Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
165585.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
16.06.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Soziales und Integration
FB 20/0071/WP17
öffentlich
16.06.2016
Hr. Schlaak
Zuschuss an das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen zum
Projekt "TANDEMmia" aus der Stiftung "Alten- und Siechenfonds"
Beratungsfolge:
TOP: 7
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2016
SGA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die Bezuschussung
des Projektes TANDEMmia“ des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen aus der Stiftung
„Alten- und Siechenfonds“ in Höhe von 41.000,- €.
In Vertretung
Prof. Dr. Sicking
Vorlage FB 20/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 20/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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Erläuterungen:
Mit Antrag vom 11.11.2015 beantragte das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. für sein
Projekt „TANDEMmia“ einen Zuschuss in Höhe von 41.000,- € für den Zeitraum Mai bis Dezember
2016.
Durch die Stiftungsverwaltung konnte festgestellt werden, dass das vorgenannte Projekt dem
Satzungszweck der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“ entspricht.
Der Fachbereich Soziales und Integration schätzt das Projekt, aus fachlicher Sicht als
förderungswürdig ein.
Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben.
Der o.g. Betrag kann durch die Stiftung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungserträgen
aus dem laufenden Jahr und unter Zuhilfenahme von Mittelvorträgen aus Vorjahren, als Zuschuss
gewährt werden.
Gemäß §6 b) der Satzung der Stiftung „Alten- und Siechenfonds“ entscheidet der zuständige
Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über
20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.
Vorlage FB 20/0071/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.08.2016
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