. 3.000 m² Fläche für Gastronomie, Dienstleistung und Service-Einrichtungen. Insgesamt ermöglicht der erste Bau- - 42 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 abschnitt mit einer Fläche von 25.000 m² Nutzfläche bis zu 800 Wissenschaftlern und Experten namhafter Forschungspartner an der Produktionstechnik der Zukunft zu forschen. Das Prüfungs- und Forschungsgebäude „Center for Wind Power Drives (CWD)“, welches das Herzstück des Clusters Schwerlastantrieb bildet, wurde nach nur 18 Monaten Bauzeit Ende 2014 an die RWTH Aachen übergeben. Mit einem Investitionsvolumen von 25 Mio. € bietet der 2.510 m² große Neubau mit einer Versuchsstandhalle mit Montagebereich, Werkstatt, Technik- und Lagerflächen sowie Büro-, Seminar- und Sozialräumen das optimale Forschungsumfeld für über 50 Expertinnen und Experten aus den Fachbereichen Maschinenbau und Elektrotechnik der RWTH Aachen. Der erste Gebäudekomplex des Clusters Photonik umfasst 7.000 m² Büro-, Hallen- und Laborfläche. In der Startphase des Clusters werden ca. 120 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschungstätigkeit aufnehmen. Die Fertigstellung ist für Ende 2015 geplant. Etappenweise wird das Cluster „Photonik“ erweitert, so dass in mehreren Bauabschnitten insgesamt circa 40.000 m² Forschungsfläche geschaffen werden. Ende 2013 startete das europaweite Investorenauswahlverfahren für den zweiten Bauabschnitt des Clusters Biomedizintechnik. Im Sommer 2015 wurde der Investor bekannt gegeben. Demnächst wird auf einer Nutzfläche von 6.500 m² ein Lehr- und Weiterbildungsgebäude der Medizinischen Fakultät der RWTH mit einem Investitionsvolumen von ca. 19,5 Mio. € entstehen. Der Baubeginn ist voraussichtlich Anfang 2016 geplant. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Insgesamt haben sich bereits über 120 nationale und internationale Unternehmen entschlossen, mit ihren Forschungsabteilungen auf dem Campus Melaten tätig zu werden und mit der RWTH zusammenzuarbeiten. RWTH Campus West Mit dem Campus West wird auf einem 325.000 m² großen Teilgebiet des stillgelegten Güterbahnhofs Aachen West das zweite wichtige Projekt des RWTH Aachen Campus realisiert. Der Campus West stellt die Verbindung zwischen Campus Mitte und Campus Melaten dar. Analog zu den 11 Clustern, die auf dem Campus Melaten initiiert werden, werden auf dem Campus West acht Forschungscluster errichtet. Hier sollen sich entlang eines geschwungenen Campus-Bandes bis zu 100 nationale und internationale Unternehmen ansiedeln, insbesondere aus den Bereichen Materialwissenschaft, Mobilität und Kommunikation. Darüber hinaus sind ein Weiterbildungszentrum, eine Bibliothek, ein Kongresszentrum, ein Hotel, Sportstätten, eine internationale Schule, Kindertagesstätten, Einkaufsmöglichkeiten und gastronomische Einrichtungen geplant, um das Leben und Arbeiten auf dem RWTH Aachen Campus harmonisch zu verbinden und eine lebendige und multikulturelle Atmosphäre für Studierende, Lehrende, Unternehmen, Bürger und Gäste der Stadt zu erreichen. Von großer Bedeutung ist die Schaffung von mehreren tausend neuen Arbeitsplätzen durch die Entwicklung des RWTH Campus West. Das Investitionsvolumen für Gelände, Gebäude und Ausrüstung wird voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro betragen. Die Abriss- und Aufräumarbeiten durch den Vorbesitzer des Grundstückes, die Deutsche Bahn AG, wurden im Jahr 2014 abgeschlossen und das Grundstück am 15. Januar 2015 von der Deutschen Bahn an den Bauund Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen übergeben. Bevor mit den Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des Geländes begonnen werden kann, muss zunächst der Bebauungsplan aufgestellt und vom Rat der Stadt Aachen beschlossen werden. Schon seit einigen Jahren werden verschiedene Varianten zwischen der Stadt Aachen, der RWTH Aachen und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) diskutiert. Hier gilt es, städtebauliche Interessen mit den Bedürfnissen der Hochschule und dem Wirtschaftlichkeitsgebot des BLB NRW in Einklang zu bringen. Sobald feststeht, wie das Gelände infrastrukturell für den Hochschulbau erschlossen werden soll, wird der BLB NRW den Entwurf für den Bebauungsplan fertigstellen. Anschließend läuft das sogenannte Aufstellungsverfahren. Dieser Prozess dürfte, bevor es schließlich zur Planfeststellung kommt, gut drei Jahre in An- - 43 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 spruch nehmen. Nach Erteilung des Satzungsbeschlusses wird das Investorenauswahlverfahren für zunächst fünf Cluster auf dem Campus West initiiert. 4.1.3. Masterplan Aachen*2030 Die Stadt Aachen hat den Masterplan Aachen*2030 entwickelt, der Rat hat diesen am 19.12.2012 einstimmig beschlossen. Es handelt sich hierbei um ein Konzept für die Gesamtstadt, das in Zukunft als Orientierungsrahmen für die Aachener Stadtentwicklung dienen soll. In einem umfangreichen Beteiligungsprozess wurde er als Leitfaden für die nächsten Dekaden erarbeitet. Der Masterplan Aachen*2030 soll einerseits Orientierung, Leitlinien und Impulse für die künftige baulich-räumliche Entwicklung der Stadt geben und andererseits langfristige Planungssicherheit für unterschiedliche öffentliche und private Vorhaben vermitteln. Zielfelder des Masterplans sind u.a. Wohnungsbau, Infrastruktur und Gewerbeentwicklung. Zugleich gilt es, weitere Voraussetzungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung, etwa in den Bereichen Freiraumschutz- und entwicklung, Klimaschutz und -anpassung, soziale Entwicklung, etc. zu schaffen. Darüber hinaus setzen Masterplan und Flächennutzungsplan weitere Akzente; beispielhaft seien genannt:    die Einbindung des Oberzentrums Aachen in die trinationale Grenzregion und die sich daraus ergebenden Kooperationsaufgaben; die veränderten demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Konzepte zur Berücksichtigung bei der künftigen Stadtentwicklung; der erhebliche Bedeutungszuwachs umweltbezogener Zielvorstellungen, beispielsweise hinsichtlich des Klimaschutzes, des Bodenschutzes und der Biodiversität. Der Flächennutzungsplan stellt die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte der kommunalen Bauleitplanung dar. Deshalb hat der Rat beschlossen, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen. Inzwischen wurde der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan für die frühzeitige Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorbereitet und öffentlich vorgestellt. Die für die Stadtentwicklung der nächsten Jahre prägenden Projekte befinden sich bereits im Bau. Zu nennen ist insbesondere die Campus-Entwicklung der Hochschulen an den drei Standorten (Innenstadt, West, Melaten). Der Masterplan ist nicht als abgeschlossenes Werk zu betrachten. Unter Berücksichtigung sich ständig ändernder Rahmenbedingungen müssen die strategischen Ziele des Masterplans regelmäßig überprüft und in einem fortlaufenden Prozess aktualisiert und fortgeschrieben werden. Hierbei steht die Weiterführung des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-) Öffentlichkeit und Politik im Vordergrund. - 44 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 4.2. Risiken 4.2.1. Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen Auch das Jahr 2014 belegt, dass der städtische Haushalt vor der Herausforderung eines gesteigerten Ungleichgewichtes zwischen beeinflussbaren Ergebnisgrößen und nicht beeinflussbaren, durch externe Faktoren bestimmten Rahmenbedingungen steht. Dabei stellen die kommunalen Steuererträgnisse und die Bemessung der allgemeinen Leistungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wesentliche die kommunale Finanzlage beeinflussende Faktoren dar. Die Schwankungen sind mitunter kaum zu kalkulieren und werden durch gesetzgeberische Entscheidungen in ihrer Wirkung verschärft. Der Haushalt musste im Jahr 2014 bei den Gewerbesteuereinnahmen trotz der Hebesatzerhöhung Mindereinnahmen in Höhe von rd. 11,0 Mio. €, verglichen mit dem Vorjahr, verkraften. Der Planansatz wurde um ca. 34 Mio. € unterschritten. Die Schlüsselzuweisungen liegen in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Nur durch die Ausschöpfung weiterer Konsolidierungsportale und die Möglichkeit der Hebung einmaliger Sondereffekte konnte der städtische Haushalt diese zusätzlichen Belastungen auffangen. Dauerhaft zu kalkulierende Verbesserungen bzw. Erleichterungen werden nur auf der Grundlage einer steigenden Verbundmasse, eines streng beachteten Konnexitätsprinzips und einer nachhaltig angelegten Konsolidierung möglich sein. 4.2.2. Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen Die Beteiligungen sind auch in den Jahresabschlüssen 2013 und 2014 einer intensiven Bewertung und Prüfung unterzogen worden. Zum Jahresabschluss 2014 konnte festgestellt werden, dass kein Abwertungsbedarf aufgrund einer dauerhaften Wertminderung besteht. Das Nichtbestehen eines Abwertungsbedarfs ist hauptsächlich der Aufdeckung stiller Reserve geschuldet. Für die Zukunft besteht jedoch ein großes Risikopotenzial, das mögliche Verschlechterungen nicht mehr durch stille Reserven in einigen Teilbereichen aufgefangen werden können. Somit besteht, insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Bezug auf die Sektoren Energiemarktwirtschaft und ÖPNV und der Tatsache, dass die größten Beteiligungen der Stadt diesen Bereichen zugehörig sind, akuter Handlungsbedarf. So sieht die Gesellschafterin Stadt Aachen sich mit der Aufgabe konfrontiert, für die Zukunft hier neue Grundlagen zu entwickeln, um das Delta zwischen den Erträgnissen der Energiewirtschaft und dem Zuschussbedarf des ÖPNV zu schließen. Neben den drohenden Aschreibungsrisiken wird für den Haushalt in Zukunft wohl auch mit weiteren Belastungen zu rechnen sein, gleich ob sie sich in einer verstärkten Kapitalisierung oder ergänzenden Verlustübernahme, bzw. einer geänderten Finanzierung der gewünschten ÖPVN-Standards niederschlagen. Dieses Risiko hat die Stadt erkannt und wird verschiedene Maßnahmen treffen, um sowohl die Handlungsfähigkeit der Unternehmen als auch die der Stadt weiterhin zu gewährleisten, ohne für die Bürger Belastungen, beispielsweise im ÖPNV, entstehen zu lassen. In Bezug auf die Eigenbetriebe ist insbesondere das Thema Rücklagenverzehr risikobehaftet und kann zukünftig zu neuen Handlungserfordernissen und Entscheidungen führen. An den Beispielen der VHS, des Aachener Stadtbetriebs sowie des Gebäudemanagements wird ersichtlich, dass sich hier auch in den Folgejahren wesentliche Risiken bzgl. der Werthaltigkeit der Eigenbetriebe in der städtischen Bilanz ergeben können. Diese Eigenbetriebe mussten im Jahresabschluss 2013 aufgrund des Rücklagenverzehres bereits teilweise abgewertet werden. Hervorzuheben ist hierbei das Gebäudemanagement. Es wurden zum Jahresabschluss 2013 im Rahmen einer überschlägigen Substanzwertermittlung des Fachbereichs Finanzsteuerung für aufgrund der Baupreisindexentwicklung in den Gebäuden wesentliche stille Reserven dargelegt, welche dennoch eine Abwertung des Eigenbetriebes in Höhe von rund 15,2 Mio. € im Jahr 2013 nicht abwenden konnten. Da auch das Jahr 2014 mit einem deutlichem Defizit abgeschlossen hat und der Wirtschaftsplan für 2015 bis 2018 weitere jährliche Verluste vorsieht, besteht auch zukünftig das Risiko weiterer Abwertungen. Die Verluste sind nahezu ausschließlich auf die wesentlichen bilanziellen Abschreibungen des Gebäudebestandes zurückzuführen. Im Jahr 2014 wurde das Gebäudemanagement in der städtischen Bilanz nicht weiter abgewertet. Bereits zum Jahresabschluss 2013 wurde in Absprache mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung vereinbart, dass zur Verifizierung und eindeutigen Berechnung der stillen Reserven ein Substanzwertgutachten über den Ge- - 45 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 bäudebestand des E 26 von einem entsprechenden Sachverständigen nach den anerkannten Bewertungsgrundsätzen erstellt werden soll. Das Ergebnis dieser Untersuchung bleibt abzuwarten. 4.2.3. Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen Die Stadt Aachen hat zur Reduzierung des Risikos aus Zinslasten eine „Dienstanweisung für die Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung von Zinsderivaten“ zum 01.12.2012 erlassen. Die wesentlichen Inhalte der Dienstanweisung beziehen sich auf die Neuaufnahme von Krediten für Investitionen, die Umschuldung von Kommunalkrediten sowie die Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten der Stadt Aachen und ihrer Sondervermögen. Auf Ebene des einzelnen Abschlusses wird eine strikte funktionale Trennung zwischen Handel und Abwicklung des Finanzgeschäftes sichergestellt. Dies geschieht durch eine organisatorische Regelung innerhalb des Fachbereiches Finanzsteuerung entsprechend dem Vier-Augen-Prinzip durch die Betreuung von mindestens zwei Mitarbeiter/innen. Zudem sind in der Dienstanweisung die allgemeinen Anforderungen des Einsatzes von Derivaten sowie ein Katalog der zulässigen Derivate dargestellt. Insbesondere der Einsatz von Derivaten zu spekulativen Zwecken ist aus Gründen der Risikominimierung nicht zugelassen. Des Weiteren regelt die Dienstanweisung in ihrer Anlage 2, gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 16.06.2009, die Festlegung von Volumenbegrenzungen, Risikolimits und Instrumenten, die eingesetzt werden dürfen. Historisch gesehen befinden sich die Kapitalmarkzinsen aber weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Kurzfristig ist hier auch keine grundlegende Zinswende zu erwarten. Aus diesem Grunde erfolgte die Aufnahme von Investitionskrediten unter der Maßgabe langer Laufzeiten bei unterschiedlichen Kreditinstituten. Unter der Zielsetzung die Risiken zukünftiger Zinslasten möglichst gering zu halten und weitestgehende Planungssicherheit zu erlangen, wurden erstmalig im Jahre 2015 auch im Segment der Liquiditätskredite ein Gesamtbetrag von 196,5 Mio. € durch feste Zinssätze und Laufzeiten (zwischen ein und fünf Jahren) gesichert. Bezogen auf Risiken aus städtischen Bürgschaften ist die Kreditaufnahme der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH (ASB) aus dem Jahr 2012 über 11,1 Mio. € zu nennen, die von der Stadt Aachen durch eine kommunale Ausfallbürgschaft in Höhe der Kreditsumme abgesichert wurde. Aus den anderen städtischen Bürgschaften sind zurzeit keine besonderen Risiken zu erwarten. 4.2.4. Übertragungen von Aufgaben durch Bund/Land ohne (vollständigen) Finanzausgleich In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber über seine Delegationsmöglichkeiten immer wieder Aufgabenfelder entwickelt, bei denen er die Kommunen mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt hat. Um eine effektive Umsetzung der kommunalen Aufgaben gewährleisten zu können, ist eine strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch Bund und Länder erforderlich. Die Übertragung von Aufgaben ohne einen entsprechenden Finanzausgleich der anfallenden Ausgaben stellt jedoch eine große Belastung für die Kommunen dar. Auf diese Weise sind aufgrund der fehlenden Aufnahme des Konnexitätsprinzips in das Grundgesetz entsprechende Mehrbelastungen in den städtischen Haushalten entstanden. Insofern kann auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Haushaltsbelastungen durch das Fehlen des Konnexitätsprinzips generiert werden, ohne dass die Stadt hierauf unmittelbar Einfluss nehmen könnte. Folglich stehen Bund und Länder in der Verantwortung Entlastungen zu realisieren und sich noch mehr in die Bewältigung der anstehenden Aufgaben auch finanziell einzubringen. Hierzu bleiben die Ergebnisse der fortlaufenden politischen Diskussionen abzuwarten. - 46 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 4.2.5. Risikofrüherkennungssystem Das Risikomanagement umfasst sämtliche Prozesse, die darauf ausgerichtet sind, Risiken systematisch zu steuern. Dabei stellt das Risikofrüherkennungssystem einen wichtigen Bestandteil des Risikomanagements dar. Es hat sicherzustellen, dass die bestehenden Risiken frühzeitig identifiziert, analysiert, bewertet und dokumentiert werden. Zudem beschäftigt sich das Risikomanagement mit Maßnahmen der Bewältigung bereits erfasster Risiken. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten und die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern (vgl. § 75 Abs. 1 GO NRW). Ein solches Risikofrüherkennungssystem, wie es beispielsweise in der Privatwirtschaft gesetzlich gefordert ist, besteht bei der Stadt Aachen noch nicht. Dennoch sind erste Umsetzungsaktivitäten bereits erfolgt. Die Stadt Aachen führt beispielsweise im Bereich der städtischen Beteiligungen ein intensives Produkt- und Finanzcontrolling durch. Hierdurch können Risiken früh erkannt und gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Ferner wurde das interne Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung überarbeitet, welches dafür beitragen soll, dass die Ziele effektiv und effizient erreicht werden, indem wesentliche kommunale Prozesse sicher ablaufen und mögliche Prozessrisiken durch angemessene Kontrollaktivitäten positiv beeinflusst werden. Da die Prozessabläufe einem stetigen Wandel unterliegen, wird die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems regelmäßig überprüft. Diese Systemprüfungen werden hauptsächlich vom Fachbereich Rechnungsprüfung mit Hilfe hierzu speziell entwickelter Fragebögen durchgeführt In der Haushaltsplanung werden die Planzahlen aufgrund der entsprechenden Erfahrungswerte aus den nunmehr sieben aufgestellten NKF-Jahresabschlüssen genauer als in den ersten Jahren nach Einführung des NKF geplant. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Forderungsbewertung, der Aufwendungen im Bereich von Sach- und Dienstleistungen, hier im Besonderen die Aufwendungen für Festwerte, die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Es muss jedoch beachtet werden, dass es sich letztendlich um Planungsgrößen handelt, welche vom Ist-Ergebnis abweichen. Ferner ist die Risikofrüherkennung im ersten Schritt eine Führungsaufgabe des Verwaltungsvorstandes. Die Identifikation und Bewertung von Risikofaktoren erfolgt bei der Stadt Aachen bereichsspezifisch als strategische Führungsaufgabe der Dezernenten im Rahmen der strategischen Diskussion. - 47 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 4.3. Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals Die Eigenkapitalentwicklung unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2014 wird anhand der nachstehenden Grafik verdeutlicht. Die ab dem Jahr 2015 dargestellten Fehlbeträge sind Planwerte aus dem Entwurf des Haushaltsplans 2016. Im Jahr 2014 schließt die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von rund 40,77 Mio. € ab und übersteigt den planerischen Fehlbedarf somit um rund 1,75 Mio. €. Bereits im Jahre 2013 wurde mit der Verrechnung des in 2012 entstandenen Fehlbetrages die Ausgleichsrücklage vollständig verzehrt. Somit wurde der Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 vollständig mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Fehlbetrag des Jahres 2014 ist durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken und in der Haushaltsplanung der Zukunft zugrunde zu legen. Haushaltsicherung Der dargestellte Eigenkapitalverzehr zeigt deutlich, dass eine Analyse der Ausgabensituation mit dem Ziel Einsparungspotenziale aufzudecken, weiterhin unumgänglich bleibt. Infolgedessen sind Konsolidierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die haushalterische Handlungsfähigkeit zu bewahren und dem Eigenkapitalverzehr wirksam entgegenzusteuern. Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen stellen dabei die tragenden Säulen der Ertragsstruktur der Stadt Aachen dar. Vor diesem Hintergrund war durch den Rückgang von Schlüsselzuweisungen im Jahr 2013 ein Gegensteuern auf der Ertragsseite erforderlich. Um die Ertragsseite zu stabilisieren, waren eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 30 Prozentpunkte in 2014 sowie eine Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2015 unumgänglich. Die Gewerbe- und Grundsteuersätze des Jahres 2014 stellen sich wie folgt dar: für Grundsteuer A 305 v. H. für Grundsteuer B 495 v. H. für Gewerbesteuer 475 v. H. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zum 01.01.2015 auf 525 v. H. erhöht. Trotz der in 2014 erfolgten Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes und intensiver Bemühungen der Verwaltung wurde am 26. August 2014 durch die Stadtkämmerin eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 GemHVO erlassen. - 48 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Erhebliche Mehrbelastungen in der Haushaltsausführung verglichen mit der Haushaltsplanung machten diesen Schritt unausweichlich. Der Buchungsstand Ende August und die hierauf basierende Prognose zum Jahresende ließen erwarten, dass die Gewerbesteuererträge sich zwar auf dem Niveau des Vorjahres bewegen, damit aber deutlich unter dem Haushaltsansatz lagen. Erschwerend kam weiterhin die drohende Übernahme von Verlusten der Beteiligungsunternehmen hinzu. Zusätzlich musste der städtische Haushalt erhebliche Mehrbelastungen für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie die für diese Personen zu erbringenden Sozialleistungen (insb. für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge und Asylbewerber) tragen. Im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Sperre wurden die folgenden Regelungen zur Verringerung des Jahresdefizites getroffen: 1. Verbot des Eingehens neuer rechtlicher Verpflichtungen (auch für die Folgejahre und –kosten) im konsumtiven und investiven Bereich. 2. Sperre der Ergebnisplanansätze bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sowie den „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ in Höhe von 20%. 3. Sperre der Ergebnisplanansätze bei den Kostenarten „Erwerb von Vermögensgegenständen bis 410 Euro netto“ sowie den „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ in Höhe von 20%. 4. Ausnahmen von den vorgenannten Regelungen waren lediglich im Einzelfall möglich und von der Stadtkämmerin zu genehmigen. Neben diesen kurzfristigen Konsolidierungsmaßnahmen ist es für die Stadt Aachen jedoch von besonderer Bedeutung, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, um bei gleichzeitiger Ausgabenreduzierung dauerhaft die Einnahmeseite zu stabilisieren. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden folgende Schwerpunkte konzipiert: - Zielorientierte Personalentwicklung, welche sich auch an den haushalterischen Vorgaben der Kostenbegrenzung orientieren muss. Dabei kommt dem Stichwort Aufgabenkritik sowie einer an der Zielfeldkarte auszurichtenden Personalsteuerung wesentliche Bedeutung zu. - Senkung der IT-Kosten, die allerdings vorrangig nicht durch Leistungsreduzierung, sondern auch durch eine Konsolidierung auf Seiten des kommunalen Dienstleisters erarbeitet werden soll. - Aufgaben- /Flächenkritik Gebäudemanagement – können zur Stabilisierung bzw. Aufwandsreduzierung im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung erheblich beitragen. - Reduzierung von Wettbewerbs- und Beratungskosten Auch angesichts der vielfältig gestiegenen Grundsatzangelegenheiten und der vielfach ebenso gestiegenen Fach- und Rechtskomplexität ist ein wesentlicher Ressourceneinsatz für diesen Bereich unvermeidbar. Dennoch kann eine detaillierte ziel- sowie umsetzungsorientierte Vorgabe das einzusetzende Volumen beeinflussen. - Reduzierung der Verlustübernahme E.V.A. / Kostendeckung von ASEAG Wesentliche Handlungserfordernisse liegen zunächst nicht in der kommunalen Steuerungsmöglichkeit. Eine Säule steigender Wirtschaftskraft der Holding ist die Realisierung des Kapazitätsmarktes, um dauerhafte Abschreibungen bestehender Kraftwerksbeteiligungen zu beenden. Daneben tritt aber für den Bereich der ASEAG die Notwendigkeit einer transparenten Darstellung der Leistungserfordernisse sowie der für den ÖPNV einzusetzenden Mittel. Sie muss etwa im Sinne einer balanced-score-card ("ausgewogene Zielfeldkarte") Grundlage weitgehender Entwicklungen auch in Ansehung des Nahverkehrsplans 2017 sein. - 49 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 - Erhöhung der Zweitwohnungssteuer Die Sätze der Zweitwohnungssteuer sind seit ihrer Einführung nicht erhöht worden. Ihrer Steuerungsfunktion ist die Zweitwohnungssteuer in Teilen gerecht geworden. Sie soll weiterhin dazu beitragen, einen möglichst großen Zuwachs der Erstwohnsitze zu erreichen. Angesichts rückläufiger Erträgnisse hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen, zum Zwecke der Ertragsstabilisierung und Stärkung der immanenten Steuerungsfunktion den Steuersatz von 10 auf 12% ab dem 01.01.2015 zu erhöhen. - Einführung der Wettbürosteuer Zur Erzielung weiterer Erträge im Zuge der Stabilisierung der Haushaltssituation wurde in Aachen mit der Wettbürosteuer eine neue originäre Steuerart zum 01.04.2015 eingeführt. Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt die Wettbürosteuer als zulässige kommunale Aufwandssteuer mit Urteil vom 26.03.2014. Es wird mit Erträgen in Höhe von rund 90.000 € jährlich gerechnet. - Kreditoptimierung Aufgrund der weiter anhaltenden, historisch tiefen Zinsen erfolgte inzwischen eine Reduzierung der Kassenkreditlast. Zu prüfen ist, inwieweit nunmehr durch Sicherungsmaßnahmen auch im Bereich der Kassenkreditzinsen langfristig planbare Sicherheiten erzielt werden können. Hierzu wurde im Jahr 2015 erstmalig ein Liquiditätskredit mit einer Zinsbindung von fünf Jahren abgeschlossen. Insgesamt beläuft sich das Volumen der Liquiditätskredite, welche durch Festzinssätze (von 0,19% bis 1,75%) und Festlaufzeiten (von 1 Jahr bis 5 Jahre) gesichert sind, auf aktuell 196,5 Millionen €. Um die gemeindliche Haushaltsfähigkeit zu erhalten, sind diese Schwerpunkte mit Einzelmaßnahmen zu belegen, die mittel- bis langfristig umgesetzt und mit einem regelmäßigen Controlling begleitet werden müssen. - 50 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 5. Prognose / Ausblick Auch in den kommenden Haushaltsjahren wird die Stadt Aachen insbesondere durch von Bund und Land übertragene Aufgaben vor zum Teil wiederkehrende aber auch neue finanzielle Herausforderungen gestellt. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Stadt nur begrenzt auf wesentliche Aufwandspositionen im städtischen Haushalt Einfluss nehmen kann. Gerade die Entwicklungen im Bereich der Flüchtlings- und Asylhilfe machen deutlich, wie wenig sie abschließend prognostizierbar sind und welche erhebliche Mehrbelastung sie für den städtischen Haushalt darstellen. Allerdings ist an dieser Stelle auf die jüngsten Erstattungsregelungen von Bund und Land hingewiesen, welche eine höhere Entlastung der Kommunen vorsehen. Gegenüber den Ansätzen im Haushalt 2015 ist das Budget aufgrund der zu erwartenden stetig steigenden Belastung deutlich erhöht worden. Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in den Haushaltsjahren 2016-2019 mit rund 22 Mio. € jährlich (ohne Personalkosten) etatisiert. Allerdings werden diese Kosten vollständig der Stadt Aachen erstattet. Mit Blick auf den Rechtsanspruch ab dem 01.08.2013 auf einen Betreuungsplatz für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ist es notwendig, neben den bereits geplanten Maßnahmen noch weitere Wege aufzuzeigen, um die Bedarfe an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu decken. Für die kommenden Jahre sind daher Mittel für weitere Baumaßnahmen (inkl. Ausstattung und Außenspielgeräte) berücksichtigt, um die erforderlichen Plätze zur Erreichung der Zielversorgungsquote von 50% im U3-Bereich mit Blick auf die Bedarfe in den einzelnen Sozialräumen zu schaffen. Bei einer entsprechenden Umsetzung könnte eine gesamtstädtische Betreuungsquote von annähernd 50% im Kindergartenjahr 2017/2018 erreicht werden. In der Kindertagespflege sollen ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 insgesamt 700 Plätze angeboten werden. Zudem wird voraussichtlich im Jahr 2019 im Neubaugebiet Richtericher Dell eine Kindertageseinrichtung für insgesamt rund 3,3 Mio. € fertiggestellt sein. Die Maßnahmen lt. Schulreparaturprogramm werden 2016-2019 mit Beträgen von bis zu 4 Mio. € fortgeführt. Auch die inzwischen nicht mehr geförderten OGS Baumaßnahmen werden mit bis zu 1 Mio. € weiterhin im Haushalt veranschlagt. Neben dem Umbau bzw. der Sanierung der Feuerwache Stolbergerstraße sind bis 2019 verschiedene Feuerwehrgerätehäuser, eine Logistikhalle zur Unterbringung von Abrollcontainern in der Wache Nord, die Erweiterung der Feuerwache Süd sowie für den Löschzug Nord und die Regieeinheit ein Neubau geplant. Für den Bau der Hauptfeuerwache Stolberger Straße sind in den Jahren 2016 und 2017 Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 4,5 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus sollen in den Jahren 2016 bis 2019 Fahrzeuge im Gesamtwert von rund 15,3 Mio. € ersatz- oder neubeschafft werden. Für den Umbau des Neuen Kurhauses sind Sanierungskosten von insgesamt rund 21 Mio. € eingeplant (einschließlich Planjahr 2014), schwerpunktmäßig in den Jahren 2017 und 2018 mit jeweils 9,3 Mio. €. Die eingestellten Mittel spiegeln die bisherigen Kostenplanungen wider. Die vergangenen Jahre haben im Wesentlichen durch die allgemeine positive wirtschaftliche Entwicklung dazu beigetragen, nicht planbare und außerordentliche, den Haushalt belastende Umstände, zu verkraften. Dennoch wird hierdurch keinesfalls sichergestellt, dass zukünftige, sich aus der konjunkturellen Entwicklung ableitende Risiken abgewendet werden können. Nordrhein-Westfalen bildet das Schlusslicht in Bezug auf die tatsächliche Ertragssteigerung bei den Kommunen. Die in 2014 ausgesprochene haushaltswirtschaftliche Sperre macht deutlich, dass die Konsolidierungsbemühungen Hand in Hand mit stabilen Erträgnissen einhergehen müssen. Die zu meisternde Hürde ist allerdings hoch, insbesondere auch unter Berücksichtigung zu erwartender deutlicher Mehrbelastungen. Neue Aufgaben, insbesondere im Sozialbereich und aufgrund der Entwicklungen im aktuellen Bereich der Flüchtlings- und Asylhilfe sowie Tarifsteigerungen und auch Teuerungsraten der einzelnen Leistungen machen weitere Konsolidierungen unumgänglich. - 51 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Ebenso bleibt abzuwarten, wie sich die künftigen Zinsbelastungen darstellen werden. Aufgabe der Verwaltung ist es, diese Entwicklungen so frühzeitig wie möglich zu erkennen und nach besten Kräften gegenzusteuern. Der nachhaltige Eigenkapitalverzehr kann sicher nicht allein durch das Vertrauen auf eine nachhaltige Steigerung der Wirtschaftskraft der Stadt Aachen und/oder das Vertrauen auf ausreichende Zuwendungen gestoppt oder gar umgekehrt werden. Auch wenn die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Aachen mehr denn je durch externe Faktoren beeinflusst wird, gilt es, die freiwillige Haushaltskonsolidierung auf planungssichere Füße zu stellen. Die Fortentwicklung der wirkungsorientierten Steuerung und eines Haushaltscontrollingberichtswesens müssen daher mit Nachdruck umgesetzt werden. Entsprechende Vorgaben zur Umsetzung des Ziele- und Kennzahlensystems sind umgesetzt. - 52 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 6. Organe und Mitgliedschaften Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW sind für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und des Rates, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, - der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, - der ausgeübte Beruf, - die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetzes, - die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, - die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen anzugeben. Die zum 31.12.2014 bestehenden Mitgliedschaften für die Ratsvertreter/innen und für den Verwaltungsvorstand sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. - 53 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Anlagen zum Lagebericht Anlage 1: Mitgliedschaften der Ratsvertreter/-innen Anlage 2: Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes - 55 - Anlage 1 - Mitgliedschaften der Ratsvertreter/innen 2014 Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form gewoge - Aufsichtsrat ASEAG – Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat AKREKA – Beirat, AVV – Aufsichtsrat, AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung, AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat, Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V., MVA Weisweiler – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, RWTH Campus – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk, Sparkasse Zweckverband – Verbandsversammlung, WAG - Aufsichtsrat, Zweckverband Entsorgungsregion West -Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Philipp Marcel Hauptverwaltungsbeamter/ Oberbürgermeister Adenauer (ab 01.06.) Simon Dipl. – Ing Architektur, MBA Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss. AGIT – Aufsichtsrat; GEGRA – Aufsichtsrat – Stv. Agirman (bis 31.05.) Ahmethicri Selbstständig Integrationsrat (ab 30.01.) Baal Harald Steuerberater STAWAG - Aufsichtsrat Başkaya Sait Wissenschaftlicher Mitarbeiter gewoge - Aufsichtsrat Bausch Manfred stv. Geschäftsführer WVER Wasserverband Eifel-Rur -Verbandsversammlung, WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat bis 01.07., Kreispolizeibeirat bis 01.07. Beckers Friedrich Kaufmann AGIT – Aufsichtsrat – Stv., APAG – Aufsichtsrat, AVV – Aufsichtsrat – Stv., AVV – Zweckverbandsversammlung – Stv., NVR Rheinland – Aufsichtsrat – Stv., regio iT – Aufsichtsrat, REGIO – Rat - Stv. bis 01.07., Region Aachen – Zweckverband bis 25.02., ab 26.02. Stv. bis 01.07., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung bis 01.07.. Begolli Ellen Fraktionsgeschäftsführerin Sparkasse – Zweckverbandsversammlung Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Region Aachen – Zweckverband – Stv. bis 01.07. EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH – Aufsichtsrat bis 01.07., Sparkasse Aachen - Kuratorium Jugend und Kulturstiftung, Sparkasse Aachen - Verwaltungsrat. ZEW Verbandsversammlung – Stv.. Seite 1 von 12 Emil Philipp GmbH, Gesellschafterversammlung . Vogelsang ip gemeinnützige GmbH. Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form Beslagic Aida Dipl.-Ingenieurin Eurogress Betriebs GmbH ab 02.07., Sparkasse Zweckverbandverbandsversammlung – Stv. bis 01.07., Mitglied ab 02.07., WVER Wasserverband Eifel-Rur Verbandsversammlung/Verbandsrat, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West -Verbandsversammlung - Stv. bis 01.07.. Biesing (ab 01.06.) Georg Lehrer, Sonderpädagoge a. D. Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg ab 01.06.. Blum Peter Versicherungskaufmann Bezirksvertretung Aachen-Brand, APAG – Aufsichtsrat - Stv., AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv., WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung, Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung – Stv., bis 01.07., WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat bis 01.07.. Boenke (bis 31.05.) Wolfgang Rentner regio iT GmbH - Aufsichtsrat, REGIO – Rat - Stv., Trägerverein Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung Aachen e.V. der Handwerkskammer Aachen. Brammertz (ab 01.06.) Uschi Dipl.-Kauffrau / Dozentin Integrationsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen-Verbandsversammlung. Brantin (ab 01.06.) Holger Richter Bezirksvertretung Aachen-Richterich ab 01.06., AVV – Zweckverband-Verbandsversammlung, Integrationsrat – Stv., Zweckverband Region Aachen-Verbandsversammlung. Breuer Gaby Hausfrau Bruynswyck Josef Hubert Verwaltungsbeamter Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, REGIO - Rat, APAG – Aufsichtsrat - Stv., Region Aachen – Zweckverband – Stv.. Büchel (bis 31.05.) Eberhard Rechtsanwalt Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung Stv., GEGRA - Aufsichtsrat, Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung. ASEAG - Aufsichtsrat Aachener Parkhaus GmbH - Aufsichtsrat, EVA – Aufsichtsrat, WVER – Verbandsversammlung, Aachener Verkehrs Verbund GmbH - Zweckverband – Verbandsversammlung bis 01.07., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung bis 01.07., AVV – Aufsichtsrat bis 01.07.. Seite 2 von 12 Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form Claßen (ab 01.06.) Dieter Kaufmann EVA - Aufsichtsrat Corsten Ferdinand Techniker CrumbachTrommler (bis 31.05.) Ruth Geschäftsführerin Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung-Stv., REGIO - Rat, Eurogress Aachen Betriebs GmbH - Stv., Region Aachen – Zweckverband. Demmer Ralf selbst. Bereichsleiter AWA Entsorgung Aufsichtsrat - Stv. bis 01.07., Mitglied ab 02.07., Integrationsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv. bis 01.07., Mitglied ab 02.07., WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel Aufsichtsrat - Stv. bis 01.07., Mitglied ab 02.07., STAWAG - Aufsichtsrat Bezirksvertretung Aachen-Haaren, AWA Entsorgung GmbH - Aufsichtsrat, MVA Weisweiler – Aufsichtsrat, WVER – Verbandsversammlung, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung. WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat, ZEW – Verbandsversammlung. STAWAG - Aufsichtsrat EVA – Aufsichtsrat, Integrationsrat, Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung – Stv.. Deumens (ab 01.06.) Hans Leo Arbeiter Drews (bis 31.05.) Maria Immobilienkauffrau Euroregionale 2008, Gesellschafterversammlung - Stv., AKM Aachener Kreuz Merzbrück - Aufsichtsrat. Epstein (ab 01.06.) Ursula Rentnerin/Musikpädagogin Integrationsrat – Stv., Sparkasse Zweckverbandsversammlung. Eschweiler Elke Bürovorsteherin Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung – Stv., AGIT – Aufsichtsrat - Stv. bis 01.07.. Ferrari Achim Medien-Designer Bezirksvertretung Aachen-Mitte, AVV - Aufsichtsrat - Stv., Aachener Verkehrsverbund – Zweckverband - Stv., APAG – Aufsichtsrat - Stv. bis 01.07., Mitglied ab 02.07., Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung – Stv.. Seite 3 von 12 Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form Fischer (ab 01.06.) Wilfried IT-Berater APAG – Aufsichtsrat – Stv., AVV – Aufsichtsrat, AVV - Zweckverbandsversammlung, NVR – Aufsichtsrat – Stv., Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss – Stv.. Form (bis 31.05.) Egbert Dipl.-Ingenieur APAG - Aufsichtsrat George (bis 31.05.) Daniel Politikwissenschaftler Integrationsrat Gilson Alexander Bausachverständiger Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, AWA – Aufsichtsrat - Stv., Eurogress Betriebs GmbH, FAM Flugplatz Aachen-Merzbrück – Aufsichtsrat, KUBA – Aufsichtsrat, WAG – Aufsichtsrat – Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, ZEW – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung. Göddenhenrich- Sabine Psychologin Griepentrog Ulla Lehrerin Haase (bis 31.05.) Claus Pensionär Hasse (bis 31.05.) David Wirtschaftsgeograph KUBA Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung. Helg Wilhelm Jurist Bezirksvertretung Aachen-Mitte bis 31.05., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Zweckverband – Stv., STAWAG - Aufsichtsrat Schirk EVA – Aufsichtsrat, ZEW – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung – Stv.. Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung Mitglied bis 01.07., Stv. ab 02.07., Region Aachen – Zweckverband bis 01.07.. gewoge - Aufsichtsrat aachen tourist service – Mitgliederversammlung - Vorsitzender, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung, AWA Entsorgung GmbH - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, Sparkasse Aachen - Verwaltungsrat, MVA Weisweiler GmbH & Co KG – Aufsichtsrat, Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung. Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung Seite 4 von 12 Name Vorname ausgeübter Beruf Höfken Heiner Rechtsanwalt Höller-Radtke Rosa Angestellte des Deutschen Bundestages Hörmann Martina Dipl.-Ing. Architektur/ Stadtplanung Jacoby Klaus-Dieter Dipl.-Ingenieur Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form ASEAG - Aufsichtsrat, STAWAG - Aufsichtsrat bis 01.07. APAG – Aufsichtsrat – Stv., Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V., Integrationsrat – Stv., Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Umlegungsausschuss, Zweckverband Region Aachen – Zweckverband, EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH – Aufsichtsrat bis 01.07.. Beirat Arge in der Stadt Aachen - Vorsitzende, Aachener Friedenspreis, Integrationsrat, KUBA – Aufsichtsrat, Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung. gewoge - Aufsichtsrat Sparkasse Zweckverbandsversammlung, GEGRA – Aufsichtsrat – Stv. bis 01.07.. Bezirksvertretung Stadt Aachen-Mitte ab 01.06., Eurogress Betriebs GmbH, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat bis 01.07., Stv. ab 02.07., Zweckverband Aachener Verkehrsverbund - Stv. bis 01.07., Integrationsrat bis 01.07.. Jahn Roland Geschäftsführer Jansen Björn Angestellter Dipl.-Kaufmann AGIT – Aufsichtsrat – Stv., Integrationsrat – Stv., KUBA - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Aachener Parkhaus GmbH – Aufsichtsrat bis 01.07., Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat bis 01.07., regio iT - Aufsichtsrat - Stv. bis 01.07.. Janßen (31.05.) Michael Rechtsanwalt REGIO – Rat - Stv., Zweckverband Nahverkehr SPNV & Infrastruktur Rheinland Zweckverbandsversammlung u. Aufsichtsrat Stv. u. Hauptausschuss - Stv. und Vergabeausschuss - Stv., (bis 31.05.) ASEAG - Aufsichtsrat AVV Aachener Verkehrsverbund - Zweckverband Verbandsversammlung, Aachener Parkhaus GmbH – Aufsichtsrat – Stv., EVA - Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr SPNV & Infrastruktur Rheinland – Hauptausschuss - Stv. u. Aufsichtsrat – Stv. u. Verbandsversammlung - Stv.. AVV - Zweckverbandsversammlung. Seite 5 von 12 Aachener Bank - Aufsichtsrat Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form Kehren (ab 01.06.) Fabia PR-Mangerin Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf ab 01.06., AWA – Aufsichtsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv., WAG – Aufsichtsrat – Stv., ZEW - Verbandsversammlung. Keller Eleonore Beamtin GEGRA – Aufsichtsrat - Stv., Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse Zweckverbandsversammlung. Keller Maria Lehrerin Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv., WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat, REGIO - Rat, Integrationsrat, Region Aachen – Zweckverband. Kitt Rolf Geschäftsleiter AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat, APAG – AR, Mitglied bis 01.07., Stv. ab 02.07., Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein, KUBA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Mitglied bis 01.07., Stv. ab 02.07., Zweckverband Region Aachen – Stv. bis 25.02, ab 26.02. Mitglied, ab 02.07. Stv.. Krenkel Christian Dipl.-Ingenieur Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, Kreispolizeibeirat - Stv., Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv., WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat. Kronenberg (ab 01.06.) Prof. Dr. Tobias Professor für Volkswirtschaftslehre Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse -, Verwaltungsrat, Sparkasse – Zweckverbandsversammlung. Krott Bernd Dipl.-Sozialarbeiter Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen - Stv.. Kuckelkorn Manfred Fachlehrer Kühn Ernst-Rudolf Geschäftsführender Gesellschafter gewoge - Aufsichtsrat Bezirksvertretung Aachen-Richterich, GEGRA – Aufsichtsrat, Umlegungsausschuss, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung bis 01.07.. KUBA Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat. Seite 6 von 12 HAAKE-BECK Bremen, Kall-Holz Beteiligungsgesellschaft, TONOLO Bestattungen Aachen, Tower GmbH, WVZ GmbH und Co. KG WirtschaftsVerkehrs-Zentrum - jeweils Berater. Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form Künzer (bis 31.05.) Martin Sozialarbeiter Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, Sparkasse Aachen - Kuratorium Jugendförderungswerk, StädteRegion Aachen - Zweckverband - Verbandsversammlung, Berufsbildungs- u Gewerbeförderungseinrichtung e.V. der Handwerkskammer Aachen -Trägerverein, Lang (ab 01.06.) Lisa Betriebswirtin Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. Lassay Dr. Lisa Ärztin Integrationsrat – Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv. bis 01.07.. Lindemann (ab 01.06.) Jörg Hans Systemadministrator Bezirksregierung Aachen-Mitte, AGIT – Aufsichtsrat – Stv., APAG – Aufsichtsrat, AVV – Aufsichtsrat, AVV – Zweckverbandsversammlung, Integrationsrat – Stv., NVR – Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss, Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss. Linden Boris Referent Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein, Eurogress Betriebs GmbH, Integrationsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv. WVER - Verbandsversammlung REGIO – Rat bis 01.07., Zweckverband Region Aachen bis 01.07.. Linsen - Renate Sachbearbeiterin Sparkasse Verwaltungsrat – Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung bis 01.07.. Lucke (ab 01.06.) Daniela Fraktionsgeschäfts-führerin AWA – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, ZEW - Verbandsversammlung. Luczak Jochen Geschäftsführer AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH – Aufsichtsrat, Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung, AGIT – Aufsichtsrat – Stv. bis 01.07., MVA Weisweiler - Aufsichtsrat - Stv. bis 01.07., Kreispolizeibeirat - Stv. bis 01.07. . JVA - Beirat. von Thenen Seite 7 von 12 Name Vorname ausgeübter Beruf Rechtsanwältin Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form Lürken Iris Bezirksvertretung Aachen-Brand, AWA Entsorgung Aufsichtsrat – Stv., EVA – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, Sparkasse Verwaltungsrat – Stv., ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung – Stv., Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk in der kreisfreien Stadt Aachen e.V., bis 01.07., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung bis 01.07.. März (ab 31.05.) Hans Heiner Mies (01.06.) Harro Dipl.-Kaufmann/Geschäftsführer Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv., Mohr (01.06.) Markus Selbstständig Zweckverband Region Aachen -Verbandsversammlung – Stv.. Sparkasse Zweckverbandsversammlung AVV Zweckverband – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr SPNV & Infrastruktur Rheinland NVR – Zweckverbandsversammlung u. Hauptausschuss u. Vergabeausschuss. Moselage Sigrid Fraktions- geschäftsführerin Sparkasse Zweckverbandsversammlung Müller (bis 31.05.) Andreas Geschäftsführer REGIO - Rat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung- Stv., Region Aachen – Zweckverband. Müller (01.06.) Hans Lehrer i.R. Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Integrationsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv. Müller (01.06.) Mara Rechtspflegerin Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Integrationsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv. NiemannCremer (bis 31.05.) Gaby Dipl.- Sozialpädagogin Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, Sparkasse Aachen - Kuratorium Jugendförderungswerk - Stv., REGIO – Rat - Stv.. Opitz (bis 31.05.) Gretel Lehrerin Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster/Walheim Otten (bis 31.05.) Dr. Ralf Gerhard Rechtsanwalt Sparkasse Aachen Verwaltungsrat - Stv., regio iT - Aufsichtsrat, KUBA - Aufsichtsrat, REGIO – Rat - Stv., Region Aachen – Zweckverband – Stv.. Palm (ab 01.06.) Wolfgang Polizeibeamter Seite 8 von 12 Lenkungsgruppe Aachen Ost, Gesellschafterversammlung Julius Müller GmbH. Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form Paul Jonas Wiss. Mitarbeiter/ Soziologe Kreispolizeibeirat Stv., KUBA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Kuratorium Jugendförderungswerk, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung - Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv. bis 01.07.. Pilgram Hermann Josef Journalist - PR-Consultant Pitz (ab 01.06.) Hildegard Sekretärin Region Aachen – Zweckverband (Gründung zum 01.01.) Plum (ab 01.06.) Claudia Dipl.-Kauffrau APAG –Aufsichtsrat – Stv., Sparkasse – Zweckverbandsversammlung. Plum Norbert Richter Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung Pütz (ab 01.06.) Udo IT-Experte Eurogress Betriebs GmbH – Stv., regio iT – Aufsichtsrat, ZEW –Verbandsversammlung. Rau Michael Architekt Reuß Sibylle Realschulrektorin i.R. AWA Entsorgung GmbH - Aufsichtsrat, Mitglied bis 01.07., Stv. ab 02.07., Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung – Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung bis 01.07., REGIO – Rat - Stv.. Rhie (ab 01.06.) Ye-One Wiss. Mitarbeiterin APAG – Aufsichtsrat, AVV- Aufsichtsrat, AVV- Zweckverbandsversammlung, NVR – Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss, Zweckverband Nahverkehr – Vergabeausschuss – Stv.. Römer (bis 31.05.) Jürgen Kaufmann Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat - Stv., Kreispolizeibeirat. gewoge – Aufsichtsrat bis 01.07. ASEAG - Aufsichtsrat Eurogress Betrieb GmbH, Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V., regio-iT GmbH - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung. Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat – Stv., Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, EuRegionale 2008 Agentur GmbH bis 01.07., FAM Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH bis 01.07.. Seite 9 von 12 Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form Rothe (bis 31.05.) Hubert Pensionär Bezirksvertretung Aachen-Richterich, Zweckverband Aachener Verkehrsverbund, APAG - Aufsichtsrat - Stv., REGIO - Rat. Sauer (bis 31.05.) Arndt Schäfer (bis 31.05.) Rolf Dipl.-Psychologe Schaffrath (bis 31.05.) Hans-Dieter Kaufmann Scheidt Hilde MTA Integrationsrat, Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung – Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung, Beirat Arge in der Stadt Aachen bis 01.07., Regionalstelle Frau und Beruf bis 01.07., REGIO – Rat bis 01.07., JVA – Beirat bis 01.07.. Schlick (bis 31.05.) Maike Architektin Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, AGIT – Aufsichtsrat - Stv., EVA – Aufsichtsrat. Schmeer Dr. Margrethe Dozentin Schmidt-Ott (ab 01.06.) Markus Student AVV – Zweckverbandsversammlung – Stv., GEGRA – Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung. Schmitt-Promny (bis 31.05.) Karin Prokuristin Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband NRW, AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat, Sparkassen – Beirat, Region Aachen - Zweckverband – Stv.. Schmitz Jürgen Entwicklungsingenieur Verfahrenstechnik Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West –Verbandsversammlung - Stv. bis 01.07., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung bis 01.07., WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat - Stv. bis 01.07.. Schnitzler Horst Mediengestalter Medientechniker Fachdozent Bezirksvertretung Aachen-Mitte ab 01.06.. STAWAG - Aufsichtsrat Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat – Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung REGIO – Rat bis 01.07.. Seite 10 von 12 AKMedia GmbH Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form Schultheis Karl Gruppenleiter Forschungsförderung MWF NRW STAWAG - Aufsichtsrat AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat, Eurogress Betriebs GmbH, EVA – Aufsichtsrat FAM - Aufsichtsrat – Stv. AVANTIS Services N.V. – Aufsichtsrat bis 01.07., REGIO – Rat bis 01.07., AVV – Aufsichtsrat - Stv. bis 01.07., AVV Zweckverband – Verbandsversammlung - Stv. bis 01.07., Zweckverband Nahverkehr SPNV & Infrastruktur Rheinland NVR Verbandsversammlung u. Hauptausschuss u. Vergabeausschuss (jeweils Stv.) bis 01.07., Servos Michael Dipl.- Mathematiker STAWAG - Aufsichtsrat EVA – Aufsichtsrat, Kreispolizeibeirat – Stv., regio iT – Aufsichtsrat, ZEW – Verbandsversammlung, AVV – Aufsichtsrat bis 01.07., APAG – Aufsichtsrat bis 01.07.. Starmanns Karl-Heinz Zimmerermeister Bezirksvertretung Aachen-Haaren, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft, Nordeifel - Aufsichtsrat. Stille (ab 01.06.) Clea Pädagogische Fachkraft Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.. Teuku (bis 01.06.) Marc Selbstständig EVA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung – Stv., Sparkassenbeirat, WAG- Aufsichtsrat – Stv.. Thönnissen (bis 01.06.) Ulla Unternehmerin EVA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung – Stv., Sparkassenbeirat, WAG- Aufsichtsrat – Stv.. Tillmanns Peter Rechtsanwalt Bezirksvertretung Aachen-Brand, regio iT – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv. bis 01.07., Mitglied ab 02.07., Sparkasse - Zweckverbandsversammlung. Von Thenen (ab 01.06.) Jacob Pensionär Wilms (bis 31.05.) Ruth Hausfrau JVA – Beirat bis 01.07.. Gewoge - Aufsichtsrat Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv. . Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, Sparkasse Aachen Kuratorium Jugendförderungswerk, KUBA - Aufsichtsrat, APAG – Aufsichtsrat - Stv., Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung. Seite 11 von 12 Name Wolf Vorname Dr. Heike ausgeübter Beruf Abteilungsleiterin Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form APAG – Aufsichtsrat, AVV – Aufsichtsrat –Stv., AVV – Zweckverbandsversammlung – Stv., MVA Weisweiler Aufsichtsrat - Stv., WAG – Aufsichtsrat, Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, AWA Entsorgung GmbH, Energiebeirat, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung - Stv., Zweckverband Nahverkehr Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung – Stv.. Seite 12 von 12 Anlage 2 - Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstands 2014 Name Philipp Vorname Marcel ausgeübter Beruf Hauptverwaltungsbeamter/ Oberbürgermeister Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form gewoge - Aufsichtsrat ASEAG – Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat AKREKA – Beirat, AVV – Aufsichtsrat, AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung, AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat, Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V., MVA Weisweiler – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, RWTH Campus – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk, Sparkasse Zweckverband – Verbandsversammlung, WAG - Aufsichtsrat, Zweckverband Entsorgungsregion West -Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Barth Dr. Lothar Grehling Annekathrin Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss. AWA – Aufsichtsrat – Stv., MVA – Aufsichtsrat – Stv., regio iT – Aufsichtsrat – Stv., Studieninstitut für kommunale Verwaltung – Zweckverband, ZEW – Verbandsversammlung – Stv., AGIT – Aufsichtsrat – Stv., AVANTIS Services – Aufsichtsrat, FAM-Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Aufsichtsrat, GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat, KUBA “Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen” - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung Stv., WAG “Wassergewinnungs- und -Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH” - Aufsichtsrat, WVER “Wasserverband Eifel-Rur” – Verbandsversammlung. Beigeordneter STAWAG - Aufsichtsrat AGIT – Aufsichtsrat – Stv., AVANTIS Services – Aufsichtsrat, FAM-Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Aufsichtsrat, GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat, KUBA “Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen” - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung Stv., WAG “Wassergewinnungs- und -Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH” - Aufsichtsrat, WVER “Wasserverband Eifel-Rur” – Verbandsversammlung. Seite 1 von 2 Emil Philipp GmbH, Gesellschafterversammlung . Vogelsang ip gemeinnützige GmbH. Name Vorname ausgeübter Beruf Nacken (bis 31.01.) Gisela Beigeordnete Schwier Susanne Beigeordnete Sicking Prof. Dr. Manfred Beigeordneter Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz öffentlich-rechtlicher oder privater Form APAG – Aufsichtsrat, AVV “Aachener Verkehrsverbund-GmbH” –Aufsichtsrat – Stv., AVV “Aachener Verkehrsverbund” Zweckverband -Verbandsversammlung.- Stv., FAM-Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH – Aufsichtsrat – Stv., GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat – Stv., Regionalrat – beratend, WAG “Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH” - beratend, Nahverkehr – Vergabeausschuss – Stv.. Berufsbildungs- u. Gewerbeförderungseinrichtung e.V. der Handwerkskammer Aachen - Trägerverein, gewoge - Aufsichtsrat Viktoriaschule Kuratorium. AGIT – Aufsichtsrat, Eurogress Betriebs GmbH. Seite 2 von 2 Anlage 5 Anhang Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2014 -1- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2014 ............................................................................ 4 2 Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung ......................................................... 5 3 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen ................................................................................. 8 3.1 Aktiva ............................................................................................................................................ 8 3.1.1 Anlagevermögen ..........................................................................................................................................8 3.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ......................................................................................................8 3.1.1.2 Sachanlagen .............................................................................................................................................8 3.1.1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .....................................................................8 3.1.1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .......................................................................10 3.1.1.2.3 Infrastrukturvermögen ..........................................................................................................................10 3.1.1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden ................................................................................................11 3.1.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ...................................................................................................12 3.1.1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge .................................................................................12 3.1.1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ....................................................................................................12 3.1.1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau............................................................................................13 3.1.1.3 Finanzanlagen ........................................................................................................................................13 3.1.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ................................................................................................13 3.1.1.3.2 Beteiligungen .......................................................................................................................................13 3.1.1.3.3 Sondervermögen der Gemeinde ..........................................................................................................14 3.1.1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens .....................................................................................................15 3.1.1.3.5 Ausleihungen .......................................................................................................................................16 3.1.2 Umlaufvermögen........................................................................................................................................17 3.1.2.1 Vorräte ....................................................................................................................................................17 3.1.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ..............................................................................18 3.1.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen ......................................18 3.1.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen ...............................................................................................................18 3.1.2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände .......................................................................................................20 3.1.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens........................................................................................................21 3.1.2.4 Liquide Mittel ...........................................................................................................................................21 3.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzung ...................................................................................................................22 3.2 Passiva ....................................................................................................................................... 24 3.2.1 Eigenkapital ...............................................................................................................................................24 3.2.1.1 Allgemeine Rücklage ..............................................................................................................................24 3.2.1.2 Sonderrücklage .......................................................................................................................................24 3.2.1.3 Ausgleichsrücklage .................................................................................................................................24 3.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .......................................................................................................24 3.2.2 Sonderposten.............................................................................................................................................24 3.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen .............................................................................................................24 3.2.2.2 Sonderposten für Beiträge ......................................................................................................................25 3.2.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich .............................................................................................25 3.2.2.4 Sonstige Sonderposten ...........................................................................................................................26 3.2.3 Rückstellungen ..........................................................................................................................................26 3.2.3.1 Pensionsrückstellungen ..........................................................................................................................26 3.2.3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten ............................................................................................27 3.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen................................................................................................................27 3.2.3.4 Sonstige Rückstellungen ........................................................................................................................28 3.2.4 Verbindlichkeiten........................................................................................................................................31 3.2.4.1 Anleihen ..................................................................................................................................................31 -2- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3.2.4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen .....................................................................................31 3.2.4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung .........................................................................32 3.2.4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ...........................32 3.2.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................................32 3.2.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ...............................................................................................33 3.2.4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ......................................................................................................................33 3.2.4.8 Erhaltene Anzahlungen ...........................................................................................................................33 3.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................33 3.3 4 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW ............................................................................ 35 Anlagen zum Anhang: ...................................................................................................................... 41 Anlage 1: Anlagenspiegel ........................................................................................................................ 41 Anlage 2: Forderungsspiegel ................................................................................................................... 41 Anlage 3: Rückstellungsspiegel ............................................................................................................... 41 Anlage 4: Verbindlichkeitenspiegel .......................................................................................................... 41 Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel .............................................................................................. 41 Anlage 6: Übersicht Stiftungsvermögen ................................................................................................... 41 Anlage 7: Übersicht der Ermächtigungsübertragungen ........................................................................... 41 -3- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2014 Gemeinden und Gemeindeverbände haben nach § 1 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz NRW (NKFEG NRW) spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 01. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen. Die Stadt Aachen hatte zum 01. Januar 2008 eine Eröffnungsbilanz erstellt und erfasste seitdem ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung. Am 18. September 2012 trat das „Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – NKFWG)“ in Kraft. Im Rahmen dieses Gesetzes wurden die Vorschriften des kommunalen Haushaltswesens und der kommunalen Rechnungslegung in Teilen novelliert. Die Regelungen sind erstmals ab dem Haushaltsjahr 2013 anzuwenden. Der Jahresabschluss der Stadt Aachen wird gemäß § 37 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) und der GemHVO NRW erstellt. Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Die Stadt Aachen hat gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW zum Jahresabschluss einen erläuternden Anhang zu erstellen. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang nach § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW. Demnach sind im Anhang zu den Posten der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Dem Anhang zum Jahresabschluss ist zudem ein Anlagenspiegel, ein Forderungs- und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45-47 GemHVO NRW beizufügen. Ferner werden ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel sowie eine Übersicht des Stiftungsvermögens und eine Aufstellung der Ermächtigungsübertragungen beigefügt. -4- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 2 Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die in den Regelungstexten der GO NRW und der GemHVO NRW enthalten sind. Soweit dort keine gesonderten Regelungen vorgesehen sind, wird auf die Vorschriften des Handelsgesetzbuches zurückgegriffen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Aachen zur Eröffnungsbilanz erfolgte auf Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte (vgl. § 92 Abs. 3 GO NRW) sowie nach den Bewertungsvorschriften der §§ 32-36 und §§ 42-43 der GemHVO NRW. Diese gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungsbzw. Herstellungskosten. Für Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Jahresabschlüsse neu in die Bilanz aufgenommen wurden, erfolgte die Vermögensbewertung entsprechend den Regelungen des § 33 GemHVO NRW i.V.m. § 91 Abs. 2 GO NRW, wonach die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen sind. Vermögensgegenstände werden grundsätzlich einzeln bewertet. In Teilbereichen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurde gemäß § 34 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW von Bewertungsvereinfachungsverfahren Gebrauch gemacht. Die Stadt Aachen hat im Bereich des beweglichen Sachanlagevermögens im Wesentlichen für die Vermögensgegenstände der Büroausstattung, der Kindertageseinrichtungen, der Schulen, der Sportstätten und bestimmter Bereiche der Feuerwehr Festwerte gebildet. Diese wurden zur Eröffnungsbilanz grundsätzlich auf der Grundlage einer Inventur ermittelt und auf die Hälfte der Anschaffungskosten festgesetzt. Der Festwert für die Büroausstattung wurde auf der Grundlage eines Modellarbeitsplatzes und der Anzahl der Arbeitsplätze gebildet. Die Festwerte für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportstätten wurden durch Inventuren in ausgewählten Einrichtungen und die anschließende Übertragung der Ergebnisse auf alle Einrichtungen mit vergleichbarer Ausstattung gebildet. Für öffentliche Grünflächen erfolgte eine Festbewertung der Aufbauten und des Aufwuchses. Für den Aufwuchs bei Waldflächen wurde eine pauschalierte Festbewertung auf der Grundlage der Waldbewertungsrichtlinie NRW durchgeführt. Weitere Festwerte bestehen für die Signaltechnik, für Verkehrseinrichtungsgegenstände (Schilder, Bänke, Papierkörbe etc.) und für Zaunelemente im Straßenbereich, für Fußwege im Stadtgebiet, für Feld- und Wirtschaftswege sowie für die Straßenbäume. Die Ersatzbeschaffungen für bestehende Festwerte sind Investitionsauszahlungen und wurden gleichzeitig unmittelbar als Aufwand behandelt. Die Bewertungsvereinfachung der Gruppenbewertung nach § 34 Abs. 3 GemHVO NRW wurde in einem Teilbereich der Steinvorräte für gleichartige bewegliche Vermögensgegenstände (Ersatz- und Altmaterialien) sowie für einen Teil der in der Anlagenbuchhaltung bilanzierten Parkscheinautomaten (Anschaffungen bis 2009) angewandt. Gemäß der Neuregelungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) sind Vermögensgegenstände bis 410 Euro netto (zuvor zwischen 60 € und 410 € netto), welche selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anzusehen (§ 33 Abs. 4 GemHVO NRW). Aufgrund der seinerzeit noch abzuwartenden Konkretisierung der Rechtslage folgte die Stadt Aachen im Haushaltsjahr 2014 weiterhin der bisherigen Vorgehensweise, sodass Vermögensgegenstände bis 60 Euro netto unmittelbar als Aufwand verbucht wurden. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 60 € und 410 € netto betrugen, wurden im Jahr der Anschaffung aktiviert und vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände über 410 Euro netto wurden in der Regel vollständig erfasst und aktiviert. Die Abschreibungen wurden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (gemäß der örtlichen Nutzungsdauertabelle) bemessen und linear vorgenommen. -5- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Anlagevermögen: Die Kosten von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden, welche von der gewoge AG verwaltet werden, wurden in der Vergangenheit aus Gründen der Realisierbarkeit (mangelnde Informationen über eine exakte Kostenaufteilung) und Wirtschaftlichkeit regelmäßig auf der Basis von Schätzungen aufgeteilt. Seit dem Jahr 2013 erfolgt in Abstimmung mit der gewoge AG eine maßnahmenscharfe Aufteilung der Baukosten nach Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen. Die im Eigentum der Stadt Aachen und in der Verwaltung der gewoge AG stehenden Wohngebäude wurden zur Eröffnungsbilanz mittels Ertragswertverfahren bewertet. In den Jahren nach dem Eröffnungsbilanzstichtag, sowie auch im Jahr 2014, wurden an einigen dieser Gebäude umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen. Die aktivierungsfähigen Kosten für diese Sanierungsmaßnahmen wurden in der Anlagenbuchhaltung aktiviert. Im Rahmen der verwaltungsweiten Inventur zum 31.12.2015 wird unter Hinzuziehung des Fachbereiches Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) geprüft, inwieweit eine Aktivierung der Herstellungskosten der Modernisierungsmaßnahmen sachgerecht und mit den zur Eröffnungsbilanz angewandten Bewertungsverfahren in Einklang zu bringen ist oder ob gegebenenfalls eine Änderung des Bewertungsverfahrens angezeigt ist. Die Verteilung der Kosten von Straßenbaumaßnahmen erfolgte auf Straßenabschnitte. Der Aktivierung lagen die Abrechnungsformulare des ausführenden Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) zugrunde. Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Stadt Aachen hatte gemäß Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und dem Fachbereich Rechnungsprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Für Veräußerungen nach § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind insbesondere Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit. Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen wurden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und Wertpapieren erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert. Umlaufvermögen: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zum Jahresabschluss 2014 wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen. Hierzu wurden die Forderungen in einwandfreie, werthaltige und zweifelhafte Forderungen klassifiziert. Einwandfreie Forderungen wurden in der Folge nicht wertberichtigt. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dabei wurden befristet niedergeschlagene Forderungen zu 80 % wertberichtigt, Forderungen, bei denen Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde, zu 50 %. Forderungen, gegen deren Schuldner Insolvenzverfahren eröffnet wurden, sind zu 100 % wertberichtigt worden. Der verbleibende, noch nicht wertberichtigte Teil der Forderungen ist aufgrund eventuell bestehender, nicht genau quantifizierbarer Ausfallrisiken, abweichend zu den Vorjahren (10 %), mit einem Satz von 3,4 % pauschal wertberichtigt worden. Der Pauschalwertberichtigungssatz wurde anhand der Forderungsausfallquote (Verhältnis der Forderungsausbuchungen zum Forderungsbestand) berechnet. Des Weiteren erfolgte zusätzlich eine differenzierte Bewertung und pauschale Wertberichtigung bei einzelnen Vertragsgegenstandsarten. Die liquiden Mittel wurden stichtagsgenau zum 31.12.2014 erfasst. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 42 GemHVO NRW zu bilden, wenn Aus- bzw. Einzahlungen bestehen, deren zugehörige Aufwendungen bzw. Erträge verursachungsgerecht erst dem Folgejahr zuzurechnen sind. -6- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Geleistete bzw. erhaltene Zuwendungen sind, sofern sie als aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wurden, mit den Zuwendungsbeträgen berücksichtigt worden. Sie werden über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung ratierlich aufgelöst. Für die Rechnungsabgrenzungsposten existiert generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €. Sonderposten: Die Sonderposten enthalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt über die Restnutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten die Gebührenüberschüsse aus gebührenrechnenden Bereichen, die dem Bürger in den Folgejahren wieder zu erstatten sind. Die sonstigen Sonderposten enthalten insbesondere die korrespondierenden Werte zu den Vermögensgegenständen und Schulden der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Rückstellungen: Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen gemäß § 36 GemHVO NRW ausreichend Rechnung zu tragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Für Rückstellungen gilt generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €. Verbindlichkeiten: Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Inventur: Zum Jahresabschluss 2014 wurden die Vermögensgegenstände, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vollständig erfasst. Eine körperliche Inventur zur Überprüfung des Sachanlagevermögens ist gemäß § 28 Abs. 1, S. 3 GemHVO NRW mindestens alle 5 Jahre (bis zur Änderung der GemHVO laut NKFWG alle 3 Jahre) durchzuführen. Die letzte körperliche Inventur wurde zum Stichtag 31.12.2010 durchgeführt. Diese umfasste jedoch ausschließlich das bewegliche Vermögen der Stadt Aachen, welches seitens der Fachbereiche flächendeckend in der Inventarisierungssoftware KAI geführt wurde. Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz 2008 wurden mit externer Unterstützung sämtliche Vermögensgegenstände erfasst und bewertet. Dies war insbesondere im Bereich des unbeweglichen Vermögens mit erheblichem Verwaltungs- und Zeitaufwand verbunden. Eine erneute körperliche Bestandsaufnahme in Form einer tatsächlichen Begehung vor Ort wurde für den Bereich des unbeweglichen Vermögens (z.B. Straßen, Gebäude, Grundstücke) zum Inventurstichtag 31.12.2010 nicht vorgenommen. Eine weitere Grundlage für die Inventur bieten diverse EDV-Datenbanken, welche durch die zuständigen Fachämter zu pflegen sind (z.B. Straßendatenbank LOGO, Lagerbuch Itac.Inkol, Grünflächeninformationssystem Caigos). Um diese Verfahren als Inventurgrundlage nutzen zu können, sind diese bis zur nächsten anstehenden Bestandsaufnahme auf einen aktuellen Stand zu bringen. Die nächste verwaltungsweite Inventur erfolgt zum Stichtag 31.12.2015. Um eine ordnungsgemäße und lückenlose Durchführung der Inventur 2015 auch im Bereich des unbeweglichen Vermögens zu gewährleisten, wurden gemeinsam mit den betroffenen Fachbereichen entsprechende organisatorische Vorkehrungen getroffen. Die Durchführung der Inventurarbeiten ist nahezu abgeschlossen und wird durch den Fachbereich Finanzsteuerung, unter Beachtung der vom Fachbereich Rechnungsprüfung gemachten Feststellungen in den vergangenen Jahresabschlüssen, begleitet. Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist in die Prozesse der Inventurarbeiten eingebunden. Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenbuchhaltung: Aufgrund technischer Restriktionen des SAP-Systems haben sich in den vergangenen Jahresabschlüssen Abweichungen zwischen dem Haupt- und Nebenbuch ergeben. Dies war eine unvermeidliche Folge des vollständigen und sachgerechten Vermögensausweises. Im Jahr 2014 sind die Verwerfungen der Vorjahre behoben. Zum 31.12.2014 bestehen somit keine Differenzen zwischen Haupt- und Nebenbuch. -7- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen 3.1 Aktiva 3.1.1 Anlagevermögen 2014: Vorjahr: 2.609.994.130,13 € 2.573.695.994,94 € 3.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 2014: Vorjahr: 24.331.219,84 € 24.699.581,13 € Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO NRW nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Es werden hier die städtischen Lizenzen für die Software ausgewiesen, soweit sie im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt stehen. Grunddienstbarkeiten, bei denen der Stadt Aachen eine eingeschränkte Nutzung eines fremden Grundstücks gewährt wird, werden ebenfalls als immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert, soweit ein Entgelt hierfür gezahlt wurde. Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2014 Bezeichnung Konzessionen - € 1.607.153,48 € Lizenzen 123.598,48 € DV-Software Dienstbarkeiten 2.828.438,63 € Städteregion – Nutzungsrechte 3.066.666,65 € Städteregion – Aufgabenerfüllung 16.705.362,60 € Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände - € 24.331.219,84 € Gesamt Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen. 3.1.1.2 Sachanlagen 2014: Vorjahr: 1.513.896.577,48 € 1.501.055.859,38 € Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Sinne des § 33 GemHVO NRW angesetzt. Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen. 3.1.1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2014: Vorjahr: -8- 509.089.938,62 € 505.427.672,00 € Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Der Bilanzwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 220.575.792,00 € Grünflächen Ackerland 50.376.561,44 € Wald, Forsten 18.135.294,43 € sonstige unbebaute Grundstücke 220.002.290,75 € Gesamt 509.089.938,62 € Die Grünflächen haben eine besondere Bedeutung als Erholungsflächen vor Ort. Zu den Grünflächen zählen u.a. Parkanlagen, Friedhöfe, Kinderspielplätze, Sportflächen einschließlich ihrer Aufbauten und Pflanzungen. Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition Grünflächen aufgezeigt: Das Vermögen an Grünflächen beinhaltet u. a. Grünanlagen einschl. Aufwuchs (Wert 31.12.2014): rd. 114 Mio. € Friedhöfe rd. 46 Mio. € Kinderspielplätze einschl. Spielgeräte rd. 46 Mio. € Sportflächen rd. 10 Mio. € Im Jahr 2014 ist bei der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen ein Anlagenabgang in Höhe von rund 1 Mio. € zu verzeichnen, welcher aus der Ausbuchung eines Grundstücks in der Talstraße 2 (Spielplatz) resultiert. Es handelt sich hierbei um ein fälschlicherweise in der städtischen Bilanz aktiviertes Grundstück, an welchem die Stadt allerdings kein wirtschaftliches Eigentum innehat, sondern lediglich Erbbaurechtsnehmer ist. Erbbaurechte sind als schwebende Geschäfte jedoch nicht auf der Aktivseite der Bilanz anzusetzen. Im Rahmen der körperlichen Inventur zum 31.12.2015 ist insbesondere der Ausweis von Natur- und Kunstrasenplätzen, Tennenspielfeldern, Trainingsbeleuchtungsanlagen etc. zu prüfen. Da diese sich in der Regel auf Grundstücken des Gebäudemanagements befinden, wäre hier ggf. ein Ausweis unter der Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden sachgerecht. Zu den sonstigen unbebauten Grundstücken zählen insbesondere die Grundstücke der Gemeinde, bei denen Erbbaurechte an Dritte vergeben wurden und solche Grundstücke der Gemeinde, die Bauerwartungsland, Baugrundstücke oder Gewerbegrundstücke darstellen, jedoch nur dann, wenn sie von der Gemeinde auf Dauer gehalten werden sollen. In den Fällen, in denen eine Veräußerungsabsicht besteht, sind die betreffenden unbebauten Grundstücke der Gemeinde im Umlaufvermögen anzusetzen. Darüber hinaus zählen zu den unbebauten Grundstücken u.a. auch die fließenden Gewässer. Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition sonstige unbebaute Grundstücken aufgezeigt: Das Vermögen an sonstigen unbebauten Grundstücken beinhaltet u. a. Erbbaurechte (Wert 31.12.2014): rd. 180 Mio. € rd. 117 Mio. € davon Stiftungseigentum Baugrundstücke rd. 9 Mio. € Freiflächen, Unland, Grünland, sonst. landwirtschaftliche Flächen rd. 4 Mio. € Betriebsflächen, Lagerflächen rd. 3 Mio. € -9- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Laut dem Anlagenspiegel des Jahres 2014 werden im Bereich der Sonstigen unbebauten Grundstücke Zugänge in Höhe von rund 5 Mio. € ausgewiesen. Diese sind vornehmlich auf Grundstückankäufe, Übertragungen vom Gebäudemanagement an die Stadt sowie Rückverlagerungen vom Umlauf- in das Anlagevermögen zurückzuführen. Da das Umlaufvermögen im Anlagenspiegel nicht ausgewiesen wird, ist es erforderlich, die Verlagerungen zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen als Zu- und Abgänge zu verbuchen. Eine reine Umbuchung würde den Anlagenspiegel verfälschen, da sich die Umbuchungsspalte in diesen Fällen nicht zu Null saldiert. Im Umlaufvermögen werden die Verlagerungen analog als Zugang dargestellt. 3.1.1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2014: Vorjahr: 139.353.455,69 € 143.527.955,33 € Der Bilanzwert der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 1.655.337,23 € Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen - € 106.380.416,83 € Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude 31.317.701,63 € 139.353.455,69 € Gesamt Soweit bebaute Grundstücke der Gemeinde nicht unter den Posten Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen oder Wohnbauten ausgewiesen werden, sind sie als sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude zu bilanzieren. Hierzu zählen insbesondere die Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dies können z. B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen, Sportstätten und sonstige öffentliche soziale und kulturelle Einrichtungen sein. In der Bilanz der Stadt Aachen stellen historische Gebäude - insbesondere das historische Rathaus - erhebliche Vermögenswerte dar. Im Jahr 2014 ist eine Verringerung des Vermögensbestandes in Höhe von rund 4,2 Mio. € zu verzeichnen. Dies resultiert im Wesentlichen aus Verlagerungen vom Anlage- in das Umlaufvermögen. Betroffen sind insbesondere die Flächen im Bereich Branderhofer Weg. Da das Umlaufvermögen im Anlagenspiegel nicht ausgewiesen wird, ist es erforderlich, die Verlagerungen zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen als Zu- und Abgänge zu verbuchen. Eine reine Umbuchung würde den Anlagenspiegel verfälschen, da sich die Umbuchungsspalte in diesen Fällen nicht zu Null saldiert. Im Umlaufvermögen werden die Verlagerungen analog als Zugang dargestellt. 3.1.1.2.3 Infrastrukturvermögen 2014: Vorjahr: 805.682.456,09 € 794.378.210,53 € - 10 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Der Bilanzwert des Infrastrukturvermögens setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 186.895.743,56 € Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 23.311.124,27 € Brücken und Tunnel - € Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 298.045.782,28 € Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 284.512.402,12 € 12.917.403,86 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 805.682.456,09 € Gesamt Besonders hervorzuheben sind die Zugänge aus Kanalbaumaßnahmen der STAWAG in Höhe von ca. 16,4 Mio. €. Im Bereich des städtischen Straßennetzes werden im Jahr 2014 Zugänge in Höhe von rund 7,4 Mio. € verzeichnet. Im Gegenzug ergeben sich im Bereich des Infrastrukturvermögens Anlagenabgänge in Höhe von insgesamt rund 1,4 Mio. €. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Verschrottung bzw. dem Abriss im Zuge von Neubaumaßnahmen. Die Abschreibungen des Jahres 2014 belaufen sich auf insgesamt 14,7 Mio. €. Die größten Anteile hiervon entfallen auf das Straßennetz inkl. Brücken und Tunneln (ca. 8,0 Mio. €) sowie auf das Kanalvermögen (ca. 6,0 Mio. €). Das Vermögen an Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen ist gegliedert in (Wert 31.12.2014): Gemeindestraßen rd. 189 Mio. € Kreisstraßen rd. 15 Mio. € Landesstraßen rd. 15 Mio. € Bundesstraßen rd. 35 Mio. € Privatstraßen rd. 1 Mio. € Verkehrslenkungsanlagen (inkl. FW) rd. 7 Mio. € Wirtschaftswege / Fußwege (FW) rd. 7 Mio. € rd. 17 Mio. € FW Straßenbäume 3.1.1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2014: Vorjahr: 482.332,87 € 204.264,77 € Im Jahresabschluss 2014 werden unter der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche sich auf Grundstücken des Gebäudemanagements befinden. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Natur- und Kunstrasenplätze, Tennenspielfelder oder Bolzplätze sowie deren Einrichtungsgegenstände. Darüber hinaus werden unter der Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände geführt, welche sich ebenfalls auf Grundstücken des Gebäudemanagements befinden. Es handelt sich hierbei überwiegend um Spielgeräte auf Schul- und Kitagrundstücken. Im Rahmen der körperlichen Inventur zum Stichtag 31.12.2015 wird der korrekte Bilanzausweis geprüft. Gleichzeitig wird eine entsprechende Umbuchung zur Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden für den Jahresabschluss 2015 angestrebt. - 11 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Im Jahr 2014 wurden der Aufwuchs des Spielplatzes Talstraße 2 sowie die entsprechenden Spielgeräte zur Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden umgebucht. Der Grund und Boden des Spielplatzes steht nicht im Eigentum der Stadt Aachen (Erbbaurechtsnehmer) und musste aus diesem Grund in Abgang gebracht werden. Eigentümer ist der Erbbaurechtsgeber. Die entsprechenden Aufbauten sind somit als Bauten auf fremden Grund und Boden auszuweisen. 3.1.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2014: Vorjahr: 0,00 € 453.110,00 € Die städtischen Kunstgegenstände in Museen und Kulturstätten werden grundsätzlich in der Bilanz des Kulturbetriebs geführt. Darüber hinaus sind die Bau- und Kulturdenkmäler in der städtischen Bilanz mit einem Wert von 0 € ausgewiesen. Im Jahr 2014 wurden die "Nicht etikettierte / EDV-erfasste Schallplatten" (Bilanzposition Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler) von der Stadt an den Kulturbetrieb übertragen. Abweichend von dem bei der Stadt bilanzierten Wert in Höhe von 453.110,00 € wurde aufgrund neuer Bewertungsgrundlagen festgestellt, dass die übertragenen Vermögensgegenstände tatsächlich auf Basis des Versicherungswertes lediglich einen Wert von 45.311,00 € aufweisen. Aus diesem Grund wurde in der städtischen Bilanz vor der Eigentumsübertragung eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 407.799,00 € vorgenommen. Der verbleibende Restbuchwert von 45.311,00 € auf das Anlagegut Sondervermögen Kulturbetrieb umgebucht. 3.1.1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2014: Vorjahr: 11.375.068,71 € 9.937.023,46 € Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2014 Bezeichnung 47.043,88 € Maschinen 1.716.422,68 € Technische Anlagen 55.166,87 € Betriebsvorrichtungen 9.556.435,28 € Fahrzeuge 11.375.068,71 € Gesamt Im Jahr 2014 sind insgesamt Zugänge in Höhe von rund 3,1 Mio. € zu verzeichnen. Diese entfallen größtenteils auf die Beschaffung von Fahrzeugen. Dem gegenüber stehen Abschreibungen in Höhe von ca. 1,3 Mio. €. 3.1.1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2014: Vorjahr: 34.142.211,22 € 33.179.760,85 € Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Buchwert um ca. 1 Mio. €. Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus Neubeschaffungen, Abgängen und bilanziellen Abschreibungen. Im Rahmen der körperlichen Inventur zum 31.12.2015 ist insbesondere der Ausweis von Spielgeräten, Gartenhäusern, etc. auf Schul- und Kindergartengrundstücken zu überprüfen. Da sich diese in der Regel auf den Grundstü- - 12 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 cken des Gebäudemanagements befinden, wäre hier ggf. ein Ausweis unter der Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden sachgerecht. 3.1.1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 2014: Vorjahr: 13.771.114,28 € 13.947.862,44 € 77.948,54 € Davon geleistete Anzahlungen: Der Bilanzwert ergibt sich aufgrund von zum Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellten Baumaßnahmen, geleisteten Anzahlungen beim Erwerb von Vermögensgegenständen sowie aus Umbuchungen im Rahmen der Aktivierung von fertiggestellten Vermögensgegenständen unter der jeweils entsprechenden Bilanzposition, wenn der Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzt wurde. 3.1.1.3 Finanzanlagen 2014: Vorjahr: 1.071.766.332,81 € 1.047.940.554,43 € Die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zum Bilanzstichtag fortgeschrieben. Es handelt sich im Einzelnen um die im Anschluss folgenden Positionen. 3.1.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 2014: Vorjahr: 308.743.911,82 € 308.743.911,82 € Zum Jahresabschluss 2014 gab es folgende Anteile an verbundenen Unternehmen: Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs- AG 306.182.000,00 € 1.666.680,00 € Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH 565.349,00 € Kur- und Badegesellschaft mbH 205.000,00 € regio iT 112.132,82 € Campusbahn Projektentwicklungsgesellschaft 12.750,00 € 0,00 € Aachener Stadion Beteiligungs GmbH 308.743.911,82 € Bilanzsumme: Für den Jahresabschluss 2014 wurde die Werthaltigkeit der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen unter Hinzuziehung von externen Beratern einer eingehenden Prüfung unterzogen. Nachhaltigkeitseffekte, die eine Abwertung der städtischen Finanzanlagen erfordern würden, konnten insbesondere bei der E.V.A. nicht festgestellt werden. 3.1.1.3.2 Beteiligungen 2014: Vorjahr: 2.887.801,96 € 2.887.801,96 € - 13 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Beteiligungen sind Anteile der Kommune an Unternehmen und Einrichtungen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesen Unternehmen und Einrichtungen herzustellen. Entscheidend ist hierbei die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe. Im Rahmen einer gesetzlich zugrunde zu legenden Beteiligungsvermutung gilt als Beteiligung im Zweifel ein Anteil am Nennkapital des Unternehmens von mehr als 20 %. Wird diese Vermutung nicht widerlegt, so ist eine Beteiligung unter dieser Bezeichnung zu bilanzieren. Direkte städtische Beteiligungen: Aachener Gesell. für Innovation und Technologietransfer AVANTIS Service N.V. G.O.B. Avantis N.V. AWA Entsorgung GmbH Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH 329.437,60 € 102.938,00 € 1,00 € 186.185,00 € 24.803,00 € 12.500,00 € RWTH Aachen Campus GmbH 655.864,60 € Gesamt Beteiligungen an Zweckverbänden: Sparkassenzweckverband Kreis Aachen-Stadt Aachen Zweckverband Aachener Verkehrsverbund Zweckverband Entsorgungsregion West, Eschweiler Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung AC Zweckverband Region Aachen 0,00 € 216.188,65 € 1.986.279,68 € 29.469,03 € 0,00 € Gesamt 2.231.937,36 € Beteiligungen insgesamt 2.887.801,96 € Bereits im Jahr 2013 wurde der Zweckverband Region Aachen gegründet. Er ist Rechtsnachfolger des Regio Aachen e.V. ab dem 01.01.2013. Der Zweckverband organisiert die politische und administrative Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Region. Er hat die Aufgabe, eine gemeinsame regionale und grenzüberschreitende Strukturentwicklung zu betreiben. Die Verbandsmitglieder sind die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen, der Kreis Düren, der Kreis Euskirchen und der Kreis Heinsberg. 3.1.1.3.3 Sondervermögen der Gemeinde 2014: Vorjahr: 395.503.798,59 € 395.458.487,59 € In der gemeindlichen Bilanz ist das Sondervermögen der Gemeinde, welches unter der Rechtsperson „Gemeinde“ über einen eigenen Rechnungskreis verfügt, unter einem gesonderten Bilanzposten anzusetzen. Zu solchem gemeindlichen Sondervermögen sind die wirtschaftlichen Unternehmen und die organisatorisch verselbstständigten Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu zählen. - 14 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Das Sondervermögen setzt sich wie folgt zusammen: Aachener Stadtbetrieb (E 18) 7.697.460,12 € Gebäudemanagement (E 26) 254.150.253,72 € 51.129,19 € Volkshochschule Aachen (E 42) Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47) 964.661,03 € Kulturbetrieb (E 49) 80.021.128,13 € Eurogress (E 88) 52.619.166,40 € 395.503.798,59 € Gesamt E 49 - Kulturbetrieb Im Jahr 2014 gab es einen Zugang in Höhe von 45.311,00 €. Siehe hierzu die Ausführungen zur Bilanzposition „Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler“. E 26 - Gebäudemanagement Im Rahmen einer überschlägigen Substanzwertermittlung des Fachbereichs Finanzsteuerung im Zuge der Erstellung des Jahresabschluss 2013 wurden für das Gebäudemanagement aufgrund der Baupreisindexentwicklung bei den Gebäuden wesentliche stille Reserven ermittelt. Dennoch ergab sich im Jahresabschluss 2013 ein Abwertungsbedarf von 15.226.262,63 Euro, welcher mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen war. Zur Verifizierung und eindeutigen Berechnung der stillen Reserven wurde festgelegt, möglichst zeitnah ein Substanzwertgutachten über den Gebäudebestand des E 26 von einem entsprechenden Sachverständigen nach den anerkannten Bewertungsgrundsätzen erstellen zu lassen. Aus diesem Grunde wurde der Wert im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 beibehalten. 3.1.1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 2014: Vorjahr: 36.800.000,00 € 38.200.000,00 € Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit ihrem Nennbetrag zum Bilanzstichtag bewertet. Abschreibungen auf die Wertpapiere waren nicht erforderlich. Die Wertpapiere des Anlagevermögens setzen sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 Kapitalmarktpapiere von sonstigen öffentlichen Bereich Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten Kapitalmarktpapiere vom sonstigen inländischen Bereich 0,00 € 36.800.000,00 € 0,00 € Gesamt 36.800.000,00 € - 15 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten: Wertpapier der Commerzbank AG Schuldscheindarlehen der Deutschen Schiffsbank 0,00 € 4.200.000,00 € 15.000.000,00 € 10.000.000,00 € Wertpapier der IKB Deutsche Industriebank Termingeld Santander Consumer Bank AG 7.600.000,00 € Schuldscheindarlehen HSB Nordbank 36.800.000,00 € Gesamt Das Wertpapier der Commerzbank AG in Höhe von 9 Mio. € wurde zum 13.05.2014 von der Commerzbank gekündigt und an die Stadt zurückgezahlt. Bei dem vorgenannten Wertpapier der Commerzbank sowie dem Wertpapier der IKB Deutsche Industriebank handelt es sich um Stiftungsgelder. Zum 21.02.2014 wurde das Schuldscheindarlehen der HSH Nordbank AG in Höhe von 7,6 Mio. € abgeschlossen. 3.1.1.3.5 Ausleihungen 2014: Vorjahr: 327.830.820,44 € 302.650.353,06 € Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Sondervermögen und sonstige Ausleihungen wurden mit dem tatsächlichen Ausleihungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Ausleihungen setzen sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 24.173.591,66 € Ausleihungen an verbundene Unternehmen - € Ausleihungen an Beteiligungen 303.175.864,30 € Ausleihungen an Sondervermögen 481.364,48 € Sonstige Ausleihungen 327.830.820,44 € Gesamt Ausleihungen an verbundene Unternehmen: STAWAG EVA GmbH EVA GmbH GeWoGe Gesamt 15.000.000,00 € 4.500.000,00 € 4.500.000,00 € 173.591,66 € 24.173.591,66 € Ausleihungen an Sondervermögen: 8.256.000,00 € 268.813.395,14 € 26.106.469,16 € 303.175.864,30 € Aachener Stadtbetrieb (E 18) Gebäudemanagement (E 26) Eurogress (E 88) Gesamt - 16 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Sonstige Ausleihungen: 116.612,38 € WoBauDarlehen SC Grün Weiß Lichtenbusch 1949 e.V. SV Eilendorf 1914 e.V. 0,00 € 42.000,00 € FC Eintracht 1920 Kornelimünster SV Eilendorf 1914 e.V. 20.366,61 € 8.260,00 € 18.387,02 € 155.929,83 € DJK Arminia Eilendorf 1919 e.V. Werkstatt für Behinderte 9.398,85 € 14.488,38 € Wasserverband Eifel-Ruhr Malteser Hilfsdienst Wohnsinn Aachen GmbH (Armenfonds) Wohnsinn Aachen GmbH (Alten- und Siechenfonds) 8,10 € 5,39 € 19.250 € 14.157,92 € FC Germania 1919 Freund e.V. VfL 1905 Aachen e.V. FV Vaalserquartier e.V. Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Elisabethspitalfonds) Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Alten- u. Siechenf.) Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Kinder- u. Jugendf.) CVUA Chem.-Veterinäruntersuchungsamt Rheinland Gesamt 0,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 17.500,00 € 481.364,48 € Sämtliche Ausleihungen an die EVA GmbH und die STAWAG stammen aus Stiftungsmitteln. Es handelt sich hierbei um Stiftungsmittel von 16 Stiftungen. Im Jahr 2014 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 19.746.206,84 € an das Gebäudemanagement (E 26) vergeben. Gleichfalls ergab sich eine Verminderung des Gründungsdarlehens in Höhe von 3.123.969,41 € als Saldo aus Vermögensübertragungen zwischen der Bilanz der Stadt und der Bilanz des Gebäudemanagements. 3.1.2 Umlaufvermögen 2014: Vorjahr: 122.995.664,99€ 126.214.976,31€ 3.1.2.1 Vorräte 2014: Vorjahr: 559.774,91 € 432.659,42 € - 17 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Wert Bezeichnung 31.12.2014 559.774,91 € - € Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 559.774,91 € Gesamt Im Bereich der Steinvorräte hat sich der Bestand um 127.115,49 € im Vergleich zum Vorjahr erhöht. 3.1.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2014: Vorjahr: 116.971.211,00 € 114.655.031,53 € Eine Gesamtübersicht über die Forderungen der Stadt Aachen zum 31.12.2014 einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) zu entnehmen. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen aktiviert. 3.1.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2014: Vorjahr: 39.668.112,21 € 36.316.046,56 € Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2014 Bezeichnung Forderungen aus Gebühren Forderungen aus Beiträgen Forderungen aus Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 3.667.792,96 € 1.154.898,58 € 14.509.132,69 € 6.300.609,85 € 14.035.678,13 € Gesamt 39.668.112,21 € Der Bestand der öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,4 Mio. € erhöht. Im Bereich der Gebührenforderungen verringerten sich die offenen Forderungen um 1,1 Mio. €. Darüber hinaus minderte sich der Bestand an offenen Steuerforderungen um rund 2,5 Mio € im Vergleich zum Vorjahr. Ursächlich hierfür ist die Zunahme bei den Einzelwertberichtigungen um rd. 2,3 Mio. €. Der Forderungsbestand aus Transferleistungen ist um 3,9 Mio. € gestiegen. Im Wesentlichen resultieren die offenen Posten aus Forderungen gegenüber öffentlichen Trägern, insbesondere für Hilfen bezüglich jugendlicher Flüchtlinge. Nachdem sich die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen im Vorjahr deutlich verringerten, ist diesjährig ein Zuwachs um insgesamt rund 3 Mio. € festzustellen. 3.1.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2014: Vorjahr: 37.572.019,73 € 34.754.733,68 € - 18 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2014 Bezeichnung Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen 3.460.045,65 € 332.465,71 € 8.446.218,80 € - € 25.333.289,57 € Gesamt 37.572.019,73 € Die privatrechtlichen Forderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,8 Mio. € erhöht. Wesentliche Veränderungen ergaben sich bei den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich mit einer Verringerung um ca. 11,6 Mio. €. Unter dieser Position waren im Jahr 2013 mehrere Teilforderungen in Höhe von rund 12 Mio. € gegenüber einem öffentlichen Träger entstanden. Zum einen wurden die Forderungen aus der Konsortialvereinbarung mit der Städteregion für das Jahr 2013 im Januar 2014 beglichen (rund 7 Mio. €). Die entsprechende Forderung für das Jahr 2014 wurde bereits im Laufe des Jahres 2014 durch Zahlung beglichen, sodass zum 31.12.2014 keine Forderung mehr gegenüber der Städteregion bestand. Zum anderen wurden Forderungen in Höhe von rund 5 Mio. € ausgebucht, da aufgrund eines Gerichtsurteils der Forderungsgrund entfallen ist. Im Gegenzug erhöhten sich die Forderungen gegenüber dem Sondervermögen um rd. 13 Mio. €. Forderungsberichtigung: Die Stadt Aachen hat die Forderungsbewertung wie folgt vorgenommen: Die gemeindlichen Forderungen wurden in folgende Kategorien eingestuft: 1. Einwandfreie Forderungen, bei denen kein Ausfallrisiko besteht 2. Zweifelhafte Forderungen, die auf einem gesonderten Konto ausgewiesen werden 3. Nicht realisierbare Forderungen Bei den Einwandfreien Forderungen wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen. Bezüglich der Zweifelhaften Forderungen erfolgten prozentuale Bewertungsabschläge: - Insolvenzen: Wertkorrektursatz 100 % - Befristete Niederschlagungen: Wertkorrektursatz 80 % - Fälle der Aussetzung der Vollziehung (ADV): Wertkorrektursatz 50 % Die nicht realisierbaren Forderungen wurden aus dem Forderungsbestand ausgebucht. Die Forderungsberichtigung setzt sich insgesamt wie folgt zusammen: Bestandskonten Einzelwertberichtigungen: Einzelwertberichtigungen Gebühren Einzelwertberichtigungen Beiträge Einzelwertberichtigungen Steuerforderungen Einzelwertberichtigungen Transferleistungen Einzelwertberichtigungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Einzelwertberichtigungen privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Einzelwertberichtigungen privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Gesamtbestand: - 19 - Wert 31.12.2014 Wert 31.12.2013 -411.192,38 € -249.079,51 € - 13.667.617,60 € -39.353,35 € -2.431.242,06 € -273.047,58 € -156.606,86 € -11.418.233,69 € -6.424,99 € -1.869.805,29 € -686.901,71 € -279.794,12 € -4.682,20 € -818,00 € - 17.490.068,81 € - 14.004.730,53 € Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Summe der Forderungen, die im Jahresabschluss 2014 einzelwertberichtigt wurden, hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 3,5 Mio. € erhöht. Bestandskonten Pauschalwertberichtigungen: Pauschalwertberichtigungen Gebühren Pauschalwertberichtigungen Beiträge Pauschalwertberichtigungen Steuerforderungen Pauschalwertberichtigungen Transferleistungen Pauschalwertberichtigungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Pauschalwertberichtigungen privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Wert 31.12.2014 Wert 31.12.2013 - 88.918,87 € - 1.409.815,42 € - 230.138,44 € - 44.832,50 € - 268.173,64 € - 329.076,45 € - 1.248.019,68 € - 775.208,90 € - 35.574,64 € - 313.480,31 € - 1.492.053,64 € - 1.877.300,39 € - 3.533.932,51 € - 4.578.660,37 € Gesamtbestand: Neben den Einzelwertberichtigungen wurden auch pauschalierte Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen. Es besteht eine differenzierte Bewertung des Forderungsbestandes nach Vertragsgegenstandsarten bezogen auf einen Altbestand an Forderungen aus dem Sozialbereich mit einer pauschalen Wertkorrektur von 90 % sowie auf die Höchstbeitragsfestsetzungen im Kindergarten- und OGS-Bereich von 75 %. Dies führte in 2014 zu einer Forderungskorrektur in Höhe von 250 T€. Daneben wurde eine pauschale Wertberichtigung auf den noch nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand vorgenommen, um das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen abzudecken. Im Jahresabschluss 2014 erfolgte eine ertragswirksame Auflösung der Pauschalwertberichtigungen im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von insgesamt rd. 1,3 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Pauschalwertberichtigungssatzes von vormals 10 % auf 3,4 % zurückzuführen. 3.1.2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2014: Vorjahr: 39.731.079,06 € 43.584.251,29 € Die wesentlichsten Veränderungen der Sonstigen Vermögensgegenstände sind im Bereich der zum Verkauf vorgesehenen Grundstücke zu verzeichnen. Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung vorgesehen sind, sind im Umlaufvermögen auszuweisen. Hierzu zählen insbesondere Grundstücke, die von der Gemeinde zum Zwecke der Veräußerung gehalten werden. Im Jahr 2014 resultiert ein Großteil der Zugänge in diesem Bereich (ca. 6,7 Mio. €) aus der Verlagerung von Grundstücken und Gebäuden aus dem Anlagevermögen in das Umlaufvermögen (insbesondere Branderhofer Weg). Die Abgänge (ca. 10,6 Mio. €) ergeben sich größtenteils aus dem Verkauf von Grundstücken. 38.200.652,45 € Immobilien im Umlaufvermögen: Geräte für Straßenunterhaltung Route Charlemagne – Weitergabe an Gebäudemanagement (E 26) RRB Beckerstraße Kollenbruch Kanalbaumaßnahme Purweider Winkel Zum Verkauf vorgesehene Grundstücke - 20 - 19.355,93 € 17.184.969,77 € 88.000,00 € 23.922,17 € 20.884.404,58 € Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Bei den zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um Flächen in den folgenden Baugebieten: - Professor-Wieler-Straße Kaubendenstraße Neuenhofstraße Pascalstraße Gewerbepark Brand Krefelder Straße (Alter Tivoli) An der Schmiede (aus der Umlegung) Bobenden (aus der Umlegung) Brander Straße (aus der Umlegung) Leiner Gasse (aus der Umlegung) Branderhofer Weg Es handelt sich bei den oben genannten Flächen weitestgehend um Gebäude- und Freiflächen bzw. Bauplätze. Die baurechtliche Klassifizierung jedes einzelnen Flurstückes kann dem Lagerbuch (Itac.Inkol) des Immobilienmanagements entnommen werden. Des Weiteren werden die Bedienstetendarlehen unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Der Wert hat sich durch planmäßige und außerplanmäßige Tilgungen um rund 83 T€ auf 462.384,00 € verringert. 3.1.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2014: Vorjahr: 0,00 € 0,00 € 3.1.2.4 Liquide Mittel 2014: Vorjahr: 5.464.679,08 € 11.127.285,36 € Als liquide Mittel wurden sämtliche Kassenbestände, Handvorschüsse und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Die liquiden Mittel resultieren überwiegend aus städtischen Kontokorrentkonten bei der Sparkasse Aachen, der Aachener Bank sowie aus dem Festgeldkonto bei der Sparkasse Aachen. Die Bestände sind über Saldenbestätigungen und Kontoauszüge nachgewiesen. Die Bilanzposition gliedert sich wie nachfolgend dargestellt: Wert Wert Bezeichnung 31.12.2014 31.12.2013 Aachener Bank - Girokonto Sparkasse - Festgeldkonto Sparkasse – Girokonten - Sparkasse - Girokonto 34 - Civitas Dynamo - Girokonto - Stiftung Bischoff - Girokonto - VHS - Girokonto Sparkasse - Schulgirokonten Sparkasse - Kitagirokonten Handvorschüsse Schwebeposten Gesamt 54.938,53 € 141.846,47 € 2.158.578,47 € 164.275,96 € 141.846,47 € 7.789.970,86 € 2.502.481,16 € 98.546,04 € 37.849,33 € 470.439,08 € 5.464.679,08 € 2.580.366,41 € 0,00 € 32.574,90 € 418.250,76 € 11.127.285,36 € 7.552.706,20 € 237.264,66 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 375.563,37 € 1.782.999,10 € 16,00 € - 21 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 In der städtischen Bilanz sind unter der Position "Liquide Mittel" Bankkonten mit positiven Salden ausgewiesen. Bankkonten mit negativen Salden werden unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung" dargestellt. Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5.662.606,28 Mio. € verringert. Die Verringerung der liquiden Mittel ist darauf zurückzuführen, dass der Fachbereich Steuern und Kasse seit dem Jahr 2014 einen Dispositionskreditrahmen des Girokontos 34 bei der Sparkasse Aachen als Liquiditätssicherung nutzt. Dies führt dazu, dass der Bestand des Girokontos am Ende des Jahres 2014 durch Überziehung des Dispositionskreditrahmens einen negativen Saldo aufweist. Der negative Bestand des Kontos wurde zur Bilanzposition “Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung“ umgebucht, womit das entsprechende Konto auf der Aktivseite zum 31.12.2014 mit einem Saldo von 0 € ausgewiesen wird. Bei der Sparkasse Aachen wurde ein separates Bankkonto für die Stiftung Bischoff eingerichtet, über das zukünftig sämtliche Zahlungsflüsse der Stiftung abgewickelt werden. Der Kontostand zum 31.12.2014 beläuft sich auf 1.782.999,10 €. Die Bestände aus sogenannten Schulgirokonten betragen zum Bilanzstichtag 2.502.481,16 €. Hierbei handelt es sich um Guthaben, die von den Schulen der Stadt Aachen eigenverantwortlich bewirtschaftet werden. Das wirtschaftliche Eigentum der Konten wird der Stadt Aachen zugerechnet. Über die Schulgirokonten werden neben dem Schulbudget auch fremde Mittel verwaltet. Diese werden in der städtischen Bilanz sowohl unter den liquiden Mitteln als auch unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 18.580,39 € ausgewiesen. Bei den Kitagirokonten handelt es sich um städtische Konten der Stadt Aachen. Die Kitagirokonten werden von den jeweiligen Kindertagesstätten eigenverantwortlich verwaltet und beinhalten ausschließlich fremde Finanzmittel (z. B. Essensgelder, Ausflugsgelder etc.). Zur Abbildung der Fremdmittel in der Bilanz wurden Konten bei den liquiden Mitteln und bei den sonstigen Verbindlichkeiten eingerichtet. Einen Anteil der liquiden Mittel bilden die Handvorschüsse in Höhe von 37.849,33 €. Die Mittel werden als Barkassenbestände in den Fachbereichen als Wechselgeldkassen vorgehalten. Der Schwebeposten in Höhe von 470.439,08 € resultiert aus zeitlichen Verschiebungen zwischen dem Abbuchungslauf (SEPA-Lastschrifteinzüge) und der Wertstellung auf dem Girokonto. 3.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzung 2014: Vorjahr: 159.338.783,04 € 162.593.710,75 € Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden die vor dem Bilanzstichtag geleisteten Auszahlungen angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die geleisteten Zuwendungen wurden in Höhe der gezahlten Zuwendungsbeträge aktiviert. Diese werden über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. Weiterhin werden hier die Beamtenbesoldung und Versorgungsbezüge für Januar 2015 ausgewiesen. Im Jahr 2014 verringert sich der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, analog zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten, im Wesentlichen durch die Auflösung der weitergeleiteten Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (E26). Hierbei handelt es sich um Zuwendungen vom Land, beispielsweise in Form der Schulpauschale oder OGS-Mittel. Des Weiteren ist die jährliche Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Sie beträgt jährlich rund 1,7 Mio. € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien. - 22 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung Aktive RAP für geleistete Zuwendungen und Personalaufwendungen ARAP Besoldung und Versorgung Sonstige aktive RAP Städteregion ARAP ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung Wertberichtigung ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung 31.12.2014 102.355.046,83 € 4.285.581,13 € 2.307.237,20 € 43.367.318,23 € 7.023.599,65 € 159.338.783,04 € Gesamt Weitere Einzelheiten sind dem Rechnungsabgrenzungsspiegel (Anlage 5 des Anhangs) zu entnehmen. - 23 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3.2 Passiva 3.2.1 Eigenkapital 2014: Vorjahr: 796.203.420,56 € 840.175.425,74 € 3.2.1.1 Allgemeine Rücklage 2014: Vorjahr: 836.977.811,42 € 876.242.171,32 € Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 39.264.359,90 € reduziert. Hiervon entfallen 36.066.745,58 € auf die Verrechnung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2013. Darüber hinaus ergaben sich im Jahr 2014 aus der Anwendung des NKFWG gemäß § 43 Abs. 3 S.1 GemHVO NRW sowie aus Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW weitere Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage in Höhe von insgesamt 3.197.614,32 €. 3.2.1.2 Sonderrücklage 2014: Vorjahr: 0,00 € 0,00 € 3.2.1.3 Ausgleichsrücklage 2014: Vorjahr: 0,00 € 0,00 € 3.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014: Vorjahr: - 40.774.390,86 € - 36.066.745,58 € Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 beträgt -40.774.390,86 €. Dieser wird im Folgejahr, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen, in voller Höhe mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 3.2.2 Sonderposten 2014: Vorjahr: 444.544.986,05 € 445.101.998,86 € Im Bereich der Sonderposten ergab sich im Jahre 2014 eine Minderung im Gesamtwert von 557.012,81 €. 3.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen 2014: Vorjahr: 138.267.985,93 € 139.369.505,76 € - 24 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Wert 31.12.2014 aus Zuweisungen vom Bund 1.158.708,30 € aus Zuweisungen vom Land 135.996.990,06 € 206.144,20 € aus Zuweisungen von Gemeinden aus Zuweisungen von Zweckverbänden 58.858,69 € aus Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich 24.402,44 € aus Zuschüssen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 50.652,76 € aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen - € 76.693,20 € aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 695.536,28 € aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 138.267.985,93 € Gesamt Die Reduzierung bei den Sonderposten für Zuwendungen resultiert aus der jährlichen planmäßigen ertragswirksamen Auflösung sowie aus dem Abgang von bezuschussten Vermögensgegenständen. Diese waren in Summe höher als die Zugänge, sodass dies insgesamt zu einer Reduzierung des Bilanzwertes führt. 3.2.2.2 Sonderposten für Beiträge 2014: Vorjahr: 44.956.456,35 € 44.275.450,39 € Die Veränderungen im Laufe des Jahres ergeben sich aus der Passivierung der erhaltenen Beiträge und der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten korrespondierend zur Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände. 3.2.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2014: Vorjahr: 13.654.908,25 € 12.702.819,86 € Die Sonderposten für den Gebührenausgleich sind in Höhe der nach den abgabenrechtlichen Bestimmungen tatsächlich festgestellten Kostenüberdeckungen in den Gebührenhaushalten angesetzt, soweit diese den Gebührenhaushalten noch nicht wieder zugeführt wurden. Die Bilanzposition setzt sich aus den Gebührenhaushalten in den Bereichen Abwasser, Rettungsdienst, Abfall und Straßen- und Winterdienst zusammen. Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 466.968,19 € Rettungsdienst Abwasser 8.173.079,39 € Abfall 2.666.049,13 € Straßenreinigung und Winterdienst 2.348.811,54 € 13.654.908,25 € Gesamt - 25 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3.2.2.4 Sonstige Sonderposten 2014: Vorjahr: 247.665.635,52 € 248.754.222,85 € Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 1.677.357,31 € Stellplatzablöse 118.978,90 € Naturschutz 6.816.314,52 € Sonstige Sonderposten 237.623.342,68 € Stiftungen 1.429.642,11 € Schenkungen 247.665.635,52 € Gesamt Unter dem Teilbereich Sonstige Sonderposten mit einem Buchwert in Höhe von 6.816.314,52 € sind zum einen Sonderposten für Vermögensgegenstände verbucht, welche im Jahr 2009 im Rahmen der Gründung der Städteregion auf diese übertragen wurden. Zum anderen handelt es sich hierbei um Mehrwerte aus Umlegungsverfahren, welche als Sonderposten darzustellen sind. 3.2.3 Rückstellungen 2014: Vorjahr: 548.813.203,11 € 558.994.768,97 € Für Verpflichtungen, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Eine Gesamtübersicht über die Rückstellungen der Stadt Aachen zum 31.12.2014 ist dem Rückstellungsspiegel (Anlage 3 zum Anhang) zu entnehmen. 3.2.3.1 Pensionsrückstellungen 2014: Vorjahr: 469.434.522,00 € 453.575.485,60 € Gemäß § 36 GemHVO NRW sind Pensionsrückstellungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Dazu gehören sowohl die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten als auch solche gegenüber den Versorgungsempfängern. Für Beamte werden während der Anwartschaftsphase jährlich Pensions- und Beihilferückstellungen gebildet. Mit Beginn der Ruhephase erfolgen die eigentlichen Auszahlungen. Die Pensionsrückstellungen sind mit Hilfe der zertifizierten Haessler-Software nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G) ermittelt worden. Bei der Berechnung ist gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW ein Zinssatz von 5 % zugrunde gelegt worden. Die Höhe der Teilwerte ist von den Personalentwicklungen wie Neueinstellungen, Beförderungen, Wechsel zu anderen Dienstherren, Wechsel in den Ruhestand abhängig. Als Eintrittsalter in den altersbedingten Ruhestand wird die Vollendung des 65. Lebensjahres unterstellt, für die Feuerwehrbeamten abweichend die für diese maßgebliche Altersgrenze von 60 Jahren. - 26 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Da eine Besoldungserhöhung regelmäßig zu Anpassungen der Versorgungsbezüge führt, ist diese auch bei der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen entsprechend zu berücksichtigen. Für das Jahr 2014 lag die Besoldungserhöhung ab dem 01.01.2014 bei 2,95 %. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Pensions- und Beihilferückstellungen insgesamt um 15.859.036,40 € erhöht. Die Veränderung resultiert aus Zuführungen in Höhe von 31.598.298,42 €, ertragswirksamen Auflösungen von 14.548.941,27 € sowie Umbuchungen von insgesamt 1.190.320,75 €. Der Ausweis der Ausgleichsverpflichtungen nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) im Jahresabschluss erfolgt unter den Sonstigen Rückstellungen. Aufgrund des Wechsels von Beamten zu anderen Dienstherren erfolgte eine Umbuchung von den Pensionsrückstellungen in die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter in Höhe von 1.103.017,25 €. Darüber hinaus wurde eine Umbuchung aus den Pensionsrückstellungen in die Rückstellung für zur Städteregion Aachen gewechseltes Personal in Höhe von 87.303,50 € vorgenommen. Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluss über die Aufteilung des Bilanzpostens: Stand Verbrauch / 31.12.2013 Pensionsrückstellungen Umbuchung Zuführung Auflösung Aktive 192.082.949,60 € 1.190.320,75 € 12.391.112,24 € 18.194.910,39 € Versorgungsempfänger 191.506.707,00 € - € - € 10.454.923,00 € Summe Pensionsrückstellungen 383.589.656,60 € 1.190.320,75 € 12.391.112,24 € 28.649.833,39 € Beihilferückstellungen Aktive Versorgungsempfänger Summe Beihilferückstellungen Summe gesamt Stand 31.12.2014 196.696.427,00 € 201.961.630,00 € 398.658.057,00 € Stand 31.12.2013 34.125.076,00 € 35.860.753,00 € Umbuchung - € - € Verbrauch / Auflösung 2.157.829,03 € - € Zuführung 2.159.485,03 € 788.980,00 € Stand 31.12.2014 34.126.732,00 € 36.649.733,00 € 69.985.829,00 € - € 2.157.829,03 € 2.948.465,03 € 70.776.465,00 € 453.575.485,60 € 1.190.320,75 € 14.548.941,27 € 31.598.298,42 € 469.434.522,00 € 3.2.3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 2014: Vorjahr: 20.815.835,01 € 20.815.835,01 € Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO sind für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen. Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten. In der Bilanz der Stadt Aachen sind Rückstellungen für die zukünftige Verpflichtung zur Rekultivierung und Nachsorge der geschlossenen Abfalldeponie Alsdorf-Warden sowie für die Altlastensanierung auf dem sogenannten Krantzgelände passiviert. Für die Schlussbilanz 2014 ist weiterhin der oben genannte Wert zu berücksichtigen ist, da mit der Verpflichtung aus Nachsorgekosten frühestens in Jahr 2028 zu rechnen ist. 3.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen 2014: Vorjahr: 522.259,53 € 1.464.358,89 € Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO NRW die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt und als bisher unterlassen - 27 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert werden. Die Instandhaltungsrückstellungen von städtischen Sachanlagen setzen sich aus solchen zusammen, die bereits für den Jahresabschluss 2012 und 2013 gebildet, jedoch noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurden. Wert 31.12.2014 Objekt gewoge Gebäude "Markt 14-24" 0,00 € gewoge Gebäude "Hein-Janssen-Str. 19-25" 0,00 € 447.811,53 € Rathaus, Restaurierungsarbeiten Dach / Mauerwerk 74.448,00 € Gut Hanbruch, diverse Sanierungsmaßnahmen 522.259,53 € Gesamt Die Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen an den städtischen Wohngebäuden wurde im Haushaltsjahr 2014 teilweise in Anspruch genommen. Die Rückstellung für Sanierungsarbeiten am Aachener Rathaus verringerte sich im Haushaltsjahr 2014 um insgesamt 887.872,84 €. Des Weiteren wurde die Rückstellung für die Beseitigung diverser baulicher und technischer Mängel an dem städtischen Objekt Gut Hanbruch um weitere 30.000 € aufgestockt. 3.2.3.4 Sonstige Rückstellungen 2014: Vorjahr: 58.040.586,57 € 83.139.089,47 € Als „Sonstige Rückstellungen“ wurden nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW u.a. die folgenden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen: Wert 31.12.2014 Bezeichnung 7.966.770,95 € Rückstellung für versetzte Mitarbeiter Rückstellung für zur Städteregion gewechseltes Personal 15.562.295,50 € 0,00 € Rückstellung für Besoldungsanpassung Rückstellungen für Altersteilzeit 2.181.705,13 € Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 2.480.472,77 € 0,00 € Personalrückstellung wegen Städteregion Rückstellung für geleistete Überstunden und Gleitzeit 2.600.957,38 € Rückstellungen für Abwasserabgabe 782.671,61 € Rückstellung für Abwasserpauschale 490.000,00 € Andere Sonstige Rückstellungen *) 785.850,39 € 40.000,00 € Rückstellung für Ausbau der Ringbahn Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung 2.992.497,71 € Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft 5.100.000,00 € 0,00 € Rückstellung für Stiftung Bischoff 1.877.105,00 € Rückstellung für Erbersatzsteuer Stiftung Bischoff - 28 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 31.872,16 € Rückstellung für Stiftungen Rückstellung für BP BgA Parkhäuser / E.V.A. 0,00 € Rückstellung für die Bildung der Städteregion 11.508.138,52 € Steuerrückstellungen 2.370.693,17 € Prozesskostenrückstellungen 1.114.500,00 € Rückstellung für Verlustübernahme AGIT 155.056,28 € Rückstellung für Verlustübernahme E.V.A 0,00 € 58.040.586,57 € Gesamt *) Zu den „Anderen Sonstigen Rückstellungen“ gehören insbesondere: Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG Bahnhof Rothe Erde Überörtliche Prüfung GPA Wert 31.12.2014 627.968,31 € 38.682,08 € 119.200,00 € Die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter hat sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 1.035.066,67 € auf einen Wert in Höhe von 7.966.770,28 € erhöht. Hierbei handelt es sich um eine erfolgsneutrale Umbuchung von den Pensionsrückstellungen in die sonstigen Rückstellungen. Bei den Versetzungen handelt sich ausschließlich um Versetzungen innerhalb von Nordrhein-Westfalen, bei denen sich die Stadt Aachen nach dem VLVG NRW an den späteren Pensionslasten zu beteiligen hat. Für die im Jahr 2014 zur Städteregion gewechselten Mitarbeiter werden in der Bilanz der Stadt Aachen Verpflichtungen gegenüber der Städteregion nach dem VLVG NRW in Höhe von 15.562.295,50 € ausgewiesen. Die Rückstellung für zur Städteregion gewechselte Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 416.190,64 € vermindert. Die Veränderung resultiert zum einen aus der erfolgsneutralen Umbuchung in Höhe von 87.303,50 € von den Pensionsverpflichtungen sowie zum anderen aus der Inanspruchnahme in Höhe von 62.764,88 € und der ertragswirksamen Auflösung in Höhe von 440.729,26 €. Zu Beginn der Altersteilzeit wurden für die während der gesamten Altersteilzeit zu zahlenden Aufstockungsleistungen (Aufstockung auf 83 % des ohne Altersteilzeit zustehenden Nettogehaltes) in voller Höhe Rückstellungen für Altersteilzeit gebildet, die über die Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarungen in Anspruch genommen werden. Während der Arbeitsphase wurden zusätzlich monatlich die entsprechenden Rückstellungen für die Entgeltleistungen sowie ggf. für Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge gebildet. Diese Rückstellungen bauen sich in der Arbeitsphase monatlich auf und werden in der Freistellungsphase entsprechend in Anspruch genommen. Für Altersteilzeit im Teilzeitmodell ist diese Rückstellungsbildung nicht erforderlich. Der Bestand der Altersteilzeitrückstellungen betrug zum Ende des Berichtszeitraums 2.181.705,13 €. Die Rückstellung für Besoldungsanpassung in Hohe von 1.830.000,00 € wurde aufgelöst, da das neue Gesetz zur Änderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung Ende 2014 verabschiedet und der Aufwand für die nachträgliche Besoldungsanpassung bei den Dienstbezügen und Pensionszuführungen berücksichtigt wurde. Für die bis zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage sind Urlaubsrückstellungen zu bilden. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 45.737,61 € auf 2.480.472,77 € gestiegen. Die Personalrückstellung wegen Städteregion wurde nach abgeschlossener Prüfung der von der Städteregion vorgelegten Abrechnung für die Jahre 2009-2013 in Höhe von 891.079,24 € in Anspruch genommen. Da die Gründe für die Bilanzierung der Rückstellung entfallen sind, wurde der verbleibende Betrag in Höhe von 531.996,98 € ertragswirksam aufgelöst. - 29 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Rückstellungen für geleistete Überstunden / Gleitzeit wurden gebildet, soweit Bedienstete am Bilanzstichtag die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit in Form von Überstunden oder Gleitzeitguthaben überschritten haben. Die Rückstellungen belaufen sich am Bilanzstichtag auf 2.600.957,38 €. In dem Saldo ist eine in 2014 gebildete Rückstellung in Höhe von 544.209,20 € für geleistete Mehrarbeit im Bereich der Feuerwehr enthalten. Die Rückstellungen für Abwasserabgaben wurden für die voraussichtlich zu zahlende Abwasserabgabe gebildet, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch keine Abrechnungen vorlagen. Die Zahlungen für die eingegangenen Bescheide über die Abwasserabgaben für das Veranlagungsjahr 2013 betrugen insgesamt 557.125,71 €. Zum Bilanzstichtag sind weitere 449.000,00 € in die Rückstellung eingestellt worden. Im Ergebnis verringerte sich der Bestand der Rückstellung für Abwasserabgaben um 108.125,71 €. Die Rückstellung für Abwasserpauschale in Höhe von 490.000,00 € hat weiterhin Bestand. Sie dient zur Begleichung der angekündigten Rechnungen für die Jahre 2012 und 2013 für die "Pauschale zur Abgeltung der Aufwendungen für bewegliches Vermögen" der STAWAG. Für die Ausbaumaßnahmen der Bahnübergänge Hochwaldweg und Reichswald im Rahmen der EuregioRingbahn-Erweiterung Stolberg-Herzogenrath sind insgesamt 40.000,00 € bei der Rückstellung für den Ausbau der Ringbahn ausgewiesen. Die Rückstellungen für Insolvenzanfechtung hat sich um 7.502,29 € vermindert, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt wurden. Der Bestand der Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft ist im Jahr 2014 unverändert, da die Verpflichtung aus einer eingegangenen Bürgschaft über den Abschlussstichtag hinaus besteht. Die Rückstellung für die Stiftung Bischoff in Höhe von 7.516.520,79 € wurde erfolgswirksam aufgelöst, da das Verfahren vollständig abgeschlossen und mit keine weiteren Nachzahlungen zu erwarten sind. Nach aktueller Rechtsauffassung des Finanzamtes Aachen unterliegt das Vermögen der Stiftung Bischoff gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbersatzsteuer. Für die drohende Erbersatzsteuerpflicht, welche seitens der Stadt Aachen – als Treuhänderin – bestritten wird, wurde die Rückstellung für Erbersatzsteuer in Höhe von 1.877.105,00 € gebildet. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem ersten auf einer Schätzung beruhenden Bescheid des Finanzamtes. Über die Höhe und den Grund der Rückstellung wird eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt. Für den Aufwand, der sich aus der Erstellung des/der Jahresabschlusses/Steuererklärung durch den Wirtschaftsprüfer ergibt, sind im jeweiligen Jahr Rückstellungen für Stiftungen zu bilden. Im Wege der Abrechnung der Dienstleistungen aus 2013 wurde ein Betrag von 51.547,84 € aus der Rückstellung in Anspruch genommen. Des Weiteren sind 24.160,00 € der Rückstellung zugeführt worden, da die Rechnungen mit Aufwand 2014 erst in 2015 gestellt werden. Die Rückstellung für das steuerliche Risiko aus der Betriebsprüfung BgA Parkhäuser wurde nach der abgeschlossenen Betriebsprüfung in Höhe des tatsächlichen Betrages 438.370,17 € in Anspruch genommen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.261.629,83 € wurde ertragswirksam aufgelöst, da die Gründe für die Bilanzierung der Rückstellung entfallen sind. Die Rückstellung für die Bildung der Städteregion hat sich gegenüber dem Vorjahr (25.402.906,78 €) um 13.894.768,26 € verringert. Die wesentliche Veränderung lag zum einen in der Leistung der Abschlagszahlung in Höhe von 4.109.865,32 € für die Jahre 2009-2011 sowie in der anschließenden ertragswirksamen Auflösung in Höhe von 11,5 Mio. €, da die Abrechnung mit der Städteregion bis einschließlich Haushaltsjahr 2011 abgeschlossen wurde. Für die noch ausstehenden Abrechnungen (ELAG und Regionsumlage) mit der Städteregion wurde im Jahr 2014 ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.715.097,06 € der Rückstellung zugeführt. Somit beläuft sich die Rückstellung zum Bilanzstichtag auf 11.508.138,52 €. - 30 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Für die Betriebe gewerblicher Art sind in der städtischen Bilanz Steuerrückstellungen von 2.370.693,17 € für voraussichtlich noch abzuführende Ertragssteuern aus Vorjahren passiviert. Die Prozesskostenrückstellung dient ausschließlich zur Erfassung von Risiken, welche sich für die Stadt Aachen aus anhängigen Gerichtsverfahren ergeben können. Die Aufwendungen für Gerichts- und Anwaltskosten werden dagegen im städtischen Haushalt eingeplant. Die Rückstellung für Verlustübernahme in Höhe von 155.056,28 € betrifft die anteilige Verlustabdeckung der Beteiligungsgesellschaft AGIT für das Wirtschaftsjahr 2014. Die mit 848.000 € bestehende Rückstellung für Verlustübernahme E.V.A. wurde mit 847.889,21 € in Anspruch genommen. Anschließend wurde der Restbetrag aufgelöst, da der Grund für die Rückstellung entfallen ist. 3.2.4 Verbindlichkeiten 2014: Vorjahr: 937.560.964,79 € 847.656.146,49 € Der Bilanzposten 3.2.4 Verbindlichkeiten beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach feststehenden Schulden. Eine Gesamtübersicht über die Verbindlichkeiten der Stadt Aachen zum 31.12.2014 einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4 zum Anhang) zu entnehmen. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. 3.2.4.1 Anleihen 2014 Vorjahr: 0,00 € 0,00 € 3.2.4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2014: Vorjahr: 468.169.368,63 € 462.896.751,07 € Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 von verbundenen Unternehmen - € von Beteiligungen - € von Sondervermögen - € vom öffentlichen Bereich 34.749,82 € vom privaten Kreditmarkt 468.134.618,81 € Gesamt 468.169.368,63 € Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 5.272.617,56 € gestiegen. Dies ist den Tilgungsleistungen i. H. v. 32.161.828,44 € und den Neuaufnahmen i. H. v. 37.434.446,00 € geschuldet. In 2014 wurde ein Umschuldungsvorgang i.H.v. 12,3 Mio. € vorgenommen, welcher in den Gesamtsummen der Tilgungen und Neuaufnahmen enthalten ist. - 31 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3.2.4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2014: Vorjahr: 312.852.268,77 € 270.700.000,00 € Die Kassenkredite und Tagesgeldaufnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 42,2 Mio. € erhöht. 3.2.4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 2014: 20.005.091,94 € Vorjahr: 18.318.937,51 € Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 3.742,55 € Sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Vorgänge 18.096.731,22 € Verlustübernahme KUBA 80.093,17 € Leibrente von FB 23 VB aus nicht abgeschlossen Grundstücksgeschäften 1.824.525,00 € 20.005.091,94 € Gesamt Es sind nur die gemeindlichen Rechtsgeschäfte als kreditähnlich einzuordnen, die mit der Investitionstätigkeit der Gemeinde in Verbindung stehen. Aus der Handreichung ergeben sich hierzu folgende Beispiele: Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz und Leasingverträge. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen, haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.686.154,43 € erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Ankauf von Grundstücken, welche im Jahr 2014 aufgrund des Besitzüberganges zu aktivieren waren, der Kaufpreis jedoch erst im Folgejahr bezahlt wurde. 3.2.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 2014: Vorjahr: 8.135.252,58 € 9.146.577,42 € Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2014 VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem öffentlichen Bereich VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen 1.431.724,38 € 560.036,33 € 5.425.080,14 € 718.411,73 € 8.135.252,58 € Gesamt - 32 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.011.324,84 € verringert. Die größte Verringerung ist den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen zuzuschreiben. Hier ergab sich eine Veränderung i.H.v. rund 1,6 Mio. €. Weiter kam es zu einer Verringerung i.H.v. rund 0,4 Mio. € bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich. Demgegenüber stand eine Erhöhung bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit rd. 0,9 Mio. €. 3.2.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2014: Vorjahr: 7.362.673,77 € 5.170.113,34 € Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung VB aus Transferleistungen VB aus Transferleistungen verb. Unternehmen und Sondervermögen 31.12.2014 6.960.330,56 € 402.343,21 € 7.362.673,77 € Gesamt Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.192.560,43 € erhöht. 3.2.4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 2014: Vorjahr: 69.198.424,97 € 47.703.906,53 € Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 21.494.518,44 €. Ein wesentlicher Teil der Erhöhung (ca. 10,2 Mio. €) ist einer Zuführung der Verbindlichkeit gegenüber E26 aufgrund von noch auszuzahlenden Darlehen geschuldet. Darüber hinaus sind die Verbindlichkeiten im Bereich der kreditorischen Debitoren um rund 10,06 Mio. € gestiegen. Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten auf Grund von Steuerrückzahlungen. 3.2.4.8 Erhaltene Anzahlungen 2014: Vorjahr: 51.837.884,13 € 33.719.860,62 € Die Erhaltenen Anzahlungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 18.118.023,51 € erhöht. Davon sind rd. 12,5 Mio. € zur Weiterleitung an Eigenbetriebe in den Folgejahren vorgesehen. Darüber hinaus sind Zuwendungen der Jahre 2011-2013 in Höhe von 680 Tsd. € im Jahresabschluss 2015 mit dem Gesellschafterdarlehen des E26 zu verrechnen. 3.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung 2014: Vorjahr: 165.206.003,65 € 170.576.341,94 € - 33 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet transitorische Posten, d.h. es handelt sich um Geschäftsvorfälle, die im laufenden Haushaltsjahr zu Einzahlungen führen, die aber erst im folgenden Haushaltsjahr Ertrag darstellen. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind insbesondere die erhaltenen Zuwendungen zur Weiterleitung an Dritte ausgewiesen. Diese werden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Weiterleitung von Zuwendungen an E 26. Weiterhin enthält der Posten die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstellen sowie eine vom Bund erhaltene Einmalzahlung für die Ruherechtsentschädigung, die im Voraus gezahlt wurde und über einen Zeitraum von 30 Jahren aufgelöst wird. Die Einnahmen aus Friedhofsgebühren werden seit 2009 über einen Zeitraum von 25 Jahren (vorher 30 Jahre) ertragswirksam aufgelöst. Die Auflösung im Bereich der sonstigen Zuwendungen ist ebenfalls zu nennen. In den Jahren 2011-2013 wurden Zuwendungen vom Land, welche für investive Zwecke im Bereich des U3Ausbaus bestimmt waren, konsumtiv vereinnahmt. Anstelle der konsumtiven Verbuchung hätte ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden müssen. Dies wurde in Höhe von insgesamt rund 1,2 Mio. € im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 aufwandswirksam nachgeholt. Dem Anhang ist in Anlage 5 ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt. Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Passive RAP für erhaltene Zuwendungen Sonstige passive RAP PRAP für Derivate PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung Wertberichtigung PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung Wert 31.12.2014 100.472.099,55 € 58.588.224,67 € 1.580.372,14 € 4.565.307,29 € 165.206.003,65 € Gesamt - 34 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 3.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW Bürgschaften Der Stand der Bürgschaften der Stadtverwaltung Aachen wird im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesen. Zum 31.12.2014 liegen Bürgschaften in Höhe von insgesamt 72.217.978,82 € vor. Mitgliedschaften Versorgungskassen / Zusatzversorgung Die Stadt Aachen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) in Köln. Die über die Mitgliedschaft der Stadt Aachen dort versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene erhalten aus dieser Versicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Betriebsrente. Abfindungen werden ausnahmslos bei sehr geringen Rentenhöhen (z. Zt. Renten bis 27,65 €) gezahlt. Gegenüber den tariflich Beschäftigten besteht für den Fall, dass die RZVK ihren Versorgungspflichten nicht mehr nachkommen kann, eine subsidiäre Einstandspflicht. Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2014 4,25 % und ist damit seit 2008 unverändert. Das Sanierungsgeld wurde 2010 auf 3,5 % erhöht und bleibt in 2014 unverändert. Mitgliedschaften Zweckverbände Die Stadt Aachen ist Mitglied in verschiedenen Zweckverbänden, aus denen sich Zahlungsverpflichtungen ergeben könnten: - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Zweckverband Entsorgungsregion West Sparkassenzweckverband Zweckverband Region Aachen Übernahme / Ausgleich Jahresfehlbeträge von Sondervermögen Der Stadt obliegt nach § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) eine Verpflichtung zur Übernahme eines Verlustausgleiches bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen. Im Übrigen werden die Jahresverluste, sofern die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs dadurch nicht gefährdet wird, auf neue Rechnung vorgetragen oder mit der Rücklage verrechnet. Aus folgender Übersicht sind die städtischen Sondervermögen mit entsprechenden Angaben zum geleisteten Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2014 und die entsprechenden Jahresergebnisse zum 31.12.2014 zu entnehmen. - 35 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Aachener Stadtbetrieb Betriebskostenzuschuss (BKZ) 57.612.834,01 € Gewinn/ Verlust gem. GuV - 380.299,95 € * Gebäudemanagement 38.055.414,52 € - 11.632.905,05 € 3.823.800,00 € - 4.075.334,97 € *** Anteil 2014 aus Spielzeit 2013/2014 12.075.300,00 € + 28.688,86 € Anteil 2014 aus Spielzeit 2014/2015 7.050.400,00 € - 44.895,88 € * 200.000,00 € 0,00 € 19.325.700,00 € - 16.207,02 € * 16.254.200,00 € + 64.000,00 € * 1.077.700,00 € - 1.930.156,30 € *** Eigenbetrieb Volkshochschule Stadttheater ** Stadttheater Umspannwerk Summe für 2014 Kulturbetrieb Eurogress * Der Jahresabschluss wurde noch nicht beschlossen, daher wurde das vorläufige Jahresergebnis zugrunde gelegt. ** Anteil Stadttheater 2014, ermittelt aus 7/12 Spielzeit 2013/2014 und 5/12 Spielzeit 2014/2015, da das Geschäftsjahr des Theaters jeweils vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres geht. *** Bei der Volkshochschule und dem Eurogress erfolgt eine unmittelbare Verrechnung des Betriebskostenzuschusses mit dem Eigenkapital, sodass dieser nicht als Ertrag in der GuV dargestellt wird. Zuschüsse/Verlustübernahme an Beteiligungen Im Rahmen der Verlustübernahmeverträge ist die Stadt Aachen als Anteilseignerin verpflichtet, Verluste an den städtischen Beteiligungen auszugleichen. Übersicht der direkten städtischen Beteiligungen zum 31.12.2014: Anteilsquote Gesellschaft der Stadt Aachen Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft 99,99% mbH, Aachen (EVA) Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH, Aachen 55,00% (GEGRA) Zuschuss Verlustübernahme Stadt Aachen 2014 Stadt Aachen 2014 0,00 € 847.889,21 € 0,00 € 29.000,00 € 100,00% 0,00 € 2.373.849,81 € 29,86% 337.943,73 € 154.580,15 € 5,10% 0,00 € 0,00 € Avantis Services N.V. 33,33% 0,00 € 0,00 € Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen – Heerlen N.V. (G.O.B.-Avantis) 25,00% 0,00 € 0,00 € AWA Entsorgung GmbH Eschweiler 3,13% 0,00 € 0,00 € Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM) 25,01% 36.516,04 € 0,00 € Kur- und Badegesellschaft mbH, Aachen (KUBA) Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH, Aachen (AGIT) Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs AG (ASEAG) - 36 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 RWTH Aachen Campus GmbH 5,00 % 0,00 € 0,00 € gewoge AG 60,73 % 0,00 € 0,00 € EUROGRESS AACHEN Betriebs GmbH 100,00 % 0,00 € 0,00 € Aachener Stadion Beteiligungs GmbH 100,00 % 0,00 € 0,00 € 0,98 % 0,00 € 0,00 € regio iT GmbH Kostenunterdeckungen im Gebührenbereich Von den fünf Gebührenbereichen (Rettungsdienst, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung / Winterdienst und Friedhof) wiesen zwei Bereiche im Jahr 2014 Unterdeckungen auf. Der Bereich Rettungsdienst verzeichnet im Betriebsabschluss 2014 eine Unterdeckung in Höhe von 2.662.593,61 €, bedingt durch die zeitliche Verzögerung der Verabschiedung der Gebührensatzung sowie einer geringeren Anzahl an abrechenbaren Einsatzfahrten im Vergleich zur Planung. Im Bereich Friedhofswesen beträgt die Unterdeckung für das Jahr 2014 2.622.287,25 €. Während die Unterdeckung im Bereich des Friedhofwesens nicht für einen Ausgleich in den Folgejahren vorgesehen ist, sollen die Unterdeckungen im Bereich des Rettungsdienstes im Rahmen der Gebührenkalkulationen der Folgejahre ausgeglichen werden. Ermächtigungsübertragungen Folgende Ermächtigungsübertragungen wurden nach § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 übertragen: Investiv: 103.839.716,30 € Konsumtiv: 11.835.494,83 € Eine Übersicht aller Ermächtigungsübertragungen ist als Anlage 7 beigefügt. Angaben zu unselbstständigen Stiftungen Die Stadt Aachen verwaltet 17 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Das Stiftungsvermögen wird nicht als Sondervermögen in der Bilanz der Stadt Aachen, sondern unter den jeweils entsprechenden Bilanzposten ausgewiesen. Gleiches gilt für die liquiden Mittel der Stiftungen. Für diese bestehen separate aktive und passive Verrechnungskonten, welche die Gesamtsumme der liquiden Mittel der Stiftungen abbilden. Dadurch wird gewährleistet, dass die liquiden Mittel der Stiftungen in voller Höhe in der städtischen Bilanz ausgewiesen werden. Die Stiftungszwecke richten sich jeweils nach den Vorgaben der Stiftungen. Eine Übersicht über das Stiftungsvermögen ist dem Anhang als Anlage 6 beigefügt. - 37 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Abweichungen von den Abschreibungssätzen (§ 44 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO NRW) Grundsätzlich werden die Abschreibungen linear vom Restbuchwert über die Restnutzungsdauer vorgenommen. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung des Anlagevermögens sind gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO NRW außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (gemildertes Niederstwertprinzip). Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind hingegen auch bereits bei einer nicht dauernden Wertminderung in ihrem Wert anzupassen (§ 35 Abs. 7 GemHVO NRW). Im Haushaltsjahr 2014 ergaben sich die folgenden außerplanmäßige Abschreibungen: Aufgrund der Einhaltung des Niederstwertprinzips waren im Jahr 2014 Wertminderungen in Höhe von insgesamt 525.193,73 € vorzunehmen. Diese resultieren zu einem Teil aus Abweichungen zwischen dem in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert und dem durch den Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) ermittelten und sachgerechten Bodenwert. Bei zwei Grundstücken im Bereich Alter Schlachthof / Metzgerstraße lagen die Buchwerte (Mischpreis für Bauland und Infrastrukturflächen gem. Bebauungsplan) deutlich über den aktuell tatsächlich anzusetzenden Bodenwerten (Infrastrukturvermögen), sodass außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 116.148,73 € zu buchen waren. Darüber hinaus wurde aufgrund eines neu angelegten Grabens (Mühlengraben) eine bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 700 m² zu einer Wasser- und Schutzfläche umgewandelt. Aus diesem Grunde war eine Abwertung in Höhe von 1.246,00 € vorzunehmen. Im Rahmen einer Vermögensübertragung an den Kulturbetrieb wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 407.799,00 € vorgenommen. Siehe hierzu die Ausführungen zur Bilanzposition „Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler“. Zuschreibungen gemäß § 35 Abs. 8 GemHVO Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurden Zuschreibungen in Höhe von insgesamt 772.539,59 € vorgenommen. Diese Zuschreibungen betreffen ausschließlich die Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten. Aufgrund eines falschen Abschreibungsschlüssels wurden die in Vorjahren hinzuaktivierten Investitionen noch im gleichen Jahr vollständig abgeschrieben (analog der Vorgehensweise bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwG)). Diese fälschlicherweise vorgenommenen Abschreibungen wurden im Jahr 2014 wieder auf den entsprechenden zum Korrekturzeitpunkt sachgerechten Buchwert zugeschrieben. Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage Anlagenabgänge gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Auflösung von Sonderposten aus Anlagenabgängen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Veräußerungen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW Erträge aus Verkauf über Buchwert Verluste aus Verkauf unter Buchwert Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW Veränderung insgesamt: - 38 - Restbuchwert zum 31.12.2014 - 2.831.531,04 € 724.459,68 € 106.977,28 € - 0,00 € -1.197.520,24 € - 3.197.614,32 € Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 Gemäß § 43 Abs. 3, S.1 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3, S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit den entsprechenden Sonderposten ist identisch zu verfahren. Die Stadt Aachen hat im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Für Veräußerungen nach § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Vermögensgegenstände gemäß § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW sind jene, welche die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 der Mehrerlös aus dem Verkauf der städtischen Wohngebäude Muffeter Weg 36 und 38 mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind jedoch Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit. Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen werden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt. Darüber hinaus ergaben sich im Jahr 2014 Korrekturen aufgrund von Berichtigungen der Eröffnungsbilanz, welche gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW ergebnisneutral mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind. Noch nicht abgerechnete Erschließungsmaßnahmen nach BauGB (§ 44 Abs. 2 Nr. 6 GemHVO NRW) Zum Bilanzstichtag wurden die nachstehenden Erschließungsmaßnahmen nach BauGB noch nicht abgerechnet, obwohl die sachliche Beitragspflicht zum Bilanzstichtag bestanden hat:     Christan-Quix-Straße Am Kraftversorgungsturm / Alter Schlachthof Anne-Frank-Straße Am Gutshof Es bestanden zum 31.12.2014 noch nicht erhobene Beiträge nach dem BauGB - soweit feststehend - in Höhe von rund 550.000,00 €. Darüber hinaus wurden KAG-Beiträge in Höhe von insgesamt rund 730.000,00 € bis zum 31.12.2014 noch nicht abgerechnet. Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 44 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW) Es besteht ein (Teilamortisations-)Leasingvertrag zwischen der Stadtverwaltung Aachen und der regio iT Aachen GmbH über die mietweise Überlassung von Hard- und Software sowie dazugehörige Dokumentationen an das IT-Management der Stadt Aachen. Nach Ablauf der Leasingzeit geht das Leasingobjekt gegen einen Restkaufwert in das Eigentum der Stadt über. Ebenfalls hat die Stadt Aachen seit dem 01.08.2012 einen Rahmenvertrag mit Konica Minolta über die Anmietung der Kopierer. Nach Ablauf des Vertrages zum 31.07.2017 wird eine erneute EU-weite Ausschreibung veröffentlicht. Im Haushaltsjahr 2014 wurden Leasingraten in Höhe von 930.900,34 €, größtenteils an die regio iT, aufgewendet. - 39 - Anlage 5.1 Anlagenspiegel Anlage 1 Vermögensübersicht / Anlagenspiegel 2014 AHK Abschreibungen Postenbezeichnung AHK 01.01.2014 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Summe: Zugang Abgang Umbuchung AHK 31.12.2014 Afa 01.01.2014 Afa des Jahres Afa Abgang Afa Umbuchung Zuschreibung kumulierte Afa Buchwert Buchwert Buchwert 31.12.2014 01.01.2014 27.565.675,21 533.778,39 -11.451,37 0,00 28.088.002,23 -2.866.094,08 -897.606,85 6.918,54 0,00 0,00 -3.756.782,39 24.331.219,84 24.699.581,13 228.393.353,02 50.320.053,83 18.161.893,83 219.049.284,19 915.278,82 231.119,12 0,00 5.099.338,43 -1.489.401,01 -7.506,30 -41.449,86 -117.777,30 -54.302,15 -16.453,46 14.851,46 38.537,00 227.764.928,68 50.527.213,19 18.135.295,43 224.069.382,32 -6.289.747,19 -141.558,72 -1,00 -4.065.605,96 -1.033.555,34 -9.093,03 0,00 -1.485,61 129.628,00 0,00 0,00 0,00 4.537,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.189.136,68 -150.651,75 -1,00 -4.067.091,57 220.575.792,00 50.376.561,44 18.135.294,43 220.002.290,75 222.103.605,83 50.178.495,11 18.161.892,83 214.983.678,23 1.889.916,68 0,00 109.200.851,14 41.638.340,17 243.817,00 0,00 381.224,73 405.979,82 -243.817,00 0,00 -636.096,32 -5.214.708,11 0,00 0,00 1.444.616,72 0,00 1.889.916,68 0,00 110.390.596,27 36.829.611,88 -201.068,10 0,00 -4.120.515,16 -4.879.569,40 -33.511,35 0,00 -662.989,72 -815.181,52 0,00 0,00 785,85 182.840,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 772.539,59 0,00 -234.579,45 0,00 -4.782.719,03 -5.511.910,25 1.655.337,23 0,00 106.380.416,83 31.317.701,63 1.688.848,58 0,00 105.080.335,98 36.758.770,77 187.032.795,64 26.776.896,77 0,00 426.228.281,95 325.806.771,97 17.440.732,47 301.552,44 453.273,00 15.485.846,42 38.335.404,95 13.947.862,44 689.964,23 3.000,00 0,00 16.709.230,17 7.478.477,82 31.384,75 16.497,58 0,00 3.054.009,54 2.159.393,12 9.444.937,18 -50.574,82 0,00 0,00 -788.864,46 -1.207.158,51 -34.808,78 0,00 0,00 -387.761,88 -147.425,86 -5.424.866,10 14.315,36 1.527,40 0,00 22.778,97 2.691.380,62 -274.216,80 290.731,00 -453.110,00 833,00 22.220,12 -4.196.819,24 187.686.500,41 26.781.424,17 0,00 442.171.426,63 334.769.471,90 17.163.091,64 608.781,02 163,00 18.152.927,08 40.369.592,33 13.771.114,28 -790.756,85 -2.969.577,47 0,00 -138.610.955,35 -42.935.850,69 -3.600.127,91 -97.287,67 -163,00 -5.548.822,96 -5.155.644,10 0,00 0,00 -500.722,43 0,00 -6.025.523,28 -7.498.502,84 -654.683,04 -24.622,63 -407.799,00 -1.344.973,34 -1.141.297,94 0,00 0,00 0,00 0,00 510.834,28 185.319,14 1.087,78 0,00 0,00 115.937,93 69.560,93 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -8.035,39 8.035,39 -4.537,85 407.799,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -790.756,85 -3.470.299,90 0,00 -144.125.644,35 -50.257.069,78 -4.245.687,78 -126.448,15 -163,00 -6.777.858,37 -6.227.381,11 0,00 186.895.743,56 23.311.124,27 0,00 298.045.782,28 284.512.402,12 12.917.403,86 482.332,87 0,00 11.375.068,71 34.142.211,22 13.771.114,28 186.242.038,79 23.807.319,30 0,00 287.617.326,60 282.870.921,28 13.840.604,56 204.264,77 453.110,00 9.937.023,46 33.179.760,85 13.947.862,44 311.768.911,82 2.887.802,96 416.377.615,95 38.200.000,00 0,00 0,00 0,00 7.600.000,00 0,00 0,00 0,00 -9.000.000,00 0,00 0,00 453.110,00 0,00 311.768.911,82 2.887.802,96 416.830.725,95 36.800.000,00 -3.025.000,00 -1,00 -20.919.128,36 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -407.799,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.025.000,00 -1,00 -21.326.927,36 0,00 308.743.911,82 2.887.801,96 395.503.798,59 36.800.000,00 308.743.911,82 2.887.801,96 395.458.487,59 38.200.000,00 23.171.498,04 0,00 286.786.762,43 687.623,90 9.000.000,00 0,00 23.021.192,27 0,00 -2.375,07 0,00 -6.632.090,40 -206.259,42 0,00 0,00 0,00 0,00 32.169.122,97 0,00 303.175.864,30 481.364,48 -7.995.531,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -7.995.531,31 0,00 0,00 0,00 24.173.591,66 0,00 303.175.864,30 481.364,48 15.175.966,73 0,00 286.786.762,43 687.623,90 2.827.909.001,22 87.018.622,97 -31.644.392,57 0,00 2.883.283.231,62 -254.213.006,28 -21.051.547,92 1.202.913,12 0,00 772.539,59 -274.061.641,08 2.609.994.130,13 2.573.695.994,94 Anlage 5.2 Forderungsspiegel Stadt Aachen Forderungsspiegel Art der Forderungen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres * 31.12.2014 EUR 1 1. Gesamtbetrag des mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr EUR 2 1 - 5 Jahre EUR 3 mehr als 5 Jahre EUR 4 Vorjahres 31.12.2013 EUR 5 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1. Gebühren 3.667.792,96 3.660.153,17 5.111,12 2.528,67 4.762.142,18 1.2. Beiträge 1.154.898,58 1.015.370,45 81.661,16 57.866,97 1.074.930,07 1.3. Steuern 14.509.132,69 14.494.198,24 14.934,45 0,00 17.050.054,87 6.300.609,85 6.300.609,85 0,00 0,00 2.368.763,12 14.035.678,13 13.974.974,81 37.718,74 22.984,58 11.060.156,32 39.668.112,21 39.445.306,52 139.425,47 83.380,22 36.316.046,56 3.460.045,65 3.447.484,16 12.200,57 360,92 2.715.127,06 332.465,71 315.046,77 17.418,94 0,00 11.893.612,15 8.446.218,80 2.191.218,80 6.255.000,00 0,00 7.728.113,08 1.4. Forderungen aus Transferleistungen 1.5. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Summe Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 2.2. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.3. Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen 2.4. Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.333.289,57 25.333.289,57 0,00 0,00 12.417.881,39 Summe Privatrechtliche Forderungen 37.572.019,73 31.287.039,30 6.284.619,51 360,92 34.754.733,68 Summe aller Forderungen 77.240.131,94 70.732.345,82 6.424.044,98 83.741,14 71.070.780,24 Sonstige Vermögensgegenstände 39.731.079,06 39.331.863,41 206.573,97 192.641,68 43.584.251,29 2.5. Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen 3. Summe aller Forderunge und sonstigen Vermögensgegenstände: * unter Berücksichtigung der Forderungsbewertung 116.971.211,00 114.655.031,53 Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel Rückstellungsspiegel zum 31.12.2014 Bilanzposition / Rückstellungsart Bestandskonto 3.1 Pensions- und Beihilferückstellungen Gesamtbetrag 31.12.2013 EUR Veränderungen im Haushaltsjahr Inanspruchnahme Auflösung Umbuchung Gesamtbetrag 31.12.2014 EUR Zuführung 25110000 25120000 453.575.485,60 383.589.656,60 69.985.829,00 0,00 0,00 0,00 14.548.941,27 12.391.112,24 2.157.829,03 -1.190.320,75 -1.190.320,75 0,00 31.598.298,42 28.649.833,39 2.948.465,03 469.434.522,00 398.658.057,00 70.776.465,00 26110000 26110000 20.815.835,01 17.630.568,73 3.185.266,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.815.835,01 17.630.568,73 3.185.266,28 27110000 27110000 27110000 1.464.358,89 1.335.684,37 84.226,52 44.448,00 947.590,31 887.872,84 59.717,47 0,00 24.509,05 0,00 24.509,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 30.000,00 522.259,53 447.811,53 0,00 74.448,00 Rückstellungen für versetzte Mitarbeiter Rückstellungen nach Wechsel zur Städteregion Rückstellungen für Besoldungsanpassung 25130000 25140000 25150000 83.139.089,47 6.931.704,28 15.978.486,14 1.830.000,00 8.366.763,32 63.507,86 62.764,88 0,00 23.087.218,37 4.442,72 440.729,26 1.830.000,00 1.190.320,75 1.103.017,25 87.303,50 0,00 5.165.158,04 0,00 0,00 0,00 58.040.586,57 7.966.770,95 15.562.295,50 0,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge der Altersteilzeit Rückstellungen für Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge 25310000 25320000 25330000 3.120.745,49 1.523.848,93 1.433.132,13 163.764,43 991.916,85 685.247,73 270.186,03 36.483,09 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 52.876,49 36.149,99 2.002,69 14.723,81 2.181.705,13 874.751,19 1.164.948,79 142.005,15 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub Personalrückstellungen wegen Städteregion 28110000 28120000 2.434.735,16 1.423.076,22 0,00 891.079,24 0,00 531.996,98 0,00 0,00 45.737,61 0,00 2.480.472,77 0,00 Rückstellungen für geleistete Überstunden und Gleitzeit Gleitzeit und Überstunden Überstunden Feuerwehr 28210000 1.793.831,78 1.793.831,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 807.125,60 262.916,40 544.209,20 2.600.957,38 2.056.748,18 544.209,20 Rückstellung für Abwasserabgaben Rückstellung für Abwasserpauschale 28510000 28520000 890.797,32 490.000,00 557.125,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 449.000,00 0,00 782.671,61 490.000,00 Andere sonstige Rückstellungen Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG Schulbuchfonds Bahnhof Rothe Erde Überörtliche Prüfung GPA Grundbesitzabgaben Betriebskostennachzahlung 28910000 1.015.852,09 679.574,34 647,61 53.384,10 163.200,00 114.000,00 5.046,04 230.001,70 51.606,03 647,61 14.702,02 44.000,00 114.000,00 5.046,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 785.850,39 627.968,31 0,00 38.682,08 119.200,00 0,00 0,00 Rückstellung für Ausbau der Ringbahn Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungs GmbH Rückstellung für Stiftung Bischoff Rückstellung für Erbersatzsteuer Bischoff Rückstellung für Stiftungen Rückstellung für die BP BgA Parkhäuser / E.V.A. Rückstellung für die Bildung der Städteregion Steuerrückstellungen Prozesskostenrückstellungen Rückstellung für Verlustübernahme AGIT Rückstellung für Verlustübernahme E.V.A. 28910001 28910002 28910010 28920000 28920010 28920011 28930000 28940000 28960000 28970000 28980100 28980110 40.000,00 3.000.000,00 5.100.000,00 7.516.520,79 0,00 59.260,00 1.700.000,00 25.402.906,78 2.372.481,17 1.075.500,00 115.192,25 848.000,00 0,00 7.502,29 0,00 0,00 0,00 51.547,84 438.370,17 4.109.865,32 0,00 0,00 115.192,25 847.889,21 0,00 0,00 0,00 7.516.520,79 0,00 0,00 1.261.629,83 11.500.000,00 1.788,00 0,00 0,00 110,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.877.105,00 24.160,00 0,00 1.715.097,06 0,00 39.000,00 155.056,28 0,00 40.000,00 2.992.497,71 5.100.000,00 0,00 1.877.105,00 31.872,16 0,00 11.508.138,52 2.370.693,17 1.114.500,00 155.056,28 0,00 558.994.768,97 9.314.353,63 37.660.668,69 0,00 36.793.456,46 548.813.203,11 Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen 3.2 Rückstellungen für Altlasten / Deponien Rekultivierung Deponie Alsdorf-Warden Sanierung Krantzgelände 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Sanierungsmaßnahmen Rathaus Modernisierungsmaßnahmen gewoge Gebäude Sanierungsmaßnahmen Guth Hanbruch 3.4 Sonstige Rückstellungen Gesamtsumme Rückstellungen Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 4 - Verbindlichkeitenspiegel zur Schlussbilanz 2014 zum 31.12.2014 der Stadt Aachen Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag des Haushaltsjahres bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre EUR EUR EUR 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 2.4.2 vom Land 2.4.3 von Gemeinden (GV) 2.4.4 von Zweckverbänden 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.5. vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1. vom öffentlichen Bereich 3.2 vom privaten Kreditmarkt 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Wert aus SB 2013 mit einer Restlaufzeit mehr als 5 Jahre EUR 0,00 0,00 EUR 0,00 0,00 0,00 468.169.368,63 0,00 0,00 0,00 34.749,82 0,00 0,00 34.749,82 0,00 0,00 1.971.505,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.725.263,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 459.472.599,17 0,00 0,00 0,00 34.749,82 0,00 0,00 34.749,82 0,00 0,00 462.896.751,07 0,00 0,00 0,00 37.771,56 0,00 0,00 37.771,56 0,00 0,00 0,00 468.134.618,81 468.134.618,81 0,00 0,00 1.971.505,96 1.971.505,96 0,00 0,00 6.725.263,50 6.725.263,50 0,00 0,00 459.437.849,35 459.437.849,35 0,00 0,00 462.858.979,51 462.858.979,51 0,00 312.852.268,77 0,00 312.852.268,77 312.852.268,77 0,00 312.852.268,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 270.700.000,00 0,00 270.700.000,00 20.005.091,94 20.005.091,94 0,00 0,00 18.318.937,51 8.135.252,58 7.362.673,77 69.198.424,97 51.837.884,13 937.560.964,79 8.135.252,58 7.362.673,77 69.198.424,97 51.837.884,13 471.363.102,12 0,00 0,00 0,00 0,00 6.725.263,50 0,00 0,00 0,00 0,00 459.472.599,17 9.146.577,42 5.170.113,34 47.703.906,53 33.719.860,62 847.656.146,49 Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten (Bürgschaften): Stand: 25.05.2016 72.217.978,82 79.674.705,70 Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel zum Jahresabschluss 2014 Gesamtbetrag Gesamtbetrag EB-Änderung Zuführungen EUR laufende Auflösung EUR 108.939.862,97 4.407.596,94 10.992.413,08 102.355.046,83 Sonstige Zuwendungen 3.416.818,49 3.542.505,39 2.846.026,02 4.113.297,86 Fördermittel U3-Ausbau 4.219.233,30 865.091,55 435.858,68 4.648.466,17 ARAP Konto 31.12.2013 EUR Aktive RAP für geleistete Zuwendungen: 19110000 weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II) Besoldung und Versorgung 31.12.2014 EUR 96.817.143,04 0,00 3.223.860,24 93.593.282,80 4.486.668,14 0,00 4.486.668,14 0,00 0,00 4.285.581,13 0,00 4.285.581,13 ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung 19117011 19117111 19110010 6.837.780,47 779.280,52 0,00 7.617.060,99 WB ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpfl. 19110011 -423.403,47 0,00 170.057,87 -593.461,34 Sonstige aktive RAP 19910000 2.204.178,77 2.276.404,20 2.173.345,77 2.307.237,20 StädteRegion ARAP 19950000 45.035.292,01 0,00 1.667.973,78 43.367.318,23 Besoldung und Versorgung Summe: 162.593.710,75 0,00 Gesamtbetrag PRAP Konto 31.12.2013 EB-Änderung EUR Passive RAP für erhaltene Zuwendungen 39110000 Sonstige Zuwendungen Fördermittel U3-Ausbau weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II) 11.748.862,79 Zuführungen EUR 15.003.790,50 159.338.783,04 laufende Auflösung EUR Gesamtbetrag 31.12.2014 EUR 106.804.372,55 2.411.102,03 8.743.375,03 100.472.099,55 5.599.580,71 583.811,67 3.955.921,06 2.227.471,32 4.387.648,80 1.827.290,36 1.563.593,73 4.651.345,43 96.817.143,04 0,00 3.223.860,24 93.593.282,80 4.390.397,91 548.644,67 0,00 4.939.042,58 PRAP f. erhalt. Zuwend. Zur Weiterleitung 39110010 WB PRAP f erhalt Zuwend zur Weiterleitung 39110011 -271.664,87 0,00 102.070,42 -373.735,29 Sonstige passive RAP 39910000 57.829.417,58 6.037.817,48 5.279.010,39 58.588.224,67 Sonstiges Friedhofsgebühren Ruherechtsentschädigung PRAP für Derivate Summe: 39912001 1.964.823,72 1.820.924,08 1.963.076,08 1.822.671,72 53.962.498,16 4.216.893,40 3.189.127,93 54.990.263,63 1.902.095,70 0,00 126.806,38 1.775.289,32 1.823.818,77 0,00 243.446,63 1.580.372,14 170.576.341,94 0,00 8.997.564,18 14.367.902,47 165.206.003,65 Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen Anlage 6: Übersicht des Stiftungsvermögens zum 31.12.2014 1 Kinder- und Jugendfonds EUR Summe Stiftungsvermögen A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude EUR 2 Musik, Wiss. und Kunst EUR 3 Van Gils 4 Dassen EUR EUR 181.109.195,07 24.361.608,75 301.301,53 0,00 0,00 II. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens 26.455.592,27 15.000.000,00 2.540.791,57 821.218,43 16.684,30 10.915,30 149.746,70 102.807,60 242.080,98 166.191,73 B. Umlaufvermögen I. Liquide Mittel 16.548.133,52 1.751.293,47 20.909,01 55.649,51 91.002,00 2.092.971,99 54.774,95 323,00 3.040,00 4.914,00 3.184,88 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Forderungen C. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva A. Eigenkapital I. Grundstockvermögen II. Gewinnrücklagen Gewinn-/Verlustvortrag B. Rückstellungen C. Erhaltene Anzahlungen D. Verbindlichkeiten E. Passive Rechnungsabgrenzung Summe Passiva 241.209.077,73 29.529.687,17 350.133,14 311.243,81 504.188,71 215.887.151,01 3.630.039,50 18.106.152,17 27.711.080,99 0,00 1.816.736,33 330.574,31 0,00 19.158,83 269.701,64 0,00 41.142,17 435.996,46 0,00 67.792,25 1.908.977,16 1.780,57 400,00 400,00 400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 89,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.676.757,89 - 241.209.077,73 29.529.687,17 Seite 1 von 4 350.133,14 311.243,81 504.188,71 Stiftungsvermögen A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 5 Poth 6 Ausbildungsfonds 7 Salvatorkirche 8 Broudlet Startz 9 Mies-van-der-Rohe EUR EUR EUR EUR EUR 0,00 1.421.171,90 0,00 9.948.434,63 0,00 II. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens 73.913,10 49.148,37 241.846,51 161.737,51 15.532,18 10.371,66 3.533.202,94 2.209.355,75 33.662,83 22.430,61 B. Umlaufvermögen I. Liquide Mittel 29.317,34 75.658,54 3.952,13 947.409,95 9.617,17 1.453,00 5.936,29 306,00 84.893,01 663,00 0,00 0,00 0,00 2.454,88 0,00 II. Forderungen C. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva A. Eigenkapital I. Grundstockvermögen II. Gewinnrücklagen Gewinn-/Verlustvortrag 153.831,81 1.906.350,75 30.161,97 16.725.751,16 66.373,61 132.379,46 0,00 21.052,35 1.832.943,51 0,00 72.467,99 27.814,84 0,00 2.047,13 14.122.044,92 0,00 2.597.993,91 60.256,85 0,00 5.716,76 400,00 400,00 300,00 2.130,43 400,00 C. Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 D. Verbindlichkeiten 0,00 539,25 0,00 3.581,90 B. Rückstellungen 0,00 , E. Passive Rechnungsabgrenzung Summe Passiva 0,00 153.831,81 0,00 1.906.350,75 Seite 2 von 4 0,00 30.161,97 0,00 16.725.751,16 0,00 66.373,61 10 Stiftung Bischoff Stiftungsvermögen A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude II. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens B. Umlaufvermögen I. Liquide Mittel II. Forderungen C. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva A. Eigenkapital I. Grundstockvermögen II. Gewinnrücklagen Gewinn-/Verlustvortrag B. Rückstellungen C. Erhaltene Anzahlungen D. Verbindlichkeiten E. Passive Rechnungsabgrenzung Summe Passiva EUR 11 12 Elisabethspitalfonds Alten- und Siechenfonds EUR EUR 13 Armenfonds 14 Cockerill u. Liebermann EUR EUR 26.205.029,61 58.652.950,62 29.900.794,70 15.411.727,69 14.906.175,64 0,00 0,00 7.021.878,56 3.885.944,48 8.127.936,90 4.770.042,08 2.147.420,97 1.425.243,77 2.137.345,00 1.249.027,31 1.691.033,40 4.715.471,51 3.762.420,82 1.406.562,04 1.850.222,02 28.950,55 1.384.342,71 193.093,83 133.077,78 193.787,87 730,00 0,00 0,00 0,00 0,00 27.925.743,56 75.660.587,88 46.754.288,33 20.524.032,25 20.336.557,84 26.061.443,57 3.630.039,50 -3.700.251,56 67.076.891,87 0,00 6.996.842,78 41.120.573,35 0,00 5.627.019,47 18.697.418,20 0,00 1.783.875,73 17.586.834,04 0,00 2.746.999,29 1.880.184,74 9.324,22 6.606,26 2.166,18 2.694,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54.327,31 1.577.529,01 89,25 40.572,14 29,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 27.925.743,56 75.660.587,88 46.754.288,33 Seite 3 von 4 20.524.032,25 20.336.557,84 Stiftungsvermögen A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 15 Graf von Nellessen 16 Stiftung Houben EUR EUR 17 Familienstiftung Vonachten EUR 0,00 0,00 0,00 II. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens 146.432,79 97.427,79 9.230,04 6.172,71 17.886,90 11.964,90 B. Umlaufvermögen I. Liquide Mittel 128.564,50 2.686,50 6.363,61 2.881,00 182,00 353,00 0,00 0,00 0,00 II. Forderungen C. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva A. Eigenkapital I. Grundstockvermögen II. Gewinnrücklagen Gewinn-/Verlustvortrag 375.306,08 18.271,25 36.568,41 366.966,00 0,00 7.750,08 18.456,00 0,00 -584,75 35.775,00 0,00 393,41 590,00 400,00 400,00 C. Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 D. Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 E. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 0,00 B. Rückstellungen Summe Passiva 375.306,08 18.271,25 Seite 4 von 4 36.568,41 Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen A rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a ä c e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n Anlage 7: Übersicht Ermächtigungsübertragungen 2014 nach 2015 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR Aufwandsermächtigungen (ggf. auch zweckgebundene Erträge) 4-010604-901-6 52410000 313.800,00 € 1-010804-900-3 52560000 242.586,32 € 1-010901-900-5 54290000 266.911,04 € 1-010909-900-1 52910000 595.720,49 € 4-011001-910-8 52910000 194.116,35 € 4-011303-912-9 52410000 777.700,00 € 1-011304-900-6 52410000 200.000,00 € 4-011304-002-8 52910000 310.000,00 € 1-021501-900-3 52560000 315.385,00 € 4-030104-902-4 54230000 168.000,00 € 1-030302-900-4 52350000 230.500,00 € 4-040101-904-5 53180000 355.533,34 € 1-060101-800-4 52560000 1.653.796,83 € 4-060101-919-7 52320000 308.064,23 € 4-060101-980-6 52410000 2.812.962,94 € 1-060201-800-9 52560000 560.085,93 € 1-060201-800-9 57920000 449.900,00 € 4-090101-001-6 53180000 192.576,69 € 4-090101-008-1 52910000 204.366,57 € 4-090101-902-4 52910000 231.238,30 € 4-100901-900-7 52910000 215.987,36 € 4-120102-005-4 52910000 586.734,98 € 4-120102-907-9 52420000 394.907,63 € 4-120102-924-7 52560000 164.641,82 € 4-120201-905-5 52910000 417.798,01 € 4-120201-923-1 52910000 340.200,00 € 4-130101-903-3 52569999 400.000,00 € 1-130103-900-2 52420000 214.338,39 € 1-140301-900-3 53180000 279.306,93 € 4-150101-911-1 52790000 152.647,49 € 4-150102-901-9 52790000 272.521,84 € 4-150201-907-7 52790000 238.787,86 € 4-150201-907-7 53180000 319.472,38 € 4-150201-911-6 52790000 163.124,08 € 1-010102-000-5 53180000 70.000,00 € 4-010203-902-7 53180000 19.625,57 € 4-010203-903-5 54310000 1.335,39 € 4-010203-908-4 52910000 1.671,82 € 4-010203-909-2 52790000 104.912,85 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR 64.307,44 € 124.205,79 € 181.122,88 € 209.778,80 € 30.243,49 € 448.632,00 € 89.885,21 € 117.107,51 € 236.949,32 € 64.043,43 € - € 429.756,89 € 423.517,46 € 317.003,00 € 618.873,48 € 290.970,98 € - € 123.266,88 € 72.778,26 € 111.388,36 € 85.500,00 € 147.315,81 € 153.732,01 € - € 59.201,73 € - € - € 64.088,15 € 241.087,77 € 55.654,51 € - € 161.168,57 € 141.373,91 € 83.712,07 € - € 6.642,70 € 1.523,46 € 408,33 € 49.235,51 € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 249.492,56 € 49.927,38 € 37.528,16 € 385.941,69 € 163.872,86 € 289.063,00 € 64.039,75 € 40.281,40 € 46.084,44 € 22.490,00 € 273.607,27 € 23.776,45 € 507.308,23 € 4.701,06 € 524.089,46 € 14.682,04 € 175.000,00 € 69.309,81 € 190.088,31 € 20.052,88 € 44.087,36 € 463.867,59 € 241.175,62 € 69.523,50 € 112.260,72 € 125.564,64 € 400.000,00 € 107.096,45 € 38.219,16 € 76.293,48 € 272.521,84 € 27.619,29 € 181.962,42 € 5.123,32 € 18.000,00 € 22.337,87 € 1.711,93 € 1.763,49 € 12.241,46 € 249.492,56 € 49.927,38 € 37.528,16 € 385.941,69 € 163.872,86 € 289.063,00 € 64.039,75 € 40.281,40 € 46.084,44 € 22.490,00 € 273.607,27 € 23.776,45 € 507.308,23 € 4.701,06 € 524.089,46 € 14.682,04 € 175.000,00 € 69.309,81 € 190.088,31 € 20.052,88 € 44.087,36 € 463.867,59 € 241.175,62 € 69.523,50 € 112.260,72 € 125.564,64 € 400.000,00 € 107.096,45 € 38.219,16 € 76.293,48 € 272.521,84 € 27.619,29 € 181.962,42 € 5.123,32 € 18.000,00 € 22.337,87 € 1.711,93 € 1.763,49 € 12.241,46 € Seite 1 von 16 Bemerkungen Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 1-010803-900-8 54120000 1-010804-900-3 52790000 1-010909-900-1 54130000 1-011301-900-3 52410000 1-011301-900-3 52560000 4-011301-903-3 52410000 4-011301-903-3 52560000 4-011301-903-3 53150000 4-011301-906-6 52560000 1-011303-000-2 57640000 4-011303-914-5 52910000 4-011303-935-4 52410000 4-011303-936-2 52410000 4-011303-937-9 52410000 4-011303-938-7 52410000 4-011303-940-1 52410000 4-011303-947-5 52410000 1-011304-100-7 52560000 4-011304-001-1 52410000 4-011304-001-1 52910000 4-011304-904-4 52910000 1-011901-100-7 57640000 4-011901-102-9 53180000 4-011903-301-3 52410000 4-011903-301-3 53180000 4-011904-401-8 52410000 4-011904-401-8 53180000 4-011904-402-6 53180000 4-011905-502-2 53180000 4-011906-602-7 53180000 4-021001-917-2 52910000 1-021503-900-2 52560000 4-021503-907-3 52910000 1-021701-900-4 52560000 1-021701-900-4 57640000 1-021702-900-8 52560000 1-030104-900-2 52560000 1-030104-900-2 57640000 1-030105-900-6 52560000 1-030301-900-9 57640000 1-030302-900-4 52560000 1-030302-900-4 53170000 1-030302-900-4 54170000 4-050101-980-7 53390000 4-050202-980-7 53390000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 23.900,00 € 16.400,00 € 5.100,00 € 113.600,00 € 23.318,88 € 145.396,57 € 6.300,00 € 5.000,00 € 27.684,57 € - € - € - € - € - € - € - € - € 55.109,33 € - € 20.000,00 € 44.400,00 € 349,00 € 8.600,00 € 2.923,91 € - € 11.600,00 € 2.088,48 € - € 9.500,00 € 13.400,00 € 18.000,00 € 24.400,00 € - € 69.000,00 € 24.200,00 € 38.000,00 € 128.793,03 € 252,52 € 125.659,63 € - € 37.262,60 € 100,00 € 100,00 € 436,56 € 6.151,83 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR 5.578,13 € 2.157,66 € - € 7.480,82 € 3.666,33 € 788,38 € - € - € - € - € - € 50.400,00 € 124.410,00 € 413.800,00 € 9.765,00 € 20.170,00 € 40.000,00 € - € - € 16.477,39 € 2.309,18 € 772,55 € 19.540,17 € 5.405,88 € - € 11.205,83 € 17.631,64 € 8.253,61 € 7.000,00 € 15.376,22 € - € 5.298,76 € - € 21.549,04 € 17.146,78 € 15.440,04 € 112.150,22 € - € 108.395,85 € - € 37.750,72 € 1.930,51 € - € 6.000,00 € 1.920,12 € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 10.000,00 € 10.000,00 € 6.753,17 € 6.753,17 € 4.500,00 € 4.500,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € 19.652,55 € 19.652,55 € 115.500,00 € 115.500,00 € 6.300,00 € 6.300,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 27.684,57 € 27.684,57 € 2.761,40 € 2.761,40 € 76.160,00 € 76.160,00 € 66.100,00 € 66.100,00 € 76.545,00 € 76.545,00 € 91.364,00 € 91.364,00 € 48.724,00 € 48.724,00 € 35.853,00 € 35.853,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 37.718,71 € 37.718,71 € 4.094,72 € 4.094,72 € 9.427,89 € 9.427,89 € 760,00 € 760,00 € 2.310,44 € 2.310,44 € 7.350,00 € 7.350,00 € 2.923,91 € 2.923,91 € 9.302,50 € 9.302,50 € 394,17 € 394,17 € 9.864,00 € 9.864,00 € 8.253,61 € 8.253,61 € 7.100,00 € 7.100,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 5.470,67 € 5.470,67 € 97.017,04 € 97.017,04 € 30.141,09 € 30.141,09 € 2.990,00 € 2.990,00 € 13.992,50 € 13.992,50 € 748,51 € 748,51 € 494,96 € 494,96 € 2.199,24 € 2.199,24 € 240,00 € 240,00 € 6.508,95 € 6.508,95 € 8.069,49 € 8.069,49 € 1.280,30 € 1.280,30 € 336,56 € 336,56 € 4.231,71 € 4.231,71 € Seite 2 von 16 Bemerkungen Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 4-050202-981-5 53390000 4-050501-905-4 50190000 4-050501-910-1 52350000 4-050501-910-1 52380000 4-050501-910-1 52410000 1-060101-800-4 57920000 4-060101-904-3 52320000 4-060101-924-4 52790000 1-060201-000-1 52410000 1-060201-000-1 52560000 1-060201-400-5 52410000 4-060201-403-5 53180000 4-060201-501-1 53150000 4-060201-927-3 52910000 4-060201-930-4 52910000 4-060301-917-3 53180000 1-080101-800-2 52560000 4-080101-801-6 52540000 4-080202-401-2 53180000 4-080202-802-4 53180000 4-080202-803-2 53180000 4-090101-001-6 52910000 4-090101-002-4 52560000 4-090101-002-4 52910000 4-090101-002-4 53150000 4-090101-008-1 54290000 4-090101-010-4 53150000 4-090101-010-4 53170000 4-090101-012-9 52910000 4-090101-013-7 52910000 4-090101-100-9 52910000 4-090101-201-8 52790000 4-090101-300-2 54290000 4-090101-600-5 54290000 4-090101-801-5 52910000 4-090101-904-2 52910000 4-090101-912-9 52910000 4-090101-913-7 52910000 4-090101-914-5 52910000 1-100402-900-7 52910000 1-100803-900-4 52560000 4-100901-902-3 52910000 1-120102-200-1 52560000 4-120102-002-1 52350000 4-120102-002-1 52560000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 1.666,00 € - € - € - € 1.900,00 € 97.800,00 € - € 40.900,00 € 56.800,00 € - € 78.600,00 € - € 2.000,00 € 2.133,55 € 2.695,06 € - € 89.414,29 € 11.467,07 € 7.600,00 € 10.167,13 € 16.200,00 € 125.000,00 € 12.659,75 € 28.703,39 € 30.389,84 € 312,54 € 1.845,47 € 70.138,88 € 29.200,00 € - € 23.750,25 € - € 20.510,62 € 144.053,56 € 47.656,25 € 64.677,22 € 2.903,47 € 50.000,00 € 20.000,00 € 4.312,23 € 142.664,82 € 55.301,38 € - € - € 7.500,00 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR 2.085,56 € - € - € - € 7.181,54 € - € - € 36.630,81 € - € 6.757,51 € 16.975,83 € - € - € 2.011,85 € 1.839,34 € 130,00 € 45.447,86 € 7.573,10 € 11.283,70 € 2.503,00 € 819,00 € 22.345,39 € - € 595,00 € - € 262,50 € 560,49 € 20.391,59 € 442,59 € - € 8.697,39 € - € 10.442,23 € 10.642,44 € - € 51.841,23 € 1.229,87 € - € 8.633,60 € 2.108,25 € 204.294,17 € 10.946,74 € - € - € - € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 1.171,96 € 1.171,96 € 1.810,00 € 1.810,00 € 49.385,85 € 49.385,85 € 5.465,08 € 5.465,08 € 10.782,70 € 10.782,70 € 97.800,00 € 97.800,00 € 272.000,00 € 272.000,00 € 2.930,79 € 2.930,79 € 3.000,00 € 3.000,00 € 184.748,14 € 184.748,14 € 45.904,17 € 45.904,17 € 17.017,00 € 17.017,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 121,70 € 121,70 € 955,72 € 955,72 € 2.620,00 € 2.620,00 € 18.804,97 € 18.804,97 € 426,90 € 426,90 € 2.767,00 € 2.767,00 € 3.569,72 € 3.569,72 € 1.424,54 € 1.424,54 € 52.654,61 € 52.654,61 € 12.659,75 € 12.659,75 € 28.108,39 € 28.108,39 € 30.389,84 € 30.389,84 € 29.047,31 € 29.047,31 € 1.284,98 € 1.284,98 € 49.747,29 € 49.747,29 € 28.757,41 € 28.757,41 € 100.000,00 € 100.000,00 € 12.675,00 € 12.675,00 € 2.725,05 € 2.725,05 € 9.689,22 € 9.689,22 € 125.633,81 € 125.633,81 € 23.900,00 € 23.900,00 € 7.020,03 € 7.020,03 € 1.673,60 € 1.673,60 € 50.000,00 € 50.000,00 € 15.366,40 € 15.366,40 € 2.203,98 € 2.203,98 € 39.397,10 € 39.397,10 € 53.254,64 € 53.254,64 € 1.500,00 € 1.500,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 7.500,00 € 7.500,00 € Seite 3 von 16 Bemerkungen Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 4-120102-005-4 52350000 4-120102-005-4 52560000 4-120102-007-9 52350000 4-120102-007-9 52560000 4-120102-008-7 52350000 4-120102-008-7 52560000 4-120102-010-1 52350000 4-120102-010-1 52560000 4-120102-011-8 52560000 4-120102-012-6 52350000 4-120102-012-6 52560000 4-120102-014-2 52350000 4-120102-014-2 52560000 4-120102-021-4 52350000 4-120102-021-4 52560000 4-120102-024-7 52350000 4-120102-024-7 52560000 4-120102-024-7 52910000 4-120102-025-5 52910000 4-120102-026-3 52910000 4-120102-027-1 52350000 4-120102-027-1 52560000 4-120102-027-1 52910000 4-120102-039-2 52350000 4-120102-039-2 52560000 4-120102-042-3 52560000 4-120102-043-1 54290000 4-120102-100-6 52350000 4-120102-101-4 52350000 4-120102-101-4 52560000 4-120102-104-7 52350000 4-120102-104-7 52560000 4-120102-107-1 52350000 4-120102-107-1 52560000 4-120102-200-7 52350000 4-120102-200-7 52560000 4-120102-300-8 52350000 4-120102-300-8 52560000 4-120102-306-5 52350000 4-120102-306-5 52560000 4-120102-401-7 52350000 4-120102-401-7 52560000 4-120102-406-6 52350000 4-120102-406-6 52560000 4-120102-408-2 52350000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR - € 76.417,61 € - € 31.800,00 € - € 75.000,00 € - € 51.054,70 € 8.951,80 € - € 6.920,00 € - € 1.478,10 € - € 2.500,00 € - € 29.100,00 € 51.700,47 € - € - € - € - € 31.673,14 € - € 14.800,00 € - € 18.739,00 € - € - € 76.104,75 € - € 970,02 € - € 5.000,00 € - € 38.070,14 € - € 10.000,00 € - € - € - € 110.000,00 € - € 18.000,00 € - € Vorläufiges Jahresergebnis EUR - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € 1.607,51 € 1.266,31 € 1.305,32 € - € - € 12.695,03 € - € - € - € 218,00 € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 55.837,46 € 55.837,46 € 66.500,27 € 66.500,27 € 25.400,00 € 25.400,00 € 31.800,00 € 31.800,00 € 60.000,00 € 60.000,00 € 59.769,37 € 59.769,37 € 81.917,92 € 81.917,92 € 37.002,56 € 37.002,56 € 4.507,17 € 4.507,17 € 5.536,00 € 5.536,00 € 32.220,98 € 32.220,98 € 56.938,96 € 56.938,96 € 1.478,10 € 1.478,10 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.226,30 € 2.226,30 € 22.500,00 € 22.500,00 € 29.251,53 € 29.251,53 € 10.068,26 € 10.068,26 € 3,58 € 3,58 € 16,54 € 16,54 € 31.497,59 € 31.497,59 € 1.173,34 € 1.173,34 € 18.978,11 € 18.978,11 € 11.800,00 € 11.800,00 € 14.800,00 € 14.800,00 € 5.725,43 € 5.725,43 € 18.521,00 € 18.521,00 € 21.772,68 € 21.772,68 € 32.845,87 € 32.845,87 € 76.104,75 € 76.104,75 € 12.289,03 € 12.289,03 € 970,02 € 970,02 € 6.222,00 € 6.222,00 € 4.921,95 € 4.921,95 € 170.864,83 € 170.864,83 € 38.070,14 € 38.070,14 € 8.000,00 € 8.000,00 € 3.400,00 € 3.400,00 € 12.000,00 € 12.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 88.000,00 € 88.000,00 € 110.000,00 € 110.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 6.800,00 € 6.800,00 € Seite 4 von 16 Bemerkungen Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 4-120102-408-2 52560000 4-120102-502-6 52350000 4-120102-502-6 52560000 4-120102-505-9 52350000 4-120102-505-9 52560000 4-120102-605-1 53170000 4-120102-801-2 52560000 4-120102-809-7 52350000 4-120102-809-7 52560000 4-120102-810-9 52560000 4-120102-903-8 52350000 4-120102-905-4 52410000 4-120102-905-4 54310000 4-120102-912-6 52560000 4-120102-914-2 52350000 4-120102-914-2 52560000 4-120102-917-5 52560000 4-120102-918-3 52350000 4-120102-918-3 52560000 4-120102-921-4 52350000 4-120102-921-4 52560000 4-120102-922-2 52560000 4-120102-923-9 52350000 4-120102-923-9 52560000 4-120102-924-7 52350000 4-120102-924-7 52910000 4-120102-926-3 52350000 4-120102-926-3 52560000 4-120102-927-1 52560000 4-120102-932-7 52350000 4-120102-932-7 52560000 4-120102-937-6 52560000 4-120102-938-4 52560000 4-120102-938-4 52910000 4-120102-943-1 52350000 4-120102-943-1 52560000 4-120102-944-8 52560000 4-120102-946-4 52560000 4-120102-947-2 52910000 4-120102-960-8 52560000 1-120201-900-9 52560000 4-120201-906-3 52910000 4-120201-910-2 52910000 4-120201-917-5 52910000 4-120201-922-3 52910000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 8.500,00 € - € 12.000,00 € - € 7.500,00 € 37.543,30 € 11.600,00 € - € 60.000,00 € - € - € 42.504,93 € 9.815,35 € 46.421,60 € - € 15.220,50 € 42.784,47 € - € 31.155,12 € - € 16.258,51 € 3.000,00 € - € 54.368,88 € - € - € - € 15.000,00 € 16,95 € - € 21.910,04 € 8.207,85 € 13.654,69 € 741,85 € - € 40.000,00 € 39.226,41 € 69.706,23 € - € - € 60.000,00 € 33.045,08 € 60.623,20 € 21.815,36 € 78.300,00 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR - € - € - € - € - € 30.642,50 € - € - € - € - € - € 30.655,32 € 3.725,10 € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € 21.070,72 € - € - € - € - € - € - € - € 623,56 € - € - € - € - € - € - € - € 4.127,79 € 18.644,78 € 486,35 € - € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 8.500,00 € 8.500,00 € 9.600,00 € 9.600,00 € 12.000,00 € 12.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 13.777,40 € 13.777,40 € 5.950,00 € 5.950,00 € 6.781,45 € 6.781,45 € 10.000,00 € 10.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 271,73 € 271,73 € 138.284,49 € 138.284,49 € 11.849,61 € 16.849,61 € 7.784,25 € 7.784,25 € 15.918,33 € 15.918,33 € 44.044,02 € 44.044,02 € 14.229,23 € 14.229,23 € 8.670,04 € 8.670,04 € 2.333,59 € 2.333,59 € 15.561,66 € 15.561,66 € 25.000,00 € 25.000,00 € 16.258,51 € 16.258,51 € 3.000,00 € 3.000,00 € 23.432,35 € 23.432,35 € 52.736,98 € 52.736,98 € 6.176,17 € 6.176,17 € 4.092,93 € 4.092,93 € 12.000,00 € 12.000,00 € 13.265,22 € 13.265,22 € 3.428,52 € 3.428,52 € 10.990,23 € 10.990,23 € 21.910,04 € 21.910,04 € 1.318,52 € 1.318,52 € 13.540,57 € 13.540,57 € 118,29 € 118,29 € 20.000,00 € 20.000,00 € 39.737,85 € 39.737,85 € 34.289,04 € 34.289,04 € 69.706,23 € 69.706,23 € 15.000,00 € 15.000,00 € 14.240,00 € 14.240,00 € 56.126,71 € 56.126,71 € 11.841,57 € 11.841,57 € 41.978,42 € 41.978,42 € 20.800,00 € 20.800,00 € 37.300,00 € 37.300,00 € Seite 5 von 16 Bemerkungen Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Verlagerung i.H.v. 5.000 € von 1-130101-900-3, 52910000 Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 4-120201-924-8 52910000 4-120201-927-2 52560000 4-120201-929-7 52910000 4-120201-932-8 52910000 4-120202-300-4 52560000 4-120202-918-8 52560000 4-120202-920-2 52560000 4-120202-921-9 52560000 1-130101-900-3 52560000 1-130101-900-3 52910000 4-130101-905-8 52410000 4-130101-905-8 52910000 4-130101-917-9 52560000 4-130101-918-7 52350000 4-130101-918-7 53150000 4-130101-919-5 52560000 4-130102-909-4 52420000 1-130103-900-2 52560000 4-130103-101-7 53180000 4-130103-903-2 52420000 4-130103-903-2 52560000 4-130103-903-2 53180000 4-130103-905-7 52540000 4-130103-905-7 53180000 4-130103-915-3 52560000 4-130103-916-1 52410000 4-130103-918-6 53180000 1-130104-900-6 52420000 4-130104-907-7 52560000 4-130104-917-3 52910000 4-140101-912-9 54290000 4-140101-918-6 52910000 4-140101-919-4 52420000 4-140102-906-9 53180000 4-150101-905-6 53580000 4-150101-907-2 50190000 4-150101-907-2 52790000 4-150101-907-2 57640000 4-150101-914-4 52790000 4-150101-915-2 53580000 4-150102-903-5 53150000 4-150102-904-3 53150000 4-150201-906-9 52790000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 125.500,00 € 7.072,20 € 50.000,00 € 94.932,97 € 50.000,00 € 42.337,97 € - € - € 52.532,49 € 56.270,00 € 26.400,00 € 10.583,89 € 128.334,29 € - € - € 64.968,50 € 131.000,00 € 8.486,00 € 14.000,00 € 50.463,34 € 8.499,20 € 3.671,28 € - € 45.577,08 € 8.925,00 € 702,10 € 25.000,00 € 54.100,00 € 50.000,00 € 117.500,00 € 114.400,00 € - € 138.893,72 € 21.925,00 € 93.301,28 € 14.000,00 € 33.674,33 € - € 16.308,51 € - € 90.000,00 € 9.000,00 € 73.522,03 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR - € - € - € 6.803,90 € - € - € - € - € 40.648,49 € - € 16.353,49 € 2.478,14 € - € - € - € - € 90.000,00 € 8.909,89 € 7.000,00 € 243,95 € - € 2.927,40 € 1.046,29 € 82.614,76 € - € 243,95 € 19.960,64 € 90.069,83 € 10.329,46 € - € 26.474,53 € 640,00 € 66.083,08 € 12.742,52 € 4.755,00 € 12.487,33 € 14.837,33 € - € 9.726,29 € - € - € - € 15.612,17 € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 57.500,00 € 57.500,00 € 7.072,20 € 7.072,20 € 50.000,00 € 50.000,00 € 88.129,07 € 88.129,07 € 2.318,64 € 2.318,64 € 42.337,97 € 42.337,97 € 89.500,00 € 89.500,00 € 14.680,80 € 14.680,80 € 13.000,00 € 13.000,00 € 33.190,00 € 28.190,00 € 4.441,95 € 4.441,95 € 12.068,40 € 12.068,40 € 128.334,29 € 128.334,29 € - € 5.000,00 € 5.000,00 € - € 34.905,40 € 34.905,40 € 41.000,00 € 41.000,00 € 5.987,00 € 5.987,00 € 7.000,00 € 7.000,00 € 49.819,39 € 49.819,39 € 1.743,79 € 1.743,79 € 243,88 € 243,88 € 4.973,13 € 4.973,13 € 61.962,32 € 61.962,32 € 5.831,00 € 5.831,00 € 458,15 € 458,15 € 5.339,36 € 5.339,36 € 19.877,90 € 19.877,90 € 39.215,19 € 39.215,19 € 117.500,00 € 117.500,00 € 67.617,30 € 67.617,30 € 1.000,00 € 1.000,00 € 48.210,42 € 48.210,42 € 9.182,48 € 9.182,48 € 19.601,28 € 19.601,28 € 14.000,00 € 14.000,00 € 13.303,67 € 13.303,67 € 800,00 € 800,00 € 6.882,22 € 6.882,22 € 20.924,08 € 20.924,08 € 69.948,87 € 69.948,87 € 9.000,00 € 9.000,00 € 57.909,86 € 57.909,86 € Seite 6 von 16 Bemerkungen Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Verlagerung i.H.v. 5.000 € auf 4-120102-903-8, 52410000 Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Verlagerung von Kostenart 53150000 Verlagerung auf Kostenart 52350000 Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR Vorläufiges Jahresergebnis EUR Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 4-150201-907-7 52910000 4-150201-907-7 54290000 4-150201-908-5 52790000 4-150201-910-8 53180000 4-150201-911-6 50190000 85.907,78 € 72.964,00 € 13.977,06 € 6.971,09 € 50.130,01 € 70.925,06 € 14.764,00 € 379,27 € - € 42.140,72 € 14.982,72 € 58.200,00 € 13.597,79 € 6.971,09 € 100.000,00 € 4-150201-912-4 52910000 18.544,93 € 4.611,07 € 21.524,22 € 2.337,46 € 5.386,68 € 1.339,43 € 7.625,75 € 2.800,99 € 30.297,44 € 30.089,20 € 6.902,17 € - € 17.598,38 € 46.500,00 € 870,38 € 6.177,45 € 1.000,00 € 54.665,63 € 13.554,58 € 2.935,00 € 41.600,00 € - € 11.652,68 € 9.900,00 € 3.200,00 € 20.945.217,43 € - € - € - € 2.583,35 € 440,00 € - € 121,63 € 234,00 € - € - € 43.858,41 € - € 236,58 € - € 25.132,49 € 10.871,27 € 15.690,30 € 5.826,24 € 15.873,11 € 1.725,00 € - € - € 7.734.388,35 € 500,00 € 5.386,68 € 1.339,43 € 5.042,40 € 2.360,99 € 30.297,44 € 29.967,57 € 6.668,17 € - € 17.598,38 € 7.967,85 € 870,38 € 7.690,87 € 1.000,00 € 13.966,69 € 19.409,91 € 21.536,58 € 85.773,76 € 14.776,89 € 10.727,68 € 47.801,08 € 4.700,00 € 11.832.764,47 € 4-150201-912-4 57640000 4-150201-916-5 52790000 4-150201-917-3 52790000 4-150201-923-7 50190000 4-150201-925-3 52790000 4-150201-926-1 50190000 4-150201-926-1 54290000 4-150201-932-5 52910000 4-150201-933-3 50190000 4-150201-933-3 52790000 4-150201-934-1 52790000 4-150201-934-1 57640000 4-150201-939-9 52790000 4-150201-939-9 57640000 4-150201-941-3 52790000 4-150201-943-8 52790000 4-150201-944-6 52790000 4-150201-945-4 52910000 4-150201-946-2 53180000 4-150202-902-3 52790000 1-173004-957-2 53180000 1-173006-959-6 53180000 Summe der Aufwandsermächtigungen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen (ggf. auch zweckgebundene Einzahlungen) 182.530,00 € - € 182.530,00 € 5-010604-900-00100-990-5 78650000 1.892.455,00 € 239.956,10 € 357.252,29 € 5-010604-900-00100-990-8 78650000 535.371,65 € 68.454,72 € 466.916,86 € 5-010604-900-00100-990-9 78650000 221.931,00 € 58.560,72 € 163.370,28 € 5-010604-900-00100-991-6 78650000 1.157.812,59 € 142.226,00 € 1.015.586,59 € 5-010604-900-01100-300-1 78650000 242.586,32 € 124.205,79 € 49.927,38 € 5-010804-900-00200-900-2 78350000 216.154,03 € 152.540,14 € 55.601,19 € 5-011001-900-00200-900-2 78310000 924.292,38 € 351.796,58 € 272.806,81 € 5-011001-900-00200-900-3 78310000 4.555.489,34 € 682.547,67 € 1.444.473,58 € 5-011301-900-00100-100-3 78210000 498.322,24 € 437.860,92 € 60.461,32 € 5-011301-900-00800-300-1 78520000 2.152.500,00 € 2.031.368,00 € 121.132,00 € 5-011303-900-02400-300-4 78510000 Bemerkungen 14.982,72 € 58.200,00 € 13.597,79 € 6.971,09 € 100.000,00 € Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Verlagerung i.H.v. 1.000 € von 5-150201-900-01200-900-1, 78310000 und weiter 1.730,36 € von 524.254,58 € 150201-900-01200-900-1, 78320000 500,00 € 5.386,68 € 1.339,43 € 5.042,40 € 2.360,99 € 30.297,44 € 29.967,57 € 6.668,17 € 10.000,00 € Verlagerung von Kostenart 52790000 7.598,38 € Verlagerung auf Kostenart 50190000 7.967,85 € 870,38 € 7.690,87 € Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel 1.000,00 € 13.966,69 € 19.409,91 € Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel 21.536,58 € Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel 85.773,76 € Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel 14.776,89 € Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel 10.727,68 € 47.801,08 € Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel 4.700,00 € Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel 11.835.494,83 € 182.530,00 € 357.252,29 € 466.916,86 € 163.370,28 € 1.015.586,59 € 49.927,38 € 55.601,19 € 272.806,81 € 1.444.473,58 € 60.461,32 € 121.132,00 € Seite 7 von 16 rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 5-011304-100-00100-050-1 78530000 5-011401-900-00100-990-1 78650000 5-011401-900-00100-990-3 78650000 5-011902-200-00500-990-1 78650000 5-011903-300-00100-990-1 78650000 5-021001-900-00200-300-2 78650000 5-021501-900-00900-900-1 78310000 5-021501-900-01400-900-1 78310000 5-021501-900-02700-300-5 78650000 5-021501-900-02700-300-6 78650000 5-021501-900-06100-900-1 78310000 5-021501-900-07700-900-1 78310000 5-021501-900-07800-810-1 78350000 5-021501-900-08400-990-8 78650000 5-021501-900-09000-900-1 78650000 5-021501-900-09400-900-1 78310000 5-021701-900-01100-900-1 78310000 5-021701-900-01700-900-1 78310000 5-021701-900-02000-900-1 78650000 5-030101-900-00100-990-1 78150000 5-030101-900-00100-990-1 78650000 5-030101-900-00100-990-2 78650000 5-030101-900-00100-990-5 78650000 5-030101-900-00100-990-6 78650000 5-030101-900-00100-990-7 78650000 5-030102-900-00100-990-1 78650000 5-030103-900-00100-990-1 78650000 5-030104-900-00100-990-1 78650000 5-030104-900-00100-990-2 78650000 5-030104-900-00100-990-3 78650000 5-030105-100-00100-990-2 78650000 5-030105-900-00100-990-1 78650000 5-030105-900-00100-990-3 78650000 5-030105-900-00100-990-4 78650000 5-030106-900-00100-990-1 78650000 5-030302-900-00100-990-2 78650000 5-030302-900-00500-900-1 78310000 5-040101-900-00100-990-2 78650000 5-040901-900-00100-990-1 78650000 5-060101-800-00100-810-1 78310000 5-060101-800-00100-810-1 78350000 5-060101-800-00400-900-1 78310000 5-060101-800-00900-900-1 78310000 5-060101-900-00100-990-3 78650000 1.644.890,67 € 5.780.055,43 € 817.000,00 € 385.000,00 € 1.450.000,00 € 778.399,54 € 154.975,97 € 790.000,00 € 795.000,00 € 200.000,00 € 410.000,00 € 254.255,63 € 313.435,00 € 800.000,00 € 150.000,00 € 922.000,00 € 352.000,00 € 600.000,00 € 1.400.000,00 € 1.298.305,19 € 833.300,00 € 6.164.943,00 € 1.162.700,00 € 1.298.500,00 € 1.392.476,07 € 286.733,32 € 1.665.423,34 € 1.291.563,81 € 169.709,00 € 283.681,00 € 224.100,00 € 1.564.329,22 € 150.000,00 € 6.661.265,00 € 336.664,02 € 5.400.581,25 € 301.339,78 € 212.645,00 € 224.327,00 € 195.500,00 € 1.117.465,18 € 234.679,82 € 362.700,00 € 787.462,00 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR 99.558,08 € 1.318.743,17 € - € 15.381,78 € 172.388,89 € 657,65 € 26.831,89 € 787.950,60 € 14.052,00 € 15.153,00 € 397.361,27 € 119.126,24 € 232.230,88 € - € - € 881.037,87 € 319.005,08 € - € - € 1.298.305,19 € - € 1.768.315,51 € - € 53.957,00 € 63.126,26 € - € - € - € 105.243,00 € 159.246,00 € - € 241.322,44 € - € 167.056,00 € - € 2.420.869,18 € 148.785,09 € 160.861,34 € 135.057,32 € - € 149.413,68 € 151.395,89 € 3.500,00 € 717.588,00 € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 1.544.705,46 € 3.894.314,33 € 817.000,00 € 377.318,22 € 1.339.611,11 € 782.376,53 € 23.950,48 € 2.049,40 € 780.948,00 € 184.847,00 € 12.638,63 € 109.004,74 € 46.084,44 € 800.000,00 € 150.000,00 € 40.900,00 € 93.222,87 € 600.000,00 € 1.400.000,00 € 1.152.605,56 € 296.091,75 € 4.386.627,49 € 1.162.700,00 € 1.464.543,00 € 162.085,65 € 286.733,32 € 1.050.026,03 € 1.291.563,81 € 64.466,00 € 47.891,16 € 224.100,00 € 1.323.006,78 € 150.000,00 € 6.494.209,00 € 336.664,02 € 2.979.712,07 € 20.000,00 € 51.783,66 € 89.269,68 € 195.500,00 € 426.436,83 € 24.092,59 € 159.200,00 € 69.874,00 € 1.544.705,46 € 3.679.314,33 € 817.000,00 € 377.318,22 € 1.404.611,11 € 782.376,53 € 23.950,48 € 2.049,40 € 780.948,00 € 184.847,00 € 12.638,63 € 109.004,74 € 46.084,44 € 800.000,00 € 150.000,00 € 40.900,00 € 93.222,87 € 600.000,00 € 1.400.000,00 € 1.152.605,56 € 296.091,75 € 3.986.627,49 € 1.162.700,00 € 1.464.543,00 € 312.085,65 € 286.733,32 € 1.050.026,03 € 1.291.563,81 € 64.466,00 € 47.891,16 € 224.100,00 € 1.323.006,78 € 150.000,00 € 6.294.209,00 € 336.664,02 € 1.523.910,00 € 20.000,00 € 51.783,66 € 89.269,68 € 195.500,00 € 426.436,83 € 24.092,59 € 159.200,00 € 69.874,00 € Seite 8 von 16 Bemerkungen Verlagerung i.H.v. 65.000 € von 5-011401-900-00100-990-1, 78650000 Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Verlagerung i.H.v. 150.000 € von 5-011401-900-00100-990-1, 78650000 rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR Vorläufiges Jahresergebnis EUR Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 5-060101-900-00100-990-8 78650000 16.754.700,00 € 830.014,21 € 17.102.296,79 € 5-060101-900-00100-990-9 78650000 5-060101-900-00100-991-2 78650000 5-060201-000-01300-900-2 78310000 5-060201-100-00300-900-1 78530000 5-060201-200-00100-400-1 78310000 5-080101-900-00100-990-1 78650000 5-080102-100-00100-900-1 78520000 5-080102-900-00200-900-2 78310000 5-080302-003-00200-990-1 78650000 5-100803-200-00100-990-1 78650000 5-110102-900-00100-300-1 78520000 5-120102-000-00100-300-1 78520000 5-120102-000-00800-300-1 78520000 5-120102-000-01000-300-1 78520000 5-120102-000-01100-300-1 78520000 5-120102-000-01500-300-1 78520000 5-120102-000-02100-300-1 78520000 5-120102-000-02800-600-1 78520000 5-120102-000-02900-300-1 78520000 5-120102-000-03100-600-1 78520000 5-120102-000-03600-300-1 78520000 5-120102-000-04500-300-1 78520000 5-120102-000-04700-300-1 78520000 5-120102-000-04900-600-1 78520000 5-120102-000-05700-300-1 78520000 5-120102-000-06300-300-1 78310000 5-120102-000-07200-300-1 78520000 5-120102-100-00200-300-1 78520000 5-120102-200-00100-300-1 78520000 5-120102-400-00200-300-1 78520000 5-120102-400-01100-300-1 78520000 5-120102-400-01400-300-1 78520000 5-120102-500-00600-300-1 78520000 5-120102-500-01100-300-1 78520000 5-120102-600-00100-300-1 78520000 5-120102-800-00300-300-1 78520000 5-120102-800-00800-300-1 78520000 5-120102-800-02000-300-1 78520000 5-120102-900-00200-400-1 78520000 5-120102-900-00400-300-1 78520000 5-120102-900-01000-300-1 78520000 5-120102-900-02000-300-1 78520000 1.174.000,00 € 2.545.000,00 € 214.500,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 392.092,00 € 625.000,00 € 219.397,01 € 1.500.769,00 € 540.000,00 € 18.295.547,65 € 330.000,00 € 443.211,80 € 571.364,41 € 1.529.896,38 € 512.481,81 € 200.853,47 € 1.275.486,00 € 197.120,03 € 450.000,00 € 678.667,93 € 766.035,22 € 201.028,26 € 1.478.415,41 € 232.546,00 € 177.400,00 € 266.400,00 € 1.410.649,25 € 450.812,44 € 2.044.215,26 € 324.000,00 € 153.000,00 € 212.103,94 € 207.000,00 € 672.052,06 € 400.000,00 € 456.058,01 € 390.000,00 € 568.410,51 € 222.729,47 € 483.374,04 € 501.304,87 € 32.626,04 € 106.279,73 € - € - € 84.560,64 € - € 57.082,16 € 86.174,12 € 313.461,00 € 104.322,53 € 16.594.866,07 € 5.671,15 € 121.210,98 € 1.925,53 € 1.005.283,64 € 23.039,86 € 42.007,17 € - € 168.433,46 € 5.089,63 € 33.100,00 € 107.812,93 € 65.860,42 € 1.042.805,28 € 197.479,55 € 89.985,92 € - € 18.715,33 € 3.426,78 € 1.118.526,13 € 5.946,44 € - € - € 190.655,05 € 16.054,46 € 46.404,93 € 438.487,35 € 176.118,99 € 153.352,60 € 150.795,92 € 167.220,89 € 215.858,08 € 1.329.373,96 € 243.870,27 € 214.500,00 € 200.000,00 € 65.439,36 € 392.092,00 € 567.917,84 € 104.607,77 € 1.187.308,00 € 570.677,47 € 1.600.946,12 € 324.328,85 € 322.000,82 € 540.938,88 € 524.612,74 € 489.441,95 € 133.545,32 € 1.150.486,00 € 28.686,57 € 444.910,37 € 645.567,93 € 393.562,36 € 14.860,42 € 435.610,13 € 6.205,86 € 87.414,08 € 58.400,00 € 1.391.933,92 € 447.386,66 € 925.689,13 € 318.053,56 € 153.000,00 € 212.103,94 € 11.567,55 € 655.997,60 € 353.595,07 € 17.570,66 € 134.000,00 € 367.657,91 € 71.933,55 € 292.290,87 € 246.446,79 € Bemerkungen Verlagerung i.H.v. 400.000 € von 5-030101-900-00100-990-2, 78650000 und i.H.v. 200.000 € von 5-030105-900-00100-990-4, 78650000 und i.H.v. 1.320.000 € von 5-030302-900-00100-990-2, 19.132.296,79 € 78650000 und i.H.v. 110.000 € von 5-060101-900-00100-990-9, 78650000 1.219.373,96 € Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel 243.870,27 € 214.500,00 € 200.000,00 € 65.439,36 € 392.092,00 € 567.917,84 € 104.607,77 € 1.187.308,00 € 570.677,47 € Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel 1.600.946,12 € 324.328,85 € 322.000,82 € 540.938,88 € 524.612,74 € 489.441,95 € 133.545,32 € 1.150.486,00 € 28.686,57 € 444.910,37 € 645.567,93 € 393.562,36 € 14.860,42 € 435.610,13 € 6.205,86 € 87.414,08 € 58.400,00 € 1.391.933,92 € 447.386,66 € 925.689,13 € 318.053,56 € 153.000,00 € 212.103,94 € 11.567,55 € 655.997,60 € 353.595,07 € 17.570,66 € 134.000,00 € 367.657,91 € 71.933,55 € 292.290,87 € 246.446,79 € Seite 9 von 16 rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 5-120102-900-02200-300-1 78310000 5-120102-900-02200-300-1 78350000 5-120102-900-02200-300-1 78520000 5-120102-900-02300-300-3 78520000 5-120102-900-06000-300-1 78520000 5-120102-900-06300-300-1 78520000 5-120202-800-00500-400-1 78310000 5-120202-900-00100-300-1 78310000 5-120202-908-00800-400-1 78310000 5-130101-200-00100-400-1 78359999 5-150102-900-00200-300-1 78510000 5-150102-900-00200-300-2 78650000 5-150102-900-00200-300-3 78650000 5-150102-900-00200-300-4 78520000 5-150102-900-00200-300-7 78650000 5-150102-900-00200-300-8 78650000 5-150201-900-00200-990-2 78650000 5-150201-900-01100-900-1 78150000 5-150201-900-01100-900-1 78650000 5-010102-000-00300-001-8 78310000 5-010604-900-00100-990-1 78659999 5-010604-900-00100-990-3 78659999 5-010604-900-00100-990-6 78650000 5-010604-900-00100-990-7 78650000 5-010604-900-00100-991-9 78650000 5-011301-900-00100-300-1 78350000 5-011301-900-00800-300-1 78310000 5-011301-900-00800-300-1 78350000 5-011301-900-01100-300-1 78520000 5-011301-900-01100-300-2 78310000 5-011301-900-01100-300-2 78350000 5-011301-900-01100-300-2 78520000 5-011302-900-00200-050-1 78310000 5-011303-000-00100-900-1 78320000 5-011303-900-00400-300-1 78510000 5-011303-900-00600-300-1 78510000 5-011303-900-00900-300-1 78510000 5-011303-900-01000-300-1 78510000 5-011303-900-02400-300-7 78510000 5-011303-900-02400-301-1 78510000 5-011304-100-00100-050-1 78350000 5-011901-100-00200-900-1 78320000 5-011902-200-00500-990-1 78150000 5-011903-300-00100-050-1 78910000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 316.117,39 € 164.641,82 € 203.751,45 € 254.235,21 € 178.976,17 € 1.244.215,00 € 220.787,60 € 202.885,36 € 294.124,40 € 400.000,00 € 2.119.553,08 € 1.471.500,00 € 1.940.000,00 € 158.999,89 € 230.000,00 € 520.000,00 € 156.286,53 € 2.715.398,40 € 4.984.849,60 € - € - € - € 125.110,00 € 12.000,00 € 43.000,00 € 23.318,88 € 5.536,91 € 27.684,57 € 67.385,54 € 1.200,00 € 6.300,00 € 77.907,63 € - € - € - € - € - € - € - € - € 55.109,33 € 349,00 € - € 6.000,00 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR 320.663,87 € 67.153,61 € 192.164,79 € 56.000,14 € - € 11.305,00 € - € 14.175,28 € 95.547,98 € 141.582,50 € - € - € - € 7.441,71 € - € - € - € - € - € - € - € - € 4.207,84 € - € 649,74 € 3.666,33 € - € - € 190.242,04 € - € - € 12.500,00 € 1.900,00 € - € 535.590,00 € 40.235,00 € 1.586.200,00 € 79.830,00 € 40.000,00 € 160.000,00 € 18.017,75 € 772,55 € - € - € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 12.153,52 € 12.153,52 € 69.523,50 € 69.523,50 € 22.851,37 € 22.851,37 € 198.235,07 € 198.235,07 € 178.976,17 € 178.976,17 € 1.232.910,00 € 1.232.910,00 € 220.787,60 € 220.787,60 € 188.710,08 € 188.710,08 € 269.016,42 € 269.016,42 € 258.417,50 € 258.417,50 € 2.119.553,08 € 2.119.553,08 € 1.471.500,00 € 1.471.500,00 € 1.940.000,00 € 1.940.000,00 € 151.558,18 € 151.558,18 € 230.000,00 € 230.000,00 € 520.000,00 € 520.000,00 € 69.309,05 € 69.309,05 € 5.433.798,40 € 5.433.798,40 € 2.680.647,53 € 2.816.449,60 € 10.000,00 € 10.000,00 € 6.635,74 € 6.635,74 € 60.000,00 € 60.000,00 € 120.902,16 € 120.902,16 € 2.347,15 € 2.347,15 € 37.715,42 € 37.715,42 € 19.652,55 € 19.652,55 € 5.536,91 € 5.536,91 € 27.684,57 € 27.684,57 € 29.885,13 € 29.885,13 € 1.200,00 € 1.200,00 € 6.300,00 € 6.300,00 € 35.650,53 € 35.650,53 € 2.200,00 € 2.200,00 € 2.761,40 € 2.761,40 € 329.527,00 € 329.527,00 € 215.078,00 € 215.078,00 € 237.607,00 € 237.607,00 € 159.309,87 € 159.309,87 € 44.000,00 € 44.000,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € 37.638,22 € 37.638,22 € 2.310,44 € 2.310,44 € 12.500,00 € 12.500,00 € 594,12 € 594,12 € Seite 10 von 16 Bemerkungen Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Verlagerung i.H.v. 135.802,07 € von 5-030302-900-00100-990-2, 78650000 Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 5-011905-500-00500-050-1 78310000 5-020206-014-00100-900-6 78310000 5-020206-114-00100-900-1 78310000 5-020206-614-00100-900-1 78310000 5-021501-900-00800-900-1 78310000 5-021501-900-02000-900-1 78310000 5-021501-900-05300-900-1 78310000 5-021501-900-10000-900-1 78310000 5-021503-900-01000-810-1 78350000 5-021503-900-01100-900-1 78310000 5-021701-900-00500-900-1 78310000 5-021701-900-00700-810-1 78350000 5-021701-900-00800-800-1 78320000 5-021701-900-01400-900-1 78310000 5-021701-900-01500-810-1 78350000 5-021701-900-02100-900-1 78310000 5-021701-900-02300-900-1 78310000 5-021702-900-00200-900-1 78310000 5-021702-900-00400-900-1 78310000 5-021702-900-00800-810-1 78350000 5-021702-900-01000-900-1 78310000 5-030101-900-00100-990-8 78650000 5-030101-900-00500-900-1 78310000 5-030104-900-00100-990-7 78650000 5-030104-900-00100-990-8 78650000 5-030104-900-01600-900-1 78310000 5-030104-900-01600-900-1 78320000 5-030104-900-01700-900-1 78310000 5-030104-900-01900-900-1 78350000 5-030105-100-00100-900-1 78310000 5-030105-100-00100-900-1 78350000 5-030105-900-00100-990-2 78650000 5-030105-900-00100-990-5 78650000 5-030105-900-01300-900-1 78310000 5-030106-900-00100-990-2 78650000 5-030301-900-00100-900-1 78320000 5-030302-900-00500-900-1 78350000 5-030302-900-00500-900-2 78350000 5-050501-900-00200-900-1 78650000 5-060101-800-00200-810-2 78350000 5-060101-800-00500-900-1 78350000 5-060101-800-00600-900-1 78350000 5-060101-900-00100-990-5 78650000 5-060101-900-00100-990-8 78150000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 4.000,00 € 6.480,00 € - € 14.000,00 € 20.500,00 € 20.000,00 € 49.000,00 € 30.000,00 € 17.000,00 € 38.000,00 € 24.000,00 € 12.000,00 € 24.200,00 € 130.000,00 € 57.000,00 € 64.000,00 € 30.000,00 € 26.000,00 € 17.000,00 € 38.000,00 € 48.000,00 € 71.900,00 € 95.636,86 € 29.701,00 € 80.920,00 € 16.500,00 € 252,52 € 73.639,00 € - € 38.000,00 € 5.000,00 € - € 103.269,69 € 43.300,00 € 37.698,00 € - € 27.808,75 € 343,69 € 95.000,00 € 25.860,61 € 43.400,00 € 65.875,44 € 136.113,80 € - € Vorläufiges Jahresergebnis EUR 3.088,63 € - € - € 9.375,86 € 7.314,93 € 7.017,31 € 47.095,44 € 14.070,00 € 5.146,68 € 17.567,16 € - € 9.458,35 € 17.387,98 € 108.223,00 € 12.090,69 € 31.599,20 € - € - € - € 15.440,04 € 22.792,42 € - € 37.701,82 € - € - € - € 757,56 € 28.435,73 € - € 36.781,20 € 2.466,59 € - € - € 1.815,28 € - € - € 20.420,52 € 1.222,97 € - € 23.291,77 € 1.960,98 € 27.432,16 € - € - € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 800,00 € 6.480,00 € 11.738,61 € 4.624,14 € 13.180,00 € 9.341,50 € 1.900,00 € 15.930,00 € 5.470,67 € 16.093,56 € 22.656,17 € 4.520,00 € 2.990,00 € 21.340,00 € 25.621,09 € 32.000,00 € 17.500,00 € 25.970,00 € 12.515,28 € 13.992,50 € 25.000,00 € 23.314,65 € 24.449,50 € 2.094,35 € 80.920,00 € 16.500,00 € 494,96 € 24.000,00 € 748,51 € 2.691,67 € 2.199,24 € 22.042,00 € 103.269,69 € 12.232,71 € 37.698,00 € 240,00 € 6.388,23 € 120,72 € 95.000,00 € 989,10 € 41.439,02 € 38.443,28 € 136.113,80 € 516.600,00 € 800,00 € 6.480,00 € 11.738,61 € 4.624,14 € 13.180,00 € 9.341,50 € 1.900,00 € 15.930,00 € 5.470,67 € 16.093,56 € 22.656,17 € 4.520,00 € 2.990,00 € 21.340,00 € 25.621,09 € 32.000,00 € 17.500,00 € 25.970,00 € 12.515,28 € 13.992,50 € 25.000,00 € 23.314,65 € 24.449,50 € 2.094,35 € 102.962,00 € 16.500,00 € 494,96 € 24.000,00 € 748,51 € 2.691,67 € 2.199,24 € - € 103.269,69 € 12.232,71 € 37.698,00 € 240,00 € 6.388,23 € 120,72 € 95.000,00 € 989,10 € 41.439,02 € 38.443,28 € 136.113,80 € 516.600,00 € Seite 11 von 16 Bemerkungen Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Verlagerung i.H.v. 22.042 € von 5-030105-900-00100-990-2, 78650000 Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Verlagerung nach 5-030104-900-00100-990-8, 78650000 Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 5-060101-900-00100-991-1 78650000 5-060201-000-00600-900-2 78350000 5-060201-000-00900-900-1 78350000 5-060201-000-01100-900-1 78310000 5-060201-000-01300-900-1 78310000 5-060201-000-01300-900-1 78350000 5-060201-000-01300-900-2 78350000 5-060201-200-00100-400-1 78530000 5-060201-200-00200-900-2 78310000 5-060201-500-00100-400-1 78310000 5-060201-600-00600-900-9 78310000 5-060201-800-00100-900-2 78350000 5-080101-800-00100-900-1 78350000 5-080102-900-00200-900-1 78310000 5-080202-900-00100-900-1 78180000 5-080301-904-00400-990-1 78650000 5-090101-000-00500-400-1 78520000 5-090101-000-00600-300-1 78350000 5-090101-000-00600-300-1 78520000 5-090301-900-00100-900-1 78910000 5-090301-900-00200-900-1 78310000 5-090401-400-00100-100-1 78210000 5-100803-900-00100-900-1 78350000 5-110301-900-00200-500-1 78520000 5-110301-900-00800-500-1 78520000 5-120102-000-00100-300-1 78310000 5-120102-000-00100-300-1 78350000 5-120102-000-00300-300-1 78520000 5-120102-000-00800-300-1 78310000 5-120102-000-00800-300-1 78350000 5-120102-000-01000-300-1 78310000 5-120102-000-01000-300-1 78350000 5-120102-000-01100-300-1 78310000 5-120102-000-01100-300-1 78350000 5-120102-000-01400-300-1 78520000 5-120102-000-01500-300-1 78310000 5-120102-000-01500-300-1 78350000 5-120102-000-01600-300-1 78350000 5-120102-000-02100-300-1 78310000 5-120102-000-02100-300-1 78350000 5-120102-000-02900-300-1 78310000 5-120102-000-02900-300-1 78350000 5-120102-000-03900-300-1 78310000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 80.000,00 € - € 40.000,00 € 28.000,00 € 60.000,00 € 30.000,00 € 120.000,00 € 146.000,00 € - € - € - € 127.257,98 € 15.256,24 € 83.645,95 € 40.700,00 € 118.892,00 € 22.108,79 € 12.659,75 € 50.362,40 € 69.064,00 € 50.000,00 € 135.000,00 € 142.664,82 € 95.000,00 € 28.867,97 € 1.500,00 € 7.500,00 € 15.767,50 € 15.283,52 € 76.417,61 € 6.400,00 € 31.800,00 € 15.000,00 € 75.000,00 € 35.580,26 € 11.480,04 € 51.054,70 € 8.951,80 € 1.384,00 € 6.920,00 € 500,00 € 2.500,00 € 501,40 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR - € - € 414,88 € 25.097,31 € - € - € - € 5.201,40 € - € 3.030,34 € - € 95.456,57 € 2.606,10 € 7.223,75 € 15.377,25 € - € 7.793,80 € - € - € - € - € - € 204.294,17 € - € - € - € - € 14.190,75 € - € 9.917,34 € - € - € - € 15.230,63 € - € - € 14.052,14 € 10.038,83 € - € - € - € 273,70 € - € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 80.000,00 € 3.163,02 € 31.585,12 € 2.789,97 € 60.000,00 € 30.000,00 € 120.000,00 € 140.798,60 € 5.000,00 € 18.228,16 € 29.000,00 € 14.682,04 € 18.804,97 € 76.422,70 € 28.557,75 € 2.218.892,00 € 14.314,99 € 12.659,75 € 50.362,40 € 63.244,90 € 50.000,00 € 135.000,00 € 39.397,10 € 95.000,00 € 28.867,97 € 1.500,00 € 7.500,00 € 1.576,75 € 15.283,52 € 66.500,27 € 6.400,00 € 31.800,00 € 15.000,00 € 59.769,37 € 35.580,26 € 11.480,04 € 37.002,56 € 4.507,17 € 1.384,00 € 32.220,98 € 500,00 € 2.226,30 € 501,40 € 80.000,00 € 3.163,02 € 31.585,12 € 2.789,97 € 60.000,00 € 30.000,00 € 120.000,00 € 140.798,60 € 5.000,00 € 18.228,16 € 29.000,00 € 14.682,04 € 18.804,97 € 76.422,70 € 28.557,75 € 2.218.892,00 € 14.314,99 € 12.659,75 € 50.362,40 € 63.244,90 € 50.000,00 € 135.000,00 € 39.397,10 € 95.000,00 € 28.867,97 € 1.500,00 € 7.500,00 € 1.576,75 € 15.283,52 € 66.500,27 € 6.400,00 € 31.800,00 € 15.000,00 € 59.769,37 € 35.580,26 € 11.480,04 € 37.002,56 € 4.507,17 € 1.384,00 € 32.220,98 € 500,00 € 2.226,30 € 501,40 € Seite 12 von 16 Bemerkungen Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 5-120102-000-03900-300-1 78350000 5-120102-000-03900-300-1 78520000 5-120102-000-04500-300-1 78310000 5-120102-000-04500-300-1 78350000 5-120102-000-04600-300-1 78310000 5-120102-000-04600-300-1 78520000 5-120102-000-05100-300-1 78520000 5-120102-000-05700-300-1 78350000 5-120102-000-06300-300-1 78520000 5-120102-000-06800-300-1 78350000 5-120102-000-07000-300-1 78520000 5-120102-000-07200-300-1 78310000 5-120102-000-07200-300-1 78350000 5-120102-100-00100-300-1 78520000 5-120102-100-00200-300-1 78310000 5-120102-100-00200-300-1 78350000 5-120102-100-00600-300-1 78310000 5-120102-100-00600-300-1 78350000 5-120102-100-00600-300-1 78520000 5-120102-100-01200-300-1 78310000 5-120102-100-01200-300-1 78350000 5-120102-100-01200-300-1 78520000 5-120102-100-01300-600-1 78520000 5-120102-200-00100-300-1 78310000 5-120102-200-00100-300-1 78350000 5-120102-200-00300-600-1 78520000 5-120102-200-01400-300-1 78520000 5-120102-200-01500-900-6 78350000 5-120102-300-00100-300-1 78350000 5-120102-300-00100-300-1 78520000 5-120102-300-01500-300-1 78520000 5-120102-300-01800-300-1 78310000 5-120102-300-01800-300-1 78350000 5-120102-300-01800-300-1 78520000 5-120102-400-00200-300-1 78310000 5-120102-400-00200-300-1 78350000 5-120102-400-01100-300-1 78310000 5-120102-400-01100-300-1 78350000 5-120102-400-01400-300-1 78310000 5-120102-400-01400-300-1 78350000 5-120102-500-00100-300-1 78520000 5-120102-500-00600-300-1 78310000 5-120102-500-00600-300-1 78350000 5-120102-500-01000-600-1 78520000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 1.478,10 € 40.009,55 € 5.800,00 € 29.100,00 € 1.400,00 € 116.464,15 € 8.947,35 € - € 10.600,00 € - € 100.000,00 € 3.000,00 € 14.800,00 € 54.028,89 € 15.711,47 € 76.104,75 € 326,81 € 970,02 € 25.604,63 € 1.000,00 € 5.000,00 € 90.000,00 € 127.421,68 € 5.600,00 € 38.070,14 € 110.000,00 € 29.160,00 € - € 10.000,00 € 130.000,00 € 10.000,00 € - € - € - € 22.000,00 € 110.000,00 € 3.600,00 € 18.000,00 € 1.700,00 € 8.500,00 € 39.409,00 € 2.400,00 € 12.000,00 € 15.151,18 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR - € 14.816,79 € 37.253,89 € 4.848,47 € 103.987,33 € 61.763,80 € 1.511,18 € 5.687,25 € - € 8.689,58 € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € 78,15 € 72.131,16 € 50.593,42 € - € - € - € 22.400,00 € - € - € 128.910,55 € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € - € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 1.478,10 € 1.478,10 € 25.192,76 € 25.192,76 € 185.934,04 € 185.934,04 € 29.251,53 € 29.251,53 € 9,69 € 9,69 € 1.354,48 € 1.354,48 € 6.342,36 € 6.342,36 € 1.173,34 € 1.173,34 € 10.600,00 € 10.600,00 € 5.725,43 € 5.725,43 € 100.000,00 € 100.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 14.800,00 € 14.800,00 € 68.120,99 € 68.120,99 € 15.711,47 € 15.711,47 € 76.104,75 € 76.104,75 € 326,81 € 326,81 € 970,02 € 970,02 € 25.604,63 € 25.604,63 € 1.000,00 € 1.000,00 € 4.921,85 € 4.921,85 € 17.868,84 € 17.868,84 € 201.828,26 € 201.828,26 € 5.600,00 € 5.600,00 € 38.070,14 € 38.070,14 € 110.000,00 € 110.000,00 € 6.760,00 € 6.760,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 3.400,00 € 3.400,00 € 16.689,45 € 16.689,45 € 10.000,00 € 10.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 270.000,00 € 270.000,00 € 22.000,00 € 22.000,00 € 110.000,00 € 110.000,00 € 3.600,00 € 3.600,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 1.700,00 € 1.700,00 € 8.500,00 € 8.500,00 € 39.409,00 € 39.409,00 € 2.400,00 € 2.400,00 € 12.000,00 € 12.000,00 € 15.151,18 € 15.151,18 € Seite 13 von 16 Bemerkungen Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 5-120102-500-01100-300-1 78350000 5-120102-800-00100-300-1 78350000 5-120102-800-00900-300-1 78350000 5-120102-800-02000-300-1 78350000 5-120102-900-00200-400-1 78310000 5-120102-900-00200-400-1 78350000 5-120102-900-00400-300-1 78310000 5-120102-900-00400-300-1 78350000 5-120102-900-01000-300-1 78310000 5-120102-900-01000-300-1 78350000 5-120102-900-01100-300-1 78350000 5-120102-900-01100-300-1 78520000 5-120102-900-01800-300-1 78310000 5-120102-900-01800-300-1 78350000 5-120102-900-01800-300-1 78520000 5-120102-900-01900-300-1 78350000 5-120102-900-01900-300-1 78520000 5-120102-900-02000-300-1 78350000 5-120102-900-02200-990-1 78650000 5-120102-900-02300-300-3 78310000 5-120102-900-02300-300-3 78350000 5-120102-900-02300-300-4 78350000 5-120102-900-02300-300-4 78520000 5-120102-900-02300-600-1 78520000 5-120102-900-02500-300-1 78350000 5-120102-900-02700-300-1 78350000 5-120102-900-03200-300-1 78520000 5-120102-900-03400-300-1 78520000 5-120102-900-03500-600-1 78520000 5-120102-900-04100-300-1 78520000 5-120102-900-04200-300-1 78350000 5-120102-900-04200-300-1 78520000 5-120102-900-04700-300-1 78310000 5-120102-900-04700-300-1 78350000 5-120102-900-04700-300-1 78520000 5-120102-900-04800-400-1 78350000 5-120102-900-06000-300-1 78350000 5-120102-900-06200-300-1 78520000 5-120102-900-06400-050-1 78520000 5-120102-900-07300-900-1 78350000 5-120201-900-00500-300-1 78350000 5-120201-900-00600-300-1 78350000 5-120201-900-00800-900-1 78310000 Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR 7.500,00 € 11.600,00 € - € 60.000,00 € 117,76 € 46.421,60 € 3.044,10 € 15.220,50 € 11.400,00 € 42.784,47 € 31.155,12 € 627,49 € 10.500,00 € 16.258,51 € 141.926,98 € 3.000,00 € 2.000,00 € 54.368,88 € 49.981,00 € 3.000,00 € 15.000,00 € 16,95 € 4.301,57 € 44.343,29 € 69.706,23 € 8.207,85 € - € 55.000,00 € 50.000,00 € 10.800,00 € 13.654,69 € 2.000,00 € 4.221,16 € 21.910,04 € 17.074,74 € 39.226,41 € 40.000,00 € 50.000,00 € 6.586,99 € - € 7.072,20 € 60.000,00 € 80.000,00 € Vorläufiges Jahresergebnis EUR - € - € 3.438,34 € 9.637,39 € 37.391,94 € 39.703,27 € - € 991,27 € - € 61.426,71 € 15.593,46 € - € - € - € - € - € 1.706,80 € 1.631,90 € 40.522,00 € - € 1.734,78 € - € - € - € - € 5.008,66 € 19.709,03 € - € - € - € 114,12 € - € - € - € - € 4.937,37 € 262,15 € - € - € - € - € 3.873,29 € - € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 13.777,40 € 13.777,40 € 6.781,45 € 6.781,45 € 271,73 € 271,73 € 50.000,00 € 50.000,00 € 925,82 € 925,82 € 15.918,33 € 15.918,33 € 3.044,10 € 3.044,10 € 14.229,23 € 14.229,23 € 7.950,00 € 7.950,00 € 8.670,04 € 8.670,04 € 15.561,66 € 15.561,66 € 627,49 € 627,49 € 10.500,00 € 10.500,00 € 16.258,51 € 16.258,51 € 141.926,98 € 141.926,98 € 3.000,00 € 3.000,00 € 293,20 € 293,20 € 52.736,98 € 52.736,98 € 9.459,00 € 9.459,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 13.265,22 € 13.265,22 € 3.428,52 € 3.428,52 € 890,00 € 890,00 € 44.343,29 € 44.343,29 € 69.706,23 € 69.706,23 € 1.318,52 € 1.318,52 € 59.490,97 € 59.490,97 € 15.000,00 € 15.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 10.800,00 € 10.800,00 € 13.540,57 € 13.540,57 € 2.000,00 € 2.000,00 € 4.221,16 € 4.221,16 € 21.910,04 € 21.910,04 € 16.027,66 € 16.027,66 € 34.289,04 € 34.289,04 € 39.737,85 € 39.737,85 € 50.000,00 € 50.000,00 € 6.586,99 € 6.586,99 € 14.240,00 € 14.240,00 € 7.072,20 € 7.072,20 € 56.126,71 € 56.126,71 € 80.000,00 € 80.000,00 € Seite 14 von 16 Bemerkungen Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A 5-120201-900-01000-050-1 78310000 5-120202-300-00100-300-1 78350000 5-120202-300-00100-300-1 78520000 5-120202-900-00100-300-1 78350000 5-120202-900-00100-300-1 78520000 5-120202-900-00600-400-1 78350000 5-120202-900-00900-300-1 78350000 5-130101-000-01000-400-1 78520000 5-130101-000-01200-300-1 78530000 5-130101-200-00100-400-1 78520000 5-130101-200-00300-900-1 78350000 5-130101-900-00400-400-1 78350000 5-130101-900-00900-300-1 78350000 5-130101-900-01100-810-1 78530000 5-130101-900-02000-600-1 78530000 5-130101-900-02300-050-1 78350000 5-130103-000-00600-300-1 78530000 5-130103-200-01900-400-1 78520000 5-130103-400-00900-400-1 78350000 5-130103-900-00200-400-1 78210000 5-130103-900-00300-400-1 78530000 5-130103-900-00400-400-1 78350000 5-130103-900-00700-400-1 78520000 5-130103-900-00900-400-1 78520000 5-130103-900-02100-400-1 78530000 5-130103-900-02600-050-1 78350000 5-130103-900-02600-050-1 78530000 5-130104-900-00900-900-1 78310000 5-130104-900-01100-300-1 78350000 5-150101-900-00100-900-1 78320000 5-150201-900-00200-990-1 78150000 5-150201-900-00900-900-1 78310000 5-150201-900-00900-900-1 78320000 5-150201-900-01200-900-1 78310000 5-150201-900-01200-900-1 78320000 5-150201-900-01300-900-1 78310000 5-150201-900-01300-900-1 78320000 Summe der Auszahlungsermächtigungen Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR Vorläufiges Jahresergebnis EUR - € 50.000,00 € 25.000,00 € 35.893,79 € 40.450,00 € 42.337,97 € - € 123.389,34 € 50.000,00 € 72.031,44 € - € 52.532,49 € 64.968,50 € 75.241,84 € 52.000,00 € 27.088,82 € 98.000,00 € 47.000,00 € 8.486,00 € 15.546,24 € 85.458,48 € 8.925,00 € 121.821,14 € 1.087,37 € 15.906,97 € 8.499,20 € - € 14.000,00 € 50.000,00 € - € - € 1.021,68 € 870,38 € 1.500,00 € 2.337,46 € 1.000,00 € 1.000,00 € 149.956.896,23 € - € 65.135,50 € - € 21.212,99 € - € - € 39.000,00 € 6.037,53 € - € 43.786,60 € - € 30.025,86 € 9.233,46 € 2.140,81 € 3.000,00 € 1.389,17 € - € - € 2.499,00 € - € 4.230,88 € 3.094,00 € 31.384,75 € - € - € 4.842,47 € - € - € 10.329,46 € - € - € - € - € - € 107,10 € - € - € 45.811.494,90 € Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR 150.000,00 € 2.318,64 € 7.545,86 € 14.680,80 € 40.450,00 € 42.337,97 € 89.500,00 € 108.939,20 € 50.000,00 € 28.244,84 € 2.000,00 € 13.000,00 € 34.905,40 € 73.101,03 € 68.530,47 € 25.665,04 € 98.000,00 € 47.000,00 € 5.987,00 € 14.546,24 € 81.277,60 € 5.831,00 € 765,62 € 671,82 € 14.933,55 € 1.743,79 € 5.000,00 € 13.625,50 € 39.215,19 € 800,00 € 488.000,00 € 1.021,68 € 870,38 € 500,00 € 500,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 103.839.716,30 € 150.000,00 € 2.318,64 € 7.545,86 € 14.680,80 € 40.450,00 € 42.337,97 € 89.500,00 € 108.939,20 € 50.000,00 € 28.244,84 € 2.000,00 € 13.000,00 € 34.905,40 € 73.101,03 € 68.530,47 € 25.665,04 € 98.000,00 € 47.000,00 € 5.987,00 € 14.546,24 € 81.277,60 € 5.831,00 € 765,62 € 671,82 € 14.933,55 € 1.743,79 € 5.000,00 € 13.625,50 € 39.215,19 € 800,00 € 488.000,00 € 1.021,68 € 870,38 € 500,00 € 500,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 103.839.716,30 € Kreditermächtigung für Investitionen Teilplan " Allgemeine Finanzwirtschaft" Seite 15 von 16 Bemerkungen Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Die Übertragung beinhaltet überplanmäßig bereitgestellte Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel Übertragung außerplanmäßig bereitgestellter Mittel rt d Er er m üb § äch ert 22 ti ra g un Ge un gen d mH ge en Er Fo V n n m rtg O a äc e NR ch ht ltu W ig ng un v ge on n A Haushaltsjahr 2014 Fortgeschriebener Ansatz EUR Vorläufiges Jahresergebnis EUR Übertragung ins Übertragung oder Haushaltsjahr 2015 EUR Fortgeltung EUR Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen Teilplan Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung Teilplan " Allgemeine Finanzwirtschaft" Summe Seite 16 von 16 Bemerkungen